Wirtschaftskrieg und Kriegswirtschaft

Fußnote:[2]SiehePrion, Steuer- und Anleihepolitik Englands während des Krieges, S. 24.

Fußnote:

[2]SiehePrion, Steuer- und Anleihepolitik Englands während des Krieges, S. 24.

[2]SiehePrion, Steuer- und Anleihepolitik Englands während des Krieges, S. 24.

Während ich in dem ersten großen Abschnitt des Krieges durch meine Berufung an die Spitze des Reichsschatzamts unsere Kriegführung auf dem Gebiete der Finanzen zu leiten hatte und dabei in die Lage kam, gelegentlich auch an den großen wirtschaftlichen Aufgaben mitzuarbeiten, brachte mich die Ernennung zum Staatssekretär des Innern Ende Mai 1916 an die Spitze derjenigen Verwaltung, der nach der Friedensorganisation der Reichsbehörden die Bearbeitung der wirtschaftlichen Angelegenheiten des Reichs zustand.

Am 6. Mai ließ mir der Kanzler mitteilen, daß der bisherige Chef des Reichsamts des Innern, Stellvertreter des Reichskanzlers und Vizepräsident des Preußischen Staatsministeriums, Staatsminister Delbrück, auf seinem schon öfter bekundeten Entschluß, seinen Abschied zu nehmen, nunmehr bestehe und eine baldige Genehmigung seines Abschieds dringend wünsche. Delbrück war kurz vor Ausbruch des Krieges im Begriff, zur Wiederherstellungseiner stark angegriffenen Gesundheit einen mehrmonatigen Urlaub zu nehmen; angesichts des Kriegsausbruches hatte er diese Absicht aufgegeben und nun fast zwei Jahre hindurch die gesteigerte Arbeitslast getragen, die der Krieg für seine Ämter mit sich brachte. Seit dem Beginn des Jahres hatte sich sein körperlicher Zustand verschlechtert. Ich hatte mehrfach bei wichtigen Beratungen für ihn eintreten müssen. Nunmehr stellte mich der Kanzler vor die Frage, ob ich als Stellvertreter des Reichskanzlers und als Staatssekretär des Innern die Nachfolge Delbrücks übernehmen wolle; für das Vizepräsidium des Preußischen Staatsministeriums, dessen jüngstes Mitglied ich damals war, richtete er die gleiche Anfrage an den Eisenbahnminister von Breitenbach.

Die Gründe, die mir Herr von Bethmann Hollweg darlegte, ließen mir keine Wahl, so schwer es mir auch wurde, das Reichsschatzamt zu verlassen und das neue, kaum zu bewältigende Amt auf mich zu nehmen. Viel stärker noch als bei der Übernahme des Schatzamts hatte ich das Gefühl des Sprungs ins Dunkle.

Für den Posten des Reichsschatzsekretärs fiel die Wahl auf den Grafen von Rödern, bis dahin Staatssekretär in Elsaß-Lothringen.

Am 22. Mai vollzog der Kaiser, der damals für kurze Zeit im Berliner Schloß Bellevue residierte, die Ernennungen. Die Kaiserin sagte mir, sie bewundere meinen Mut. Als ich antwortete: „Was man muß, das kann man auch,“setzte sie, fast etwas vorwurfsvoll, hinzu: „Mit Gottes Hilfe!“

Am 1. Mai trat ich das neue Amt an.

Zu dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern gehörte damals die gesamte innere Politik, die Angelegenheiten des Bundesrats, die gesamte Sozialpolitik und die wirtschaftlichen Angelegenheiten. Letztere mit Einschränkungen. Schon vor dem Kriege waren die Angelegenheiten der auswärtigen Handelspolitik vom Auswärtigen Amt, das hierfür eine eigene handelspolitische Abteilung hatte, mit dem Reichsamt des Innern gemeinschaftlich bearbeitet worden. Gleich zu Anfang des Krieges hatten die Militärbehörden, insbesondere die Kriegsrohstoffabteilung des Kriegsministeriums, einen wichtigen Teil der wirtschaftlichen Angelegenheiten, nämlich ungefähr alles, was mit der Ausrüstung und Versorgung des Heeres im Zusammenhang stand, an sich genommen. Der Belagerungszustand und die Art und Weise, wie das auf Grund des Belagerungszustandes den Generalkommandos zustehende Verordnungsrecht ausgelegt und gehandhabt wurde, gab den militärischen Stellen die Möglichkeit eines viel prompteren Zugreifens, als das sogenannte „Ermächtigungsgesetz“ vom 4. August den Zivilbehörden. Durch dieses Gesetz war der Bundesrat ermächtigt worden, „während der Zeit des Krieges diejenigen gesetzlichen Maßnahmen anzuordnen, welche sich zur Abhilfe gegenüber wirtschaftlichen Schädigungen als notwendigerweisen“. Da aber der Bundesrat eine Körperschaft war, deren Mitglieder zu ihrer Abstimmung der Instruktion durch ihre Regierungen bedurften, war dieses Instrument — wenn es auch gegenüber der Notwendigkeit, den Reichstag zu befassen, eine wesentliche Erleichterung bedeutete — doch immerhin viel schwerfälliger als das Verordnungsrecht der Militärbefehlshaber. Im übrigen hat niemals eine formelle und scharfe Abgrenzung der Arbeitsgebiete der militärischen und zivilen Behörden stattgefunden. Vielfach griffen die Militärbehörden ein, wenn aus militärischen Gründen die prompte Erledigung einer wirtschaftlichen Frage notwendig war, und vielfach kamen Angelegenheiten, die von den militärischen Stellen in Angriff genommen worden waren, zur weiteren Bearbeitung an das Reichsamt des Innern zurück. Die erforderliche Einheitlichkeit und Kontinuität wurden durch die wechselseitige Beteiligung von Kommissaren aufrechterhalten.

Ein großer Teil der wirtschaftlichen Geschäfte des Reichsamts des Innern wurde jetzt gleichzeitig mit dem Wechsel im Staatssekretariat abgetrennt: die Ernährungsangelegenheiten.

Auf diesem Gebiete hatte sich eine straffere und schlagfertigere Organisation als notwendig herausgestellt. Abgesehen von der Notwendigkeit der Befassung des Bundesrats mit den Einzelheiten der auf diesem weitschichtigen Gebiet erforderlichen Verordnungen war an derVorbereitung und Ausführung der gesetzgeberischen Maßnahmen außer dem Reichsamt des Innern eine große Anzahl von Reichs- und Landesbehörden beteiligt. Die Einheitlichkeit der Ausführung wurde dadurch in gleicher Weise beeinträchtigt, wie die Schnelligkeit der Entschließung. Es erschien deshalb angezeigt, die Befugnisse des Reichskanzlers auf dem Gebiete der Volksernährung erheblich zu erweitern und ihm für die Ausübung dieser erweiterten Befugnisse eine besondere Zentralbehörde zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Lösung erklärte ich mich vor der Übernahme des Reichsamts des Innern einverstanden. Gleichzeitig mit meiner Ernennung zum Staatssekretär des Innern, am 22. Mai 1916, wurde eine Bekanntmachung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung veröffentlicht, die dem Reichskanzler das volle Verfügungsrecht über alle Lebens- und Futtermittel und die zur Lebensmittel- und Futtermittelversorgung erforderlichen Gegenstände übertrug und ihn ermächtigte, alle zur Durchführung der Lebensmittel- und Futtermittelversorgung erforderlichen Bestimmungen zu treffen. Am selben Tage wurde durch Bekanntmachung des Reichskanzlers das Kriegsernährungsamt geschaffen und diesem die Ausübung der dem Reichskanzler auf dem Gebiete des Ernährungswesens zustehenden Befugnisse übertragen. Zum Präsidenten des Kriegsernährungsamts wurde der bisherige Oberpräsident von Ostpreußen, Herr von Batocki, ernannt.

Damit schieden die Angelegenheiten der Volksernährung aus dem Geschäftskreis des Reichsamts des Innern aus; beim Reichsamt des Innern blieb nur die Bearbeitung derjenigen Ernährungsangelegenheiten, die untrennbar mit den Fragen unserer Einfuhr und Ausfuhr zusammenhingen. Denn die Einfuhr von Nahrungs- und Futtermitteln aus dem Auslande konnte nur im engsten Zusammenhang mit allen den anderen wirtschaftlichen Fragen behandelt werden, die unser Verhältnis zu den einzelnen befreundeten oder neutralen Staaten betrafen.

Im übrigen wurde mir in meiner Eigenschaft als Stellvertreter des Reichskanzlers eine gewisse Mitwirkung auch bei den Geschäften des Kriegsernährungsamts vorbehalten; da der Präsident des Kriegsernährungsamts nicht zum Stellvertreter des Reichskanzlers im Sinne des Stellvertretungsgesetzes von 1878 ernannt wurde, blieb die Stellvertretung des Reichskanzlers in diesem Sinne bei mir. Angesichts des engen und unlösbaren Zusammenhanges der Ernährungsfragen mit der Gesamtheit der wirtschaftlichen Angelegenheiten erschien diese Regelung notwendig, um die Einheitlichkeit in der Kriegswirtschaftspolitik des Reichs nach Möglichkeit sicherzustellen und um zu vermeiden, daß die Zusammenfassung auf dem Sondergebiet der Volksernährung durch eine neue Zersplitterung auf dem Gesamtgebiet der Kriegswirtschaft erkauft werde. In der Praxis jedoch waren meinerEinwirkung durch einen besonderen Umstand enge Grenzen gezogen. Dem Kriegsernährungsamt wurde der schon früher geschaffene Reichstagsbeirat für Volksernährung zur Seite gestellt, mit dem alle wichtigen Verordnungen und sonstigen Maßnahmen durchberaten wurden. Ich habe anfänglich den Versuch gemacht, die Beratungen des Ernährungsbeirats persönlich zu leiten und dadurch einen unmittelbaren Einfluß auf dessen Stellungnahme und Beschlußfassung zu gewinnen. Bei der Häufigkeit und Ausdehnung der Sitzungen des Ernährungsbeirats und bei der starken Inanspruchnahme meiner Zeit und Arbeitskraft durch meine übrigen Dienstgeschäfte ließ sich das aber nicht durchführen. Schon Ende Juli 1916 mußte ich mich entschließen, den Vorsitz dem Präsidenten des Kriegsernährungsamts zu überlassen. Nun kamen die Verordnungen und Bekanntmachungen zu mir zur Unterschrift, nachdem der Ernährungsbeirat bereits Stellung genommen hatte. Beanstandungen meinerseits bedeuteten infolgedessen die Wiederaufnahme eines schwierigen und langwierigen Verfahrens, oft genug in Fragen, die keinen Aufschub duldeten. Dieser Weg war natürlich nur in ganz wichtigen Fällen gangbar. Infolgedessen mußte ich mich oft genug wohl oder übel entschließen, meinen Namen unter Verfügungen zu setzen, die ich nicht für zweckmäßig halten konnte. Ich erinnere mich z. B. meiner Auseinandersetzungen mit Herrn von Batocki über die Zwangsbewirtschaftung der Eier, die ich für verfehlt hieltund heute noch für verfehlt halte. Aber der Ernährungsbeirat hatte sich festgelegt und Herr von Batocki erklärte die Herbeiführung einer anderen Stellungnahme für ebenso unmöglich wie eine Regelung gegen die formell nur gutachtlichen Beschlüsse des Ernährungsbeirats. Solche Zwangslagen waren nicht selten. Die Ausgestaltung des Kriegsernährungsamts zu einem Staatssekretariat unter Übertragung der Stellvertretung des Reichskanzlers auf den Staatssekretär war die Lösung, die sich schließlich trotz aller in der Einheitlichkeit der Führung der Kriegswirtschaft begründeten Bedenken aufdrängte. In diesem Sinne wurde die Frage im Juli 1917 bei Gelegenheit des Übergangs der Kanzlerschaft an Herrn Michaelis und des Kriegsernährungsamts an Herrn von Waldow entschieden.

Das Geschäftsgebiet, das dem Reichsamt des Innern — abgesehen von den innerpolitischen Angelegenheiten — in den wirtschaftlichen Dingen verblieb, war auch nach der Abtrennung der eigentlichen Ernährungsfragen von kaum übersehbarer Ausdehnung. Seine Bewältigung wurde mit der Dauer des Krieges und mit der Verschärfung des Druckes der Wirtschaftsblockade von Monat zu Monat schwieriger. Dazu kam, daß der Personalbestand des Reichsamts des Innern auf das äußerste eingeschränkt war. Zu Kriegsbeginn hatte sich ein großer Teil der jüngeren Beamten für den Dienst mit der Waffe freigeben lassen. Andere mußten für die verschiedenenKriegsorganisationen und für die Verwaltung der besetzten Gebiete abgegeben werden. Ausreichend geschulter Ersatz stand nicht zur Verfügung. Die dem Amt verbliebenen Kräfte waren bis zur Grenze der Leistungsfähigkeit belastet. Dazu kam die ständig wachsende Beanspruchung durch die parlamentarischen Verhandlungen. Während im ersten Halbjahr des Krieges nur 3 kurze Plenarsitzungen des Reichstags stattfanden, deren stenographische Berichte nur 23 Seiten umfaßten, im zweiten Halbjahr 9 Sitzungen mit 186 Seiten Bericht, fanden im sechsten Halbjahr des Krieges (1. Februar bis 1. August 1916) nicht weniger als 37 Vollsitzungen statt, deren stenographische Berichte auf 1280 Seiten anschwollen. Noch mehr Zeit und Kraft nahmen die parlamentarischen Kommissionen in Anspruch. Ich habe als Staatssekretär des Innern lange Zeiten hindurch meine eigentlichen Amtsgeschäfte in der Zeit vor neun oder zehn Uhr morgens und nach sieben oder acht Uhr abends erledigen müssen und oft erst spät nach Mitternacht die Arbeit verlassen können, um am nächsten Morgen zu früher Stunde wieder auf dem Plan zu sein; und ähnlich wie mir selbst, erging es meinen wichtigsten Mitarbeitern.

Mit diesem überlasteten Apparat mußten die gewaltigen Anforderungen bewältigt werden, die der Krieg in immer steigendem Maße an die wirtschaftliche Zentralbehörde des Reiches stellte.

Schritt für Schritt, mit ebenso unerbittlicher Folgerichtigkeit wie souveräner Verachtung des Völkerrechts und brutaler Rücksichtslosigkeit gegen die Neutralen, ergänzte und vervollkommnete die Entente unter Englands Führung die wirtschaftliche Einschnürung Deutschlands.

Die deutsche Handelsflagge war in den ersten Tagen des Krieges von den Weltmeeren verschwunden. Unsere Flotte genügte, um der britischen Flotte die Annäherung an unsere Küsten und die Einfahrt in die Ostsee zu gefahrvoll erscheinen zu lassen. Die Schlacht am Skagerrak am 31. Mai 1916 hat gezeigt, daß es England in der Tat auf einen Kampf mit unserer Hochseeflotte nicht ohne das größte Risiko für seine Flotte und damit für seine Existenz ankommen lassen konnte. Damit war eine nach den Regeln des Völkerrechts durchzuführende Blockade unserer Häfen unmöglich gemacht. Auf der anderen Seite aber war unsere Flotte nicht stark genug, um die britische Seemacht vor deren eigenen Stützpunkten zum Kampf zu stellen. So waren wir in der Nordsee und Ostsee eingeschlossen. England dagegen hatte die Meere frei, nachdem unsere wenigen zur Zeit des Krieges in den überseeischen Gewässern stationierten Kreuzer nach heldenhafter Gegenwehr und glänzenden Waffentaten, wie der Schlacht an der Coronelküste, der Übermacht der Feindezum Opfer gefallen waren. Einzelne Streifzüge von Hilfskreuzern, wie der „Möwe“ und des „Wolf“, konnten, so Hervorragendes sie leisteten, an der Tatsache nichts ändern, daß unsere Kauffahrteischiffe in deutschen und neutralen Häfen feiern mußten, während die Schiffe der Entente bis zum U-Bootkrieg ohne wesentliche Beunruhigung die Meere befahren konnten.

Da aber die Entente nicht in der Lage war, eine Blockade unserer Küsten aufzurichten und durchzuführen, blieb uns die Möglichkeit des Handelsverkehrs über See durch die Vermittlung neutraler Schiffe, soweit nicht die völkerrechtlichen Satzungen über die Bannware entgegenstanden.

England hat von Beginn des Krieges an alles darangesetzt, uns diese Handelsmöglichkeit zu zerstören und die Blockade unserer Häfen, zu der es marinetechnisch nicht in der Lage war, durch ein System der Schiffahrts- und Handelskontrolle zu ersetzen, das zwar allem Völkerrecht Hohn sprach, aber dem Zweck, uns vom Verkehr mit der Außenwelt abzuschnüren, besser angepaßt war, als es die wirksamste Blockade unserer Küsten hätte sein können.

Das Seekriegsrecht hatte auf der internationalen Konferenz, zu der die britische Regierung im Anschluß an die Haager Friedenskonferenz von 1907 eingeladen hatte, in der sogenannten „Londoner Deklaration“ vom 26. Februar 1909 eine neue Kodifikation erfahren. Die Bevollmächtigten der Signatarmächte, einschließlich derbritischen und französischen, hatten in den „Einleitenden Bestimmungen“ zur Londoner Deklaration ausdrücklich festgestellt, daß die Londoner Deklaration im wesentlichen den allgemein anerkannten Grundsätzen des internationalen Rechtes entspreche. Trotzdem hatte die britische Regierung die Londoner Deklaration bei Kriegsausbruch noch nicht ratifiziert. Die Regierung der Vereinigten Staaten richtete wenige Tage nach Kriegsausbruch an die kriegführenden Staaten die Anfrage, ob sie die Londoner Deklaration als maßgebend für die Seekriegführung anerkennen wollten; sie fügte hinzu, daß nach ihrer Ansicht die Annahme der Londoner Deklaration durch die Kriegführenden schweren Mißverständnissen, die andernfalls in den Beziehungen zwischen den Neutralen und den Kriegführenden entstehen könnten, vorbeugen würde. Während Deutschland und sein österreich-ungarischer Bundesgenosse alsbald die amerikanische Anfrage bejahend beantworteten, erklärte die britische Regierung, die Londoner Deklaration nur mit gewissen Modifikationen und Ergänzungen annehmen zu können. Schon die damals der amerikanischen Regierung mitgeteilten „Modifikationen und Ergänzungen“, wie sie in der Order in Council vom 20. August 1914 enthalten waren, bedeuteten in wesentlichen Punkten einen vollständigen Widerspruch zu den in der Londoner Deklaration niedergelegten, bisher allgemein anerkannten Grundsätzen des Seekriegsrechts. Insbesondere setzte die britische Regierung eine Reihevon Gegenständen auf die Konterbandeliste, die in der Londoner Deklaration als Nichtkonterbande erklärt waren und die, da sie entweder überhaupt nicht oder doch nur sehr mittelbar für kriegerische Zwecke verwendbar sind, nach den allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts nicht als Konterbande behandelt werden durften. Außerdem beseitigten die von der britischen Regierung erlassenen Bestimmungen in ihrer Wirkung die in die Londoner Erklärung aufgenommenen Regeln, nach denen die als „relative Konterbande“ bezeichneten Gegenstände nur dann als Konterbande behandelt werden sollten, wenn sie für den Gebrauch der Verwaltungsstellen oder der Streitmacht des feindlichen Staates bestimmt sind. Der für die Versorgung eines kriegführenden Staates bestimmte neutrale Handel mit Gegenständen der relativen Konterbande, insbesondere mit Lebensmitteln und industriellen Rohstoffen, wurde damit unterbunden, im Widerspruch nicht nur zur Londoner Deklaration, sondern auch zu dem vor der Londoner Deklaration von der britischen Regierung selbst anerkannten Völkerrecht. Die amerikanische Regierung hat später in einer ihrer vielen wirkungslos gebliebenen Protestnoten dem Londoner Kabinett eine Erklärung des Lord Salisbury während des südafrikanischen Krieges entgegengehalten, lautend: „Nahrungsmittel, auch wenn sie feindliche Bestimmung haben, können als Kriegskonterbande nur angesehen werden, wenn sie für die Streitkräfte bestimmt sind. Es ist nicht genügend, daßsiegeeignetsind, so verwendet zu werden. Es muß bewiesen werden, daß dies zur Zeit ihrer Beschlagnahme in der Tat ihre Bestimmung war.“

Die Order in Council vom 20. August wurde in der Folgezeit wiederholt verschärft, immer in der Absicht, Deutschland von jeder nicht nur Kriegszwecken dienenden, sondern auch für die Erhaltung seiner Bevölkerung wichtigen Versorgung durch die neutrale Schiffahrt abzuschneiden. Schließlich wurde durch eine Order vom 23. April 1916 der Unterschied zwischen relativer und absoluter Konterbande überhaupt aufgehoben. Die Liste der Bannwaren wurde immer länger, so daß es schließlich kaum mehr eine wichtige Warengattung gab, die nicht auf dieser Liste figurierte. Am 7. Juli 1916 sagten sich die britische und französische Regierung gänzlich von der inzwischen wie ein Sieb durchlöcherten Londoner Deklaration los.

Aber die Ausdehnung des Bannwarenbegriffs und die Verschärfung der Behandlung der Bannwaren genügten den Zwecken der britischen Regierung nicht entfernt. Das Anhalten und die Untersuchung der Schiffe auf hoher See war zu lästig und gefahrvoll, auf der anderen Seite nicht wirksam genug.

Anfang November 1914 teilte die britische Regierung den Neutralen mit, daß die ganze Nordsee als Kriegsgebiet anzusehen sei. Es sei nötig geworden, den Zugang zur Nordsee zwischen Schottland und Norwegen mitMinen zu belegen; allen Schiffen, die mit Holland, Dänemark, Norwegen und den Ostseeländern verkehren wollten, wurde der dringende „Rat“ erteilt, den Weg durch den Kanal und die Straße von Dover zu benutzen, von wo ihnen ein sicherer Weg nach ihren Bestimmungshäfen angewiesen werden sollte.

Diese Mitteilung kam in ihrer Wirkung auf eine Blockade nicht nur der deutschen Küsten, sondern auch der neutralen Anlieger der Nord- und Ostsee hinaus. Der hierin liegende Verstoß gegen jedes Völkerrecht wurde verschärft durch eine weitere Erklärung der britischen und französischen Regierung vom 1. März 1915, daß sie von nun an das Recht beanspruchten, alle Schiffe anzuhalten und in einen ihrer Häfen einzubringen, die Güter führten, von denen vermutet werde, daß sie feindliche Bestimmung hätten, feindliches Eigentum oder feindlichen Ursprungs seien.

Die Neutralen protestierten, allen voran die Vereinigten Staaten. In einer Note vom 30. März 1915 machten sie mit Recht darauf aufmerksam, daß die Alliierten Rechte für sich beanspruchten, die sie nur bei einer effektiven Blockade, für die jede Voraussetzung fehle, in Anspruch nehmen könnten; so das Einbringen aller irgendwie verdächtigen Schiffe statt der Untersuchung auf hoher See; so das Vorgehen gegen jeglichen Handelsverkehr mit Deutschland, insbesondere auch gegen die Ausfuhr von Deutschland nach neutralen Ländern. Aber der Einspruchder Vereinigten Staaten, der in einem langwierigen Notenwechsel mit der britischen Regierung bis zum Ende des Jahres 1915 mehrfach wiederholt wurde, blieb auf dem Papier. Ja die Behandlung der Schiffe, die nach einem Hafen eines Deutschland benachbarten neutralen Landes bestimmt waren oder aus einem solchen Hafen kamen, wurde später noch weiter verschärft, indem diesen Schiffen bei Strafe der Beschlagnahme auferlegt wurde, sich selbst in einem Hafen der Alliierten zur Untersuchung zu stellen.

Es ist nicht möglich, hier alle die einzelnen Maßnahmen zu schildern, mit denen die neutrale Schiffahrt davon abgeschreckt wurde, deutsche Häfen anzulaufen oder Waren irgendwelcher Art im deutschen Interesse zu befördern. Als bezeichnend erwähnen will ich nur noch den Gebrauch, den England von seiner Macht als Lieferant von Bunkerkohle machte. Seit Oktober 1915 durfte Bunkerkohle an neutrale Schiffe nur noch gegen die Übernahme von Verpflichtungen seitens der zu beliefernden Reedereien abgegeben werden, die diese völlig unter die Kontrolle der britischen Admiralität stellten. Als einige neutrale Reedereien sich dieser Erpressung dadurch zu entziehen suchten, daß sie auf englische Bunkerkohle verzichteten und dafür deutsche Bunkerkohle einnahmen, erklärte die britische Regierung, daß deutsche Bunkerkohle als Ware deutschen Ursprunges der Beschlagnahme unterliege.

Die Neutralen ließen sich den Druck, den England durch die rücksichtslose und völkerrechtswidrige Ausnutzungseiner Herrschaft zur See auf sie ausübte, unter Protest gefallen. Die Deutschland benachbarten kleinen neutralen Staaten, die durch Englands Vorgehen nach Deutschland am schwersten betroffen wurden, verfügten weder politisch und militärisch, noch wirtschaftlich über genügende Machtmittel, um England und seinen Verbündeten einen wirksamen Widerstand entgegenzusetzen. Ja sie waren größtenteils in ihrer Volksernährung und in ihrem ganzen Erwerbsleben so sehr von überseeischen Zufuhren abhängig, daß sie sich sogar dazu pressen ließen, die völkerrechtswidrigen Maßnahmen der Alliierten gegen Deutschland auf ihrem eigenen Boden zu dulden oder gar zu unterstützen. Einzig und allein die Vereinigten Staaten wären in der Lage gewesen, zugunsten des Völkerrechts und der Menschlichkeit, der die Entwicklung des Völkerrechts in der Beschränkung der Kriegführung auf die bewaffneten Streitkräfte gerecht zu werden versucht hatte, ein Machtwort zu sprechen. Es hatte einige Male den Anschein, als ob die Vereinigten Staaten sich zu einem energischen Eintreten für die innerhalb bescheidener Grenzen völkerrechtlich gewährleistete Freiheit der Meere aufraffen wollten. Aber es blieb auch von dieser Seite bei papiernen Protesten.

Unterdessen machte England Anstalten, das „Verbot des Handels mit dem Feinde“, das es nach altem englischem Brauch alsbald nach Kriegsausbruch für seine Staatsangehörigen und Einwohner erlassen hatte und demseine Verbündeten beigetreten waren, auch den neutralen Ländern aufzuzwingen.

Mit diesem Versuch hatte es sogar in den Vereinigten Staaten einen gewissen Erfolg. Schon im Februar 1915 gelang es den englischen Bemühungen, die Ausfuhr von Wolle aus den Vereinigten Staaten nach Deutschland zu unterbinden. Zu diesem Zweck gestattete England die Belieferung amerikanischer Bezieher mit Wolle aus den britischen Besitzungen nur noch durch die Vermittlung der Amerikanischen Textil-Alliance, die sich ihrerseits gegenüber dem britischen Handelsamt verpflichtete, die Ausfuhr von Wolle nach Deutschland durch die Auferlegung bestimmter Bedingungen an ihre Abnehmer zu verhindern. In ähnlicher Weise hat England die Ausfuhr von Kautschuk und Gummiwaren aus den Vereinigten Staaten unter seine Kontrolle gebracht. Die Vereinigten Staaten bezogen etwa 70% ihres Gummibedarfs aus britischen Besitzungen, 30% aus Brasilien, dessen Gummigewinnung und Gummihandel zu einem erheblichen Teil unter englischer Kapitalkontrolle stand. Diese Machtstellung hat England benutzt, um den amerikanischen Beziehern von Kautschuk die Verpflichtung aufzuerlegen, Gummi und Gummifabrikate nur auf dem Weg über England und nur mit britischer Genehmigung nach Europa zu liefern. Ja sogar ureigene amerikanische Erzeugnisse wurden dieser Kontrolle unterworfen. Nachdem England die Baumwolle zur Bannware erklärt hatte(August 1915), gestattete es die Lieferung von Baumwolle an europäische Neutrale nur solchen amerikanischen Händlern, die Mitglieder der Liverpooler Baumwollbörse wurden und sich verpflichteten, Deutschland auch nicht mittelbar mit Baumwolle zu beliefern. Gleiches erreichte England hinsichtlich der amerikanischen Metalle, vor allem hinsichtlich des Kupfers. Diese Abmachungen mit dem amerikanischen Handel wurden ergänzt durch Abmachungen mit den wichtigsten Schiffahrtsgesellschaften, die sich verpflichteten, von ihren Verladern Sicherheit gegen jede Verletzung der britischen Vorschriften zu verlangen, wofür ihnen von der britischen Regierung Erleichterungen in der Handhabung der Kontrolle zugesichert wurden.

Handelte es sich gegenüber den Amerikanern noch um gütliche Vereinbarungen oder höchstens um einen sanften Druck, so ließ England die kleinen Neutralen die ganze Schwere seiner eisernen Faust fühlen.

Die überseeische Zufuhr der Deutschland benachbarten Neutralen wurde einer scharfen Kontingentierung unterworfen. Die jährlichen Kontingente für die einzelnen Waren wurden durch eine in Paris tagende Kommission von Vertretern Englands, Frankreichs, Italiens und Rußlands festgesetzt. Die hierdurch bewirkte knappe Bedarfsdeckung mußte allein schon eine Einschränkung der Wiederausfuhr nach Deutschland zur Folge haben. Aber damit begnügte sich die britische Regierung nicht; sie verlangte vielmehr in zahlreichen Fällen Ausfuhrverbote, und zwarnicht nur für die über See eingeführten Waren, sondern auch für einheimische Erzeugnisse unserer neutralen Anlieger. Vor allem aber sicherte sich die britische Regierung die nahezu lückenlose Kontrolle über den Verbleib der ganzen überseeischen Einfuhr der uns benachbarten Neutralen durch die Errichtung besonderer Kontrollgesellschaften.

Als erste dieser Gesellschaften wurde schon im November 1914 die Nederlandsche Overzee Trust Maatschappij, meist NOT genannt, ins Leben gerufen. Beteiligt an der Gründung waren die großen holländischen Schiffahrtsgesellschaften und Banken, sowie einige Großhandelsfirmen. Die NOT traf Abmachungen mit der britischen Regierung, in denen diese zusagte, Schiffe mit an die NOT konsignierter Ladung unbeanstandet passieren zu lassen, während die NOT sich verpflichtete, für den ausschließlich inländischen Verbrauch der an sie konsignierten Artikel und der aus diesen hergestellten Waren zu garantieren. Die englische Regierung behielt sich ein weitgehendes Recht der Nachprüfung vor. Die NOT ihrerseits war verpflichtet, von den Importeuren, die sich ihrer Vermittlung bedienten — und andere als durch die NOT vermittelte Importe gab es bald nicht mehr — Sicherheit für den ausschließlich inländischen Verbrauch der Waren zu verlangen; der Importeur darf die Waren nur mit Zustimmung der NOT und nur unter der Bedingung weiter übertragen, daß der Erwerber gegenüber derNOT dieselben Verpflichtungen übernimmt wie der Veräußerer.

In den Dienst der Kontrolle der Ausführung aller dieser Verpflichtungen sind durch allerlei Abmachungen die Reedereien, die Spediteure, die Lagerhäuser und Speichereien gestellt worden. Eine Durchbrechung dieser Kontrolle war um so aussichtsloser, als die holländische Regierung selbst durch eine Verschärfung der Grenzüberwachung und der gegen Schmuggel gerichteten Strafbestimmungen das Überwachungssystem der NOT ergänzte.

Im Herbst 1915 wurde in der Schweiz nach langen Verhandlungen mit England, Frankreich und Italien eine der NOT ähnliche Kontrollgesellschaft unter dem Namen „Société Suisse de Surveillance Economique“, kurz S. S. S. genannt, gegründet. In Dänemark übernahmen die Grosserer Societät und der Industrierat die Kontrollfunktionen, in Schweden die Gesellschaft Transito. In Norwegen wurde die Kontrolle durch ein Zusammenwirken der Regierungsorgane mit den britischen Konsulatsbehörden hergestellt.

Die letzte Ergänzung und Vervollständigung erhielt dieses System der Handelssperre durch die Postkontrolle und die Schwarzen Listen. Die rücksichtslos durchgeführte und systematisch ausgenutzte Postkontrolle, der gegen jedes Völkerrecht auch neutrale Schiffe auf der Fahrt von neutralem zu neutralem Hafen unterworfen wurden, brachte wertvolle Einblicke in die Handelsbeziehungen der Neutralen und damit neue Kontrollmöglichkeiten. Durchdie Schwarzen Listen wurden neutrale Kaufleute, die mit Deutschland Handel trieben oder auch nur des Handels mit Deutschland verdächtig waren, in bezug auf Handelsverbote usw. den feindlichen Ausländern gleichgestellt, also einem Handelsboykott unterworfen.

Alle diese Maßnahmen dienten dem einen Zweck, dem im schwersten Kampf stehenden deutschen Volk den Lebensatem abzuschnüren. Niemals in der Geschichte aller Zeiten und Völker haben brutale Gewalt und kaufmännisches Raffinement sich zu einem so gewaltigen Unternehmen zusammengetan. Die Napoleonische Kontinentalsperre war in ihrer Anlage, ihren Mitteln und in ihren Wirkungen ein Kinderspiel im Vergleich mit der Handels- und Hungerblockade, durch die England das große Land im Zentrum Europas zu einer belagerten Festung machte.

Unsere militärischen Erfolge vermochten diese Lage in manchen nicht unwesentlichen Beziehungen für uns zu verbessern, aber nicht von Grund aus zu ändern.

Die rasche Besetzung Belgiens und Nordfrankreichs brachte Gebiete in unsere Gewalt, die auch vom Standpunkt des Wirtschaftskrieges aus eine wesentliche Stärkung unserer Position bedeuteten; vor allem eine Stärkung unserer Rohstoffposition. Sowohl die Produktionsmöglichkeiten jener Gebiete wie auch die großen in jenen Gebieten lagernden Vorräte von Rohstoffen, Halbfabrikaten und Fertigwaren waren eine wertvolle Ergänzung unserereigenen Bodenschätze und Warenvorräte. Ich erinnere nur an die Eisenerzvorkommen von Longwy und Briey, an die belgische Montanindustrie, an die großen Lager Antwerpens an Stapelartikeln aller Art, an die Bestände der Industriegebiete von Verviers und Roubaix-Tourcoing an Wolle und Wollwaren, von Gent und Lille an Baumwolle, Baumwollgarnen und Baumwollwaren. Im weiteren Verlauf des Krieges hat die Besetzung der polnischen Industriegebiete uns einen weiteren Zuwachs namentlich an Rohstoffen und Halbfabrikaten der Textilindustrie gebracht.

Dagegen hatte die Besetzung dieser Gebiete im Osten und Westen keine nennenswerte Erleichterung unserer Ernährungssituation zur Folge. Die dichte Bevölkerung Belgiens und Nordfrankreichs bedurfte selbst eines sehr erheblichen Zuschusses an Nahrungsmitteln; auch Polens Landwirtschaft hat im Frieden nicht ausgereicht, um die eigene Bevölkerung, die sich in den großen Industriezentren von Warschau, Lodz und Sosnowice stark zusammenballt, mit der erforderlichen Nahrung zu versehen. Litauen und Kurland vermochten bei der Rückständigkeit ihrer Landwirtschaft und ihrer dünnen, durch den Krieg noch weiter verminderten Bevölkerung das Bild nicht wesentlich zu ändern, obwohl unsere Militärverwaltung sich nach besten Kräften und mit Erfolg bemühte, die Produktion zu heben. Die Sorge um die Ernährung der Bevölkerung Belgiens und Nordfrankreichsist uns in der Hauptsache durch die unter amerikanischer und spanischer Leitung arbeitende „Relief-Commission“ abgenommen worden. Die Bedingung für die Versorgung dieser Gebiete mit amerikanischen Einfuhren war allerdings, daß wir uns verpflichteten, nicht nur die von der Kommission eingeführten Nahrungsmittel nicht für deutsche Zwecke zu beschlagnahmen, sondern auch die eigene landwirtschaftliche Erzeugung Belgiens für die belgische Bevölkerung vorzubehalten. Auf diese Weise sind wir zwar der schweren Wahl enthoben worden, entweder die dichte Bevölkerung der besetzten Gebiete durch Zuschüsse aus unseren eigenen knappen Beständen durchzuhalten, oder im Rücken unserer kämpfenden Truppen eine Bevölkerung von vielen Millionen allen Verzweiflungen des Hungers preiszugeben. Aber eine irgendwie nennenswerte Erleichterung gegenüber dem furchtbaren Druck der Hungerblockade haben uns die besetzten Gebiete nicht gebracht.

Auch unsere Bundesgenossen waren uns in diesem Punkte keine Hilfe.

Österreich-Ungarn hatte schon in den Jahren vor dem Kriege aufgehört, einen Überschuß an landwirtschaftlichen Produkten über den stark angewachsenen eigenen Bedarf hinaus zu erzeugen. Immerhin stand die Donaumonarchie in der Deckung ihres Nahrungsbedarfs durch die eigene Erzeugung wesentlich günstiger da als Deutschland. Trotzdem stellte sich bald heraus, daß Österreich-Ungarngegenüber der durch die Sperrung der Nahrungsmittelzufuhr geschaffenen Lage nicht dieselbe Widerstandskraft aufzubringen vermochte wie Deutschland. Die eigene Produktion ging stärker zurück und wurde weniger scharf erfaßt, der eigene Verbrauch wurde laxer kontrolliert und eingeschränkt als bei uns. In Energie, Organisation und Disziplin vermochte unser Verbündeter mit uns auch auf dem Gebiet der Volksernährung so wenig Schritt zu halten, daß wir, trotz unserer an sich ungünstigeren eigenen Lage, uns sehr bald gezwungen sahen, den Österreichern gelegentlich auszuhelfen.

Eine ähnliche Erfahrung machten wir später, nach der Niederwerfung Serbiens, mit Bulgarien. Auch dieses Bauernland, das im Frieden stets einen Nahrungsüberschuß erzeugte, sah seine landwirtschaftliche Produktionskraft durch den Krieg in einer Weise gelähmt, daß es nicht nur nicht in der Lage war, uns auszuhelfen, sondern selbst in große Ernährungsschwierigkeiten geriet, die schließlich zu dem Zusammenbruch der bulgarischen Armee wesentlich beigetragen haben.

Auch die Türkei, die schon in Friedenszeiten infolge der Rückständigkeit ihrer eigenen Landwirtschaft einen Getreidezuschuß aus Rußland brauchte, konnte uns keine Hilfe sein.

Dagegen haben allerdings sowohl Bulgarien wie namentlich die Türkei uns mit andern wichtigen Artikeln beliefern können, so mit Ölen und Fetten, mit Tabak, mitWolle, Baumwolle und Seide, mit Metallen. Freilich waren auch bei diesen Gütern die Mengen beschränkt, nicht nur wegen der an sich nicht sehr erheblichen Produktion, sondern vor allem wegen der geringen Leistungsfähigkeit der Verkehrsmittel. In Friedenszeiten haben jene Länder für ihre Ausfuhr und Einfuhr so gut wie ausschließlich den Seeweg benutzt. Jetzt mußte sich der Export der Türkei auf die eine eingleisige Eisenbahn von Konstantinopel über Sofia zusammendrängen, die zudem für militärische Zwecke fortgesetzt stark in Anspruch genommen war. Auch der Donauweg, der für den Verkehr mit Bulgarien und Rumänien in Betracht kam, war wenig leistungsfähig und mußte während des Krieges erheblich verbessert werden.

So waren wir für unsere Volksernährung im wesentlichen auf die eigene landwirtschaftliche Erzeugung und auf die Zufuhren gestellt, die wir im Kampf mit der britischen Hungerblockade doch noch aus den neutralen Ländern herausholen konnten.

Unsere Landwirtschaft selbst war durch den Krieg in eine schwere Lage gebracht. Die Entziehung der leistungsfähigsten Arbeitskräfte durch die Einberufungen zum Heer, die Verminderung des Pferdebestandes durch den militärischen Bedarf, die infolge der Verwendung der Stickstoffverbindungen zur Sprengstofffabrikation alsbald einsetzende Knappheit an Düngemitteln wurden in ihrer Wirkung noch gesteigert durch ungünstige Witterungsverhältnisse. So kam es, daß der Ernteertrag desJahres 1917 an Roggen und Weizen sich nur auf 9,2 Millionen Tonnen stellte gegen 16½ Millionen Tonnen in dem allerdings glänzenden Jahr 1913; daß in derselben Zeit die Gerstenernte von 3,6 auf 2,0 Millionen Tonnen, die Haferernte von 9,5 auf 3,6 Millionen Tonnen zurückging. Das Jahr 1916 brachte ein völliges Versagen der Kartoffelernte, die von 54 Millionen Tonnen in den Jahren 1913 und 1915 auf 25 Millionen Tonnen zusammenklappte. Die beiden folgenden Jahre ergaben 34,4 und 29,5 Millionen Tonnen.

Was die Viehzucht anbelangt, so hielt sich unser Bestand an Rindvieh bis in das Jahr 1917 hinein der Zahl nach ungefähr auf der Friedenshöhe. Aber die Knappheit an Futtermitteln, namentlich an Kraftfuttermitteln, führte zu einem starken Rückgang des Lebendgewichtes und vor allem der Milchergiebigkeit. Unser Bestand an Schweinen stellte sich am 1. Juni 1917 nur noch auf 12,8 Millionen Stück, gegen 25,7 Millionen am 1. Dezember 1913. Zu der Verminderung der Stückzahl kam auch hier eine starke Verminderung des Lebendgewichtes und damit der Fetterzeugung.

Diese wenigen Zahlen mögen genügen, um ein Bild davon zu geben, wie schwer und ernst es um die belagerte Festung stand und wieviel darauf ankam, den Druck der Handels- und Hungerblockade zu lockern und aus den neutralen Ländern alles, was immer erreichbar war an Nahrungsmitteln und Rohstoffen, hereinzuholen.

Die Mittel des Gegendruckes, die uns gegenüber dem Druck Englands auf die Neutralen zur Verfügung standen, waren bescheiden. Die Zeiten, in denen der Verkäufer im allgemeinen in der schlechteren Lage ist als der Käufer, in denen die Konkurrenz des Angebots meist größer ist als die Nachfrage, waren mit Kriegsausbruch vorbei. Von jetzt ab beherrschte der Warenhunger den internationalen Handel. Auch für die Neutralen war jetzt die erste Frage nicht mehr: „Was kann ich dir verkaufen?“ sondern: „Was kannst du mir liefern?“

Der Welthandel ist in der Hauptsache Seehandel. Da unsere Feinde die See beherrschten, konnten sie den Neutralen nicht nur die Erzeugnisse ihres eigenen Landes und ihrer weltumfassenden überseeischen Besitzungen je nach Belieben liefern oder vorenthalten, sondern darüber hinaus hatten sie es in der Hand, die Erzeugnisse der ganzen überseeischen Welt den europäischen Neutralen zu sperren. Sie haben von dieser Möglichkeit ohne jede Rücksicht auf das Völkerrecht den brutalsten Gebrauch gemacht.

Uns stand demgegenüber nur unsere eigene, durch den Krieg ebensosehr beeinträchtigte wie in Anspruch genommene Erzeugung zu Gebote. Darunter wichtige Dinge, wie Kohlen, Eisen und Stahl, Teerfarben, Arzneimittel, Kali und ähnliches. Aber einmal konnten wir auch vondiesen Dingen nur beschränkte Mengen abgeben; ferner waren Kohlen und Eisen immerhin der Konkurrenz von englischer und auch amerikanischer Seite ausgesetzt; schließlich ist der stärkste Druck immer noch der Hunger, den die Entente durch die Sperrung der Zufuhr an Nahrungs- und Futtermitteln in Wirkung setzen konnte. Es handelte sich darum, mit den wenigen Trümpfen, die wir in unserm Spiel hatten, das möglichste an Vorteilen herauszuholen.

Dazu war nötig die planmäßige Verfügung über unsere für die Ausfuhr verfügbaren Waren. Schon die unbedingte Sicherung des eigenen Bedarfs für Kriegs- und Wirtschaftszwecke hatte bald einzelne Ausfuhrverbote erforderlich gemacht. Die Notwendigkeit, unsere Ausfuhr als Mittel im Wirtschaftskampf um die Neutralen zu verwerten, machte es vollends unmöglich, die Ausfuhr und die Ausfuhrbedingungen in dem Belieben des einzelnen Produzenten oder Händlers zu belassen.

Nicht minder wurde eine Regelung der Einfuhr notwendig.

Wir konnten einmal die ohnedies gewaltigen Schwierigkeiten der Heranziehung ausländischer Zufuhren nicht dadurch ins Ungemessene steigen lassen, daß deutsche Aufkäufer auf den überlaufenen neutralen Märkten sich gegenseitig eine schrankenlose Konkurrenz machten, die Preise unvernünftig in die Höhe boten und die sonstigen Gegenforderungen des Auslandes maßlos erhöhten.

Wir mußten ferner mit unserer beschränkten Kaufkraft für ausländische Waren haushalten und die für uns beschaffbaren Beträge an fremder Valuta für den Ankauf der am dringlichsten benötigten Waren verwenden.

Schließlich ließ die Tatsache, daß die Einfuhr wichtiger Waren nur in bestimmten Mengen und nur gegen Zugeständnisse unsererseits auf dem Gebiete der Ausfuhr zu erreichen war, gar keine andere Wahl als eine planmäßige Regelung auch der Einfuhr.

Das sind die zwingenden Gründe, aus denen die vielgescholtene Reglementierung und Zentralisation unserer Aus- und Einfuhr entstand.

Diese zwingenden Gründe wurden, wie die ganze Tragweite des Wirtschaftskrieges, nicht von Anfang an voll erkannt. Aber immerhin zeigten weite und wichtige Kreise unseres Wirtschaftslebens schon in den ersten Tagen und Wochen des Krieges ein richtiges Gefühl für die Notwendigkeit einheitlichen Vorgehens beim Einkauf im neutralen Ausland. Die damals schon aus der Initiative unserer industriellen und kommerziellen Kreise geschaffenen Organisationen sind später ausgebaut und mit anderen, vielfach nach ihrem Vorbild geschaffenen Einrichtungen in den Dienst der Kriegshandelspolitik gestellt worden. Vielfach aber fehlte das Verständnis für die Notwendigkeit einer einheitlichen und planmäßigen Leitung unserer Einkaufs- und Verkaufsgeschäfte mit den Neutralen in einem geradezu erstaunlichen Maße. Esblieb dann nichts übrig, als mit den Machtmitteln, die der Reichstag dem Bundesrat übertragen hatte, auch gegen den Willen der unmittelbar beteiligten Kreise durchzugreifen.

Schon als Schatzsekretär hatte ich in wichtigen und bezeichnenden Fällen Veranlassung, mich mit diesen Fragen zu befassen.

Die Einkäufe für den Bedarf des Feldheeres auf den neutralen Märkten, die damals noch einen verhältnismäßigen Überfluß an Fleisch, Fett, Butter und Käse hatten, erforderten sehr hohe und fortgesetzt steigende Summen. Die Ursache war, daß die mit dem Einkauf beauftragten militärischen Stellen auf diesen Märkten nicht nur mit dem Ausland, sondern auch mit deutschen Einkäufern der verschiedensten Art, mit Händlern, industriellen Werken, Kommunen, Einkaufsgesellschaften usw., ebenso mit Einkäufern für den österreichischen Heeres- und Zivilbedarf zu konkurrieren hatten. Man trieb sich gegenseitig die Preise hoch mit der Wirkung, daß die Verkäufer, je mehr die Preise stiegen, desto mehr auf weitere Preissteigerungen spekulierten und die Ware zurückhielten. Sehr schlimm lagen die Verhältnisse auf dem dänischen Buttermarkt. Ich setzte im Herbst 1915 die Zentralisation des Einkaufs unter Einbeziehung Österreich-Ungarns durch mit dem Erfolg, daß der Butterpreis, der bis auf 275 Kronen für 50 kg gestiegen war, in nicht allzu langer Zeit auf 152 Kronen zurückgebrachtwurde und außerdem die Ankäufe für Deutschland und Österreich-Ungarn erheblich gesteigert werden konnten. Für das Reich wurden monatlich eine ganze Anzahl von Millionen gespart, und für die Bevölkerung wie für das Heer wurde die Butterversorgung verbessert.

Noch weit schlimmer lagen die Dinge auf dem rumänischen Getreidemarkte.

Nachdem die überseeische Zufuhr von Getreide und Futtermitteln für uns abgeschnitten und für die europäischen Neutralen auf ein Mindestmaß eingeschränkt worden war, blieb uns und unsern österreichisch-ungarischen Verbündeten als einziges Land, aus dem größere Mengen bezogen werden konnten, das damals noch neutrale Rumänien. Die Jahre 1914 und 1915 brachten in Rumänien reiche Ernten, für die infolge der Dardanellensperre ein anderer Absatz als an die Mittelmächte zunächst nicht in Frage kommen konnte. Außerdem war Rumänien dem Druck des britischen Wirtschaftskrieges entrückt. Rein wirtschaftlich waren also die Voraussetzungen für den Bezug von Getreide und Futtermitteln, namentlich Mais, aus Rumänien durchaus günstig. Politisch allerdings war die Haltung Rumäniens von Anfang an zweifelhaft, und die rumänische Regierung mit ihrem ganzen Beamtenapparat, ebenso die rumänische Landwirtschaft und der rumänische Handel waren geneigt, die Notlage der Mittelmächte nach Kräften auszunutzen. Wir erleichterten ihnen dieses Spiel. Noch viel mehr als auf den dänischenButtermarkt stürzten sich der reelle und unreelle Handel, die Einkäufer der Militärverwaltung, wirtschaftlicher Unternehmungen, von Städten und Landwirtschaftskammern auf die rumänischen Vorräte. Die Rumänen verkauften zu immer höheren Preisen — ich glaube für Mais wurden schließlich an die tausend Mark für die Tonne bezahlt, — ließen sich bar bezahlen, legten aber dem Abtransport solche Schwierigkeiten in den Weg, vor allem indem sie die tatsächlich vorhandenen Transportschwierigkeiten ins maßlose übertrieben, daß so gut wie nichts aus Rumänien herauskam. Es lagerten schließlich in Rumänien etwa 700000 Tonnen Getreide im Ankaufswert von etwa 200 Millionen Mark, die von uns und unsern Verbündeten bezahlt waren, aber nicht abtransportiert werden konnten. Weitere große Mengen Getreide waren noch verfügbar, aber die Rumänen, die inzwischen ihrerseits den ganzen Getreideverkauf syndiziert hatten, verlangten unerschwingliche Preise und unerfüllbare Zahlungsbedingungen.

Auch hier konnte nur die Zentralisation des Einkaufs helfen, zugleich mit einer einheitlichen Disposition über die von uns für den Abtransport zur Verfügung zu stellenden Transportmittel.

Auf mein Betreiben wurde in schwierigen Verhandlungen die Zentralisation durchgesetzt und das Einkaufsgeschäft der Zentraleinkaufsgesellschaft, der später aus Unkenntnis und Unverstand so viel angefeindeten Z. E. G., übertragen. Die Zentraleinkaufsgesellschaft schloß sichihrerseits mit der österreichischen Kriegs-Getreide-Verkehrsanstalt und der ungarischen Kriegs-Produkten-Aktiengesellschaft zu einheitlichem Vorgehen zusammen.

Schon im September 1915, also noch vor Beginn des Feldzuges gegen Serbien, konnte mit dem Abtransport von Getreide begonnen werden.

Der rasche und glückliche Verlauf des serbischen Feldzuges hatte einmal die Wirkung, der Ententefreundschaft in Rumänien einen Dämpfer aufzusetzen; dann aber machte er den Donauweg für den Abtransport des rumänischen Getreides frei.

Es gelang nun der Zentraleinkaufsgesellschaft, im Dezember 1915 und im März 1916 mit der rumänischen Regierung Verträge abzuschließen, durch die den Mittelmächten rund 2,7 Millionen Tonnen Getreide zu erträglichen Preisen und Zahlungsbedingungen gesichert wurden. Die Verträge kamen zustande, obwohl die Ententeregierungen, vor allem die britische Regierung, mit allen Mitteln versuchten, den Abschluß zu vereiteln. Ein Versuch Englands, die rumänischen Getreidebestände durch Ankauf zu hohen Preisen und Einlagerung in Rumänien für die Mittelmächte zu sperren, kam zu spät und gelang nur in bescheidenen Grenzen.

Die großen Schwierigkeiten des Abtransportes wurden durch ein Zusammenwirken der Einkaufsgesellschaften mit dem Chef des deutschen Feldeisenbahnwesens und der österreichisch-ungarischen Zentraltransportleitungüberwunden. Die Durchfahrt durch das Eiserne Tor wurde verbessert und zweckmäßig organisiert. Die ungarischen Bahnen, auf denen der weitere Abtransport sich zum großen Teile zu vollziehen hatte, wurden durch Verlängerung der Ausweichgleise usw. leistungsfähiger gemacht. Die Zentraleinkaufsgesellschaft schuf sich in kurzer Zeit eine ansehnliche Donauflotte und sorgte für die nötigen Umschlags- und Umladeeinrichtungen.

Der Erfolg war, daß es gelang, bis zum Ausbruch des Krieges mit Rumänien das angekaufte Getreide abzutransportieren. Deutschland hat in dem kritischen Frühjahr und Sommer 1916 aus Rumänien Getreidezufuhren von mehreren hunderttausend Tonnen monatlich erhalten. —

War die Zentralisation der Einfuhr in den Händen weniger, nach kaufmännischen Grundsätzen arbeitender und nach einheitlichen Direktiven handelnder Organisationen eine unerläßliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Vorgehen auf den neutralen Märkten, so genügte sie doch für sich allein keineswegs, um einen Erfolg zu sichern. Die planmäßige Tätigkeit unserer Einkaufsorgane mußte Hand in Hand gehen mit der planmäßigen Verfügung über unsere Ausfuhr, und da sich bald zeigte, daß unsere Ausfuhr in ihrem Geldwert weit zurückblieb hinter der Einfuhr, die wir benötigten und uns, eine Lösung der Bezahlungsfrage vorausgesetzt, beschaffen konnten, so kam als Drittes hinzu die Beschaffung der fürdie Bezahlung des Einfuhrüberschusses erforderlichen ausländischen Zahlungsmittel.

In der Ausnutzung unserer für die Neutralen willkommenen oder gar notwendigen Ausfuhrwaren für die Zwecke der Sicherung von Zufuhren an für uns notwendigen Rohstoffen und Lebensmitteln konnte nicht nach einer einheitlichen Schablone verfahren werden. Die Verhältnisse für ein Operieren mit unsern Ausfuhrwaren lägen in einem jeden der neutralen Länder anders. Der Grad ihrer Abhängigkeit von unserer Ausfuhr war ebenso verschieden wie der Grad ihrer Abhängigkeit von der Entente; und auch in den einzelnen neutralen Ländern erfuhr dieses Verhältnis während des Krieges fortgesetzt Verschiebungen.

In großen Zügen entwickelte sich unser Vorgehen so, daß in der ersten Zeit des Krieges vorwiegend einzelne Kompensationsgeschäfte mit unsern neutralen Nachbarn abgeschlossen wurden; d. h. wir machten einzelne wichtige Ausfuhrgeschäfte abhängig von bestimmten Gegenleistungen der Neutralen für unsere Versorgung. Unabhängig von diesen Warengeschäften, gelegentlich auch in Verbindung mit ihnen, wurde mit neutralen Geldinstituten über die Eröffnung von Krediten für die Bezahlung unseres Einfuhrüberschusses verhandelt. Es stellte sich nun bald heraus, daß der Weg des Einzelaustausches nicht immer vorteilhaft und nicht immer gangbar für uns war, vor allem aber, daß nur ein bescheidener Teil unseresEinfuhrbedarfs durch einzelne Kompensationsgeschäfte gedeckt werden konnte. Man kam deshalb allmählich zu umfassenderen Abmachungen mit den neutralen Staaten, in denen man sich gegenseitig eine Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen bei der Handhabung von Ausfuhrgenehmigungen und Ausfuhrverboten zusicherte. Dabei handelte es sich für uns darum, durch ein weitherziges Entgegenkommen in unserer Ausfuhrpolitik den Widerstand der Neutralen gegen den Druck der Entente zu stärken, vor allem zu verhindern, daß die Neutralen sich dem Verlangen der Entente nach dem Erlaß von Ausfuhrverboten fügten, oder zu erreichen, daß bereits erlassene Ausfuhrverbote dauernd oder wenigstens für einen bestimmten Zeitraum wieder aufgehoben würden. Wenn auch diese Abmachungen insofern der Präzision des Einzelaustauschgeschäftes ermangelten, als Leistung und Gegenleistung nicht ziffernmäßig festgelegt war, so hatten wir doch eine wirksame Handhabe, um auf eine sinngemäße Ausführung zu dringen. Erfüllte ein neutraler Staat die Erwartungen nicht, auf Grund deren wir uns entgegenkommend gezeigt hatten, so waren wir in der Lage, unsere Ausfuhren nach diesem Staat entsprechend einzuschränken und damit einen Druck auszuüben. So hat die Schweiz im Spätsommer 1916 unter dem Druck Frankreichs und Englands die Ausfuhr aller Waren, die von der Entente zu Bannware deklariert worden waren, nach Deutschland eingestellt. Wir gingen, als alle unsereVorstellungen daran scheiterten, daß die Entente die Schweiz unter dem stärksten Druck hielt, auch unsererseits mit dem stärksten Druck vor, indem wir eine Ausfuhrsperre für Kohle, Eisenwaren und andere für die Schweiz unentbehrlichen Güter in die Wege leiteten. Der Erfolg war, daß schließlich eine für uns erträgliche Einigung zustande kam.

Solche Erfahrungen führten zu einem weiteren Fortschritt in der Gestaltung unserer Wirtschaftsbeziehungen zu unsern neutralen Anliegern. Die in ihrer Festsetzung von Leistung und Gegenleistung präzisen Einzelkompensationsgeschäfte waren nur beschränkt anwendbar und reichten nicht aus, um unsern Einfuhrbedarf zu decken; die umfassenderen Verständigungen über gegenseitige Berücksichtigung bei der Handhabung der Ausfuhrregelung waren nicht bestimmt genug, um für beide Teile Lieferung und Bezug auf eine wenigstens für einige Zeit gesicherte Grundlage zu stellen und plötzliche Störungen auszuschließen. Es handelte sich darum, die Vorteile beider Systeme zu verbinden und dabei, wenn irgend möglich, auch die immer schwieriger werdende Finanzierung unserer Bezüge sicherzustellen. Zu diesem Zweck schlug ich vor, den Versuch zu machen, mit unsern neutralen Nachbarn zu Abmachungen zu gelangen, die sich erstens auf einen bestimmten längeren Zeitraum erstreckten, zweitens für diesen Zeitraum bestimmte Leistungen und Gegenleistungen an den für jeden derbeiden Teile wichtigsten Ausfuhrgütern vorsahen, drittens gleichzeitig den Überschuß unserer Einfuhr über die Ausfuhr durch bestimmte Kreditvereinbarungen deckten. Auf dieser Grundlage wurde in der Folgezeit mit der Schweiz, mit Holland, mit Dänemark und mit Schweden verhandelt und abgeschlossen.

Daß die immer straffer durchgeführte Reglementierung und Zentralisierung unsrer Einfuhr und Ausfuhr, zu der als notwendige Ergänzung noch die Regelung des Verkehrs in ausländischen Zahlungsmitteln (Devisenordnung) hinzutrat, die Interessen zahlreicher Einzelner und wichtiger Berufsstände schädigte, daß bei der Durchführung manche übertriebene Härte, manche überflüssige Umständlichkeit, mancher vermeidbare Fehler mit unterlief, darüber habe ich nie einen Zweifel gehabt. Insbesondere der Handel, dessen Vermittlertätigkeit kaum mehr ein Arbeitsfeld fand, wurde schwer getroffen. Die Organisationen zur Durchführung der nun einmal durch die Kriegsverhältnisse uns aufgezwungenen einheitlichen und planmäßigen Regelung unseres Außenhandels mußten gewissermaßen aus dem Nichts heraus geschaffen werden. Das notwendige Personal — es waren bei der Zentraleinkaufsgesellschaft im Jahre 1916 weit über 4000 Angestellte — mußte aus allen Richtungen der Windrose zusammengeholt, eingegliedert und eingearbeitet werden. Umsätze, die bald in die Hunderte von Millionen, ja in die Milliarden gingen, waren zu bewältigen — kurz, das größteWarenhandelsgeschäft, das die Welt je gesehen hatte, war aufzubauen und hatte zu arbeiten unter Verhältnissen und nach Methoden, die ohne Vorbild waren. Und über den Köpfen, die das alles zu leisten hatten, schwang der Krieg seine Hetzpeitsche. Alles drängte. Oft kam es für wichtige Entscheidungen und Maßnahmen auf Stunden an. Da hieß es manchmal nach dem alten militärischen Grundsatz zu handeln: Besser ein falscher Entschluß als gar keiner!

Alle Mängel und Unzuträglichkeiten, auch alle Kritik und alle Angriffe mußten um des Ganzen willen in Kauf genommen werden. Ja, es mußte von denjenigen, die vor der Kritik und den Angriffen Rede zu stehen hatten, sogar hingenommen werden, daß sie von der stärksten Waffe der Rechtfertigung und Verteidigung, dem Hinweis auf die erzielten Erfolge, überhaupt nicht oder nur im engen Kreise vertraulichster Beratungen Gebrauch machen konnten. Denn die Darlegung der erzielten Erfolge hätte unsern Feinden Einblicke in unsere Arbeit gegeben, die ihnen wirksame Gegenaktionen ermöglicht und damit die glücklich gesicherten Zufuhren wieder auf das schwerste gefährdet hätten.

Heute läßt sich ohne Gefährdung deutscher Interessen über diese Dinge sprechen, und ich gebe deshalb einige Tatsachen, die zeigen, in welchem Maße es uns gelungen ist, in dem schweren Kampf mit der Entente unsere Stellung auf den Märkten der uns benachbartenNeutralen nicht nur zu behaupten, sondern sogar auf Kosten Englands zu verbessern.

Zunächst sei festgestellt, daß uns trotz der Handels- und Hungerblockade die Aufrechterhaltung unserer Einfuhr in weit höherem Maße gelungen ist, als während des Krieges wohl von allen nicht Eingeweihten angenommen wurde.

Unsere Einfuhr im letzten Friedensjahre, 1913, hatte den Wert von 10,8 Milliarden Mark erreicht. Unsere Einfuhr im Jahre 1915, als der Handels- und Hungerkrieg bereits im vollen Gange war, betrug immer noch 7,1 Milliarden Mark; im Jahre 1916 stellt sie sich auf 8,4 Milliarden, 1917 auf 7,1 Milliarden Mark. Freilich erscheint der tatsächlich eingetretene Einfuhrrückgang in diesen Ziffern zu gering; die Preissteigerung fast aller Waren, die auch im Jahre 1915 sich bereits geltend machte, verwischt das Bild der wirklichen Entwicklung. Immerhin bleibt, auch wenn man die Preissteigerung in Rechnung setzt, die Tatsache bestehen, daß uns trotz der Absperrung von der überseeischen Welt und trotz des Druckes, den die Entente auf die uns benachbarten Neutralen ausübte, eine recht ansehnliche Einfuhr verblieben ist. Eine Betrachtung der Einfuhrmengen einzelner wichtiger Artikel wird dies bestätigen.

Gleich hier möchte ich darauf aufmerksam machen, daß unsere Ausfuhr einen weit stärkeren Rückgang erfahren hat als unsere Einfuhr. Während im Jahre 1913unsere Ausfuhr mit 10,1 Milliarden Mark nur um rund 700 Millionen Mark hinter unserer Einfuhr zurückgeblieben war, sank unsere Ausfuhr im Jahre 1915 auf 3,1 Milliarden Mark, ließ also gegenüber der gleichzeitigen Einfuhr einen Fehlbetrag von 4 Milliarden Mark. Es gelang zwar, im Jahre 1916, trotz der schwierigen Verhältnisse und des immer wachsenden eigenen Bedarfs für Heer und Volk, die Ausfuhr auf 3,8 Milliarden Mark zu steigern; aber der Abstand gegenüber dem Einfuhrwert wuchs, da letzterer noch mehr gestiegen war, auf 4½ Milliarden Mark. Im Jahre 1917 stand der Einfuhr von 7,1 Milliarden eine Ausfuhr von 3,4 Milliarden gegenüber; der Einfuhrüberschuß betrug also 3,7 Milliarden Mark. Die großen und im Laufe des Krieges fortgesetzt steigenden Schwierigkeiten der Beschaffung von Zahlungsmitteln für das Ausland, die hieraus sich ergebende Steigerung der Wechselkurse der neutralen Länder und der Druck auf unsere eigene Valuta finden in dem jährlich mehrere Milliarden betragenden Passivsaldo unserer Handelsbilanz ihre Erklärung.

Wenn unsere Einfuhr sich in dem geschilderten Umfang aufrechterhalten konnte, so lag dies daran, daß die uns benachbarten Neutralen, zu denen bis Ende August 1916 auch Rumänien zu rechnen ist, den Ausfall der Einfuhr aus den feindlichen Ländern und den nur auf dem Seewege zu erreichenden Neutralen zu einem erheblichen Teil wettmachten; denn unsere Verbündeten, deren Hilfsquellen für den eigenen Bedarf durch den Krieg stark inAnspruch genommen waren, vermochten uns in dieser Beziehung keine ziffernmäßig ins Gewicht fallende Hilfe zu gewähren. Während unsere Gesamteinfuhr sich von 10,8 Milliarden Mark im Jahre 1913 auf 7,1 Milliarden Mark im Jahre 1915 verringerte, stieg unsere Einfuhr aus den uns benachbarten Neutralen (einschl. Rumäniens) in derselben Zeit von 1,1 auf 3,5 Milliarden Mark. Im ersten Halbjahr 1916 stellte sich der Anteil dieser Neutralen an unserer Einfuhr sogar auf rund 70% gegen wenig mehr als 10% im Jahre 1913.

An einzelnen wichtigsten Gütern konnten uns die benachbarten Neutralen einen vollen Ersatz für den Wegfall der Einfuhr aus den feindlichen und den für uns gesperrten neutralen Ländern gewähren, ja sogar darüber hinaus unsere Gesamtbelieferung steigern. Das gilt vor allem für die Produkte der Viehzucht, die in den uns benachbarten Neutralen, vor allem in Holland und Dänemark, zu hoher Leistungsfähigkeit entwickelt war. So ist unsere Einfuhr von Schweinefleisch, einschließlich Schinken, von 21600 Tonnen im Jahre 1913 auf 98200 Tonnen im Jahre 1915 gebracht worden. In derselben Zeit stieg unsere Einfuhr von Butter, an der vor dem Kriege Rußland (Sibirien) zu mehr als der Hälfte beteiligt war, trotz des Wegfalls dieser wichtigsten Bezugsquelle, von 54200 auf 68500 Tonnen, während allerdings gleichzeitig die Einfuhr von Milch und Rahm eine starke Verminderung erfuhr. In derselben Zeit ist ferner die Einfuhrvon Käse von 26300 Tonnen auf 67300 Tonnen, also auf mehr als das 2-1/2fache der Friedenseinfuhr gebracht worden. Die Einfuhr von Salzheringen wurde von 1298000 Faß auf 2883000 Faß, also auf mehr als das Doppelte, gesteigert.

Natürlich waren die uns benachbarten Neutralen, denen wir diese wichtigen Zuschüsse zu unserm Kriegshaushalt verdanken, nicht in der Lage, ihre Erzeugung an allen diesen Dingen von heute auf morgen in einem Maße auszudehnen, das ihnen ohne weiteres eine so erheblich gesteigerte Belieferung Deutschlands gestattet hätte. Irgendwelche anderen Abnehmer, seien es die inländischen Verbraucher, seien es ausländische Bezieher, mußten zugunsten Deutschlands verkürzt werden.

So war es in der Tat. Und der verkürzte Bezieher war in der Hauptsache —England!

Das sei an einigen Beispielen illustriert.

Die Ausfuhr der Niederlande nach Deutschland und England an einigen wichtigen Artikeln, um deren Bezug die beiden Länder während des Krieges konkurrierten, hat sich folgendermaßen entwickelt[3]:

Deutschland hat also seine Einfuhr aus den Niederlanden an diesen für die Volksernährung und Heeresverpflegung so wichtigen Dingen während des Krieges erheblich zu steigern vermocht, während gleichzeitig England eine starke Verminderung seiner Zufuhren hinnehmen mußte.

Ähnlich entwickelte sich der Kampf zwischen England und Deutschland auf dem dänischen Markte. Während von 1913 auf 1915 die dänische Ausfuhr von Butter nach England von 85300 auf 66300 Tonnen zurückging, vermochte Deutschland seine Zufuhr aus Dänemark von 2200 auf 25200 Tonnen in die Höhe zu bringen. An Schweinefleisch bezog England im Jahre 1913 rund 9400 Tonnen, 1915 nur noch 1900 Tonnen; Deutschland dagegen vermochte seine Bezüge von 3800 auf 17900 Tonnen zu steigern. Dänemarks Eierausfuhr nach England zeigte einen Rückgang von 30000 auf 18800 Tonnen, nach Deutschland dagegen eine Zunahme von 1200 auf 13000 Tonnen.

Auch in der Schweiz, in Schweden und lange Zeit hindurch sogar in dem England gegenüber gefügigen, von der Belieferung durch Deutschland kaum abhängigen Norwegen wurde unsere Position nicht nur behauptet, sondern sogar verbessert. Das gilt sowohl für wichtige Produkte der Viehzucht und der Fischerei, wie auch für einige Rohstoffe, die für unsere Kriegsindustrie von größter Bedeutung waren. So gelang es, die Zufuhr der für unsere Stahlfabrikation kaum entbehrlichen phosphorarmen schwedischen Eisenerze, sowie die Zufuhr von Ferrosilizium und andern wichtigen Ferrolegierungen aus Schweden aufrechtzuhalten; desgleichen erhielten wir aus Schweden gewisse Quantitäten von Kupfer; ferner große Mengen von Holzstoff, der uns angesichts der unzureichenden eigenen Gewinnung für die Herstellung von Nitrozellulose, daneben für die Herstellung von Textilose und Papier eine wesentliche Hilfe war. Norwegen war das einzige Land, das uns und unsern Bundesgenossen während des Krieges wenigstens mit bescheidenen Mengen des für die Kriegsindustrie unentbehrlichen Nickels belieferte; daneben erhielten wir von dort Kupfer und Schwefelkies sowie Rohkupfer, auch größere Mengen von Norgesalpeter. Die Schweiz half uns vor allem aus mit Aluminium.

Alles in allem: Wir haben zwar nicht vermocht, die britische Seesperre zu brechen, wir blieben während des ganzen Krieges von allen nur zur See erreichbaren Märkten abgeschnitten; aber Englands Versuch, auch die unsbenachbarten Neutralen in das System seiner Blockade einzubeziehen und damit die Blockade bis unmittelbar an unsere Landgrenzen heranzutragen, ist trotz des beispiellosen von der Entente angewandten Druckes gescheitert. Das neutrale Vorgelände unserer belagerten Festung haben wir in dem schweren Wirtschaftskampf siegreich behauptet.

Allerdings wurde auch dieses Vorgelände mehr und mehr verwüstet und unterhöhlt. England und seine Verbündeten scheuten sich nicht, den Druck ihrer völkerrechtswidrigen Maßnahmen auf unsere neutralen Anlieger so weit zu steigern, daß deren eigene Produktionsfähigkeit und Lebenshaltung auf das schwerste beeinträchtigt wurde. Namentlich die Leistungsfähigkeit der Viehzucht wurde durch die scharfe Rationierung der Zufuhr von Futtermitteln herabgedrückt; und wer immer von den Neutralen Brot benötigte, mußte sich von dem Hungertod durch immer weitere Zugeständnisse loskaufen.

Wir mußten deshalb vom Ende des Jahres 1916 an mit einem kaum aufzuhaltenden allmählichen Versiegen auch unserer letzten neutralen Bezugsquellen ernstlich rechnen.


Back to IndexNext