Chapter 19

Diese niedrige Entwickelungsstufe hat naturgemäß zur Folge, daß die intelligenteren und im besten Sinne zielbewußten Arbeiter auf die Vereine mit einem gewissen Gefühle der Ueberlegenheit herabblicken, in ihnen ihre Befriedigung nicht finden und sich ihnen fernhalten, was dann umgekehrt wieder ein Hindernis bietet, zu einer Besserung zu gelangen. Es ist deshalb heute noch nicht möglich, die evangelischen Arbeitervereine als Faktor des sozialen Fortschrittes sehr hoch einzuschätzen, aber es ist nicht zu verkennen, daß sie sich in aufsteigenderRichtung bewegen, und es ist zu hoffen, daß ihnen noch eine Zukunft beschieden ist.

Die katholische Kirchehat von jeher ihre gewaltige äußere Macht aufgebaut auf einer Anpassung an die Verhältnisse des Lebens, wie sie die protestantische niemals erreicht hat und vielleicht nach ihrer Grundauffassung niemals erreichen kann. Dazu gehört einerseits die kluge Ausnutzung weltgeschichtlicher Entwickelungen und andererseits die enge Fühlung mit dem Volksleben. Beide Gesichtspunkte treffen zusammen bei der Stellung der katholischen Kirche zur sozialen Frage: sie hat früh erkannt, daß in der sozialen Bewegung der Gegenwart ein Machtfaktor allerersten Ranges geboten ist, und indem sie sich auf ihn stützt, macht sie sich ihn selbst dienstbar; sie kann dies aber um so eher, als die Fühlung mit dem Volksleben, die Fürsorge für die breiten Volksschichten und eine gewisse zwischen Leiten und Nachgeben gegen die Volksströmungen gemischte Haltung ihrem Wesen und ihrer geschichtlichen Entwicklung entspricht.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei zwei Vereine geworden, die sich zu geistigen Mittelpunkten der katholisch-sozialen Bestrebungen entwickelt haben. Der erste ist der 1880 gegründeteVerband katholischer IndustriellerundArbeiterfreunde, der die Förderung der religiösen, sittlichen und materiellen Interessen der Arbeiter verfolgt; die Mitgliederzahl betrug 1897: 1205. Vorsitzender ist der bekannte sozialreformerische Fabrikant LandesratBrandtsin Mönchen-Gladbach, Generalsekretär ist Professor Dr.Hitze. Die vom Vereine herausgegebene Zeitschrift „Arbeiterwohl“ mit 2400 Auflage ist ein wertvolles Organ für sozialpolitische Studien. Während dieser Verein sich mehr an die gebildeten Kreise wendet, hat der zweite Verein, der am 20. November 1890gegründete „Volksverein für das katholische Deutschland“, die Masse des Volkes ins Auge gefaßt; auch sein Vorsitzender ist der genannte FabrikantBrandts; er zählte Ende 1891 108000, Anfang 1898 schon 185000 Mitglieder, die Einnahmen betrugen 1895 142000 Mk., die Ausgaben 111000 Mk. Der Zweck des Vereins ist die Bekämpfung der Sozialdemokratie und die Verteidigung der christlichen Ordnung. Er besitzt eine „Soziale Auskunftsstelle“ in Mönchen-Gladbach, sowie eine ganze Anzahl von Volksbureaus und wirkt hauptsächlich durch Schriftenverbreitung, insbesondere durch die alle 14 Tage unentgeltlich an 240 katholische Zeitungen versandte „sozialpolitische Korrespondenz“.

Die ersten Versuche zu einer Organisation der Arbeiterklasse sind ausgegangen von dem „VaterKolping“, der bereits Ende der 1840er Jahre diekatholischen Gesellenvereineins Leben rief. Dieselben erreichten bald eine große Ausdehnung und zählten 1891 974 Zweigvereine in allen Ländern mit 75000 Mitglieder und 190 eigenen Hospizen. Mitglieder können nur ledige katholische Handwerksgesellen sein. Vorsitzender ist kraft seines Amtes der Diözesangeistliche. Politik und religiöse Polemik sind von den Verhandlungen ausgeschlossen. An der Spitze des ganzen Verbandes steht der Generalpräses in Köln. Das Organ sind die „Rheinischen Volksblätter“.

Daneben giebt es etwa 110Lehrlingsvereinemit 1000 Lehrlingen, die möglichst noch an die Gesellenvereine angeschlossen werden.

Die erstenkatholischen Arbeitervereinesind aus den in den 60er Jahren von dem Bischof v.Kettelergegründeten christlich-sozialen Vereinen hervorgegangen. Eine umfassende Statistik derselben ist 1897 von Benefiziat L.Huberin München veröffentlicht[165]. Danach giebt es insgesamt in Deutschland 790 Vereine mit 152969 Mitglieder, wovon auf die Rheinprovinz 231 V. mit 58800 M., auf Westfalen 161 V. mit 30400 M., Hessen-Nassau 11 V. mit 2200 M., Hannover 16 V. mit 1500 M., Provinz Sachsen 23 V. mit 1650 M., Brandenburg 19 V. mit 2220 M., Pommern 1 V. mit 145 M., Schlesien 35 V. mit 11000 M., Posen 1 V. mit 270 M., Westpreußen 3 V. mit 1000 M., Ostpreußen 2 V. mit 650 M., Bayern 122 V. mit 25362 M., Württemberg 29 V. mit 4371 M., Sachsen 2 V. mit 100 M., Baden 56 V. mit 7636 M., Hessen 58 V. mit 9500 M., Elsaß-Lothringen 23 V. mit 5800 M., Oldenburg 1 V. mit 100 M., Anhalt 1 V. mit 45 M. und Hamburg 1 V. mit 120 M. entfielen. Die Vereine Süddeutschlands bilden einen besonderen „Verband der katholischen Arbeitervereine Süddeutschlands“, der Ende 1898 281 Vereine mit 46535 ordentlichen und 6184 außerordentlichen Mitgliedernumfaßte und regelmäßige jährliche Verbandstage abhält. Außerhalb desselben stehen in Bayern noch 31 Vereine mit 4000 Mitgliedern, in Elsaß-Lothringen 22 Vereine mit 5000 Mitgliedern. Die hessischen Vereine bilden einen besonderen Verband. Rechnet man alle diese Vereine zusammen, so ergeben sich für Süddeutschland 340 Vereine mit rund 60000 ordentlichen Mitgliedern. Von den Vereinen besitzen 102 eigne Sterbekassen mit 22454 Mitgliedern, die 1898 25784 Mk. Sterbegeld auszahlten. In 105 Vereinen bestehen Krankenkassen mit 14597 Mitgliedern, die 1898 an Krankengeld 89835 Mk. verteilten. Sechs Vereine haben Häuser mit Wohnungen für die Mitglieder im Gesamtwerte von fast 2 Millionen Mark. Die in den Sparkassen der Vereine hinterlassenen Guthaben der Mitglieder betragen 430962 Mk. bei 3357 Einlegern. Das Vermögen aller Vereine einschließlich des Reservefonds der Kranken- und Sterbekassen beläuft sich auf 396750 Mk.

Das Hauptgewicht wird in den meisten Vereinen neben der Pflege religiöser Gesinnung und Vorträgen belehrender und unterhaltender Natur auf die Kasseneinrichtungen gelegt. In 79 Vereinen bestehen Sterbekassen, in denen 17407 Mitglieder versichert sind; 88 Vereine haben Krankenkassen mit 12197 Mitgliedern.

Der Gesamtverband besitzt eine „Zentralkrankengeldzuschußkasse der katholischen Arbeitervereine Deutschlands“ mit dem Sitze in Düsseldorf, der 28 Vereine mit 1923 Mitgliedern, und eine Sterbekasse, der 29 Vereine mit 2281 Mitglieder angehören.

Viele Vereine haben Spar-, Darlehns-, Mietzins- und Invalidenkassen, Kassen für Arbeitslose, Arbeitsnachweisestellen, Volksbureaus, Bibliotheken und Konsumvereine, 5 Vereine besitzen eigene Häuser. Das Vermögen aller Vereine beträgt 327504 Mk.

Außer den eigentlichen Arbeitervereinen bestehen schon seit den 50er Jahren noch zahlreiche Vereine junger Kaufleute, die sich im September 1897 in Mainz zu einem „Verbande der kaufmännischen Kongregationen und katholischen kaufmännischen Vereine Deutschlands“ zusammengeschlossen haben. Der Verband besteht aus 78 Vereinen und 9 Kongregationen mit 82000 Mitgliedern und besitzt in der „Mercuria“ ein eigenes Organ.

Sämtliche Vereinigungen dieser Art stehen untereinander in Verbindung durch die jährlichen Generalversammlungen der Präsides, durch ein ständiges Zentralkomitee und die von Dr.Oberdörfferherausgegebenen Kölner „Korrespondenz für die geistlichen Präsides katholischer Vereinigungen der arbeitenden Stände.“

Die evangelischen wie die katholischen Arbeitervereine sind nicht als wirkliche Gewerkvereine anzusehen, und zwar schon aus dem Grunde, weil sie keinen Unterschied nach der Berufsthätigkeit machen; außerdem pflegen sie auch mehr allgemeine Zwecke als die eigentlich gewerkschaftlichen Aufgaben zu fördern. Trotzdem kommen die Arbeitervereine als Vorstufen der gewerkschaftlichen Entwickelung in Betracht, da sie das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder ausbilden und im guten Sinn das Klassenbewußtsein entwickeln.

In neuester Zeit ist man im Lager beider Religionsbekenntnisse sich dieser Stellung der Arbeitervereine immer mehr bewußt geworden und hat als bestes Mittel, jene Entwickelung zu befördern, die Errichtung vonFachabteilungenoderFachsektionenerkannt. Dieselben bilden, wie der Name besagt, nur Abteilungen innerhalb des Vereins und unterscheiden sich dadurch von wirklichen Gewerkvereinen. Alle Mitglieder der Abteilung sind auch solche des Vereines. Inventar und Vermögen gehört dem letzteren. Dagegen hat die Ableitung einen besonderen Vorstand, und die Fühlung mit dem Vereine beruht nur darauf, daß dessen Vorsitzender befugt ist, den Sitzungen der Abteilung beizuwohnen. Der verfolgte Zweck ist in erster Linie die fachliche und die allgemeine Ausbildung der Mitglieder; Lohnkämpfe sollen möglichst durch gütlichen Ausgleich vermieden werden, ist aber dieser nicht möglich, so soll auch vor Streiks nicht zurückgeschreckt werden. Gesellige Vergnügungen sind ausgeschlossen und bleiben dem Vereine vorbehalten.

Die Gründung von Fachabteilungen ist zuerst auf katholischer Seite ins Auge gefaßt und durch einen von Dr.Oberdörfferin der Kölner Korrespondenz von 1891, Nr. 1 und 2, veröffentlichten Entwurf vorbereitet. Durch den Beschluß des 1893 in Regensburg abgehaltenen Verbandstages wurde sie allen katholischen Arbeitervereinen warm empfohlen.

Ziele und Organisation der Fachabteilungen lassen sich am besten ersehen aus den von Dr.Hitzeaufgestellten Leitsätzen, welche sowohl auf der Generalversammlung der Präsides der katholischen Gesellenvereine in Würzburg am 24. September 1894 als von dem Gesamtverbande der evangelischen Arbeitervereine in der Sitzung vom 11. Oktober 1894 in Köln angenommen sind und deshalb jetzt deren gemeinsames Programm bilden. Dieselben lauten:

Auf evangelischer Seite hat man sich dieser Anregung angeschlossen und, wie bereits erwähnt, in der Ausschußsitzung in Köln am 11. Oktober 1894 dieHitze'schen Leitsätze auch für die evangelischen Arbeitervereine angenommen. Aber der Beschluß scheint praktische Folgen bisher noch kaum gehabt zu haben, denn die einzigen Unternehmungen dieser Art, die durch Anfrage bei den bestorientierten Stellen zu ermitteln waren, sind in Erfurt vorhanden, wo sich im dortigen Evangelischen Arbeitervereine 1894 ein Gewerkverein der Schneider und 1895 ein solcher der Schuhmacher gebildet hat. Beide haben sich demHirsch-Duncker'schen Verbande angeschlossen, doch gehören ihre Mitglieder zugleich dem Evangelischen Arbeitervereine an.

Mit mehr Erfolg hat man die Sache auf katholischer Seite aufgegriffen. Insbesondere die beiden Vereine „Arbeiterschutz“ in Berlin und München verfolgen dieses Ziel. Nach den Statuten haben sie den Zweck, die materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern, insbesondere

Mitglied kann jeder unbescholtene Arbeiter über 17 Jahre werden. Die Fachsektionen wählen je einen Obmann, einen Kassierer und einen Schriftführer. Diese Personen sind zugleich Ausschußmitglieder des Vereins „Arbeiterschutz“.

In beiden Vereinen haben sich mehrfach Fachsektionen gebildet. So wurde in der von dem Berliner Vereine im Januar 1898 abgehaltenen zweiten Generalversammlung erwähnt, daß die Mitgliederzahl über 700 betrage und 5 Fachsektionen umfasse, nämlich Bau-, Holz- und Metallarbeiter, Schlachter, Schneider und Schneiderinnen. Die Sektion der Holzarbeiter und der Metallarbeiter haben die Arbeitslosenunterstützung eingeführt. Der Verein selbst hat jetzt die vorbereitenden Schritte gethan, um die gewerkschaftliche Organisierung der östlichen Provinzen Preußens anzubahnen. In München sind Fachsektionen gebildet für die Schuhmacher, die Schneider und Konfektionsarbeiter, die Bauhandwerker, die Schreiner, die Säger und an Holzbearbeitungsmaschinen beschäftigten Arbeiter, die städtischen Arbeiter, die Hafner, die Metallarbeiter und die nicht gewerblichen Arbeiter. Die Statuten fast aller dieser Sektionen sind wörtlich übereinstimmend und bezeichnen als Zweck, im Einvernehmen und mit Hülfe des Vereins „Arbeiterschutz“, 1. die materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern und zu schützen; 2. die geistige Ausbildung derselben zu pflegen und in wirtschaftlichen Fragen Aufklärung zu schaffen; 3. bei Berufsstreitigkeiten Beistand zu gewähren. Die monatlichen Beiträge sind 20 Pf.

Auch das katholische Arbeitersekretariat in Stuttgart hat sich der Bildung von Fachabteilungen unterzogen. Es bestehen solche in Stuttgart für Bauhandwerker, Textil-, Metall- und Holzarbeiter in Rehberg für Bauhandwerker, in Ailingen für landwirtschaftliche Arbeiter. Die Statuten sind wörtlich übereinstimmend und bezeichnen als Zweck, 1. die Förderung der Fachbildung durch Unterricht, Vorträge, Bibliothek; 2. Unterweisung bezüglich der bestehenden sozialen Gesetze und Anleitung zur Mitwirkung bei deren Ausführung; 3. Erhebungen über die Arbeiterverhältnisse, die Mißstände und deren Abhülfe; 4. Beistand in Berufsstreitigkeiten; 5. Vermittelung von Arbeitsstellen und Unterstützung gemaßregelter arbeitsloser und durchreisender Mitglieder. Gesellige Unterhaltung ist ausgeschlossen. Bei Streiks und Aussperrungen sollen mit Hülfe des Arbeitervereins Mittel gesammelt werden.

Uebrigens bestehen auch innerhalb der katholischen Gesellenvereine (z. B. in Köln) Fachgenossenschaften. Sie bezwecken 1. Hebung des Standesbewußtseins und Pflege des Gemeinsinns; 2. die gewerbliche Fortbildung der Mitglieder; 3. die Vertretung der Interessen der Gehülfenschaft. Als Mittel werden bezeichnet: 1. wöchentliche Versammlungen zur Erörterung gewerblicher Fragen, insbesondere des Genossenschaftswesens; 2. Unterrichtskurse und Fachschriften; 3. Anregung und Vorschläge zur Abschaffung bestehender Mißstände im Wege friedlicher Vorstellungen bei den maßgebenden Stellen (Arbeitgeber, Innungsvorstand, Gewerbeinspektor), äußerstenfalls besonnene Anrufung der öffentlichen Meinung. Gesellige Veranstaltungen bleiben den Vereinen vorbehalten.

Es ist wunderbar, daß, nachdem zunächst beide christliche Bekenntnisse in der Begründung von Arbeitervereinen nicht allein getrennt vorgegangen, sondern bei ihrem Vorgehen geradezu durch einen konfessionell-propagandistischen Zweck geleitet waren, es möglich geworden ist, daß sie sich zur gemeinsamer sozialpolitischer Thätigkeit verbinden, ja daß von beiden Seiten und insbesondere auch von den Führern der Zentrumspartei, die doch zur Verteidigung der spezifisch katholischen Interessen begründet ist, offen die Parole ausgegeben wird, die „konfessionellen Zänkereien zu unterdrücken“. Auf dem IV. Delegiertentage der katholischen Arbeitervereine der Erzdiözese Köln in Essen am 23. Oktober 1898 wurde in einer Resolution ausdrücklich die Gründung von Arbeiterberufsvereinen auf christlich-interkonfessioneller Grundlage für dringend erforderlich erklärt. Es zeigt sich eben, daß in jeder Zeitperiode ein einziges, ihren Karakter bestimmendes Moment alle anderen überragt und zurückdrängt. Heute ist dies das soziale, hinter dem zeitweilig sogar das religiöse in den Schatten tritt.

Der Versuch, christlich-soziale Gewerkvereine zu gründen, in denen der Gegensatz des Bekenntnisses zu Gunsten paritätischer Behandlung zurücktritt, ist erst in den letzten Jahren gemacht. Das erfolgreichste Unternehmen dieser Art ist der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter, der wegen der engen Verbindung mit der allgemeinen Bergarbeiterbewegung in diesem Zusammenhange bereits oben[166]behandelt ist. Den Bergarbeitern sind die Eisenbahnarbeiter gefolgt, deren Vereine, und zwar sowohl der Verein Deutscher Eisenbahnhandwerker, wie der Bayrische und Badische Eisenbahnerverband ebenfalls bereits oben[167]ihre Darstellung gefunden haben. Der Gewerkverein der Ziegler, die einzige bisher von evangelischer Seite ausgegangene Gründung, ist später noch zu behandeln[168]. Die übrigen Bildungen dieser Art sind bis jetzt von geringerer Bedeutung, aber da es sich um eine erst jetzt neu einsetzende Bewegung handelt, so ist daraus nicht zu schließen, daß sie nicht die Aussicht habe, sich in größerem Maßstabe zu entwickeln.

Die bisherigen Vereine sind fast ausschließlich von katholischer Seite begründet und es ist deshalb begreiflich, daß in ihnen der Einfluß dieses Ursprunges sich geltend macht. Es liegt aber kein Grund vor, der Erklärung zu mißtrauen, daß eine einseitige Leitung nicht beabsichtigt sei; wie weit auch die evangelischen Kreise den bezeichneten Weg betreten werden, muß erst die Zukunft lehren.

Im folgenden werde ich dasjenige Material zusammenstellen, dessen Beschaffung mir gelungen ist; ich darf übrigens annehmen, daß dasselbe ziemlich vollständig ist. Die besten Quellen sind die christlich-sozialen Arbeiterblätter, insbesondere der in München erscheinende „Arbeiter“, das Organ des Verbandes katholischer Arbeitervereine Süddeutschlands und zugleich der meisten zu erwähnenden Einzelvereine, das 1899 im 10. Jahrgange und in einer Auflage 21000 erscheint.

a)Textilarbeiterverband Aachen, Burtscheid[169].

Am erfolgreichsten ist bis jetzt die Schaffung christlich-sozialer Gewerkschaften unter den Textilarbeitern gewesen. Der älteste Verein dieser Art ist der am 27. Dezember 1896 gegründete „christlich-soziale Textilarbeiterverband von Aachen, Burtscheid und Umgegend“. Er umfaßt die Arbeiter der Weberei und der verwandten Betriebe, Spinner, Wirker, Scherer, Walker, Färber, Rauher, Presser, Dekatierer, Appretierer u. s. w. und hat seinen Sitz in Aachen. Der Verband steht auf christlich-gläubigem und monarchischem Boden und verfolgt im Sinne der Zentrumspartei auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes soziale Zwecke zur Förderung der Lage und der geistigen, moralischen und materiellen Interessen der christlich-sozialen Textilarbeiter in Aachen, Burtscheid und Umgegend.

Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:

Ausgeschlossen aus den Verhandlungen des Verbandes ist die Besprechung rein-politischer und konfessioneller Fragen.

Der Verband steht im Gegensatze zur Sozialdemokratie. Nach den Statuten hat sich jedes Mitglied bei seiner Aufnahme auf Ehrenwort auf die Statuten zu verpflichten und sich dadurch „feierlich und öffentlich als Gegner der Umsturzparteien aller Art zu bekennen“. Ebenso erlischt die Mitgliedschaft, wenn der Betreffende „als Genosse einer der Umsturzparteien erkannt wird“. Eine Anlehnung an alle zünftlerischen Einrichtungen tritt hervor in der Bestimmung der Statuten, daß einem verstorbenen Mitgliede bei dessen Beerdigung seitens des Verbandes die letzten Ehren zu erweisen sind. Gehört der Verstorbene der katholischen Konfession an, so wird für seine Seelenruhe auf Kosten des Verbandes eine Messe gelesen. Den Hinterbliebenen nichtkatholischer Mitglieder wird der Betrag von 2 Mk. überwiesen.

Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem 15 Verbands- und 5 Ehrenmitglieder angehören.

Der Verband hat eine Kommission gebildet, welche bei Gefahr eines ausbrechenden Streiks denselben prüft und eine Vermittelung versucht, aber, falls diese nicht zu erreichen ist und der Streik als berechtigt befunden wird, mit aller Entschiedenheit zu Gunsten der Arbeiter einzutreten hat. Bisher sind auf diese Weise bereits zwei Streiks beigelegt Die Mitgliederzahl betrug im April 1899 etwa 4000.

Neben dem Verbände der Textilarbeiter ist im Sommer 1898 auch ein solcher der Textilarbeiterinnen unter dem Namen „Verband der christlich-sozialen Textilarbeiterinnen von Aachen, Burtscheid und Umgegend“ gebildet, der im April 1899 300 Mitglieder zählte. Die Gründungeines besonderen Verbandes ist lediglich die Folge einer Rücksicht auf das Vereinsgesetz; beide Verbände wollen durchaus Hand in Hand gehen.

b)Textilarbeiterverein Eupen[170].

Gleichzeitig mit dem Aachener Verbande, Ende Dezember 1896, wurde in unmittelbarem Anschluß an ihn der „christlich-soziale Textilarbeiterverband von Eupen und Umgegend“ gegründet. Die Statuten stimmen wörtlich mit denjenigen von Aachen überein. Die Mitgliederzahl ist von den zunächst beigetretenen 350 bis zum April 1899 auf 500 gestiegen. Die unmittelbare Veranlassung des Verbandes war ein Streit der Arbeiter mit einer der dortigen Firmen über die Einführung des englischen Zweistuhlsystems, das die Arbeiter um so mehr ablehnten, als ohnehin schon 30% arbeitslos sind. Der Verband hat bis jetzt einen hierdurch verursachten Streik glücklich durchgeführt. Im übrigen hat seine Wirksamkeit sich auf eine bisher erfolglose Agitation zu Gunsten der Einführung eines Gewerbegerichts beschränkt; die Fabrikanten verhalten sich ihm gegenüber ablehnend und auch in der Bürgerschaft findet er wenig Entgegenkommen, dagegen hat der Verband nach der Mitteilung seines Vorstandes bei der letzten Reichstagswahl in Verbindung mit dem Verbande in Aachen es durchgesetzt, an Stelle des früheren Abgeordneten einen tüchtigen Sozialpolitiker durchzubringen.

Auch hier ist im Anschluß an den Verband ein solcher derTextilarbeiterinnenbegründet, der im April 1899 150 Mitglieder zählte.

c)Textilarbeiterverein Düren[171].

Auch in Düren hat sich im Januar 1898 nach dem Vorbilde des Aachener ein christlicher Textilarbeiterverein gebildet, dem April 1899 800 Mitglieder angehörten. Die äußere Veranlassung bestand in der Absicht, Mißhelligkeiten zwischen den beiden vorhandenen Vereinen, einem Weberverein und einem Arbeiterverein, die beide vorwiegend die Geselligkeit pflegten, zu beseitigen und gleichzeitig ernstere Aufgaben zu fördern. Die Anregung zur Gründung ging aus von dem katholischen Volksverein in Mönchen-Gladbach und dem Bayrischen Textilarbeiterverbande, doch würde sie kaum gelungen sein ohne Mithülfe des KaplansKüpperin Düren, der sich dadurch allerdings lebhafte Angriffe der dortigen Fabrikanten zuzog.

Die Statuten entsprechen denjenigen von Aachen-Burtscheid und bezeichnen als Zweck die Abwehr von Uebergriffen seitens der Arbeitgeber, Durchführungder Arbeiterschutzgesetze, Verbesserung der Lage der Mitglieder insbesondere bezüglich der Löhne und der Arbeitszeit; auch soll eine Krankenkasse und erforderlichenfalls eine Streikkasse ins Leben gerufen werden. Besprechung politischer und religiöser Fragen, sowie gesellige Vergnügungen sind ausgeschlossen. Personen, die einem sozialdemokratischen Vereine angehören oder sozialdemokratische Bestrebungen beförden, ist die Mitgliedschaft verboten. Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem u. a. der Vorsitzende des Webervereins sowie derjenige des christlich-sozialen Arbeitervereins angehören. Die Thätigkeit des Vereins hat sich bisher auf Versammlungen und Verhandlungen mit dem Landrat und dem Fabrikinspektor beschränkt. Organ des Vereins ist der „Christliche Arbeiterfreund“.

d)Niederrheinischer Verband christlicher Textilarbeiter.

In der Krefelder Weberindustrie war man bereits 1848 infolge von Verhandlungen zwischen den Webermeistern, den Fabrikanten, der Handelskammer und dem Gemeinderate zur Aufstellung einer einheitlichen Lohnliste gelangt, die am 27. März 1848 in Kraft trat, eingehende Bestimmungen zur Abstellung eingerissener Mißbräuche enthielt und vor allem die gleichmäßige Bezahlung nach einem festen Tarife sicherte. Aber schon nach einigen Jahren war sie außer Uebung gekommen, und dies hatte zur Folge gehabt, daß eine Lohndrückerei Platz griff, die auch von den wohlmeinenderen Fabrikanten als unerträglich anerkannt wurde.

Bis Anfang 1898 bestanden in Krefeld 6 Weberorganisationen, nämlich je eine Fachabteilung des katholischen und des evangelischen Arbeitervereins, die „Weberunion“, die Weberinnung, ein Hirsch-Duncker'scher Gewerkverein und eine sozialistische Gewerkschaft. Die erstgedachten 5 Organisationen hatten sich seit einigen Jahren zu der „Krefelder Webervereinigung“ zusammengeschlossen, die insbesondere auch der Lohnfrage ihre Aufmerksamkeit zuwandte und am 9. Dezember 1897 unter Vermittelung der seitens des Gemeinderates niedergesetzten „sozialen Kommission“ in Verhandlungen mit den Fabrikanten eingetreten war. Dieselben schienen aber wenig Erfolg zu versprechen und dies war wohl der Grund, weshalb die Weberinnung ohne Rücksicht auf diese Verhandlungen eigene Wege einschlug und unter Beteiligung vieler Mitglieder der übrigen Korporationen im März 1898 den „Niederrheinischen Weberverband“ gründete, der Ende 1898 etwa 3000 Mitglieder zählte und gewöhnlich nach seinem GründerLüttgerbenannt wird.

Von der katholischen wie von der evangelischen Fachabteilung wurde die Beteiligung abgelehnt, ja die erstere beschloß am 13. März 1898, mit der Begründung, daß die alte Vereinigung thatsächlich aufgelöst sei, nunmehr die Gründung einesallgemeinen niederrheinischen Textilarbeiterverbandes auf christlicher Grundlage in die Hand zu nehmen. Am 24. April 1898 wurde darauf in einer von 161 Vertretern aus 27 Orten besuchten Versammlung der in der Ueberschrift genannte Verband gegründet, der im April 1899 in 44 Ortsgruppen 6400 Mitglieder zählte.

Da die übrigen der genannten Organisationen sich aufgelöst hatten, so gab es also jetzt 3 Weberverbände, nämlich: 1. den christlichen Verband; 2. den sozialistischen „deutschen Textilarbeiterverband“; 3. den Niederrheinischen Weberverband (sog. Lüttger Verband).

Der christliche Verband hat nach seinem Statut den Zweck, auf dem Boden der christlichen Sozialpolitik und der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung auf gesetzlichem Wege die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern. Die Erörterung konfessioneller und parteipolitischer Fragen ist ausgeschlossen. Als Mittel zur Erreichung werden bezeichnet: 1. Statistische Erhebungen über Lohn- und Arbeitsverhältnisse; 2. Verhandlungen mit den Arbeitgebern zur Herbeiführung eines gerechten und angemessenen Lohnes, welcher auch zum standesmäßigen Unterhalte einer normalen Familie hinreicht, sowie zur Beseitigung begründeter Beschwerden und Durchführung berechtigter Wünsche in allen Fabrik- und Arbeitsverhältnissen; 3. Eingaben und Petitionen an Arbeitgeber, Behörden, Regierungen und Parlamente; 4. Errichtung von Unterstützungs- und anderen nützlichen Kassen; 5. Regelung des Arbeitsnachweises und Raterteilung in Fragen des Arbeitsverhältnisses; 6. Versammlungen mit belehrenden und bildenden Vorträgen und Beratungen, besonders über praktische Fach- und Arbeitsfragen und über die soziale Gesetzgebung; 7. Herausgabe eines Verbandsorganes zur Besprechung von Fachfragen und Verbandsangelegenheiten.

Als Mitglieder können aufgenommen werden alle gelernten Arbeiter und Hülfsarbeiter der Seiden- und jeder anderen Textilindustrie, wenn sie auf positiv christlichem Boden und in ehrenhaftem Rufe stehen. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Neben Vorstand, Ausschuß und Generalversammlung besteht ein Ehrenrat aus 5 Ausschuß- und 4 Ehrenmitgliedern. Derselbe hat die Aufgabe, die Thätigkeit des Vorstandes zu überwachen.

Der Verband, der seit dem 15. Juli 1898 unter dem Titel „Der christliche Textilarbeiter“ ein eigenes, monatlich erscheinendes Organ herausgiebt, umfaßt sowohl Handweber, wie die Arbeiter in den mechanischen Webereien, Stoff- und Sammtweber und hat zugleich die Hülfsarbeiter, Färber und Appreteure einbezogen.

Die Hauptaufgabe des Verbandes war neben der Agitation vor allem die Stellungnahme zu den zwischen den Webern und den Fabrikanten bestehendenStreitpunkten, insbesondere die Herstellung einer festen Lohnliste. Da auch seitens eines der Fabrikanten (v.Beckerrath) die Gründung des Verbandes gerade aus dem Grunde öffentlich empfohlen wurde, weil nur so die Fabrikanten veranlaßt werden würden, zu einer Lohnerhöhung zu gelangen, so schienen die durch Vermittelung der Handelskammer und der „sozialen Kommission“ eingeleiteten Verhandlungen guten Erfolg zu versprechen. Allerdings erklärte die Handelskammer es für aussichtslos, die Bildung eines Fabrikantenvereins zu versuchen, wie es von den Arbeitern unter Berufung auf das Beispiel der Bielefelder Bandfabrikanten[172]gewünscht wurde. Trotzdem gelang es, einige im November 1898 ausgebrochene Lohnstreitigkeiten mit Erfolg für die Arbeiter beizulegen.

Aber inzwischen hatten sich 46 Firmen der Stoff-(Seiden-)Weberei zusammengeschlossen und veröffentlichten am 6. Dezember 1898 eine Erklärung, daß sie, um den wachsenden agitatorischen Bestrebungen nachdrücklich entgegenzutreten, beschlossen hätten, sobald eine von ihnen eingesetzte Kommission einen bei einer einzelnen Firma ausgebrochenen Streik für unberechtigt erklären würde, sofort den Arbeitern sämtlicher Firmen zu kündigen. Am 10. Dezember wurde mit der Begründung, daß ein schon früher in einer Firma ausgebrochener Streik als unberechtigt anzusehen sei, diese Drohung verwirklicht, was von den Arbeitern mit sofortiger Niederlegung der Arbeit beantwortet wurde. Schließlich gelang es aber doch der „sozialen Kommission“, eine Verständigung dahin herbeizuführen, daß eine „gemischte Kommission“, bestehend aus drei Fabrikanten und je einem Vertreter der drei Weberorganisationen (christlicher Verband, niederrheinischer Weberverband und sozialistische Gewerkschaft) versuchen sollte, eine gemeinsame Lohnliste aufzustellen und daß innerhalb der nächsten 3 Monate weder Arbeitseinstellungen noch Entlassungen vorgenommen werden dürften. Diese gemischte Kommission ist dann am 2. Januar 1899 unter der Abänderung in Kraft getreten, daß jeder der 3 Weberverbände 3 Vertreter gewählt hat.

Nachdem so die Streitigkeiten in derStoffwebereiihren Abschluß gefunden hatten, schien die Hoffnung eines gleichen Ausganges auch für die innerhalb derSammetwebereibestehenden Streitfragen berechtigt, aber diese Hoffnung wurde getäuscht. Die Fabrikanten (13 an der Zahl), die sich auch hier zu einem gemeinsamen Vorgehen verbunden hatten, veröffentlichten eine Lohnliste, die sie am 15. Januar einführen wollten, die aber nach Ansicht der Arbeiter Lohnherabsetzungen von 15–20% enthielt. Von dem christlichen Verbande wurde auch hier eine gemischte Kommission, von den beiden anderen Organisationen eine Anrufung des Gewerbegerichtes empfohlen, aber beide Vorschlägewurden von den Fabrikanten, die es offenbar auf eine Kraftprobe abgesehen hatten, abgelehnt und so trat denn am 16. Januar 1899 eine allgemeine Aussperrung ein, die etwa 3000 Arbeiter umfaßte. Auch die mehrfach gemachten Versuche gütlicher Einigung scheiterten anfangs daran, daß die Fabrikanten freilich verschiedene der seitens der Weber gegen die Lohnliste erhobene Angriffe anerkannten, aber deren Beseitigung künftigen Verhandlungen vorbehalten wollten und zunächst bedingungslose Annahme der Lohnliste forderten. Die Führer des christlichen Verbandes glaubten ihren Mitgliedern vorschlagen zu sollen, hierauf einzugehen und die Lohnliste probeweise einzuführen, doch wurde dieser Vorschlag in der Versammlung des Verbandes fast einstimmig abgelehnt. Von den beiden anderen Verbänden wurde die Sonderverhandlung des christlichen Verbandes scharf getadelt, der letztere wollte aber seine selbstständige Stellung wahren und hat deshalb auch die Teilnahme seiner Mitglieder an den gesammelten Streikgeldern abgelehnt. Endlich Ende April 1899 ist es gelungen, den Streik dadurch beizulegen, daß die Fabrikanten sich zu einer Erhöhung der in ihrer Liste festgesetzten Löhne um 10 Pf. entschlossen.

e)Textilarbeiterverband in Mönchen-Gladbach[173].

Seit dem 20. November 1898 hat sich auch für Mönchen-Gladbach und Umgegend ein christlich-sozialer Textilarbeiterverband gebildet. Zweck des Verbandes ist die Hebung der wirtschaftlichen Lage der Textilarbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage. Als Mittel werden im Statut bezeichnet: 1. Erhaltung und Förderung eines friedlichen Einvernehmens mit den Arbeitgebern; 2. zahlenmäßige Erhebungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Textilindustrie am Niederrhein; 3. Mitteilung an die Arbeitgeber von Beschwerden und Wünschen von Mitgliedern und gemeinsame Verhandlung hierüber; 4. Eingaben an die Behörden, Regierungen und Parlamente zur Erreichung des erforderlichen gesetzlichen Schutzes der Arbeiter; 5. Gegenseitige Selbsthülfe der Mitglieder in allen Angelegenheiten ihres Lohn- und Arbeitsverhältnisses besonders durch Einrichtung von Unterstützungskassen, der Arbeitsvermittelung und Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitseinstellung; 6. Belehrung über alle den Arbeiterstand betreffenden wirtschaftlichen Fragen durch Vorträge in Versammlungen und Haltung eines Fachorganes.

In dem Verbande, der im April 1899 etwa 3000 Mitglieder zählte, sind katholische und evangelische Arbeiter vertreten, doch bilden die ersteren die große Mehrzahl. Der Vorstand besteht aus 15 katholischen und 5 evangelischen Mitgliedern. Der Verband hat sich bis jetzt auf friedliche Beilegung einigerLohnstreitigkeiten beschränkt. Verbandsorgan ist der „Christliche Textilarbeiter“ in Krefeld.

f)Bayrischer Textilarbeiterverband[174].

Auch in Bayern ist die Organisation in die Hand genommen und im Jahre 1897 der „Verband der Textilarbeiter und -arbeiterinnen in Bayern“ gegründet, dem im April 1899 etwa 4000 Mitglieder in 17 Industrieorten angehörten. Der Verband hat seinen Sitz in Augsburg. Sein Zweck ist nach den Statuten „die geistige Ausbildung und die Verbesserung der materiellen Lage der Mitglieder auf christlicher und gesetzlicher Grundlage“. Als Mittel hierzu werden bezeichnet: 1. statistische Erhebungen, 2. Verhandlungen mit den Arbeitgebern in Lohnfragen, sowie bei berechtigten Beschwerden und Wünschen der Mitglieder, 3. Eingaben und Petitionen an die Staatsverwaltungen, Behörden, Regierungen und Parlamente, 4. Einrichtung von Unterstützungskassen, 5. Einrichtung einer Bibliothek, 6. belehrende und bildende Vorträge. Dabei ist jedoch die Erörterung konfessioneller und politischer Fragen ausgeschlossen. Für Orte und Bezirke werden Obmänner gewählt, die die Generalversammlung bilden. Organ des Verbandes ist der „Arbeiter“. Der Beitrag ist monatlich 10 Pf.

Der Verband hat im September 1898 eine Krankenunterstützungskasse gebildet, der die Mitglieder beizutreten berechtigt, oder nicht verpflichtet sind. Daneben hat mit Rücksicht auf die Anfeindungen, denen die Mitglieder seitens der Fabrikanten ausgesetzt waren, die Generalversammlung im Mai 1898 beschlossen, eine Gemaßregeltenunterstützung von wöchentlich 9 Mk. zu zahlen. Eine Bibliothek ist ins Leben gerufen, auch erteilt der Sekretär Auskunft in Versicherungssachen und sucht Klagen der Mitglieder entweder persönlich oder durch Vermittelung des Fabrikinspektors zu erledigen. Der Verband hat im November 1897 eine Petition wegen Einführung eines Maximalarbeitstages für die einzelnen Industrien an den Reichstag gerichtet, auch mittels Fragebogen eine Erhebung über die Lage der Textilarbeiter veranstaltet. Die treibende Kraft im Verbande ist der SekretärSchirmer, der zugleich Redakteur des „Arbeiters“ ist, ein früherer Schlosser.

Der Verband hat große Schwierigkeiten zu überwinden, da er gleichzeitig von den Fabrikanten und der Sozialdemokratie bekämpft wird und bei der gedrückten Lage der Textilarbeiter mit höchst beschränkten Mitteln arbeiten muß. Nach Ansicht des Sekretärs ist es sicher, daß „wenn mehr Mittel vorhanden wären und die bürgerlichen Kreise der christlichen Gewerkschaftsbewegung mehrVerständnis entgegenbrächten, die Sozialdemokratie sich bald nicht mehr als Vertreterin der Arbeiter aufspielen könnte“.

g)Gewerkverein der Maurer[175].

Im Herbst 1897 bildete sich in Köln eine Konferenz aus Geistlichen und Laien, die es sich zur Aufgabe machte, die christlichen Arbeiter zur Gründung eigener Gewerkvereine neben bezw. gegenüber den alten unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden zu vereinigen. Die Konferenz arbeitete unter Zuziehung einzelner intelligenter Arbeiter ein Statut aus für einenGewerkverein der Maurer, Steinmetzen, Stukkateure, Bau- und Grundarbeiter Kanal-, Ziegelei-, Tiefbauarbeiter, Töpfer, Kalkbrenner und verwandter Berufe, das auch für alle weiter zu gründenden Gewerkvereine das Normalstatut bilden sollte. Nachdem eine im Februar 1898 abgehaltene erste öffentliche Versammlung durch Streitigkeiten mit den erschienenen Sozialdemokraten vereitelt war, wurde in einer zweiten, in der nur gegen Eintrittskarten der Zutritt gestattet war, die Gründung des Gewerkvereins vollzogen. Derselbe ist als Zentralverband gedacht mit dem Sitze in Köln; die daneben bestehenden „Verwaltungsstellen“ haben keine eigne Kassenverwaltung, sondern besorgen nur die Aufnahme von Mitgliedern, die Erhebung der Beiträge und die Auszahlung der Unterstützungen. Solche Verwaltungsstellen gab es im April 1899 13 mit etwa 500 Mitgliedern. Der Beitrag beläuft sich auf monatlich 25 Pf.

Nach dem Statut bezweckt der Verein den Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen auf gesetzlichem Wege. Als Aufgaben werden bezeichnet:

Diese Zwecke sucht der Verband zu erreichen

Der Verein bestreitet durchaus, in irgend welcher Beziehung zur Zentrumspartei zu stehen, sondern will parteilos sein. Er fordert von seinen Mitgliedern keine Erklärung über ihre Stellung zur Sozialdemokratie, betrachtet auch ein Zusammengehen mit dieser in rein wirtschaftlichen Fragen nicht als ausgeschlossen. Bei der Lohnbewegung der Maurer in Köln im Januar 1898 hat der Verband zusammen mit dem sozialistischen „Alten Verbande“ eine gemeinschaftliche Lohnkommission gewählt, die gemeinsam die erhobenen Forderungen gegenüber den Unternehmern vertrat. Die Bewegung ist friedlich verlaufen und hat teilweise Erfolg gehabt. In Kalk sind die Mitglieder beider Organisationen gemeinschaftlich in den Ausstand getreten, der ebenfalls teilweise Erfolg hatte.

Unterstützungskassen bestehen zur Zeit noch nicht, sind aber beabsichtigt. Auch ein eigenes Verbandsorgan ist noch nicht geschaffen, vielmehr bedient der Verein sich des „Christlichen Arbeiterfreundes“ der in Köln-Ehrenfeld erscheint und von einer aus 3 Präsidenten der Arbeitervereine bestehenden Kommission redigiert wird. Dem Kölner Vereine sollen die in Rheinland bestehenden kleineren Berufsvereine angeschlossen werden; ein in Aussicht genommener Delegiertentag der christlichen Gewerkvereine soll die Organisation weiter ausbauen.

In der am 16. April 1899 in Köln abgehaltenen ersten Generalversammlung wurde die Ausdehnung der Mitgliedschaft auf alle Bauhandwerker, einschließlichder Hülfsarbeiter, beschlossen und deshalb der Name „Gewerkverein christlicher Bauhandwerker und verwandter Berufe“ angenommen.

h)Gewerkverein der Metallarbeiter.

Aus der Thätigkeit der bereits genannten sozialen Konferenz ist auch der „Gewerkverein christlicher Metallarbeiter“ in Köln hervorgegangen. Derselbe bezweckt den „Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen auf gesetzlichem Wege“. Die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind im Statut wörtlich gleichlautend bezeichnet mit denjenigen des Gewerkvereins der Maurer. Der Verein ist erst im Sommer 1898 gegründet und hat deshalb eine Geschichte noch nicht aufzuweisen. Die Mitgliederzahl beträgt 80–100. Vereinsorgan ist ebenfalls der „Christliche Arbeiterfreund“.

i)Gewerkverein der Gastwirtsgehülfen.

Eine erfolgreiche weitere Gründung der mehrgedachten Konferenz ist der am 13. Oktober 1898 gegründete „Berufsverein christlicher Gastwirtsgehülfen“. Der Verein, dessen Sitz in Köln ist, der aber die Organisation der Kellner für ganz Deutschland anstrebt, bezweckt nach seinen Statuten den Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen auf gesetzlichem Wege. Er setzt sich zur Aufgabe: 1. Erzielung geregelter Arbeits- und Gehaltsbedingungen; 2. Herbeiführung einer angemessenen Arbeitsdauer; 3. Rechtsschutz der Mitglieder; 4. Unterstützung in Fällen der Not; 5. geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung der Fachkenntnisse; 6. Ermahnung zur Pflichttreue im Berufe und im bürgerlichen Leben, zu ehrenhafter Gesinnungs- und Handlungsweise im allgemeinen. Diese Zwecke sucht der Verein zu erreichen: 1. durch Regelung der Stellenvermittelung mittels eines unentgeltlichen Arbeitsnachweisebureaus im Anschluß an kommunale oder behördliche Einrichtungen; 2. durch Leistung von Rechtsschutz mittels der Volksbureaus; 3. durch Erstattung von Gutachten und Eingaben an die Behörden bezw. Parlamente; 4. durch Verbreitung und Durchführung der Gewerbegerichtswahlen in christlich-sozialem Sinne; 5. durch Errichtung einer Hülfskasse; 6. durch Versammlungen und Vorträge unter Ausschluß jeglicher konfessioneller und parteipolitischer Erörterungen.

Der Verein ist als Zentralverein mit Verwaltungsstellen beabsichtigt. Die Mitgliederzahl betrug am 7. November 1898 etwa 200. Auf Veranlassung der Arbeitsstatistischen Kommission hat der Verein zwei Vertreter zum Zwecke der Erhebungen über die Lage der Gastwirtsangestellten entsendet. Vereinsorgan ist der „Christliche Arbeiterfreund“.

k)Gewerkverein kaufmännischer Hülfsarbeiter.

Von geringerer Bedeutung ist die letzte Gründung der Konferenz, der „Verband der Arbeiter im kaufmännischen Gewerbe“, der insbesondere die Packer, Hausknechte, Faktoren, Lagerarbeiter u. s. w., also ungelernte Arbeiter umfassen will. Das Statut ist demjenigen des Maurervereins nachgebildet, doch ist der Verband zunächst nur als ein Lokalverband für Köln beabsichtigt. Er ist hervorgegangen aus dem Kampfe um die Verwaltung der Ortskrankenkassen und ist deshalb auch von deren christlich-sozialen Mitgliedern ins Leben gerufen, um ein Gegengewicht gegen die Sozialdemokratie zu schaffen. Der Zweck des Verbandes ist hauptsächlich gegenseitige Unterstützung; der gewerkschaftliche Karakter tritt zurück. Auch dieser Verband hat als Organ den „Christlichen Arbeiterfreund“.

l)Schwarzwälder Uhrenindustriearbeiter.

Am 4. Dezember 1898 hat sich ein „Christlicher Uhrenindustriearbeiterverband Schwarzwald“ mit dem Sitze in Villingen gebildet, der alle Schwarzwälder Uhrenarbeiter und die Arbeiter verwandter Gewerbe umfaßt. Der Verband „steht auf christlich-gläubigem Boden und verfolgt auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes soziale Zwecke zur Förderung der Lage und der geistigen, moralischen und materiellen Interessen der christlichen Uhrenarbeiterschaft (männlich und weiblich)“.

Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:

1. die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhältnisse zwischen allen am gewerblichen Leben Beteiligten, vornehmlich zwischenArbeitgeber- undArbeitnehmerschaft;

2. die Regelung derLohnverhältnisseder Arbeiterschaft, die Erhebung und Erhaltung derselben auf einer Höhe, die dem Arbeiter und seiner Familie ein auskömmliches, geordnetes und sicheres Dasein gewährleistet. Vereinbarung vonLohntarifen, soweit möglich;

3. die Besserung derVerhältnissein denFabrikenundWerkstättenselbst, die Herstellung und Erhaltung von ausreichenden Schutzvorrichtungen, die Mehrung der Lüftungs- und anderer die Gesundheit erhaltender Vorrichtungen, die gerechte Regelung derArbeitszeit, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken, Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschräume für beide Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschüssen &c.;

4. die Einsetzung einerVermittelungsinstanzbei etwaigen Lohndifferenzen und Streiks zur Erzielung eines Ausgleichs zwischen den streitenden Parteien;

5. die Besserung der Wohnungsverhältnisse der Arbeiterschaft;

6. die Herausgabe eines den Verbandsmitgliedern unentgeltlich zu stellendenFachblattes(namentlich zurArbeitsvermittlungund Hebung derFachkenntnisse);

7. Einrichtung von Unterstützungs- und anderenKassen, je nach Bedürfniß

8.Raterteilung, Leistung vonRechtsschutz, sowie Vertretung der Mitglieder in Klagefällen, welche aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen und worin das Gewerbegericht nicht zuständig ist;

9. die Erstattung vonGutachtenundEingabenüber besondere, das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende Fragen, Rechte und strittige Interessen an die zuständigen Behörden &c., sowie Parlamente;

10. die Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichts- und Ortskrankenkassen-, wie die etwaige Beteiligung an anderenWahlen, soweit der Verband dabei interessiert ist.

Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes wurden bezeichnet: Statistische Erhebungen über Arbeiterverhältnisse, Versammlungen und Vorträge über praktische Arbeiterfragen und die soziale Gesetzgebung, sowie Diskussionsabende und Unterrichtskurse. Durch den Eintritt in den Verband bekennt sich das Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Mitgliedern, die durch das Eintreten für die Interessen des Verbandes arbeitslos werden, kann aus der Verbandskasse eine Unterstützung bewilligt werden, über die der Vorstand entscheidet. Dieser hat alle Beschwerden der Mitglieder zu prüfen und geeignetenfalls die Schritte zur friedlichen Beilegung zu thun. Sind diese erfolglos, so hat eine sofort einzuberufende Generalversammlung über die weiteren Maßregeln zu beraten, die für alle Mitglieder bindend sind. Neben dem Vorstande steht ein Ehrenrat.

m)Christliche Gewerkschaft in Frankfurta. M.[176].

Aus dem Grunde, weil in den meisten Gewerkschaften gelegentlich die Neigung hervortritt, sozialdemokratische Parteipolitik zu treiben, hat sich im Februar 1899 in Frankfurt a. M. eine „christliche Gewerkschaft“ gebildet, um denjenigen Arbeitern eine Stätte zu bieten, die hiermit nicht einverstanden sind. Der Zusatz „christlich“ soll nur in diesem Sinne verstanden werden; die Gewerkschaft will sich nicht mit religiösen, sondern ausschließlich mit wirtschaftlichen Fragen beschäftigen.

Nach den Statuten bezweckt die Gewerkschaft die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Arbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage undAnbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Insbesondere wird angestrebt: a) Herbeiführung eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht; b) die Einschränkung der Arbeitszeit, soweit solche zum Schutze von Leben, Gesundheit und Familie geboten ist; c) eine Vermehrung der staatlichen Aufsichtsbeamten unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Arbeiter. AlsMittelzur Erreichung dieses Zwecks werden angegeben: Errichtung von Fachsektionen, die je unter einem Obmann gebildet werden, sobald innerhalb der Gewerkschaft eine genügende Anzahl Mitglieder eines Faches vorhanden sind, ferner Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Lohn- und anderen Fragen, Eingaben an Behörden, Parlamente u. s. w., belehrende und bildende Vorträge, unentgeltlicher Rechtsschutz in allen gewerblichen Streitfällen, Arbeitsnachweis, Auskunft und Vertretung bei Klagesachen. Die Mitglieder der Gewerkschaft bekennen sich als Gegner aller Grundsätze und Bestrebungen, die mit dem christlichen Geiste im Widerspruch stehen; wer dagegen handelt, wird ausgeschlossen. DieLeitungder Gewerkschaft untersteht einem Zentralvorstand, der je zur Hälfte aus Mitgliedern der beiden christlichen Konfessionen zu wählen ist. Außerdem wechselt der Vorsitz alljährlich zwischen den beiden Konfessionen. Der Beitrag beläuft sich auf wöchentlich 15 Pf. Die Mitglieder erhalten bei Krankheit eine Unterstützung von wöchentlich 3 Mk. Organ ist das Frankfurter Volksblatt und der Nassauische Volksbote.

Die Anregung zur Gründung der Gewerkschaft ist von dem katholischen Arbeiterverein ausgegangen, doch hat sich auch der evangelische Arbeiterverein daran beteiligt. Die Zahl der Mitglieder betrug Mitte Mai 1899 etwa 400.

n)Gesamtverband christlicher Gewerkvereine[177].

So jung noch bis jetzt die Bewegung ist, so ist doch bereits der Gedanke aufgetaucht, in gleicher Weise, wie bei den Hirsch-Duncker'schen Vereinen und den sozialistischen Gewerkschaften einen Gesamtverband christlicher Gewerkvereine ins Leben zu rufen. Schon auf die Tage vom 4.–7. September 1898 hatte der Gewerkverein christlicher Textilarbeiter in Aachen-Burtscheid einengemeinsamen Delegiertentageinberufen, aber eine vorher zusammengetretene Konferenz hielt es für nötig, ein solches Unternehmen erst noch besser vorzubereiten und zu diesem Zwecke Vorkonferenzen, und zwar getrennt für Süd- und Norddeutschland stattfinden zu lassen. Auf diesen sollten die zu behandelnden Themata und bestimmte Leitsätze festgestellt werden, um den Verbänden Gelegenheit zu bieten, zu ihnen Stellung zu nehmen.

DieseVorkonferenzenhaben am 8. Dezember 1898 inKölnund am 8. dess. Mon. inUlmstattgefunden und sich über eine Reihe von Leitsätzen geeinigt, die hier auszugsweise mitgeteilt werden sollen:

Bei den Verhandlungen wurde beantragt, zu bestimmen, daß bei Lohnfragen Fühlung mit anderen Gewerkschaften gesucht werden möge, wenn die Möglichkeit geboten erscheine. Doch wurde die Beschlußfassung dem Gewerkschaftskongresse selbst vorbehalten.

Dererste Kongreß christlicher Gewerkschaften Deutschlandshat am 21. und 22. Mai 1899 in Mainz stattgefunden unter Beteiligung von 30 norddeutschen und 18 süddeutschen Abgesandten als Vertreter von 37 Gewerkvereinen bezw. Fachabteilungen, wovon 19 mit 55661 Mitgliedern auf Norddeutschland entfielen[178]. Man war in allen wesentlichen Punkten einverstanden, insbesondere darüber, daß der konfessionelle und parteipolitische Gegensatz mit den gewerkschaftlichen Bestrebungen nichts zu thun habe und von ihm fernzuhalten sei. Die Grundauffassung, über die man einig war, wurde niedergelegt in folgenden Leitsätzen:


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