II. Die allgemeine Deportation.
Am 22. April bestätigte der Minister des Innern die Mitteilungen, die die Botschaft über den Ausbruch der Unruhen in Wan erhalten hatte, — mit der Bitte um vorläufige Geheimhaltung. An dem darauffolgenden Sonntag, dem 25. April, erfuhr das überraschte Konstantinopel, daß in der Nacht vom Sonnabend auf den Sonntag die politischen und geistigen Spitzen der armenischen Gesellschaft in der Hauptstadt verhaftet worden seien. In der Nacht vom Sonntag auf den Montag wurde die Razzia erneuert. Gegen 600 armenische Intellektuelle, die führenden Männer der Nation, Deputierte, Parteiführer, Schriftsteller, Journalisten, Geistliche, Ärzte wurden in den Tagen darauf ohne Verhör und Urteil aus den Gefängnissen in das Innere von Kleinasien nach Ajasch und Tschangri abtransportiert[7]. Gerüchte von geplanten Attentaten zirkulierten in der Stadt, die aber von der Regierung selbst dementiert wurden. Von den Vorgängen in Wan war noch nichts bekannt. Am 29. April wurde die Bevölkerung von Konstantinopel aufgefordert, alle Waffen abzuliefern, was ohne Zwischenfall geschah.
Offiziell teilte Talaat Bey, der Minister des Innern, der Botschaft durch ihren ersten Dragoman mit, „die Regierung sei jetzt entschlossen, dem bisherigen Zustand ein Ende zu bereiten, wonach jede Religionsgemeinschaft ihre besondere ‚Politik‘ mache und hierzu besondere politische Vereinigungen gründen und unterhalten könne. In der Türkei solle künftig nur ‚osmanische‘ Politik gemacht werden. Unter den hiesigen (Konstantinopeler) Armeniern befänden sich eine Reihe von politisch nicht ganz sicheren Persönlichkeiten; sie seien natürlich gerade unter den tätigen Mitgliedern der Klubs und Redaktionen zu suchen. Die Besorgnis sei nicht von der Hand zu weisen, daß im Falle einer ungünstigen Wendung des Krieges diese Elemente die Gelegenheit zur Unruhestiftung ergreifen könnten. Der Augenblick schien günstig, alle diese Verdächtigen aus der Hauptstadt zu entfernen. Unter den Verschickten gäbe es sicher viele,die in keiner Weise schuldig seien. Dies leugne die Regierung nicht, und er — Talaat — werde aus eigenem Antrieb und ohne daß es hierzu einer Intervention bedürfe, diesen die Erlaubnis zur Rückkehr erteilen.“[8]
So wurde im voraus einer Intervention von deutscher Seite vorgebeugt. Beschuldigungen gegen die allgemein als loyal bekannten und geachteten Intellektuellen, zum Teil persönliche Freunde der jungtürkischen Führer — Zohrab hatte Halil Bey in den Tagen der Gegenrevolution das Leben gerettet —, wurden nicht erhoben. Die Verhaftung wurde als Vorbeugungsmaßregel charakterisiert und eine richterliche Untersuchung in Aussicht gestellt, um etwa Verdächtige zu ermitteln.
Ein Zusammenhang der Verhaftungen mit den Vorgängen in Wan wurde nicht konstruiert. Der Plan der Vernichtung der armenischen Nation, der man in ihren geistigen Führern das Haupt abschlug, ehe man den Leib der Todesfolter unterwarf, mußte im Dunkel bleiben, bis die Vorbereitungen für die Gesamtdeportation getroffen waren. Der Einmarsch der russischen Truppen in Wan scheint den letzten Widerstand im Komitee gebrochen zu haben. Die radikalen Elemente des Komitees triumphierten. Der Beschluß der Deportation wurde auf die ganze armenische Bevölkerung der Türkei ausgedehnt.
Am 27. Mai erschien das „Provisorische Gesetz über die Verschickung verdächtiger Personen“. Artikel 2 lautet:
„Die Kommandanten der Armeen, Armeekorps und Divisionen können, wenn militärische Bedürfnisse es fordern, die Bevölkerung von Städten und Dörfern, die sie der Schuld des Verrats oder der Spionage für verdächtig halten, dislozieren und in anderen Orten ansiedeln.“
Schuldbeweise sind für die Strafe der Verschickung nicht erforderlich. Verdacht genügt. So wurde es in Konstantinopel, so im ganzen Reich gehalten.
Es ging nicht wohl an, einen Beschluß von so großer Tragweite wie den der Deportation der Deutschen Botschaft ganz zu verschweigen. Durch die grotesken Übertreibungen und Entstellungen der Vorgänge in Wan, durch gleichzeitige unkontrollierbare Mitteilungen über Aufstände in Bitlis und Musch, über geplante Verschwörungen in Erzerum, Bombenfunde und Spionageakte an verschiedenen Plätzen des Reiches, war auf der Botschaft eine Atmosphäre geschaffen, die einschneidende Maßregeln als gerechtfertigt erscheinen ließ. Allerdings hätte ein Telegramm aus Mossul vom 18. Mai, das gleichzeitig mit dem Fall von Wan durch Konsul Holstein der Botschaft zuging, stutzig machen können. Denn es meldete, daß nach gleichlautenden Mitteilungen des nestorianischen Patriarchen in Kodschanes und des chaldäischen Patriarchen in Mossul, „die Muselmanen im Bezirk Amadia ein allgemeines Christenmassaker planten und schon damit begonnen hätten; Wali gebe Tatsache zu und scheine die Bewegung, wenn nicht gerade zu schüren, so doch nicht energisch genug zu hemmen“. Doch hier handelte es sich um nestorianische, jakobitische und chaldäische Syrer, nicht um Armenier.
Am 31. Mai drahtete der deutsche Botschafter an das Auswärtige Amt: „Zur Eindämmung der armenischen Spionage und um neuen armenischen Massenerhebungen vorzubeugen, beabsichtigt Enver Pascha unter Benutzung des Kriegs- (Ausnahme-) Zustandes eine große Zahl armenischer Schulen zu schließen, armenische Postkorrespondenz zu untersagen, armenische Zeitungen zu unterdrücken und aus den jetzt insurgierten armenischen Zentren alle nicht ganz einwandfreien Familien in Mesopotamien anzusiedeln. Er bittet dringend, daß wir ihm hierbei nicht in den Arm fallen.“
Bezeichnend für die Mitteilung Enver Paschas an den Botschafter ist die Voranstellung von Schulen, Postkorrespondenzen und armenischen Zeitungen vor die Hauptsache, die Ankündigung der Verschickungen. Um Einwänden im voraus zu begegnen, wird die Maßregel auf „nicht ganz einwandfreie Familien“ und die „jetzt insurgierten armenischen Zentren“ beschränkt.
Welche Zentren waren damals insurgiert?
Die Deserteuraffäre in Zeitun und die Spionageakte in Dörtjol waren durch Abtransport der Bewohner von Zeitun und Dörtjol erledigt. Die Unruhen in Bitlis und Musch waren, was die Botschaft nicht wußte, durch die Behörden mit Hilfe des Abgeordneten Papasian beglichen. Vereinzelte verbürgte oder unverbürgte Bombenfunde[9]„gehörten zu dem schon bekannten Inventar der türkischen Behörden an solchen Vorwänden“. In Erzerum „glaubte“ der Wali Beweise für eine armenische Verschwörung in Händen zu haben, obwohl nach dem Zeugnis General Posseldts „die Aufführung der Armenier tadellos“ und nach dem Urteil des Konsuls von Scheubner-Richter „ein Aufstand nicht zu erwarten war“. Als „Massenerhebung“ und ernste Gefahr für die militärischen Operationen mußte dagegen die „Insurrektion“ von Wan erscheinen.
Die Maßregel partieller Verschickungen von „nicht einwandfreien Familien“ konnte sich nach den vorliegenden Berichten nur auf die östlichen Wilajets an der kaukasischen Front beziehen, wo es nach türkischen Meldungen in Wan, Schatakh, Bitlis und Musch „insurgierte Zentren“ zu geben schien. Da schon im Sommer 1914 Rußlands Anteil an Kurdenaufständen in Bitlis und Musch gemeldet war, hatte auch die von der Pforte behauptete „von Rußland genährte Wühlarbeit“ einige Wahrscheinlichkeit für sich[10]. Vom militärischen Gesichtspunkt konnten bei der unvollkommenen Information über die tatsächlichen Vorgänge Vorbeugungsmaßregeln „in den insurgierten Zentren“ als berechtigt erscheinen. So sah der Botschafter keinen Grund, sich den angekündigten Maßregeln Enver Paschas zu widersetzen und hielt sie in den von Enver selbst gezogenen Grenzen („nicht ganz einwandfreie Familien“, „insurgierte Zentren“, „Ansiedlung in Mesopotamien“) für berechtigt. Er glaubte sich darauf beschränken zu müssen, auf Milderung in der Form hinzuwirken, und informierte die Konsulate von Trapezunt, Erzerum, Adana, Aleppo, Mossul, Bagdad — von denen die nördlichen als Ausgangspunkt, die südlichen als Verschickungsziele in Betracht kamen, — um eine geordnete Ausführung der Maßnahmen überwachen zu können. Die Erfahrungen, die mit tscherkessischen und bulgarischen Muhadschirs (Emigranten) gemacht worden waren, hätten den Botschafter belehren können, was bei solchen „Ansiedelungen“ herauszukommen pflegte. Aber er machte sich wohlkeine deutliche Vorstellung davon. In Pera kennt man nur das europäische, aber nicht das asiatische Gesicht der Türkei. Bisher waren in Cilicien und Ostanatolien keine Massaker vorgekommen. Noch am 15. Mai hatte der deutsche Konsul aus Erzerum berichtet: „Der Ausbruch eines Massakers ist hier kaum anzunehmen, es sei denn, daß Mißerfolge an der Front die türkischen Truppen zu einem Rückzuge nach Erzerum nötigen werden.“ Vorstellungen, die die Botschaft wegen der Deportationsmaßregeln von Frauen und Kindern im Wilajet Erzerum erhob, wurden von Talaat Bey damit beruhigt, daß „die Armenier durch die Deportation vor Schlimmerem, nämlich Massakers, bewahrt werden sollen; die Regierung werde den Ausgewiesenen neue Wohnsitze anweisen und sie auch unterstützen“. Dergleichen Zusagen nahm man damals noch ernst.
Es stellte sich nur zu bald heraus, daß die Konsuln die Folgen der Deportation zutreffender beurteilten, als die Botschaft.
Am 3. Juni prophezeite der Vicekonsul von Scheubner-Richter in Erzerum die zu erwartenden Wirkungen der Deportationsmaßregel:
„Die armenischen Bewohner aller Ebenen, wahrscheinlich auch Erzerums, sollen bis Der es Zor (in die arabische Wüste) geschickt werden. Diese Aussiedelung großen Maßstabes ist gleichbedeutend mit Massakers, da mangels jeglicher Transportmittel kaum die Hälfte ihren Bestimmungsort lebend erreichen wird, und dürfte nicht nur den Ruin der Armenier, sondern den des ganzen Landes nach sich ziehen.“
Eine Woche später trafen böse Nachrichten aus Diarbekr ein. Konsul Holstein drahtet am 10. Juni:
„614 aus Diarbekr hierher verbannte armenische Männer, Frauen und Kinder sind auf der Floßreise sämtlich abgeschlachtet worden; die Kelleks sind gestern hier leer angekommen; seit einigen Tagen treiben Leichen und menschliche Glieder im Fluß vorbei. Weitere Transporte armenischer ‚Ansiedler‘ sind hierher unterwegs, ihnen dürfte dasselbe Los bevorstehen. Ich habe der hiesigen Regierung meinen tiefsten Abscheu über diese Verbrechen zum Ausdruck gebracht; der Wali sprach sein Bedauern darüber aus mit dem Bemerken, daß allein der Wali von Diarbekr dafür verantwortlich sei.“
Am 12. Juni berichtet Konsul Rößler aus Aleppo:
„Von dem hier weilenden Katholikos von Sis wird die Seelenzahlder bisher verbannten Armenier auf über 30000 angegeben. Zeitun und Umgegend, ferner Alabasch, Albistan, Dörtjol, Hassan-Beyli sind vollständig geräumt. Es sind nicht nur die Familien, die „nicht ganz einwandfrei“ schienen, verbannt worden, sondern die ganze Bevölkerung, sogar die Familien der im Heeresdienst stehenden Soldaten... Damit geht die Regierung weit über den Zweck notwendiger Vorbeugungsmaßregeln hinaus.“
Am 18. Juni meldet von Scheubner-Richter aus Erzerum das erste Massaker:
„Vernichtung der ausgewiesenen Armenier auf dem Wege über Ersindjan nach Kharput.“ Es handelte sich, wie erst später bekannt wurde, um die von Kurden und Regierungstruppen der 86. Kavalleriebrigade unter Führung ihrer Offiziere vom 10. bis 14. Juni verübte Abschlachtung von 20 bis 25000 Deportierten, fast nur Frauen und Kinder, in der Kemachschlucht, 12 Stunden von der Garnisonstadt Ersindjan, dem Sitz des Kommandos des 3. Armeekorps.
Der Botschafter drahtet an den Konsul (21. Juni):
„Ich bitte dem Wali eindringlich vorzustellen, daß solche schmachvollen Vorfälle das Ansehen der Regierung im neutralen Auslande und bei den Freunden der Türkei schädigen und die Autorität der Behörden im Inland untergraben... Pflicht der Ortsbehörden ist es, solche Vorkommnisse mit allen Mitteln zu verhindern, wenn sie nicht eine schwere Verantwortung auf sich laden wollen.“
In gleichem Sinne erhebt der Botschafter Vorstellungen bei der Pforte. Auch die Massenausweisungen in Cilicien hatte der Botschafter bei dem Minister des Innern zur Sprache gebracht. Die ungewollte Folge dieses Schrittes war die Enthebung des Walis Djelal Bey von Aleppo, des einzigen Walis, der in seinem Wilajet sich den Maßregeln der Regierung mit Erfolg widersetzt hatte. Auch die Vorstellungen der Konsuln blieben wirkungslos oder hatten das entgegengesetzte Resultat.
Bis gegen Ende Juni konnte es immer noch den Anschein haben, als ob die Maßregel sich auf die strategisch bedrohten Grenzgebiete (Cilicien, Erzerum) beschränken würde. Ende Juni läßt die Regierung den Schleier fallen. A tempo setzen in allen ostanatolischen Wilajets, auch in den mittleren Provinzen (die Hunderte von Kilometern vom Kriegsschauplatz abliegen), Massendeportationen ein, die ausnahmslos mit Konfiskation aller Habe, Abschlachtungen der männlichen Bevölkerung und Raub von jungen Frauen und Töchternverbunden sind. Jetzt bestand kein Zweifel mehr, daß es sich nicht um militärische Maßnahmen zur Sicherung des Reiches, sondern um eine planmäßige Vernichtung des armenischen Volkes handelte. Es folgen Schlag auf Schlag:
14. Juni bis 15. Juli Deportation der Armenier von Erzerum.24. Juni Deportation der Armenier von Schabin-Karahissar.25. „„„„„Siwas.26. „„„„„Mamuret ul Asis (Kharput).26. „„„„„Trapezunt.26. „„„„„Erzerum.27. „„„„„Samsun.1. Juli Massaker von Nisibin-Tell Ermen (Armenier u. Syrer).1. „„„Bitlis.10. „„„Musch.15. „„„Malatia.27. „ Deportation des Küstengebiets von Cilicien und Antiochia.28. „„von Aintab, Killis und Adiaman.30. „„von Suedije.12.–19. August Deportation von Westanatolien (Ismid, Baktschedschik, Brussa, Adabasar usw.).16.„„„Marasch.16.„„„Konia.19.„Massaker in Urfa.
14. Juni bis 15. Juli Deportation der Armenier von Erzerum.24. Juni Deportation der Armenier von Schabin-Karahissar.25. „„„„„Siwas.26. „„„„„Mamuret ul Asis (Kharput).26. „„„„„Trapezunt.26. „„„„„Erzerum.27. „„„„„Samsun.1. Juli Massaker von Nisibin-Tell Ermen (Armenier u. Syrer).1. „„„Bitlis.10. „„„Musch.15. „„„Malatia.27. „ Deportation des Küstengebiets von Cilicien und Antiochia.28. „„von Aintab, Killis und Adiaman.30. „„von Suedije.12.–19. August Deportation von Westanatolien (Ismid, Baktschedschik, Brussa, Adabasar usw.).16.„„„Marasch.16.„„„Konia.19.„Massaker in Urfa.
Ich führe hier nur die Hauptplätze an mit den Daten, an denen sie von den Konsuln gemeldet wurden. Die Verschickung betraf aber nicht nur diese Plätze, sondern die gesamte armenische Stadt- und Landbevölkerung in Ost- und Westanatolien, Cilicien und Mesopotamien (mit Ausnahme von Konstantinopel, Smyrna und Aleppo), im ganzen 1400000 Armenier, Männer, Frauen und Kinder.
Die Ausweisung wurde in der Regel nur wenige Tage oder Stunden vorher angekündigt. Die Ausgewiesenen mußten alle ihre Habe, Häuser, Äcker, Vieh, Hausgerät, Werkzeuge, zurücklassen. Die Deportation war zugleich eine Gesamtkonfiskation des armenischen Volksvermögens. Wo erlaubt wurde, Wagen oder Transporttiere mitzunehmen, wurden sie den Emigranten von den begleitenden Gendarmen auf dem Wege wieder abgenommen. Ebenso Geld, Schmucksachen und was sich sonst noch in ihren Händen befand. Die Männer wurden von Frauen und Kindern getrennt, abseitsgeführt und getötet. Die jüngeren Frauen und Mädchen, auch Kinder, in türkische Harems und kurdische Dörfer verkauft oder verschleppt. Was nach monatelangen Wanderungen am Verschickungsziel, den Rändern der arabischen Wüste, ankam, waren Haufen von zerlumpten, ausgehungerten, bettelarmen Menschen, meist nur Greise, ältere Frauen und Kinder.
Am 31. August erklärt Talaat Pascha dem stellvertretenden deutschen BotschafterFürst Hohenlohe-Langenburg[11]— wenn auch in anderem Sinne — „La question armenienne n’existe plus.“
Was haben die deutschen Botschafter zur Abwehr des Unheils und zur Eindämmung seiner verhängnisvollen Folgen getan?
Durch die Ankündigung von Verschickungen „nicht ganz einwandfreier Familien“ aus den „insurgierten Zentren“ war die Deutsche Botschaft über den Charakter und die Tragweite des Komiteebeschlusses getäuscht worden. Es handelte sich nicht um „Familien“, sondern um das ganze armenische Volk; nicht um „insurgierte Zentren“, sondern um ganz Anatolien und Mesopotamien. Bis in die innersten Provinzen hinein wurde jede Stadt und jedes Dorf, in dem Armenier wohnten, für „insurgiert“ erklärt, obwohl es im ganzen Deportationsgebiet, seit Wan in russischen Händen war, überhaupt keine „Insurrection“ gab. Aber, nach dem provisorischen Gesetz vom 27. Mai genügte ja „Verdacht“ als Grund, um der Verschickung zu verfallen.
Aus den Konsularberichten ergab sich, daß die Verbannung der Armenier keineswegs nur durch militärische Notwendigkeiten motiviert war. Der armenische Patriarch äußerte sich auf der Botschaft dahin, „daß die Maßregeln der Pforte nicht nur die zeitweilige Unschädlichmachung der armenischen Bevölkerung, sondern ihre Ausrottung bezwecke“. Ja, dem Minister des Innern Talaat Bey entfiel einem Botschaftsmitgliede gegenüber die Äußerung, „daß die Pforte den Weltkrieg dazu benutzen wolle, um mit ihren inneren Feinden“ — den einheimischen Christen — „gründlich aufzuräumen, ohne dabei durch die diplomatische Intervention des Auslandes gestört zu werden“.
Die weit verbreitete Meinung, daß die deutsche Regierung auf die innere Politik der Türkei einen nennenswerten Einfluß hatte, wurde von Talaat Bey nicht geteilt. Er wußte sehr wohl, daß Deutschland bis zum Eintritt Bulgariens in den Krieg (5. Oktober 1915) keinerlei Machtmittel in der Türkei besaß, um seinen Wünschen Nachdruck zu verleihen. Bis es soweit kam, hoffte die Pforte die „Armenische Frage“ erledigt zu haben. Die Zahl der deutschen Offiziere und Mannschaften, die sich im Monat April in der Türkei befanden, war eine äußerst geringe, von Militärhandwerkern abgesehen, 75 Offiziere und 150 Mann. Solange die Verbindung zwischen den Mittelmächten und der Türkei durch die Neutralität von Bulgarien gesperrt war, konnte von einer Verstärkung der deutschen Truppen in der Türkei und einem Schutz der christlichen Glaubensgenossen überhaupt nicht die Rede sein. Erst seit Oktober 1915 sind größere deutsche Mannschaftsbestände und auch dann hauptsächlich zum Schutz der Dardanellen in die Türkei gekommen. Im Innern von Anatolien gab es, von einzelnen Offizieren abgesehen, die den türkischen Oberkommandos zugeteilt waren, überhaupt keine deutschen Truppen. Bis zum Eintritt Bulgariens in den Krieg war der Einfluß Deutschlands auf die türkische Regierung auch noch aus einem anderen Grunde sehr prekärer Natur. Die Pforte sah sich in ihren Erwartungen deutschen Beistandes getäuscht und mußte monatelang den Albdruck der Dardanellenstürme allein aushalten, ohne daß auch nur in kritischen Situationen in genügendem Maße Munition herbeigeschafft werden konnte. So fühlte sich die Pforte Deutschland keineswegs verpflichtet und ließ bei jeder Gelegenheit die Zentralmächte fühlen, daß sie die größten Opfer für die Bundesgenossen bringe, ohne Gegenleistungen zu empfangen, und daß sie es sich daher verbitten müsse, wenn man in ihre inneren Angelegenheiten hineinreden wolle.
Im Juni hatte sich der deutsche BotschafterFreiherr von Wangenheimdarauf beschränkt, der Pforte die Meldungen aus dem Innern zur Kenntnis zu bringen und die deutschen Konsulate zu beauftragen, daß sie bei den Provinzialregierungen und Oberkommandos eindringliche Vorstellungen erheben sollten, um schmachvolle Dinge abzustellen. Als sich Ende Juni und Anfang Juli die Meldungen über Massendeportationen aus den Wilajets häuften, und es ersichtlich geworden war, daß es sich keineswegs um lokal begrenzte Aussiedelungen aus militärischen Gründen, sondern umVernichtungsmaßregeln handelte, überreichte der Botschafter dem Großwesir Said Halim Pascha
das Memorandum vom 4. Juli.
Abschriften gingen den Ministern des Äußern und des Innern zu. Ein Bericht vom 7. Juli an den Reichskanzler begründete den Schritt.
Im Memorandum erneuert der Botschafter seine Zustimmung zu Maßnahmen in den ostanatolischen Provinzen, „die durch militärische Gründe diktiert sind und ein Mittel legitimer Verteidigung bilden“, und fährt dann fort:
„Andererseits kann die deutsche Regierung die Gefahr nicht verhehlen, die durch diese rigorosen Maßregeln und besonders durch Massenverschickungen, die unterschiedslos Schuldige und Unschuldige treffen, geschaffen werden, noch dazu, wenn diese Maßnahmen von Gewaltakten, wie Massakres und Plünderungen, begleitet sind. Unglücklicherweise sind die Lokalbehörden nach den der Botschaft zugegangenen Informationen nicht imstande gewesen, Vorgänge dieser Art zu verhindern, die in jeder Beziehung bedauernswert sind. Die feindlichen Mächte werden davon Nutzen ziehen, um die Agitation unter den Armeniern zu nähren, und die Nachrichten, die man im Ausland verbreiten wird, werden nicht ermangeln, eine lebhafte Erregung in den neutralen Ländern hervorzurufen, vor allem in den Vereinigten Staaten, deren Vertreter seit einiger Zeit begonnen haben, sich für das Schicksal der Armenier in der Türkei zu interessieren.“
Sodann wird die Pforte auf die Folgen aufmerksam gemacht, die sich aus ihrem Verhalten zu ihrem eigenen Schaden ergeben müssen:
„Es ist vorauszusehen, daß mit dem Friedensschluß die Armenische Frage von neuem den fremden Mächten zum Vorwand dienen wird, um sich in die inneren Angelegenheiten der Türkei zu mischen. Die Botschaft hält es für dringlich, den Provinzialbehörden peremptorische Befehle zugehen zu lassen, daß sie wirksame Maßnahmen treffen, um Leben und Eigentum der verschickten Armenier sicher zu stellen, sowohl auf dem Transport als auch in den neuen Wohnsitzen.“
Eine Antwort auf dies Memorandum vom 4. Juli erhielt die Botschaft erst — am 22. Dezember.
In der Folgezeit fuhr die Botschaft fort, alle Vorgänge im Innern, die zu ihrer Kenntnis kamen, bei der Pforte zur Sprache zu bringen,und ließ in erneuten Vorstellungen keinen Zweifel über ihre Mißbilligung der fortgesetzten Gewalttaten aufkommen. Die wachsende Beunruhigung in den christlichen Kreisen Deutschlands, die Erregung der Neutralen, die Anklagen der feindlichen Mächte, die vorauszusehenden Folgen für den wirtschaftlichen Ruin der Türkei, die ungünstigen Bedingungen, die sie sich für die Friedensverhandlungen schaffe, blieben das dauernde Thema aller mündlichen und schriftlichen Einwirkungen auf Großwesir und Minister. Doch alles war in den Wind geredet.
„Die Pforte“, schreibt Herr von Wangenheim am 16. Juli, kurz vor seiner Abreise resigniert an den Reichskanzler, „fährt trotz der wiederholten eindringlichen Vorstellungen, die wir dagegen erhoben haben, fort, die Armenier zu deportieren und durch die Ansiedelung in unwirtlichen Gegenden der Vernichtung preiszugeben. Wir können sie nicht daran hindern und müssen ihr die Verantwortung für die wirtschaftlichen und politischen Folgen dieser Maßregel überlassen.“
Fürst Hohenlohe-Langenburg, der zur Vertretung des Botschafters nach Konstantinopel gesandt wurde, kommt in seinen sofort aufgenommenen persönlichen Besprechungen mit den maßgebenden Männern zu demselben negativen Ergebnis. Said Halim Pascha, Talaat Bey, Enver Pascha und Halil Bey verschanzen sich bei allen ihren Äußerungen unentwegt hinter den Rechten der Souveränität, die nach Aufhebung der Kapitulationkeinerfremden Macht — also auch Deutschland nicht — gestatte, sich in die inneren Angelegenheiten des Osmanischen Reiches einzumischen. Daneben nehmen sie zu Ableugnungen, Ausflüchten und vagen Versprechungen ihre Zuflucht.
„Alle diesseitigen Vorstellungen“, so faßt Fürst Hohenlohe das Ergebnis aller Bemühungen zusammen (2. August), „haben sich gegenüber dem Entschluß der Regierung, die einheimischen Christen in den östlichen Provinzen unschädlich zu machen, als unwirksam erwiesen.“
Um einen verstärkten Druck auf die Pforte auszuüben, überreicht er der Pforte
das Memorandum vom 9. August.
Er schreibt darüber an den Reichskanzler (12. August):
„Die systematische Niedermetzelung der aus ihren Wohnsitzen vertriebenen armenischen Bevölkerung hatte in den letzten Wocheneinen derartigen Umfang angenommen, daß eine erneute eindringliche Vorstellung unsererseits gegen dieses wüste Treiben, das die Regierung nicht nur duldete, sondern offensichtlich förderte, geboten schien, zumal da an verschiedenen Orten auch die Christen anderer Rassen und Konfessionen nicht mehr verschont wurden.“
Zugleich bittet der Botschafter, zur Unterstützung seiner Schritte auch den neuen türkischen Botschafter in Berlin auf die Folgen der Armenierpolitik seiner Regierung und auf den deutschen Standpunkt in dieser Sache aufmerksam zu machen.
Das Memorandum von 9. August erinnert zunächst an die (von der Pforte unerwiderte) Denkschrift vom 4. Juli und fährt dann fort:
„Die Deutsche Botschaft bedauert, feststellen zu müssen, daß nach den Mitteilungen, die sie aus unparteiischen und glaubwürdigen Quellen seitdem erhalten hat, derartige Vorfälle (Gewalttaten, Massakres, Plünderungen) statt von den Lokalbehörden verhindert zu werden, regelmäßig auf die Austreibung der Armenier gefolgt sind mit dem Erfolge, daß die Mehrzahl derselben umgekommen ist, noch ehe sie das Ziel ihrer Bestimmung erreicht hatte. Hauptsächlich sind es die Provinzen Trapezunt, Diarbekr und Erzerum, von wo diese Tatsachen gemeldet wurden; an gewissen Plätzen, wie in Mardin, haben alle Christen ohne Unterschied der Rasse und Konfession dasselbe Schicksal erlitten.
„Zugleich hat die Kaiserlich Ottomanische Regierung geglaubt, die Maßregel der Verschickung auf die anderen Provinzen von Kleinasien ausdehnen zu müssen, und ganz zuletzt sind die armenischen Dörfer der Distrikte von Ismid in der Nähe der Hauptstadt unter ähnlichen Bedingungen von ihren Bewohnern ausgeräumt worden.
„Angesichts dieser Vorgänge ist die Deutsche Botschaft im Auftrage ihrer Regierung verpflichtet, noch einmal gegen diese Schreckensakte Verwahrung einzulegen und die Verantwortlichkeit aller Folgen, die daraus hervorgehen können, abzulehnen. Sie sieht sich um so mehr genötigt, die Aufmerksamkeit der Ottomanischen Regierung auf diesen Punkt hinzulenken, als die öffentliche Meinung schon zu dem Glauben gelangt ist, daß Deutschland in seiner Eigenschaft als befreundete und verbündete Macht der Türkei diese Gewalttaten gebilligt oder gar inspiriert hätte.“
Auch auf dies zweite Memorandum blieb die Pforte die Antwort schuldig.
Die Botschaft fuhr trotzdem fort, weitere Vorstellungen zuerheben. So verwandte sie sich wiederholt für die katholischen und protestantischen Armenier, denen die Pforte mit Rücksicht auf den Papst und die dringenden Vorstellungen des amerikanischen Botschafters die Vergünstigung des Verbleibens in ihren Wohnsitzen zugesagt, aber später wieder zurückgezogen hatte. Auch diese Schritte blieben erfolglos. Ebenso wurden Ausnahmen für Beamte der Ottomanbank, der Tabakregie, alleinstehende Frauen und Kinder, Schwangere, Kranke, Blinde, Familien der Heeresangehörigen und einzelne Personen trotz der Verwendung der Botschaft wieder rückgängig gemacht.
Erst am 2. September scheinen die unermüdlichen Schritte des Botschafters auf Talaat Bey Eindruck zu machen. Er überreicht eine Reihe telegraphischer Befehle an die Provinzialbehörden, um durch sie den Beweis zu liefern, daß die Zentralregierung ernstlich bemüht sei, den Ausschreitungen ein Ende zu machen und für die Verpflegung der Ausgewiesenen Sorge zu tragen. Die Botschaft unterrichtet die Konsuln von den Befehlen der Regierung.
Es dauert nur eine Woche, so laufen von den Konsulaten im Verschickungsgebiet aus Mossul (9. 9.), Aleppo (9. und 12. 9.), Adana (10. und 13. 9.) Berichte ein: die Befehle der Pforte an die Wilajets blieben wirkungslos, die Verschickungen dauerten fort, die Zahl der Hungerleidenden wüchse, die Maßregeln, selbst gegen Witwen, Waisen, Kranke, Blinde und Soldatenfamilien würden verschärft. Der von der Pforte zur Organisation der Deportiertenversorgung nach Cilicien entsandte Inspektor Ali Munif Bey, statt die Maßregeln zu mildern, hebe die noch bestehenden Vergünstigungen auf. „Die Behörden“, schreibt Konsul Dr. Büge aus Adana, „handeln selbstredend nur nach der zweiten Weisung und fahren mit der Ausweisung ohne Unterschied des Bekenntnisses fort. Die von der Pforte der Kaiserlichen Botschaft gemachte Mitteilung ist lediglich eine dreiste Täuschung.“
Das Spiel der Versprechungen hebt aufs neue an. Zusicherungen werden gegeben, eingeschränkt, erneuert, wieder zurückgezogen, wieder erneuert, wieder zurückgezogen, Versprechungen niemals eingehalten. Eine Reihe fortgesetzter diplomatischer Schritte erfolgt wegen der drohenden Verschickung der Armenier von Konstantinopel, die heimlich bereits zu Tausenden abgeschoben waren, deren Gesamtverschickung durch Registrierung von weiteren 70000 vorbereitet wird.
Der im Dezember eintreffende neue BotschafterGraf Wolff-Metternichnimmt sogleich die Verhandlungen auf. Er bespricht erst mit Enver Pascha, Halil Bey, Djemal Pascha, dann mit dem Großwesir Said Halim Pascha „die Armeniergreuel“. Er weist darauf hin, „daß Unruhe und Empörung, auch im befreundeten Ausland und in Deutschland, weite Kreise ergriffen haben und der türkischen Regierung schließlich alle Sympathien entziehen würden, wenn nicht Einhalt geschehe“. Über den Erfolg seiner Schritte schreibt er am 9. Dezember an den Reichskanzler:
„Ich möchte glauben, daß meine Vorstellungen doch nicht ganz vergeblich gewesen sind... Djemal Pascha, der auch zu den Türken gehört, die sich schämen, hatte bisher beim Komitee Widerstand bei der Durchführung seiner Wünsche gefunden. Ganz neuerdings werden sie dagegen, wie mir der Chef seines Stabes, Oberst von Kreß, mitteilt, gewährt. Er schreibt dies meinem Einschreiten zu.“
Am 18. Dezember spricht der Botschafter mit Talaat Bey, der aus Anatolien zurückgekehrt ist, und berichtet darüber.
Talaat Bey habe erklärt, „er habe umfassende Maßnahmen zur Ernährung der abgeschobenen armenischen Familien getroffen. Vergehungen gegen Eigentum und Leben der Armenier würden streng bestraft. Es seien kürzlich noch über 20 Personen, die sich dieser Vergehungen schuldig gemacht hätten, hingerichtet worden... Augenblicklich fänden nirgends mehr Abtransporte statt und die Regierung suche die im Gefolge der Verschiebungen entstandenen Übelstände zu mildern... Die katholischen und protestantischen Armenier könnten, soweit dies möglich sei, in ihre Heimat zurückkehren“.
„Im Laufe der Unterhaltung“, berichtet der Botschafter an den Reichskanzler, „ergab sich die merkwürdige Auffassung bei Talaat Bey, die ich auch schon bei seinen Kollegen gefunden habe, daß wir in ähnlichem Falle ebenso gehandelt hätten und eine revolutionäre Bewegung in Deutschland mit Gewalt ausrotten würden. Ich fand immer wieder Verständnislosigkeit für den Gesichtspunkt, daß, um Schuldige zu treffen, nicht Unschuldige leiden, und daß nur bewiesene Vergehen bestraft werden dürften. Ich habe dem Minister auseinandergesetzt, daß wir niemals ähnlich handeln und nur den einer Schuld Überführten bestrafen würden.
„Von verschiedenen Seiten wird mir mitgeteilt, daß meineernsten Ermahnungen auf die türkischen Machthaber doch Eindruck gemacht zu haben scheinen.“
Erst am 22. Dezember bequemte sich die Pforte dazu, auf die Noten der Deutschen Botschaft vom 5. Juli, 9. August, 13. September und 16. November eine Antwort zu erteilen.
Note der Pforte vom 22. Dezember.
In dieser „erstmaligen schriftlichen Äußerung der Pforte auf die deutschen Noten bezüglich der armenischen Angelegenheiten“ versteift sie sich auf denselben Grundsatz, den sie bei allen mündlichen Besprechungen betont hatte: daß keine „fremde“ Macht, auch der deutsche Bundesgenosse nicht, sich in die inneren Angelegenheiten der Türkei zu mischen habe.
„An erster Stelle ist zu bemerken“, führt die Note aus, „daß die Maßregeln, die hinsichtlich der armenischen Bevölkerung des Reiches getroffen wurden, in die Domäne von Akten der inneren Verwaltung des Landes gehören; sie können daher nur in dem Falle Gegenstand diplomatischer Schritte sein, wenn sie unvermeidlich fremde Interessen, die dabei engagiert sind, berühren. In der Tat, es ist unbestreitbar, daß jedes Staatswesen das Recht hat, Maßregeln zu ergreifen, die geeignet sind, eine Umsturzbewegung, die auf ihrem Gebiete propagiert wird, einzudämmen, besonders wenn diese Bewegung in die Kriegszeit fällt.“
Mit dieser grundsätzlichen Erklärung und der weiteren Behauptung, daß alle fraglichen Maßnahmen durch „militärische Gründe diktiert seien und ein legitimes Mittel der Verteidigung bilden“, wird die Einmischung der Botschaft in die Armenische Frage ohne irgendwelche Zugeständnisse als unberechtigt abgewiesen.
Der brüske Ton, an dem Maßstab sonstiger türkischer Höflichkeit gemessen, ist bemerkenswert.