Anhang.

(Pause.)

Ich bitte Sie nun noch einmal, mir eine Zeitlang Ihre Aufmerksamkeit zu schenken; zunächst um Ihnen die Tabellen etwas zu erläutern, in denen wir die wesentlichsten Zahlen unseres Geschäftsgangs und unserer Einrichtungen hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrages zusammengestellt haben[29].

Sie sehen aus diesen Ziffern, daß wir in den letzten drei Jahren eine wesentlich fortschreitende Entwicklung zu verzeichnen gehabt haben; die Jahresproduktion ist stetig gestiegen, das Betriebskapital ist entsprechend gewachsen, das gesamte Lohn- und Gehaltkonto hat ebenfalls beständig zugenommen; die darunter stehenden Ziffern zeigen Ihnen weiter, daß auch eine Zunahme des Durchschnitts-Arbeitseinkommens stattgefunden hat, jedenfalls gegenüber dem, was im Geschäftsjahre 1894/95 bestanden hat. Auch das laufende Geschäftsjahr kann mit dem Prädikat »gut« bezeichnet werden; Es waren mehrere Jahre vorangegangen, in denen ein verminderter Geschäftsgang eingetreten war, und wo wir, sollte der Betrieb nicht erheblich eingeschränkt werden, auf Vorrat arbeiten mußten. Mit dem Jahre 1894/95 war für uns diese absteigende Konjunktur überwunden; anderwärts ist sie noch viel härter empfunden worden. Wir haben dann in 6 Tagen der Woche bei täglich 9stündiger Arbeitszeit nicht mehr produziert, als wir gleichzeitig leicht verkaufen konnten. In den folgenden 3 Jahren, bis 1896/97, haben wir einen besonders guten Geschäftsgang gehabt. Das bedeutete für uns, daß wir Jahre gehabt haben, in denen die Arbeit unter dem Antrieb einer Mehrleistung stand. Wir haben sogar unsere Aufträge nicht in dem gewünschten Tempo erledigen können. Diese besonders guten Geschäftsjahre hatten natürlich zur Folge, daß die Mehrleistung auch eine größere Quote des Reingewinns herbeiführte.

Wenn Sie diese Ziffern unter 2 und 4 vergleichen, können Sie ersehen, wie hoch die allgemeinen Unkosten sein müssen.Diese allgemeinen Unkosten bleiben dieselben bis auf Material und Arbeitslohn, die infolgedessen einen besonders hohen Anteil am [d. h. Einfluß auf den] Reingewinn haben. So in sehr guten Geschäftsjahren. Ein schlechtes Geschäftsjahr wäre für uns ein solches, wenn wir 6 Tage und 9 Stunden arbeiten undmehrleisten, als wir verkaufen können, also Vorräte ansammeln müßten, und ein ganz schlechtes, wenn die Arbeit eingeschränkt werden müßte.

Wir haben also ein gutes und zwei sehr gute Geschäftsjahre hintereinander gehabt. Wenn die Ziffern in der ersten Reihe von 3 und 8 anscheinend einen Rückgang verzeichnen in dem durchschnittlichen Jahresverdienst aller Personen, so besagt das gar nichts; es drückt nur aus, daß in diesen Jahren sehr viele junge Leute hinzugetreten sind, die nur einen Wochenlohn von 5-6 M. haben, die aber doch als Personen zählen und in der Division die Ziffern herunterdrücken. Das Resultat ist, daß, wenn wir den Durchschnitt der beiden letzten Geschäftsjahre vergleichen mit dem vorhergehenden von 1894/95, in der Hebung des Einkommens der Arbeiter über 24 Jahre, deren Anzahl 393 beträgt, eine Steigerung von 170-180 M. jährlich eingetreten ist. Wenn Sie zu diesen Ziffern, die hier genannt sind, die Nachzahlungen hinzurechnen, welche im letzten Jahre 8 Proz., in diesem Jahre rechnerisch 4 Proz. (5 Proz. sind ausgezahlt worden) betragen haben, so ergibt sich eine durchschnittliche Steigerung des Jahreseinkommens gegen das erste Jahr von 180 M. Dabei muß berücksichtigt werden, daß in den beiden letzten Jahren 2 und 7 Arbeitstage, welche an Urlaub gewährt wurden, mit bezahlt wurden, was in den früheren Jahren nicht geschehen ist.

Diese Steigerung des Arbeitseinkommens um 180 M. pro Jahr summiert sich bei den 400 Personen, welche daran Anteil hatten, auf über 70000 M., d. h. in dem letzten Geschäftsjahre sind an unsere erwachsenen Arbeiter 70000 M. an Lohn mehr ausgezahlt worden, als nach dem Durchschnittssatz des guten Geschäftsjahres 1894/95. Daraus geht hervor, daß eine merkliche Steigerung des Arbeitseinkommens unserer Arbeiter eingetreten ist, und wir erblicken darin ein Zeichen erfreulichen Fortschritts, eine Hebung der wirtschaftlichen Lage unserer Arbeiterschaft.

Warum ist denn das nun nicht in jeder Art erfreulich? Das Kennzeichen, daß ein unerfreuliches Moment vorhanden ist, liegt darin,daß unsere Gewinnbeteiligung nicht mehr so arbeitet, wie es sein sollte. Unsere Gewinnbeteiligung hat in diesemJahre nur 4 bezw. 5 Proz. betragen, während wir im vorigen Jahre 8 Proz. auszahlen konnten; nach allem, was wir erwarten konnten, hätte sie aber mindestens 8-9 Proz. betragen müssen. Wir hatten unsere Bankiers schon angewiesen, daß sie uns nicht 40 000, sondern 80-90 000 M. bereit halten sollten.

Warum ist das, was wir erwartet haben, nun nicht eingetreten? An sich könnte uns das ja ganz gleich sein, ob der Mehrertrag der Arbeitsleistung sich erhöht durch Mehrzahlung im Laufe des Jahres oder durch Nachzahlung am Schlusse desselben. Aber der Umstand, daß die Gewinnquote kleiner geworden ist, hat uns darauf hingewiesen, daßirgend etwas nicht in Ordnungist. Nun hat aber unsere Gewinnbeteiligung einen ganz bestimmten Zweck in unserem Lohnsystem. Durch sie soll ein Teil des Arbeitsertrages, auf den jeder in einem guten Geschäftsjahre Anspruch hat, in der Form einer vom Geschäftsgang abhängig gemachten Quote gezahlt werden. Wenn wir nun aber ein zweifellos gutes Geschäftsjahr gehabt haben und diese Quote derartig gering ist, so funktioniert irgend etwas nicht richtig. Wir wollen unseren Geschäftsangehörigen durch die Gewinnbeteiligung nicht etwa eine Gratifikation gewähren oder ihnen ein Geschenk machen, sondern nur einen Teil des gesamten Arbeitsertrages, auf den sie Anspruch haben, in dieser Form auszahlen, weil wir denselben nicht in der Form eines entsprechend erhöhten Wochenlohnes, der nach unserem Statut dauernd und unwiderruflich ist, gewähren können.

Ein Betrieb, der seine Löhne beliebig festsetzen kann, vermag dieselben bei intensiver Arbeit und erhöhtem Gewinn entsprechend zu erhöhen, bei schlechtem Geschäftsgang aber auch wieder herabzusetzen. In unserem Betrieb aber ist dies nicht möglich, weil, wie ich schon gesagt habe,unsere Löhne unwiderruflich sind. Würden wir z. B. in einem guten Geschäftsjahr die Löhne erhöhen, so müßten sie in den folgenden mittelmäßigen oder schlechten Geschäftsjahren in der gleichen Höhe fortbezahlt werden. Wir haben einen Ausweg gefunden durch dieGewinnbeteiligung. In diesem Jahre ist aber in Form von Lohn und Gehalt ein größerer Teil ausgezahlt worden, als eigentlich recht und richtig war, und es hätte ein größerer Teil auf die Nachzahlung in Form der Gewinnbeteiligung fallen müssen.

Wie kommt es, daß dieser Umstand erst in diesem Jahre in die Erscheinung getreten ist? Unsere anfängliche Schätzung von 8 Proz. war ziemlich richtig auf Grund der Bilanz und der Norm,die schon in Anwendung gekommen ist. Die Erklärung ist darin gegeben: es ist im vorigen Jahre ein Umstand nicht zum Bewußtsein gekommen, der eine wesentliche Entscheidung bewirkt hat. Das Jahr 1895/96 hat noch unter den Nachwirkungen des früheren schlechten Geschäftsganges gestanden und zwar dadurch, daß noch Vorräte vorhanden waren, die erst in diesem Jahre verkauft wurden. Infolgedessen sind die Verkaufsziffern höher geworden als sie gewesen wären, wenn nur das, was wirklich produziert worden ist, Absatz gefunden hätte. Demzufolge war auch der Reingewinn ein bedeutend höherer, aber nicht auf natürliche Weise. Da dieser Umstand nicht bemerkt worden ist, hat er uns nicht zum Bewußtsein gebracht, daß eigentlich nur scheinbar ein normales Verhältnis vorhanden war, dazu angetan, schon im nächsten Jahre unsere Einrichtung der Gewinnbeteiligung nicht mehr funktionieren zu lassen.

Nun hat nachgeforscht werden müssen nach den Ursachen dieser auffälligen Erscheinung. Da haben wir uns überlegen müssen, inwieweit denn nun die durch diese Ziffern gekennzeichnete Lage unserer Betriebe den Anforderungen entspricht, welche nach den voraufgegangenen Erläuterungen der Normen und Grundsätze als Maßstab für unsere Betriebe zu gelten haben. —

[Hier, bei dem Vortrag der Rechnungen, ist das Stenogramm so unvollständig, daß es keinen erkennbaren Sinn ergibt. Cz.] —

nur 23 Proz. als Nettoanteil der Firma an dem Gesamtertrag der Arbeit, also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als verteilbar gekennzeichnet habe.

Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn unsere Einrichtungen nicht modifiziert werden, so würde im folgenden Jahre überhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden können. Der Anteil der Firma reduziert sich auf 29 zu 100, also auf 20 Proz. statt auf etwa 24 oder 25 Proz. Die allgemeine Konsequenz aus diesem ist, daß wir auf diese Prozente nicht kommen, als eine unerfreuliche Konsequenz ergibt sich ganz allgemein, daß wir bei einem guten Geschäftsgang schon angekommen sind an der Grenze, wo es heißt: bis hierher und nicht weiter, hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrags.

Es folgt daraus, daß wir in dem Bemühen, die wirtschaftliche Lage unserer Arbeiter zu verbessern, nicht mehr weiter gehen können, solange nicht die Verhältnisse auch anderwärts geändert werden — sonst käme es hinaus auf eine Verteilung dessen, was im Sinne meiner vorherigen Erklärungen in guten Geschäftsjahrennicht verteilt werden darf. Wir können unsere Arbeitszeit nicht weiter verkürzen, solange zu zwei Dritteilen oder mehr der anderen Betriebe auf demselben Industriegebiete noch 10 oder 12 Stunden gearbeitet wird[30]. Wir können nicht weitere Erleichterungen gewähren, auch den Mehrertrag der Akkordarbeit nach seinen jetzigen Normen nicht erhöhen, solange anderwärts die Akkordarbeit ungebunden ist, als sie nicht geregelt ist durch die Forderung des entsprechenden Mehrertrages. Wir können andere Erleichterungen nicht eintreten lassen, solange es anderwärts möglich ist, durch die Lehrlingszüchterei billige Arbeitskräfte zu erlangen und dadurch den Preis der Arbeit zu unterbieten. Denn wir können den Verkaufswert unserer Erzeugnisse nicht beliebig in die Höhe steigern, nicht weiter, als dieser Mehrwert von einer besonderen Organisation der Arbeit herrührt. Alles das hängt ab von dem Angebot ähnlicher Arbeit aus anderen Betrieben. Solange andere billiger arbeiten als wir, können wir nicht steigern. Wir können aber auch nicht versuchen, den Mehrwert unserer Erzeugnisse höher als auf 10 Proz. zu bemessen; denn wir würden dann gar bald die Erfahrung machen, daß die Abnehmer sich mit minderwertiger Ware begnügen. Wir müssen damit zufrieden sein, wenn wir unseren Organisationsgewinn auf der bisherigen Höhe von 10 Proz. halten können,weil wir uns mitten im allgemeinen Wettbewerb befinden und nicht auf einer Insel im indischen Ozean, die vielleicht jede Konkurrenz unmöglich machte.Wir sind mit dem, was wir leisten, unter solchen Gesichtspunkten an der Grenze der Möglichkeit angekommen, die wir ohne ernste Gefahr nicht überschreiten können.

Also die Quelle dieser Diskordanz liegt darin, daß trotz eines sehr guten Geschäftsganges die Verteilungsquote unter das erwartete und folgerichtige Niveau herabgegangen ist, so daß sich darin zweifellos eine Quelle vieler Abnormitäten herausstellte,namentlich aber ein Mißverhältnis in der Bezahlung der Akkordarbeit zur Zeitarbeit.

Leider ist unsere Lohnstatistik noch nicht eingehend genug[31], um ziffernmäßig nachweisen zu können, daß der größere Teil dieser Steigerung des Arbeitseinkommens (seit 1895 auf die beiden nächsten Jahre von 180 M. pro erwachsene Person) nur auf diejenigen kommt, welche mehr Gelegenheit hatten, im Akkord zuarbeiten. Welches der Akkordüberverdienst gewesen ist bezw. der Akkordabschlag, können wir nur in einzelnen Gruppen feststellen, aber nicht als vergleichbaren Durchschnitt für den ganzen Betrieb. Für einzelne Gruppen ist auch festgestellt worden, daß im Durchschnitt der Mehrertrag der Akkordarbeit gegenüber den Wochenlöhnen ganz außerordentlich hohe Prozente erreicht hat, in manchen z. B. 60 und 70 Proz., im Durchschnitt aber 40-50 Proz. Vollkommen zugeben will ich, daß dabei Wochenlöhne zugrunde gelegt sind, bei denen den Betreffenden nicht zugemutet werden kann, daß sie dauernd zu denselben arbeiten;nicht abzuleugnen ist indes, daß in dem bestehenden Verhältnis eine unbillige Bevorzugung der Akkordarbeit gegenüber der Lohnarbeit hinsichtlich ihres Anteils am Arbeitsertrag besteht. Dieser Anteil geht erheblich über das hinaus, was die Akkordarbeiter ihrer Anstrengung gemäß wirklich mehr verdienen dürften.

Es ist ein ganz anderes Verhältnis als das von 5 zu 6, welches ich vorhin beispielsweise angegeben habe, auch wenn wir nicht unsere Wochenlöhne, sondern andere Zeitlöhne zugrunde legen würden, die man schätzungsweise anerkennen könnte; solche Löhne, die unsere Arbeiter in unseren Betrieben festhalten würden, wenn sie dieselben dauernd erhielten. Das führt zu der Folgerung, daßin diesem System etwas geändert werden muß. Die praktischen Konsequenzen machen sich jetzt schon bei uns auf allerlei Art bemerkbar.Es findet sich bald niemand mehr, der ohne Maulhängen Zeitarbeit leisten will.Gar bald wird auch niemand mehr geneigt sein, Werkmeistergehilfe oder selbst Werkmeister zu werden, weil er dann nicht mehr so bezahlt werden könnte, wie als einfacher Akkordarbeiter.

Wenn das so bleibt und unsere festen Löhne stark in die Höhe getrieben würden, so würde das zur Folge haben, daß im nächsten Jahre von einer Gewinnbeteiligung überhaupt nicht die Rede sein könnte, ja, daß sogar der Anteil der Firma unter den Satz herunterginge, auf den sie in guten Jahren halten muß. Wir können also nicht auf diese Weise die Ausgleichung bewirken, deshalb muß es auf andere und zwarin der Weise geschehen, daß wir diese nicht gerechtfertigten Vorzüge der Akkordarbeit, welche in den letzten Jahren sich bemerkbar gemacht haben, in der angemessensten und schonendsten Art rückgängig machen. Das ist der Gesichtspunkt der von uns ausgesprochenen Absicht: daß wir die Vorteile der Akkordarbeit etwas einschränken werden, weil sie eine unverhältnismäßige Begünstigung bedeuten gegenüber denjenigen, welche im Zeitlohn arbeiten, denen wir aber keine Gelegenheit zur Akkordarbeit bieten können.

Ich glaube, mit dieser Erklärung die ganzen Mißverständnisse beseitigt zu haben.

Nun bleibt uns die weitere Frage: in welchem Maße ist eine Reduktion nötig, und wie soll diese ausgeführt werden, zur Beantwortung übrig. Das Maß dessen, was wir brauchen, ist gegeben dadurch, daß in guten Zeiten eine angemessene Quote verbleibt als Nachtragszahlung in Form der Gewinnbeteiligung. Diese Quote muß, wenn sie ihren Zweck erfüllt, in guten Jahren wenigstens 8-10 Proz. des im Laufe des Jahres gezahlten Lohn- und Gehaltkontos erreichen. Erreicht sie diese Höhe nicht und findet nur der kleinste Nachlaß statt, so ist das ein Zeichen dafür, daß mehr als zulässig war zur Verteilung gelangt ist. Wir werden die Ausgleichung nicht bewirken können durch Erhöhung des Zeitlohns, sondern durch Kürzung des Akkordlohns, um im nächsten Jahre statt 4 Proz. wenigstens 8-9 Proz. verteilen zu können bei gleich gutem Geschäftsgang. Nach unseren Überschlägen macht es sich nötig, die Akkordsätze um etwa 12 Proz. zu verkürzen; einzelne, welche besonders begünstigt sind, müssen sich auch 15 Proz. gefallen lassen, aber immer unter Berücksichtigung, daß sie am Schluß des Jahres, wenn der Geschäftsgang ein günstiger ist, 8-9 Proz. zurückerhalten. Dafür können wir natürlich keine Garantie leisten, denn es ist auch möglich, daß je nach dem Geschäftsgang nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen.

Wir wollen nun, daß eine diesen Zwecken entsprechende Neuregelung der Akkordsätze herbeigeführt wird. Ich muß Ihnen offen sagen, es würde mir sehr unliebsam sein, wenn man behaupten wollte, daß die Kürzung der Akkordsätze auf Rechnung der Arbeiter der Firma zugute käme.Die Firma hat davon keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe etwas abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten Arbeiterschaft wieder zugute.Ich sage das ausdrücklich, weil unsere geschäftliche Situation nicht eine solche ist, daß eine empfindliche Herabsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen stattfinden müßte. Wir haben ein Interesse daran, daß diese Bedingungen auch in der Zukunft bestehen bleiben; eine Herabsetzung wäre erst zu befürchten, wenn der Geschäftsgang sichbedeutend verschlechterte. Geradeweilkeine Zwangslage vorhanden ist, müßten es sich alle gefallen lassen, wenn sie aufgefordert werden, zugunsten des Ganzen ein kleines Opfer zu bringen. Die Einrichtungen lassen sich so modifizieren, daß die Firma auf jeden Vorteil verzichten muß.

Das ist also der Grundsatz. Für die Ausführung desselben bleibt gar nichts anderes übrig, als die jetzigen Akkordsätze zum Ausgangspunkt zu nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbstverständlich unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der einzelnen Gruppen. Es wird zugrunde gelegt werden der Verdienst im Zeitlohn, und die Akkordsätze werden so geregelt werden, daß unter den von mir schon näher bezeichneten Umständen ein Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem Zeitlohn erreicht werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von 60 000 Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere Gewinnbeteiligung wieder funktioniert. Die Regelung im einzelnen wird uns vorbehalten bleiben müssen, da dies zur Vermeidung von Härten in einzelnen Gruppen geboten ist.

Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche gemacht werden sollen, uninteressiert. Wir hätten als Vertreter der Firma gar kein Interesse, uns einzumischen in diese Regelung. Wir haben auch gar nichts dagegen, wenn Sie versuchen wollen, diese Frage auf dem Wege der Verhandlung unter einander auszumachen. Es würden da allerdings sehr komplizierte Sachen auszugleichen sein, und es müßten dabei hauptsächlich drei Bedingungen erfüllt werden: Erstens, die Diskussionen dürfen nicht während der Arbeitszeit geführt werden; zweitens, die Diskussionen müssen ruhig und sachlich geführt werden, damit der »Landfrieden« nicht gestört wird, und drittens müßte bis zum neuen Jahre eine provisorische Anordnung, die diesen Voraussetzungen entspricht, getroffen werden.

Ob Sie es mit einer Lohnkommission versuchen wollen, überlassen wir Ihrer Entscheidung; wir nehmen keine Stellung dazu. Wenn die Bedingungen erfüllt werden, und es zu einer Verständigung und besseren Regelung der inneren Zustände kommt, so ist das uns sehr angenehm. Es wird das Ziel aber nicht auf dem Wege einer Verständigung zu erreichen sein, da nun einmal ein Streit dieser Art nicht mit Fäusten, sondern mit Gründen ausgefochten wird. Deshalb muß eine unparteiische Instanz herangezogen werden. Wenn Streit entsteht, würden wir dazu Stellung nehmen müssen. Sie müssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden. Es gereicht mir zu einiger Genugtuung, daß unsere Einrichtungenderart getroffen worden sind, daß dieerforderlichen Unparteiischen existieren. Es sind das bei uns drei, wenn ich Schott nicht mitzähle, welche alle die Qualifikation dafür haben, vor allem die nötige Sachkenntnis besitzen, um den Maßstab für die Schätzung des relativen Wertes der verschiedenen Arbeitskategorien anlegen zu können. Sie eignen sich aber noch ganz besonders dadurch, weil sie kein Interesse daran haben, daß eine Gewinnbeteiligung herauskommt.Diese drei sind die Mitglieder der Geschäftsleitung. Wenn Sie versuchen, sich unter einander zu einigen, so werden Sie, wenn das Ergebnis der Verhandlungen kein glückliches ist, ein Schiedsgericht brauchen. Da können Sie dann zur Geschäftsleitung gehen, die jedenfalls unparteiisch ihren Spruch fällt.

Weil ich eben nicht annehmen kann, daß Sie die gewünschte Regelung unter sich vornehmen können, deshalb schlage ich Ihnen vor, daß Sie von vornherein darauf verzichten, und das akzeptieren, was wir vorläufig unter Vermeidung aller Unbilden und Härten nach bestem Gewissen anzuordnen gedenken.

Indem ich mich auf diese Angaben beschränke, möchte ich noch eine Bemerkung machen: wir verlangen nicht von Ihnen, und erwarten es auch nicht, daß diejenigen, welchen infolge dieser ganzen Erörterung der Mißverhältnisse und der ganzen Konsequenzen daraus, zugemutet werden soll, einen gewissen Vorteil abzugeben, dazu ein freundliches Gesicht machen. Aber was wir glauben erwarten zu können, ist, daß diejenigen, welche sich ärgern, das auf dieselbe Weise tun, wiewenn sie ein paar Stunden bei schönem Wetter spazieren gegangen sind und dann in einen Platzregen kommen. Sie sollen nicht grimmig sein und den Haß auf andere Menschen werfen; sondern sie müssen sich sagen in einem solchen Falle: wie gut war es doch, daß du wenigstens ein paar Stunden vorher Sonnenschein genießen konntest.Die an Sie gestellte Zumutung ist nicht eine solche, daß Sie ein wohlerworbenes Recht aufzugeben haben, sondern nur einen Vorteil, den Ihnen der Zufall ein paar Jahre hindurch gewährt hat, auf den Sie aber einen rechtlichen Anspruch nicht hatten. Ich wünsche also noch, daß Sie diese Tatsache, den Vorteil nur vorübergehend und nicht dauernd besessen zu haben, nicht zum Gegenstand von unsachlichen und unfreundlichen Diskussionen machen!

Damit möchte ich schließen.

1894/951895/961896/97Jahresproduktion1.Einzelverkaufswert (Katalogwert)1 776 0002 094 0002 401 0002.Netto-Verkaufswert1 505 0001 775 0002 035 0003.Betriebskapital am Schluß des Geschäftsjahres1 784 0002 006 0002 391 0004.Gesamte Lohn- und Gehaltszahlung642 700829 0001 060 0005.Löhne (Zeit- und Akkordlöhne)478 300628 600797 9006.Monatsgehalte164 400200 400262 5007.Verhältnis von Gehalt zur Summe von Lohn und Gehalt1:3,911:4,131:4,048.Durchschnittlicher JahresverdienstallerArbeiter(jugendliche einbegriffen)1110 (431 Personen)1175 (535 Personen)1133 (704 Personen)9.Durchschnittl. Jahreseinkommen aller über 18 Jahre alten Arbeiter(Zeitlohn und Akkord)—1343 (523 Pers.; 313 bezahlte Tage)1377 (558 Pers.; 313 Tage)10.Durchschnittl. Jahreseinkommen aller über 24 Jahre alten Arbeiter1384 (307 bezahlte Tage)1465 (317 Pers.; 313 Tage)1493 (393 Pers.; 313 Tage)11.Durchschnittl. Jahreseinkommen aller über 24 Jahre alten Arbeiter, die 3 Jahre oder länger im Betrieb1492 (307 Tage)1593 (224 Pers.; 313 Tage)1665 (238 Pers.; 313 Tage)

Fußnoten:[21]Das betrifft nur zwei oder drei für das Verständnis des Ganzen zum Glück unwichtige Stellen, von denen die eine, S. 150, wenigstens bruchstückweise wiedergegeben ist.[22][Der Niederschlag dieser Ausführungen ist enthalten in den »Erläuterungen zu Titel I und II des Statuts usw.«, die weiter unten abgedruckt sind.][23][Durch Ausgabe des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Cz.][24][s. Anhang.][25][soll wohl heißen: von der Stiftungsverwaltung. Cz.][26][Der erste Stiftungskommissar, spätere Staatsminister — zu der Zeit, von der hier die Rede ist, Regierungsrat im Kultusdepartement des Großh. Sächs. Staatsministeriums.][27][Im Betriebsjahre 1901/02 betrug sie rund 16000 M. Im Betriebsjahre 1904/05 rund 26000 M. Cz.][28][Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.][29][s. Anhang.][30][Die Arbeitszeit ist am 29. März 1900 auf 8 Stunden verkürzt worden. Cz.][31][Jetzt, seit mehreren Jahren, ist sie es. Cz.]

[21]Das betrifft nur zwei oder drei für das Verständnis des Ganzen zum Glück unwichtige Stellen, von denen die eine, S. 150, wenigstens bruchstückweise wiedergegeben ist.

[21]Das betrifft nur zwei oder drei für das Verständnis des Ganzen zum Glück unwichtige Stellen, von denen die eine, S. 150, wenigstens bruchstückweise wiedergegeben ist.

[22][Der Niederschlag dieser Ausführungen ist enthalten in den »Erläuterungen zu Titel I und II des Statuts usw.«, die weiter unten abgedruckt sind.]

[22][Der Niederschlag dieser Ausführungen ist enthalten in den »Erläuterungen zu Titel I und II des Statuts usw.«, die weiter unten abgedruckt sind.]

[23][Durch Ausgabe des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Cz.]

[23][Durch Ausgabe des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Cz.]

[24][s. Anhang.]

[24][s. Anhang.]

[25][soll wohl heißen: von der Stiftungsverwaltung. Cz.]

[25][soll wohl heißen: von der Stiftungsverwaltung. Cz.]

[26][Der erste Stiftungskommissar, spätere Staatsminister — zu der Zeit, von der hier die Rede ist, Regierungsrat im Kultusdepartement des Großh. Sächs. Staatsministeriums.]

[26][Der erste Stiftungskommissar, spätere Staatsminister — zu der Zeit, von der hier die Rede ist, Regierungsrat im Kultusdepartement des Großh. Sächs. Staatsministeriums.]

[27][Im Betriebsjahre 1901/02 betrug sie rund 16000 M. Im Betriebsjahre 1904/05 rund 26000 M. Cz.]

[27][Im Betriebsjahre 1901/02 betrug sie rund 16000 M. Im Betriebsjahre 1904/05 rund 26000 M. Cz.]

[28][Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.]

[28][Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.]

[29][s. Anhang.]

[29][s. Anhang.]

[30][Die Arbeitszeit ist am 29. März 1900 auf 8 Stunden verkürzt worden. Cz.]

[30][Die Arbeitszeit ist am 29. März 1900 auf 8 Stunden verkürzt worden. Cz.]

[31][Jetzt, seit mehreren Jahren, ist sie es. Cz.]

[31][Jetzt, seit mehreren Jahren, ist sie es. Cz.]

Vortrag in der Versammlung des Freisinnigen Vereins am 27. Oktober 1898.(Beilage zum Jenaer Volksblatt, Nr. 256 vom 1. November 1898.)

Meine Herren! Das Thema meines Vertrags ist kein im engeren Sinne politisches. Die Bestrebungen der auf wirtschaftliche Selbsthilfe gerichteten Genossenschaften knüpfen sich nicht an ein bestimmtes Parteiprogramm. Angehörige der verschiedenen politischen Parteien können in ihrer Stellungnahme zu jenen Bestrebungen Hand in Hand gehen, wie auch umgekehrt diese Stellungnahme innerhalb derselben Partei öfters verschieden befunden wird. Indes sind gerade die linksstehenden politischen Parteien von jeher der genossenschaftlichen Selbsthilfe kräftige Stützen gewesen — wie schon die NamenSchulze-Delitzschunter den Alten,Max Hirschunter den Jüngeren bezeugen. Es versteht sich also ganz von selbst, daß unser Verein Interesse nimmt an den Vorgängen, die das Genossenschaftswesen berühren, und daß wir die Fragen diskutieren, die mit bezug hierauf kürzlich auch bei uns in Jena aktuell geworden sind.

Um was es sich dabei handelt, wissen Sie alle. Der hiesige Gewerbeverein will, auf Anregung der Kramerinnung, bei den Gemeindebehörden den Erlaß eines Ortsstatuts beantragen, welchesKonsumvereinen eine Sonderbesteuerung, und zwar eine Umsatzsteuer, auferlegt. Ich habe also in meinem Referat Stellung zu nehmen zu diesem Antrag, zu seiner Tendenz und zu seiner Begründung, und daran Kritik zu üben, falls dazu Veranlassung vorliegt.

Meine Kritik wird etwas scharf ausfallen — das bringen die Umstände so mit sich. Deshalb ist es mir besonders erwünscht, mich auf Tatsachen berufen zu können, die glaubhaft machen, daß meine Stellungnahme völlig frei ist von persönlicher Animosität gegen die Vertreter des gegnerischen Standpunktes — daß meine Kritik sich also lediglich gegen diesen Standpunkt richtet, nicht gegen die beteiligten Personen. Mit vielen von diesen stehe ich nämlich auf ganz gutem Fuß, vielen davon bin ich ein guter alter Kunde. Denn ich halte darauf, daß in meinem HaushaltalleBedürfnisse, die in der Art, wie ich sie brauche, in Jena im Verkehr sind, von hiesigen Geschäftsleuten entnommen, nicht in Postpaketen aus Leipzig oder Berlin oder sonst woher bezogen werden. Und ich habe keine persönliche Sympathie fürdieKonsumvereine, die darauf ausgehen, die Vorteile des Genossenschaftswesens just den Wohlhabenden recht dienstbar zu machen. Nicht als ob ich etwa diesen das Recht hierzu bestreiten wollte; das Recht gestehe ich allen zu. Ich meine aber, daß nicht jeder von jedem beliebigen Recht auch jeden beliebigen Gebrauch machen müsse, ohne Rücksicht darauf, wie andere dadurch berührt werden. In dem Interessenkampf, den die fortschreitende Umgestaltung der Wirtschaftstätigkeit und der Wirtschaftsformen mit sich bringt, sollten meiner Meinung nach gerade die besser situierten Kreise Teilnahme bekunden für die Lage solcher Erwerbsgruppen, die dabei zwischen Hammer und Amboß geraten sind, und sollten, unter freiwilligem Verzicht auf manche Vorteile, lieber mildernd und ausgleichend zu wirken suchen, statt zur Verschärfung der Schwierigkeiten beizutragen.

Für den vorliegenden Fall ist indes die Stellungnahme durch ganz andere Rücksichten gegeben. Denn es handelt sich um den Versuch, dieGemeindezu einseitiger Parteinahme in dem Interessenstreit zwischen verschiedenen Gruppen der Gemeindeangehörigen zu verleiten — um die Absicht, die Machtmittel der Gemeinde in Bewegung zu setzen zugunsten der einen Gruppe gegen die andere, und zwar zugunsten des stärkeren Teils, auf Kosten des schwächeren Teils. Der Konsumverein, der in Jena dem Kleinhandel Abbruch tut, ist keine Veranstaltung der Wohlhabenden; er dient ausschließlich den Interessen der kleinen Leute. Und wie wenig die Angehörigen der Kramerinnung und der ihr nahestehenden Erwerbskreise auf Rosen gebettet sein mögen — so viel ist sicher, daß ihre wirtschaftliche Position im Durchschnittimmer noch viel günstiger ist als die durchschnittliche Wirtschaftslage derjenigen Klassen, die vermittels des Konsumvereins eine Besserung erstreben.

Was nun die Kritik des vorher erwähnten Antrages auf Einführung einer Umsatzsteuer für Konsumvereine anlangt, so ist mir in diesem Punkt mein Referat außerordentlich erleichtert durch zwei vorzügliche Artikel, die das »Jenaer Volksblatt« in der Dienstag- und Mittwoch-Nummer voriger Woche unter dem Titel »Gewerbeverein contra Konsumverein« gebracht hat. Die Bedeutung dieser Artikel liegt darin, daß sie die Verteidigung der bedrohten Interessen wieder auf einen festen und sicheren Rechtsboden stellen, nachdem bei der Diskussion innerhalb des Gewerbevereins in diesem Punkt ein Fehler begangen worden war. In dieser Diskussion haben nämlich Verteidiger der Konsumvereins-Interessen zu einem Zugeständnis sich verleiten lassen, welches schon ein Preisgeben des korrekten Rechtsstandpunktes einschließt. Sie haben, augenscheinlich verblüfft durch die emphathische Betonung der angeblichen »Gerechtigkeit« der geforderten Umsatzbesteuerung, auf das neue weimarische Steuergesetz verwiesen, nach welchem vom 1. Januar 1899 ab auch Konsumvereine auf ihre Dividenden etc. besteuert werden sollen, und haben erklärt, daß durch diese jetzt bevorstehende Besteuerung der Gerechtigkeit nunmehr entsprochen sei.Dasaber ist absolut verfehlt. Ganz im Gegenteil — dieses Steuergesetz ist schon der Anfang und das Vorbild der grobenUngerechtigkeit und der tendenziösen Parteinahme, die in gleichem Sinne weiter fortzusetzen jetzt von der Gemeinde verlangt wird. Die angezogenen Artikel des »Jenaer Volksblatts« haben das Verdienst, dieses klipp und klar darzulegen. Sie zeigen, daß ein Konsumverein, sofern er seinem statutarischen Zweck gemäß als Einkaufs-Genossenschaft verfährt und die Abgabe der eingekauften Waren auf seine Mitglieder beschränkt, keinen Gewinn haben kann, also keine »Einnahme« im steuerrechtlichen Sinne. Was ein solcher Verein am Ende des Jahres unter dem Namen einer Dividende seinen Mitgliedern auszahlt, ist nur das Geld, was er im Lauf des Jahres den einzelnen bei der Verteilung der Waren zuviel abgenommen hat — aus Gründen der Zweckmäßigkeit und zur Sicherung einer geordneten Finanzwirtschaft, es ist aber kein »Gewinn«, den der Verein wirklich gemacht hätte. Und für das einzelne Mitglied ist die Dividende, die es vom Verein empfängt, ebenfalls kein »Gewinn«, d. h. kein neuer Erwerb, sondern lediglich dieMinderung an Ausgaben, die es dadurch erreicht, daß es seine Bedürfnisse in Gemeinschaft mit anderen im großen eingekauft und bar bezahlt hat. Alle Einkommenbesteuerung hat nun bisher streng die beiden Grundsätze respektiert: erstens, daß lediglich derErwerbsteuerpflichtig sei, nicht die Ersparnis an Ausgaben, die einer haben kann, indem er sich besser einrichtet als ein anderer; zweitens, daß jeder Erwerb nur einmal zu besteuern sei, nicht ein und derselbe Erwerb ein und derselben Person unter anderem Namen zum zweiten Male herangezogen werden dürfe. Gegen beide Grundsätze verstößt aber die Einkommenbesteuerung, die das neue Weimarische Gesetz von jetzt ab den Konsumvereinen auferlegt. Denn diese Besteuerung trifft keinen Erwerb, sondern trifft die Ersparnis an Ausgaben; und sie ist eine Doppelbesteuerung, weil die Ersparnis, die in Form der Dividende den Mitgliedern des Konsumvereins erwächst, von jedem einzelnen schon vorher als Teil seines Erwerbs steuerpflichtig gewesen und versteuert worden ist. Was einer in seinen Ausgaben ersparen kann, muß er doch schon besitzen; also muß er es auch als Erwerb oder Einkommen schon versteuert haben. Die landesgesetzlich jetzt eingeführte Besteuerung der Konsumvereine für Staat und Gemeinde ist also, weit davon entfernt, einer Gerechtigkeitsforderung zu entsprechen, selbst schon eine Ausnahmemaßregel, eine willkürliche Sonderbesteuerung derjenigen Volkskreise, die durch den Anschluß an eine Einkaufsgenossenschaft Erleichterung ihrer Wirtschaftsführung suchen.

Dieser Charakter der Ausnahmemaßregel und der Willkür kommt im neuen Weimarischen Steuergesetz auch sehr prägnant zum Ausdruck. In § 4 dieses Gesetzes sind unter 6 Nummern alle diejenigen aufgezählt, die einkommensteuerpflichtig sein sollen, und die letzte Nummer besagt:

6. Gesellschaften und Genossenschaften, welche auf Gegenseitigkeit beruhen und ihren Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre Mitglieder beschränken, jedoch nur hinsichtlich ihres Einkommens aus Grundbesitz im Großherzogtum.

6. Gesellschaften und Genossenschaften, welche auf Gegenseitigkeit beruhen und ihren Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre Mitglieder beschränken, jedoch nur hinsichtlich ihres Einkommens aus Grundbesitz im Großherzogtum.

Nun fällt ein Konsumverein zweifellos unter den Begriff einer »Genossenschaft, die auf Gegenseitigkeit beruht und ihren Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre Mitglieder beschränkt«. Jedermann muß also aus der Bestimmung unter Nr. 6 entnehmen, daß ein solcher Verein nur auf etwaiges Einkommen aus Grundbesitz zubesteuern sei. Ja wohl! — aber unmittelbar vorher in § 4 steht ein besonderer Absatz:

5. Konsumvereine.

5. Konsumvereine.

Die unvermittelte Aufeinanderfolge beider sich widersprechenden Bestimmungen des Gesetzes schlägt sogar der Logik ins Gesicht. Man weiß aber, wie das gekommen ist. In der Regierungsvorlage hat Nr. 5 nicht gestanden; erst der Landtag hat sie nachträglich eingeschoben. Die Regierung hat den korrekten Standpunkt vertreten, daß Besteuerung einer Einkaufsgenossenschaft steuerrechtlicher Nonsens sei. Der Landtag aber will »Mittelstandspolitik« getrieben wissen. Und die bringt es mit sich, daß man die Ersparnisse derkleinenLeute, die zu Konsumvereinen zusammentreten, besteuert, weil diese Ersparnisse angeblich dem Erwerb anderer, nämlich der Krämer, vorenthalten werden. Die Ersparnisse der Reichen, die jährlich Tausende auf die hohe Kante legen und dadurch dem Konsum anderer entziehen, die besteuert man nicht.Dasnennt sich Mittelstandspolitik.

Bei dem Antrag des Gewerbevereins handelt es sich nun nicht einmal um diese landesgesetzliche Einkommenbesteuerung. Der Antrag verlangt vielmehr, daß dem Konsumverein neben der Einkommensteuer auf seinen angeblichen Gewinn für Staat und Gemeinde noch eine Extrasteuer auf denUmsatzdurch Ortsstatut auferlegt werde, daß also die Gemeinde eine Art von Oktroi einsacken solle auf alles, was hiesige Einwohner von Waren und Gebrauchsartikeln durch gemeinsamen Einkaufmittelsdes Konsumvereins beziehen. Die Gutmütigen wollen diesen Oktroi auf 2 Proz. des Umsatzes, d. h. des Verkaufswertes, beschränken, die Schneidigen unter den Verfechtern des Antrags wollen 3 Proz. erhoben wissen. Das letztere wäre der Prozentsatz, zu welchem die Gemeindesteuer die größeren Einkommen heranzieht. Der Konsumverein, also die Gesamtheit der zu gemeinsamem Einkauf vereinigten Personen, soll hiernach, wenn er im ganzen für 200 000 Mk. Waren einkauft und an seine Mitglieder verteilt, dafür eineExtrasteuer entrichten in gleicher Höhe wie ein Kaufmann, der einen Jahresgewinnvon 200 000 M. erzielt. Er soll also seinen ganzen Umsatzwie Gewinnversteuern, neben der Steuer, die ihm landesgesetzlich auf seine angebliche Dividende auferlegt wird. Nun — ich glaube, es genügt, den steuerrechtlichen Widersinn schon dieser Dividendenbesteuerung nachgewiesen zu haben, um die Ungeheuerlichkeit des Verlangens nach nochmaliger Sonderbesteuerung ohne jedes weitere Wort gekennzeichnet zu wissen.

Das Schikanieren der Konsumvereine ist ja nun nichts Neues mehr; im Königreich Sachsen sind dafür schon viele Beispiele gegeben. Für das Vorgehen in Jena ist aber zweierlei charakteristisch, wodurch der Anlauf der hiesigen Mittelstandspolitiker das Gepräge einer gewissen, anderwärts nicht zu findenden Originalität erhält.

Erstens: daß man hierkeineUmsatzsteuer will, sondern nur eine Einkommensteuer »bemessen nach dem Umsatz«. Jedes Kind weiß freilich, daß Umsatz einerseits und Einkommen, d. h. Gewinn aus dem Umsatz, anderseits in gar keiner Beziehung zu einander stehen, weil das eine beliebig groß und gleichzeitig das andere beliebig klein sein kann. Der Gedanke ist also höchst originell, unserem Gemeinderate das Problem aufzugeben, daß er das eine nach dem andern »bemessen« solle — und zwar, genau betrachtet, ein Einkommen, das überhaupt nicht existiert, nach einem Umsatz, der bei einem Konsumverein auch nicht existiert. Denn »Umsatz« im vernünftigen kaufmännischen Sinn kann niemand mit sich selbst haben, kann also auch eine Genossenschaft nicht haben, die Waren nur einkauft, um sie selbst zu verbrauchen, nicht um sie an andere weiterzugeben. — Man darf gespannt darauf sein, wie der Gemeindevorstand diese harte Nuß knacken wird. Der Vorschlag an sich aber zeugt schon von bösem Gewissen. Man hat den Mut nicht, offen und direkt die Umsatzsteuer zu fordern — damit wäre doch allzusehr der Katz die Schelle angehängt. Also sucht man ein Mäntelchen in der unschuldiger klingenden Forderung einer Einkommensteuer.

Zweitens ist für die Jenaer Mittelstandspolitik charakteristisch, daß sie ihre Prätensionen unter die Parole stellt: gleiches Recht für alle! — was zu tun man anderwärts sich noch nicht getraut hat. Also: gleiches Recht für alle! — weil alle anderen Bürger nur besteuert werden auf ihr Einkommen, ihren Erwerb, sind Konsumvereinsmitglieder zu besteuern auf ihre Ersparnisse; und ferner: gleiches Recht für alle! — weil alle Kaufleute nur besteuert sind auf ihren Gewinn, muß ein Konsumverein besteuert werden auf seinen Umsatz! — Dem einen Kommentar hinzuzufügen, wäre überflüssig. Wenn man also nicht annehmen will, daß die Berufung auf das Recht der reine Hohn hat sein sollen, ist es immerhin noch erfreulich, in den Kreisen des Gewerbevereins den gutenalten Grundsatz: gleiches Recht für alle! so hoch gehalten zu sehen. Das verdient alle Sympathie, zumal in Steuersachen. Vielleicht übt der Gewerbeverein nach diesem Grundsatz auch einmal Kritik an dem notorischen Bestreben hiesiger Geschäftsleute, bei der Steuereinschätzung sich und ihre Freunde auf lächerlich kleines Einkommen veranlagt zu sehen — unter Hinweis darauf, daß doch die anderen, die der Steuerfiskus leichter fassen kann, ihren Erwerb auf Heller und Pfennig versteuern.

Überlassen wir aber nunmehr das steuerrechtliche Ungeheuer seinen Widersprüchen und fragen wir uns noch: welchen Zweck kann der Antrag haben? welche Absicht können die Antragsteller damit verfolgen wollen?

Daß die geforderte Besteuerung des Konsumvereins den hiesigen Kleinhändlern einen Vorteil bringen werde, kann ernsthaft niemand glauben. Da der Verein bei Abgabe der Waren zu den ortsüblichen Detailpreisen seinen Mitgliedern jetzt 10 Proz. gewährt, so ersparen die Mitglieder jetzt 10 Proz. auf ihren Verbrauch, wenn sie nicht bei den Kleinhändlern kaufen. Durch das geforderte Ortsstatut würde nun allerdings, bei 3 proz. Umsatzsteuer, diese Ersparnis auf 7 Proz. sich mindern. Wird aber wohl ein einziger deshalb vom Verein abgehen und einen Vorteil von 7 Proz. verschmähen, weil er nicht mehr 10 Proz. haben kann? Und wird auch nur ein einziger, der sonst dem Verein beitreten möchte, das unterlassen, weil eine Ersparnis von nur 7 Proz. ihm nicht mehr die Mühe lohnt?

Auf eine Verbesserung der Lage des Detailhandels in Hinsicht auf die Konkurrenz des Konsumvereins kann also der Antrag keinesfalls abzielen. Mit Forderungen der ausgleichenden Gerechtigkeit läßt er sich aber vollends nicht rechtfertigen; denndiesestehen ihm schnurstracks entgegen. Der Antrag dient daher weder einem materiellen Interesse seiner Befürworter, noch einem idealen Interesse der Allgemeinheit; das einzige, was er bezwecken und erreichen kann, ist: den Mitgliedern des Konsumvereins Nachteil, Schaden zuzufügen — sie zu strafen dafür, daß sie von den Rechten und Vorteilen der Genossenschaftsbildung Gebrauch zu machen sich erkühnen. Das beantragte Ortsstatut müßte also, falls es erlassen wird, den Titel führen: »Ortsstatut zur Schädigung des Konsumvereins.«

Wenn jemand etwas anstrebt, was ihm selbst nichts nützt und was auch nicht der Gerechtigkeit dient, sondern lediglich einemandern Schaden zufügt, so bezeichnet man das Motiv dessen mit dem Wort »Bosheit«. Vielleicht aber nehmen die Vertreter des Besteuerungsantrages Veranlassung, um wenigstens dieses Odium abzuwehren, den Antrag nachträglich noch so zu modifizieren, daß dabei ein Vorteil für die Kleinhändler herausschaut. Das könnten sie auf zweierlei Art. Wenn sie nämlich statt der 3 Proz. mindestens 10 Proz. Umsatzsteuer verlangen wollten, so würde ihnen wirklich genützt werden können. Denn damit wäre in der Tat dem Wettbewerb des Konsumvereins mit den Krämern die Spitze abgebrochen, der Vorteil des Genossenschaftswesens gegenüber dem Detailhandel wäre eliminiert, und die Krämerinnung könnte nunmehr von dem Ortsstatut eine wirkliche Besserung ihrer Geschäfte erwarten. Falls man aber sich nicht getraut, eine so hohe Besteuerung zu fordern, bliebe noch ein anderer Weg übrig, um zu einem Vorteil zu gelangen. Man müßte dem beabsichtigten Antrag noch einen Zusatz beifügen, etwa des Inhaltes: »Mehr als 3 Proz. Steuer auf den Umsatz kann man nicht gut beantragen. Uns, den Detaillisten, ist damit indes nichts genützt, denn dabei wird die Schädigung, die der Konsumverein uns zufügt, noch genau dieselbe bleiben. Nun soll doch aber die Maßregel dem »Mittelstand« dienen, nämlich uns. Wir setzen also als selbstverständlich voraus, daß die 4-6000 Mark, die der Gemeinderat künftig dem Konsumverein jährlich abknöpfen wird, nicht im Stadtsäckel verbleiben, sondern der Krämerinnung zur Verteilung an ihre Angehörigen überwiesen werden.« — Durch jene Abänderung oder diese Ergänzung wäre der Antrag wenigstens unter ein vernünftiges Motiv gestellt; ohne das eine oder das andere hat er nicht einmal das für sich.

Der Kritik scheint damit genug getan. Ich komme also nunmehr zu der Frage: Was kann der Konsumverein tun, um die ihm, d. h. seinen Mitgliedern, drohende Schädigung abzuwenden?

Zunächst wird man sich noch mit dem Gedanken trösten können: das neue Ortsstatut ist ja noch nicht da, und es ist wohl auch noch fraglich, ob der Gemeinderat den Antragstellern den Gefallen tun wird, es zu beschließen. — Daß unsere Stadtväter die ihnen vorgehaltene neue Steuerquelle alssolchemit besonderem Wohlgefallen betrachten sollten, ist wohl kaum anzunehmen. Der Stadtsäckel kann freilich Geld immer brauchen. Aber ein Extraoktroi von 4-6000 Mark jährlich auf den Konsum gerade der wenigst bemittelten Bevölkerungsschicht —daswäre dochdreckiges Geld! Und wenn der Vorteil des Stadtsäckels bei der Entscheidung keine Rolle spielt, so hätte allerdings der Gemeinderat allen Grund, die Sache sich zehnmal zu überlegen — schon der Konsequenzen wegen. Wohin wollte man kommen, wenn — gleiches Recht für alle! — jede Interessengruppe, die sich darüber ärgert, daß die Interessen einer anderen Gruppe den ihrigen Abbruch tun, von der Stadt die Einführung einer Schädigungssteuer für ihren Gegner verlangen würde? Wenn das jetzt zugunsten der geärgerten Krämer geschähe, würden bald gar viele kommen. Zunächst könnten die Hausbesitzer und diejenigen, die gewerbsmäßig Mietshäuser zum Verkauf bauen, sich darüber beschweren, daß eine Baugenossenschaft — auch so eine Art Konsumverein! — ihren Erwerb beeinträchtige, indem sie selbst Häuser baut für den Bedarf der Genossen — und jene könnten nun eine Extrabesteuerung der Baugenossenschaft verlangen. Und dann würden die Barbiere kommen und klagen, daß sie in ihrem Erwerb geschädigt würden, weil immer mehr Leute sich die Bärte wachsen lassen — und denen zuliebe müßte nun die Stadt durch Ortsstatut gar eine Einkommensteuer, »bemessen« nach den Bärten, einführen; denn was den Krämern recht, ist den Barbieren billig. Und dabei wäre gar kein Ende abzusehen. Ob aber diese und andere Gründe den Gemeinderat wirklich zur Ablehnung des Antrages bestimmen werden, kann man nicht wissen. Denn dank der Teilnahmlosigkeit weiter Kreise der Einwohnerschaft in bezug auf öffentliche Angelegenheiten liegt bei ihm die Entscheidung in der Hand derselben Interessengruppe, die im Gewerbeverein das letzte Wort behalten hat. Mit der Möglichkeit der Annahme des Besteuerungsantrages im Gemeinderat muß also jedenfalls gerechnet werden.

Nun könnte der Konsumverein seine Hoffnung noch darauf setzen, daß vielleicht die Regierung einem derartigen Ortsstatut die Genehmigung nicht erteilen werde. Nach deren Stellungnahme zur Konsumvereinsfrage bei Beratung des § 4 des neuen Steuergesetzes ist in der Tat anzunehmen, daß sie die geforderte Sonderbesteuerung weder für vernünftig noch für gerecht ansehen wird. Zweifelhaft bleibt aber jedenfalls, ob ihr die rechtliche Handhabe gegeben ist, der Gemeindevertretung in den Arm zu fallen, wenn diese das betreffende Ortsstatut beschließt; denn in Sachsen hat bekanntlich gerade die Regierung die Schikanierungscampagne eingeleitet und die Rechtmäßigkeit der ihr dienenden Maßnahmen vertreten: Aber ganz abgesehen von diesem Zweifel würde iches für durchaus verfehlt halten, wenn man durch Anrufen der Regierung die drohende Schädigung abzuwenden versuchen wollte. Das käme darauf hinaus, den Ruf der andern nach Polizei zu beantworten mit dem Ruf nach noch mehr Polizei. Wer Wert darauf legt, daß den Gemeinden ihr bißchen Selbstverwaltungsrecht nicht noch weiter verkürzt werde, soll solche Wege grundsätzlich nicht beschreiten. Der Selbstverwaltung wegen muß eine Gemeinde das Recht haben, auch Torheiten zu begehen, wenn sie nicht anders kann, und die Korrektur dagegen muß nicht von außen her gesucht werden, sondern von innen, bei den Bürgern selbst. Schließlich aber meine ich auch noch, daß, wer ein gutes Recht zu vertreten hat, sich schon etwas vergibt, wenn er um dessen Anerkennung petitionieren geht. Um sein Recht petitioniert man nicht, man verteidigt es. Und ein ehemals Sachsen-Weimarischer Staatsminister hat dafür das richtige Rezept gegeben mit den Worten:


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