Chapter 40

August.291.(Kaiserliches KonsulatAleppo.)Telegramm.Abgang aus Aleppo, den 7. August 1916.Ankunft in Therapia, den 7. August 1916.An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.Es scheint, daß die Weiterverschickung aller auswärtigen Armenier von Aleppo erneut und ernstlich in Angriff genommen werden soll. Ich werde von den hiesigen Armeniern gebeten, dies Euer Exzellenz vorzutragen. Offenbar will die hiesige Regierung die Angelegenheit nicht zur Ruhe kommen lassen.Rößler.292.(KaiserlichesKonsulat Aleppo.)Telegramm.Abgang aus Aleppo, den 8. August 1916.An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.Im Anschluß an das Telegramm vom 7. August.Die auswärtigen Armenier, deren Verschickung unmittelbar bevorsteht, zählen über 8000. Der amerikanische Konsul schätzt außerdem die Zahl der hier ansässigen Armenier, die in großer Gefahr stehen, verschickt zu werden, auf etwa 15000. Er glaubt, daß diese Maßregel auf die eigene Initiative des Wali zurückzuführen ist, und bittet Ew. Exzellenz, die amerikanische Botschaft zwecks Intervention vom vorstehenden zu verständigen.Rößler.KaiserlichDeutsche Botschaft.Notiz.Am 12. 8. auf der amerikanischen Botschaft in Abwesenheit des Geschäftsträgers an Mr. Tarler mitgeteilt; Mr. Tarler bestätigt, daß die amerikanische Botschaft mit der Sache befaßt ist und Schritte auf der Pforte getan hat.13. 8. Mordtmann.293.(KaiserlichesKonsulat Aleppo.)Telegramm.Abgang aus Aleppo, den 13. August 1916.Ankunft in Therapia, den 14. August 1916.An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.Im Anschluß an das Telegramm vom 8. August.Die ersten 200 Personen sind am 12. August verschickt worden. Weitere Transporte werden folgen. Ich bitte um Benachrichtigung auch der amerikanischen Botschaft.Rößler.Deutsche Botschaftam 15. 8. der amerikanischen Botschaft mitgeteilt. Auf der Pforte hatte man versichert, daß keine Verschickungen mehr stattfinden würden.16. 8. Mordtmann.294.14. August 1916 p. m.Ein Funkspruch vom Eiffelturm meldet unter dem 12. 8. 1916:„Aus Washington erfährt man, daß die Türkei die Bitte der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlagen hat, einem neutralen Komitee zu erlauben in Syrien[135], wo Tausende von Einwohnern Hunger leiden, Hilfe zu schaffen.“295.KaiserlichDeutsche Botschaft.Therapia, den 17. August 1916.Der Erzbischof Stepan hatte vor einiger Zeit durch Vermittelung des Patriarchats darum gebeten, von Meskene, wohin er inzwischen geschafft worden war, in eine größere Ortschaft überführt zu werden. Nach Mitteilung des Patriarchats ist nunmehr der Statthalter von Aleppo angewiesen worden, dem Genannten die Übersiedelung nach Jerusalem zu gestatten.Metternich.Seiner Exzellenz dem ReichskanzlerHerrn von Bethmann Hollweg.296.KaiserlichDeutsche Botschaft.Therapia, den 23. August 1916.Das von der Pforte erlassene Gesetz über das armenische Katholikat und Patriarchat trägt das Datum des 2 Schawwal 1334/19 Temuz 1332 (d. i. 1. August d. J.) und wurde im türkischen Reichsanzeiger (takvimi-vakaji) vom 10. d. M., Nr. 2611, veröffentlicht.Wie der erste Paragraph bestimmt, werden die beiden Katholikate von Sis und Aghtamar mit den beiden Patriarchaten von Jerusalem und Konstantinopel zu einer einzigen Würde vereinigt und der Titular als „Katholikos-Patriarch“ zum geistlichen Oberhaupte der osmanischen Armenier mit dem Sitze im Kloster Mar Jakub in Jerusalem eingesetzt; die hierarchischen und sonstigen Beziehungen zum Katholikos von Etschmiadsin werden gelöst.Titel und Würde eines armenischen Katholikos entsprechen denen eines Patriarchen in den griechisch-orthodoxen Kirchen. Ursprünglich gab es nur den einen Katholikos von Etschmiadsin. Im Laufe der Zeit und infolge der politischen Ereignisse wurden im späten Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit noch die Katholikate von Aghtamar (am Wansee) und Sis (Cilicien) errichtet.Durch die Verschmelzung der Katholikate von Aghtamar und Sis mit den beiden Patriarchaten hat der neue Katholikospatriarch von Jerusalem das Recht erworben, sämtlichen Bischöfen in der Türkei die Weihe zu erteilen und ist hierarchisch unabhängig geworden. Die Auflösung aller Beziehungen zu Etschmiadsin dürfte die weitere Folge haben, daß den osmanischen Armeniern künftighin die Beteiligung an der Wahl des Katholikos von Etschmiadsin nicht mehr gestattet ist.Unstreitig hatte die Pforte ein großes politisches Interesse, das Zwitterverhältnis, in dem der Patriarch von Konstantinopel zur türkischen Regierung und zu dem von Rußland abhängigen Katholikos von Etschmiadsin stand, zu beseitigen, und hat jetzt von demselben Rechte Gebrauch gemacht, wie Rußland, als es im Jahre 1836 die Palajenia erließ und dadurch die Stellung des Katholikos einseitig im Reichsinteresse regelte. Formell aber steht diese Maßregel im Widerspruch mit den Verpflichtungen, die sie durch Art. 62, Abs. 4, des Berliner Vertrages übernommen hatten: „Aucune entrave ne pourra être apportée soit à l’organisation hiérarchique des differentes communions, soit, à leur rapports avec leurs chefs spirituels.“Die zweite tief eingreifende Veränderung ist die Beseitigung des „Grand Conseil de la Nation“, des großen Volksrats der Armenier.Das neue Gesetz hat durch die Aufhebung des Volksrates und andere Bestimmungen dem demokratischen Regiment ein Ende bereitet. Der zukünftige Katholikospatriarch und seine Suffragane sind nunmehr unabhängig von dem russisch-armenischen Kirchenfürsten von Etschmiadsin und von dempolitischen Parteien der Hauptstadt und haben den ihnen zustehenden Einfluß als Vorsteher der Gemeinde. Andererseits ist damit eine empfindliche Capitis deminutio verbunden. Der Patriarch der Armenier ist nicht mehr Oberhaupt des armenischen Millet („Nation“), sondern einer Djemaët, Kultusgemeinde; denn mit diesem Ausdruck, der im Kanzleistil der Hohen Pforte von den bescheidenen Gemeinden der protestantischen Armenier und Karaitischen Juden gebraucht wird, während Griechen, Juden und bisher auch die Armenier ein „Millet“ bildeten, werden die letzteren jetzt im neuen Gesetz bezeichnet. Als einfache Gemeindevorsteher sind der Katholikospatriarch und die Bischöfe aller politischen Befugnisse entkleidet und, abgesehen von ihren kirchlichen Funktionen, auf die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten beschränkt. Der Sitz des Oberhauptes ist aus der Hauptstadt nach Jerusalem verlegt, wo er jeder politischen Betätigung entrückt ist; er ist nicht mehr das Exekutivorgan des Volksrates, sondern lediglich der Befehle der Regierung; überdies darf er fortan nur mit dem Kultusamte als vorgesetzter Behörde verkehren, während er früher Zutritt zu sämtlichen Behörden und zum Sultan hatte. Endlich ist die Zahl der Bischöfe dadurch erheblich verringert worden, daß solche in Zukunft nur für Distrikte mit über 15000 Seelen bestellt werden dürfen. Nach der Aussiedelung der armenischen Bevölkerung aus Kleinasien und Rumelien dürften nur wenige Distrikte übrig geblieben sein, in denen die armenische Bevölkerung diese Ziffer erreicht.Das neue Gesetz vom 1. August d. J. zieht das Fazit aus den Maßregeln der Regierung, durch die die osmanischen Armenier als lebensfähige Nation vernichtet werden sollen; auf die Massenaussiedelungen mit der Niedermetzelung der Männer, Islamisierung der Zurückgebliebenen und der Kinder ist die Vermögenskonfiskation, auf diese nunmehr die Zertrümmerung der politischen Gemeinde erfolgt.Metternich.An Seine Exzellenz den Reichskanzlervon Bethmann Hollweg.297.KaiserlichesKonsulat Aleppo.Aleppo, den 29. August 1916.Über den Stand der Armenierverschickung in der Euphratgegend berichtet ein deutscher Offizier, der soeben von dort zurückgekehrt ist und die Zustände von früheren Reisen auf derselben Strecke gut kennt, folgendes:Die Straße Aleppo-Der-es-Zor (die die Verschicktenzüge seit langen Monaten benutzen) biete jetzt ein verändertes Bild: sie sei verhältnismäßig leer geworden. Zwar seien bei den Aleppo zunächst gelegenen Stationen nochgrößere Armenierlager vorhanden. Weiter nach Süden zu, von Meskene ab, seien die Lager bedeutend verkleinert. Von den großen Stationen sei Sabkha ganz, Der-es-Zor bis auf einige hundert Handwerker, die für die Truppen arbeiteten, geleert, während an letzterem Orte noch vor 8 Wochen viele Tausende (von anderer Seite auf 20000 geschätzt) gelagert gewesen seien. Die geistigen Führer, wie Lehrer, Anwälte, Geistliche habe man in der letzten Zeit aus den Lagern gesammelt und in die Regierungsgebäude (also wohl in Gefängnisse) gesperrt. Alle übrigen — auch diejenigen, die in den nördlicheren Stationen sich wirklich anzusiedeln begonnen hatten — seien verschwunden. Nach amtlicher Lesart seien sie nach Mossul weitergeführt (d. h. einen Weg, auf dem die wenigsten Aussicht haben, lebend ans Ziel zu gelangen), nach allgemeiner Volksmeinung aber in den kleinen Tälern südöstlich von Der-es-Zor, im Winkel zwischen Euphrat und Chaburfluß, umgebracht worden. Man habe die Armenier nach und nach in Trupps von einigen Hunderten abgeführt und von dazu bestellten Tscherkessenbanden abschlachten lassen. Diese Angaben wurden dem Offizier bestätigt von einem arabischen Augenzeugen, der gerade vom Schauplatz einer solchen Szene kam, wohin ihn die Neugier getrieben hatte. Der Mann machte auf den Offizier einen glaubwürdigen Eindruck. Er erwähnte bei seiner Schilderung, deren Einzelheiten ich übergehe, zurzeit harrten an der von ihm besuchten Stelle noch dreihundert Armenier der Abschlachtung; die Hälfte kämen noch am selben Nachmittag, der Rest in der Nacht an die Reihe.Manche Armenier haben Unterschlupf in Araberhäusern gefunden. Zu deren Aufsuchung ist Gendarmerie aufgeboten, die förmliche Jagden veranstalten soll. Die Beute wird in Euphratkähne geladen und nach Der-es-Zor gebracht.Die Nomaden haben nach meinem Gewährsmann jenen Winkel zwischen Euphrat und Chabur verlassen, angeblich wegen der geschilderten Vorgänge.In Aleppo hat die Verschickung der nicht „eingesessenen“ Armenier noch keinen großen Umfang angenommen. Immerhin sind ihr bisher schon etwa 800 verfallen. Dabei wird rücksichtslos auf der Straße aufgegriffen. Einen Aleppiner Bekannten traf jener deutsche Offizier beispielsweise unterwegs in einem Trupp von 50 Leuten in Pantoffeln und Hausrock ohne jedes Gepäck; er war beim Einkauf auf dem Markte aufgehoben, ins Sammellager geführt und verschickt worden.Auch für die hiesigen Waisenhäuser, in denen man die Waisen Verschickter gesammelt, scheint die wiederholt angedrohte letzte Stunde nunmehr geschlagen zu haben. Diese Waisenhäuser werden bekanntlich von europäischen (Schweizer und deutschen) und amerikanischen Hilfsgeldern unterhalten und von armenischen Geistlichen und (eins mit über 800 Waisen) Schwestern des Deutschen Hilfsbundes für christliches Liebeswerk verwaltet. Jetzt hat die hiesige Regierung einen besonderen Kommissar für dieseWaisenhäuser ernannt, der die Übernahme in türkische Verwaltung ausführen soll. Nach unter der Hand eingezogenen Erkundigungen soll diese nach folgenden Grundsätzen vor sich gehen:Die Knaben über 13 Jahre sollen verschickt, die Mädchen über 13 verheiratet werden (natürlich an Muhammedaner). Die Kinder zwischen 10 und 13 Jahren werden, weil sie schon unter dem Eindruck des Erlebten stehen, von den jüngeren getrennt in rein türkischen Waisenhäusern untergebracht, wo sie ein Handwerk lernen sollen. Die Kinder unter 10 Jahren werden in besonderen Waisenhäusern erzogen. Das heißt mit anderen Worten: Die Knaben über 13 Jahre werden umgebracht, die Mädchen dieses Alters in die Harems gesteckt — ein auffallend hübsches 12 jähriges Mädchen wurde soeben unter Drohung von Repressalien gegen hier lebende Verwandte aus dem neben dem Konsulat gelegenen Waisenhaus weggenommen und zwangsweise an einen stadtbekannten 70 jährigen Pascha verheiratet — die kleineren Kinder dem Islam zugeführt, soweit sie die türkische Waisenhausverwaltung überstehen.In Hama, Homs, Damaskus usw. sind, übereinstimmenden Nachrichten zufolge, in den letzten Wochen die Verschickten in Massen durch die Drohung weiterer Verschickung zum Übertritt zum Islam gepreßt worden. Dieser geht rein bürokratisch vor sich: Eingabe, und darauf Namensveränderung.Daß die Türkei durch diese Scheinbekehrung wirklich eine Vertürkung der Armenier erreichen könnte, muß als Illusion angesehen werden. Augenscheinlich schweben den Urhebern Beispiele aus der Erobererzeit des Osmanentums vor. Sie dürften aber ihre Rechnung ohne das heute ganz anders gestärkte Rassen- und Nationalgefühl gemacht haben und ohne den abgrundtiefen Haß, der ganz natürlicherweise auch in den neuen armenischen Muhammedanern gegen das eigentliche Türkentum — den Henker ihres Volkes — weiter leben wird. Werden die muhammedanischen Armenier somit nach allem Erlebten auch im Denken und Fühlen Armenier bleiben — und sicherlich nicht nur in der gegenwärtigen Generation —, so macht sie ihre Vermummung im Islam dem türkischen Volkstum künftig nur noch gefährlicher, weil weniger kenntlich.I. V.:Hoffmann.An die Kaiserliche Botschaft in Konstantinopel.

August.

291.

(Kaiserliches KonsulatAleppo.)

Telegramm.

Abgang aus Aleppo, den 7. August 1916.Ankunft in Therapia, den 7. August 1916.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Es scheint, daß die Weiterverschickung aller auswärtigen Armenier von Aleppo erneut und ernstlich in Angriff genommen werden soll. Ich werde von den hiesigen Armeniern gebeten, dies Euer Exzellenz vorzutragen. Offenbar will die hiesige Regierung die Angelegenheit nicht zur Ruhe kommen lassen.

Rößler.

292.

(KaiserlichesKonsulat Aleppo.)

Telegramm.

Abgang aus Aleppo, den 8. August 1916.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Im Anschluß an das Telegramm vom 7. August.

Die auswärtigen Armenier, deren Verschickung unmittelbar bevorsteht, zählen über 8000. Der amerikanische Konsul schätzt außerdem die Zahl der hier ansässigen Armenier, die in großer Gefahr stehen, verschickt zu werden, auf etwa 15000. Er glaubt, daß diese Maßregel auf die eigene Initiative des Wali zurückzuführen ist, und bittet Ew. Exzellenz, die amerikanische Botschaft zwecks Intervention vom vorstehenden zu verständigen.

Rößler.

KaiserlichDeutsche Botschaft.

Notiz.

Am 12. 8. auf der amerikanischen Botschaft in Abwesenheit des Geschäftsträgers an Mr. Tarler mitgeteilt; Mr. Tarler bestätigt, daß die amerikanische Botschaft mit der Sache befaßt ist und Schritte auf der Pforte getan hat.

13. 8. Mordtmann.

293.

(KaiserlichesKonsulat Aleppo.)

Telegramm.

Abgang aus Aleppo, den 13. August 1916.Ankunft in Therapia, den 14. August 1916.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Im Anschluß an das Telegramm vom 8. August.

Die ersten 200 Personen sind am 12. August verschickt worden. Weitere Transporte werden folgen. Ich bitte um Benachrichtigung auch der amerikanischen Botschaft.

Rößler.

Deutsche Botschaft

am 15. 8. der amerikanischen Botschaft mitgeteilt. Auf der Pforte hatte man versichert, daß keine Verschickungen mehr stattfinden würden.

16. 8. Mordtmann.

294.

14. August 1916 p. m.

Ein Funkspruch vom Eiffelturm meldet unter dem 12. 8. 1916:

„Aus Washington erfährt man, daß die Türkei die Bitte der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlagen hat, einem neutralen Komitee zu erlauben in Syrien[135], wo Tausende von Einwohnern Hunger leiden, Hilfe zu schaffen.“

295.

KaiserlichDeutsche Botschaft.

Therapia, den 17. August 1916.

Der Erzbischof Stepan hatte vor einiger Zeit durch Vermittelung des Patriarchats darum gebeten, von Meskene, wohin er inzwischen geschafft worden war, in eine größere Ortschaft überführt zu werden. Nach Mitteilung des Patriarchats ist nunmehr der Statthalter von Aleppo angewiesen worden, dem Genannten die Übersiedelung nach Jerusalem zu gestatten.

Metternich.

Seiner Exzellenz dem ReichskanzlerHerrn von Bethmann Hollweg.

296.

KaiserlichDeutsche Botschaft.

Therapia, den 23. August 1916.

Das von der Pforte erlassene Gesetz über das armenische Katholikat und Patriarchat trägt das Datum des 2 Schawwal 1334/19 Temuz 1332 (d. i. 1. August d. J.) und wurde im türkischen Reichsanzeiger (takvimi-vakaji) vom 10. d. M., Nr. 2611, veröffentlicht.

Wie der erste Paragraph bestimmt, werden die beiden Katholikate von Sis und Aghtamar mit den beiden Patriarchaten von Jerusalem und Konstantinopel zu einer einzigen Würde vereinigt und der Titular als „Katholikos-Patriarch“ zum geistlichen Oberhaupte der osmanischen Armenier mit dem Sitze im Kloster Mar Jakub in Jerusalem eingesetzt; die hierarchischen und sonstigen Beziehungen zum Katholikos von Etschmiadsin werden gelöst.

Titel und Würde eines armenischen Katholikos entsprechen denen eines Patriarchen in den griechisch-orthodoxen Kirchen. Ursprünglich gab es nur den einen Katholikos von Etschmiadsin. Im Laufe der Zeit und infolge der politischen Ereignisse wurden im späten Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit noch die Katholikate von Aghtamar (am Wansee) und Sis (Cilicien) errichtet.

Durch die Verschmelzung der Katholikate von Aghtamar und Sis mit den beiden Patriarchaten hat der neue Katholikospatriarch von Jerusalem das Recht erworben, sämtlichen Bischöfen in der Türkei die Weihe zu erteilen und ist hierarchisch unabhängig geworden. Die Auflösung aller Beziehungen zu Etschmiadsin dürfte die weitere Folge haben, daß den osmanischen Armeniern künftighin die Beteiligung an der Wahl des Katholikos von Etschmiadsin nicht mehr gestattet ist.

Unstreitig hatte die Pforte ein großes politisches Interesse, das Zwitterverhältnis, in dem der Patriarch von Konstantinopel zur türkischen Regierung und zu dem von Rußland abhängigen Katholikos von Etschmiadsin stand, zu beseitigen, und hat jetzt von demselben Rechte Gebrauch gemacht, wie Rußland, als es im Jahre 1836 die Palajenia erließ und dadurch die Stellung des Katholikos einseitig im Reichsinteresse regelte. Formell aber steht diese Maßregel im Widerspruch mit den Verpflichtungen, die sie durch Art. 62, Abs. 4, des Berliner Vertrages übernommen hatten: „Aucune entrave ne pourra être apportée soit à l’organisation hiérarchique des differentes communions, soit, à leur rapports avec leurs chefs spirituels.“

Die zweite tief eingreifende Veränderung ist die Beseitigung des „Grand Conseil de la Nation“, des großen Volksrats der Armenier.

Das neue Gesetz hat durch die Aufhebung des Volksrates und andere Bestimmungen dem demokratischen Regiment ein Ende bereitet. Der zukünftige Katholikospatriarch und seine Suffragane sind nunmehr unabhängig von dem russisch-armenischen Kirchenfürsten von Etschmiadsin und von dempolitischen Parteien der Hauptstadt und haben den ihnen zustehenden Einfluß als Vorsteher der Gemeinde. Andererseits ist damit eine empfindliche Capitis deminutio verbunden. Der Patriarch der Armenier ist nicht mehr Oberhaupt des armenischen Millet („Nation“), sondern einer Djemaët, Kultusgemeinde; denn mit diesem Ausdruck, der im Kanzleistil der Hohen Pforte von den bescheidenen Gemeinden der protestantischen Armenier und Karaitischen Juden gebraucht wird, während Griechen, Juden und bisher auch die Armenier ein „Millet“ bildeten, werden die letzteren jetzt im neuen Gesetz bezeichnet. Als einfache Gemeindevorsteher sind der Katholikospatriarch und die Bischöfe aller politischen Befugnisse entkleidet und, abgesehen von ihren kirchlichen Funktionen, auf die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten beschränkt. Der Sitz des Oberhauptes ist aus der Hauptstadt nach Jerusalem verlegt, wo er jeder politischen Betätigung entrückt ist; er ist nicht mehr das Exekutivorgan des Volksrates, sondern lediglich der Befehle der Regierung; überdies darf er fortan nur mit dem Kultusamte als vorgesetzter Behörde verkehren, während er früher Zutritt zu sämtlichen Behörden und zum Sultan hatte. Endlich ist die Zahl der Bischöfe dadurch erheblich verringert worden, daß solche in Zukunft nur für Distrikte mit über 15000 Seelen bestellt werden dürfen. Nach der Aussiedelung der armenischen Bevölkerung aus Kleinasien und Rumelien dürften nur wenige Distrikte übrig geblieben sein, in denen die armenische Bevölkerung diese Ziffer erreicht.

Das neue Gesetz vom 1. August d. J. zieht das Fazit aus den Maßregeln der Regierung, durch die die osmanischen Armenier als lebensfähige Nation vernichtet werden sollen; auf die Massenaussiedelungen mit der Niedermetzelung der Männer, Islamisierung der Zurückgebliebenen und der Kinder ist die Vermögenskonfiskation, auf diese nunmehr die Zertrümmerung der politischen Gemeinde erfolgt.

Metternich.

An Seine Exzellenz den Reichskanzlervon Bethmann Hollweg.

297.

KaiserlichesKonsulat Aleppo.

Aleppo, den 29. August 1916.

Über den Stand der Armenierverschickung in der Euphratgegend berichtet ein deutscher Offizier, der soeben von dort zurückgekehrt ist und die Zustände von früheren Reisen auf derselben Strecke gut kennt, folgendes:

Die Straße Aleppo-Der-es-Zor (die die Verschicktenzüge seit langen Monaten benutzen) biete jetzt ein verändertes Bild: sie sei verhältnismäßig leer geworden. Zwar seien bei den Aleppo zunächst gelegenen Stationen nochgrößere Armenierlager vorhanden. Weiter nach Süden zu, von Meskene ab, seien die Lager bedeutend verkleinert. Von den großen Stationen sei Sabkha ganz, Der-es-Zor bis auf einige hundert Handwerker, die für die Truppen arbeiteten, geleert, während an letzterem Orte noch vor 8 Wochen viele Tausende (von anderer Seite auf 20000 geschätzt) gelagert gewesen seien. Die geistigen Führer, wie Lehrer, Anwälte, Geistliche habe man in der letzten Zeit aus den Lagern gesammelt und in die Regierungsgebäude (also wohl in Gefängnisse) gesperrt. Alle übrigen — auch diejenigen, die in den nördlicheren Stationen sich wirklich anzusiedeln begonnen hatten — seien verschwunden. Nach amtlicher Lesart seien sie nach Mossul weitergeführt (d. h. einen Weg, auf dem die wenigsten Aussicht haben, lebend ans Ziel zu gelangen), nach allgemeiner Volksmeinung aber in den kleinen Tälern südöstlich von Der-es-Zor, im Winkel zwischen Euphrat und Chaburfluß, umgebracht worden. Man habe die Armenier nach und nach in Trupps von einigen Hunderten abgeführt und von dazu bestellten Tscherkessenbanden abschlachten lassen. Diese Angaben wurden dem Offizier bestätigt von einem arabischen Augenzeugen, der gerade vom Schauplatz einer solchen Szene kam, wohin ihn die Neugier getrieben hatte. Der Mann machte auf den Offizier einen glaubwürdigen Eindruck. Er erwähnte bei seiner Schilderung, deren Einzelheiten ich übergehe, zurzeit harrten an der von ihm besuchten Stelle noch dreihundert Armenier der Abschlachtung; die Hälfte kämen noch am selben Nachmittag, der Rest in der Nacht an die Reihe.

Manche Armenier haben Unterschlupf in Araberhäusern gefunden. Zu deren Aufsuchung ist Gendarmerie aufgeboten, die förmliche Jagden veranstalten soll. Die Beute wird in Euphratkähne geladen und nach Der-es-Zor gebracht.

Die Nomaden haben nach meinem Gewährsmann jenen Winkel zwischen Euphrat und Chabur verlassen, angeblich wegen der geschilderten Vorgänge.

In Aleppo hat die Verschickung der nicht „eingesessenen“ Armenier noch keinen großen Umfang angenommen. Immerhin sind ihr bisher schon etwa 800 verfallen. Dabei wird rücksichtslos auf der Straße aufgegriffen. Einen Aleppiner Bekannten traf jener deutsche Offizier beispielsweise unterwegs in einem Trupp von 50 Leuten in Pantoffeln und Hausrock ohne jedes Gepäck; er war beim Einkauf auf dem Markte aufgehoben, ins Sammellager geführt und verschickt worden.

Auch für die hiesigen Waisenhäuser, in denen man die Waisen Verschickter gesammelt, scheint die wiederholt angedrohte letzte Stunde nunmehr geschlagen zu haben. Diese Waisenhäuser werden bekanntlich von europäischen (Schweizer und deutschen) und amerikanischen Hilfsgeldern unterhalten und von armenischen Geistlichen und (eins mit über 800 Waisen) Schwestern des Deutschen Hilfsbundes für christliches Liebeswerk verwaltet. Jetzt hat die hiesige Regierung einen besonderen Kommissar für dieseWaisenhäuser ernannt, der die Übernahme in türkische Verwaltung ausführen soll. Nach unter der Hand eingezogenen Erkundigungen soll diese nach folgenden Grundsätzen vor sich gehen:

Die Knaben über 13 Jahre sollen verschickt, die Mädchen über 13 verheiratet werden (natürlich an Muhammedaner). Die Kinder zwischen 10 und 13 Jahren werden, weil sie schon unter dem Eindruck des Erlebten stehen, von den jüngeren getrennt in rein türkischen Waisenhäusern untergebracht, wo sie ein Handwerk lernen sollen. Die Kinder unter 10 Jahren werden in besonderen Waisenhäusern erzogen. Das heißt mit anderen Worten: Die Knaben über 13 Jahre werden umgebracht, die Mädchen dieses Alters in die Harems gesteckt — ein auffallend hübsches 12 jähriges Mädchen wurde soeben unter Drohung von Repressalien gegen hier lebende Verwandte aus dem neben dem Konsulat gelegenen Waisenhaus weggenommen und zwangsweise an einen stadtbekannten 70 jährigen Pascha verheiratet — die kleineren Kinder dem Islam zugeführt, soweit sie die türkische Waisenhausverwaltung überstehen.

In Hama, Homs, Damaskus usw. sind, übereinstimmenden Nachrichten zufolge, in den letzten Wochen die Verschickten in Massen durch die Drohung weiterer Verschickung zum Übertritt zum Islam gepreßt worden. Dieser geht rein bürokratisch vor sich: Eingabe, und darauf Namensveränderung.

Daß die Türkei durch diese Scheinbekehrung wirklich eine Vertürkung der Armenier erreichen könnte, muß als Illusion angesehen werden. Augenscheinlich schweben den Urhebern Beispiele aus der Erobererzeit des Osmanentums vor. Sie dürften aber ihre Rechnung ohne das heute ganz anders gestärkte Rassen- und Nationalgefühl gemacht haben und ohne den abgrundtiefen Haß, der ganz natürlicherweise auch in den neuen armenischen Muhammedanern gegen das eigentliche Türkentum — den Henker ihres Volkes — weiter leben wird. Werden die muhammedanischen Armenier somit nach allem Erlebten auch im Denken und Fühlen Armenier bleiben — und sicherlich nicht nur in der gegenwärtigen Generation —, so macht sie ihre Vermummung im Islam dem türkischen Volkstum künftig nur noch gefährlicher, weil weniger kenntlich.

I. V.:Hoffmann.

An die Kaiserliche Botschaft in Konstantinopel.


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