Chapter 59

April.381.(Auswärtiges Amt.)Telegramm.Berlin, den 3. April 1918.An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.Mit dem Überschreiten der früheren russischen Grenze gelangen die türkischen Truppen jetzt in Gegenden dichter armenischer Ansiedlungen. Damit wächst die Gefahr, daß es zu Ausschreitungen kommt. Euere Exzellenz wollen dahin wirken, daß Aufrechterhaltung strengster Manneszucht und mildes Vorgehen gegen die friedliche Bevölkerung den Truppenführern von neuem eingeschärft wird.v. d. Bussche.382.(Auswärtiges Amt.)Telegramm.Berlin, den 14. April 1918.An Deutsche Botschaft, Pera.Folgender Funkspruch ist aus Moskau hier eingegangen:„Der armenische Nationalrat, als das oberste Organ der Willenskundgebung des armenischen Volkes, wendet sich an Sie aus Anlaß der entstandenen unerträglichen Lage. Armenien, das blutüberströmt kaum aus dem Zustande einer jahrhundertlangen Unterdrückung entrissen wurde, ist neuen Leiden unterworfen worden. Den Abzug der russischen Truppen ausnützend, ergossen sich die türkischen Truppen sofort über das wehrlose Land, indem sie nicht nur alle türkischen, sondern auch schon alle russischen Armenier der Ausrottung unterwarfen. Im Widerspruch mit den Friedensbedingungen, die das Selbstbestimmungsrecht aller kaukasischen Bezirke anerkennen, rückt das türkische Heer, das Land verwüstend und die christliche Bevölkerung vernichtend, gegen Kars und Ardahan vor. Die Verantwortung für das weitere Schicksal der Armenier trifft Deutschland, da auf sein Betreiben die russischen Truppen aus den armenischen Bezirken herausgezogen wurden. Jetzt hängt es von ihm ab, die türkischen Truppen von den gewohnten Exzessen, die auf dem Boden der Rache und Wut stehen, abzuhalten. Nur schwer kann man sich mit dem Gedanken aussöhnen, daß ein Kulturstaat wie Deutschland, der die Möglichkeit einer Einwirkung auf seinen Bundesgenossen, die Türkei, hat, es gestatten würde, daß der Friedensvertrag von Brest für das armenische Volk, das gegen seinen Willen in diesen Krieg hineingezogen wurde, zur Quelle zahlloser Leiden würde. Deshalb ist der Nationalrat des Glaubens, daß Sie die nötigen und nur Ihnen möglichen Maßnahmen gegen die türkischen Behörden zwecks Beschützung des armenischen Volkes vor neuen Schrecken treffen werden.Als Bevollmächtigter des NationalratesNikolai Adonz, Professor der Universität Petrograd,Johannes Sawriew, vereidigter Rechtsanwalt.“Bitte dortiger Regierung Mitteilung zu machen und auf das Bedenkliche des türkischen Vorgehens hinweisen.v. d. Bussche.383.(Auswärtiges Amt.)Telegramm.Berlin, den 15. April 1918.An die Deutsche Botschaft, Pera.Die Nachrichten über Greueltaten der vorrückenden türkischen Truppen mehren sich neuerdings. Euere Exzellenz darf ich um baldige Äußerung bitten, wie Sie diese Nachrichten beurteilen und was für Meldungen dort etwa aus dem ehemals russischen Gebiet eingegangen sind.Da wir die Bestimmung des Brester Vertrages über Kars, Ardahan und Batum für die Türken durchgesetzt haben, wären wir in einer äußerst peinlichen Lage, wenn die jetzt erhobenen Beschuldigungen auf Wahrheit beruhten. Wir müssen verlangen, daß die Türkei schonend mit der christlichen Bevölkerung umgeht und ihre Rechte in jeder Hinsicht achtet. Auch haben wir ein Recht darauf, von den Türken über alle Vorgänge in den genannten Gebieten auf dem Laufenden erhalten zu werden. Euere Exzellenz wollen in diesem Sinne mit Großwesir und Minister des Äußern sprechen und Talaat Pascha an seine Zusage erinnern, alsbald nach der Rückkehr aus Bukarest eine Amnestie für die Armenier zu erlassen. Von einer solchen Maßnahme versprechen wir uns im gegenwärtigen Augenblick eine beruhigende Wirkung auf die überall bereits stark erregte öffentliche Meinung. Auch auf die Armenier in dem ehemals russischen Gebiete dürfte sie ihren Eindruck nicht verfehlen. Es wäre erwünscht, wenn General von Seeckt die Entsendung deutscher Offiziere durchsetzen würde.Unterstaatssekretär v. d. Bussche.384.(KaiserlichDeutsche Botschaft.)Telegramm.Pera, den 24. April 1918.An Auswärtiges Amt.Enver Pascha, der heute morgen aus Batum zurückgekehrt ist, war bei meiner heutigen Unterredung mit dem Großwesir längere Zeit zugegen. Enver war voll Optimismus. Alles stehe im Kaukasus großartig für die Türken. Sie brauchten nur etwas weiter vorzurücken, dann werde Tschenkeli sofort nach Batum kommen und Frieden schließen. Enver hat im gleichen Sinn unserer obersten Heeresleitung gedrahtet.Ich sagte Großwesir, daß wir zum mindesten eine Garantie in der Armenierfrage haben müßten, wenn wir die türkische Politik im Kaukasus unterstützen sollten. Hierauf erwiderte Talaat Pascha, daß ich seine diesbezügliche Zusage nicht mehr als vertraulich zu behandeln brauche. Ich sei autorisiert, Euerer Exzellenz amtlich auch zur Veröffentlichung mitzuteilen, daß die Amnestie für friedliche Armenier nebst Geldbewilligung und Erlaubnis zur Rückkehr in Heimat in Vorbereitung sei.Bernstorff.385.(Auswärtiges Amt.)Telegramm.Berlin, den 26. April 1918.An die Deutsche Botschaft, Pera.Auf Telegramm vom 24. April.Es wäre uns vor Veröffentlichung türkischer Erklärung erwünscht, Aufklärung zu erhalten, ob sich die Rückkehrerlaubnis auch auf die nach Rußland Geflüchteten oder nur auf die Deportierten bezieht. Für welche Zwecke ist Geldbewilligung beabsichtigt?v. d. Bussche.386.(KaiserlichDeutsche Botschaft.)Telegramm.Abgang aus Konstantinopel, den 28. April 1918.Ankunft, den 29. April 1918.An Auswärtiges Amt.Antwort auf Telegramm vom 26. April.Die Amnestie soll, wie mir Großwesir sagte, für die hiesigen Armenier gelten. Die nicht im Lande befindlichen zurückzuholen, wäre — so meinteTalaat Pascha — gefährlich. Die Geldbewilligung soll erfolgen, um die Armenier zu entschädigen, die ihren Besitz verloren haben. Die Armenier sollen, so weit dies möglich ist, die Wahl zwischen ihrem früheren Besitz und einem Geldbetrag haben.Bei seiner Anwesenheit in Batum hat Enver Pascha eine Proklamation an die in den drei neuen türkischen Bezirken wohnhaften Armenier erlassen, daß sie dort bleiben möchten. Er hafte für ihre Sicherheit, Besitz und Freiheit. Die meisten hätten sich zu bleiben bereit erklärt.Bernstorff.387.Auswärtiges Amt.Berlin, den 30. April 1918.Richtlinien für den deutschen Bevollmächtigten zu Verhandlungen mit der Transkaukasischen Republik in Batum.I. Bei den Verhandlungen mit den Transkaukasiern ist zu beachten:. . . . . . . . . . . . . . . . . .3. Es ist dahin zu wirken, daß den Armeniern in den Gebieten, wo sie in geschlossenen Siedelungen wohnen, von den Georgiern und Tataren lokale Autonomie gewährt und auch in den übrigen Teilen Transkaukasiens ihnen volle Freiheit in der Ordnung ihrer kirchlichen und kulturellen Angelegenheiten zugestanden wird.II. Bezüglich der Türkei ist zu berücksichtigen:. . . . . . . . . . . . . . . . . .2. Die türkische Regierung ist zu bewegen, in den an sie nach dem Brester Frieden und dem Vertrag mit Transkaukasien zurückfallenden Gebieten den Armeniern, wo sie in geschlossenen Siedelungen wohnen, lokale Autonomie zu gewähren und in den übrigen Teilen des Landes ihnen volle Freiheit in der Ordnung ihrer kirchlichen und kulturellen Angelegenheiten zuzugestehen.

April.

381.

(Auswärtiges Amt.)

Telegramm.

Berlin, den 3. April 1918.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Mit dem Überschreiten der früheren russischen Grenze gelangen die türkischen Truppen jetzt in Gegenden dichter armenischer Ansiedlungen. Damit wächst die Gefahr, daß es zu Ausschreitungen kommt. Euere Exzellenz wollen dahin wirken, daß Aufrechterhaltung strengster Manneszucht und mildes Vorgehen gegen die friedliche Bevölkerung den Truppenführern von neuem eingeschärft wird.

v. d. Bussche.

382.

(Auswärtiges Amt.)

Telegramm.

Berlin, den 14. April 1918.

An Deutsche Botschaft, Pera.

Folgender Funkspruch ist aus Moskau hier eingegangen:

„Der armenische Nationalrat, als das oberste Organ der Willenskundgebung des armenischen Volkes, wendet sich an Sie aus Anlaß der entstandenen unerträglichen Lage. Armenien, das blutüberströmt kaum aus dem Zustande einer jahrhundertlangen Unterdrückung entrissen wurde, ist neuen Leiden unterworfen worden. Den Abzug der russischen Truppen ausnützend, ergossen sich die türkischen Truppen sofort über das wehrlose Land, indem sie nicht nur alle türkischen, sondern auch schon alle russischen Armenier der Ausrottung unterwarfen. Im Widerspruch mit den Friedensbedingungen, die das Selbstbestimmungsrecht aller kaukasischen Bezirke anerkennen, rückt das türkische Heer, das Land verwüstend und die christliche Bevölkerung vernichtend, gegen Kars und Ardahan vor. Die Verantwortung für das weitere Schicksal der Armenier trifft Deutschland, da auf sein Betreiben die russischen Truppen aus den armenischen Bezirken herausgezogen wurden. Jetzt hängt es von ihm ab, die türkischen Truppen von den gewohnten Exzessen, die auf dem Boden der Rache und Wut stehen, abzuhalten. Nur schwer kann man sich mit dem Gedanken aussöhnen, daß ein Kulturstaat wie Deutschland, der die Möglichkeit einer Einwirkung auf seinen Bundesgenossen, die Türkei, hat, es gestatten würde, daß der Friedensvertrag von Brest für das armenische Volk, das gegen seinen Willen in diesen Krieg hineingezogen wurde, zur Quelle zahlloser Leiden würde. Deshalb ist der Nationalrat des Glaubens, daß Sie die nötigen und nur Ihnen möglichen Maßnahmen gegen die türkischen Behörden zwecks Beschützung des armenischen Volkes vor neuen Schrecken treffen werden.

Als Bevollmächtigter des NationalratesNikolai Adonz, Professor der Universität Petrograd,Johannes Sawriew, vereidigter Rechtsanwalt.“

Bitte dortiger Regierung Mitteilung zu machen und auf das Bedenkliche des türkischen Vorgehens hinweisen.

v. d. Bussche.

383.

(Auswärtiges Amt.)

Telegramm.

Berlin, den 15. April 1918.

An die Deutsche Botschaft, Pera.

Die Nachrichten über Greueltaten der vorrückenden türkischen Truppen mehren sich neuerdings. Euere Exzellenz darf ich um baldige Äußerung bitten, wie Sie diese Nachrichten beurteilen und was für Meldungen dort etwa aus dem ehemals russischen Gebiet eingegangen sind.

Da wir die Bestimmung des Brester Vertrages über Kars, Ardahan und Batum für die Türken durchgesetzt haben, wären wir in einer äußerst peinlichen Lage, wenn die jetzt erhobenen Beschuldigungen auf Wahrheit beruhten. Wir müssen verlangen, daß die Türkei schonend mit der christlichen Bevölkerung umgeht und ihre Rechte in jeder Hinsicht achtet. Auch haben wir ein Recht darauf, von den Türken über alle Vorgänge in den genannten Gebieten auf dem Laufenden erhalten zu werden. Euere Exzellenz wollen in diesem Sinne mit Großwesir und Minister des Äußern sprechen und Talaat Pascha an seine Zusage erinnern, alsbald nach der Rückkehr aus Bukarest eine Amnestie für die Armenier zu erlassen. Von einer solchen Maßnahme versprechen wir uns im gegenwärtigen Augenblick eine beruhigende Wirkung auf die überall bereits stark erregte öffentliche Meinung. Auch auf die Armenier in dem ehemals russischen Gebiete dürfte sie ihren Eindruck nicht verfehlen. Es wäre erwünscht, wenn General von Seeckt die Entsendung deutscher Offiziere durchsetzen würde.

Unterstaatssekretär v. d. Bussche.

384.

(KaiserlichDeutsche Botschaft.)

Telegramm.

Pera, den 24. April 1918.

An Auswärtiges Amt.

Enver Pascha, der heute morgen aus Batum zurückgekehrt ist, war bei meiner heutigen Unterredung mit dem Großwesir längere Zeit zugegen. Enver war voll Optimismus. Alles stehe im Kaukasus großartig für die Türken. Sie brauchten nur etwas weiter vorzurücken, dann werde Tschenkeli sofort nach Batum kommen und Frieden schließen. Enver hat im gleichen Sinn unserer obersten Heeresleitung gedrahtet.

Ich sagte Großwesir, daß wir zum mindesten eine Garantie in der Armenierfrage haben müßten, wenn wir die türkische Politik im Kaukasus unterstützen sollten. Hierauf erwiderte Talaat Pascha, daß ich seine diesbezügliche Zusage nicht mehr als vertraulich zu behandeln brauche. Ich sei autorisiert, Euerer Exzellenz amtlich auch zur Veröffentlichung mitzuteilen, daß die Amnestie für friedliche Armenier nebst Geldbewilligung und Erlaubnis zur Rückkehr in Heimat in Vorbereitung sei.

Bernstorff.

385.

(Auswärtiges Amt.)

Telegramm.

Berlin, den 26. April 1918.

An die Deutsche Botschaft, Pera.

Auf Telegramm vom 24. April.

Es wäre uns vor Veröffentlichung türkischer Erklärung erwünscht, Aufklärung zu erhalten, ob sich die Rückkehrerlaubnis auch auf die nach Rußland Geflüchteten oder nur auf die Deportierten bezieht. Für welche Zwecke ist Geldbewilligung beabsichtigt?

v. d. Bussche.

386.

(KaiserlichDeutsche Botschaft.)

Telegramm.

Abgang aus Konstantinopel, den 28. April 1918.Ankunft, den 29. April 1918.

An Auswärtiges Amt.

Antwort auf Telegramm vom 26. April.

Die Amnestie soll, wie mir Großwesir sagte, für die hiesigen Armenier gelten. Die nicht im Lande befindlichen zurückzuholen, wäre — so meinteTalaat Pascha — gefährlich. Die Geldbewilligung soll erfolgen, um die Armenier zu entschädigen, die ihren Besitz verloren haben. Die Armenier sollen, so weit dies möglich ist, die Wahl zwischen ihrem früheren Besitz und einem Geldbetrag haben.

Bei seiner Anwesenheit in Batum hat Enver Pascha eine Proklamation an die in den drei neuen türkischen Bezirken wohnhaften Armenier erlassen, daß sie dort bleiben möchten. Er hafte für ihre Sicherheit, Besitz und Freiheit. Die meisten hätten sich zu bleiben bereit erklärt.

Bernstorff.

387.

Auswärtiges Amt.

Berlin, den 30. April 1918.

Richtlinien für den deutschen Bevollmächtigten zu Verhandlungen mit der Transkaukasischen Republik in Batum.

I. Bei den Verhandlungen mit den Transkaukasiern ist zu beachten:

. . . . . . . . . . . . . . . . . .

3. Es ist dahin zu wirken, daß den Armeniern in den Gebieten, wo sie in geschlossenen Siedelungen wohnen, von den Georgiern und Tataren lokale Autonomie gewährt und auch in den übrigen Teilen Transkaukasiens ihnen volle Freiheit in der Ordnung ihrer kirchlichen und kulturellen Angelegenheiten zugestanden wird.

3. Es ist dahin zu wirken, daß den Armeniern in den Gebieten, wo sie in geschlossenen Siedelungen wohnen, von den Georgiern und Tataren lokale Autonomie gewährt und auch in den übrigen Teilen Transkaukasiens ihnen volle Freiheit in der Ordnung ihrer kirchlichen und kulturellen Angelegenheiten zugestanden wird.

II. Bezüglich der Türkei ist zu berücksichtigen:

. . . . . . . . . . . . . . . . . .

2. Die türkische Regierung ist zu bewegen, in den an sie nach dem Brester Frieden und dem Vertrag mit Transkaukasien zurückfallenden Gebieten den Armeniern, wo sie in geschlossenen Siedelungen wohnen, lokale Autonomie zu gewähren und in den übrigen Teilen des Landes ihnen volle Freiheit in der Ordnung ihrer kirchlichen und kulturellen Angelegenheiten zuzugestehen.

2. Die türkische Regierung ist zu bewegen, in den an sie nach dem Brester Frieden und dem Vertrag mit Transkaukasien zurückfallenden Gebieten den Armeniern, wo sie in geschlossenen Siedelungen wohnen, lokale Autonomie zu gewähren und in den übrigen Teilen des Landes ihnen volle Freiheit in der Ordnung ihrer kirchlichen und kulturellen Angelegenheiten zuzugestehen.


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