Daß meine Bemühungen nicht ganz ohne Erfolg waren, zeigt die Entwicklung der Kriegsausgaben. Ich habe das Schatzamt verwaltet vom 1. Februar 1915 bis zum 1. Juni 1916. Die Ausgaben im März 1915 stellten sich, wie ich bereits erwähnte, auf 2035,5 Millionen Mark. In den meisten der folgenden Monate blieben die Ausgaben hinter dem Betrage von 2 Milliarden Mark zurück. Im März 1916 beliefen sie sich auf 2059 Millionen, also nur wenighöher, als ein Jahr zuvor. Die folgenden Monate April und Mai erforderten 1,884 und 2,008,5 Milliarden Mark. Die Ausgaben sind also in den sechzehn Monaten meiner Verwaltung nicht irgendwie nennenswert weiter angewachsen: und dieses Ergebnis ist erzielt worden trotz der Ausdehnung der Kriegsschauplätze, trotz der weiteren Vermehrung des Effektivbestandes unserer Truppen, trotz der gestiegenen Preise für Nahrungsmittel und Rohstoffe und trotz der starken Ausdehnung der Fabrikation von Kriegsgerät und Munition.
Ich muß dabei hervorheben, daß ich niemals auch nur in einem einzigen Fall Wünschen oder Absichten des Kriegsministeriums auf Beschaffung von Kriegsgerät oder Munition entgegengetreten bin. Die Beurteilung des in dieser Beziehung für die erfolgreiche Führung des Krieges Notwendigen konnte ich um so beruhigter der ausschließlichen Verantwortung der zuständigen militärischen Stellen überlassen, als die an mich herantretenden Anträge den Rahmen unserer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in jener ersten Phase des Krieges nicht überschritten. Nur ein einziges Mal bin ich als Reichsschatzsekretär in die Lage gekommen, einer unsere militärische Ausrüstung betreffenden Absicht Widerspruch entgegensetzen zu müssen, und dieser eine Fall ging nicht das Landheer an, sondern die Marine. Im Herbst 1915 wollte das Reichsmarineamt auf kaiserliche Anordnung für einen gesunkenen Kreuzer ein großes modernes Schlachtschiffin Auftrag geben. Bei der auf drei bis vier Jahre veranschlagten Bauzeit war die Wahrscheinlichkeit, daß dieser kostspielige Neubau noch für den Krieg von Nutzen sein könnte, zum mindesten zweifelhaft. Außerdem hätte der Neubau große Anforderungen an die knappen Arbeitskräfte und Materialien gestellt und diese dem für alle Eventualitäten notwendigen U-Bootbau entzogen. Infolgedessen verweigerte ich meine Zustimmung und der Neubau unterblieb. Im übrigen habe ich den verantwortlichen militärischen Behörden für die Ausrüstung des Heeres mit Kriegsgerät und Munition durchaus freien Spielraum gelassen; in wichtigen Fällen, so in der Frage der Stickstoffbeschaffung und der Handelstauchboote, bin ich aus eigener Initiative, ohne militärische Anträge abzuwarten, mit Maßnahmen und Ausgaben vorgegangen, die der Kriegführung wesentlich zugutekamen.
Ich stelle diesen Sachverhalt hier fest, um einer Legendenbildung entgegenzutreten, die sich später, zur Zeit der Beratung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst, herausgebildet hat. Damals wurde ausgestreut — ich habe nicht ermitteln können, von welcher Seite — die unbefriedigenden Zustände in der Munitionserzeugung, die sich um die Mitte des Jahres 1916 herausgestellt hatten, seien auf Geldverweigerungen des Reichsschatzamts zurückzuführen. Ich habe damals schon im Hauptausschuß des Reichstags in Gegenwart der Vertreter der für die Munitionsbeschaffung zuständigen militärischen Stellendieselbe Feststellung gemacht wie hier, daß in keinem einzigen Fall die Beschaffung von Kriegsgerät und Munition durch ein Eingreifen des Schatzamtes verhindert oder auch nur verzögert worden ist. Auf die tatsächlichen Zustände in der Munitionserzeugung um die Mitte des Jahres 1916 komme ich weiter unten im Zusammenhang mit dem Vaterländischen Hilfsdienst zurück.
Die ungeheuren Kosten des Krieges, die bisher in der Geschichte der Völker auch nicht annähernd ihresgleichen hatten — überschritt doch bereits im Jahre 1915 die durchschnittliche Monatsausgabe Deutschlands die deutschen Gesamtaufwendungen für den Krieg von 1870/71 — stellten die Finanzpolitik der kriegführenden Völker vor ganz neue Aufgaben und Probleme. Der gesamte Umlauf an metallischen und papiernen Zahlungsmitteln in Deutschland bewegte sich vor dem Kriege zwischen 4 und 5 Milliarden Mark. Der Krieg machte schon im Jahre 1915 die monatliche Beschaffung und Verausgabung von 2 Milliarden Mark erforderlich, ein Betrag, der gegen Ende des Krieges auf nahezu 5 Milliarden Mark angewachsen ist. Das gesamte jährliche Volkseinkommen Deutschlands hatte vor dem Kriege einen Betrag von 42 bis 45 Milliarden Mark erreicht. Die Kriegsausgabendes Jahres 1915 stellten sich auf rund 23 Milliarden Mark, die Kriegsausgaben des Jahres 1918 auf 50,2 Milliarden Mark. Diese Gegenüberstellung läßt ermessen, was die Beschaffung und Verausgabung der für den Krieg erforderlichen Gelder für die deutsche Finanzwirtschaft und Volkswirtschaft bedeutete.
Drei grundsätzlich verschiedene Wege standen den kriegführenden Staaten zur Aufbringung der Mittel für die Kriegführung zur Verfügung und sind von allen kriegführenden Staaten gleichzeitig benutzt worden, allerdings in verschiedenem Maße und in einem sich während des Krieges erheblich verschiebenden Verhältnis:
1. Die Schaffung neuer Kaufkraft zugunsten des Staates im Weg des unmittelbaren Druckes von Papiergeld oder der Begebung von Schatzanweisungen gegen die Ausgabe neuer Banknoten oder gegen die Schaffung neuer Guthaben.
2. Die Aneignung vorhandener Kaufkraft durch den Staat im Wege der Begebung von Anleihen gegen vorhandene Zahlungsmittel.
3. Die Aneignung vorhandener Kaufkraft durch den Staat im Wege der Erhebung von Steuern.
Der erste Weg ist der bequemere aber gefährlichere; der zweite und namentlich der dritte Weg ist schwieriger aber gesunder. Der erstere Weg führt notwendigerweise zu einer sich fortgesetzt steigernden Überfüllung des Verkehrs mit Zahlungsmitteln (Inflation) und zu einer in der sich überstürzenden Steigerung aller Preise zum Ausdruck kommendenEntwertung des Geldes. Der zweite Weg vermeidet diese Gefahr, aber er belastet, ebenso wie der erste, die Zukunft. Der dritte Weg schließlich, der sowohl die Inflation, wie auch die Belastung der Zukunft vermeidet, führt über solche Widerstände und Hemmungen wirtschaftlicher und politischer Natur, daß kein kriegführender Staat auf diesem Wege allein seinen Kriegsbedarf auch nur annähernd hat decken können.
Alle kriegführenden Staaten sahen sich zunächst auf den Weg der Schaffung neuer Kaufkraft für den Kriegsbedarf gedrängt. In der Hauptsache nahmen sie ihre Zentralbanken durch die Diskontierung kurzfristiger Schatzscheine gegen Noten oder Gutschrift in Anspruch. Sie konnten nicht anders; denn die gewaltigen Zahlungen für die Mobilmachung mußten geleistet werden, während die Geldmärkte in der ersten Panik die schwerste Klemme durchmachten, also Bargeld nicht nur nicht abgeben konnten, sondern für sich selbst benötigten.
Hunderte von Millionen, ja Milliarden neuen Geldes ergossen sich also in den ersten Wochen des Krieges über die Volkswirtschaft. Alles, was für das Heer zu liefern hatte, wurde bar bezahlt. Auf dem Wege über die Arbeitslöhne und die Gebührnisse für Offiziere und Mannschaften drang der neue Geldstrom bis in die kleinsten Kanäle des Verkehrs. Die Geldklemme der ersten Kriegstage wurde bald durch eine wachsende Geldflüssigkeit abgelöst. Wenn einer bedenklichen Inflation vorgebeugt werdensollte, dann mußte durch eine Änderung der Geldbeschaffung der allzu reichlich fließende Quell der papiernen Scheine verstopft und die Hochflut neuer Zahlungsmittel aufgesaugt werden.
Die Begebung langfristiger Anleihen und die Ausschreibung neuer Steuern standen zu diesem Zweck zur Verfügung.
Man wählte bei uns den Weg der Anleihe (September 1914) und erzielte mit einem Zeichnungsergebnis von fast 4½ Milliarden Mark den bereits geschilderten Erfolg.
Als ich das Schatzamt Anfang Februar 1915 übernahm, war der Etatsentwurf für das kommende Rechnungsjahr im wesentlichen fertiggestellt. Es war darin ein neuer — dritter — Kriegskredit von abermals 5 Milliarden Mark vorgesehen, den ich auf 10 Milliarden Mark erhöhte. Steuern waren nicht vorbereitet. Der Reichsbankpräsident schlug mir für den März die Ausgabe einer zweiten Kriegsanleihe vor.
Mit dieser Situation hatte ich mich zunächst abzufinden. Steuergesetze lassen sich nicht aus dem Ärmel schütteln, namentlich nicht in einem Bundesstaat. Bis zum Zusammentritt des Reichstags standen nur wenige Wochen zur Verfügung. Da der Reichsetat in seinen ordentlichen Einnahmen und Ausgaben infolge der Übernahme der gesamten Ausgaben für Heer und Marine auf den Kriegsfonds balancierte, ja sogar noch die Aufrechterhaltung der planmäßigen Schuldentilgung gestattete, konnte dierecht schwierige und umstrittene Frage der Kriegssteuern für dieses Mal auf sich beruhen bleiben. Um so mehr kam es darauf an, die Anleihe zu einem vollen Erfolge zu führen.
Der Erfolg unserer ersten Kriegsanleihe und ihre Kursentwicklung nach der Zeichnung — der Kurs stieg alsbald über den Ausgabekurs von 97½% und erreichte zeitweise 100% — hatten gezeigt, daß die Anleihebedingungen richtig gegriffen waren. Ein Vergleich mit England, dem einzigen kriegführenden Staat, der außer uns schon im Jahre 1914 mit einer großen Anleihe an das Publikum herantrat, mußte diesen Eindruck bestätigen. Bei uns hatte man sich sofort entschlossen, den Kriegsverhältnissen durch die Gewährung einer 5%igen Verzinsung Rechnung zu tragen. England, das zwei Monate nach uns, im November 1914, eine Anleihe im Betrage von 350 Millionen Pfund Sterling auflegte, gewährte nur eine 3½%ige Verzinsung bei einem Ausgabekurs von 95%. Die Anleihe wurde vom Publikum nicht voll genommen; die englischen Großbanken mußten sich am letzten Zeichnungstage unter dem sanften Druck der britischen Regierung entschließen, 100 Millionen für sich zu übernehmen, um wenigstens den Anschein eines Erfolges zu retten. Der Kurs der Anleihe ging alsbald unter den Ausgabekurs (95%) und sank im Frühjahr 1915 bis 87½% herab. Der Mißerfolg war eingetreten, obwohl die Bank von England den Zeichnern weit größere Erleichterungen gewährte, als unsereDarlehnskassen. Die Bank von England erklärte sich bereit, die Kriegsanleihe sofort bis zur vollen Höhe des Ausgabekurses zu einem Satz von 1% unter Bankdiskont zu bevorschussen, während unsere Darlehnskassen Beleihungen nur bis zu 75% und zu einem Satz von ¼% über Bankdiskont vornahmen.
Sowohl der eigene Erfolg wie der britische Mißerfolg konnten uns also nur bestärken, an dem im September 1914 gewählten Anleihetyp festzuhalten. Das war auch die Meinung aller Sachverständigen aus der Bankwelt, den Sparkassen und Genossenschaften, mit denen ich mich alsbald nach Übernahme des Schatzamtes in Verbindung setzte.
Notwendig erschien aber eine weitere Ausgestaltung der Werbetätigkeit. Der Ertrag der ersten Anleihe von 4½ Milliarden Mark mußte, um unsere Kriegsfinanzen flottzuerhalten, ganz erheblich übertroffen werden. Dazu war es erforderlich, das deutsche Volk in seiner Gesamtheit für die Anleihe zu interessieren. „Es gilt“ — so habe ich in meiner Antrittsrede im Reichstag ausgeführt — „dem ganzen Volk klarzumachen, daß dieser Krieg mehr als irgendein anderer zuvor nicht nur mit Blut und Eisen, sondern auch mit Brot und Geld geführt wird. Für diesen Krieg gibt es nicht nur eine allgemeine Wehrpflicht, sondern eine allgemeine Sparpflicht und eine allgemeine Zahlpflicht. Der Verschwender notwendiger Lebensmittel und der Mammonsknecht, der sich nicht von seinemGelde trennen kann, ist um kein Haar besser als der Deserteur, der sich seiner Wehrpflicht entzieht. Unser Ruf, der Ruf der finanziellen Kriegsleitung, geht an alle, an Groß und Klein, und Schande über jeden, der sich taub stellt!“
Der Gedanke der finanziellen Wehrpflicht mußte hunderttausendfältig den Köpfen eingehämmert werden. Das war durch einige Ministerreden allein nicht zu erreichen, auch wenn diese von dem Standort der größten Publizität, der Tribüne des Reichstags, gehalten wurden. Es bedurfte vielmehr einer weitverzweigten, wohlgegliederten und engmaschigen Organisation über das ganze deutsche Land. In dieser Beziehung mußten die im September 1914 geschaffenen Anfänge ausgebaut werden.
Zunächst wurde der Kreis der Zeichnungsstellen erweitert; neben den Banken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften wurden sämtliche Kreditgenossenschaften und Postanstalten als Zeichnungsstellen aufgetan. Dann wurde im Zusammenwirken mit den Landesregierungen die Aufklärungs- und Werbearbeit organisiert: die Landräte, die Gemeindevorsteher, die Geistlichen, die Lehrer, nicht zum wenigsten die Zeitungen wurden für diese Arbeit mobilgemacht. Merkblätter, die alles Wissenswerte über die Kriegsanleihen enthielten, wurden in Millionen von Exemplaren verbreitet; Mustervorträge und für die Werbearbeit in Betracht kommendes Material wurden den örtlichen Propagandaorganisationen überwiesen.Es war für den Reichsbankpräsidenten und für mich eine Freude zu sehen, mit welchem patriotischen Eifer überall die Werbetätigkeit aufgenommen wurde, und wie sich allerorten freiwillige Mitarbeiter zur Verfügung stellten.
Der Erfolg übertraf alle Erwartungen.
Die zweite Kriegsanleihe erbrachte ein Ergebnis von 9100 Millionen Mark, also mehr als den doppelten Ertrag der ersten Kriegsanleihe.
Die im September 1915 ausgegebene dritte Kriegsanleihe erzielte sogar einen noch größeren Erfolg: der gezeichnete Betrag erreichte die Summe von 12160 Millionen Mark.
Insgesamt wurden also im Jahre 1915 rund 21260 Millionen Mark auf dem Anleiheweg aufgebracht, während die Kriegskosten des Jahres 1915 sich auf 22965 Millionen beliefen. Die Kriegskosten des Jahres 1915 wurden also bis auf einen nicht erheblichen Bruchteil durch den Ertrag der Anleihen des Jahres 1915 gedeckt. Für die zweite Hälfte des Jahres 1915 war das Verhältnis noch günstiger: die Kriegsausgaben stellten sich auf 12091 Millionen, der Ertrag der Kriegsanleihe auf 12160 Millionen.
Als die Zeichnungsfrist der dritten Kriegsanleihe Ende September 1915 ablief, waren an kurzfristigen Schatzanweisungen begeben rund 10 Milliarden Mark. Der Ertrag der dritten Kriegsanleihe übertraf diese Summe umrund 2 Milliarden Mark. Die Belastung des Reiches mit kurzfristigem Kredit war also durch die dritte Kriegsanleihe vollständig abgebürdet.
Die vierte Kriegsanleihe, die letzte in meiner Amtszeit als Reichsschatzsekretär, zeigte allerdings gegenüber der dritten einen leichten Rückgang: sie ergab 10768 Millionen Mark, also rund 1400 Millionen Mark weniger als die dritte, aber immer noch 1668 Millionen mehr als die zweite Kriegsanleihe. Das Ergebnis war zweifellos beeinträchtigt worden durch den damals heftige Formen annehmenden Streit um den U-Bootkrieg und den in die Zeichnungsperiode fallenden Rücktritt des Großadmirals von Tirpitz. Dem Ertrag der vierten Kriegsanleihe standen gegenüber die Kriegsausgaben des ersten Halbjahrs 1916 mit rund 11750 Millionen Mark. Die Kriegsausgaben waren also in diesem Halbjahr um rund eine Milliarde Mark höher als der Anleiheertrag. Als Ende März 1916 die Zeichnungsfrist auf die vierte Kriegsanleihe ablief, stellte sich der Betrag der vom Reich ausgegebenen kurzfristigen Schatzanweisungen auf 10400 Millionen Mark. Das Zeichnungsergebnis der vierten Kriegsanleihe mit 10768 Millionen Mark deckte also auch dieses Mal noch den Betrag der ausstehenden Schatzanweisungen.
Als ich am 31. Mai 1916 das Schatzamt verließ, stellten sich die Kriegsausgaben des Reiches auf rund 39780 Millionen Mark. Davon waren durch die vier Kriegsanleihen gedeckt rund 36 Milliarden Mark.
Kein anderer kriegführender Staat hat eine auch nur annähernd gleich erfolgreiche Anleihepolitik durchzuführen vermocht.
England sah sich nach dem ungenügenden Erfolg seiner ersten Kriegsanleihe vom November 1914 zunächst zur Geldbeschaffung im Wege des kurzfristigen Kredits genötigt. Im Juni 1915 legte es eine zweite langfristige Anleihe auf, dieses Mal mit einer nominellen Verzinsung von 4½%. Während man in Deutschland während des ganzen Krieges bei der von Anfang an gewählten 5%igen Verzinsung bleiben konnte, war England also gezwungen, bereits bei der zweiten Kriegsanleihe einen um 1% höheren Zinssatz zu gewähren als bei der ersten. Es hat späterhin bei der dritten Anleihe im Februar 1917 auf 5% gehen und einen Emissionskurs von 95% anbieten müssen, während Deutschland bis zuletzt für seine gleichfalls 5%igen Kriegsanleihen einen Ausgabekurs von 98% festhalten konnte. Die englische Kriegsanleihe vom Juni 1915 wurde dem Publikum durch allerlei Reizmittel schmackhaft gemacht; so wurde dem Publikum der Umtausch sowohl der ersten 3½%igen Kriegsanleihe als auch der 2½%igen Konsols zu bestimmten günstigen Sätzen gegen die neue 4½%ige Kriegsanleihe unter der Bedingung der gleichzeitigen Barzeichnung auf die neue Anleihe freigestellt; vor allem aber erhielten die Zeichner die Berechtigung, für den später praktisch gewordenen Fall der Ausgabe einer höher verzinslichen Anleihe die4½%igen Stücke ohne weiteres gegen Stücke der neuen höher verzinslichen Anleihe tauschen zu dürfen. Trotz aller dieser Reizmittel erreichte die Zeichnung, abgesehen von den Tauschstücken, nicht ganz 600 Millionen Pfund Sterling. Um dieses Ergebnis zu erreichen, mußten die Banken 200 Millionen übernehmen. Der Kurs der neuen Anleihe ging alsbald um einige Prozent unter den Ausgabekurs zurück. Der Markt war durch die verfehlte Operation derartig gestört und das Schatzamt war durch das für die Zukunft zugestandene Konversionsrecht derartig behindert, daß bis zum Februar 1917 eine neue Anleiheoperation überhaupt nicht zustande kam. Ende Mai 1916 hatte Deutschland 36 Milliarden Mark, England nur 19 Milliarden Mark durch die Begebung langfristiger Anleihen aufgebracht. Und obwohl England, im Gegensatz zu Deutschland, damals schon die Steuerschraube stark angezogen hatte, stellten sich seine kurzfristigen Verbindlichkeiten auf nicht viel weniger als 20 Milliarden Mark, während die unsrigen nur zwischen 4 und 5 Milliarden betrugen.
Frankreich kam erst im November 1916 mit einer Anleihe heraus. Sie war mit einer 5%igen Verzinsung ausgestattet und wurde zum Kurs von 88% begeben. Ihr Ergebnis belief sich, abgesehen von dem auch hier als Lockmittel zugelassenen Umtausch älterer niedriger verzinslicher Anleihen, auf rund 13,7 Milliarden Franken, also um etwa auf 12 Milliarden Mark. Man kann annehmen,daß Frankreich um die Mitte des Jahres 1916 etwa zwei Drittel seiner Kriegskosten durch Inanspruchnahme kurzfristiger Kredite und Darlehen seiner Zentralbank hatte decken müssen.
Dabei waren sowohl England als auch Frankreich in einem Punkte wesentlich günstiger gestellt als wir: es stand ihnen die finanzielle Unterstützung der Vereinigten Staaten von allem Anfang an in wesentlich größerem Umfang zur Verfügung als uns. Die Sympathien der amerikanischen Finanzwelt und des Publikums waren ganz vorwiegend auf der Seite der Westmächte. Während England und Frankreich ohne jede Schwierigkeit die gewünschten Kredite erhalten und im Herbst 1915 sogar eine gemeinschaftliche Anleihe von 500 Millionen Dollar mit einem amerikanischen Finanzkonsortium abschließen konnten, hatten wir die größten Schwierigkeiten, auch nur die bescheidensten Beträge in Amerika aufzubringen. Gleich nach Beginn des Kriegs hatte die Reichsleitung den früheren Staatssekretär des Reichskolonialamts, Herrn Dernburg, nach Amerika geschickt, in der Hoffnung, durch seine Vermittlung in Amerika Geldquellen erschließen zu können. Aber auch seinen Bemühungen gelang es nicht, etwas Nennenswertes zu erreichen. Bald nach meiner Übernahme des Reichsschatzamtes gelang es allerdings, durch ein Bankhaus zweiten Ranges Schatzscheine wenigstens in dem bescheidenen Betrag von 10 Millionen Dollar unterzubringen.Aber bald mußte der größte Teil davon wieder zurückgekauft werden, um eine für unsern Kredit bedenkliche Entwertung zu verhindern.
Es ist später gegen unsere Kriegsfinanzpolitik mitunter der Vorwurf erhoben worden, sie habe versäumt, Amerika rechtzeitig finanziell für uns zu interessieren, und es so geschehen lassen, daß die Vereinigten Staaten ein einseitiges Interesse an unsern Feinden genommen hätten. Der Vorwurf beruht auf einer Verkennung der wahren Sachlage. Als im März 1916 ein Abgeordneter im Hauptausschuß des Reichstags mich beglückwünschte, daß ich den Geldbedarf für den Krieg im Inland decken könne und nicht, wie die Engländer und Franzosen, nach Amerika gehen müsse, da antwortete ich, daß der Redner meine tugendhafte Enthaltsamkeit überschätze, und daß ich gern von Amerika Geld nehmen würde, wenn ich es nur bekommen könnte. Die Amerikaner haben im weiteren Verlauf des Weltkriegs nicht etwa deshalb für die Entente Partei genommen, weil sie dieser Geld gegeben hatten und uns nicht, sie hatten vielmehr der Entente Geld gegeben und nicht uns, weil sie von Anfang an in diesem Völkerringen mit ihren ganz überwiegenden Sympathien auf der Seite der Westmächte standen.
Trotzdem wir so viel stärker auf die eigne Kraft angewiesen waren als unsre Feinde, gelang es uns, mit unsrer Anleihepolitik den geschilderten Vorsprung zu gewinnen.
Aber auch bei uns in Deutschland hat sich die günstige Situation, die bei meinem Ausscheiden aus dem Schatzamt noch bestand, späterhin stark verändert. Unter der Einwirkung der seit dem Herbst 1916 ins Ungemessene wachsenden Kriegsausgaben hat sich, trotzdem jetzt das Erträgnis der Kriegssteuern hinzutrat, das günstige Verhältnis zwischen Kriegsausgaben und Anleihedeckung nicht aufrechterhalten lassen; die Reichsfinanzverwaltung hat sich vielmehr von Halbjahr zu Halbjahr immer weiter auf den bedenklichen Weg des kurzfristigen Kredits und der Inanspruchnahme der Reichsbank abgedrängt gesehen. Die Kriegsausgaben, die noch im August 1916 rund 1980 Millionen betragen hatten, überschritten im Oktober 1916 erstmals die Summe von 3 Milliarden. Seit April 1917 sind sie niemals wieder unter 3 Milliarden im Monat hinabgegangen, im Oktober 1917 überschritten sie den Betrag von 4 Milliarden und haben sich seit jener Zeit mit einer Tendenz zur weiteren Steigerung fast ständig über dem Monatsbetrag von 4 Milliarden bewegt. Im Oktober 1918 wurde die ungeheure Summe von 4,8 Milliarden Mark erreicht. Einem Gesamtaufwand für den Krieg von 23 Milliarden Mark im Jahre 1915 steht ein solcher von mehr als 50 Milliarden im Jahre 1918 gegenüber.
Mit diesem gewaltigen Anwachsen der Kriegsausgaben hielt die Steigerung des Ergebnisses der Kriegsanleihen nicht Schritt. Den höchsten Ertrag hat die achte Kriegsanleihe vom März 1918 mit 15 Milliarden Mark erbracht;aber die durch diese Anleihe zu deckende Halbjahresausgabe stellte sich auf wesentlich mehr als 20 Milliarden Mark. Der Erlös dieser Anleihe ließ einen Betrag von 24 Milliarden kurzfristiger Schatzanweisungen ungedeckt, während zwei Jahre zuvor die vierte Kriegsanleihe die damals begebenen Schatzanweisungen noch restlos abgedeckt hatte. Jetzt hat sich, nach den Mitteilungen der Reichsfinanzminister Schiffer und Dernburg in der Nationalversammlung, der Betrag der ausgegebenen Reichsschatzanweisungen und Reichswechsel auf den ungeheuren Betrag von weit mehr als 60 Milliarden Mark erhöht!
Vom Herbst 1916 an ist also die Deckung unserer Kriegsausgaben auf die schiefe Ebene geraten und mit wachsender Beschleunigung abwärts gerollt.
Diese im Herbst 1916 einsetzende bedenkliche Entwicklung unserer Kriegsfinanzwirtschaft legt die Frage doppelt nahe, ob nicht früher und in stärkerem Maße, als es geschehen ist, neue Steuern zur Deckung der Kriegsausgaben hätten herangezogen werden sollen.
Heute, wo wir alle vom Rathaus kommen, wird diese Frage im Brustton der Ãœberzeugung bejaht von Leuten, die im Rathause selbst noch ganz anderer Meinunggewesen sind. Und diese Treppenklugheit erfreut sich des allgemeinen Beifalls.
Steuern als Mittel zur Deckung des Kriegsbedarfs haben mit der Aufbringung durch die Ausgabe langfristiger Anleihen den Vorteil gemeinsam, daß sie lediglich bereits vorhandene Kaufkraft aus den Händen Privater in die Hände des Staates legen, daß also die Volkswirtschaft sich nicht den Gefahren der Überflutung mit neuen Zahlungsmitteln aussetzt; daß ferner der Staat vor dem Damoklesschwert der kurzfristigen Verbindlichkeiten gewaltigen Umfangs bewahrt bleibt. Vor dem Anleiheweg hat der Steuerweg den Vorteil voraus, daß er die endgültige Lösung der Deckungsfrage darstellt, während die Anleihe die Deckungsfrage für Zinsen und Tilgung auf die Zukunft schiebt. Aber wenn es schon in normalen Zeiten ein anerkannter Grundsatz der staatlichen Finanzwirtschaft ist, daß neben der Steuer auch die Anleihe, also das Verschieben der Belastung auf die Zukunft, ihre Berechtigung hat, so kann im Kriege der Vorzug der endgültigen Deckung erst recht nicht ohne weiteres zugunsten der Steuern den Ausschlag geben. In der Tat hat kein kriegführendes Land auf dem Steuerweg allein seinen Kriegsbedarf aufgebracht oder auch nur einen erheblichen Teil seiner Kriegsausgaben gedeckt. Auch England nicht. Die britischen Minister haben sich zwar zu Anfang des Krieges auf die gute alte Tradition berufen, die Gelder für den Krieg soweit wie möglich durch Steuern zu beschaffen, was sogar in den langen undkostspieligen napoleonischen Kriegen bis zu 45% der gesamten Kriegskosten gelungen war. Der Weltkrieg hat aber so enorme finanzielle Ansprüche gestellt, daß auch England, so stark es die Steuerschraube anzog, nur einen sehr bescheidenen Bruchteil der Kriegskosten durch Kriegssteuern zu decken vermochte. Bis zum Ablauf des Finanzjahres 1917/18 stellten sich die englischen Kriegskosten (ohne die bei uns in Deutschland auf den ordentlichen Etat genommenen und durch laufende Einnahmen gedeckten Zinsen der Kriegsanleihen) auf rund 120 Milliarden Mark, die steuerliche Deckung auf rund 15 Milliarden Mark[2]gleich 12½% der zu deckenden Kriegsausgaben. Dabei kamen von den 15 Milliarden Mark rund 7½ Milliarden Mark, also die Hälfte, auf die Kriegsgewinnsteuer.
Das Beispiel Englands zeigt also, wie bescheiden angesichts der enormen Kosten des Weltkrieges das Ziel bei einer Finanzierung eines Teiles der Kriegskosten durch Steuern gesteckt werden mußte.
Dabei lagen bei uns in Deutschland die Verhältnisse für die Ausschreibung von Kriegssteuern ungleich ungünstiger als in England.
Schon die bundesstaatliche Verfassung des Reiches bedeutete eine empfindliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Reichsfinanzverwaltung. Die Bundesstaaten beanspruchten das Gebiet der direkten Steuern als ihre Domäne und setzten einem Hinübergreifen des Reichesauf dieses Gebiet starken Widerstand entgegen; nicht etwa nur die einzelstaatlichen Regierungen, sondern auch die einzelstaatlichen Landtage. Demgegenüber gab es wohl Druckmittel, aber keine Zwangsmittel. Auch die Druckmittel waren nur beschränkt anwendbar; denn über die Tatsache war nicht hinwegzukommen, daß die Einzelstaaten und neben ihnen die Kommunen und Kommunalverbände für die Deckung ihres im Kriege gleichfalls anwachsenden Geldbedarfs sich in der Hauptsache auf die direkten Steuern angewiesen sahen. Auf der andern Seite hatte die Erfahrung gezeigt, daß im Reichstag indirekte Steuern nur in Verbindung mit Reichssteuern auf Besitz und Einkommen Aussicht auf Annahme hatten. Dazu kam der doktrinäre Standpunkt der Sozialdemokratie, die indirekte Steuern grundsätzlich ablehnte. Da ohne eine starke Heranziehung indirekter Steuern auf Verbrauch und Verkehr ein praktisch durchführbares Steuerprogramm überhaupt nicht denkbar war — auch England hat im Krieg seine Verbrauchs- und Verkehrssteuern stark erhöht —, so drohte also von einem Versuch mit Kriegssteuern eine Gefährdung des seit dem 4. August 1914 behüteten „Burgfriedens“. Schließlich war zu berücksichtigen, daß die Abschnürung Deutschlands von der Außenwelt uns eine Reihe ergiebiger Steuerquellen verschlossen hatte, die England nach wie vor zur Verfügung standen. England konnte den Einfuhrzoll auf Kaffee, Tee und Kakao mit guter Wirkung erhöhen; bei uns gab es an diesen Genußmittelnkeine nennenswerte Einfuhr mehr. England konnte Bier und Branntwein mit großen Summen heranziehen; wir mußten die Herstellung von Trinkbranntwein verbieten und die Bierbrauerei auf das Äußerste einschränken. Der Spielraum für die als Domäne des Reiches anerkannte indirekte Besteuerung war also durch den Krieg selbst auf das Empfindlichste eingeschränkt. Darüber hinaus war dem deutschen Volk durch den britischen Wirtschafts- und Hungerkrieg eine so ungleich größere Belastung seines Lebens und seiner Wirtschaft auferlegt als unsern Feinden, denen außer den eigenen Hilfsquellen die finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung der überseeischen Welt, namentlich Amerikas, zur Verfügung stand, daß sich die Frage von selbst aufwarf: Ist es zu verantworten, und wie weit ist es zu verantworten, dem deutschen Volk während des Krieges selbst im Steuerwege Lasten aufzubürden, die es voraussichtlich erheblich leichter nach Wiederherstellung des Friedens würde bewältigen können?
Aber so groß diese Bedenken und Schwierigkeiten auch waren, ein unübersteigliches Hindernis für jedes Anziehen der Steuerschraube während des Krieges durften sie nicht bilden. Es war bei längerer Dauer des Krieges mit Zwangsmomenten zu rechnen, die kaum eine andere Wahl lassen würden, als neben den Anleihen auch die Steuern in Anspruch zu nehmen. Eines dieser Zwangsmomente war in verhältnismäßig naher Zeit mit Sicherheit zu erwarten: die Notwendigkeit, den ordentlichen Etat, dessen Belastungdurch die Zinsen der Kriegsanleihen stark zunehmen mußte, im Gleichgewicht zu halten. Wenn man will, ein formaler Gesichtspunkt, wie überhaupt die Ordnung etwas Formales ist. Aber dieser formale Gesichtspunkt gab wenigstens einen bestimmten Anhalt, während die Frage, welcher Prozentsatz der eigentlichen Kriegsausgaben durch Steuern gedeckt werden sollte, nur durch einen ganz willkürlichen Griff hätte entschieden werden können. Außerdem konnte von der steuerlichen Deckung der Anleihezinsen noch während des Krieges, die als ein lösbares Problem sich darstellte, ein immerhin recht wertvolles Zehrgeld für die Übergangszeit bis zur endgültigen Neuordnung der Reichsfinanzen erwartet werden, ein Zehrgeld, das um so nötiger erscheinen mußte, als für die Friedenszeit mit erheblich größeren Schwierigkeiten in der Aufnahme von Anleihen zu rechnen war als während des Krieges. Der Krieg bedeutete für zahlreiche Unternehmungen den Ausverkauf ihrer Bestände, ohne daß Neuanschaffungen möglich waren. Das für Neuanschaffungen nicht verwendbare Geld stand für die Kriegsanleihen zur Verfügung. Nach dem Friedensschluß mußte sich diese Sachlage ändern: die Unternehmungen würden — das war zu erwarten — flüssige Mittel brauchen, um ihre geleerten Bestände an Rohstoffen, Halbfabrikaten, Fertigwaren usw. wieder aufzufüllen, ihren technischen und maschinellen Apparat zu erneuern und zu ergänzen. Mit der Fortsetzung des Kreislaufs, in dem der größere Teil des als Kriegsausgabe vom Reichhinausgegebenen Geldes als Einzahlung auf Anleihen an das Reich wieder zurückfloß, war also nicht zu rechnen. Auch konnte niemand erwarten, daß nach Friedensschluß die Anleihezeichnung in demselben Maße noch als patriotische Pflicht aufgefaßt werden würde wie während des Krieges. Um so wichtiger und unerläßlicher war es, rechtzeitig dafür zu sorgen, daß für die Übergangszeit bereits Neueinnahmen ausreichenden Umfanges zur Verfügung stehen würden.
Das zweite Zwangsmoment, das während meiner Verwaltung des Schatzamts praktisch noch nicht in Erscheinung trat, sich aber später in bedenklichem Umfang einstellte, war die volkswirtschaftliche Notwendigkeit, einer „Inflation“ und ihren verhängnisvollen Begleiterscheinungen entgegenzuwirken. Solange die Anleihebegebung die Kriegskosten annähernd deckte, lag keine Gefahr vor. Wenn aber, was vom Herbst 1916 an in steigendem Maße der Fall war, der Ertrag der Anleihen hinter den Kriegsausgaben zurückblieb, so entstand ein Vakuum, das nur durch Schaffung neuer Zahlungsmittel seitens des Staates, also um den Preis der Inflation, ausgefüllt werden konnte — oder durch ein starkes Anziehen der Steuerschraube. Zum mindesten lag dann angesichts der zersetzenden und verheerenden Wirkungen der Inflation die Notwendigkeit vor, durch das Mittel der Besteuerung nach Möglichkeit entgegenzuarbeiten.
Nach diesen Erwägungen habe ich während meiner Amtszeit als Schatzsekretär die Finanzpolitik geführt.
Als ich den Haushaltsplan für 1915/16 beim Reichstag einbrachte, mußte ich von Kriegssteuern absehen, da, als ich wenige Wochen zuvor das Amt übernahm, nichts in dieser Richtung vorbereitet war; ich konnte von Kriegssteuern absehen, da noch keines der geschilderten Zwangsmomente vorlag. Ich habe späterhin häufig den Vorwurf gehört, ich hätte mich damals grundsätzlich gegen die Erhebung von Kriegssteuern ausgesprochen. Das ist ein Irrtum, der auch durch öfteres Wiederholen nicht zur Wahrheit geworden ist. Ich habe in meiner Etatsrede vom 10. März 1915 ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Voranschlag für das kommende Rechnungsjahr ohne Kriegssteuern balanciere, obwohl nicht nur die Verzinsung der bis dahin aufgelaufenen Kriegsschulden auf den ordentlichen Etat übernommen, sondern auch die planmäßige Tilgung der alten Reichsschuld aufrechterhalten worden war. Ich habe hinzugefügt:
„Der zwingende Anlaß, aus Gründen der rechnungsmäßigen Balancierung des ordentlichen Etats zu neuen Steuern zu greifen, liegt also für uns nicht vor,jedenfalls zur Zeit noch nicht. Unter diesen Umständen haben die verbündeten Regierungen geglaubt,zur Zeitvon der Einbringung von Kriegssteuern Abstand nehmen zu können.“
In den folgenden Monaten ließ ich in meinem Amt die in Betracht kommenden Kriegssteuern durcharbeiten. Für den 10. Juli 1915 hatte ich die bundesstaatlichen Finanzministerzu einer Besprechung der finanziellen Lage eingeladen. Ich stellte auf dieser Versammlung auch die Frage der Kriegssteuern zur Erörterung. Die Finanzminister kamen in eingehender Aussprache zu einem Einverständnis darüber, daß dem Reichstag auch in der für den 10. August in Aussicht genommenen Tagung Kriegssteuern nicht vorgeschlagen werden sollten. Ich erklärte damals ausdrücklich, daß ich den Verzicht auf Kriegssteuern, der mir persönlich nicht leicht werde, nur dann würde durchhalten können, wenn nicht ein weiterer Winterfeldzug nötig werde.
Diesem Standpunkt getreu habe ich im Winter 1915/16 den Bundesrat und den Reichstag mit einer Anzahl von Steuervorlagen befaßt. Die zwingende Notwendigkeit lag jetzt vor; denn trotz der Übernahme der gesamten laufenden Ausgaben für Heer und Flotte auf den Kriegsfonds zeigte der ordentliche Etat einen rechnungsmäßigen Fehlbetrag von 480 Millionen Mark, dessen starke Erhöhung im wirklichen Ergebnis mit Sicherheit zu erwarten war.
Meine Vorschläge umfaßten:
1. Eine Kriegsgewinnsteuer.
2. Eine Anzahl von Verbrauchs- und Verkehrssteuern, nämlich eine Erhöhung der Tabakabgaben, einen Quittungsstempel, einen Frachturkundenstempel und Zuschläge zu den Post- und Telegraphengebühren.
Die Einbringung des Kriegsgewinnsteuergesetzes entsprach den Wünschen aller Parteien. Dagegen stieß jederweitere Schritt auf erhebliche Schwierigkeiten. Schon innerhalb des Kreises der Reichsleitung hatte ich es nicht leicht. Namentlich die Postzuschläge fanden bei dem Staatssekretär des Reichspostamts den stärksten Widerspruch, der schließlich nur durch eine Entscheidung des Reichskanzlers überwunden werden konnte. Die Parteien des Reichstags zeigten sich kühl oder feindlich. Der Führer der Nationalliberalen, Herr Bassermann, machte mir die eindringlichsten Vorstellungen, ich solle darauf verzichten, den Burgfrieden der Parteien auf eine Probe zu stellen, der er nicht gewachsen sei. Der Reichstag werde unter Umständen genötigt sein, über meine Vorlagen einfach zur Tagesordnung überzugehen. Ich hielt Herrn Bassermann entgegen, daß ein Burgfrieden, der nur um den Preis des Verzichts auf zwingende sachliche Notwendigkeiten aufrecht erhalten werden könne, ein fauler Friede sei, der mehr schade als nütze; ich sei entschlossen, meine Steuervorlagen einzubringen und mit ihnen, bei aller Geneigtheit, über Einzelheiten mit mir reden zu lassen, zu stehen und zu fallen. — Noch unmittelbar vor Torschluß kam der Zentrumsführer Dr. Spahn aus einer Sitzung seiner Fraktion zu mir, um mir gleichfalls dringend nahezulegen, die Steuervorlagen zurückzuziehen. Auf meine kategorische Ablehnung richtete er an mich die Frage: „Sind Sie wenigstens der Deckung durch den Kanzler sicher?“ Ich antwortete „Seiner Zustimmung unbedingt.“ Herr Spahn schüttelte bedenklich den Kopf und erzählte dann, inder Fraktionssitzung habe ein Abgeordneter berichtet, er habe an einer Sitzung beim Reichskanzler teilgenommen, in der die Frage der Kriegssteuern besprochen worden sei; der Kanzler habe schließlich anerkannt, daß die Gefährdung des Burgfriedens durch die neuen Steuern vermieden werden müsse. Ich antwortete: „Der Abgeordnete heißt natürlich Erzberger, und die Sache ist Unsinn. Ich werde aber zu Ihrer Beruhigung den Sachverhalt sofort beim Reichskanzler selbst feststellen.“ Herr von Bethmann war über den Bericht des Herrn Erzberger empört. Herr Erzberger hatte ihn am Vormittag besucht und dabei auch die burgfriedlichen Bedenken gegen die Kriegssteuern vorgebracht. Herr von Bethmann hatte ihm geantwortet, das sei alles überlegt worden, und nach reiflicher Prüfung habe man sich zur Einbringung der Vorlagen entschlossen; dabei müsse es bleiben.
Und es blieb dabei.
Aber es wurde eine schwere Geburt.
Presse und Parlament zausten in der grausamsten Weise an meinem Steuerbukett herum. Die einen erklärten Kriegssteuern für überflüssig und schädlich, den andern war ich zu schüchtern. Die Sozialdemokraten riefen nach weiteren direkten Steuern, insbesondere nach einer Erneuerung des Wehrbeitrags und nach einer Reichserbschaftssteuer, und lehnten die Verbrauchs- und Verkehrssteuern trotz Krieg und Kriegsnot nach altem Friedensbrauch grundsätzlich ab. Alle fanden, meine Steuern seien Stück- undFlickwerk; und damit hatten sie recht. Unrecht hatten sie nur, wenn sie von mir in diesem Stadium des Krieges ein „organisches Ganzes“ und eine „großzügige einheitliche Reichsfinanzreform“ verlangten. Es wäre Vermessenheit gewesen, im zweiten Kriegsjahr eine durchgreifende und endgültige Neuordnung der deutschen Finanzen schaffen zu wollen. Auch mein Nachfolger hat in seinen Steuervorlagen von 1917 und 1918 sich damit begnügen müssen, zu Notbehelfen zu greifen und die endgültige Neuordnung der Reichsfinanzen der Friedenszeit zu überlassen.
Die Verbrauchs- und Verkehrssteuern wurden mit Änderungen, wie sie nun einmal der Reichstag seiner Würde schuldig zu sein glaubte, im großen Ganzen angenommen. Die Änderungen, die der Reichstag an meinen Sätzen für die Postgebühren vornahm, hat er zwei Jahre später zum großen Teil wieder nach rückwärts korrigiert. Die Vorlage über den Quittungsstempel erfuhr eine gänzliche Umgestaltung: der Quittungsstempel wurde zu meiner Freude durch den Umsatzstempel ersetzt. Ich hatte im Schatzamt den Entwurf eines Umsatzstempelgesetzes in allen Einzelheiten ausarbeiten lassen, da ich den Umsatzstempel für eine sehr entwicklungsfähige Steuer hielt, und weil ich in ihm eine wichtige Ergänzung unseres Steuersystems erblickte. Ich habe darüber bei der zweiten Lesung der Steuervorlagen ausgeführt:
„Das Einkommen wird von den Einzelstaaten und Kommunen bei seinem Entstehen an seiner Wurzel als Einkommen gefaßt. Die Besteuerung und Verwendung des Einkommens liegt nun in der Weise beim Reich, daß derjenige Teil, der verbraucht wird, unter den Umsatzstempel fällt, und zwar proportional zum Verbrauch, und derjenige, der nicht verbraucht wird, also einen Vermögenszuwachs bildet, unter die Vermögenszuwachssteuer fällt.“
Wenn ich die Umsatzstempelvorlage nicht von vornherein einbrachte, so war für mich in erster Linie bestimmend die Befürchtung, daß diese Neuerung als allzu kühn abgelehnt werden würde. Den bereits dreimal vom Reichstag abgelehnten Quittungsstempel schlug ich vor, weil ich der Ablehnung so gut wie sicher war und dann wenigstens die Aussicht hatte, daß man mir aus dem Reichstag heraus als Ersatz die Umsatzsteuer präsentieren könnte.
So geschah's.
Der Abgeordnete Müller-Fulda erwies mir, ohne es selbst zu ahnen, den von mir erwarteten Gefallen.
Am schlimmsten verunstaltet wurde das Kriegsgewinnsteuergesetz.
Die Verteilung der Steuergebiete zwischen Reich und Einzelstaaten legte es nahe, die Kriegsgewinnsteuer als eine Steuer von dem während des Krieges eingetretenen Vermögenszuwachs zu konstruieren. Den Nachteil, daß bei dieser Konstruktion der Sparsame getroffen und derVerschwender gewissermaßen belohnt wird, wollte ich dadurch wenigstens einigermaßen ausgleichen, daß ich für die Bemessung des Steuersatzes den Grad der Einkommensteigerung während des Krieges mitbestimmend sein ließ. Es war nicht ganz einfach gewesen, die Bundesregierungen, die jede Heranziehung der Einkommen durch das Reich als einen Einbruch in ihre steuerliche Domäne anzusehen geneigt waren, für dieses Zugeständnis zu gewinnen. Die Reichstagskommission setzte nun in ihrer ersten Lesung eine selbständige Steuer vom Mehreinkommen neben die Steuer auf den Vermögenszuwachs, und als die verbündeten Regierungen dagegen Einspruch erhoben, schüttete sie das Kind mit dem Bade aus und strich — zur großen Freude der einzelstaatlichen Finanzminister — jede Berücksichtigung des Mehreinkommens aus dem Gesetz heraus. Denn geändert mußte nun einmal werden, wenn nicht nach links, dann nach rechts!
Eine neue große Schwierigkeit entstand infolge des Kommissionsbeschlusses, gleichzeitig mit der Kriegsgewinnsteuer einen neuen Wehrbeitrag zu erheben. Freisinnige und Nationalliberale hatten sich den Sozialdemokraten angeschlossen, während Zentrum und Konservative dagegen stimmten. Die einzelstaatlichen Regierungen meldeten bei mir den schärfsten Widerspruch an. Die ganzen Steuergesetze drohten an dieser Differenz zu scheitern. Der Abgeordnete Schiffer machte nun den Vorschlag, neben der Kriegsgewinnsteuer eine einmalige Vermögensabgabevon 1 0/00[**Promillezeichen] zu erheben. Am 11. Mai fand eine interfraktionelle Beratung statt, an der alle Parteien teilnahmen, außer den Sozialdemokraten, die wegen ihrer grundsätzlichen Opposition gegen die indirekten Steuern fernblieben. Die Konservativen lehnten den Schiffer'schen Vorschlag strikt ab. Darauf erklärte das Zentrum, daß es bei einem Kompromiß nur mitmachen werde, wenn alle bürgerlichen Parteien einschließlich der Konservativen sich einigten. Wenn diese Einigung nicht gelinge, werde nichts zustande kommen. Der bayrische Ministerpräsident Graf Hertling, der an jenem Tage in Berlin war, erklärte mir, er werde im Bundesrat unerbittlich gegen jeden solchen Kompromißgedanken stimmen; er sprach dabei mit einer Erregung, die außer Verhältnis zur Sache stand, über Unitarismus und Revolution. Die sächsische Staatsregierung beantragte am gleichen Tage die Befassung des Bundesrats mit den Kompromißverhandlungen. Ich beantragte beim Reichskanzler, die einzelstaatlichen Ministerpräsidenten und Finanzminister zur Besprechung der Angelegenheit auf den 15. Mai nach Berlin einzuladen. In diesen Beratungen setzte ich den Schiffer'schen Vorschlag mit einer Variante durch, die ihn den bundesstaatlichen Regierungen annehmbar erscheinen ließ: Die Vermögensabgabe sollte sich dadurch als eine einmalige, den Kriegsverhältnissen angepaßte Steuer charakterisieren, daß sie — ebenso wie die Kriegsgewinnsteuer auf den Vermögenszuwachs abgestellt war — auf die Vermögenseinbußen Rücksicht nahm, undzwar in der Weise, daß sie sich für jedes Prozent Vermögensverlust um ein Zehntel ermäßigte, also bei 10% Vermögensverlust ganz in Wegfall kam. Bei einer starken Vermögensabgabe, wie sie jetzt wohl kommen wird, hat dieser Gedanke seine Berechtigung und verdient geprüft zu werden. Bei einer Vermögensabgabe von 1 0/00 war er eine Spielerei. Aber diese „Steuer auf entgangenen Verlust“, wie sie der badische Ministerpräsident von Dusch witzig taufte, hatte den Vorteil, die schmale Brücke zwischen kaum mehr ausgleichbar erscheinenden Gegensätzen zu bilden. Der Vorschlag wurde sowohl von den Bundesregierungen wie auch von den verschiedenen bürgerlichen Parteien angenommen, und damit war das Steuerkompromiß perfekt.
In den letzten Tagen meiner Amtstätigkeit als Staatssekretär des Reichsschatzamts wurden die Steuervorlagen vom Reichstag verabschiedet. Ich hatte die Genugtuung, daß es mir noch gelungen war, über starke Widerstände und Schwierigkeiten hinaus grundsätzlich die notwendige Ergänzung unserer Kriegsfinanzpolitik durch die Ausschreibung von Kriegssteuern durchzusetzen.
Es wäre hier noch ein Wort zu sagen über die finanzielle Unterstützung, die wir zu Zwecken der Kriegführung unseren Verbündeten haben angedeihen lassen.
Während wir von außen keine nennenswerte Hilfe erhielten, waren unsere sämtlichen Bundesgenossen auf unsere Hilfe angewiesen.
Österreich-Ungarn brachte die Gelder für die im Innern zu leistenden Kriegsausgaben im Wege einer bemerkenswert erfolgreichen Anleihepolitik und auch von Kriegssteuern aus eigner Kraft auf; von uns beanspruchte es lediglich sogenannte „Valutakredite“ zur Deckung seiner nicht unerheblichen in Deutschland und im neutralen Auslande zu leistenden Ausgaben. Diese Kredite wurden ihm in Abmachungen, die regelmäßig von Halbjahr zu Halbjahr abgeschlossen wurden, durch Vermittlung eines deutschen Bankenkonsortiums gewährt.
Bulgarien benötigte von uns nicht nur „Valutakredite“, sondern darüber hinaus auch einen großen Teil der Gelder für seine inländischen Kriegsausgaben. Ich habe im November 1915 mit dem bulgarischen Finanzminister Tontscheff die Verträge geschlossen, auf deren Grundlage unsere finanzielle Hilfe im Verlauf des Krieges gewährt wurde. Die Vorschüsse der deutschen Regierung schufen, soweit sie nicht unmittelbar zu Zahlungen in Deutschland oder im neutralen Ausland verwendet wurden, Guthaben, die als Grundlage für die Notenausgabe der Bulgarischen Staatsbank dienten.
Sehr schwierig und verwickelt gestaltete sich die Finanzierung des Geldbedarfs der Türkei; einmal weil die Türkei in weit größerem Umfang als Bulgarien auchfür die Beschaffung ihres inneren Geldbedarfs auf uns angewiesen war; ferner weil die Bevölkerung im Innern der Türkei an papierne Geldzeichen nicht gewöhnt war, sondern Hartgeld verlangte; schließlich weil das türkische Noteninstitut, die Kaiserlich Ottomanische Bank, die von englischem und französischem Kapital beherrscht war, passiven Widerstand leistete. Der erste Vorschuß an die Türkei für ihre inneren Bedürfnisse, der ihr unmittelbar nach ihrem Eintritt in den Krieg gewährt wurde, war bares Gold; es handelte sich dabei um fünf Millionen türkische Pfund. Dieser Weg war natürlich bei längerer Dauer des Krieges ungangbar; er hätte den Goldbestand unserer Reichsbank ausgepumpt. Als ich das Schatzamt übernahm, suchte ich deshalb nach andern Mitteln. Mein Vorschlag, entweder den passiven Widerstand der Ottomanischen Bank zu brechen oder an ihrer Stelle ein neues Noteninstitut unter deutscher Beteiligung zu errichten, scheiterte an dem hartnäckigen Widerspruch und am passiven Widerstand des Finanzministers Djavid Bey. So schlug ich vor, die Vermittlung der in der Türkei bei Einheimischen und Fremden den besten Kredit genießenden internationalen Administration der türkischen Staatsschulden in Anspruch zu nehmen. Die Staatsschuldenverwaltung gab nun auf Grund von in Berlin hinterlegten deutschen Reichsschatzanweisungen Zertifikate aus, die in der Türkei den Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel erhielten. Die Vorschüsse der deutschen Regierung wurden also fortanin der Hauptsache in der Form von Schatzanweisungen gewährt; nur ausnahmsweise und für besondere Zwecke wurden noch gewisse Beträge in Gold oder auch in Silber zur Verfügung gestellt.
Insgesamt hat der Betrag unserer Vorschüsse an die Bundesgenossen 10700 Millionen Mark betragen; davon sind rund 3900 Millionen Mark in bar gewährt worden, 6800 Millionen Mark durch Begebung oder Hinterlegung von Schatzanweisungen.