XVIII.Der Frauenkauf.

XVIII.Der Frauenkauf.

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Sicherlich war der Weg vom Weiberraube zum Frauenkaufe ein langer und weiter. Seine einzelnen Stationen begleiteten überall der Verfall des Mutterrechtes und die Ausbildung der männlichen Gewalt in der Familie Hand in Hand mit der Entwicklung des Eigentumsbegriffes. Ursprünglich, in der Zeit, als der Frauenraub allmählich durch eine Sühngabe ersetzt wurde, fiel diese der ganzen Sippschaft des Weibes anheim. Wohl auch später noch, als aus der Sühngabe immer mehr ein Kauf sich entwickelte, verteilte sich der Brautpreis auf die Sippschaft,[622]doch änderte sich allgemach, wie schon bemerkt,[623]dieses Verhältnis. Schon in jenem Oheim, Bruder oder sonstigen männlichen Blutsverwandten, welcher auch bei Nichtnomaden als Schirmherr an die Spitze mutterrechtlicher Familienverbände trat, darf man wohl den späteren „Vater“ des Patriarchates erkennen. Er war es nun, und niemals die Mutter, welcher, selbst so lange sich noch Reste des Mutterrechts erhielten, für seine schutzbefohlenen Blutsverwandten den Kaufpreis forderte und empfing, wodurch sich das Schutzverhältnis allmählich in ein Besitzverhältnis umwandelte, so sehr, dass es beim echten Weiberkauf auf eine Neigung desMädchens gar nicht ankommt. Dasselbe wird von seinen Gewalthabern einfach verhandelt, nicht selten schon in seiner Kindheit, ja sogarvorseiner Geburt einem bestimmten Bewerber — vielleicht sollte man richtiger sagen: Abnehmer — zugesagt. Mit wenigen Ausnahmen üben heute noch die sogenannten Naturvölker den Frauenkauf, der sich überall dem Weiberraube gegenüber als jüngere, höhere Form darstellt, da er dort in kräftigster Entwicklung blüht, wo Raub nur mehr in Rudimenten erhalten ist. Ein Versuch, das Verbreitungsgebiet des Frauenkaufes im einzelnen zu bestimmen, scheitert an der Massenhaftigkeit des zuströmenden Stoffes;[624]doch habe ich eine Reihe von Beispielen gesammelt, welche von der Ausdehnung der Sitte einen Begriff geben mögen.

In nacktester Gestalt zeigt den Frauenkauf wohl der schwarze Erdteil, und zwar besonders im Bereiche seiner Nomadenvölker. Fast überall ist es da das Rind, welches als Einheitswert gilt. Um Ochsen kauft der Kaffer seine Weiber, um Ochsen verkauft er seine Töchter. Der Wert des Mädchens schwankt, je nachdem es mehr oder weniger hübsch ist und auch nach dem Range des Vaters, zwischen 6–30 Stück Rind. Der Preis ist im vorhinein zu erlegen, indes kommt es auch wohl vor, dass der Vater das Mädchen verabfolgt, nachdem er eine Abschlagsumme und für den Rest Bürgschaft erhalten hat. Im allgemeinen wird ein Heiratsvertrag aber erst dadurch gültig, dass einerseits das Vieh, andererseits das Mädchen abgeliefert wird.[625]Darin besteht das, was wir bei uns als Wechseln des Trauringes bezeichnen würden; die — übrigens nicht sehr bindende — Ehe wird dadurch sozusagen erst rechtskräftig. Die Beweibung durch Kauf wird von den Frauen durchaus nicht als Entwürdigung empfunden, das Mädchen ist im Gegenteile stolz darauf, und je mehr Ochsen oder Kühe sie gekostet hat, um so mehr hält sie sich wert.[626]Billiger als dieKaffern thun es die Hottentotten, welche ihre Töchter für bloss einen Ochsen oder eine Kuh hingeben. Bei den rohen Massai und Wakuafi ist Heiraten, wieJohnstonberichtet, ebenfalls wenig mehr als eine Frage des Handels, und die Menge der zu erlegenden Kühe wechselt nach dem verhältnismässigen Reichtume des Bräutigams und des Vaters der Braut.[627]Weiter reicht dieser Kaufgebrauch durch die Somalstämme nordwärts bis ins obere Nilgebiet, wo bei den Latuka eine Frau durchschnittlich zehn Kühe gilt.

Anderwärts sind es andere Dinge, welche als Wertmesser dienen. Die Bongo kaufen ihre Weiber für Eisenplatten, in der Regel zehn kiloschwere Platten und zwanzig Lanzenspitzen, von deren Vater. Für Geringeres giebt es nur alte Frauen.[628]Wenn bei den Wanyamuesi im centralen Ostafrika ein junger Mann ein paar eiserne Hacken, einige Perlen oder Stücke Baumwollstoffe besitzt, so kann er sich beweiben, indem er diese seine Güter den Eltern des Mädchens anbietet, welches er zur Frau zu haben wünscht.[629]Ebenso reicht die Sitte in das Innerste Afrikas, bis Baghirmi und die sogenannten Heidenländer hinein. „Man entrichtet dem Vater der erwählten Frau nach vorhergegangener Übereinkunft ein Pferd, einige Sklaven, eine gewisse Anzahl fetter Hunde.“[630]Auch der muhammedanische Budduma giebt je nach seinen Vermögensverhältnissen 10, 20 bis 30 Stück Rindvieh seinem Schwiegervater, der freilich die Tochter nicht selten mit einer reichlichen Mitgift ausstattet.[631]Am Gabun in Westafrika „ist die Heirat ein reines Handelsgeschäft; man kauft ein Weib wie ein Boot, einen Sklaven oder einen Elfenbeinzahn“.[632]In der deutschen Kolonie Kamerun werden auch die vornehmsten Gattinnen gekauft, wobei schmählich geschachert wird.[633]Blosse Ware ist auch das Weib bei den Mbondemonegern des äquatorialen Westafrika,[634]sowie bei den Stämmen der Guineaküste und Sierra Leones. Die Kru kaufen ihre Weiber für drei Kühe und ein Schaf. Im deutsch gewordenen Togolande werden die Frauen von ihren Eltern verkauft. Europäer, welche ihre schwarzen Frauen nicht wie die Neger für sich arbeiten lassen, erhalten dieselben als junge Mädchen schon zu dem landläufigen Preise von 16 Dollars bar und 6 Dollars in Waren.[635]Frauenkauf herrscht desgleichen in Dahome. Bei den Timani besteht der Kaufpreis in gewissen Mengen von Palmwein, Zeugen u. dergl., und ähnlich verhält es sich mit den Mandingo, welche Spuren einstigen Weiberraubes bewahren. Bei den Gallina ist der durchschnittliche Preis einer Jungfrau 2–3 Pfund Sterling, also 40–60 Reichsmark, wofür sie dann ihre ganze Lebenszeit Eigentum des Mannes wird, vorausgesetzt, dass dieser sie nicht früher fortjagt.[636]Wer unter den Schwarzen zwischen den Bissagosinseln und Sierra Leone ein Weib nehmen will, muss eine Hütte gebaut haben und das Geld aufweisen, für welches er sie kauft.[637]Um Akem zahlt der Bräutigam dem Vaterdes Mädchens einen Betrag von 2½-5 kg in Goldstaub, Zugaben an Zeug und Rum ungerechnet.[638]

Auch in Asien geht der Weiberkauf im Schwange und greift dort sogar in die Kreise des Islâm herein, welcher im übrigen doch schon eine „Ehe“ kennt. Wir finden den Frauenkauf auch hier wieder hauptsächlich unter den Nomaden, den Mongolen, Kalmücken, Kirgisen, Oesbeken, Tataren und Turkmenen. Der Mongole muss für seine Braut einen Kaufpreis zahlen, welcher im ganzen Bereiche der osttürkischen SprachenKalymheisst, in Vieh und Kleidern, häufig auch in Geld besteht und oft recht beträchtlich ist;[639]z. B. neunzig Stück vierjährige Pferde, neunzig Stück vierjährige Schafe und ebenso viel vierjährige Kamele. Die Anzahl der Ochsen, Kühe und des zu erlegenden Bargeldes überlässt der Brautvater dem Ermessen des andern, welch letzterer, wenn er vermögend ist, 500 Lanige (gleich 1000 Silberrubel) anbietet.[640]Bei den Kirgis-Kasaken hat das Mädchen betreffs seiner Verheiratung gar nichts zu sagen. Der Vater verlangt für seine Tochter einen Kalym von so und so viel, und wer diesen Preis bezahlt, mag sie holen. Auch hier besteht er aus einer vereinbarten Anzahl von Kamelen, Pferden, Rindern und Schafen. Alles Vieh muss dem Vater oder dem über das Mädchen verfügenden nächsten Anverwandten übergeben werden; es geht aber in das Eigentum seiner Tochter über, falls diese etwa von ihrem Manne wieder fortgeschickt wird, was manchmal vorkommt. Bei Abschluss des Ehevertrags erlegt der Vater des Bräutigams gewöhnlich die Hälfte des Kalyms, und von nun an darf der Bräutigam wohl seine Braut besuchen und sogar mit ihr allein sein, aber in keinem Falle heiraten, ehe der Kalym vollständig bezahlt ist.[641]Natürlich ist der Kalym auch bei den Ehegeschäften der Turkmenen die Hauptsache, ja er spielt eine ansehnliche Rolle sogar noch bei den sibirischen Jakuten, einem Nomadenstamme, welcher dem Namen nach das Christentum angenommen hat, fernerbei den Tungusen und Ostjaken, sowie bei den Wogulen am mittleren Ural. Der Frauenkauf herrscht endlich noch in Südostasien bei den Alfuren auf Buru, bei den Eingeborenen der Philippinen, auf Java und in Siam; in Indien bei den Toda, in Vorderasien bei den Afghanen und mehreren Völkern des Kaukasus wie Osseten, Suanen und Tscherkessen. Ausserhalb Asiens stossen wir auf die gleiche Sitte bei den Dakota Nordamerikas, bei den Koroado und Jumana Brasiliens, den Goajiro, Pehuenchen und Abiponern, ehemals auch bei den Chibcha in Neugranada. Die Papua Neuguineas kaufen ihre Weiber und an den Kauf mahnende Sitten findet man auf den Karolinen und in Polynesien. Selbst bei den christlichen Abessiniern zahlt der Mann den Eltern des Mädchens, das ernstlich niemals befragt wird, einen Preis, welcher ihrem Range, Vermögen und der Schönheit entspricht.[642]SchonDe Lobohatte die abessinischen Ehen als einen einfachen Kauf bezeichnet. Damit soll die Liste der dem Weiberkauf ergebenen Völker nicht erschöpft sein.

Wie der ihm vorangehende Weiberraub hat auch der Frauenkauf in der Urzeit der heutigen Kulturvölker bestanden, ja für einige lässt er sich sogar für die geschichtliche Epoche aus ihren Gesetzvorschriften nachweisen, und seine Spuren sind bis in die Gegenwart deutlich erkennbar. In China, wo die Familie streng patriarchalisch geordnet ist, kommt die Ehe ausschliesslich durch Kauf zu stande und MissionärLörchersagt[643]geradezu, die Braut werde den Eltern abgekauft. NachGabriel Hucmachen die Eltern des Bräutigams den Eltern der Braut bloss Geschenke an Seidenzeugen, Reis, Früchten, Wein u. dgl. Nehmen die letzteren Handgeld und Geschenke an, so ist der Vertrag bindend.[644]GeneralTscheng-ki-Tong, dem wir ein höchst lehrreiches Buch über seine Landsleute verdanken, in welchem er sich auchüber die chinesischen Familieneinrichtungen umständlich verbreitet, berührt aber die Frage des Frauenkaufs mit keiner Silbe; aus einigen seiner Äusserungen möchte man eher das Gegenteil herauslesen.[645]Wohl aber kannte das Indien der alten Brahmanen den Frauenkauf. Manus Gesetzbuch (zweites oder drittes Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung) empfiehlt zwar dem Vater für seine Tochter Geld weder zu geben noch zu nehmen,[646]verzeichnet aber unter anderen auch die alte Form derRshi-oderArscha-Ehe. Den Kaufpreis bildet hier ein Ochsenpaar oder zwei. Verjüngt erscheint diese Form in der weitverbreitetenAsura-Ehe. An Stelle der alten Rinderwährung sind hier Schätze jeder Art getreten, an Stelle der symbolischen Einheit ein beliebiges Ausmass nach dem Vermögen des Freiers, und das Mädchen nimmt Teil an der Beschenkung.[647]Diese Form war offenbar früher allgemein üblich, wurde aber später den höheren Ständen, den Brahmanen und Kriegern, schliesslich auch den Vaiçya und Sudra untersagt und überhaupt als eine verwerfliche Art der Eheschliessung bezeichnet. Der ursprünglich an den Mundwalt des Mädchens zu entrichtende Kaufpreis hiessÇulkaund erst später hat sich dieser zu einer Aussteuer für die Braut entwickelt. Mehrere indische Stämme, wie z. B. die Kurumbar, üben heute noch Frauenkauf, selbst unter Hindu ist es nicht selten, dass ein Mädchen um schnöden Mammons willen mit zwei Bräutigamen verlobt wird, von welchen der habgierige Vater die Silberlinge einstreicht.

In aller Schroffheit herrschte der Frauenkauf bei den alten Juden. Nicht etwa mit Geschenken warb der Freier um seine Auserwählte, wie mitunter behauptet wird,[648]sondern das Verhältnis von Mann und Frau ward dadurch bestimmt, dass die Frau ein Eigentum oder ein Besitz des Mannes war, und zwar nicht etwa ein Eigentum, welches sich aus freier Entschliessung übergeben, sondern ein solches, welches er für Geld oder Geldeswertgekauft hat.[649]Der Prophet Hosea meldet, dass er seine eigene Frau um fünfzig Seckel halb in barem Gelde, halb in Gerste erstanden habe. Schon in der biblischen Zeit, sagt Dr.Joseph Bergel,[650]musste die Einwilligung des Vaters erkauft werden und zwar durch Geld[651]oder durch irgend eine Dienstleistung,[652]wie jetzt noch bei anderen Völkern üblich,[653]oder durch irgend eine Kriegsthat.[654]Dass die beiden letzteren Fälle Ausnahmen bilden, liegt auf der Hand. Doch wird man mitPostdas Erdienen des Weibes wahrscheinlich als eine ältere Form des Kaufes ansehen dürfen.[655]In den Besitz des Mannes trat die Frau in dem Augenblicke, wo derselbe den Kaufpreis (Môhar)[656]erlegt hatte; daher ist’êrés, den Kaufpreis zahlen, so viel wie sich ein Weib verloben undme ’ôrâsâ, die Verlobte, bedeutet eigentlich diejenige, für welche der Kaufpreis erlegt wurde.[657]Der im Morgenlande noch herrschende Gebrauch, sich die Tochter vom Vater zu erkaufen, blieb bei den Juden auch zur späteren Zeit der Talmudisten gang und gäbe.[658]

Die alten Hellenen haben bei ihrem ersten Auftauchen in der Geschichte den Kauf als eine veraltete Form schon abzustreifen begonnen, noch aber zeigen die Sagen den Frauenkauf als die einzig richtige Art der Eheschliessung in der heroischen Urzeit, womit auch desAristoteles’ Bericht übereinstimmt, dassdie Voreltern die Frauen von einander gekauft hätten. Die griechischen ἕδνα, die Hochzeitsgeschenke einer späteren Zeit, sind ursprünglich der Brautpreis, welchen der Freier dem Vater der Braut zu geben hat; daher heissen die Jungfrauen ἀλφεσίβοιαι oder „Rinder einbringend“, d. h. den Eltern durch den Brautpreis. InHomersIlias sehen wir an zahlreichen Stellen, wie das Weib, d. h. die Gattin, von dem Bräutigam förmlich gekauft wird, und die Höhe des angebotenen Kaufpreises entscheidet in der Regel den Erfolg des Freiers.[659]Wie in Indien sind Rinder der eigentliche Zahlwert der Griechen der Iliade.Homersingt: „Doch dem Besiegeten stellt er ein blühendes Weib in den Kampfpreis, klug in mancherlei Kunst und geschätzt vier Rinder am Werte.“[660]Nur in ungewöhnlichem Überbieten giebt deren hundert Iphidamas für seine Braut. Wie in Indien verliert sich aber auch hier allmählich der Charakter des Kaufes, und schon in der Odyssee tritt ein Werber „mit Geschenken“ an dessen Stelle, während mit fortschreitender Gesittung sich immer mehr Umstände ergaben, welche den alten Kaufpreis vor neuem gleichwertigen Ersatz zurücktreten liessen.[661]

Spuren des Frauenkaufs haben die Römer bis in das dritte christliche Jahrhundert bewahrt; nur handelte es sich nicht mehr um einen wirklichen Kauf, sondern um einenScheinkauf, ganz so wie seinerzeit der Scheinraub dem wirklichen Frauenraube gefolgt war. Einen solchen Scheinkauf stellte die römische Ehe durchCoëmptiodar, welche erst zur Zeit des Boethius und Isidor veraltete. Wie die noch ältere Usus-Ehe, welche sie überlebte, herrschte sie besonders in den plebejischen Kreisen vor, gewann aber allmählich so sehr die Oberhand, dass zur Zeit des Gajus die Ehen durchgängig durchCoëmptiogeschlossen wurden,[662]wobei die Frau unter den üblichen Formen derMancipatioin die Gewalt —manus— des Gatten überging. Der Römer brachteeinen gewöhnlichen Besitzgegenstand in sein „quiritarisches“ Eigentum, indem er ihn der Formel des Kaufes unterwarf, vor fünf Zeugen und einem „Wagehalter“ (Libripens, d. h. dem mit dem Vorsitz bei dem Abschlusse aller Kaufverträge betrauten öffentlichen Beamten), ein As an die Wage schlug, die bestimmten Worte des Kaufes sprach und den gegenwärtigen Gegenstand des Kaufes mit der Hand erfasste. So ging es auch bei derCoëmptiozu, nur dass die ursprünglich wirklich geleistete Zahlung später eine blosse Form und symbolisch durch Zahlung von einem As abgelöst wird. Aber dieser Scheinkauf begründete bloss dieManus, nicht auch zugleich die Ehe, daher denn die Frau ihn auch mit einem andern als ihrem Gatten, z. B. mit ihrem Vormunde eingehen konnte.[663]Es macht sich also noch die alte Stellung der Frau im Hause geltend und durch die Beibehaltung dieser Stellung entsteht der grosse Riss innerhalb der patriarchalischen Familie der Völker über der Nomadenstufe. So bemerkt sehr treffend auchLippert, welcher das ganze Verhältnis in folgender Weise erläutert: „AlsMater familias, zu deren Stellung sie gekauft wird, gewinnt sie (die Frau) Kinder, welche zum Unterschiede von den Kindern aller anderen Frauen desselben Herrn mit dem Vater die Fähigkeit teilen, selbst in Herrschaft und Besitz einzutreten oder zu erben und Legate anzunehmen. So unterscheiden sichLiberiundServi. Die durchCoëmptiogekaufte Hausfrau aber tritt sofort in die Kategorie jener; sie erhält das Recht einer freien Tochter im Hause (istfilia loco). Diese Zweckeinschränkung allein ist es, welche dieCoëmptioder Ehe von einem anderen Kaufe unterscheidet.“[664]

War der Kauf bei den Römern nur mehr eine rechtliche Formel, so erscheint er noch als thatsächliche Grundlage der Ehe bei den altenGermanen. Bei diesen hatte das Eherecht dem Eigentumsrecht sich untergeordnet; Verlobung und Trauung waren in die Formen des Eigentumserwerbes durch Kauf gekleidet; die deutsche Ehe war Frauenkauf,[665]wobei die Zahlung abernur den Erwerb aller Rechte bedeutete, welche mit der Übernahme der Mundschaft über die Braut verbunden waren. Nach derLex Aethelbvithwird die Frau wie eine reine Ware gekauft. Das burgundischeWittemon, das langobardischeMeta, das angelsächsischeScat, die fränkische und alemannischeDossind sämtlich — ganz so wie das wallisischeAngobr, die spanischeArraund das französischeDouaere— ursprünglich nichts anderes, als der vom Bräutigam dem Mundwalte gezahlte Kaufpreis. Bei den Dänen bezahlte der Mann dem Vater der Frau für dieselbe ursprünglich eine bestimmte Summe (Mundr). Nach derLex Saxonumwird bei der Verlobung einpretium emptionisan den Vormund entrichtet und dies Gesetz gebraucht für „heiraten“ den Ausdruckuxorem emere, für verloben:uxorem vendere. Der Ausdruck „sich eine Frau kaufen“ erhielt sich in Deutschland bis ins fünfzehnte Jahrhundert und bis zum Ende desselben lebte sogar der alte Brautkauf bei den Dithmarsen in Holstein in aller Reinheit fort.[666]Auf diesem Standpunkte standen die Gesetze der Goten, Skandinavier, Sachsen und Angelsachsen, Franken, Burgunder und Langobarden, von welchen einige sogar einen Tarif für den Kaufpreis feststellten, dessen Höhe bezeugt, dass es sich hier noch um keinen symbolischen Preis handelt.[667]Der Kaufpreis fiel in alter Zeit ohne Zweifel dem Vater oder den Verwandten der Braut als Entgelt für deren Hingabe zu; später erst ward die Bedeutung desselben in der Weise umgewandelt, dass er ganz oder teilweise der Braut als Mitgift zufiel. Es war nur folgerichtig, dass nach dem Tode des Mannes die Witwe das Schicksal seines übrigen Vermögens teilte, daher auch sein eigentumsähnliches Recht an ihr auf seine Erben überging. So entstand jenes „Levirat“ jüngster Stufe, von welchem schon in einem früheren Abschnitte die Rede war. Aber auch um das Kaufgeld einer Frau zu sparen, kam es mitunter vor, dass der Erbe, welchem mit der Erbschaft dasMundiumder Witwe zufiel, namentlich der Bruder des verstorbenen Ehemannes, ja sogar der eigene Stiefsohn der Witwe,sich dieselbe, gleichsam als Bestandteil der Erbschaft, als Ehefrau beilegte. Die Ehe mit der Stiefmutter erwähnt schonProkopals Sitte bei den Werinen, und bei den Angelsachsen war sie gewöhnlich, vielleicht sogar vorgeschrieben. Auch bei Langobarden und Bayern waren Ehen mit der Bruderswitwe nicht selten, so dass die Kirche sich bewogen fand, gegen dieseNuptiae scelerataeeinzuschreiten.[668]Allmählich vollzog sich naturgemäss auch bei den Germanen der Übergang vom echten Kaufe zum Symbol und schliesslich zum Rudiment. Dabei kommt es ab und zu heute noch vor, dass ein Ehegatte seine Frau geradezu um bares Geld oder sonstwie an einen Dritten verkauft. In England zumal scheint es eine alte, für einen Ehemann ganz gesetzlich gewordene Gewohnheit gewesen zu sein, „seine eigene Rippe zu verkaufen“. Derartige Vorkommnisse sind noch aus jüngerer Zeit mit genauer Angabe aller begleitenden Umstände bekannt und gut beglaubigt.[669]Das Bemerkenswerte an diesen Verkäufen ist,dass die verkauften Weiber sich mehr über den Wechsel freuten, als ihre, in unseren Augen damit verbundene, Entwürdigung beklagten. Natürlich gehörten die Beteiligten stets den niedrigen Volksklassen an, aber gerade dies ist das Bezeichnende, weil in diesen alte Überlieferungen am kräftigsten fortleben. Unstreitig hat man es hierbei mit einem im Volke haften gebliebenen Reste früher allgemein gültiger Rechtsanschauungen zu thun.

Ich will nicht versäumen, hier einzuschalten, dass Beispiele solch modernen Frauenkaufs- und Verkaufs auch ausserhalb Englands, wiewohl weniger häufig, vorkommen. So erzählt ein Reisender, der sich eine Zeitlang in der Maina, dem südlichsten Teil der griechischen Halbinsel Morea aufhielt, er habe dort einen Bauern kennen gelernt, der seine Frau für den Preis von drei Thalern und zwanzig Pfund Schweinefleisch verhandelt habe. Für seine noch unverheiratete Schwester wurden als Kaufpreis drei Böcke verlangt.[670]Aus allerneuester Zeit, aus dem Jahre 1887,wird endlich ein Fall beabsichtigten Weiberverkaufs aus Temesvár in Ungarn gemeldet.[671]

Was dieslavischenVölker anbelangt, so scheint sich bei ihnen der Frauenkauf nicht zu so allgemeiner Geltung emporgerungen zu haben. Doch soll diese Form der Ehe in Polen im zehnten Jahrhundert vorherrschend gewesen sein. Auch die alten Russen erwarben die Frau durch Kauf. Grossfürst Wladimir gab den Brüdern seiner Gemahlin, der griechischen Prinzessin Anna, als Brautpreis für diese die Stadt Cherson zurück, die er erobert hatte. Bei den Grossrussen wird in einigen Gegenden noch heute ein Kaufpreis für die Braut bezahlt.[672]Desgleichen gedenken des Brautkaufs die Lieder der Tschechen. Bei diesen und bei den Pommern gab der Bräutigam entweder der Braut oder deren Eltern vor der Hochzeit ein Geschenk, welches offenbar auch nichts ist, als der alte Mundschatz.[673]Dass bei den Südslaven vor Zeiten der Mann das Weib, um das er warb, ihren Eltern abkaufen musste, unterliegt keinem Zweifel, angesichts der zahllosen Belege, wodurch dieser Brauch bestätigt wird. Jetzt ist er allerdings im Schwinden begriffen und es ist dem Volke auch nicht mehr ganzklar, dass bei den Heiraten ein Kauf und Verkauf stattfindet. In der That kommt dies aber vor und es wird ja auch ganz deutlich und unverkennbar in den Volksliedern besungen. Ja, zum Anfang dieses Jahrhunderts hatten in Serbien die Mädchenpreise eine solche Höhe erreicht, dass es einem armen Menschen gar nicht möglich war, eine Ehe einzugehen. Dieser Umstand bewog den Schwarzen Georg (Kara Gjorgje) ein Gesetz zu erlassen, dass man für ein Mädchen nicht mehr als einen Dukaten annehmen dürfe. Dieser Preis wird vor der Hochzeit erlegt. In der Črnagora, wo man gleichfalls für ein Mädchen zahlt, erlegt man das Kaufgeld am Hochzeitstage. Das Erlegen eines Kaufpreises hat sich nur mehr bei den Altkatholiken im allgemeinen, in der Herzegowina, in der Katunska Nahija der Črnogora, in Bosnien und zum grossen Teil in Slavonien erhalten, ebenso bei den Bulgaren. In der Požegaer-Umgegend (Slavonien) muss der Werber noch heutigen Tages gegen bares Geld sich eine Lebensgefährtin von ihren Angehörigen erkaufen. Dem Meistbietenden gehört die Braut. In Tatar Pazardžik (Bulgarien) wird genau über den Kaufpreis verhandelt; derselbe schwankt zwischen 100–500 Groschen und ist ausschliessliches Eigentum der Eltern der Braut. Für Lovreć in Dalmatien wird bloss noch eine symbolische Erinnerung an diesen Brauch bezeugt.[674]Im übrigen ist das noch weit verbreitete „Werben durch Geschenke“ nichts anderes als das Rudiment des alten Frauenkaufs.[675]Wie in England giebt es übrigens einen thatsächlichen modernen Weiberkauf bei den Russen in Sibirien, doch ist ihnen die Sitte von den besiegten eingebornen Völkerschaften zugekommen.Albin Kohn, ein guter Kenner der Verhältnisse, erzählt, der Heiratslustige müsse, wenn er sich mit einem Mädchen verständigt hat, dass sie ihn heiraten will, den Eltern einen ihren Vermögensverhältnissen entsprechendenKalym— auch das Wort haben die Russen aus den mongolischen Sprachen übernommen — geben, der in verschiedenen Geschenken besteht und sich auf 50–60 Rubel bewertet.[676]Bei den ostfinnischen Völkern, bei den Tschuwaschen, den Wogulen, Ostjaken, Mordwinen und Wotjaken findet der Brautkauf noch gegenwärtig statt. Die Mordwinen zeigen dabei die Eigentümlichkeit, dass während bei dem Stamme der Ersa die ältere Form des Brautkaufes sich erhalten hat, bei dem andern Stamme, den Mokscha, die Zahlung sich bereits zu einer Art Morgengabe oder Mitgift umgewandelt hat, ganz ähnlich wie dies bei Griechen und Germanen schon ziemlich früh eingetreten ist. Bei den Esten und Finnen kommt der Brautkauf gegenwärtig allerdings nicht mehr vor, aber aus den Liedern dieser Völker lässt sich mit Sicherheit schliessen, dass die betreffende Sitte auch bei ihnen früher im Schwange war.[677]

Überblickt man die Gesamterscheinungen des Frauenkaufs, so lassen sich dieselben also zusammenfassen: Sehr häufig sind die „Verlobungen“ — um einen freilich erst für spätere Zeiten berechtigten Ausdruck zu gebrauchen — ganz Sache der Eltern oder der Familien, und die Kinder werden gar nicht gefragt, ja oft im zartesten Alter und selbst noch vor der Geburt versprochen. Nicht selten ist die Höhe des Kaufpreises durch Herkommen oder Gesetz beschränkt. Seine Höhe wechselt von Volk zu Volk ganz ausserordentlich, dann aber auch bei den einzelnen Völkern selbst, je nach den verschiedenen Zeiten, nach dem Wohlstande oder aus anderen Ursachen. Nicht selten ist körperliche Wohlgestalt, Schönheit für die Höhe des Kaufpreises von Bedeutung; auch Standesverhältnisse nehmen darauf Einfluss. Witwen stehen meist niedriger im Preise als Jungfrauen. Der Kaufpreis wird entweder in Geld oder in entsprechenden Wertmessern, mit Vorliebe in Vieh gegeben. Die Zahlung geschieht nicht immer sofort, sondern verteilt sich bisweilen auf verschiedene Jahre. Bis zur vollen Auszahlung des Brautpreises bleibt die Ehe häufig in derSchwebe, doch hat der Bräutigam das Recht, die Braut in der Zwischenzeit zu besuchen, „ihr an den Busen zu gehen“, wie die Tataren sagen. Während bei diesem Busenrechte der Bräutigam die ehelichen Rechte schon vor der Hochzeit ausübt, obwohl er den ganzen Handel noch aufkündigen und einen Teil des erlegten Kaufpreises zurücknehmen kann, bleiben manchmal diese Rechte auch noch nach der Hochzeit eine Zeitlang aufgehoben, so dass in der ersten Zeit der Ehe das Verhältnis der Gatten noch als ein halbwegs unerlaubtes erscheint. Wenn die Eltern die versprochene, d. h. verhandelte Tochter einem andern zur Ehe geben, so begehen sie einen Rechtsbruch; desgleichen jeder dritte, welcher die mundschaftlichen Rechte des Bräutigams verletzt. Beide Fälle werden meist durch Bussen geahndet; aber auch den Bräutigam, welcher seinerseits den Brautkauf nicht ausführt, treffen Nachteile.[678]

Will man durch „Ehe“ die durch Liebe bedingte gesetzmässige Vereinigung eines Mannes und Weibes zur vollständigen Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse verstehen, so erfüllt der Frauenkauf an sich augenscheinlich nur einen schwachen Teil dieser Bedingungen. Von einer Ehe im gedachten Sinne kann also zuerst noch keine Rede sein, denn das durch den Kauf angebahnte Verhältnis zwischen Mann und Weib ist bloss ein Eigentums- und Herrschaftsverhältnis. Aber — und das ist das Wesentliche — es trägt die Keime dessen in sich, was später sich uns zum Ehebegriff gestaltete, so dass man im Frauenkaufe die erste Stufe eines sich entwickelnden Eheverhältnisses erblicken darf. Mit dieser Einschränkung ist auch der Name „Kaufehe“ gelten zu lassen. Unlöslich mit der allmählichen Aufrichtung des Patriarchats, der Vaterherrschaft, verknüpft, nicht aber mit diesem als gleichbedeutend zu nehmen, bildet also mit ihm der Frauenkauf einen gewaltigen Markstein in der Entwicklung der gesellschaftlichen Ordnung, einen Markstein, von welchem aller späterer Gesittungsfortschritt ausgeht.

[622]Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 47.[623]Siehe oben S. 302.[624]Dargun. A. a. O. S. 145.[625]Globus. Bd. XIX. S. 99.[626]Ernst von Weberfrug eines Tages Yanniki, ein hübsches kräftiges Amakosamädchen, warum sie denn nicht den Umfuli, einen jungen Kaffern, der ihr sehr den Hof machte, heirate, da sie ihn doch zu lieben schiene. Sie antwortete, sie habe ihn zwar gerne, dürfe ihn aber nicht heiraten, da er nur zehn Kühe für sie zu bezahlen im stande sei, während ihr Vater fünfzehn fordere. Herrvon Webermeinte nun, es sei doch recht hart von ihrem Vater, wegen fünf Kühen mehr oder weniger dem Glücke seiner Tochter in den Weg treten zu wollen. Herrvon Weberglaubte mit diesen Worten eine ihr wohlgefällige Äusserung gethan zu haben. Yanniki aber nahm es ganz anders auf. „Was!“ sagte sie erregt, „mein Vater sollte mich also wirklich für zehn Kühe hergeben, nicht wahr? Das fehlte gerade noch! Bin ich denn nicht mehr wert als Cilli, für die in voriger Woche der Tambukichief zwölf Kühe bezahlt hat? Ich bin hübsch, ich kann kochen, nähen, sticken, englisch reden, und bei allen diesen Vorzügen sollte mich mein Vater für lumpige zehn Kühe weggeben? O Herr, wie klein denken Sie von meinem Werte! Nein, nein, mein Vater hat ganz recht, wenn er in diesem Punkte nicht nachgeben will; ja, ich finde, er dürfte dreist zwanzig Kühe für mich fordern, denn ich bin es wert!“ (Ernst von Weber. Vier Jahre in Afrika. Leipzig 1878. Bd. II. S. 215–216.)[627]Johnston. Der Kilima-Ndscharo. S. 392.[628]Schweinfurth. Im Herzen von Afrika. Bd. I. S. 330.[629]Globus. Bd. XXXIII. S. 56.[630]Nachtigal. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.[631]A. a. O. S. 370.[632]Misde Compiègne.Gabonais, Pahouins, Gallois.Paris 1876. S. 191.[633]Max Büchner. Kamerun. S. 31.[634]Ausland 1861. S. 963.[635]H.Zöller. Das Togoland und die Sklavenküste. Berlin und Stuttgart 1885. S. 179–180.[636]Globus. Bd. XLVII. S. 248.[637]A. a. O. Bd. XXV. S. 323.[638]A. a. O. Bd. XXX. S. 159.[639]A. a. O. Bd. XXVIII. S. 362.[640]Hermann Vámbéry. A. a. O. S. 221.[641]Hellwald. Centralasien. Leipzig 1880. S. 29, 138.[642]Ed. CombesetM. Tamisier.Voyage en Abyssinie1835–1837. Paris 1838. Bd. II. S. 106.[643]In einem Vortrag, gehalten zu Calw am 27. Februar 1880 (Schwäb. Merkur vom 3. März 1880).[644]HucundGabet. Wanderungen durch das chinesische Reich in deutscher Bearbeitung vonKarl Andree. Leipzig 1867. S. 271.[645]Tscheng-ki-Tong. China u. die Chinesen. Leipzig 1885. S. 60. 61.[646]Le Bon.Les civilisations de l’Inde.S. 322.[647]Lippert. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 109.[648]So z. B. von Dr.Otto Henne Am Rhyn. Kulturgeschichte des Judentums von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Jena 1880. S. 79.[649]Bernhard Stade. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 381.[650]J. Bergel. Die Eheverhältnisse der alten Juden. S. 12.[651]Deuter. 22, 29.[652]Genes. 29. — Exod. 3.[653]Bei manchen Indianerstämmen Nordamerikas und Brasiliens, bei den alten Quiché, sowie bei den Pehuenchen, ferner bei den Bangai in Afrika, den Kamtschadalen und in Tonkin.[654]Richter 1, 13. — Sam. I. 18, 27.[655]Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 30.[656]Die Versuche älterer und neuerer Theologen, denMôharzu einer Morgengabe d. h. einem Geschenke an die Braut umzudeuten (so hat Luther übersetzt), verdienen — wieB. Stadebemerkt — angesichts von Stellen wie Sam. I. 18, 25 kein Wort der Widerlegung.[657]Stade. A. a. O. S. 382.[658]Bergel. A. a. O.[659]Ludwig Blume. Das Ideal des Helden und des Weibes bei Homer. Wien 1874. S. 48.[660]Ilias. 23. V. 704–705.[661]Lippert. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 110.[662]Duruy. A. a. O.[663]Fustel de Coulanges. A. a. O. S. 376.[664]Lippert. A. a. O. S. 111.[665]Dargun. Mutterrecht und Raubehe. S. 151.[666]Post. Geschlechtsgenossenschaft. S. 72.[667]Lippert. A. a. O. S. 113.[668]Dargun. A. a. O. S. 151–152.[669]Fünf solcher Fälle sind erzählt im: Ausland 1861, S. 2018–2020: Im März 1766 verkaufte der Zimmermann Higginson aus Southwark seine Gattin an einen Zunftgenossen. Im Sommer 1767 ward eine Frau für fünf Schilling drei Pence und eine Gallone Bier verkauft; im August 1773 eine in Birmingham für gar blosseinenSchilling (50 Pf. Reichswährung). Am 8. Juli 1805 verkaufte ein Bursche in Tuxford seine Frauundihr Kind für fünf Schillinge auf offenem Marktplatz, die Frau mit einem Strick um den Hals; 1807 wollte ein gewisser John Lupton aus Linton in der Nähe von Cambridge die Frau Richard Waddiloves, Wirtes in Grassington, kaufen und erbot sich bis auf 100 Guineen zu gehen. Man weiss aber noch von weiteren Fällen. Im Jahre 1815 verkaufte ein Mann sein Weib auf offenem Markt zu Pontrefact an den Meistbietenden gegen das Gebot von einem halben Pfund Sterling (zehn Mark). Im Jahre 1820 brachte ein „anständig aussehender“ Mann seine Frau auf den Rindermarkt zu Canterbury, und da der Marktmeister sich weigerte, sie an einen Pfahl zu binden, mietete er einen Verschlag und verkaufte sie kurz darauf an einen Städter für fünf Schillinge. 1822 verkaufte ein Thomas Jones seine Frau nach dreiwöchentlicher Ehe für drei Pfennige mit dem Vorbehalte, dass der Käufer sie nach drei Wochen zurückgeben könne, wenn ihn der Handel reue; 1832 liess ein Kleinpächter, Joseph Thompson, bei Carlisle einen Ausscheller verkünden, dass ein Mann seine Frau am 7. April um zwölf Uhr Mittags auf dem Markte verkaufen wolle. Die Frau stellte sich auf einen hohen eichenen Stuhl, mit einem Strohstricke um den Hals, und von einem grossen Kreise ihrer Freunde und Verwandten umgeben. Sie wurde für ein Pferd und einen Neufundländer losgeschlagen. Im Jahre 1834 kam auf gleiche Weise ein Verkauf in Birmingham zu stande. Im Jahre 1858 bediente sich ein Bierwirt zu Little Horton bei Bradford dieses billigen Scheidungsmittels und liess, um sicher zu gehen, den Verkauf gleichfalls mit der Schelle bekannt machen. Ja, 1877 wurde ein Weib für 40 Pfund Sterling verkauft und dieser Kauf unter Zahlung der Summe vor Notar und Zeugen bekräftigt. Am 31. Mai 1881 endlich beschäftigte sich sogar das britische Unterhaus mit einem Prozesse in Sheffield, woraus es sich ergeben, dass ein Mann seine Frau einem andern verheirateten Manne für ein Quart Bier verkauft habe. In den Hüttenbezirken Englands sind in der Zeit von 1877–1881 fünf derartige Fälle bekannt geworden und man darf annehmen, dass sie sich noch öfter zu ereignen pflegen. Kenner der Verhältnisse jener Gegenden behaupten, dass der Preis eines Weibes bei solch öffentlichen Verkäufen oft 50 Pfennige und ein Abendbrot betrage, und es wird ferner erzählt, dass der Verkauf oft öffentlich und mit dem vollen Einverständnis der nächstbeteiligten Personen stattfinde, ja, dass in solchen Fällen, um dem Vertrage Ansehen zu geben, ein Halfter um das Genick der Frau gelegt werde, den ihr der Meistbietende später abnimmt. Wiederholt hat dieser naive Rechtsirrtum die Vertragschliessenden vor den Richter gebracht.[670]Ausland 1867. S. 89.[671]In der Kanzlei eines dortigen Notars erschienen nämlich zwei rumänische Landleute aus einer benachbarten Ortschaft in Begleitung einer jungen hübschen Bäuerin. Sie war die Gattin eines der Bauern, welcher sie an seinen Freund verkauft hatte. Letzterer hatte auch bereits eine namhafte Angabe auf sie gegeben. Sie waren alle drei einverstanden und beanspruchten nichts mehr und nichts weniger, als dass der Herr Notar einen regelrechten Kaufvertrag ausfertigen solle. (Echo vom 3. Febr. 1887. Bd. X. S. 149.)[672]Im Jaroslavischen Gouvernement soll der Brautpreis früher 40 Rubel betragen haben. Und in einem Hochzeitsliede singt das Mädchen:Handle, handle, Bruder,Gieb mich nicht billig weg —Fordre für mich hundert Rubel,Für meinen Zopf tausend,Für meine Schönheit unermessliches Geld.(M.Kulischerin der Berl. Zeitschr. f. Ethnologie. 1878. Bd. X. S. 225.) Bei Nerechta soll der Brautpreis bis 500 Rubel gehen, und die Bauern daselbst halten es für entehrend, eine Tochter umsonst wegzugeben. (Dr.Leopold von Schroeder. Die Hochzeitsgebräuche der Esten. Berlin 1888. S. 26.)[673]Post. A. a. O. S. 71.[674]Friedrich S. Krauss. Sitte und Brauch der Südslaven. Wien 1885. S. 273–279.[675]Lippert. A. a. O. S. 114.[676]Globus. Bd. XXVI. S. 188. Die Sitte beginnt indes doch den jungen Sibiriern lästig zu werden, zumal sie ihnen durchaus keine Gewähr für die jungfräuliche Reinheit des gekauften Gegenstandes bietet.[677]Leopold von Schroeder. Die Hochzeitsgebräuche der Esten. S. 27–29.[678]Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 32–50.

[622]Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 47.

[622]Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 47.

[623]Siehe oben S. 302.

[623]Siehe oben S. 302.

[624]Dargun. A. a. O. S. 145.

[624]Dargun. A. a. O. S. 145.

[625]Globus. Bd. XIX. S. 99.

[625]Globus. Bd. XIX. S. 99.

[626]Ernst von Weberfrug eines Tages Yanniki, ein hübsches kräftiges Amakosamädchen, warum sie denn nicht den Umfuli, einen jungen Kaffern, der ihr sehr den Hof machte, heirate, da sie ihn doch zu lieben schiene. Sie antwortete, sie habe ihn zwar gerne, dürfe ihn aber nicht heiraten, da er nur zehn Kühe für sie zu bezahlen im stande sei, während ihr Vater fünfzehn fordere. Herrvon Webermeinte nun, es sei doch recht hart von ihrem Vater, wegen fünf Kühen mehr oder weniger dem Glücke seiner Tochter in den Weg treten zu wollen. Herrvon Weberglaubte mit diesen Worten eine ihr wohlgefällige Äusserung gethan zu haben. Yanniki aber nahm es ganz anders auf. „Was!“ sagte sie erregt, „mein Vater sollte mich also wirklich für zehn Kühe hergeben, nicht wahr? Das fehlte gerade noch! Bin ich denn nicht mehr wert als Cilli, für die in voriger Woche der Tambukichief zwölf Kühe bezahlt hat? Ich bin hübsch, ich kann kochen, nähen, sticken, englisch reden, und bei allen diesen Vorzügen sollte mich mein Vater für lumpige zehn Kühe weggeben? O Herr, wie klein denken Sie von meinem Werte! Nein, nein, mein Vater hat ganz recht, wenn er in diesem Punkte nicht nachgeben will; ja, ich finde, er dürfte dreist zwanzig Kühe für mich fordern, denn ich bin es wert!“ (Ernst von Weber. Vier Jahre in Afrika. Leipzig 1878. Bd. II. S. 215–216.)

[626]Ernst von Weberfrug eines Tages Yanniki, ein hübsches kräftiges Amakosamädchen, warum sie denn nicht den Umfuli, einen jungen Kaffern, der ihr sehr den Hof machte, heirate, da sie ihn doch zu lieben schiene. Sie antwortete, sie habe ihn zwar gerne, dürfe ihn aber nicht heiraten, da er nur zehn Kühe für sie zu bezahlen im stande sei, während ihr Vater fünfzehn fordere. Herrvon Webermeinte nun, es sei doch recht hart von ihrem Vater, wegen fünf Kühen mehr oder weniger dem Glücke seiner Tochter in den Weg treten zu wollen. Herrvon Weberglaubte mit diesen Worten eine ihr wohlgefällige Äusserung gethan zu haben. Yanniki aber nahm es ganz anders auf. „Was!“ sagte sie erregt, „mein Vater sollte mich also wirklich für zehn Kühe hergeben, nicht wahr? Das fehlte gerade noch! Bin ich denn nicht mehr wert als Cilli, für die in voriger Woche der Tambukichief zwölf Kühe bezahlt hat? Ich bin hübsch, ich kann kochen, nähen, sticken, englisch reden, und bei allen diesen Vorzügen sollte mich mein Vater für lumpige zehn Kühe weggeben? O Herr, wie klein denken Sie von meinem Werte! Nein, nein, mein Vater hat ganz recht, wenn er in diesem Punkte nicht nachgeben will; ja, ich finde, er dürfte dreist zwanzig Kühe für mich fordern, denn ich bin es wert!“ (Ernst von Weber. Vier Jahre in Afrika. Leipzig 1878. Bd. II. S. 215–216.)

[627]Johnston. Der Kilima-Ndscharo. S. 392.

[627]Johnston. Der Kilima-Ndscharo. S. 392.

[628]Schweinfurth. Im Herzen von Afrika. Bd. I. S. 330.

[628]Schweinfurth. Im Herzen von Afrika. Bd. I. S. 330.

[629]Globus. Bd. XXXIII. S. 56.

[629]Globus. Bd. XXXIII. S. 56.

[630]Nachtigal. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.

[630]Nachtigal. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.

[631]A. a. O. S. 370.

[631]A. a. O. S. 370.

[632]Misde Compiègne.Gabonais, Pahouins, Gallois.Paris 1876. S. 191.

[632]Misde Compiègne.Gabonais, Pahouins, Gallois.Paris 1876. S. 191.

[633]Max Büchner. Kamerun. S. 31.

[633]Max Büchner. Kamerun. S. 31.

[634]Ausland 1861. S. 963.

[634]Ausland 1861. S. 963.

[635]H.Zöller. Das Togoland und die Sklavenküste. Berlin und Stuttgart 1885. S. 179–180.

[635]H.Zöller. Das Togoland und die Sklavenküste. Berlin und Stuttgart 1885. S. 179–180.

[636]Globus. Bd. XLVII. S. 248.

[636]Globus. Bd. XLVII. S. 248.

[637]A. a. O. Bd. XXV. S. 323.

[637]A. a. O. Bd. XXV. S. 323.

[638]A. a. O. Bd. XXX. S. 159.

[638]A. a. O. Bd. XXX. S. 159.

[639]A. a. O. Bd. XXVIII. S. 362.

[639]A. a. O. Bd. XXVIII. S. 362.

[640]Hermann Vámbéry. A. a. O. S. 221.

[640]Hermann Vámbéry. A. a. O. S. 221.

[641]Hellwald. Centralasien. Leipzig 1880. S. 29, 138.

[641]Hellwald. Centralasien. Leipzig 1880. S. 29, 138.

[642]Ed. CombesetM. Tamisier.Voyage en Abyssinie1835–1837. Paris 1838. Bd. II. S. 106.

[642]Ed. CombesetM. Tamisier.Voyage en Abyssinie1835–1837. Paris 1838. Bd. II. S. 106.

[643]In einem Vortrag, gehalten zu Calw am 27. Februar 1880 (Schwäb. Merkur vom 3. März 1880).

[643]In einem Vortrag, gehalten zu Calw am 27. Februar 1880 (Schwäb. Merkur vom 3. März 1880).

[644]HucundGabet. Wanderungen durch das chinesische Reich in deutscher Bearbeitung vonKarl Andree. Leipzig 1867. S. 271.

[644]HucundGabet. Wanderungen durch das chinesische Reich in deutscher Bearbeitung vonKarl Andree. Leipzig 1867. S. 271.

[645]Tscheng-ki-Tong. China u. die Chinesen. Leipzig 1885. S. 60. 61.

[645]Tscheng-ki-Tong. China u. die Chinesen. Leipzig 1885. S. 60. 61.

[646]Le Bon.Les civilisations de l’Inde.S. 322.

[646]Le Bon.Les civilisations de l’Inde.S. 322.

[647]Lippert. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 109.

[647]Lippert. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 109.

[648]So z. B. von Dr.Otto Henne Am Rhyn. Kulturgeschichte des Judentums von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Jena 1880. S. 79.

[648]So z. B. von Dr.Otto Henne Am Rhyn. Kulturgeschichte des Judentums von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Jena 1880. S. 79.

[649]Bernhard Stade. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 381.

[649]Bernhard Stade. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 381.

[650]J. Bergel. Die Eheverhältnisse der alten Juden. S. 12.

[650]J. Bergel. Die Eheverhältnisse der alten Juden. S. 12.

[651]Deuter. 22, 29.

[651]Deuter. 22, 29.

[652]Genes. 29. — Exod. 3.

[652]Genes. 29. — Exod. 3.

[653]Bei manchen Indianerstämmen Nordamerikas und Brasiliens, bei den alten Quiché, sowie bei den Pehuenchen, ferner bei den Bangai in Afrika, den Kamtschadalen und in Tonkin.

[653]Bei manchen Indianerstämmen Nordamerikas und Brasiliens, bei den alten Quiché, sowie bei den Pehuenchen, ferner bei den Bangai in Afrika, den Kamtschadalen und in Tonkin.

[654]Richter 1, 13. — Sam. I. 18, 27.

[654]Richter 1, 13. — Sam. I. 18, 27.

[655]Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 30.

[655]Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 30.

[656]Die Versuche älterer und neuerer Theologen, denMôharzu einer Morgengabe d. h. einem Geschenke an die Braut umzudeuten (so hat Luther übersetzt), verdienen — wieB. Stadebemerkt — angesichts von Stellen wie Sam. I. 18, 25 kein Wort der Widerlegung.

[656]Die Versuche älterer und neuerer Theologen, denMôharzu einer Morgengabe d. h. einem Geschenke an die Braut umzudeuten (so hat Luther übersetzt), verdienen — wieB. Stadebemerkt — angesichts von Stellen wie Sam. I. 18, 25 kein Wort der Widerlegung.

[657]Stade. A. a. O. S. 382.

[657]Stade. A. a. O. S. 382.

[658]Bergel. A. a. O.

[658]Bergel. A. a. O.

[659]Ludwig Blume. Das Ideal des Helden und des Weibes bei Homer. Wien 1874. S. 48.

[659]Ludwig Blume. Das Ideal des Helden und des Weibes bei Homer. Wien 1874. S. 48.

[660]Ilias. 23. V. 704–705.

[660]Ilias. 23. V. 704–705.

[661]Lippert. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 110.

[661]Lippert. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 110.

[662]Duruy. A. a. O.

[662]Duruy. A. a. O.

[663]Fustel de Coulanges. A. a. O. S. 376.

[663]Fustel de Coulanges. A. a. O. S. 376.

[664]Lippert. A. a. O. S. 111.

[664]Lippert. A. a. O. S. 111.

[665]Dargun. Mutterrecht und Raubehe. S. 151.

[665]Dargun. Mutterrecht und Raubehe. S. 151.

[666]Post. Geschlechtsgenossenschaft. S. 72.

[666]Post. Geschlechtsgenossenschaft. S. 72.

[667]Lippert. A. a. O. S. 113.

[667]Lippert. A. a. O. S. 113.

[668]Dargun. A. a. O. S. 151–152.

[668]Dargun. A. a. O. S. 151–152.

[669]Fünf solcher Fälle sind erzählt im: Ausland 1861, S. 2018–2020: Im März 1766 verkaufte der Zimmermann Higginson aus Southwark seine Gattin an einen Zunftgenossen. Im Sommer 1767 ward eine Frau für fünf Schilling drei Pence und eine Gallone Bier verkauft; im August 1773 eine in Birmingham für gar blosseinenSchilling (50 Pf. Reichswährung). Am 8. Juli 1805 verkaufte ein Bursche in Tuxford seine Frauundihr Kind für fünf Schillinge auf offenem Marktplatz, die Frau mit einem Strick um den Hals; 1807 wollte ein gewisser John Lupton aus Linton in der Nähe von Cambridge die Frau Richard Waddiloves, Wirtes in Grassington, kaufen und erbot sich bis auf 100 Guineen zu gehen. Man weiss aber noch von weiteren Fällen. Im Jahre 1815 verkaufte ein Mann sein Weib auf offenem Markt zu Pontrefact an den Meistbietenden gegen das Gebot von einem halben Pfund Sterling (zehn Mark). Im Jahre 1820 brachte ein „anständig aussehender“ Mann seine Frau auf den Rindermarkt zu Canterbury, und da der Marktmeister sich weigerte, sie an einen Pfahl zu binden, mietete er einen Verschlag und verkaufte sie kurz darauf an einen Städter für fünf Schillinge. 1822 verkaufte ein Thomas Jones seine Frau nach dreiwöchentlicher Ehe für drei Pfennige mit dem Vorbehalte, dass der Käufer sie nach drei Wochen zurückgeben könne, wenn ihn der Handel reue; 1832 liess ein Kleinpächter, Joseph Thompson, bei Carlisle einen Ausscheller verkünden, dass ein Mann seine Frau am 7. April um zwölf Uhr Mittags auf dem Markte verkaufen wolle. Die Frau stellte sich auf einen hohen eichenen Stuhl, mit einem Strohstricke um den Hals, und von einem grossen Kreise ihrer Freunde und Verwandten umgeben. Sie wurde für ein Pferd und einen Neufundländer losgeschlagen. Im Jahre 1834 kam auf gleiche Weise ein Verkauf in Birmingham zu stande. Im Jahre 1858 bediente sich ein Bierwirt zu Little Horton bei Bradford dieses billigen Scheidungsmittels und liess, um sicher zu gehen, den Verkauf gleichfalls mit der Schelle bekannt machen. Ja, 1877 wurde ein Weib für 40 Pfund Sterling verkauft und dieser Kauf unter Zahlung der Summe vor Notar und Zeugen bekräftigt. Am 31. Mai 1881 endlich beschäftigte sich sogar das britische Unterhaus mit einem Prozesse in Sheffield, woraus es sich ergeben, dass ein Mann seine Frau einem andern verheirateten Manne für ein Quart Bier verkauft habe. In den Hüttenbezirken Englands sind in der Zeit von 1877–1881 fünf derartige Fälle bekannt geworden und man darf annehmen, dass sie sich noch öfter zu ereignen pflegen. Kenner der Verhältnisse jener Gegenden behaupten, dass der Preis eines Weibes bei solch öffentlichen Verkäufen oft 50 Pfennige und ein Abendbrot betrage, und es wird ferner erzählt, dass der Verkauf oft öffentlich und mit dem vollen Einverständnis der nächstbeteiligten Personen stattfinde, ja, dass in solchen Fällen, um dem Vertrage Ansehen zu geben, ein Halfter um das Genick der Frau gelegt werde, den ihr der Meistbietende später abnimmt. Wiederholt hat dieser naive Rechtsirrtum die Vertragschliessenden vor den Richter gebracht.

[669]Fünf solcher Fälle sind erzählt im: Ausland 1861, S. 2018–2020: Im März 1766 verkaufte der Zimmermann Higginson aus Southwark seine Gattin an einen Zunftgenossen. Im Sommer 1767 ward eine Frau für fünf Schilling drei Pence und eine Gallone Bier verkauft; im August 1773 eine in Birmingham für gar blosseinenSchilling (50 Pf. Reichswährung). Am 8. Juli 1805 verkaufte ein Bursche in Tuxford seine Frauundihr Kind für fünf Schillinge auf offenem Marktplatz, die Frau mit einem Strick um den Hals; 1807 wollte ein gewisser John Lupton aus Linton in der Nähe von Cambridge die Frau Richard Waddiloves, Wirtes in Grassington, kaufen und erbot sich bis auf 100 Guineen zu gehen. Man weiss aber noch von weiteren Fällen. Im Jahre 1815 verkaufte ein Mann sein Weib auf offenem Markt zu Pontrefact an den Meistbietenden gegen das Gebot von einem halben Pfund Sterling (zehn Mark). Im Jahre 1820 brachte ein „anständig aussehender“ Mann seine Frau auf den Rindermarkt zu Canterbury, und da der Marktmeister sich weigerte, sie an einen Pfahl zu binden, mietete er einen Verschlag und verkaufte sie kurz darauf an einen Städter für fünf Schillinge. 1822 verkaufte ein Thomas Jones seine Frau nach dreiwöchentlicher Ehe für drei Pfennige mit dem Vorbehalte, dass der Käufer sie nach drei Wochen zurückgeben könne, wenn ihn der Handel reue; 1832 liess ein Kleinpächter, Joseph Thompson, bei Carlisle einen Ausscheller verkünden, dass ein Mann seine Frau am 7. April um zwölf Uhr Mittags auf dem Markte verkaufen wolle. Die Frau stellte sich auf einen hohen eichenen Stuhl, mit einem Strohstricke um den Hals, und von einem grossen Kreise ihrer Freunde und Verwandten umgeben. Sie wurde für ein Pferd und einen Neufundländer losgeschlagen. Im Jahre 1834 kam auf gleiche Weise ein Verkauf in Birmingham zu stande. Im Jahre 1858 bediente sich ein Bierwirt zu Little Horton bei Bradford dieses billigen Scheidungsmittels und liess, um sicher zu gehen, den Verkauf gleichfalls mit der Schelle bekannt machen. Ja, 1877 wurde ein Weib für 40 Pfund Sterling verkauft und dieser Kauf unter Zahlung der Summe vor Notar und Zeugen bekräftigt. Am 31. Mai 1881 endlich beschäftigte sich sogar das britische Unterhaus mit einem Prozesse in Sheffield, woraus es sich ergeben, dass ein Mann seine Frau einem andern verheirateten Manne für ein Quart Bier verkauft habe. In den Hüttenbezirken Englands sind in der Zeit von 1877–1881 fünf derartige Fälle bekannt geworden und man darf annehmen, dass sie sich noch öfter zu ereignen pflegen. Kenner der Verhältnisse jener Gegenden behaupten, dass der Preis eines Weibes bei solch öffentlichen Verkäufen oft 50 Pfennige und ein Abendbrot betrage, und es wird ferner erzählt, dass der Verkauf oft öffentlich und mit dem vollen Einverständnis der nächstbeteiligten Personen stattfinde, ja, dass in solchen Fällen, um dem Vertrage Ansehen zu geben, ein Halfter um das Genick der Frau gelegt werde, den ihr der Meistbietende später abnimmt. Wiederholt hat dieser naive Rechtsirrtum die Vertragschliessenden vor den Richter gebracht.

[670]Ausland 1867. S. 89.

[670]Ausland 1867. S. 89.

[671]In der Kanzlei eines dortigen Notars erschienen nämlich zwei rumänische Landleute aus einer benachbarten Ortschaft in Begleitung einer jungen hübschen Bäuerin. Sie war die Gattin eines der Bauern, welcher sie an seinen Freund verkauft hatte. Letzterer hatte auch bereits eine namhafte Angabe auf sie gegeben. Sie waren alle drei einverstanden und beanspruchten nichts mehr und nichts weniger, als dass der Herr Notar einen regelrechten Kaufvertrag ausfertigen solle. (Echo vom 3. Febr. 1887. Bd. X. S. 149.)

[671]In der Kanzlei eines dortigen Notars erschienen nämlich zwei rumänische Landleute aus einer benachbarten Ortschaft in Begleitung einer jungen hübschen Bäuerin. Sie war die Gattin eines der Bauern, welcher sie an seinen Freund verkauft hatte. Letzterer hatte auch bereits eine namhafte Angabe auf sie gegeben. Sie waren alle drei einverstanden und beanspruchten nichts mehr und nichts weniger, als dass der Herr Notar einen regelrechten Kaufvertrag ausfertigen solle. (Echo vom 3. Febr. 1887. Bd. X. S. 149.)

[672]Im Jaroslavischen Gouvernement soll der Brautpreis früher 40 Rubel betragen haben. Und in einem Hochzeitsliede singt das Mädchen:Handle, handle, Bruder,Gieb mich nicht billig weg —Fordre für mich hundert Rubel,Für meinen Zopf tausend,Für meine Schönheit unermessliches Geld.(M.Kulischerin der Berl. Zeitschr. f. Ethnologie. 1878. Bd. X. S. 225.) Bei Nerechta soll der Brautpreis bis 500 Rubel gehen, und die Bauern daselbst halten es für entehrend, eine Tochter umsonst wegzugeben. (Dr.Leopold von Schroeder. Die Hochzeitsgebräuche der Esten. Berlin 1888. S. 26.)

[672]Im Jaroslavischen Gouvernement soll der Brautpreis früher 40 Rubel betragen haben. Und in einem Hochzeitsliede singt das Mädchen:

Handle, handle, Bruder,Gieb mich nicht billig weg —Fordre für mich hundert Rubel,Für meinen Zopf tausend,Für meine Schönheit unermessliches Geld.

Handle, handle, Bruder,Gieb mich nicht billig weg —Fordre für mich hundert Rubel,Für meinen Zopf tausend,Für meine Schönheit unermessliches Geld.

Handle, handle, Bruder,Gieb mich nicht billig weg —Fordre für mich hundert Rubel,Für meinen Zopf tausend,Für meine Schönheit unermessliches Geld.

Handle, handle, Bruder,

Gieb mich nicht billig weg —

Fordre für mich hundert Rubel,

Für meinen Zopf tausend,

Für meine Schönheit unermessliches Geld.

(M.Kulischerin der Berl. Zeitschr. f. Ethnologie. 1878. Bd. X. S. 225.) Bei Nerechta soll der Brautpreis bis 500 Rubel gehen, und die Bauern daselbst halten es für entehrend, eine Tochter umsonst wegzugeben. (Dr.Leopold von Schroeder. Die Hochzeitsgebräuche der Esten. Berlin 1888. S. 26.)

[673]Post. A. a. O. S. 71.

[673]Post. A. a. O. S. 71.

[674]Friedrich S. Krauss. Sitte und Brauch der Südslaven. Wien 1885. S. 273–279.

[674]Friedrich S. Krauss. Sitte und Brauch der Südslaven. Wien 1885. S. 273–279.

[675]Lippert. A. a. O. S. 114.

[675]Lippert. A. a. O. S. 114.

[676]Globus. Bd. XXVI. S. 188. Die Sitte beginnt indes doch den jungen Sibiriern lästig zu werden, zumal sie ihnen durchaus keine Gewähr für die jungfräuliche Reinheit des gekauften Gegenstandes bietet.

[676]Globus. Bd. XXVI. S. 188. Die Sitte beginnt indes doch den jungen Sibiriern lästig zu werden, zumal sie ihnen durchaus keine Gewähr für die jungfräuliche Reinheit des gekauften Gegenstandes bietet.

[677]Leopold von Schroeder. Die Hochzeitsgebräuche der Esten. S. 27–29.

[677]Leopold von Schroeder. Die Hochzeitsgebräuche der Esten. S. 27–29.

[678]Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 32–50.

[678]Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 32–50.


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