[679]Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 52–53.[680]Spencer. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 271.[681]Vergl. S. 126.[682]Spencer. A. a. O. S. 272.[683]So ist es unter anderen bei den Dualla in Kamerun (Max Buchner, Kamerun. S. 31), bei den Gabunesen, wo nur derun grand mondeist, welcher viel Weiber, viel Rum, einen Cylinderhut und Kredit bei einem weissen Kaufmanne besitzt (Compiègne.L’Afrique équatoriale. Gabonais.S. 188), und in Sierra Leone; je grösser die Zahl der Weiber, desto reicher und angesehener ist der Mann; 25–50 Frauen sind daher keine so grosse Seltenheit bei den Fürsten dieses Landes. Als ein Weisser seinen Diener, den Sohn eines solchen Fürsten, fragte, wie viel Frauen sein Vater besitze, antwortete er in niedergeschlagenem Tone:twelf,that’s all(zwölf, das ist alles), dadurch gleichsam eingestehend, dass sein Vater nur geringes Ansehen geniesse (Globus. Bd. XLVII. S. 249).[684]Le livre de Marco Polo, parM. G. Gauthier. Paris 1865. Bd. II. S. 384. Kamen Fremde an, so bemühte sich jeder Hausherr, einen von ihnen mit nach Hause zu nehmen und ihm alle Frauen seiner Familie zu übergeben, während er selbst auszog. Die Frauen hingen ein Zeichen über ihre Thüre, welches nicht eher abgenommen ward, als bis der Fremde abreiste, worauf der Hausherr zurückkehren konnte.[685]K. E. von Ujfalvy. Aus dem westlichen Himalaya. Erlebnisse und Forschungen. Leipzig 1884. S. 294.[686]A. v. ChamissosWerke. Leipzig 1836. Bd. I. S. 217.[687]A. von Middendorff. Sibirische Reise. St. Petersburg 1875. Bd. IV. S. 1407.[688]Waitz. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 314.[689]Hall.Narrative of the second arctic Expedition.Washington 1879. S. 102.[690]Bérenger-Féraud.Les peuplades de la Sénégambie.S. 98.[691]Ausland 1867. S. 88.[692]CombesetTamisier.Voyage en Abyssinie.Bd. II. S. 16.[693]A. a. O. S. 129.[694]Compiègne.L’Afrique équatoriale. Gabonais.S. 192.[695]Globus. Bd. XLVII. S. 249.[696]Otto H. Schütz. Reisen im südwestlichen Becken des Kongo. Berlin 1881. S. 91.[697]Thomson. Durch Massailand. S. 395.[698]Post. Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. S. 82.[699]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 121.[700]Diesem zufolge ist es z. B. bei einigen Stämmen Guyanas dem beleidigten Manne erlaubt, die Frau des Beleidigers so oft zu beschlafen, als dies mit der seinigen geschehen ist.[701]Post. Anfänge des Staats- und Rechtlebens. S. 201. Das Töten eines oder beider schuldigen Teile steht im Belieben des Mannes bei den Kaffern, Araukanern, Redschang auf Sumátra, Tonkinesen, Kirgisen und Belutschen; ebenso bei den Chinesen und den Črnagorzen. Der alte Athener und Römer erschlug den ertappten Buhlen seines Weibes, Kebsweibes oder sonstigen weiblichen Mitgliedes seiner Familie; in Siam konnte früher der Gatte nach Belieben einen oder beide Teile umbringen. Nach den Gesetzen der Beduinen, derGraugans, den Gesetzen Knuts, demGutalagh, kann der Ehebrecher busslos erschlagen werden, desgleichen nach dänischem und ostgotischem Rechte.[702]Post. Geschlechtsgenossenschaft. S. 85.[703]Zöller. Forschungsreisen in der deutschen Kolonie Kamerun. Bd. II. S. 59.[704]Globus. Bd. XLVII. S. 249.[705]Sehr oft wird dem treulosen Weibe zum Zeichen der Schmach das Haar abgeschnitten, so bei den Malediven, Battak, Pogghiinsulanern, Redschang und den alten Chibcha. NachTacituswurde die germanische Ehebrecherin mit abgeschnittenem Haar nackt aus dem Hause gejagt und mit Geisselhieben durch die Ortschaft getrieben; nach westgotländischem Recht ward ihr der Mantel von der Schulter gerissen und der hintere Teil des Hemdes abgeschnitten. Schimpfliche Aufzüge veranstalten die Kalmücken und Indier; in Korea erstrecken sich dieselben auch auf den Ehebrecher. (Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 207–208.)[706]So bei den Kabardinern, mehreren Indianern Brasiliens, den Miami in Nordamerika, den Zigeunern und einigen Germanen. Nach den Gesetzen Knuts verliert die untreue Ehefrau Nase und Ohren; nach dem Uplandsgesetze soll sie mit ihren Haaren, ihren Ohren und ihrer Nase zahlen, wenn sie nicht eine Busse von 40 Mark entrichten kann. Nasen- und Ohrenabschneiden sind die beliebtesten Verstümmelungen.[707]Ausland 1857. S. 978.[708]Üblich bei den Redschang, den Dayak, in Siam, bei den Pahari in Indien, bei den Kalmücken, Mongolen, Tscherkessen, Kaffern, Mandingo u. s. w. Die Busse, welche der Verführer zu entrichten hat, ist nicht selten der Kauf- oder Brautpreis, wofür alsdann die Frau wohl an den Ehebrecher übergeht; ein Beweis, wie wenig auf dieser Stufe das Weib an sich geschätzt wird. Nach den Gesetzen Aethelbirths sollte der Ehebrecher die Missethat mit seinem Wergelde büssen und für das Geld ein anderes Weib sich verschaffen und dem Manne, dessen Weib er belegt, dasselbe zuführen. Auch nach derLex Bajuvariorumist die Strafe der Unzucht mit der Ehefrau eines andern eine Busse an den Mann.[709]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 122.[710]Globus. Bd. XX. S. 158.[711]Daher richtiger: das Harem als der Harem zu sagen wäre.[712]Otto Henne Am Rhyn. Allgemeine Kulturgeschichte. Leipzig 1877. Bd. I. S. 549.[713]Ferdinand Justi. Geschichte des alten Persiens. Berlin 1876. S. 125.[714]Sogar in China dürfen heute noch gewisse Mitglieder der kaiserlichen Familie und die Familien der höchsten erblichen Fürsten eine gewisse Anzahl Eunuchen (Lao-kungd. h. „alter Hahn“) in ihre Dienste nehmen. Siehe: G.Carter Stent. Chinesische Eunuchen. Leipzig o. J. S. 12. Dies spricht deutlich dafür, dass in früheren Zeiten auch dort die Abschliessung des Weibes eine strengere gewesen als jetzt.[715]Albert Forbiger. Hellas und Rom. Leipzig 1876. Zweite Abteil. Bd. I. S. 65.[716]Paul Mantegazza. Indien. S. 276.[717]Herm. von Schlagintweit. Reisen in Indien und Hochasien. Jena 1871. Bd. II. S. 48.[718]Dr. J. J.Rein. Japan. Bd. I. S. 475.[719]H.Spencer. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 273–274.[720]Buchner. Kamerun. S. 31.[721]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 106.[722]Tscheng-ki-Tong. China und die Chinesen. S. 57.[723]Ed. CombesetM. Tamisier.Voyage en Abyssinie1835–1837. Paris 1838. Bd. II. S. 17.[724]Nachtigal. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.[725]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 122.[726]A. a. O. S. 127.[727]Siehe S. 220 ff.[728]Richard F. Burton.The Lake Regions of central Afrika.London 1860. Bd. II. S. 24.[729]Herm. Soyaux. Aus Westafrika. Erlebnisse und Beobachtungen. Leipzig 1879. S. 161. Der Verfasser und andere bedienen sich hier des AusdrucksJus primæ noctis, welcher gemeiniglich das sogenannte „Herrenrecht“ des Mittelalters bezeichnen soll. Es sind aber zwei völlig verschiedene Erscheinungen. In Afrika handelt es sich um ein Recht nur insofern, als es durch Kauf erworben ist; das sogen.Jus primæ noctisEuropas entstammte dagegen der Machtfülle des Herrn. Ich komme auf diese Frage bald zurück.[730]A. E.Lux. Von Loanda nach Kimbundu. Wien 1880. S. 37.[731]Siehe oben S. 223.[732]Lippert. A. a. O. —Peschelwarnt mit Recht, auf eine Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche Reinheit aus dem Mangel eines sprachlichen Ausdruckes zu schliessen, durch welchen Jungfrau und Frau unterschieden werden (Peschel. Völkerkunde. S. 219). Solche Unterscheidungen fehlen den sittenstrengen Abiponen, wie auch den Buschmännern. Betreffs der letzteren scheint indesPescheldem ZeugnisseChapmans, wonach sie nur Neigungsehen schliessen, zu viel Gewicht beizulegen, denn es stehen diesem zahlreiche Gewährsmänner entgegen, die durchaus keine so günstige Deutung zulassen.[733]Labiis minoribus abscissis labiae majores inde a Veneris monte usque ad vaginam sanando ita copulantur, ut fistula sola ad urinam fundendam pateat.[734]Beschrieben von Dr.PeneyimBulletin de la Société de géographievon Paris, 1859. Bd. I. S. 341–388 und „Ausland“ 1859. S. 822.[735]Dr. H. H.Ploss. Das Kind in Brauch und Sitte der Völker. Stuttgart 1876. Bd. I. S. 314–324.[736]Torale, sicut est mos judaicus et persicus, non inspiciunt. Novae nuptae tamen maritus mappam manu capit: mane autem puellae mater virginitatis signa viris muliebribusque domi ostendit eosque jubilare jubet, quod „calamitas domestica“, sc. filia, intacta abiit. Si non ostendeant mappam, maeret domus, „Prima enim Venus“ in Arabia „debet esse cruenta“. Maritus autem humanior, etsiamsi absit sanguis, cruore palumbino mappam tingit et gaudium fingens cognatis parentibusque ostendit; paululum postea puellae nonnulla causa dat divortium. Hic urbis et ruris mos idem est.(Burton.Personal Narrative of a pilgrimage to El-Medinah.Bd. III. S. 82).[737]Et quella medesima notte sposó la Imperatrice in presentia del Cardinal Salviati.Am folgenden Tage aber wurde die „Mappa“ für die Granden feierlich ausgestellt. So versichert ein Augenzeuge, der damalige venezianische Gesandte. (Viaggio fatto in Spagna del Magnif. Mssr. Andrea Navigiero.Vinegia 1563. S. 13.)[738]Eine ausführliche Schilderung des ganzen Verlaufes gab nach russischen Quellen Dr. O.Asbothim Archiv f. Anthropologie. Bd. XIII. S. 317–321. Zeigt sich aus irgend einem Grund der Mann unfähig, den entscheidenden Akt zu verrichten, so vollführt entweder die Freiwerberin die Zerreissung des Hymen mit den Fingern, oder man beauftragt den ältesten Freiwerber oder einen Ehrengast, einen Mann von soliden Sitten und Benehmen, die Zerreissung mittelst der Beiwohnung zu vollziehen.[739]Krauss. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 461–462.[740]Louise von Françoisschreibt sehr richtig: Eine Frau hat keine Ehre.... Was Ehre ist, wissen nur Männer, denn sie allein wissen für dieselbe einzustehen. Bei den Weibern heisst das Ding anders... nämlich Keuschheit und Treue. (L. v.François. Der Posten der Frau. Stuttgart o. J. Kollektion Spemann. Bd. XCIV. S. 104.)
[679]Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 52–53.
[679]Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 52–53.
[680]Spencer. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 271.
[680]Spencer. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 271.
[681]Vergl. S. 126.
[681]Vergl. S. 126.
[682]Spencer. A. a. O. S. 272.
[682]Spencer. A. a. O. S. 272.
[683]So ist es unter anderen bei den Dualla in Kamerun (Max Buchner, Kamerun. S. 31), bei den Gabunesen, wo nur derun grand mondeist, welcher viel Weiber, viel Rum, einen Cylinderhut und Kredit bei einem weissen Kaufmanne besitzt (Compiègne.L’Afrique équatoriale. Gabonais.S. 188), und in Sierra Leone; je grösser die Zahl der Weiber, desto reicher und angesehener ist der Mann; 25–50 Frauen sind daher keine so grosse Seltenheit bei den Fürsten dieses Landes. Als ein Weisser seinen Diener, den Sohn eines solchen Fürsten, fragte, wie viel Frauen sein Vater besitze, antwortete er in niedergeschlagenem Tone:twelf,that’s all(zwölf, das ist alles), dadurch gleichsam eingestehend, dass sein Vater nur geringes Ansehen geniesse (Globus. Bd. XLVII. S. 249).
[683]So ist es unter anderen bei den Dualla in Kamerun (Max Buchner, Kamerun. S. 31), bei den Gabunesen, wo nur derun grand mondeist, welcher viel Weiber, viel Rum, einen Cylinderhut und Kredit bei einem weissen Kaufmanne besitzt (Compiègne.L’Afrique équatoriale. Gabonais.S. 188), und in Sierra Leone; je grösser die Zahl der Weiber, desto reicher und angesehener ist der Mann; 25–50 Frauen sind daher keine so grosse Seltenheit bei den Fürsten dieses Landes. Als ein Weisser seinen Diener, den Sohn eines solchen Fürsten, fragte, wie viel Frauen sein Vater besitze, antwortete er in niedergeschlagenem Tone:twelf,that’s all(zwölf, das ist alles), dadurch gleichsam eingestehend, dass sein Vater nur geringes Ansehen geniesse (Globus. Bd. XLVII. S. 249).
[684]Le livre de Marco Polo, parM. G. Gauthier. Paris 1865. Bd. II. S. 384. Kamen Fremde an, so bemühte sich jeder Hausherr, einen von ihnen mit nach Hause zu nehmen und ihm alle Frauen seiner Familie zu übergeben, während er selbst auszog. Die Frauen hingen ein Zeichen über ihre Thüre, welches nicht eher abgenommen ward, als bis der Fremde abreiste, worauf der Hausherr zurückkehren konnte.
[684]Le livre de Marco Polo, parM. G. Gauthier. Paris 1865. Bd. II. S. 384. Kamen Fremde an, so bemühte sich jeder Hausherr, einen von ihnen mit nach Hause zu nehmen und ihm alle Frauen seiner Familie zu übergeben, während er selbst auszog. Die Frauen hingen ein Zeichen über ihre Thüre, welches nicht eher abgenommen ward, als bis der Fremde abreiste, worauf der Hausherr zurückkehren konnte.
[685]K. E. von Ujfalvy. Aus dem westlichen Himalaya. Erlebnisse und Forschungen. Leipzig 1884. S. 294.
[685]K. E. von Ujfalvy. Aus dem westlichen Himalaya. Erlebnisse und Forschungen. Leipzig 1884. S. 294.
[686]A. v. ChamissosWerke. Leipzig 1836. Bd. I. S. 217.
[686]A. v. ChamissosWerke. Leipzig 1836. Bd. I. S. 217.
[687]A. von Middendorff. Sibirische Reise. St. Petersburg 1875. Bd. IV. S. 1407.
[687]A. von Middendorff. Sibirische Reise. St. Petersburg 1875. Bd. IV. S. 1407.
[688]Waitz. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 314.
[688]Waitz. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 314.
[689]Hall.Narrative of the second arctic Expedition.Washington 1879. S. 102.
[689]Hall.Narrative of the second arctic Expedition.Washington 1879. S. 102.
[690]Bérenger-Féraud.Les peuplades de la Sénégambie.S. 98.
[690]Bérenger-Féraud.Les peuplades de la Sénégambie.S. 98.
[691]Ausland 1867. S. 88.
[691]Ausland 1867. S. 88.
[692]CombesetTamisier.Voyage en Abyssinie.Bd. II. S. 16.
[692]CombesetTamisier.Voyage en Abyssinie.Bd. II. S. 16.
[693]A. a. O. S. 129.
[693]A. a. O. S. 129.
[694]Compiègne.L’Afrique équatoriale. Gabonais.S. 192.
[694]Compiègne.L’Afrique équatoriale. Gabonais.S. 192.
[695]Globus. Bd. XLVII. S. 249.
[695]Globus. Bd. XLVII. S. 249.
[696]Otto H. Schütz. Reisen im südwestlichen Becken des Kongo. Berlin 1881. S. 91.
[696]Otto H. Schütz. Reisen im südwestlichen Becken des Kongo. Berlin 1881. S. 91.
[697]Thomson. Durch Massailand. S. 395.
[697]Thomson. Durch Massailand. S. 395.
[698]Post. Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. S. 82.
[698]Post. Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. S. 82.
[699]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 121.
[699]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 121.
[700]Diesem zufolge ist es z. B. bei einigen Stämmen Guyanas dem beleidigten Manne erlaubt, die Frau des Beleidigers so oft zu beschlafen, als dies mit der seinigen geschehen ist.
[700]Diesem zufolge ist es z. B. bei einigen Stämmen Guyanas dem beleidigten Manne erlaubt, die Frau des Beleidigers so oft zu beschlafen, als dies mit der seinigen geschehen ist.
[701]Post. Anfänge des Staats- und Rechtlebens. S. 201. Das Töten eines oder beider schuldigen Teile steht im Belieben des Mannes bei den Kaffern, Araukanern, Redschang auf Sumátra, Tonkinesen, Kirgisen und Belutschen; ebenso bei den Chinesen und den Črnagorzen. Der alte Athener und Römer erschlug den ertappten Buhlen seines Weibes, Kebsweibes oder sonstigen weiblichen Mitgliedes seiner Familie; in Siam konnte früher der Gatte nach Belieben einen oder beide Teile umbringen. Nach den Gesetzen der Beduinen, derGraugans, den Gesetzen Knuts, demGutalagh, kann der Ehebrecher busslos erschlagen werden, desgleichen nach dänischem und ostgotischem Rechte.
[701]Post. Anfänge des Staats- und Rechtlebens. S. 201. Das Töten eines oder beider schuldigen Teile steht im Belieben des Mannes bei den Kaffern, Araukanern, Redschang auf Sumátra, Tonkinesen, Kirgisen und Belutschen; ebenso bei den Chinesen und den Črnagorzen. Der alte Athener und Römer erschlug den ertappten Buhlen seines Weibes, Kebsweibes oder sonstigen weiblichen Mitgliedes seiner Familie; in Siam konnte früher der Gatte nach Belieben einen oder beide Teile umbringen. Nach den Gesetzen der Beduinen, derGraugans, den Gesetzen Knuts, demGutalagh, kann der Ehebrecher busslos erschlagen werden, desgleichen nach dänischem und ostgotischem Rechte.
[702]Post. Geschlechtsgenossenschaft. S. 85.
[702]Post. Geschlechtsgenossenschaft. S. 85.
[703]Zöller. Forschungsreisen in der deutschen Kolonie Kamerun. Bd. II. S. 59.
[703]Zöller. Forschungsreisen in der deutschen Kolonie Kamerun. Bd. II. S. 59.
[704]Globus. Bd. XLVII. S. 249.
[704]Globus. Bd. XLVII. S. 249.
[705]Sehr oft wird dem treulosen Weibe zum Zeichen der Schmach das Haar abgeschnitten, so bei den Malediven, Battak, Pogghiinsulanern, Redschang und den alten Chibcha. NachTacituswurde die germanische Ehebrecherin mit abgeschnittenem Haar nackt aus dem Hause gejagt und mit Geisselhieben durch die Ortschaft getrieben; nach westgotländischem Recht ward ihr der Mantel von der Schulter gerissen und der hintere Teil des Hemdes abgeschnitten. Schimpfliche Aufzüge veranstalten die Kalmücken und Indier; in Korea erstrecken sich dieselben auch auf den Ehebrecher. (Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 207–208.)
[705]Sehr oft wird dem treulosen Weibe zum Zeichen der Schmach das Haar abgeschnitten, so bei den Malediven, Battak, Pogghiinsulanern, Redschang und den alten Chibcha. NachTacituswurde die germanische Ehebrecherin mit abgeschnittenem Haar nackt aus dem Hause gejagt und mit Geisselhieben durch die Ortschaft getrieben; nach westgotländischem Recht ward ihr der Mantel von der Schulter gerissen und der hintere Teil des Hemdes abgeschnitten. Schimpfliche Aufzüge veranstalten die Kalmücken und Indier; in Korea erstrecken sich dieselben auch auf den Ehebrecher. (Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 207–208.)
[706]So bei den Kabardinern, mehreren Indianern Brasiliens, den Miami in Nordamerika, den Zigeunern und einigen Germanen. Nach den Gesetzen Knuts verliert die untreue Ehefrau Nase und Ohren; nach dem Uplandsgesetze soll sie mit ihren Haaren, ihren Ohren und ihrer Nase zahlen, wenn sie nicht eine Busse von 40 Mark entrichten kann. Nasen- und Ohrenabschneiden sind die beliebtesten Verstümmelungen.
[706]So bei den Kabardinern, mehreren Indianern Brasiliens, den Miami in Nordamerika, den Zigeunern und einigen Germanen. Nach den Gesetzen Knuts verliert die untreue Ehefrau Nase und Ohren; nach dem Uplandsgesetze soll sie mit ihren Haaren, ihren Ohren und ihrer Nase zahlen, wenn sie nicht eine Busse von 40 Mark entrichten kann. Nasen- und Ohrenabschneiden sind die beliebtesten Verstümmelungen.
[707]Ausland 1857. S. 978.
[707]Ausland 1857. S. 978.
[708]Üblich bei den Redschang, den Dayak, in Siam, bei den Pahari in Indien, bei den Kalmücken, Mongolen, Tscherkessen, Kaffern, Mandingo u. s. w. Die Busse, welche der Verführer zu entrichten hat, ist nicht selten der Kauf- oder Brautpreis, wofür alsdann die Frau wohl an den Ehebrecher übergeht; ein Beweis, wie wenig auf dieser Stufe das Weib an sich geschätzt wird. Nach den Gesetzen Aethelbirths sollte der Ehebrecher die Missethat mit seinem Wergelde büssen und für das Geld ein anderes Weib sich verschaffen und dem Manne, dessen Weib er belegt, dasselbe zuführen. Auch nach derLex Bajuvariorumist die Strafe der Unzucht mit der Ehefrau eines andern eine Busse an den Mann.
[708]Üblich bei den Redschang, den Dayak, in Siam, bei den Pahari in Indien, bei den Kalmücken, Mongolen, Tscherkessen, Kaffern, Mandingo u. s. w. Die Busse, welche der Verführer zu entrichten hat, ist nicht selten der Kauf- oder Brautpreis, wofür alsdann die Frau wohl an den Ehebrecher übergeht; ein Beweis, wie wenig auf dieser Stufe das Weib an sich geschätzt wird. Nach den Gesetzen Aethelbirths sollte der Ehebrecher die Missethat mit seinem Wergelde büssen und für das Geld ein anderes Weib sich verschaffen und dem Manne, dessen Weib er belegt, dasselbe zuführen. Auch nach derLex Bajuvariorumist die Strafe der Unzucht mit der Ehefrau eines andern eine Busse an den Mann.
[709]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 122.
[709]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 122.
[710]Globus. Bd. XX. S. 158.
[710]Globus. Bd. XX. S. 158.
[711]Daher richtiger: das Harem als der Harem zu sagen wäre.
[711]Daher richtiger: das Harem als der Harem zu sagen wäre.
[712]Otto Henne Am Rhyn. Allgemeine Kulturgeschichte. Leipzig 1877. Bd. I. S. 549.
[712]Otto Henne Am Rhyn. Allgemeine Kulturgeschichte. Leipzig 1877. Bd. I. S. 549.
[713]Ferdinand Justi. Geschichte des alten Persiens. Berlin 1876. S. 125.
[713]Ferdinand Justi. Geschichte des alten Persiens. Berlin 1876. S. 125.
[714]Sogar in China dürfen heute noch gewisse Mitglieder der kaiserlichen Familie und die Familien der höchsten erblichen Fürsten eine gewisse Anzahl Eunuchen (Lao-kungd. h. „alter Hahn“) in ihre Dienste nehmen. Siehe: G.Carter Stent. Chinesische Eunuchen. Leipzig o. J. S. 12. Dies spricht deutlich dafür, dass in früheren Zeiten auch dort die Abschliessung des Weibes eine strengere gewesen als jetzt.
[714]Sogar in China dürfen heute noch gewisse Mitglieder der kaiserlichen Familie und die Familien der höchsten erblichen Fürsten eine gewisse Anzahl Eunuchen (Lao-kungd. h. „alter Hahn“) in ihre Dienste nehmen. Siehe: G.Carter Stent. Chinesische Eunuchen. Leipzig o. J. S. 12. Dies spricht deutlich dafür, dass in früheren Zeiten auch dort die Abschliessung des Weibes eine strengere gewesen als jetzt.
[715]Albert Forbiger. Hellas und Rom. Leipzig 1876. Zweite Abteil. Bd. I. S. 65.
[715]Albert Forbiger. Hellas und Rom. Leipzig 1876. Zweite Abteil. Bd. I. S. 65.
[716]Paul Mantegazza. Indien. S. 276.
[716]Paul Mantegazza. Indien. S. 276.
[717]Herm. von Schlagintweit. Reisen in Indien und Hochasien. Jena 1871. Bd. II. S. 48.
[717]Herm. von Schlagintweit. Reisen in Indien und Hochasien. Jena 1871. Bd. II. S. 48.
[718]Dr. J. J.Rein. Japan. Bd. I. S. 475.
[718]Dr. J. J.Rein. Japan. Bd. I. S. 475.
[719]H.Spencer. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 273–274.
[719]H.Spencer. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 273–274.
[720]Buchner. Kamerun. S. 31.
[720]Buchner. Kamerun. S. 31.
[721]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 106.
[721]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 106.
[722]Tscheng-ki-Tong. China und die Chinesen. S. 57.
[722]Tscheng-ki-Tong. China und die Chinesen. S. 57.
[723]Ed. CombesetM. Tamisier.Voyage en Abyssinie1835–1837. Paris 1838. Bd. II. S. 17.
[723]Ed. CombesetM. Tamisier.Voyage en Abyssinie1835–1837. Paris 1838. Bd. II. S. 17.
[724]Nachtigal. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.
[724]Nachtigal. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.
[725]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 122.
[725]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 122.
[726]A. a. O. S. 127.
[726]A. a. O. S. 127.
[727]Siehe S. 220 ff.
[727]Siehe S. 220 ff.
[728]Richard F. Burton.The Lake Regions of central Afrika.London 1860. Bd. II. S. 24.
[728]Richard F. Burton.The Lake Regions of central Afrika.London 1860. Bd. II. S. 24.
[729]Herm. Soyaux. Aus Westafrika. Erlebnisse und Beobachtungen. Leipzig 1879. S. 161. Der Verfasser und andere bedienen sich hier des AusdrucksJus primæ noctis, welcher gemeiniglich das sogenannte „Herrenrecht“ des Mittelalters bezeichnen soll. Es sind aber zwei völlig verschiedene Erscheinungen. In Afrika handelt es sich um ein Recht nur insofern, als es durch Kauf erworben ist; das sogen.Jus primæ noctisEuropas entstammte dagegen der Machtfülle des Herrn. Ich komme auf diese Frage bald zurück.
[729]Herm. Soyaux. Aus Westafrika. Erlebnisse und Beobachtungen. Leipzig 1879. S. 161. Der Verfasser und andere bedienen sich hier des AusdrucksJus primæ noctis, welcher gemeiniglich das sogenannte „Herrenrecht“ des Mittelalters bezeichnen soll. Es sind aber zwei völlig verschiedene Erscheinungen. In Afrika handelt es sich um ein Recht nur insofern, als es durch Kauf erworben ist; das sogen.Jus primæ noctisEuropas entstammte dagegen der Machtfülle des Herrn. Ich komme auf diese Frage bald zurück.
[730]A. E.Lux. Von Loanda nach Kimbundu. Wien 1880. S. 37.
[730]A. E.Lux. Von Loanda nach Kimbundu. Wien 1880. S. 37.
[731]Siehe oben S. 223.
[731]Siehe oben S. 223.
[732]Lippert. A. a. O. —Peschelwarnt mit Recht, auf eine Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche Reinheit aus dem Mangel eines sprachlichen Ausdruckes zu schliessen, durch welchen Jungfrau und Frau unterschieden werden (Peschel. Völkerkunde. S. 219). Solche Unterscheidungen fehlen den sittenstrengen Abiponen, wie auch den Buschmännern. Betreffs der letzteren scheint indesPescheldem ZeugnisseChapmans, wonach sie nur Neigungsehen schliessen, zu viel Gewicht beizulegen, denn es stehen diesem zahlreiche Gewährsmänner entgegen, die durchaus keine so günstige Deutung zulassen.
[732]Lippert. A. a. O. —Peschelwarnt mit Recht, auf eine Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche Reinheit aus dem Mangel eines sprachlichen Ausdruckes zu schliessen, durch welchen Jungfrau und Frau unterschieden werden (Peschel. Völkerkunde. S. 219). Solche Unterscheidungen fehlen den sittenstrengen Abiponen, wie auch den Buschmännern. Betreffs der letzteren scheint indesPescheldem ZeugnisseChapmans, wonach sie nur Neigungsehen schliessen, zu viel Gewicht beizulegen, denn es stehen diesem zahlreiche Gewährsmänner entgegen, die durchaus keine so günstige Deutung zulassen.
[733]Labiis minoribus abscissis labiae majores inde a Veneris monte usque ad vaginam sanando ita copulantur, ut fistula sola ad urinam fundendam pateat.
[733]Labiis minoribus abscissis labiae majores inde a Veneris monte usque ad vaginam sanando ita copulantur, ut fistula sola ad urinam fundendam pateat.
[734]Beschrieben von Dr.PeneyimBulletin de la Société de géographievon Paris, 1859. Bd. I. S. 341–388 und „Ausland“ 1859. S. 822.
[734]Beschrieben von Dr.PeneyimBulletin de la Société de géographievon Paris, 1859. Bd. I. S. 341–388 und „Ausland“ 1859. S. 822.
[735]Dr. H. H.Ploss. Das Kind in Brauch und Sitte der Völker. Stuttgart 1876. Bd. I. S. 314–324.
[735]Dr. H. H.Ploss. Das Kind in Brauch und Sitte der Völker. Stuttgart 1876. Bd. I. S. 314–324.
[736]Torale, sicut est mos judaicus et persicus, non inspiciunt. Novae nuptae tamen maritus mappam manu capit: mane autem puellae mater virginitatis signa viris muliebribusque domi ostendit eosque jubilare jubet, quod „calamitas domestica“, sc. filia, intacta abiit. Si non ostendeant mappam, maeret domus, „Prima enim Venus“ in Arabia „debet esse cruenta“. Maritus autem humanior, etsiamsi absit sanguis, cruore palumbino mappam tingit et gaudium fingens cognatis parentibusque ostendit; paululum postea puellae nonnulla causa dat divortium. Hic urbis et ruris mos idem est.(Burton.Personal Narrative of a pilgrimage to El-Medinah.Bd. III. S. 82).
[736]Torale, sicut est mos judaicus et persicus, non inspiciunt. Novae nuptae tamen maritus mappam manu capit: mane autem puellae mater virginitatis signa viris muliebribusque domi ostendit eosque jubilare jubet, quod „calamitas domestica“, sc. filia, intacta abiit. Si non ostendeant mappam, maeret domus, „Prima enim Venus“ in Arabia „debet esse cruenta“. Maritus autem humanior, etsiamsi absit sanguis, cruore palumbino mappam tingit et gaudium fingens cognatis parentibusque ostendit; paululum postea puellae nonnulla causa dat divortium. Hic urbis et ruris mos idem est.(Burton.Personal Narrative of a pilgrimage to El-Medinah.Bd. III. S. 82).
[737]Et quella medesima notte sposó la Imperatrice in presentia del Cardinal Salviati.Am folgenden Tage aber wurde die „Mappa“ für die Granden feierlich ausgestellt. So versichert ein Augenzeuge, der damalige venezianische Gesandte. (Viaggio fatto in Spagna del Magnif. Mssr. Andrea Navigiero.Vinegia 1563. S. 13.)
[737]Et quella medesima notte sposó la Imperatrice in presentia del Cardinal Salviati.Am folgenden Tage aber wurde die „Mappa“ für die Granden feierlich ausgestellt. So versichert ein Augenzeuge, der damalige venezianische Gesandte. (Viaggio fatto in Spagna del Magnif. Mssr. Andrea Navigiero.Vinegia 1563. S. 13.)
[738]Eine ausführliche Schilderung des ganzen Verlaufes gab nach russischen Quellen Dr. O.Asbothim Archiv f. Anthropologie. Bd. XIII. S. 317–321. Zeigt sich aus irgend einem Grund der Mann unfähig, den entscheidenden Akt zu verrichten, so vollführt entweder die Freiwerberin die Zerreissung des Hymen mit den Fingern, oder man beauftragt den ältesten Freiwerber oder einen Ehrengast, einen Mann von soliden Sitten und Benehmen, die Zerreissung mittelst der Beiwohnung zu vollziehen.
[738]Eine ausführliche Schilderung des ganzen Verlaufes gab nach russischen Quellen Dr. O.Asbothim Archiv f. Anthropologie. Bd. XIII. S. 317–321. Zeigt sich aus irgend einem Grund der Mann unfähig, den entscheidenden Akt zu verrichten, so vollführt entweder die Freiwerberin die Zerreissung des Hymen mit den Fingern, oder man beauftragt den ältesten Freiwerber oder einen Ehrengast, einen Mann von soliden Sitten und Benehmen, die Zerreissung mittelst der Beiwohnung zu vollziehen.
[739]Krauss. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 461–462.
[739]Krauss. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 461–462.
[740]Louise von Françoisschreibt sehr richtig: Eine Frau hat keine Ehre.... Was Ehre ist, wissen nur Männer, denn sie allein wissen für dieselbe einzustehen. Bei den Weibern heisst das Ding anders... nämlich Keuschheit und Treue. (L. v.François. Der Posten der Frau. Stuttgart o. J. Kollektion Spemann. Bd. XCIV. S. 104.)
[740]Louise von Françoisschreibt sehr richtig: Eine Frau hat keine Ehre.... Was Ehre ist, wissen nur Männer, denn sie allein wissen für dieselbe einzustehen. Bei den Weibern heisst das Ding anders... nämlich Keuschheit und Treue. (L. v.François. Der Posten der Frau. Stuttgart o. J. Kollektion Spemann. Bd. XCIV. S. 104.)