The Project Gutenberg eBook ofDeutsch-Ostafrika: Geographie und Geschichte der Colonie

The Project Gutenberg eBook ofDeutsch-Ostafrika: Geographie und Geschichte der ColonieThis ebook is for the use of anyone anywhere in the United States and most other parts of the world at no cost and with almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included with this ebook or online atwww.gutenberg.org. If you are not located in the United States, you will have to check the laws of the country where you are located before using this eBook.Title: Deutsch-Ostafrika: Geographie und Geschichte der ColonieAuthor: Brix FörsterRelease date: June 28, 2015 [eBook #49311]Most recently updated: October 24, 2024Language: GermanCredits: Produced by Peter Becker, Sandra Eder and the OnlineDistributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (Thisfile was produced from images generously made availableby The Internet Archive/American Libraries.)*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DEUTSCH-OSTAFRIKA: GEOGRAPHIE UND GESCHICHTE DER COLONIE ***

This ebook is for the use of anyone anywhere in the United States and most other parts of the world at no cost and with almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included with this ebook or online atwww.gutenberg.org. If you are not located in the United States, you will have to check the laws of the country where you are located before using this eBook.

Title: Deutsch-Ostafrika: Geographie und Geschichte der ColonieAuthor: Brix FörsterRelease date: June 28, 2015 [eBook #49311]Most recently updated: October 24, 2024Language: GermanCredits: Produced by Peter Becker, Sandra Eder and the OnlineDistributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (Thisfile was produced from images generously made availableby The Internet Archive/American Libraries.)

Title: Deutsch-Ostafrika: Geographie und Geschichte der Colonie

Author: Brix Förster

Author: Brix Förster

Release date: June 28, 2015 [eBook #49311]Most recently updated: October 24, 2024

Language: German

Credits: Produced by Peter Becker, Sandra Eder and the OnlineDistributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (Thisfile was produced from images generously made availableby The Internet Archive/American Libraries.)

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Geographie und Geschichte der Colonie.

Von

Brix Förster.

Mit einer Karte von Deutsch-Ostafrika.

Leipzig:F. A. Brockhaus.

1890.

Das Recht der Uebersetzung ist vorbehalten.

Die Erkenntniß der Productions- und Consumtionsfähigkeit eines fremden Ländergebietes liefert dieHandelsstatistikund dieGeographie. Die Handelsstatistik gewährt einen Ueberblick über diezur Zeitvorhandenen natürlichen und industriellen Erzeugnisse und über die von den Eingeborenen zur Zeit begehrten Tauschwaaren. Die Geographie dagegen gibt die Anhaltspunkte zur Beurtheilung derüberhaupt möglichen Erzeugungskrafteines Landes und über den Werth der Bevölkerung als Arbeiter und als Abnehmer europäischer Artikel.

Ausschließliche Handelscolonien können erblühen einzig und allein auf Grund der Erfahrung über die Exportfähigkeit der Landesproducte und über die Importfähigkeit bestimmter europäischer Industrieerzeugnisse. Beabsichtigt man aber neben der Belebung des Handels die Quantität und Qualität der Bodenfrüchte einer Colonie durch intensiveren Ackerbau oder durch Einführung neuer Culturpflanzen zu steigern, so ist das Wissen über Bodenbeschaffenheit, Klima, über die Verkehrsmöglichkeiten, mit einem Worte, über die Geographie des Gebietes unumgängliches Bedürfniß.

In der deutschen Colonie von Ostafrika trat man von Anfang an mit der Absicht auf, den tropischen Reichthum an Grund und Boden durch Anlage von Plantagen und durch Anregung der Eingeborenen zu ausgiebigerem Ackerbau zu heben und auszunutzen. Wir bedürfen daher zur richtigen und zu einer den Erfolg annähernd sichernden Werthschätzung Deutsch-Ostafrikas einesgeographischenHandbuches. Denn die vorhandene, in Sansibar aufgestellteHandelsstatistikenthält noch so außerordentlich weite Lücken und noch so sehr schwankende, auf kurze Zeiträume beschränkte Ziffern, daß sie durchaus nicht vermag, uns ein klar und scharf gezeichnetes Bild von der Bedeutung der Colonie, nicht einmal in ihrem gegenwärtigen Zustande, zu schaffen.

Wir sind auf die Erforschung der geographischen Verhältnisse angewiesen. Ich räume bereitwillig ein, daß diese, wenigstens mit Rücksicht auf colonisatorische Unternehmungen, in so geringem Grade untersucht sind, daß nur die dringende Nothwendigkeit, das vorhandene Material zu sammeln und zu sichten und einen Anfang überhaupt einmal zu machen, in mir den Entschluß hervorgerufen hat, eine Geographie Deutsch-Ostafrikas zu entwerfen. Wir besitzen, mit Ausnahme einiger kürzlich veröffentlichter sehr wichtiger Monographien, nur Reisebeschreibungen als benutzbare Quellen. Noch besteht keine einzige wissenschaftliche Station in jenen Gebieten, welche uns genaue und umfangreiche Anhaltspunkte zur Bestimmung des allgemeinen und speciellen Landescharakters geben könnte. Groß ist die Anzahl der Reisenden und werthvoll sind unzweifelhaft die meisten ihrer Berichte. Aber da sie diesen Theil Afrikas hauptsächlich als Durchzugsgebiet betrachteten und sehr häufig dieselbenKaravanenstraßen einschlugen, so bleiben oft weite, dazwischen liegende Strecken vollkommen unberührt, deren Kenntniß erst jetzt bei der Umgestaltung des Landes in eine Colonie von unerwarteter Bedeutung geworden ist. Arbeitet man die Erzählungen verschiedener Erforscher über ein und dasselbe Gebiet mit Aufmerksamkeit durch, so gewinnt man sehr bald die Ueberzeugung, daß die Berichte nicht nur unter sich einen sehr verschiedenen Grad von Verlässigkeit besitzen, sondern daß auch die glaubwürdigsten Autoren nicht in allen Gegenden mit gleicher Schärfe beobachtet haben. Nur durch eine vorurtheilslose, förmlich auflauernde Kritik der umfangreichen und der kurzgefaßten Reiseberichte ist es möglich, den Grad der Cultur und der Culturfähigkeit mit einiger Sicherheit darzustellen. Da nach meiner Meinung die Unterschätzung eines Terrainabschnittes als Culturland weniger schadet als die Neigung zur Uebertreibung, so habe ich nur dort den Ton bis zum Lob „üppiger Fruchtbarkeit” gesteigert, wo ich außer den topographisch günstigen Verhältnissen mehrere und zwar sichere Beobachter mit gleich stark ausgesprochenen und übereinstimmenden Urtheilen vorfand. Es mögen sich daher diejenigen, welche sich ein viel glänzenderes Bild von der tropischen Ueberfülle Deutsch-Ostafrikas gemacht, mit der Versicherung trösten, daß eifrige Nachforschung und fortschreitende Cultur in künftigen Jahren noch manchen farblosen Strich Landes mit leuchtendem Grün überziehen werden. Das wichtigste und zugleich schwierigste Problem für die Ausnutzung Ostafrikas bleibt die Herstellung sicherer und billiger Verkehrsmittel. Schiffbare Flüsse und befahrbare Straßen existiren nicht; die Verwendung der Eingeborenen als Träger ist für uns sehr theuer, da wir mit eigenen Sklaven nicht arbeiten können.Es bleibt nur der Bau von Eisenbahnen. Ich muß die Entscheidung den Technikern überlassen, ob eine Möglichkeit besteht, die zweifellos vorhandenen klimatischen und geographischen Hindernisse hier zu überwinden.

In der kartographischen Darstellung von Ostafrika sind wir noch ziemlich weit entfernt von praktisch verwerthbarer Genauigkeit und Vollständigkeit trotz Ravenstein’s sorgfältiger, aber theilweise schon wieder veralteter Leistung. Zwar mögen die Flußläufe im großen und ganzen und die hervorragendsten Orte richtig fixirt sein; allein die Erhebungen des Geländes und die Gliederung der Gebirge dürften in vielen Fällen mehr der phantasievollen und prophetischen Gabe der Afrikareisenden Ehre machen, als den Thatsachen entsprechen. Das einzige verlässig und vollkommen durchgearbeitete Gebiet ist Usambara. Dies verdanken wir Dr. Baumann.

Was mit dem gegebenen Material zu erreichen war, steht demnach vorläufig nur als Entwurf in der beigegebenen Karte. Das Verlangen nach Uebersichtlichkeit im Ganzen und zugleich nach Deutlichkeit in vereinzelten wichtigen Landstrichen bestimmte die Wahl eines möglichst großen Maßstabes, eines größeren, als er bisher in Deutschland für eine Karte von Deutsch-Ostafrika verwendet worden. Herrn Dr. Hans Fischer, von der kartographischen Anstalt von Wagner und Debes in Leipzig, gebührt mein ganz besonderer Dank, da er mit verständnißvoller Hingebung und technischer Kunstfertigkeit die Terraindarstellung dem Texte auf Grund der einschlägigen Literatur angepaßt hat.

Ich habe nicht alle Namen von Ortschaften, welche aufzutreiben waren, in die Karte aufgenommen. Es wäre eine nutzlose Ueberfüllung gewesen. Denn die meisten, die nur denNamen des gerade herrschenden Häuptlings repräsentiren, verschwinden mit diesem in den nächsten Jahren. Was sich durch eine größere Anzahl von Berichten unter derselben Bezeichnung als dauernd herausgestellt hat, dem allein habe ich eine Stelle angewiesen; dennoch gebe ich auch für deren unumstößliche Daseinsberechtigung keine absolute Sicherheit. Denn man darf nie vergessen, daß in Ostafrika alles sich in Fluß und Schwanken befindet: Wohnstätten, Stammesgrenzen und Machtgebiete.

Da ich mit vorliegendem Buche neben einer kritisch-wissenschaftlichen Ordnung und Sichtung des geographischen Materials hauptsächlich eine praktischen Zwecken dienende Orientirung zu liefern trachte und denjenigen, welche aus irgend einem Grunde sich mit Ostafrika als einer deutschen Colonie eingehend beschäftigen wollen, die Mittel zu selbständigem und möglichst erschöpfendem Urtheil zu bieten beabsichtige, so mußten auch die wirthschaftlich-politischen Verhältnisse des deutschen Besitzes in den Kreis der Betrachtung gezogen werden. Nach meiner Ueberzeugung erhält man über diese Verhältnisse nur durch die Kenntniß der geschichtlichen Entwickelung eine grundlegende Einsicht. Ich sah mich deshalb veranlaßt, der geographischen Darstellung dieGeschichte der Gründung der Colonieund die verschiedenen Phasen im Wachsthum und in der Thätigkeit der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft bis zum directen Eingreifen der Reichsregierung voranzuschicken. Es ist nicht nur interessant, schrittweise zu verfolgen, wie aus ursprünglich fast abenteuerlichen Plänen mächtige, ganze Völker aufregende Ereignisse entsprangen; es ist auch wichtig, das historisch Gewordene unverrückbar festzustellen und die vorhandenen Mittel organisirender und finanzieller Kräfte mitden Aufgaben einer emporstrebenden neuen Colonie zu vergleichen. Ich gedenke weder einen Panegyrikus auf die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft zu schreiben, noch mit bequemer Selbstgefälligkeit Mängel in ihrem Thun und Treiben aufzudecken: ich werde von einem ferner gelegenen Standpunkte aus einfach die Geschicke vor den Augen der Leser sich abspielen lassen, nichts verschweigend und nichts verschönend, doch mit dem Hinweis auf ähnliche Erscheinungen, wie sie bei kräftigen Völkern in dem Anfang zukunftunsicherer Unternehmungen jederzeit sichtbar geworden.

Zwei Wünsche mögen zum Schluß das Ziel meiner Arbeit kennzeichnen: erstens, daß Deutsch-Ostafrika in seiner Entwicklungsfähigkeit als Colonie den wirklichen Thatsachen entsprechend gewürdigt werde; und zweitens, daß diejenigen, welche die schwierige Aufgabe der Colonisation sich gestellt, mit englischer Nüchternheit, Gelassenheit und Klugheit ans Werk gehen.

München, im October 1889.

Brix Förster.

SeiteGeschichte der Gründung der deutschen Colonie von 1884 bis 1. April 18891Rückblick auf die Ursachen und den Charakter des Aufstandes48Geographie von Deutsch-Ostafrika55Uebersicht55Usambara und Bondei77Allgemeine Gestaltung77Klima78Bodenbeschaffenheit und Vegetation82Thierwelt83Topographie und Flüsse84Das Flußgebiet des Pangani84Der Ukumbine mit dem Udofu89Der Sigi90Der Umba91Bevölkerung92Politische Verhältnisse95Schlußbetrachtung96Pare und Ugono97Das Kilimandscharo-Gebiet101Allgemeine Gestaltung und Flußsystem101Das Vorland in der Niederung104Die Culturzone104Die Savannen- und Sumpfwaldzone106Das Kilimandscharo-Gebirge mit dem Dschaggaland107Das Gebirge oberhalb Dschagga109Klima111Thierwelt113Bevölkerung113Politische Verhältnisse121Schlußbetrachtung122Das Wami-Gebiet mit Useguha, Nguru und Usagara124Allgemeine Gestaltung124Flußsystem127Klima131Vegetation und Thierwelt134Die einzelnen Landschaften und ihre Bevölkerung136Useguha mit Udoë und Ukwere136Nguru142Usagara144Schlußbetrachtung152Das Kingani-Gebiet mit Usaramo, Ukami und Kutu153Allgemeine Gestaltung153Flußsystem155Klima157Vegetation und Thierwelt161Die einzelnen Landschaften und ihre Bevölkerung163Usaramo163Ukami171Kutu174Schlußbetrachtung178Zwischen Rufidschi und Rovuma180Allgemeine Gestaltung180Klima, Vegetation und Thierwelt182Die einzelnen Landschaften und ihre Bevölkerung184Rufidschi-Thal und Mahenge184Der Küstenstrich189Die Route von der Decken’s191Makonde und Masasi192Schlußbetrachtung195Anhang197Register201Karte von Deutsch-Ostafrika.

Colonien werden erworben entweder durch die Macht des Staates oder durch einwandernde Volksmassen oder durch den Unternehmungsgeist abenteuernder oder weitsichtiger Männer, sei es aus eigenem Antrieb oder im Auftrag einer Corporation. Ostafrika wurde für das Deutsche Reich gewonnen durch die Thatkraft eines Einzelnen im Namen einer Gesellschaft. Abenteuerlich nennt man jedes Unternehmen, das mit unzureichenden Mitteln begonnen und dessen Vollendung auf das Eintreten günstiger Zufälle berechnet ist. Die anzuwendenden Mittel sind Kapital, Waffengewalt und Kenntniß von Land und Volk. Ob die Mittel zureichend waren, darüber entscheidet der Erfolg, aber nicht der momentane, sondern der schließliche, oft nach Jahren. Die Geschichte ist also die Richterin und sie spricht erst dann, wenn die öffentliche Meinung, aufgeregt durch die widersprechendsten Ereignisse, gänzlich verstummt ist.

Die Erwerbung von Deutsch-Ostafrika war im ersten Jahr in den Augen vieler Verständiger ein Abenteuer, nach mehr als drei Jahren eine glorreiche That und erscheint jetzt nach fünf Jahren im Lichte eines ungenügend vorbereiteten Unternehmens. Die Geschichte hat noch nicht zu Wort kommen können; ihr Urtheil schlummert in der Zukunft.

Das Studium der Entstehung und des Verlaufs der colonialen Gründung zeigt, mit welch geringen Mitteln begonnen und doch Großes geschaffen wurde, zugleich aber auch, wo der Keim des Unhaltbaren, des Gewagten verborgen liegt. Die Besserung der Verhältnisse beruht auf der nüchternen Erkenntniß und dem rücksichtslosen Zugeständniß der gemachten Fehler, aber ebenso auch in der Würdigung energisch vollbrachter Thaten.

Das sind die Gesichtspunkte, von denen gegenwärtig die Geschichte der deutschen Colonie Ostafrika mit Billigkeit betrachtet werden muß.

Für alle Zeiten wird mit dem Namen Deutsch-Ostafrika die Person Dr.Carl Petersverbunden bleiben. Er soll hier nicht parteiisch verherrlicht werden, sondern es soll die ungeschminkte Wahrheit über sein Streben und seine Thaten zum vollen Ausdruck gelangen. Die Wahrheit macht uns gerecht. Und das Geringste ist doch Gerechtigkeit, die wir einem Manne gewähren müssen, der sein Leben und seinen Ruf zum Wohl des ganzen Volkes in die Schanze schlug.

Carl Peters (geb. 1856 als der Sohn eines Pfarrers in Neuhaus an der Unterelbe) hat in Göttingen, Tübingen und Berlin Geschichte, Nationalökonomie und Jurisprudenz studirt, 1879 den Doctortitel und 1880 diefacultas docendisich erworben. Ein darauf folgender mehrjähriger Aufenthalt in England brachte ihn mit Kreisen in Berührung, in denen er nicht nur die praktische Energie der Engländer kennen lernte, sondern auch die Bedeutung einer Colonialmacht für Nationalreichthum und Weltstellung. Als er zu Anfang des Jahres 1884 nach Deutschland zurückkehrte und eine aufflammende Begeisterung für die Erwerbung von deutschen Colonien vorfand, die sich hauptsächlich im Halten und Hören von Vorträgen und in Gründung von Vereinen Genüge that, da reifte in seiner Seele auf Grund der in England erhaltenen Schulung der Entschluß, schöpferisch die Hand ans Werk zu legen und ein wirkliches Land dem deutschen Drang nach Colonisationzu gewinnen, auf dem die deutsche Nationalität frei schöpferisch sich entfalten und nicht durch fremde europäische Einflüsse gestört werden könnte.

Der Ausführung dieses Planes war kein Vorbild gegeben: Angra Pequena und Kamerun verschleierte noch tiefes Geheimniß. Die Unterstützung des Reiches in Anspruch zu nehmen, erschien unmöglich seit der abfälligen Behandlung der Samoa-Vorlage im Reichstag. Ganz aus eigenen Mitteln, aus der eigenen Kraft mußte das Werk unternommen werden. Peters fand in dem Grafen Behr-Bandelin einen ernstbegeisterten Gesinnungsgenossen. Sie beriefen eine Versammlung von dreißig Herren, und mit vierundzwanzig derselben gründeten sie am 28. März 1884 die „Gesellschaft für deutsche Colonisation”. Ein Ausschuß von sechs Mitgliedern wurde eingesetzt. Am 6. April 1884 trat er zusammen und verfaßte die Satzungen, von welchen die wichtigsten waren:

Zweck der Gesellschaft: Begründung von deutschen Ackerbau- und Handelscolonien;

Beschaffung eines Colonisationscapitals;

Auffindung und Erwerbung geeigneter Colonisationsdistricte;

Hinlenkung der deutschen Auswanderung in diese Gebiete.

Die Aufnahme in die Gesellschaft erfolgt durch Einzahlung eines Jahresbeitrags von mindestens fünf Mark.

Organisation:

Der Ausschuß besteht aus höchstens zwölf Mitgliedern, von denen sechs von der Hauptversammlung mit dem Rechte der Cooptation von sechs weitern Mitgliedern gewählt werden.

Der Ausschuß hat alle äußern und innern Angelegenheiten der Gesellschaft selbständig zu erledigen. Er faßt bündige Beschlüsse über alles, was den Zweck der Gesellschaft fördern kann, und hat das Recht, rechtsgültige Verträge im Namen der Gesellschaft zu schließen.Er verfügt über die eingegangenen Gelder für die Zwecke der Gesellschaft.

Der Ausschuß erwählt den Vorsitzenden.

Der Vorsitzende beruft den Ausschuß. Außerdem muß auf Antrag von drei Mitgliedern des Ausschusses derselbe berufen werden. Er ist beschlußfähig bei Anwesenheit von mindestens fünf Mitgliedern.

Abänderung der Satzungen oder Auflösung der Gesellschaft kann nur auf Antrag des Ausschusses und nur durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder in einer Hauptversammlung beschlossen werden.

In dem ersten Ausschuß saßen Graf Behr als 1. Vorsitzender, Dr. Peters als 2. Vorsitzender, Dr. Jühlke als Schriftführer, Premierlieutenant Kurella als Schatzmeister.

Diese Satzungen tragen den Stempel des Thatendrangs. Nicht ein „Verein” mit langsam wirkendem Einfluß auf die öffentliche Meinung und auf die Gestaltung hoffnungsvoller Pläne war gegründet worden, sondern eine „Gesellschaft”, welche beschlossene Unternehmungen sofort zu verwirklichen hatte. Alles Parlamentiren und Debattiren wurde in die alljährlich nur einmal stattfindende Hauptversammlung verwiesen. Der Ausschuß war Kopf und Herz der Gesellschaft; von ihm ging das Leben und der Entschluß zur That aus. Und er selbst war nur ein leicht zu handhabendes Werkzeug für den Vorsitzenden. Dieselbe Tendenz, mit wenigen Mitgliedern nahezu unumschränkt zu arbeiten und den eigenen Willen vorherrschend zur Geltung zu bringen, offenbart sich auch später bei der Organisation der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft.

Ein zweiter und der wichtigste Punkt war die Beschaffung der nothwendigen Gelder. Der Mitgliederbeitrag von mindestens, d. h. von gewöhnlich, fünf Mark konnte nur dazu dienen, eine breite Basis für die Gesellschaft zu schaffen, die coloniale Bewegung in Fluß zu erhalten und jene Stimmung zu erzeugen, die größere Kapitalisten zur Zeichnung von namhaften Beiträgendrängen sollte. Allein ein finanzieller Erfolg wurde damit nicht erreicht. Die Massenbetheiligung blieb aus; das Großkapital ließ sich nicht in nebelhafte Fernen locken.

Der ursprüngliche Zweck der Gesellschaft — und das muß hier besonders betont werden — war der Ankauf von überseeischen Ländereien und der Verkauf derselben an auswandernde deutsche Ackerbauer.

Es wurde in der ersten Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Mai 1884 in Berlin von dem Missionar Merensky das Hochplateau von Südafrika als dasjenige Gebiet bezeichnet, das wegen kühleren Klimas und großer Fruchtbarkeit zur Bebauung durch den deutschen Landmann sich besonders eigne. Wie sich später zeigte, war das Hinterland von Mossamedes, nördlich des Kunene, ins Auge gefaßt. Mit der allgemein gehaltenen Bezeichnung „Plateau von Südafrika” zog man das Kapital nicht heran. Man konnte und wollte aber nicht deutlicher sein, um nicht die Aufmerksamkeit anderer Nationen, namentlich der Engländer, dahin zu lenken, die mit Leichtigkeit das in Aussicht genommene Land vor der Ankunft der Deutschen hätten occupiren können.

Der Ausschuß fand einen Ausweg. Er erließ am 25. Juli 1884 einen Aufruf an die großen Kapitalisten, welche nicht Mitglieder der Gesellschaft waren, mit der Aufforderung, sich mit einem Beitrag von mindestens 5000 Mark an dem beabsichtigten Landankauf zu betheiligen und zu einer Versammlung am 19. August sich einzufinden, in welcher ihnen das geheimgehaltene Project im Vertrauen mitgetheilt würde. Die Kapitalistenversammlung fand statt, doch die Einzeichnungen erschienen noch ungenügend. Man bot Antheilscheine zu 500 Mark aus und gewann so im ganzen allmählich 45000 Mark. Wiederholt setzte man den Hebel an. Den wirklichen Mitgliedern des Vereins sicherte man, damit auch sie aus dem gesammten Unternehmen realen Nutzen ziehen könnten, die Aussicht auf einen Landantheil zu, wenn sie sich zur Zahlungvon 50 Mark herbeiließen, ja man versuchte durch den Appell an den Patriotismus der geringer bemittelten Massen Beiträge zu 20 und 10 Mark herauszuschlagen. 20000 Mark waren das Resultat dieser Anstrengungen.

Es muß hier ausdrücklich erwähnt werden, daß der Ausschuß, um den Vorwurf des Heranziehens des kleinen Kapitals zu entkräften, bei seinen Aufforderungen rundweg erklärte, er könne keine weitere Verpflichtung übernehmen, als daß bei dem fraglichen Gelingen des Unternehmens das Land nach Maßgabe der Beiträge vertheilt und dann zur freien Verfügung gestellt werden würde, daß er aber keine Rechenschaft über die Verwendung der Gelder abzulegen gedenke. Den Großkapitalisten hingegen, welche 45000 Mark gezeichnet, wurde Sicherung durch Einsetzung einer eigenen Controlkommission gewährleistet.

Man hatte nun 65000 Mark beisammen, und mit dieser geringen Summe gedachte Dr. Peters eine Colonie zu gründen. Das war freilich abenteuerlich genug und war es um so mehr, als weder er noch die gleich ihm begeisterten Reisegefährten Graf Joachim Pfeil und Dr. Jühlke irgendwelche persönliche Kenntniß von den zu erwerbenden Landstrichen besaßen. Aber die Jugend liebt das Verschleierte und hält sich an den Spruch: Wer nicht wagt, gewinnt nicht. Außerdem rechneten sie gewiß mit jener Eigenthümlichkeit des deutschen Nationalcharakters, der mit Zähigkeit das Begonnene unterstützt, wenn nur irgendjemand zuvor die Arbeit des Anfangs auf sich genommen.

Im September 1884 waren alle Vorbereitungen zur Abreise nach Südafrika getroffen, nachdem der Ausschuß am 16. August 1884 beschlossen hatte, dort Ländereien anzukaufen.

Wir müssen es ein günstiges Geschick nennen, das diesen Plan über den Haufen warf; denn am Kunene hätte man später nur getäuschte Erwartungen zu begraben gehabt. Das günstige Geschick wehte die Kunde von der Besitzergreifung Angra Pequenas durch Lüderitz im richtigen Augenblick über das Meer. Zwischen dieses Gebiet und der portugiesischenColonie sich einzukeilen, ohne die Aussicht auf den Besitz eines eigenen Hafens, erschien dem länderdurstigen, in ferne Zeiten schauenden Dr. Peters unmöglich. Mit Wärme wies er jetzt wiederholt auf jenes Land hin, das er während des ganzen Sommers, aber vergeblich in Vorschlag gebracht: auf Usagara an der Ostküste von Afrika. Dieses hatte sein sehnsuchtsvolles Drängen erfüllt, seit er die verführerische Beschreibung durch Stanley gelesen: „Wer will Afrika der Civilisation erschließen? Hier ist eine Gelegenheit! Hier, wo man unter den artigen Wasagara ohne Furcht und Störung leben kann, mitten in den schönsten und malerischsten Landschaften. Hier ist das üppigste Grün, das reinste Wasser; hier sind Thäler angefüllt mit Getreidehalmen, Tamarinden, Mimosen und Gummibäumen. Gesundheit und Ueberfluß an Lebensmitteln sind gesichert!” Man nahm in jenen Kreisen damals die Aussprüche Stanley’s als vollwerthige Münzen; andere aber wußten schon längst und zwar allein durch kritische Vergleichung verschiedener Reiseberichte, daß die Exactheit Stanley’scher Schilderungen nicht mit der Größe seiner geographischen Entdeckungen Schritt hält.

Dr. Peters vertraute dem, was er gelesen, und er bestimmte den Ausschuß, nachdem das Project mit Südafrika fallen gelassen worden, am 16. September 1884 Folgendes zu beschließen:

„Die Herren Dr. Peters, Dr. Jühlke und Graf J. Pfeil werden bevollmächtigt und beauftragt, an der Ostküste Afrikas, in erster Reihe in Usagara, eine Landerwerbung behufs Anlegung einer deutschen Ackerbau- und Handelscolonie zu vollziehen.

„Das zu erwerbende Gebiet muß politisch die Möglichkeit deutscher Oberhoheit bieten, wirthschaftlich für deutsche Ansiedelung behufs Ackerbau geeignet sein.

„Sollte es unmöglich sein, auf dem ins Auge gefaßten Gebiet den Ankauf vorzunehmen, so sind die Herren ermächtigt, an einem andern Punkte Land zu erwerben.

„Der Ausschuß spricht die feste Erwartung aus, daß die Herren keineswegs, ohne den Ankauf von geeignetem Land irgendwo vollzogen zu haben, nach Deutschland zurückkommen werden.”

Drei Aufgaben wurden demnach Dr. Peters gestellt:

1) In Afrika für den deutschen Landmann geeignetes Land aufzufinden;

2) Grund und Boden käuflich zu erwerben;

3) eine deutsche staatliche Oberhoheit zu errichten.

Diese Aufgaben wurden nicht gelöst und konnten thatsächlich nicht gelöst werden, weil sie ohne nur annähernde Kenntniß von Land und Leuten gestellt wurden.

Der Erfolg war nicht der beabsichtigte, aber von außen betrachtet größer und glänzender, als man sich zu träumen gehofft.

Am 1. October 1884 fuhr die Expedition unter Dr. C. Peters von Triest ab und traf am 4. November in Sansibar ein. Alle Vorsicht wurde aufgewendet, um die Absicht der Ländererwerbung zu verhüllen. Denn es mußte befürchtet werden, daß bei offenem Auftreten der Sultan von Sansibar, welcher zeitweise seine Autorität auf dem Festlande bis Tabora zur Geltung zu bringen suchte, alle Hebel in Bewegung setzen würde, um das deutsche Unternehmen zu vereiteln.

In der unglaublich kurzen Zeit von fünf Tagen wurde die Expedition, wenn auch nur nothdürftig, in Sansibar ausgerüstet und landete am 10. November in Saadani. Am 12. November 1884 nachmittags 5 Uhr setzte sich die Karavane in Marsch, bestehend aus Dr. Peters, Dr. Jühlke, Graf Pfeil, Otto, der schon in Berlin auf eigene Kosten sich angeschlossen hatte, aus 6 Dienern und 36 Trägern.

Man schlug die früher von Makay, Cambier u. A. benutzte Route ein und durchzog die Landschaft Useguha ohne längern Aufenthalt. Am 23. November 1884 wurde in Mkindo oder Kwindo Kaniani in Nguru der erste größere Halt gemachtund der erste Vertrag mit einem Negerhäuptling abgeschlossen. Dann ging es nach Südwesten hinein in die Landschaft Usagara und am 4. December 1884 erreichte man das geplante Endziel, nämlich Muinin Sagara oder Sima. Die Wegstrecke von Saadani bis Sima beträgt auf der Karte gemessen gegen 300 km; sie wurde in 22 Tagen zurückgelegt, also mit durchschnittlich 14 km pro Tag, eine tüchtige Marschleistung auf afrikanischen Wegen, insofern man berücksichtigt, daß während dieser Zeit sechs größere Verträge zum Abschluß gelangten und die betreffenden Verhandlungen sehr viel Aufenthalt verursachten.

Mit den Kräften der Expedition ging es aber auch zu Ende. Alle vier Herren litten an den heftigsten Fieberanfällen, denen Otto sogar an Ort und Stelle bald erlag. Man beschloß schleunigsten Rückzug nach Sansibar. Nur Graf Pfeil wurde zur Gründung der ersten Station (Kiora) zurückgelassen. Dr. Peters und Dr. Jühlke brachen am 7. December 1884 von Muinin Sagara wieder auf und kamen nach unsäglichen Strapazen durch Ukami und Ukwere am 17. December 1884 in Bagamoyo und am 19. December in Sansibar an.

Innerhalb sechs Wochen war afrikanischer Grund und Boden mit tropischer Ertragsfähigkeit in der ungefähren Ausdehnung des Königreichs Baiern für die „Gesellschaft für deutsche Colonisation” scheinbar erworben worden, und zwar nur durch Verträge mit Negersultanen unter Einsetzung verhältnißmäßig geringer Geldkräfte. Die Verträge selbst waren freilich von sehr geringer staatsrechtlicher Bedeutung, wenn man einerseits die sehr beschränkte Macht der Häuptlinge berücksichtigt, andererseits den Vorgang beim Contractabschluß im einzelnen verfolgt. Privatrechtlich fehlte ihnen jede Basis; denn Ackerland wird in diesen Gebieten nicht durch Kauf, sondern nur durch thatsächliche Bebauung Eigenthum von Weißen und Schwarzen. Unangebautes Land ist herrenlos. Dr. Peters’ eigene Erzählung darüber („Tägliche Rundschau” vom März und April 1885) liefert hierzu das authentische Material. Sie lautet im Auszug:„Nahten wir uns einem Kraal, wo ein Contract zu machen war, so pflegte ich mit denjenigen von meinen Leuten zusammen zu marschiren, welche irgendetwas von dem betreffenden Herrscher, seinem Charakter, seinen Schicksalen, seinem Besitzstand mittheilen konnten. Gerüchte von meiner Macht und meinem Einfluß waren vorher in Umlauf gesetzt. Zogen wir ins Kraal ein, so knüpften wir sofort ein recht cordiales Verhältniß an, indem wir den Sultan zwischen uns auf ein Lager nahmen, von beiden Seiten unsere Arme um ihn schlagend. Wir thaten einen Trunk guten Grogs und brachten Seine Hoheit von vornherein in die vergnüglichste Stimmung. Alsdann wurden die Ehrengeschenke ausgetauscht und nach dem Essen begannen die diplomatischen Verhandlungen und auf Grund derselben wurde der Contract abgeschlossen. War dies geschehen, so wurden die Fahnen gehißt, der Vertrag im deutschen Text verlesen; ich hielt eine kurze Ansprache, wodurch ich die Besitzergreifung als solche vornahm, die mit einem Hoch auf S. M. den Deutschen Kaiser endete. Man wird sich nicht leicht vorstellen, welchen Eindruck der ganze Vorgang auf die Neger zu machen pflegte.”

Uebrigens muß hervorgehoben werden, daß in ganz Mittelafrika die allgemeine Besitzergreifung einer Landschaft in ähnlicher Form vollzogen wird. Gestattet der Häuptling das Hissen einer Flagge, so unterwirft er sich und das ihm unterthänige Volk der neuen Herrschaft und gestattet die Ansiedelung. Dazu bestimmt ihn entweder die Furcht vor drohender Gewalt, oder die Hoffnung, für sich reichlichen Nutzen zu gewinnen, oder das Vertrauen in die Macht der Weißen, ihm Schutz gegen die Raubzüge benachbarter Stämme zu gewähren. Fällt aber eine dieser Vorbedingungen im Laufe der Zeit hinweg, so kümmert er sich nicht mehr im geringsten um den Vertrag: er kennt keine moralische, einfach gesetzliche Verpflichtung. Mithin ist die Dauer und der Werth solcher Verträge sehr problematisch.

Als Dr. Peters die Verträge mit den Negerhäuptlingen entwarf, dachte er weniger an ihre bindende Kraft, die sie für diese besitzen sollten, sondern an ihre Stichhaltigkeit gegenüber den Einsprüchen des Sultans von Sansibar und den etwa später möglichen Einmischungsversuchen anderer europäischer Mächte.

Ihre Abfassung bekundet diese Absicht. Ich gebe einen der Verträge als Beispiel im Wortlaut wieder.

„Muinin Sagara in Usagara, 4. December 1884.

„Muinin Sagara,alleiniger absoluter Herr von ganz Usagara, und Doctor C. Peters, als Vertreter der Gesellschaft für deutsche Colonisation schließen hierdurch einen ewigen Freundschaftsvertrag ab.

„Sultan Muinin Sagara erhält eine Reihe von Geschenken; weitere Geschenke für die Zukunft werden ihmversprochen, und er tritt hierdurch unter den Schutz der Gesellschaft.

„Dafür tritt der Sultan an Herrn Dr. C. Peters, als Vertreter der Gesellschaft für deutsche Colonisation, kraft seiner absoluten und unumschränkten Machtvollkommenheit das alleinige und ausschließliche Recht, Colonisten nach ganz Usagara zu bringen, ab; ferner das alleinige und ausschließliche Recht völliger und uneingeschränkterprivatrechtlicher Ausnutzung von ganz Usagara; endlich alle diejenigen Rechte, welche nach dem Begriff des deutschen Staatsrechts den Inbegriff staatlicher Oberhoheit ausmachen, unter anderm das Recht der Ausbeutung von Bergwerken, Flüssen, Forsten; das Recht, Zölle aufzulegen, Steuern zu erheben, eigene Justiz und Verwaltung einzurichten, und das Recht, eine bewaffnete Macht zu schaffen.

„Der privatrechtliche Besitzstand des Sultans wird von der Gesellschaft anerkannt undgarantirt, und die Vertreter der Gesellschaft werden angewiesen werden, diesen Besitzstandmit allen Kräften mehren zu helfen.

„Die Gesellschaft wird mit allen Kräften dahin wirken, daß Sklaven aus dem Gebiet des Sultans Muinin Sagara nicht mehr fortgeschleppt werden dürfen.”

Durch diese Verträge war das formelle Recht der Besitzergreifung gewonnen; auch die vom Ausschuß gestellten Aufgaben (siehe S.7) schienen gelöst: weite Länderstrecken waren uneingeschränktes Eigenthum der Gesellschaft geworden und die deutsche Oberhoheit wurde unbedingt anerkannt. Ob die erworbenen ostafrikanischen Gebiete für den deutschen Arbeiter geeignet, wurde allein in Frage gestellt; vielleicht fand sich noch ein erträgliches Klima in höheren, nahe liegenden Gebirgsgegenden. Soweit wäre alles recht schön und gut gewesen. Allein eine thatsächliche Wirkung, die man von den Verträgen erwartete, konnte nicht durch das gesprochene und geschriebene Wort, durch Flaggenhissen und reiche Geschenke geschaffen werden; dazu bedurfte man entweder des unausgesetzt guten Willens und einer gewissen Vertrauensseligkeit der Eingeborenen oder deutscherseits der Entfaltung von Machtmitteln.

Was war bewilligt worden und was hatte man garantirt?

Die Häuptlinge unterwarfen ganz Usagara, Useguha u. s. w. der deutschen Oberhoheit auf Grund ihrer Souveränetät.

Es wurde gar nicht genauer untersucht, ob ihre Herrschaft weiter reiche als über die nächsten Dörfer, ob ihre Behauptungen nicht Prahlereien seien. Sie geben den ganzen Privatbesitz ihrer Unterthanen in die Hände der deutschen Gesellschaft zur beliebigen Ausnutzung, so steht es in allen Verträgen. Als es später darauf ankam, Stationen und Plantagen zu errichten, ließ sich kein einziger Neger herbei, sein bebautes Stück Land gutmüthig ohne Entgelt, etwa nur mit dem Hinweis auf die Verträge, abzutreten. Die Erwerbung „des ganzen Landes zu unumschränkter Ausnutzung” bestand nur in dem Erwerb der Erlaubniß, auf herrenlosem Grund und Boden sich anzusiedeln.

Mit dem für Oberhoheit und Grunderwerb bezahlten Kaufpreis sah es übrigens auch nicht viel besser aus. Die Baumwolltücher und Husarenjacken spielten nur die Rolle von Trinkgeldern; die Hauptsumme, welche die Negersultane gefügig machte, muß in der Zusicherung des Schutzes gesucht werden, Schutz gegen Sklavenraub und gegen die Einfälle landgieriger Nachbarn.

Konnte dieser von den paar anwesenden Weißen oder nach ihrem Abgang von der gehißten Flagge gewährt werden? Wäre Deutschland damals eine von Negern gekannte Macht gewesen, wie England, so hätte die Furcht vor drohender Bestrafung als Schutz gelten können. Das war aber nicht der Fall.

Dem Versprechen der Häuptlinge auf Unterwerfung stand das Versprechen der Gesellschaft auf Schutz ebenbürtig zur Seite. Die Verträge waren nur eine Anweisung auf die Zukunft. Blieb diese friedlich, der Neger gutmüthig und von Feinden unbelästigt, so erfüllten sie vollkommen ihren Zweck. Trat ein Umschwung in der Haltung der Eingeborenen und in den politischen Verhältnissen ein, dann verloren sie allen Werth, und neue Mittel mußten ergriffen werden, um den Willen der Colonisation durchzusetzen.

DocheinenWerth besaßen die Verträge, einen bedeutenden, der ihnen, wie die folgenden Ereignisse lehrten, unlösbar anhaftete:sie machten das ganze Gebiet unantastbar für die übrigen Nationen.

Am 2. Februar 1885 traf Dr. Peters in Berlin ein. Sein erster Schritt galt der völkerrechtlichen Sicherstellung des erworbenen Gebietes und einer dadurch zu gewinnenden festen Grundlage für die lebenskräftige Gestaltung der neuen Colonie.Er wandte sich an das Reichskanzleramt. Schon am 27. Februar erhielt er den Schutzbrief S. M. des Deutschen Kaisers.


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