Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukteim Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.11121314151613052114541620390712143651527651954+205672- 88127- 16617- 26659+1488767854875993738767409511694674533——10988——————10155——29012——————27545——204183——————189349+ 385—-165063+ 381—+ 381—+ 42019-1520—+ 1953- 9114+ 1822+ 1827+ 2984- 8317195318741822182728841838——54402———————50301———5469212——————50576451076—1041—1012—1015—1602—1021—Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.1617181920Summe100110031009100310022071027292527285014736281302811921021101010121106100221401Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.
Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukteim Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.
Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.
Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukteim Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.17181920Summe oderDifferenzVerkehrnach außen12318130615110817906172510158——- 49378+ 49378- 30079- 17473- 30029+ 30029737307387680738731461562273————4775————41198————12734————108218————8868————768632——+ 382—- 50312+ 387—+ 381—————+ 1818- 2953+ 1991+ 184——+ 263818181822199118438560————22503—————205890—————2263034————20697218——1010—1012—1106—1002—21401———Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.
Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukteim Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.
Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm Butter pro Kopf.
Das vorstehende ist die naturalwirtschaftliche Abrechnung über eine Tagesproduktion und den Verbrauch eines Wertes von 4016 Kronen nach der gegenwärtigen Verrechnung in den Molkereien in der Nähe von Innsbruck, welche den Bauern 16 Heller pro Liter abgelieferter Milch bezahlen. Diese Tagesproduktion entspricht der Anzahl der im Bezirke eingestellten Kühe, welche unter dem Durchschnitte mit 3550 Stück angenommen wurde. Nach einem mäßigen Durchschnittsertrag von 7,5 Liter pro Kuh würden diese Kühe 26632 Liter geben und es sind also um 1500 Liter Milch weniger angenommen, als zu erwarten wäre. Danach kann man den Wert der Tagesproduktion in 2000 Bezirken auf 8 Millionen Kronen täglich oder nahezu 3 Milliarden Kronen im Jahr veranschlagen und mit diesen kleinen Tabellen wird ein so großer Wert nach Produktionsmenge und Verteilung verrechnet.[19]
Freilich ist der Wert dieses Produktes in der Nähe der Städte auch für den Bauer etwas höher, als im Gesamtdurchschnitt, aber bei den heutigen Verhältnissen sind noch erhebliche Handelsunkosten und Transportkosten für die städtische Verproviantierung hinzuzurechnen.
Die Käse- und Butterproduktion ist meinen Erkundigungen zufolge erheblich zu hoch angenommen, was aber, weil für unsere Zwecke unwesentlich, eine Neuberechnung der Tabelle nicht notwendig gemacht hat. Noch ist zu bemerken, daß die ganze Magermilch wohl kaum auf Käse verarbeitet würde, wie da angenommen ist, auch sind an 1000 Liter Buttermilch, die hier entfallen dürften, als Getränk nicht ganz wertlos, hier aber als Abfall eingestellt.[20]
Die Käseverteilung dürfte nur monatlich erfolgen und auch nur monatlich verrechnet werden, daher sie in die vorstehende Tabelle nicht eingetragen wurde. Am Ende der Horizontalkolonne 8 ist eingetragen, daß 26,38 Kilo Butter aus dem Bezirke ausgingen und zufolge Horizontalkolonne 9 wurden im Bezirk385,60Kilo Butter verbraucht, welche Summen zusammen die Menge der laut Horizontalkolonne 2 an diesem Tage erzeugten Butter ergeben.
Es wird in den vorstehenden statistischen Tabellen angenommen, daß die Gemeinde 15 die Bezirksgemeinde ist, welche einen höheren Bevölkerungs- undVerpflegstandund daher einen höheren Verbrauch an Milch hat. Als Regel könnte gelten, daß der Quotient an Milch und Butter und etwa auch an Käse und Fleisch, für längere Zeit bestimmt würde, sodaß die Verwaltung der Molkerei und eventuell auch der Fleischerei zum Verbrauche in den Gemeinden täglich dasaus dem bestimmtenVerpflegstandeder Gemeinde sich ergebende Quantum an die Hausverwaltungen abzugeben hätte. Da am Schlusse derVerpflegstandeingesetzt ist, für dessen Ausweisung übrigens eine besondere, unten angefügte, aber eigentlich zu den Bevölkerungstabellen gehörige Tabelle dient, so kann jedermann berechnen, ob die in den Horizontalkolonnen 3 und 9 erfolgte Zuweisung von Milch und Butter, eventuell nach einer anderen Tabelle auch die Zuweisung von Fleisch, dem Verpflegstande genau entspricht. Es ist nur für Milch, Butter und Fleisch eine tägliche Ausweisung notwendig, dagegen braucht sich die Verteilung von Käse in nichts von anderen Verteilungen, wie von Mehl, Zucker, Gewürzen, Feuerungs- und Beleuchtungsstoffen usw. zu unterscheiden, welche in ungleichen Intervallen und größeren Posten je nach der Frachtgelegenheit geschehen könnte.
Zur Erklärung der Tabelle über die Milchprodukte dient folgendes: Die erste und zweite Horizontalkolonne weist aus, wieviel Milch die Produktion der einzelnen Gemeinden nach Empfang von Milch aus anderen Gemeinden, beziehungsweise nach Abfuhr von Milch an andere Gemeinden erübrigt. In 15 Gemeinden bleibt nur die Menge zurück, welche an die Hausverwaltung abgegeben wird, weil diese Gemeinden — der Annahme zufolge — keine Molkereien haben. Die Menge, welche an die Hausverwaltung abgegeben wird, wird in Horizontalkolonne 3 ausgewiesen und was in den Gemeinden 1, 5, 12, 16 und 18 nach Abrechnung des Verbraucheserübrigt, wird zu Butter und Käse verarbeitet und die Horizontalkolonnen 4, 5 und 6 weisen das Produktionsergebnis aus. Der Abfall wird nicht, wie hier aufgeführt ist, einen genauen Ausgleich der vorausgegangenen Ziffern ergeben, das umsoweniger, als Milch und Abfall in Litern, Butter und Käse in Kilo angesetzt sind, allein mit Rücksicht auf den geringen Wert des nach der Verkäsung verbleibenden, nur als Futter verwendbaren Produktes wird diese Art der Verrechnung sich am meisten empfehlen und als bekannt angenommen werden, daß ein Hektoliter Abfall um so viel Prozente von der ausgewiesenen Menge differiert. Milch und Butter wird jedenfalls täglich vollkommen aufgeteilt und es ist daher niemals ein Rest vom Vortage auszuweisen. Wenn in den einzelnen Hausverwaltungen Reste von einem Tag aufden andern bleiben, so kommt das in der staatlichen Verrechnung nicht zum Ausdruck. Anders bei Käse, der erst nach längerer Ablagerung in Verwendung genommen wird. Hier muß Empfang vom Vortage und verbleibender Vorrat nach jeder Verteilung ausgewiesen werden.
Zweifelhaft ist, ob der bloße Verpflegstand nach Köpfen für diese Verteilungen maßgebend ist. Die verhältnismäßige Anzahl der Kinder und Kranken und die Anwesenheit in der Verteilung bevorzugter Personen kann auf die Verteilung von Einfluß sein. Dann müßte für die Verteilung eine andere Grundlage als die bloße Kopfzahl der zu verpflegenden Personen angenommen werden, wie ja auch der Umstand von Einfluß ist, wenn die Fremden sich nur kurz an einem Orte aufhalten und etwa nur eine einzige Mahlzeit einnehmen. Aber da solchegenauenKonstatierungen sehr verwickelte Nachweisungen voraussetzen und bei einem Verpflegstand von 1000-1100 Köpfen kleine Differenzen nicht empfindlich sind, wird man sich darüber hinaussetzen und bloß bestimmen, in welcher Gemeinde ein Fremder für den Verpflegstand zu rechnen sei, der unter Tags von einer Gemeinde in die andere übersiedelt. Man wird kleinliche Konstatierungen lieber vermeiden. Sollte das Volk aber die größte Genauigkeit fordern, so läge in den nicht veröffentlichten Aufstellungen der Hausverwaltungen der Gemeinden das Material für die genauesten Konstatierungen vor und man könnte dann von Woche zu Woche Ausgleichungen machen, die der Bezirksbeamte zu verfügen hätte. Da aber diese Ausgleichungen nur eine Art von Virement innerhalb der einzelnen Gemeinde von Tag zu Tag, dann erst von Gemeinde zu Gemeinde und von Bezirk zu Bezirk zur Folge hätte, und nur sehr große Schwankungen, die wohl sehr selten vorkommen würden, auch Ausgleichungen zwischen den Kreisen erforderlich machen würden, so wird davon in den öffentlichen Rechnungen und in der betreffenden Statistik nur in letzteren Ausnahmefällen Notiz zu nehmen sein.
In der 2. 7. und 8. Horizontalkolonne ist Zu- und Abfuhr zwischen den Gemeinden dargestellt und um die Zeilen nicht zu vermehren, sind die Zeichen + und - eingeführt. Es ist nun zu bemerken, daß, wenn die Gemeinden eines Bezirkes nur unter sich eine Güterbewegung haben, aber weder von fremden Bezirken empfangen noch an fremde Bezirke abgeben, in der Bezirksstatistik Zu- undAbfuhr sich ausgleichen müssen. Das ist in der 7. Horizontalkolonne der Fall. In der 22. Vertikalkolonne wird die Güterbewegung nach oder von auswärtigen Bezirken ausgewiesen und weil Zu- und Abfuhr auf einer Zeile stehen, mit + und - unterschieden. So wird es auch dann gehalten werden, wenn eine andere Gemeinde als die Bezirksgemeinde direkt mit auswärtigen Gemeinden tauscht. Jeder Güterverkehr zwischen zwei Gemeinden desselben Bezirks muß in jeder von dieser entweder als Zufuhr oder als Abfuhr zur Buchung gelangen, ganz nach Art der doppelten Buchhaltung. Ihre Übereinstimmung bietet dem Bezirksbeamten eine Sicherheit, daß diese Angaben der Gemeinden richtig sind. Würde der Ausgleich fehlen und der Ausgleich auch nicht im Verkehr mit anderen Bezirken liegen, so wäre das ein Beweis, daß eine Irrung vorliegt, welche der Bezirksbeamte durch telephonische Anfrage aufklären wird, ehe man zur Drucklegung der Verrechnung schreitet. Bei einer unmittelbaren Lieferung an eine auswärtige Gemeinde, kann der Bezirksbeamte bei dieser direkt anfragen oder es ist in anderer Form für dessen Orientierung zu sorgen.[21]
Aus denVertikalkolonnen21 und 22 ist ersichtlich, daß im Bezirk um 300 Liter 79 Zentiliter mehr Vollmilch und um 26 Kilo 38 Deka mehr Butter abgeführt, als zugeführt wurde. Die Kreistabelle wird zeigen, wohin selbe gelangten. Das wird der Beitrag des Bezirks zur Versorgung der großen Städte sein.
Die Richtigkeit der Angaben, welche nur einseitig erfolgen, nämlich der Produktionsmenge, muß kontrolliert werden. Es liegen dem Bezirksbeamten genaue Ausweise vor, woraus sich die Richtigkeit jenerAngabenwenigstens mit ziemlicher Genauigkeit erschließen läßt, wie aus dem obigen Absatze,Alinea:»Es ist noch zu bemerken«,Seite 109zu entnehmen ist. So ersieht der Bezirksbeamte aus dem genauen Viehstandsverzeichnisse alles, was zur Beurteilung der Richtigkeit der Angaben über den Milchertrag erforderlich ist, wann jede einzelne Kuh aufgenommen und wann sie gekalbt hat,seit wann sie trocken steht usw. Er kann ab und zu selbst kontrollieren oder abwechselnd diese oder jene Person damit beauftragen. Auch haben schon dem Gemeindeverwaltungsbeamten die einzelnen Verwaltungszweige von mehreren Personen unterfertigte schriftliche Angaben einzuliefern. Es ist ersichtlich, daß bei der Naturalwirtschaft nicht der Beamte es ist, der sich einer Hinterziehung schuldig machen könnte, sondern nur die ihm unterstehenden Organe und auch das ist in Betracht zu ziehen, daß der aus etwaigen Unregelmäßigkeiten entstehende Schaden nicht einzelne Personen, sondern den Staat benachteiligt, daß sich der Schaden auf alle verteilt, was als Versicherung wirkt. Bedenklich wäre nur, wenn ganze Gemeinden als solche falsche Angaben machten, um sich eine günstigere Verteilung zu sichern. Denn wenn das zu besorgen wäre, so würde bald eine allgemeine Demoralisation einreißen und andere Gemeinden würden sich selbst Recht zu verschaffen suchen durch gleiche Unlauterkeit. Allein es scheint das nicht wohl möglich, es müßte immer eine Verschwörung einer großen Anzahl von Personen vorausgehen, der Staatsbeamte müßte im Einverständnis sein und es wird nicht leicht eine Gemeinde geben, in der nicht Fremde weilen, die ja auch das Recht haben, Konstatierungen vorzunehmen, was aus der Natur des Kollektivismus hervorgeht, da alles für alle geerntet wird.
Die Hausverwaltung hat dann wieder für ihre Gebarung eine genaue Rechnung zu führen, welche nicht durch den Druck veröffentlicht wird, weil sie nur die Gemeindegenossen angeht. Wenn bei der Verteilung von Fleisch an die Gemeinden, nicht im Gewichte, aber in der Qualität eine Benachteiligung von Gemeinde zu Gemeinde stattfände, so wäre das durch Vermittlung des Bezirksbeamten von Zeit zu Zeit auszugleichen.
Noch sei bemerkt, daß bei Entwerfung obiger statistischer Tabelle über die Milchprodukte angenommen wurde, daß nicht jede Gemeinde ihre eigene Molkerei zur Verarbeitung der Milch hat. Ob das ökonomischer ist, als das Prinzip, diese Arbeit in jeder Gemeinde besorgen zu lassen, wird die Erfahrung lehren. Es ist anzunehmen, daß jede Urgemeinde einen Viehstand hat, durch den ihr Bedarf an Milch nicht nur voll gedeckt, sondern auch ein beträchtlicher Überschuß zur Butter- und Käseerzeugung erübrigt wird. Nach derAnnahme in obiger Tabelle würde aus der Zentralisierung der Milchverarbeitung in wenigen Gemeinden eine Transportbewegung von mehr als 120 Meterzentnern täglich, allerdings nur auf eine durchschnittliche Entfernung von weniger als eine Stunde entstehen. Diese würde sich sehr beträchtlich, vielleicht auf weniger als 20 Meterzentner vermindern, wenn die Gemeinden nur Überschüsse von Käse, Butter und Abfall, ausnahmsweise zur Städteversorgung auch von Milch, austauschen und jede Gemeinde die Verarbeitung der Milch auch selbst betreiben würde. Es ist nicht die Aufgabe dieser Untersuchungen, diese Frage zu lösen, sondern nur zu zeigen, daß in der kollektivistischen Wirtschaft jede ökonomische Aufgabe auf das vollkommenste und rascheste gelöst werden kann.
Bei den in diesem Abschnitte entwickelten Vorschlägen wird von der Statistik das Äußerste an Genauigkeitvorihrer Veröffentlichung die größte Schnelligkeit und Allgemeinheit gefordert und es wurde gezeigt, daß diesen Anforderungen mit spielender Leichtigkeit entsprochen werden kann. Sich über die Verteilung von Produkten, die ihrer Natur nach sofort konsumiert werden müssen, so rasch als möglich zu orientieren, ist für den Kollektivismus offenbar ein Bedürfnis. Niemand würde es aber für möglich halten, daß das ohne erheblichen Arbeitsaufwand an einem dem Verrechnungstage nächstfolgenden Tageund zwar zur Orientierung eines jeden Einzelnenmöglich sein wird, wenn ich mir nicht die Mühe genommen hätte, diese Arbeit zu unternehmen. Das durfte aber nicht bloß in allgemeinen Sätzen behandelt werden, sondern erforderte eine anschauliche Darstellung, die jeden Zweifel ausschließt. In abstrakten Sätzen ist schon Unsinn genug gegen und für den Kollektivismus geschrieben worden, daß ich mich davon ferne halte.
Freilich wirken bei der Verrechnung auch die Art der Verteilung der Bevölkerung, die Beamtenorganisation, und die Ersetzung des Familienhaushaltes durch den Gemeindehaushalt mit, aber diese Einrichtungen entsprechen so sehr zugleich dem Fortschritte im Volksunterrichte, in der Volkserziehung, im geselligen Leben und nach vielen anderen Richtungen, daß die hier erörterten Vorteile keineswegs erkauft werden durch irgend welche Übelstände anderer Art,sondern die Organisation ist gleich fruchtbar für alle Arten vonProduktion und Verteilung, ganz insbesondere zwar für die idealsten Interessen, aber, wie gezeigt werden wird, auch in hohem Maße für die materiellen Interessen.
Für die hauptstädtischen Verteilungen wäre die Statistik noch viel einfacher. Die Reichshauptstadt würde einen Bevölkerungs- undVerpflegstandhaben, der dem eines Kreises vergleichbar wäre. Für Milchprodukte wäre die Hauptstadt eine Konsum-, nicht aber, oder jedenfalls nur im geringsten Maße auch eine Produktionsstätte, für Fleisch eine Produktionsstätte nur dann, wenn Mastanstalten und dem entsprechend auch Schlachthäuser in die Hauptstadt verlegt würden. Zu untersuchen, ob das ökonomisch wäre, ist nicht Aufgabe dieser Arbeit und wahrscheinlich würden verläßliche Beobachtungen über die ökonomischen Vorteile und Nachteile erst im Kollektivstaate möglich sein.
Die ökonomische Statistik der Hauptstadt würde, abgesehen eventuell von der Auseinandersetzung mit dem Hofhaushalte nach dem KapitelIV,wenn die Monarchie fortbestände, in einem Kreisblatte veröffentlicht werden, da die Reichshauptstadt ihres Umfanges wegen einen eigenen Kreis zu bilden hätte. Die Bevölkerungs- und Verpflegstandsstatistik dieses Kreises wäre allerdings einigermaßen kompliziert, wegen des beständigen Wechsels der Fremden und desVerpflegstandes. Dagegen hätte diese Statistik wenig mit der Güterproduktion zu schaffen, da die Reichshauptstadt ihren Bedarf an Gütern größtenteils vom flachen Lande bezöge und nur Finalproduktion betreiben würde.
Für den Hofhaushalt wäre eine besondere Statistik aufzustellen. Diese hätte zunächst auszuweisen, daß der Hofhaushalt nicht mehr an Gütern vom Gesamthaushalt bezieht, als das Volk bewilligt hat. Außerdem wäre auch eine innere Verwaltungsrechnung aufzustellen und in angemessenen Formen zu veröffentlichen, nachdem auch diese Gebarung das Volk ebenso angeht wie jede andere, und weil nicht das Privatinteresse der Familien des Monarchen und des Adels, sondern das allgemeine Volksinteresse allein für diese Gebarung maßgebend sein darf.
Was den Verbrauch anderer Güter für die Ernährung anbelangt, welche nicht wie Fleisch, Milch, Eier u.dergl. dem raschenVerderben unterliegen, insbesondere den Verbrauch von Mehl und den verschiedenen Gewürzen, so werden diese Güter auch den einzelnen Gemeinden und Quartieren im Verhältnisse zum Verpflegstande zuzuweisen sein, ähnlich wie es oben bezüglich der Zuweisung von Milch gezeigt wurde. Allein es wird sich da nicht um tägliche Zuweisungen handeln, es wird genügen, wenn die Zuweisung reichlich für einen Monat im vorhinein erfolgt und die Monatsstatistik den Verbrauch nach Maßgabe desVerpflegstandesfeststellt und den Überschuß ausweist, wonach dann eine neuerliche Zuweisung zur Deckung des Monatsbedarfs zu erfolgen hätte.
Ebenso wäre es mit den Heiz- und Beleuchtungsstoffen zu halten. Für den Verbrauch dieser Stoffe wäre derVerpflegstandwohl nicht maßgebend. Insoweit Heiz- und Beleuchtungsstoffe in den Betriebsstätten verbraucht werden, kommen sie nicht als Aufwand für die Einzelnen, sondern als Aufwand in der Produktion in Betracht. Insofern es sich aber um den Aufwand zur Beheizung und Beleuchtung der Schlafhäuser und der dem geselligen Leben gewidmeten Räume handelt, würden für die Verteilung der Rauminhalt und das Klima maßgebend sein. Auch hier wird ein statistischer Monatsausweis vollkommen genügen.
Was die Wohnbauten und die Nutzbauten für landwirtschaftliche und industrielle Zwecke anbelangt, so werden sie getrennt auszuweisen sein. Für die Bauten genügt eine Jahresstatistik. Diese wird für die Wohnbauten insbesondere den Rauminhalt der Schlafstuben, der Kommunikationen, Treppenhäuser, Aborte und Bodenräume, dann der dem geselligen Leben, der Schule und dem Amte gewidmeten Räume ausweisen. Dieser statistische Ausweis hat zunächst nach Gemeinden und Quartieren zu erfolgen, woraus die Bezirkssummarien, Kreis-, Provinz- und Reichssummarien zu bilden sind. Das Verhältnis der Bevölkerungsziffer und der Wohnbautenstatistik wird ergeben, ob überall gleichmäßig für das Wohnbedürfnis gesorgt ist und worin die Vorteile der nach den Verteilungsgesetzen bevorzugten Personen bestehen. Dabei wird aber auch der Aufwand für die Ausstattung der Wohn- und Gesellschaftsräume in Betracht kommen. Dieser Aufwand findet seinen Ausdruck in der Anzahl der aufgewendeten Arbeitstage, jede Art von Arbeit reduziert auf einengemeinen Arbeitstag, und in der Menge und Art der aufgewendeten Materialien. Aber auch für die Bauerhaltung und die Instandhaltung der Ausstattung wird ein statistischer Jahresausweis zu liefern sein. Analog ist der Bestand, die Neuerrichtung und dieInstandhaltungder Nutzbauten statistisch nachzuweisen.
Ebenso ist es mit dem Inventar zu halten. Es ist zu trennen das Inventar für die Wohn- und Gesellschaftsräume vom Inventar an Werkzeugen und Maschinen für den Betrieb der Urproduktion und der Industrie. Das Kücheninventar gehört ebenso wie das Kellerinventar zu dem Inventar der ersten Kategorie. Auch bezüglich des Inventars handelt es sich um den Bestand vom Vorjahr, um Neuanschaffungen, um Erhaltungsaufwand und um Abschreibungen.
Noch eine dritte Art von Inventar wird man aufzustellen haben, nämlich von Gegenständen, die für die Zwecke der Kunst und Wissenschaft dienen. Dahin gehören Bücher und den Büchern verwandte Gegenstände, wie Atlanten, Sammlungen von Käfern u.dergl. Dann Medikamente und andere Bedürfnisse des ärztlichen Dienstes, Instrumente und Apparate und die örtliche Verteilung aller dieser Sachen. Für die Zwecke des Sanitäts- und Unterrichtsdienstes und der Kunst und Wissenschaft werden auch Verbrauchsgüter gewidmet werden müssen, worüber eine besondere Nachweisung zu liefern sein wird. Was musikalische Instrumente und sonstige Behelfe für diese Kunstübung anbelangt, so könnte wohl die Nachfrage größer sein, als mit dem Vorrat zu befriedigen wäre. Darum soll für diese Verteilung die Mitwirkung der Vereine, VIII, 2,Alinea:»Sehr zu fördern«mitbestimmend sein.
Am Schlusse des Jahres wird eine eigentliche Statistik aufgestellt werden, umfassend die Bevölkerung, den Gesamtbesitz an unbeweglichen und beweglichen Sachen, die Gesamtproduktion, den Gesamtverbrauch im Laufe des Jahres und den Gesamtvorrat an verbrauchbaren Gütern, welcher auf das kommende Jahr zu übertragen ist. Diese Statistik aber baut sich auf aus der Statistik der Gemeinden, Bezirke, Kreise und Provinzen, welche im Reichssummarium zusammengefaßt werden. Ebenso wird es mit der Bevölkerungsstatistik, der Sanitäts- und Erziehungs- und Unterrichtsstatistik zu halten sein.
Der Kollektivstaat hat nicht nur die Aufgabe der Produktion und Verteilung der Sachgüter und der persönlichen Dienstleistungen im weitesten Sinne des Wortes, sondern er hat, da unser größtes Gut die Mitmenschen sind, besonders auch Einfluß auf die Propagation und Veredlung des Volkes zu nehmen.
Dem Lande gehört jeder an, der von seinen im Lande heimatsberechtigten Bewohnern gezeugt wurde. Wie sonst die Staatsbürgerschaft erworben wird und wie sie verloren geht, bestimmen die Gesetze, auch, inwiefern von Inländern mit Ausländern erzeugten Kinder als Inländer zu betrachten sind. Es scheint der Natur der Sache zu entsprechen, daß die Kinder der Staatsbürgerschaft der Mutter folgen.Mater certa, pater incertus.
Die Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts beweist, daß ein Steigen der heimatsberechtigten Bevölkerung innerhalb gewisser Grenzen erträglich ist. Dagegen ist nicht zu bezweifeln, daß eine allzu rasche Vermehrung der BevölkerungvonÜbel wäre, weil die Pflege, Ernährung und der Unterricht einer allzu zahlreichen Nachkommenschaft eine zu große Anzahl von Arbeitskräften in Anspruch nehmen würde und demgemäß auch die Wohnungsbauten zu rasch vermehrt werden müßten. Auch beweist die Erfahrung, daß kein Volk der Erde sich in dem Maße vermehrt, als nach der Zeugungskraft der Menschen möglich wäre.
Ein Geburtenüberschuß von eins vom Hundert im Jahre würde schon in siebzig Jahren zur Verdoppelung der Bevölkerung führen,und das müßte schon in zwei- bis dreihundert Jahren eine Übervölkerung zur Folge haben. Die Meinung, daß dem durch Auswanderung leicht abgeholfen werden könnte, wäre falsch, weil man, insofern für die Zeugung nur das Recht des Einzelnen, nicht das öffentliche Interesse in Betracht kommt, nicht leicht ein Gesetz aufstellen könnte,werauszuwandern hat, und es auch, sobald die Überproduktion von Menschen in Europa allgemein würde, unmöglich wäre, den Transport des Überschusses in überseeische Länder zu bewältigen. Auch bringt es die Natur der Sache mit sich und lehrt die Erfahrung, daß durch die Auswanderung die besseren und tüchtigeren, insbesondere die arbeitsfähigeren Elemente außer Land geführt werden, während die kinderreichen Familien zurückbleiben. Bei allgemeiner Übervölkerung müßten sich die benachbarten Völker wechselseitig gefährlich werden, da es viel näher liegt, den Nachbarn den Boden streitig zu machen, als den Menschenexport im Großen zu betreiben.
Trotzdem könnte man imKollektivstaatan eine solche zwangsweise Expatriierung denken und jene, die die bevölkerungspolitischen Gesetze nicht beobachten, des Staatsbürgerrechtes berauben und gewaltsam außer Landes schaffen, zu welchem Ende man Kolonien in unbewohnten oder schwachbevölkerten, aber fruchtbaren überseeischen Ländern errichten oder sonst einen Ausweg, wovon später die Rede sein wird, finden müßte. Das setzt aber eben voraus, daß man zwischen legitimen, den heimischen bevölkerungspolitischen Gesetzen entsprechenden, und illegitimen Zeugungen unterscheide, daß man also doch bevölkerungspolitische Gesetze erließe und die Expatriierung als Strafe verhängte. Dann aber ist die Zeugung kein gleiches Recht für alle mehr.
Es ist ein großer Irrtum, wenn man die tatsächliche Zahl der Geburten in unserer heutigen Gesellschaftsordnung für das Ergebnis der natürlichen Fruchtbarkeit der Menschen hält. Die Zahl der Geburten wäre aber eine viel größere, wenn die Menschen sich in der Propagation lediglich von den Gesetzen der Natur beherrschen ließen. Die mannigfaltigsten Lebensgrundsätze, die mehr oder weniger mit der Sittlichkeit vereinbar sind, nehmen Einfluß auf die Verminderung der Zeugungen. Scheinbar einwandfrei ist die Enthaltsamkeitjungfräulicher Frauenspersonen, welche sich der Ehe enthalten oder keine entsprechende Ehe einzugehen Gelegenheit finden. Es ist aber immer noch die Frage, ob diese Enthaltsamkeit nicht große Übel im Gefolge hat. Die nicht befriedigte Natur fällt oft dafür weit größeren Verirrungen anheim. Wir wissen, daß Unzucht mit geschlechtsunreifen Kindern, mit Tieren und andere Verirrungen sehr häufig vorkommen und wahrscheinlich viel häufiger, als beobachtet wird. Noch viel größer als der Einfluß der völligen geschlechtlichen Enthaltsamkeit ist der Einfluß der oft als unsittlich verworfenen Maßnahmen, welche auf Unfruchtbarkeit der Umarmungen abzielen oder die Frucht zu beseitigen berechnet sind. Die abscheulichste Ursache der Verminderung der Geburten ist die Prostitution.
Bekanntlich ist die Geburtenziffer in Tirol eine auffallend niedere, und in diesem Lande kann man folgendes beobachten. Unter den Bauern findet man häufig, daß die Mädchen das Alter von 45 Jahren und darüber erreicht haben, ehe sie zur Heirat schreiten, und oft verzögert sich die wirkliche Eheschließung bei Bräuten in diesem vorgeschrittenen Alter noch um ein oder zwei Jahre, so daß die Absicht, von welcher sie geleitet werden, unverkennbar ist. Es scheint, daß diese Ehen widerlicher sind als manche andere Verirrung ähnlicher Art.
So viel ist gewiß, daß für die Menschen zwingende Verhältnisse vorliegen müssen, die eine natürliche Vermehrung als unheilvoll erscheinen lassen, wenn sie zu so mannigfaltigen und oft auch abscheulichen Mitteln greifen, die natürliche Vermehrung einzuschränken. Es ist gewiß, daß die mit der Kultur vereinbare Regelung der Volksvermehrung das schwierigste Problem ist, das den Menschen gestellt ist, und man kann nur wünschen, daß es im Kollektivstaat eine richtige Lösung finde, wenn auch vielleicht erst nach Generationen.
Man muß annehmen, daß unter 100 Menschen mindestens 20 Frauenspersonen leben, die sich im zeugungsfähigen Alter befinden. Sinkt trotzdem die Zahl der Geburten bei allen Völkern unter fünf vom Hundert, bei vielen bis auf nahezu zwei vom Hundert im Jahre, so kann man sich vorstellen, welchem Zwange der Verhältnisse die Menschen ausgesetzt sein müssen. Und selbst rohe Völker verhalten sich der Propagation gegenüber nicht anders alsdie Kulturvölker. So hat der spanische Reisende Azarra bei wilden Völkern in Südamerika Gewohnheiten konstatiert, die offenbar darauf berechnet waren, Totgeburten herbeizuführen und die Kindersterblichkeit zu vermehren. Die klassischen Völker haben die Aussetzung neugeborener Kinder für erlaubt gehalten, sie scheint auch bei Juden vorgekommen zu sein, ebenso bei den Germanen. Was die Juden anbelangt, ist die Aussetzung des Moses ein klassisches Beispiel.
Der Geburtenüberschuß, welcher für die Propagation entscheidend ist, hängt nicht allein von der Zahl der Geburten ab, sondern vom Verhältnisse der Geburten zu den Todesfällen, und wird in einem Lande die Versorgung des ganzen Volkes durch den Kollektivstaat nach den Grundsätzen geleistet, welche hier entwickelt worden, so muß man annehmen, daß die Todesfälle auf viel weniger als 1,5 vom Hundert im Jahre herabgingen, weil ein so niederer Prozentsatz der Sterbefälle schon heute in vielen sanitär gut eingerichteten Städten beobachtet wird. Nimmt man nun an, daß die Sterbefälle auf 1,2 vom Hundert im Jahre herabgingen, so wäre die wünschenswerte Maximalzahl der Geburten auf 17 bis 20 vom Tausend im Jahre zu veranschlagen. Eine Geburtenziffer von wenig über 2 Prozent wird auch heute schon tatsächlich in Frankreich, Tirol und manchen Staaten von Nordamerika beobachtet, obwohl gerade in Nordamerika Platz genug wäre, sich im Lande auszubreiten. Es wird demnach im Kollektivstaat Gegenstand der jeweiligen Volksbeschlüsse sein, die Grundsätze für die Bevölkerungspolitik festzusetzen, die Verhältniszahl der Geburten zu normieren und der Staatsverwaltung die Maßregeln vorzuschreiben, durch welche auf die Einhaltung dieser Verhältniszahl hingewirkt werden soll.
Vorausgesetzt, daß solche Gesetze und Maßregeln für zulässig erachtet werden, entsteht die Frage, wem die Zeugung verwehrt werden soll und wie diesen Gesetzen Achtung zu verschaffen ist. Dabei wird die weibliche Bevölkerung zuerst in Betracht kommen, weil es nur darauf ankommt, wie die Frauen, nicht wie die Männer sich zu diesen Gesetzen verhalten. Nach dem, was wir inVII, 3,über die freie Liebe entwickeln werden, ist übrigens kaum zu erwarten, daß sich jemand den staatlichen Vorschriften wegen der Ehe und Zeugung nicht fügen wird, und es wäre eher zu besorgen, daßeine Eheflucht einrisse, die ihrerseits dem Staate gefährlich werden müßte, daher man daran wird denken müssen, die Ehe den dazu Berufenen wünschenswert zu machen. Doch wollen wir zunächst prüfen, wie der Übervölkerungsgefahr vorgebeugt werden könnte.
Man könnte die Einschränkung der Zeugungen nach zwei verschiedenen Richtungen normieren. Entweder würde man zwar jeder Frauensperson die Zeugung gestatten, aber nur bis zu einer bestimmten Anzahl von Kindern, also für etwa zwei Kinder, oder man würde eine größere Anzahl von Frauenspersonen von der Zeugung ganz ausschließen, den anderen aber die Zeugung von Kindern ohne jede Einschränkung freigeben. In beiden Fällen würden jene Geburten, welche im Widerspruche mit den Gesetzen stattfänden, als illegitim anzusehen sein.
Bei dem heutigen Stande der Dinge wäre der zweite Weg der bessere. Er würde uns die Möglichkeit bieten, die gesündesten Frauen und, wenn die Ehe beibehalten würde, die gesündesten Männer auszuwählen und ihnen die Propagation freizugeben, diese aber den anderen ganz zu verwehren.[22]Da die Gestattung der Zeugung noch nicht bedingen würde, daß von der Erlaubnis Gebrauch gemacht und welcher Erfolg erzielt wird, so müßte durch ununterbrochen fortgesetzte Beobachtung des Verhältnisses der Geburten zu den Todesfällen festgestellt werden, ob die Verehelichungsbewilligungen vermehrt oder vermindert werden sollen. Auch dazu würden die Bevölkerungstabellen dienen, die inVI, 8, e,angeführt worden sind.
Man könnte nun dagegen sagen, daß niemand das Recht habe, jemand das Zeugen von Kindern zu verwehren. Es scheint aber, daß man mit diesem Rechtsgrundsatze den Kollektivismus unmöglichmachen würde. Darum hat auch der Liberalismus, dem der Kollektivismus verhaßt war, jenes Recht der freien Selbstbestimmung in der Liebe und Ehe verbunden mit dem sozialen Gesetze, daß niemand als die Erzeuger für die Kinder, welche geboren werden, zu sorgen habe, vertreten, und diese Grundsätze konnten nur die Folge haben, daß die Übervölkerung zwar keine allgemeine, wohl aber eine Plage für die einzelnen Familien wurde. Man tröstete sich damit, daß jeder schlafe, wie er sich bettet. Allein es waren ja nicht bloß die Eltern, die die Lasten der allzu zahlreichen Geburten zu tragen hatten, vielmehr die erzeugten Kinder selbst und mittelbar doch auch die Gesellschaft, welche keineswegs unberührt bleibt von dem Elend und der Verkümmerung eines großen Teiles der Mitbürger und von der Verwahrlosung der Jugend. Darum gerät die Gesellschaft auch wieder mit sich selbst in Widerspruch, denn es werden Werke der Mildtätigkeit eingeleitet, um dem Elende, das die Gesetze verschuldet haben, abzuhelfen, und so schwankt man hin und her und macht wieder teilweise gut, was der Theorie nach nur die Eltern, aber nicht die Gesellschaft angeht. Allein wirklich interessiert sind weder die Eltern noch die Gesellschaft, sondern vor allem jene, die gezeugt werden und von der Erde, auf die man sie pflanzt, doch nicht Besitz ergreifen dürfen und, wenn sie ihren Platz auf Erden fordern, grausam bestraft werden. Sie sind nicht im Unrecht, wenn sie ihren Eltern und der Gesellschaft fluchen, denn so rechtlos, wie der Besitzlose, ist kein Tier. Die Besitzlosigkeit ist die ärgste Sklaverei, und wenn man den Enterbten zuruft, »so arbeitet doch«, ein Ruf, den am frechsten jene erschallen lassen, die nicht arbeiten und welche aus der Zwangslage der Besitzlosen wucherischen Gewinn ziehen, so vergißt man doch, daß das Leben nicht mit der Arbeitstüchtigkeit beginnt, daß der Ärmste auch zur Arbeitstüchtigkeit und zur Arbeitsfreude nicht erzogen wird und daß die Arbeit auch nur für jenen ist, der Arbeitsgelegenheit hat. Das ist ja eigentlich der Sinn der Armut, daß der Arme von demRechte, zu arbeiten, ausgeschlossen ist und daß er, was zweifellos ein angeborenes Recht ist, den Boden zu bebauen und sich von seinen Früchten zu ernähren, als Recht nicht geltend machen darf, weil man ihn einen Dieb nennt und als solchen bestraft, wenn er nach den von der Erdefreiwillig hervorgebrachten Früchten greift oder er sich anmaßt, die Früchte in Anspruch zu nehmen, die er selbst der Erde abgewinnt. Bei solchen Umständen und bei solchen Rechten der Gesellschaft gegenüber hat der Überschüssige offenbar das Recht, ihr zuzurufen: »Ihr habt uns nicht zeugen lassen dürfen!«
Es wird übrigens in der künftigen Gesellschaft das gesellschaftliche Recht, die Zeugung zu beschränken, um so weniger bezweifelt werden, als dem Kollektivstaate durch die Zeugung von Kindern Verpflichtungen auferlegt werden, nämlich die Kinder zu erhalten und zu erziehen. Denn wenn der Staat allein über alle Früchte verfügt und alles Nationaleinkommen verteilt, von wem könnten die Kinder Versorgung und Erziehung beanspruchen, als eben vom Staate?
Und auch in der heutigen Gesellschaftsordnung anerkennt man ein Recht des Staates, die Erzeugung von Kindern zu erschweren oder zu begünstigen. Das Recht steht dem Staate ohne Zweifel zu, wenn er auch nach den Grundsätzen des Liberalismus gegenwärtig davon keinen Gebrauch macht. Es hat bis in die neuste Zeit hinein Gesetze gegeben, welche die Ehe erschweren, oder, im Falle eines Rückganges der Bevölkerung, sie begünstigen. Ebenso maßen sich in vielen Gegenden, wo das Zweikindersystem volkstümlich ist, die älteren Kinder das Recht an, den Eltern bittere Vorwürfe zu machen oder sie dem Spotte preiszugeben, wenn sie von weiterer Zeugung nicht abstehen. Ein Interessenkonflikt innerhalb der Familie liegt zweifellos vor und wenn es uns verletzt, den Streit ausbrechen zu sehen, so ist es doch sicherlich eine natürliche Quelle der häßlichsten Familienstreitigkeiten, oft der Anlaß zu Verbrechen und Mordtaten, sobald die Zeugung über eine gewisse Grenze hinaus fortgesetzt wird, oder verwitwete Personen, die schon erwachsene Kinder haben und noch zeugungsfähig sind, zu einer zweiten Ehe schreiten. Man kann es wohl in Zweifel ziehen, ob einer oft lächerlicher Begierde wegen der Anteil älterer Kinder am Erdenglücke so ganz mit Recht geschmälert werden darf, besonders dann, wenn es sich um das Schicksal erwerbsunfähiger Kinder handelt. Und wie häßlich ist es, wenn solche Fragen zwischen sich nahestehenden Verwandten aufgeworfen werden. Jedenfalls ist es besser, wenn sie, wie im Kollektivstaate, nur zwischenden Einzelnen und dem Staate zum Austrage kommen, da es hier nur vernünftige Grundsätze seinkönnen, nach welchen sie ausgetragen werden.
In wieferne der Staat in einer kollektivistischen Gesellschaftsordnung berechtigt ist, die Freiheit der Volksgenossen in der Propagation einzuschränken, mag unerörtert bleiben. Denn abstrakte Rechtsgrundsätze haben die Menschen niemals geleitet. Vergleichen wir aber die heutigen Zustände mit jenen, welche im Kollektivstaate in Beziehung auf die Zeugung zur Geltung kommen mögen, so erscheinen uns letztere vernünftiger, gerechter und mit dem Wohlwollen vereinbarer.
Werheutevon Besitzlosen gezeugt wird, ist ausgeschlossen von jedem Mitbesitz, auf den doch jeder ein unveräußerliches Recht hat, der in die Welt gesetzt wird.
Denken wir uns nun, in derkünftigenkollektivistischen Gesellschaftsordnung würde gegen den Willen des Staates ein Kind erzeugt, so würde der Staat zwar solche Kinder nicht den legitimen Kindern gleichstellen und ihnen gegenüber die Versorgungspflicht nicht übernehmen, die er den mit seiner Zustimmung gezeugten Kindern gegenüber übernimmt, er würde sie aber nicht zur Besitzlosigkeit verdammen.Er würde ihnen und ihren Erzeugern nur die Rechte der Mitgliedschaft am Kollektivbesitze vorenthalten, er würde sie aber nicht von allem Besitze ausschließen.Er könnte die Eltern und die von ihnen unrechtmäßigerweise gezeugten Kinder auf einer dazu bestimmten Insel aussetzen, auf eine Kolonie verpflanzen, wo dem Staate eine Versorgungspflicht nicht obliegt, oder eine solche Familie nur von den Rechten am kollektiven Mitbesitze ausschließen.Nicht eines jeden Anteiles an der Mutter Erde würden sie beraubt, nur aus der kollektivistischen Vergesellschaftung würden sie ausgeschlossen.Diese Vergesellschaftung wird nur begründet für jene, welche sich den staatlichen Gesetzen unterwerfen und insbesondere jenen Gesetzen, welche die Propagation zum Gegenstande haben.
Wir haben im Abschnitte I,Alinea:»Die Rechtsgrundsätze für die kommende Zeit«bereits darauf hingewiesen, daß diekollektivistische Gesellschaftsregel niemand aufgezwungen werden soll, daß es jedem freigestellt bleibe,seinen Anteil am Gesamtbesitze abzusondern, aus der kollektivistischen Gesellschaft auszutreten und eine Abfertigung in beweglichen und unbeweglichen Sachen zu verlangen. Das, was jenen, die sich den Gesetzen unterwerfen, als Recht zugestanden wird, wird den Kontravenienten gegen die Propagationsgesetze als Strafe auferlegt,sie werden aber nicht zur Besitzlosigkeit verdammt. So verstanden kann das Verbot, Kinder zu zeugen, offenbar nicht als ungerecht verurteilt werden. Der Kollektivismus ist im wahren Sinne des Wortes einContrat social, weil er fort und fort auf der Zustimmung aller Teilnehmer beruht.
Die Ausscheidung, welche jedem Erwachsenen freigestellt, den Sündern gegen die Propagationsgesetze aber strafweise auferlegt würde, würde bedeuten, daß einer solchen Familie ein Gebiet im Staate selbst mit einem Anteil an Gebäuden und beweglichen Sachen von einem solchen Werte als Privateigentum angewiesen würde, der beiläufig ihren Anteil am Kollektivvermögen ausmacht, aber mit Ausschluß von allen weiteren Vorteilen, die der Bürger aus dem Kollektivismus zieht. Sie erhielten Privateigentum in einem Ausmaße, das dem gesellschaftlichen Anteile entspricht, der ihnen zukommt, aber nicht mehr und sie könnten nun nach ihrem Belieben Kinder zeugen, so viele sie wollten, aber auf ihre Rechnung und Gefahr. In einem Punkte wären sie besser daran, als der Besitzlose von heute, in einem anderen Punkte schlimmer, aber nur dann schlimmer, wenn der Staat im Austausche von Gütern mit ihnen hart verführe. Denken wir, es wäre ein Gärtner und seine Geliebte, die geboren hat, oder Frau, die er ohne staatliche Erlaubnis geheiratet hat. Der Staatkönnteihn beim Güteraustausch, den der Ausgeschlossene nicht entbehren könnte, hart behandeln, so wie heute der Besitzende den Arbeiter bewuchert. Es wäre aber gar nicht notwendig, daß man seine Arbeitskraft wucherisch ausnutze, man könnte ihm für seine Arbeitsprodukte das volle Äquivalent geben, er würde nur die ohne Zustimmung der Gesellschaft erzeugten Kinder, seien es, so viele es immer wären, selbst zu erziehen und zu erhalten haben. Wenn er auch in keinem Stücke verkürzt würde, er würde diese Art von Ausschluß aus den Vorteilen des kollektivistischen Lebens doch gewiß hartempfinden. Die praktischen Grundsätze für eine solche Absonderung wollen wir nicht näher erörtern.
Zu den gesetzlichen Folgen der Nichtbeachtung der Populationsgesetze könnte auch die zwangsweise Verbannung in Kolonien gerechnet werden, die noch nach den Grundsätzen der alten Gesellschaftsordnung verwaltet werden. Man könnte aber auch einem Gesetzesübertreter ein Patrimonium in barem Gelde geben und ihn mit der Sündigen in einen fremden Staat, der ihn aufnehmen will, einzuwandern zwingen. Er könnte nun wählen, was von alledem ihm das mindest Beschwerliche erschiene. Schwerlich würde irgend ein Bürger eines Kollektivstaates eine dieser Lagen verbunden mit der vollen Freiheit der Zeugung dem Anspruche auf die Rechte eines Kollektivbürgers unter Verzichtleistung auf das Zeugungsrecht vorziehen. Jedenfalls würden doch er und seine Kinder weit weniger Grund haben, sich zu beschweren, als der Arme von heute, der von allzureichem Kindersegen bedrückt ist und die Kinder, die sich an den armen Erzeuger halten müssen.
Aus Vorstehendem kann man nun schon ableiten, welche Gesetze gegen gesellschaftswidrige Zeugungen in Betracht kommen könnten. Gewiß hat der Staat kein Recht, jene, die keine gesunde Nachkommenschaft erwarten können, gegen ihren Willen der Zeugungskraft zu berauben,[23]noch die von ihnen gezeugten Kinder zu töten, noch gegen den Willen der Mutter eine Totgeburt herbeizuführen, noch die Kinder auszusetzen, ein Recht, das sich die Griechen und Römer gegen ihre eigenen Kinder anmaßten. Aber eine der oben erwähnten Beraubungen von den gesellschaftlichen Rechten, unter welchen dem Betroffenen die Wahl freistünde, müßte dem Kollektivstaate eingeräumt werden, wenn Jemand Kinder zeugt, ohne die Einwilligung des Staates vorher erwirkt zu haben, sei es, daß die Zeugung zu früh, in allzu jugendlichem Alter der Eltern, oder zu spät, in einem Alter, in dem die Zeugung nicht mehr gestattet wird,erfolgt, oder daß die Zeugenden wegen vererblicher Krankheiten oder Gebrechen von dem Rechte der Zeugung ausgeschlossen werden.Den größten Vorteil für die Sicherstellung der gesellschaftlichen Interessen in den die Propagation betreffenden Einrichtungen erwarte ich von der Frauenkurie, von der inVII, 4,die Rede ist, da die Frauen vom Urteil ihrer Geschlechtsgenossen sehr abhängig sind und sich in der Frauenkurie bald eine öffentliche Meinung bilden wird.
Man hat die Frage der Liebe von der Frage der Zeugung zu trennen. Man kann die Liebesfreuden genießen, ohne zu zeugen, und in einer unglücklichen Ehe kann man ohne Zweifel zeugen, ohne Liebesfreuden zu genießen. Vielen Frauen ist die eheliche Umarmung eine Qual und eine Schande. Wir wollen zunächst untersuchen, wie sich der Kollektivstaat zur Zeugung zu verhalten hätte.
Sein Interesse geböte offenbar, daß die tüchtigsten Frauen, gesund, kräftig, schön und frohgemut, mit den tüchtigsten Männern gleicher Vollkommenheit Kinder zeugten und zwar in einer Anzahl, welche eine angemessene, nicht zu rasche Vermehrung der Bevölkerung von 5-10 vom Tausend im Jahre herbeiführen würde. Mit dem Zurückgehen der Sterblichkeit müßte das Zurückgehen der Geburten Schritt halten. Die Erfahrung würde darüber belehren, ob die Zeugung in der Ehe und beschränkt auf die Ehe, unter strenger Beobachtung der ehelichen Zeugung, besser den gesellschaftlichen Zwecken entspräche, oder ob die fallweise Verbindung zwischen zwei Personen, die sich jeweilig zur Zeugung vereinigen, und demnach wechselnd von einer Zeugung zur anderen, wie die Erfahrungen und die Neigungen der Frau ihre Wahl beeinflussen mögen, vorzuziehen sei. Von vorn herein hat man keinen Grund, der Ehe allein unbedingt den Vorzug zu geben, weil in allem jene Erfahrungen entscheiden müssen, welche erst der Kollektivstaat machen wird. Kärnten in Österreich ist, so viel ich weiß, das einzige Land, welches beinahe ebenso viele uneheliche als eheliche Geburten hat und eines scheintgewiß zu sein, daß der Menschenschlag in Kärnten kräftig und schön ist, wie auch die Statistik zu beweisen scheint, daß die sozialen Verhältnisse dort um nichts schlechter sind, als in Ländern, wo die unehelichen Geburten nur 10, ja nur 5 vom Hundert der Geburten betragen. Setzen wir den Fall, daß die Ehe nicht als die edlere und in Beziehung auf die Zeugung einer veredelten Nachkommenschaft nicht als die für die Gesellschaft nützlichere Form des Liebeslebens erkannt würde, so könnte sie im Kollektivstaate aufgegeben oder dem Belieben der Einzelnen freigegeben werden. Denn die Beschränkung der Zeugung auf die Ehe ist heute nur deshalb von Vorteil, weil die Ehe den Kindern in unseren Verhältnissen eine größere Sicherheit der Erziehung und Versorgung gewährt, als die außereheliche Zeugung. Schon das ununterbrochene Zusammenleben der Eheleute und ihrer Kinder ist heute von großem Einfluß auf das Wohl der Kinder, abgesehen davon, daß die uneheliche Mutter weder in hinreichendem Maße die Versorgung leisten, noch in Beziehung auf das Erwerbsleben, welches nach den Grundlagen unserer heutigen Zustände mehr in die Kompetenz des Vaters gehört, die Interessen ihrer unehelichen Kinder so gut wahrnehmen, wie der Vater für die ehelichen Kinder sorgen kann. Allein gerade dort, wo die unehelichen Geburten beinahe vorwiegen, in Kärnten,[24]hat sich auch in diesem Belange die außereheliche Zeugung mit dem Versorgungs- und Erziehungsbedürfnisse ins Gleichgewicht gesetzt, indem dort der Bauer recht gern Dirnen in den Dienst nehmen soll, so hat man mir mitgeteilt, welche ein oder zwei uneheliche Kinder mit ins Haus bringen. Diese fremden Kinder werden dann vom Bauer in der Hausgemeinschaft aufgezogen und zur Arbeit verwendet, so weit es tunlich ist.
Da nun, wie wir sehen werden, die Natur der Dinge es mit sich bringt, daß im Kollektivstaat der Staat die Kinder, soweit durch die Zeugung seine Gesetze nicht verletzt werden, versorgt, die Mutter allein für die Familienerziehung vorzugsweise in Betracht kommt und ihre Stelle nötigenfalls von einer Wahlmutter vertreten werdensoll, besteht ein Bedürfnis, die Zeugung auf die Ehe zu beschränken, gewiß nicht in dem Maße, wie heute, auch in der kollektivistischen Gesellschaft.
Und doch wäre die Aufgebung der Ehe für die erste Zeit der neuen Gesellschaftsordnung nicht zu empfehlen. Einerseits weil man sich hüten muß, so altehrwürdige Einrichtungen voreilig abzuschaffen, wodurch man der neuen Ordnung nur Feinde schaffen könnte. Dann aber auch, weil diese Einrichtung der neuen Ordnung wichtige Dienste leisten kann. Beschränkt man nämlich das Recht der Zeugung auf die verheirateten Personen, so kann der Staat die Auswahl gesunder Männer und Frauen für die Zeugung leichter sichern, als in einer Verfassung ohne Ehe. Der Staat kann dann Einfluß nehmen auf eine vernünftige Gattenwahl, die aber unter allen befähigten Männern der Frau freistehen muß. Ohne Beeinträchtigung dieser Freiheit können die staatlichen Organe immerhin einen mäßigen Einfluß auf diese Wahl ausüben, wenn die Zeugung auf die Ehe beschränkt wird. Auch darauf kann der Staat unter dieser Voraussetzung Einfluß nehmen, daß die Zeugung durch noch allzu jugendliche Personen oder, selbst in der Ehe, über eine gewisse Altersgrenze hinaus, welche ein günstiges Zeugungsergebnis nicht mehr erwarten läßt, verhindert werde.
Aus diesen Gründen wird zunächst die Fortdauer der unlöslichen oder schwer löslichen Ehe und die Unterdrückung der unehelichen Geburten sich empfehlen. Es wird aber ununterbrochen darüber zu beraten und zu verhandeln und es werden mit besonderer Rücksicht darauf Untersuchungen anzustellen sein, ob der Kollektivismus eine Änderung der geschlechtlichen Verhältnisse wünschenswert macht. Daß er sich mit jeder Form des Liebeslebens leichter verträgt, als die heutige Gesellschaftsordnung, ist gewiß.
Zunächst können wir, wie gesagt, nur zu dem Ergebnisse kommen, daß der Kollektivstaat unter vorläufigerAufrechterhaltungder Ehe und mit tunlichster Unterdrückung der unehelichen Geburten, oder auch, wenn die Ehe jedermann freigestellt wird,nicht aber in der Ehe die Zeugung, mit tunlichster Unterdrückung jener Zeugungen, welche den Populationsgesetzen zuwiderlaufen, eine entsprechende Einschränkung der Zeugungen unter Bevorzugung jenerZeugungspersonen, von welchen die gesündesten, kräftigsten, schönsten und begabtesten Kinder zu erhoffen sind, herbeizuführen haben wird.
Was die Ehe anbelangt, so wird der Staat nur jene Ehen alsgültiganerkennen, die mit seiner Einwilligung und unter Mitwirkung der damit betrauten staatlichen Organe geschlossen werden. Da aber eine Auswahl der zur Zeugung, beziehungsweise zur Ehe berufenen Personen stattfinden soll, werden nicht nur die Kinder mit Rücksicht auf die später aufzuwerfende Frage, ob sie zur Ehe zugelassen werden sollen, häufig zu untersuchen sein, sondern auch die Beobachtungen an ihren Eltern und die noch weiter zurückgehenden Beobachtungen an den Voreltern und die Sektionsergebnisse, so hoch hinauf, als sie vorliegen und vernünftigerweise noch in Betracht kommen können, in Berücksichtigung gezogen werden müssen und es wird sich vielleicht sehr empfehlen, durch irgend eine Feierlichkeit oder sonst auf eine Art, die zur Ehe Berufenen schon im frühen Alter als zur Ehe prädestinierte junge Leute zu proklamieren, um nicht nur ihre Phantasie auf den künftigen Beruf zu lenken, sondern auch bei den anderen die Resignation sich zu einer Zeit einwurzeln zu lassen, wo das Geschlechtsleben noch keine Bedeutung hat.
Die Folge der Annahme dieser Grundsätze wird es sein, daß man auf mancherlei Art die wechselseitige Aufmerksamkeit solcher junger Männer und Mädchen erregen wird, die nach ärztlichem Gutachten nicht nur im allgemeinen zur Ehe geeignet, sondern auch wechselseitig ganz besonders für einander zu passen scheinen. Natürlich könnte man nicht daran denken, nach den brutalen Vorschlägen Platos die eigensinnig festgesetzten Paare wie die Haustiere zusammenzugeben, allein man wird guttun, eine voreilige Wahl möglichst zu verhindern und zur geeigneten Zeit, nämlich wenn Mädchen und junge Männer nach den Beobachtungen der Ärzte (beziehungsweise der Ärztin) den Grad der vollendetsten Reife erlangt haben, zu veranstalten, daß sie sich ungezwungen sehen können. Ob die Veranstaltung von Tanzfesten für solche junge Leute das beste Mittel wäre, vernünftige Wahlen herbeizuführen, mag die Erfahrung lehren. Man sollte meinen, es wäre vernünftiger, daß das Mädchen den Bräutigam wählt, als umgekehrt, da man voraussetzen muß, daß das Weib denechtenSexualinstinkt sicherer besitzt, als der Mann,eben weil es das Weib ist, das empfängt. Daß heute der Mann wählt, ist nur die Folge der Herrschaft der Männer über die Frauen, welche schon jetzt als eine Unnatur empfunden wird, und welche im Kollektivstaate gar keinen Sinn mehr hätte, da nicht der Ehemann, sondern der Staat die Frau und die Kinder versorgt. Übrigens wird, wenn der Staat die Kinder ernährt und die Eltern versorgt, das Mädchen, wenn auch der Antrag des jungen Mannes abgewartet wird, von dem Zwange befreit sein, einen unwillkommenen Antrag aus Versorgungsrücksichtenanzunehmen.
Was nun die Ehebewilligung anbelangt, so können auch andere, als durch die Gesundheit bedingte Einschränkungen und selbst Erweiterungen ins Auge gefaßt werden. Nationalgemischte Ehen können an die Bedingung geknüpft werden, daß sich die Brautleute vorher über das Ansiedlungsgebiet einigen und daß der nach seiner Nationalität diesem Gebiete nicht angehörige Teil sich verpflichtet, die Kinder in der diesem Gebiete angehörigen Sprache zu erziehen.
Wir haben in unseren Verhältnissen ein Analogon. Die katholische Kirche erlaubt ihren Angehörigen die Ehe mit Angehörigen anderer Konfessionen nur gegen einen Revers, daß alle Kinder dieser Ehe im katholischen Glauben erzogen werden. Allerdings kann die Erfüllung dieser Verpflichtung, da sie keinen staatlichen Schutz genießt, nicht erzwungen werden, während die vorhin erwähnte Verpflichtung durch das dem Staate vorbehaltene Miterziehungsrecht und die Volksschule garantiert ist. Was aber die nationalen Interessen anbelangt, so liegt eine Gefahr vor, die wir uns nicht verhehlen dürfen. Daß nämlich aus nationalem Chauvinismus die Zahl der Ehebewilligungen zum Gegenstand des Kampfes gemacht würde. Freilich könnte auch da ein Verteilungsgesetz gedacht werden, wonach die Aufrechterhaltung der numerischen Verhältnisse der Nationalitäten der Verwaltung zur Pflicht gemacht werde.
Noch wichtiger wäre folgender Fall der Erweiterung der Ehebewilligungen, nämlich die Ausdehnung auf solche, die in gesundheitlicher Beziehung nicht ganz entsprechen, wenn sie nämlich einem schwerer belasteten Beruf angehören und sich verpflichten, die Kinder in diesem Berufe zu erziehen und ihm zu widmen, eine Verpflichtung, die dann ihre Ergänzung fände in den Gesetzen über die Verteilungder Arbeit. Selbstverständlich würde diese durch Erbschaft überkommene Belastung der Erhebung in bevorzugte Berufe dann nicht im Wege stehen, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Es ist hier der Ort, einiges über die angeborenen Anlagen der Menschen, spricht man doch von geborenen Verbrechern, und über die Vererbung innerhalb der menschlichen Rasse zu sagen. Die Anschauung, daß es geborene Verbrecher gebe, teile ich nicht. Es mag gewisse angeborene Eigenschaften geben, welche es dem damit behafteten Individuum schwerer machen, sich den Gesetzen und den gegebenen Umständen anzupassen, aber ein angeborener Hang zubestimmtenVerbrechen ist nicht erweislich. Die Eigenschaften der Menschen bestimmen ihre Handlungen nicht allein, sondern nur im Zusammenwirken mit den Umständen und Verhältnissen im allgemeinen und mit einzelnen Vorkommnissen im besonderen. Bismarck hätte nie eine zur Einigung Deutschlands führende Handlung gesetzt, wenn er nicht in den preußischen Staatsdienst berufen worden wäre, den er nicht gesucht hat. Mancher Selbstmörder hätte nie einen Selbstmord begangen, wenn nicht etwa die Betrachtung einer Waffe eine Ideenassoziation ausgelöst hätte, die zu Selbstmordgedanken führte. Jeder Mensch birgt eine Welt der verschiedensten, sich oft widersprechenden Anlagen und Neigungen und welche davon ins Spiel kommen, hängt von der Geschichte des Individuums und sehr häufig von unberechenbaren Zufällen ab. Der große Vorzug des Kollektivismus, der zur Staatsomnipotenz führt, ist es, daß er die nützlichen Anregungen, Anregungen, sich der Gesamtheit nützlich zu erweisen, außerordentlich vermehrt, die gegenteiligen Anregungen nicht nur an und für sich vermindert, sondern auch, sofern sie potentiell im Gesellschaftsleben noch vorhanden sind, durch Anregungen sozialer Natur verdrängt.[25]
Allein angeborene gute Eigenschaften — abgesehen von derenerziehlichen Entwickelung — sind selbstverständlich im Interesse der Gesellschaft gelegen, weil auch der wohlerzogene Mensch mehr leistet, wenn er über gute Anlagen verfügt. So hat also die Gesellschaft ein Interesse daran, daß nur gut veranlagte Individuen geboren werden. Doch ist auf Beeinflussung der Zeugungsprodukte durch das Zusammenwählen der Eltern von Gesellschaftswegen nicht viel zu geben, wenigstens nach dem heutigen Stande der uns zu Gebote stehenden Kenntnisse. Nur das fortgesetzte Ausschalten der schlecht veranlagten Individuen von der Zeugung scheint etwas für die Veredlung der menschlichen Rasse zu versprechen, nicht aber die positive Auswahl der zupaarendenIndividuen. Jedes Kind erbt einen Teil der Eigenschaften des Vaters und einen Teil der Eigenschaften der Mutter und in welcher Proportion, auf welchem Gebiete der physischen und psychischen Anlagen diese Vererbung erfolgt, ist, derzeit wenigstens nicht bestimmbar. Die Vereinigung des väterlichen und mütterlichen Naturells in den Kindern verhält sich, wie die Legierungen verschiedener Metalle oder die chemischen Verbindungen von Stoffen in verschiedenen Proportionen. Verbindungen von Kupfer und Zink in verschiedenen prozentuellen Verhältnissen geben Produkte, welche keineswegs im gleichen prozentuellen Verhältnisse die Eigenschaften der verbundenen Metalle zeigen. Aber während wir bestimmen können, wie viele Teile der Metalle wir zusammengeben, können wir nicht beherrschen, wie viele und welche Teile des väterlichen und mütterlichen Naturells auf die Kinder übertragen werden. Darum kann das Kind eines schönen Vaters und einer schönen Mutter grundhäßlich sein und es scheint darum, wenigstens heute, am meisten von einer Paarungswahl erhofft werden zu können, welche durch den Sexualinstinkt des Weibes bestimmt wird.[26]