X.Exogamie und Clanbildung.
U
Ungezählte Menschenfolgen mochten einander abgelöst haben, ohne eine Spur ihres Daseins zu hinterlassen, ehe ein neuer Fortschritt in den Verhältnissen der Geschlechter sich anbahnte. Nichts was nur entfernt den Namen einer „Ehe“ verdiente, war vorhanden in der endogamen Muttergruppe; das Kind gehörte, so lange es unselbständig, einzig der Mutter und ging dann später in der Horde auf. Es galt allein die Mutterschaft, eine Verwandtschaft mit dem Vater war ein völlig unbekannter Begriff, da die Vaterschaft sich gar nicht feststellen liess. Die heranreifende Jugend paarte sich innerhalb der Horde untereinander und was wir heute „Geschwisterehen“ nennen würden, war ein gewöhnliches Vorkommnis. Nicht nur bildete Blutsverwandtschaft gar kein Hindernis des Geschlechtsverkehrs, sondern gab vielmehr die alleinige Berechtigung zu demselben und zwar im unbeschränktesten Masse. Die Verwandtschaftsbegriffe einer späteren Zeit waren noch nicht geboren, man unterschied bloss ältere und jüngere Generationsschichten, und keine anderen Grenzen beschränkten die Geschlechtsvermischungen als jene, welche die Natur selbst zwischen den älteren und jüngeren Hordenmitgliedern gezogen, daher denn auch Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht — zwischen „Brüdern“ und „Schwestern“ im Sinne jener Zeiten — als der normale Zustandgalten.[363]Die durch Sprachgemeinsamkeit verbundene Geschlechtsgenossenschaft bildet aber auch die ganze Welt jener Menschen; was ausserhalb stand, galt ihr als Feind. Die wilden Völker am Orinoko und Cassiquiare, von denenHumboldterzählt, „zerfallen in eine Unzahl von Stämmen, die sich tödlich hassen und niemals Ehen untereinander schliessen, selbst wenn ihre Mundarten demselben Sprachstamme angehören und nur ein kleiner Flussarm oder eine Hügelkette ihre Wohnsitze trennt. Je weniger zahlreich die Stämme sind, desto mehr muss sich, wenn sich jahrhundertelang dieselben Familien miteinander verbinden, eine gewisse gleichförmige Bildung, ein organischer, recht eigentlich nationaler Typus festsetzen. Dieser Typus erhält sich unter der Zucht der Missionen, die nureineVölkerschaft unter der Obhut haben. Die Vereinzelung ist so stark wie früher; Ehen werden nur unter Angehörigen derselben Dorfschaft geschlossen. Für diese Blutsverwandtschaft, welche so ziemlich um eine ganze Völkerschaft ein Band schlingt, hat die Sprache der Indianer, die in den Missionen geboren sind oder erst nach ihrer Aufnahme in den Wäldern spanisch gelernt haben, einen naiven Ausdruck. Wenn sie von Leuten sprechen, die zum selben Stamme gehören, sagen siemis parientes, meine Verwandten.“[364]So kennen sie heute noch bloss ihre Familie und ein Stamm erscheint ihnen nur als ein grösserer Verwandtschaftskreis. „Die Wilden verabscheuen alles, was nicht zu ihrer Familie oder ihrem Stamme gehört, und Indianer einer benachbarten Völkerschaft, mit der sie im Kriege leben, jagen sie, wie wir das Wild. Die Pflichten gegen Familie und Verwandtschaft sind ihnen wohl bekannt, keineswegs aber die Pflichten der Menschlichkeit, die auf dem Bewusstsein beruhen, dass alle Wesen, die geschaffen sind wie wir,einBand umschlingt. Keine Regung von Mitleid hält sie ab, Weiber oder Kinder eines feindlichen Stammes ums Lebenzu bringen.“[365]Erst die Kultur hat dem Menschen die Einheit des Menschengeschlechts zum Bewusstsein gebracht und ihm offenbart, dass auch mit Wesen, deren Sprache und Sitten ihm fremd sind, ein Band der Blutsverwandtschaft ihn verbindet.
Wer möchte, wenn er die Verhältnisse der Menschen zueinander sich vergegenwärtigt, wie die beglaubigte Geschichte sie sogar von den Kulturnationen Europas im frühen Mittelalter verzeichnet, im Ernste bezweifeln, dass inHumboldtsobiger Schilderung zugleich ein treffendes Gemälde urzeitlicher Zustände zu erblicken ist? Wie lange die Menschen darin verharrten, niemand wird es je ermitteln, — höchster Wahrscheinlichkeit nach aber sehr, sehr lange, denn dieerstenSchritte sind es stets, welche am schwersten fallen. Allzu leicht sind wir geneigt, „Fortschritt“ für das allgemeine Gesetz der menschlichen Gesellschaft zu halten; nähere Prüfung lehrt jedoch, dass dem nur mit einer gewissen Einschränkung so sei. Nur wenige Nationen, und zwar europäischer Abkunft, schreiten wirklich fort, die meisten verhalten sich stationär; aber beiallenhat es eine Zeit gegeben, in welcher sie gewisse Fortschritte machten. Diese hielten auf verschiedenen Stufen inne oder wurden zum Stillstande gebracht; zweifellos hat aber der englische SoziologeWalter BagehotRecht mit der Behauptung: in geschichtlicher Zeit sei der Fortschritt gering gewesen, sehr beträchtlich müsse er dagegen in den vorgeschichtlichen Epochen gewesen sein.[366]Zu diesen wesentlichsten Fortschritten rechne ich nun das Erwachen der Scheu vor Blutnähe mit der sich daran knüpfenden Sitte derExogamieund der Ausbildung des Begriffes derBlutschande, welche dermalen bei ungemein niedrig stehenden Menschenstämmen oft am schärfsten entwickelt ist. Die Scheu vor Blutnähe ist nämlich nicht als ein blosser Brauch, sondern als einmenschlicher Charakterzugzu betrachten, welcher sich schon in unvordenklichen Zeiten bildete und befestigte.[367]Sie ist ein gesellschaftlicher InstinktjüngererOrdnung, und wenn sich in der Geschichte wie auch in der Gegenwart noch manche Nichtberücksichtigung desselben wahrnehmen lässt, so sind dies aus der oben gekennzeichneten Urzeit hereinragende Überbleibsel der ursprünglich herrschenden Inzucht oderEndogamie. Die Entstehung dieses wertvollen jüngeren Instinktes hat niemand wahrscheinlicher gemacht, alsMoriz Wagner, dem ich mich bis auf ein paar untergeordnete Einzelnheiten anschliesse.
Es wurde schon betont: in der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft scheint auch der nächste Verwandtschaftsgrad kein Paarungshindernis gewesen zu sein, noch weniger der zweite Grad, also der Verkehr unter Geschwistern. Wo Endogamie herrscht, wie zur Zeit der Muttergruppen, wird das Weib innerhalb derselben Geschlechtsgenossenschaft gewählt; so beweibten sich die Khoikhoin oder Hottentotten nicht ausser ihren Kraalen. Auf den Stamm beschränkt sehen wir den Geschlechtsverkehr auch bei den Aht in Nordwestamerika, bei den Kooch, Toda und Kalang in Indien. Ein Bodo darf nur mit Bodo heiraten. Die Lappen mischten sich in allen Graden, und selbst die Stoiker hielten die Ehe unter Blutsverwandten für naturgemäss. Die Keime zur später so allgemeinen Scheu der Blutnähe sind aber etwa auf die Periode der Eiszeit zurückzuführen, als nämlich ein bleibendes Zusammenwohnen der einzelnen Geschlechtsgenossen zu Schutz und Trutz gegen Feinde stattfand. Erst der diluviale Mensch bewohnte mit seinen Nächsten eine gemeinsame Hütte oder Höhle, die er sich zum Schutze gegen Kälte und Nässe mit künstlichen Werkzeugen wohnlich einrichtete und die ihn zu einem engen bleibenden Beisammensein nötigte, aus welchem das menschliche Familienleben, so verschieden von der Tierfamilie, sich allmählich entwickelte. Erst in dieser Zeit gewann der Verkehr der Geschlechtsgenossen eine gewisse Stetigkeit und verlor die Ungebundenheit früherer Tage. Es kam in der Muttergruppe zu zeitweiligen Bündnissen von verschiedener Dauer, die ich mich zwar sehr hüten werde mit dem Ehrennamen „Ehe“ zu schmücken, die aber immerhin als Vorläufer derselben gelten dürfen. Die Gewohnheit des dauernden Beisammenseins übt nun, wie die Erfahrung lehrt,eineabstumpfende Wirkung auf den sinnlichen Reiz: was man von frühester Kindheit an täglich und stündlich vor Augen hat, begehrt man nicht mit Leidenschaft. Diese tägliche Gewohnheit des Beisammenwohnens, wie es der eine gewisse Gemeinschaft bildenden Muttergruppe sicherlich eigen wurde, war und ist stets und überhaupt der stärkste Dämpfer der Phantasie und Sinnenlust. Dieselbe lässt eine geschlechtliche Neigung zwischen Geschwistern gar nicht aufkommen, oder wenn dennoch, so geschieht es nur da, wo jede anderweitige Gelegenheit zur Befriedigung des Geschlechtstriebes fehlt. Nur das Neue, das Fremde und Fernerliegende reizt die Phantasie und die Begierde nach dem Besitz. Deswegen pflegen jetzt selbst bei endogamen Zuständen die nächsten Grade der Blutsverwandtschaft verboten zu sein, was freilich wiederum erst das Ergebnis späterer Epochen ist. Aller Wahrscheinlichkeit nach darf man nun die Entwicklung der Geschlechtsgenossenschaft zum Stamme in eine wenig spätere Zeit, als das Aufkommen des Beisammenlebens unter künstlichem Obdach versetzen: in den Anfang des Diluviums. Die durch Gewohnheit verbotenen Verwandtschaftsgrade werden nunmehr auf den ganzen Stamm ausgedehnt, denn der Stamm, innerhalb dessen Grenzen man sich nicht beweiben mag, wird eben als die Erweiterung der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft gedacht, und alle Stammesmitglieder gelten, wie die obigen Beispiele zeigen, miteinander für verwandt,[368]sind es ja auch in gewissem Grade. Es entstand daher allmählich die Sitte, einemfremdenStamme die Weiber zu entnehmen. Dies machte sich um so leichter, als mit der Stammesbildung auch jene grösseren Massenwanderungen begannen, jene Raubzüge und Eroberungen, die in der Regel von selbst zu massenhaften Vermischungen mit fremdem Blute führten. Die menschliche Neigung zu fremden Weibern und zur Vielweiberei liess den stärkeren Erobererstamm die Weiber der Besiegten verschonen und sich aneignen, wenn er die männliche Bevölkerung tötete oder zu Sklaven machte. Durch Generationen vererbt istdann in der späteren morphologischen und physiologischen Fortbildung des Menschengeschlechts, gegen das Ende der Tertiärzeit, eine geschlechtliche Abneigung gegen die Blutnähe, als Exogamie, und damit eine starke Beschränkung der Inzucht in Familie und Stamm Brauch und Sitte geworden,[369]welche allmählich die Kraft eines Kultgebotes gewann und sich so fest einbürgerte, dass jeder Verstoss gegen dieselbe geradezu als Verbrechen geahndet wurde. Vermischung innerhalb des Stammes wird z. B. unter den Khond als blutschänderisch betrachtet und mit dem Tode bestraft; sie ist verabscheut bei den Tscherkessen, deren Brüderschaften oft Tausende von Personen umfassen, zwischen denen das Heiraten durch altes Gesetz gänzlich verboten ist. Dies ist auch der Fall bei den Samojeden, und ebenso hat es Manu in seinen Satzungen angeordnet, welche Heiraten unter Leuten desselben Familiennamens untersagen. So z. B. könnten in Schottland ein Fraser keine Fraser, ein Mac Intosh keine M’Intosh heiraten. Auch in China müssen Frau und Mann verschiedene Namen tragen. In Australien hindert bei einigen Stämmen, nicht bei allen, der „Kobong“, bei den Indianern Nordamerikas der „Totem“ jede Verbindung, und es bestand sogar, wie es jetzt scheint, eine ähnliche Sitte unter den alten Hochländern von Schottland.
Ist die Zahl der Thatsachen und Überlebsel erdrückend gross, welche beweisen, dass eine jüngere Form der Beweibung im Zusammenhange mit der Annäherung der bis dahin vereinzelten Stämmchen dazu geführt hat, dass der Mann nur noch das Mädchen eines fremden Stammes zum Weibe gewinnen konnte, so machen die ewigen Fehden, welche zwischen Wilden statthaben, es wahrscheinlich, dass der Mann zumeist auf dem Wege der Gewalt, desRaubes, seinen Zweck erreicht. Es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass die Erbeutung von Weibern endlich nicht mehr bloss zufällige Folge des Krieges, sondern sehr oft dessen Veranlassung wurde, wieKautskybemerkt.[370]Olaus Magnusschildert z. B. die Stämme des europäischen Nordens als in beständigem Kriege miteinander liegend, entweder wegen geraubter oder wegen zu raubender Jungfrauen, „propter rapias virgines aut arripiendas.“ Sein Bruder Johannes bespricht dasselbe Thema und erwähnt eine Menge Fälle, in welchen die Räuber den Königshäusern von Dänemark oder Schweden angehörten. Wie es die Könige machten, so machten es auch ihre Unterthanen. Unter den Skandinaviern, ehe sie Christen wurden, kämpfte man fast beständig um die Frauen und beweibte sich auf der Spitze des Schwertes. In Schweden wurden die Weiber, selbst lange nach der Einführung des Christentums, oft noch geraubt, wenn sie schon der Schliessung der Heirat wegen auf dem Gange zur Kirche waren. Ein Heiratsgeleite bestand aus einer Abteilung Bewaffneter, und der grösseren Sicherheit halber wurden die Vermählungen gemeiniglich bei Nacht gefeiert. Noch jetzt soll in der alten Kirche von Husaby, in Gotland, ein Haufen Lanzen aufbewahrt werden, auf welche Fackeln gesteckt wurden; diese Waffen wurden von den Leuten des Bräutigams getragen und dienten zu dem doppelten Zwecke, Licht und Schutz zu verschaffen. Ein solches Vorherrschen von Gesetzlosigkeit, das nach Einführung des Christentums und vergleichsweiser Sittigung noch bestand, lässt uns auf die Gewohnheiten des Volkes in einem ursprünglicheren Zeitalter schliessen.
Die Gepflogenheit, die Beweibung durch gewaltsame, thatsächlicheEntführungzu bewerkstelligen, ist eine gar nicht seltene Erscheinung als wirkliche Rechtseinrichtung, als eine sittengesetzliche Form, um in den Besitz eines Weibes zu gelangen.Nestor, der russische Chronist, sagt von den slavischen Drewiern: Ehen hatten sie gar nicht, sondern mit Gewalt entführten sie Jungfrauen und legten sie sich als Weiber bei. In seiner brutalsten Gestalt lernen wir den Frauenraub bei mehreren Australierstämmen kennen,[371]und verwandte Bräuche herrschen oder herrschten zurZeit der Entdeckung bei den ausgestorbenen Tasmaniern, sowie bei den Papua Neuguineas, auf den Vitiinseln, sowie auf der Insel Bali, wo dem Raube unmittelbar Notzüchtigung folgt. Selbst in Europa muss jeder Lappe noch heutigen Tages wie in Vorzeiten die Finnen, sich mit List oder Gewalt eines Mädchens aus fremdem Stamme bemächtigen, und ebenso halten es die Ostjaken und Samojeden, ferner viele amerikanische Urvölker, unter welchen Frauenraub in solchem Masse gebräuchlich ist, dass dadurch abwechselnd Überzahl und Mangel an Weibern hervorgerufen wird. Die Stämme am Orinoko, Rio Negro und Amazonenstrome führten gleich den kannibalischen Kariben unaufhörliche Kriege mit ihren Nachbarn, um deren Weiber zu rauben, die Männer zu töten, und bei den Indianern Brasiliens fand Hr.von Martiusdie Sitte noch in vollem Schwange. Ähnliches übten auch die Eingebornen Nordamerikas, wo das Stehlen der Weiber Ursache und Ende der meisten Kriege und beliebtes Thema der Kriegsgesänge war, mitunter aber auch Wandervölker, welche oft dem durch die Wechselfälle ihres Schicksals eingerissenen Weibermangel im Wege des Raubes abhalfen. So die Magyaren zur Zeit ihrer Ansiedlung in der Ebene zwischen Donau und Theiss, welche, um sich Lebensgefährtinnen zur Gründung eines neuen Haushaltes zu verschaffen, Raubzüge nach deutschen und slavischen Gegenden unternahmen,[372]so endlich auch die Juden des Alten Testaments. Im Deuteronom und dem Buche der Richter sind Beweise eines der Kariben würdigen, bei ihnen gesetzmässigen Verfahrens enthalten. Mit Recht deutetPeschelauch desLiviusErzählung vom Raube der Sabinerinnen als eine verdunkelte Erinnerung einer alten Sitte der Römer, welche auch bei ihnen die Verbindungen innerhalb der Stammesgemeinde verbot. Bei manchen Völkern tritt der gewaltsame Frauenraub nur noch aushülfsweise neben anderen, fortgeschritteneren Beweibungsformen auf. So greifen die west- und mittelasiatischen Reiternomaden, Kalmücken, Kirgisen, nogaische Tataren, Turkmenen, dann aber auch die kaukasischen Tscherkessen, Chewsuren, wenn die Hand der Auserwählten verweigert wird oder Schwierigkeiten wegen des Preises entstehen, zum Mittel gewaltsamer Entführung, eben so manche Nordamerikaner, die Neuseeländer und verschiedene Stämme der Sundainseln und Vorderindiens. Ist das Mädchen einmal in der Behausung ihres Entführers, so haben die Eltern kein Recht mehr auf sie, doch erfolgt fast regelmässig eine nachträgliche Verständigung wegen ihres Preises. Und selbst im gesitteten Europa giebt es ein Land, wo Entführung, bei der es freilich ganz ehrbar zugeht, das alltäglichste Auskunftsmittel der Liebespaare in der kleineren Bürgerschaft ist: Der Sizilianer entführt nämlich zumeist seine Braut, um sich in der nächsten Stadt mit ihr trauen zu lassen und dann die Eltern hochachtungsvollst nachträglich um ihre Einwilligung zu bitten. Der Vater schmollt einige Tage, weil es die Sitte so erheischt, doch kommt bald alles ins rechte Gleis.[373]
Im allgemeinen darf man den nackten, auf rohe Gewalt gegründeten Weiberraub unter den heutigen Wilden für eine Seltenheit erklären, und sogar bei vielen Stämmen Australiens ist er zur blossen Zeremonie herabgesunken. Diese Entwicklung des ursprünglichen Raubes wird in einem späteren Abschnitte noch zu verfolgen sein. In den ersten Stadien der menschlichen Entwicklungsgeschichte war er jedoch unzweifelhaft der Träger einer sehr bedeutenden Rolle, die indes nicht überschätzt werden darf. Enge hängt er mit der Exogamie zusammen, darf aber nicht, wie mitunter geschieht, damit verwechselt oder gar identifiziert werden, denn Exogamie kann sehr wohl ohne Frauenraub bestehen. Damit ist auch angedeutet, dass er für keinunbedingtnotwendiges Durchgangsstadium in der ehelichen Entwicklung jedes Volkes zu halten ist, wenngleich, wie wir später zeigen werden,für ein solches, dem nur wenige Völker völlig entronnen sind. Diese sind natürlich zunächst im Kreise der Endogamen zu suchen, denn auch die Exogamie hat nicht ausnahmslose Verbreitung gefunden, und neben der grossen Mehrzahl der Exogamen gab es immer eine kleine Minderheit von Völkern, bei welchen die ursprüngliche Endogamie sich erhielt, in deren Folge, wieMoriz Wagnergezeigt, der Begriff der Blutschande entstehen und Geltung gewinnen konnte. Nicht die Exogamie und noch weniger der Frauenraub erzeugte daher diese merkwürdige Scheu, wieKautskyim Anschlusse an die meisten Kulturhistoriker will,[374]sondern umgekehrt, ihr verdankt in erster Linie die Exogamie ihren Ursprung. AuchLippertvermag ich nur bedingt beizustimmen, wenn er die Entstehung der Exogamie mehr auf wirtschaftliche Einflüsse, als auf physiologische Erkenntnisse zurückführt[375]und die indische Sitte, wonach Braut und Bräutigam zum Zeichen ihrer innigen Vereinigung wechselseitig mit dem Blute des andern gezeichnet werden, als Beweis dafür deutet, wie wenig die Exogamie in ihrem Ursprunge von der Scheu der Verbindung gleichen Blutes beherrscht sei.[376]Es ist ja eben nichtgleichesBlut, womit die beiden gezeichnet werden, sondern jeder erhält das Blut des andern und dies lässt sich, meines Erachtens, füglich nicht anders auslegen, als dass damit die in der Ehe sich auch thatsächlich vollziehende Vermischung zweier Individuen symbolisiert wird. Dass sie gleichen Blutes seien, wird aber damit nicht gesagt. Physiologische „Erkenntnis“ freilich lag der Exogamie gewiss nicht zu Grunde, dagegen mögen Erwerbslust und Ehrgeiz mit dazu beigetragen haben, die Bahn der Exogamie zu betreten. Ob ein Stamm in Endogamie verharrte oder zur Exogamie überging, darüber entschieden in der That, wie schonMartius[377]von den Brasilianern treffend bemerkte, seine jeweiligen Lebensverhältnisse, die Notwendigkeiten, welche diese ihm auferlegten. Wie liessesich sonst der Umstand deuten, dass exogame und endogame Stämme mitunter auf verhältnismässig engem Raume nebeneinander wohnen, ohne sich in ihren Sitten zu bekehren! In den kleinen Horden Brasiliens kennt man noch keine Scheu vor Blutnähe, in den bevölkerteren Bezirken wird dagegen Exogamie zur Regel. SirJohn LubbocksundKarl KautskysErklärung des Gebots der Exogamie aus der Sitte des Frauenraubes und als Urheber des Begriffs der Blutschande gegenüber scheint mir die umgekehrte DeutungWagners, wonach Frauenraub erst Folge der aufkeimenden Scheu vor Blutnähe wird, als die naturgemässere den Vorzug zu verdienen. Willig kann eingeräumt werden, dass das Einwurzeln der Sitte dann rückwirkend die schon vorhandene Scheu zum Begriffe der „Blutschande“ ausprägte.
Dabei darf man freilich diesem Worte nicht den Sinn in jener Ausdehnung unterlegen, welchen die gesittete Gegenwart daran knüpft. Die zu Exogamie und Frauenraub schreitenden Stämme hatten noch keine andere Blutsverwandtschaft als die der vorangegangenen endogamen Muttergruppe, die Blutsverwandtschaft ward immer noch von der Mutter aus gerechnet, unddarankonnten die neuen Sitten vorerst nichts ändern. So gewährte denn die Exogamie in Wirklichkeit nur wenig Schutz gegen den Verkehr mit Blutsverwandten nach unseren Begriffen und wo sie systematisch geregelt war, gestattete sie denselben sogar zwischen Halbgeschwistern väterlicherseits; denn der Vater, der Räuber, war zwar der Herr, der Besitzer des Weibes, aber noch kein Familienmitglied, und eben die Exogamie bewirkte, dass der Vater immer dem Stamme seiner Kinder fremd blieb.[378]Die alten Araber übten ursprünglich Exogamie und hatten Abscheu vor Blutnähe, pflegten aber doch die Töchter ihres Oheims väterlicherseits, also ihre allernächsten Basen in modernem Sinne, zu Gattinnen zu nehmen. Übrigens erhielt sich, ehe der Frauenraub allgemeine Sitte wurde, neben diesem auch die Beweibung mit Frauen des eigenen Stammes; bei manchen Völkerschaften ist sie sogar niemals gänzlich aufgegeben worden. Nicht einzusehenist dagegen, warum der Frauenraub geradezu Weibergemeinschaft herbeigeführt haben sollte. Der Verfechter dieser Ansicht,[379]Karl Kautsky, hat auch versäumt dieselbe ausreichend zu begründen. Seine Behauptung, dass die in den Stammesfehden gewonnenen Weiber ursprünglich Eigentum des ganzen Stammes gewesen, hat nur wenig für sich und findet in dermalen existierenden Verhältnissen keine Stütze. Dass bei den Australiern die geraubte Frau nicht so sehr dem Räuber, als dem ganzen Stamme gehöre, ist von niemanden beglaubigt, vielmehr muss das Volk erst gesucht werden, wo die Weiber ein Gesamteigentumdes Stammes bilden. Die bei exogamen Stämmen mitunter herrschende Lockerheit im Geschlechtsverkehr beweist nichts zu Gunsten derKautskyschen Theorie. Wer geschlechtliche Ungebundenheit an den Anfang der Urzeit versetzt, der wird einfach darin eine Fortdauer, ein Überleben ursprünglicher Zustände erkennen. Nirgends auf Erden ist eine neue Sitte mächtig genug, ältere Gepflogenheit auf einmal zu beseitigen, überall sehen wir vielmehr, wenn auch nur bruchstückweise, solche Reste, oft aus grauer Vorzeit, in spätere Epochen selbst dann noch herein ragen, wenn sie ihrem Sinn und Wesen nach sogar längst schon in geraden Widerspruch zu den neuen Anschauungen getreten sind. Auch die vielfach noch vorkommende und in unseren Augen schnöde Sitte der Überlassung von Frau und Tochter an den fremden Gast — der „gastlichen Prostitution“ — stammt gewiss nicht erst aus jener Periode, sondern erwuchs teils auf der Unterlage eines Überbleibsels aus den Tagen der älteren Ungebundenheit, teils aus dem Herrschaftsrechte, welches der Mann später über das Weib errang und worauf noch zurückzukommen sein wird. Dagegen darf man dem Wiener Soziologen sehr wohl in der Erklärung folgen, die er von der Entstehung des sogenanntenClan[380]oder Unterstammes liefert.
Das ungemein stark entwickelte Stammesgefühl der Urvölker, welches, wie wir vernahmen, einerseits den engsten Zusammenhang der Stammesangehörigen, andererseits völlige Abschliessung gegen die Stammfremden bewirkt, musste auch auf die Stellung der geraubten Frauen innerhalb des Stammes seinen Einfluss üben. Wo Frauenraub in grossem Umfange stattfand, wie bei den Kariben am Caroni und in den Wäldern des Cuyuni in Venezuela, war die Folge, dass die Weiber bei jedem Stamme zunächst Fremdlinge waren und nicht im stande, sich in derselben Sprache wie die Männer zu unterhalten. Sie redeten nämlich ihre Muttersprache fort, da ohnehin die Männer sie keiner Ansprache würdigten, — was das seelische Verhältnis der Geschlechter zur Genüge beleuchtet, nicht aber zu der Meinung verleiten darf, der Mann sei auch Herr der Familie gewesen. Nach dieser Richtung war das Weib vielmehr noch frei und selbständig, nur an Körperkraft dem Manne nachstehend. Auch ist die Sprachverschiedenheit nicht etwa so zu verstehen, dass wirklich zwei gänzlich verschiedene Sprachen nebeneinander bestanden. Der gelehrte LinguistLucien Adamin Rennes hat gezeigt, dass der wesentlichste Unterschied darin beruhte, dass im Karibischen den Weibern ein Teil des Wortschatzes und gewisse grammatische Formen eigen waren, deren sie sich im Gespräche mit den Männern nicht bedienen durften und welche die letzteren unter sich auch niemals anwendeten. Thatsächlich beschränkt sich die gedachte Zweisprachigkeit auf etwa 400 Wörter (unter 2–3000), die doppelt vorhanden sind, auf eine doppelte Reihe von Pränominalsuffixen und ein doppeltes Verneinungszeitwort.[381]Immerhin genügt dies, um die tiefe Kluft anzudeuten, welche innerhalb des Stammes die fremden Weiber von ihren Gatten scheidet.
Wiesen ihnen die geschilderten Verhältnisse nun einerseits eine Sonderstellung an, so mussten sie andererseits aber auch erzielen, dass die Frauen als Fremde selbst sich wieder in verschiedene Gruppen teilten. Nehmen wir z. B. an, der Stamm A sei von vier Stämmen B, C, D und E umgeben, aus denen er sich seine Weiber holt; da werden sich im Stamme A vier Gruppen von Frauen bilden, die Gruppen, B, C, D, E, wenn der Stamm rein exogam ist. Wenn neben dem Frauenraube auch noch der Verkehr mit den Weibern des eigenen Stammes fortbesteht, so werden sich fünf Gruppen bilden: neben den vier genannten noch eine Gruppe A.
Jede der Mütter dieser Gruppen wird nun Eigentümlichkeiten ihres eigenen Stammes auf die Kinder vererben, andere ihnen anerziehen, und auf diese Weise wird die Gleichartigkeit des Stammes A zerstört. Die gruppenweise Abschliessung erstreckt sich nicht nur auf die Frauen, sondern auch, wenn gleich weniger scharf, auf deren Kinder, so dass mit der Zeit jedes Mitglied des Stammes A einer der genannten Gruppen angehört. Jedes freie Mitglied einer dieser so gebildeten Clans gehört natürlich ebenso gut zum Stamm, wie die Mitglieder der andern Clans; aber innerhalb des Stammes machen sich die tief eingewurzelten, von den Müttern auf die Kinder übertragenen Gefühle des Stammeszusammenhalts und der Stammesabneigung in der Weise geltend, dass sie ähnliche Gefühle für den eigenen und gegen die anderen Clans erzeugen. Je länger das exogame System dauert, desto mehr häufen sich die kennzeichnenden Merkmale der einzelnen Clans, desto schärfer werden sie von einander gesondert.[382]Vielfach, aber ganz irrtümlich, wird der Clan mit der „Familie“ verwechselt, welche doch zur Zeit der Clanbildung noch gar nicht bestand. Dem Clan entspricht am ehesten noch das altgermanische „Sippe“, altsächsischSibbja, sansk.Sabhâ, Gemeinde. Das gotischeSibjaumfasst ebenfalls einen viel weiteren Kreis als unsere Familie; die lateinischen Schriftsteller übersetzten es ganz richtig mitGens, die griechischen mit φύλη. Die Sippenhäuptlinge heissen φυλῶν ἄρχοντες. Die Chinesen nennen sich als VolkPih-sing, es ist aber falsch dies mit „die hundert Familien“ zu übersetzen. Welcher Art diese „Familien“ sind, ersieht man aus einer BemerkungHarts: „In einigen Teilen des Landes begegnet man grossen Dörfern, in deren jedem nur ein Familienname existiert. So findet man in einem Bezirke drei Dörfer, jedes von 2–3000 Einwohnern, das eine mit dem Familiennamen des Pferdes, das zweite mit dem des Schafes, das dritte mit dem des Ochsen.“ Es ist klar, dass dies nicht Familien-, sondern Clannamen sind. Lebhaft erinnern sie an die amerikanischen „Totem“, die auch meist der Tierwelt entnommen und nichts anderes als Clanbezeichnungen sind. Dieses Clanwesen ist von ungemeiner Bedeutung für die Entwicklung des Stammes sowohl wie der Familie, ein Mittelglied zwischen beiden. In mannigfachen Formen kehrt es an verschiedenen Punkten unseres Planeten wieder.
Bei den nördlichen Rothäuten zerfiel jede Völkerschaft in eine Anzahl von Sippen oder Clans, die in den verschiedenen Stämmen zwischen 3 bis 8 oder 10 schwankten und als Namen oder Symbol eines Tieres sich bedienten, dem auch eine Kultverehrung gewidmet war. Der Name für dieses Tier ist bei den Algonkin „Dodaim“, und dieses Wort ist in seiner gebräuchlicheren Form „Totem“ zu einem allgemein angenommenen Ausdruck in der Ethnologie geworden, um ähnlich gebrauchte Beinamen in der ganzen Welt zu bezeichnen. Der Ursprung der Totem, wie Biber, Krebs u. dergl., welche die Indianer dadurch zu erklären suchen, dass sie behaupten, diese Geschöpfe seien ihre Ahnen, fällt natürlich in den Bereich der Mythologie. Dagegen bilden die gesellschaftlichen Einteilungen, namentlich die auf die Geschlechtssitten bezüglichen Einrichtungen, welche damit verbunden sind, einen höchst wichtigen Abschnitt des Rechtes und der Sitten auf gewissen Kulturstufen. Er gehört nur insoweit in das Gebiet der Religion, als die Clantiere u. s. w. Gegenstände religiöser Verehrung sind oder wirklich als Schutzgottheiten behandelt werden, wie dies bei den Algonkin selbst der Fall zu sein scheint.[383]Dassdiese Totem in exogamen Zuständen wurzeln, dafür spricht der Umstand, dass deren Mitglieder ausnahmslos durch die ganze Völkerschaft verteilt waren oder noch sind. Dr.Aurel Krausehat diese Verhältnisse erst unlängst bei den Tlinkit in Nordwestamerika genauer kennen gelernt und beschrieben.[384]Diese Tlinkit, bisher gemeiniglich unter der russischen Benennung Koljuschen bekannt, sind in dreizehn Stämme geteilt, deren jeder in mehrere Geschlechter zerfällt, welche verschiedene Tiere gleichsam im Wappen führen und sich wiederum in zwei Gruppen ordnen, von denen die eine durch das Raben- oder Jelchgeschlecht (Totem), die andere durch das Wolfsgeschlecht oder das Totem des Kanak vertreten wird. Die verschiedenen Totem geniessen nicht dasselbe Ansehen. Das wichtigste von allen ist wegen der grossen Anzahl und des Reichtumes seiner Mitglieder der Kagontan, welcher seinen Hauptsitz in Klokwan, dem grössten Dorfe des Tschilkatstammes hat. Die Einteilung in Totem ist gänzlich unabhängig von der räumlichen Verteilung der Stämme. Dasselbe „Geschlecht“ — so nenntKrauseden Totem — finden wir an verschiedenen Orten, so den Kagontan bei den Tlinkitstämmen Sitka, Jakutat, Huna und Tschilkat. Jeder Ort wird also von mehreren Totem bewohnt und zwar sowohl von denen des Bären — wie von denen des Wolfszeichens, während andrerseits ein Totem auf mehrere Orte verteilt ist, was sich bloss durch den Brauch der wechselseitigen Verbindungen und durch das Gesetz der mütterlichen Erbfolge erklärt. Die unantastbaren Verordnungen, durch welche sich diese Sippen immerwährend fortsetzen und aufrecht erhielten, bestanden nämlich darin, erstlich, dass kein Mann innerhalb seines eigenen Totems sich beweiben durfte, und zweitens, dass sowohl die männlichen wie die weiblichen Kinder der Sippe ihrer Mutter beigezählt wurden. Bei den Tlinkit gelangen diese Verhältnisse dadurch zum sprachlichen Ausdrucke, dass sie alle nicht zum gleichen Totem Gehörigen„Kunjétkanagi“ d. h. „nicht hier“ oder „Fremde“ nennen. In ihrer Gegenwart aber reden sie dieselben mit „Achssari“ d. h. „Oheime“ oder „Achkani“ d. h. „Schwiegersöhne“ oder „Schwäger“ an, da sie stets durch Heirat mit ihnen verbunden sind. Leute desselben Totem nennen aber einander „Achcháni“ d. h. „Landsleute“ oder „Achgakáu“, d. h. „Freunde“.
Auch die Indianer Guyanas in Südamerika wurden innerhalb des Stammes in Gruppen geteilt, von denen jede einen besonderen Namen trägt, wie Siwidi, Karuafudi, Onisidi u. s. w. Auch bei ihnen pflanzt sich die Abstammung in mütterlicher Linie fort, und weder ein männliches, noch ein weibliches Stammesmitglied darf in eine geschlechtliche Verbindung mit einem andern sich einlassen, das denselben Namen trägt. So führt z. B. eine Frau aus der Siwidigruppe den gleichen Namen wie ihre Mutter, aber weder ihr Vater, noch ihr Gatte dürfen dieser Gruppe angehören. Ihre Kinder und die Kinder ihrer Töchter heissen ebenfalls Siwidi, aber weder ihren Söhnen, noch ihren Töchtern ist es gestattet, eine Verbindung mit einem Träger oder einer Trägerin gleichen Namens einzugehen, doch dürfen sie, falls es ihnen gefällt, aus der Gruppe ihres Vaters sich mit Weibern oder Männern versorgen. Bei den Indianern Südamerikas ist die Bezeichnung „Totem“ nicht mehr üblich, es ist aber sicher nicht richtig, wieLubbockthut, die erwähnten Gruppen als „Familien“ zu bezeichnen. Auch als „Kasten“ wird man sie nicht wohl gelten lassen können, da wir mit diesem Worte einen ziemlich scharf begrenzten Begriff verbinden, von dem hier keine Spur vorhanden. Diese Gruppen gleichen Namens innerhalb des Stammes sind daher ebenso wie die Totem einfach Clans oder Sippen. Nur in der gesellschaftlichen Organisation der australischen Kamilaroi unweit von Sydney darf man vielleicht von „Kasten“ sprechen, insofern als sie, wie es scheint, in zwei Gruppen, nämlich patrizische (freie?) und plebejische (unterworfen?) zerfallen. Ob mit dem Patriziat gewisse Vorrechte verbunden sind, ist nicht recht klar. Jede Gruppe umfasst wieder zwei Abteilungen, die sich vor anderen Einrichtungen dieser Art dadurch auszeichnen, dass in jeder derselben Männer und Frauen besondere Namen führen; also: Ippai undIppata; Kumbo und Buta; Murri und Mata; Kubbi und Kubbota. Jede dieser vier Sippen zerfällt nun wieder in Unterabteilungen, deren jede irgend ein Tier zum „Kobong“, zum Freunde und Beschützer hat und sich darnach benennt. Es besteht ein geheimnisvoller Zusammenhang zwischen dem Menschen und seinem Stammtiere, von dessen Art er keines zu töten wagt, weil es sein eigener Beschützer sein könnte. Zieht der Stamm gegen den Feind, so führt jeder Kobong als Fahne das Fell seines Schutz- und Namentieres mit sich. Die Zahl dieser Gruppen schwankt je nach den Kasten. Nimmt man deren durchschnittlich vier an, so macht dies sechzehn männliche und sechzehn weibliche Kobong, da es Ippai murruwi (Känguruh), Ippai gnuri (Emu), Ippai turu (schwarze Schlange), Ippai kuraki (Opossum) giebt, und ähnlich in den andern Clans. Die Sitte verbietet nun die Verbindung eines Individuums mit einem solchen, das den nämlichen Kobong hat. Ausserdem legt die erwähnte Unterscheidung in Patrizier und Plebejer noch weitere Beschränkungen auf. So kann ein Ippai eine Ippata aus einem anderen Kobong und eine beliebige Kubbota nehmen, vorausgesetzt dass sie nicht wie er eine Murruwi oder Gnuri ist. Ein Murri darf nur eine Buta, ein Kubbi nur eine Ippata wählen, natürlich in beliebiger Zahl. Aber das Weib des fremden Kobong tritt nicht ein in die Kaste ihres Gatten, sondern bleibt Zeitlebens in dem Verbande ihrer eigenen. Die Nachkommenschaft aber folgt stets der Mutter und gehört nur ihrem Kobong an; auf die väterliche Seite wird gar keine Rücksicht genommen, doch werden die Kinder in eine andere Kaste versetzt, als jene, in welche die Mutter gehört. Dadurch werden die Sprösslinge der verschiedenen Verbindungen gleichmässig des Patriziats teilhaftig. Die Übersicht dieser Vorgänge ist folgende.
Zudem sind die Kinder einer Ippata murruwi Kumbo und Mata murruwi, jene einer Buta gnuri Ippai und Ippata gnuri, und alle ihre Nachkommen bleiben in alle Ewigkeit Murruwi und Gnuri.[385]Wie man sieht, spielt der Kobong hier die Rolle der indianischen Totem, wenn er auch in dem beschriebenen Kastenverhältnis zunächst weniger in die Augen fällt. Es ist glaubhaft, dass derselbe von einem Gewächs oder einem Tiere hergeleitet ist, das an dem Stammsitze des Clans seinen Standort hat, und nicht umgekehrt, dass der Stamm den Namen gegeben.
Die Frage über den Ursprung des Totemismus, so weit sich dieselbe auf die mythologischen und theologischen Thatsachen der Verehrung eines bestimmten Wappen-, Schutz- und Namenstieres bezieht, was zu Betrachtungen über den Tierkult im allgemeinen führen würde, lasse ich hier unerörtert. GegenMac Lennanund SirJohn Lubbockerhebt sichEdward B. Tylor;[386]doch zieht die Geschichte der Familie keinen Nutzen aus dem Streite, wenn man deren Wurzeln nicht, wie Dr.Wilhelm Schneiderund andere, in religiösen, von vorn herein gegebenen Vorstellungen, gewissermassen in göttlichen Vorschriften sucht. Welche Gründe einen Clan zur Annahme dieses oder jenes Schutztieres bewogen, ist gleichgültig; wichtig dagegen festzuhalten, dass der Clan schon vorhanden war, als er sich die gewählte Bezeichnung beilegte, nicht etwa, dass letztere erst den Clan gewissermassen schuf, indem sie für dessen einzelne Glieder das zusammenhaltende sprachliche Band gewährte. Die Entstehung des Clans, wieKautskysie sehr natürlich und schwer widerlegbar darstellt, war jedenfalls vollkommen unabhängig von allen mythologischen Einflüssen.
Das Beispiel der australischen Kamilaroi, bei denen ich länger verweilt, lehrt, wie sehr man sich übrigens hüten muss, der Exogamie eine zu grosse Tiefe zuzuschreiben. In Australien, liest man zumeist, sei die Exogamie Regel, werde wirklicher oder scheinbarer Weiberraub geübt, immer aber das Weib aus einem fremden Stamme geholt. Dem ist aber, wie wir sahen, nicht so, denn nicht die Verbindungen innerhalb des Stammes, sondern nur unter Gliedern des gleichen Kobong sind untersagt. Es ist die leidige Verwechslung von Stamm, Clan und Familie, von welcher sich die wenigsten Ethnographen losmachen können, schuld an solchen Verwirrungen. Es ist also hauptsächlich die Blutnähe, wie sie innerhalb eines und desselben Kobong zwischen den einzelnen Mitgliedern wegen der Abstammung durch die Mutter existieren muss, welche die Kamilaroi und mit ihnen andere Australier meiden. Dr.Schneider, der ebenfalls den Clan mit der Familie verwechselt, thut aber Unrecht, diese Scheu als einen Beweis dafür anzuführen, wie weit die Australier schon vom Urzustande entfernt seien.[387]Abgesehen davon, dass letzteres niemand bezweifelt, hat jaMoriz Wagnergezeigt, in wie frühe Epochen die Bildung dieses Instinktes zu versetzen ist. Begründet Scheu vor Blutnähe noch nicht Exogamie, welche als unerlässliche Hauptbedingung Beweibung ausserhalb des Stammes erheischt, so soll doch nicht geleugnet werden, dass in Australien häufig genug Verbindungen zwischen Individuen verschiedener Stämme, nicht Clans, vorkommen. Das ist dann erst die wahre Exogamie, sei sie nun von Gewaltthaten begleitet oder nicht, sei sie ein Raub, eine Eroberung, ein Tausch oder einfach ein Kauf.
Man darf nun annehmen, dass nachdem die durch das Zusammenleben verursachte Scheu vor Blutnähe unter Hinzutritt wirtschaftlicher Ursachen den Weg zur Exogamie gewiesen und diese noch durch die Befehdung und Unterwerfung fremder Stämme gefördert worden, der Vorteil der Kreuzung gar bald den exogamen Sitten huldigenden Völkern ein ausgeprägtes Übergewicht verlieh. Auch aus diesem Grunde kann ihr häufiges Vorkommen bei den niederen Rassen nicht auffallend erscheinen. Hatte dieser Zustand der Dinge eine Zeitlang bestanden, so steigerte die Macht der Gewohnheit bei den betreffenden Stämmen die schon vorhandene Abneigung gegen jede Vermischung mit einem Mädchen des eigenenKreises zu solcher Höhe, dass diese Abneigung zur wahren Scheu wurde und schliesslich die Kraft eines religiösen Dogmas annahm, welches unsere entwicklungsfeindlichen Ethnologen gerne als ursprüngliches Sittengesetz, als Ursache statt als Wirkung ausgeben. Aber auch wo Frauenraub üblich war, erhielt sich die Muttergruppe und mit ihr, soweit es um die rechtliche Seite sich handelt, die „Mutterfolge“. Noch aber gab es anfänglich keine „Ehe“, daher auch die von mehreren Schriftstellern gebrauchte Bezeichnung „Raubehe“, als gleichbedeutend mit Weiberraub, für jene ersten Zeiten nicht zutrifft. Erst nachdem in sehr langer Dauer der Frauenraub das Privateigentum am Weibe begründet hatte, darf man vielleicht von einer „Raubehe“ sprechen. Für den Anfang schufen weder Exogamie noch Frauenraub etwas unserem Ehebegriffe Ähnliches. Sie änderten zuerst nur wenig an den Zuständen der vaterlosen Muttergruppe, welche überall, ohne Rücksicht auf Exogamie oder Endogamie, die Grundlage bildete, aus welcher verschiedene Gesellschaftsformen sich auszuspitzen vermochten.[388]
[363]Lippert. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 10.[364]HumboldtsReise in die Äquinoctial-Gegenden. Bd. II. S. 15–16. „Gewiss sind dies Verwandte von mir, denn ich verstehe sie, wenn sie mit mir sprechen,“ sagen Indianer von einander, die sich nicht kennen und in den Missionen zusammen treffen. (A. a. O. Bd. IV. S. 17.)[365]A. a. O.[366]Walter Bagehot.Physics and Politics.London, 1872. S. 42.[367]Moriz Wagnerim Kosmos 1886. Bd. I. S. 21.[368]Adolf Bastian. Über die Eheverhältnisse. Zeitschrift f. Ethnol. 1874. S. 387.[369]Moriz Wagnerim Kosmos. 1886. Bd. I. S. 24–34.[370]Kosmos. Bd. XII. S. 262.[371]Oldfieldschildert dabei den Vorgang folgendermassen: Fällt auf solchem Raubzuge dem Australier ein unbeschütztes Weib in die Hände, so geht er nicht gerade allzu zart mit ihr um. Man betäubt sie durch einen Schlag mit dem „Duak“ oft so heftig, dass das Blut stromweise hervorquillt, schleift sie an den Haaren in das nächste Gebüsch und wartet, bis ihr die Besinnung wiederkehrt. Erwacht sie aus ihrer Ohnmacht, so muss sie ihrem Räuber folgen, der die Beute bei seiner Horde in Sicherheit bringt. Ist dies geschehen, so folgt eine Szene, so haarsträubend, dass sie sich der Schilderung entzieht. Die Verwandten des Mädchens rächen einen solchen Eingriff in ihre Rechte nicht; sie entschädigen sich nur bei nächster Gelegenheit durch eine ähnliche That (Transact. Ethnol. Soc.London. Bd. III. S. 250).[372]Constantin Jos. Jireček. Geschichte der Bulgaren. Prag, 1876. S. 164.[373]August Schneegans. Sicilien. Bilder aus Natur, Geschichte und Leben. Leipzig, 1887. S. 263.[374]Kosmos. Bd. XII. S. 272.[375]Lippert. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 136.[376]A. a. O. S. 156.[377]C. F. Ph.von Martius. Von den Rechtszuständen unter den Ureinwohnern Brasiliens. München, 1832. S. 63.[378]Lippert. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.[379]Kautskyim Kosmos. Bd. XII. S. 262.[380]Clan, ein keltisches Wort (spr. klänn), war in Hochschottland, auf den Orkney- und Shetlandsinseln die Bezeichnung für eine Art freiwilligen, auf Familienzusammengehörigkeit begründeten Lebensverbandes zwischen einem Gutsherrn als dem mit patriarchalischer Obergewalt ausgestatteten Stammesoberhaupt eines Bezirkes, und seinen Unterthanen. Die Clanverfassung ward 1745 aufgehoben.[381]Lucien Adam.Du parler des hommes et du parler des femmes dans la langue caraïbe.Paris, 1879. S. 2.[382]Kautskyim Kosmos. Bd. XII. S. 266.[383]Edward B. Tylor. Die Anfänge der Kultur-Untersuchungen über die Entwicklung der Mythologie, Philosophie, Religion, Kunst und Sitte. Deutsch von J. W.Spengelund Fr.Poske. Leipzig, 1873. Bd. II. S. 235–236.[384]Dr.Aurel Krause. Die Tlinkit-Indianer. Ergebnisse einer Reise nach der Nordwestküste von Amerika und der Beringstrasse, ausgeführt im Auftrage der Bremer Geographischen Gesellschaft in den Jahren 1880–1882. Jena, 1885.[385]Prichard.The natural history of Man. Fourth Edition.London 1885. 8oBd. II. S. 491–492. —Friedrich Müller. Allg. Ethnographie S. 216. —Lubbock. Die Entstehung der Zivilisation. S. 110. —Bulletin de la Société d’anthropologie de Bruxelles1855. S. 129–130.[386]Tylor. Die Anfänge der Kultur. Bd. II. S. 237.[387]Schneider. Die Naturvölker. Bd. II. S. 112.[388]Lubbock. Entstehung der Zivilisation. S. 109–115.
[363]Lippert. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 10.
[363]Lippert. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 10.
[364]HumboldtsReise in die Äquinoctial-Gegenden. Bd. II. S. 15–16. „Gewiss sind dies Verwandte von mir, denn ich verstehe sie, wenn sie mit mir sprechen,“ sagen Indianer von einander, die sich nicht kennen und in den Missionen zusammen treffen. (A. a. O. Bd. IV. S. 17.)
[364]HumboldtsReise in die Äquinoctial-Gegenden. Bd. II. S. 15–16. „Gewiss sind dies Verwandte von mir, denn ich verstehe sie, wenn sie mit mir sprechen,“ sagen Indianer von einander, die sich nicht kennen und in den Missionen zusammen treffen. (A. a. O. Bd. IV. S. 17.)
[365]A. a. O.
[365]A. a. O.
[366]Walter Bagehot.Physics and Politics.London, 1872. S. 42.
[366]Walter Bagehot.Physics and Politics.London, 1872. S. 42.
[367]Moriz Wagnerim Kosmos 1886. Bd. I. S. 21.
[367]Moriz Wagnerim Kosmos 1886. Bd. I. S. 21.
[368]Adolf Bastian. Über die Eheverhältnisse. Zeitschrift f. Ethnol. 1874. S. 387.
[368]Adolf Bastian. Über die Eheverhältnisse. Zeitschrift f. Ethnol. 1874. S. 387.
[369]Moriz Wagnerim Kosmos. 1886. Bd. I. S. 24–34.
[369]Moriz Wagnerim Kosmos. 1886. Bd. I. S. 24–34.
[370]Kosmos. Bd. XII. S. 262.
[370]Kosmos. Bd. XII. S. 262.
[371]Oldfieldschildert dabei den Vorgang folgendermassen: Fällt auf solchem Raubzuge dem Australier ein unbeschütztes Weib in die Hände, so geht er nicht gerade allzu zart mit ihr um. Man betäubt sie durch einen Schlag mit dem „Duak“ oft so heftig, dass das Blut stromweise hervorquillt, schleift sie an den Haaren in das nächste Gebüsch und wartet, bis ihr die Besinnung wiederkehrt. Erwacht sie aus ihrer Ohnmacht, so muss sie ihrem Räuber folgen, der die Beute bei seiner Horde in Sicherheit bringt. Ist dies geschehen, so folgt eine Szene, so haarsträubend, dass sie sich der Schilderung entzieht. Die Verwandten des Mädchens rächen einen solchen Eingriff in ihre Rechte nicht; sie entschädigen sich nur bei nächster Gelegenheit durch eine ähnliche That (Transact. Ethnol. Soc.London. Bd. III. S. 250).
[371]Oldfieldschildert dabei den Vorgang folgendermassen: Fällt auf solchem Raubzuge dem Australier ein unbeschütztes Weib in die Hände, so geht er nicht gerade allzu zart mit ihr um. Man betäubt sie durch einen Schlag mit dem „Duak“ oft so heftig, dass das Blut stromweise hervorquillt, schleift sie an den Haaren in das nächste Gebüsch und wartet, bis ihr die Besinnung wiederkehrt. Erwacht sie aus ihrer Ohnmacht, so muss sie ihrem Räuber folgen, der die Beute bei seiner Horde in Sicherheit bringt. Ist dies geschehen, so folgt eine Szene, so haarsträubend, dass sie sich der Schilderung entzieht. Die Verwandten des Mädchens rächen einen solchen Eingriff in ihre Rechte nicht; sie entschädigen sich nur bei nächster Gelegenheit durch eine ähnliche That (Transact. Ethnol. Soc.London. Bd. III. S. 250).
[372]Constantin Jos. Jireček. Geschichte der Bulgaren. Prag, 1876. S. 164.
[372]Constantin Jos. Jireček. Geschichte der Bulgaren. Prag, 1876. S. 164.
[373]August Schneegans. Sicilien. Bilder aus Natur, Geschichte und Leben. Leipzig, 1887. S. 263.
[373]August Schneegans. Sicilien. Bilder aus Natur, Geschichte und Leben. Leipzig, 1887. S. 263.
[374]Kosmos. Bd. XII. S. 272.
[374]Kosmos. Bd. XII. S. 272.
[375]Lippert. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 136.
[375]Lippert. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 136.
[376]A. a. O. S. 156.
[376]A. a. O. S. 156.
[377]C. F. Ph.von Martius. Von den Rechtszuständen unter den Ureinwohnern Brasiliens. München, 1832. S. 63.
[377]C. F. Ph.von Martius. Von den Rechtszuständen unter den Ureinwohnern Brasiliens. München, 1832. S. 63.
[378]Lippert. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.
[378]Lippert. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.
[379]Kautskyim Kosmos. Bd. XII. S. 262.
[379]Kautskyim Kosmos. Bd. XII. S. 262.
[380]Clan, ein keltisches Wort (spr. klänn), war in Hochschottland, auf den Orkney- und Shetlandsinseln die Bezeichnung für eine Art freiwilligen, auf Familienzusammengehörigkeit begründeten Lebensverbandes zwischen einem Gutsherrn als dem mit patriarchalischer Obergewalt ausgestatteten Stammesoberhaupt eines Bezirkes, und seinen Unterthanen. Die Clanverfassung ward 1745 aufgehoben.
[380]Clan, ein keltisches Wort (spr. klänn), war in Hochschottland, auf den Orkney- und Shetlandsinseln die Bezeichnung für eine Art freiwilligen, auf Familienzusammengehörigkeit begründeten Lebensverbandes zwischen einem Gutsherrn als dem mit patriarchalischer Obergewalt ausgestatteten Stammesoberhaupt eines Bezirkes, und seinen Unterthanen. Die Clanverfassung ward 1745 aufgehoben.
[381]Lucien Adam.Du parler des hommes et du parler des femmes dans la langue caraïbe.Paris, 1879. S. 2.
[381]Lucien Adam.Du parler des hommes et du parler des femmes dans la langue caraïbe.Paris, 1879. S. 2.
[382]Kautskyim Kosmos. Bd. XII. S. 266.
[382]Kautskyim Kosmos. Bd. XII. S. 266.
[383]Edward B. Tylor. Die Anfänge der Kultur-Untersuchungen über die Entwicklung der Mythologie, Philosophie, Religion, Kunst und Sitte. Deutsch von J. W.Spengelund Fr.Poske. Leipzig, 1873. Bd. II. S. 235–236.
[383]Edward B. Tylor. Die Anfänge der Kultur-Untersuchungen über die Entwicklung der Mythologie, Philosophie, Religion, Kunst und Sitte. Deutsch von J. W.Spengelund Fr.Poske. Leipzig, 1873. Bd. II. S. 235–236.
[384]Dr.Aurel Krause. Die Tlinkit-Indianer. Ergebnisse einer Reise nach der Nordwestküste von Amerika und der Beringstrasse, ausgeführt im Auftrage der Bremer Geographischen Gesellschaft in den Jahren 1880–1882. Jena, 1885.
[384]Dr.Aurel Krause. Die Tlinkit-Indianer. Ergebnisse einer Reise nach der Nordwestküste von Amerika und der Beringstrasse, ausgeführt im Auftrage der Bremer Geographischen Gesellschaft in den Jahren 1880–1882. Jena, 1885.
[385]Prichard.The natural history of Man. Fourth Edition.London 1885. 8oBd. II. S. 491–492. —Friedrich Müller. Allg. Ethnographie S. 216. —Lubbock. Die Entstehung der Zivilisation. S. 110. —Bulletin de la Société d’anthropologie de Bruxelles1855. S. 129–130.
[385]Prichard.The natural history of Man. Fourth Edition.London 1885. 8oBd. II. S. 491–492. —Friedrich Müller. Allg. Ethnographie S. 216. —Lubbock. Die Entstehung der Zivilisation. S. 110. —Bulletin de la Société d’anthropologie de Bruxelles1855. S. 129–130.
[386]Tylor. Die Anfänge der Kultur. Bd. II. S. 237.
[386]Tylor. Die Anfänge der Kultur. Bd. II. S. 237.
[387]Schneider. Die Naturvölker. Bd. II. S. 112.
[387]Schneider. Die Naturvölker. Bd. II. S. 112.
[388]Lubbock. Entstehung der Zivilisation. S. 109–115.
[388]Lubbock. Entstehung der Zivilisation. S. 109–115.