2. Kapitel.

1:Hans. U. B. I n. 2. Über die hansisch-englischen Beziehungen bis ins 14. Jahrhundert vgl. Schäfer S. 60 ff. und den Aufsatz von Kunze in Hans. Gesch. Bll. Jg. 1889 S. 129-152.

1:Hans. U. B. I n. 2. Über die hansisch-englischen Beziehungen bis ins 14. Jahrhundert vgl. Schäfer S. 60 ff. und den Aufsatz von Kunze in Hans. Gesch. Bll. Jg. 1889 S. 129-152.

2:Die auch für die Handelsgeschichte wichtigen politischen Beziehungen zwischen England und Deutschland behandelt F. Wissowa, Politische Beziehungen zwischen England und Deutschland bis zum Untergange der Staufer. Diss. Breslau 1889.

2:Die auch für die Handelsgeschichte wichtigen politischen Beziehungen zwischen England und Deutschland behandelt F. Wissowa, Politische Beziehungen zwischen England und Deutschland bis zum Untergange der Staufer. Diss. Breslau 1889.

3:Hierfür einige Beispiele: Hans. U. B. I n. 13, 14, 63, 187, 237, 506, 552 u. a.

3:Hierfür einige Beispiele: Hans. U. B. I n. 13, 14, 63, 187, 237, 506, 552 u. a.

4:Hans. U. B. I n. 13, 14.

4:Hans. U. B. I n. 13, 14.

5:Hans. U. B. I n. 205.

5:Hans. U. B. I n. 205.

6:Hans. U. B. I n. 633, 636.

6:Hans. U. B. I n. 633, 636.

7:Hans. U. B. I n. 902, 1315.

7:Hans. U. B. I n. 902, 1315.

8:Für Wolle und Häute, die Hauptausfuhrartikel Englands, betrug die Erhöhung der Zölle 50 %, vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXVIII.

8:Für Wolle und Häute, die Hauptausfuhrartikel Englands, betrug die Erhöhung der Zölle 50 %, vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXVIII.

9:Hans. U. B. II n. 31.

9:Hans. U. B. II n. 31.

10:Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. IV ff.

10:Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. IV ff.

11:Hans. U. B. II n. 194.

11:Hans. U. B. II n. 194.

12:Hans. U. B. II n. 313.

12:Hans. U. B. II n. 313.

13:Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XIV f.

13:Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XIV f.

14:Hans. Gesch. Qu. VI n. 95, 104, 107-109, Hans. U. B. II n. 477, 499, 506, Anhang I.

14:Hans. Gesch. Qu. VI n. 95, 104, 107-109, Hans. U. B. II n. 477, 499, 506, Anhang I.

15:Hans. Gesch. Qu. VI n. 114.

15:Hans. Gesch. Qu. VI n. 114.

16:Hans. Gesch. Qu. VI n. 122, 123, 131.

16:Hans. Gesch. Qu. VI n. 122, 123, 131.

17:Hans U. B. II Anhang 1, III n. 100, 657, Hans. Gesch. Qu. VI n. 108-117, 121, 125.

17:Hans U. B. II Anhang 1, III n. 100, 657, Hans. Gesch. Qu. VI n. 108-117, 121, 125.

18:Hans. Gesch. Bll. Jg. 1910 S. 323-415.

18:Hans. Gesch. Bll. Jg. 1910 S. 323-415.

19:Hierfür einige Beispiele. Im September 1337 erklärte Eduard III., den Peruzzi 35 000 £ schuldig zu sein. Wenig später erhielt er von ihnen weitere 2000 £, dann 4500 £. 1339 soll er den Bardi und Peruzzi zusammen 210 000 £ geschuldet haben. Dem englischen Großkaufmann William de la Pole schuldete der König damals 76 180 £. Die Stellen in dem Anm. 3 genannten Aufsatz von Hansen.

19:Hierfür einige Beispiele. Im September 1337 erklärte Eduard III., den Peruzzi 35 000 £ schuldig zu sein. Wenig später erhielt er von ihnen weitere 2000 £, dann 4500 £. 1339 soll er den Bardi und Peruzzi zusammen 210 000 £ geschuldet haben. Dem englischen Großkaufmann William de la Pole schuldete der König damals 76 180 £. Die Stellen in dem Anm. 3 genannten Aufsatz von Hansen.

20:Vgl. Kunze S. 150 ff. Auch Hansen hebt in seinem Aufsatz S. 395 die Bedeutung des hansischen Geldhandels für die Stellung der hansischen Kaufleute in England hervor.

20:Vgl. Kunze S. 150 ff. Auch Hansen hebt in seinem Aufsatz S. 395 die Bedeutung des hansischen Geldhandels für die Stellung der hansischen Kaufleute in England hervor.

21:Seine dankbare Gesinnung gegen die hansischen Kaufleute betont der König in einer Urkunde vom Jahre 1361: nos attendentes utilia obsequia nobis tam in guerris nostris quam alibi per prefatos mercatores impensa et subsidia non modica nobis in necessitatibus nostris per ipsos multipliciter facta, ac proinde et ob maximam gratitudinem, quam in eis pre ceteris omnibus mercatoribus alienigenis in nostris agendis invenimus,… Hans. U. B. IV n. 2.

21:Seine dankbare Gesinnung gegen die hansischen Kaufleute betont der König in einer Urkunde vom Jahre 1361: nos attendentes utilia obsequia nobis tam in guerris nostris quam alibi per prefatos mercatores impensa et subsidia non modica nobis in necessitatibus nostris per ipsos multipliciter facta, ac proinde et ob maximam gratitudinem, quam in eis pre ceteris omnibus mercatoribus alienigenis in nostris agendis invenimus,… Hans. U. B. IV n. 2.

22:Hans. Gesch. Qu. VI n. 103, 105, 133-135, 139, 166, 168, Hans. U. B. III n. 42, 189.

22:Hans. Gesch. Qu. VI n. 103, 105, 133-135, 139, 166, 168, Hans. U. B. III n. 42, 189.

23:Hans. U. B. III n. 120, 397, IV n. 1-3, 5, 7. Die Haltung der Hansen scheint in dieser Frage nicht immer dieselbe gewesen zu sein. Vorübergehend scheinen sie dem König den höheren Satz von 21 d zugestanden zu haben. Aber sie weigerten sich dann, daneben noch die alte Abgabe von 12 d zu entrichten. So wies Eduard III. 1358 und 1361 die Zolleinnehmer an, von den Hansen nur den neuen Zoll von 21 d zu erheben. Hans. U. B. III n. 417, IV n. 1.

23:Hans. U. B. III n. 120, 397, IV n. 1-3, 5, 7. Die Haltung der Hansen scheint in dieser Frage nicht immer dieselbe gewesen zu sein. Vorübergehend scheinen sie dem König den höheren Satz von 21 d zugestanden zu haben. Aber sie weigerten sich dann, daneben noch die alte Abgabe von 12 d zu entrichten. So wies Eduard III. 1358 und 1361 die Zolleinnehmer an, von den Hansen nur den neuen Zoll von 21 d zu erheben. Hans. U. B. III n. 417, IV n. 1.

24:Hans. U. B. III n. 298.

24:Hans. U. B. III n. 298.

25:Hans. U. B. IV n. 603.

25:Hans. U. B. IV n. 603.

26:So z. B. seit 1347 im Tuchzoll. Die Engländer bezahlten bei der Ausfuhr ungefärbter Tuche 14 d, die Hansen nur 12 d. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIX.

26:So z. B. seit 1347 im Tuchzoll. Die Engländer bezahlten bei der Ausfuhr ungefärbter Tuche 14 d, die Hansen nur 12 d. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIX.

27:Über die Gegenstände der norwegischen Ausfuhr vgl. Bugge S. 117 ff.

27:Über die Gegenstände der norwegischen Ausfuhr vgl. Bugge S. 117 ff.

28:Über die Größe der hansischen Einfuhr läßt sich nichts sagen. Kunze hat mehrere Tabellen veröffentlicht, welche die hansische Einfuhr in die Häfen von London, Lynn und Yarmouth in den Jahren 1308/09 betreffen. Hans. Gesch. Qu. VI n. 370, 371.

28:Über die Größe der hansischen Einfuhr läßt sich nichts sagen. Kunze hat mehrere Tabellen veröffentlicht, welche die hansische Einfuhr in die Häfen von London, Lynn und Yarmouth in den Jahren 1308/09 betreffen. Hans. Gesch. Qu. VI n. 370, 371.

29:Hans. Gesch. Qu. VI n. 365, 366, 375. Schaube, Die Wollausfuhr Englands vom Jahre 1273. Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Bd. VI, 1908 S. 68.

29:Hans. Gesch. Qu. VI n. 365, 366, 375. Schaube, Die Wollausfuhr Englands vom Jahre 1273. Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Bd. VI, 1908 S. 68.

30:Hans. U. B. IV n. 7, Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XLIII Anm. Die Woll-, Häute- und Warenausfuhr der Deutschen und der anderen Fremden aus Lynn, Newcastle, Kingston upon Hull, Boston am Ende des 13. und am Anfang des 14. Jahrhunderts zeigen die Tabellen bei Kunze, Hans. Gesch. Qu. VI n. 367-369, 372-374.

30:Hans. U. B. IV n. 7, Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XLIII Anm. Die Woll-, Häute- und Warenausfuhr der Deutschen und der anderen Fremden aus Lynn, Newcastle, Kingston upon Hull, Boston am Ende des 13. und am Anfang des 14. Jahrhunderts zeigen die Tabellen bei Kunze, Hans. Gesch. Qu. VI n. 367-369, 372-374.

31:Bugge S. 56 f.

31:Bugge S. 56 f.

32:Bugge S. 84 f.

32:Bugge S. 84 f.

33:HR, I 3 n. 318 § 1, Hans. U. B. IV n. 257.

33:HR, I 3 n. 318 § 1, Hans. U. B. IV n. 257.

34:HR. I 1 n. 503, 510 § 6.

34:HR. I 1 n. 503, 510 § 6.

35:Bugge S. 85 ff.

35:Bugge S. 85 ff.

36:Hans. U. B. I n. 1154, 1155, vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung S. LXVI f.

36:Hans. U. B. I n. 1154, 1155, vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung S. LXVI f.

37:HR. I 1 n. 510 § 11,_11, 522 § 7.

37:HR. I 1 n. 510 § 11,_11, 522 § 7.

38:Hans. U. B. IV n. 378, 387, 393, 421.

38:Hans. U. B. IV n. 378, 387, 393, 421.

39:HR. I 2 n. 147 § 10, 150 § 10, 158 § 10, 190 § 7.

39:HR. I 2 n. 147 § 10, 150 § 10, 158 § 10, 190 § 7.

40:HR. I 2 n. 210 § 8,_2, 212 § 2, 3 n. 102, 404 A § 8, Hans. U. B. IV n. 686. Vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung S. XXXVIII.

40:HR. I 2 n. 210 § 8,_2, 212 § 2, 3 n. 102, 404 A § 8, Hans. U. B. IV n. 686. Vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung S. XXXVIII.

41:Meckl. U. B. II n. 953.

41:Meckl. U. B. II n. 953.

42:Hans. U. B. II n. 206, III n. 7-11, Meckl. U. B. V n. 3414, Pomm. U. B. III n. 1745, VI n. 4100, Städtechron. XIX S. 410.

42:Hans. U. B. II n. 206, III n. 7-11, Meckl. U. B. V n. 3414, Pomm. U. B. III n. 1745, VI n. 4100, Städtechron. XIX S. 410.

43:Vgl. Prutz, Rechnungen über Heinrich Derbys Preußenfahrten. 1390/91 und 1392. Leipzig 1893, Einleitung, besonders Abschnitt 3 und 4.

43:Vgl. Prutz, Rechnungen über Heinrich Derbys Preußenfahrten. 1390/91 und 1392. Leipzig 1893, Einleitung, besonders Abschnitt 3 und 4.

44:Vgl. Hirsch S. 98 f. Englische Kaufleute als Danziger Bürger, Sattler, Handelsrechnungen S. 165 f.

44:Vgl. Hirsch S. 98 f. Englische Kaufleute als Danziger Bürger, Sattler, Handelsrechnungen S. 165 f.

45:HR. I 3 n. 404A §§ 1, 9 ff.

45:HR. I 3 n. 404A §§ 1, 9 ff.

46:HR. I 2 n. 212 § 1.

46:HR. I 2 n. 212 § 1.

47:Vgl. Hirsch S. 99. Damals soll den Engländern auch der Handel außerhalb der Städte und der Handelsverkehr mit Nichtbürgern verboten worden sein. Daenell I S. 62 und Hirsch S. 99. Ich kann unter dem gedruckten Material keine Urkunde finden, die ein solches Verbot erwähnt. Auch beklagen sich, soweit ich sehe, bis 1388 die Engländer nicht über eine derartige Beschränkung ihres Handelsverkehrs. Erst 1402 wurde den Engländern der Handel mit andern Gästen verboten. Aber auch damals war ihnen der mit den eingeborenen Preußen noch gestattet. HR. I 5 n. 101 § 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 3.

47:Vgl. Hirsch S. 99. Damals soll den Engländern auch der Handel außerhalb der Städte und der Handelsverkehr mit Nichtbürgern verboten worden sein. Daenell I S. 62 und Hirsch S. 99. Ich kann unter dem gedruckten Material keine Urkunde finden, die ein solches Verbot erwähnt. Auch beklagen sich, soweit ich sehe, bis 1388 die Engländer nicht über eine derartige Beschränkung ihres Handelsverkehrs. Erst 1402 wurde den Engländern der Handel mit andern Gästen verboten. Aber auch damals war ihnen der mit den eingeborenen Preußen noch gestattet. HR. I 5 n. 101 § 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 3.

48:HR. I 3 n. 192.

48:HR. I 3 n. 192.

49:Siehe S.46.

49:Siehe S.46.

Seit den vierziger Jahren ließ sich Eduard III., da durch die unaufhörlichen Kriege die Ausgaben der Krone eine bedeutende Steigerung erfahren hatten und durch die ordentlichen Einnahmen nicht mehr gedeckt werden konnten, wiederholt vom Parlament und den Kaufleuten außerordentliche Abgaben, sogenannte Subsidien, bewilligen, die je nach dem Bedürfnis längere oder kürzere Zeit von den verschiedenen Waren erhoben wurden. Dem Könige mußte daran liegen, zu diesen Abgaben alle in England verkehrenden Kaufleute heranzuziehen. Mit den Hansen scheint er sich anfangs über diesen Punkt immer friedlich geeinigt zu haben. Soweit wir sehen können, haben sie bis 1370 die Subsidien, wenn auch oft auf einem anderen Wege, bezahlt1. Im Jahre 1371 verweigerten die hansischen Kaufleute zum erstenmal die Leistung der Subsidien. Das Parlament hatte damals dem Könige wieder ein Pfundgeld von 6 d und ein Tonnengeld von 2 s bewilligt, deren Erträge dazu bestimmt waren, Schiffe und Warenvor räuberischen Überfällen von Seiten der Feinde zu schützen2. Was die Hansen bewog, ihre Privilegien geltend zu machen, wissen wir nicht. Vielleicht wurde ihre veränderte Haltung durch die seit einiger Zeit wieder stärker hervortretenden fremdenfeindlichen Bestrebungen der englischen Kaufleute veranlaßt. Es ließe sich wohl denken, daß die Hansen glaubten, im Gegensatz zu jenen ihre Privilegien energisch betonen zu müssen, und aus diesem Grunde diesmal die Subsidien dem Könige nicht bezahlen wollten. Ihre Weigerung traf aber Eduard III. an seiner empfindlichsten Stelle. Auf diese wichtige Einnahmequelle konnte und wollte er nicht verzichten.

Es zeigte sich bald, daß die hansischen Kaufleute allein nicht imstande waren, gegen den König, dem auch das Parlament und die englischen Kaufleute zustimmten, ihre Zollprivilegien aufrecht zu erhalten. Sie wandten sich deshalb an Lübeck mit der Bitte, für sie einzutreten. Zum erstenmal griff nun der Bund der norddeutschen Städte in die Beziehungen seiner Kaufleute zu England ein und trat als Vorkämpfer für die hansischen Privilegienauf. Der Städtetag, der am 1. Mai 1373 zu Lübeck versammelt war, richtete an Eduard III. und seinen Rat das Gesuch, die Verletzungen der Privilegien abzustellen3. Als dieses die erhoffte Wirkung nicht hatte, ja sogar ohne Antwort blieb, bat das Londoner Kontor die Seestädte nochmals, sich seiner anzunehmen und auch den Hochmeister des deutschen Ordens zu einem Schreiben an den König zu veranlassen. Bei den guten Beziehungen zwischen den beiden Fürsten versprach es sich hiervon den besten Erfolg4. Als sich auch dieser Schritt als vergeblich erwies, beschloß die am 24. Juni 1375 in Lübeck tagende Versammlung der Städte, daß die Gesandtschaft, welche nach Flandern geschickt wurde, um die dortigen Verhältnisse zu regeln, auch nach London gehen sollte, wenn es das Kontor verlangte und sich bereit erklärte, die Kosten der Reise zu tragen5. Die Gesandtschaft, die aus Simon Swerting aus Lübeck und Hartwig Beteke aus Elbing bestand, begab sich zunächst nach Brügge, wo sie sich den ganzen Herbst über aufhielt. Erst Ende November brachen die beiden Ratsherren nach England auf und trafen kurz vor dem 30. November in London ein6.

Inzwischen war hier eine Veränderung eingetreten, durch welche ihre Gesandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte, gegenstandslos wurde. Der König hatte nämlich kurz vor ihrem Eintreffen am 23. November den hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bestätigt7. Zugleich war auch der Anlaß des Streits fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene Subsidie war, da im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand abgeschlossen war, nicht wieder erneuert worden.

Die beiden Ratsherren mußten, da das Parlament zurzeit nicht tagte, mit dem königlichen Rat verhandeln. Wir besitzen von den Verhandlungen nur die Eingabe der Gesandten an denKönig, welche dreizehn Beschwerdepunkte aufzählt, mit den Antworten, die ihnen darauf vom Rat erteilt wurden8. Die erste und wichtigste Klage der Hansen betraf die Erhebung des Pfundgeldes von 6 d. Unter Berufung auf ihre Privilegien erklärten sie diese für gesetzwidrig. Die Antwort des Rats zeigt aber, daß der König nicht gewillt war, den Anspruch der Hansen anzuerkennen. Er betonte, daß in der Not des Krieges die Rechte einzelner schweigen müßten. Auch die großen Freiheiten, welche der König seinen eignen Untertanen bewilligt habe, seien jetzt, wo allen Gefahr drohe, nicht beachtet worden. Ferner gab der Rat zu bedenken, daß der Zoll auch den Hansen zugute gekommen sei; denn sein Ertrag sei zum Schutze der Schiffahrt vor feindlichen Überfällen verwendet worden. Deshalb sei es nur gerecht, daß alle, Einheimische wie Fremde, zu diesen Abgaben herangezogen würden.

Es war klar, daß die Hansen sich mit dieser Antwort, die ihre Privilegien in einem wichtigen Punkt beiseite schob, nicht zufrieden geben konnten. Da aber die Subsidie damals aufgehört hatte und unter Eduard III. nicht mehr erhoben wurde, so ruhte der Streit zunächst. Die Zukunft mußte zeigen, ob die Hansen stark genug sein würden, gegen die Ansprüche der englischen Könige ihre Abgabenfreiheiten aufrecht zu erhalten.

Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen Kaufleute mit zwei Gegenschriften, welche die Bedrückungen englischer Kaufleute durch die Hansen in Schonen, Norwegen und in den Hansestädten aufzählten9. Die hansischen Gesandtenlehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen über die englischen Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung nichts zu tun hätten. Die Engländer, die sich ungerecht behandelt fühlten, sollten zum nächsten Städtetag nach Lübeck kommen und dort ihre Klagen vorbringen10.

Damit hatten die Verhandlungen ihren Abschluß erreicht. Eduard III. schenkte den Gesandten beim Abschied einige Reliquien des heiligen Thomas von Canterbury für die zu dessen Ehren vor den Toren Lübecks erbaute Kapelle11.

Wenn auch König Eduard in der Zollfrage, die seine eignen Interessen so stark berührte, den hansischen Ansprüchen nicht nachgegeben hatte, so zeigte er doch noch am Ende seiner Regierungin vielen Fällen, daß er eine unbillige Beschränkung der Freiheiten seiner hansischen Freunde nicht wünschte. Auf die wiederholten Bitten der Städte untersagte er am 4. Dezember 1376 mit Zustimmung des Parlaments allen Fremden, in London Kleinhandel zu treiben, eigne Herbergen zu halten und Waren zum Wiederverkauf zu kaufen; nur die hansischen Kaufleute nahm er von diesen Verboten aus12.

Mit dem Tode Eduards III. wurde aber die Lage der Hansen schwieriger. Der vormundschaftlichen Regierung seines Enkels Richard, die sich sofort in schwere innere und äußere Kämpfe verwickelt sah, fehlte die Macht und die Unabhängigkeit, die Fremdenpolitik in den Bahnen ihres Vorgängers fortzusetzen. Sie mußte den Städten in der Fremdenfrage Konzessionen machen, um ihre Unterstützung zu gewinnen. Als diese im ersten Parlament das Gesuch einreichten, ihnen ihre alten Freiheiten wieder zu verleihen, bewilligte Richard ihre Petition und ebenso die Bitte Londons, seine Rechte ungeachtet aller entgegenstehenden Statuten und Privilegien anzuerkennen. Er befahl, alle der Londoner Freiheit widersprechenden Privilegien dem Rat zurückzugeben; er werde beschließen, was ihm gut scheine13.

Zu gleicher Zeit reichten die englischen Kaufleute eine Petition gegen die Neubestätigung der hansischen Privilegien ein, die durch den Tod Eduards III. nötig geworden war14. Sie führten aus, daß die Verteurung aller Waren nur auf den Zwischenhandel der Hansen zurückzuführen sei. Früher, als sie selbst noch nach Norwegen und Schonen zu fahren pflegten, seien alle Waren besser und billiger gewesen. Die Hansen betrögen den Käufer, wo sie nur könnten. Den König suchten sie gegen die Hansen einzunehmen, indem sie ihnen unterschoben, daß sie widerrechtlich die Kaufleute aus drei oder vier großen Königreichen mit ihren Privilegien beschützten und dadurch dem Könige einen großen Teil seiner Zolleinnahmen entzögen. Ihr Schluß war natürlich, daß die Hansen durch solche Betrügereien ihrePrivilegien verwirkt hätten. Ferner erhoben sie gegen jene die Anklage, daß sie den englischen Kaufleuten in den Gebieten ihrer Handelsherrschaft keine Lebensmittel verkaufen wollten, ihren Schiffern verböten, die Waren von Engländern zu fahren und ihnen auf Schonen gute Hilfe schlecht lohnten15.

Auf Grund der Petitionen beschloß das Parlament, die hansischen Freiheiten zurückzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten Beschwerden geprüft sei. Daraufhin mußten die Hansen die ihnen eben erst bestätigten Privilegien wiederherausgeben. Umsonst war, daß das Londoner Kontor dem königlichen Rat eine Erwiderung auf die Klagen einreichte. Sie wurde keiner Antwort gewürdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat ein. Die Kaufleute wußten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre Privilegien berufen konnten, oder ob diese für immer aufgehoben sein sollten16.

Die Londoner, auf deren Betreiben hauptsächlich die Zurückforderung der Privilegien erfolgt war17, waren nicht müßig, die Gunst des Augenblicks für sich auszunutzen. Sie wandten die Bestimmungen des Fremdenrechts, welches ihnen neu bestätigt war, auch auf die Kaufleute von der Gildhalle an. Sie verbotenallen Fremden einen mehr als vierzigtägigen Aufenthalt im Lande, untersagten jeden Handel mit Nichtbürgern und das Halten eigner Herbergen. Auch die königlichen Zollbeamten glaubten nun, den Deutschen höhere Abgaben abnehmen zu können. Doch kam die Regierung bald den Hansen in diesem wichtigen Punkt etwas entgegen. König Richard wies die Zolleinnehmer an, von jenen nur die bisherigen Zölle zu erheben, wenn sie sich verbürgt hätten, für den Fall der Aufhebung ihrer Privilegien die höheren Sätze nachzuzahlen18.

Im April 1378 übergaben die hansischen Kaufleute, da ihre Bemühungen, die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos geblieben waren, ihre Sache dem Bunde ihrer Städte und baten ihn, sich dieser wichtigen Angelegenheit mit aller Energie anzunehmen19. Die Versammlung zu Stralsund am 30. Mai 1378, auf der die wendischen, preußischen und süderseeischen Städte vertreten waren, beschäftigte sich angelegentlich mit dem Gesuch des Londoner Kontors. Nur mit Mühe wurde hier ein gemeinsamer Beschluß der Städte erzielt, da die Preußen und besonders der Hochmeister für energisches Vorgehen gegen die Engländer eintraten und die Beschlagnahme alles englischen Guts in den hansischen Ländern beantragten, die wendischen und süderseeischen Städte dagegen den Streit durch diplomatische Verhandlungen beizulegen wünschten. Die vorsichtige Politik der Städte trug diesmal den Sieg davon. Auf ihr Drängen erklärten sich die preußischen Vertreter bereit, beim Hochmeister für die städtische Politik eintreten und ihn bitten zu wollen, daß er Gewaltmaßregeln gegen die Engländer bis zum nächsten Martinstage hinausschiebe20.

Die Schreiben der Städte und des Hochmeisters, der den vereinten Bitten jener nachgegeben hatte, waren ohne Erfolg. Der König versprach zwar, seinen Rat anzuweisen, daß er den Deutschen eine gute Antwort gebe, dieser erklärte aber, keineEntscheidung treffen zu können, weil dies Sache des Parlaments sei. Die Hansen sollten sich deshalb bis zum nächsten Parlament gedulden21.

London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der Städte und Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den König zur Zurückgabe der Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner nur die höhnische Antwort, daß sie Bedenken trügen, die furchtbare Majestät des Königs zu einem solchen Schritt zu verleiten. Kurz und bündig eröffneten sie den Städten, daß die Privilegienbestätigung so lange suspendiert bleiben werde, bis jene sich wegen der Bedrückungen der englischen Kaufleute und wegen der Privilegienmißbräuche, deren sie vielfach angeklagt und beschuldigt seien, ordentlich verantwortet hätten22.

Während nun die Städte wegen der zweimaligen Weigerung der Preußen, die von Lübeck angesetzten Tagfahrten zu besenden, zu keinem Beschluß kamen23, gelang es den hansischen Kaufleuten, dank der günstigen Umstände ihre Sache einen bedeutenden Schritt vorwärts zu bringen. In dem einen Jahre war nämlich die Stimmung der englischen Bevölkerung erheblich zugunsten der fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich gezeigt, daß in der Fremdenfrage das Interesse der Städte nicht mit dem der Mehrzahl des Landes identisch war, und daß der englische Handelsstand mit der Beschränkung der Fremden nur seinen eignen Nutzen und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute noch nicht imstande waren, den Export und Import des Landes allein zu regeln, wie sie oft behauptet hatten, war eine Preissteigerung aller Waren eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit der fremden Kaufleute deutlich vor Augen stellte. Ferner hatten die Städte durch rigorose Anwendung ihrer Privilegien und durch den obligatorischen Zwischenhandel die übrigen Stände noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde deshalb dem König vom Parlament eine allgemeine Petition überreicht, den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschränktenAufenthalt im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten. Der König sagte die Gewährung des Wunsches zu, indem er in seiner Antwort nachdrücklich auf den Vorteil hinwies, den das ganze Land von dem fremden Handel hatte24.

Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des Parlaments zu einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien. Ihre Bitte wurde aber nicht unbedingt erfüllt. Mit der englischen Kaufmannschaft waren König und Parlament darin einig, daß die Hansestädte den Engländern in ihren Gebieten die gleiche Behandlung zuteil werden lassen müßten, welche ihre Kaufleute in England erführen. Die Hansen sollten deshalb ihre Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September 1379 von ihren Städten und Herren Briefe vorgelegt hätten, in denen sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten, die englischen Kaufleute freundlich zu behandeln und vier Forderungen jener zu bewilligen. Könnten sie dies nicht, so sollten sie ihrer Privilegien verlustig gehen. Die englischen Kaufleute verlangten in ihren Artikeln erstens in den preußischen und allen hansischen Städten völlig freien Handel untereinander und mit allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel forderten sie die Zurücknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen gerichteten Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen in Skanör und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu salzen und auszuführen. Ferner wünschten sie, von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen befreit zu werden, an denen sie nicht persönlich beteiligt waren, und die Namen aller Hansestädte zu erfahren25.

Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen Forderungen einnahm, läßt sich nicht erkennen. Die Briefe, durch die es Lübeck und den preußischen Städten von ihnen Mitteilung machte, sind nicht erhalten26. Aus späteren Zeugnissen wissen wir aber, daß die Kaufleute für schwächliche Unterwerfung unter die weitgehenden Ansprüche der englischen Kaufmannschaft nicht waren, sondern lieber England zeitweilig räumen wollten. Denn sie waren überzeugt, daß sie dem Lande unentbehrlich seien, und daß die Verteuerung aller Waren, welche die unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs sei, England bald zum Nachgeben zwingen werde27.

Am 17. April 1379 versammelten sich die preußischen Städte zur Beratung der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein Brief des Brügger Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen gegen hansische Schiffe meldete28, trug sicher nicht dazu bei, sie den englischen Forderungen günstig zu stimmen. Sie lehnten deren Erfüllung ab und beschlossen, ihre Boten auf dem nächsten Hansetag dahin wirken zu lassen, daß sofort jeder Verkehr mit den Engländern abgebrochen werde, bis dem gemeinen Kaufmann Genugtuung für das angetane Unrecht zuteil geworden sei29.

Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses Jahres zu Lübeck kam es aber noch nicht so weit. Die Städtebeschlossen, zunächst noch einmal den Weg der Verhandlungen einzuschlagen. Erst wenn diese keinen Erfolg hätten, sollte Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder Verkehr mit den Engländern aufhören und nach Ostern nirgends mehr mit ihnen Handel getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder "wo sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Engländer gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, daß bis Ostern 1380 alle Hansen England räumen sollten. Eine Übertretung dieser Gebote sollte mit einer Buße von 10 Mark Gold bestraft werden. Außerdem befahlen die Städte ihren Vögten zu Helsingborg, auf Schonen die Engländer nicht mehr vor Mord und Plünderung zu schützen30. Mit diesen Beschlüssen hat die abwartende Politik der wendischen Städte den Preußen so weit nachgegeben, daß sie energische Maßnahmen für das Jahr 1380 in Aussicht stellte.

Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen König und dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so steht doch fest, daß sich die Städte in ihnen nicht zu den vier Forderungen der Engländer geäußert haben31. Sie waren für sie unannehmbar; ihre Erfüllung kam einer Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik fast gleich. Die Städte wollten wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die völlige Ablehnung der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeiführen konnte.

Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne daß die Hansen sich für die Annahme der Artikel erklärten, wurde nach den Parlamentsbeschlüssen die Privilegienbestätigung am 29. September dem Kontor nicht ausgeliefert. Der Brief des Erzbischofs Simon von Canterbury zeigt aber, daß die englische Regierung den Ausbruch eines Streits mit den Hansestädten nicht wünschte und bereit war, ihnen entgegenzukommen32.

Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen des Kontors veranlaßten die städtische Gesandtschaft, die im Herbst in Brügge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen mit dem englischen Könige zu wagen. Am 21. November ritten Jakob Pleskow aus Lübeck und Johann Kordelitz aus Thorn als Vertreter der Städte, begleitet von den deutschen Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage später trugen sie dem in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches einen Ausschuß von vier Mitgliedern zur Führung der Verhandlungen bestimmte. Diese drehten sich vor allem um die vier Forderungen der englischen Kaufleute. Die hansischen Gesandten lehnten sie ab, indem sie ihre Erfüllung als unmöglich hinzustellen suchten. Sie schützten ihre Fürsten und Landesherren, sogar den Friedensvertrag mit Waldemar von Dänemark vor. Die Londoner verfaßten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten ist. Außerdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen, darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen. Die Gesandten erwiderten, es stände nicht in ihrer Macht, jede beliebige fremde Nation in ihren Bund und ihre Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie die Engländer ihnen nicht gestatten würden, Fremde mit den hansischen Privilegien zu verteidigen, so würden auch die andern Länder ihnen die Aufnahme von Nichthansen verbieten33.

Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten, da ein Ende noch nicht abzusehen war, einen schärferen Ton an und forderten die schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie erklärten, sie seien nicht gekommen, um mit den Londonern zu prozessieren; wenn die englischen Kaufleute über irgend etwas zu klagen hätten, so sollten sie das vor die Städte bringen. Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder zwölf Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des Landes erwägen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands unmöglich gemacht werde, so würden auch die englischen Kaufleute nicht mehr in den hansischen Gebieten gelitten werden.Darauf erwiderte das Parlament, daß es das Gesuch der Deutschen gern erledigen wolle; da es aber mit Arbeiten überhäuft sei, so wünsche es, die Sache bis zum nächsten Parlament zu verschieben. Als hiervon die Gesandten nichts wissen wollten, machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien ein Zusatz beigefügt werden, der den englischen Kaufleuten in allen hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen freundliche Behandlung und das Recht, nach alter Gewohnheit frei und ohne Beschwerung und ohne neue und ungewohnte Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die Gesandten lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie hätten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie verändern zu lassen, zu vermindern oder zu vermehren34.

Da auch ein weiterer Einigungsversuch, den die Hansen machten, um die Verhandlungen jetzt noch zum Abschluß zu bringen, scheiterte, so mußte die Entscheidung vertagt werden. Das Parlament versprach, im nächsten Frühjahr dem Kaufmann eine freundliche Antwort zu geben und seine Klagen zu untersuchen. In aller Freundschaft und unter gegenseitigen Versprechungen trennten sich darauf beide Parteien35. Wenn auch trotz der langen Verhandlungen nichts Positives erreicht war, so war die Gesandtschaft dennoch nicht ganz erfolglos. Die Hansen hatten durch die Hartnäckigkeit, mit der sie auf der bedingungslosen Herausgabe ihrer Privilegien bestanden, erreicht, daß die englischen Kaufleute ihre vier Artikel fallen ließen und sich mit einem Zusatz, der ihnen ganz allgemein freien Verkehr und Schutz in den hansischen Landen zusicherte, begnügen wollten. Zugleich hatten die Verhandlungen gezeigt, daß das Parlament und die Regierung den Wert des hansischen Handels für England wohl erkannten und eine Störung der Beziehungen nicht wünschten.

Aus diesem Grunde ließ sich hoffen, daß die neuen Verhandlungen ein gutes Resultat für die Hansen haben würden. Alsam 16. Januar 1380 das Parlament wieder zusammentrat36, reichten die deutschen Kaufleute im Namen der schon abgereisten Gesandten eine Petition ein und baten um die Auslieferung ihrer Privilegien. Zugleich übergaben sie ein Verzeichnis der Beschwerden, deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war. Über den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet; wir können aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur die Hauptpunkte erkennen. Man kam wieder auf den oben erwähnten Zusatzartikel zu sprechen, scheinbar forderte das Parlament seine Annahme. Wir besitzen nämlich eine Eingabe des Londoner Kontors, in der es ausführte, es habe keine Macht und Autorität, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine Hinzufügung scheine überhaupt unnötig, da die Engländer in den hansischen Gebieten frei und ungehindert seien37.

Wie lange die Verhandlungen hierüber noch hin und her gingen, was endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum Aufstellen eines neuen führte, wissen wir nicht. Aus einer Petition der englischen Kaufleute erfahren wir, daß sich die Hansen mit folgendem Zusatzartikel einverstanden erklärt hatten: Die englischen Kaufleute sollten, wenn sie mit ihren Waren in die hansischen Gebiete kämen, freundlich behandelt werden und frei Handel treiben können wie die Deutschen in England. Geschehe dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien für immer aufgehoben werden38. Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so zeigt sich ein merkliches Zurückweichen der Engländer. Schonens und Norwegens wird nicht mehr Erwähnung getan, nur ganz allgemein wird für die englischen Kaufleute gute Behandlung und freier Verkehr in den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert. Das erklärt uns den Widerstand der Hansen gegen die erste Formulierung des Zusatzes. Die namentliche Erwähnung Schonens und Norwegens war es, an der sie sich stießen. Die Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten mußten dieEngländer fallen lassen; sie erkannten damit gleichsam den dort bestehenden Zustand an.

Obwohl die Hansen die Hinzufügung des Artikels zugestanden hatten, kam es jetzt noch nicht zur Auslieferung der Privilegien. Es ist nicht zu ermitteln, was die neue Verzögerung veranlaßt hat. Vielleicht war die oben erwähnte Petition der englischen Kaufleute der Grund. Diese erklärten, daß die Hansen die Forderung des Artikels nicht erfüllt hätten, und baten deshalb den König, die Privilegien jener aufzuheben oder zu veranlassen, daß sie sich genügend wegen der von ihnen verübten Plünderungen und Gewalttaten verantworteten. Es wäre möglich, daß diese Petition den Anlaß gab, die Privilegien noch zurückzuhalten39.

Auf welche Weise die Angelegenheit endlich zur Erledigung kam, ob die Deutschen sich ausreichend wegen der vorgebrachten Klagen verantwortet haben, ob im Sommer noch irgendwelche Verhandlungen geführt worden sind, wissen wir nicht40. Bekannt ist nur, daß am 23. September 1380 die Herausgabe der Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury lieferte sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart mehrerer englischer Großen im Palast zu Westminster aus41. Obwohl die Hansen in die Hinzufügung der zuletzt genannten Bedingung hatten willigen müssen, war der Sieg in diesem Streit durchaus auf ihrer Seite. Schritt für Schritt hatten die englischen Kaufleute zurückweichen müssen. Sie hatten nicht einmal die Zurücknahme der gegen ihren Handel auf Schonen gerichteten Bestimmungen erreicht.

Wenige Tage nach der Herausgabe der Privilegien setzte Richard II. die alten Zollfreiheiten der Hansen wieder in Kraft.Er befahl seinen Zolleinnehmern, die Bürgschaften der Kaufleute aufzuheben und sie für gezahlte höhere Abgaben zu entschädigen. Außerdem erneuerte er die Verordnungen Eduards III. vom Jahre 1361, welche die Hansen von den neuen Tuchzöllen befreiten42.

Damit waren die hansischen Privilegien in ihrem ganzen Umfange wiederhergestellt. Als Anfang 1381 der Londoner Mayor die Stelle eines Ältermanns der hansischen Kaufleute annahm43, konnte es scheinen, als ob die Zeiten Eduards III. mit ihrem guten Verhältnis zwischen der Hanse und England wiedergekehrt seien. Aber daran fehlte viel. Die Gegensätze, die den Streit verursacht hatten, bestanden fort. Die englischen Kaufleute gaben ihre Forderungen, deren Durchsetzung sie diesmal nicht erreicht hatten, nicht auf. Eine viel größere Gefahr erwuchs aber den Hansen aus der zunehmenden Schwäche des Königtums und seiner steigenden Abhängigkeit von den großen Parteien des Landes. Da die Macht fehlte, die wie unter Eduard III. die verschiedenen Interessen auszugleichen imstande war, erlangten die Städte mit ihren fremdenfeindlichen Bestrebungen immer mehr Einfluß.

Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang des Streits nicht befriedigte. In Preußen wollte die Mißstimmung gegen die Engländer nicht weichen, weil jene für die zahlreichen Plünderungen preußischer Schiffe keinen Schadenersatz leisteten, ja sogar die Überfälle auf hansische Kauffahrer fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der Hochmeister und Danzig für die Wiederherstellung der hansischen Freiheiten bedankten, forderten sie dringend die schleunige Abstellung der Übergriffe und Mißbräuche und beschwerten sich bitter über das geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein Rat gezeigt hatten44. Die Preußen fanden jetzt aber noch weniger als vorher die Unterstützung der andern Hansestädte. Diese stellten auf der Johannisversammlung von 1381 den Antrag,die 1379 gegen die Engländer gefaßten Beschlüsse aufzuheben, und teilten dem Hochmeister mit, daß sie eine Gewaltpolitik gegen die Engländer nicht mehr mitmachen würden; jetzt, wo die Privilegien ausgehändigt, der ungewöhnliche Zoll abgeschafft und den Geschädigten Genugtuung versprochen sei, würden sie es nicht verantworten können, wenn die Engländer in ihren Ländern gemieden und gehindert würden. Sie baten den Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst der gemeine Kaufmann großen Schaden erleiden könne45. In demselben Sinne beschlossen sie später, nur die Schädigung der Engländer, die sich an den Plünderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten. Die wendischen und die westlichen Städte, die eine englische Konkurrenz nicht zu fürchten hatten, waren zufrieden, ihrem Handel in England wieder die gesetzmäßige Grundlage verschafft zu haben, und verspürten keine Lust, sich für die weitergehenden Forderungen der Preußen einzusetzen. Die Konflikte, die in den nächsten Jahrzehnten entstanden, hatten immer den preußisch-englischen Gegensatz zum Anlaß. Die andern Hansestädte traten in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer Privilegien in England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer Bürger über englische Gewalttaten überhandnahmen46. Mit vollem Recht sagte daher 1387 ein Thorner Ratsherr, daß von dem Verhältnis Preußens zu England die Beobachtung der hansischen Privilegien abhinge47.


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