Gott schenkt nicht jedem Landden Wachstum derer Reben,Woraus der Menschenfleiß denedlen Wein erpreßt,Doch weil Er anderwärts dieGerste wachsen läßt,So weiß des Menschen Kunstuns daraus Bier zu geben.So Wein als Bier sind gut, wennman sie braucht in Schranken.Und nicht vergißt, davor denlieben Gott zu danken.Theodor Schöpfer.(Traktat vom Bierbraurecht 1732.)
Gott schenkt nicht jedem Landden Wachstum derer Reben,Woraus der Menschenfleiß denedlen Wein erpreßt,Doch weil Er anderwärts dieGerste wachsen läßt,So weiß des Menschen Kunstuns daraus Bier zu geben.So Wein als Bier sind gut, wennman sie braucht in Schranken.Und nicht vergißt, davor denlieben Gott zu danken.Theodor Schöpfer.(Traktat vom Bierbraurecht 1732.)
Gott schenkt nicht jedem Landden Wachstum derer Reben,Woraus der Menschenfleiß denedlen Wein erpreßt,Doch weil Er anderwärts dieGerste wachsen läßt,So weiß des Menschen Kunstuns daraus Bier zu geben.So Wein als Bier sind gut, wennman sie braucht in Schranken.Und nicht vergißt, davor denlieben Gott zu danken.
Theodor Schöpfer.
(Traktat vom Bierbraurecht 1732.)
Der edle Gerstensaft, der im Zeitenlauf den urdeutschen Met gänzlich verdrängt und dem Wein als Volksgetränk nur ein räumlich sehr beschränktes Feld überlassen hat, um geradezu zum Wahrzeichen aller Völker deutscher Zunge zu werden, besaß im Altertum einen ungleich größeren Verbreitungskreis als heutzutage, trotz des Siegeslaufes des deutschen und deutschböhmischen Bieres durch die Welt.
Wo zur Zeit das Bier selbst dem Namen nach vollständig vergessen ist, war es in der Vorzeit allbekannt und allbeliebt.
Vom alten Pharaonenland am Nil erzähltHerodot, der Vater der Geschichte: »Wein bereiteten sie sich aus Gerste, denn Reben wachsen in ihrem Lande nicht«.[17]Nach Diodor von Sizilien soll Osiris, der oberste der Götter, nachdem er alle Teile der bewohnten Erde besucht, um die Nährfrüchte aller Völker kennen zu lernen, seinem Heimatlande dort, wo der Anbau des Weinstockes auf Hindernisse stieß, einen Trank bereiten gelehrt haben, »der aus Gerste gebraut wird, und nicht viel zurücksteht hinter dem Wohlgeruch und der Kraft des Weines«.[18]
Etwa 25 n. Chr. Geb., als der große Geograph und Kompilator Strabo wirkte, trank man in Alexandrien diesen, wie Theophrast zuerst angibt ζῦθος (züdos) genannten Trank allgemein.[19]»Die Ägypter«, sagt der Akademiker Dio bei Athenäus,[20]»ein sehr zum Trinken geneigtes Volk, haben für alle, die zu arm sind, sich Wein zu schaffen, einen Ersatz erfunden, nämlich den Wein aus Gerste. Wenn sie diesen zu sich nehmen, sind sie lustig, singen und tanzen, kurz benehmen sich, als wären sie süßen Weines voll.«[21]
Im ältesten Ägypten warnte einst ein bejahrter Schreiber seinen jüngeren Kollegen vor allzuhäufigem Genuß des »Heg« oder »Hag«, dem auf den Bilderschriften so häufig wiederkehrenden Namen des Bieres, und vor dem häßlichen Geruch der Bierkneipen.
Von den oberhalb Ägyptens hausenden Äthiopiern berichtet Strabo: »Sie leben von Hirse und Gerste, von der sie sich ein Getränk bereiten.«[22]
Aber auch im alten Spanien war bei den sich genealogisch und kulturell verwandten iberischen Stämmen das Bier seit unvordenklichen Zeiten heimisch.[23]
Plinius schätzte Spanien als vorzügliches Bierland, dem sogar die Kunst nicht fremd war, Bier aufzubewahren und durch Alter zu veredeln. Strabo hingegen meldet von den Bergbewohnern Iberiens, daß sie Bier mit Vorliebe, Wein hingegen nur selten tranken und ihn, sobald sie ihn erhielten, sofort verbrauchten. Hieraus läßt sich meines Erachtens mehr auf die Seltenheit des Weines, aber weniger auf seine Zurücksetzung gegenüber dem Bier schließen, wie einige Kommentatoren glauben. Jedenfalls aber war das Bier im heutigen Land des Südweins Nationalgetränk, was auch aus einer Erzählung des Polybius[24]von einem halb gräcisierten iberischen König hervorgeht, der in der Mitte seines Palastes goldene und silberne Gefäße aufgestellt hatte, die edler Gerstensaft bis zum Rande füllte.
Den Namen des altklassischen Bieres gibt Plinius mit Celia und Ceria für Spanien, und mit Cerevisia für Gallien und »die anderen Provinzen« an.
Hecatäus, ein von Athenäus zitierter,sonst unbekannt gebliebener Gelehrter erzählt von dem βρῦτον (Bryton), dem Gerstenwein und dem παραβίη (Parabié), dem Hirsenwein der Thrakier, daß sie diese Getränke durch Zusatz des Würzkrautes κονύζη (Konyze) trinkbarer, vielleicht auch haltbar machten.
Xenophon teilt in seiner Anabasis von dem berauschenden Gerstensaft der Armenier mit, daß sie diesen mittels Strohhalmen aus den Gefäßen sogen, um die in der Flüssigkeit herumschwimmenden Getreidekörner nicht als unwillkommene Zugabe mitschlucken zu müssen.
Äußerst bemerkenswert ist die Tatsache, wie derartige Nationalgetränke und die Art ihres Gebrauches bei abseits von den Kulturstraßen seßhaften Völkern hunderte von Generationen überdauern, denn in Niebuhrs »Beschreibung von Arabien«[26]findet sich folgende Notiz: »Man hat ein weißes und dickes Getränk, Busa, welches aus Mehl bereitet wird … In Armenien ist es ein allgemeiner Trank, daselbst wird es in großen Töpfen in der Erde aufbehalten und gemeiniglich aus denselbenvermittelst eines Rohresgetrunken.«
Westlich und nördlich von den Thrakern fand sich Bier als sabaya, als sabayum, bei den ihnen stammverwandten Illyriern und Pannoniern, allerdings nur als Getränk derniederen Volksschichten, da Sabaiarius, etwa Biersaufer, ein scharfes Schimpfwort gewesen zu sein scheint. Von den Pannoniern im heutigen Ungarn weiß übrigens Cassius Dio, der sie aus eigener Anschauung kennt, zu berichten, »Gerste und Hirse ist ihnen Speise zugleich und Trank«.[27]
Etwa zwei Jahrhunderte nach Cassius Dio, um das Jahr 446, durchzog ein Byzantiner als Mitglied einer oströmischen Gesandtschaft Pannonien, um an den Hof König Attilas zu gelangen. Der Bericht, von dem nur Bruchstücke sich erhalten haben, die Gustav Freytag in meisterhafter Übersetzung der Vergessenheit entrissen hat,[28]ergeht sich in anschaulichen Bildern der Sitten und Gebräuche jener halbwilden Asiaten und des Hofes, dessen Mittelpunkt die Gottesgeißel Attila, der machtvolle Hunnenkönig, ist. Hier interessiert uns besonders die Bier behandelnde Stelle der Reisebeschreibung. »In den Dörfern wurden uns Lebensmittel geliefert« schreibt Priscus, »statt des Weizens Hirse, statt des (ihm gewohnten) Weines Met; auch die Knechte, die uns folgten, wurden durch Hirse ernährt und erhielten ein Gerstengetränk geliefert, die Barbaren nennen es Kamum (κάμον).«
In fast allen der bisher genannten Länder und in manchen anderen, wie auf der nördlichen Hälfte der griechischen Halbinsel, in Phrygien, im westlichen Kleinasien und inArmenien ist heute das selbstgebraute Bier vollständig vergessen.
Von dem Bier der VölkerMittel-undNordeuropasberichtet als erster der kühne Seefahrer und Geograph des dritten Jahrhunderts v. Chr. Gb.Pytheas von Massilia. Auf seiner Fahrt nach dem fernen Thule beobachtete er bei den Küstenvölkern gemäßigter Landstriche: »wo Getreide und Honig gewonnen wird, da macht man auch Getränk davon« – also Bier und Met.[29]
Den Winter der Scythen als Type der Nordvölker, ihre Pelzkleidung, ihre unterirdischen Höhlenwohnungen, das gegohrene Getränk an Stelle des Weines schildert in der Georgica[30]Virgil, vielleicht vom Hörensagen oder nach uns verloren gegangenen Quellen, vielleicht auch nach der Phantasie, die bei echten Dichtern so merkwürdig oft nie Geschautes richtig ahnt und zeichnet.
Im mittleren Frankreich war zu Anfang des letzten Jahrhunderts v. Chr. Gb. das Bier Volkstrank, während sich die Vornehmen bereits des eingeführten massaliotischen Weines erfreuten. Dieses keltische Bier, Korma benannt, erhielt sich in Nordfrankreich, Belgien und England bis zur Gegenwart. Kaiser Julianus Apostata (331–363) mochte einst dieses Bier gekostet haben, wofür er sich durch das Epigramm rächte:
Du willst der Sohn des Zeus, willst Bachus sein?Was hat der Nektar duftende gemeinMit dir, dem Bockigen? Des Kelten Hand,Dem keine Traube reift im kalten Land,Hat aus des Ackers Früchten dich gebrannt.So heiße denn auf Dionysos nicht,Der ist geboren aus des Himmels Licht,Der Fenemgott, der Geist'ge, Fröhlich-Laute,Du bist der Sohn des Malzes – der Gebraute.
Du willst der Sohn des Zeus, willst Bachus sein?Was hat der Nektar duftende gemeinMit dir, dem Bockigen? Des Kelten Hand,Dem keine Traube reift im kalten Land,Hat aus des Ackers Früchten dich gebrannt.So heiße denn auf Dionysos nicht,Der ist geboren aus des Himmels Licht,Der Fenemgott, der Geist'ge, Fröhlich-Laute,Du bist der Sohn des Malzes – der Gebraute.
Der Fortsetzer des Tacitus, Ammianus Marcellinus, kennt die Gallier als Trinker, die sich in Ermangelung von Wein mit Surrogaten, dem Cider und Bier, behalfen.
Die Germanenbegannen von der Zeit an, in der sie sich dem Ackerbau zuwandten, der Bierliebhaberei zu fröhnen. Cäsar weiß noch nichts von Bier bei den ihm bekannten Völkerschaften Germaniens, wohl aber der anderthalb Jahrhundert spätere Tacitus und nach ihm Diodor. Den nordgermanischen Stämmen war das Bier seit in nebelgraue Ferne entrückter Vergangenheit, und nicht eine Sorte allein, bekannt. Im Alvîßmâl, dem Fragelied der Edda, will Donner, der Götterkönig, von dem Zwerge Alwiß erfahren:
So sag' mir denn Alwiß – ich seh's ja voraus,Du weißt aller Wesen Geschichte:Wie mag wohl dasAel, das man überall trinktIn der Welten jedweder genannt sein?
So sag' mir denn Alwiß – ich seh's ja voraus,Du weißt aller Wesen Geschichte:Wie mag wohl dasAel, das man überall trinktIn der Welten jedweder genannt sein?
Alwiß:
Ael, – bei den Menschen. Bei Asen Bier (bior);Die Wasen reden von Rauschtrunk,Der Hella ist Met und Hellflut bei Riesen,Bei Suftungs Söhnen – Gesöff![31]
Ael, – bei den Menschen. Bei Asen Bier (bior);Die Wasen reden von Rauschtrunk,Der Hella ist Met und Hellflut bei Riesen,Bei Suftungs Söhnen – Gesöff![31]
Die mitteldeutschen, bis zu den gallischen Grenzen vorgeschobenen und die an der Niederdonau angesiedelten Germanenstämme dürften von ihren Nachbarn in der Braukunst unterwiesen worden sein, wie ja bekanntlich alle Naturvölker als erste Gaben fortgeschrittener fremder Völker die beiden Danaidengeschenke, berauschende Getränke und Geschlechtskrankheiten, empfangen. So war es einst im alten Germanien, im fünfzehnten Jahrhundert in Amerika, im achtzehnten auf den Südseeinseln, so ist es noch heute in allen »der Civilisation eroberten« Landstrichen.
Das Bier faßte aber so festen Fuß bei den Deutschen, daß es auch in jenen Gegenden, wo schon der Weinstock trefflich gedieh, so am Rhein und an der Mosel, bis zum zwölften und dreizehnten Jahrhundert der Volks- und Haustrunk blieb, während der vornehme Wein nur zu Festgelegenheiten aufgetischt wurde. Schon der Umstand, daß der Rebensaft hoch im Werte stand und meist gekauft werden mußte, während man das Bier selbst herstellte und seine Zutaten keine nennenswerten Ausgaben verursachten, dürfte dem allgemeinen Gebrauch des Weines hinderlich gewesen sein.
Außerdem mochte manchem patriotisch denkenden und fühlenden Mann der Wein, als ein von den verhaßten Römern eingeführtes Getränk, unsympathisch gewesen sein, so daß er, schon aus Trotz, bei seinem vaterländischenGerstensaft blieb. »Zu diesen gehörte wahrscheinlich der Franke Hozinus, der Heide geblieben war, obgleich der König und der größere Teil des fränkischen Volkes bereits die Taufe empfangen hatten. Als er einmal den König Chlotar († 561) mit seinem Gefolge, worunter der Bischof Vedastus von Arras war, zu einem Gelage geladen hatte, fanden die Gäste in dem Saale »volle Fässer mit Bier dastehen, wie es bei den Heiden Sitte ist«. Der für die Christen bestimmte Trunk wurde getrennt von dem »den heidnischen Göttern geweihten Bier dargereicht.«[32]
Dieser spezifisch heidnische Charakter des Bieres geriet mit dem Verschwinden des Heidentums in Vergessenheit, und das Bier wurde zum Alltagsgetränk, dessen Vorhandensein man überall voraussetzte. Noch 819 bestimmte ein Edikt Ludwigs des Frommen bei Einlagerung eines Bischofs als königlichen Gesandten, diesem zu verabfolgen: vierzig Brode, ein Schwein, drei Frischlinge, drei Hühner, fünfzehn Eier und drei Tonnen Bier. Vom Wein ist erst in einer späteren Verordnung Ludwigs die Rede, und da verlangt er für seinen Bevollmächtigten die verschwindend kleine Menge von neunzehn Sextarien.[33]
Nur in Süddeutschland, dem heutigen Dorado des Gerstensaftes, schlug im Mittelalter der billige Wein das Bier aus dem Felde,woran freilich die geringe Haltbarkeit des Bieres selbst Schuld trug.
Aber auch in diesen Weinländern wurde den Knechten und der Dienerschaft Bier gereicht. Wenn in einem vornehmen Haus der Weinvorrat einmal zu Ende ging, machte man es wohl ebenso wie die heilige Äbtissin Salaberga von Laon († ca. 665) die, als kein Salerner mehr im Keller war, »Bier sieden ließ«.[34]
Der Stoff des Mittelalters war wesentlich von dem unsrigen verschieden.
Als erste Bierwürzen dürften Eichenrinde, Wachholderbeeren, Baumblätter, bittere Wurzeln und Kräuter gedient haben, ehe der vermutlich aus Finnland oder einem anderen Teil des heutigen Rußland eingeführteHopfenbekannt wurde und Verbreitung fand. Der Zeitpunkt der Einwanderung des Hopfens, »das Salz des Bieres« nennt ihn der alte Tabernaemontanus, läßt sich nur annähernd bestimmen. Im neunten Jahrhundert sind schon manche Hopfengärten nachweisbar. Die heil. Hildegard, Äbtissin zu Ruppertsberg, führt ihn in einer Handschrift vom Jahre 1179 an, ebenso gedenkt Albertus Magnus, Albert, Graf von Bollstädt (1193 bis 1280), des Hopfens als Kulturpflanze. Als Zinsabgabe in den Urkundenbüchern des frühen Mittelalters spielt der Hopfen vielfach eine Rolle, besonders in Brandenburg und Mecklenburg. Im elften und zwölften Saeculumbreitet sich der Hopfenbau über Bayern, Franken und Niedersachsen aus; in Schlesien jedoch wird er 1224 zum erstenmal erwähnt. Das dreizehnte Jahrhundert schätzte den Hopfen geradezu als vegetabilisches Kleinod, für das die ältesten erhaltenen Rechtsbücher, der Sachsen- und der Schwabenspiegel, energisch in die Schranken treten.[35]In Schweden stand er ein Jahrhundert später unter Königsfrieden, d.h. direktem Schutz des Königs, der den Friedensbrecher mit dem Tode bestrafte. In den böhmischen Stadtrechten, einer Verschmelzung des Brünner, Prager und Magdeburger Rechtes vom Jahre 1579 heißt es: »Einem Beschädiger der Weinberge, Gärten oderHoppegärtensollendie Augen ausgegraben werden; geschiet es aber bey nächtlicher Weile, so soll erden Halsverlieren.«[36]Die Hochachtung für den Hopfen spricht auch folgendes altes Sprüchlein aus:
Der Hopfen ist ein brau Gewürz,Ein Kunigslob nur ihm gebürts.Der Braue thut ihm in die PannDrinn wacker Bier er kochen kann.O wüßtest Du, Mensch und ChristWas Bier dem sündhafft Leibe ist!!!
Der Hopfen ist ein brau Gewürz,Ein Kunigslob nur ihm gebürts.Der Braue thut ihm in die PannDrinn wacker Bier er kochen kann.O wüßtest Du, Mensch und ChristWas Bier dem sündhafft Leibe ist!!!
Mit dem Entstehen der Klöster auf rheinischem Boden hebt ein neues Kulturzeitalter, das christkatholisch-germanische, für Deutschland an. So wie die Mönche denLaien in der Viehzucht, der Obstkultur und anderen Verbesserungen der althergebrachten Landwirtschaft als Vorbilder dienten, so waren sie auch die Meister im Keltern und Behandeln der Weine wie im Bierbrauen.[37]Die Kleriker hatten Muße genug, die Brauarten durchzuproben, bis sie das ihrem verwöhnten Gaumen zusagende Gemisch zu stande brachten, das freilich nur ihnen selbst und gewissen Gästen zu Gute kam. Für sonstige Sterbliche stellten sie denKoventher, dessen Würze durch Aufguß von Wasser auf die durch das erstgebraute Mönchsbier schon ausgelaugten Treber gewonnen wurde. Dieses Kovent war so dünn, daß es gar nicht als Bier galt, denn vom Pommernherzog Barnim wird in der Chronik gesagt: »Barnim ist ein sehr messiger Fürst gewest von Essen und Trinken; dan man hat ine ny ein Halbs oder Gantz trincken sehen, viel weiniger (!) ime ful gesehn; hat selten Bier getruncken, und Wein hat er nymmer getruncken on an seinem Ostertag; sunst ist sein GetrenckeCoventgewest oder, wo er den nicht gehabt, gut frisch Wasser.«[38]
Das Mönchsbier behielt seinen Ruf, bis der Wein seinen Stiefbruder aus der Gunst der Klerisei verdrängt hatte.
Der Grundstoff des Bieres war für alle Zeit das aus derGerste gebraute Malz.
Bereits 1290 befahl die freie ReichsstadtNürnberg den alleinigen Gebrauch der Gerste zu Brauzwecken und untersagte strengstens den Absud von Hafer, Korn, Dinkel, Roggen oder Weizen.
Litt schon das Gerstenbier nicht an übermäßiger Stärke, so war dies bei den anderen Getreidebieren noch weniger der Fall, sonst hätte auch der edle Hartmann von der Aue, der Dichter des Iwein, Armen Heinrich und anderer Perlen der mittelhochdeutschen Poesie, schwerlich zu behaupten gewagt, daß in einem Becher Wein mehr Kraft enthalten sei als in vierundvierzig Bechern Bier oder Wasser.[39]Schon die Zusammenstellung von Bier und Wasser gibt zu denken. Auch sein Wohlgeschmack dürfte nicht gerade überwältigend gewesen sein, denn in höheren, besonders höfischen Kreisen galt, wie bereits erwähnt, das Bier nur dann etwas, wenn an Wein Mangel herrschte.
Ja, jetzt war gern ich Söldner hier,Denn jetzund trinkt nicht Einer Bier,Da Überfluß an Speis' und Wein …
Ja, jetzt war gern ich Söldner hier,Denn jetzund trinkt nicht Einer Bier,Da Überfluß an Speis' und Wein …
heißt es im Parzival.[40]
So lange das gute Klosterbier ein begehrter Artikel war, wußten die Mönche, niemals faul, wenn es etwas einzuheimsen galt, aus dem Klosterbräu möglichst großen Nutzen zu ziehen. Ebenso wie sie ihr prächtiges Vieh für den Verkauf zogen und schlachteten, Getreide im Lohn mahlten und Brot buken, so gaben sie ihr Bier gern an zahlungsfähigeLiebhaber ab. Zu diesem Zweck hielten sie vielfach entweder offene Schenken, wie dies schon im zwölften Jahrhundert vorkam, in denen, wie in Corvey, die Frauen der Hörigen das Bier feilboten,[41]oder sie verkauften mit den anderen Erzeugnissen der »Camba«, dies der Gesamtname für die klösterliche Großküche, Schlacht-, Back- und Braustuben, auch das Bier in größeren Mengen.
In Nürnberg setzte ein Kloster jährlich viertausendfünfhundert Eimer Bier ab. Jeder Bettler, der seine Bierstube betrat, erhielt einen Pfennig als Almosen, aber das Bier wurde ihm nur für Geld und zwar für zehn Pfennige verkauft.[42]
In vielen Gegenden schmeckte der aus dem Biervertrieb erzielte große Verdienst den geistlichen Herren derart, daß sie jede Konkurrenz vernichteten, indem sie sich das alleinige Recht zur Ausübung der Genuß- und Nahrungsmittelindustrie im Umkreis einer gewissen Landstrecke, den Bannofen, auch Bierbann und Meilenrecht genannt, zu sichern wußten. Den Klerikern machten dies natürlich sofort die weltlichen Machthaber nach, die für derartige gewinnbringende Erfindungen stets zu haben waren. Sie gingen noch einen Schritt weiter, monopolisierten die Mühlen und die Mahlgerechtigkeit, als deren untrennbare Bestandteile sie die Viehmast, Schlächterei, Bäckerei und Brauerei erklärten.Die brandenburgischen Fürsten besaßen noch im dreizehnten Jahrhundert diese Gerechtigkeiten, die sie als Lehen oder in Pacht weitergaben.
Als die Städte wuchsen und zu einer gewissen Macht gelangten, nahmen sie das Meilenrecht in ihre Privilegien auf. »Manche Städte trugen auch kein Bedenken, die Biermeile eigenmächtig zu vergrößern, indem sie behaupteten, nicht von ihren Toren, sondern von dem Grenzstein ihres Weichbildes ab könne die Bannmeile erst gerechnet werden. Wer dieser Zunftgewalt nicht eine noch größere entgegensetzen konnte, war gezwungen, sich ihr ruhig zu ergeben, so ungerecht auch diese Maßregel war.« Dieses im dreizehnten Jahrhundert seinen Ursprung nehmende Meilenrecht erhielt sich allgemein bis in das fünfzehnte Jahrhundert; ja man findet sogar noch in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, namentlich in kleineren thüringischen Städten, Spuren davon. Unter dieses Biermonopol fiel auch das Verbot, fremde Biere in die Stadt selbst einzuführen, was nur dem Rat gestattet war, wenn er ein solches Bräu in seinem Ratskeller ausschenken wollte.
Eine Formel für dieses Meilenrecht, dem alten Stadtrecht von Weißensee a. D. 1263 entnommen, lautete: »Auch haben wir fürstliche Verschreibungen, das Nymand off den Dorffen die an eyner nid weges zu legin sint,kein Tabern (Taverne, Schenke) nicht haben sullen, nach (noch) keyne fremden biher (Biere) schenken ny werde Im denen ober onser fürstliche Briffe zoerkannt, dorch Ihre onser orkunth offbracht.«
Da die Stadtbiere nun nicht immer nach jedermanns Geschmack waren, und auch Ratsherren sich hin und wieder an fremdem Bier gütlich tun wollten, so half man sich durch die Accise, über die noch zu sprechen sein wird.
Allerdings dehnte sich, wenigstens anfänglich noch, das Brauverbot in der Bannmeile nur auf das nicht für den eigenen Gebrauch bestimmte Bier aus. Der Haustrunk durfte nach wie vor im Hause hergestellt und mußte davon an die Herrschaft geliefert werden. So hatten die Nonnen von Falkenhorst vom Jahre 1090 ab von Allerheiligen bis Ostern »altes Bier« zu beanspruchen, jedenfalls eine Art Metbier, aus Gerste mit Honigzusatz, das sich nur in der kälteren Jahreszeit bewahren ließ.
Besonders der Bauer ließ es sich nicht nehmen, sich an seinem Eigenbräu zu erfreuen, das aber leider großenteils in die unrechte Kehle, nämlich die seiner Herrschaft, lief. Außer der Lieferung dieses Bieres hatten die »Grundholden«, die Hörigen, an gewissen Tagen auf dem Fronhofe zu erscheinen, um dort die Öfen zu heizen, in der Hofküche zu kochen, Brot zubacken, zu schlachten, Getränke zu bereiten und Bier zu brauen. Ihren Ehefrauen lag es ob, im Hause Malz zu sieden, das sie der Grundherrschaft abzuliefern hatten.[43]Erst das Zeitalter des dreißigjährigen Krieges hob diese Lasten teilweise auf, und bei dem neuerlichen Erstarken der Feudalwirtschaft kam sie fast gänzlich in Wegfall, da auch die Herrschaft meist lieber zünftig gebrautes Bier als eigenes verbrauchte.
Wo die Herrschaft die Braugerechtigkeit nicht selbst ausübte, sondern sie der Stadtgemeinde überlassen hatte, baute sich diese in der Regel ein eigenes Brauhaus, aus dem die Bürger ihr flüssiges Brod zu holen gehalten waren. Gewöhnlich aber war das Braurecht nicht an die Stadtobrigkeit, sondern an eine Anzahl von Bürgern vergeben, die nun das Recht in bestimmter Reihenfolge in ihrem eigenen Hause allwöchentlich ein- oder mehrmals, je nachdem Braubürger vorhanden waren, ausübten und meist durch einen berufsmäßigen Brauer Bier sieden ließen.[44]In Zittau hatte von altersher der Schützenkönig das Recht, sogenanntes Königsbier brauen zu dürfen und, falls er dieses Recht nicht selbst auszuüben gewillt war, das Privilegium käuflich an einen andern abzutreten. 1674 entspann sich darüber ein Streit, den ein Jahr später der Kurfürst von Sachsen entscheiden mußte.[45]Immerhin war nach dem Sachsenspiegel den Stadtobrigkeitendas Recht eingeräumt, das Anlegen von Brauhäusern und Malzdörren jedem zu verbieten, dem das Recht nicht zweifellos zukam.
Wurde in einem dieser brauberechtigten Häuser »ein Bier aufgetan«, so eilt der Brauer in eigener Person durch die Straßen und verkündete laut die willkommene Nachricht,[46]wie der Bader den frischgeheizten Ofen anzeigte. Diese Braubürger gründeten Braubürgerschaften, lange bevor der Zunftzwang und das Gildenwesen allgemein wurden. Diese Vereine wachten ängstlich über die Pflichten jedes einzelnen Mitgliedes, wie sie seine Rechte, wenn es sein mußte mit der Waffe in der Hand, vertraten.
Da dies an die Urzeit gemahnende Bierkochen in den einzelnen Häusern mancherlei Unbequemlichkeiten im Gefolge haben mochte, so wich dieses Brauen im Umherziehen gar bald überall den bürgerlichen Brauhäusern, die mit der Läuterung des Geschmackes immer vollkommenere Einrichtungen erhielten, und deren Bedienung sich, als das Zunftwesen entstand, auch als Gilde zusammentat.
Mit der Begründung der Brauerinnungen fällt in den Städten auch die Selbstbereitung des Hausbieres weg, das die zünftigen Brauer als Eingriff in ihr Handwerk betrachteten und als »Bönhasentum« verfolgten. Mit dem Jahre 1558 hörten im allgemeinenalle Privat- und Winkelbrauereien auf, und dort, wo sich keine Brauhäuser befanden, durften sich die brauberechtigten Bürger, aber nur diese, der sogenannten »Kruppbrüder«, d. h. Kleinbrüder der Brauerinnung,[47]bedienen. Diesen Kruppbrüdern, nicht vollberechtigten Innungsangehörigen, oder wandernden Brauknechten, in Bayern »Schrollen« genannt, war es gestattet im Lohn zu brauen, sich ihren Haustrunk herzustellen, bisweilen sogar drei bis vier Faß mehr, die sie mit ausdrücklicher Genehmigung des hohen Rates verschänken durften.
Mit dem Entstehen der Brauerinnungen beginnen auch schon die Klagen über Bierverfälschungen. In Verordnungen, die fast in allen Städten auftauchen, wurde gegen die Bierpanscher gewettert, ja sogar mitunter der Henker gegen diese »Nahrungsfälscher« in Tätigkeit gesetzt. In Halle a. d. S. wurde 1497 ein Braumeisterverbrannt, weil er zwei Gebräu hallisches Bier verdorben hatte. In einer Philippika, die ein Dr. Mengering zu Anfang des siebzehnten Jahrhunderts gehalten hat, zetert er: »Die Bierbrauer oder Schankwirthe lassen Kofent oder frisch Brunnenwasser in die Fässer mit einspringen und wenn es in die Keller kommet, wird noch einmal geplantzschert und das Bier verderbet, daß es in den Körpern sitzen bleibet. Und wenn das Bier sommerenzend und sauer wird, wissen sie mit Kreide und anderenDingen demselben einen lieblichen Geschmack zu geben. Sie nehmen Trebrich mit unter das Malz oder hängen Kukuks-Körner ins Faß, daß die Köpfe desto eher wüste und dumm werden. Schlechte Biere und Gauche heben sie auf, bis Feiertage oder Gelage sind, wo das Volk zuläuft; da wird Alles getrunken.«
Ein anderer Gewährsmann aus dem fünfzehnten Jahrhundert führt als weitere vielgebrauchte Verfälschungsmittel an: »Die wendische Prank, eine Art Trespe; sie nimmt den Kopf ein«; »die Trunkenbeeren, eine Art, ähnlich den schwarzen oder blauen Besingen (Heidelbeeren, Vaccinum), sowie der Pest, ein Staudengewächs, dem Rosmarin nicht ungleich; sie machen das Bier stark, bereiten aber Wehetage.« Die Pest, der wilde Rosmarin, Schweinporst, Sumpfporst (Ledum palustre) war der Hauptzusatz des Straßburger, Schweineporst genannten Bieres. Weniger gegen die Erzeuger dieses – nomina sunt odiosa – Bieres, als gegen Bierfälscher überhaupt, ist »Der Stadt Straszburg ernewerte Biersieder Ordnung« vom 15. Septembris 1665 gerichtet.
Außer durch derartige »Ordnungen«, die erfahrungsgemäß gar nichts, oder nur so lange halfen, bis sie wieder in Vergessenheit gerieten, suchte der wohlweise Magistrat das trinkende Publikum durch ein weiteres und viel radikaleres Mittel zu schützen. Er veranstaltete– so eine Art Vorahnung des Reichsgesundheitsamtes – übrigens ein sehr hübsches Wort, – Bierprüfungen. Nach dem alten Historiographen Beckmann ging es dabei in Bernau in der Mark ebenso wie in vielen Städten Bayerns folgendermaßen zu:
Der Bürgermeister und die bei der Brauerei angestellten Personen verfügten sich mit dem Marktmeister und Vogte zu dem Brauer, dessen Bier untersucht werden sollte; vorher zogen sie sich jedoch sämtlich die Bierprobehosen an, die aus starkem, gelben Leder bestanden. Der Brauer empfing sie mit gebührender Hochachtung, stellte ihnen eine feste Bank hin und brachte einige Krüge voll schäumenden Bieres. Hiervon nahm der Marktmeister einen und schüttete ihn auf die Bank aus, während der Vogt diese gleichmäßig damit benetzte. Die Herrschaften setzten sich nun mit ihren gelbledernen Hosen darauf und zechten nach einer Sanduhr drei Stunden lang. Die Wirkung des Bieres im Kopfe erstens, das Quantum, welches sie getrunken zweitens und drittens die Kraft, die sie anwenden mußten, um ihre ledernen Hosen von der Bank loszureißen, auf der sie festgeklebt waren, bestimmten die Güte des Bieres.[48]
Das Bier mußte kleben, das war die Anschauung der Vergangenheit. Nur dann war es gut, wenn es »so malzreich wäre, daß es einem ganz zwischen den Fingern klebte undschmeckte auch wie lauter Zucker so süß, so daß, wer von demselben Bier nur ein Nößel getrunken hatte, hernachmals flugs danach predigen könnte«, sagt Schelmuffsky in seiner berühmten Reisebeschreibung.[49]
Gleich der Qualität des Bieres unterlag auch dessen Preisbestimmung der obrigkeitlichen Genehmigung. Der Stadtrat des Mittelalters mischte sich eben in alles, was innerhalb des Weichbildes vorging. Wie sie sich um die unbedeutendsten und sogar intimsten Dinge der Frauenhäuser kümmerten, so ließen sie sich natürlich auch das Recht nicht nehmen, den Brauern und Wirten Preise zu diktieren. Übrigens nahmen sich auch ab und zu die Landesherren solcher Angelegenheiten an, wie der sogenannte braunschweigische Bierbefehl beweist.
In den letzten Jahren des siebzehnten Jahrhunderts hatte infolge von Mißernten im Harz und an der oberen Weser eine Teuerung geherrscht, die natürlich auch nicht ohne Einfluß auf die Bierpreise geblieben war. Die Brauer hatten infolge dessen den Bierpreis erhöht und wollten diese höheren Bierpreise auch beibehalten, nachdem der Preis des Getreides wieder gesunken war. Da hatten sie aber die Rechnung ohne die damaligen Herzöge von Braunschweig gemacht, welche folgende Verordnung erließen: »Von Gottes Gnaden, wir Rudolph August und Anton Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg,fügen hiermit zu wissen: Was massen wir glaubwürdig, wiewohl zu unsern höchsten ungnädigen Mißfallen, berichtet worden, ob solte an denen meisten Orten des Hartz- und Weserdistricts, das Bier annoch in dem erhöhten Preise, als solches in denen letztern theuren Jahren zugeben verstattet worden, verkauffet werden. Ob Wir nun wohl der Allerhöchste wiederumb wohlfeile Zeiten beschehret, sich von selbsten der Billigkeit beschieden, und das Bier umb den gewöhnlichen Preiß wieder hingegeben haben: Nachdem jedoch das Gegentheil, und daß ihrer viele bei dem erhöhten Kauf geblieben sein sollen, beständig verlauten will, Wir aber ein solch unbillig und unchristlich Beginnen zu dulden keines Weges gemeynet seyn; So ist mit Vorbehalt schwerer Ahndung gegen diejenige, so sich dieses unzulässigen Vortheils gegen unsere gnädigste Concession gebrauchet,Unser ernstlicher Befehl hiermit, daß das halbe Stübichen Breyhan, gleich hier schon geraume Zeit her geschehen, weiter nicht höher als vor zehn Pfennige, inclusive der doppelten Bier-Steuer, und so auch nach Proportion in Faß-Zahl verkauffet werden solle, bei unnachlässiger harter Straffe,so Jemand dagegen ferner zu handeln sich gelüsten lassen mögte. Geben in Unser VestungWolffenbüttel den 24. Julii Anno 1702.« Jedenfalls ist das Bestreben dieser Landesväter, ihren Untertanen einen billigen Tropfen zu verschaffen, auch heute noch, nach zweihundert Jahren, anzuerkennen.
Die Brauer mußten natürlich, sowie sie sich zu fühlen begannen, ebenso wie jede andere Innung, ihren Schutzpatron haben, und ihre Wahl fiel denn je nach der Gegend, auf den heil. Martin, den heil. Leonhard, den heil. Adrian, bei den Kölner Brauern auf den heil. Peter von Mailand, den heil. Anton, den heil. Magnus. Aber alle Bierbrauergilden hatten einen Oberheiligen, den sie zwar nicht anbeteten wie die anderen Patrone, dem sie aber ehrfurchts- und hochachtungsvoll manches Trankopfer weihten –den heiligen Gambrinus!
Von diesem sonderbaren Heiligen heißt es in einer alten Chronik: »Zu Jacobs Zeiten habe in Deutschland der König Gambrinus regiert, welcher auf deutsch Gampor oder Knüpfer genannt worden sei, weil er ein stattlicher Kriegsmann gewesen und seine Feinde aufgeknüpft haben soll. Gampor sei auch ein tüchtiger deutscher Hausvater gewesen,der das Bier zu brauen verstanden und den Deutschen diese Kunst gelehrt habe.[50]«
Dieser edle König Gambrivius oder Gambrinus hat weder gelebt, noch den Deutschen das Bierbrauen gelehrt. Sein Name ist eineVerballhornung vonJan Primus, was übrigens nicht, wie vielfach angenommen wird, erst durch neuere Forschungen erwiesen wurde, sondern schon Hans Sachs bekannt war. Eines seiner Gedichte:
Wer erstlich hat erfunden das BierUnd der vollen Brüder Turnier
Wer erstlich hat erfunden das BierUnd der vollen Brüder Turnier
beginnt:
Jamprimus ein kühner HeldIn Flandern und Brabant erwählt,Ein König streng, gerecht und frumm,Regiert in seinem Königtum usw.
Jamprimus ein kühner HeldIn Flandern und Brabant erwählt,Ein König streng, gerecht und frumm,Regiert in seinem Königtum usw.
Von diesem Jan Primus, Jan I., Herzog von Brabant, geboren 1251, erzählt die Überlieferung, wie er ein gar ritterlicher Herr und Bürgerfreund gewesen, der sich auch als Minnesänger in französischer und vlämischer Sprache hervorgetan und als Held 1292 in einem Turnier zu Bar zu Tode getroffen wurde. Mit der Bierbrauerei wurde er durch einen Zufall in Verbindung gebracht. Er war wegen seiner Leutseligkeit ein sehr volkstümlicher und allbeliebter Fürst und so kam es, daß ihm außer anderweitigen Ehrungen auch die Ehrenmitgliedschaft der Brüsseler Brauereigilde angeboten wurde. Herzog Jan nahm diese Auszeichnung auch dankbar an, was ihm in Anbetracht jener ritterstolzen Zeit besonders hoch angerechnet werden muß. Die Brauer von Brüssel aber waren über diese Gnade und Huld ihres Fürsten hoch entzückt und gaben ihrer Dankbarkeitdadurch beredten Ausdruck, daß sie das Bild ihres volksfreundlichen Fürsten in ihrem Gildenhause öffentlich aushängten. Daß man dem Herzog im Bilde den schäumenden Becher in die Hand gab, war natürlich; wollten doch die Bierbrauer nicht allein den Fürsten, sondern zugleich auch ihr Gewerbe ehren!
Später, als der brave Jan samt seinem Geschlecht längst im Grabe ruhte und der Schleier der Jahre sich über die Vergangenheit und ihre Ereignisse breitete, entstand aus »Jan Primus« »Gambrinus«; zugleich gab der etwas ungewöhnliche Standort des Bildes im Gildenhause, sowie der Umstand, daß auf ihm der schäumende Bierkrug sichtbar war, einem phantasievollen Kopf Veranlassung, dem farbigen Jan Primus alias Gambrinus die Biererfindung anzuhängen, eine Sage, die sich im Volksmund fortpflanzte und schnell allgemeinen Anklang fand. Doch halten wir ihn in Ehren, den wackeren Gambrinus, wenngleich er ebensowenig das Bier, wie etwa das Pulver erfunden hat; war er doch ein ritterlicher Herr und minniglicher Sänger, ein kräftiger Streiter und besonders, was ihm die Bierbrauer nicht vergessen werden – ein fröhlicher Zecher.[51]
»Jedenfalls war Gambrinus nicht bloß einst der mächtigste König der ganzen Welt, denn seine Herrschaft geht heute noch von Aufgang bis Niedergang, kein König hat eingrößeres Reich, keiner zählt mehr Untertanen; er wird von den Studenten noch heute ceremoniell canonisiert, ihm zu Ehren stiftete man Orden, Feste und Feiertage, sein Name ist unsterblich, seine Erfindung unvergänglich!«[52]
Von Gambrinus sind zahllose Bilder, natürlich alle aus späterer Zeit erhalten, deren ältestes wohl das in Aventins Baierischer Chronik (Frankfurt a. M. 1580) enthaltene sein dürfte. In römischer Rittertracht, den einen Arm eingestemmt, hält der Brabanter in der Hand einen Helm mit einer Krone. Auf dem Haupt trägt er einen Ährenkranz. Links mähen Bauern Korn, rechts wird eine große Biertonne gewälzt. Der Hauptunterschied zwischen diesem ältesten und den späteren Darstellungen besteht in der dem Gambrinus zugewiesenen Kleidung, denn fast alle diese bilden ihn in einem nur leise an die vlämische Rittertracht erinnerndem Phantasiekostüm, in der Hand den Pokal voll schäumenden Bieres ab. Unter dem ältesten Bild befinden sich folgende Verse, die der Geschichtsschreiber des Bieres, Dr. Grässe, dem Herausgeber der Aventinschen Chronik, Nicolaus Cisner, zuschreibt.
Gambrivius, genannt der Gämpffer,Ein kühner Held und starker Kämpffer,Gleich wie er geboren von Edlem BlutHatt er ein Adelichen Mut,Er war gantz streng vnd ernst von Sitten,Kein Unricht ward bei ihm gelitten,Alle Freffel er gar kleinlich strafft,Die Frauen schützt und Frieden schafft,Wie wol man nicht beschrieben sind,Wo er vnd nachmals seine Kind,Nach ihm regiert han vnd geherrscht,So hat man dennoch das erforscht,Daß im Tornacher Stifft ein Statt,Gambrv[53]von jm den Namen hat.Darbey man wol abnemmen kann,Daß er daselbst regiert muß han.Er hat aus Gersten Malz gemachtVnd das Bierbräuen erst erdacht.Wie er solches von OsiridaGelehrnet hat, vnd von Isida.[54]Vnd hatt gelebt der Kämpffer Kuhn,Wie die Historie zeigen thun,Da Belocho dem zehend KönigAssyrien war unterthänig.
Gambrivius, genannt der Gämpffer,Ein kühner Held und starker Kämpffer,Gleich wie er geboren von Edlem BlutHatt er ein Adelichen Mut,Er war gantz streng vnd ernst von Sitten,Kein Unricht ward bei ihm gelitten,Alle Freffel er gar kleinlich strafft,Die Frauen schützt und Frieden schafft,Wie wol man nicht beschrieben sind,Wo er vnd nachmals seine Kind,Nach ihm regiert han vnd geherrscht,So hat man dennoch das erforscht,Daß im Tornacher Stifft ein Statt,Gambrv[53]von jm den Namen hat.Darbey man wol abnemmen kann,Daß er daselbst regiert muß han.Er hat aus Gersten Malz gemachtVnd das Bierbräuen erst erdacht.Wie er solches von OsiridaGelehrnet hat, vnd von Isida.[54]Vnd hatt gelebt der Kämpffer Kuhn,Wie die Historie zeigen thun,Da Belocho dem zehend KönigAssyrien war unterthänig.
Natürlich fehlte es auch dem Biere nicht an Feinden; denn wo die Menschen an etwas Freuden haben, finden sich sofort die Nörgler ein, die alles aufbieten, mit ihrem Geifer diese Freude zu vergällen. Im ersten Jahrtausend nach Christi Geburt predigte schon der verbissene Preußenapostel, der heilige Adalbert, gegen das Bier; 1039 verhängte Bischof Severus den Bann über alle Bierwirte und so geht es weiter. Ein Scribent, der 1515 in Erfurt ein Büchlein »De generibus obriosorum et ebrietate vitanda« herausgab, schreibt, daß in Polen, Rußland, Lithauen, Lievland, Masovien, Preußen, Pommern, Rügen, Stettin und der Mark Brandenburg das Bier Eingang gefunden hätte, besonders aber in Sachsen. »In diesen Gegendenwächst, wie gesagt, kein Wein, es wird aber trotzdem recht guter eingeführter getrunken; aber das Bier herrscht vor, eine dicke, dem menschlichen Körper schädliche Flüssigkeit, die, wie man wohl glauben darf, ein böser Geist zum Verderben der Menschheit erfunden, um mit diesem verderblichen Gift die meisten hellen Verstandeskräfte zu vernichten.«[55]
Den bayerischen Bierfanatiker dürfte die Nachricht interessieren, daß in ganz Süddeutschland, sowie auch in Bayern im Mittelalter das Bier außer Gebrauch gekommen war. Die jüngste Vergangenheit vermochte erst wieder durch die vervollkommneten Bereitungsarten und die dadurch bedingte Wohlfeilheit dem Bier die allgemeine Volksgunst wieder zu erringen. So berichtet Johannes Boëmus: »Das Volk in Franken unterscheidet sich in nichts, weder in Kleidung noch Gestalt von den übrigen Deutschen, ist ausdauernd und fleißig; beim Bestellen der Weinberge arbeiten Männer wie Weiber, keinem wird Ruhe gegönnt. Den Wein, den sie ernten, verkaufen sie ihrer Armut halber gewöhnlich und trinken Wasser. Das Bier verachten sie und lassen es nicht leicht bei sich einführen. In Würzburg wird es nur zur Fastenzeit und zwar außerhalb der Stadt auf Schiffen verkauft, damit die, welche sich des Weines enthalten, es statt Wasser haben können.«
Die beiden Hauptsorten der Vorzeit bildetenGersten- und Weizenbier, die beide ihre Freunde und Gegner hatten. So zog Albrecht von Wallenstein, Herzog von Friedland, das Weizenbier jeder anderen Sorte vor. In einem Brief vom 2. Juli 1628 an den Feldmarschall Arnim vor Stralsund schrieb er: »Dieweil ich das Gerstenpier nicht trinken kann, bitt, der Herr thu die Anordnung, auf daß von Barth auf Anklam vor mich Weinzenpier gebracht wird.«
Das haltbare Lagerbier, das seitdem Weltruf gewonnen hat, braut man in Deutschland seit dem dreizehnten Jahrhundert. Von allen Sorten gelang es zuerst dem märkischen Lagerbier, sich einen Namen zu machen, den ihr aber bald die Stadt Zittau in Sachsen streitig machte.
Zittaubesaß 1390 die größte aller deutschen Brauereien. In ihrem Kupferkessel konnten zehn Eimer Bier auf einmal gesotten werden. Dieses Zittauer Bier brachte großen Wohlstand nach seinem Ursprungsort und war sogar einmal die Ursache eines wirklichen Krieges, eines Bierkrieges, wie sie im Mittelalter keineswegs selten waren. Da dieser Krieg länger währte als sonst die Bierfehden, und sein Verlauf typisch für alle derartigen blutigen Zänkereien war, so will ich ihn hier etwas ausführlicher behandeln. Bereits in der Maßordnung König Ottokars von Böhmen von 1270 geschieht des Zittauer Bräues Erwähnung und im vierzehnten Jahrhundertregelten schon Verordnungen die Art des Brauens und die Biersorten in Weizen- oder Tränkebier und in Gerste- oder Lagerbier.
Der große Absatz des Zittauer Bieres wurde wesentlich durch die Vorzüglichkeit des Gebräues bedingt, weshalb es auch in anderen Städten eingeführt ward; dazu kam noch, daß der Bierzwang dieser Stadt sich auf eine sehr große Fläche erstreckte, mithin viele Nichtzittauer genötigt waren, ihren Bedarf aus Zittau zu beziehen. Die Trefflichkeit des Zittauer Bieres war überdies weit und breit anerkannt. So gab z. B. König Wenzel IV. den Pragern im Jahre 1385 die Erlaubnis, Zittauer Bier einzuführen, und im Jahre 1390 untersagte zwar der Rat zu Prag die Einfuhr fremder Biere, nahm jedoch Zittauer und Schweidnitzer Bier von dem Verbote aus. Daher mußte es auch kommen, daß die benachbarten Görlitzer, die zwar selbst ein recht trinkbares Bier brauten, sich gern an einem Glase Zittauer gütlich taten. Das machte die guten Zittauer übermütig, so daß sie sich schließlich das Recht zusprachen, ihr Bier nach jeden beliebigen Ort ungehindert versenden zu dürfen, ohne jedoch den anderen Städten ein gleiches Recht in Bezug auf sich selbst einzuräumen; ja, ihre Dreistigkeit ging am Ende so weit, daß sie den Bierbann anderer Städte durchaus nicht mehr respektierten, sondern diese zurAbnahme ihres Bieres zwingen zu können vermeinten. Infolge dieser eigentümlichen Rechtsbegriffe sollte jener merkwürdige Zwist entstehen, welchen die Spezialgeschichte als »die Görlitz-Zittauer Bierfehde« kennt.
Die Stadt Görlitz trieb nämlich damals ebenfalls ein recht einträgliches Biergeschäft, sah sich aber häufig erheblich beeinträchtigt durch die rücksichtslose Handlungsweise der Zittauer, welche ungeniert ihr Bier über die Görlitzer Grenze brachten, trotzdem dies schon oftmals Anstoß zu ärgerlichen Reibereien gegeben hatte. Der Rat der Stadt Görlitz wollte aber jeden ernsthaften Streit gern vermeiden, wenn es nur irgend anginge; er erließ deshalb im Jahre 1490, als die Zittauer abermals einen großen Transport Bier in das Görlitzer Weichbild einführten, einen Warnungsbrief an die Störenfriede. Das machte aber nicht den geringsten Eindruck, man antwortete nur mit Drohungen. Solcher Frechheit gegenüber blieb den Görlitzern nichts anderes übrig, als sich in einem Beschwerdeschreiben an den Kaiser Matthias zu wenden, ihm den ihnen zugefügten Schaden zu klagen und um ernstliche Abhilfe dieser Ungebühr zu bitten. Der Kaiser schenkte auch den Bittstellern Gehör, und verbot zwar nicht den Privatgebrauch des Zittauer Bieres, erteilte aber von seiner Residenz Ofen in Ungarn aus den Befehl: »daß hinfüro Niemand das Recht fremdes Bier zu schenken, anderthalbMeilen ringsum Görlitz zu rechnen, führen solle, widrigenfalls die Görlitzer die Dawiderhandelnden als Verbrecher ansehen, nach Gelegenheit der Sachen strafen und das Bier wegnehmen möchten.« Ebenso schrieb der Landvoigt Wartenberg auf Teschen, an den sich die beleidigten Görlitzer gleichfalls gewendet hatten: »er habe den Zittauern befohlen, die Sache nicht weiter zu treiben.« – Schon längst hatte die Görlitzer Jugend eine Gelegenheit gesucht, sich an den Zittauern und deren Anhängern zu rächen; auf Grund der kaiserlichen Weisung nun begab sie sich an diejenigen Orte, wo, ihrer Meinung nach, heimlich Zittauer Bier verschenkt wurde, und zerschlug dort sämtliche Gefäße. Zwar wollte jetzt der böhmische König Wladislaw vermittelnd einschreiten, allein keine Partei hörte auf ihn. Die Zittauer sandten, uneingedenk des kaiserlichen Verbotes, abermals eine große Ladung Bier in das Görlitzer Weichbild und die Görlitzer schickten ihnen eine Anzahl Bewaffneter entgegen, welche zwischen Ostritz und Hirschfelde, im sogenannten Busch, auf die Zittauer einhieben, sich des Bieres bemächtigten, sämtlichen Fässern Spund und Boden ausschlugen und den ganzen Inhalt auslaufen ließen. Seitdem heißt noch heute der Schauplatz dieser Heldentat die »Bierpfütze«.
Höchst gekränkt über dieses Verfahren, obschon sie selbst es einzig und allein verschuldethatten, sannen die Zittauer auf Rache. Sie rüsteten sich also, baten mehrere ihnen befreundete Edelleute um Beistand und sandten den Görlitzern den Fehdebrief zu. Wider alles Völkerrecht aber zogen sie zugleich mit dem Boten kriegerisch aus und nahmen auf vielen Görlitzer Besitzungen Vieh und andere Wertgegenstände weg, so daß, noch ehe der Abgesandte Görlitz wieder verlassen hatte, schon ein Bauer aus der Umgebung mit der Schreckensnachricht in der Stadt eintraf, die Zittauer wären unverhofft ins Görlitzer Gebiet eingefallen, hätten die Bauern geprügelt, die Häuser geplündert, fünfundzwanzig Stück Pferde, sowie für drei Schock Groschen Frucht, für einen Schock Rinder und für sechs Schock Schweine außer dem baren Gelde und anderen Sachen geraubt und auch einige Gefangene mit hinweggeführt. Damit hatten die grimmen Zittauer indes ihre Rache noch nicht gekühlt. Von dem plumpen Handstreiche ermutigt, fielen sie nach drei Tagen zum zweiten Male unverhofft von Böhmen aus auf Görlitzer Grund und Boden ein, raubten abermals eine Menge von Kühen und Schafen und schleppten ihre Beute nach Zittau. Der dadurch verursachte Schaden wurde auf die für damalige Zeit sehr bedeutende Summe von sechsundsiebzig Talern veranschlagt. Jetzt endlich riß den Görlitzern die Geduld. Die Sturmglocke wurde geläutet, die kriegsfähige Mannschaftbewaffnet und ins Feld geführt. Leider aber kam man zu spät, die Zittauer waren längst über alle Berge. Die schneidigen Gesellen hatten noch das Hohnwort hinterlassen: »Die Görlitzer möchten sich ihre Kühe auf dem Zittauer Marktplatz wieder holen!«
Obgleich nun Görlitz mächtig genug war, seinen Gegnern die Spitze zu bieten, und die angetane Unbill rächen zu können, so beschloß der Rat dennoch, alle Feindseligkeiten zu vermeiden. Man begnügte sich also damit, Köslitz und die Weinberge bei Görlitz mit zweitausend Mann zu besetzen und an den Hauptmann zu Bautzen, sowie an den Landvoigt der Oberlausitz, Sigismund von Wartemberg, zu schreiben und um Schutz zu bitten. Dieser wurde den Görlitzern auch insofern gewährt, als der Rat nach Bautzen bestellt und von dem Voigt ein Richterspruch erlassen wurde: »Daß die Görlitzer zwar den Zittauern nicht wehren sollten, ihr Bier an ihre frühere Kundschaft zu versenden, daß die letzteren sich aber fürderhin jeder Feindseligkeit enthalten, allen verursachten Schaden ersetzen und die Gefangenen ohne Lösegeld freilassen sollten. Im Weigerungsfalle würde ihnen eine Geldbuße von sechstausend ungarischen Gulden, deren eine Hälfte die königliche Kammer, die andere aber dem beleidigten Teil zufiele, auferlegt werden.« Nach Publikation dieses Urteils zogen die Görlitzer ihre zweitausend Mann,nebst dem auf vierhundert Wagen liegenden Kriegszeug, Donnerbüchsen, Feldschlangen und Haken in die Stadt zurück.
Die Zittauer widersetzten sich jedoch auch diesem Richterspruche, so daß ein weitläufiger Prozeß daraus entstand, welcher von beiden Parteien in Prag geführt wurde. Ja, sogar der heilige Vater in Rom, dem die ganze Sache doch gewiß fern genug lag, wurde schließlich noch in diese Bierangelegenheit verwickelt und erließ eine Bulle gegen die Zittauer, weil der Pfarrer eines von diesen geplünderten Görlitzer Dorfes sich wegen der auch ihm widerfahrenen Beraubung an den Papst gewendet und um Beistand gebeten hatte. – Erst im Jahre 1497 wurde der Prozeß endlich vom Könige dahin entschieden, daß die Stadt Zittau zur sofortigen Zahlung einer bedeutenden Geldsumme verurteilt und die gerade in Prag anwesenden Abgesandten des Zittauer Rates als Bürgen für die Erfüllung dieser Verpflichtung gefänglich eingezogen wurden. Allein auch diese Maßregel scheiterte an der Hartnäckigkeit der Zittauer, welche in höchster Erbitterung sich standhaft weigerten, die ihnen diktierte Strafsumme zu erlegen. Nur, nachdem sich schließlich noch die Städte Bautzen, Kamenz, Lauban und Löbau, welche mit Zittau und Görlitz schon von Alters her einen sogenannten »Sechsstädtebund« geschlossen hatten, vermittelnd in die Angelegenheitmischten, gelangte diese, in ihrer Art wohl einzig dastehende Begebenheit zu einem Abschluß und der Bierkrieg zu seinem Ende. – Noch heutigen Tages soll man in Zittau im Tellerschen Bierhofe in der Neustadt, zum ewigen Wahrzeichen dieser Fehde, eine steinerne Abbildung in der Wand sehen, welche sich auf den Raub der Kühe bezieht.
Die Rauflust und Händelsucht der Zittauer war zwar durch diesen Streit auf einige Zeit, aber durchaus nicht für immer befriedigt, denn im Jahre 1530 zogen an die 400 Mann Reisige zu Fuß und Roß nach Eibau, welches zwar im Weichbilde von Zittau lag, aber einem Herrn von Schleinitz gehörte, und zerschlugen dem dortigen Richter ein Faß Laubaner Bier, trotzdem die Stadt Lauban von Alters her mit Zittau verbündet war. – Auch im Jahre 1628 gaben sie einen neuen Beweis ihrer Bierwut, denn als im genannten Jahre ein Herr von Tschirnhaus als Verbannter mit Hab und Gut und Familie nach Zittau zog und sich sechs Fässer eigens gebrauten Bieres mitbrachte, da schossen die Zittauer von weitem Löcher in die Fässer, so daß sein Bier auslaufen mußte. Auf diese Weise trieben es die Lausitzer Raufbolde noch unterschiedliche Male, bis ihnen endlich, nachdem im Laufe der Zeit das Monopol- und Zunftwesen eine größere Beschränkung erlitten hatte, das Handwerk gelegt und der Bierbann aufgehoben wurde.
Auf einen märkischen Bierkrieg mit ungleich tragischerem Ausgang werde ich später noch zurückkommen, hier sei nur noch des Breslauer Bierskandals gedacht, der 1381 zwischen dem Rat und dem Domkapitel wegen Einführung des Schweidnitzer Bieres entbrannte.
Ein Vorrecht des Breslauer Stadtkelleramtes war es nämlich, fremde Biere in die Stadt einzuführen und zu verkaufen. Die Domgeistlichkeit setzte sich über dieses Privilegium hinweg und bezog gleichfalls fremde Biere, die sie teils selbst verbrauchte, teils in ihren Bierstuben sogar billiger verabreichte, als der Ratskeller, wodurch diesem bedeutender Abbruch getan wurde. Da ging endlich dem Rat die Geduld aus und er verbot den Fuhrherrn der Stadt, der Geistlichkeit überhaupt Bier zuzuführen. Wenn auch murrend, fügten sich diese der Anordnung.
Da sandte um die Weihnachtzeit des Jahres 1380 der Herzog Ruprecht von Liegnitz seinem Bruder Heinrich, damals Domdechant in Breslau, ein Fäßchen Schweidnitzer zum Geschenk. Ein hoher und ehrsamer Rat aber setzte den Fuhrmann, in damals beliebter rascher Justiz, ins Gefängnis und legte Beschlag auf das Bier. Darob ergrimmten die in ihren edelsten Gefühlen verletzten Domherren, denn wenn es sich um Essen und Trinken oder um Geld handelte, verstanden sie keinen Spaß; sie fuhren gleichdas schwerste Geschütz auf und taten die Stadt in den Bann. Da kam König Wenzeslaus nach Breslau, um sich huldigen zu lassen. Er versuchte zwischen den beiden Kampfhähnen zu vermitteln, und da sich das Domkapitel nicht fügen wollte, gab er dessen Wohnstätten auf dem Dom der Plünderung preis und duldete, wie seine Mannschaften die Geistlichkeit dadurch verspotteten, daß sie zum Gaudium des Pöbels in geistlichen Gewändern durch die Straßen zogen. Auch die Einnahmen der Kirche belegte der König mit Beschlag, bis das Domkapitel zu Kreuze kroch, den Bann von der Stadt nahm, die versprechen mußte, die ihr von dem Kapitel zugefügten Unbilden zu vergessen. Die »Pfaffen« hingegen durften hinfort kein fremdes Bier an die Bürger mehr verkaufen, und nur ihren eigenen Bedarf von außerhalb decken.[56]
Eine andere Bierfehde zwischen Herrschaft und Bürgerschaft von böhmisch Kamnitz endete nach vierzigjähriger Dauer im Jahre 1795 mit dem Siege der Bürgerschaft.
Neben dem Zittauer Bier kannte die Vorzeit eine beträchtliche Anzahl von Sorten, die sich weiter Verbreitung erfreuten. Einige der hervorragendsten dieser Biere seien im nachfolgenden namhaft gemacht.
So besonders das einst vielgeprieseneEimbecker, aus dem dereinstigenHauptorte des Fürstentums Grubenhagen, der Ahne des bayerischen, besonders des Bockbieres – Ein-beck, Ein-bock – von dem Murner sagt: