XXIV.Zeitehen und wilde Ehen.

XXIV.Zeitehen und wilde Ehen.

D

Der zum Schlusse des vorigen Abschnittes bezeichnete ganz objektive Standpunkt ist auch festzuhalten bei der Besprechung der gesellschaftlichen Erscheinungen, welche den Inhalt dieses Kapitels ausmachen sollen. Es ist dafür hier die schicklichste Stelle, da sie, zwar keineswegs auf die moslimsche Welt beschränkt, doch an dort herrschende Einrichtungen sich anschliessen.

Auf einem kleinen Gebiete des Islâm, im Kreise der der Schiâh nachlebenden Völker, zu welchen vornehmlich die Perser gehören, kennt man ausser der rechtmässigen Ehe und dem gesetzlichen Konkubinate mit Sklavinnen noch eine dritte Eheform: dieEhe auf Zeit, und zwar auf eine vertragsmässige Zeit. Während dieAkdiganz unserer Ehefrau, der Gattin entspricht, heisstSigheein Weib, welches durch Vertrag auf bestimmte Zeit, die von einer Stunde bis zu neunundneunzig Jahren schwanken kann, gegen ein gewisses Entgelt und gegen festgesetzte Entschädigung bei eintretender Schwangerschaft, geheiratet wird. Während dieser ausgemachten Zeit geniesst sie dievollen Rechteeiner Akdi, einer rechtmässigen Ehefrau. Nach Ablauf des Vertragstermins aber ist sie, wenn derselbe nicht verlängert oder erneuert wird, dem Manne gesetzlich verpönt. Für die mit ihr gezeugten Kinder ist der Mann zu sorgen verpflichtet, weshalbsich die Sighe nicht eher als vier Monate nach der Trennung an einen andern verheiraten soll; doch wird dieser Punkt häufig umgangen.[958]Es ist Sitte, dass der Perser auf Reisen, Expeditionen oder Bedienstungen in der Provinz nie seine Frau oder Frauen mitnimmt, sondern fast an jeder Station, wo er länger verweilt, eine Sighe heiratet. In der Stadt Kirman pflegen die Mollah jedem Ankömmlinge, der nur einige Tage sich dort aufhält, ein Weib zur Sighe anzubieten. Die Ehen auf eine Stunde sind besonders auf dem Lande gebräuchlich. Bei der Ankunft hervorragender oder gar fürstlicher Personen geben die Landleute ohne jegliche Skrupel ihre Töchter oder Schwestern gern zu derartigen Verbindungen her, welche ihnen stets ein schönes Geschenk einbringen, und wenn die Mädchen sich klug und gewandt benehmen, so können sie auf diese Art zu hohen und höchsten Stellen gelangen.[959]Der Vertrag auf die Dauer von neunundneunzig Jahren, wodurch die Sighe dem Akdiweibe thatsächlich gleichgestellt ist, wird aber gewöhnlich nur da abgeschlossen, wo bereits vier rechtmässige Frauen vorhanden sind; auf diese Weise umgeht man das Gesetz, denn das fünfte Weib ist nun den übrigen ebenbürtig, so dass also der Perser Weiber in unbeschränkter Zahl nehmen kann, was auch von einigen Grossen wirklich geschieht. Die Kinder aller drei Klassen, der Akdi, der Sklavinnen oder Kebsinnen und der Sighe sind nach dem Gesetz bei der Erbschaft gleichberechtigt; doch finden hierin auch willkürliche Ausnahmen statt.[960]

Vier Dinge sind erforderlich, um eine solche Zeitehe gesetzlich zu machen: der Vertrag, die persönlichen Bedingungen, vonwelchen gleich die Rede sein wird, die Morgengabe oder der Brautschatz, endlich die Feststellung der Zeitdauer. Fehlt eines dieser vier Erfordernisse, so sinkt die Verbindung zu einfachem Konkubinat, wenn nicht gar zur Prostitution herab. Der wichtigste Punkt ist natürlich der in gesetzlicher Form vor dem Mollah und mit Zustimmung beider Teile vereinbarte Vertrag. Die persönlichen Bedingungen sind sehr zahlreich; die wichtigste darunter ist, dass das Weib einer der vier Religionen: Islâm, Judentum, Christentum oder Magiertum angehöre. Hat ein Moslim irrtümlich eine Zeitehe mit einem Weibe eingegangen, welches keinem dieser Bekenntnisse angehört, so muss er darauf dringen, dass sie während der Dauer der Ehe des Weines und der unreinen Speisen sich enthalte. Auch wird ihm empfohlen, stets nur ein frommes, keusches Weib in zeitliche Ehe zu nehmen; wird sie aber mit einem Weibe von lockeren Sitten geschlossen, so hat dieses sich solcher während der Ehedauer gleichfalls zu enthalten. Die vom Manne zu entrichtende Morgengabe soll wäg- und messbar, sowie im Vertrage genau beschrieben sein, doch kann deren Höhe beliebig gross oder klein ausgemacht werden. Der Mann muss die Hälfte der vereinbarten Summe oder Güter erlegen, wenn er die Frau vor dem Vollzuge der Ehe entlässt; nach Vollzug hat sie auf das Ganze Anspruch, das ihr nicht vorenthalten werden darf; die vertragsmässig ausbedungene Dauer der Ehe bewegt sich in den oben angegebenen Grenzen. Eine wichtige Ergänzung des Vertrages liegt in dem Umstande, dass eine auf solche Weise geehelichte Frau nicht verstossen werden kann.[961]

Aus dem Mitgeteilten erhellt die Natur dieser eigentümlichen Bündnisse.Moriz Lüttkenennt sie kurzweg „legalisierte Prostitution“,[962]trifft aber damit schwerlich das Richtige, wenngleich die schiitische Zeitehe von den übrigen Moslemin allerdings verabscheut wird. Noch unzutreffender behauptetArnold, Muhammed habe nach der Eroberung von Mekka zeitweilige Eheverbindungen „eingeführt.“[963]Nun herrschte aber, wie wir wissen, schonbei den vorislamitischen Arabern die sogenannte „Genussehe“ (Nikah-al-mota), und diese, welche mit der persischen Zeitehe die grösste Ähnlichkeit aufweist, war es, welche der Prophet zu wiederholten Malen genehmigte. Von einer „Einführung“ derselben kann keine Rede sein. Die Sunniten haben die Einrichtung verworfen, die Schiiten aber beibehalten mit der Begründung, dass Muhammed sie nicht verboten habe; was aber nicht verboten, sei erlaubt. Die Ehe auf Zeit ist also sehr alt und bei den Beduinen Arabiens, welche freilich, wiePalgravegezeigt hat,[964]vom Islâm sehr wenig berührt wurden und noch tief im Heidentum stecken, hat sie sich auch bis in die Gegenwart erhalten. Im Dschebel Schammar gibt man, so berichtet der ReisendeGuarmani, eine Tochter gerne dem ersten besten Fremden zur Frau und nimmt sie wieder zurück, wenn jener wegreist. Falls er in einer anberaumten Zeit nicht wiedergekommen ist, gilt die Ehe für geschieden.[965]Ja, selbst im heiligen Mekka kommen zwischen den Pilgern, aber auch mit Einheimischen zeitweilige Verbindungen zustande, welche als völlig regelmässig abgeschlossene Ehen angesehen werden und keineswegs für unmoralisch gelten.[966]In Persien ist die Zeitehe wahrscheinlich weit älter als die Einführung des Islâms und, wieBenjaminvermutet, ein Erbstück der alten Feueranbeter. Für das alte Bestehen einer solchen zeitweiligen Genussehe spricht die vorgeschichtliche Sage von der Zeitehe Rustems mit der Tochter des Königs von Semengân während eines Jagdausfluges. Die Frucht dieser Verbindung war die Geburt Sohrabs. Bezeichnend ist auch die Bedingung, dass eine der vier Religionen, welchen die Frau angehören soll, das zarathustrische Magiertum sein darf.[967]Elemente davon mögen noch in den heutigen Nestorianern stecken, welche sich für Nachkommen der alten Chaldäer ausgeben, in Wahrheit aber von den Aramäern abstammen. Die Nestorianer sind eine christliche Sekte, besonders zahlreich in Aserbeidschan, und auch sie finden nicht die mindesten Bedenken, weder aus nationalen oder religiösen, noch aus sittlichen Rücksichten, ihre Töchter vertragsmässig für eine bestimmte Zahl Jahre oder Monate und gegen eine festgesetzte Summe an dort weilende Europäer zu überlassen. Dieses Geschäft wird gewöhnlich mit aller Regelmässigkeit und Förmlichkeit stets in Gegenwart der Eltern oder nächsten Verwandten des Mädchens, öfters sogar in Beisein eines nestorianischen Priesters, der vielleicht die Stelle des europäischen Notars vertritt, abgemacht. Man wetteifert sogar, jedem neuen Ankömmling aus Europa, von dem man einen längeren Aufenthalt voraussetzt, ein solches Mädchen aufzudringen. Sobald man über die Dauer dieserMatrimonio alla carta, wie sie dort nach fremdem Sprachgebrauch zuweilen genannt werden, und über den vom Manne zu leistenden Preis sich geeinigt hat, wird das Mädchen dem Europäer von den Verwandten in aller Förmlichkeit zugeführt. In den meisten Fällen zieht sogar die ganze elterliche Familie der Braut mit in das Haus des zeitweiligen Gemahls, der sie natürlich auf seine Kosten ernähren muss. Öfters wird dies zur ausdrücklichen Bedingung bei Abschluss des zeitweiligen Ehebündnisses gemacht. Diese Sitte ist bei den Europäern in Persien und besonders in Aserbeidschan bereits so alt und allgemein, dass das sittliche Gefühl dort nicht den geringsten Anstoss daran nimmt. Man fragt sich gegenseitig ganz unbefangen, wie sich die Frau Gemahlin befinde und was die Kinder machen. Eheliche Treue und zärtliche Pflege der Kinder kann man an diesen nestorianischen Frauen wohl rühmen. Sobald nach Ablauf der festgesetzten Zeit der Ehevertrag gelöst ist, wird ein neuer Vertrag geschlossen, wenn der Europäer nicht inzwischen seiner zeitweiligen Gemahlin müde geworden ist und ein ähnliches Verhältnis mit einer anderen anknüpfen will. Die entlassene Frau findet um so schneller einen neuen Freier unter ihren Landsleuten und Glaubensgenossen, als sie demselben eine hübsche Barschaft mitbringt, während sonst der heiratslustige Nestorianer seine Frau ihren Eltern abkaufen muss. Die aus dem zeitlichen Ehebunde hervorgegangenen Kinder gehen fast immer in den Besitz der Mutter über, welche ihnen eine fast zärtlichereLiebe bewahren soll, als für die später im neuen Ehebündnisse Geborenen. Auch der nestorianische Stiefvater soll seine Pflichten gegen diese mit der Heirat an ihn übergehende Kinder keineswegs vernachlässigen. Dagegen lassen die europäischen Väter, sobald ihre Bestimmung sie in die Heimat zurückruft, ihre Kinder, wie es scheint, ganz ohne Gewissensskrupel zurück und geben sie der ungewissesten Zukunft preis, ohne sich weiter um sie zu bekümmern.[968]

Zeitehen zwischen Europäern und Eingebornen, wie die hier geschilderten, sind nun durchaus keine vereinzelte, vielmehr eine ganz regelmässige Erscheinung in allen aussereuropäischen Gebieten, wo Weisse zu längerem Aufenthalte genötigt sind.Gustav Kreitnerberichtet, in Shanghai sei ein Teil der Europäer wohl mit Japanerinnen vermählt, doch gelten solche Bündnisse nur auf eine vertragsmässig bestimmte Zeit.[969]Hugo Zöller, der Vielgewanderte, welcher für die Äusserungen des gesellschaftlichen Lebens stets ein offenes Auge hat, meldet das Nämliche von den Küsten Westafrikas. Die weissen Kaufleute, welche dort leben, sind fast alle nach Landesbrauch auf Zeit, d. h. für die Dauer ihres Aufenthaltes an einem bestimmten Punkte, mit einem schwarzen Weibe verehlicht. Diese Sitte entspricht so vollständig den eigenen Gebräuchen und den altüberlieferten Anschauungen der Neger, dass niemand etwas Arges daran findet.[970]Das Verhältnis der weissen Kaufleute zu ihren schwarzen Frauen ist in den Augen des Volkes ein vollkommen rechtmässiges, ohne jeden entehrenden Beigeschmack. Diese Frauen sind keine bezahlten Dirnen, sondern gehören durchweg den ersten Familien des Landes an. Ausser dem geringen an die Eltern bezahlten Kaufpreise braucht der weisse Mann bloss in mässiger Weise für den Unterhalt seiner schwarzen Frau zu sorgen.[971]Und anhänglich, wenn auch nicht immer treu sind diese Frauen, welche, wenn der weisse Mann nach Europa abdampft, zu den Sitten und der Lebensweiseihrer schwarzen Verwandten zurückkehren. Die durch ihre gelbe Hautfarbe leicht zu erkennenden Kinder von Europäern teilen, ausgenommen in einigen Kleinigkeiten, in aller und jeder Beziehung das Los ihrer Mutter.[972]Erst an sehr wenigen Orten ist durch den Einfluss der Mission bei einem verschwindend kleinen Teile der weiblichen Bevölkerung die ursprüngliche Naivetät durchbrochen und die Ansicht, dass kirchliche Verehelichung etwas besseres sei, zur Geltung gebracht worden. Ob die Mission damit besonders viel erreicht hat, lässtZöllerdahingestellt; soviel ist ihm zufolge sicher, dass sich ihre Schülerinnen nicht weniger gern als alle übrigen Töchter des Landes auf Zeit verheiraten.[973]Es geht nicht an, diese Verhältnisse, wie gar mancher vielleicht zu thun geneigt wäre, kurzweg als sittliche Verderbtheit zu brandmarken: kaum beim Weissen, der sich in einer Zwangslage[974]befindet, am allerwenigsten bei den Eingeborenen, deren Anschauungen hinsichtlich des Bundes der Geschlechter noch in viel älteren, weniger gereiften Begriffen wurzeln.

Darf die Ehe auf Zeit in keiner Weise etwa mit Prostitution verwechselt werden, so ist andererseits schwer die Grenze zu ziehen, wo sie sich vom Konkubinate scheidet, das nicht unpassend als „wilde Ehe“ bezeichnet worden ist. Bei Lichte besehen, ist jede wilde Ehe eigentlich eine Ehe auf Zeit, bloss mit dem Unterschiede, dass die Dauer des Verhältnisses nicht im vorhinein festgesetzt ist. Solche wilde Ehen — in denen unverkennbar die alte Gandharva oder die Mota-Ehe fortlebt — kommen fast überall auf Erden, bei den Völkern der verschiedensten Gesittung vor, im Süden wie im Norden. Sie sind ziemlich häufig in Sibirien undAlbin Kohngesteht, sie weit „zahmer“ gefundenzu haben, als die von der Kirche eingesegneten. In den verschiedenen Gegenden des weiten Landes, in welchen er gelebt, traf er wilde Ehen, in denen sich Mann und Frau herzlich geneigt waren und welche schon dreissig bis vierzig, ja nahezu fünfzig Jahre dauerten.[975]Bei dem Mangel irgend welcher Formen lassen sich in diesen losen Bündnissen natürlich vielerlei Abstufungen unterscheiden. Ein letzter Ausläufer derselben ist das Maitressenwesen, dessen Luxus sich die Grossen und Vornehmen der europäischen Kulturnationen gönnten und zum Teile noch heute gönnen. Im Kreise unserer geläuterten Moral, welche, dem Grundsatze nach, beiderseitige Beständigkeit in der Einehe und für diese im Interesse der staatlichen Bedürfnisse, welchen die Kirche ihre Stütze leiht, fest umschriebene Formen erheischt, ist Maitressentum als unsittlich, als Sittenverderbnis zu betrachten. Verhehlen darf man sich aber nicht, dass hier durchaus kein Erzeugnis einer bestimmten Gesittungsperiode, keine irgendwie neugeborene Erscheinung des gesellschaftlichen Lebens vorliegt, sondern dass eine uralte Form des Geschlechtsumganges ihre früher allgemeine Anerkennung eingebüsst hat und dadurch zu einer verfemten herabgesunken ist. So ist — auf einem anderen Gebiete — im Lichte der Gegenwart Aberglaube geworden, was dereinst das Wesen des Glaubens überhaupt ausmachte.

Wie sehr die wilde Ehe den Menschen im Blute liegt, beweist der Umstand, dass selbst der hochgestiegene Europäer, wie die oben erwähnten Angaben über Zeitehe darthun, sich derselben gerne und willig überall bedient, wo die Verhältnisse es gestatten. Im ostindischen Archipel erlaubt die niederländische Regierung sogar dem Soldaten eine dunkle Eingeborne, ein Malayenmädchen, bei sich in der Kaserne zu behalten. Sie isst, trinkt, wohnt und schläft mit ihm und wird sogar von der Regierung aus täglich mit etwas Reis unterstützt. Auf Expeditionen begleitet sie den Krieger und teilt alle dessen Leiden und Freuden.[976]Aberauch für einen unverheirateten Herrn überhaupt ist es auf Java nicht anstössig, eine Verbindung mit einer Eingebornen zu haben, die gewöhnlich unter dem Namen einer „Haushälterin“ geht. Ja die brauneNjaaigehört fast selbstverständlich zu jedem Haushalt, und bescheidenere, anspruchslosere Geschöpfe kann man sich in der That nicht vorstellen. Ruhig und lautlos arbeiten diese Mädchen,[977]helfen in der Regel dem Manne sparen und sind ihm treu, weil sie ein gutes Leben führen; Kindersegen wird durch Wasser vermieden, da man sie andernfalls, bei Schwangerschaft, in ihr Dorf zurückzusenden pflegt.[978]Und doch gilt dieses Verhältnis als eine Art von ungebundener Ehe, über deren Zeitdauer nicht das Geringste festgesetzt ist. Einzelnstehende Männer haben oft mehrere solcher Haushälterinnen für alles, und kein ehrsames Mädchen europäischer Abkunft wenn in Ostindien geboren und erzogen, stösst sich im geringsten an solche Vergangenheit ihres zukünftigen Gemahls. Damen besuchen nach wie vor mit ihren Männern und Brüdern das Haus, sie kichern und scherzen auch wohl einmal, wenn diese oder jene Kleinigkeit die Anwesenheit eines weiblichen Wesens — das natürlich nicht offiziell zum Vorscheine kommen darf — verrät; im ganzen aber finden sie die Sache durchaus in der Ordnung. Ganz anders jedoch, sobald die braune Haushälterin sich in eineweisseverwandelt. Im Punkte europäischer Maitressen denkt man sehr streng und schliesst ohne weiteres alle diejenigen aus, die sich über solche Bedenken hinwegsetzen.[979]Dem Erforscher der Sittengeschichte muss es zu denken geben, wenn er damit vergleicht, dass bei den Türken, welchen doch Sklavinnen als Nebenfrauen beliebig gestattet sind, aussereheliche Verhältnisse mitfreienFrauen nicht nur auf das strengste verboten sind, sondern dass derartige, allerdings seltene Vorkommnisse von der Gesellschaft, als der guten Sitte widersprechend, sogar viel schärfer gebrandmarkt werden als bei uns. Liegt darin nicht ein Fingerzeig, dass auf gewissen Gesittungsstufen der freie Geschlechtsverkehr nicht an sich, sondern bloss unter Ebenbürtigen als unmoralisch gilt? Und steckt nicht in der Missbilligung, welche im Abendlande eine „Missheirat“ (Mesalliancegenannt) — dem Stande oder der Geistesbildung nach — noch heute trifft, ein Rest dieser Anschauung?

Es darf darnach wohl nicht Wunder nehmen, bei geringerem Kulturschatze einer noch weit weniger strengen Beurteilung der wilden Ehe zu begegnen. In Guatemala ist zunächst bei den Geistlichen das System derQueridas(Maitressen) allgemein und da deren häufig mehrere gleichzeitig sind, so besteht vielfach thatsächliche Vielweiberei, die jedoch nicht bloss auf den Klerus beschränkt bleibt, sondern an der sich auch ein guter Teil der übrigen einheimischen Bevölkerung in der Weise beteiligt, dass z. B. ein Pflanzer in der Stadt eine rechtmässige Ehefrau hat, daneben aber auf seiner entlegenen Pflanzung, wo er monatelang von seiner Familie entfernt leben muss oder leben will, eine oder mehrere Maitressen, meist Ladinomädchen, hält. Es giebt ganz gute Häuser im Lande, in denen nicht nur die ehelichen Kinder eines Mannes, sondern auch gelegentlich uneheliche zusammenleben; letztere sind natürlich von den Rechten der legitimen Kinder ausgeschlossen und nehmen eine mehr dienende Stellung ein.[980]Wie wenig derartige Verhältnisse Anstoss erregen, zeigt Folgendes: Einer der vielen natürlichen Söhne des Präsidenten der Republik, Barrios, studierte in der Hauptstadt. Als der Ehrentag seiner Prüfung herangekommen war, hielt der junge Mann seinen öffentlichen Vortrag, worin er mit warmen Worten schilderte, dass er sein Leben nicht den Fesseln einer herkömmlichen kaltherzigen Heirat, sondern dem Instinkt der freien Natur verdanke, welcher das Herz seines ausgezeichneten Vaters unwiderstehlich zu einemanderen Herzen gezogen habe. Die rechtmässige Gattin des Präsidenten war anwesend und hörte dem Vortrag ruhig zu.[981]Solche „Duldsamkeit“, wenn dieser uneigentliche Ausdruck hier gestattet ist, herrscht fast allenthalben im romanischen Amerika, dessen Bevölkerung, stark mit Indianerblut gemischt, trotz Christentum sich noch auf ziemlich niedriger Gesittungsstufe bewegt. In den venezuelanischen Llanos haben die Frauen buchstäblich keine andere Beschäftigung, als eine Kinderschar aufzuziehen, welche sie auch alle besitzen, gleichviel ob verheiratet oder nicht.[982]In Ecuador, wo doch sonst eine asketische Richtung sich kundgiebt, lebt nicht bloss ein Teil der männlichen Bevölkerung in wilder Ehe (Emancebarse), sondern auch die Halbindianerinnen halten sich ihre Liebhaber, wobei besonders Weisse der Gegenstand ihres erotischen Ehrgeizes sind. Auch in Brasilien verheiraten die Mulattinnen sich selten; es entspricht ihrer Neigung weit mehr in wilder Ehe zu leben, um dadurch freier mit Männern wechseln zu können.[983]Im Pampasgebiete sind wilde Ehen ganz allgemein; nach Dr.Otto Woyschin Uruguay allerdings hauptsächlich deshalb, weil der in weiter Entfernung wohnende Priester für die Einsegnung der Ehe so hohe Forderungen zu stellen pflegt, dass man seine Gegenwart häufig nicht erkaufen kann.[984]Allein der wahre Grund liegt tiefer. Es hat nämlich bei allen diesen halbschlächtigen Völkern der Begriff der Heiligkeit der Ehe noch keine rechte Wurzel gefasst. Er ist ein blosses Kirchengebot und noch nicht aus dem Volksgeiste selbst hervorgewachsen; daher die Erscheinung, dass auch dort, wo eine straffe Kirchenzucht diesen Begriff zu entwickeln suchte, das Volk beim Aufhören derselben sogleich zu den alten Gepflogenheiten zurückkehrte. Es ist dies keine Verwilderung, sondern das Volk war einfach für die höhere Auffassung noch nicht reif. So sind z. B. in Paraguay unter der Herrschaft der sehr stark auf eine Vermehrung des Volkes bedachten Jesuiten Massenverheiratungen die Regel gewesen. Nach der Aufhebung des Ordens aber wurde die Ehe mit grösster Gleichgültigkeit betrachtet;[985]schon unter Diktator Francia und Präsident Lopez war die Ehe — bis dahin offenbar ein Zwangsinstitut — nicht mehr sonderlich beliebt und wurde auch von oben herab keineswegs begünstigt; heute aber ist sie in den mittleren und niederen Volksschichten geradezu eine Ausnahme.[986]Selbst wohlerzogene Leute findet man häufig nicht verheiratet.[987]Hugo Zöllerbelauschte auf einem Balle derQuiguáberás, d. h. der „Mädchen vom goldenen Kamme“, welche den Bürgerstand darstellen, folgendes kennzeichnende Zwiegespräch: „Doña Luz“, flüsterte einer seiner Reisebegleiter, dem das, was er sagte, gewiss nicht ernst gemeint war, „willst du mich heiraten?“ — „Das kennt man bei uns zu Lande nicht.“ — „So, so! Und was kennt man denn?“ — „Man liebt!“[988]Es kann jeder in Paraguay nach seiner Art selig werden, sowohl in der Religion, wie in der Liebe. Das Individuum geniesst auf beiden Gebieten unbedingte Freiheit. Zwar besteht die kirchliche Ehe, wie auch für die Ausländer die Zivilehe zu vollem Rechte, zumeist aber begnügt man sich mit sogenannten „Kontrakten“, die nach kurz oder lang wieder aufgelöst werden können, je nachdem die Vertragschliessenden es für gut befinden. Für die Kinder einer solchen wechselreichen Verbindung wird in dem Frauenstaate Paraguay ebenso gut gesorgt, wie für die Sprösslinge der seltenen kirchlichen Ehen, sowohl durch die Sitte, wie durch das Gesetz.[989]Es sind also jene Bündnisse wahre „Zeitehen“, welche durch den natürlichen Zwang der Umstände infolge des Missverhältnisses der Geschlechter neuerdings sogar einen polygamischen Charakter angenommen haben. Die aus einer Mischung von Spaniern und Guaraniindianern hervorgegangene Bevölkerung Paraguays ist nämlich von etwa 1300000 Köpfen, welche sie noch vor dem grossen siebenjährigen Kriege 1864–1870 gegen den Dreibund besass, auf dermalen bloss 300000 herabgesunken; darunter sind aber nur etwa 100000 männlichen Geschlechts, und von diesen entfällt wieder der bei weitem überwiegende Teil auf die ganz kleinen Kinder, so dass es noch immer jener Orte in Menge giebt, in denen bloss auf zwanzig oder selbst auf dreissig Frauen ein Mann entfällt.[990]

Die geschilderten Sitten inmitten von Völkern, welche dem Christentum, wenn auch nur seiner Peripherie, angehören, erklären sich leicht und ungezwungen Jedem, welcher die Wirkung der Berührung zweier verschiedener Gesittungskreise kennt. Diese ist um so grösser, wo die Berührung nicht bloss auf das äusserliche Nebeneinanderleben beschränkt bleibt, sondern auch Blutmischungen stattfinden. In dem dadurch erzeugten Mischlingsschlage leben die Sitten und Anschauungen der unteren Stufen noch lange und zähe fort. Mit verschwindenden Ausnahmen haben aber alle Südamerikaner mehr oder weniger Indianerblut in den Adern. Von ehelichen Verhältnissen in unserem Sinne besitzt nun der rote Mann, trotz der Taufe, keine Vorstellung. In Ecuador haben sich die Indianer das unserem Ehebegriff durchaus widerstreitende Vorrecht bewahrt,auf Probezu heiraten. Der Mann darf sich nach Verlauf eines Jahres von seiner Auserwählten scheiden, wenn diese ihm dann noch keine Nachkommenschaft beschert hat oder solche in gewisse Aussicht stellt; beide Teile können dann nach Belieben neue Verbindungen eingehen.[991]So ist es nicht Gesunkenheit, sondern der naive Ausklang anderwärts längst überwundener Sitten, wennFrancis Headauf den Pampas des Laplata, wo er einst eine junge Frau, die ein allerliebstes Kind an der Brust hatte, fragte, wer wohl der Vater derCriatura(Säuglings) sei, darauf die gelassene Antwort erhielt:Quien sabe?(Wer kann das wissen?)[992]Desgleichen erzählt FrauAgassiz, dass sie im Amazonasgebiete in der Hütte freundlicher Menschen indianischer Abkunft mit der Tochter ins Gespräch kam und unter andern an sie die Frage richtete, was ihr Vater mache? Lächelnd fiel ihr die Mutter in die Rede und sagte, als ob sich die Sache von selbst verstehe: „Sie hat gar keinen Vater, sie ist ein Kind des Zufalls.“ (Não tem pai; é filha de fortuna). Die Tochter ihrerseits zeigte FrauAgassizzwei Kinder, die ihr gehörten und weit hellfarbiger waren als sie selber. Auf die Frage, ob der Vater der Kleinen auch mit in den Krieg gezogen sei, gab sie mit der grössten Gemütsruhe zur Antwort: „Sie haben gar keinen Vater.“ Auf solche Weise drücken sich überhaupt die Indianerinnen und Mestizinnen inbezug auf ihre nicht einer Ehe entsprossenen Kinder aus und finden das ganz natürlich. Für sie liegt darin nichts Beschämendes. Das Verhältnis ist ja so ganz allgemein, dass das Gegenteil für eine Ausnahme gelten kann.[993]Unter den Schwarzen Brasiliens, d. h. unter den Sklaven, sind vollends regelrechte Ehen niemals geschlossen oder auch nur von ihren weissen und christlichen Besitzern gewünscht worden.[994]Es wäre kulturgeschichtlich ein schwerer Missgriff, wollte man solche Zustände injenenKreisen etwa mit dem gleichen Massstabe messen, der in der SphäreunsererGesittung[995]auf sie Anwendungfinden müsste. Dies hat eine unparteiische, kritische Beurteilung stets im Auge zu behalten.

[958]Der französische ReisendeMarcel Dieulafoy, welcher in jüngster Zeit so Ausserordentliches für die Erforschung Persiens geleistet hat, sagt, dass diejenigen Frauen, welche „Ehe auf Zeit“ eingehen, das Recht besitzen, sich alle 25 Tage wieder zu verheiraten. (Globus. Bd. XLIV. S. 357.)[959]Dergleichen Ehen werden namentlich durch die Mollah befördert, welche fette Sporteln daraus lösen. (Ausland 1862. S. 410.) NachDieulafoygeben sie aber schon gegen ein geringes Entgelt von 1–1¼ M solchen Verbindungen eine religiöse Weihe. Ihr Wahlspruch ist: Grosser Umsatz bei geringem Nutzen.[960]Polak. Persien. Bd. I. S. 207–208.[961]Benjamin. Persia and the Persians. S. 451–452.[962]Lüttke. Der Islam und seine Völker. S. 121.[963]Arnold. Der Islâm. S. 156.[964]Palgrave. Narrative of a year’s journey through Central and Eastern Arabia. Bd. I. S. 9.[965]Globus. Bd. IX. S. 249, und Ausland 1866. S. 499.[966]Nach Heinrich von Maltzan, in: Globus. Bd. XVI. S. 166.[967]Benjamin. A. a. O. S. 451.[968]Ausland 1851. S. 822–823.[969]Kreitner. Im fernen Osten. S. 125.[970]Zöller. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 67.[971]Zöller. Das Togoland und die Sklavenküste. S. 245.[972]Zöller. Kamerun. Bd. II. S. 77.[973]A. a. O. S. 67.[974]Die Erfahrung hat gelehrt, dass Europäerinnen, falls ihnen nicht ein ganz ausserordentlicher Komfort zur Verfügung steht, das Klima der Tropen sehr viel schlechter als ihre Männer ertragen, dass sie nach jeder Geburt leicht dahinsiechen und vor allem bestürzend schnell altern. Alle wirklichen Verheiratungen weisser Männer mit schwarzen Frauen haben aber stets früher oder später zu einem schlimmen Ende geführt.[975]Albin Kohn. Sibirien und das Amurgebiet. Leipzig 1876. Bd. I. S. 292.[976]Dr.Jos. Bechtinger. Der hinkende Teufel im ostindischen Archipel. Wien 1873. S. 159. Bei solchen Expeditionen, sowie auf Schiffen soll unter den Soldaten auch manchmal Polyandrie vorkommen, und zwar unter geregelten Formen: zwei oder drei Soldaten machen gewissermassen Verträge wegen einer Frau. So berichtet: Dr.Otto Kuntze. Um die Erde. S. 258.[977]Zöller. Rund um die Erde. Bd. II. S. 405.[978]Kuntze. A. a. O.[979]Zöller. A. a. O.[980]Dr.Otto Stoll. Guatemala. Reisen und Schilderungen aus den Jahren 1878–1883. Leipzig 1876. S. 125.[981]A. a. O. S. 143.[982]Ausland. 1863. S. 938.[983]Ausland. 1866. S. 710.[984]Ausland. 1864. S. 310.[985]Dr. E.Gothein. Der christlich-soziale Staat der Jesuiten in Paraguay. Leipzig 1883. S. 45.[986]H.Zöller. Pampas und Anden. S. 94.[987]Ausland 1871. S. 8.[988]Zöller. A. a. O. S. 97.[989]Ernst Mevert. Ein Jahr zu Pferde. Reisen in Paraguay. Wandsbeck 1883. S. 96–97.[990]Zöller. A. a. O. S. 94.[991]Globus. Bd. XII. S. 357.[992]Ausland 1863. S. 938.[993]Globus. Bd. XIII. S. 36.[994]H.Zöller. Die Deutschen im brasilianischen Urwalde. Berlin und Stuttgart 1883. Bd. I. S. 142.[995]Dass Ähnliches, wenn auch hoffentlich nur ausnahmsweise, unter den Kulturnationen möglich ist, beweist folgende, im September 1886 aus Marseille gemeldete Begebenheit: die Kunstreiterin Melita Estrelles hatte im Jahre 1875 ein neugeborenes Kind zu Bauersleuten in die Bretagne zur Pflege gegeben. Das Kostgeld war pünktlich gezahlt, allein Berufspflichten hinderten die Mutter die ganze Zeit über, auch nur ein einziges Mal ihr Kind zu besuchen. Der kleine Paul hat jetzt erlernt, was in der Dorfschule zu lernen möglich, und nun bringt ihn seine Pflegemutter der schönen Melita ins Haus. Bei seinem Anblicke war Melita einer Ohnmacht nahe. „Dieses Ungetüm“, rief sie aus, „ist nicht mein Kind! Ihr habt es mir vertauscht und wollt mir nun einen Bauerntölpel aufbürden.“ Sie eilt zum Gericht und sagt: „Herr Richter, sehen Sie meine Haare, meine Augen, meinen Mund und meine Nase an und vergleichen Sie dieses Monstrum mit mir.“ Der Richter, ein galanter Mann, nickte zustimmend, dann aber wagte er die Frage: „Mademoiselle, wie hat denn der Vater des kleinen Paul ausgesehen?“ Melita versinkt in Nachdenken. „Der Vater! der Vater! warten Sie ein wenig.“ Endlich schüttelt sie verlegen die Locken: „Es ist Alles umsonst, nach elf Jahren, wer kann sich an solche Einzelheiten erinnern.“ Sie wendet sich an ihr Kind. „Nun meinetwegen, küsse mich, vielleicht komme ich später darauf, wem du gleichst.“ Sie wirft dem verblüfften Richter ein Kusshändchen zu und hüpft hinaus.

[958]Der französische ReisendeMarcel Dieulafoy, welcher in jüngster Zeit so Ausserordentliches für die Erforschung Persiens geleistet hat, sagt, dass diejenigen Frauen, welche „Ehe auf Zeit“ eingehen, das Recht besitzen, sich alle 25 Tage wieder zu verheiraten. (Globus. Bd. XLIV. S. 357.)

[958]Der französische ReisendeMarcel Dieulafoy, welcher in jüngster Zeit so Ausserordentliches für die Erforschung Persiens geleistet hat, sagt, dass diejenigen Frauen, welche „Ehe auf Zeit“ eingehen, das Recht besitzen, sich alle 25 Tage wieder zu verheiraten. (Globus. Bd. XLIV. S. 357.)

[959]Dergleichen Ehen werden namentlich durch die Mollah befördert, welche fette Sporteln daraus lösen. (Ausland 1862. S. 410.) NachDieulafoygeben sie aber schon gegen ein geringes Entgelt von 1–1¼ M solchen Verbindungen eine religiöse Weihe. Ihr Wahlspruch ist: Grosser Umsatz bei geringem Nutzen.

[959]Dergleichen Ehen werden namentlich durch die Mollah befördert, welche fette Sporteln daraus lösen. (Ausland 1862. S. 410.) NachDieulafoygeben sie aber schon gegen ein geringes Entgelt von 1–1¼ M solchen Verbindungen eine religiöse Weihe. Ihr Wahlspruch ist: Grosser Umsatz bei geringem Nutzen.

[960]Polak. Persien. Bd. I. S. 207–208.

[960]Polak. Persien. Bd. I. S. 207–208.

[961]Benjamin. Persia and the Persians. S. 451–452.

[961]Benjamin. Persia and the Persians. S. 451–452.

[962]Lüttke. Der Islam und seine Völker. S. 121.

[962]Lüttke. Der Islam und seine Völker. S. 121.

[963]Arnold. Der Islâm. S. 156.

[963]Arnold. Der Islâm. S. 156.

[964]Palgrave. Narrative of a year’s journey through Central and Eastern Arabia. Bd. I. S. 9.

[964]Palgrave. Narrative of a year’s journey through Central and Eastern Arabia. Bd. I. S. 9.

[965]Globus. Bd. IX. S. 249, und Ausland 1866. S. 499.

[965]Globus. Bd. IX. S. 249, und Ausland 1866. S. 499.

[966]Nach Heinrich von Maltzan, in: Globus. Bd. XVI. S. 166.

[966]Nach Heinrich von Maltzan, in: Globus. Bd. XVI. S. 166.

[967]Benjamin. A. a. O. S. 451.

[967]Benjamin. A. a. O. S. 451.

[968]Ausland 1851. S. 822–823.

[968]Ausland 1851. S. 822–823.

[969]Kreitner. Im fernen Osten. S. 125.

[969]Kreitner. Im fernen Osten. S. 125.

[970]Zöller. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 67.

[970]Zöller. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 67.

[971]Zöller. Das Togoland und die Sklavenküste. S. 245.

[971]Zöller. Das Togoland und die Sklavenküste. S. 245.

[972]Zöller. Kamerun. Bd. II. S. 77.

[972]Zöller. Kamerun. Bd. II. S. 77.

[973]A. a. O. S. 67.

[973]A. a. O. S. 67.

[974]Die Erfahrung hat gelehrt, dass Europäerinnen, falls ihnen nicht ein ganz ausserordentlicher Komfort zur Verfügung steht, das Klima der Tropen sehr viel schlechter als ihre Männer ertragen, dass sie nach jeder Geburt leicht dahinsiechen und vor allem bestürzend schnell altern. Alle wirklichen Verheiratungen weisser Männer mit schwarzen Frauen haben aber stets früher oder später zu einem schlimmen Ende geführt.

[974]Die Erfahrung hat gelehrt, dass Europäerinnen, falls ihnen nicht ein ganz ausserordentlicher Komfort zur Verfügung steht, das Klima der Tropen sehr viel schlechter als ihre Männer ertragen, dass sie nach jeder Geburt leicht dahinsiechen und vor allem bestürzend schnell altern. Alle wirklichen Verheiratungen weisser Männer mit schwarzen Frauen haben aber stets früher oder später zu einem schlimmen Ende geführt.

[975]Albin Kohn. Sibirien und das Amurgebiet. Leipzig 1876. Bd. I. S. 292.

[975]Albin Kohn. Sibirien und das Amurgebiet. Leipzig 1876. Bd. I. S. 292.

[976]Dr.Jos. Bechtinger. Der hinkende Teufel im ostindischen Archipel. Wien 1873. S. 159. Bei solchen Expeditionen, sowie auf Schiffen soll unter den Soldaten auch manchmal Polyandrie vorkommen, und zwar unter geregelten Formen: zwei oder drei Soldaten machen gewissermassen Verträge wegen einer Frau. So berichtet: Dr.Otto Kuntze. Um die Erde. S. 258.

[976]Dr.Jos. Bechtinger. Der hinkende Teufel im ostindischen Archipel. Wien 1873. S. 159. Bei solchen Expeditionen, sowie auf Schiffen soll unter den Soldaten auch manchmal Polyandrie vorkommen, und zwar unter geregelten Formen: zwei oder drei Soldaten machen gewissermassen Verträge wegen einer Frau. So berichtet: Dr.Otto Kuntze. Um die Erde. S. 258.

[977]Zöller. Rund um die Erde. Bd. II. S. 405.

[977]Zöller. Rund um die Erde. Bd. II. S. 405.

[978]Kuntze. A. a. O.

[978]Kuntze. A. a. O.

[979]Zöller. A. a. O.

[979]Zöller. A. a. O.

[980]Dr.Otto Stoll. Guatemala. Reisen und Schilderungen aus den Jahren 1878–1883. Leipzig 1876. S. 125.

[980]Dr.Otto Stoll. Guatemala. Reisen und Schilderungen aus den Jahren 1878–1883. Leipzig 1876. S. 125.

[981]A. a. O. S. 143.

[981]A. a. O. S. 143.

[982]Ausland. 1863. S. 938.

[982]Ausland. 1863. S. 938.

[983]Ausland. 1866. S. 710.

[983]Ausland. 1866. S. 710.

[984]Ausland. 1864. S. 310.

[984]Ausland. 1864. S. 310.

[985]Dr. E.Gothein. Der christlich-soziale Staat der Jesuiten in Paraguay. Leipzig 1883. S. 45.

[985]Dr. E.Gothein. Der christlich-soziale Staat der Jesuiten in Paraguay. Leipzig 1883. S. 45.

[986]H.Zöller. Pampas und Anden. S. 94.

[986]H.Zöller. Pampas und Anden. S. 94.

[987]Ausland 1871. S. 8.

[987]Ausland 1871. S. 8.

[988]Zöller. A. a. O. S. 97.

[988]Zöller. A. a. O. S. 97.

[989]Ernst Mevert. Ein Jahr zu Pferde. Reisen in Paraguay. Wandsbeck 1883. S. 96–97.

[989]Ernst Mevert. Ein Jahr zu Pferde. Reisen in Paraguay. Wandsbeck 1883. S. 96–97.

[990]Zöller. A. a. O. S. 94.

[990]Zöller. A. a. O. S. 94.

[991]Globus. Bd. XII. S. 357.

[991]Globus. Bd. XII. S. 357.

[992]Ausland 1863. S. 938.

[992]Ausland 1863. S. 938.

[993]Globus. Bd. XIII. S. 36.

[993]Globus. Bd. XIII. S. 36.

[994]H.Zöller. Die Deutschen im brasilianischen Urwalde. Berlin und Stuttgart 1883. Bd. I. S. 142.

[994]H.Zöller. Die Deutschen im brasilianischen Urwalde. Berlin und Stuttgart 1883. Bd. I. S. 142.

[995]Dass Ähnliches, wenn auch hoffentlich nur ausnahmsweise, unter den Kulturnationen möglich ist, beweist folgende, im September 1886 aus Marseille gemeldete Begebenheit: die Kunstreiterin Melita Estrelles hatte im Jahre 1875 ein neugeborenes Kind zu Bauersleuten in die Bretagne zur Pflege gegeben. Das Kostgeld war pünktlich gezahlt, allein Berufspflichten hinderten die Mutter die ganze Zeit über, auch nur ein einziges Mal ihr Kind zu besuchen. Der kleine Paul hat jetzt erlernt, was in der Dorfschule zu lernen möglich, und nun bringt ihn seine Pflegemutter der schönen Melita ins Haus. Bei seinem Anblicke war Melita einer Ohnmacht nahe. „Dieses Ungetüm“, rief sie aus, „ist nicht mein Kind! Ihr habt es mir vertauscht und wollt mir nun einen Bauerntölpel aufbürden.“ Sie eilt zum Gericht und sagt: „Herr Richter, sehen Sie meine Haare, meine Augen, meinen Mund und meine Nase an und vergleichen Sie dieses Monstrum mit mir.“ Der Richter, ein galanter Mann, nickte zustimmend, dann aber wagte er die Frage: „Mademoiselle, wie hat denn der Vater des kleinen Paul ausgesehen?“ Melita versinkt in Nachdenken. „Der Vater! der Vater! warten Sie ein wenig.“ Endlich schüttelt sie verlegen die Locken: „Es ist Alles umsonst, nach elf Jahren, wer kann sich an solche Einzelheiten erinnern.“ Sie wendet sich an ihr Kind. „Nun meinetwegen, küsse mich, vielleicht komme ich später darauf, wem du gleichst.“ Sie wirft dem verblüfften Richter ein Kusshändchen zu und hüpft hinaus.

[995]Dass Ähnliches, wenn auch hoffentlich nur ausnahmsweise, unter den Kulturnationen möglich ist, beweist folgende, im September 1886 aus Marseille gemeldete Begebenheit: die Kunstreiterin Melita Estrelles hatte im Jahre 1875 ein neugeborenes Kind zu Bauersleuten in die Bretagne zur Pflege gegeben. Das Kostgeld war pünktlich gezahlt, allein Berufspflichten hinderten die Mutter die ganze Zeit über, auch nur ein einziges Mal ihr Kind zu besuchen. Der kleine Paul hat jetzt erlernt, was in der Dorfschule zu lernen möglich, und nun bringt ihn seine Pflegemutter der schönen Melita ins Haus. Bei seinem Anblicke war Melita einer Ohnmacht nahe. „Dieses Ungetüm“, rief sie aus, „ist nicht mein Kind! Ihr habt es mir vertauscht und wollt mir nun einen Bauerntölpel aufbürden.“ Sie eilt zum Gericht und sagt: „Herr Richter, sehen Sie meine Haare, meine Augen, meinen Mund und meine Nase an und vergleichen Sie dieses Monstrum mit mir.“ Der Richter, ein galanter Mann, nickte zustimmend, dann aber wagte er die Frage: „Mademoiselle, wie hat denn der Vater des kleinen Paul ausgesehen?“ Melita versinkt in Nachdenken. „Der Vater! der Vater! warten Sie ein wenig.“ Endlich schüttelt sie verlegen die Locken: „Es ist Alles umsonst, nach elf Jahren, wer kann sich an solche Einzelheiten erinnern.“ Sie wendet sich an ihr Kind. „Nun meinetwegen, küsse mich, vielleicht komme ich später darauf, wem du gleichst.“ Sie wirft dem verblüfften Richter ein Kusshändchen zu und hüpft hinaus.


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