11Vgl. Cunningham S. 377 ff.
11Vgl. Cunningham S. 377 ff.
12Rot. Parl. III S. 308 § 33, 542 § 79; vgl. Ashley II S. 14 ff.
12Rot. Parl. III S. 308 § 33, 542 § 79; vgl. Ashley II S. 14 ff.
13HR. I 8 n. 913, 921 §§ 1, 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 1, 2, Hans. U. B. IV n. 835, 936 § 4, V n. 90.
13HR. I 8 n. 913, 921 §§ 1, 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 1, 2, Hans. U. B. IV n. 835, 936 § 4, V n. 90.
14Hans. U. B. IV n. 806.
14Hans. U. B. IV n. 806.
15HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 786, 835, Hans. Gesch. Qu. VI n. 227. Christian Kelmar muß ein angesehener Kaufmann der Gildhalle gewesen sein. In einer Bittschrift an den König sagt er von sich, daß er tunc temporis mercator dives sufficiens et non modicum valens ymmo tam illustrissime et graciosissime domine regine… ac eciam militibus et armigeris, qui cum dicta regina applicuerunt de partibus exteris, quam a pluribus aliis mercatoribus ac probis et fidedignis dicte civitatis Londoniarum cretus extitit. 1379 lud er im Namen des Kontors die hansischen Gesandten ein, nach London zu kommen. HR. I. 2 n. 210 § 1. 1383 war er Ältermann des Kaufmanns zu London. Interessant ist der Grund seiner Ausstoßung. Kelmar hatte Hermelin nach London eingeführt und dafür den schuldigen Zoll bezahlt. Als er das Pelzwerk in der Stadt nicht preiswert verkaufen konnte, führte er es wieder aus und bezahlte dafür wieder den Zoll, den man ihm abverlangte, nämlich 3 s 1 d 1 ob, als ob er Waren aus England ausführte. Diese doppelte Bezahlung des Zolls verstieß gegen die hansischen Privilegien. Da Kelmar sich weigerte, das Geld von den Zollbeamten zurückzufordern, wurde er aus dem Recht des Kaufmanns ausgestoßen. Später wurde er ins Londoner Bürgerrecht aufgenommen, und 1386 verlieh ihm Richard II. das Indigenat. Hans. Gesch. Qu. VI n. 226, 277.
15HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 786, 835, Hans. Gesch. Qu. VI n. 227. Christian Kelmar muß ein angesehener Kaufmann der Gildhalle gewesen sein. In einer Bittschrift an den König sagt er von sich, daß er tunc temporis mercator dives sufficiens et non modicum valens ymmo tam illustrissime et graciosissime domine regine… ac eciam militibus et armigeris, qui cum dicta regina applicuerunt de partibus exteris, quam a pluribus aliis mercatoribus ac probis et fidedignis dicte civitatis Londoniarum cretus extitit. 1379 lud er im Namen des Kontors die hansischen Gesandten ein, nach London zu kommen. HR. I. 2 n. 210 § 1. 1383 war er Ältermann des Kaufmanns zu London. Interessant ist der Grund seiner Ausstoßung. Kelmar hatte Hermelin nach London eingeführt und dafür den schuldigen Zoll bezahlt. Als er das Pelzwerk in der Stadt nicht preiswert verkaufen konnte, führte er es wieder aus und bezahlte dafür wieder den Zoll, den man ihm abverlangte, nämlich 3 s 1 d 1 ob, als ob er Waren aus England ausführte. Diese doppelte Bezahlung des Zolls verstieß gegen die hansischen Privilegien. Da Kelmar sich weigerte, das Geld von den Zollbeamten zurückzufordern, wurde er aus dem Recht des Kaufmanns ausgestoßen. Später wurde er ins Londoner Bürgerrecht aufgenommen, und 1386 verlieh ihm Richard II. das Indigenat. Hans. Gesch. Qu. VI n. 226, 277.
16HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 835, Hans. Gesch. Qu. VI n. 227.
16HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 835, Hans. Gesch. Qu. VI n. 227.
17HR. I 3 n. 204 § 3. Vgl. Keutgen S. 86-91. Die dort angeführten Urkunden werden noch vermehrt durch den in Hans. U. B. IV n. 856 mitgeteilten Brief Richards an Lübeck und Stettin, in dem er den Grund der Arrestierung des Heinrich Nortmay mitteilte.
17HR. I 3 n. 204 § 3. Vgl. Keutgen S. 86-91. Die dort angeführten Urkunden werden noch vermehrt durch den in Hans. U. B. IV n. 856 mitgeteilten Brief Richards an Lübeck und Stettin, in dem er den Grund der Arrestierung des Heinrich Nortmay mitteilte.
18Der Orden gab 1386 seine Verluste auf 1374 Mark preuß. an. An dem Verlust waren die beiden Großscheffereien zu Marienburg und Königsberg und die Schefferei zu Christburg beteiligt. HR. I 3 n. 203 § 7.
18Der Orden gab 1386 seine Verluste auf 1374 Mark preuß. an. An dem Verlust waren die beiden Großscheffereien zu Marienburg und Königsberg und die Schefferei zu Christburg beteiligt. HR. I 3 n. 203 § 7.
19HR. I 2 n. 309 §§ 1-4, auch 3 n. 404A § 4, 405 § 4.
19HR. I 2 n. 309 §§ 1-4, auch 3 n. 404A § 4, 405 § 4.
20HR. I 2 n. 310, Hans. Gesch. Qu. VI n. 222.
20HR. I 2 n. 310, Hans. Gesch. Qu. VI n. 222.
21Es wurde erzählt, quod tempore arestacionis … mercatores … fuissent inhumaniter tractati, diris carceribus mancipati, in luto et aqua usque ad colla detrusi, a colloquiis hominum penitus depulsi, atque quod ipsis cibi tanquam canibus jactu fuissent porrecti. HR. I 3 n. 204 § 5. Dies wieder ein Beispiel, mit welchen Mitteln die englischen Kaufleute die öffentliche Meinung ihres Landes, welche ihren Forderungen meist ziemlich gleichgültig, oft sogar ablehnend gegenüberstand, gegen die Hansen aufzureizen suchte.
21Es wurde erzählt, quod tempore arestacionis … mercatores … fuissent inhumaniter tractati, diris carceribus mancipati, in luto et aqua usque ad colla detrusi, a colloquiis hominum penitus depulsi, atque quod ipsis cibi tanquam canibus jactu fuissent porrecti. HR. I 3 n. 204 § 5. Dies wieder ein Beispiel, mit welchen Mitteln die englischen Kaufleute die öffentliche Meinung ihres Landes, welche ihren Forderungen meist ziemlich gleichgültig, oft sogar ablehnend gegenüberstand, gegen die Hansen aufzureizen suchte.
22Hans. U. B. IV n. 849-851, HR. I 2 n. 314.
22Hans. U. B. IV n. 849-851, HR. I 2 n. 314.
23HR. I 3 n. 204 § 3, Hans. Gesch. Qu. VI n. 224. Heinrich von Alen war nach Sattler, Handelsrechnungen, Einleitung S. XI damals Großscheffer von Marienburg.
23HR. I 3 n. 204 § 3, Hans. Gesch. Qu. VI n. 224. Heinrich von Alen war nach Sattler, Handelsrechnungen, Einleitung S. XI damals Großscheffer von Marienburg.
24HR. I 3 n. 197. Beide Beschlüsse wurden wohl auf der Marienburger Versammlung vom 25. Febr. 1386 gefaßt, die sich nach dem vorliegenden Rezeß nur mit Münzsachen beschäftigte. HR. I 2 n. 318.
24HR. I 3 n. 197. Beide Beschlüsse wurden wohl auf der Marienburger Versammlung vom 25. Febr. 1386 gefaßt, die sich nach dem vorliegenden Rezeß nur mit Münzsachen beschäftigte. HR. I 2 n. 318.
25HR. I 3 n. 198-205, Hans. U. B. IV S. 366 Anm. 3.
25HR. I 3 n. 198-205, Hans. U. B. IV S. 366 Anm. 3.
26HR. I 2 n. 329. Dieses Ausfuhrverbot enthielt eine große Schädigung des Handels der nichtpreußischen Hansestädte, da es den Export auch für sie wichtiger Produkte verhinderte. Kampen bat deshalb um Aufhebung des Verbots mit Ausschluß des Handels nach England; die Preußen lehnten aber die augenblickliche Erfüllung der Bitte ab. HR. I 3 n. 486.
26HR. I 2 n. 329. Dieses Ausfuhrverbot enthielt eine große Schädigung des Handels der nichtpreußischen Hansestädte, da es den Export auch für sie wichtiger Produkte verhinderte. Kampen bat deshalb um Aufhebung des Verbots mit Ausschluß des Handels nach England; die Preußen lehnten aber die augenblickliche Erfüllung der Bitte ab. HR. I 3 n. 486.
27Hans. U. B. IV n. 888.
27Hans. U. B. IV n. 888.
28Hans. Gesch. Qu. VI S. 160 Anm. 1. Wiederholt verbreiteten sich damals in Preußen Gerüchte über die nahe bevorstehende Ankunft einer englischen Gesandtschaft. HR. I 3 n. 211-213, Hans. U. B. IV n. 888.
28Hans. Gesch. Qu. VI S. 160 Anm. 1. Wiederholt verbreiteten sich damals in Preußen Gerüchte über die nahe bevorstehende Ankunft einer englischen Gesandtschaft. HR. I 3 n. 211-213, Hans. U. B. IV n. 888.
29Keutgen S. 64. Über die Kämpfe Richards mit der Adelsopposition, welche 1387 zur Einsetzung eines Regentschaftsrats führten, vgl. Oman S. 103 ff.
29Keutgen S. 64. Über die Kämpfe Richards mit der Adelsopposition, welche 1387 zur Einsetzung eines Regentschaftsrats führten, vgl. Oman S. 103 ff.
30Hans. U. B. IV n. 910, 912, Hans. Gesch. Qu. VI n. 228.
30Hans. U. B. IV n. 910, 912, Hans. Gesch. Qu. VI n. 228.
31Das in HR. I 8 n. 921 überlieferte Verzeichnis der Klagen des deutschen Kaufmanns zu London stellt wohl eine Eingabe dieses an seine Städte dar.
31Das in HR. I 8 n. 921 überlieferte Verzeichnis der Klagen des deutschen Kaufmanns zu London stellt wohl eine Eingabe dieses an seine Städte dar.
32Hans. U. B. IV n. 933, 934, Hans. Gesch. Qu. VI n. 248.
32Hans. U. B. IV n. 933, 934, Hans. Gesch. Qu. VI n. 248.
33HR. I 3 n. 402. Der Gesandtschaft war der Londoner Kaufmann Johann Bebys, der 1391 der erste Gouverneur der Genossenschaft der englischen Kaufleute in Danzig wurde, als kaufmännischer Sachverständiger (informator) zugeteilt.
33HR. I 3 n. 402. Der Gesandtschaft war der Londoner Kaufmann Johann Bebys, der 1391 der erste Gouverneur der Genossenschaft der englischen Kaufleute in Danzig wurde, als kaufmännischer Sachverständiger (informator) zugeteilt.
34HR. I 3 n. 403-406, Hans. U. B. IV n. 936-938, 940. Im Namen des Hochmeisters unterhandelten drei hohe Ordensbeamte.
34HR. I 3 n. 403-406, Hans. U. B. IV n. 936-938, 940. Im Namen des Hochmeisters unterhandelten drei hohe Ordensbeamte.
35Daenell I S. 66.
35Daenell I S. 66.
36Wie wenig die Preußen daran dachten, dies zu tun, zeigt ihre Antwort auf die englische Forderung, quod … mercatores sui easdem habeant libertates seu privilegia…, quibus ab antiquo in terra vestra Prucie predicta solebant gaudere. Sie lautet: haben zi denne vriheit unde privilegie hi ym lande, di zi bewizen mogen, do tu uwir genade denne bi, also mogelich und bescheiden ist. Freiheiten, die sie rechtlich beweisen konnten, besaßen aber die Engländer nicht. Sie konnten sich nur auf die Gewohnheit berufen. HR. I 3 n. 403 § 4, Hans U. B. IV n. 936 § 4.
36Wie wenig die Preußen daran dachten, dies zu tun, zeigt ihre Antwort auf die englische Forderung, quod … mercatores sui easdem habeant libertates seu privilegia…, quibus ab antiquo in terra vestra Prucie predicta solebant gaudere. Sie lautet: haben zi denne vriheit unde privilegie hi ym lande, di zi bewizen mogen, do tu uwir genade denne bi, also mogelich und bescheiden ist. Freiheiten, die sie rechtlich beweisen konnten, besaßen aber die Engländer nicht. Sie konnten sich nur auf die Gewohnheit berufen. HR. I 3 n. 403 § 4, Hans U. B. IV n. 936 § 4.
37Hans. U. B. IV n. 936 § 3, HR. I 3 n. 422 § 9.
37Hans. U. B. IV n. 936 § 3, HR. I 3 n. 422 § 9.
38Hans. U. B. IV n. 942, 945, S. 405 Anm. 1, Hans. Gesch. Qu. VI n. 249, 250, 252. In Stralsund wurden Anfang der neunziger Jahre wieder englische Güter mit Beschlag belegt. Richard schickte damals eine neue Gesandtschaft dorthin. Sie stellte, wie es scheint, den Frieden her. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 18, 354, HR. I 5 n. 448 § 7, Hans. U. B. IV n. 1040.
38Hans. U. B. IV n. 942, 945, S. 405 Anm. 1, Hans. Gesch. Qu. VI n. 249, 250, 252. In Stralsund wurden Anfang der neunziger Jahre wieder englische Güter mit Beschlag belegt. Richard schickte damals eine neue Gesandtschaft dorthin. Sie stellte, wie es scheint, den Frieden her. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 18, 354, HR. I 5 n. 448 § 7, Hans. U. B. IV n. 1040.
39Hans. U. B. IV n. 950, Hans. Gesch. Qu. VI n. 253.
39Hans. U. B. IV n. 950, Hans. Gesch. Qu. VI n. 253.
40Über die Zurückgabe des in Preußen beschlagnahmten englischen Guts an die englischen Kaufleute Hans. U. B. IV n. 955, 991.
40Über die Zurückgabe des in Preußen beschlagnahmten englischen Guts an die englischen Kaufleute Hans. U. B. IV n. 955, 991.
41HR. I 3 n. 410 §§ 1, 2, 413 § 8, 418 §§ 1, 2, 419, Hans. U. B. IV n. 988-990.
41HR. I 3 n. 410 §§ 1, 2, 413 § 8, 418 §§ 1, 2, 419, Hans. U. B. IV n. 988-990.
42HR. I 4 n. 11, 175 § 4, Hans. U. B. IV n. 1054.
42HR. I 4 n. 11, 175 § 4, Hans. U. B. IV n. 1054.
43Hans. U. B. IV S. 434 Anm. 2, n. 1043, 1054-1057.
43Hans. U. B. IV S. 434 Anm. 2, n. 1043, 1054-1057.
44Die Gesandtschaft des Herzogs von Gloucester im Sept. 1391 hatte sicher den Zweck, die Verwicklungen, die aus der Entschädigungsfrage zu entstehen drohten, beizulegen. Infolge heftiger Stürme in der Nordsee mußte der Herzog aber wieder an der englischen Küste landen. Die Gesandtschaft unterblieb dann. Hans. U. B. IV n. 1065, vgl. Keutgen S. 75 Anm. 4.
44Die Gesandtschaft des Herzogs von Gloucester im Sept. 1391 hatte sicher den Zweck, die Verwicklungen, die aus der Entschädigungsfrage zu entstehen drohten, beizulegen. Infolge heftiger Stürme in der Nordsee mußte der Herzog aber wieder an der englischen Küste landen. Die Gesandtschaft unterblieb dann. Hans. U. B. IV n. 1065, vgl. Keutgen S. 75 Anm. 4.
Nach dem Abschluß des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute sofort wieder nach Preußen zurück und fanden dort großes Entgegenkommen. Der Hochmeister und die Städte ließen ihnen weitmöglichste Freiheit in der Ausübung ihres Handels. Obwohl die Kaufleute vielfach die Bestimmungen des Gästerechts außer acht ließen, schritten die Städte nicht ein. Viele Engländer kamen mit ihren Frauen und Kindern nach Preußen und ließen sich dort teils für immer, teils für längere Zeit nieder. Ihr Hauptverkehrsplatz war das für die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig. Dort mieteten sie sich eigene Häuser und Lagerräume und kehrten sich nicht mehr an das Gebot, daß die fremden Kaufleute bei Bürgern zur Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den Willküren der Stadt nur als Warenlager dienen sollten, richteten sie Verkaufsräume ein und steckten Zeichen und Fähnchen heraus, um Käufer anzulocken. Der Kleinhandel, besonders der Detailverkauf des Tuchs, wurde von ihnen, wie es scheint, ohne jede Einschränkung betrieben. 1397 führten die Gewandschneider Klage, daß auf allen Jahrmärkten und in allen Städten englische Händler Tuch schnitten. Mit den preußischen Kaufleuten traten die Engländer vielfach in Kompaniegeschäfte. Die Preußen handelten mit den Waren jener oder betrieben ihre Geschäfte mit englischem Kapital, und umgekehrt verkauften die Engländer die Güter preußischer Kaufleute1. Auch mit dem deutschen Orden, dessen Handel in den neunziger Jahren seine höchste Blüteerreichte, standen die englischen Kaufleute in engen Handelsbeziehungen, von denen uns die von Sattler herausgegebenen Handelsrechnungen des Ordens ein gutes Bild geben. Er wurde von den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt begegnet in den Rechnungen die Angabe, daß Engländern Geld geliehen ist2. Der Orden, der selbst ständige Handelsvertreter in England hatte, verkaufte an die englischen Händler vor allem Korn und Mehl3. Der Haupthandelsartikel der Engländer war das in ihrer Heimat gefertigte Tuch. Die englische Tucheinfuhr in die Ostseeländer war sicher nicht gering. Schon empfanden die mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die Konkurrenz unangenehm und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, daß die Engländer mit ihrem Tuch alle Länder überschwemmten zum Schaden des gemeinen Kaufmanns4.
Um ihre Interessen besser vertreten zu können, wollten sich die englischen Kaufleute nach dem Vorbilde der Hansen genossenschaftlich zusammenschließen. Bei den Verhandlungen im Jahre 1388 baten sie, daß ihnen gestattet werden möchte, aus ihrer Mitte einen Gouverneur zu wählen, der ihre Angelegenheiten leitete. Ihr Gesuch wurde damals abgelehnt, da sich die Städte in ihrem Gutachten gegen die Erfüllung aussprachen5. Trotz dieser Abweisung schlossen sich wenig später die nach Preußen und den andern Ostseeländern handelnden englischen Kaufleute zu einer Gesellschaft zusammen. Am 17. Januar 1391 bestätigte Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London zum Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse6. Der Schritt der Engländer geschah ohne Zustimmung der Preußen7und hat auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauenkeine offizielle Anerkennung gefunden8. Allerdings scheinen die preußischen Städte in den neunziger Jahren nichts dagegen gehabt zu haben, daß die Organisation bestand, und daß die Kaufleute sich in einem ihrer Häuser zur Beratung ihrer Angelegenheiten und zu Spiel und Trank versammelten. Erst nach 1400, als sich infolge der englischen Ausschreitungen die preußisch-englischen Beziehungen wieder verschlechterten, schritten der Hochmeister und die Städte gegen die genossenschaftliche Organisation der englischen Kaufleute ein und duldeten ihre Zusammenkünfte nicht mehr9.
Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand daraus, daß dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute zu den zum Besten des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen, nicht aufgeben wollte, während jene die Meinung vertrat, daß der Vertrag von 1388 ihre Privilegien in vollem Umfange wiederhergestellt habe. Die englische Regierung erhob, wie wir sahen, von den hansischen Kaufleuten die erhöhten Zölle undSubsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken, ihnen auch die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen10. Das Londoner Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preußischen Städte und bat sie, Gegenmaßregeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen. Da das vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys und schmalen Laken nur Wirkung haben konnte, wenn die Hanse es allgemein erließ, beschlossen die Preußen, dem Hansetage die schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen. Dieser hielt es für das Beste, zunächst den Weg der Verhandlungen einzuschlagen und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der alten Freiheiten zu verlangen11. Die wendischen Städte konnten wegen der Verhältnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze Aufmerksamkeit erforderten, nicht wünschen, daß der kaum beigelegte Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht zu vermuten, daß sie sich in die Erhöhung der Abgaben gefügt oder wenigstens die Austragung des Streits auf eine bequemere Zeit vertagt haben würden. Anders aber die Preußen, welche die Verletzung der alten Rechte um so stärker empfinden mußten, weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals große Freiheit im Handelsverkehr genossen. Als trotz des Fürschreibens des Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Zölle nicht aufhörte, schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preußen ebenso hohe Steuern abzunehmen. Ihre Vorschläge fanden aber nicht die Billigung des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in England erheben wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos wie die Briefe, welche die wendischen Städte 1394 an einige englische Handelsplätze richteten. Das Londoner Kontor mußte mitteilen, daß man in England hansischen Schreiben nicht den geringsten Wert beilege12.
Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals durch englische Auslieger, die wegen der Plünderungen ihrer Schiffe durch die Vitalienbrüder Vergeltung üben wollten,bedroht wurde, konnten sich die wendischen Städte nicht entschließen, das vorgeschlagene Verbot der Tucheinfuhr anzunehmen13. Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung friedlicher Verhältnisse so beschäftigt, daß selbst die preußischen Städte es im Dezember 1396 für ratsam erklärten, die Erledigung der englischen Angelegenheit aufzuschieben14.
Auf die Haltung der preußischen Städte hatte Einfluß, daß Konrad von Jungingen scheinbar einen Bruch mit England nicht wünschte. Im März 1397 schlug er seinen Städten vor, eine Gesandtschaft nach England abzusenden, und als sich dieser Plan zerschlug, wollte er einen so farblosen Brief an Richard II. schicken, daß die Städte ihre Zustimmung verweigerten, wenn er nicht nach ihrem Wunsche geändert werde15. Die Städte, welche die Hoffnung nicht aufgaben, daß die Abrechnung mit England einmal kommen werde16, mußten sich unter diesen Umständen damit begnügen, den englischen Handel in die engen Schranken des Gästerechts zurückzuweisen. Sie wollten englische Kaufleute nicht mehr ins Bürgerrecht aufnehmen und die Herbergspflicht wiederherstellen. Das 1392 eingeführte Verbot, Viertellaken und halbe ohne Selbenden zu importieren, wurde scharf zur Anwendung gebracht17.
Was am Ende des Jahres 1397 den Hochmeister bewog, seinen Städten entgegenzukommen und ihre Forderungen anzunehmen, wissen wir nicht. Während er noch im März nur im Einverständnis mit den wendischen Städten etwas gegen England unternehmen wollte, kündigte er am 22. Februar 1398 den Vertrag, obwohl jene auf ihrem ablehnenden Standpunkt beharrten18.
Die Aufhebung des Vertrages hatte zunächst keine praktischen Folgen. Sie änderte weder in Preußen noch in Englandetwas an dem bestehenden Zustand. In England blieben die hansischen Privilegien weiter in Kraft. Auf Grund derselben befreite König Richard am 22. Oktober die hansischen Kaufleute von der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und Fünfzehnten19. Sein Nachfolger Heinrich von Lancaster bestätigte die hansischen Freiheiten noch im ersten Jahr seiner Regierung20. In Preußen hatte man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Maßregeln gegen die englischen Kaufleute auf das folgende Jahr verschoben. Als dann die andern Hansestädte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten, konnten sich die Preußen nicht entschließen, allein vorzugehen21. Vier Jahre lang ließen sie die englische Angelegenheit ganz ruhen. Die Lage Preußens war für einen Handelskrieg mit England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach ohne Unterstützung der Hanse hätte durchführen müssen, nicht günstig. Mit Polen stand der Orden schon seit langem auf gespanntem Fuße, und nach dem vor kurzem erfolgten Tode der ordensfreundlichen Königin Hedwig war der Ausbruch des Krieges nur eine Frage der Zeit22. Die dänisch-skandinavische Macht hatte er sich durch die Besetzung Gotlands zum erbitterten Gegner gemacht. Da nun in diesen Jahren zwischen Heinrich IV. und Margrethe Verhandlungen geführt wurden über ein Bündnis und eine eheliche Verbindung des präsumtiven Nachfolgers in den nordischen Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam scheinen, mit England völlig zu brechen23.
Solche Erwägungen haben im Juli 1402 dahingeführt, die Beschlagnahme von englischen Gütern, welche der Marienburger Großscheffer wegen der Wegnahme eines seiner Schiffe durch englische Auslieger verfügt hatte, aufzuheben24. Es scheint, daßdie Städte die Politik des Hochmeisters durchaus billigten, da sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot. Sie konnten einerseits den gewinnbringenden Verkehr mit England fortsetzen, andrerseits dem englischen Handel Beschränkungen auferlegen, ohne Rechte der Engländer zu verletzen; denn die Aufhebung des Vertrages hatte jenen die rechtliche Grundlage ihres Verkehrs in Preußen genommen. Im Juli 1402 verboten die Städte den englischen Kaufleuten, mit andern Gästen in Handelsverkehr zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes zu ziehen. Sie sollten nur in den Ankunftshäfen Handel treiben. Den Engländern, die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen hatten, wurde befohlen, bis zum nächsten Frühjahr Preußen zu verlassen25.
Auch Heinrich IV. konnte, da er vollauf damit zu tun hatte, sich seiner inneren und äußeren Feinde zu erwehren, eine Vermehrung seiner Schwierigkeiten durch einen Handelskrieg mit Preußen nicht wünschen. Er forderte im Mai 1403 Konrad von Jungingen auf, ihren Streit durch Verhandlungen aus der Welt zu schaffen. Die Preußen nahmen den Vorschlag an, obwohl englische Auslieger im Frühjahr wieder vier preußische Schiffe, die mit Salz von der Baie heimkehrten, in der Nähe von Ostende genommen hatten26, und gaben das mit Beschlag belegte englische Gut frei. Die englischen Kaufleute verbürgten sich für die Wiedererstattung des Schadens, den die Preußen für die beiden Jahre 1402 und 1403 auf 20 000 Nobel berechneten, und stellten 20 Geiseln für die Sicherheit der nach England aussegelnden Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag, den alten und neuen Schaden einzuklagen. Während den englischen Kaufleuten gestattet wurde, das schon in ihrem Besitz befindliche Gut auszuführen, verbot der Hochmeister am 15. Juni den preußischenSchiffern und Kaufleuten bis zur Rückkehr der Gesandten die Fahrt nach England27.
In Abwesenheit Heinrichs IV., der sich in Wales auf einem Feldzuge gegen Owen Glendower befand28, verhandelten der englische Kanzler und Schatzmeister mit den beiden preußischen Gesandten. Am 3. Oktober kam zwischen beiden Parteien ein Vertrag zustande. Den englischen und preußischen Kaufleuten wurde gestattet, sich bis Ostern 1404 in England und Preußen aufzuhalten und ihre Güter frei ein- und auszuführen. Doch mußten sie sich in dieser Zeit des Handels ganz enthalten. Was die preußischen Entschädigungsansprüche anlangt, so erließen die Räte im Namen des Königs den Befehl, die Güter und Schiffe der Preußen, soweit sie sich noch in englischen Häfen vorfanden, herauszugeben. Alle weiteren Verhandlungen über diese Frage lehnten sie mit Rücksicht auf die Abwesenheit ihres Königs ab29.
Der Ausgang der Verhandlungen mußte den Preußen vor Augen führen, wie wenig sie allein gegen die Engländer auszurichten vermochten. Nur ein geschlossenes Vorgehen der Hanse konnte Erfolg haben. So knüpften die Preußen wieder Verhandlungen mit Lübeck und den anderen Städten über ein Einfuhrverbot der englischen Tuche an. Das Ergebnis war dasselbe wie früher. Die Städte hatten zwar durch die englischen Piraten in diesen Jahren große Verluste erlitten, und ihre Vorstellungen hatten bei der Schwäche des Königs wenig Erfolg gehabt, aber zu einem solchen Einfuhrverbot, das für ihren Handel mit England weitreichende Folgen haben mußte, konnten sie sich bei der allgemeinen Unsicherheit der Verhältnisse vorläufig noch nicht entschließen. Der Hochmeister wurde gebeten, die englische Angelegenheit nicht vor der nächsten allgemeinen Versammlung zu entscheiden30.
Inzwischen lief die im Vertrage festgesetzte Frist des freien Verkehrs ab, ohne daß die Engländer die Bestimmungen der Übereinkunft erfüllten. Heinrich IV. ließen die inneren Unruhen, mit denen er unaufhörlich zu kämpfen hatte, keine Zeit, die Handelsfragen zu erledigen. Er bat den Hochmeister, die Gültigkeit des Vertrages bis Ostern 1405 zu verlängern31. Jedoch vergeblich. Die Preußen brachen im Mai jeden Verkehr mit England ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche, Pech, Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch, das schon vor Ostern im Besitz preußischer Kaufleute gewesen war, durfte noch nach Preußen gebracht werden. Thorn wurde beauftragt, auch Breslau und Krakau zur Beobachtung der Ein- und Ausfuhrverbote zu bewegen. Allen Engländern, die nicht preußisches Bürgerrecht hatten, wurde befohlen, bis Michaelis das Land zu verlassen32. Es ist den Preußen sicher nicht leicht geworden, ohne die Unterstützung der andern Städte den Abbruch der Beziehungen zu vollziehen. Denn selbst dem eignen Lande brachte die Verkehrssperre so schwere Nachteile, daß viele Bürger trotz der hohen Strafen, die auf Überschreitung der Verbote standen, den Verkehr mit England fortsetzten33.
Im Sommer 1404 trat in der Haltung der wendischen Städte ein Umschwung ein, da die Plünderungen ihrer Schiffe kein Ende nehmen wollten. In der Nordsee herrschte fast offener Kriegzwischen der Hanse und den englischen Seeräubern. In kurzer Zeit fielen diesen einige zwanzig hansische Schiffe zur Beute34. Als im Juli wieder drei Schiffe von englischen Piraten genommen wurden35, führte die gemeinsame Not eine Annäherung der beiden hansischen Gruppen herbei. Im Oktober sehen wir Vertreter der wendischen Städte an einer preußischen Städteversammlung teilnehmen. Ein neuer Tag wurde auf den kommenden 2. Februar verabredet und das Brügger Kontor gebeten, diesen zu besenden, damit es den Städten raten könne, wie man am besten die Engländer zum Nachgeben zwinge. Auch die flandrischen, brabantischen, holländischen und seeländischen Städte sollten aufgefordert werden, sich an dem gemeinsamen Unternehmen gegen die Engländer zu beteiligen36. Man wollte den Engländern alle Länder, aus denen sie Waren holten, und in welche sie ihre Produkte brachten, verschließen, um sie den hansischen Forderungen gefügig zu machen. Der lübische Ratssekretär betrieb noch im Winter die Werbung an die niederländischen Städte, indem er seiner Bitte die Drohung hinzufügte, die Hansen würden, falls jene ihnen nicht beiträten, auch mit ihnen den Verkehr abbrechen, damit die hansischen Güter, die nach den Niederlanden gebracht würden, nicht den Engländern zugute kämen. Doch waren die niederländischen Städte nicht gewillt, um der Deutschen willen ihren gewinnbringenden Verkehr mit England abzubrechen. Die Flandrer erklärten, daß sie an keinem Bund teilnehmen würden,der ihre Tuchindustrie schädige. Graf Wilhelm VI. von Holland und seine Städte wollten in einem hansisch-englischen Kriege lieber auf die Seite der Engländer treten als den Preußen helfen, die soeben die holländischen Schiffer durch Entziehung des Geleits vom Frachtverkehr ihres Landes ausgeschlossen hatten37.
So kamen im März 1405 in Lübeck nur Hansestädte zusammen. Der Handel mit englischem Tuch und die Ausfuhr von Pech, Teer, Asche, Holz, Osemund, Flachs, Leinwand, Zwirn und Garn wurde verboten, nur der Handel mit diesen Gütern innerhalb der Hanse wurde gestattet. Allen Städten, den hansischen sowohl wie den holländischen, seeländischen, brabantischen und flandrischen, wurden die Beschlüsse mitgeteilt und sie aufgefordert, dieselben zu beobachten38. Obwohl besonders die preußischen Städte auf Abbruch des Verkehrs mit England gedrungen und sie für sich die Lübecker Beschlüsse durch das Verbot jeglicher Ausfuhr zu Lande noch verschärft hatten39, waren sie bald darauf die Ersten, welche die Verkehrssperre wiederaufzuheben wünschten. In Falsterbo, wo im Juni Margrethe und Konrad von Jungingen unter Vermittlung der wendischen Städte über die Herausgabe Gotlands verhandelten40, stellten die preußischen Vertreter den Antrag, den Verkehr wieder freizugeben, da die Verbote von vielen zum Schaden ihrer Kaufleute nicht gehalten würden. Die Preußen hatten allerdings recht, die Lübecker Beschlüsse wurden so wenig beobachtet, daß an den verbotenen Waren weder in Flandern noch in England Mangel war. Aber ihre eignen Kaufleute und Schiffer betrieben vor allem den verbotenen Handel. Asche, Pech und Teer brachten sie in Biertonnen nach den Niederlanden; auf den Märkten Schonens kauften sie englisches Tuch und brachten es gegendie städtischen Verordnungen in großen Mengen nach Preußen. Das Brügger Kontor klagte bitter über die Uneinigkeit der Hanse und die Geringschätzung ihrer Beschlüsse. Die Aufhebung der Verkehrssperre werde ihrem Ansehen sehr schaden, und es stehe zu befürchten, daß nun überall in der Welt hansische Verordnungen keine Beachtung mehr finden würden. Aber trotz dieser Warnungen des Kontors und gegen den Willen der übrigen Städte, welche die Verbote beizubehalten wünschten, gestatteten die Preußen ihren Kaufleuten kurze Zeit nach dem Tage von Falsterbo die Ausfuhr ihrer Güter; allein der Handel mit England blieb verboten41.
Im Sommer 1405 bot sich den Hansen Herzog Johann von Burgund, der mit England im Kriege stand, als Bundesgenosse an und erklärte sich bereit, auf ihre Seite zu treten, wenn sie gegen die "völlig verderbte" englische Nation die Waffen erheben wollten. Die Hanse lehnte seinen Vorschlag nicht völlig ab, wich aber einer bestimmten Antwort aus. Der Hochmeister erwiderte ihm wie der Königin Margrethe, welche ihre guten Dienste zur Beilegung des Handelskrieges angeboten hatte, er hoffe, mit England bald wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen42.
Eine englische Gesandtschaft, der als Hauptaufgabe gesetzt war, die Verlängerung der früher geschlossenen Übereinkünfte um 1-3 Jahre zu erlangen, war nämlich Anfang August in Preußen eingetroffen. Da der Hochmeister auch den übrigen Hansestädten, besonders den Livländern, Gelegenheit geben wollte, an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob er sie bis Michaelis43. Doch erschienen die wendischen Städte zu diesem Tage nicht, sondern teilten mit, daß sie, wie die Engländer ihnen vorgeschlagen hatten, im November zu Dordrecht mit jenen unterhandeln wollten. Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht endgültig abzuschließen. Die Preußen kamen ihrer Bitte nach.Der am 8. Oktober vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil den von 1388 erneuerte und den Preußen und Engländern den Handel in beiden Ländern nach alter Gewohnheit freigab, sollte, so wurde festgesetzt, erst nach Abschluß mit den übrigen Hansestädten in Kraft treten. Man fügte aber hinzu, daß die Verträge ausgetauscht und die andern Hansen im Stiche gelassen werden sollten, wenn sie die Anerbietungen, die ihnen die Engländer zu machen versprachen, nicht annähmen. In betreff der Entschädigungen brachte der Vertrag keine endgültige Regelung. Ihre Erledigung wurde auf einen neuen Tag, der nach Möglichkeit am 1. Mai 1406 in Dordrecht stattfinden sollte, verschoben44. Im November kam die zwischen den englischen Gesandten und den wendischen Städten verabredete Zusammenkunft in Dordrecht zustande, zu der auch der Hochmeister, wie er versprochen hatte, Vertreter sandte45. Am 15. Dezember wurde ein Vertrag geschlossen, der den gegenseitigen Handelsverkehr für ein Jahr und sieben Monaten gestattete. Die städtischen Beschwerden sollten mit den preußischen und livländischen zusammen auf der neuen Tagfahrt erledigt werden. Die englischen Gesandten versprachen ferner, dafür sorgen zu wollen, daß die hansischen Privilegien durch den König und die Städte unverbrüchlich gehalten würden46.
Auf Grund der Übereinkunft gestatteten die preußischen Städte ihren Kaufleuten bei Beginn der Schiffahrt den Handel nach denHansestädten und nach England. Die Engländer durften wieder Preußen besuchen und erhielten das beschlagnahmte Tuch, das sie nach der Dordrechter Tagung nach Preußen gebracht hatten, zurück47.
Die verabredete Zusammenkunft, zu der die hansischen Vertreter schon mit Vollmachten versehen waren, wurde im letzten Augenblick von den englischen Gesandten abgesagt und auf den 1. August verschoben. Die Engländer entschuldigten sich damit, daß sie sich in der kurzen Zeit nicht genügend über die Berechtigung der hansischen Klagen und über die Höhe der englischen Gegenansprüche hätten informieren können48. Doch auch diesen Termin erklärten die Engländer nicht einhalten zu können und wünschten ein nochmaliges Hinausschieben bis zum 1. März 1407. Da die Hansen, die sich zum 1. August in Dordrecht eingefunden hatten, glaubten, daß die Engländer sie absichtlich hinzögen, wollten sie die Verlängerung nicht annehmen und nur noch bis Ende August warten. Nun lenkte Heinrich IV. ein. Er schob die Schuld auf einige Räte, welche in seiner Abwesenheit und ohne sein Wissen die Verlegung des Tages beantragt hätten. Die Gesandten bat er um die Bestimmung eines neuen Tages; er wolle ihn gern besenden49.
Ehe es zu den neuen von den Hansen angesetzten Verhandlungen kam, wurden im September fünf hansische Schiffe, die sich auf der Fahrt nach Spanien befanden, in der Nähe von Ostende von englischen Ausliegern überfallen und fortgenommen50.Um wegen dieser Gewalttat Vorstellungen zu erheben, schickten die hansischen Ratssendeboten sofort einige aus ihrer Mitte nach England hinüber. Ihre Ankunft veranlaßte Heinrich IV., die Absendung der versprochenen Gesandtschaft nochmals hinauszuschieben. Die hansischen Gesandten waren aber jetzt des Wartens müde und verließen Ende November Holland51.
Im Frühjahr 1407 erneuerte der Herzog von Burgund seine Bündnisanträge in der Hoffnung, die Hansen nach dem Mißerfolg ihrer Gesandtschaft seinen Wünschen entgegenkommender zu finden. Da aber die Haltung des englischen Königs, der um die Ansetzung eines neuen Tages gebeten hatte52, Verhandlungen aussichtsreich erscheinen ließ, wollte sich die Hanse durch einen Vertrag mit Burgund nicht vorher die Hände binden. Die Preußen meinten, daß man die Anträge des Herzogs wohl benutzen könne, um auf die Engländer einen Druck auszuüben. Zu diesem Zwecke lehnte der Lübecker Hansetag die Werbung der burgundischen Vertreter nicht unbedingt ab, sondern teilte ihnen mit, daß er zu weiteren Verhandlungen eine Gesandtschaft nach Flandern schicken würde. Erst nach dem Ausgang der Verhandlungen mit England wollten die Städte dem Herzoge eine endgültige Antwort geben53.
Der Hansetag, der sehr zahlreich besucht im Mai in Lübeck zusammengetreten war, ordnete eine neue Gesandtschaft nach den Niederlanden ab54. Nachdem diese Juni und Juli hindurch mit Friesen und Holländern verhandelt und in Gent Herzog Johann wegen der neuen Zusammenkunft mit den Engländernberuhigt hatte55, von der ihm vorher nichts mitgeteilt war, begann sie mit den englischen Boten in den letzten Tagen des Augusts die Verhandlungen, die wegen der in Dordrecht ausgebrochenen Unruhen nach dem Haag verlegt worden waren56. Mit der Einigkeit der Hansen war es dort bald vorbei. Die Preußen und Livländer trennten ihre Sache von den übrigen Städten, angeblich weil jene gegen die Abmachungen auch Erstattung des Schadens forderten, den sie vor dem Regierungsantritt Heinrichs IV. erlitten hatten. Doch scheint es, daß die englischen Gesandten den größten Anteil an der Spaltung hatten57. Sie hofften wohl, bei getrennten Verhandlungen den einen Teil durch den andern schlagen zu können. Der Ausgang zeigt, daß ihre Erwartungen sie nicht getäuscht haben. Nach fünfwöchentlichen Verhandlungen, welche von den Engländern absichtlich in die Länge gezogen wurden58, kam Anfang Oktober zwischen den Engländern und Preußen ein Vertrag zustande. Die Preußen erhielten statt der geforderten 25934½ Nobel 8957, den Livländern wurden, nachdem der Wert ihrer Verluste durch unparteiische Kaufleute in Brügge abgeschätzt worden war, 22496 Nobel zugesprochen. Die Engländer bekamen von den 4535 Nobeln, die sie als Entschädigung forderten, 766. Lange Zeit nahm die Feststellung der Zahlungstermine in Anspruch. Die Preußen wünschten natürlich die sofortige Auszahlung der Entschädigung; die Engländer dagegen wollten sich auf feste Termine überhaupt nicht einlassen. Es blieb schließlich den Preußen nichts anderes übrig als einen Boten nach England an den König zu schicken. Heinrich IV. versprach dann, die Entschädigungsgelder innerhalb der nächsten drei Jahre in drei gleichen Raten zu zahlen59.
Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preußen schon abgeschlossen war, begannen die Engländer die Verhandlungen mit den übrigen Hansestädten und forderten vor allem Ersatz für den Schaden, den ihnen die Vitalienbrüder in den neunziger Jahren zugefügt hatten. Als die Rostocker und Wismarer es ablehnten, für die Untaten der Vitalienbrüder aufzukommen, trugen die Engländer kein Bedenken, ihren Schaden, den sie auf 32400 Nobel angaben, auf die Forderung der Hansestädte anzurechnen. Statt 32016 Nobel erhielten jene nur 137260.
Der Ausgang des Streits war für die Hanse nicht rühmlich. Sie verdankte ihre Niederlage der egoistischen Politik der Preußen. Sicherlich hätten die Städte mehr erreicht, wenn die Preußen zu ihnen gehalten hätten. Das Brügger Kontor klagte später noch wiederholt über das bundbrüchige Verhalten der preußischen Städte. Hätte man, so schrieb es, das Verkehrsverbot beachtet, und wäre man bei den Verhandlungen einig geblieben, so hätte in kurzer Zeit England nachgeben müssen. Denn ohne die hansischen Waren könne es nicht leben, während die Hansestädte die Engländer und ihr Tuch leicht entbehren könnten61. Es ist aber auch sehr wahrscheinlich, daß die Kämpfe, die sich seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts in Lübeck zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf die Politik der Hanse und besonders ihres Hauptes lähmend eingewirkt haben62.
Nachdem im nächsten Jahre die Abmachungen allseits bestätigt worden waren63, mußte für die preußischen Städte die nächste Aufgabe sein, die Auszahlung der versprochenen Entschädigungsgelder zu erlangen. Die Engländer machten keineAnstalten, ihren eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Ein preußischer Bote, der Ende 1408 nach England geschickt wurde, erreichte nichts64. Erst als die Teurung, die in den Jahren 1408 und 1409 Westeuropa heimsuchte und auch auf England schwer lastete, allen von neuem zum Bewußtsein gebracht hatte, wie sehr sie auf die preußische Getreideeinfuhr angewiesen waren, zeigte sich der König den preußischen Forderungen gefügiger. Er forderte im März 1409 den Hochmeister auf, mit ihm einen ewigen Freundschaftsbund zu schließen65. Die Preußen nahmen den Vorschlag an und schickten im Sommer zwei Gesandte nach England66. Nachdem diese die Entschädigungsfrage geregelt und die Auszahlung eines Sechstels der versprochenen Summe erlangt hatten67, schlossen sie am 4. Dezember mit den englischen Unterhändlern einen Handelsvertrag ab, der den Preußen eine weitere Entschädigung von 5273 Nobeln, den Engländern eine solche von 200 Nobeln brachte68. Beide Länder gestanden sich ferner wie 1388 und 1405 gegenseitig freien Verkehr und Handel nach Kaufmannssitte zu69.
Wenn wir den Vertrag richtig beurteilen wollen, müssen wir besonders das ins Auge fassen, was er den Engländern nicht gab. Die Erfahrung hatte die Engländer gelehrt, daß solche allgemein gehaltenen Bestimmungen eines Vertrages die preußischen Städte nicht hinderten, den fremden Verkehr in ihrem Lande willkürlich zu beschränken. Sie verlangten deshalb für ihren Handel in Preußen und Livland Privilegien nach dem Vorbilde der hansischen70. Ihre Forderung fand in der gesamtenHanse energischen Widerstand. Das Brügger Kontor schrieb, eher solle man den Verkehr mit England ganz abbrechen, als den englischen Kaufleuten Privilegien bewilligen, die der Verderb des gemeinen Kaufmanns seien. Einmütig wandten sich die wendischen, preußischen und livländischen Städte gegen die englische Forderung. Die Preußen erklärten, soviel an ihnen liege, verhindern zu wollen, daß den Engländern nachgegeben werde71. Es gelang den englischen Kaufleuten nicht, ihre Forderung durchzusetzen. Der Vertrag wurde abgeschlossen, ohne daß den Engländern Privilegien von den Preußen zugestanden wurden. Wir müssen dies durchaus als einen Sieg der Preußen bezeichnen. Während sie wieder in den Genuß ihrer Privilegien eintraten, blieb die Grundlage des englischen Handels in den Ostseeländern so schwankend wie früher.