9. Kapitel.

Die Honorierung der Direktoren anlangend, ist zu bemerken, daß dieselbe bei den verschiedenen Gesellschaften von Anbeginn höchst verschieden war. Wo zur Leitung keine ausnahmsweisen Kenntnisse und kein besonderer Scharfblick erforderlich war, begnügten sich die Vorsteher damit, daß ihre Mühewaltung einer Arbeitsleistung von täglich 8-10 Stunden gleichgesetzt wurde; es gab aber auch Direktoren, die bis zu 24 Stunden täglich angerechnet erhielten, was schon im ersten Jahre einem Jahresgehalt von ungefähr 850 £ entsprach. Den Funktionären minderen Grades wurden in der Regel zwischen 8 und 10 Arbeitsstunden angerechnet; die kontrollierenden Aufsichtsräte erhielten für ihre Funktion meist keinerlei Extravergütung.

Die den Associationen gewährten Kredite erreichten im ersten Betriebsjahre durchschnittlich 145 £ per Kopf der beteiligten Arbeiterschaft — und wenn nun die Frage auftaucht, von wo wir diese Beträge für die Gesammtzahl unserer Mitglieder aufbrachten, so ist die Antwort: eben durch die Mitglieder. Und zwar sind hier nicht blos die von den Mitgliedern anläßlich ihres Beitritts zur Internationalen freien Gesellschaft gezahlten freiwilligen Beiträge gemeint, denn diese waren in erster Reihe dem Transportdienste zwischen Triest und Freiland geweiht, und hätten, auch wenn sie allesammt zur Ausstattung unserer Associationen mit Kapitalien herbeigezogen worden wären, zu diesem Behufe nicht genügt; die im Laufe des ersten Jahres beanspruchten Kredite umfaßten die Gesamtsumme von nahezu 2 Millionen Pfd. Sterling, während die gleichzeitig eingelaufenen freiwilligen Beiträge nur unwesentlich 1,5 Mill. Pfd. Sterling überstiegen. Die hauptsächlichen Mittel, die wir zu obigen Krediten an unsere Mitglieder gebrauchten, lieferte uns einerseits das durch die verfügbaren Vorräte repräsentierte gesellschaftliche Vermögen, andererseits die von den Mitgliedern gezahlte Steuer.

Nicht unerwähnt darf hier bleiben, daß sich der Ausschuß für die ersten Jahre die Entscheidung über Ausmaß und Reihenfolge der zu gewährenden Kredite vorbehielt. Diese — wenn auch blos negative — Einmischung in die Betriebsverhältnisse der Associationen stand allerdings nicht im Einklange mit dem Prinzipe des unbedingten Selbstbestimmungsrechtes der Produzenten, war aber insolange unvermeidlich, als unser Gemeinwesen jene hohe Stufe der Ergiebigkeit der Arbeit noch nicht thatsächlich erreicht hatte, welche eben die Voraussetzung vollkommener Durchführung aller ihm zu Grunde liegenden Prinzipien ist.Späterhin, als die Ausrüstung mit auf der Höhe des technischen Fortschritts stehenden Produktionsmitteln der Hauptsache nach bei uns vollbracht war und es sich folglich nurmehr darum handelte, das Vorhandene fortlaufend zu ergänzen und zu verbessern, konnte niemals die Frage sein, ob die Überschüsse der laufenden Produktion auch genügen würden, selbst den weitestgehenden neu auftauchenden Kapitalansprüchen zu genügen. Anders zu Beginn, wo die Kapitalbedürfnisse unbegrenzt und die Hülfsmittel noch unentwickelt waren. Mehr, als es zu leisten vermochte, konnte das freie Gemeinwesen nicht bieten, und es mußte sich daher eine Auslese der zu bewilligenden Investionskredite vorbehalten. Dank der durch die freie Beweglichkeit der Arbeitskräfte sich geltend machenden durchgreifenden Interessensolidarität konnte dies geschehen, ohne daß damit auch nur vorübergehend eine gefährliche Bevorzugung oder Benachteiligung der verschiedenen Produzenten in ihren wesentlichen materiellen Interessen verknüpft gewesen wäre. Denn wenn — wie dies kaum zu vermeiden war — durch die gewährten oder verweigerten Kredite einzelne Produktionen begünstigt oder benachteiligt wurden, so hatte dies unmittelbar und selbstverständlich ein derartiges Zu- und Abströmen von Arbeitskraft zur Folge, daß die auf die gleichen Arbeitsleistungen entfallenden Erträge sich alsbald wieder ins Gleichgewichtsetzten.

Doch wie gesagt, nur auf Ausmaß und Reihenfolge der zu gewährenden Kredite erstreckte sich diese in den ersten Jahren geübte Einmischung, nicht aber auf die Art der Verwendung derselben. Diesbezüglich wurde von Anbeginn das Prinzip der Selbstverantwortlichkeit der Produzenten zu vollständiger Durchführung gebracht. Da die Produzenten für die Rückzahlung der empfangenen Kapitalien aufzukommen hatten, so blieb es ihre Sache, für die nützliche Verwendung derselben Sorge zu tragen. Allerdings sind es — wie früher erwähnt — die Konsumenten, welche in letzter Linie die Kosten der gemachten Anlagen bezahlen; aber das thun sie selbstverständlich nur, wenn und insoweit diese Anlagen nützlich und notwendig sind. Hätte eine Association überflüssige oder schlechte Maschinen angeschafft, so wäre es ihr unmöglich gewesen, die für dieselben zu leistenden Abzahlungen auf die Käufer ihrer Erzeugnisse abzuwälzen, sie hätte durch solche Investionen ihren Gewinn nicht erhöht, sondern geschmälert, und man durfte es daher füglich dem Eigeninteresse der bei den Associationen Beteiligten überlassen, dafür Sorge zu tragen, daß derartige Kapitalvergeudung unterbleibe.

Wir kommen nun zu der Frage, wie es möglich war, das gleiche Anrecht Aller auf gleich ergiebigen Boden zur Wahrheit zu machen. — Auch dieses Problem löste sich in einfachster Weise durch die im Prinzipe der freien Vergesellschaftung enthaltene freie Beweglichkeit der Arbeitskräfte. Zwar gab es auch in Freiland besseren und minder guten Bodenwie überall in der Welt; aber da dem besseren Boden mehr Arbeiter zuströmten, als dem schlechten und da einem bekannten ökonomischen Gesetze zufolge der Mehraufwand von Arbeitskraft auf gleicher Bodenfläche mitverhältnismäßig sinkendemErtrage verknüpft ist, so entfiel für den einzelnen Arbeiter, respektive für die einzelne Arbeitsstunde auf bestem Boden kein höherer Reinertrag, als auf überhaupt noch in Arbeit genommenem schlechtesten.

Im Danaplateau z. B. konnten mit einem Arbeitsaufwande von 80 Stunden 120 Centner Weizen vom Hektar gewonnen werden, in Edenthal mit dem gleichen Arbeitsaufwande bloß 90 Centner. Die Bodenassociation im Danaplateau hatte daher, da der Centner Weizen 3⅛ Schilling galt und ⅛ Schilling zur Deckung aller Spesen ausreichte, am Schlusse des Jahres 4½ Schilling pro Arbeitsstunde als Gewinn und konnte von diesem nach Abzug der Steuer und der Kapitalrückzahlungen 2¾ Schilling zur Verteilung bringen. Die Mitglieder der Edenthal-Association dagegenerhielten bloß 2 Schilling pro Arbeitsstunde Gewinnanteil, und da nähere Untersuchung ergab, daß dieser Unterschied nicht in zufälligen Witterungsverschiedenheiten und auch nicht in minderer Arbeit, sondern in der Beschaffenheit des Bodens zu suchen sei, so war die Folge, daß im nächsten Jahre die neu eingewanderten Feldarbeiter mit Vorliebe den besseren Boden des Danaplateaus aufsuchten. Dort kamen jetzt durchschnittlich 105 Arbeitsstunden auf den Hektar, in Edenthal bloß 60; die mehraufgewendeten 25 Stunden ergaben aber auf Ersterem keinen Rohertrag von je 1½ Centner, wie im Durchschnitt die früher aufgewendeten 80 Stunden, sondern bloß einen solchen von knapp ¾ Centner, d. h. der Ertrag stieg nicht von 120 auf 157½ sondern bloß auf 138 Centner, sank also per geleisteter Arbeitsstunde auf 1,34 Centner, was zur Folge hatte, daß der Gewinn, ungeachtet der inzwischen wegen Verbesserung der Kommunikationsmittel eingetretenen namhaften Preissteigerung des Getreides, sich bloß auf 5 Schilling erhöhte, wovon 3 Schilling pro Stunde zur Verteilung gelangten. In Edenthal dagegen verminderte sich der Rohertrag durch den Entgang von 20 Arbeitsstunden per Hektar bloß um je 8 Centner; er betrug also jetzt für 60 Arbeitsstunden 82 Centner oder 1,27 Centner per Arbeitsstunde. Die Edenassociation zahlte also eine Kleinigkeit mehr als die von Dana und da zudem der Aufenthalt in Edenthal mit größeren Annehmlichkeiten verknüpft war, als der im Danaplateau, so wandte sich nun der Zuzug von Ackerbauern wieder insolange nach Edenthal, bis endlich — nach 2 ferneren Betriebsepochen — eine ungefähr fünfprocentige Gewinndifferenz zu Gunsten Danas hervortrat, bei welcher es dann, von kleinen Schwankungen abgesehen, auch sein Bewenden hatte.

Ebenso aber, wie das durch die Freizügigkeit der Arbeitskräfteverwirklichte Prinzip der Interessensolidarität Denjenigen, der thatsächlich schlechteren Boden bearbeitet, in den Mitgenuß der Vorteile besseren Bodens setzt, so partizipiert auch jeder, in welchem Produktionszweige immer Beschäftigte an allen wie immer gearteten Vorteile des besten Bodens und umgekehrt zieht auch der Bodenbebauer, wie überhaupt jeglicher Produzent, Gewinn aus sämmtlichen Produktionsvorteilen, die in welchem Arbeitszweige unseres Gemeinwesens immer erzielt werden, gerade so, als ob er bei demselben unmittelbar beteiligt wäre.AlleProduktionsmittel sind Gemeingut; über das Ausmaß des Nutzens, den ein jeglicher von uns von diesem gemeinsamen Eigentume ziehen mag, entscheidet nicht der Zufall des Besitzes — aber auch nicht die Fürsorge einer Alles bevormundenden kommunistischen Obrigkeit, sondern einzig die Fähigkeit und der Fleiß eines Jeden.

Ausgedehnteste Öffentlichkeit aller wirtschaftlichen Vorgänge war — wie bereits erwähnt — die oberste Voraussetzung des richtigen Funktionierens der im Vorherigen geschilderten überaus einfachen Organisation, die in Wahrheit in nichts anderem, als in der Hinwegräumung aller, der freien Bethätigung von weisem Eigennutze geleiteter individueller Willkür im Wege stehenden Hindernisse bestand. Um so notwendiger war es, diese souveräne Willkür wohl zu beraten, dem Eigennutze alle Handhaben zu richtigem und raschem Erfassen seines wahren Vorteils zu bieten.

Kein wie immer geartetes Geschäftsgeheimnis! Das war gleichsam mit eines der Grundgesetze von Edenthal. Da draußen, wo der Kampf ums Dasein darin gipfelt, einander nicht blos auszubeuten und zu verknechten, sondern überdies wirtschaftlich zu vernichten, wo infolge der allgemeinen, aus Unterkonsum hervorgehenden Überproduktion konkurrieren gleichbedeutend ist mit: einander die Kunden abjagen; da draußen in der alten Welt wäre Preisgebung der Geschäftsgeheimnisse gleichbedeutend mit Preisgebung mühsam ergatterten, erlisteten Absatzes, also mit Untergang. Wo die ungeheure Mehrzahl der Menschen kein Anrecht auf steigende Produktionserträge besitzt, sondern sich — unbekümmert um die Ergiebigkeit der Arbeit — mit „Arbeitslohn“, d. i. mit dem zur Lebensfristung Erforderlichen begnügen muß, dort kann es auch keine Verwendung für die Gesammterträge hochproduktiver Arbeit geben. Denn die wenigen Besitzenden können unmöglich die stetig wachsenden Überschüsse verzehren und ihr Bestreben, solche zu kapitalisieren, d. h. in Arbeitsinstrumente zu verwandeln, scheitert an der Unmöglichkeit der Verwendung von Produktionsmitteln, für deren Produkte es keine Verwendung giebt. Es herrscht also in derausbeuterischen Welt ein stetiges Mißverhältnis zwischen Produktivkraft und Konsum, zwischen Angebot und Nachfrage, und die selbstverständliche Folge ist, daß der Absatz Gegenstand eines eben so stetigen und schonungslosen Kampfes zwischen den verschiedenen Produzenten ist. Nichtmöglichst viel und gut zu erzeugen, sondern für einen möglichst großen Teil der eigenen Erzeugnisse einen Markt zu erobern, ist die vornehmste Sorge der ausbeuterischen Produzenten, und da dieser Absatzmarkt angesichts des oben klargelegten Mißverhältnisses stets nur auf Kosten anderer Produzenten erlangt und behauptet werden kann, so besteht hier notwendigerweise ein dauernder und unversöhnlicher Interessenkonflikt. Anders bei uns. Wir können des Absatzes jederzeit sicher sein, denn bei uns kann nicht mehr erzeugt werden, als gebraucht wird, da ja der gesamte Produktionsertrag dem Arbeitenden gehört und der Verbrauch, die Befriedigung irgendeines realen Bedürfnisses, die ausschließliche Triebfeder der Arbeit ist; bei uns kann also durch Preisgebung seiner Absatzquellen niemand um seine Kunden kommen, da ihm für die eventuell verlorenen notwendigerweise andere zufallen müßten.

Und welchen Anlaß hätte anderseits der Produzent da draußen, seine Erfahrungen Anderen mitzuteilen? Können sie von der erlangten Kenntnis überhaupt anderen Gebrauch machen, als einen auf seinen Nachteil abzielenden? Kann er die ihm ihrerseits mitgeteilte Kunde zu etwas anderem benützen, als wieder zu ihrer Schädigung? Läßt er den Anderen heran zur Teilnahme an seinem Geschäfte, wenn dieses das ertragreichere ist, oder läßt ihn Jener in das seine, wenn es sich umgekehrt verhält? Steigt die Nachfrage nach den Erzeugnissen eines Produzenten, so steht ihm der Arbeits-„Markt“ offen, wo er stets Knechte in Hülle findet, die zur Arbeit bereit sind, ohne nach deren Ertrag zu fragen, sofern sie nur ihren „Lohn“ erhalten. Also nicht einmal die Konsumenten sind da draußen an der Öffentlichkeit der Geschäftsführung interessiert, die übrigens, wie schon gesagt, ein Ding der Unmöglichkeit wäre. Ganz anders auch dies bei uns in Freiland. Wir lassen Jedermann teilnehmen an unseren Geschäftsvorteilen, können dafür aber auch teilnehmen an Jedermanns Geschäftsvorteilen, und wirmüssendiese veröffentlichen, weil Mangels eines Marktes willen- und interesseloser Arbeiter, diese Veröffentlichung der einzige Weg ist, bei steigender Nachfrage entsprechende Arbeitskräfte heranzuziehen.

Und was die Hauptsache ist: während da draußen Niemand ein wirkliches Interesse daran hat, daß die Produktion Anderer sich hebe, ist bei uns Jedermann aufs lebhafteste dabei interessiert, daß Jedermann möglichst leicht und gut produziere. Denn die klassische Phrase von der Solidarität aller wirtschaftlichen Interessen ist zwar bei uns zurWahrheit geworden, da draußen aber nichts anderes, als eine jener zahlreichen Selbsttäuschungen, aus denen sich die nationalökonomische Doktrin der ausbeuterischen Welt zusammengesetzt.AllgemeineSteigerung der Produktion, des Reichtums ist dort wo die alte Wirtschaftsordnung herrscht, ein Unding. Wo der Massenkonsum nicht zunehmen kann, dort können auch Produktion und Reichtum nicht wachsen, sondern nur verschoben werden, Ort und Eigner wechseln; um was die Produktion des Einen zunimmt, genau um das nämliche muß die irgendeines Anderen abnehmen — es sei denn, daß auch der Verbrauch einigermaßen gewachsen ist, was jedoch, wo die Massen ausgeschlossen sind vom Genusse wachsender Arbeitserträge, nur zufällig und keineswegs schritthaltend mit der gewachsenen Arbeitsergiebigkeit geschehen kann. Bei uns in Freiland dagegen, wo die Produktion — angesichts der mit ihr naturnotwendig genau proportional wachsenden Konsumtionskraft — ins Ungemessene steigen kann und steigt, soweit nur unsere Fertigkeiten und Künste es gestatten, bei uns ist es das oberste, absoluteste Interesse der Gesamtheit, jedermanns Arbeitskraft verwertet zu sehen, wo jeweilig die höchsten Erträge für ihn zu erzielen sind, und niemand giebt es, der nicht Vorteil daraus zöge, wenn dies in möglichst vollkommener Weise überall geschieht. Der Einzelne oder die einzelnen Associationen, die vermöge unserer Organisation genötigt sind, einen zufällig erlangten Vorteil mit anderen zu teilen, erleiden durch dieses einzelne Faktum für sich betrachtet allerdings einen Gewinnentgang; aber unendlich größer ist für alle Fälle der Vorteil, den sie davon haben, daß Ähnliches überall geschieht, daß die Produktivität unablässig wächst, und ihr eigener Nutzen gebietet also, daß es überall — sohin selbstverständlich auch bei ihnen — geschehe. In wie ungeahnt hohem Maße dies der Fall ist, wird die fernere Geschichte von Freiland sattsam zeigen.

Über die zu ausgedehntester Öffentlichkeit der wirtschaftlichen Vorgänge abzielenden Maßnahmen ist folgendes zu sagen. Wir gehen von dem Grundsatze aus, daß die Gesamtheit sich so wenig als möglich hindernd oder anordnend, dagegen so viel als möglich orientierend und belehrend in das Thun und Lassen der Individuen zu mengen habe. Jedermann mag handeln, wie ihm beliebt, sofern er nur die Rechte anderer nicht kränkt; aber wie er immer handle, sein Thun muß vor jedermann offen daliegen. In Gemäßheit dieses Grundsatzes wurde schon in der alten Heimat bei Anmeldung des neuen Mitgliedes dessen wirtschaftliche Eignung festgestellt und die betreffenden Listen gelangten — wie einmal schon erwähnt — mit möglichster Beschleunigung an den Ausschuß. Dem lag weder müßige Neugier, noch polizeiliche Bevormundungssucht zu Grunde, vielmehr wurden diese Daten ausschließlich zu Nutz und Frommen der Produktionsgenossenschaften sowohl als derNeuangemeldeten selber veröffentlicht. Die Folge davon war, daß Letztere in der Regel schon bei ihrer Ankunft am Kenia auf sie vorbereitete und eingerichtete Arbeitsstätten vorfanden, und zwar allemal diejenigen, an denen sie die jeweilig beste Verwertung ihrer Arbeitskraft fanden. Niemand zwang sie, sich diesen ohne ihr Zuthun getroffenen Vorbereitungen anzubequemen, aber da dieselben in denkbar bester Weise ihrem eigenen Vorteile dienten, so thaten sie es — von vereinzelten Ausnahmen abgesehen — mit der größten Freude.

Der zweite und wichtigste Gegenstand der Publikationen waren die Betriebsausweise der Produzenten — der Associationen sowohl als der — in geringer Zahl stets vorhandenen — Einzelproduzenten. Von ersteren, als den weitaus wichtigeren und überdies ihrer Natur nach schon zu sorgfältiger Buchführung genötigten, wurde sehr viel, in Wahrheit die Bloßlegung ihres gesamten Gebahrens verlangt. Rohertrag, Spesen, Reinertrag, Einkauf und Verkauf, Arbeitsleistung, Verwendung des Reinertrags, alles mußte fortlaufend veröffentlicht werden und zwar je nach der Beschaffenheit der betreffenden Daten einmal jährlich, anderes in kürzeren Abständen, der gemachte Arbeitsaufwand z. B. allwöchentlich. Von Seite der wenigen Einzelproduzenten begnügte man sich mit dem, was infolge der nunmehr zu beschreibenden Einrichtung auch ohne ihr Zuthun über sie bekannt wurde.

Einkauf und Verkauf aller erdenklichen Produkte und Handelsartikel Freilands war nämlich in großen Warenhallen und -lagern konzentriert, deren Leitung und Überwachung von Gesamtheitswegen geschah. Es war zwar niemand verboten, zu kaufen und zu verkaufen, wo ihm beliebte, diese öffentlichen Magazine boten aber so gewaltige Vorteile, daß Jedermann, der sich nicht selber schädigen wollte, sie in Anspruch nahm. Gebühren für Einlagerung und Manipulation wurden nicht berechnet, da wir von der Anschauung ausgingen, daß es ganz gleichgültig sei, ob man in einem Lande, wo Jedermann einen seiner Produktion entsprechenden Verbrauch hat, diese Manipulationsgebühren von den Konsumenten als solchen, oder in Form eines minimalen Steuerzuschlages von ihnen in ihrer Eigenschaft als Produzenten einhebe. Als reiner Gewinn verblieb die Ersparnis aus der Vereinfachung des Verrechnungswesens.

Die oberste Verwaltung von Freiland war aber zugleich auch der Bankier der gesamten Bevölkerung. Nicht bloß jede Association, sondern Jedermann hatte sein Konto in den Büchern der Centralbank, diese besorgte die Inkassi und die Auszahlungen, von den Millionen Pfunden angefangen, die späterhin gar manche Genossenschaft im Inlande wie im Auslande zu fordern und zu entrichten hatte, bis hinab zu den auf die Arbeitsleistung des Einzelnen entfallenden Gewinnanteilen und dessen Kleider- oder Küchenrechnungen. Ein in Wahrheit„alles“ umfassendes Clearingsystem ermöglichte die Durchführung dieser zahllosen Geld- und Kreditoperationen beinahe ohne jeden Aufwand wirklichen Geldes, lediglich durch Zu- und Abschreibungen in den Büchern. Niemand zahlte bar, sondern gab Anweisungen auf sein Konto bei der Centralbank, die ihm seine Forderungen gutschrieb, die Ausgaben zu seinen Lasten buchte und ihm allmonatlich mitteilte, mit welchem Betrage er bei ihr aktiv oder passiv sei. Denn auch die von Gesamtheitswegen gewährten, zu kapitalistischer Ausrüstung der Produktion dienenden, im vorigen Kapitel erwähnten Kredite gingen selbstverständlich durch die Bücher der Bank. Diese war solcherart über jede wie immer geartete geschäftliche Beziehung im ganzen Lande fortlaufend bis ins kleinste Detail unterrichtet. Sie wußte nicht bloß, wo und wie teuer die Produzenten ihre Vorräte und Rohstoffe einkaufen, ihre Erzeugnisse absetzen, sie kannte auch die Haushaltungsbilanz, das Einkommen und den Küchenzettel jeder Familie. Selbst der Kleinhandel konnte an der Allgegenwart dieser Kontrolle nichts ändern. Die meisten Lebensmittel und zahlreiche andere Bedarfsartikel wurden von diesen Geschäftszweig betreibenden Associationen den Kunden ins Haus gestellt; auch diesen konnte die Bank auf den Heller nachrechnen, wieviel sie verdient hätten, denn auch deren Einkäufe wie Verkäufe gingen durch die Bücher dieses Instituts. Die Konti der Bank aber mußten mit den Ausweisen des statistischen Amtes stimmen, und so besaßen denn alle Veröffentlichungen eine nicht bloß annähernd und schätzungsweise, sondern absolut sichere Grundlage; selbst wer es gewollt hätte, wäre schlechterdings außer stande gewesen, irgend etwas zu verheimlichen oder zu fälschen.

Diese allumfassende, automatisch sich ergebende Durchsichtigkeit der gesamten Produktions- und Erwerbsverhältnisse bot nun auch für die in Freiland eingehobenen Abgaben eine vollkommen verläßliche Grundlage. Grundsatz war, daß alle Ausgaben des Gemeinwesens von jedem Einzelnen genau nach Maßgabe seines Reineinkommens gedeckt werden sollen, und da es in Freiland anderes Einkommen als das von Arbeit nicht gab, dieses aber genau bekannt war, so machte die Verteilung der Abgaben nicht die geringsten Schwierigkeiten. Dieselben wurden ganz einfach schon bei Entstehung des Einkommens erfaßt, und zwar durch Vermittlung der Bank nicht bloß bei den Associationen, sondern auch bei den wenigen Einzelproduzenten. In Wahrheit hatte ja das Gemeinwesen durch seine Bank jegliches Einkommen früher in Händen als der Bezugsberechtigte selber, und es brauchte diesem daher die Abgabe bloß in Rechnung zu stellen, unter den Passiven zu buchen, und die Steuer war einkassiert. Man betrachtete daher in Freiland diese Steuer gar nicht als Abzug vom Reineinkommen, sondern gleichsam als eine vom Bruttoertrage in Abrechnung kommende Auslage, etwa gleich den Betriebsspesen.Niemand empfand sie, trotz ihrer sehr bedeutenden Höhe, als Last, schon aus dem Grunde nicht, weil Jedermann wußte, daß der größte Teil derselben ihm oder den Seinen wieder zurückfließen werde, jeder Heller derselben aber ausschließlich gemeinnützigen Zwecken gewidmet sei, deren Früchte ihm mittelbar zu Gute kämen. Die Auffassung war also durchaus berechtigt, zwischen den durch Vermittlung der Gesamtheit und den im engeren Kreise vorgenommenen fruchtbringenden Ausgaben keinerlei Unterschied zu machen.

Diese Abgaben aber waren sehr hoch; sie betrugen im ersten Jahre 35 Prozent des Reinertrages und sanken niemals unter 30 Prozent, trotzdem das Einkommen, von welchem die Abgabe erhoben wurde, den gewaltigsten Aufschwung nahm. Denn die Aufgaben, welche sich das Gemeinwesen in Freiland gerade zu dem Zwecke gesteckt hatte, um diesen Aufschwung des Reichtums zu ermöglichen, waren sehr umfassend und beanspruchten die kolossalsten Beträge.

Die eine dieser Aufgaben war die Beistellung der zu Zwecken der Produktion erforderlichen Kapitalien. Doch mußte bloß im Anfang dieser Bedarf seinem ganzen Umfang nach aus der laufenden Steuer gedeckt werden, während späterhin die Rückzahlungen der Schuldner dem neuen Bedarfe teilweise die Wage hielten.

Eine stetig wachsende Ausgabenpost bildete das Erziehungswesen, welches Summen verschlang, von denen man außerhalb Freilands keine Vorstellung besitzt.

Ebenso beanspruchte das Kommunikationswesen einen in riesigen Dimensionen zunehmenden Aufwand und das nämliche gilt vom öffentlichen Bauwesen.

Die Hauptpost des freiländischen Ausgabenbudgets aber bildete der Titel „Versorgungswesen“, unter welchem die Ansprüche all jener zu verstehen sind, denen wegen thatsächlicher Arbeitsunfähigkeit, oder weil sie im Sinne unserer Grundsätze von Arbeit entbunden werden sollten, ein Recht auf auskömmlichen Unterhalt eingeräumt war. Zu diesen gehörten alle Frauen, alle Kinder, alle Männer über 60 Jahre und selbstverständlich alle Kranken oder Invaliden. Die Bezüge dieser verschiedenen Versorgungsberechtigten waren sämtlich so hoch bemessen, daß nicht bloß der dringenden Notdurft, sondern auch höheren Ansprüchen, wie sie nach dem jeweiligen Stande des allgemeinen Reichtums in Freiland gebräuchlich waren, Genüge geschah; zu diesem Behufe mußten sie derart berechnet sein, daß sie parallel mit dem Einkommen der arbeitenden Bevölkerung stiegen, waren daher nicht in festen Summen, sondern in Teilbeträgen vom Durchschnittseinkommen ausgeworfen. Der Jahr für Jahr erhobene, im Durchschnitt aller im Lande betriebenen Produktionen auf den einzelnen Produzenten entfallene Reinertrag war die Versorgungseinheit, und von dieser Einheit entfiel nun auf jede alleinstehendeJungfrau oder Witwe — sofern sie nicht das Lehreramt oder Krankenpflege ausübten und hierfür entsprechend bezahlt wurden — 30 Prozent; verheirateten sie sich, so sank ihr Anspruch auf 15 Prozent der Einheit; auf die drei ersten Kinder jedes Haushalts entfielen je 5 Prozent. Vater- und mutterlose Waisen wurden in öffentliche Verpflegung genommen und erforderten einen Aufwand von durchschnittlich 12 Prozent der Einheit. Männer über 60 Jahre und Kranke oder Invaliden erhielten 40 Prozent.

Es mag hier sofort bemerkt werden, daß diese sämtlichen Versorgungsbeträge nach außerfreiländischen Begriffen geradezu horrend zu nennen wären; schon im ersten Jahre betrug die Einheit 180 Pfd. Sterling, es bekam also eine Jungfrau oder Witwe 48 Pfd. Sterling, eine verheiratete Frau 24 Pfd. Sterling, eine Familie mit drei Kindern und Frau wieder 48 Pfd. Sterling, ein Greis oder Invalide 54 Pfd. Sterling, was angesichts der bei uns damals herrschenden Preise mehr war, als die meisten europäischen Staaten ihren höchsten Funktionären oder deren Witwen und Waisen an Pension zahlen. Denn ein Zentner feines Mehl kostete in jenem ersten Jahre am Kenia 7 Shilling oder Mark, ein fetter Ochse 12 Shilling, Butter, Honig, das köstlichste Obst waren zu ähnlichen Preisen zu haben, Wohnung beanspruchte nicht mehr als höchstens 2 Pfd. Sterling im Jahr, kurzum mit ihren 48 Pfd. Sterling konnte bei uns eine ledige Frau in Überfluß leben und brauchte sich nichts Wesentliches von jenen Annehmlichkeiten und Vergnügungen zu versagen, die zu jener Zeit in Edenthal überhaupt erreichbar waren. Und späterhin, als die Preise in Freiland denn doch einigermaßen stiegen, eilte das Steigen der Arbeitserträge, d. i. also auch der Versorgungsbeträge dem gewaltig voran, so daß der in diesen gewährte Überfluß stets ausgesprochener wurde. Allein das lag eben in der Absicht des Volkes von Freiland. Warum? Davon wird an geeigneter Stelle noch die Rede sein, insbesondere auch davon, warum den Frauen ausnahmslos Versorgungsrecht zugesprochen wurde und warum bloß das Lehramt und die Krankenpflege als ihnen zugedachter Beruf erwähnt ist. Auch von den Ansprüchen der Kinder wird noch gesprochen werden. Hier sei nur konstatiert, daß die Deckung all dieser Ansprüche selbstverständlich stetig wachsende Summen erforderte.

Recht namhafte Ausgabeposten waren auch die für Statistik, Lagerhaus- und Bankwesen; indessen nahmen die Kosten dieser Verwaltungszweige — trotz ihres großen absoluten Wachstums — relativ, nämlich im Verhältnisse zu dem steuerbaren Einkommen, so rasch ab, daß sie schon nach wenigen Jahren auf einen minimalen Prozentsatz der Gesamtausgaben gesunken waren.

Dagegen kosteten Justiz, Polizei, Militär und Finanzverwaltung, die in anderen Ländern reichlich Neun-Zehnteile des Gesamtbudgetsverschlingen, in Freiland nichts. Wir hatten keine Richter und Polizeiorgane, unsere Steuern flossen von selber ein und Soldaten kannten wir auch nicht. Nichtsdestoweniger wurde bei uns nicht gestohlen, geraubt oder gemordet, gab es keine Steuerrückstände und wehrlos waren wir, wie sich aus dem Späteren ergeben wird, keineswegs. Im übrigen mögen unsere Waffen- und Munitionsvorräte sowie unsere an die kriegerischen Massai gezahlten Subsidien immerhin als Surrogat für ein Militärbudget gelten. In Bezug auf das Justizwesen waren wir so arge Barbaren, daß wir nicht einmal einen Zivil- oder Kriminalkodex für nötig hielten, nebenbei bemerkt, einstweilen auch keinerlei geschriebenes Verfassungsrecht besaßen. Der Ausschuß, immer noch im Besitze der ihm im Haag erteilten Vollmacht, begnügte sich, alle seine Maßnahmen in öffentlichen Versammlungen darzulegen und die Zustimmung der Gemeine zu verlangen, die ihm auch einstimmig gewährt wurde. Zur Schlichtung etwa auftauchender Streitigkeiten unter den Mitgliedern wurden — einstweilen gleichfalls vom Ausschusse empfohlene — Schiedsrichter gewählt, die einzeln in mündlichem Verfahren nach bestem Wissen ihre Entscheidungen treffen sollten und von denen der Appell an das Schiedsrichter-Kollegium offen stand; sie hatten aber allesamt so gut wie nichts zu thun. Gegen Laster und deren gemeingefährliche Folgen maßten wir uns keinStraf-, sondern bloß einSchutzrecht an, und zwar erachteten wir dieBesserungals das beste und wirksamste Schutzmittel. Da geistig und moralisch normal veranlagte Menschen in einem Gemeinwesen, welches alle berechtigten Interessen jedes seiner Mitglieder gleichmäßig berücksichtigt, sich unmöglich gewaltsam gegen fremdes Recht vergehen können, so betrachteten wir allenfallsige Verbrecher als geistig oder moralisch Kranke, deren Heilung eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses sei. Sie wurden daher — je nach dem Grade ihrer Gemeingefährlichkeit — in Beobachtung oder in Gewahrsam genommen und insolange geeigneter Behandlung unterzogen, als dies nach dem Urteile kompetenter Fachmänner im Interesse der allgemeinen Sicherheit rätlich erschien. Fachmänner im obigen Sinne waren aber nicht die Friedensrichter, welche bloß darüber zu entscheiden hatten,obdas verklagte Individuum dem Besserungsverfahren zu unterziehen sei, sondern besondere, zu diesem Behufe eigens erwählte Ärzte. Dem in Beobachtung oder Gewahrsam Genommenen stand es frei, an dasKollegiumder vereinigten Ärzte und Friedensrichter zu appellieren und seine Sache vor demselben öffentlich zu vertreten, wenn er sich durch das Verfahren des ihm vorgesetzten Arztes gekränkt erachtete.

Die Anstellungen der sämtlichen Beamten für öffentliches Bauwesen, Kommunikationswesen, Statistik, Lagerhaus und Centralbank, Unterrichtswesen etc. gingen provisorisch vom Ausschusse aus. Die Gehalte wurdenin Stundenäquivalenten angesetzt, gleich denen der genossenschaftlichen Funktionäre, und zwar betrugen diese Gehalte den Durchschnittswert von 1200 bis zu 5000 Arbeitsstunden jährlich, was im ersten Jahre schon 150 bis 600 Pfd. Sterling ausmachte. Die Bevollmächtigten in London, Triest und Mombas wurden mit je 800 Pfd. Sterling im Jahre bezahlt. Bemerkt muß hier werden, daß diese Delegierten bloß 2 Jahre lang auf ihrem auswärtigen Posten verharrten und dann Anspruch auf entsprechende Verwendung in Freiland hatten. Seinen eigenen Mitgliedern bestimmte der Ausschuß einen Gehalt von je 5000 Stundenäquivalenten.

Jedes Ausschußmitglied stand einem der 12 Verwaltungszweige vor, in welche die sämtlichen öffentlichen Geschäfte Freilands provisorisch geteilt wurden. Die Verwaltungszweige waren:

1.Das Präsidium2.Versorgungswesen3.Unterricht4.Kunst und Wissenschaft5.Statistik6.Straßenbau und Kommunikationsmittel7.Post, dazu später Telegraph8.Auswärtige Angelegenheiten9.Lagerhaus10.Centralbank11.Gemeinnützige Unternehmungen12.Sanitätswesen und Justiz.

Hiermit wären in großen Zügen die für den Anfang in Freiland geltenden Verwaltungs- und Organisationsprinzipien geschildert. Dieselben bewährten sich allseitig aufs vortrefflichste. Die Bildung der Genossenschaften ging ohne den geringsten Anstand vor sich. Da die Mehrzahl der successive anlangenden Mitglieder gegenseitig einander fremd war, mußte man sich bei Besetzung der leitenden Stellen vorläufig auf die Empfehlungen des Ausschusses verlassen, begnügte sich deshalb auch zumeist mit provisorischen Wahlen, die jedoch ziemlich rasch durch definitive ersetzt werden konnten. Die schon vorgefundenen Produktionen: Landwirtschaft, Gartenkultur, Viehzucht, Mahlmühle, Sägmühle, Bierbrauerei, Kohlengruben und Eisenwerke, wurden nach Maßgabe des täglich mit den Mombas-Karawanen einlangenden Kräftezuwachses namhaft erweitert und mit wesentlichen Verbesserungen ausgestattet. Eine stattliche Zahl neuer Industrien reihte sich unmittelbar daran. Eine der ersten war eine — der Hauptsache nach schon fertig importierte und nur zu adjustierende Druckerei mit 2 Rotations- und 5 Schnellpressen, und gestützt auf diese eine täglich erscheinende Zeitung; diesen reihten sich in rascher Folge eine Maschinenfabrik, eine Glashütte,eine Ziegelei, eine Ölmühle, eine chemische Fabrik, eine Näh- und Schuhfabrik, eine Bautischlerei und eine Eisfabrik an. Am 1. Januar des neuen Jahres wurde der erste kleine Schraubendampfer für den Remorquierdienst im Edensee und Danaflusse vom Stapel gelassen, welchem die ihres ausgezeichneten Verdienstes halber außerordentlich rasch anwachsende Betriebs-Association in kurzen Intervallen zahlreiche andere und größere Lasten- und Personendampfer folgen ließ.

Gleichzeitig nahm auch der Ausschuß einen nicht unbedeutenden Teil der neu eintreffenden Kräfte für mehrere auf öffentliche Kosten zu bewerkstelligende Arbeiten und Einrichtungen in Anspruch; den dabei beschäftigten Arbeitern mußte selbstverständlich ein, der Durchschnittshöhe des allgemeinen Arbeitsertrages entsprechender — und wo es sich um besonders anstrengende Leistungen handelte, ein diesen Durchschnitt entsprechend übersteigender, Verdienst gesichert werden. Diese Arbeiten waren in erster Reihe die provisorischen Hausbauten für die neu eintreffenden Mitglieder. Dabei wurde daran festgehalten, daß jede Familie je ein eigenes Häuschen erhalte, während für die alleinstehenden Ankömmlinge mehrere große Hotels eingerichtet wurden. Die Familienhäuser waren der Größe nach verschieden — von 4 bis zu 10 Wohnräumen, jedes mit einem Garten von 1000 Quadratmeter Fläche ausgestattet. Jeder Ankömmling konnte ein ihm nach Größe und Lage passend erscheinendes wählen, selbstverständlich gegen je nach Belieben ratenweise oder sofortige Abzahlung. Solcher Häuschen mußten im Monatsdurchschnitt nicht weniger als 1500 fertiggestellt werden; sie waren aus starken Bohlen in doppelter Lage solid gefügt und der Bauaufwand stellte sich auf durchschnittlich 8½ Pfd. Sterling für jeden Wohnraum. Für die Benutzung der Hotelzimmer wurde eine zur Amortisation der Baukosten und Deckung der Regie genügende Wochengebühr von ½ Sh. berechnet.

Gleichzeitig mit diesen Wohnhäusern wurde der Bau von Schulen in Angriff genommen, und zwar mußte, da bis auf weiteres dem Eintreffen von 1000 bis 1200 Schulkindern im Monatsdurchschnitt entgegenzusehen war, fortlaufend für genügende Räume zu entsprechender Unterbringung dieser so rasch anwachsenden Menge Vorsorge getroffen werden. Selbstverständlich waren auch diese — gleich den Wohnhäusern — teils im Edenthale, teils auf dem Danaplateau errichteten Schulräume nur provisorische Barackenbauten, dabei aber licht, luftig und geräumig.

In der Lebensweise am Kenia hatte sich im übrigen einstweilen noch wenig verändert, mit Ausnahme des Umstandes, daß Edenthal, vor Eintreffen der ersten Wagenkarawane ein mäßiges Dorf, binnen wenigen Monaten zu einer mehr als 20000 Seelen zählenden ansehnlichen Stadt herangewachsen war. Auf dem Danaplateau, wo sich zuvornur einige Hütten gefunden hatten, waren zwei ansehnliche Dörfer entstanden, das eine mit den Arbeiterschaften einiger Fabriken am Ostende, hart neben dem großen Wasserfalle, das andere, näher zu Edenthal gelegen, der Sitz einer Ackerbaukolonie. Gemeinsam war all diesen Bewohnern von Freiland ein ausgesprochener Zug sorgloser Fröhlichkeit und unverkennbaren Behagens. Die Lebensweise blieb, was die Wohnungs- und Kleidungsverhältnisse anlangt, noch sehr primitiv, dagegen herrschte in Speisen und Getränken Überfluß, ja Luxus. Mit den Mahlzeiten wurde es der Hauptsache nach so gehalten, wie einige Monate zuvor von den ersten Ankömmlingen; nur hatten die Frauen gar bald eine ganze Reihe neuer und sinnreicher Verwendungsarten der vielen köstlichen Landesprodukte herausgefunden. Das Register der erreichbaren ästhetischen und geistigen Genüsse hatte vorerst keine sonderliche Bereicherung erfahren. Die Zeitung, eine von der Unterrichtsverwaltung angelegte Bibliothek, die beinahe Tag für Tag durch neueintreffende Bücherkisten bereichert wurde, zu Neujahr aber doch erst 18000 Bände zählte, die dem insbesondere während der heißen Mittagsstunden sehr lebhaften Lesebedürfnisse keineswegs voll genügen konnten, mehrere neue Sing- und Orchestervereine, Lese- oder Debattierzirkel und zwei Dutzend Klaviere — das war alles, was zu dem ursprünglich Vorhandenen gekommen war. Daneben wurde in den herrlichen Wäldern fleißig gejagt, Ausflüge nach nicht allzu schwierig erreichbaren Aussichtspunkten waren an der Tagesordnung — kurz man suchte sich das Leben so angenehm als möglich zu machen, ohne jedoch einstweilen große Abwechslung in das Programm der Vergnügungen und geistigen Genüsse bringen zu können. Das hinderte aber nicht, daß Glück und Zufriedenheit in jedem Hause herrschten.

Auch hinsichtlich der Arbeitseinteilung war im großen Ganzen das ursprünglich beobachtete System beibehalten worden. Die Männer arbeiteten meist zwischen 5 und 10 Uhr morgens und zwischen 4 und 6 Uhr abends; die Frauen — im Bedarfsfalle unterstützt von Eingeborenen — versahen inzwischen das Haus und die Kinder, sofern diese nicht in der Schule waren. Doch erachtete sich niemand gerade an diese Zeiteinteilung gebunden; jedermann arbeitete wann und so lange es ihm beliebte; auch hatten einige Associationen, deren Betrieb die gänzliche Unterbrechung der Arbeit während der Mittagszeit schwer vertrug, einen Turnus eingeführt, der während der heißen Tagesstunden dem Werke einige Hände sicherte. Da auch hierzu niemand gezwungen werden konnte, wurde es üblich, die lästigere Mittagsarbeit höher anzurechnen, als die zu der übrigen Tageszeit, wonach dann die erforderlichen Freiwilligen sich fanden. Dasselbe gilt für die in einzelnen Etablissements notwendige Nachtarbeit.

Als das erste Jahr unseres Aufenthaltes am Kenia vergangen war, zählte Freiland 95000 Seelen, wovon 27000 arbeitsfähige Männer, die, zu 218 Associationen vereinigt, 87 verschiedene Gewerbe betrieben. Die letzte Ernte — es gibt nämlich hier zwei Ernten im Jahr, die eine nach der kleinen Regenzeit im Oktober, die andere nach der großen im Juni — hatte von 14500 Hektaren angebauten Ackerlandes nahezu 2 Millionen Centner Getreide getragen, die einen Wert von 300000 Pfd. Sterling repräsentierten und den dabei beschäftigten 10800 Arbeitern im Durchschnitt nahe an 2½ Schilling Gewinn für jede darangewendete Arbeitsstunde ergaben. Doch darf man nicht etwa glauben, daß diese sämtlichen Arbeiter ihre gesamte Zeit durch landwirtschaftliche Beschäftigung ausfüllten; das war blos während der Saat- und Erntetage der Fall gewesen, während in der ganzen übrigen Zeit stets zahlreiche Landbauer in den benachbarten industriellen Etablissements lohnende Verwendung ihrer im Ackerbau gerade überschüssigen Arbeitskraft fanden. Der Durchschnittsertrag der Industrien stellte sich um eine Kleinigkeit höher, als der der Landwirtschaft, und da im Mittel 40 Stunden wöchentlich gearbeitet wurde, so betrug der Wochenverdienst eines gewöhnlichen Handarbeiters von mäßigem Fleiße in dieser zweiten Jahreshälfte durchschnittlich 5¼ Pfd. Sterling.

Nächst der Landwirtschaft beanspruchte die Eisen- und Maschinenfabrikation die zahlreichsten Arbeitskräfte, ja, wenn man nicht die zeitweilig in Verwendung kommende Arbeiterzahl, sondern die überhaupt aufgewendeten Arbeitsstunden zum Maßstabe nimmt, so war diese Industrie der Landwirtschaft sogar stark voraus. Und dies ist nicht zum Verwundern, denn Maschinen verlangten und bestellten alle Associationen, um ihren Betrieb möglichst zu verbessern. In der alten Welt, woArbeitslohn und Arbeitsertrag grundverschiedene Dinge sind, besteht auch zwischen Rentabilität und theoretischer Vollkommenheit von Maschinen ein fundamentaler Unterschied. Um theoretisch brauchbar zu sein, muß eine Maschine bloß Arbeitskraft ersparen, d. h. die zu ihrer Herstellung und Betriebführung erforderliche Arbeit muß geringer sein, als die durch ihren Gebrauch zu ersparende. Der Dampfpflug z. B. ist dann eine theoretisch gute und nützliche Maschine, wenn die Fabrikation eines Dampfpfluges mit samt der Erzeugung des zu seiner Heizung erforderlichen Kohlenquantums weniger menschliche Arbeit verschlingt, als auf der anderen Seite beim Pflügen mit Dampf gegen das Pflügen mit Rindern gewonnen wird. Etwas anderes aber ist die Rentabilität einer Maschine — wohlverstanden außerhalb Freilands. Um rentabel zu sein, muß der Dampfpflug nicht Arbeitskraft, sondern Wert oder Geld ersparen, d. h. er muß weniger kosten, als die durch ihn ersparte Arbeitskraft gekostet hätte. Das ist aber da draußen mit nichten schon deshalb der Fall, weil die ersparte Arbeitskraft größer ist, als die zur Herstellung des Pfluges und der Kohle erforderliche. Denn während die Arbeit, die der verbesserte Pflug erspart, blos ihren „Lohn“ erhält, muß bei dem gekauften Pfluge und der gekauften Kohle neben der zu ihrer Herstellung erforderlich gewesenen Arbeit auch noch der aus drei Bestandteilen bestehende „Gewinn“, nämlich Grundrente, Kapitalzins und Unternehmerlohn, bezahlt werden. So kann es kommen, daß der Dampfpflug von seiner Entstehung bis zu seiner Abnützung 1 Million Arbeitsstunden erspart, selber aber mitsamt dem ganzen, zu seinem Betriebe erforderlichen Kohlenquantum bloß 100000 Arbeitsstunden verschluckt hätte — und dennoch höchst unrentabel ist, d. h. denjenigen, der gestützt auf die Sicherheit so riesiger Kraftersparnis ihn kaufen und benutzen wollte, den größten Schaden verursachte. Denn die Million ersparter Arbeitsstunden bedeutet eben nicht mehr, als eine Million ersparter Stundenlöhne, also beispielsweise ersparte 10000 Pfd. Sterling, wenn der Arbeitslohn bloß 1 Pfund für 100 Arbeitsstunden beträgt. An den zur Herstellung des Pfluges und der Betriebsmittel erforderlichen 100000 Arbeitsstunden, die für sich allein allerdings bloß 1000 Pfd. Sterling beansprucht haben mögen, haftet aber außerdem noch die Rente, welche die Besitzer der Eisen- und Kohlengruben einheben, der Zins, der für die investierten Kapitalien gezahlt werden muß und schließlich der Gewinn der Eisenfabrikanten und Kohlenerzeuger; all dies kann unter Umständen mehr betragen, als die Differenz von 9000 Pfd. Sterling zwischen den hier und dort aufgewendeten Arbeitslöhnen, und wenn es der Fall ist, verliert der abendländischeArbeitgeberGeld daran, daß er eine Maschine kauft, die tausend Prozent Arbeit erspart. Ganz anders bei uns; die lebendige Arbeit, die der Dampfpflugunserspart, ist Stunde für Stunde genau so viel wert,als die im Pfluge und in der Kohle steckende, bereits in Warenform verwandelte Arbeitszeit; denn in Freiland giebt es keinen Unterschied zwischen Arbeitsertrag und Arbeitslohn; in Freiland ist daher jede theoretisch brauchbare, d. i. jede wirklich Kraft ersparende Maschine zugleich notwendigerweise rentabel. Dies der Grund, warum in Freiland die Maschinenindustrie von so enormer, stetig zunehmender Bedeutung sein mußte. Die eine Hälfte unseres Volkes war damit beschäftigt, jene stählernen, von Dampf, Elektricität, Wasser, komprimierter oder verdünnter Luft in Bewegung gesetzten sinnreichen Werkzeuge herzustellen, mittels deren die andere Hälfte ihre Leistungsfähigkeit verhundertfachte, und notwendigerweise mußte sich daher bei uns in der Verwendung von Maschinenkraft eine Vielseitigkeit und Vollkommenheit entwickeln, von welcher man außerhalb der Grenzen unseres Landes keinerlei Vorstellung besitzt.

Die wichtigsten Einrichtungen, die noch vor Ablauf dieses ersten Jahres in Angriff genommen wurden, waren erstlich die Herstellung von Dampfpflügen und — vorläufig noch durch tierische Kraft bewegten — Säe- und Erntemaschinen, genügend zur Bearbeitung von 26000 Hektaren, die für die Oktoberernte unter den Pflug genommen werden sollten. Wir rechneten dabei, durch einmaligen Aufwand von 3½ Mill. Arbeitsstunden mindestens 3 Millionen Arbeitsstunden jährlich zu ersparen. Das wäre da draußen in der alten Welt für die solcherart überflüssig werdenden Arbeiter ein großes Unglück gewesen, ohne daß die Gesamtheit davon den geringsten Vorteil gehabt hätte; wir dagegen wußten für derart ersparte Arbeitsstunden vortreffliche Verwendung; sie wurden zu allerlei Veredlungsindustrien frei, für deren Produkte eben infolge der gewachsenen Ergiebigkeit der Arbeit die Abnehmer sofort gegeben waren.

Eine zweite, noch im Laufe des nächsten Jahres zu vollendende Arbeit war die Verbesserung der Kommunikationsmittel durch Ausbaggerung des Danaflusses von der Mahlmühle oberhalb des Edensees bis zum großen Wasserfall am Danaplateau, und durch Anlage einer das Danaplateau durchziehenden Eisenbahn. Daran sollten sich Seilbahnen auf einige der Keniavorberge zu Zwecken des Bergwerks- und Forstbetriebs schließen.

Daß alle bestehenden Industrien neuerlich vergrößert und eine stattliche Reihe neuer eingerichtet wurden, versteht sich von selbst. Erwähnt mag dabei werden, daß nur solche Fabriken in Edenthal oder am Oberlaufe des Dana angelegt wurden, die weder die Luft, noch das Wasser verdarben; die minder reinlichen Betriebe siedelten sich entweder am Ostende des Danaplateaus, hart am Wasserfalle, oder auch unterhalb desselben an. Später wurden Einrichtungen getroffen, die der Vergiftung der Wässer durch industrielle Abfälle ganz im Allgemeinen ein Ende machten.

Die Stadt Edenthal war auf 48000 Seelen angewachsen und deckte mit ihren 10600 Häuschen und Gärten, ihren zahlreichen großen, wenn auch immer noch im Holzbarackenstil gehaltenen öffentlichen Bauten, mehr als 16 Quadratkilometer. Die zu riesiger Zahl angewachsenen Rinderherden wie nicht minder die Pferde, Esel, Kamele, Elefanten und die neu importierten Schweine und feinen Schafsorten übersiedelten zum größeren Teile nach dem Danaplateau.

Schon zu Beginn des zweiten Jahres hatten uns unsere europäischen Bevollmächtigten angezeigt, daß die bei ihnen einlaufenden Anmeldungen sich in gewaltigen Dimensionen vermehrten. Die in den Zeitungen veröffentlichten Berichte aus Freiland — es waren inzwischen Korrespondenten einiger der größten europäischen und amerikanischen Journale bei uns eingetroffen — hatten die Auswanderungslust selbstverständlich in hohem Grade entfacht und wenn nicht alle Anzeichen trogen, hatten wir uns für das zweite Jahr unseres Aufenthalts am Kenia auf einen Zuzug von mindestens dem doppelten, wahrscheinlich aber von dreifachem Umfange, wie im ersten Jahre, gefaßt zu machen. Es mußte also für Beschaffung der erforderlichen Kommunikationsmittel Vorsorge getroffen werden. Da zahlreiche der bemittelten neuen Mitglieder einstweilen die Schiffe fremder Gesellschaften gegen Zahlung benutzten, anstatt darauf zu warten, bis auf unseren Schiffen die Reihe an sie käme, so war das Dringendste, für Vermehrung der Fahrgelegenheiten von Mombas ab zu sorgen. Es wurden daher schleunigst 1000 neue Wagen nebst der entsprechenden Anzahl von Zugtieren gekauft und successive vom März ab in Betrieb gesetzt. Gleichzeitig aber kaufte unser Londoner Bevollmächtigter sechs und kurze Zeit darauf noch vier weitere Dampfer von 4000-10000 Tonnen Laderaum, die zu unseren Zwecken umgebaut, je 1000 bis 3000 Passagiere faßten. Mit Hülfe dieser neuen Dampfer wurde zunächst der Verkehr über Triest verstärkt; die größten Schiffe kamen an dieses, zum Transport über Suez für ganz Mitteleuropa günstigst gelegene Ausfallthor; daneben aber wurde zweimal in der Woche eine Fahrt ab Marseille und einmal im Monat eine Fahrt ab San Franzisko über den stillen Ocean eingerichtet. Nachdem noch für alle Fälle eine dritte Serie von 1000 Wagen bestellt worden war, erachteten wir uns den Anforderungen des bevorstehenden zweiten Jahres gegenüber ausreichend gerüstet.

So standen die Dinge, als Demestre mit der Erklärung vor den Ausschuß trat, daß die primitive Art der Beförderung von Mombas ab angesichts der voraussichtlich auch in Zukunft anhaltenden gewaltigen Einwanderung unmöglich genügen könne. Wir müßten sofort an den Bau einer Eisenbahn von Edenthal an die Küste denken.

Alles, was Demestre zur Begründung seines Vorschlages sagte, war so richtig und einleuchtend, daß derselbe ohne Debatte einhellig angenommenwurde, ja, daß sich Jedermann insgeheim wunderte, ihn nicht schon längst selber gemacht zu haben. Es handelte sich jetzt nurmehr darum, die Trace der zukünftigen Eisenbahn festzustellen. In erster Reihe stand der alte Weg, durch Kikuja ins Massailand, durch dieses, den Kilima östlich umgehend über Tawenta und Teita nach Mombas. Eine zweite, möglicherweise viel günstigere Trace, ließ sich zwei Längengrade weiter östlich, aber gleichfalls nach Süden gerichtet und in Mombas die Küste erreichend, durch Kikuja ins Land der Ukumbani und dort das Flußthal des Athi bis Teita verfolgend, denken. Diese Trace konnte günstigenfalls eine Distanzverkürzung von nahe an 200 Kilometern mit sich bringen. Die dritte, kürzeste Route an den Ocean aber wäre die in streng östlicher Richtung, den Dana verfolgend, durch die Gallaländer an die Wituküste gewesen; hier konnte eventuell nahezu die Hälfte der Distanz erspart werden, denn in der Luftlinie waren wir östlich keine 450 Kilometer vom Meere entfernt.

Diese drei Alternativlinien sollten also näher untersucht werden, so genau, als es binnen wenigen Monaten möglich wäre; denn länger als höchstens ein halbes Jahr sollte mit dem Beginne der Bauarbeiten nicht gezögert werden. Die Tracierung der alten Route, die er schon ziemlich genau kannte, behielt sich Demestre vor; nach dem Athi und dem Dana wurden zwei andere tüchtige Ingenieure, begleitet gleich Demestre von einem Stabe nicht minder tüchtiger Kollegen, entsendet. Außerdem aber mußten diese beiden letzteren Expeditionen, da sie noch gänzlich unbekannte Gebiete mit wahrscheinlich feindlichen Einwohnern zu durchziehen hatten, wehrhaft gemacht werden. Sie waren je 300 Mann stark und hatten außer entsprechenden Repetirgewehren auch einige Kriegselefanten, Kanonen und Raketen mit sich. Überdies waren alle drei Expeditionen von einer kleinen Schar Naturforscher — unter diesen hauptsächlich Geologen — begleitet. Anfangs Mai zogen diese Expeditionen aus; womöglich noch vor der kleinen Regenzeit — im August — sollten sie zurück sein.

Die Haager Versammlung der „Internationalen freien Gesellschaft“ hatte, wie man sich erinnern wird, dem Ausschusse Generalvollmacht für die Dauer von zwei Jahren erteilt. Am 20. Oktober lief diese Frist zu Ende, und bis dahin mußte sich die Gesellschaft eine neue, endgiltige Verfassung geben, eine frei durch das Volk von Freiland gewählte Behörde die bisherigen Vollmachten des Ausschusses übernehmen. Dieser berief daher schon für den 15. September eine constituierende Versammlung, und zwar, da die Zahl der Bewohner Freilands zu groß war, als daß allesamt zu einer Beratung hätten vereinigt werden können, indem er das Land in 500, der Einwohnerzahl nach gleiche Sektionen teilte und jede Sektion zur Wahl eines Abgeordneten aufforderte. Diese derart zustande gekommene Repräsentantenversammlung erklärte er sofort zur vorläufigen Trägerin der obersten souveränen Gewalt und forderte sie auf, das Weitere zu verfügen, es ihr anheim stellend, ob sie ihn bis zu Ausarbeitung der Verfassung noch vorläufig in Funktion belassen, oder irgend eine neue, sofort zu schaffende Behörde mit der Geschäftsführung von Freiland betrauen wolle. Die Versammlung entschied sich nach kurzer Debatte einstimmig für das Erstere und beauftragte überdies den Ausschuß, einen Verfassungsentwurf vorzulegen. Da ein solcher für alle Fälle bereits fertig ausgearbeitet war, so konnte dieser Forderung sofort willfahrt werden. Dr. Strahl legte den Verfassungsentwurf namens des Ausschusses „auf den Tisch des Hauses“, dieses beschloß dessen Drucklegung und trat schon nach drei Tagen in die Beratung der neuen Verfassung. Auch diese Beratungen waren, angesichts der großen Einfachheit der vorgeschlagenen Grundgesetze und Ausführungsbestimmungen nicht sehr langatmig und schon am 2. Oktober konnten diese, einhellig approbiert, als solche verkündet, und in ihrem Geiste die neue Verwaltung in Kraft gesetzt werden.

Die Grundgesetze lauteten:

l. Jeder Bewohner Freilands hat das gleiche unveräußerliche Anrecht auf den gesamten Boden und auf die von der Gesamtheit beigestellten Produktionsmittel.

2. Frauen, Kinder, Greise und Arbeitsunfähige haben Anspruch auf auskömmlichen, der Höhe des allgemeinen Reichtums billig entsprechenden Unterhalt.

3. Niemand kann, sofern er nicht in die Rechtssphäre eines Anderen greift, in der Bethätigung seines freien individuellen Willens gehindert werden.

4. Die öffentlichen Angelegenheiten werden nach den Entschließungen aller volljährigen (mehr als 20jährigen) Bewohner Freilands ohne Unterschied des Geschlechts verwaltet, die sämtlich in allen, das gemeine Wesen betreffenden Angelegenheiten das gleiche aktive und passive Stimm- und Wahlrecht besitzen.

5. Die beschließende sowohl als die ausübende Gewalt ist nach Geschäftszweigen geteilt und zwar in der Weise, daß die Gesamtheit der Stimmberechtigten für die hauptsächlichen öffentlichen Geschäftszweige gesonderte Vertreter wählt, die gesondert ihre Beschlüsse fassen und das Gebahren der den fraglichen Geschäftszweigen vorstehenden Verwaltungsorgane überwachen.

In diesen fünf Punkten ist das Um und Auf des öffentlichen Rechts von Freiland niedergelegt; alles weitere ist nichts anderes, als das selbstverständliche Ergebnis oder die nähere Ausführung derselben. So ergeben sich die Prinzipien, auf denen die Associationen sich aufbauten — Anrecht des Arbeiters am Ertrage, Verteilung desselben nach der Arbeitsleistung und freie Vereinbarung mit höherwertigen Arbeitskräften — naturgemäß und notwendigerweise aus dem ersten und dritten Grundgesetze. Da jedermann über sämtliche Arbeitsmittel verfügte, so konnte niemand sich gedrängt sehen, auf den Ertrag der eigenen Arbeit zu verzichten, und da niemand gezwungen werden konnte, seine höheren Fähigkeiten anderen zur Verfügung zu stellen, so mußten diese höheren Fähigkeiten, sofern man ihrer zur Leitung der Produktion bedurfte, im Wege freier Vereinbarung entsprechende Verwertung finden.

Mit Bezug auf das im zweiten Absatze ausgesprochene Versorgungsrecht der Frauen, Kinder, Greise und Arbeitsunfähigen ist zu bemerken, daß dieses im Sinne unserer Grundsätze als Ausfluß der Wahrheit angesehen wurde, daß der Reichtum des Kulturmenschen nicht Produkt seiner eigenen, individuellen Fähigkeiten, sondern das Ergebnis der geistigen Arbeit zahlloser vorangegangener Generationen sei,deren Erbe dem Schwachen und Arbeitsunfähigen gerade so gebühre, wie dem Starken und Tüchtigen. Alles, was wir genießen, verdanken wir nur zu unendlich geringem Teile unserer eigenen Intelligenz und Kraft;auf diese allein angewiesen, wären wir arme, in tiefstem, tierischem Elend vegetierende Wilde; die reiche Hinterlassenschaft unserer Vorfahren seit unvordenklicher Zeit ist es, von welcher wir zehren, der wir neunundneunzig Hundertteile all unserer Genüsse verdanken. Ist dem aber so — und kein Zurechnungsfähiger hat dies jemals in Abrede gestellt — dann haben all unsere Geschwister Anrecht auf Mitgenuß der Erbschaft. Daß diese Erbschaft ohne unsere, der Starken, Arbeit unfruchtbar wäre, ist allerdings richtig, und unbillig, ja thöricht und undurchführbar wäre daher das Verlangen der schwächeren Geschwister nachgleicherTeilung. Aber geschwisterlichen, nicht auf das bloße Erbarmen, sondern auf Anerkennung ihres Erbrechts gestützten Anteil des dem gemeinsamen Erbgute — und es sei immerhin bloß durchunsereArbeit — abgewonnenen reichen Ertrages können sie fordern; sie stehen uns nicht als bettelnde Fremdlinge, sondern als erbberechtigte Familiengenossen gegenüber. Und unser, der stärkeren Geschwister eigenes wohlverstandenes Interesse verlangt die rückhaltlose Anerkennung dieses guten Rechtes jedes Angehörigen der menschlichen Familie. Denn unser eigenes Glück kann nicht gedeihen, wenn wir Geschöpfe, die Unseresgleichen sind, entwürdigen, zu Not und Schmach verurteilen. Gesunder Egoismus verbietet uns, dem Elend und seinen Kindern, den Lastern, irgend einen Schlupfwinkel inmitten von Unseresgleichen offen zu halten. Frei und „edelgeboren“, ein König und Herr dieses Planeten muß jeder sein, dessen Mutter ein menschliches Weib gewesen, sonst wird seine Not zu einem fressenden Geschwüre, welches um sich greifend den stolzen Bau auch unserer, der Starken, Herrlichkeit vergiftet.

So viel über das Versorgungsrecht im allgemeinen. Was aber speziell das den Frauen zugesprochene anlangt, so war bei diesem die fernere Erwägung maßgebend, daß das Weib seiner physischen und psychischen Beschaffenheit nach nicht zu aktivem Kampfe ums Dasein, sondern einerseits zu dessen Fortpflanzung, anderseits zu dessen Verschönerung und Veredlung bestimmt ist. So lange wir alle, oder doch die ungeheuere Mehrheit von uns allen, in unablässigem, jammervollem Kampfe mit des Lebens gemeinster, tierischer Notdurft uns quälten, konnte von Rücksicht auf die Schwäche und auf den Adel des Weibes keine Rede sein; die Schwäche konnte — gleich der jedes anderen Schwachen — nicht der Rechtstitel auf Schonung, sondern mußte zu einem Anreize der Unterjochung werden; der Adel des Weibes war geschändet — abermals gleich dem jedes rein menschlichen, wirklichen Adels. Eine Sklavin und ein käufliches Werkzeug der Lüste war das Weib ungezählte Jahrtausende hindurch — und die vielgerühmte Civilisation der letzten Jahrhunderte hatte daran dem Wesen nach nichts geändert. Auch unter den sogenannten Kulturnationen der Gegenwart blieb das Weib rechtlos, und was schrecklicher ist, es blieb, um seinDasein zu fristen, angewiesen darauf, sich dem ersten Besten zu verkaufen, der um seiner Reize willen die Verpflichtung übernahm, es zu „versorgen“. Diese von Recht und Sitte geheiligte Prostitution ist in ihren Wirkungen verheerender, als jene andere, ihr Wesen unverhüllt zur Schau tragende, die sich von ihr bloß dadurch unterscheidet, daß hier der schmähliche Handel nicht auf Lebenszeit, sondern für kürzere Frist geschlossen wird, für Jahre, Wochen, Stunden. Gemeinsam ist beiden, daß das süßeste, heiligste Kleinod der Menschheit, das Herz des Weibes, zum Gegenstande gemeinen Schachers, zu einem Mittel des Lebensunterhalts gemacht wird, und schrecklicher als die Prostitution der Straße ist die von Gesetz und Sitte geheiligte der Versorgungsehe, weil unter ihrem verpestenden Gifthauche nicht bloß Würde und Glück der jeweilig lebenden, sondern auch Saft und Mark der zukünftigen Geschlechter verdorren. Da die Liebe, jener geheiligte Instinkt, der bestimmt ist, das Weib in die Arme jenes Gatten zu führen, mit dem vereint es der kommenden Generation die tüchtigsten Mitglieder schenken könnte, zum Erwerbsmittel, dem einzigen das ihm offen stand, geworden, so mußte das Weib, um zu leben, sich — in sich aber die Zukunft der Rasse schänden.

Glück und Würde, wie das zukünftige Heil der Menschheit, erfordern daher im gleichen Maße, daß das Weib der entehrenden Notwendigkeit enthoben werde, im Gatten zugleich den Versorger, in der Ehe das einzige Rettungsmittel gegen materielle Not zu sehen. Aber auch gemeiner Arbeit darf das Weib nicht überwiesen werden. Auch das verbietet das Glück der jeweilig lebenden und die Tüchtigkeit der zukünftigen Generation in gleicher Weise. Die Gleichberechtigung des Weibes dadurch verwirklichen wollen, daß man ihm gestattet, im Broterwerb mit dem Manne zu konkurrieren, ist eben so nutzlos als verderblich; nutzlos, weil dem weiblichen Geschlechte als Ganzes genommen eine solche Befugnis, von welcher es nur in Ausnahmefällen wirklichen Gebrauch machen kann, doch nicht hilft; verderblich, weil das Weib mit dem Manne hier nicht konkurrieren darf, ohne seinen edleren schöneren Aufgaben untreu zu werden. Und diese Aufgaben liegen nicht etwa in der Verfolgung von Küche und Wäschespinde, sondern in der Pflege des Schönen in der gegenwärtigen Generation einerseits und der geistigen wie körperlichen Entwickelung des Nachwuchses anderseits. Das Weib muß daher nicht bloß in seinem eigenen, sondern ebenso im Interesse des Mannes und insbesondere in jenem der zukünftigen Geschlechter dem Kampf um des Lebens Notdurft gänzlich entrückt werden; es darf kein Rad im Getriebe des Broterwerbs, es muß ein Juwel am Herzen der Menschheit sein. Nur eine „Arbeit“ ist dem Weibe angemessen: die der Kindererziehung und allenfalls noch die Pflege von Kranken und Gebrechlichen. In der Schule und am Siechbett kannweibliche Zärtlichkeit und Vorsorge eine passende Vorschule für die Pflichten des späteren eigenen Hauses finden, und hier mag die alleinstehende Frau zugleich Erwerb suchen, sofern sie es wünscht. Als selbstverständlich darf gelten, daß im Sinne unserer Prinzipien jeder dem Weibe gegenüber geübte abwehrende Zwang durchaus verpönt war.Verbotenwar der Frau nicht, welches Gewerbe immer zu ergreifen, was denn in vereinzelten Fällen auch jederzeit geschah, insbesondere auf dem Gebiete der geistigen Berufe; aber die öffentliche Meinung in Freiland billigte dies eben auch nur in Ausnahmefällen, d. h. wenn hervorragende Fähigkeiten solches Thun rechtfertigten und es muß bemerkt werden, daß unsere Frauen in erster Reihe es waren, welche sich auf die Seite dieser öffentlichen Meinung stellten.

Daß der Versorgungsanspruch der Frauen um ein Vierteil geringer bemessen wurde, als derjenige der Männer — die konstituierende Versammlung bestätigte nämlich nicht bloß das Prinzip, sondern auch das bereits mitgeteilte Ausmaß der verschiedenen Versorgungsrechte — hat nicht in einer Minderbewertung des weiblichenAnspruchesseine Motivierung, sondern lediglich in der Thatsache, daß dieBedürfnissedes Weibes geringer sind, als die des Mannes. Wir gingen von der Ansicht aus, daß die Frau mit ihren dreißig Hundertteilen des durchschnittlichen Arbeitsertrages eines freiländischen Produzenten ebenso reichliches Auslangen finden werde, als ein versorgungsbedürftiger Mann mit seinen vierzig Hundertteilen; und die Erfahrung hat dies vollauf bestätigt.

Es hatte jedoch nicht bloß die alleinstehende Jungfrau oder Witwe, sondern auch die Ehefrau — wenn auch bloß den halben — Versorgungsanspruch. Das begründete sich dadurch, daß auch das verheiratete Weib nicht auf die Versorgung des Mannes angewiesen und dadurch in ein materielles Abhängigkeitsverhältnis zu diesem gebracht sein sollte. Da im Haushalte die Thätigkeit der Frau immerhin mit einem Teile ihres Eigenbedarfs zu veranschlagen ist, so bedurfte es, um dem Ehemanne die Versorgungslast abzunehmen, auch nur einer teilweisen Versorgung von Gesamtheitswegen. Mit dem beginnenden Kindersegen vermehrt sich die Familienlast neuerlich, und da diese abermals durch das Weib erwächst, so steigerten wir den Versorgungszuschuß insolange, bis er wieder die volle Höhe des Versorgungsanspruches der Frau, d. i. 30 Prozent erreichte.

Das vierte Grundgesetz, das allgemeine, auf volljährige Frauen ausgedehnte Stimmrecht, bedarf wohl keiner besonderen Erläuterung. Zu bemerken wäre hier nur, daß sich diese Bestimmung auch auf die in Freiland wohnenden Neger erstreckte, mit dem Beifügen jedoch, daß des Lesens und Schreibens Unkundige insofern von der thatsächlichen Ausübung politischer Rechte ausgeschlossen waren, als alle Abstimmungendurch eigenhändig auszufüllende Stimmzettel vorgenommen wurden. Wir gaben uns übrigens redlich Mühe, unseren Negern nicht bloß das Lesen und Schreiben, sondern auch eine Reihe anderer Kenntnisse beizubringen, und da dies im allgemeinen von gutem Erfolge begleitet war, so nahmen unsere schwarzen Brüder allmählich an allen unseren Rechten teil.

Näherer Erklärung bedarf dagegen Punkt 5 der Grundrechte, wonach die Gemeine ihr Beschluß- und Kontrollrecht über alle öffentlichen Angelegenheiten nicht durcheine, sondern durch mehrere, nach Verwaltungszweigen geordnete Körperschaften ausübte, die von der Gemeine auch ebenso gesondert gewählt wurden. Dieser Bestimmung verdankt die Verwaltung von Freiland ihre geradezu erstaunliche Sachkenntnis, das öffentliche Leben Freilands seine nicht minder beispiellose Ruhe und das Fehlen aller tiefergehenden, leidenschaftlichen Parteiungen. In den Staaten Europas und Amerikas besteht bloß die vollziehende Gewalt aus Männern, die unter Rücksicht auf ihre Sachkenntnis und Befähigung für jenen Zweig des öffentlichen Dienstes ernannt, respektive gewählt seinsollten, dem vorzustehen ihres Amtes ist. Selbst das ist nur mit sehr großen Einschränkungen der Fall, ja insbesondere den sogenannten parlamentarischen Verfassungen Europas und Amerikas gegenüber muß mit Recht behauptet werden, daß sie gerade an die Spitze der verschiedenen Verwaltungszweige Männer stellen, die nur zu oft von den wichtigen Angelegenheiten, denen sie vorstehen sollen, sehr wenig verstehen. Die Versammlungen, aus deren Mitte und durch deren Willen parlamentarische Minister zur Macht gelangen, sind in der Regel gänzlich außer Stande, durchweg sachkundige Männer zu berufen, schon ausdemGrunde nicht, weil sie solche häufig gar nicht in ihrer Mitte besitzen. Damit soll nicht gesagt sein, daß nicht selbst parlamentarische Schönredner und Berufspolitiker in der Regel immer noch mehr von ihrem Amte verstehen, als jene Günstlinge der Macht und des blinden Glücks, die in nichtparlamentarischen Ländern das Ruder führen — aber Sachverständige sind sie nicht, können sie nicht immer sein. Doch wie gesagt, die Organe der Exekutivesolltenes doch zum mindesten sein, es besteht die Fiktion, daß sie es seien, und ein Mann, der sich in irgend einem Fache rühmlich hervorthut, hat damit wenigstens einen — wenn auch thatsächlich ziemlich untergeordneten — Anspruch mehr, in diesem Fache Verwendung im öffentlichen Dienste zu finden. Für diegesetzgebendenKörperschaften des Abendlandes dagegen ist Sach- und Fachkenntnis nicht einmal prinzipiell ein Grund der Wahl. Die Männer, welche Gesetze erlassen und deren Ausübung zu kontrollieren haben, brauchen grundsätzlich von all den Angelegenheiten, auf welche sich diese Gesetze beziehen, nicht das Geringste zu verstehen. Das Vertrauen ihrer Wähler ist vom Grade dieses ihres Verständnisses inder Regel unabhängig, sie werden nicht als Fachmänner, sondern als „gesinnungstüchtige“ Männer gewählt.

Das aber hat einen doppelten Übelstand im Gefolge; es macht zunächst den öffentlichen Dienst mehr als irgend eine Privatangelegenheit zum Spielballe menschlicher Unwissenheit und Unklugheit; das Wort Oxenstiernas: „Du weißt nicht, mein Sohn, mit wie wenig Verstand die Welt regiert wird“, ist in weit höherem Maße, als allgemein geglaubt wird, ein wahres Wort; der durchschnittliche Grad von Klugheit und Sachkenntnis in zahlreichen öffentlichen Verwaltungszweigen der sogenannten civilisierten Welt, steht tief unter dem in den Privatgeschäften der nämlichen Länder gemeinhin anzutreffenden Durchschnittsniveau. Zum zweiten aber gestaltet diese, zugleich centralisierte und kenntnislose Organisation der öffentlichen Verwaltungszweige das Parteigetriebe zu einem leidenschaftlichen und erbitterten Kampfe, in welchem stets alles an alles gesetzt werden muß und in welchem beinahe niemals sachliche Erwägungen, sondern stets nur die vorgefaßten politischen Meinungen entscheiden. Unablässiger Kampf, stete, leidenschaftliche Erregung ist also die zweite, notwendige Folge dieser verkehrten Einrichtung.

Eine Änderung derselben ist aber schlechthin unmöglich, so lange die geltende soziale Ordnung in Kraft bleibt. Denn solange dies der Fall ist, fährt das allgemeine Wohl noch immer besser, wenn die öffentlichen Angelegenheiten von Unwissenden, ohne Rücksicht auf ihre Fachkenntnis Gewählten, verwaltet und kontrolliert werden, als wenn Fachleute von Beruf die Macht erhielten, in Sachen ihres Faches namens der Gesamtheit zu handeln. Das Interesse dieser wirklichen Fachmänner ist nämlich in der ausbeuterischen Gesellschaft dem der großen Masse nicht bloß häufig, sondern in der Regel entgegengesetzt. Man denke sich einen europäischen oder amerikanischen Staat, in welchem die Fabrikanten über Fabrikation, die Landwirte über Bodenproduktion, die Eisenbahnleute über Transportwesen, und so fort die sachkundigen Vertreter jedes Interessen-Zweiges über das sie zunächst interessierende Gebiet Gesetze machen, ausführen und überwachen könnten! Da in der ausbeuterischen Gesellschaft der Kampf ums Dasein auf gegenseitige Unterdrückung und Verdrängung gerichtet ist, so müßten die Folgen einer solchen „Verfassung“ für sie geradezu schrecklich sein, und in jenen, unter dem Sammelnamen der politischen Korruption bekannten Fällen, wo es vereinzelten Interessenkreisen gelang, ihren Willen dem der Gesamtheit unterzuschieben, überschritt auch thatsächlich die Schamlosigkeit der Ausbeutung alle Grenzen.

Anders in Freiland; bei uns giebt es keine dem Gesamtinteresse entgegenstehenden oder auch nur nicht vollkommen mit diesem harmonierenden Sonderinteressen. Produzenten z. B., die in Freiland auf denGedanken gerieten, ihren Gewinn dadurch zu erhöhen, daß sie den Import mit Zöllen belegten, müßten Blödsinnige sein; denn daß sie die Konsumenten zwängen, ihre Fabrikate höher zu bezahlen, würde ihnen nichts nützen — da sofort der Zufluß von Arbeitskraft ihren Gewinn wieder auf sein Durchschnittsniveau herabbrächte — dagegen würde ihnen allerdings schaden, daß sie allen andern Produzenten das Produzieren erschwert hätten, denn dadurch würde eben jenes Durchschnittsniveau der Gewinne, über welches sich ihr eigener niemals dauernd erheben kann, herabgedrückt worden sein. Und genau das nämliche gilt für alle unsere Interessenkreise. Dadurch, daß jeder derselben Jedem zugänglich ist, und daß Niemand das Recht und die Macht hat, einen irgendwo erwachsenden Vorteil für sich allein zu beanspruchen, sind wir in der glücklichen Lage, in allen Interessenfragen Jenen die Entscheidung anzuvertrauen, welche diezunächstInteressierten, also die Sachkundigsten sind. Dadurch aber gestalten sich Gesetzgebung und Verwaltung nicht bloß sachkundig im höchsten Grade, es verschwindet auch aus dem öffentlichen Leben jene leidenschaftliche Voreingenommenheit, die da draußen das charakteristische Merkmal des Parteigetriebes ist. Da überall wohlverstandenes gemeinsames Interesse und Vernunft entscheiden, so haben wir niemals Grund, uns zu erhitzen. Bei unseren Wahlen handelt es sich gar nicht darum, „einen Gesinnungsgenossen durchzubringen“, sondern höchstens um Meinungsverschiedenheiten darüber, welcher der Kandidaten wohl der Erfahrenste, Klügste sein möge. Und da die Fähigkeiten eines Jeden unter uns wegen der Organisation unserer gesamten Arbeit auf die Dauer unmöglich verborgen bleiben können, so sind Irrtümer in diesem, für unser öffentliches Leben allein maßgebenden Punkte kaum möglich.

Da die Konstituante die Zwölfteilung der Verwaltung beibehalten hatte, so gab es von da ab in Freiland neben den zwölf verschiedenen Exekutivbehörden — die in ihrem Wirkungskreise etwa mit den abendländischen Ministerien in Parallele zu stellen wären — zwölf verschiedene beratende, beschließende und überwachende, aus der allgemeinen Wahl hervorgegangene Versammlungen an Stelle der einheitlichen abendländischen Parlamente. Diese zwölf Versammlungen wurden sämtlich von der Gesamtheit aller Wähler gewählt, es hatte zum Mindesten jeder Wähler das Recht, bei allen Wahlen seine gleichgewichtige Stimme abzugeben; aber die Einteilung der Wahlkörper war verschieden, und die Wahlen fanden für jeden der zwölf Vertretungskörper gesondert statt; ein Teil derselben, nämlich die für die Geschäfte des Verwaltungspräsidiums und der Finanzen, für Versorgungswesen, Unterricht, Kunst und Wissenschaft, Sanitätswesen und Justiz, fand nach Wohnbezirken, die Wahlen in die anderen Vertretungskörper fanden nach Berufskategorien statt. Zu letzterem Zwecke waren die sämtlichen Einwohner Freilands je nach ihren Berufsgeschäften in zahlreiche größere oder geringere Wahlkörper geteilt,deren jeder, je nach der Zahl seiner Angehörigen einen oder mehrere Abgeordnete wählte; von ganz kleinen Berufsklassen waren je einige möglichst gleichartige zu je einem Wahlkörper zusammengelegt; die Zugehörigkeit zu den verschiedenen Wahlkörpern hing vom Belieben jedes Wählers ab, d. h. es konnte sich Jedermann — und ebenso selbstverständlich auch jede Frau — in eine ihm oder ihr genehme Berufsklasse eintragen lassen, und übte dann in dieser das Wahlrecht für die von diesen Klassen gewählten Vertretungskörper aus.

Die obersten Beamten der zwölf Verwaltungszweige wurden sodann je von den zwölf Vertretungskörpern ernannt; die Ernennung der anderen Beamten war Sache der Verwaltungschefs. In allen wichtigeren Fällen hatten diese alle den Vertretungskörpern vorzulegenden Maßnahmen vorher gemeinsam untereinander zu beraten.

Die Beratungen der verschiedenen Vertretungskörper fanden in der Regel gesondert und meist auch in verschiedenen Sessionsperioden statt; einzelne derselben waren in Permanenz, andere traten bloß einigemal im Jahr für wenige Tage zusammen; auch die Mitgliederzahl dieser Fachparlamente war verschieden; das schwächste derselben, das für Statistik, bestand bloß aus 30 Mitgliedern, die vier zahlreichsten zählten je 120 Mitglieder. Wenn Angelegenheiten, die mehrere Vertretungskörper gemeinsam interessierten, zur Sprache kamen, so traten die betreffenden Körperschaften zu gemeinsamen Sitzungen zusammen. Kompetenzstreitigkeiten waren unmöglich, da der bloße von Seiten welches Vertretungskörpers immer ausgesprochene Wunsch, an den Beratungen irgend eines anderen Teil zu nehmen, dazu genügte, um die betreffende Angelegenheit zu einer gemeinsamen zu machen.

Das naturgemäße Ergebnis dieser Organisation war, daß jeder Bewohner Freilands bloß an jenen öffentlichen Angelegenheiten teilnahm, von denen er etwas verstand oder doch zu verstehen glaubte, und daß er in jedem Verwaltungszweige jenem Kandidaten seine Stimme gab, der seiner Meinung nach der berufenste und befähigteste gerade für den fraglichen Verwaltungszweig war, was wieder zu naturgemäßen — abendländischem Begriffe nach allerdings schier unglaublichen — Folge hatte, daß jeder öffentliche Verwaltungszweig von den sachverständigsten und berufensten Männern in ganz Freiland verwaltet wurde. Und dabei entwickelte sich sehr bald eine höchst eigentümliche Art politischer Ehre, die gleichfalls sehr verschieden war von der überall anderwärts geltenden. Gilt es da draußen für „gesinnungstüchtig,“ der einmal erwählten Partei unterschiedlos durch Dick und Dünn zu folgen, ihr seine Stimme und seinen Einfluß zu leihen, gleichviel ob man von der Sache, um die es sich gerade handelt, etwas versteht oder nicht, so verlangt die politische Ehre eines Bürgers von Freiland zwar noch viel entschiedener, daß er seine Aufmerksamkeit und seinen Eifer den öffentlichenAngelegenheiten widme; die öffentliche Meinung verübelt es ihm aber höchlich, wenn er — gleichviel aus welchen Rücksichten — sich in solche Angelegenheiten mengt, von denen er offenbar nichts versteht, so daß streng genommen schon vom Wähler verlangt wird, daß er in jenen Verwaltungszweigen, bei denen er das Gewicht seiner Stimme geltend macht, einigermaßen Fachmann sei. Die Wahlen befinden sich daher durchweg in sehr guter Hand, Beeinflussung der Wählerschaften durch phantastische Vorspiegelungen oder Versprechungen wären, selbst wenn versucht, niemals von Erfolg. Es giebt keinen Wähler, der für sämtliche zwölf Vertretungskörper wählen würde; speziell die Frauen halten sich mit verschwindenden Ausnahmen fern von allen Wahlen, die nach Berufsklassen vorgenommen wurden; dagegen beteiligen sie sich sehr lebhaft an den nach Wohnbezirken stattfindenden; speciell bei denen für Unterrichtswesen geben ihre Stimmen den Ausschlag. Auch ihr passives Wahlrecht kommt zur Geltung und in den Vertretungskörpern für Versorgungswesen, Kunst und Wissenschaft, Sanitätswesen und Justiz sitzen häufig, in dem für Unterricht stets mehrere Frauen. An der Exekutive beteiligen sie sich niemals. Der Vollständigkeit halber mag noch erwähnt werden, daß die gewählten Abgeordneten für ihre Thätigkeit bezahlt werden und zwar erhalten sie für jeden Tag der Sessionsdauer je acht Stundenäquivalente.


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