»Wenn jemals England seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den Industrieländern, an ein anderes Land abzutreten haben sollte, so wird das ganz gewiß nicht geschehen an ein Volk von kümmerlichen Zwergen, sondern nur an ein Volk, welches in körperlicher Tatkraft und geistiger Regsamkeit dem englischen Volke überlegen ist.«
»Wenn jemals England seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den Industrieländern, an ein anderes Land abzutreten haben sollte, so wird das ganz gewiß nicht geschehen an ein Volk von kümmerlichen Zwergen, sondern nur an ein Volk, welches in körperlicher Tatkraft und geistiger Regsamkeit dem englischen Volke überlegen ist.«
An uns inDeutschlandist jetzt, meine ich, die Reihe, über die Bedeutung dieser Worte nachzudenken! Denn für England bedarf es dieser Mahnung nicht mehr. Die früheren Klagen über die Benachteiligung der englischen Industrie — durch die Verkürzung der Arbeitszeit und durch die steigenden Löhne, die die gehobene Lebenshaltung des dortigen Arbeiters fordert — diese Klagen sind schon lange Zeit verstummt. Ganz im Gegenteil, es vermehren sich von Jahr zu Jahr die Stimmen derer, die etwas verstohlen sich zuraunen: wenn doch nur unsere Vettern auf dem Kontinent recht lange bei ihrem alten Aberglauben bleiben wollten, daß lange Arbeitszeit und dürftige LöhnebilligeArbeit gewährten, wenn sie nur nicht gar zu bald zum Einsehen kommen wollten, daß das Gegenteil der Fall ist, daß kurze Arbeitszeit und gehobene Lebenshaltung der Arbeiter eine eminenteSteigerungder Arbeitsleistung des Arbeiterstandes zur Folge hat! Wenn es nur gelänge, diese Einsicht noch recht lange als Geheimnis zu bewahren! Dann dürfte England hoffen, auf mehrere Generationen hin vor seinen Konkurrenten auf dem Kontinent einen ganz gewaltigen Vorsprung zu behalten.
Diese Stimmen aber kommen nicht etwa aus den Kreisen derArbeiter, sie kommen aus den Kreisen der wohlsituierten englischenUnternehmer. In Deutschland dagegen ist die Diskussion dieser ganzen Frage in den Kreisen der Unternehmer, wie überhaupt in den Kreisen des gebildeten Bürgertums, bisher deutlich unter der Einwirkung einesroten Lappensverblieben. So ist es gekommen, daß die Sozialdemokratie sich rühmen darf, daß sie Jahrzehnte lang dereinzigeHort gewesen sei für Bestrebungen, die in ganz hervorragendem Maße auf die Interessen des Gemeinwohls, auf die Hebung der Leistungsfähigkeit des ganzen Volkes abzielen.
Ich habe nur Eins noch hinzuzufügen: wenn das Festhalten an diesem Standpunkt seitens unserer bürgerlichen Kreise bisher Unverstand und Torheit gewesen ist, so wird das weitere Festhalten an diesem Standpunkt für die ZukunftFrevelzu nennen sein.
des Stundenverdienstes von 233Akkordarbeitern imletzten Jahredes Neunstundentags (1. April 1899-April 1900) und imersten Jahredes Achtstundentags (1. April 1900-1. April 1901).
Diese 233 Mann umfassensämtlicheArbeiter des Betriebes, die 1. in jedem von beiden Jahren mindestens die Hälfte der gesamten Arbeitszeit auf Stückarbeit (mit ungeänderten Akkordsätzen) beschäftigt gewesen sind; 2. zur Zeit des Wechsels der Arbeitsdauer (1. April 1900) mindestens 22 Jahre alt und mindestens schon 4 Jahre im Dienst der Firma waren —mit Ausschlußsolcher, die innerhalb des zweijährigen Zeitraums vom 1. April 1899 bis 1. April 1901 die Art der Arbeit gewechselt oder in einem der beiden Jahre mehr als 300 Stunden wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen versäumt haben.
Diese 233 Mann umfassensämtlicheArbeiter des Betriebes, die 1. in jedem von beiden Jahren mindestens die Hälfte der gesamten Arbeitszeit auf Stückarbeit (mit ungeänderten Akkordsätzen) beschäftigt gewesen sind; 2. zur Zeit des Wechsels der Arbeitsdauer (1. April 1900) mindestens 22 Jahre alt und mindestens schon 4 Jahre im Dienst der Firma waren —mit Ausschlußsolcher, die innerhalb des zweijährigen Zeitraums vom 1. April 1899 bis 1. April 1901 die Art der Arbeit gewechselt oder in einem der beiden Jahre mehr als 300 Stunden wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen versäumt haben.
JahrGesamtzahl der AkkordstundenDafür bezahlteLohnsumme in M.Verdienst proStunde in Pf.Verhältnis1899/1900559 169(Durchschn. pro Mann 2400)345 89961,9}100:116,21900/01509 559(Durchschn. pro Mann 2187)366 48471,9
(Die Altersangaben beziehen sich auf das Datum des 1. April 1900. AlsDienstalter ist nur dienach Vollendung des 18. LebensjahresimDienst der Firmaverbrachte Zeit gerechnet.)
Legende der Spaltenüberschriften:
A — Zahl der PersonenB — Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)C — Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)D — Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf.E — NeunstundentagF — Achtstundentag
A — Zahl der PersonenB — Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)C — Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)D — Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf.E — NeunstundentagF — Achtstundentag
Altersklasse (Lebensalter)[A][B][C][D]Verhältnis[E][F]22-25 Jahre3423,55,555,365,2100:117,925-30 "6927,37,962,272,6100:116,730-35 "6932,210,165,174,8100:114,935-40 "4037,712,760,670,2100:115,8über 40 "2145,315,363,374,3100:117,4Zusammen23331,6[43]9,6[44]61,971,9100:116,2
Legende der Spaltenüberschriften:
A — Zahl der PersonenB — Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)C — Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)D — Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf.E — NeunstundentagF — Achtstundentag
A — Zahl der PersonenB — Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)C — Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)D — Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf.E — NeunstundentagF — Achtstundentag
Betriebsabteilung[A][B][C][D]Verhältnis[E][F]Optik.1.Linsenfasser — Feine Handarbeit2131,112,772,884,9100:116,62.Schleifer der Mikroskop.-Abt. — Desgl.2033,213,879,186,5100:109,43.Sonstige Handschleifer und Zentrierer — Ausschl. Handarbeit5926,17,560,470,5100:116,74.Maschinenschleifer — Ausschließlich Maschinenarbeit1932,15,852,262,0100:118,8Mechanik und Hilfsbetriebe.5.Justierwerkstätten — Ausschließlich Handarbeit2231,78,265,576,7100:117,16.Montierwerkstätten — Vorwiegend Handarbeit2036,911,666,678,5100:117,97.Dreherei und Fräserei — Ausschließlich Maschinenarbeit2335,211,157,668,0100:118,18.Polierer und Lackierer — Nur Handarbeit1734,711,253,863,3100:117,79.Graveure — Nur Handarbeit527,26,856,166,9100:119,310.Gießer (Former) — Nur Handarbeit636,29,756,464,8100:114,911.Tischler — zum Teil Hand-, zum Teil Maschinenarbeit1535,210,552,362,9100:120,312.Buchbinder(Etuisarbeiter) — Vorwiegend Handarbeit630,46,455,762,8100:112,7Zusammen23331,69,661,971,9100:116,2
des Kraftverbrauchs der sämtlichen Arbeitsmaschinen im Betrieb in denletzten vierArbeitswochen des Neunstundentags und denersten vierArbeitswochen des Achtstundentags.
Zusammen 650 Werkzeugmaschinen: größere und kleinere Drehbänke, Fräsmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen etc., beiläufig zur Hälfte von Lohnarbeitern, zur Hälfte von Akkordarbeitern benutzt.
Der Stromverbrauch jeder Lohnwoche — Donnerstag bis Mittwoch — ist ermittelt durchstündlichwiederholte Ablesungen am Schaltbrett. Der Stromverbrauch fürLeergang— sämtliche Motoren, Transmissionen, Riemenscheiben etc.laufend, sämtliche Arbeitsmaschinenausgerückt— betrug zur betreffenden Zeit 26,0 Kilowatt.
Legende der Spaltenüberschriften:
A — Gesamtverbrauch (Kilowattstunden)B — Gesamtverbrauch pro Stunde (Kilowatt)C — Nutzeffekt nach Abzug des Leergangs (Kilowatt)D — Verhältnis des Nutzeffekts
A — Gesamtverbrauch (Kilowattstunden)B — Gesamtverbrauch pro Stunde (Kilowatt)C — Nutzeffekt nach Abzug des Leergangs (Kilowatt)D — Verhältnis des Nutzeffekts
Lohnwoche[A][B][C][D]Neunstundentag1. März — 7. März (53,5 Stdn.)262149,08. März — 14. März (53,5 Stdn.)261748,915. März — 21. März (53,5 Stdn.)268150,122. März — 28. März (53,5 Stdn.)260348,6Im Durchschnitt von 24 Arbeitstagen49,223,2Achtstundentag29. März — 4. April (47,5 Stdn.)255253,727,7100:119,55. April — 11. April (47,5 Stdn.)239750,524,5100:105,512. April — 18. April (Osterwoche)vakat19. April — 25. April (48 Stdn.)247551,625,6100:110,226. April — 2. Mai, exkl. 1. Mai (40 Stdn.)208652,226,2100:112,9Im Durchschnitt von 23 Arbeitstagen52,026,0100:112,0
täglicher Kräfte-Verbrauch (Ermüdung) = täglicher Kräfte-Ersatz (Erholung).V = E
1.Vsetzt sich additiv zusammen ausdreiTeilen:
a) einem Teil, der für je eine bestimmte Person lediglich der Größe des täglichenArbeits-Produktes(P) proportional ist, aber unabhängig von dem Tempo der Arbeit, also unabhängig von der zur Herstellung vonPverwandten Zeit;b) einem Teil, der gleichfalls dem Arbeitsprodukt proportional ist, aber außerdem abhängt von derGeschwindigkeitder Arbeitsleistung und mit deren Beschleunigung (d. h. mit Verkürzung der auf die Herstellung vonPverwandten Zeit) im allgemeinenwächst(Kraftverbrauch für Geschwindigkeits-Widerstand);c) einem dritten Teil, der, unabhängig von den beiden ersten Teilen, lediglich der täglichen Arbeitszeit (a) proportional ist — entsprechend dem Kraftverbrauch für »Leergang« bei Maschinen. — Also:
a) einem Teil, der für je eine bestimmte Person lediglich der Größe des täglichenArbeits-Produktes(P) proportional ist, aber unabhängig von dem Tempo der Arbeit, also unabhängig von der zur Herstellung vonPverwandten Zeit;
b) einem Teil, der gleichfalls dem Arbeitsprodukt proportional ist, aber außerdem abhängt von derGeschwindigkeitder Arbeitsleistung und mit deren Beschleunigung (d. h. mit Verkürzung der auf die Herstellung vonPverwandten Zeit) im allgemeinenwächst(Kraftverbrauch für Geschwindigkeits-Widerstand);
c) einem dritten Teil, der, unabhängig von den beiden ersten Teilen, lediglich der täglichen Arbeitszeit (a) proportional ist — entsprechend dem Kraftverbrauch für »Leergang« bei Maschinen. — Also:
V = αP + βP · f(1/a)+ γ·a
Hierin bezeichnen:
adie tägliche Arbeitszeit inStunden;α,β,γnumerische Koeffizienten, die für eine bestimmte Art der Arbeit und für eine bestimmte Person je konstant sind;f(.) eine Funktion, die mit wachsendem Argument (d. h. mit abnehmendena)wächst.
adie tägliche Arbeitszeit inStunden;
α,β,γnumerische Koeffizienten, die für eine bestimmte Art der Arbeit und für eine bestimmte Person je konstant sind;
f(.) eine Funktion, die mit wachsendem Argument (d. h. mit abnehmendena)wächst.
2. E hängt ab von der Energie der Lebensfunktionen (Intensität i des Stoffwechsels), die von Person zu Person je nach Lebensalter, Rüstigkeit, Ernährungszustand etc. verschieden ist, und außerdem von der Dauer dertäglichen Ruhezeit, die, in Stunden, 24 -abeträgt:
E = i ·φ(24 -a)
woφ(.) eine Funktion bezeichnet, die mit wachsendem Argument jedenfallswächst.
woφ(.) eine Funktion bezeichnet, die mit wachsendem Argument jedenfallswächst.
Hiernach wird die physiologische Bilanzgleichung zwischen Arbeitsprodukt und Dauer der täglichen Arbeitszeit:
αP + βP·f(1/a) +γ·a = i·φ(24 -a)
Für jede bestimmte Person und jede bestimmte Art der Arbeit wird also das tägliche Arbeitsprodukt bei einer bestimmten Dauer der täglichen Arbeitszeit einMaximum, undVerkürzung der Arbeitszeitmuß so lange nochErhöhung der Tagesleistungzur Folge haben, als der Gewinn für den täglichen Kräfteersatz aus der verlängerten Ruhezeit und die Ersparnis an Kraftverbrauch für »Leergang« zusammen nochgrößersind als der Kraftverbrauch für Beschleunigung des Arbeitstempos.
Fußnoten:[35][Dies Stenogramm ist vonE. Abbeselbst einer — allerdings flüchtigen — Durchsicht unterzogen. Cz.][36][John Rae, Der Achtstunden-Arbeitstag. Weimar, E. Felber, 1897.][37][Abgedruckt am Schluß des zweiten Vortrags.][38][Ebenfalls am Schluß des zweiten Vortrags abgedruckt.][39][Später hatE. Abbedie betreffenden Ziffern genauer, nach den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung, diskutiert und das ganz seiner früheren Annnahme entsprechende Ergebnis in engerem Freundeskreis vorgetragen.][40][nämlich, infolge der inzwischen eingetretenen Gesamtsteigerung des Stromverbrauchs, die bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit der damaligen Maschine ging][41][S. 2. Anhang »Bedingungsgleichung usw«.][42]Abbeselbst maß fast 2 m, war aber sehr hager.[43]Maximum 53, Minimum 22 Jahre.[44]Maximum 33, Minimum 4 Jahre.
[35][Dies Stenogramm ist vonE. Abbeselbst einer — allerdings flüchtigen — Durchsicht unterzogen. Cz.]
[35][Dies Stenogramm ist vonE. Abbeselbst einer — allerdings flüchtigen — Durchsicht unterzogen. Cz.]
[36][John Rae, Der Achtstunden-Arbeitstag. Weimar, E. Felber, 1897.]
[36][John Rae, Der Achtstunden-Arbeitstag. Weimar, E. Felber, 1897.]
[37][Abgedruckt am Schluß des zweiten Vortrags.]
[37][Abgedruckt am Schluß des zweiten Vortrags.]
[38][Ebenfalls am Schluß des zweiten Vortrags abgedruckt.]
[38][Ebenfalls am Schluß des zweiten Vortrags abgedruckt.]
[39][Später hatE. Abbedie betreffenden Ziffern genauer, nach den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung, diskutiert und das ganz seiner früheren Annnahme entsprechende Ergebnis in engerem Freundeskreis vorgetragen.]
[39][Später hatE. Abbedie betreffenden Ziffern genauer, nach den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung, diskutiert und das ganz seiner früheren Annnahme entsprechende Ergebnis in engerem Freundeskreis vorgetragen.]
[40][nämlich, infolge der inzwischen eingetretenen Gesamtsteigerung des Stromverbrauchs, die bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit der damaligen Maschine ging]
[40][nämlich, infolge der inzwischen eingetretenen Gesamtsteigerung des Stromverbrauchs, die bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit der damaligen Maschine ging]
[41][S. 2. Anhang »Bedingungsgleichung usw«.]
[41][S. 2. Anhang »Bedingungsgleichung usw«.]
[42]Abbeselbst maß fast 2 m, war aber sehr hager.
[42]Abbeselbst maß fast 2 m, war aber sehr hager.
[43]Maximum 53, Minimum 22 Jahre.
[43]Maximum 53, Minimum 22 Jahre.
[44]Maximum 33, Minimum 4 Jahre.
[44]Maximum 33, Minimum 4 Jahre.
Vortrag, gehalten in der Sitzung des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss am 27. Januar 1902.
Nach einem vom Vortragenden durchgesehenen Stenogramm (bereits 1903 beiVopeliusinJenaals Manuskript gedruckt nach einer nicht vom Vortragenden durchgesehenen Kopie des Stenogramms).
M. H.! Ich begrüße den neugewählten Arbeiterausschuß, ich begrüße die alten Mitglieder, die wir zum Teil seit Jahren hier zu sehen gewohnt sind, wie auch diejenigen, die zum ersten Male sich hier eingefunden haben, und spreche den Wunsch aus, daß auch in diesem Jahre, wie früher, unsere Verhandlungen der Arbeiterschaft und dem Betriebe zum Vorteil gereichen mögen.
Ich bitte Sie nun, mir zu erlauben, bevor Sie zur Tagesordnung übergehen, einen allgemeinen Überblick über die Einrichtung, die wir unter dem Namen Arbeiterausschuß haben, zu geben und dabei die Auffassung darzulegen, die meine Kollegen und ich darüber auf Grund der Erfahrungen während des letzten fünfjährigen Zeitraumes gewonnen haben, und Ihnen zu sagen, wie nach unserer Meinung im weiteren Verlauf der nächsten Jahre die Angelegenheiten, die der Arbeiterausschuß zu behandeln hat, geführt werden sollten.
Der Anlaß dazu ist zunächst in dem Umstande gegeben, daß fünf Jahre verflossen sind, seit die Einrichtung des ständigen Arbeiterausschusses in unserem Betriebe besteht. Ein fünfjähriger Zeitraum bei einer neuen Einrichtung bietet immer Anlaß zu einem Rückblick auf das, was man in diesen fünf Jahren an Erfahrungen gewonnen hat, und zu einer Zusammenfassung dessen, was man auf diese Erfahrungen hin für die Zukunft empfehlen zu sollen glaubt. Es kommt ferner noch ein besonderer Umstand hinzu, nämlich der, daß gerade in letzter Zeit die Einrichtung des Arbeiterausschusses, wie sie bei uns besteht, mehrfach Gegenstand öffentlicher Kritik gewesen ist. Einmal geschah dies in einer Versammlung, die vom Arbeitersekretariat im Laufe des letzten Sommers einberufen worden war, wo unter den Gegenständen der Verhandlungen ein Vortrag über Arbeiterausschüsse angesetzt war, und ein zweites Mal in einer Versammlung einer hiesigen Gewerkschaft und zwar ebenfalls im Anschluß an einen Vortrag über Arbeiterausschüsse. Diese Kritik ist meist abfällig gewesen, in manchen Punkten unserer Auffassung nicht ganz entsprechend, hat uns aber auch manche nützliche Winke gegeben.
In Hinsicht auf diese beiden Umstände, daß wir auf eine fünfjährige Tätigkeit zurückblicken und daß außerdem auch von anderer Seite Äußerungen hinzugekommen sind, die eine gewisse Berücksichtigung in Anspruch nehmen können, möchte ich nun einmal ganz allgemein die Frage besprechen: Welche Aufgaben und Zwecke kann eine solche Einrichtung vernünftigerweise unter den gegebenen Verhältnissen erfüllen und welche nicht? und danach dann weiter fragen: Was ist das Resultat eines Rückblickes auf die letzten fünf Jahre und welches sind die Direktiven für die Zukunft, die wir daraus entnehmen?
Ich beginne damit, in Erinnerung zu bringen, daß die Grundlage, auf welcher der Arbeiterausschuß beruht, gegeben ist in einer Bestimmung des Titels V des Stiftungsstatutes, die im allgemeinen nicht vorschreibt, daß ein solcher ständiger Ausschuß bestehenmüsse, die aber besagt, daß,wenneinem Ausschuß allgemeinere Befugnisse zustehen sollen, er bestimmten Anforderungen entsprechen müsse — daß er nämlich aus mindestens 12 Mitgliedern bestehen müsse, daß er jedes Jahr einer vollständigen Erneuerung durch direkte geheime Wahl unterliege seitens sämtlicher über 18 Jahre alter Betriebsangehöriger und daß das passive Wahlrecht beschränkt sein müsse auf die volljährigen, seit mindestens einem Jahre im Betriebe tätigen, im gewöhnlichen Lohnverhältnis stehenden Arbeiter. Ferner müsse der Ausschuß befugt sein, auch ohne Einberufung durch die Geschäftsleitung zusammenzutreten, und das Recht haben, in allen Angelegenheiten des Betriebes auf seinen Antrag von der Geschäftsleitunggehörtzu werden.
Um den Animus zu kennzeichnen, in dem diese Bestimmungen gegeben worden sind, will ich den Herren vorlesen, was ich vor 6 Jahren in den Motiven zum Statut über diesen Punkt niedergeschrieben habe; es bezieht sich das auf den jetzigen § 64 des Statuts:
»Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen, Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der Geschäftsleitung zustehen,ständigauf eine besondere Zwischeninstanz zu übertragen; man hat nur in einigen Fällen behufs Verhandlung bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses ad hoc herbeigeführt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich ist, über kurz oder lang auch hier eine ständige Zwischeninstanz Bedürfnis wird, so soll diese einewirklicheArbeitervertretung sein, nicht eine Kulisse, hinter welcher zuletzt wieder der Unternehmer stecken kann. Sie soll also in allen Stücken so konstituiert sein, daß sie das volle Vertrauen der Arbeiterschaft haben muß, eine VertretungihrerInteressen zu sein — damit die Geschäftsleitung, wenn sie in irgend einer Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen ist, annehmen kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen zu sein.«
»Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen, Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der Geschäftsleitung zustehen,ständigauf eine besondere Zwischeninstanz zu übertragen; man hat nur in einigen Fällen behufs Verhandlung bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses ad hoc herbeigeführt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich ist, über kurz oder lang auch hier eine ständige Zwischeninstanz Bedürfnis wird, so soll diese einewirklicheArbeitervertretung sein, nicht eine Kulisse, hinter welcher zuletzt wieder der Unternehmer stecken kann. Sie soll also in allen Stücken so konstituiert sein, daß sie das volle Vertrauen der Arbeiterschaft haben muß, eine VertretungihrerInteressen zu sein — damit die Geschäftsleitung, wenn sie in irgend einer Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen ist, annehmen kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen zu sein.«
Ich berufe mich darauf gegenüber der Generalisation, die in Hinsicht auf Arbeiterausschüsse gemacht worden ist, wie sie vielfach bestehen, von denen man sagt, sie seien wesentlich »dekorativer« Art. Ich sage, wenn das anderwärts wahr ist, so habeichdas Recht in Anspruch zu nehmen, zu sagen: »mit Ausnahme des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss.«
Daß wir einen derartigen Zweck nicht verfolgen, sehen Sie genau aus der Art und Weise, wie wir es mit dem Arbeiterausschuß halten. Wenn jemand dekorativ, um die sozialen Klüfte mit Rosen zu überdecken, einen Arbeiterausschuß einrichtet, dann hat er nicht die Beflissenheit, eine selbständige, von dem Einfluß des Unternehmers unabhängige Vertretung zu schaffen, dann bemüht er sich nicht dafür zu sorgen, daß ja nicht bei der Auswahl der Personen der Unternehmer dahinter stecken kann und daß nicht die Betriebsbeamten eine Rolle dabei spielen; er gibt dem Ausschuß vor allen Dingen nicht das Vorrecht, daß er unabhängig und ohne Mitwirkung des Unternehmers zusammentreten könne und in allen Angelegenheiten gehört werden müsse.
Das will ich nur gegen die Meinung sagen, daßalleArbeiterausschüsse dekorativer Art sein müßten; der hiesige ist esnicht.Wie gering oder wie hoch man im übrigen seinen Wert anschlagen mag, Dekoration ist ernicht.
Richtig ist, daß der Arbeiterausschuß geringe Befugnisse hat; er hat im wesentlichen nur die Befugnis, in allen Angelegenheiten »gehört« zu werden, eineberatendeMitwirkung in allen Angelegenheiten, die das Interesse der Arbeiterschaft berühren. Es ist sehr wenig, wenn man sagt »beratend«, dabei ist aber zu unterscheiden, ob jemand seinen Rat zu geben das Recht hat, nur wenn ergefragtwird oder auch, wenn ernichtgefragt wird — unser Arbeiterausschuß hat das Recht zu raten, auch wenn ernichtgefragt wird. Das ist das erste. Zweitens: Das Recht, gehört zu werden, scheint zunächst nicht viel zu besagen; es besagt noch nicht einmal, daß der, der etwas anhört, es dann auchtunmüsse. Nun ist es aber in Deutschland nur der Bundesrat, der dem Reichstag gegenüber so verfährt, daß er dem, der das Recht hat, gehört zu werden, keine Antwort gibt; bei jedem andern wird man das als grob und unpassend ansehen. Da Sie nun immer annehmen dürfen, daß diese Bestimmungen des Statuts niedergeschrieben und getroffen sind unter der Voraussetzung, daß es sich um den Verkehr zwischen anständigen Leuten handelt, so können Sie die Sicherheit haben, daß damit ausgedrückt werden soll, daß die Geschäftsleitung nicht nur alles, was der Ausschuß vorbringt,anhören, sondern auch immer eineAntwort gebenwird, die anständigerweise auch immer mitGründenversehen sein muß. Ich glaube, bei näherem Zusehen werden Sie finden, daß das Recht, gehört zu werden, schon ein gewisses wertvolles Recht ist,wenn man es richtig zu gebrauchen versteht.
Immerhin bleibt nun die Frage: was für Rechtekönntedenn ein Ausschuß noch haben? Es ist ja wiederholt in der öffentlichen Diskussion darauf hingewiesen worden, die Rechte seien so unbedeutend, daß es sich überhaupt nicht lohne, darüber zu reden; der Ausschuß könne ja in keiner Sache ein entscheidendes Wort sprechen, er sei immer nur darauf angewiesen, mit der Geschäftsleitung zuverhandeln, und müsse sich gefallen lassen, daß nur das geschieht, was die Geschäftsleitung akzeptiert, und das nicht, was sie nicht akzeptiert.
Welche Befugnisse ein solcher Ausschuß unter anderen als den gegenwärtigen Verhältnissen, welche Befugnisse er etwa im »Zukunftsstaate« haben könnte, darüber können wir hier nicht diskutieren. Wir müssen mit den gegebenen Verhältnissen rechnen.Und da sage ich: alleBefugnisse, Entscheidungen zu treffen, sind nach zwei Richtungen hin ganz eng begrenzt und müssen es bleiben; erstensin Rücksichtauf diejenigen, welche der Ausschuß vertreten soll,auf die gesamte Arbeiterschaft. Jedes Recht zu entscheiden, das dem Ausschuß beigelegt wird, bedeutet eine entsprechende Verminderung der Rechte der übrigen, es bedeutet, daß der Arbeiterausschuß in Sachen entscheidet, in denen jeder einzelne dann nicht mehr zu entscheiden hat. Also beispielsweise, wenn wir übereinkommen würden, daß durch Arbeitsvertrag vereinbart werde, daß gewisse Sachen, z. B. kleine Abweichungen von der regelmäßigen Arbeitszeit und andere Angelegenheiten, die wir bisher immer durch Abstimmung in der Werkstätte erledigt haben, in Zukunft durch den Ausschuß entschieden würden, so heißt das: die Rechte dereinzelnenschmälern; der Vertreter hat dann das Recht, nach seinem Dafürhalten abzustimmen, selbst wenn die von ihm Vertretenen anderer Meinung sind. Nun, ich alter Demokrat werde niemals einer Einrichtung zustimmen, welche die Rechte der Vertretenen beschränkte zum Vorteil der Vertreter. Für mich ist jede parlamentarische Einrichtung immer nur ein Mittel, um über das Hindernis hinwegzukommen, mit einer großen Mehrheit verhandeln zu müssen, also nur ein Mittel zum Zweck. Wenn dem Ausschuß überhaupt entscheidende Befugnisse beizulegen wären, wo es sich um Sachen von größerer Bedeutung handelt, würde ich also immer sagen: unter dem Vorbehalt desReferendums. Es ist das auch bisher geschehen; nachdem die Angelegenheit im Ausschuß genügend geklärt war, wurde die Abstimmung der Gesamtheit überlassen.
Das ist, sage ich, eine Beschränkung in bezug auf die möglicherweise dem Arbeiterausschuß beizulegenden Befugnisse; eine Beschränkung nach deranderenRichtung wäre es, dem Arbeiterausschuß Befugnisse beizulegen, die nach der jetzigen Einrichtung und den bei uns gegebenen Verhältnissen dieGeschäftsleitungbisher gehabt hat. Zur Voraussetzung wäre dabei zu machen, daß dem Arbeiterausschuß auch dieVerantwortungübertragen würde; es gebietet dies sachgemäß die Rücksicht auf die Existenz des Betriebes. Wenn im »Zukunftsstaat« etwa die Arbeiterausschüsse die großen Betriebe dirigieren sollten, so würde das auch nur dann möglich sein, wenn sie die Verantwortung haben. Wenn es sich aberheutedarum handelt zu fragen, ob wir nicht dem Arbeiterausschuß Rechte einräumen könnten, die bisher die Geschäftsleitunggehabt hat, so können wir vernünftigerweise nur diejetzigenVerhältnisse dabei zugrunde legen, indem wir uns fragen: kann die Geschäftsleitung unter den jetzigen Verhältnissen vernünftigerweise die Verantwortung auf den Ausschuß abwälzen?
Ich sage also: Wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, daß nach beiden Richtungen hin vielleicht einmal ein Ausschuß außer den ihm bisher zugestandenen Rechten noch weitere Befugnisse entscheidender Art hätte, die einerseits die Arbeitsgenossen und andererseits die Geschäftsleitung respektieren müßten, so wird das unter den jetzigen Verhältnissen doch immer nur in relativ engbegrenztem Spielraum möglich sein, und ich betone das nur, damit vernünftige Leute uns nicht den Vorwurf machen, daß hier unvernünftige Dinge bestehen oder versucht werden.
Nun, das betrifft im allgemeinen die Frage, welche Befugnisse und Rechte sich eine Arbeitervertretung für die Zukunft im Anschluß an die bestehenden allmählich erwerben könnte — daß Rechtegeschenktwerden sollen, wird überhaupt niemand verlangen wollen.
Nun wende ich mich zu der anderen Frage: was hat denn unser Arbeiterausschuß in den letzten fünf Jahren geschaffen? Eine Zusammenstellung der verschiedenen Gegenstände der Verhandlungen dieser fünf Jahre ergibt, daß wir einerseits eine große Anzahl von Einzelfragen diskutiert haben, die kaum ein erhebliches Interesse für die Gesamtheit haben; wir haben aber auch andererseits eine große Anzahl wichtiger Angelegenheiten unter dem Standpunkt des Interesses der Arbeiterschaft nicht nur diskutiert, sondern auch gefördert. Gleich im Jahre 1897 ist der Anfang gemacht worden mit einer wichtigen Sache, die freilich nicht in der zuerst geplanten Weise zur Ausführung gekommen ist, die aber anderen eine Anregung gegeben hat, ich meine die Verhandlungen über denBau von Arbeiterwohnungen. Durch die damaligen Diskussionen ist die Anregung zur Gründung der Jenaer Baugenossenschaft gegeben worden, die vielleicht sonst jetzt noch nicht bestände. Es sind dann außerdem im Laufe dieser fünf Jahre wiederholt Besprechungen über Verbesserung der Betriebseinrichtungen,Kantine und Badeanstaltengewesen. Wir haben sehr lange diskutiert über dieFortbildung des Arbeitsvertrages. Der jetzige Arbeitsvertrag trägt auf dem Titelblatt den Hinweis auf die drei Stadien, die er durchlaufen hat. Im Jahre 1897 wurde der ursprüngliche Text festgesetzt, dann ist hinzugekommen Anfang 1900 die Rücksichtnahme auf § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches und endlich ebenfalls im Jahre 1900 die Vereinbarung, die zur Einführung derachtstündigen Arbeitszeitgeführt hat.
Ich hebe diese wichtigeren Punkte, von denen niemand bestreiten wird, daß die Diskussionen im Ausschuß zu Maßnahmen geführt haben von allgemeinem Interesse, nur hervor, um darauf hinzuweisen, daß es nicht richtig ist, wenn in den öffentlichen Diskussionen gesagt wurde, es haben die Arbeiterausschüsse unter den gegenwärtigen Verhältnissen keinen anderen Zweck, als die Funktionierung großer Betriebe zu erleichtern. Daß der Ausschuß diesauchtue, ist sehr richtig; denn eine gute Funktionierung hat zur Voraussetzung, daß eine regelmäßige Verständigung zwischen Betriebsunternehmer und Arbeiter möglich sei, damit etwaige Übelstände und Beschwerden zur rechten Zeit erledigt werden können. Insoweit ein Arbeiterausschuß diese Funktion erfüllt, die zwar nicht ausschließlich dem Interesse der Arbeiter dient, aber doch wesentlich mit dient — denn die richtige Funktionierung ist in erster Reihe im Interesse der Arbeiter — hat er auch schon eine wichtige Rolle. Aber das ist nach unseren Erfahrungen nicht die einzige Funktion. Er soll auch ein Organ sein für dieFortbildung des kollektiven Arbeitsvertrages, das dafür sorgt, daß das Rechtsverhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in einer Form geregelt werde, die wie für den einen, so auch für alle gilt, und daß alles, was mit einzelnen vereinbart wird, zugleich Bedeutung hat für alle. Die Fortbildung des Arbeitsvertrages gehört auch tatsächlich mit zu den Angelegenheiten, in denen unser Arbeiterausschuß in diesen fünf Jahren tätig gewesen ist.
Man kann also meiner Meinung nach nicht billigerweise behaupten, daß etwa wegen der geringen Befugnisse, die dem Arbeiterausschusse zustehen, diese Einrichtung nicht dem Interesse der Arbeiter gedient habe. Ich berufe mich darauf, daß die Erfahrung zeigt, daß eine große Zahl von Angelegenheiten gefördert worden ist, von denen man sagen kann, daß sie überhaupt nicht oder nur viel später gefördert worden wären ohne diese Einrichtung. Man könnte nun zwar sagen, daß das, was durch diese Einrichtung erreicht worden ist, möglicherweise auch ohne sie erreicht werden konnte. Aber das ist nicht richtig. Es bleibt vielmehr dabei bestehen: wenn diese Einrichtung nicht dagewesen wäre, so wäre es nicht erreicht worden, weil dann das Organ gefehlt hätte, welches zur rechten Zeit die Initiative ergreift.
Ich betone dies angesichts des Standpunktes, daß, weil ja der Arbeiterausschuß nicht entscheidend, sondern nur beratend mitwirke, es sich nicht lohne, sich überhaupt daran zu beteiligen. Wer aber immer noch auf diesem Standpunkt beharrt, unter dem ganz sicher unvermeidlichen Zugeständnis, daß der Arbeiterausschuß genützt habe in diesen fünf Jahren, trotz der beschränkten Rechte, der ist in meinen Augen ein Beispiel für die Denkungsart jenes bekannten Jungen, der da sagte: »Es geschieht meinem Vater schon ganz recht, wenn ich die Pfoten erfriere — warum hat er mir keine Handschuhe gekauft.«
Nun weiter: waskönnenwir aus unseren Erfahrungen der zurückliegenden fünf Jahre und aus der Kritik, die gegen uns geübt worden ist, für die Zukunftlernen? Wir können mancherlei lernen über die Art und Weise, wie wir in der nächsten Zeit versuchen können, die Einrichtung noch wirksamer zu machen, als sie bisher gewesen ist. Ich will die Hauptsachen, die unter diesem Gesichtspunkt von seiten der Geschäftsleitung in Anregung gebracht werden sollen, erwähnen, unter dem Vorbemerken, daß es freisteht, daß auch von Ihrer Seite Anregungen kommen — und dazu sind in erster Linie diejenigen verpflichtet, die da sagen, die jetzige Einrichtung nütze ja nichts.
Ich will zunächst zwei Hauptpunkte markieren, in denen wir vollkommen mit den Ansstellungen der Kritik übereinstimmen. Es ist erstens die Frage, ob die jetzigeZusammensetzung des Ausschusses, die nach dem bisher gehandhabten Wahlmodus zu einer Ziffer von 66 Mitgliedern geführt hat, wirklich zweckmäßig ist oder ob nicht einwesentlich kleinerer Ausschußdie Funktionen besser, leichter und einfacher wahrnehmen würde. Das ist aus dem Kreis der Arbeiter im vorigen Sommer auch öffentlich geäußert worden, und es ist auch unser Gedanke schon seit längerer Zeit gewesen. Der Umstand, daß fast jeder Arbeitsraum seinen Vertreter hat, hat allmählich zu einer Mitgliederzahl geführt — im ersten Jahr waren es nur 32, jetzt sind es 66 — die alle Aktionen sehr schwerfällig macht. Ein Arbeiterausschuß, der aus vielen Vertretern besteht, wird gelähmt eben durch die große Zahl seiner Mitglieder. Namentlich zeigt sich das bei den Verhandlungen über unbedeutende Dinge; denn wenn viele Leute über eine Kleinigkeit zu reden haben, wird die Verhandlung immer sehr breit, weil ein jeder etwas sagen will und ein jeder eine andereMeinung darüber hat. Dreht es sich dagegen um eine wichtige Sache, so sind in der Regel nur zwei grundsätzlich verschiedene Meinungen vorhanden, und die Verhandlung geht dann viel schneller. Ich habe mich gewundert, daß man noch nicht von seiten der Arbeiterschaft an den Ausschuß herangetreten ist mit der Aufforderung, er solle doch den Antrag an die Geschäftsleitung stellen, daß der Ausschuß in Zukunft anders zusammengesetzt werde. Da es bis jetzt nicht geschehen war, hatten wir zunächst keine Veranlassung, die Sache unsererseits als dringlich anzusehen; wir wollten es darauf ankommen lassen. Aber ich möchte Ihnen nun in erster Reihe empfehlen, in Erwägungen darüber einzutreten, ob Sie nicht Ihren ersten Antrag dahin stellen sollen, den Ausschuß neu zu wählen, mit geringerer Personenzahl, unter Verzichtleistung auf die bisherige Übung, einen Vertreter für fast jeden Arbeitsraum zu haben. Wir würden jede kleinere Ziffer von nicht unter 15 akzeptieren, wenn dabei vorgesehen ist, daß die verschiedenen Interessengruppen unseres Betriebes eine angemessene Vertretung finden. Wenn also ein Wahlmodus getroffen würde, etwa wie bei dem Krankenkassenvorstande, wobei der große Betrieb nach seinen Hauptbetriebsabteilungen wählt, so daß jede Abteilung 1 oder 2 Vertreter stellt, so würde dadurch erreicht sein, daß die verschiedenen Gruppen im Arbeiterausschuß vertreten sind. Auch würde auf diese Weise die Lokalfrage wesentlich erleichtert. Das ist das erste, was ich Ihnen seitens der Geschäftsleitung zu erwägen anheimgebe.
Das zweite, auf das ich Sie aufmerksam machen möchte — und das stimmt ebenfalls mit den öffentlichen Einwänden überein — geht nach einer Richtung, in der, wie ich glaube, wir auch versuchen können, die Einrichtung wirksamer zu machen. Sie haben nämlich bisher von einem wertvollen Rechte, das durch statutarische Bestimmung festgesetzt ist, gar keinen Gebrauch gemacht, nämlich:zusammenzutreten ohne Einberufung durch die Geschäftsleitung. Es hat noch nie in den fünf Jahren eine Versammlung stattgefunden, ohne daß die Geschäftsleitung ausdrücklich hinzugezogen worden wäre. Nach Bestimmung von § 64 des Statuts sind Sie befugt, zusammenzutreten »auch ohne Einberufung« und das heißt: ohne Mitwirkung der Geschäftsleitung. Von diesem Rechte ist noch niemals Gebrauch gemacht worden. Ich glaube nun, es würde durch die Zusammenberufung, ohne daß die Geschäftsleitung zur Teilnahme aufgefordert wird, namentlich bei einer kleineren Versammlung die Möglichkeit gegeben sein,viele Angelegenheiten — und namentlich solche, die eine freiere Aussprache — bedingen viel besser vorzubereiten, als es bisher möglich gewesen ist, ehe sie zu einer Diskussion mit der Geschäftsleitung kommen. Ich stelle Ihnen also anheim, in Erwägung zu ziehen, ob Sie nicht Angelegenheiten, die Sie mit der Geschäftsleitung diskutieren wollen, besser vorher erst selbst unter sich beraten, damit Ihre Ansichten sich klären und damit das, was der Arbeiterausschuß vorträgt, auf Grund der besseren Klärung auch ein besseres Ansehen beanspruchen kann. Sie haben dabei ja natürlich vollkommene Freiheit, wie Sie die Sache handhaben wollen, auf Einberufung des Vorsitzenden oder auf Antrag der Mitglieder in einem beliebigen Lokal — selbstverständlich steht Ihnen ein solches hier immer zur Verfügung — zusammenzukommen und dann von Ihrem Standpunkt und in Ihrem Interesse zu verhandeln, bis Sie an die Geschäftsleitung herantreten.
Das dritte, was wir Ihnen in bezug auf Verbesserungen vorschlagen möchten, betrifft dieBeschränkung der Diskussionenzwischen dem Arbeiterausschuß und der Geschäftsleitung auf solche Angelegenheiten, die wirklichdie Arbeiterschaft im allgemeineninteressieren und die nicht nur für einzelne Personen oder einzelne Abteilungen von Interesse sind, sondern wenigstens für einen größeren Teil des Betriebes. Wir haben zwar auch früher schon immer darauf hingewiesen, daß ja doch der richtige Gegenstand der Verhandlungen darin gegeben sei, daß man Dinge zur Sprache bringe, die mit den einzelnen nicht besprochen werden können und die über das Einzelinteresse hinausgehen. Es trifft uns aber der Vorwurf, daß wir viel zu oft uns auf Beschwerden eingelassen haben, die nur einzelne Personen oder einzelne Abteilungen berührten und bei denen die Unterlagen nicht vorher festgestellt waren. Wir haben dabei oft leider das norddeutsche Sprichwort vergessen: »eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede, man muß sie hören alle beede« — da sind wir manchmal böse reingefallen. Wenn wir Vorhaltungen machten, erfuhren wir oft, entweder daß sich die Tatsachen gar nicht so verhielten, wie sie uns vorgebracht waren, oder daß noch andere Tatsachen mit zu berücksichtigen waren. Auf diese Weise sind wir wiederholt in eine schiefe Lage gekommen, und es geschah uns recht. Wir waren unvorsichtig gewesen und hatten uns angesichts einer solchen Angelegenheit auf Zusagen festgenagelt, aber am folgenden Tage, wo wir es mit dem Werkmeister zu tun hatten, wurde die Stellungnahme eine andere.
Wir wollen es also in Zukunft zur festen Regel machen: Alle Angelegenheiten kann der Arbeiterausschuß zum Gegenstande seiner Erörterungen machen und in allen Angelegenheiten kann er gehört werden — letzteres aber erst dann, wenn es eine Sache geworden ist, welche für die Arbeiterschaft im allgemeinen Interesse hat. Handelt es sich um die Interessen einzelner oder einzelner Abteilungen, so istzunächstzu versuchen, die Sache auf dem gewöhnlichen Instanzenweg durch den direkten Verkehr zu erledigen, und erst dann, wenn die Art der Erledigung noch etwas übrig läßt, woran die Arbeiterschaft Anstoß nehmen kann, mag derAusschußdie Angelegenheit vor die Geschäftsleitung bringen. Wir werden in dieser Richtung ganz streng verfahren. Damit wird auch von selbst abgeschafft werden, was sich recht unerfreulicherweise herausgebildet hat, daß einige einen gewissen Sport darin suchen, sich hier an den Werkmeistern zu reiben, und daß wir dann solche Sachen, die kurzer Hand hätten erledigt werden können, hier breit treten. Ich berufe mich darauf, daß auch öffentlich darauf aufmerksam gemacht worden ist, daß hier Dinge verhandelt wurden, die ebensogut zwischen den einzelnen und der Geschäftsleitung und in den einzelnen Abteilungen verhandelt werden konnten.
Dies sind die Punkte, auf die ich hier hinweisen wollte, um zu zeigen, wie wir aus den bisherigen Erfahrungen und der Kritik nützliche Winke für die Zukunft entnehmen können.
Ich bin damit in der Hauptsache zu Ende und will nur noch ein paar Worte hinzufügen in bezug auf dieRedewendungen, mit denen die Kritik über unsere Einrichtung verbrämt worden ist, weil diese Redewendungen einiges Aufsehen erregt haben. Es ist, glaube ich, dieDorfzeitunggewesen, die der Katze die Schelle angehängt hat. Zum größten Gaudium aller Scharfmacher in Deutschland verbreitete sie das Gerücht, die Firma Carl Zeiss sei mit ihrer Arbeiterschaft aufs schärfste verkracht. Ich habe einen Schreibebrief erhalten von einem bekannten Scharfmacher, der offenbar sein Vergnügen daran hatte, zu hören, daß wir verkracht seien. Nun, wir haben das mit dem größten Humor angesehen. Ich muß Ihnen aber sagen, daß auch in unseren Arbeiterkreisen solche Scharfmacher sind. Es gibt eine Anzahl Leute, die alles behandeln unter dem Stichwort des »Klassenkampfes« und die meinen, sie könnten dem Arbeiterinteresse nur gerecht werden,indem sie immer die Streitaxt in die Höhe halten. Ich sage nur, das mögen sehr tüchtige und ehrenwerte Leute sein, Kampfnaturen, denen es Vergnügen macht, wenn sie die Streitaxt schwingen können; es können sehr anständige Leute sein und an manchen Orten in Deutschland sehr am Platze —bei uns aber haben sie ihren Beruf verfehlt, weil hier gar kein Unternehmer da ist, der unter dem Zeichen des Klassenkampfes sich bekämpfen ließe.
Meine Kollegen und ich müssen uns an das halten, was gegeben ist, wir können unsere Einrichtungen nicht auf die Anforderungen des Zukunftsstaates zuschneiden. Aber innerhalb der uns gegebenen Grenzen bemühen wir uns redlich, die Interessen unserer Mitarbeiter zu fördern. Es mag Interessenstreitigkeiten geben, weil die Arbeiter in gewissen Punkten entgegengesetzter Meinung sind und manche Sonderinteressen haben, und ich bin gewiß der letzte, der meinte, es sei alles Harmonie;aber innerhalb unseres Betriebes gibt es keinen »Klassenkampf«— der gehört in die politische Arena, in den Reichstag.Bei uns gibt es nur ein Zusammenarbeiten auf dem Boden der friedlichen Interessenausgleichung.Wer das verkennt und hier auch meint, er könne Arbeiterinteressen nur in der Positur des Kampfhahnes vertreten, der hat seinen Beruf verfehlt. Der Kampfhahn, dem nicht ein anderer in derselben Positur gegenübersteht, ist eine lächerliche Figur, und das Kikeriki, dem nicht ein anderes Kikeriki entgegentönt, ist ein komisches Geräusch!
Indem ich mich dahin ausspreche, daß wir gegenüber solchen Anfechtungen unempfindlich sein werden, gebe ich Ihnen nochmals die Versicherung, daß wir auf dem Boden der gegebenen Verhältnisse bestrebt sind, die Interessen des Arbeiterstandes zu fördern und daß wir die, die nicht auf diesem Boden mit uns diskutieren wollen, nicht ernsthaft nehmen.
Ich berufe mich darauf, daß alle Fortschritte auf sozialem Gebiete nicht geschehen sind unter der Parole »Arbeiter gegen Unternehmer«, sondern unter der anderen Parole »fortgeschrittene Arbeiter und fortgeschrittene Unternehmer gegen rückständige Arbeiter und rückständige Unternehmer«. Und das ist die Parole, unter der ich Sie bitte, daß Sie die Arbeit in diesem Kreise mit uns wieder aufnehmen wollen.