1HR. 2 n. 85, 86.
1HR. 2 n. 85, 86.
2HR. II 2 n. 222, 223 § 1, 224.
2HR. II 2 n. 222, 223 § 1, 224.
3HR. II 2 n. 150-180; vgl. Reibstein S. 52 ff.
3HR. II 2 n. 150-180; vgl. Reibstein S. 52 ff.
4HR. II 2 n. 220, 224, 226.
4HR. II 2 n. 220, 224, 226.
5Thorn, Elbing und Königsberg sprachen sich für die Bestätigung des Vertrages aus. HR. II 2 n. 223 § 1, auch 221.
5Thorn, Elbing und Königsberg sprachen sich für die Bestätigung des Vertrages aus. HR. II 2 n. 223 § 1, auch 221.
6Nur einer neuen Beschränkung wurde der fremde Handel damals unterworfen. Es wurde den fremden Kaufleuten verboten, in den Hansestädten Schiffe bauen zu lassen oder zu kaufen. HR. II 2 n. 421 § 4, 644 § 9, 7 n. 486 § 14.
6Nur einer neuen Beschränkung wurde der fremde Handel damals unterworfen. Es wurde den fremden Kaufleuten verboten, in den Hansestädten Schiffe bauen zu lassen oder zu kaufen. HR. II 2 n. 421 § 4, 644 § 9, 7 n. 486 § 14.
7Siehe die Antworten, die Danzig 1439 und 1442 auf die englischen Klagen erteilte. HR. II 2 n. 318, 7 n. 484.
7Siehe die Antworten, die Danzig 1439 und 1442 auf die englischen Klagen erteilte. HR. II 2 n. 318, 7 n. 484.
8HR. II 2 n. 318, 346, 380.
8HR. II 2 n. 318, 346, 380.
9HR. II 2 n. 538-540, 644, S. 455 Anm. 2, 7 n. 471.
9HR. II 2 n. 538-540, 644, S. 455 Anm. 2, 7 n. 471.
10HR. II 2 n. 638, 639, 647, 653 § 4, 655, 7 n. 484.
10HR. II 2 n. 638, 639, 647, 653 § 4, 655, 7 n. 484.
11HR. II 3 n. 5. S. 3 Anm. 2, 150 Anm. 1.
11HR. II 3 n. 5. S. 3 Anm. 2, 150 Anm. 1.
12HR. II 3 n. 283, 286, 287, 7 n. 488, Lüb. U. B. VIII n. 334, 411.
12HR. II 3 n. 283, 286, 287, 7 n. 488, Lüb. U. B. VIII n. 334, 411.
13HR. II 3 n. 265, 266, S. 164 Anm. 1, 7 n. 485, 486.
13HR. II 3 n. 265, 266, S. 164 Anm. 1, 7 n. 485, 486.
14HR. II 3 n. 288 §§ 1, 10, 18, 289, 290, 293, 308 § 2, 316 §§ 1-6, 317 § 2, 318 § 1, 319 §§ 1, 24.
14HR. II 3 n. 288 §§ 1, 10, 18, 289, 290, 293, 308 § 2, 316 §§ 1-6, 317 § 2, 318 § 1, 319 §§ 1, 24.
15HR. II 3 n. 294, 295, S. 164 Anm. 1.
15HR. II 3 n. 294, 295, S. 164 Anm. 1.
16Vgl. Daenell II S. 20, HR. II 3 n. 464.
16Vgl. Daenell II S. 20, HR. II 3 n. 464.
17HR. II 3 n. 479.
17HR. II 3 n. 479.
18Dies wahrscheinlich nach HR. II 2 S. 455 Anm. 2.
18Dies wahrscheinlich nach HR. II 2 S. 455 Anm. 2.
19HR. II 3 n. 345 § 12, 347, 353, 402 §§, 3, 7, S. 248.
19HR. II 3 n. 345 § 12, 347, 353, 402 §§, 3, 7, S. 248.
20HE. II 3 n. 460, 463-466; vgl. Daenell II S. 21.
20HE. II 3 n. 460, 463-466; vgl. Daenell II S. 21.
21HR. II 3 n. 467-470, 475 §§ 2, 3, 476, 480-484, 487-492, 494-505, Städtechron. XXX S. 94 ff.
21HR. II 3 n. 467-470, 475 §§ 2, 3, 476, 480-484, 487-492, 494-505, Städtechron. XXX S. 94 ff.
22Vgl. Daenell II S. 21.
22Vgl. Daenell II S. 21.
23HR. II 3 n. 530-535, 5 n. 263 § 18, Hans. U. B. VIII n. 84 § 72, 215, 380 § 5, IX n. 196 § 2; Städtechron. XXX S. 97 ff.
23HR. II 3 n. 530-535, 5 n. 263 § 18, Hans. U. B. VIII n. 84 § 72, 215, 380 § 5, IX n. 196 § 2; Städtechron. XXX S. 97 ff.
24HR. II 3 n. 638 (S. 475).
24HR. II 3 n. 638 (S. 475).
25HR. II 3 n. 531-533, 535, 7 n. 516.
25HR. II 3 n. 531-533, 535, 7 n. 516.
26HR. II 3 n. 536, 557, Hans. U. B. VIII n. 63, 76.
26HR. II 3 n. 536, 557, Hans. U. B. VIII n. 63, 76.
27HR. II 3 n. 551, 559, 7 n. 517.
27HR. II 3 n. 551, 559, 7 n. 517.
28HR. II 3 n. 546 §§ 3, 4, 7, 11, auch 555 §§ 1, 2.
28HR. II 3 n. 546 §§ 3, 4, 7, 11, auch 555 §§ 1, 2.
29HR. II 3 n. 567.
29HR. II 3 n. 567.
30HR. II 3 n. 638, 647, 670.
30HR. II 3 n. 638, 647, 670.
31HR. II 3 n. 561, 563, 569, 570.
31HR. II 3 n. 561, 563, 569, 570.
32HR. II 3 n. 570, 626, 627 § 8, 640 § 3.
32HR. II 3 n. 570, 626, 627 § 8, 640 § 3.
33HR. II 3 n. 571-574.
33HR. II 3 n. 571-574.
34HR. II 3 n. 604-606, 607 § 1, 608, 627 § 8, 647.
34HR. II 3 n. 604-606, 607 § 1, 608, 627 § 8, 647.
35HR. II 3 n. 637, 638, Städtechron. XXX S. 107 ff., Hans. Gesch. Qu. n. F. II S. 352; vgl. Daenell II S. 24 Anm. 5.
35HR. II 3 n. 637, 638, Städtechron. XXX S. 107 ff., Hans. Gesch. Qu. n. F. II S. 352; vgl. Daenell II S. 24 Anm. 5.
36HR. II 3 n. 636 § 2, 653 §§ 5, 6, 654, 661, 662.
36HR. II 3 n. 636 § 2, 653 §§ 5, 6, 654, 661, 662.
37HR. II 3 n. 649 §§ 4, 5, 650 §§ 14, 15, 651, 659; vgl. Stein, Hanse und England S. 17.
37HR. II 3 n. 649 §§ 4, 5, 650 §§ 14, 15, 651, 659; vgl. Stein, Hanse und England S. 17.
38HR. II 3 n. 647, 669, 670, 697, 699, 7 n. 524.
38HR. II 3 n. 647, 669, 670, 697, 699, 7 n. 524.
39HR. II 3 n. 693 §§ 1-3, 10, 12, 14, 695 §§ 1-4, 708, 709, 712, Hans. U. B. VIII n. 40, 47, Städtechron. XXX S. 124 f.; vgl. Stein, Hanse und England S. 18.
39HR. II 3 n. 693 §§ 1-3, 10, 12, 14, 695 §§ 1-4, 708, 709, 712, Hans. U. B. VIII n. 40, 47, Städtechron. XXX S. 124 f.; vgl. Stein, Hanse und England S. 18.
40Hans. U. B. VIII n. 47, 79, 87, 88, 93, 100, HR. II 3 n. 726, 4 n. 14.
40Hans. U. B. VIII n. 47, 79, 87, 88, 93, 100, HR. II 3 n. 726, 4 n. 14.
41HR. II 4 n. 17-25, 34, 35, 42, 43, 46, 51 § 3, 55, 56, 78 § 3, 79, 102-104, 114, 778.
41HR. II 4 n. 17-25, 34, 35, 42, 43, 46, 51 § 3, 55, 56, 78 § 3, 79, 102-104, 114, 778.
42HR. II 4 n. 80, 81, Hans. U. B. VIII n. 122, 123, 128, 137, 140, 146, 216, 250, 257, 261, 264. Vgl. Christensen S. 205 ff.
42HR. II 4 n. 80, 81, Hans. U. B. VIII n. 122, 123, 128, 137, 140, 146, 216, 250, 257, 261, 264. Vgl. Christensen S. 205 ff.
43HR. II 4 n. 69-71, Hans. U. B. VIII n. 171, 178, 249.
43HR. II 4 n. 69-71, Hans. U. B. VIII n. 171, 178, 249.
44Städtechron. XXX S. 138 ff., Hans. U. B. VIII n. 159, 174, 176.
44Städtechron. XXX S. 138 ff., Hans. U. B. VIII n. 159, 174, 176.
45Die süderseeischen und preußischen Städte weigerten sich, Lübecks Verkehrsverbot Folge zu leisten. HR. II 4 n. 87, 101, 105, 106, Hans. U. B. VIII n. 160, 179, 185, 207, 208.
45Die süderseeischen und preußischen Städte weigerten sich, Lübecks Verkehrsverbot Folge zu leisten. HR. II 4 n. 87, 101, 105, 106, Hans. U. B. VIII n. 160, 179, 185, 207, 208.
46HR. II 4 n. 127-129. Ich glaube nicht, daß auf ein beginnendes Umschwenken der lübischen Politik geschlossen werden darf, weil in dem Brief an den Hochmeister die Forderung der Rückkehr der aus der Haft entflohenen Gesandten fehlt. Das Ziel der lübischen Politik war, die Entschädigung vor den Verhandlungen durchzusetzen. Daran hielt Lübeck aber damals, wie die Briefe zeigen, noch fest. Anders Daenell II S. 30 f.
46HR. II 4 n. 127-129. Ich glaube nicht, daß auf ein beginnendes Umschwenken der lübischen Politik geschlossen werden darf, weil in dem Brief an den Hochmeister die Forderung der Rückkehr der aus der Haft entflohenen Gesandten fehlt. Das Ziel der lübischen Politik war, die Entschädigung vor den Verhandlungen durchzusetzen. Daran hielt Lübeck aber damals, wie die Briefe zeigen, noch fest. Anders Daenell II S. 30 f.
47HR. II 4 n. 88, 122-124, 133, 135, 778, Hans. U. B. VIII n. 180.
47HR. II 4 n. 88, 122-124, 133, 135, 778, Hans. U. B. VIII n. 180.
48HR. II 4 n. 150, 168-170, 176, Hans. U. B. VIII n. 280, 281, 285, 298.
48HR. II 4 n. 150, 168-170, 176, Hans. U. B. VIII n. 280, 281, 285, 298.
49HR. II 4 n. 196 § 32, 248 §§ 8, 16, 249 § 7, 263, 264.
49HR. II 4 n. 196 § 32, 248 §§ 8, 16, 249 § 7, 263, 264.
50HR. II 4 n. 304, 355, 362-365, 399-401, 450-452, Hans. U. B. VIII S. 293 Anm. 3.
50HR. II 4 n. 304, 355, 362-365, 399-401, 450-452, Hans. U. B. VIII S. 293 Anm. 3.
51Städtechron. XXX S. 244 f., Hans. U. B. VIII n. 780, IX n. 196 § 3, HR. II 4 n. 668, 5 n. 263 § 26, 7 n. 34 § 24.
51Städtechron. XXX S. 244 f., Hans. U. B. VIII n. 780, IX n. 196 § 3, HR. II 4 n. 668, 5 n. 263 § 26, 7 n. 34 § 24.
52HR. II 4 n. 666-669, Hans. U. B. VIII n. 769, 780.
52HR. II 4 n. 666-669, Hans. U. B. VIII n. 769, 780.
53HR, II 4 n. 670, Hans. U. B. VIII n. 772.
53HR, II 4 n. 670, Hans. U. B. VIII n. 772.
54HR. II 5 n. 117, 121 § 11, 147, 263 § 2.
54HR. II 5 n. 117, 121 § 11, 147, 263 § 2.
55HR. II 5 n. 147, 263 §§ 3, 4, 9, 7 n. 34 § 45, Hans. U. B. VIII n. 1067; vgl. Stein, Hanse und England S. 23.
55HR. II 5 n. 147, 263 §§ 3, 4, 9, 7 n. 34 § 45, Hans. U. B. VIII n. 1067; vgl. Stein, Hanse und England S. 23.
56Hans. U. B. VIII n. 1079, HR. II 5 n. 166, 175. Lübeck hatte jede Beteiligung an Schritten beim englischen König abgelehnt. HR. II 5 n. 161 § 7, 165, 167-170, 263 §§ 5-7.
56Hans. U. B. VIII n. 1079, HR. II 5 n. 166, 175. Lübeck hatte jede Beteiligung an Schritten beim englischen König abgelehnt. HR. II 5 n. 161 § 7, 165, 167-170, 263 §§ 5-7.
57HR. II 5 n. 173, 206, 263 §§ 7, 30, 35, Hans. U. B. VIII n. 1098, 1099, 1110, 1116, 1117.
57HR. II 5 n. 173, 206, 263 §§ 7, 30, 35, Hans. U. B. VIII n. 1098, 1099, 1110, 1116, 1117.
58Hans. U. B. I n. 902, HR. II 5 n. 146, 263 §§ 10, 31, 32. Nicht schon am Tage nach der Thronbesteigung Eduards IV. (1461 März 5) entzog London dem deutschen Kaufmann die Bewachung des Bischofstores, wie v. d. Ropp, HR. II 5 S. 85 und Daenell II S. 34 meinen. In HR. II 5 n. 146 ist vom Herausgeber die Jahreszahl sicher falsch ergänzt worden. HR. II 5 n. 263 § 10 gibt das richtige Datum "anno 62 5 daghe in merte" an, wie auch aus HR. II 5 n. 263 § 31 hervorgeht: Item claget de coopman, dat nadem de konynck dem copmanne bis Kerstesmisse synen dagh verlenget hefft, syner vryheit to ghebrukene, welk he leyt dem meyer Hugo Wits in januario last toseggen by enen edelen manne van der cronen…, dat sick de meyer der sake van Byscopesgate nicht en solde underwynden, mer laten den copman stan lyck he bisherto gestan hadde, welk ghebot de meyer nicht achtende den copman van der porte Biscopesgate wyste,… Für das Jahr 1462 spricht auch die HR. II 5 S. 87 Anm. 1 erwähnte Eintragung in die städtischen Protokolle von 1462 April 7; vgl. auch HR. II 7 n. 37 § 23, 44 § 17.
58Hans. U. B. I n. 902, HR. II 5 n. 146, 263 §§ 10, 31, 32. Nicht schon am Tage nach der Thronbesteigung Eduards IV. (1461 März 5) entzog London dem deutschen Kaufmann die Bewachung des Bischofstores, wie v. d. Ropp, HR. II 5 S. 85 und Daenell II S. 34 meinen. In HR. II 5 n. 146 ist vom Herausgeber die Jahreszahl sicher falsch ergänzt worden. HR. II 5 n. 263 § 10 gibt das richtige Datum "anno 62 5 daghe in merte" an, wie auch aus HR. II 5 n. 263 § 31 hervorgeht: Item claget de coopman, dat nadem de konynck dem copmanne bis Kerstesmisse synen dagh verlenget hefft, syner vryheit to ghebrukene, welk he leyt dem meyer Hugo Wits in januario last toseggen by enen edelen manne van der cronen…, dat sick de meyer der sake van Byscopesgate nicht en solde underwynden, mer laten den copman stan lyck he bisherto gestan hadde, welk ghebot de meyer nicht achtende den copman van der porte Biscopesgate wyste,… Für das Jahr 1462 spricht auch die HR. II 5 S. 87 Anm. 1 erwähnte Eintragung in die städtischen Protokolle von 1462 April 7; vgl. auch HR. II 7 n. 37 § 23, 44 § 17.
59HR. II 5 n. 169, 176-178, 218.
59HR. II 5 n. 169, 176-178, 218.
60HR. II 5 n. 318-320.
60HR. II 5 n. 318-320.
61HR. II 5 n. 211 § 2, 212, 273-285, 322, Hans. U. B. VIII n. 1177, 1185, 1189, 1190, 1192, 1199, 1201, 1236; vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 180 f.
61HR. II 5 n. 211 § 2, 212, 273-285, 322, Hans. U. B. VIII n. 1177, 1185, 1189, 1190, 1192, 1199, 1201, 1236; vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 180 f.
62HR. II 5 n. 352.
62HR. II 5 n. 352.
63Vgl. Daenell II S. 187 ff.
63Vgl. Daenell II S. 187 ff.
64HR. II 5 n. 536-583, Hans. U. B. IX n. 71, 83, 108, 109, 119.
64HR. II 5 n. 536-583, Hans. U. B. IX n. 71, 83, 108, 109, 119.
65Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 181 ff.
65Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 181 ff.
66HR. II 5 n. 645, 646, 656-659. Die Hansestädte verlängerten gleichfalls den englischen Kaufleuten das Geleit. HR. II 5 n. 647-655, Hans. U. B. IX n. 162, 173.
66HR. II 5 n. 645, 646, 656-659. Die Hansestädte verlängerten gleichfalls den englischen Kaufleuten das Geleit. HR. II 5 n. 647-655, Hans. U. B. IX n. 162, 173.
67HR. II 5 n. 634, 687-689, 712 §§ 1-4.
67HR. II 5 n. 634, 687-689, 712 §§ 1-4.
68Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 182.
68Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 182.
69HR. II 5 n. 712-716, 719, 720, 731, 735, Städtechron. XXX S. 380 ff.
69HR. II 5 n. 712-716, 719, 720, 731, 735, Städtechron. XXX S. 380 ff.
70Hans. U. B. IX n. 211, 212, 253, HR. II 5 n. 769-771.
70Hans. U. B. IX n. 211, 212, 253, HR. II 5 n. 769-771.
71Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 186 ff.
71Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 186 ff.
72HR. II 6 n. 53, 54, Hans. U. B. IX n. 387.
72HR. II 6 n. 53, 54, Hans. U. B. IX n. 387.
73HR. II 6 n. 87, Hans. U. B. IX n. 415, 433, 434 und Anm. 2; vgl. Stein, Hanse und England S. 26 f.
73HR. II 6 n. 87, Hans. U. B. IX n. 415, 433, 434 und Anm. 2; vgl. Stein, Hanse und England S. 26 f.
Seit dem Abschluß des englisch-burgundischen Bündnisses hatte sich, wie wir sahen, die Stellung der hansischen Kaufleute in England erheblich verschlechtert. Schon mehrten sich die Anzeichen, daß neue Angriffe auf die hansischen Privilegien bevorstanden, und daß die englischen Kaufleute einer weiteren Verlängerung der Freiheiten Schwierigkeiten machen würden, als im Sommer 1468 ein Ereignis eintrat, welches den leise sich anbahnenden Konflikt zwischen der Hanse und England rasch zum vollständigen Bruch erweiterte.
Im Jahr zuvor waren Lynner Kaufleute trotz des im englisch-dänischen Vertrage von 1465 erneuerten Verbotes nach Island gefahren und hatten auf der Insel aufs furchtbarste gehaust. Zur Vergeltung ließ König Christian im Juni 1468 im Sunde sieben englische Schiffe, die sich zumeist mit Tuch auf der Fahrt nach Preußen befanden, aufgreifen und ihre Ladung beschlagnahmen1.
Da die geschädigten englischen Kaufleute sich an dänischem Gut in England nicht schadlos halten konnten, stellten sie dieWegnahme der Schiffe als eine Tat der Hansen hin. Es läßt sich denken, daß sie erfreut die Gelegenheit ergriffen, den verhaßten Gegnern etwas am Zeuge flicken zu können. Sie streuten aus, daß Danziger und andere Hansen den Überfall ausgeführt und Kaufleute vom Stalhof dem dänischen Könige die Ankunft der Schiffe verraten hätten. Es half den Hansen nichts, daß sie diese Verdächtigungen als unwahr zurückwiesen und sich auf ihre Privilegien beriefen. Der Geheime Rat setzte alle Kaufleute, deren er in London und den anderen Hafenstädten habhaft werden konnte, bis zur endgültigen Entscheidung der Klagen ins Gefängnis, obwohl jene sich bereit erklärt hatten, die geforderte Bürgschaft in der Höhe von 20 000 £ zu stellen2.
Trotz des großen Lärms und Geschreies, mit dem die Engländer die Behauptung vortrugen, daß die Hansen den Überfall veranlaßt und ausgeführt hätten, ist kein Zweifel, daß von einer Teilnahme der Hansen an der Tat nicht die Rede sein kann. Denn für das Tun und Lassen seiner früheren Auslieger, die damals im Solde König Christians standen, konnte Danzig nicht verantwortlich gemacht werden3. Das wußte man in England auch sehr wohl, wie der Briefwechsel zwischen Eduard und Christian zeigt4. Aber an dänischem Gut konnte man keine Vergeltung üben.
Diesmal scheinen besonders einige Mitglieder des königlichenRats, welche durch die Wegnahme der Schiffe Verluste erlitten hatten5, den König zum Vorgehen gegen die Hansen gedrängt zu haben. Ihr Eigennutz mehr als die Klagen der Kaufleute hat über alle Gründe politischer Klugheit den Sieg davongetragen. Besonnene Erwägung hätte damals den Engländern gebieten müssen, mit der Hanse nicht zu brechen, sondern ihre günstige Stellung, in der sie sich durch das burgundische Bündnis befanden, zu benutzen, um durch Verhandlungen die Städte einzeln zu schlagen. Durch den unklugen Friedensbruch bewirkten sie im Gegenteil, daß sich die Städte eng zusammenschlossen und Lübeck wieder mehr denn je die Leitung gewann. Man scheint in England diese Entwicklung vorausgesehen und deshalb versucht zu haben, die Hansen zu spalten. Am 1. August gab Eduard die Kaufleute aus Köln wieder frei, angeblich weil ihre Stadt mit Dänemark im Streit stand, und trennte dadurch auf fast ein Jahrzehnt Köln von der übrigen Hanse6.
Das gewalttätige Vorgehen der Engländer kam den Städten so überraschend, daß sie nicht einmal Zeit hatten, ihre Schiffe, die sich schon auf der Fahrt nach England befanden, zu warnen. Ahnungslos liefen noch nach der Gefangensetzung der Kaufleute zahlreiche preußische und süderseeische Schiffe in die englischen Häfen ein, um dort demselben Schicksal der Beschlagnahme zu verfallen7.
Um das Äußerste zu verhindern, riefen die Städte die Unterstützung ihrer Herren an. Der Kaiser, der polnische König und viele andere Fürsten verwandten sich auf ihre Bitten für die widerrechtlich gefangen gesetzten deutschen Kaufleute8, und auch König Christian von Dänemark bescheinigte den Hansen nochmals,daß sie an der Wegnahme der Schiffe unschuldig seien9. In England selbst erhoben sich Stimmen für die bedrängten Hansen. Die Tuchmacher, die in scharfem Gegensatz zu der Handelspolitik der großen Städte, besonders Londons, standen10, traten für sie ein. Es ist uns die Bittschrift der Lakenmacher aus Gloucestershire erhalten, welche auf die Verluste hinwies, die sie durch das Fehlen der hansischen Abnehmer auf ihren Märkten gehabt hätten11. Aber alle diese Einwendungen und Fürsprachen fanden in den führenden Kreisen keine Beachtung. Am 21. November verurteilte der königliche Rat die hansischen Kaufleute zum Schadenersatz. Ihre Güter sollten abgeschätzt und dann an die geschädigten Engländer verteilt werden. Die Entscheidung des Königs rief in London eine Volksbewegung gegen die Hansen hervor. Der Stalhof wurde gestürmt und teilweise zerstört; der Bote, der die Briefe des Kaisers überbracht hatte, wurde in den Straßen der Stadt ergriffen und blutig geschlagen12.
Noch vor der Verurteilung des Kaufmanns hatte Köln die Sache der Hansen endgültig verlassen. Am 17. Oktober wies es seine Kaufleute an, die Gemeinschaft mit den andern Hansen nach Möglichkeit zu meiden. "Laßt die, welche mit England in Zwietracht stehen, ihre Lasten allein tragen," schrieb es ihnen. Das Ziel der kölnischen Politik war, den Zustand, der vor etwa 250 Jahren gewesen war, wiederherzustellen und die Privilegien, die es damals besessen hatte, wieder für sich allein zu erwerben. Wir haben eine interessante Denkschrift über die von Köln einzuschlagende Politik in der flandrischen und englischen Frage, welche wahrscheinlich um die Wende des Jahres von dem Kaufmann Hermann von Wesel, dem Führer der Stadt und Vater des in England eine wichtige Rolle spielenden Gerhard von Wesel, verfaßt ist. Sie kommt nach der Aufzählung der Untaten deranderen Städte, durch die in den letzten dreißig Jahren Köln, obwohl unschuldig, im Ausland schweren Schaden erlitten hat, zum Schluß, daß es für Köln das Beste sei, sich auf sich selbst zu stellen und mit den übrigen Städten keinen Bund einzugehen13.
In London begründeten die Kölner Kaufleute, nachdem sie im November ihre vollständige Freilassung gegen den heftigen Widerstand Londons durchgesetzt hatten14, nach den Anordnungen ihrer Stadt eine eigne Gesellschaft und erwarben, nachdem am 31. August 1469 die Genußzeit der hansischen Privilegien abgelaufen war, vom Könige ein Patent, das ihnen die Freiheiten bis nächsten Ostern verlängerte15. Köln wünschte, daß ihm die Privilegien auf ewige Zeiten bestätigt würden, doch konnte es dieses Zugeständnis vom König nicht erlangen. Eduard verlängerte den Kölner Kaufleuten die Privilegien immer nur auf kürzere Zeit. Die Kölner suchten sorgfältig die übrigen Hansen von sich fernzuhalten. Jeder Kaufmann, der in ihre Gesellschaft aufgenommen werden wollte, mußte Zertifikate beibringen, daß er aus Köln gebürtig sei und nur mit Waren Kölner Bürger handele. Um den Schein zu vermeiden, daß die Kölner Hanse nur die Stelle der alten gemeinsamen vertrete, solange diese mit England im Kampfe stand, wies Gerhard von Wesel, der Leiter der Kölner Kaufleute in England, alle Briefe, die an den Ältermann und den gemeinen Kaufmann der deutschen Hanse in England adressiert waren, zurück16.
Im Laufe des Winters änderte sich die Lage der hansischen Kaufleute erheblich zu ihren Gunsten. Von allen Seiten liefen Verwendungsschreiben für die Gefangenen ein. Sogar William Caxton, der Gouverneur der Merchant Adventurers in Antwerpen, der von diesem Brennpunkt des Verkehrs aus die politischeKurzsichtigkeit des gewalttätigen Vorgehens seiner Landsleute am besten überschauen konnte, sprach sich für die Freilassung der hansischen Kaufleute aus. Ebenso trat auch Eduards Verbündeter, Karl von Burgund, für die Hansen ein und erklärte sich bereit, zwischen England und der Hanse zu vermitteln17. Ihm mußte ein Konflikt zwischen den beiden Mächten besonders unangenehm sein, da er seine gegen Frankreich gerichtete Politik störte. Für Eduard gab es damals aber noch andere Gründe zum Einlenken. In England flammten an mehreren Stellen wieder lancastrische Aufstände empor, und außerdem verschlechterte sich sein Verhältnis zu Warwick, der ein Gegner des burgundischen Bündnisses war, immer mehr. Schon im Dezember hatte das Londoner Kontor erkannt, welcher Vorteil der hansischen Sache aus der gefahrvollen Lage des Königs erwuchs18.
Im Frühjahr 1469 nahm Eduard IV. die Vermittlung Karls des Kühnen an und verschob die Vollstreckung des Urteils bis Ende August. Die hansischen Kaufleute wurden aus der Haft, in der sie fast neun Monate gesessen hatten, entlassen und ihnen ihre Privilegien verlängert. Für diese Zugeständnisse preßte ihnen der geldbedürftige König 4000 Nobel ab19.
Die Hansestädte hatten sich bisher begnügt, für ihre Kaufleute Fürschreiben an Eduard zu richten. Ein Hansetag, der im August 1468 tagte, hatte wegen zu geringen Besuchs keine Entschlüsse fassen können20. Als dann im April 1469 die Städte wieder zusammenkamen, zeigte sich die Wirkung der englischen Politik. 23 Städte aus allen Teilen der Hanse waren der Einladung Lübecks gefolgt. Die Hanse war bis auf Köln wieder einig, und Lübeck, dem die letzten Ereignisse recht gegeben hatten, hatte wieder die Führung. Ganz im Sinne der bisherigen lübischen Politik waren die Beschlüsse der Versammlung. Die Vermittlungdes Herzogs von Burgund nahmen die Städte an und beauftragten mit der Vertretung der Hanse bei den Verhandlungen das Brügger Kontor und den Klerk des Londoner Kaufmanns. Doch nur unter gewissen Bedingungen waren sie bereit, den sofortigen Abbruch der Beziehungen zurückzustellen; ihre gefangen gesetzten Kaufleute sollten volle Entschädigung erhalten, oder wenigstens sollte England die noch beschlagnahmten hansischen Güter herausgeben. Wollte der König dies gewähren, so sollte innerhalb eines Jahres diesseits der See eine Tagfahrt angesetzt werden, die über die Erstattung des alten und neuen Schadens verhandeln sollte. Die Städte scheinen aber als ziemlich sicher angenommen zu haben, daß die Verhandlungen keinen Erfolg haben würden. Deshalb einigten sie sich gleich darüber, wie sie nach ihrem Scheitern gegen England vorgehen wollten. Die Kaufleute sollten abberufen werden und nach dem 24. Juni kein Hanse mehr England aufsuchen. Als weitere Maßregeln, über die jedoch ein neuer Hansetag endgültig beschließen sollte, nahmen die Städte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und aus englischer Wolle gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete und die Ausfuhr hansischer Waren nach England zu verbieten und England die Fehde anzusagen21.
Wie die Städte vorausgesehen hatten, verlief die burgundische Vermittlungsaktion im Sande22. Karl dem Kühnen selbst war nach dem letzten Umschwung, der in England eingetreten war, mit einer hansisch-englischen Einigung nicht mehr gedient. Ende Juli hatte Karls Gegner Warwick die königlichen Truppen geschlagen und Eduard gefangen genommen. Warwick hatte nun beide Könige in seiner Gewalt und war für mehrere Monate der tatsächliche Herr Englands23. Mit diesem Umschwung verlor aber für Karl das englische Bündnis seinen Wert, und er hatte deshalb jetzt nichts mehr dagegen, daß die Hanse Gewaltmaßregeln gegenEngland anwendete. Ein Verbot der Einfuhr englischer Tuche billigte er durchaus. Dagegen riet er im Interesse des neutralen Handels ab, Kaper in See zu schicken24.
Nachdem der Versuch, auf friedlichem Wege mit England zur Einigung zu gelangen, gescheitert war, blieb nur übrig, es durch Gewalt zum Nachgeben zu zwingen. Das Brügger Kontor eröffnete im Herbst 1469, ohne die Zustimmung der Städte abzuwarten, den Kaperkrieg. Es sandte zwei bekannte Danziger Schiffsführer, Paul Beneke und Martin Bardewik, gegen die Engländer und Franzosen aus. Anfänglich fanden die hansischen Auslieger die Unterstützung des Herzogs. Er stellte ihnen Geleitsurkunden aus und gestattete ihnen, ihre Beute in seinen Ländern zu verkaufen. Als sich aber Eduard IV. von Warwick wieder freimachte, entzog auch Karl den hansischen Kapern seinen Schutz und verbot seinen Untertanen, auf den Schiffen der Hanse Dienste zu nehmen25.
Unter den Städten folgte vor allem Danzig dem vom Brügger Kontor gegebenen Beispiel. Es drang energisch darauf, daß das auf der letzten Versammlung in Aussicht genommene Einfuhrverbot des englischen Tuchs sofort in Kraft gesetzt werde. Einen neuen Hansetag erklärte es für überflüssig und hielt es für besser, die Kosten eines solchen für Seerüstungen zu verwenden. Beim Beginn der Schiffahrt stellte es selbst Kaperbriefe aus und schickte seine Auslieger in die Nordsee. Lübeck dagegen hielt sich noch vorsichtig zurück, wenn es auch gegen die Eröffnung des Krieges durch die andern Städte nichts einwandte26. Der lübische Rat hoffte vielleicht, daß bei den englischen Wirren der Hanse der Sieg ohne das gefährliche Mittel des Kaperkrieges zufallen werde.
Im Frühjahr 1470 war die Stellung der Hanse so günstig wie selten. Von allen Mächten wurde ihre Freundschaft gesucht.In dem Ringen der beiden Mächtegruppen, der lancastrisch-französischen und der yorkisch-burgundischen, war sie mit ihren gefürchteten Kapern ein wertvoller Faktor. Eduard IV., dessen Herrschaft neuen Stürmen entgegenging, ließ wie im Jahr zuvor durch seinen Schwager den Städten einen Stillstand anbieten, um unter burgundischer Vermittlung ihre gegenseitigen Beschwerden friedlich zu entscheiden und beizulegen. Ebenso warb auch die lancastrisch-französische Partei um die Bundesgenossenschaft der Hanse. Königin Margarete bot ihr ein Bündnis gegen ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der Niederwerfung der Yorks die hansischen Freiheiten uneingeschränkt zu bestätigen. Auch Margaretens Beschützer, Ludwig XI. von Frankreich, knüpfte damals mit den Städten Verhandlungen über den Abschluß eines Vertrages an. Er gab sogar den hansischen Ausliegern Geleit und gestattete ihnen, die französischen Häfen aufzusuchen27.
Erst im September wurden von der Hanse die Anträge der Westmächte beraten, da die Maiversammlung wegen ihres schwachen Besuchs nicht gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen zu treffen28. Der Hansetag, zu dem die Städte in selten erreichter Zahl erschienen, setzte, wie seine Beschlüsse zeigen, die begonnene Politik in England und Flandern fort und war nicht bereit, dem Liebeswerben der Fürsten ohne greifbare Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen Herzogs wollten die Städte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher das bindende Versprechen gab, daß er ihnen von England für ihren vielfachen Schaden Genugtuung und die Bestätigung ihrer Privilegien verschaffen werde. Ohne den Erfolg dieser neuen Vermittlung abzuwarten, machten die Städte mit den im vorigen Jahre in Aussicht genommenen Kampfmaßregeln Ernst. Der hansische Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der Import des englischen Tuchs in die Hansestädte aufhören. Die Versammlung beschloß, ein ähnliches Einfuhrverbot vom dänischenund polnischen Könige und von den Fürsten des Reichs zu erwirken29. Außerdem erneuerten die Städte ihre früheren Beschlüsse über Stapel- und Schoßzwang in den Niederlanden und teilten Köln, dessen bundbrüchiges Verhalten in England und Flandern große Erbitterung hervorgerufen hatte, mit, daß es aus der Hanse ausgestoßen werden würde, falls es nicht bis zum 22. Februar 1471 den Beschlüssen des Hansetages Folge leiste30.
Den Sommer über wurde der Kaperkrieg vor den burgundischen Küsten von den Städten mit Energie geführt. Die hansischen Auslieger, deren Zahl ständig wuchs, kämpften nicht ohne Erfolg. Mehrere englische Schiffe konnten sie als gute Prisen in die Nordseehäfen führen; einmal hören wir auch von einem größeren Seegefecht, das zwei Danziger Kaper gegen eine überlegene englische Flotte zu bestehen hatten31. Besonders hatten es die hansischen Auslieger auf die Kölner Kaufleute, die ihren Verkehr mit England fortsetzten, abgesehen. Wiederholt beklagte sich Köln bitter beim Herzog von Burgund und den Städten über die großen Verluste, die seine Kaufleute durch das Treiben der hansischen Kaper erlitten32. Gegen Ende des Sommers wurden diese aber auch für den neutralen Handel zu einer solchen Plage, daß das Brügger Kontor aus Furcht vor den Repressalien der geschädigten niederländischen Kaufleute die Städte bat, ihnen Einhalt zu gebieten. Um es mit dem burgundischen Herzog nicht zu verderben, versprachen die Städte, bis zum nächsten Februar keine neuen Auslieger auszurüsten. Für die in See befindlichen lehnten sie aber jede Verantwortung ab. Diese setzten bis in den Winter hinein den Seekrieg fort und brachten den Engländern und Kölnern noch manchen Verlust bei33.
Im nächsten Frühjahr griffen die hansischen Auslieger zugunsten Karls und Eduards entscheidend in den Kampf der Westmächte ein, wohl in der Hoffnung, dadurch ihren Städten einen vorteilhaften Frieden mit England verschaffen zu können. Bekanntlich hatte im September 1470 Eduard IV. vor Warwick aus England weichen müssen und war, hart von hansischen Ausliegern verfolgt, mit einem kleinen Geschwader in Holland gelandet34. Hier bereitete er den Winter über seine Rückkehr nach England vor. Sein Schwager Karl, der an der Niederwerfung Warwicks stark interessiert war, weil jener mit Ludwig XI. ein enges Bündnis gegen ihn geschlossen hatte35, unterstützte ihn mit Geld und Truppen und gewann ihm auch die Hilfe der hansischen Auslieger, die durch feindliches Verhalten Eduards Pläne hätten in Frage stellen können. Er bot der Hanse ein Bündnis an und begehrte, daß sie den Handel mit England und Frankreich einstellte. Eduard selbst versprach, wie uns der Sekretär des Kontors zu Bergen, Christian van Geren, mitteilt, den Hansestädten für ihre Unterstützung die Privilegien bestätigen zu wollen36. Wir wissen nicht, ob und wie die Hanse zu den Anträgen Stellung genommen hat. Das Brügger Kontor hielt nicht viel von einem Bündnis mit dem Herzog; es meinte, daß er seine Haltung doch wieder ändern werde, wenn Eduard in England siegreich sei. Danzig dagegen war damit einverstanden, daß seine Auslieger in burgundische Dienste traten. Danziger Schiffe waren es dann auch vor allem, die Eduard IV. nach England zurückführten37.
Allein die Hoffnungen, die man in den Hansestädten auf eine mit hansischer Hilfe herbeigeführte Wiedereinsetzung des englischen Königs gesetzt haben mochte, erfüllten sich nicht. Eduard nahm, nachdem er durch die Schlachten bei Barnet und Tewkesbury Warwick und Margarete niedergeworfen hatte, seinealte Politik, die sich auf Burgund und Köln stützte, wieder auf. Im Juli bestätigte er den Kölner Kaufleuten ihre Privilegien wieder auf ein Jahr38.
Demgegenüber bemühte sich die Hanse, die strenge Durchführung des Tucheinfuhrverbots zu erreichen. In den meisten westlichen Hansestädten trat das Verbot Martini 1470 in Kraft, Lübeck und Hamburg verkündeten es bei sich zur selben Zeit und forderten die livländischen und sächsischen Städte auf, es zu befolgen. Von auswärtigen Fürsten traten die Könige von Polen und Dänemark dem hansischen Vorgehen bei und verschlossen dem englischen Tuch ihre Länder39. Aber wie bei den früheren Verkehrsverboten war auch diesmal eine vollständige und längere Zeit dauernde Sperrung des hansischen Gebiets wegen der Eifersucht der Städte untereinander nicht zu erreichen. Im September 1471 wurde vom Brügger Kontor darüber geklagt, daß die Danziger von Seeland aus englische Laken in Fässern nach dem Osten verfrachteten. Jene dagegen erhoben Beschwerde, daß der Westen das Verkehrsverbot wenig beachte, und daß englisches Tuch in Mengen nach Frankfurt, Nürnberg und Breslau komme40.
Die Danziger traten nach wie vor für eine energische Führung des Seekrieges ein und drängten unaufhörlich die andern Städte, sich an den Rüstungen zu beteiligen41. Als Lübeck immer noch zögerte, gingen sie wieder allein vor. Im Sommer 1471 setzten sie das große französische Krawel, das ihnen den Konflikt mit Ludwig XI. eingebracht hatte42, instand und sandten das Schiff mit einigen anderen nach den Niederlanden43. Doch entsprach das Krawel den Erwartungen nicht. Nachdem es imJanuar und Februar eine erfolglose Kreuzfahrt durch den Kanal unternommen hatte, lag es lange Zeit untätig im Swin44. Die andern hansischen Auslieger dagegen setzten den Kaperkrieg fort, und es gelang ihnen manch guter Fang. Im ganzen war aber 1471 der Krieg nicht so lebhaft wie im Jahr zuvor. Auf die Kriegführung mag hemmend eingewirkt haben, daß Karl von Burgund den hansischen Ausliegern das im Sommer erteilte Geleit bald wieder entzog und ihnen seine Häfen, die für sie die einzig mögliche Operationsbasis bildeten, verschloß45.
1472 begannen die kriegerischen Aktionen mit frischen Kräften von neuem. Lübeck trat zu Anfang des Jahres in den Kampf ein. Im Verein mit Hamburg schickte es eine stattliche Anzahl von Kriegsschiffen in die Nordsee46. Aber auch die Gegner der Städte rüsteten starke Seewehren. Die Franzosen erschienen im Sommer mit achtzehn Schiffen in See. Sechs hansische, die gegen sie ausgefahren waren, mußten nach rühmlichem Gefecht vor der Übermacht in die Wielinge zurückweichen. Eine Zeitlang beherrschten die Franzosen das Meer und gefährdeten die Verbindung zwischen England und dem Festlande47. Doch bald erschienen die Engländer mit großer Macht in See. Nachdem sie die Franzosen in die normannischen Häfen zurückgescheucht hatten, wandten sie sich gegen ihren andern Gegner. Sie überfielen die in den Wielingen ungeschützt vor Anker liegenden lübischen Schiffe und nahmen sie fort48. Ebensowenig Erfolg hatten die Bremer Auslieger. Sie erlitten Schiffbruch, wurden an dieholländische Küste getrieben und dann im Haag mit Genehmigung des Herzogs hingerichtet49.
Noch während sich diese Kämpfe in den niederländischen Gewässern abspielten, knüpfte Eduard ganz insgeheim durch seine Gesandten, welche sich im Frühjahr 1472 am burgundischen Hofe aufhielten, Verhandlungen mit dem Brügger Kontor an. Weite Kreise in England wünschten dringend die Wiederherstellung des Friedens. Gegen London, das jeglichem Entgegenkommen immer noch abgeneigt war, hatte sich unter den Großen und auch unter den Kaufleuten eine Partei gebildet, die den König drängte, die Verhandlungen zu eröffnen50. Auch gewichtige Gründe der äußeren Politik sprachen für die Beilegung des Zwistes. Die Grundlage der englischen Politik war nach Eduards Rückkehr noch mehr als vorher das Bündnis mit Burgund. Karl der Kühne forderte aber nach wie vor die Einstellung der Feindseligkeiten, die seinen Plänen hinderlich waren. Denn der englische Bundesgenosse mußte, sollte er für ihn von Wert sein, die Hände frei haben. Andrerseits wollte er auch mit der Hanse Frieden halten und wünschte im Interesse des Handels seines Landes, daß die hansischen Auslieger möglichst bald wieder von der See verschwänden. Deshalb hatte er schon vor Ausbruch des Krieges beiden Parteien angeboten, durch seinen Schiedsspruch ihren Streit zu entscheiden, und hatte im Winter 1471 nochmals den Versuch gemacht zu vermitteln51.
Die Versammlung der wendischen Städte, die im Juli zu Lübeck tagte, erklärte sich bereit, die englischen Anträge anzunehmen und am 1. Mai 1473 eine Tagfahrt abzuhalten. Die Städte wollten aber vor Beginn der Verhandlungen mit England keinen Stillstand schließen52. Der Kriegszustand dauerte noch bis in den Sommer 1473. Danzig und Lübeck beteiligten sich zwar nicht mehr an den kriegerischen Aktionen, aber die hamburgischenAuslieger und das große Krawel, das Danzig an einige seiner Bürger verkauft hatte, und das jetzt unter dem Befehl des bekannten und gefürchteten Seehelden Paul Beneke stand53, hielten den englischen und neutralen Handel in der Nordsee und im Kanal noch fast ein ganzes Jahr in Atem. Erst der Abschluß des Waffenstillstandes, der am 25. Juni 1473 erfolgte, setzte ihrer erfolgreichen Tätigkeit ein Ziel. Die hansischen Auslieger, welche den Ruhm der deutschen Seetüchtigkeit herrlich bewährt und den deutschen Namen noch einmal bei allen Völkern des Westens gefürchtet gemacht hatten, wurden von ihren Städten zurückgerufen54.
Nach kurzen Vorverhandlungen, die vom Brügger Kontor geführt worden waren, begannen im Juli 1473 in Utrecht die bedeutungsvollen Beratungen zwischen der Hanse und England. Als Vertreter der Städte waren nach den Festsetzungen der lübischen Märzversammlung Lübeck, Hamburg, Danzig, Dortmund, Münster, Deventer, Bremen und außerdem noch Kampen erschienen55. Auch die drei hansischen Kontore zu Brügge, London und Bergen waren vertreten. Von der Gegenseite hatten sich Gesandte des englischen Königs, der Herzöge von Burgund und Bretagne, des Herrn von Bergen op Zoom, der Lande Holland, Seeland und Friesland, der Städte Antwerpen, Mecheln, Dinant und Köln eingefunden56. Sie alle wünschten, mit der Hanse wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Die Hanse stand durchaus im Mittelpunkt des Kongresses, welcher beinahe ein Jahr hindurch in der alten Bischofsstadt Utrecht tagte. Sie war sich ihrer glänzenden Stellung wohl bewußt und wollte nicht ohne Entschädigung für die langen Kriegsmühen Frieden schließen. Mit einer bewundernswerten Zähigkeit verfochten diestädtischen Ratssendeboten ihre Forderungen, so daß die englischen Gesandten am Schluß erklärten, sie wollten lieber mit allen Fürsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern57.
Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu schließen58, konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln, die hansischen Bedingungen in eine für England annehmbare Form zu fassen. Dazu waren dreimalige wochenlange Verhandlungen nötig. Die Hansen setzten die drei Hauptforderungen, die sie beim Beginn der Tagfahrt aufgestellt hatten, Schadenersatz, Aufhebung des Urteils und Bestätigung der Privilegien59, wenn auch nicht in der zuerst von ihnen verlangten Form, so doch in der Sache durch. Schritt für Schritt wichen die englischen Unterhändler zurück. Zuerst willigten sie in die Wiederverleihung der ihrer Meinung nach durch den Krieg verwirkten Privilegien. Dann gestanden sie anstatt des vollen Ersatzes des Schadens eine angemessene Entschädigung zu, und schließlich erklärten sie sich auch bereit, wenigstens die Rechtskraft des 1468 gegen die hansischen Kaufleute gefällten Urteils aufzuheben und alle Prozesse gegen die Hansen niederzuschlagen60.
Hatten sich beide Parteien hierüber verhältnismäßig schnell geeinigt, so machte es der Hanse einige Schwierigkeiten, ihre andern Forderungen, von denen die Preisgabe der Kölner für England die härteste war61, durchzusetzen. Die englischen Gesandten wollten nach der Bewilligung jener drei genannten Punkte zu weiteren Zugeständnissen nicht bevollmächtigt sein; die Verhandlungen mußten, zumal auch die Hansen die Bestätigung aller Abmachungen durch das Parlament forderten, Ende Juli abgebrochen werden62. Als sie im September wiederaufgenommenwurden, suchten die Engländer die Hansen durch Ausflüchte hinzuhalten. Aber die Drohung dieser, sofort abzureisen, und die Nachricht von der hansisch-französischen Einigung, von der die Engländer eine ungünstige Einwirkung auf den Fortgang ihrer Verhandlungen befürchteten63, ließen es ihnen ratsam erscheinen, ihren Widerspruch gegen die Wiederaufnahme der Beratungen fallen zu lassen. Am 19. September wurde zwischen den hansischen und englischen Vertretern ein Vertrag abgeschlossen, der den Waffenstillstand bis zum 1. März 1474 verlängerte. In der Zwischenzeit sollte die Übereinkunft, die in der Hauptsache die hansischen Forderungen bewilligte, vom Parlament bestätigt werden64.
Die Kölner bemühten sich vergeblich, die Einigung zwischen der Hanse und England, die auf ihre Kosten geschehen sollte, zu hintertreiben. Ihre Versuche, sich in England unter den Tuchmachern eine Partei zu bilden, die ihre Sache im Parlament führte, mißglückten. Die große Mehrheit des Landes und auch Londons zog den Frieden mit der Hanse vor. Das Parlament trat der Politik seines Königs bei und bestätigte in einer Akte die Abmachungen vom September65. Ebenso bewilligte auch Eduard alle hansischen Forderungen. Nur in einem Punkte wollte er den Vertrag nicht ratifizieren. Wenn er schon die Kölner preisgab, so sträubte er sich doch dagegen, seine Niederlage in dem Vertrage einzugestehen. Er gab seinen Gesandten den strikten Befehl, die Änderung des die Kölner betreffenden Artikels zu verlangen, da die ausdrückliche Nennung der befreundeten Stadt seine Ehre verletze66.
Die Hanse war klug genug, diesem Wunsche des Königs Rechnung zu tragen. Der Vertrag, der aus den Beratungen imFebruar hervorging, enthielt nur die allgemeine Bestimmung, daß der Ausschluß aus der Hanse auch den aus den hansischen Privilegien in England nach sich ziehen sollte. Aber in einem Nebenvertrage, der über die Anwendung einzelner Artikel nähere Erklärungen gab, wurde bestimmt, daß vom 1. August ab den Kölnern die hansischen Freiheiten entzogen werden sollten67.
Am 24. Februar 1474 erreichten die langwierigen Verhandlungen ihr Ende. Vier Tage später wurden die Originale des Friedensvertrages verlesen und von den Gesandten unterschrieben68. Die Übereinkunft brachte der Hanse die Aufhebung der Rechtskraft des Urteils, die Niederschlagung aller Prozesse wegen der Wegnahme von englischen Schiffen und Gütern und vor allem die uneingeschränkte Anerkennung ihrer Privilegien. Mit Recht konnte Lübeck sagen, daß der Bestand der Freiheiten gefestigter sei als je zuvor69. Deren Bestätigung durch eine Parlamentsakte war ein großer Erfolg der hansischen Politik. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Stellung der hansischen Kaufleute war ferner die Überlassung der Stalhöfe zu London und Boston und eines für den Handel bequem gelegenen Hauses in Lynn zu dauerndem Eigentum an die Hanse. Sie selbst hielt dieses Zugeständnis für so wertvoll, daß sie um seinetwillen ihre Schadenersatzansprüche von 25 000 £ auf 10 000 £ heruntersetzte. Diese Summe sollte durch den Erlaß gewisser Zölle, welche die Kaufleute bei der Ein- und Ausfuhr bezahlen mußten, in den nächsten Jahren gedeckt werden. Außerdem machten die Engländer noch eine Reihe wichtiger Zugeständnisse, darunter die Anerkennung der Abmachungen durch London, die Erneuerung der alten zwischen London und den hansischen Kaufleuten geschlossenen Verträge, die Wiedereinsetzung der Kaufleute in die Bewachung des Bischofstors, die Abstellung der hansischen Klagen über saumselige Rechtspflege, über falsches Wiegen, über Bedrückungen durch Zollbeamte.
Der vollständige Sieg und der glänzende Erfolg, den die lübischePolitik in Utrecht errang70, wird durch eine Betrachtung der Gegenleistungen, zu denen sich die Hanse bequemte, noch klarer. Von den großen Forderungen der englischen Kaufleute, die in den vierziger Jahren den eigentlichen Anlaß zu dem jahrzehntelangen Ringen zwischen der Hanse und England gebildet hatten, war nichts übrig geblieben. Die Engländer mußten sich damit begnügen, daß ihnen von der Hanse die Freiheiten zugesichert wurden, die sie vor dem Kriege besessen hatten71, und daß dieses Zugeständnis in dem Friedensinstrument durch die Aufnahme der den englischen Handel in Preußen und den übrigen Hansestädten betreffenden Bestimmungen aus dem Vertrage von 1437 festgelegt wurde72.
Obwohl diese Artikel, wie die Vergangenheit gezeigt hatte, wegen ihrer unklaren Fassung ziemlich wertlos waren, so drohte doch an ihnen beinahe der ganze Friede zu scheitern. Die englischen Gesandten bestanden nämlich hartnäckig auf ihrer Aufnahme und wollten nur unter dieser Bedingung den Abschluß vollziehen73. Ebenso bestimmt lehnte aber Danzig die Annahme dieser Paragraphen ab, auf Grund deren, wie es meinte, die englischen Kaufleute den Handel mit Russen, Polen und Litauern verlangen könnten74. Die Städte bemühten sich vergeblich, diese Einwendungen durch den Hinweis auf die früheren Verträge und durch die Hinzufügung einer Klausel, die besagte, daß der Kaufmann an einem fremden Orte an Rechten hinter dem Bürger zurückstehen solle75, zu entkräften. Auch die Erklärungen derenglischen Gesandten, daß Danzig die Artikel nach seiner alten Gewohnheit interpretieren könne76, und daß sie für ihre Kaufleute nur die Freiheiten verlangten, die diese in Preußen vor Beginn der Fehde besessen hätten77, vermochten Danzig nicht umzustimmen. Es hielt seinen Protest aufrecht und lehnte die geforderte Besiegelung des Vertrages ab78.
Infolgedessen sah sich Lübeck genötigt, die Auswechselung der Bestätigungsurkunden, die vertragsmäßig am 1. August erfolgen sollte, zu verschieben79. Da dadurch auch die Freigabe der Fahrt nach England nicht möglich wurde, mochte Lübeck hoffen, daß Danzig, dem an der Eröffnung des Handelsverkehrs so viel lag, daß es schon vor dem 1. August Schiffe nach England abgeschickt hatte80, diesem Druck bald nachgeben werde. Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den Vertrag annahm. Es machte den Vorbehalt, daß die Engländer nur dieselben Handelsfreiheiten wie die nichtpreußischen Hansen genießen und die Zölle und Abgaben wie die auswärtigen Kaufleute bezahlen sollten81.
Außer Danzig zögerte noch eine ganze Reihe anderer Städte mit dem Beitritt zum Vertrage. Während von den süderseeischen, westfälischen und wendischen Städten die Zustimmungserklärungen im Laufe des Sommers 1474 einliefen, konnten die sächsischen und pommerschen Städte nur schwer zur Anerkennung der Übereinkunft bewogen werden82. Die livländischen Städte trugen Bedenken, weil sie den Engländern den Zutritt zu ihren Gebietennicht gestatten wollten83. Auch Kolberg lehnte den Frieden ab wegen der Verluste, welche die Engländer seinen Bürgern zugefügt, und für die es eine genügende Entschädigung nicht hatte erlangen können84. Die Städte, die dem Vertrage nicht beitraten, traf nach den Abmachungen der Ausschluß aus den hansischen Privilegien in England.
Die Langsamkeit der Anerkennung des Vertrages durch die Städte hatte zur Folge, daß in England die Vertragsbestimmungen nicht ausgeführt werden konnten. Erst im Herbst 1474 fanden sich die hansischen Vertreter, die von den Städten mit der Übernahme der Stalhöfe beauftragt waren, in London ein und begannen mit dem königlichen Rat die Verhandlungen85. Im Frühjahr 1475 waren diese so weit gediehen, daß der König und London den hansischen Kaufleuten die Stalhöfe zu London, Boston und Lynn zu dauerndem Eigentum übergeben konnten86. Ebenso wurden die anderen Bestimmungen des Friedens in Kraft gesetzt. London erkannte die hansischen Freiheiten an und erneuerte die alten Urkunden, welche es 1282, 1369, 1418 und 1427 den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben hatte. Eduard IV. bestätigte den Hansen das Privileg Richards II. von 1377 und ließ am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt machen. Ferner gestattete er den Kaufleuten, die Kustumen und Subsidien bis zum Betrage von 10 000 £ als Entschädigung zurückzubehalten87.
Im Sommer 1475 wurde das Kontor zu London wiederhergestelltund von den Kaufleuten ein neuer Vorstand gewählt88. Die Statuten des Kontors wurden von den Städten in Utrecht 1474 und auf den beiden großen Hansetagen des Jahres 1476 zu Lübeck und Bremen sorgfältig durchgesehen und einige wichtige neue Verfügungen getroffen. Der Vorstand sollte in Zukunft aus den drei Dritteln gleichmäßig genommen werden89. Die Kaufleute, welche in den letzten Jahren gegen die Gebote der Städte verstoßen hatten, wurden für immer von der Wahl in den Rat ausgeschlossen. Bei Verlust der Hanse wurde verboten, gegen einen Hansen vor einer anderen Instanz als vor den Städten Klage zu erheben90. Andere Bestimmungen betrafen die Schoßzahlung, das Verhältnis des Londoner Kontors zu den anderen Niederlassungen, das Wohnen auf dem Stalhof, das Vermieten der Kammern, die Führung eines eignen Siegels durch das Kontor91. Die Bitte der Kaufleute, ihnen ein Wasserrecht zu geben, damit sie die Streitigkeiten der Schiffer und des Schiffsvolks entscheiden könnten, konnten die Städte nicht erfüllen, da es kein allgemein anerkanntes Wasserrecht gab. Sie wiesen die Kaufleute an das Brügger Kontor, welches ihnen seine Bestimmungen mitteilen sollte92.
Die Hansetage zu Lübeck und Bremen brachten die Wiederaufnahme Kölns in die Hanse. Nachdem seine Sonderpolitik in England und Flandern zu keinem Ergebnis geführt hatte, blieb ihm nichts anderes übrig als den Anschluß an die Hanse wieder zu suchen und sich ihren Forderungen zu unterwerfen. Wir wollen hier nur die Vertragsbestimmungen erwähnen, die Kölns Verhältnis zum Londoner Kontor betrafen. Die Kölner mußten sich verpflichten, dem Kontor die Privilegien, Register, Rechnungsbücher und Kleinodien, die sie 1468 an sich genommen hatten, zurückzugeben. Ihre Kaufleute sollten in England bis zueiner Summe von 250 £ an das Kontor doppelten Schoß zahlen und Gehorsam gegen die Älterleute und die Satzungen des Kaufmanns versprechen. Dafür wurden sie in die Rechte und Freiheiten der Hanse wiederaufgenommen und dem Kontor befohlen, ihnen den Zutritt zum Stalhof nicht mehr zu verwehren93.
Das Londoner Kontor widersetzte sich der Ausführung der Übereinkunft und verweigerte den Kölner Kaufleuten nach wie vor die Aufnahme94. Die Städte versuchten nochmals zu vermitteln. Auf ihre Veranlassung verhandelten 1477 auf dem Antwerpener Pfingstmarkt Vertreter des Kontors und Kölns über die Beilegung des Zwistes. Die Verhandlungen führten aber zu keinem Resultat95. Um die Zulassung seiner Kaufleute zum Kontor zu erlangen, mußte Köln schließlich allen Forderungen nachgeben. Am 11. November 1478 wurde zwischen ihm und dem Kontor Frieden geschlossen. Für die Aufnahme seiner Kaufleute mußte es dem Kontor noch eine Entschädigung von 150 £ zahlen96. Von einer Aussöhnung mit Gerhard von Wesel, dem Führer Kölns in der Zeit der Trennung, wollten aber die hansischen Kaufleute auch jetzt nichts wissen. Er blieb vom Genuß der Privilegien in England ausgeschlossen. Erst im nächsten Jahre brachten die Städte hier eine Einigung zustande97.
Das letzte Jahrzehnt der Regierung Eduards IV. verlief ohne wesentliche Störungen der hansisch-englischen Beziehungen. Eduard IV. schützte Handel und Schiffahrt vor den Übergriffen und Gewalttaten der englischen Piraten und sorgte für die Beobachtung des Vertrages und der hansischen Privilegien98.
Den englischen Kaufleuten war es nicht gelungen, ihre hansischen Konkurrenten vom heimischen Markte zu verdrängen; die Hanse konnte vielmehr 1474 ihre kommerzielle Stellung in England neu befestigen. Nach dem Abschluß des Friedens erholtesich ihr Handel bald von den Wunden, welche ihm die lange Kriegszeit geschlagen hatte. Wenn wir auch über seine Größe im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts wenig unterrichtet sind, so ist doch unverkennbar, daß diese Jahre des Friedens für den hansischen Handel in England eine Zeit des Aufschwungs waren. Im Sommer 1475 zahlten die hansischen Kaufleute in London für ihre Ein- und Ausfuhr nur 130 £ Zoll, vom Juli 1478 bis zum September 1479 aber von der Ausfuhr allein schon 782 £ und vier Jahre später sogar 957 £ Zoll. Ihre Tuchausfuhr, welche 1422 4464 Stück und 1461 6159 Stück betragen hatte, stieg bis 1500 auf 21 389 Stück99.
Die Hansen besorgten ferner wieder fast ausschließlich die Einfuhr der wichtigen Rohstoffe aus dem östlichen Europa. Der englische Aktivhandel nach Preußen war lange nicht mehr so umfangreich wie vor fünfzig Jahren100. Sein Rückgang war vor allem eine Folge der häufigen Streitigkeiten mit Dänemark, welche den englischen Kaufleuten in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts den Zugang zur Ostsee fast dauernd verschlossen101. Auch die Loslösung Danzigs vom Orden war nicht ohne Einfluß auf den englischen Handel. Während früher der Hochmeister wiederholt zugunsten der auswärtigen Kaufleute eingegriffen hatte, unterwarf seit dem Ordenskrieg Danzig, das 1457 vom polnischen König die vollkommene Landeshoheit in allen Verkehrs-, Schiffahrts- und Handelsangelegenheiten erhalten hatte102, die fremden Kaufleute ohne Ausnahme einer strengen GästepolitikDie Vergünstigungen, welche den Engländern früher zuweilen zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen nur die Freiheiten gelassen, welche die nichtpreußischen Hansen besaßen. Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander und mit den anderen Gästen; nur der Verkehr mit den Bürgern preußischer Städte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel war aber nicht bloß auf den Ankunftshafen beschränkt, sie durften mit ihren Waren auch die preußischen Landstädte aufsuchen. Thorn und Elbing wachten streng darüber, daß jenen dieses Recht nicht verkürzt und sie an dem freien Umherziehen im Lande von Danzig nicht gehindert würden103.
Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in Livland festen Fuß zu fassen, um von dort mit den Russen in unmittelbaren Handelsverkehr treten zu können. Sie erhoben wiederholt die Forderung, daß die Städte ihnen in Riga, Dorpat, Pernau und Reval Privilegien gewähren sollten. Doch gelang es den Hansen, jene aus diesen Gebieten fast vollständig fernzuhalten und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die Engländer durften nur die Städte an der Küste als Schiffer aufsuchen, aber weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben. Ins Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten. Die Einfuhr des englischen Tuchs suchten die Städte gleichfalls zu hindern. Sie untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen oder an Russen zu verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474 blieb den Engländern der Besuch Livlands verboten, obwohl ihre Gesandten in Utrecht die Forderung, den Verkehr freizugeben, erneuert hatten. Die livländischen Städte lehnten, wie wir sahen, sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die Engländer nicht zulassen zu müssen104.
Der Warenaustausch zwischen England und den nordischen Reichen wurde nach wie vor hauptsächlich von den Hansenvermittelt. Der Handel der Engländer nach Bergen kam trotz wiederholter Anstrengungen nicht wieder in Aufschwung. Als sich nach dem Ausbruch des Krieges der Städte mit Erich von Dänemark die englischen Kaufleute in Bergen, das von den Deutschen geräumt war, wieder festzusetzen suchten, überfiel der Kaperführer Bartholomäus Voet die Stadt und versetzte dem englischen Handel einen vernichtenden Schlag. Seitdem hören wir für lange Zeit nichts mehr von einem englischen Verkehr in Bergen105. Die Engländer begannen nun in die Gebiete selbst einzudringen, aus denen die Produkte des Nordens kamen; besonders fuhren sie nach Island. Die dänischen Könige waren nicht imstande, diese Fahrten, die ihre Stapelpolitik durchbrachen, zu verhindern. Der englische Verkehr nach Island, teils erlaubter, teils Schleichhandel, war recht lebhaft. Aber die Kaufleute waren wegen der zahlreichen Gewalttaten und Plünderungen, die sie verübten, bei den Isländern nicht gern gesehene Gäste. Ihre Ausschreitungen waren, wie wir sahen, der vornehmste Grund für die wiederholten dänisch-englischen Fehden106. Seit den siebziger Jahren treffen wir auch deutsche Händler, besonders aus Hamburg und Danzig, auf Island. Die Engländer, über die Konkurrenz wenig erbaut, gerieten mit ihnen wiederholt zusammen; es gelang ihnen aber nicht, die Hansen aus dem Islandhandel zu verdrängen107.