I.

Der Kontrast zwischen den damaligen VerhandlungenunseresLandtages und dem, was zu gleicher Zeit unter der rückläufigen Strömung der fünfziger Jahre anderwärts in Deutschland vor sich gegangen ist, hat mich zuerst geradezu befremdet. Dann aber besann ich mich, daß ja diese Verhandlungen stattfanden ganz kurze Zeit nach dem Regierungsantritt unseres allverehrten GroßherzogsCarl Alexander, und daß dieses Gesetz das erstepolitischeGesetz gewesen ist, welches unterseinemNamen erlassen wurde. Und zufällig bemerkte ich auch in demselben Band der Landtagsverhandlungen, der die betreffenden Protokolle enthält, ein Aktenstück, das direkt auf den Regierungsantritt Bezug hat. Es gibt die »Versicherung« wieder, die der Großherzog — an Stelle eines Vefassungseides — damals persönlich zu Händen des Landtagspräsidentenv. Schwendlerdem Landtag übergeben hat, sowiedarauf folgend den »Huldigungseid«, durch den die Landtagsabgeordneten für sich und für die von ihnen Vertretenen feierlich geloben, dem Großherzog treu und redlich zu dienen und in allem das »Beste des Landes« wahrnehmen zu wollen. Gestatten Sie mir, daß ich jene landesherrliche »Versicherung« in ihrem Wortlaut aus diesem alten Quartband Ihnen vorlese! Sie lautet:

Carl Alexander,von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen etc. »Wir erklären hiermit bei fürstlichen Worten und Ehren, daß Wir die Verfassung, welche Unser in Gott ruhender Herr Großvater und Vorfahr in der Regierung, der Großherzog Carl August, Königliche Hoheit, »eingedenk der Vorschrift und des Sinnes des deutschen Bundesvertrags« dem Großherzogthume durch das Grundgesetz vom 5. Mai 1816 erneuert, bestätiget und gesichert, und welche Unser nun ebenfalls in Gott ruhender Herr Vater und Vorfahr in der Regierung, der Großherzog Carl Friedrich, Königliche Hoheit, mit gleicher ausdrücklicher Beziehung auf den deutschen Bundesvertrag treulich gewahrt und durch das revidirte Grundgesetz vom 15. Oktober 1850 fortgebildet hat, wie genannte Unsere Vorfahren, ihrem ganzen Inhalte nach, auch während Unserer Regierung genau beobachten, aufrecht erhalten und beschützen wollen.Deß zu Urkund haben Wir, gemäß der Bestimmung im § 67 des revidirten Grundgesetzes vom 15. Oktober 1850 über die Verfassung des Großherzogthums vom 5. Mai 1816, vorstehende landesfürstliohe Versicherung höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem Großherzoglichen Staatssiegel bedrucken lassen, auch angeordnet, daß dieselbe im Archive des getreuen Landtags niedergelegt und durch den Druck öffentlich bekannt gemacht werde.

Carl Alexander,

von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen etc. »Wir erklären hiermit bei fürstlichen Worten und Ehren, daß Wir die Verfassung, welche Unser in Gott ruhender Herr Großvater und Vorfahr in der Regierung, der Großherzog Carl August, Königliche Hoheit, »eingedenk der Vorschrift und des Sinnes des deutschen Bundesvertrags« dem Großherzogthume durch das Grundgesetz vom 5. Mai 1816 erneuert, bestätiget und gesichert, und welche Unser nun ebenfalls in Gott ruhender Herr Vater und Vorfahr in der Regierung, der Großherzog Carl Friedrich, Königliche Hoheit, mit gleicher ausdrücklicher Beziehung auf den deutschen Bundesvertrag treulich gewahrt und durch das revidirte Grundgesetz vom 15. Oktober 1850 fortgebildet hat, wie genannte Unsere Vorfahren, ihrem ganzen Inhalte nach, auch während Unserer Regierung genau beobachten, aufrecht erhalten und beschützen wollen.

Deß zu Urkund haben Wir, gemäß der Bestimmung im § 67 des revidirten Grundgesetzes vom 15. Oktober 1850 über die Verfassung des Großherzogthums vom 5. Mai 1816, vorstehende landesfürstliohe Versicherung höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem Großherzoglichen Staatssiegel bedrucken lassen, auch angeordnet, daß dieselbe im Archive des getreuen Landtags niedergelegt und durch den Druck öffentlich bekannt gemacht werde.

Weimar, am 28. August 1853.

Carl Alexander.«

Aus all diesem wurde mir mehr und mehr einleuchtend, daß Regierung und Landtag damals unter besonderen, sozusagenethischenBeweggründen und Antrieben gestanden haben. Regierung und Abgeordnete waren sich noch völligbewußt, daß zum »Besten des Landes«, das zu wahren sie gelobt hatten, auch dasidealeGut gehört, das dieses Land gewonnen hat in dem Ruhm, die Wiege des Verfassungsstaates in Deutschland gewesen zu sein; und zu ihrem Gelöbnis, dem Großherzog treu und redlich zu dienen, rechneten sie auchdieVerpflichtung, darauf hinzuwirken, daß in Bezug aufihn, und aufseineRegierung, dereinst gesagt werden müsse: er habeebenfallsdas ehrenvolle Erbe seines Großvaters »treulich gewahrt«, die Verfassung des Landes »genau beobachtet« »aufrecht erhalten« und »beschützt«.

Unter der Wirkung dieses Gedankens habe ich mich gefragt, ob ich nicht meine heutige Rede direktkennzeichnensolle als einenpietätvollenRückblick auf die gesetzgeberische Tätigkeit in unserem Land in der Zeit vor einem halben Jahrhundert — und ob ich deshalb für mein Thema, statt des herbe klingenden Titels »rechtswidrige Beschränkung etc.« nicht lieber einen recht freundlichen wählen solle, z. B. »Als der Großvater die Großmutter nahm«[33]— wobei ich zugleich den Beweis erbracht hätte, daß man just inunseremLandhochpolitische Themata unter so stimmungsvollem Titel mit Fug und Recht behandeln könne. Indes bin ich davon zurückgekommen, weil es nicht angemessen gewesen wäre, den Schein zu erwecken, als ob meine RedenurSchalmeienklang sein werde. Dafür aber habe ich mir nun vorgenommen, diegesamtenLandtagsverhandlungen, die das Gesetz vom 7. Januar 1854 betreffen — Schriftenwechsel und Protokolle —neu druckenund im Land möglichstverbreitenzu lassen — als eineEhrentafel zum Gedächtnis der Männer, die damals in Regierung und Landtag an der Gesetzgebung beteiligt waren— und zurSühne des Unrechts, welches ihnen mit der Diskreditierung jenes Gesetzes so lange Zeit hindurch angetan worden ist! Und solches wird nebenbei noch den Nutzen haben, daß falls etwa demnächst dieGerichtemit dem Gesetz sich zu befassen hätten, die Richter die Unterlagen für dessen Auslegung nicht erst mühsam in 3 oder 4 alten Quartbänden zusammensuchen müssen, sondern alles in einem sauberen Neudruck wohlgeordnet vorfinden — sogardiejenigen Stellen für das Augegekennzeichnet,die auf diegrundsätzlichenFragen der Auslegung Bezug haben.

Nach dieser Abschweifung komme ich nunmehr zum letzten Teil meiner Aufgabe, indem ich an Hand meiner vorher gegebenen Darlegungen jetzt noch die Frage erörtere:

Wie stellen sich dieVersammlungsverboteim Großherzogtum zu denGesetzendes Landes?

Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten.

Es gibt, wie früher angeführt, in unserem LandkeinGesetz, das »Versammlungen,« d. h. ein Sich-Versammeln von beliebig vielen Personen an einem beliebigen Ort, verböte oder auch nur, abgesehen von der Anmeldepflicht, unter gesetzliche Beschränkungen stellte; und es gibt nach Aufhebung des Sozialistengesetzes auchkeinGesetz, welches irgend einer Partei die öffentliche, mündliche Propaganda für irgendwelche, seien es selbst — nach der Meinung bestimmter Kreise — »staatsgefährliche« Ideen und Bestrebungen verböte, soweit diese Propaganda die Schranken respektiert, die das Strafgesetzbuch errichtet hat. Folglich kann im Großherzogtum das Verbot einer Versammlung lediglich auf § 1, Ziffer 2 des Gesetzes vom 7. Januar 1854 sich stützen; und dieLegalitätdes Verbotes hängt gänzlich davon ab, ob die »Gründe des öffentlichen Wohls«, derentwegen es erlassen wird, denbeidenBedingungen genügen, an die derWille des Gesetzgebersdie Befugnisse derPolizeibehörden zu Verboten geknüpft hat: daß, erstens, diese »Gründe«, derArtnach, wie ich sie vorhin nannte,Bürgermeister-Gründeseien, und daß sie, zweitens, »dringend« imSinne des Gesetzesseien.

Beide Voraussetzungen sind zweifellos erfüllt, wenn eine VersammlunggegenwärtigeGefahr für dieäußereOrdnung und Sicherheit imGemeindebezirkherbeiführt, d. h. wenn vernünftigerweise und mit erheblicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, es werde entwederinder Versammlung selbst, oderdurchsie außerhalb, Tumult, Schlägerei, Landfriedensbruch oder sonstige Gesetzwidrigkeit veranlaßt werden.Daszu erkennen und in seinen Wirkungen zu beurteilen vermag in der Tat jeder Bürgermeister, wenn er die Verhältnisse seines Bezirks und die Personen notdürftig kennt und im übrigen das gewöhnliche Maß von gesundem Menschenverstand besitzt. Und ebenso sicher ist auch, daßdanneiner von den »dringenden Fällen« gegeben ist, in welchendiePolizeibehörden befugt sein sollen, Handlungen zu verbieten, die der Gesetzgeber nicht verboten hat.

BeideVoraussetzungen sind aber zweifellosnichterfüllt, wenn eine Versammlung polizeilich verhindert wird,ohnedaß von ihr vernünftigerweise äußere Ordnungsstörung oder gesetzwidrige Handlungen zu gewärtigen waren, wenn sie vielmehr verboten wird wegenderGefahr, die angeblich dem öffentlichen Wohl aus der Verbreitung der Sozialdemokratie droht. Weder gehörtdieserGrund zu den Bürgermeister-Gründen, noch ist er, der einzelnen Versammlung gegenüber, ein »dringender« Grund, nachdem gleichartige Versammlungen durch Jahre hin stattgefunden haben undjahrelang Zeit gewesen ist, der angeblichen Gefahr durch ein Gesetz zu begegnen. Ich möchte wohldensehen, der zu behaupten wagt, die Erkenntnis derStaatsgefährlichkeitsozialistischer Lehren und das Verständnis für die Weisheit, Zweckmäßigkeit undDringlichkeitihrer Bekämpfung mit dem Polizeiknüppel — sei Sache des gesunden Menschenverstandes! ZurKetzerrichterei, mitTreitschkezu reden, gehört doch etwas ganz anderes — gehört dochderfeinere staatsmännische Blick, die höhere staatsmännische Einsicht, die erst durch jahrelange Schulung des Geistesan den Ideen der jeweils herrschenden Parteierworben werden! Wie könnte die Gesetzgebung Funktionen jener Art in die Hand derBürgermeisterlegen wollen — in die Hand von Leuten, die der großen Mehrzahl nach nicht einmal studierenshalber sechs Semester an einer Universität sich aufgehalten haben?

Hiernach steht vollkommen fest, daß in unserem Land der »kleine« Gesetzgeberlegalerweise nicht dazu gebraucht werden kann, die Propaganda irgend einer politischen Partei zu unterdrücken oder einzuschränken. Wäre letzteres für das Staatswohl nötig, wäre wirklich zu befürchten, daß ohne Unterdrückung der sozialdemokratischen Ideen mit den äußeren Machtmitteln des Staates der »Zukunftsstaat« just in unserem Land zur Einführung kommen werde, so hätte der »große« Gesetzgeber, Regierung und Landtag, denMutfassen müssen, durch ein besonderes Großherzoglich Sächs. Sozialistengesetzdie »dringende Gefahr« rechtzeitig abzuwenden.Demhätten sich alle innerhalb der Grenzen des Landes fügen müssen. Weil jenes aber nicht geschehen ist, behaupte ich — bereit, diese Behauptung vorjedemForum zu vertreten — jetztöffentlich:

Alle Versammlungsverbote, die im Großherzogtum erlassen wurden, ohne daß vernünftigerweise von der Versammlung selbst gegenwärtige Gefahr für die äußere Ordnung und Sicherheit zu befürchten war, sind gesetzwidrig erlassen; sie beruhen nicht auf irgend einer möglichen Gesetzesauslegung, sondern lediglich auf Gesetzesbeugung;die Sanktionierung dieser Verbote seitens der oberen Verwaltungsbehörden ist verfassungswidrig;die Ermunterung zu solchen Verboten seitens der obersten, verfassungsmäßig verantwortlichen Instanz in öffentlicher Landtagssitzung, sowie die zugestandene amtliche Beeinflussung nachgeordneter Behörden in gleichem Sinne, ist flagrante Verfassungsverletzung.

Alle Versammlungsverbote, die im Großherzogtum erlassen wurden, ohne daß vernünftigerweise von der Versammlung selbst gegenwärtige Gefahr für die äußere Ordnung und Sicherheit zu befürchten war, sind gesetzwidrig erlassen; sie beruhen nicht auf irgend einer möglichen Gesetzesauslegung, sondern lediglich auf Gesetzesbeugung;

die Sanktionierung dieser Verbote seitens der oberen Verwaltungsbehörden ist verfassungswidrig;

die Ermunterung zu solchen Verboten seitens der obersten, verfassungsmäßig verantwortlichen Instanz in öffentlicher Landtagssitzung, sowie die zugestandene amtliche Beeinflussung nachgeordneter Behörden in gleichem Sinne, ist flagrante Verfassungsverletzung.

Ausdrücklich verwahre ich mich hierbei gegen die Annahme, als ob ich irgend jemand unter denen, die meine Anklage trifft, den Vorwurf machen wolle, wider besseres Wissen gehandelt zu haben. Denguten Glaubengestehe ich allen zu. Ist er doch auch immer billig zu haben, wenn kein besonderer Grund vorliegt, die Voraussetzungen seiner Richtigkeit besondersstrengzu prüfen. In gegenwärtiger Sache aber gebe ich sogar zu, daß allgemein verbreitete Vorurteile geeignet waren, von strengerer Prüfung abzuhalten. Das alles aber ändert nichts an der Tatsache, daß Gesetzesverletzungin gutem Glauben objektiv immer Gesetzesverletzung bleibt, und deren Sanktionierung in gutem Glauben objektiv immer Verfassungsverletzung.

Ich komme zum Schluß.

Durch Jahre hin hat sich unser Bürgertum die Theorie von derPolizeiallmachtin unserem Land gefallen lassen, auch da, wo ihre Proklamierung zuletzt mit deutlichem Hohn verbunden war. Seines guten Rechtes unbewußt hat dieses Bürgertum in unglaublicher Langmut der Betätigung immer schärferer Reaktion nurKlagenundBittenentgegengestellt. Nunaber ist es, meine ich, Zeit, die willkürliche Beschränkung der bürgerlichen Rechte in unserem Land nicht mehr abzuwehren mit Klagen und Bitten, mit Beschwerden und Petitionen, sondern sie abzuwehren durchlaute Anklageundscharfen Protest. Und angesichts derlange geübten Geduld muß nun, meine ich, dieseAbwehrüberall im Land deutlich unter die Ciceronianische Fragestellung kommen:

Quousque tandem, Catilina, abutere patientia nostra?

Quousque tandem, Catilina, abutere patientia nostra?

auf deutsch, in etwas freier Übersetzung:

Wie lange noch, Catilina, wirst Du die Gesetze unseres Landes mißbrauchen?

Wie lange noch, Catilina, wirst Du die Gesetze unseres Landes mißbrauchen?

wobei jedem Freiheit belassen ist, wen er unter Catilina von Fall zu Fall sich vorstellen will.

DenWiderstandgegen

DenWiderstandgegen

diegesetzwidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum Sachsen

unterdieseFragestellung zu bringen, will ich heute abend den Anfang gemacht haben, indem ich, wie vorhin geschehen, den Rechtsboden feststelle, auf dem derSchutz der Gerichtegegen die Übergriffe der Polizei angerufen werden kann. Zu den Gerichten des Landes aber habe ich das Vertrauen, daß sie nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen meiner Anklage Recht geben und dadurch die schimpflicheBescholtenheitheilen werden, unter die unser Staatswesen vor ganz Deutschland gekommen ist durch die kecke Behauptung: in unserem Land könnekraft Polizeiallmachtden Bürgern alles verboten werden, was nicht durch ein besonderes Gesetz ihnen ausdrücklicherlaubtworden ist.

Und so wird dann auch, hoffe ich, endlich und endgültig dasOdiumwieder beseitigt werden, dasauf Land und Personengefallen ist durch Verbreitung des falschen Glaubens:

im ersten Jahre der Regierung des Großherzogs Carl Alexander und durch eines von den ersten unter seinem Namen ergangenen Gesetzen sei der Verfassungsstaat des Großherzogs Carl August in den Polizeistaat zurückrevidiert worden.

Wir Carl Alexander,

von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg etc. etc. haben,zur Beseitigung vorgekommener Zweifel,mit Zustimmung des getreuen Landtags zu verordnen beschlossen, wie folgt:

§ 1. Die Polizeibehörden habeninnerhalb ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeitund vorbehaltlich des Rechts eines jeden Betheiligten, im Verwaltungswege gegen derartige Verfügungen auf den Ausspruch der betreffenden Oberbehörden Berufung einzuwenden, die Befugniß:

1. Zur Aus- und Durchführung solcher von ihnen zu handhabendergesetzlicherVorschriften, welche gewisse Handlungen zwargebieten oder verbieten,aber für die Uebertretung eine bestimmte Strafe nicht androhen, dieseStrafandrohung auszusprechen.2. WenndringendeGründe des öffentlichen Wohls oder Abwendung von Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Vermögenes erheischen,und insofern bestehende Landesgesetze nicht verletzt werden,Gebote und Verbote zu erlassen,bezüglich derartige, in ihren Geschäftsbereich einschlagende, früher erlassene Verordnungen theilweise oder gänzlich außer Kraft zu setzen.

1. Zur Aus- und Durchführung solcher von ihnen zu handhabendergesetzlicherVorschriften, welche gewisse Handlungen zwargebieten oder verbieten,aber für die Uebertretung eine bestimmte Strafe nicht androhen, dieseStrafandrohung auszusprechen.

2. WenndringendeGründe des öffentlichen Wohls oder Abwendung von Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Vermögenes erheischen,und insofern bestehende Landesgesetze nicht verletzt werden,Gebote und Verbote zu erlassen,bezüglich derartige, in ihren Geschäftsbereich einschlagende, früher erlassene Verordnungen theilweise oder gänzlich außer Kraft zu setzen.

Halten Ortspolizeibehörden für nothwendig, bei Strafandrohung das Maß von fünf Thalern Geldstrafe oder zehn Tagen Haft zu übersteigen, so haben sie in der Regel vorher, in allen Fällen aber, wo mit dem Verzuge Gefahr verbunden seyn würde, nachträglich die ausdrückliche Genehmigung des Bezirksdirektors einzuholen.

Der Strafe darf auch die Androhung der Confiscation oder Entfernung verbotswidriger oder gefährlicher Dinge, namentlich Waaren, Anlagen und Einrichtungen substituirt oder hinzugefügt werden.

§ 2. Die Justizbehörden sind verpflichtet, vorkommenden Falls nach Maßgabe derunter den[34]im § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen,in ortsüblicher oder in einer sonst für genügend anzuerkennenden Weise bekannt gemachten polizeilichenVerfügungenzu erkennen, ohne die Frage über dieNothwendigkeit oder Zweckmäßigkeiteiner polizeilichenStrafandrohungzum Gegenstand der richterlichen Entscheidung zu machen.

Urkundlich dessen haben wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit unserm Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen.

So geschehen und gegebenWeimar, am 7. Januar 1854.

Carl Alexander.v. Watzdorf. v. Wydenbrugk.G. Thon.

§ 1. 1. Oeffentliche Versammlungen zu politischen (einschließlich sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken,

2. Versammlungen von Vereinen, welche politische (einschließlich sozialpolitische oder kirchlichpolitische) Zwecke haben, sind vor deren Abhaltung der Ortspolizeibehörde rechtzeitig, d. h.mindestens zwölf Stunden vor dem Zusammentrittder Versammlung,unter Angabe von Zeit und Ortderselben,anzumelden. Sind eine Anzahl von Bewohnern des Großherzogthums Mitglieder eines Vereins mit politischen (einschließlich sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken, der außerhalb des Großherzogthums seinen Sitz hat, so sind Versammlungen dieser Mitglieder den unter Ziffer 2 der oben gedachten Versammlungen eines Vereins gleich zu achten.

Ebenso steht einer solchen Vereins-Versammlung gleich die Versammlung von Delegierten von Vereinen der bezeichneten Art, welche im Großherzogtum oder außerhalb desselben ihren Sitz haben.

Anmerkung. Die Anmeldepflicht besteht auch bei Vereins-Versammlungen, welche statutenmäßig nach Ort und Zeit im Voraus festgesetzt worden sind.

§ 2. Die Polizeibehörde ist befugt, in die im § 1 dieser Verordnung gedachten Versammlungen, sofern der Vorstand dieser Behörde der Versammlung nicht selbst beiwohnen will, einen oder mehrere Polizeibeamte zu senden. Die letzteren müssen sich auf Erfordern des Unternehmers oder des Vorsitzenden der Versammlung als amtlich Beauftragte durch schriftlichen Vorweis legitimiren.

Dem Vorstande der Polizeibehörde, sowie dessen Beamten muß ein nach deren Dafürhalten angemessener Platz in der Versammlung eingeräumt, sowie über die Person der Redner Auskunft ertheilt werden.

Die in Gemäßheit dieser Bestimmung in den betreffenden Versammlungen erschienenen Polizeibeamten haben in Vertretung der Polizeibehörde die Befugniß, eine Versammlung aufzulösen und die Anwesenden aufzufordern, sich aus dieser Versammlung sofort zu entfernen.

§ 3. Störungen der in Gemäßheit des § 1 dieser Verordnung angemeldeten Versammlungen, sofern zu ihrer Beseitigung der Einfluß des Vorsitzenden der Versammlung nicht ausreicht, sind von den anwesenden (§ 2) Polizeipersonen zu rügen, und zu verhindern. Diese Polizeipersonen sind berechtigt, die Störer aus der Versammlung zu weisen, unddurch geeignete polizeiliche Maßregeln die Freiheit des Versammlungsrechts zu schützen.

§ 4. An Geld bis zu 50 Thalern (150 Mark) oder mit Haft bis zu sechs Wochen werden bestraft:

1. die Unternehmer, Vorsteher, Leiter oder die beauftragten Vertrauensmänner der Versammlungen und Vereine, welche die im § 1 dieser Verordnung bestimmte Verpflichtung nicht erfüllt haben,

2. alle diejenigen, welche einem von der Polizeibehörde innerhalb deren Zuständigkeit erlassenen, in ortsüblicher Weise publicirten oder sonst zu ihrer Kenntniß gelangten Verbote der im § 1 erwähnten Versammlungen zuwider dennoch an der verbotenen Versammlung theilnehmen,

3. diejenigen, welche nach Auflösung einer Versammlung durch den Vorstand der Polizeibehörde oder durch die nach § 2 dieser Verordnung beauftragten und kraft dieses Auftrages hierzu legitimirten Polizeibeamten sich aus dieser Versammlung nicht sofort entfernen,

4. diejenigen, welche den in Gemäßheit des § 3 dieser Verordnung von Polizeipersonen an sie gerichteten Aufforderungen und gegebenen Anordnungen sich ungehorsam erweisen.

Großh. S. Staats-Ministerium,Depart. des Äußern und Innern.v. Groß.

§ 1. Schulkindern, ingleichen solchen Personen, welche noch in dem für den Besuch der Fortbildungsschule vorgeschriebenen Alter stehen, ohne Unterschied, ob sie zum Besuch einer solchen jeweilig herangezogen sind oder nicht, ist die Theilnahme an Versammlungen und Vereinen zu politischen (einschließlich sozialpolitischen und kirchlichpolitischen) Zwecken verboten.

§ 2. Die Uebertretung dieses Verbots wird mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.

§ 3. Die Polizeibehörden haben die Befolgung des Verbots streng zu überwachen; insbesondere sind die Polizeibeamten, welche nach § 2 der Verordnung vom 15. Juli 1874 politischen Versammlungen beiwohnen, verpflichtet, vorkommenden Falles die Entfernung der in Ziffer 1 bezeichneten Personen aus der Versammlung zu veranlassen. Dieselben sind befugt, eine Versammlung aufzulösen, wenn ihrem Entfernungsgebot keine Folge geleistet wird.

Großh. S. Staats-Ministerium,Depart. des Äußern und Innern.v. Groß.

Fußnoten:[32]Mit Anhang:1.Gesetzüber das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden vom 7. Januar 1854.2./3.Ministerialverordnungenvom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875, betreffend Versammlungen.[33]Bezieht sich auf die Tatsache, daß in Jena kurz vorher eine Versammlung mit diesem Thema zwar nicht direkt verboten, doch aber, alsnicht gehörig angemeldet, beanstandet worden war — weil dieses Thema nicht zu einer »politischen« Versammlung passe.[34]In der amtlichen Ausgabe des Gesetzes (Regierungs-Blatt von 1854, Nr. 4, pp. 17, 18)fehlendie Worte »unter den«; der Satz des § 2 erscheint daher dort sprachlich als unverständlich. — Der vorstehende Abdruck gibt wörtlich den Text, mit welchem, gemäß den Landtagsverhandlungen, der Landtag das Gesetz angenommen hat.

[32]Mit Anhang:1.Gesetzüber das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden vom 7. Januar 1854.2./3.Ministerialverordnungenvom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875, betreffend Versammlungen.

[32]Mit Anhang:

1.Gesetzüber das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden vom 7. Januar 1854.

2./3.Ministerialverordnungenvom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875, betreffend Versammlungen.

[33]Bezieht sich auf die Tatsache, daß in Jena kurz vorher eine Versammlung mit diesem Thema zwar nicht direkt verboten, doch aber, alsnicht gehörig angemeldet, beanstandet worden war — weil dieses Thema nicht zu einer »politischen« Versammlung passe.

[33]Bezieht sich auf die Tatsache, daß in Jena kurz vorher eine Versammlung mit diesem Thema zwar nicht direkt verboten, doch aber, alsnicht gehörig angemeldet, beanstandet worden war — weil dieses Thema nicht zu einer »politischen« Versammlung passe.

[34]In der amtlichen Ausgabe des Gesetzes (Regierungs-Blatt von 1854, Nr. 4, pp. 17, 18)fehlendie Worte »unter den«; der Satz des § 2 erscheint daher dort sprachlich als unverständlich. — Der vorstehende Abdruck gibt wörtlich den Text, mit welchem, gemäß den Landtagsverhandlungen, der Landtag das Gesetz angenommen hat.

[34]In der amtlichen Ausgabe des Gesetzes (Regierungs-Blatt von 1854, Nr. 4, pp. 17, 18)fehlendie Worte »unter den«; der Satz des § 2 erscheint daher dort sprachlich als unverständlich. — Der vorstehende Abdruck gibt wörtlich den Text, mit welchem, gemäß den Landtagsverhandlungen, der Landtag das Gesetz angenommen hat.

Zwei Vorträge, gehalten in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena am 6. November und 5. Dezember 1901.

(Nach einem Stenogramm.)[35]

Meine Herren!

Die Wirkungen, die sich an die fortschreitende Verkürzung der Arbeitszeit knüpfen, sind zweifellos Gegenstand eines großen und allgemeinen Interesses vom volkswirtschaftlichen, volkshygienischen und auch nationalpolitischen Gesichtspunkt aus. Man braucht nur auf eine Tatsache hinzuweisen, die allbekannt ist — auf den Unterschied zwischen Deutschland und England in bezug auf die Regelung der Arbeitszeit in der Industrie. In England ist schon seit langer Zeit die Maximal-Arbeitszeit mit wenigen Ausnahmen 10 Stunden, die weitaus größte Zahl aller Arbeiter braucht nur 9 Stunden täglich zu arbeiten, und eine recht beträchtliche Zahl — nach den Mitteilungen des englischen StatistikersJohn Rae, schon über 1 Million — ist bei der achtstündigen Arbeitszeit angelangt. Durch das kühne Vorgehen der englischen Regierung, die vor 10 Jahren, im Jahre 1891, die sämtlichen Arbeiter in den Werkstätten der englischen Heeresverwaltung und der englischen Admiralität, im ganzen 29000 Mann, von der früher neunstündigen auf die achtstündige Arbeitszeit setzte, ist die Propaganda für die Verkürzung der Arbeitszeit in England so kräftig geworden, daß man annehmen kann, in wenigen Jahren werden dort wohl ein paar Millionen Arbeiter, nämlich alle Arbeiter der besser situierten Industrien, keine längere als achtstündige Arbeitszeit mehr haben. In Deutschland dagegen haben wir im Durchschnitt noch einemehrals zehnstündige Arbeitsdauer; viele Industrien haben noch 11 Stunden oder mehr, nur wenige sind bei 9 Stunden angelangt und nur ein kleiner Bruchteil aller Industriearbeiter hat den Achtstundentag erreicht. Die Zahl der letzteren ist sicher im ganzen Deutschen Reich noch weniger als 15000.

An die Betrachtung dieses Unterschiedes knüpft sich sofort eine Frage von großer Tragweite: Welche Bedeutung hat dieser Unterschied für den Wettbewerb der volkswirtschaftlichen Tätigkeit zwischen England und Deutschland? Ist diese Verschiedenheit ein Vorteil zugunsten von England oder zugunsten von Deutschland, und die zu erwartende bedeutende Vergrößerung der Konkurrenz — welchem von beiden Ländern wird sie zugute kommen?

Aber weiter, wenn, wie man jetzt als sicher annehmen kann, die Verkürzung der Arbeitszeit keine Verminderung der Arbeitsproduktion bewirkt, so kann das doch nur dadurch geschehen, daß die Arbeiter den Ausfall in der Länge der Arbeitszeit auszugleichen vermögen durch entsprechend intensivere Arbeit, und dann ist die Vermutung nicht zum voraus abzuweisen, daß eine solche intensivere Tätigkeit — sei es auch durch besondere Gewöhnung — einen stärkeren Kräfteverbrauch, eine stärkere Anspannung des einzelnen involviert, daß sie die Arbeit aufreibender macht. Wenn aber die Arbeitskraft des Menschen rascher verbraucht wird, so ist das eine Sache von großer sozialer und volkswirtschaftlicher Tragweite.

Es genügt, auf diese beiden Punkte nur hingewiesen zu haben, um erkennbar zu machen, daß es in der Tat von gewiß großem, allgemeinem Wert sein wird, Material zu haben, welches geeignet ist, die Stellungnahme zu dieser Frage: was ist der Vorteil und Nachteil der verkürzten Arbeitszeit, zu klären, und Unterlagen für ein präzise Beantwortung zu schaffen.

Ich glaube nun in der Lage zu sein, etwas beitragen zu können zur Beschaffung derartigen Materials. Obwohl der Gegenstand meiner eigentlichen Berufstätigkeit etwas fern liegt, habe ich Gelegenheit zu selbständigen Beobachtungen gehabt infolge des Umstandes, daß die Optische Werkstätte, deren Vorstand ich angehöre,vor etwa 1½ Jahren die bis dahin neunstündige Arbeitszeit plötzlich auf 8 Stunden herabsetzte und zwar in einer Zeit des stärksten Geschäftsganges.

Die Beobachtungen, die meine Freunde und ich bei diesem Versuch gemacht haben, nachdem derselbe ein ganzes Jahr fortgesetzt worden war, und nachdem dann diese versuchsweise eingeführte Einrichtung zu einer endgültigen erklärt worden ist, bieten eine sehr wertvolle Ergänzung des Beobachtungsmaterials, welches bisher in England gewonnen ist. Man findet dieses zusammengestellt in dem Buch vonJohn Raevon 1894, welches 1897 in Weimar in deutscher Übersetzung erschienen ist[36].

Unsere Beobachtungen bestätigen in der Hauptsache und im wichtigsten Punkt: welche Wirkungen die Verkürzung der Arbeitszeit auf dieArbeitsleistunghat — vollständig das, was in England {aus Versuchen} in viel größerem Maßstabe abgeleitet worden ist. Sie führen zu der Feststellung, daß diese Verkürzung von neun auf acht Stunden, also um mehr als 10 Proz. in einem Sprung, keine Minderung der Tagesleistung herbeigeführt hat, sondern in unserem Falle eine nachweisbareErhöhung, wenn auch nur um einen kleinen Betrag.

Soweit unsere Erfahrungen nichts anderes ergeben als die schon früher gemachten, würde es sich eigentlich nicht lohnen, davon zu reden; es wäre damit nur zum hundertsten Male bewiesen, was schon 99 mal bewiesen worden ist. Unsere Beobachtungen nehmen aber ein gewisses selbständiges Interesse in Anspruch, weil sie eine wirklich ziffernmäßige Begründung möglich machen. Die Resultate aller Beobachtungen in England sind nur schätzungsweise, in Bausch und Bogen gewonnen; man hat niemals ziffernmäßige Beweise vor sich. Die große Zahl der in England ausgeführten Experimente, die Übereinstimmung der Schätzungen sehr vieler Fälle ersetzen zwar die mangelnde Sicherheit des einzelnen Falles, aber immerhin ist es wertvoll, daß nun auch eine Beobachtung vorliegt, die diesen Mangel des Ziffernmäßigen ausschließt, die genaue Beweise gestattet.

In Deutschland liegen Erfahrungen eigentlich gar nicht vor, mit Ausnahme einiger weniger, die sich auf kleinere Betriebe beziehen. Darunter ist allerdings eine Feststellung — vor mehreren Jahren inBrauns Archiv mitgeteilt — , die sich auf die Jalousiefabrik vonFreesein Berlin und Hamburg bezieht und auch Zifferngibt; doch ist das Beobachtungsmaterial, welches zugrunde liegt, so gering, daß diese Ziffern eine Beweiskraft kaum beanspruchen können.

Abgesehen hiervon haben unsere Beobachtungen noch den Vorteil, daß sie eine Frage zur endgültigen Beantwortung bringen, die bisher überhaupt noch nicht angeschnitten wurde, nämlich die Frage: welche Wirkung hat die Verkürzung der Arbeitszeit, wenn dabei der Effekt der Verkürzung ausgeglichen wird durch Intensität der Arbeit, auf diePerson? Bedeutet sie einen größeren Kräfteverbrauch; bedeutet sie, daß die Arbeit aufreibender geworden ist, oder bedeutet sie das nicht? Unsere Beobachtungen gestatten mit Sicherheit festzustellen, daß dasnichteintritt, daß die Leute, die in 8 Stunden dasselbe gemacht haben, was sie früher in 9 Stunden machten,keinergrößeren Anstrengung sich zu unterziehen gebraucht haben, obwohl sie zweifellos während dieser 8 Stunden intensiver arbeiten mußten. Diese Beobachtungen geben nun noch weiter einen Einblick nach der rein tatsächlichen Seite in die Triebfedern, welche es herbeiführen, daß bei Verkürzung der Arbeitszeit die Intensität der Arbeit sich steigert, und zwar sich so steigert, daß im allgemeinen der Effekt der kürzeren Arbeitsdauer ausgeglichen wird.

Eine andere Frage ist, ob dabei ein besonderer Antrieb, ein besonders guter Wille einiger, oder die Kaptivierung ihres materiellen Interesses bei Stücklohn, wo die Tendenz {auf Mehrverdienst} einen natürlichen Sporn bedeutet — ob derartige Motive wirksam sind oder nicht. Unsere Antwort ist:Sie sind nicht wirksam. Mögen die Leute guten Willen haben, mögen sie angetrieben werden durch ihr materielles Interesse oder nicht — der Erfolg tritt immer ein. Ich sehe dies als einen der wichtigsten Punkte an, der sich durch Kombination der von uns und der anderwärts gemachten Erfahrungen ergeben hat.

Endlich haben unsere Beobachtungen Gelegenheit geboten, den Zusammenhang der Vorgänge zu erklären, wie es denn komme, daß bei Verkürzung der Arbeitszeit das Arbeitstempo sich der verkürzten Arbeitszeit anpaßt, daß es die Tendenz auf gleiche Leistung hat; es ist meines Wissens noch niemals versucht worden, das zu erklären.

Unsere Beobachtungen haben uns einen Leitfaden gegeben, diesen Zusammenhang, diese auf den ersten Blick paradoxe Tatsache nachzuweisen, daß eine Verkürzung der Arbeitszeit unter gewissen Umständen eineSteigerung des Tagwerksherbeiführt.

Es wird nicht ohne Interesse sein, den Weg näher zu beleuchten, auf welchem ich meine Beobachtungen gesammelt habe, {und daran zu erinnern} wie in der hiesigen Optischen Werkstätte die allmähliche Verkürzung der täglichen Arbeitszeit im Laufe der letzten 30 oder 35 Jahre schrittweise zustande gekommen ist.

In der Zeit, als ich zuerst meinem verstorbenen FreundCarl Zeissnäher trat, als ich in der Werkstätte zu verkehren anfing, war dort noch eine beinahe zwölfstündige Arbeitszeit; Sommer und Winter von morgens 6 bis abends 7 Uhr mit einer Stunde Mittagsruhe und einer viertelstündigen Frühstückspause, also 11¾ Stunden effektive Arbeitszeit. Im Laufe der Jahre ist diese infolge meiner persönlichen Anregungen allmählich verkürzt worden, immer um je eine halbe Stunde, bis wir im Jahre 1891 bei der neunstündigen Arbeitszeit angekommen waren; diese hat bis zum Frühjahr 1900 bestanden. Da haben wir nach längeren Diskussionen mit unserer Arbeiterschaft, entgegen dem Antrag, den der Arbeiterausschuß selbst vertrat im Sinne eines Vermittlungsvorschlages — daß wir auch wieder eine halbe Stunde aufgeben sollten, um dann zu sehen, wie sich die Erfahrung stellt — entgegen diesem Antrage erklärt: entweder es bleibt bei 9 Stunden, wie bisher, oder wir gehen sofort zur achtstündigen Arbeitszeit über, und zwar mit der Maßgabe, daß bei allen Zeitlohnarbeiten in Zukunft für 8 Stunden dasselbe bezahlt wird, wie bisher für 9 Stunden, daß alle Akkordlöhne aber unverändert bleiben, in der ausgesprochenen Erwartung, es werden alle es fertig bringen, in diesen 8 Stunden nun noch dasselbe zu leisten, wie bisher in 9 Stunden.

Denn wir wären »blamierte Europäer« gewesen, wenn wir in einer Zeit des stärksten Geschäftsganges es fertig gebracht hätten, durch ein törichtes Experiment die Leistungsfähigkeit der Werkstätte herunterzusetzen, wenn auch nur um 5 oder 10%, und damit obendrein die Lebenshaltung unserer Leute herunterzudrücken.

Ich will mich jedoch dabei nicht weiter aufhalten und will lieber sogleich von dem Beobachtungsmaterial, welches wir im letzten Jahr gewonnen haben, zunächst das darlegen, was eine doppelte Bestimmung derökonomischen Wirkungenthält.

Sie finden auf dem einen der beiden Blätter[37]die Zusammenstellung der Ziffern:

I. eine Bestimmung auf Grund unserer Lohnstatistik,II. eine Bestimmung, die entnommen ist aus der Vergleichung des Nutzeffektes unserer Maschinen in den letzten 4 Wochen vor Einführung, und in den ersten 4 WochennachEinführung des Achtstundentages.

I. eine Bestimmung auf Grund unserer Lohnstatistik,

II. eine Bestimmung, die entnommen ist aus der Vergleichung des Nutzeffektes unserer Maschinen in den letzten 4 Wochen vor Einführung, und in den ersten 4 WochennachEinführung des Achtstundentages.

Ich will weiter die Beobachtungen mitteilen, die Bezug haben auf die Einwirkung der verkürzten Arbeitszeit auf die Person —, also die Frage berühren, ob die intensivere Arbeit eine größere Strapaze, einen größeren Kräfteverbrauch der Personen hat erkennen lassen — welche Frage ganz konnex ist mit dem Nachweis der Umstände, die erkennen lassen, welche Ursachen, welche Antriebe bei der Steigerung der Intensität der Arbeit wirksam gewesen sein müssen.

Ich will dann drittens dazu übergehen, die Erklärung zu geben, welche, wie ich glaube, alle Beobachtungen, die wir gemacht haben, und die ihre Ergänzung durch die Beobachtungen in England und die sonst vorliegenden finden, in befriedigender Art deutet.

Ich habe zu dem Zweck ein zweites Blatt[38]beilegen lassen, um den Gedankengang dieser Erklärung zu fixieren. Stoßen Sie sich nicht daran, daß eine mathematische Formel vorkommt; die mathematische Formel hat nichts mit dem Wesen der Sache zu tun. Der Gedankengang läßt sich durch einige Erwägungen verdeutlichen; nur wenn man ihn in wenigen kurzen Zeilen fixieren will, da geht es nicht gut anders, als daß man die Zeichensprache benutzt, welche die Mathematik zur Verfügung stellt, denn sonst hätte ich 2 Seiten Text weitspurige Erklärungen schreiben müssen.

Und dann werde ich eigentlich erst zu dem Thema meines heutigen Vortrages kommen, zur Erörterung dervolkswirtschaftlichen Bedeutung, die auf Grund dieser Feststellungen der Verkürzung der Arbeitszeit beizulegen ist.

Diesen letzteren Teil werde ich heute aber nicht erledigen können; ich bitte, in der Annahme, daß die Sache im Kreise dieser Gesellschaft genügendes Interesse hat, diesen das eigentliche Thema behandelnden Teil in einem zweiten Vortrag im Dezember folgen lassen zu dürfen.

Ich gehe jetzt dazu über, zunächst ein paar Erläuterungen zu geben zu der auf dem ersten Blatt auf Grund unserer Lohnstatistik zusammengestellten Vergleichung.

Wir haben damals, vor 1½ Jahren, im März 1900, diese Entschließung — Übergang zur achtstündigen Arbeitszeit — unter die Erklärung gestellt: Wir seien bereit, alsbald den Achtstundentag einzuführen, wenn mindestens drei Viertel aller erwachsenen Betriebsangehörigen in einer geheimen Abstimmung sich dafür erklären würden, unter der Fragestellung, wer traut sich zu und ist gewillt, in acht Stunden dasselbe zu leisten, wie bisher inneun; wer es sich zutraut, stimme mit ja, wer nicht, mitnein—und unter einigen Vorbehalten, die nebensächliche Dinge betrafen.

Die Abstimmung ergab statt einer 3/4 eine 6/7 oder 7/8 Majorität. Wir haben damals erklärt: die ganze Einrichtung gilt zunächst für ein Jahr; wir behalten uns vor, sie nach einem Jahr zu redressieren, wenn es sich herausstellt, daß ein merklicher Arbeitsausfall eingetreten ist oder Anzeichen dafür kommen, daß die Arbeit, wenn auch nur für einen Teil der Arbeiterschaft, aufreibender geworden ist.

Bevor das Jahr zu Ende war, im März dieses Jahres, wußten wir nach allgemeinen Schätzungen, daß keine Minderung der Leistung zu registrieren sei, und auch, daß keine Anzeichen vorlägen, welche befürchten ließen, sei es auch nur für die älteren unter unseren Leuten, daß die Arbeit strapaziöser, aufreibender geworden sei.

Wir haben daher schon vor Ablauf des Jahres die Erklärung abgegeben, wir seien bereit, die Einrichtung als dauernd beizubehalten, wenn die Arbeiterschaft bereit sei, einige nebensächliche Bedingungen als dauernd verbindlich anzuerkennen.

Wir haben damals kaum gedacht, daß es möglich sein würde, die Ergebnisse anders als durch Schätzung in Bausch und Bogen festzustellen. Erst als wir der Sache näher traten und die darauf bezüglichen Tatsachen aus unseren Büchern zu ermitteln suchten, zeigte es sich, daß wir ein ganz wertvolles Erfahrungsmaterial hatten, dessen Durcharbeitung zweifellos der Mühe lohne.

Dank der sehr eingehenden Lohnstatistik, die Herr Dr.Czapskischon seit mehreren Jahren organisiert hat, ist es möglich, von jedem unserer Arbeiter für jeden Tag auf Jahre zurück genau nachzuweisen, wieviel Stunden er davon im Zeitlohn oder im Stücklohn gearbeitet und was er an diesem Tage für die Arbeit der einen und der anderen Art verdient hat.

Wir sind zunächst auf diese Lohnstatistik zurückgegangen, um von denjenigen Arbeitern, die in Stücklohn arbeiten, zu ermitteln, wie sich denn deren Arbeitsverdienst beim Übergang zum Achtstundentag im Verhältnis zum letzten Jahr der neunstündigen Arbeitszeit verändert hat. Denn bei Leuten, die im Stücklohn arbeiten, und zwar zu unveränderten Akkordsätzen, die die Dauer der Arbeit eliminieren müssen, ist die Größe ihrer Arbeitsleistung proportional dem Lohn, den sie verdienen.

Wir haben diejenigen Personen ausgesucht, die einwandsfreie Vergleichung in den beiden Jahren ermöglichten. Es mußten alle ausgeschieden werden, von denen anzunehmen war, daß ihre Tätigkeit in beiden Jahren nicht unter vollständig konstanten Bedingungen gestanden habe; in erster Reihe alle jüngeren Leute und namentlich solche, die noch nicht lange Zeit im Betriebe waren, welche also naturgemäß in einem späteren Jahre mehr leisten müssen. Das ist in der Weise geschehen, daß wir unseren Nachweis auf solche Personen beschränkt haben, die ein Jahr vor Einführung des Achtstundentages mindestens 21 Jahre alt und mindestens schon 3 Jahre in unserem Betriebe tätig, also ordentlich eingearbeitet waren, die zur Zeit des Wechsels also schon mindestens 22 Jahre alt und mindestens 4 Jahre tätig waren.

Wir haben weiter nach derselben mechanischen Norm alle ausgeschieden, die etwa im Laufe der beiden Jahre die Werkstattsabteilung gewechselt haben, die zu anderer Arbeit übergegangen sind; weiter alle, die mehr als 300 Stunden im ganzen Jahr versäumt hatten infolge von Krankheit oder aus anderen Gründen, weil hier sofort die Vermutung besteht, daß denen nicht nur die Zeit der Krankheit entgangen ist, sondern daß deren Arbeitsfähigkeit auch eine Zeit vor- oder nachher bedeutend heruntergedrückt war. Ferner sind alle ausgeschieden, die nicht mindestens die Hälfte der ganzen Zeit im Stücklohn gearbeitet haben, weil bei solchen, die nichtvorwiegendim Stücklohn arbeiten, dann die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß sie wechselnde Arbeiten, Arbeiten verschiedener Art, die nicht vergleichbar sind, gemacht haben.

Nach diesem rein mechanischen Aussieben sind etwa 250 Leute übrig geblieben; von diesen sind noch gegen 20 ausgeschieden worden auf Grund besonderer Umstände, z. B. Leute, die kränklich gewesen sind, usw. Unser Herr Dr.Petrenz, der diese Zusammenstellungen geprüft hat, hat aber außerdem nicht unterlassen, eine besondere Untersuchung darüber anzustellen, welchen Einfluß dieses nach einem gewissen willkürlichen Ermessen erfolgte Ausscheiden auf das Endresultat gehabt hat, indem er feststellte, daß diese 20 Personen, für sich berechnet, eine Steigerung des Arbeitsverdienstes nicht nur von 100:116,2, sondern von 100:120 gehabthaben würden. Damit ist erwiesen, daß es das Endresultat nicht im Sinne der Steigerung, sondern im Sinne der Minderung verändert hat.

Die Endziffer sagt also, daß sich der Stundenverdienst im Verhältnis von 100:116,2 erhöht hat; das Verhältnis von 8:9 ist aber 100:112,5 Wenn der Stundenverdienst im Verhältnis von 100:112,5 in die Höhe gegangen wäre, so hätten die Leute in 8 Stunden genaudasselbeverdient, wie früher in 9 Stunden und auch dasselbe gemacht, da der Arbeitsverdienst zugleich das Maß der Arbeitsleistung ist, insofern die Akkordsätze dieselben geblieben sind. Wenn nun das Verhältnis nicht 100:112,5, sondern 100:116,2 ist, also 3-3/10% mehr, so ist die Tagesleistung um 3-3/10% gestiegen, das heißt, es hat sich die Tagesleistung um 1/30 der früheren Tagesleistungerhöht. Es haben also im zweiten Jahre von diesen 233 Leuten je 30 dasselbe gemacht, was im Jahr vorher 31 gemacht haben, oder jeder hat im zweiten Jahr die Arbeit von 10 Tagen mehr gemacht. Das ist also kein ganz unbedeutender Unterschied.

Wir sind nun nicht bei dieser Feststellung stehen geblieben, die die Gesamtheit dieser Akkordarbeiter in Bausch und Bogen umfaßt, sondern haben mit den Herren unseres Personalbureaus über diese 233 »Versuchskarnickel« nach allen Richtungen hin diskutiert. Die beiden wichtigsten Ergebnisse sind in beiden folgenden Aufstellungen:

a) Spezifikation nach Altersklassen,

b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen,

zusammengestellt.

Es hat ein besonderes Interesse, zu ermitteln, ob denn diese Steigerung der Leistung etwa wesentlich oder vorwiegend von jüngeren Leuten herrührt, ob möglicherweise die älteren gar keinen Anteil daran haben. Die Antwort auf diese Frage ist in der ersten Tabelle gegeben, wo die Leute nach Altersklassen klassifiziert sind. Diese Tabelle zeigt in den letzten Ziffern kleine Unterschiede, aber in einem unregelmäßigen Gang.

Die jüngste Altersklasse hat allerdings die höchste Ziffer, aber nur eine sehr wenig höhere, als die höchste Altersklasse; die Unterschiede sind in maximo so klein, daß sie wohl kaum aus den Grenzen der wahrscheinlichen Zufallsschwankung heraustreten. Auf keinen Fall ist ein nennenswertes Zurückbleiben der älteren Leute zu konstatieren. Damit ist auch konstatiert, daß die jüngeren, die Leute der ersten Klasse, das Mittel nur ein ganz klein wenigüberschreiten, wie man es zum voraus erwarten durfte. Wenn diese Ziffer etwas beeinflußt sein sollte durch den Umstand, daß doch die Leistungsfähigkeit der jüngeren Klasse noch etwas im Steigen ist, so wird das gewiß kompensiert dadurch, daß in der letzten Altersklasse eine ganze Anzahl sind, deren Leistungsfähigkeit für feinere Arbeiten schon etwas im Abnehmen ist.

Man kann aus dieser ersten Spezifikation sehen: der Erfolg trifft gleichmäßig alte und junge Leute ohne einen merklichen Unterschied.

Die zweite Spezifikation scheidet die Leute nach der Art der Arbeit. Sie zeigt, daß bei so ganz heterogenen Arbeiten, wie sie in unserem Betriebe vorkommen, von ganz subtilen Arbeiten der Feinmechanik und Optik bis zur handwerksmäßigen Tätigkeit etwa der Tischler, Dreher und Fräser, ähnlich den Arbeiten in Gewehrfabriken usw. — daß trotz dieser großen Verschiedenheit der technischen Arbeiten keine merklichen Differenzen vorkommen, vielleicht 2-4%. Das sind kleine Ziffern, bei denen aber immer zu berücksichtigen ist, daß sie der Durchschnitt aus einer relativ kleinen Anzahl von Personen sind.

Das einzige, was man ersehen kann, ist, daß die höheren Ziffern vorwiegend die Arbeiten treffen, die gröberer Art sind; die Gruppen 4, 7 und 11, die zum größten Teil Maschinenarbeiter sind, zeigen die höchste Steigerung. Im Durchschnitt liegt die geringste Zunahme bei den Feinarbeitern der Optik und Mechanik. Es ist nur eine einzige Gruppe von 20 Personen, also nicht ganz der zehnte Teil der Vergleichspersonen, in welcher diese Durchschnittsleistung, die Steigerung von 100:112,5 nicht erreicht ist. Diese ist, während das Mittel um 3-3/10% überschritten wurde, um ungefähr 3% zurückgeblieben. Es ist wahrscheinlich, daß das nicht zufällig ist, und daß hier wirklich mit der Verkürzung der Arbeitszeit das Optimum überschritten gewesen ist. Was wir in bezug auf diese Ausnahme zu sagen haben, ist: die Ausnahme bestätigt die Regel; doch will ich das nicht weiter ausführen.

Welche Bedeutung ist nun schließlich dem Umstand beizulegen, daß die Endziffer eine Steigerung des Tagewerks um 3-3/10 Proz. ergibt. Man wird auf den ersten Blick geneigt sein, zu sagen, mit 1/30 ist nicht viel zu argumentieren, das liegt doch sozusagen innerhalb der Grenzen der Zufallsschwankung. Wie leicht kann die Arbeitsleistung eines Mannes um 10 Proz. variieren, wenn er sich in schlechter Lage befindet, wenn er Familiensorgen hat, wenn irgendwelche Umstände einen Druck auf seine Arbeitsleistung legen.

Das ist ganz richtig für den einzelnen Mann. SeitLaplaceweiß man aber, daß alle derartigen Schwankungen, die leicht in dem einen oder anderen Sinne wirken können, um so vollständiger sich eliminieren, je größer die Zahl der einzelnen Personen wird, und vermindert werden in diesem Mittel nach dem Verhältnis der Quadratwurzel aus der Zahl der einzelnen Fälle; die Quadratwurzel aus 233 ist nun etwa 15. Alle solche Schwankungen müssen bei 233 Beobachtungsfällen, wenn sie bei einzelnen selbst 20 Proz. erreichen können, im Mittel auf den fünfzehnten Teil reduziert sein.

Eine Abweichung des Mittels um 3,3 Proz. gleicht in dem Verhältnis des einzelnen einer Abweichung um 50 Proz., und es ist doch absolut ausgeschlossen, daß aus solchen Ursachen, die in dem einen Jahr jemand einmal treffen können, die Leistungsfähigkeit eines Mannes von einem zum anderen Jahr um 50 Proz. schwanken könne, wenn auch Schwankungen von 10-20 Proz. möglich sind.

Und so kann ich, ohne daß ich die Ziffern genau nachgerechnet habe[39], mit einer Wahrscheinlichkeit von vielen Tausenden gegen Eins behaupten, daß diese 3,3 Proz. nicht vom Zufall herrühren, sondern von Ursachen, die das ganze Jahr fortgewirkt, die alle 233 Personen gleichmäßig berührt haben, oder wenigstens den größten Teil in ein und demselben Sinne.

Ich habe mir nun sehr den Kopf darüber zerbrochen, was für Ursachen dieser Art können mitgewirkt haben?

Eine ist von vornherein ausgeschlossen, nämlich eineVerschiedenheit im Geschäftsgangder beiden Jahre; in der Inanspruchnahme der Werkstätte ist kein Unterschied gewesen. [Das ist von Bedeutung.] Denn sobald auf die Arbeit nicht gewartet wird, hat das Einfluß, weil die Leute wissen, es kann nicht alles, was sie machen könnten, gebraucht werden und umgekehrt. In diesem Punkte sind die beiden Jahre so übereinstimmend gewesen, wie irgend möglich: es ist in beiden Jahren auf die Arbeit gewartet worden; jeder hat gewußt, soviel er machen kann, das wird gebraucht; und die kleinen Stockungen, die in großen Betrieben immer unvermeidlich sind — daß einmal eine Abteilung im Rückstande ist und eine andere warten muß — sind in beiden Jahren vorgekommen. Ich bin zuletzt darauf gekommen, ob nicht dasWetterin beiden Jahren verschieden gewesen ist, weil es einen großen Unterschied macht, ob wir einen kalten Winter oder heißen Sommer haben, oder nicht, denn die Temperaturextreme lähmen die Arbeit sehr. Aber die meteorologischen Tabellen zeigen, daß die beiden Jahre auch in bezug auf das Wetter übereinstimmen.

Es bleibt mir nichts weiter übrig als zu sagen, das, was diese Abweichung von 1/30 des Tagesertrages herbeigeführt hat, ist eben die Änderung der Arbeitszeit und was mit ihr konnex ist. Ich glaube, daß wir in unserem Falle das mit Bestimmtheit sagen können, was in früheren Fällen gelegentlich [als Vermutung] ausgesprochen ist, daß die Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur keine Minderung, sondern daß sie sogar eineSteigerungdes Arbeitsresultats herbeiführen kann — so paradox das klingen mag.

Dieser bis jetzt beschriebene Nachweis betrifft ausschließlich solche Leute, die im Stücklohn gearbeitet haben, für die im vornherein das eigne Interesse als wirksam anzusehen ist, welches sie veranlaßt, möglichst die Verkürzung der Arbeitszeit auszugleichen, um keinen Verdienstausfall zu haben. Es ist von Wert, daß wir noch eine zweite Probe haben, die wir der Aufmerksamkeit verdanken, in der der Maschinenmeister der Firma Carl Zeiss, HerrBruno Klemm, seines Amtes waltet, daß wir die Möglichkeit gewonnen haben, die Änderung des Nutzeffektes unserer sämtlichen Arbeitsmaschinen, die infolge der Verkürzung der Arbeitszeit eingetreten ist, ziffernmäßig feststellen zu können.

Unsere etwa zusammen 650 Werkzeugmaschinen werden sämtlich getrieben durch Elektromotoren von einem einzigen Drehstromdynamo, dessen Strom nicht etwa für Licht mit verbraucht wird. Dieser Drehstromdynamo gestattet unter Berücksichtigung der Spannung zu ermitteln, was für Stromverbrauch in jeder Stunde stattgefunden hat, und darüber hat Herr Klemm genau Register geführt von Stunde zu Stunde.

Dabei ist nun in Erwägung zu ziehen, daß die Arbeitsleistung, die diesem Stromverbrauch entspricht, sich aus 2 Teilen zusammensetzt; I. aus derjenigen Arbeit, die geleistet werden muß, wenn die sämtlichen Maschinen arbeitsbereit sind, aber nicht benutzt werden, wenn also alle Transmissionen, Riemscheiben und Motoren laufen, aber die Arbeiter die Maschinen noch nicht benutzen. Das ist der Zustand, wie er 1 oder 2 Minuten vor Beginn der Arbeitszeitbesteht; dann läuft der ganze Betrieb, aber keine Maschine ist tätig. Das ist der sogenannte Leergang.

In dem Moment, in welchem die Arbeiter an ihre Maschinen treten, kommt der Kraftverbrauch hinzu, welchem die Arbeitsleistung der Maschine entspricht. Das ist der eigentliche Nutzeffekt.

Die Schaltbrettablesungen ergeben zunächt nur den Bruttoverbrauch an Strom und zeigten, daß derselbe in den letzten 4 Wochen vor der Änderung im Durchschnitt 49,2 Kilowattstunden gewesen ist; durch eine besondere Feststellung ist ermittelt worden, daß um diese Zeit der Leergang der Maschinen 26 Kilowattstunden, etwas über die Hälfte jener Ziffer, beansprucht hat.

Man weiß also, daß der Nutzeffekt bei Benutzung sämtlicher Maschinen im Durchschnitt 23,2 Kilowattstunden, in dem gewöhnlichen Arbeitsmaß, gewesen ist. Demgegenüber sind nun die Angaben gestellt, die sich auf die nachfolgenden 4 Wochen beziehen, mit Ausscheidung der Osterwoche und des 1. Mai, und die zeigen, daß dieser durchschnittliche Stromverbrauch, pro Stunde gerechnet, von 49,2 auf 52 Kilowatt gestiegen ist. Wenn man nachrechnet, was dabei der Stromverbrauch des Tages gewesen ist, so kommen bei 9 Stunden für den Tag 443, bei 8 Stunden 416 Kilowatt heraus; durch die Verkürzung der Arbeitszeit ist demnach eine Arbeitsleistung von 27 Kilowattstunden pro Tag gespart worden.

Wenn man diese Ziffern sieht, so sieht man sofort, daß etwas besonderes vorliegt, denn die Arbeitsdauer ist ja im Verhältnis von 9:8 reduziert worden. Es hätte daher eine ganze Stunde, also 49 Kilowattstunden erspart werden müssen, da wir doch die Maschinen eine ganze Stunde weniger gebraucht haben. Es sind aber nur 27 erspart worden. Wo ist dann das andere geblieben?

Der Umstand, daß die Ziffer 27 fast genau dem Stromverbrauch für Leergang entspricht, hat sofort auf den richtigen Weg geleitet: es ist erspart worden die Arbeitsleistung, die unsere Maschinen nötig haben, wenn man sie 1 Stundeleer laufen läßt, es ist aber nicht erspart worden die Arbeitsleistung einer Stunde, wenn siearbeiten. Daraus folgt, daß also in den 8 Stunden, die sie in der zweiten Periode gelaufen sind, dieArbeitsleistungungefährdieselbegewesen sein muß, wie in der vorangegangenen 9 Stunden-Periode.

Nun zeigt die Tabelle etwas näher auch für die auf die Änderung folgenden 4 Wochen das Mittel jeder Woche, und es ist ausgerechnet, wieviel nach Abzug des Leergangs Arbeit aufden Nutzeffekt kommt. Die letzte Zahl gibt dann das Verhältnis des Nutzeffektes zum Durchschnitt der vorangehenden 4 Wochen.

Die Steigerung zeigt im Durchschnitt das Verhältnis 100:112 — sonach das Verhältnis, welches der Verkürzung der Arbeitszeit entspricht. Daraus kann man ersehen, es hat eine intensivere Benutzung der Maschinen in bezug auf die ihnen entnommene Arbeitsleistung stattgefunden, ungefähr in dem Sinne einer vollständigen Ausgleichung der Verkürzung der Arbeitszeit.

Wie das zustande gekommen ist, das ist leicht zu erklären. Unsere Maschinen sind zum größten Teil nicht automatische, sondern Maschinen, deren sich der Arbeiter bedient wie der Werkzeuge. Der Arbeiter hat an der Hand, sie intensiver zu benutzen, zunächst einmal dadurch, daß er die Pausen verkürzt, die zwischen den einzelnen Benutzungsakten liegen, daß er sich etwas mehr anstrengt, z. B. beim Fräsen kräftigere Späne nimmt usw.; er kann weiter auch beim Schleifen oder Polieren kräftigeren Druck üben, immer unter der Bedingung, daß er sehr viel aufmerksamer arbeiten muß. So erklärt es sich, wie es möglich ist, bei einem großen Teile unserer Maschinen die von ihnen zu leistende Arbeit in weiten Grenzen zu steigern.

Die Steigerung scheint nun, da sie im Durchschnitt das Verhältnis 100:112 ergibt, annähernd der Ausgleichung des Zeitausfalls zu entsprechen. Bei genauem Besehen zeigt sich jedoch, daß diese Ziffer für alle diejenigen Maschinen, deren der Arbeiter sich wirklich bedient, eine viel höhere Steigerung bedeutet. Es sind nämlich eine Anzahl der Maschinen automatische; der Arbeiter kann vielleicht dadurch mehr leisten, daß er sie aufmerksamer beobachtet, daß er den Prozeß, den sie ausführen, achtsamer beaufsichtigt. Diese Steigerung rührt daher in Wahrheit nur von einem Teile der Maschinen her, der andere Teil ist unwirksam dabei gewesen. Und wenn man nun annimmt, daß auch nur ein Viertel von diesen 650 Maschinen derart gewesen wäre, daß der Arbeiter an ihnen nichts oder nur wenig mehr machen kann, so sieht man sofort, daß bei drei Viertel aller Maschinen eine Intensitätssteigerung von 100:116 herzuleiten ist.

Ich schließe aus diesen Erwägungen, daß auch diese Ziffern beweisen, wir haben die Verkürzung der Arbeitszeit auch bei der Maschinenarbeit nicht nurausgeglichen, sondern tatsächlich die Arbeitsleistunghöher gebracht.

Sehr bemerkenswert ist ein Blick auf die Ziffern von Arbeitswoche zu Arbeitswoche. Die erste Woche zeigt eine ganz plötzliche Steigerung von 49,2 im Mittel auf 53,7; der Brutto-Stromverbrauch springt plötzlich um 4,5 Kilowatt, in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang, in der dritten Woche erholt sich das wieder und in der vierten Woche ergibt sich das Mittel. Es wird noch viel auffälliger, wenn man die einzelnen Tage vergleicht. Die Ziffer für die erste halbe Woche zeigt eine Steigerung von 49,2 auf 55,7 Kilowattstunden, um beinahe 15 Proz. des früheren Stromverbrauches, und im Verhältnis von 100:124; die nächsten Tage geht es zurück. Als ich diese Ziffer zuerst sah, bin ich erschrocken bei dem Gedanken, was wäre passiert, wenn wir erst ein Jahr später die Verkürzung der Arbeitszeit eingeführt hätten, dann wäre uns[40]am ersten Tage der Drehstromdynamo entzwei gebrannt, also eine ganz schwere Betriebsstörung eingetreten, und niemand hätte erraten können, woher das rührt.

Ich rate keinem, unter ähnlichen Umständen bei starkem Betriebe, wenn seine Motoren überlastet sind, eine Verkürzung der Arbeitszeit einzuführen, sonst kann es ihm passieren, daß sie in die Luft fliegen. Man sieht, die Leute mit Maschinenarbeit haben einen ganz kolossalen Anlauf genommen, haben sich und ihre Maschinen auf das unglaublichste strapaziert, sie haben eine große Mehrsteigerung über die Durchschnittszahl hinaus herbeigeführt. Aber das haben sie nicht lange aushalten können, denn in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang eingetreten, und erst in der dritten und vierten Woche hat sich das wieder erholt und die Arbeit ist gleichmäßig geworden.

Man wird sagen, neue Besen kehren gut; aber ich habe dem hinzuzufügen, der neue Besen hat nur in der ersten Woche gut gekehrt, in der zweiten schlecht, und erst in der dritten und vierten Woche, als es kein neuer Besen mehr war, kehrte er wieder normal.

Ich ziehe aus dieser Beobachtungsreihe den Schluß, daß der Abfall in der zweiten Woche die Reaktion des ungebührlich starken Anlaufs gewesen ist, daß die Leute mit außerordentlichem Eifer versucht haben, ja keinen Arbeitsausfall eintreten zu lassen.

Die andere Frage: wie steht es denn mit der Wirkung der zweifellos vorhandenen Steigerung der Intensität auf die Person— hat sie eine Mehrstrapaze herbeigeführt oder nicht — ist ganz konnex mit derjenigen, welche Triebfedern nötig gewesen sind, diese Steigerung herbeizuführen, ob bewußter Wille, ob das Sichantreiben, oder was sonst.

Die Antwort auf diese Frage läßt sich natürlich nicht ziffernmäßig geben. Eine Wirkung der Überanstrengung könnte ja erst nach vielen Jahren objektiv in die Erscheinung treten. Immerhin ist es möglich gewesen, auf Grund der subjektiven Wahrnehmung vieler Personen mit Sicherheit festzustellen, daß eine besondere Anstrengung, abgesehen von den ersten Tagen,nichtstattgefunden hat, daß vielmehr die Akkommodation an ein rascheres Tempo der Arbeit, die tatsächlich stattgefunden haben muß, bei Akkord- und Zeitlohnarbeitern sich nach ganz kurzer Zeit gewohnheitsmäßig vollzogen hat.

Die Leute haben sich, wie mir ganz bestimmt gesagt worden ist, nach ganz kurzer Zeit gewöhnt, etwas rascher zu arbeiten, und sich gar nicht mehr anzutreiben brauchen, und viele sind wirklich, wie man zu sagen pflegt, fleißiger geworden. Vielen ist das so unbewußt geworden, daß sie mir bestritten haben, daß sie mehr gearbeitet hätten und ich es ihnen erst beweisen mußte.

Ich habe, um Auskunft zu erhalten, gleich nachdem einige Wochen nach Einführung der Verkürzung der Arbeitszeit verlaufen waren, Gelegenheit genommen, alle mir bekannten älteren Leute, gelegentlich wenn ich sie traf, ganz unauffällig über die verschiedenen Fragen zu interpellieren: nun was meinen Sie, was diese Änderung für einen Erfolg haben wird? meinen Sie, daß Sie den Ausfall der Zeit nachholen, daß Sie dabei eine Mehranstrengung haben, daß die Arbeit aufreibender wird? finden Sie, daß Ihnen die letzte halbe Stunde jetzt schwerer wird, wie früher bei neun Stunden?

Das Endresultat aus allen diesen Antworten ist, daß keiner auch nur gesagt hat, daß die letzte Stunde ihm schwerer falle, außer im Hinblick auf die ersten Tage. Alle haben gesagt, nach einiger Zeit sei ihnen die Arbeit in der letzten Stunde auch nicht schwerer gefallen, nur daß sie natürlich nicht so frisch wie am Morgen seien; aber es sei immer noch erträglich. Viele sagten direkt, sie hätten gar nicht nötig gehabt, sich zusammenzunehmen; es wäre ganz von selbst gegangen. Die meisten meinten, in den ersten Tagen hätten sie sich zusammennehmen müssen, dann aber seien sie das gewohnt geworden; sie brauchten gar nicht mehr daran zu denken.

Sehr charakteristisch waren einige Äußerungen von Akkordarbeitern, die noch nicht Gelegenheit gehabt hatten, aus ihren Lohnbüchern den Effekt zu sehen; sie sagten: Ja, in den ersten Tagen haben wir uns sehr bemüht mehr zu leisten, wir haben uns außerordentlich angestrengt, wir haben uns den ganzen Tag angetrieben, wir haben sicher in der ersten Zeit viel mehr gemacht, wir werden in dieser Zeit in 8 Stunden dasselbe geleistet haben, als früher in 9 Stunden; aber das haben wir nicht aushalten können, das kann auf die Dauer niemand aushalten, das hat uns die ganze Arbeit verekelt; dann haben wir das sein lassen und arbeiten nun so fleißig wie früher, fleißiger können wir nicht. Wenn wir jetzt nur 8 Stunden arbeiten, dann können wir eben nur weniger liefern, und am Ende des Jahres muß das die Firma merken; wenn andere meinen, sie könnten das ausgleichen, dann täuschen sie sich. Es waren das also Leute, die direkt sagten, sie betrachteten den ganzen Versuch, in der kürzeren Zeit dasselbe zu leisten, als mißlungen, weil sie an sich bemerkt hätten, daß sie das nicht lange aushalten könnten.

Diese Äußerungen hatten mich stutzig gemacht, ich war etwas verblüfft; in der Aufstellung über den Nutzeffekt der Maschinen haben wir nun den Schlüssel zum Verständnis dieser Äußerungen. In der Tat haben sich die Leute zuerst ganz gewaltig angetrieben und sind über das Zielhinausgeschossen. Das haben sie nicht dauernd fortsetzen können, sie haben an sich gemerkt, daß sie nachlassen müßten. Sie ließen nach ihrer Meinung nach in dem Bemühen, das Ziel zuerreichen, während sie in dem Bemühen nachgelassen haben, das nämliche Ziel zuüberschießen.

Einer sagte mir, dieses Antreiben hat uns die ganze Arbeit »verekelt«; die Schaltbrettablesung zeigt diese »verekelte« Woche. Alles das weist darauf hin, daß vielen Leuten die tatsächlich dauernd hergestellte Beschleunigung des Arbeitstempos so unbewußt geblieben ist, daß sie überhaupt nicht daran geglaubt haben, daß sie meinten, sie arbeiteten genau so wie früher.

Diese Wahrnehmung, daß diese Anpassung sich automatisch vollzieht, unbewußt, ohne Willen des einzelnen, findet eine ganz eklatante Bestätigung in einer anderen Wahrnehmung und namentlich noch in einer Tatsache, die die Beobachtungen in England ergeben haben.

Schon seit längerer Zeit hat sich gerade bei den Einsichtigeren aus dem Kreise unserer Werkmeister die Meinung eingebürgert,daß, wenn zeitweilig die Arbeit drängte und Überstunden eingelegt, die 9 Stunden zeitweilig auf 10 verlängert wurden, man nur ganz kurze Zeit einen Erfolg habe — vielleicht 14 Tage, nicht länger; darüber hinaus fleckt es nicht mehr, obwohl die Leute diese Überstunden mit 25 Proz. [Zuschuß] bezahlt bekommen. Nach kurzer Zeit werden die Leute verdrossen und borstig und machen den Werkmeistern das Leben noch schwerer, als sie es sonst schon zu tun gewohnt sind.

Ich habe an der Richtigkeit dieser Meinung gezweifelt und mich einmal verleiten lassen, selbst einen Versuch zu machen, und bin kläglich abgefallen. Ich habe den Versuch gemacht, wo die Leute mir direkt den Gefallen tun wollten, und es mir versprochen hatten, denn es wäre ihnen sehr erwünscht, wenn sie vor Weihnachten — es war im November — noch eine kleine Extraeinnahme hätten. Jedoch schon nach einer Woche ging die Leistung zurück, in der dritten und vierten Woche war sie faktisch Null geworden.

Es ist also nicht möglich, selbst bei gutem Willen und Sichantreiben, länger als eine kurze Zeit die Arbeitsleistung über das Tagewerk hinaus zu steigern.

Ich freue mich, dasselbe konstatiert zu sehen in dem amtlichen Bericht des Gewerbeaufsichtsbeamten der Provinz Brandenburg für 1900. Nach Angabe eines Fabrikanten hat dieser die Erfahrung gemacht, daß, wenn man versucht hat, zeitweilig wegen dringender Arbeit die Leute wieder einmal 9 Stunden arbeiten zu lassen, das nur etwa 14 Tage lang Erfolg habe; dann gehe die Leistung nach und nach zurück. Das sind dieselben 14 Tage, die wir beobachtet haben.

Ich schließe daraus, welche Bedeutung guter Wille und das Sichantreiben haben: wenn guter Wille und Motive des eigenen Interesses nichtfähigsind, bei der Verlängerung der täglichen Arbeitsdauer auf längere Zeit hin eine Mehrleistung zu erzielen, so ist guter Wille auch nichterforderlich, um bei Verkürzung der Arbeitszeit eine Minderleistung zu verhindern. Wenn sie wirklich verhindert wird, so ist das nicht durch guten Willen und nicht durch solche Antriebe, wie sie beispielsweise in der Akkordarbeit gegeben sind.

Das wird nun noch bestätigt durch eine besondere Erfahrung, die man in England gemacht hat, nämlich in den Regierungswerkstätten im Woolwich-Arsenal. Die Leute arbeiten dort nur in Zeitlohn, und die Erfahrung hat gezeigt, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von neun auf acht Stunden keinen Arbeitsausfall gebracht hat, sie leisten dasselbe Maß von Arbeit wie früher auch nachher.

Nun muß man daran denken, daß diese Leute in England, die gehobenen Arbeitsgebieten, wie Maschinenbau, Schiffsbau, Metallbearbeitung, angehören, alle unter der Direktion der Trade-Unions und ganz in deren Ideenkreis stehen, und daß zu diesem Ideenkreis vor 10 Jahren ganz vorwiegend der Gedanke gehörte, Verkürzung der Arbeitszeit mußPlatz schaffen für Arbeitslose, muß die Reservearmee vermindern, muß den Unternehmer zwingen, für dieselbe Arbeit mehr Leute einzustellen. Die Leute in diesen Branchen haben nun zum voraus nicht eine besondere Ambition gehabt, dem englischen Staatsfiskus durch vermehrte Arbeit diese Stunde wieder zurückzugeben, sie haben keinen positiven Antrieb gehabt, und sie haben es ganz sicher als gegen ihr Standesinteresse angesehen, wenn sie auch nur den Versuch machen wollten, durch intensivere Arbeit etwas nachzuholen. Dennoch ist der Fall eingetreten, daß sie nolens volens fleißiger geworden sind.

Ich betrachte damit die Frage als endgültig erledigt, daß es gar keiner Motive bedarf, gar keines guten Willens, keiner Motive des Interesses, um diese Anpassung der Arbeitsgeschwindigkeit an die Arbeitszeit herbeizuführen, daß sie sich vielmehr automatisch herstellt, sogar da, wo gewissermaßen ein böser Wille anzunehmen ist.

Wie ist das nun zu erklären, daß eine solche automatische Anpassung unbewußt zustande kommt? Wie diese scheinbar paradoxe Tatsache verständlich zu machen ist, die bei uns zutage getreten ist und sogar eine Steigerung des Tagewerks veranlaßt hat, das muß ich auf den nächsten Vortrag verschieben.


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