Neben dem Verhältnisse gegenüber den Arbeitern ist auch dasjenige der Mitglieder untereinander geregelt. Nicht allein ist jede Art des unlauteren Wettbewerbes verboten, sondern zuweilen, z. B. bei derNational Association of Master Buildersdarf sogar eine von einem Mitgliede abgelehnte Lieferung von keinem anderen übernommen werden. Ebenso sind Mitteilungen an Nichtmitglieder über die Einrichtung des Betriebes unter Strafe gestellt, desgleichen das gegenseitige Abspenstigmachen von Arbeitern.
Die Mitgliedschaft beschränkt sich meist auf die Angehörigen eines bestimmten Gewerbes; nur in Belfast besteht ein allgemeiner Arbeitgeberverband, dieBelfast Employers Association. DieNational Labour Unionist eine gemeinsame Organisation, indem neben Arbeitgebern auch Arbeiter aufgenommen werden. Die Aufnahme ist häufig davon abhängig gemacht, daß der sich Meldende nicht im Streite mit seinen Arbeitern sich befinden darf. Das Eintrittsgeld ist entweder fest bestimmt oder abgestuft nach dem Umfange des Betriebes. Das letztere ist immer der Fall hinsichtlich der Jahresbeiträge. Für den Austritt ist eine längere oder kürzere Kündigung von 14 Tagen bis zu einem Jahre vorgeschrieben. Der Ausschluß eines Mitgliedes ist zulässig bei Verstoß gegen die Statuten oder Beschlüsse des Verbandes.
Die Leitung ist meistens einem Ausschusse übertragen, dessen Mitgliederzahl zwischen 11 und 36 schwankt. Die Wahl geschieht in den Jahresversammlungen. Neben einem Vorsitzenden pflegt ein Sekretär angestellt zu sein. In den Generalversammlungen hat entweder jedes Mitglied eine Stimme, oder die Stimmenzahl ist nach der Ausdehnung des Betriebes, nach der Gesamtsumme der Arbeitslöhne, der Zahl der Hochöfen, Webstühle u. s. w. abgestuft.
Wie in allen anderen Ländern, so ist auch die Organisation der Unternehmer erst durch diejenige der Arbeiter ins Leben gerufen. Der typische Entwickelungsgang ist am besten zu ersehen in der Maschinenbauindustrie, deren Verhältnisse schon wegen des im Winter 1897/98 zum Austrage gebrachten großen Streiks ein besonderes Interesse beanspruchen und deshalb hier in kurzen Strichen wiedergegeben werden sollen.
Bis zum Jahre 1896 bestand in der Maschinenbauindustrie keine dauernde und umfassende Unternehmervereinigung. Erst 1896 traten dieEngineering Employersin Glasgow und Belfast zu einem Vereine zusammen, dem sich bald darauf dieNorth East Coast Employersanschlossen. Als dann 1897 in London achttrade unionsder Arbeiter sich verbanden, um die 48stündigeArbeitszeit durchzusetzen, bildete sich in London eineAssociation of Engineering and Shipbuilding Employers, der dann noch mehrere ähnliche Verbände in anderen Orten nachfolgten. Alle diese Vereine schlossen sich zusammen zu der „Federation to resist the 48 hours demand“, die schließlich 700 Mitglieder umfaßte. Den Verlauf des großen Kampfes mit derAmalgamated Society of Engineerszu schildern, ist hier nicht am Platze, dagegen ist es von Interesse, die Hauptpunkte der schließlichen Einigung und insbesondere die Bestimmungen kennen zu lernen, die man getroffen hat, um später wieder auftauchende Streitfragen zu erledigen.
Der Friedensvertrag führt den Titel: Arbeitsbedingungen auf Grund gegenseitiger Verständigung zwischen den vereinigten Maschinenbau-Unternehmern und den verbündeten Gewerkvereinen, und ist datiert vom Januar 1898.
Im Eingange wird ausdrücklich betont, daß die Unternehmer nicht die Absicht haben, in die Rechte der Gewerkvereine einzugreifen, aber auch ihrerseits keinen Eingriff dulden wollen. Jeder Arbeiter soll das Recht haben, sich einem Gewerkvereine anzuschließen oder nicht; ebenso steht es im Belieben der Unternehmer, Arbeiter zu beschäftigen, mögen sie einem Gewerkvereine angehören oder nicht. Die Arbeiter verpflichten sich, in den Werkstätten der Unternehmer friedlich mit allen dort beschäftigten Arbeitern, ohne Rücksicht auf deren Zugehörigkeit zu einem Gewerkvereine, zu arbeiten. Freilich ist es dem einzelnen Arbeiter unbenommen, seine Arbeit aufzugeben, aber eine gemeinsame Arbeitseinstellung soll nicht zulässig sein, bevor nicht das Verfahren zur Vermeidung von Streitigkeiten eingeleitet ist. Auf der anderen Seite empfiehlt der Unternehmerverein seinen Mitgliedern, keinen Arbeiter wegen dessen Zugehörigkeit zu einem Gewerkvereine von der Arbeit auszuschließen oder andere Arbeiter zu bevorzugen. Das Recht der Unternehmer, die Arbeiter in Akkord zu beschäftigen, wird anerkannt. Der Akkordlohn soll zwischen Unternehmer und Arbeiter vereinbart werden, soll aber mindestens so hoch sein, daß der Arbeiter nicht weniger verdient, als bei Tagelohn. Dabei ist den Gewerkvereinen das Recht gewahrt, ihren Mitgliedern über Arbeitslöhne und Arbeitsbedingungen Vorschriften zu machen.
Die Höchstzahl der Ueberstunden ist, abgesehen von gewissen Ausnahmen, auf 40 innerhalb vier Wochen festgesetzt. Hinsichtlich der Arbeitslöhne sollen zwischen den Lokalverbänden der Unternehmer und denjenigen der Gewerkvereine allgemeine Vereinbarungen getroffen werden. Der Grundsatz des kollektiven Verhandelns wird ausdrücklich anerkannt. Andererseits haben die Gewerkvereine kein Recht der Einmischung hinsichtlich der an Nichtgewerkvereinler gezahlten Löhne. Eine Beschränkung hinsichtlich der Zahl der Lehrlinge findet nicht statt. Das Recht der Unternehmer, nach ihrem Belieben Maschinen einzuführenund daran Arbeiter nach deren Fähigkeiten zu beschäftigen, ist ausdrücklich anerkannt.
Die Bestimmungen zur Vermeidung von Streitigkeiten lauten wörtlich:
„In der Absicht, in Zukunft Streitigkeiten zu vermeiden, sollen Deputationen der Arbeiter nach vorhergegangener Verabredung mit den Unternehmern empfangen werden, um Fragen zu verhandeln, an denen beide Teile ein Interesse haben. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit sollen die Lokalvereine der Unternehmer mit den Lokalorganen der Gewerkvereine in Verbindung treten. Wünscht ein Gewerkverein irgend eine Frage aufzuwerfen gegenüber dem Unternehmerverbande, so soll durch Vermittelung des Sekretärs des Lokalvereins der Unternehmer eine Besprechung stattfinden. Ist hier eine Verständigung nicht zu erreichen, so soll die Angelegenheit vor dem Exekutivausschuß des Unternehmerverbandes und die Zentralinstanz der Gewerkvereine gebracht werden. Während der Dauer dieser Verhandlungen darf weder eine beschränkte noch eine allgemeine Arbeitseinstellung stattfinden, sondern die Arbeit ist unter den bisherigen Bedingungen weiterzuführen“. Auch hier ist das Recht des Gewerkvereins, solche Verhandlungen im Namen seiner Mitglieder zu führen, ausdrücklich anerkannt. Ebenso wird betont, daß die Unternehmer nicht die Absicht haben, die Löhne der gelernten Arbeiter herabzusetzen.
Angeregt durch die Erfolge des Unternehmervereins hat sich die Mehrzahl der Maschinenfabrikanten ihm angeschlossen, auch solche, die sich an dem Streite über den Achtstundentag nicht beteiligt hatten; die Statuten des erweiterten Verbandes sind noch in der Ausarbeitung begriffen. Die Anregung hierzu ist noch erheblich gesteigert durch das im Jahre 1897 erlassene Haftpflichtgesetz (Workmen's Compensation Act), das mit dem 1. Juli 1898 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz bestimmt, daß Arbeiter für alle Unfälle, die ihnen während ihrer Arbeit zustoßen, mit Ausnahme eigenen groben Verschuldens, von den Arbeitgebern zu entschädigen sind. Eine Abwälzung dieser Haftpflicht durch Versicherung scheiterte daran, daß die Versicherungsgesellschaften in Ermangelung statistischer Anhaltspunkte sehr hohe Prämien forderten, und so hat der Unternehmerverband selbst diese Versicherung übernommen.
Die Zusammenfassung aller Unternehmerverbände zu einerGesamtorganisationist in den letzten Jahren wiederholt angeregt, aber bis jetzt ohne Erfolg[285]; die Zeitungsnachrichten, die das Gegenteil meldeten, sind unzutreffend. Dagegen ist es gelungen, einen parlamentarischen Ausschuß nachdem Vorbilde desjenigen der Gewerkvereine ins Leben zu rufen. Zunächst geschah dies seitens der Unternehmervereine der Baumwollindustrie inLancashire, die schon im März 1898 ein „Parliamentary and Legal Defence Committee“ bildeten. Die Behandlung der Lohnfrage wurde aber ausdrücklich aus dem Kreise der Befugnisse ausgeschlossen. Erst im Dezember 1898 ist unter dem Vorsitze desLord Wemyßein „Employers Parliamentary Council“ gegründet, dem sich bis jetzt die Unternehmervereine folgender Industrien angeschlossen haben: Schiffbau und Reederei, Maschinenbau, Baumwollmanufaktur und Spinnerei, Färberei und Bleicherei, Möbelfabrikation, Ackerbau, Kohlen- und Eisenhandel, Baugewerbe, Schuhwarenmanufaktur, Silberschmiede und Buchdrucker. Auf der ersten inWestminster Palace Hotelabgehaltenen Versammlung war ein Kapital von rund einer Milliarde Pfund Sterling vertreten: der Zweck ist, alle Gesetzvorlagen im Interesse der vertretenen Unternehmer zu prüfen und nötigenfalls auf deren Aenderung hinzuwirken. Die Tendenz einer Verteidigung gegen die Ansprüche der Gewerkvereine liegt offen zu Tage. Die Wahl der Bezeichnung „council“ anstatt des zunächst vorgeschlagenen „committee“ soll wohl eine breitere Grundlage der Organisation andeuten.
Die aufgestellten Satzungen lauten, wie folgt:
Ob dasParliamentary Councildie beabsichtigte Bedeutung erlangen wird, ist noch durchaus unsicher; bisher sind ihm noch nicht entfernt alle bestehenden Untenehmerverbände beigetreten. Immerhin ist die Lage gegen früher insofern wesentlich geändert, als die Vorbereitungen zu einem gemeinsamen Auftreten der gesamten Unternehmerschaft in dem Maße vorhanden sind, daß bei einem neu ausbrechenden Streite mit der Arbeiterschaft sofort eine Gesamtorganisation ins Leben treten oder mindestens ein gemeinsames Vorgehen für den Einzelfall gesichert sein würde. —
Seitdem sowohl die Arbeiter wie die Unternehmer sich eine einheitliche Organisation gegeben haben, liegt der Gedanke nahe, auch zwischen den beiderseitigen Gesamtvertretungen eine organische Beziehung herzustellen. Dieser Plan scheint auch bereits in maßgebenden Kreisen ins Auge gefaßt zu sein, insbesondere hat nach einer Mitteilung des „Daily Chronicle“ der HandelsministerRitchiemit dem Vorsitzenden des parlamentarischen Komitees sowohl dertrade unionsals des Arbeitgeberbundes Besprechungen gehabt, die den Zweck verfolgen, unter Oberleitung desboard of tradeein nationales Einigungsamt aus Vertretern beider Organisationen zu bilden. Wie es scheint hat der Plan auf beiden Seiten grundsätzlich Zustimmung gefunden.
In Frankreich war, wie oben[288]dargestellt, bis 1864 die Berufsorganisation allgemein verboten, und obgleich die Fachvereine der Unternehmer früher als die der Arbeiter thatsächlich geduldet wurden, so konnte doch vor dem Syndikatsgesetzevom 21. März 1884 eine allgemeine Organisation sich nicht entwickeln. Immerhin zählte man nach einem am 15. März 1881 der Deputiertenkammer vorgelegten Berichte damals bereits 138 Unternehmersyndikate mit 15000 Mitgliedern. Nach der oben mitgeteilten Statistik ist die Zahl der Syndikate jetzt auf 1823 industrielle oder kommerzielle und 1371 landwirtschaftliche mit 159293 bezw. 438596 Mitgliedern gestiegen; auch haben sie sich zu 46 bezw. 20 Verbänden zusammengeschlossen, denen 783 bezw. 1006 Syndikate mit 89016 bezw. 596534 Mitgliedern angehören.
Hinsichtlich der landwirtschaftlichen Syndikate ist bereits[289]darauf hingewiesen, daß in ihnen der Gegensatz zwischen Unternehmer und Arbeiter ganz zurücktritt. Nach dem Grundgedanken sollen auch beide Klassen in demselben Syndikate vereinigt sein, obgleich ihnen thatsächlich fast nur Unternehmer angehören, doch ist es in Frankreich mehr, als in Deutschland, üblich, daß ländliche Arbeiter einen kleinen Grundbesitz haben, so daß der Gegensatz verwischt wird.
Auch für Industrie und Handel giebt es „gemischte Syndikate“, doch haben dieselben, wie die geringe Zahl von 170 Syndikaten mit 32237 Mitgliedern und insbesondere die geringe Zunahme in den letzten Jahren beweist, keine besondere Lebenskraft bewiesen[290].
Auch die reinen Unternehmersyndikate haben den Schwerpunkt ihrer Thätigkeit nicht in das Verhältnis zu den Arbeitern, sondern in andere Aufgaben verlegt, insbesondere in die Beeinflussung der staatlichen und Gemeindeorgane im Interesse des betr. Gewerbezweiges, in Verhandlungen mit Eisenbahn- und Schiffsgesellschaften, Erzielung billiger Kohlenpreise, günstiger Versicherungsbedingungen u. s. w. Ebenso übernehmen sie eine Thätigkeit, die in Deutschland meist den Handels- und Gewerbekammern obliegt, insbesondere die Erstattung von Sachverständigengutachten für Verwaltungsbehörden und Gerichte, sowie die Uebernahme schiedsgerichtlicher Entscheidungen auf Wunsch der Beteiligten. Ihnen liegt es auch ob, die Wahlen für Handels- und Schiedsgerichte vorzunehmen. Daneben besorgen sie Auskunfterteilung über Kreditverhältnisse und Persönlichkeiten der Kunden- und Arbeitsnachweis für Angestellte und Arbeiter, sie verteilen Belohnungen für treue Dienste und gewähren Unterstützungen an ihre in Not geratenen Mitglieder oder deren Familien. Endlich geben sie regelmäßige Berichte und Zeitschriften heraus, besitzen Fachbibliotheken und veranstalten Fachausstellungen. Im Jahre 1895 betrugen die Zeitschriften insgesamt 124, die Fachbibliotheken 73, die Arbeitsnachweise 97, die Fachkurse 35, die Fachschulen 16, die Laboratorien für chemische Analysen 13 und die Kassen und Versicherungsanstalten der verschiedensten Art 95.
Wie erwähnt, haben die Unternehmersyndikate sich zu Verbänden zusammengeschlossen, von denen besonders die „Union nationale du Commerce et de l'Industrie“ in Paris eine hervorragende Bedeutung erlangt hat. Sie wurde 1857 von einigen Industriellen begründet, umfaßte aber schon 1891 73 Syndikate und hat sich zu einer Art Zentralstelle entwickelt, die auch seit 1860 die Zeitschrift „L'Union nationale“ herausgiebt. Ihr ist vor allem die Beteiligung der französischen Industrie an der 1881 in Melbourne abgehaltenen Weltausstellung zu verdanken, die von der französischen Handelskammer schon aufgegeben war. Ihre Wirksamkeit besteht in der Erteilung von Auskunft über Zahlungsfähigkeit der Käufer und in der Erledigung von gewerblichen Streitigkeiten; sie besitzt ein Laboratorium zur Vornahme chemischer Analysen und ein Bureau zur Begutachtung von Versicherungsverträgen.
Seit 1866 besteht eine weitere Zusammenstoßung ähnlicher Art in dem „Comité central des chambres syndicales“, das aus den Vorsitzenden der zugehörigen Syndikatskammern besteht; an ihm sind 39 Syndikate beteiligt. Ferner umfaßt dieGroupe du bâtiment29, dasComité de l'alimentation Parisienne10, derSyndicat général des vins et des boissons en détail de la France7 Syndikate u. s. w.
Es ist selbstverständlich, daß der Interessengegensatz zwischen Unternehmern und Arbeitern häufig zu Streitigkeiten führt, und so finden wir auch in Frankreich, daß die Unternehmer nicht allein der gesetzlichen Anerkennung der Arbeitersyndikate den schärfsten Widerspruch entgegensetzten, sondern auch jetzt noch diese zu bekämpfen und die Arbeiter zum Austritt zu zwingen suchen, weshalb man darauf bedacht ist, solchen Angriffen im Wege der Gesetzgebung Schranken zu setzen. Der Abgeordnete Bovier-Lapierre brachte deshalb schon 1889 einen Gesetzentwurf ein, der folgenden Wortlaut hat: „Jeder — er sei Arbeitgeber, Werkführer oder Arbeiter — der überführt wird, daß er durch Androhung von Verlust der Beschäftigung oder von Arbeitsentziehung, durch eine begründete Weigerung, Arbeit zu geben, durch Entlassung von Arbeitern oder Angestellten wegen ihrer Zugehörigkeit zu einem Arbeiter- oder Unternehmersyndikate, durch Zwang oder Gewaltthätigkeiten oder auch durch Anerbietungen und Versprechungen von Arbeit die Freiheit der gewerkschaftlichen Vereinigung beeinträchtigt oder die Ausübung der in dem Gesetze vom 21. März 1884 bestimmten Rechte verhindert, wird mit Gefängnis von 1–3 Monaten oder mit einer Buße von 100–2000 Frcs. bestraft.“ Die Kammer hat den Gesetzentwurf in der Sitzung vom 17. Mai 1889 und zum zweitenmal in derjenigen vom 13. Mai 1890 mit 344 gegen 142 Stimmen angenommen, nachdem insbesondere auch zwei GroßindustrielleLaroche-JoubertundOuvrédenselben unterstützt hatten. Im Senate dagegen wurde er am 23. Juni 1891 mit 184 gegen 39 Stimmenverworfen, indem man sich auf den Standpunkt der Unternehmer stellte, die in zahlreichen Petitionen geltend machten, daß das Gesetz in die Freiheit des Arbeitgebers, die Arbeiter nach seinem Belieben zu entlassen, eingreife und den Ruin der französischen Industrie und des Exportes herbeiführen müsse. Die Deputiertenkammer hat dann allerdings am 19. März 1892 nochmals den gleichen Antrag angenommen, eine Entschließung des Senates ist aber seitdem nicht bekannt geworden.
Nun ist es interessant, wie bei solchen Streitfällen, insbesondere aber zu dem Erlasse des Gesetzes selbst die Unternehmer und ihre Verbände sich gestellt haben. Natürlich gab es eine Reihe großer Unternehmungen, insbesondere in den Kohlenbezirken des Nordens, die sich stark genug fühlten, der Arbeiterbewegung Trotz zu bieten, und die deshalb zu den heftigsten Gegnern des Gesetzes gehörten, dessen Folgen für die französische Industrie sie nicht schwarz genug malen konnten. Aber gerade die genannten Zentralverbände, dieUnion nationaleund dasComité central, traten nicht allein warm für das Gesetz ein, sondern auch bei späteren Streitigkeiten, bei denen die Unternehmer versuchten, ihre Arbeiter zum Austritte aus den Syndikaten zu zwingen, haben diese wiederholt mit Erfolg die Vermittelung jener Organe angerufen. Dieselben unterhalten dauernd zu den Organisationen der Arbeiter gute Beziehungen.
In den übrigen Ländern ist das Gewerkschaftswesen überhaupt, und so auch unter den Unternehmern noch wenig entwickelt; wenigstens bietet die Litteratur über Unternehmerverbände, mit Ausnahme der Kartelle und Trusts, die uns hier nicht interessieren, nur sehr dürftige Notizen.
InBelgienhaben sich, nachdem die alten offiziellen Handelskammern durch das Gesetz vom 11. Juni 1875 aufgehoben waren, neue freie Vereinigungen dieser Art als lokale Interessenvertretungen gebildet. In Brüssel ist am 6. August 1875 nach dem französischen Vorbilde eineUnion syndicaleins Leben getreten, die auf Ausbreitung dieses Systems hinzuwirken sucht; die Vertreter der bestehenden Syndikatskammern bilden ein Zentralkomitee.
InDänemarkhaben sich schon seit mehreren Jahren in den verschiedenen Gewerben Unternehmervereine gebildet, die sich im Frühjahr 1898 zu dem „Zentralverein der Dänischen Arbeitgeber“ zusammengeschlossen haben.
InRußlandist durch die Gewerbeordnung vom 31. März 1879 für Finnland die Einrichtung von Vereinen der Gewerbetreibenden zur Wahrnehmungihrer gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen obligatorisch gemacht unter Scheidung von Fabrik, Handwerk und Handel. Am 31. Dezember 1891 bestanden 41 solche Vereine mit 3801 Mitgliedern für Industrie und Handwerk und 30 Vereine für den Handel.
Auch inJapanzeigt die sich rasch entwickelnde Industrie bereits ähnliche soziale Gestaltungen, wie in Europa. Der plötzliche Aufschwung hat dort zu einem erheblichen Mangel an Arbeitern geführt, der seinerseits eine Steigerung der bis dahin sehr geringen Löhne im Gefolge gehabt hat. Um dem entgegenzuwirken, haben gegen Ende 1896 46 Firmen der Textilindustrie einen Verband begründet, der die Steigerung der Löhne bekämpfen sollte. Dieser Zweck wurde jedoch dadurch vereitelt, daß eine einzelne große Fabrik den Vertrag brach und selbständig vorging. Demgegenüber suchten sich die übrigen Firmen dadurch zu schützen, daß sie über die ausgeschiedene Fabrik den Boykott verhängten, indem die Mitglieder des Verbandes den Lieferanten von Baumwolle, Kohle, Schmieröl u. s. w., welche mit den boykottierten Firmen in Verbindung bleiben würden, den Abbruch aller geschäftlichen Beziehungen androhten. Der Ausgang dieses Kampfes ist noch nicht bekannt geworden.
Während die Arbeiter, um ihre Interessen gegenüber den Unternehmern zu wahren, wie oben (S.440ff.) näher dargestellt ist, auch bereits den WeginternationalerVereinigung betreten haben, sind ihnen die Unternehmer auf diesem Wege bisher noch nicht gefolgt. Allerdings haben die Kartelle und ähnliche Organisationen zum Teil die Grenzen der einzelnen Länder überschritten und sind in Verfolgung ihrer Zwecke hierzu auch geradezu gezwungen. Aber die Kartelle richten sich, wie oben (S.516ff.) hervorgehoben, doch in erster Linie nicht gegen die Arbeiter, sondern gegen die Konsumenten, sie kommen deshalb als internationale Organisationen zur Vertretung der Interessen der Unternehmer gegenüber den Arbeitern nicht in Betracht. Sollten aber die Arbeiter den Weg der internationalen Vereinigung weiter mit Erfolg beschreiten, so ist zu erwarten, daß auch die Unternehmer ihnen auf demselben Wege folgen werden.
Fußnoten:[220]Die Litteratur ist von Kleinwächter im Handw. der Staatsw., VI, 355 und van der Borght, daselbst S. 367 angegeben, woraus besonders zu erwähnen sind:Kleinwächter, Die Kartelle. Innsbruck 1863.Schäffle, Die Kartelle, in den gesammelten Aufsätzen Bd. I, Tübingen 1885.Steinmann-Bucher, Die Nährstände und ihre zukünftige Stellung im Staate. Berlin 1886.Aschrot, Die amerikanischen Trusts in Braun's Archiv, II, 383.Schönlank, Die Kartelle, daselbst III, 490.Raoul Jay, Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich, daselbst IV, 403.Großmannin Schmollers Jahrbuch XV, 238.Steinmann-Bucher, daselbst S. 451. Das neueste Werk, in dem auch das Verhältnis zu den Arbeiterorganisationen Berücksichtigung gefunden hat, ist: Die Unternehmerverbände vonLiefmann. Freiburg 1897. Einige Notizen, insbesondere Statuten, verdanke ich auch der Güte befreundeter Industrieller oder der betreffenden Vereinsvorstände.[221]Liefmanna. a. O. S. 42.[222]Es ist eine ganz ähnliche Einrichtung, wie die altrömischefiducia.[223]Handwörterb. d. Staatsw., Bd. VI, S. 350.[224]a. a. O. S. 124.[225]Vgl.Vorwort.[226]Brentanoschreibt mir: „Das Material über Organisationen der Arbeitgeber ist weit schwerer zugänglich, als das über Organisationen der Arbeiter. Jene sind heute die wahren geheimen Gesellschaften.“[227]Zur Zeit ist erster Vorsitzender Kommerzienrat Th.Haßlerin Augsburg, erster Stellvertreter Geh. Finanzrat H.Jenkein Essen, Direktor derKrupp'schen Werke, zweiter Stellvertreter Generalkonsul E.Russel, Inhaber der Diskontgesellschaft. Generalsekretär ist der Abgeordnete Dr. A.Bueck-Berlin.[228]Vgl. „Deutsche Industriezeitung“ Nr. 11 vom Juni 1897.[229]Derzeitiger Vorsitzender ist Kommerzienrat H.Wirthin Berlin; Generalsekretär ist Dr. W.Wendlandt.[230]Nicht zu verwechseln mit der allgemeinen „Zentralstelle zur Vorbereitung von Handelsverträgen“, an welcher der Bund die Beteiligung abgelehnt hat.[231]Siehe unten S.542.[232]Diejenigen Vereinigungen, die sich ausschließlich mit der Regelung der Produktion und der Preise beschäftigen, also dieKartelleim eigentlichen Sinne, habe ich aus den oben angegebenen Gründen unerwähnt gelassen. Mit ihnen hat sich der Verein für Sozialpolitik in seiner am 28./29. September 1894 in Wien abgehaltenen Generalversammlung eingehend beschäftigt auf Grund einer Zusammenstellung ausführlichen Materials über 10 deutsche und 5 ausländische Kartelle im XL. Bande der Vereinsschriften. Ueber die Kartellbewegung in Deutschland in den Jahren 1891–1897 finden sich in Anschluß an eine vonGroßmannin Schmoller's Jahrbuch, N. F. XV, 238 ff. gegebene Darstellung einige weitere Notizen vonCalwerin der „Sozialen Praxis“, Nr. 34 vom 20. Mai 1897, nach der die Gesamtzahl von 1891 bis März 1897 von 153 auf 196 gewachsen war, doch weist der Verfasser mit Recht darauf bin, daß nicht die Anzahl, sondern nur die Ausdehnung des Geschäftsbereiches einen Anhaltspunkt für die Entwickelung des Kartellwesens bietet.[233]Vgl. unten S.533.[234]Ich habe die folgenden Angaben zum größten Teile der Zusammenstellung vonvan der Borghtim Handw. der Staatsw., VI, 357 ff. entnommen. Zu den Interessentenvereinigungen gehören auch die Handelskammern, die in den meisten Staaten gesetzlich organisiert sind und die auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes gebildeten Berufsgenossenschaften. Beide Arten entfallen aus dem Rahmen dieser Arbeit.[235]Vgl. unten S.547.[236]Vgl. unten S.548.[237]Die mit den Innungen verbundenen Gesellenausschüsse sind an anderer Stelle zu erwähnen. Vgl. unten S.692.[238]Die Beteiligung der Arbeiter an den Aufgaben der Berufsgenossenschaften ist an anderer Stelle zu erwähnen. Vgl. unten S.690.[239]Das Material verdanke ich dem Generalsekretär des Verbandes Dr.Märtens. Eine ausführliche Darstellung der Entstehung und Wirksamkeit des Verbandes giebtEhrenbergin seinem Aufsatze: „Der Ausstand der Hamburger Hafenarbeiter“ inConrad's Jahrb. f. Nat.-Oek., Jahrg. 1897, S. 801 ff.[240]Nach dem Vorbilde des Hamburger Vereins hat sich ein solcher auch in Lübeck gebildet; dessen Vorsitzender, Rechtsanwalt Dr.Götz, hat mir jedoch auf mehrfache an ihn gerichtete Anfragen eine Antwort nicht zukommen lassen.[241]Das Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Bundes, HerrnNasse.[242]Vgl. unten S.551.[243]Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.[244]Das Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Vereins, Dr. M.Kandt.[245]Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins Th.Zacharias.[246]Die Satzungen der Gesellschaft sowie die Versicherungsbedingungen und den als Rundschreiben versandten Gründungsbericht habe ich auf briefliche Bitte vom Herrn O.Weigertzugesandt erhalten. Im übrigen stützt sich die Darstellung auf den Aufsatz in Nr. 8 der „Sozialen Praxis“ vom 25. November 1897, der seinerseits sich auf authentisches Material beruft.[247]Vgl. z. B. den unten (S.545) erwähnten Ausstandsversicherungsverband des Oberbergamtsbezirks Dortmund.[248]Vgl. oben S.524.[249]Mit diesen Worten beendigte O.Weigertsein Referat in der oben gedachten Generalversammlung.[250]Außer den hier näher bezeichneten Vereinen habe ich noch in der „Industrie“ (Herausgeber Dr.Steinmann-Bucher) folgende erwähnt gefunden, über die es mir nicht möglich gewesen ist, Näheres zu erfahren:1.Verein Deutscher Eisengießereien, begründet im Januar 1889 in Hannover; derselbe bezweckt die Abwehr unberechtigter, auf gemeinsamer Verbindung oder Verabredung beruhender Forderungen von Arbeitern auf den Eisenhütten, Gießereien und Maschinenfabriken des Vereins.2.Arbeitgeberbund aus den Holzbearbeitungsbetrieben in Stettin.3.Verband der Schuh- und Schäftefabrikanten in Berlin (der VorsitzendeSchlesingerhat mir auf meine Anfrage keine Antwort erteilt)4.Verband der Erfurter Schuhfabriken.5.Verband der Schlittschuhfabriken.6.Verband rheinischer Wollgarnfärbereien.7.Verband der Flachsspinner von Nordwestdeutschland.8.Verband der Lausitzer Zigarrenfabrikanten.9.Ziegeleiverband für die Reg. Bezirke Magdeburg und Anhalt.10.Verband der Ziegeleien in Rathenow.11.Verband der Granitindustriellen des Fichtelgebirges.[251]Neuere Ziffern zu erhalten ist mir nicht gelungen, insbesondere hat die von mir um Auskunft und Vermittlung gebetene Handelskammer in Dortmund mir erklärt, daß sie „es nicht für richtig halte, die gewünschte Auskunft zu erteilen“.[252]Herr Generaldirektor R.Rösickeschreibt mir, daß er keine solchen kenne.[253]Ich gebe den Wortlaut wieder, um ein anschauliches Bild solcher bis in die größten Einzelheiten aufgearbeiteten Verträge zu liefern.[254]Nach Mitteilung des HerrnRichard Rösickeist dies nicht nur seine eigene Auffassung, sondern die aller Verbandsmitglieder, deren Berechtigung mir freilich nicht zweifellos ist.[255]Ich verdanke die folgenden Angaben der Mitteilung des Vorsitzenden und Gründers des Vereins, HerrnGustav Samsonin Cottbus, und gebe sie hier unter Berufung auf meinen Gewährsmann wieder, obgleich ich nicht in der Lage bin, mir über die Richtigkeit der Thatsachen und Ansichten ein eigenes Urteil zu bilden. Steht auch HerrSamsonnaturgemäß auf dem Standpunkte des Fabrikanten, so ergiebt sich doch aus seinem Briefe und der Stellung, die er in dem Gegensatze zwischen Unternehmern und Arbeitern einnimmt, ein vorurteilsloser Blick, der auch die Schwächen der eigenen Stellung nicht verkennt; erklärt er doch, daß er nicht unter allen Umständen den Streik verdamme, sondern ihn für einen wichtigen Kulturfaktor halte; bei Streiks, die allerdings stets alsultima ratioanzusehen seien, werde schließlich das höhere Recht entscheiden, gegen das auch Fabrikantenvereinigungen machtlos seien.[256]Ich verdanke das Material und ausführliche Darlegungen über die einschlägigen Verhältnisse HerrnGustav Ritterin Aachen, dem Gründer und Vorsitzenden des Vereins.[257]Das Material der folgenden Darstellung verdanke ich Herrn HandelskammersekretärAckermannin Barmen.[258]Vgl. über dieses System die unten (S.643) folgende Darstellung des Ostschweizerischen Stickereiverbandes, insbesondere S.647.[259]Das benutzte Material verdanke ich überwiegend dem Vorsitzenden des Innungsverbandes deutscher Baugewerksmeister Herrn BaumeisterFelischin Berlin und dessen Sekretär W.König.[260]Nach einer bei den Verhandlungen zur Gründung eines Gesamtverbandes gemachten Mitteilung sollen außer den hier erwähnten noch ferner Vereine bestehen in: Altenburg, Breslau, Burg, Düsseldorf, Demmin, Erfurt, Eberswalde, Eschershausen, Gera, Jena, Königsberg, Leipzig, Langensalza, Mühlhausen i. Thr., Naumburg, Osnabrück, Plauen i. V., Pyritz, Schöppenstedt, Thorn, Tambach, Weimar und Zwickau.[261]Das Material ist mir von dem Vorsitzenden Herrn B.Baruchzur Verfügung gestellt.[262]Die vorstehenden Mitteilungen verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins, HerrnEdgar Rietz; die Statuten haben noch nicht die polizeiliche Genehmigung erhalten.[263]Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden, Tischlermeister Th.Siemon.[264]Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins, HerrnGustav Kopkain Herford.[265]Vgl. S.540.[266]Eine eingehende Darstellung und Kritik des Entwurfes habe ich in der Zeitschrift „Das Land“ (Herausgeber H.Sohnrey) Nr. 7, 8 u. 9 von 1895 gegeben.[267]Die nachfolgenden Angaben verdanke ich Herrn Oekonomierat Dr.Kutzlebin Breslau.[268]Vergl. oben S.262ff.[269]Dies ist für die Zeit bis 1894 die zur Feier des 25 jährigen Bestehens des Vereins herausgegebene Festnummer der Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker, die sich selbst als eine Ergänzung derZahn'schen undGerstenberg'schen Arbeiten bezeichnet und sich übrigens einer durchaus loyalen Darstellung befleißigt. Im übrigen benutze ich die mir von den Vorstande des Vereins gütigst zur Verfügung gestellten Geschäftsberichte.[270]Diese neuen 9 Kreise sind folgende: 1. Nordwest, 2. Rheinland-Westfalen, 3. Main, 4. Südwest, 5. Bayern, 6. Thüringen, 7. Sachsen, 8. Brandenburg, 9. Nordost.[271]Vgl. oben S.271.[272]Dieselbe war bei Beginn des Streiks eingesetzt.[273]Derselbe ist später bei Wiedererrichtung der Tarifgemeinschaft von neuem abgeändert und durch einen neuen ersetzt, der seit 1. Juli 1896 in Kraft ist.[274]Der Wortlaut dieser ganzen Darstellung ist dem mehrerwähnten Berichte entnommen.[275]Eine ausführlichere Darstellung bei Tarifgemeinschaft ist an anderer Stelle (S.624) gegeben.[276]Auf die oben (S.590) angegebenen Kreise verteilten dieselben sich wie folgt: I 200, II 92, III 71, IV 110, V 131, VI 66, VII 296, VIII 104, IX 103.[277]Anfangs bildete diese Unterstützungskasse einen Hauptgegenstand des Streites zwischen Prinzipalen und Gehülfen, indem die letzteren sie als Konkurrenzunternehmen zur Schwächung ihres Verbandes betrachteten. Nachdem das Verhältnis sich jetzt dauernd günstig gestaltet hat, ist am 9. Dezember 1898 zwischen den beiderseitigen Organisationen das Abkommen getroffen, daß der Beitritt der Arbeiter zu den Prinzipalskassen deren freier Entschließung vorbehalten bleibt, daß also einerseits der Verband seinen Mitgliedern die Teilnahme nicht verbietet, andererseits aber auch der Prinzipalverein seine Mitglieder nicht auffordert, die Beschäftigung der Gehülfen von dem Beitritte zur Kasse abhängig zu machen.[278]Das hier verwandte Material verdanke ich überwiegend den HerrenRaunig, Sekretär des Industriellen Klubs, und Dr.Grunzel, Sekretär des Zentralverbandes der Industriellen. Eine gute Orientierung bietet die kleine Schrift von A. G.Raunig: Die Organisation der Industrie in Oesterreich, Wien 1897.[279]S. oben S.85ff.[280]Vgl. Protokoll des 5. Verbandstages vom 15. Juni 1896, S. 14 ff.[281]Protokoll über den 3. Verbandstag vom 26. November 1895.[282]Vgl. die erwähnte Broschüre vonRaunig: Die Organisation der Industrie in Oesterreich, S. 5 und die offizielle Erklärung in Nr. 35 der „Mitteilungen des Industriellen Klubs“ vom 7. Dezember 1895.[283]Ueber die Beteiligung der Gehülfen vgl. unten S.693.[284]Das benutzte Material, soweit es nicht dem im Texte erwähnten Blaubuche derRoyal commission on Labourentnommen ist, verdanke ich HerrnAlexander Siemens, dem jetzigen Vorsitzenden des Maschinenbauer-Unternehmerverbandes (Federated Engineering Employers).[285]BrentanoinBrauns, Archiv für soz. Ges. VIII, S. 122 erwähnt, daß Ende 1873 ein „Nationaler Bund vereinigter Arbeitgeber“ gegründet sei, doch habe ich über denselben nichts Näheres in Erfahrung bringen können.[286]210 Mark.[287]Die folgenden Angaben sind im wesentlichen denAnnuaires des syndicats professionelsentnommen, die mir von demMusée socialzur Verfügung gestellt sind. Vgl. außerdem W.Lexis: Gewerkvereine und Unternehmerverbände in Frankreich in den Schriften des Vereins f. Sozialpolitik XVII, S. 61 ff., und R.Jay: Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich inBraun, Archiv f. soz. Ges. IV, S. 403 ff.[288]Vgl. S.63ff.[289]Vgl S.82.[290]Wir haben uns mit ihnen an anderer Stelle (S.678) noch weiter zu beschäftigen.
Fußnoten:
[220]Die Litteratur ist von Kleinwächter im Handw. der Staatsw., VI, 355 und van der Borght, daselbst S. 367 angegeben, woraus besonders zu erwähnen sind:Kleinwächter, Die Kartelle. Innsbruck 1863.Schäffle, Die Kartelle, in den gesammelten Aufsätzen Bd. I, Tübingen 1885.Steinmann-Bucher, Die Nährstände und ihre zukünftige Stellung im Staate. Berlin 1886.Aschrot, Die amerikanischen Trusts in Braun's Archiv, II, 383.Schönlank, Die Kartelle, daselbst III, 490.Raoul Jay, Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich, daselbst IV, 403.Großmannin Schmollers Jahrbuch XV, 238.Steinmann-Bucher, daselbst S. 451. Das neueste Werk, in dem auch das Verhältnis zu den Arbeiterorganisationen Berücksichtigung gefunden hat, ist: Die Unternehmerverbände vonLiefmann. Freiburg 1897. Einige Notizen, insbesondere Statuten, verdanke ich auch der Güte befreundeter Industrieller oder der betreffenden Vereinsvorstände.
[220]Die Litteratur ist von Kleinwächter im Handw. der Staatsw., VI, 355 und van der Borght, daselbst S. 367 angegeben, woraus besonders zu erwähnen sind:Kleinwächter, Die Kartelle. Innsbruck 1863.Schäffle, Die Kartelle, in den gesammelten Aufsätzen Bd. I, Tübingen 1885.Steinmann-Bucher, Die Nährstände und ihre zukünftige Stellung im Staate. Berlin 1886.Aschrot, Die amerikanischen Trusts in Braun's Archiv, II, 383.Schönlank, Die Kartelle, daselbst III, 490.Raoul Jay, Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich, daselbst IV, 403.Großmannin Schmollers Jahrbuch XV, 238.Steinmann-Bucher, daselbst S. 451. Das neueste Werk, in dem auch das Verhältnis zu den Arbeiterorganisationen Berücksichtigung gefunden hat, ist: Die Unternehmerverbände vonLiefmann. Freiburg 1897. Einige Notizen, insbesondere Statuten, verdanke ich auch der Güte befreundeter Industrieller oder der betreffenden Vereinsvorstände.
[221]Liefmanna. a. O. S. 42.
[221]Liefmanna. a. O. S. 42.
[222]Es ist eine ganz ähnliche Einrichtung, wie die altrömischefiducia.
[222]Es ist eine ganz ähnliche Einrichtung, wie die altrömischefiducia.
[223]Handwörterb. d. Staatsw., Bd. VI, S. 350.
[223]Handwörterb. d. Staatsw., Bd. VI, S. 350.
[224]a. a. O. S. 124.
[224]a. a. O. S. 124.
[225]Vgl.Vorwort.
[225]Vgl.Vorwort.
[226]Brentanoschreibt mir: „Das Material über Organisationen der Arbeitgeber ist weit schwerer zugänglich, als das über Organisationen der Arbeiter. Jene sind heute die wahren geheimen Gesellschaften.“
[226]Brentanoschreibt mir: „Das Material über Organisationen der Arbeitgeber ist weit schwerer zugänglich, als das über Organisationen der Arbeiter. Jene sind heute die wahren geheimen Gesellschaften.“
[227]Zur Zeit ist erster Vorsitzender Kommerzienrat Th.Haßlerin Augsburg, erster Stellvertreter Geh. Finanzrat H.Jenkein Essen, Direktor derKrupp'schen Werke, zweiter Stellvertreter Generalkonsul E.Russel, Inhaber der Diskontgesellschaft. Generalsekretär ist der Abgeordnete Dr. A.Bueck-Berlin.
[227]Zur Zeit ist erster Vorsitzender Kommerzienrat Th.Haßlerin Augsburg, erster Stellvertreter Geh. Finanzrat H.Jenkein Essen, Direktor derKrupp'schen Werke, zweiter Stellvertreter Generalkonsul E.Russel, Inhaber der Diskontgesellschaft. Generalsekretär ist der Abgeordnete Dr. A.Bueck-Berlin.
[228]Vgl. „Deutsche Industriezeitung“ Nr. 11 vom Juni 1897.
[228]Vgl. „Deutsche Industriezeitung“ Nr. 11 vom Juni 1897.
[229]Derzeitiger Vorsitzender ist Kommerzienrat H.Wirthin Berlin; Generalsekretär ist Dr. W.Wendlandt.
[229]Derzeitiger Vorsitzender ist Kommerzienrat H.Wirthin Berlin; Generalsekretär ist Dr. W.Wendlandt.
[230]Nicht zu verwechseln mit der allgemeinen „Zentralstelle zur Vorbereitung von Handelsverträgen“, an welcher der Bund die Beteiligung abgelehnt hat.
[230]Nicht zu verwechseln mit der allgemeinen „Zentralstelle zur Vorbereitung von Handelsverträgen“, an welcher der Bund die Beteiligung abgelehnt hat.
[231]Siehe unten S.542.
[231]Siehe unten S.542.
[232]Diejenigen Vereinigungen, die sich ausschließlich mit der Regelung der Produktion und der Preise beschäftigen, also dieKartelleim eigentlichen Sinne, habe ich aus den oben angegebenen Gründen unerwähnt gelassen. Mit ihnen hat sich der Verein für Sozialpolitik in seiner am 28./29. September 1894 in Wien abgehaltenen Generalversammlung eingehend beschäftigt auf Grund einer Zusammenstellung ausführlichen Materials über 10 deutsche und 5 ausländische Kartelle im XL. Bande der Vereinsschriften. Ueber die Kartellbewegung in Deutschland in den Jahren 1891–1897 finden sich in Anschluß an eine vonGroßmannin Schmoller's Jahrbuch, N. F. XV, 238 ff. gegebene Darstellung einige weitere Notizen vonCalwerin der „Sozialen Praxis“, Nr. 34 vom 20. Mai 1897, nach der die Gesamtzahl von 1891 bis März 1897 von 153 auf 196 gewachsen war, doch weist der Verfasser mit Recht darauf bin, daß nicht die Anzahl, sondern nur die Ausdehnung des Geschäftsbereiches einen Anhaltspunkt für die Entwickelung des Kartellwesens bietet.
[232]Diejenigen Vereinigungen, die sich ausschließlich mit der Regelung der Produktion und der Preise beschäftigen, also dieKartelleim eigentlichen Sinne, habe ich aus den oben angegebenen Gründen unerwähnt gelassen. Mit ihnen hat sich der Verein für Sozialpolitik in seiner am 28./29. September 1894 in Wien abgehaltenen Generalversammlung eingehend beschäftigt auf Grund einer Zusammenstellung ausführlichen Materials über 10 deutsche und 5 ausländische Kartelle im XL. Bande der Vereinsschriften. Ueber die Kartellbewegung in Deutschland in den Jahren 1891–1897 finden sich in Anschluß an eine vonGroßmannin Schmoller's Jahrbuch, N. F. XV, 238 ff. gegebene Darstellung einige weitere Notizen vonCalwerin der „Sozialen Praxis“, Nr. 34 vom 20. Mai 1897, nach der die Gesamtzahl von 1891 bis März 1897 von 153 auf 196 gewachsen war, doch weist der Verfasser mit Recht darauf bin, daß nicht die Anzahl, sondern nur die Ausdehnung des Geschäftsbereiches einen Anhaltspunkt für die Entwickelung des Kartellwesens bietet.
[233]Vgl. unten S.533.
[233]Vgl. unten S.533.
[234]Ich habe die folgenden Angaben zum größten Teile der Zusammenstellung vonvan der Borghtim Handw. der Staatsw., VI, 357 ff. entnommen. Zu den Interessentenvereinigungen gehören auch die Handelskammern, die in den meisten Staaten gesetzlich organisiert sind und die auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes gebildeten Berufsgenossenschaften. Beide Arten entfallen aus dem Rahmen dieser Arbeit.
[234]Ich habe die folgenden Angaben zum größten Teile der Zusammenstellung vonvan der Borghtim Handw. der Staatsw., VI, 357 ff. entnommen. Zu den Interessentenvereinigungen gehören auch die Handelskammern, die in den meisten Staaten gesetzlich organisiert sind und die auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes gebildeten Berufsgenossenschaften. Beide Arten entfallen aus dem Rahmen dieser Arbeit.
[235]Vgl. unten S.547.
[235]Vgl. unten S.547.
[236]Vgl. unten S.548.
[236]Vgl. unten S.548.
[237]Die mit den Innungen verbundenen Gesellenausschüsse sind an anderer Stelle zu erwähnen. Vgl. unten S.692.
[237]Die mit den Innungen verbundenen Gesellenausschüsse sind an anderer Stelle zu erwähnen. Vgl. unten S.692.
[238]Die Beteiligung der Arbeiter an den Aufgaben der Berufsgenossenschaften ist an anderer Stelle zu erwähnen. Vgl. unten S.690.
[238]Die Beteiligung der Arbeiter an den Aufgaben der Berufsgenossenschaften ist an anderer Stelle zu erwähnen. Vgl. unten S.690.
[239]Das Material verdanke ich dem Generalsekretär des Verbandes Dr.Märtens. Eine ausführliche Darstellung der Entstehung und Wirksamkeit des Verbandes giebtEhrenbergin seinem Aufsatze: „Der Ausstand der Hamburger Hafenarbeiter“ inConrad's Jahrb. f. Nat.-Oek., Jahrg. 1897, S. 801 ff.
[239]Das Material verdanke ich dem Generalsekretär des Verbandes Dr.Märtens. Eine ausführliche Darstellung der Entstehung und Wirksamkeit des Verbandes giebtEhrenbergin seinem Aufsatze: „Der Ausstand der Hamburger Hafenarbeiter“ inConrad's Jahrb. f. Nat.-Oek., Jahrg. 1897, S. 801 ff.
[240]Nach dem Vorbilde des Hamburger Vereins hat sich ein solcher auch in Lübeck gebildet; dessen Vorsitzender, Rechtsanwalt Dr.Götz, hat mir jedoch auf mehrfache an ihn gerichtete Anfragen eine Antwort nicht zukommen lassen.
[240]Nach dem Vorbilde des Hamburger Vereins hat sich ein solcher auch in Lübeck gebildet; dessen Vorsitzender, Rechtsanwalt Dr.Götz, hat mir jedoch auf mehrfache an ihn gerichtete Anfragen eine Antwort nicht zukommen lassen.
[241]Das Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Bundes, HerrnNasse.
[241]Das Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Bundes, HerrnNasse.
[242]Vgl. unten S.551.
[242]Vgl. unten S.551.
[243]Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
[243]Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
[244]Das Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Vereins, Dr. M.Kandt.
[244]Das Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Vereins, Dr. M.Kandt.
[245]Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins Th.Zacharias.
[245]Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins Th.Zacharias.
[246]Die Satzungen der Gesellschaft sowie die Versicherungsbedingungen und den als Rundschreiben versandten Gründungsbericht habe ich auf briefliche Bitte vom Herrn O.Weigertzugesandt erhalten. Im übrigen stützt sich die Darstellung auf den Aufsatz in Nr. 8 der „Sozialen Praxis“ vom 25. November 1897, der seinerseits sich auf authentisches Material beruft.
[246]Die Satzungen der Gesellschaft sowie die Versicherungsbedingungen und den als Rundschreiben versandten Gründungsbericht habe ich auf briefliche Bitte vom Herrn O.Weigertzugesandt erhalten. Im übrigen stützt sich die Darstellung auf den Aufsatz in Nr. 8 der „Sozialen Praxis“ vom 25. November 1897, der seinerseits sich auf authentisches Material beruft.
[247]Vgl. z. B. den unten (S.545) erwähnten Ausstandsversicherungsverband des Oberbergamtsbezirks Dortmund.
[247]Vgl. z. B. den unten (S.545) erwähnten Ausstandsversicherungsverband des Oberbergamtsbezirks Dortmund.
[248]Vgl. oben S.524.
[248]Vgl. oben S.524.
[249]Mit diesen Worten beendigte O.Weigertsein Referat in der oben gedachten Generalversammlung.
[249]Mit diesen Worten beendigte O.Weigertsein Referat in der oben gedachten Generalversammlung.
[250]Außer den hier näher bezeichneten Vereinen habe ich noch in der „Industrie“ (Herausgeber Dr.Steinmann-Bucher) folgende erwähnt gefunden, über die es mir nicht möglich gewesen ist, Näheres zu erfahren:1.Verein Deutscher Eisengießereien, begründet im Januar 1889 in Hannover; derselbe bezweckt die Abwehr unberechtigter, auf gemeinsamer Verbindung oder Verabredung beruhender Forderungen von Arbeitern auf den Eisenhütten, Gießereien und Maschinenfabriken des Vereins.2.Arbeitgeberbund aus den Holzbearbeitungsbetrieben in Stettin.3.Verband der Schuh- und Schäftefabrikanten in Berlin (der VorsitzendeSchlesingerhat mir auf meine Anfrage keine Antwort erteilt)4.Verband der Erfurter Schuhfabriken.5.Verband der Schlittschuhfabriken.6.Verband rheinischer Wollgarnfärbereien.7.Verband der Flachsspinner von Nordwestdeutschland.8.Verband der Lausitzer Zigarrenfabrikanten.9.Ziegeleiverband für die Reg. Bezirke Magdeburg und Anhalt.10.Verband der Ziegeleien in Rathenow.11.Verband der Granitindustriellen des Fichtelgebirges.
[250]Außer den hier näher bezeichneten Vereinen habe ich noch in der „Industrie“ (Herausgeber Dr.Steinmann-Bucher) folgende erwähnt gefunden, über die es mir nicht möglich gewesen ist, Näheres zu erfahren:
[251]Neuere Ziffern zu erhalten ist mir nicht gelungen, insbesondere hat die von mir um Auskunft und Vermittlung gebetene Handelskammer in Dortmund mir erklärt, daß sie „es nicht für richtig halte, die gewünschte Auskunft zu erteilen“.
[251]Neuere Ziffern zu erhalten ist mir nicht gelungen, insbesondere hat die von mir um Auskunft und Vermittlung gebetene Handelskammer in Dortmund mir erklärt, daß sie „es nicht für richtig halte, die gewünschte Auskunft zu erteilen“.
[252]Herr Generaldirektor R.Rösickeschreibt mir, daß er keine solchen kenne.
[252]Herr Generaldirektor R.Rösickeschreibt mir, daß er keine solchen kenne.
[253]Ich gebe den Wortlaut wieder, um ein anschauliches Bild solcher bis in die größten Einzelheiten aufgearbeiteten Verträge zu liefern.
[253]Ich gebe den Wortlaut wieder, um ein anschauliches Bild solcher bis in die größten Einzelheiten aufgearbeiteten Verträge zu liefern.
[254]Nach Mitteilung des HerrnRichard Rösickeist dies nicht nur seine eigene Auffassung, sondern die aller Verbandsmitglieder, deren Berechtigung mir freilich nicht zweifellos ist.
[254]Nach Mitteilung des HerrnRichard Rösickeist dies nicht nur seine eigene Auffassung, sondern die aller Verbandsmitglieder, deren Berechtigung mir freilich nicht zweifellos ist.
[255]Ich verdanke die folgenden Angaben der Mitteilung des Vorsitzenden und Gründers des Vereins, HerrnGustav Samsonin Cottbus, und gebe sie hier unter Berufung auf meinen Gewährsmann wieder, obgleich ich nicht in der Lage bin, mir über die Richtigkeit der Thatsachen und Ansichten ein eigenes Urteil zu bilden. Steht auch HerrSamsonnaturgemäß auf dem Standpunkte des Fabrikanten, so ergiebt sich doch aus seinem Briefe und der Stellung, die er in dem Gegensatze zwischen Unternehmern und Arbeitern einnimmt, ein vorurteilsloser Blick, der auch die Schwächen der eigenen Stellung nicht verkennt; erklärt er doch, daß er nicht unter allen Umständen den Streik verdamme, sondern ihn für einen wichtigen Kulturfaktor halte; bei Streiks, die allerdings stets alsultima ratioanzusehen seien, werde schließlich das höhere Recht entscheiden, gegen das auch Fabrikantenvereinigungen machtlos seien.
[255]Ich verdanke die folgenden Angaben der Mitteilung des Vorsitzenden und Gründers des Vereins, HerrnGustav Samsonin Cottbus, und gebe sie hier unter Berufung auf meinen Gewährsmann wieder, obgleich ich nicht in der Lage bin, mir über die Richtigkeit der Thatsachen und Ansichten ein eigenes Urteil zu bilden. Steht auch HerrSamsonnaturgemäß auf dem Standpunkte des Fabrikanten, so ergiebt sich doch aus seinem Briefe und der Stellung, die er in dem Gegensatze zwischen Unternehmern und Arbeitern einnimmt, ein vorurteilsloser Blick, der auch die Schwächen der eigenen Stellung nicht verkennt; erklärt er doch, daß er nicht unter allen Umständen den Streik verdamme, sondern ihn für einen wichtigen Kulturfaktor halte; bei Streiks, die allerdings stets alsultima ratioanzusehen seien, werde schließlich das höhere Recht entscheiden, gegen das auch Fabrikantenvereinigungen machtlos seien.
[256]Ich verdanke das Material und ausführliche Darlegungen über die einschlägigen Verhältnisse HerrnGustav Ritterin Aachen, dem Gründer und Vorsitzenden des Vereins.
[256]Ich verdanke das Material und ausführliche Darlegungen über die einschlägigen Verhältnisse HerrnGustav Ritterin Aachen, dem Gründer und Vorsitzenden des Vereins.
[257]Das Material der folgenden Darstellung verdanke ich Herrn HandelskammersekretärAckermannin Barmen.
[257]Das Material der folgenden Darstellung verdanke ich Herrn HandelskammersekretärAckermannin Barmen.
[258]Vgl. über dieses System die unten (S.643) folgende Darstellung des Ostschweizerischen Stickereiverbandes, insbesondere S.647.
[258]Vgl. über dieses System die unten (S.643) folgende Darstellung des Ostschweizerischen Stickereiverbandes, insbesondere S.647.
[259]Das benutzte Material verdanke ich überwiegend dem Vorsitzenden des Innungsverbandes deutscher Baugewerksmeister Herrn BaumeisterFelischin Berlin und dessen Sekretär W.König.
[259]Das benutzte Material verdanke ich überwiegend dem Vorsitzenden des Innungsverbandes deutscher Baugewerksmeister Herrn BaumeisterFelischin Berlin und dessen Sekretär W.König.
[260]Nach einer bei den Verhandlungen zur Gründung eines Gesamtverbandes gemachten Mitteilung sollen außer den hier erwähnten noch ferner Vereine bestehen in: Altenburg, Breslau, Burg, Düsseldorf, Demmin, Erfurt, Eberswalde, Eschershausen, Gera, Jena, Königsberg, Leipzig, Langensalza, Mühlhausen i. Thr., Naumburg, Osnabrück, Plauen i. V., Pyritz, Schöppenstedt, Thorn, Tambach, Weimar und Zwickau.
[260]Nach einer bei den Verhandlungen zur Gründung eines Gesamtverbandes gemachten Mitteilung sollen außer den hier erwähnten noch ferner Vereine bestehen in: Altenburg, Breslau, Burg, Düsseldorf, Demmin, Erfurt, Eberswalde, Eschershausen, Gera, Jena, Königsberg, Leipzig, Langensalza, Mühlhausen i. Thr., Naumburg, Osnabrück, Plauen i. V., Pyritz, Schöppenstedt, Thorn, Tambach, Weimar und Zwickau.
[261]Das Material ist mir von dem Vorsitzenden Herrn B.Baruchzur Verfügung gestellt.
[261]Das Material ist mir von dem Vorsitzenden Herrn B.Baruchzur Verfügung gestellt.
[262]Die vorstehenden Mitteilungen verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins, HerrnEdgar Rietz; die Statuten haben noch nicht die polizeiliche Genehmigung erhalten.
[262]Die vorstehenden Mitteilungen verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins, HerrnEdgar Rietz; die Statuten haben noch nicht die polizeiliche Genehmigung erhalten.
[263]Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden, Tischlermeister Th.Siemon.
[263]Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden, Tischlermeister Th.Siemon.
[264]Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins, HerrnGustav Kopkain Herford.
[264]Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins, HerrnGustav Kopkain Herford.
[265]Vgl. S.540.
[265]Vgl. S.540.
[266]Eine eingehende Darstellung und Kritik des Entwurfes habe ich in der Zeitschrift „Das Land“ (Herausgeber H.Sohnrey) Nr. 7, 8 u. 9 von 1895 gegeben.
[266]Eine eingehende Darstellung und Kritik des Entwurfes habe ich in der Zeitschrift „Das Land“ (Herausgeber H.Sohnrey) Nr. 7, 8 u. 9 von 1895 gegeben.
[267]Die nachfolgenden Angaben verdanke ich Herrn Oekonomierat Dr.Kutzlebin Breslau.
[267]Die nachfolgenden Angaben verdanke ich Herrn Oekonomierat Dr.Kutzlebin Breslau.
[268]Vergl. oben S.262ff.
[268]Vergl. oben S.262ff.
[269]Dies ist für die Zeit bis 1894 die zur Feier des 25 jährigen Bestehens des Vereins herausgegebene Festnummer der Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker, die sich selbst als eine Ergänzung derZahn'schen undGerstenberg'schen Arbeiten bezeichnet und sich übrigens einer durchaus loyalen Darstellung befleißigt. Im übrigen benutze ich die mir von den Vorstande des Vereins gütigst zur Verfügung gestellten Geschäftsberichte.
[269]Dies ist für die Zeit bis 1894 die zur Feier des 25 jährigen Bestehens des Vereins herausgegebene Festnummer der Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker, die sich selbst als eine Ergänzung derZahn'schen undGerstenberg'schen Arbeiten bezeichnet und sich übrigens einer durchaus loyalen Darstellung befleißigt. Im übrigen benutze ich die mir von den Vorstande des Vereins gütigst zur Verfügung gestellten Geschäftsberichte.
[270]Diese neuen 9 Kreise sind folgende: 1. Nordwest, 2. Rheinland-Westfalen, 3. Main, 4. Südwest, 5. Bayern, 6. Thüringen, 7. Sachsen, 8. Brandenburg, 9. Nordost.
[270]Diese neuen 9 Kreise sind folgende: 1. Nordwest, 2. Rheinland-Westfalen, 3. Main, 4. Südwest, 5. Bayern, 6. Thüringen, 7. Sachsen, 8. Brandenburg, 9. Nordost.
[271]Vgl. oben S.271.
[271]Vgl. oben S.271.
[272]Dieselbe war bei Beginn des Streiks eingesetzt.
[272]Dieselbe war bei Beginn des Streiks eingesetzt.
[273]Derselbe ist später bei Wiedererrichtung der Tarifgemeinschaft von neuem abgeändert und durch einen neuen ersetzt, der seit 1. Juli 1896 in Kraft ist.
[273]Derselbe ist später bei Wiedererrichtung der Tarifgemeinschaft von neuem abgeändert und durch einen neuen ersetzt, der seit 1. Juli 1896 in Kraft ist.
[274]Der Wortlaut dieser ganzen Darstellung ist dem mehrerwähnten Berichte entnommen.
[274]Der Wortlaut dieser ganzen Darstellung ist dem mehrerwähnten Berichte entnommen.
[275]Eine ausführlichere Darstellung bei Tarifgemeinschaft ist an anderer Stelle (S.624) gegeben.
[275]Eine ausführlichere Darstellung bei Tarifgemeinschaft ist an anderer Stelle (S.624) gegeben.
[276]Auf die oben (S.590) angegebenen Kreise verteilten dieselben sich wie folgt: I 200, II 92, III 71, IV 110, V 131, VI 66, VII 296, VIII 104, IX 103.
[276]Auf die oben (S.590) angegebenen Kreise verteilten dieselben sich wie folgt: I 200, II 92, III 71, IV 110, V 131, VI 66, VII 296, VIII 104, IX 103.
[277]Anfangs bildete diese Unterstützungskasse einen Hauptgegenstand des Streites zwischen Prinzipalen und Gehülfen, indem die letzteren sie als Konkurrenzunternehmen zur Schwächung ihres Verbandes betrachteten. Nachdem das Verhältnis sich jetzt dauernd günstig gestaltet hat, ist am 9. Dezember 1898 zwischen den beiderseitigen Organisationen das Abkommen getroffen, daß der Beitritt der Arbeiter zu den Prinzipalskassen deren freier Entschließung vorbehalten bleibt, daß also einerseits der Verband seinen Mitgliedern die Teilnahme nicht verbietet, andererseits aber auch der Prinzipalverein seine Mitglieder nicht auffordert, die Beschäftigung der Gehülfen von dem Beitritte zur Kasse abhängig zu machen.
[277]Anfangs bildete diese Unterstützungskasse einen Hauptgegenstand des Streites zwischen Prinzipalen und Gehülfen, indem die letzteren sie als Konkurrenzunternehmen zur Schwächung ihres Verbandes betrachteten. Nachdem das Verhältnis sich jetzt dauernd günstig gestaltet hat, ist am 9. Dezember 1898 zwischen den beiderseitigen Organisationen das Abkommen getroffen, daß der Beitritt der Arbeiter zu den Prinzipalskassen deren freier Entschließung vorbehalten bleibt, daß also einerseits der Verband seinen Mitgliedern die Teilnahme nicht verbietet, andererseits aber auch der Prinzipalverein seine Mitglieder nicht auffordert, die Beschäftigung der Gehülfen von dem Beitritte zur Kasse abhängig zu machen.
[278]Das hier verwandte Material verdanke ich überwiegend den HerrenRaunig, Sekretär des Industriellen Klubs, und Dr.Grunzel, Sekretär des Zentralverbandes der Industriellen. Eine gute Orientierung bietet die kleine Schrift von A. G.Raunig: Die Organisation der Industrie in Oesterreich, Wien 1897.
[278]Das hier verwandte Material verdanke ich überwiegend den HerrenRaunig, Sekretär des Industriellen Klubs, und Dr.Grunzel, Sekretär des Zentralverbandes der Industriellen. Eine gute Orientierung bietet die kleine Schrift von A. G.Raunig: Die Organisation der Industrie in Oesterreich, Wien 1897.
[279]S. oben S.85ff.
[279]S. oben S.85ff.
[280]Vgl. Protokoll des 5. Verbandstages vom 15. Juni 1896, S. 14 ff.
[280]Vgl. Protokoll des 5. Verbandstages vom 15. Juni 1896, S. 14 ff.
[281]Protokoll über den 3. Verbandstag vom 26. November 1895.
[281]Protokoll über den 3. Verbandstag vom 26. November 1895.
[282]Vgl. die erwähnte Broschüre vonRaunig: Die Organisation der Industrie in Oesterreich, S. 5 und die offizielle Erklärung in Nr. 35 der „Mitteilungen des Industriellen Klubs“ vom 7. Dezember 1895.
[282]Vgl. die erwähnte Broschüre vonRaunig: Die Organisation der Industrie in Oesterreich, S. 5 und die offizielle Erklärung in Nr. 35 der „Mitteilungen des Industriellen Klubs“ vom 7. Dezember 1895.
[283]Ueber die Beteiligung der Gehülfen vgl. unten S.693.
[283]Ueber die Beteiligung der Gehülfen vgl. unten S.693.
[284]Das benutzte Material, soweit es nicht dem im Texte erwähnten Blaubuche derRoyal commission on Labourentnommen ist, verdanke ich HerrnAlexander Siemens, dem jetzigen Vorsitzenden des Maschinenbauer-Unternehmerverbandes (Federated Engineering Employers).
[284]Das benutzte Material, soweit es nicht dem im Texte erwähnten Blaubuche derRoyal commission on Labourentnommen ist, verdanke ich HerrnAlexander Siemens, dem jetzigen Vorsitzenden des Maschinenbauer-Unternehmerverbandes (Federated Engineering Employers).
[285]BrentanoinBrauns, Archiv für soz. Ges. VIII, S. 122 erwähnt, daß Ende 1873 ein „Nationaler Bund vereinigter Arbeitgeber“ gegründet sei, doch habe ich über denselben nichts Näheres in Erfahrung bringen können.
[285]BrentanoinBrauns, Archiv für soz. Ges. VIII, S. 122 erwähnt, daß Ende 1873 ein „Nationaler Bund vereinigter Arbeitgeber“ gegründet sei, doch habe ich über denselben nichts Näheres in Erfahrung bringen können.
[286]210 Mark.
[286]210 Mark.
[287]Die folgenden Angaben sind im wesentlichen denAnnuaires des syndicats professionelsentnommen, die mir von demMusée socialzur Verfügung gestellt sind. Vgl. außerdem W.Lexis: Gewerkvereine und Unternehmerverbände in Frankreich in den Schriften des Vereins f. Sozialpolitik XVII, S. 61 ff., und R.Jay: Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich inBraun, Archiv f. soz. Ges. IV, S. 403 ff.
[287]Die folgenden Angaben sind im wesentlichen denAnnuaires des syndicats professionelsentnommen, die mir von demMusée socialzur Verfügung gestellt sind. Vgl. außerdem W.Lexis: Gewerkvereine und Unternehmerverbände in Frankreich in den Schriften des Vereins f. Sozialpolitik XVII, S. 61 ff., und R.Jay: Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich inBraun, Archiv f. soz. Ges. IV, S. 403 ff.
[288]Vgl. S.63ff.
[288]Vgl. S.63ff.
[289]Vgl S.82.
[289]Vgl S.82.
[290]Wir haben uns mit ihnen an anderer Stelle (S.678) noch weiter zu beschäftigen.
[290]Wir haben uns mit ihnen an anderer Stelle (S.678) noch weiter zu beschäftigen.
Die Verhältnisse im deutschen Buchdruckergewerbe sind bereits an zwei Stellen Gegenstand der Darstellung gewesen, indem einerseits der Gehülfenverband[292]und andererseits der Prinzipalverein[293]in seiner Entwickelung geschildert ist. Ließ es schon dort sich nicht vermeiden, dieselben Ereignisse mehrfach zu erwähnen, so gilt dies um so mehr hier, wo es die Aufgabe ist, die gemeinsame Organisation beider Gruppen zu behandeln. Immerhin bieten die verschiedenen Darstellungen, da sie auf verschiedenen Quellen beruhen, den Vorzug einer gegenseitigen Ergänzung.
In der Geschichte der Buchdruckerorganisationen tritt schon früh der Versuch auf, neben gesonderten Vereinen der Gehülfen und der Prinzipale eine höhere Gemeinschaft ins Leben zu rufen, in der die Sonderorganisationen sich gewissermaßen verschmelzen. Allerdings bedeutet das nicht, daß die letzteren sich aufzulösen hätten und die gemeinschaftliche Organisation an ihre Stelle träte, sondern neben den Sonderverbänden, die stets die Aufgabe behalten werden, die widerstreitenden Interessen zu vertreten, tritt ein Organ, dessen Wesen und Berechtigung darauf beruht, daß es neben den widerstreitenden auch gemeinsame Interessen von Prinzipalen und Gehilfen giebt, und dessen Zweck deshalb darinbesteht, diese Gemeinsamkeit äußerlich zu verkörpern und ihr zu ihrem Rechte zu verhelfen.
Es erleichtert das Verständnis, wenn man dabei gleich die Punkte ins Auge faßt, um deren Verwirklichung es sich handelt, eine Verwirklichung, der man nur allmählich sich genähert hat, die aber schließlich fast völlig gelungen ist.
Dererstedieser Punkte ist das bereits in der englischen Gewerkschaftsbewegung verfolgte System deskollektiven Verhandelns, d. h. des Grundgedankens, daß das Arbeitsverhältnis nicht Sache des einzelnen Prinzipals und des einzelnen Gehülfen ist, sondern daß, da verständige Vertragsbedingungen nur durchführbar sind, wenn sie in dem ganzen Gewerbe gleichmäßig gelten, die Vertragsgrundlagen geschaffen werden müssen durch Verständigung der beiderseitigen organisierten Gesamtheit.
Streng genommen wird diese Gesamtheit gebildet durch alle zu der betreffenden Gruppe gehörigen Individuen, und es müßte deshalb die Aufgabe sein, diese sämtlich an den Verhandlungen zu beteiligen. Thatsächlich geschieht dies nicht, sondern gerade umgekehrt besteht derzweitePunkt, der für die unter den Buchdruckern geschaffene Organisation von wesentlicher Bedeutung ist, darin, daß die beiderseitigen Vereine, obgleich sie nur einen Teil der in Betracht kommenden Personen umfassen, bis zu einem gewissen Grade sich die Rechtsstellung erkämpft haben, die Gesamtheit zu vertreten. Soweit dies, insbesondere bei den Gehülfen, noch nicht völlig gelungen ist, kann es nicht zweifelhaft sein, daß die Entwickelung in dieser Richtung sich weiter vollziehen wird. Theoretisch könnte man die Berechtigung dieser Forderung bestreiten, aber für die praktische Beurteilung muß man in Rechnung ziehen, daß in dem Vereine naturgemäß die tüchtigsten Elemente zusammengefaßt sind, die deshalb ein gewisses inneres Recht haben, auch die Vertretung der übrigen Berufsgenossen zu beanspruchen.
AlsdritterPunkt endlich ist hervorzuheben, daß die Tarifgemeinschaft, obwohl die beiderseitigen Verbände ausschlaggebend an deren Schaffung beteiligt sind und in deren Wirksamkeit zu Worte kommen, dennoch ihnen gegenüber einerelative Selbständigkeitbesitzt, daß insbesondere die gefaßten Beschlüsse in ihrer Gültigkeit unabhängig sind von der Zustimmung der Sonderorganisationen. Auch dies ist nur der zutreffende Ausdruck für den richtigen Grundgedanken, daß es neben den widerstreitenden höhere gemeinsame Interessen giebt, daß diese freilich jene nicht aufheben und deshalb auch nicht deren Vertretung durch Sonderorgane ausschließen, daß sie aber den Vorrang zu beanspruchen haben und deshalb durch ein selbständiges Organ vertreten werden müssen. —
Versuche, die wichtigsten Punkte des Arbeitsverhältnisses gemeinsam zu regeln, sind schon früh gemacht. So wird schon 1848 eine örtliche Tarifvereinbarung zwischen Prinzipalen und Gehülfen in Breslau erwähnt, die manbestrebt war, auf die ganze Provinz auszudehnen. Das Innungsstatut der Leipziger Prinzipale von 1852 enthielt gewisse Bestimmungen über Lehrlingswesen und Berechnung (1000 n = 22 Pf.), die 1858 einer Revision unter Beteiligung der Gehülfen unterworfen wurden. Auch waren Schiedsgerichte geschaffen. Diese wurden auch in dem „Nationalbuchdruckerverein“ von 1848 vorgesehen. Der 1869 gegründete „Deutsche Buchdruckerverein“ brachte zuerst Schiedsgerichte zur Regelung von Lohnstreitigkeiten für ganz Deutschland zur Einführung. Schon 1870 übertrug man in Leipzig dem Schiedsgerichte zugleich die Stellung als Tarifkommission, d. h. die Aufgabe, nicht nur Streitigkeiten über den bestehenden Tarif zu entscheiden, sondern auch dessen Umgestaltung und Fortentwicklung in die Hand zu nehmen. Aber der Versuch, diesen Tarif auch außerhalb Leipzigs durchzuführen, mißlang, und erst das Jahr 1873 brachte den ersten, durch Vertreter der Prinzipale und der Gehülfen für ganz Deutschland vereinbartenNormaltarif, der den Verschiedenheiten der bis dahin örtlich getroffenen Festsetzungen ein Ende machte.
In demselben waren Bestimmungen über den Lohn und die Arbeitszeit, sowie die Lösung des Arbeitsverhältnisses enthalten. Die Arbeitszeit war auf zehn Stunden festgesetzt; Ueberarbeit war besonders zu bezahlen. Für einzelne größere Städte waren besondere Vereinbarungen vorbehalten. Um die Durchführung der Beschlüsse zu sichern, waren Schiedsämter und ein Einigungsamt eingesetzt. DieSchiedsämtersollten in allen größeren Städten und mindestens in den Vororten der 12 Kreise bestehen; ihre Mitglieder würden von sämtlichen am Orte vorhandenen Prinzipalen und Gehülfen gewählt. DasEinigungsamt, das in Leipzig seinen Sitz hatte, war die Berufungsinstanz gegen Entscheidungen der Schiedsämter und hatte zugleich über örtliche Lohnzuschläge in den Fällen Bestimmung zu treffen, wo die Beteiligten sich nicht zu einigen vermochten.
Auf Anrufen eines Teiles tritt das Einigungsamt alsTarifrevisionskommissionin Thätigkeit; doch sind die gefaßten Beschlüsse der Abstimmung in den Kreisen zu unterwerfen.
Der Tarif war zunächst für drei Jahre vereinbart, gelangte aber nicht überall zur Durchführung. Man setzte 1876 einen anderen an die Stelle, der je nach einem Jahre durch halbjährige Kündigung außer Kraft gesetzt werden konnte, doch mußte diese Kündigung mindestens von der Mehrheit der Prinzipale bezw. Gehülfen in drei Kreisen ausgehen.
Schon 1877 machten die Prinzipale von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch, und der nach vieler Mühe zustande gebrachte neue Tarif vom 2. August 1878 brachte insofern eine wesentliche Verschlechterung, als man die Schiedsämter und das Einigungsamt aufhob und die Aufgabe des letzteren hinsichtlich der Tarifverhandlungeneiner besonderen Tarifrevisionskommission aus je 12 Prinzipalen und Gehülfen übertrug.
Das Ergebnis aller dieser Einigungen über den Tarif war insofern unbefriedigend, als es niemals gelang, die getroffenen Vereinbarungen in genügendem Umfange zu praktischer Anerkennung zu bringen, vielmehr die Mehrheit der Prinzipale sich nicht um sie kümmerte. Mehrfach versuchten die Gehülfen, die Durchführung zu erzwingen, aber die gebrachten Opfer entsprachen nicht den Erfolgen. Die Prinzipale ihrerseits thaten wenig, um die Gehülfen bei ihrem Kampf zu unterstützen. Um so mehr empfanden die letzteren das Fehlen eines mit der Durchführung der Beschlüsse betrauten gemeinsamen Organes als einen wesentlichen Mangel und stellten schon 1883 den Antrag, in neue Verhandlungen einzutreten, um einerseits die Schiedsämter wieder einzuführen und andererseits der Tarifrevisionskommission die Stellung einer Ueberwachungsbehörde zu geben. Der Antrag wurde aber, als nicht ordnungsmäßig gestellt, abgelehnt. Erst 1886 führten erneute Verhandlungen zur Erreichung dieses Zieles; es wurden die Schiedsämter in demselben Umfange, wie sie bis 1876 bestanden, wieder eingeführt und die Tarifrevisionskommission in eine Tarifkommission umgestaltet, der es obliegen sollte, auf die Durchführung des Tarifes hinzuwirken. Daneben wurde eine Lehrlingsskala festgesetzt. Der Tarif wurde auf unbestimmte Zeit vereinbart; eine Kündigung konnte nur durch sechs Prinzipals- bezw. Gehülfenvertreter der Tarifkommission im Namen ihrer Kreise erfolgen. Der neue Tarif gelangte bei 1083 unter etwa 4000 Firmen zur Einführung.
Aber als man im September 1888 zu neuen Verhandlungen zusammentrat, bezeichneten die Berichte aus allen Teilen Deutschlands die Lage noch immer als sehr unbefriedigend. Die Schiedsgerichte waren nur in wenigen Orten eingerichtet, und die Verallgemeinerung des Tarifes war nicht gelungen. Die Gehülfen erhoben von neuem gegen die Prinzipale den Vorwurf, daß sie den Kampf für Durchführung des Tarifs ausschließlich ihnen überließen. Diese gaben zum Teil die Berechtigung dieser Klagen zu, und die Leipziger Prinzipalvertreter machten, um einen besseren Erfolg zu erzielen, den Vorschlag der Begründung einerBuchdruckertarifgenossenschaft, d. h. einer gemeinsamen Organisation von Prinzipalen und Gehülfen. Die letzteren waren jedoch nicht geneigt, hierauf einzugehen, indem sie fürchteten, durch neue Beiträge neben denen zu der eigenen Organisation ihre Mitglieder zu überlasten, und so wurde der Antrag zunächst zurückgezogen. Umgekehrt wurde der Antrag der Gehülfen, Einrichtung zu gemeinschaftlicher Durchführung des Tarifs zu treffen, von den Prinzipalen abgelehnt und ebenso der fernere Vorschlag der Gehülfen, den Tarifkünftig nicht, wie bisher, zwischen der Gesamtheit der Prinzipale und Gehülfen, sondern zwischen den beiderseitigen Organisationen zu vereinbaren.
Auch im folgenden Jahr wurde der letztere Antrag ohne Erfolg eingebracht, doch einigte man sich auf folgende Resolution: