XVII.Die Phasen des Scheinraubs.
A
Auf dem langen Entwicklungsgange vom Mutterrecht zum Vaterrechte oder, was dasselbe ist, von der Freiheit zur Knechtung des Weibes, begleiten uns zahlreiche Überreste des alten Frauenraubs, welchen eine weit grössere Zähigkeit innewohnt, als denen des Mutterrechtes selbst. Denn es haben sich bei einer Unzahl von Völkern Symbole des Frauenraubs, wie ausDargunsumfassenden Untersuchungen hervorgeht, in aller Klarheit bis tief in die Periode der Agnation erhalten und sind, nachdem vom Mutterrecht fast keine Spur mehr erkennbar geblieben, zum Teil durch Jahrhunderte hoher Gesittung bis auf die Gegenwart überliefert. In der Geschichte dieser „Raubsitte“, wenn man so sagen darf, lassen sich nun wieder deutlich verschiedene Stufen einer Entwicklung verfolgen, in welcher die Bedeutung derselben sich immer mehr abschwächt und schliesslich völlig verliert.
Die erste, ursprünglichste Stufe, den einfachen brutalen Raub, bei welchem der Wille weder des entführten Weibes, noch seines männlichen Stammes-, Clan- oder Familienoberhauptes irgendwie in Frage kommt, wurde im vorhergehenden Kapitel besprochen. Als nun diese gewaltsame Entführung fremder Weiber wegen ihres hinlänglichen Anwachsens innerhalb der Niederlassungen nicht mehr so notwendig ward, änderte sich die Natur des Raubes. Noch blieb er ein wesentlicher Teil der Beweibung, nur wurde erbloss nochzum Scheineausgeführt, d. h. nachdem man über die Verbindung schon übereingekommen, folgte dem Gebrauche nach der Raub oder die Entführung als eine blosse Formsache, gewissermassen um „das Geschäft perfekt zu machen“. Der Raub ist bloss noch ein Symbol, aber nicht in dem SinneLubbocks, um die Rechte des Mannes zu beschränken, dem das Mädchen fortan angehören sollte.[588]Wo das Geschlechtsleben noch nicht über die ursprünglichen Muttergruppen fortgeschritten war, konnte kein Mann, darin hatLubbockRecht, ein Mädchen der Geschlechtsgenossenschaft für sich allein in Anspruch nehmen, ohne die Rechte des ganzen Stammes zu verletzen, besser gesagt ohne allgemeine Eifersucht zu erwecken.Lubbockübersieht aber, dass das stammfremde (allophyle) Weib, wie schon entwickelt wurde,nichtin die Gemeinschaft des betreffenden Stammes, sondern in das Sondereigentum ihres Räubers fiel, es also nicht erst eines eigenen Symbols bedurfte, um seine ausschliesslichen Rechte auf ihre Person seinen Stammesgenossen gegenüber an den Tag zu legen. Aus diesem Grunde mussLubbocksDeutung des zeremoniell gewordenen Frauenraubes als ungenügend beiseite geschoben werden. Die Gründe, warum der Raub als Zeremonie sich erhielt, sind anderswo zu suchen.
Es wurde schon erwähnt, dass stillschweigend zwischen benachbarten Stämmen allmählich auf die Rachefehden wegen erfolgten wirklichen Frauenraubes verzichtet wurde; die alte Auffassung desselben als Beschimpfung erhielt sich aber auch dann noch, als die Beziehungen zwischen den einzelnen Stämmen sich allmählich freundlicher gestalteten, als die gegenseitige Entführung von Weibern eine stillschweigend anerkannte und gebilligte Beweibungsform geworden war. Allerdings gelangte man auf diesem Wege zum Systeme der Beilegung (Composition) des verübten Raubes durch bestimmte Gegengaben und von diesen war nur noch ein kleiner Schritt bis zu einer solchen Abmachungvordem Raube.[589]Allein es ging nicht an, selbst bei allseitigem Einvernehmen, von der Genugthuungsforderung abzustehen; dies musste wenigstens zum Scheine geschehen. Ihren Stammesgenossen gegenüber mussten die Eltern des Mädchens den Anschein wahren, als ob nicht freiwilliger Verzicht, sondern bloss List oder Gewalt ihre Tochter in den Besitz des fremden Mannes gebracht hätte. So entstand dieScheinentführungund der dabei durch die Anverwandten an den Tag gelegte heftige Widerstand, so die Gewohnheit dieser letzteren, über die Heirat, als über eine ihnen zugefügte Beleidigung, sich aufgebracht und entrüstet zu geberden. Einmal aufgekommen, erhielten sich sodann beide Gebräuchebeivielen Völkern im Wege der Überlebung. Aber nicht bloss bei der Heirat, sondern nochnachhergab man sich den Anschein, die erlittene Beleidigung nicht gleichgültig hinzunehmen. Anstatt den Schwiegersohn freundlich zu behandeln, begegnete man ihm mit der ganzen unwirschen Kälte, welche einer Person gegenüber am Platze ist, von der wir einmal einen Schimpf erfahren haben. Das Verhältnis zwischen beiden Teilen nahm zuweilen dadurch in Wirklichkeit einen wenig freundlichen Charakter an, besonders jenes des Schwiegersohnes zur Schwiegermutter, wozu für letztere ein ganz besonderer Grund vorlag.
Die Männer waren es zweifelsohne, welche das System der Beilegung begünstigten, weil dieses ihren eigenen Interessen zu gute kam. Aber dass sie, um irgend einen Vorteil sich verständigend, ihre Schutzpflicht versäumten und Frieden machten, also den Raub gewähren liessen, das war ein erstes Durchbrechen der mutterrechtlichen Familien- und Gesellschaftsordnung. Den gebotenen Vorteil verwendeten sie in ihrpersönlichesEigentum, und indem sie so die Blutrache aufgaben, blieb diese auf der im Stiche gelassenen und unversöhnten Mutter allein noch lasten, doch unvollstreckt. Drum wurde die Mutter als „Schwiegermutter“ ein lebender Protest der neuen Ordnung, und zwischen ihr und dem Schwiegersohne, dem Räuber ihrer Tochter, dauerte die unversöhnte Feindschaft fort.[590]DiesLippertsErklärung, welcher man sich wohl durchaus anschliessen darf. Eine Erinnerung an diese Zustände lebt offenbar in den Sprichwörtern fast allerVölker fort, worin die Schwiegermutter in ein nichts weniger als günstiges Licht gestellt wird. Gesittete und ungesittete Völker haben an der Schwiegermutter etwas auszusetzen, ja bei einigen sind beide Teile völlig voneinander geschieden und geraten niemals in Berührung miteinander, ein Brauch, der fast identisch in Amerika, Afrika und Australien sich nachweisen lässt.[591]Begegnen sie in Australien einander, so versteckt sich die Schwiegermutter im Busch oder Grase, während der Schwiegersohn den Schild vor das Gesicht hält.Karl Emil Jungversichert, selbst auf Missionsanstalten, wo die schwarzen Zöglinge eine Stufe erreicht haben, welche sie über die niedrigste Klasse der Weissen stellt, sei diese Sitte noch nicht völlig verschwunden.[592]Auf den Banksinseln wird desgleichen die Schwiegermutter möglichst gemieden, wie sie auch selber es meidet, den Schwiegersohn anzusehen; gegenseitige Unterhaltung aus einiger Entfernung bei abgewandten Gesichtern bleibt jedoch erlaubt. Begegnet man sich zufällig im Walde, so geht derjenige, dem es am bequemsten ist, aus dem Wege. In Vanua Lava vermeidet man es sogar in die Fusstapfen der Schwiegermutter, bezw. seitens dieser in die des Schwiegersohnes, zu treten. So berichtet M.Eckardt.[593]Auch am Gabun in Afrika darf kein Mann seine Schwiegermutter ansehen oder mit ihr reden, bei Strafe einer sehr schweren Geldbusse, und die Somal in Ostafrika rechnen es der Schwiegermutter zur grossen Schande an, wenn sie sich sehen lässt, eine Vorschrift, welche den Neid nicht weniger Europäer zu erregen geeignet sein dürfte.
Auf der Stufe des Scheinkampfs finden wir den Frauenraub, die Entführung der „Braut“ durch den „Bräutigam“, wenn man diese Benennungen anwenden darf, bei mehreren der fortgeschritteneren Australierstämme, den Bewohnern der Westküste Neuguineas, den Torres- und Vitiinsulanern und einigen grösserenStämmen Afrikas, am häufigsten bei jenen, welche vorwaltend Viehzucht treiben, unter andern bei den Kaffern und den Negern Senegambiens; ferner in Südamerika nebst andern bei den Araukanern und Pescheräh. Jede andere Heiratszeremonie vertritt sie bei manchen Lappenstämmen, bei den Völkern des Kaukasus, den Korjäken und Kamtschadalen, Tungusen und Samojeden, bei den Batta auf Sumatra. Innerasien, die alte Heimat des Nomadentums, hat bei Kalmücken und Mongolen ebenfalls die Formen der Raubsitte treu bewahrt. Eine solche „Raubform“ ist ferner bei den Metsch und Katschari in den östlichen Duar Bengalens üblich. Der Bräutigam begiebt sich mit einer Schar seiner Freunde nach dem Hause der Braut, deren Freunde auch versammelt sind. Ein Scheinkampf entbrennt nun, in welchem die letzteren die Braut zu verteidigen suchen. Die Partei des Bräutigams siegt aber und entführt das Mädchen. Eine Mahlzeit und ein Geldgeschenk versöhnen nachher die scheinbar erzürnten Gefährten sowie den aufgebrachten Vater der Braut.[594]
In Ostafrika kommt die Raubform, wieJos. Thomsonmeldet, bei den Wateita vor. „Wenn ein Mteita heiraten will, so bringt er die Verhandlungen mit dem Vater nach Negerbrauch in Ordnung, d. h. er kauft sich die Braut für drei Schafe oder vier Kühe. Nachdem diese wichtige Sache abgemacht ist, läuft das Mädchen weg und verbirgt sich bei entfernten Verwandten, bis ihr Bräutigam das Versteck findet und sie einfängt. Er sucht sich dann einige Freunde, welche sie zu ihrer künftigen Wohnung zurücktragen, indem zwei Mann sie bei den Beinen, zwei bei den Armen in Höhe ihrer Schultern tragen, wobei viel gesungen und getanzt wird. Die vier Mann, welche das Mädchen tragen, sollen auf ganz eigene Art belohnt werden.“[595]Diese diskrete Angabe ergänztH. H. Johnstondahin, dass jeder der vier Häscher berechtigt ist, das besondere Vorrecht des Ehemannes auszuüben.[596]Bei den Adighe im Kaukasus tragen sich nachFr. von Bodenstedtdie Dinge folgendermassen zu: „Sind alle vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, so hat der Bräutigam seine Auserkorene heimlich aus dem Elternhause zu entführen. Durch Einverständnis mit der Dienerschaft sucht er sich Eingang in das geweihte Gemach zu verschaffen, wo die Braut, in kostbare Gewänder gehüllt und von Kopf bis zu Fuss mit der blendend weissen Tschadra umschlungen, ihrer Erlösung entgegen harrt. Je mehr sie bei der Entführung sich sträubt, jammert und spröde thut, für desto reiner und jungfräulicher wird sie gehalten. Gewöhnlich schreit sie beim Eintritt des Geliebten laut auf und ringt so lange mit ihm, bis ihre Brüder oder ihre Verwandten auf den Lärm herbeieilen; es entspinnt sich dann ein kurzes Scheingefecht, wobei der Bräutigam von seinen vor der Thür lauernden Freunden unterstützt wird, bis es ihm gelingt, sich der kostbaren Beute zu bemächtigen und auf mutigem Rosse mit ihr davon zu jagen.“
Schilderungen dieser Art mögenHerbert Spencerverleitet haben, den Widerstand des Weibes als einen Grund für das Entstehen des Scheinraubes zu erklären.[597]Er wäre dann nichts weiter als ein von den Frauen selbst gerne ergriffenes Mittel, um aus einem Gefühl sittlicher Scham oder Verlegenheit sich den Anschein zu geben, als ob sie nicht aus freier Wahl, sondern bloss durch Gewalt dem Manne folgten. Ich kann in dieser Auffassung dem britischen Soziologen nicht beistimmen. Die Sitte der Scheinentführung ist augenscheinlich um vieles älter, als das Erwachen der erwähnten sittlichen Regungen. Für diese frühen Perioden hiesse es aber das Mass von Keuschheit stark überschätzen, welches gemeiniglich bei ungesitteten Völkern herrscht und die weibliche Sittsamkeit so gut wie ausschliesst. Beispiele anzuführen, ist wohl überflüssig. Das Kapitel über das Schamgefühl und dessen Äusserungen stellt ihrer zur Genüge zusammen. In einer Gesellschaft, wo die Kinder gleichsam unter fortwährenden Szenen des Geschlechtslebens aufwachsen, wo jungfräuliche Keuschheit selbst nicht dem Namen nach bekannt ist, darf man füglich von den Frauen nicht ein sohoch entwickeltes Feingefühl erwarten, dass sie Scham darüber empfinden oder auch nur heucheln sollten, mit dem Manne den Geschlechtsbund einzugehen. Erzählt dochSchweinfurthvon den Monbuttu, dass es da Weiber gab, „welche vor aller Welt und selbst in voller öffentlicher Versammlung sich nicht entblödeten, vermittelst einer obscönen Fingersprache und unter Geberden von mehr als plastischer Natur die schamlosesten Anträge an die Fremden zu richten.“[598]Aber auch bei nicht wilden Völkern wäre es voreilig, das Vorhandensein jener zarten Schüchternheit vorauszusetzen, während wir doch nicht nur alle übrigen Äusserungen des Sittlichkeitsgefühles des Weibes bei ihnen vermissen, sondern vielmehr beim letzteren das Verlangen nach dem Manne auf eine jene Eigenschaft geradezu ausschliessende Weise zu Tage treten sehen.[599]Das Recht, den jungfräulichen mit dem Frauenstandezu vertauschen wird sogar bei solchen Völkern, welche schon den Mädchen Keuschheit auferlegen, von diesen mit Ungeduld erwartet, das Verlangen darnach unverholen geäussert. Und beherrscht, bei Lichte betrachtet, nicht auch die nämliche Ungeduld, das gleiche Verlangen die weiblichen Kreise der höchstgestiegenen Kulturvölker, nur dass sie sich in veredelter Gestalt, in der erstauf höheren Stufen geborenen Auflassung kundgeben, dass Heiraten und Kinderzeugen die Bestimmung des Menschen auf Erden sei und dass, wer dies unterlässt, seinen Lebenszweck vollkommen verfehle? Die Form also hat sich verändert, das Wesen ist geblieben, musste bleiben einem unwiderstehlichen Naturgesetze zufolge. Rohere Zeiten, rohere Völker fanden noch in geschichtlichen Epochen kein Arg an dem weitverbreitetenPhallusdienste, dessen Spuren seit den Tagen des Fetischismus vereinzelt bis in unsere Gegenwart sich herübergerettet haben.[600]In Indien ward Siwa sogar durch den berühmten „Lingam“ dargestellt, d. h. durch die im Zeugungsakte vereinten Geschlechtswerkzeuge, und fromme Hindufrauen hoher Kaste tragen im Norden des Landes ein solches Symbol am Halse, wie unsere Damen etwa ein Kreuz. Überall aber genoss der Phallus die grösste Verehrung seitens der Frauen und Mädchen, — von ersteren, um eine recht zahlreiche Nachkommenschaft, von letzteren, um bald einen Gatten zu bekommen. In Frankreich stehen heute noch einzelne Phallussteine in hohem Ansehen.
Weit entfernt also, sich gegen die Zumutung einer Heirat zu sträuben, sehen wir vielmehr bei den Mädchen das Verlangen nach möglichst rascher Abschüttelung der Jungfräulichkeit sich in einer Form kundgeben, die mit unseren jetzigen bescheidensten Begriffen von Wohlanständigkeit im Widerspruch steht, indes als unverhohlener Ausdruck eines natürlichen Verlangens keinen Anstoss erregen kann. Gewiss ist aber, dass in solcher Umgebung von einem thatsächlichen Widerstreben des Weibes gegen die Person ihres zukünftigen Gatten als Ausfluss eines sittlichen Schamgefühls nimmer die Rede sein kann, und hiemit zerfällt dieSpencersche Erklärung von selbst. Weit wahrscheinlicher klingtWilkensDeutung, wonach die Entführung, wie durch die Verwandten, so auch vom Mädchen als eine ihm zugefügte Schmach aufgefasst werden musste, und zwar selbst dann, wenn jene Entführung ihren eigenen Wünschen völlig entsprach und etwa gar von dem Manne ihres Herzens ausging. Vor der Welt durfte der Bräutigam nicht das erkorene Wesen, sondern musste eine verhasste, verabscheute Person sein, und auf diese Weise erklären sich gewisse seltsame Gebräuche der Eskimo, Buschmänner, Kaffern, Beduinen, Kalmücken u. a.
Auch den Ariern der Urzeit mag Weiberraub nicht unbekannt gewesen sein. Wenigstens zählt das einer weit späteren Periode,der brahmanischen Zeit, angehörende Gesetzbuch des Manu nochachtArten der Ehe auf. Eine derselben ist dieRakschasa-Ehe: „Die Entführung eines Mädchens mit Gewalt aus ihrem Hause, während sie weint und schreit, nachdem ihre Freunde und Verwandten in der Schlacht erschlagen oder verwundet und deren Häuser erbrochen worden, ist die Ehe, welcheRakschasaheisst.“ Für die Kschatrya oder Krieger blieb sie die herkömmliche und richtige Eheform auch noch zur Zeit des brahmanischen Manu-Gesetzes und stand höher als zwei andere Formen, dieGandharvaund diePaiçâca. Auf ehemaligen Weiberraub deutet ferner die römische Sage vom Raube der Sabinerinnen. Nach dem Gemälde, welches Dr.Dargunauf Grund seiner eingehenden Untersuchungen von Sage und Recht sowie der alten Sitten der Germanen und deren Fortbildung entrollt, war auch bei ihnen Frauenraub einmal eine normale Art der Beweibung. Sie verschafften sich ihre Frauen im Wege der Gewalt, mit Hilfe bewaffneter Freunde, wobei sie mitunter, wenngleich nicht immer, den Willen des Mädchens zu Rate zogen, die Zustimmung seines Gewalthabers aber nicht in Betracht kam. Ein Freier — sobald das Freien überhaupt üblich geworden, — wurde daher noch durch lange Zeit später, mindestens zum Scheine, als Feind der Familie angesehen und behandelt. Häufig genug sah man den Überfall voraus, ohne ihn abwehren zu können; dann suchte man das Mädchen im Hause zu verbergen oder liess es flüchten. Wenn es dem Bewerber nicht gelang, sie zu finden, beziehungsweise einzuholen, so war hiemit die beabsichtigte Ehe vereitelt. Spätere Förmlichkeiten, Scherze und Benennungen der Hochzeit können nur dadurch, und nicht anders, am füglichsten erklärt werden. Dem innigen Verband der damaligen Familie, sowie dem kriegerischen Geiste der Zeit entsprach es, dass sowohl die Verwandten des Weibes, als die übrigen Dorfbewohner dem Angriffe heftigen Widerstand entgegensetzten, ja, dass sie es mitunter — soferne man Sagen und Gedichten als Spiegel der Zeit trauen darf — mit Fleiss auf blutige Kämpfe ankommen liessen, um die Braut nur dem Tapfersten zu teil werden zu lassen. Auch suchten sie die Entführte den Händen des Räubers zu entreissen, jedenfalls aberdiesen aufzuhalten und ihm mindestens eine Busszahlung abzuzwingen, bevor sie ihn ziehen liessen. Daher das so weit verbreitete „Hemmen“ und das damit überall verbundene Lösegeld. Da der Hochzeitszug auch sonstigen Gefahren und Belästigungen, die Braut — vielleicht von abgewiesenen Freiern — sogar Beleidigungen ausgesetzt war, trug der erstere vielfach einen kriegerischen Anstrich; man rüstete dazu wie zum Kampfe und liess ihn durch Bewaffnete decken, oder rasch und heimlich vor sich gehen.
Diese Stufe desScheinraubswird also hauptsächlich dadurch gekennzeichnet, dass man von der zu übenden Rache Abstand zu nehmen begann und zur Umwandlung des Vergeltungs- oder Racherechts in eine Bussgabe geneigt wurde. Der Räuber verständigte sich hintennach mit dem Gewalthaber der Geraubten und erlegte eine Busse, den „Brautschatz“ oder die „Morgengabe“, welcheLubbockund auchPostirrtümlich mit einer Kaufsumme verwechselt haben. Sie war aber, wieWilkensehr glaubhaft gemacht, anfänglich nichts anderes als eineSühngabe, womit der Beleidiger, d. h. der Scheinräuber, seine That gleichsam wieder gut machen wollte. AuchLothar Dargungelangt zu dem Schlusse, dass der vom Entführer zu erlegende Wertbetrag, welcher zwar mehrfach als Brautpreis bezeichnet wird, seinem Wesen nach, da er an Stelle der Fehde tritt, Sühngeld ist.[601]Und was zuerst freier Wille gewesen, bloss vom Gutheissen des beleidigten Teiles abhängig, wurde allmählich als Sitte in den völkerrechtlichen Verkehr der Stämme aufgenommen. Die Entwicklung des Strafrechtes bei den meisten Völkern bietet in ihrer Kindheit ähnliche Beispiele dar. Man denke nur an das „Wergeld“ der Germanen. Aber ebenso wenig als man aus dem Wergeld Anlass nehmen konnte, jemanden zu töten, ebenso wenig konnte man aus dem Brautschatze das Recht ableiten, ein Weib zu entführen. Gleich dem Wergelde war der Brautschatz nicht eine Vorbedingung, sondern vielmehr eine Folge der verübten That.[602]
In noch späterer, bequemerer Zeit, welche eine dritte Stufe in der Entwicklungsgeschichte der Raubsitte darstellt, wurde die Entführung nur noch als Hochzeitsposse beibehalten. GeneralJohn Campbellsah eines Abends in Khondistân einen Burschen auf der Schulter eine Last, in Scharlachtuch gehüllt, davon tragen, verfolgt von einem Haufen Frauen und Dirnen, die ihm Steine, Bambustücke und andere Geschosse nachschleuderten. Es ergab sich dann, dass der Dulder, auf der Hochzeitsreise begriffen, in dem Scharlachzeuge sein junges Weib trug, und das Ganze als Schaustück die Verfolgung eines Frauenräubers bedeutete.[603]Bei den Wadschagga am Kilima-Ndscharo besteht die Hochzeitsfeierlichkeit gleichfalls darin, dass, nachdem der Kauf der Braut vorher abgemacht ist, der Ehemann seine Frau huckepack entführt, während die Verwandten und Freunde ihn schreiend und lachend verfolgen, als ob sie das kreischende Mädchen ihm wieder abnehmen wollten; aber das Ganze ist natürlich nur Schein und ein Überbleibsel alter Gebräuche, denn heutzutage bekommt ein Mann seine Braut nur dann, wenn er den Kauf vorher mit seinem künftigen Schwiegervater geregelt hat.[604]An vielen Orten ist auch in Erinnerung an den ehemaligen thatsächlichen Raub das Hochzeitsfest noch mit viel Geschrei und wildem Waffenlärm verbunden. Bei den Südslaven war es früher allgemein üblich, Mädchen, bei deren Eltern der Bewerber abgewiesen zu werden befürchtete, gewaltsam zu entführen, eine Sitte, welche, wie Freiherrvon Reinsberg-Düringsfeldbestätigte, infolge der strengen, gegen den Mädchenraub erlassenen Verbote nur noch selten vorkommt.[605]So hielten es die jetzt im Verschwinden begriffenen Uskoken im südöstlichen Teile von Unterkrain. Der abgewiesene Freier sammelte fünf, zehn, auch mehr seiner Jugendgenossen, stürmte das Haus seiner Erkorenen, die er raubte und ritt mit seiner Braut zum nächsten Popen (Colugar), der das Brautpaar einsegnete.[606]Solcher Mädchenraub blüht heute noch lustig in Kleinasien, doch endigtdie Entführung junger Mädchen gegen den Willen der Eltern mit gesetzmässiger Heirat; die Sitte ist dort albanesischen Ursprungs und hauptsächlich bei der griechischen Bevölkerung eingebürgert. Nicht selten kommt es jedoch dabei zu Blutvergiessen.[607]Vielfach wird auch noch in Europa als Hochzeitsfeier ein dramatischer Überfall ausgeführt; bei Fiume zogen sogar vollständig bewaffnete Scharen, wie Feind gegen Feind, einander entgegen, während der Eingang zum Hause der Braut verschlossen war.[608]So meldet mein verstorbener Freund, HofratVincenz Klunvon seinen Landsleuten, den Slovenen, und da die Braut der Preis des Sieges war und sie vom Erfolge des Kampfes oder vielmehr des Raubes abhing, heisst sie noch heutigen Tages sehr bezeichnend „die Ungewisse“ —Nevesta.[609]Zuletzt wird aus dem Raube nur ein Fangspiel zwischen Braut und Bräutigam, dessen Ausgang stets im voraus verabredet wird; doch soll bei den Maori Neuseelands ein Mädchen, das bei einer solchen Gelegenheit zu entschlüpfen den ernsten Willen hat, einem unwillkommenen Bewerber sich entziehen dürfen.Kennan, der einem ähnlichen Hochzeitsspiele bei den Korjäken beiwohnte, überzeugte uns, dass die Braut immer in ihre Besiegung im Stillen einwilligen muss.[610]Selbst in Altbayern lebt die Sitte der Entführung noch in einem Hochzeitsspiele fort, welches „Brautlauf“ heisst; doch ist nach den Analogieen, welche die vergleichende Völkerkunde bietet, nicht mit Grimm anzunehmen, dass um die Braut gelaufen wurde, sondern dass die Braut vor dem Bräutigam weglief, wie denn auch im Altnordischen für Brautlauf „Quânfang“ d. h. Frauenfang gesagt wurde. Im Norwegischen heisst heute noch die Hochzeit Brautlauf (Bryllup).
Es umfasst demnach eine dritte Stufe der Raubform die ansehnliche Liste jener Völker, bei denen der Bräutigam seine Braut zu rauben hat, während der Mundwalt des Weibes im voraus zugestimmt hat, der Raub sonach zwar notwendige Eheschliessungsform ist, aber den Charakter wirklicher Gewalt nicht mehr an sich trägt. Auf dieser dritten Stufe ist es, dass neue, meistreligiöseFormen zu Bestandteilen der Eheschliessung sich zu erheben beginnen, die Entführung in den Hintergrund drängend, so dass sie alsbald zum Spiel verblasst und eine Zeitlang zwischen Ernst und Scherz die Mitte hält. Deshalb ist die zweite Klasse der Völker im Verhältnis zur dritten Stufe ebenso schwankend, wie diese im Verhältnis zur zweiten. Die Grenzen dieser Stufen, sowie der beiden Klassen untereinander, sind eben fliessend, daher kann die Einteilung keine mit mathematischer Genauigkeit zutreffende sein. Sogar im nämlichen Volke laufen oft mehrere dieser Stadien nebeneinander her. So blieb z. B. die Raubform im alten Rom bei jenen plebejischen Heiraten üblich, die nicht durchConfarreatiooderCoemtiogeschlossen wurden. Und nachPlutarchward die nämliche Form auch im alten Sparta beobachtet, wo der Bräutigam die Braut mit verstellter Gewalt entführte. Die historische Entwicklung aber schreitet in der angegebenen Reihenfolge vor; die Umwandlung ist zwar überaus langsam, verschieden schnell bei verschiedenen Völkern, in den Grundlagen aber trotzdem immer die gleiche. In Europa war es die geistliche wie die weltliche Gesetzgebung, welche den Frauenraub und die aus dessen Abwehr entstandenen Übergriffe Jahrhunderte lang bekämpfte und endlich unterdrückte, nicht ohne dramatisch bewegte Spiele als lebendige Zeugen ihres Bestandes zurückgelassen zu haben.[611]In dieses letzte Stadium ist die Raubform in den höchsten Kulturländern angelangt, ohne es jedoch gänzlich zu überschreiten: Hochzeitsspiele als Überreste eines ehemaligen Weiberraubes scheinen in keinem Kulturlande vollständig zu fehlen.[612]
Mit dieser Entwicklung hielt augenscheinlich die Umwandlung der Morgengabe aus einem Sühnepreis in eine wahre Kaufsummegleichen Schritt. War es einmal üblich geworden, sich über den Erwerb des Mädchens mit ihren Gewalthabern von vorne herein zu verständigen, um Feindseligkeiten zu vermeiden, so führte die Annahme eines ausgleichenden Geschenkes, einer Sühngabe, ganz von selbst zu der Erwerbsform des Tausches oder des Kaufes hinüber, sei es, dass die Stämme die gegenseitige Entnahme der Weiber gestatteten, sei es dass andere Güter für die Überlassung des Weibes drangegeben werden mussten. In beiden Fällen trägt die angebotene Entschädigung den Charakter einesKaufes, und der Gegenstand desselben, das Weib, sinkt zurWareherab. Wo aber in solcher Weise über dasselbe verhandelt werden konnte, dort musste überall der Übergang zur patriarchalischen Gewalt sich vorbereiten. Denn die Männer sind es, welchen auch in der mutterrechtlich geordneten Gesellschaft die Rachepflicht für die Entwendung der Tochter obliegt. Ihnen fällt daher auch die Sühnegabe zu, und so erscheinen allmählich die Männer der Familie ohne Rücksicht auf die Rechte der in ihre Abhängigkeit geratenen Mütter als diejenigen, welche über die weiblichen Mitglieder verfügen, Schwestern und Nichten „verkaufen“. Niemals ist es die Mutter, welche den Kaufpreis in Empfang nimmt, wohl aber zuerst der Bruder oder der Oheim und später das patriarchalische Oberhaupt der Familie, der Vater. Darum erscheint in vielen Sittenüberbleibseln der Ausgleich mit den männlichen Blutsverwandten des Mädchens als vollzogen und anerkannt, während die Mutter in ungesühnter Feindschaft zum Schwiegersohne verharrt. So verwandelt sich die auf Mutterrecht gegründete Familie in eine Gruppe, worin die blutsverwandten Männer, ohne dass fremde Elemente mehr zuheiraten, thatsächlich in den Besitz der verwandten Frauen und in ein Verfügungsrecht über dieselbe gelangen, durch welches sie wieder ihrerseits Frauen aus einem andern Geschlechte erwerben und sich unterthänig machen.[613]Damit stehen wir auf dem Boden derKaufesder Frau, auf welchen dann der Raub nur noch als hergebrachtes Rechtssymbol nachfolgt — ein Fortschritt, der sich auf Kosten der Muttervollzog, aber ebensowohl jenem des Verkehrs von Stamm zu Stamm überhaupt entsprach, als er im Interesse beider Parteien lag. Bei diesem Frauenkaufe sind sehr viele Völker bis zur Gegenwart stehen geblieben. Sie handeln nach dem Grundsatzedo ut des. Wo Frauenkauf sich vorfindet, ist er aber überall von dem männlichen Verwandtschaftssysteme begleitet, welches das alte Mutterrecht allgemach verdrängt und nur stellenweise einige schwache Überbleibsel in Brauch und Sage neben sich geduldet hat. Dieser Übergang zum „Vaterrecht“ vollzog sich natürlich nicht jäh und plötzlich, sondern war das Ergebnis langwieriger gesellschaftlicher Wandlungen und Kämpfe, welche die verblassende Erinnerung der klassischen Völker in das bewegte „Heroenzeitalter“ verlegt. Bei ihrem Eintritt in die Geschichte zeigen sich die Völker des Altertums schon im Vollbesitze der jüngeren Organisation, nur ist dieselbe noch lange nicht das, was spätere Zeiten und unsere Gegenwart als Ausfluss des „Vaterrechtes“ erkennen. Der Vater der Jetztzeit und der Vater in den Anfängen des klassischen Altertums sind zwei voneinander durchaus verschiedene Begriffe, welche bloss die Armut unserer Sprache nicht gebührend auseinander zu halten gestattet. Dieser „Altvater“, wieLippertin Ermanglung einer besseren Bezeichnung ihn nennt,[614]steht an der Spitze jener Organisation, welche man diepatriarchalischenennt und bei den viehzüchtenden Wanderhirten am schärfsten ausgeprägt sich erhalten hat.
Dass dieses patriarchalische Familiensystem aber nirgends das ursprüngliche ist, geht deutlich daraus hervor, dass überall sich anfänglich neben demselben Verbindungen erhielten, welche augenscheinlich aus der älteren mutterrechtlichen Epoche stammen, in der das Weib über sich noch zu verfügen vermochte. In der vedischen Zeit der Hindu war das Mädchen noch frei in der Wahl des Gatten, und wenn mehrere Bewerber, wie manchmal geschah, um sie kämpften, bedurfte es dazu nicht bloss ihrer Einwilligung, sondern des Siegers Mühe blieb vergeblich, wenn sie ihn zu krönen sich weigerte.[615]Aber auch das weitaus spätereGesetzbuch des Manu, obwohl schon mitten im vollen Vaterrechte stehend, kennt noch ein freies Bündnis, aus der früheren endogamischen Zeit der Mutterherrschaft: „Die Vereinigung nach dem Wunsche des Mädchens und des Mannes heisstGandharva; Lust und Liebe ist ihr Ziel.“[616]Ganz so stellt sich auch die im alten Rom weit verbreitete Form der sogenanntenUsus-Ehe dar, welche dadurch zustande kam, dass die Frau ein volles Jahr lang ohne Unterbrechung in dem Hause des Mannes blieb; es stand ihr aber frei, in jedem Jahre drei Nächte hintereinander wegzubleiben, und durch diesesTrinoctiumbehielt sie ihre Freiheit, erlangte der Mann keinen Besitz an ihr. In der Deutung dieser römischen Usus-Ehe muss ich mich enge anLippertanschliessen, der in ihrer Bestätigung durch das Zwölftafelgesetz einen Beweis dafür erblickt, dass sie aus der ältesten Zeit herüberragt.[617]Der gelehrteFustel de Coulangesbetont nun allerdings, dass das Zwölftafelgesetz (um 450 v. Chr.) sich schon beträchtlich von den ältesten Rechtsanschauungen der Römer entfernt und will die Usus-Ehe gar nicht als Eheform, sondern bloss als Mittel, eheliche und väterliche Gewalt zu erwerben, gelten lassen.[618]Der verdiente französische Forscher geht von der durchaus irrigen Voraussetzung aus, dass die Religion, der Kult, ursprünglich das bildende Prinzip der antiken Familie gewesen;[619]auf die Bedeutung des Kultes wird später noch zurückzukommen sein; alleinFustelkennt eben bloss die patriarchalische Familie der Römer, Griechen und Indier; er weiss nichts von einer mutterrechtlichen Ordnung anderer Völker und setzt daher die ältesten griechischen und römischen Anschauungen fälschlich an den Anfang aller Dinge, während sie vielmehr am Ende einer sehr langen älteren Entwicklung stehen. So gelangt er natürlich dahin, die bloss auf gegenseitiger Verständigung (mutuus consensus) beruhende Ususehe, der alle religiöse und bürgerliche Weihe fehlte, für eine jüngere Abweichung von denNuptiae sacraezu halten. Der Verlauf der Dinge widerspricht durchaus dieser Auffassung. Die Form des Usus, während der Republik allgemein, ist verhältnismässig frühzeitig in den eigentlichen Bürgerfamilien ausser Anwendung gekommen; zur Zeit des Gajus, also im zweiten Jahrhundert unserer Zeitrechnung, gehörte sie eigentlich nur noch zu den juristischen Antiquitäten.[620]Auf germanischem Boden sind die Spuren der ältesten Gandharva-Ehe, wie begreiflich, in dem Masse spärlicher zu finden, als die väterliche Gewalt erstarkt. Bei den Slaven aber lebt die alte Verbindung freier Wahl, die indische Gandharva-Ehe zu „Lust und Liebe“ aus der Zeit des Mutterrechts neben anderen Eheformen heute noch fort. Als ursprünglich kann man in allen diesen Ehen, wie im römischen Usus, mitLippertnichts erkennen, als eine in die Paarungsehe übergegangene Verbindung alter Art, die mehr oder weniger den jüngeren Formen der Ehe mit väterlicher Gewalt sich anschmiegen musste. Der Unterschied besteht darin, dass die geschlossene Verbindung zur wirklichen Ehe werden kann, d. h. dass auch dadurch dem Manne eine Besitzgewalt über das sich ihm ergebende Weib zuwächst,[621]wie das patriarchalische System es verlangt.
[588]Lubbock. Entstehung der Zivilisation. S. 83.[589]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 104.[590]Lippert. A. a. O. Bd. II. S. 93.[591]Richard Andree. Ethnographische Parallelen und Vergleiche. Stuttgart 1878. S. 159–164, auch Globus Bd. XXIX, S. 126–127.[592]Karl Emil Jung. Der Weltteil Australien. Leipzig 1882. Abteilung I. S. 97.[593]Globus. Bd. XL. S. 367.[594]Dalton. Ethnologie Bengalens. S. 48.[595]Thomson. Durch Massailand. S. 82.[596]H. H. Johnston. Der Kilima-Ndscharo. Forschungsreise im östlichen Äquatorialafrika. Autorisierte deutsche Ausgabe. Leipzig 1886. S. 406.[597]H. Spencer. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 221.[598]Schweinfurth. Im Herzen von Afrika. Bd. II. S. 96.[599]Dafür, dass dieses Verlangen nicht etwa auf die Freuden der Mutterschaft, sondern lediglich auf den Geschlechtsgenuss gerichtet ist, sprechen unter andern die mancherlei Massregeln, welche zur Verhütung der Schwangerschaft oft sogar dort ergriffen werden, wo den Mädchen freier Geschlechtsumgang noch unverwehrt ist. Die rohen Massai z. B., welche ihren Töchtern vor der Ehe ein ungebundenes Leben im Kriegerkraal gestatten, bestrafen jede Schwangerschaft mit dem Tode. Damit dies nicht geschehe, wird Vorkehrung getroffen. (Quod ne accidat, dum bellatores juvenes innuptaeque puellae amori venereo inter se indulgent, viris hoc curae est in coitu, ut ante semen emissum penem extrahant.SieheThomson. Durch Massailand. S. 522.) Die Australierinnen haben eine besondere Art, mit einer schlängelnden Bewegung des Mittelkörpers und einem kräftigen Ruck sich des Sperma zu entledigen, welche sogar eine bestimmte Benennung in der Mundart der Eingeborenen haben soll, und nach der Begattung gewöhnlich geübt wird, mit der Absicht, keine weiteren folgen des Zusammenseins mit einem Weissen durchzumachen. (Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie 1880. S. 88.) Hierher gehört auch die weit verbreitete Sitte der Fruchtabtreibung (künstlicherAbortus,Ekbole), welche sich aus ganz gleichen Gründen auch auf Frauen erstreckt. Sie alle wollen den Schmerzen des Geburtsaktes entgehen und die eigene Schönheit bewahren, ohne auf den Geschlechtsgenuss zu verzichten. Die Kamtschadalen suchen daher häufig sogar durch Beschwörungen und Kräuter der Empfängnis überhaupt zuvorzukommen, wie dieses auch die Munda in Ostindien durch Verschiebung und Verdrückung der Gebärmutter zu thun versuchen; bei diesen geht überhaupt die Abtreibung der Frucht mit Hilfe erfahrener alter Frauen, ebenso wie auch bei den niedrigen Hindukasten stark im Schwange. (Th.Jellinghausin der Berl. Zeitschr. f. Ethnol. Bd. III. S. 365.) In dieser Übung haben auch die Bewohnerinnen der Landschaft Bruni auf Borneo die höchste Meisterschaft. (Klöden. Handbuch der Erdkunde. Bd. IV. S. 592.) Auf Samoa ist die Abneigung gegen das Säugen häufiger Grund für die Entfernung des Leibessegens, auf den Sandwichinseln die Furcht vor den Schwangerschaftsbeschwerden; desgleichen auf den Vitiinseln (Ausland 1859. S. 113). Dem nämlichen Gebrauche huldigen auf Tahiti, den Marschallinseln und auf Neukaledonien nicht bloss Mädchen, sondern auch Frauen, um ihre Körperreize länger zu bewahren; ja die ganz rohen Bewohnerinnen Neukaledoniens bestreben sich noch dabei, ihre Brüste möglichst lange straff zu erhalten. (Ausland. 1860. S. 970.) Der Abortus dringt auch in die Kreise höherer Gesittung; er ist gang und gäbe bei den Türkinnen Kleinasiens, nicht bloss in den niederen Volksschichten, sondern in den besten Häusern (Globus. Bd. XXXVIII. S. 223), er ist häufig in Persien und war bekanntlich in der Zeit des römischen Kaisertums, freilich nur bei reichen Frauen, an der Tagesordnung. In den Neuenglandstaaten Nordamerikas ward schon seit dreissig Jahren die Aufmerksamkeit der Ärzte auf die Thatsache gelenkt, dass die Praxis der Fruchtabtreibung unter verheirateten amerikanischen Frauen in unglaublichem Grade um sich greife (Ausland 1866. S. 959.). Nachrichten aus der Gegenwart melden von keiner Veränderung in dieser Sachlage; die Amerikanerinnen wollen nicht Mutter werden und durch Vermeiden des Gebärens ihre Reize länger frisch erhalten. In den Kreisen unserer Gesittung, mit ihren geläuterten Begriffen, ist natürlich eine solche vorzeitige Vernichtung des Lebens als sittliche Verirrung gebrandmarkt. An rohe, kulturarme Menschen lässt sich aber dieser Massstab nicht anwenden. Sie sehen kein Unrecht darin, den Folgen des Genusses zu wehren, um den es ihnen allein zu thun ist. In sehr naiver Weise drückt sich dies in den seltsamen Mitteln aus, wodurch manche Völker jenen Genuss zu erhöhen streben. Dahin gehört z. B. die bei den Dayak auf Borneo übliche künstlichePerforatio glandis Penis, worüber N. v.Miklucho-Maclaydankenswerte Mitteilungen gemacht. Es werden in den künstlich hergestellten Kanal, um die Geschlechtslust der Frauen zu erhöhen, verschiedene Körper eingebracht, kleine Stäbchen aus Messing, Elfenbein, Silber, ja aus Bambu u. dgl. Ein eigenes Instrument ist derAmpallang, ein metallenes Stäbchen von 4 cm Länge, an dessen einem Ende eine Kugel oder Birne von Achat oder Metall festsitzt, während die andere Kugel nach dem Durchstecken des Ampallangs durch dieGlansam andern Ende befestigt wird. Eine ähnliche Vorrichtung meldete schonCarlettivon den Bisayern auf den Philippinen und ist, nur scheinbar noch verwickelter, auch auf Nord-Celebes unter dem NamenKambiongoderKambiin Gebrauch. Auch pflegt man dort den Lidrand mit den daran stehenden Augenlidern eines Bockes, als einer Art von borstigem Kragen, beim Geschlechtsakte vor das Praeputium um die Glans zu binden, und eine entsprechende Gepflogenheit herrscht auf Java, besonders in der Preanger Regentschaft. (Verhdlg. der Berl. Gesellsch. für Anthropologie. 1876. S. 22–26.) Von den kannibalischen Batta auf Sumatra berichtet F.Hagen, dass sie Einschnitte in die Haut derGlans penismachen, um in diese Einschnitte ein kleines, meist etwa 1 cm grosses, oft aber auch doppelt so grosses weisses Steinchen von prismatischer Gestalt mit abgerundeten Kanten zu legen. Nachdem die Wunde geheilt ist, stellt die Glans eine höckerige Oberfläche dar. (Korrespondenzblatt d. deutsch. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 41–42.) Alle diese Vorkehrungen bewirken eine starke Reibung der Wandungen der Vagina, um dadurch die Geschlechtslust des Weibes zu steigern. Alle Berichterstatter betonen, dass die Sitte samt allen Vorrichtungen von den Weibernselbstodernurfür sie erfunden ist; jedenfalls wird der Gebrauch durch die nicht nachlassenden Forderungen des andern Geschlechts erhalten, indem die Männer ohne diese Anbequemung zum Festhalten der Reizapparate von den Weibern zurückgewiesen werden. Jene, die sich aber mehrere Perforationen gefallen lassen, werden dagegen besonders gesucht und geschätzt. Die Dayakinnen haben gar das Recht, den Ampallang, dessen Länge sie selbst bestimmen, zu verlangen; will der Mann es nicht, so kann die Frau sich von ihm scheiden. (Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. A. a. O. S. 25), undHagenerzählt, dass die Battaweiber „wie närrisch sind auf einen Mann mit eingelegten Steinchen“. Ob die eigentümlicheMika-Operation der Australier (Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 85–87) dem nämlichen Zwecke dient, ist nicht ausgemacht, wohl aber soll bei den Eingeborenen des Nordwestküstenstriches Australiens eine Erweiterung desOrificium urethraeausgeführt werden, um das wollüstige Gefühl zu steigern. (A. a. O.) Diese bisher wenig bekannten und beachteten Sitten zeigen wohl deutlich, wie geringe Anforderungen an die weibliche Zurückhaltung bei rohen Völkerstämmen zu stellen sind.[600]Über den Zusammenhang des Phallusdienstes mit dem Fetischismus s.Girard de Rialle.La mythologie comparée.Paris 1878. Bd. I. S. 170–175.[601]Dargun. Mutterrecht und Raubehe. S. 146.[602]G. A. Wilken.Over de primitieve vormen van het Huwelijk.(Ind. Gids. Oktob. 1880. S. 59–64).[603]John Campbell.A personal narrative.S. 44.[604]Johnston. Der Kilima-Ndscharo. S. 412.[605]Globus. Bd. V. S. 99.[606]Ausland 1872. S. 333.[607]So versuchte im Mai 1885 ein Haufen junger Männer in Smyrna das vom Vater zurückgehaltene junge Mädchen mit Gewalt zu befreien, wobei „aus Versehen“ das Mädchen selbst erstochen wurde. (Schwäb. Merk. 16. Juni 1885).[608]Ausland 1872. S. 545.[609]A. a. O. S. 544.[610]Peschel. Völkerkunde. S. 226.[611]Dargun. Mutterrecht und Raubehe. S. 139–140.[612]A. a. O. S. 87.[613]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 86–87.[614]Lippert. Gesch. d. Familie. S. 220.[615]Dr.Gustave Le Bon.Les Civilisations de l’Inde.Paris 1887. S. 257.[616]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 95 und S.Lefmann, Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 363.[617]A. a. O. S. 101.[618]Fustel de Coulanges.La cité antique. Etude sur le culte, le droit, les institutions de la Grèce et de Rome.Paris 1874. S. 376.[619]A. a. O. S. 38–41.[620]Victor Duruy. Geschichte des römischen Kaiserreiches; übersetzt von Prof. Gustav Hertzberg. Leipzig 1887. Bd. III. S. 32.[621]Lippert. A. a. O. S. 101. 100.
[588]Lubbock. Entstehung der Zivilisation. S. 83.
[588]Lubbock. Entstehung der Zivilisation. S. 83.
[589]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 104.
[589]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 104.
[590]Lippert. A. a. O. Bd. II. S. 93.
[590]Lippert. A. a. O. Bd. II. S. 93.
[591]Richard Andree. Ethnographische Parallelen und Vergleiche. Stuttgart 1878. S. 159–164, auch Globus Bd. XXIX, S. 126–127.
[591]Richard Andree. Ethnographische Parallelen und Vergleiche. Stuttgart 1878. S. 159–164, auch Globus Bd. XXIX, S. 126–127.
[592]Karl Emil Jung. Der Weltteil Australien. Leipzig 1882. Abteilung I. S. 97.
[592]Karl Emil Jung. Der Weltteil Australien. Leipzig 1882. Abteilung I. S. 97.
[593]Globus. Bd. XL. S. 367.
[593]Globus. Bd. XL. S. 367.
[594]Dalton. Ethnologie Bengalens. S. 48.
[594]Dalton. Ethnologie Bengalens. S. 48.
[595]Thomson. Durch Massailand. S. 82.
[595]Thomson. Durch Massailand. S. 82.
[596]H. H. Johnston. Der Kilima-Ndscharo. Forschungsreise im östlichen Äquatorialafrika. Autorisierte deutsche Ausgabe. Leipzig 1886. S. 406.
[596]H. H. Johnston. Der Kilima-Ndscharo. Forschungsreise im östlichen Äquatorialafrika. Autorisierte deutsche Ausgabe. Leipzig 1886. S. 406.
[597]H. Spencer. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 221.
[597]H. Spencer. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 221.
[598]Schweinfurth. Im Herzen von Afrika. Bd. II. S. 96.
[598]Schweinfurth. Im Herzen von Afrika. Bd. II. S. 96.
[599]Dafür, dass dieses Verlangen nicht etwa auf die Freuden der Mutterschaft, sondern lediglich auf den Geschlechtsgenuss gerichtet ist, sprechen unter andern die mancherlei Massregeln, welche zur Verhütung der Schwangerschaft oft sogar dort ergriffen werden, wo den Mädchen freier Geschlechtsumgang noch unverwehrt ist. Die rohen Massai z. B., welche ihren Töchtern vor der Ehe ein ungebundenes Leben im Kriegerkraal gestatten, bestrafen jede Schwangerschaft mit dem Tode. Damit dies nicht geschehe, wird Vorkehrung getroffen. (Quod ne accidat, dum bellatores juvenes innuptaeque puellae amori venereo inter se indulgent, viris hoc curae est in coitu, ut ante semen emissum penem extrahant.SieheThomson. Durch Massailand. S. 522.) Die Australierinnen haben eine besondere Art, mit einer schlängelnden Bewegung des Mittelkörpers und einem kräftigen Ruck sich des Sperma zu entledigen, welche sogar eine bestimmte Benennung in der Mundart der Eingeborenen haben soll, und nach der Begattung gewöhnlich geübt wird, mit der Absicht, keine weiteren folgen des Zusammenseins mit einem Weissen durchzumachen. (Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie 1880. S. 88.) Hierher gehört auch die weit verbreitete Sitte der Fruchtabtreibung (künstlicherAbortus,Ekbole), welche sich aus ganz gleichen Gründen auch auf Frauen erstreckt. Sie alle wollen den Schmerzen des Geburtsaktes entgehen und die eigene Schönheit bewahren, ohne auf den Geschlechtsgenuss zu verzichten. Die Kamtschadalen suchen daher häufig sogar durch Beschwörungen und Kräuter der Empfängnis überhaupt zuvorzukommen, wie dieses auch die Munda in Ostindien durch Verschiebung und Verdrückung der Gebärmutter zu thun versuchen; bei diesen geht überhaupt die Abtreibung der Frucht mit Hilfe erfahrener alter Frauen, ebenso wie auch bei den niedrigen Hindukasten stark im Schwange. (Th.Jellinghausin der Berl. Zeitschr. f. Ethnol. Bd. III. S. 365.) In dieser Übung haben auch die Bewohnerinnen der Landschaft Bruni auf Borneo die höchste Meisterschaft. (Klöden. Handbuch der Erdkunde. Bd. IV. S. 592.) Auf Samoa ist die Abneigung gegen das Säugen häufiger Grund für die Entfernung des Leibessegens, auf den Sandwichinseln die Furcht vor den Schwangerschaftsbeschwerden; desgleichen auf den Vitiinseln (Ausland 1859. S. 113). Dem nämlichen Gebrauche huldigen auf Tahiti, den Marschallinseln und auf Neukaledonien nicht bloss Mädchen, sondern auch Frauen, um ihre Körperreize länger zu bewahren; ja die ganz rohen Bewohnerinnen Neukaledoniens bestreben sich noch dabei, ihre Brüste möglichst lange straff zu erhalten. (Ausland. 1860. S. 970.) Der Abortus dringt auch in die Kreise höherer Gesittung; er ist gang und gäbe bei den Türkinnen Kleinasiens, nicht bloss in den niederen Volksschichten, sondern in den besten Häusern (Globus. Bd. XXXVIII. S. 223), er ist häufig in Persien und war bekanntlich in der Zeit des römischen Kaisertums, freilich nur bei reichen Frauen, an der Tagesordnung. In den Neuenglandstaaten Nordamerikas ward schon seit dreissig Jahren die Aufmerksamkeit der Ärzte auf die Thatsache gelenkt, dass die Praxis der Fruchtabtreibung unter verheirateten amerikanischen Frauen in unglaublichem Grade um sich greife (Ausland 1866. S. 959.). Nachrichten aus der Gegenwart melden von keiner Veränderung in dieser Sachlage; die Amerikanerinnen wollen nicht Mutter werden und durch Vermeiden des Gebärens ihre Reize länger frisch erhalten. In den Kreisen unserer Gesittung, mit ihren geläuterten Begriffen, ist natürlich eine solche vorzeitige Vernichtung des Lebens als sittliche Verirrung gebrandmarkt. An rohe, kulturarme Menschen lässt sich aber dieser Massstab nicht anwenden. Sie sehen kein Unrecht darin, den Folgen des Genusses zu wehren, um den es ihnen allein zu thun ist. In sehr naiver Weise drückt sich dies in den seltsamen Mitteln aus, wodurch manche Völker jenen Genuss zu erhöhen streben. Dahin gehört z. B. die bei den Dayak auf Borneo übliche künstlichePerforatio glandis Penis, worüber N. v.Miklucho-Maclaydankenswerte Mitteilungen gemacht. Es werden in den künstlich hergestellten Kanal, um die Geschlechtslust der Frauen zu erhöhen, verschiedene Körper eingebracht, kleine Stäbchen aus Messing, Elfenbein, Silber, ja aus Bambu u. dgl. Ein eigenes Instrument ist derAmpallang, ein metallenes Stäbchen von 4 cm Länge, an dessen einem Ende eine Kugel oder Birne von Achat oder Metall festsitzt, während die andere Kugel nach dem Durchstecken des Ampallangs durch dieGlansam andern Ende befestigt wird. Eine ähnliche Vorrichtung meldete schonCarlettivon den Bisayern auf den Philippinen und ist, nur scheinbar noch verwickelter, auch auf Nord-Celebes unter dem NamenKambiongoderKambiin Gebrauch. Auch pflegt man dort den Lidrand mit den daran stehenden Augenlidern eines Bockes, als einer Art von borstigem Kragen, beim Geschlechtsakte vor das Praeputium um die Glans zu binden, und eine entsprechende Gepflogenheit herrscht auf Java, besonders in der Preanger Regentschaft. (Verhdlg. der Berl. Gesellsch. für Anthropologie. 1876. S. 22–26.) Von den kannibalischen Batta auf Sumatra berichtet F.Hagen, dass sie Einschnitte in die Haut derGlans penismachen, um in diese Einschnitte ein kleines, meist etwa 1 cm grosses, oft aber auch doppelt so grosses weisses Steinchen von prismatischer Gestalt mit abgerundeten Kanten zu legen. Nachdem die Wunde geheilt ist, stellt die Glans eine höckerige Oberfläche dar. (Korrespondenzblatt d. deutsch. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 41–42.) Alle diese Vorkehrungen bewirken eine starke Reibung der Wandungen der Vagina, um dadurch die Geschlechtslust des Weibes zu steigern. Alle Berichterstatter betonen, dass die Sitte samt allen Vorrichtungen von den Weibernselbstodernurfür sie erfunden ist; jedenfalls wird der Gebrauch durch die nicht nachlassenden Forderungen des andern Geschlechts erhalten, indem die Männer ohne diese Anbequemung zum Festhalten der Reizapparate von den Weibern zurückgewiesen werden. Jene, die sich aber mehrere Perforationen gefallen lassen, werden dagegen besonders gesucht und geschätzt. Die Dayakinnen haben gar das Recht, den Ampallang, dessen Länge sie selbst bestimmen, zu verlangen; will der Mann es nicht, so kann die Frau sich von ihm scheiden. (Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. A. a. O. S. 25), undHagenerzählt, dass die Battaweiber „wie närrisch sind auf einen Mann mit eingelegten Steinchen“. Ob die eigentümlicheMika-Operation der Australier (Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 85–87) dem nämlichen Zwecke dient, ist nicht ausgemacht, wohl aber soll bei den Eingeborenen des Nordwestküstenstriches Australiens eine Erweiterung desOrificium urethraeausgeführt werden, um das wollüstige Gefühl zu steigern. (A. a. O.) Diese bisher wenig bekannten und beachteten Sitten zeigen wohl deutlich, wie geringe Anforderungen an die weibliche Zurückhaltung bei rohen Völkerstämmen zu stellen sind.
[599]Dafür, dass dieses Verlangen nicht etwa auf die Freuden der Mutterschaft, sondern lediglich auf den Geschlechtsgenuss gerichtet ist, sprechen unter andern die mancherlei Massregeln, welche zur Verhütung der Schwangerschaft oft sogar dort ergriffen werden, wo den Mädchen freier Geschlechtsumgang noch unverwehrt ist. Die rohen Massai z. B., welche ihren Töchtern vor der Ehe ein ungebundenes Leben im Kriegerkraal gestatten, bestrafen jede Schwangerschaft mit dem Tode. Damit dies nicht geschehe, wird Vorkehrung getroffen. (Quod ne accidat, dum bellatores juvenes innuptaeque puellae amori venereo inter se indulgent, viris hoc curae est in coitu, ut ante semen emissum penem extrahant.SieheThomson. Durch Massailand. S. 522.) Die Australierinnen haben eine besondere Art, mit einer schlängelnden Bewegung des Mittelkörpers und einem kräftigen Ruck sich des Sperma zu entledigen, welche sogar eine bestimmte Benennung in der Mundart der Eingeborenen haben soll, und nach der Begattung gewöhnlich geübt wird, mit der Absicht, keine weiteren folgen des Zusammenseins mit einem Weissen durchzumachen. (Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie 1880. S. 88.) Hierher gehört auch die weit verbreitete Sitte der Fruchtabtreibung (künstlicherAbortus,Ekbole), welche sich aus ganz gleichen Gründen auch auf Frauen erstreckt. Sie alle wollen den Schmerzen des Geburtsaktes entgehen und die eigene Schönheit bewahren, ohne auf den Geschlechtsgenuss zu verzichten. Die Kamtschadalen suchen daher häufig sogar durch Beschwörungen und Kräuter der Empfängnis überhaupt zuvorzukommen, wie dieses auch die Munda in Ostindien durch Verschiebung und Verdrückung der Gebärmutter zu thun versuchen; bei diesen geht überhaupt die Abtreibung der Frucht mit Hilfe erfahrener alter Frauen, ebenso wie auch bei den niedrigen Hindukasten stark im Schwange. (Th.Jellinghausin der Berl. Zeitschr. f. Ethnol. Bd. III. S. 365.) In dieser Übung haben auch die Bewohnerinnen der Landschaft Bruni auf Borneo die höchste Meisterschaft. (Klöden. Handbuch der Erdkunde. Bd. IV. S. 592.) Auf Samoa ist die Abneigung gegen das Säugen häufiger Grund für die Entfernung des Leibessegens, auf den Sandwichinseln die Furcht vor den Schwangerschaftsbeschwerden; desgleichen auf den Vitiinseln (Ausland 1859. S. 113). Dem nämlichen Gebrauche huldigen auf Tahiti, den Marschallinseln und auf Neukaledonien nicht bloss Mädchen, sondern auch Frauen, um ihre Körperreize länger zu bewahren; ja die ganz rohen Bewohnerinnen Neukaledoniens bestreben sich noch dabei, ihre Brüste möglichst lange straff zu erhalten. (Ausland. 1860. S. 970.) Der Abortus dringt auch in die Kreise höherer Gesittung; er ist gang und gäbe bei den Türkinnen Kleinasiens, nicht bloss in den niederen Volksschichten, sondern in den besten Häusern (Globus. Bd. XXXVIII. S. 223), er ist häufig in Persien und war bekanntlich in der Zeit des römischen Kaisertums, freilich nur bei reichen Frauen, an der Tagesordnung. In den Neuenglandstaaten Nordamerikas ward schon seit dreissig Jahren die Aufmerksamkeit der Ärzte auf die Thatsache gelenkt, dass die Praxis der Fruchtabtreibung unter verheirateten amerikanischen Frauen in unglaublichem Grade um sich greife (Ausland 1866. S. 959.). Nachrichten aus der Gegenwart melden von keiner Veränderung in dieser Sachlage; die Amerikanerinnen wollen nicht Mutter werden und durch Vermeiden des Gebärens ihre Reize länger frisch erhalten. In den Kreisen unserer Gesittung, mit ihren geläuterten Begriffen, ist natürlich eine solche vorzeitige Vernichtung des Lebens als sittliche Verirrung gebrandmarkt. An rohe, kulturarme Menschen lässt sich aber dieser Massstab nicht anwenden. Sie sehen kein Unrecht darin, den Folgen des Genusses zu wehren, um den es ihnen allein zu thun ist. In sehr naiver Weise drückt sich dies in den seltsamen Mitteln aus, wodurch manche Völker jenen Genuss zu erhöhen streben. Dahin gehört z. B. die bei den Dayak auf Borneo übliche künstlichePerforatio glandis Penis, worüber N. v.Miklucho-Maclaydankenswerte Mitteilungen gemacht. Es werden in den künstlich hergestellten Kanal, um die Geschlechtslust der Frauen zu erhöhen, verschiedene Körper eingebracht, kleine Stäbchen aus Messing, Elfenbein, Silber, ja aus Bambu u. dgl. Ein eigenes Instrument ist derAmpallang, ein metallenes Stäbchen von 4 cm Länge, an dessen einem Ende eine Kugel oder Birne von Achat oder Metall festsitzt, während die andere Kugel nach dem Durchstecken des Ampallangs durch dieGlansam andern Ende befestigt wird. Eine ähnliche Vorrichtung meldete schonCarlettivon den Bisayern auf den Philippinen und ist, nur scheinbar noch verwickelter, auch auf Nord-Celebes unter dem NamenKambiongoderKambiin Gebrauch. Auch pflegt man dort den Lidrand mit den daran stehenden Augenlidern eines Bockes, als einer Art von borstigem Kragen, beim Geschlechtsakte vor das Praeputium um die Glans zu binden, und eine entsprechende Gepflogenheit herrscht auf Java, besonders in der Preanger Regentschaft. (Verhdlg. der Berl. Gesellsch. für Anthropologie. 1876. S. 22–26.) Von den kannibalischen Batta auf Sumatra berichtet F.Hagen, dass sie Einschnitte in die Haut derGlans penismachen, um in diese Einschnitte ein kleines, meist etwa 1 cm grosses, oft aber auch doppelt so grosses weisses Steinchen von prismatischer Gestalt mit abgerundeten Kanten zu legen. Nachdem die Wunde geheilt ist, stellt die Glans eine höckerige Oberfläche dar. (Korrespondenzblatt d. deutsch. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 41–42.) Alle diese Vorkehrungen bewirken eine starke Reibung der Wandungen der Vagina, um dadurch die Geschlechtslust des Weibes zu steigern. Alle Berichterstatter betonen, dass die Sitte samt allen Vorrichtungen von den Weibernselbstodernurfür sie erfunden ist; jedenfalls wird der Gebrauch durch die nicht nachlassenden Forderungen des andern Geschlechts erhalten, indem die Männer ohne diese Anbequemung zum Festhalten der Reizapparate von den Weibern zurückgewiesen werden. Jene, die sich aber mehrere Perforationen gefallen lassen, werden dagegen besonders gesucht und geschätzt. Die Dayakinnen haben gar das Recht, den Ampallang, dessen Länge sie selbst bestimmen, zu verlangen; will der Mann es nicht, so kann die Frau sich von ihm scheiden. (Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. A. a. O. S. 25), undHagenerzählt, dass die Battaweiber „wie närrisch sind auf einen Mann mit eingelegten Steinchen“. Ob die eigentümlicheMika-Operation der Australier (Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 85–87) dem nämlichen Zwecke dient, ist nicht ausgemacht, wohl aber soll bei den Eingeborenen des Nordwestküstenstriches Australiens eine Erweiterung desOrificium urethraeausgeführt werden, um das wollüstige Gefühl zu steigern. (A. a. O.) Diese bisher wenig bekannten und beachteten Sitten zeigen wohl deutlich, wie geringe Anforderungen an die weibliche Zurückhaltung bei rohen Völkerstämmen zu stellen sind.
[600]Über den Zusammenhang des Phallusdienstes mit dem Fetischismus s.Girard de Rialle.La mythologie comparée.Paris 1878. Bd. I. S. 170–175.
[600]Über den Zusammenhang des Phallusdienstes mit dem Fetischismus s.Girard de Rialle.La mythologie comparée.Paris 1878. Bd. I. S. 170–175.
[601]Dargun. Mutterrecht und Raubehe. S. 146.
[601]Dargun. Mutterrecht und Raubehe. S. 146.
[602]G. A. Wilken.Over de primitieve vormen van het Huwelijk.(Ind. Gids. Oktob. 1880. S. 59–64).
[602]G. A. Wilken.Over de primitieve vormen van het Huwelijk.(Ind. Gids. Oktob. 1880. S. 59–64).
[603]John Campbell.A personal narrative.S. 44.
[603]John Campbell.A personal narrative.S. 44.
[604]Johnston. Der Kilima-Ndscharo. S. 412.
[604]Johnston. Der Kilima-Ndscharo. S. 412.
[605]Globus. Bd. V. S. 99.
[605]Globus. Bd. V. S. 99.
[606]Ausland 1872. S. 333.
[606]Ausland 1872. S. 333.
[607]So versuchte im Mai 1885 ein Haufen junger Männer in Smyrna das vom Vater zurückgehaltene junge Mädchen mit Gewalt zu befreien, wobei „aus Versehen“ das Mädchen selbst erstochen wurde. (Schwäb. Merk. 16. Juni 1885).
[607]So versuchte im Mai 1885 ein Haufen junger Männer in Smyrna das vom Vater zurückgehaltene junge Mädchen mit Gewalt zu befreien, wobei „aus Versehen“ das Mädchen selbst erstochen wurde. (Schwäb. Merk. 16. Juni 1885).
[608]Ausland 1872. S. 545.
[608]Ausland 1872. S. 545.
[609]A. a. O. S. 544.
[609]A. a. O. S. 544.
[610]Peschel. Völkerkunde. S. 226.
[610]Peschel. Völkerkunde. S. 226.
[611]Dargun. Mutterrecht und Raubehe. S. 139–140.
[611]Dargun. Mutterrecht und Raubehe. S. 139–140.
[612]A. a. O. S. 87.
[612]A. a. O. S. 87.
[613]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 86–87.
[613]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 86–87.
[614]Lippert. Gesch. d. Familie. S. 220.
[614]Lippert. Gesch. d. Familie. S. 220.
[615]Dr.Gustave Le Bon.Les Civilisations de l’Inde.Paris 1887. S. 257.
[615]Dr.Gustave Le Bon.Les Civilisations de l’Inde.Paris 1887. S. 257.
[616]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 95 und S.Lefmann, Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 363.
[616]Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 95 und S.Lefmann, Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 363.
[617]A. a. O. S. 101.
[617]A. a. O. S. 101.
[618]Fustel de Coulanges.La cité antique. Etude sur le culte, le droit, les institutions de la Grèce et de Rome.Paris 1874. S. 376.
[618]Fustel de Coulanges.La cité antique. Etude sur le culte, le droit, les institutions de la Grèce et de Rome.Paris 1874. S. 376.
[619]A. a. O. S. 38–41.
[619]A. a. O. S. 38–41.
[620]Victor Duruy. Geschichte des römischen Kaiserreiches; übersetzt von Prof. Gustav Hertzberg. Leipzig 1887. Bd. III. S. 32.
[620]Victor Duruy. Geschichte des römischen Kaiserreiches; übersetzt von Prof. Gustav Hertzberg. Leipzig 1887. Bd. III. S. 32.
[621]Lippert. A. a. O. S. 101. 100.
[621]Lippert. A. a. O. S. 101. 100.