[81]Der Titel „Professor” kam allmählich auf, an deutschen Universitäten erst im 16. Jahrhundert. An den italienischen Stadtuniversitäten wurden die ordentlichen Lehrer behördlicherseits besoldet, an den unter kirchlichem Einfluß stehenden Hochschulen bezogen sie ihr Einkommen aus geistlichen Pfründen. Damit hängt es zusammen, daß die Lehrpersonen wenigstens außerhalb Italiens in der Regel dem geistlichen Stande angehören (niedere Weihen), unverheiratet sein mußten. In Paris wurde dasZölibatder medizinischen Professoren erst im Jahre1452bei der Reorganisation der Universität durch den Kardinal d'Estouteville aufgehoben, in Heidelberg erst 1482. Freilich setzte man sich manchenorts über die strengen Bestimmungen hinweg und gewährte Pfründen gelegentlich an Bewerber, die nicht allen Vorschriften der kanonischen Gesetze zu genügen vermochten. — Am geringsten war die Zahl der medizinischen Professoren an den deutschen Universitäten, dort gab es meistens nur zwei (einen für die „Theorica” und einen für die „Practica”), höchstens drei.[82]Die Articella geht ihrer Entstehung nach auf die Zeiten der Salernitaner Blüteepoche zurück.[83]Die naturwissenschaftliche Vorbildung beruhte auf dem Studium der Schriften desAristoteles, namentlich der Parva naturalia. Ueberall mußte der Scholar, wenn er vorher an der artistischen Fakultät den Grad eines Baccalars oder Magisters noch nicht erlangt hatte, ein halbes bezw. ganzes Jahr länger studieren.[84]InBolognaundPaduaerstreckte sich die medizinische Studienzeit für den Mag. artium über 4 Jahre, sonst über 5 Jahre. Den Vorlesungen wurden besonders dieArs parvaGalens, derKanondesAvicenna, dieAphorismendesHippokratesund der„Colliget”desAverroëszu Grunde gelegt. Für die Zulassung zur Lizenz bildete es unter anderem eine Voraussetzung, daß der Baccalar über mehrere Traktate oder Bücher gelesen und mindestens zweimal respondiert oder disputiert hatte. BezüglichParisvgl. S. 346. InMontpellierwar für diejenigen, welche an der Artistenfakultät den Grad eines Magisters erworben hatten, ein 5jähriges, sonst ein 6jähriges Studium vorgeschrieben, auch mußten die Studierenden während 8 Monaten oder 2 Sommer hindurch unter Leitung von Doktoren Praxis ausgeübt haben, bevor sie zur Promotion zugelassen wurden. Der Scholar hatte mindestens 24 Monate lang ununterbrochen die Vorlesungen zu besuchen (das entspricht 3 Studienjahren), bevor er zur Prüfung fürs Baccalaureat (wobei ihm jeder der Lehrer eine Frage stellte) zugelassen wurde; der Baccalar setzte seine theoretischen Studien noch wenigstens 2 Jahre lang fort, hatte aber außerdem über einzelne Abschnitte aus den Werken der Alten Vorlesungen zu halten und sich auch praktisches Können anzueignen. Auf Grund der Vorschläge des Arnald von Villanova wurden im Jahre 1309 besonders folgende Bücher vorgeschrieben:Galen, de complexionibus, de malicia complexionis diverse, de simplici medicina, de morbo et accidente, de crisi et criticis diebus, de ingenio sanitatis (method. medendi), ars parva;Hippokrates, Aphorismen mit dem Kommentar Galens;Johannitius, Isagoge;Isaac Judaeus, de febribus;Nicolaus Präpositus, Antidotarium. Nach den Statuten vom Jahre 1340 kamen zu den genannten Schriften noch hinzu, Galen, de juvamentis memborum et de interioribus, de virtutibus naturalibus; Hippokrates, de regimine acutorum und Prognosticon; Avicenna, das erste und vierte Buch des Kanon;Theophilus, de urinis;Philaretus, de pulsibus, ein Regimen sanitatis, Isaac Judaeus, de dietis universalibus etc. InWienwar für den Scholaren ohne artistischen Grad eine Studiendauer von 6 Jahren, für den Magister in artibus eine Studiendauer von 5 Jahren vorgeschrieben. Das Baccalaureat konnte nach 3- resp. 4jährigem Studium erworben werden, der Kandidat mußte wenigstens 22 Jahre alt sein, alljährlich disputiert haben und in einer Disputation mit zwei Doktoren genügendes Wissen erweisen. Für das Lizentiat, das erst nach weiteren 2 resp. 3 Jahren zu erlangen war, wurde der Nachweis von mindestens einer Disputation in jedem Jahre, ununterbrochener Besuch zweier ordentlicher Vorlesungen und ein einjähriger Krankenbesuch in Begleitung eines Arztes erfordert. Den Vorlesungen lagen hauptsächlich die Isagoge desJohannitius, die Ars parvaGalens, das erste und vierte Buch vonAvicennasKanon, das neunte Buch desRhazesad Almansorem, die Aphorismen, das Prognosticum und die Schrift de diaeta in acutis desHippokrateszu Grunde. Außer diesen Werken waren im 15. Jahrhundert noch verschiedene Kommentare und Spezialschriften über Harnschau, Pulsuntersuchung, Fieber- und Arzneimittellehre als Lehr- und Hilfsbücher üblich. Ueber das Lehren und Lernen in Wien an der Wende des 15. zum 16. Jahrhundert gibt das ausgezeichnete, aber nicht offizielle Buch desMartin Stainpeis, Liber de modo studendi seu legendi in medicina, die beste Auskunft. Nach dem 3. Studienjahre war es gestattet, zwecks praktischer Ausbildung unter Führung von Doktoren Kranke zu besuchen, jedoch durften dabei die Vorlesungen nicht vernachlässigt werden. Aus den Statuten der medizinischen Fakultät inKölnergibt sich folgendes. Die Scholaren hatten täglich zwei Vorlesungen zu hören. Die Zulassung zum Baccalaureat erforderte einen Besuch der Vorlesungen durch 36 Monate (für den Lizentiaten der freien Künste durch 28 Monate) und dreimalige Responsion. Bis zum Lizentiat mußte der Baccalar ununterbrochen wenigstens 2 Jahre über Schriften, die ihm von der Fakultät bezeichnet werden, lesen, nämlich IsagogeJohannicii, libri TegniGalienicum commentario Haly, pro uno cursu libri AphorismorumHippocratiscum commentario Galieni, liber regiminis acutorum Hippocratis cum commentario Galieni, libriTheophilide urinis etPhilaretide pulsibus, Prognosticorum Hippocratis cum commentario Galieni, VersusAegidiide urinis et pulsibus cum suis commentariis, ViaticusConstantini, Nonus et decimusAlmansorum(!), liber de morbo et accidente, liber de ingenio sanitatis. Der Baccalar hatte wenigstens einmal im Jahre einem jeden Magister Regens über eine Quaestio zu respondieren, ebenso auch zu disputieren, wenn es den Magistern beliebte. Der Baccalar durfte weder innerhalb der Stadt Köln noch außerhalb derselben in einem Umfang von 6 Meilen praktizieren, wenn er nicht von einem Doktor der Fakultät hierzu besonders beauftragt wurde. Der neue Lizentiat mußte unter der Leitung seines Magisters noch ein Jahr hindurch in der Stadt oder wenigstens 10 Monate außerhalb derselben in einem volkreichen Orte praktizieren. — Bemerkenswert ist es, daß der Baccalar vor Erteilung der Lizenz zu schwören hatte, quod non sit excommunicatus nec infamis nec homicida,nec publicas cyrurgicus operans cum ferro et igne, nec transgressor statutorum, nec uxoratus. Die Statuten enthalten auch deontologische Vorschriften, in denen unter anderem der Besuch bei einem Patienten untersagt wird, welcher den früheren Arzt nicht bezahlt hat. InLeipzigerstreckten sich die Vorlesungsthemata über drei Jahre, die Medicina theorica wurde morgens — im Sommer von 6-7, im Winter von 7-8 Uhr vorgetragen, die Medicina practica nachmittags von 1-2 Uhr abgehandelt. Für den Kursus in der Medicina theorica legte der Lehrplan im ersten Jahre den ersten Kanon desAvicenna, im zweiten Jahre die ars parvaGalens, im dritten Jahre die Aphorismen desHippokratesmit dem Kommentar Galens und den landläufigen Erläuterungsschriften der Arabisten (Gentilis, Trusianus, Jacobus de Partibus u. s. w.) zu Grunde, für den Kursus in der Medicina practica in der gleichen Reihenfolge, das neunte Buch der Schrift desRhazesad Almansorem, den ersten Abschnitt des vierten Buches des Kanons Avicennas (Fieberlehre) und den vierten Abschnitt des ersten Buches des Kanons (allgemeine Heilmittellehre). Interessant ist die Bestimmung in den Statuten vom Jahre 1429, daß der Scholar, ehe er zum Baccalariatsexamen zugelassen werden dürfe, gehalten sei, mit einem Arzte oder auch mit verschiedenen Aerzten zwei Jahre lang fleißig deren Klientel mitzubesuchen.[85]In Paris wurde der Kandidat von jedem der Doktoren in dessen Wohnung examiniert.[86]Abschreckende Häßlichkeit, Entstellung durch auffallende körperliche Gebrechen schloß den Kandidaten aus dem Grunde von der Promotion aus, weil man fürchtete, daß Schwangere sich sonst an ihm versehen könnten.[87]An manchen Fakultäten war ein Alter von 28 Jahren festgesetzt, von welcher Bestimmung nur dann Ausnahmen gemacht wurden, wenn der Kandidat nicht zu weibisch und jugendlich aussah.[88]Namentlich in Paris und Montpellier, wo sich die Promotionsgebräuche durch besondere Umständlichkeit auszeichneten, waren die Kosten der medizinischen Doktorwürde durch die vom Kandidaten zu tragenden Ausgaben für die Veranstaltung, durch die Taxen, Geschenke und Schmausereien ungemein hoch. In Wien war der Kandidat verpflichtet, mindestens einem Doktor vierzehn Ellen guten Tuches für ein Kleid, den übrigen Doktoren je ein Barett und ein Paar gewirkter Handschuhe, jedem Lizentiaten und Baccalaren ein Paar gewöhnlicher Handschuhe (wobei jedoch der Anstand und die Ehre der Fakultät zu berücksichtigen waren), dem Pedell ein standesgemäßes Kleid oder zwei Gulden zu spenden und zu Händen des Dekans zwei Gulden als Eintrittstaxe zu erlegen. — Armen Doktoranden wurden, wenn sie sich durch ihre Kenntnisse auszeichneten, ausnahmsweise die hohen Spesen erlassen. — Außer dem Papst und dem Kaiser erhielten übrigens auch die Pfalzgrafen das Recht Doktoren zu kreieren, indessen stand die in letzterer Art erlangte Würde in geringem Ansehen.[89]Es sind Verzeichnisse von ärztlichen Privatbibliotheken erhalten, welche einen interessanten Einblick in die geistige Struktur der Epoche gewähren. Vgl. z. B. Corradi, Biblioteca di un medico Marchigiano del secolo XIV, Milano 1885.[90]Bestand aus 635 Manuskripten.[91]Die medizinische Fakultät zu Paris besaß im Jahre 1395 nicht mehr als 9 Werke, unter denen der Continens des Rhazes am meisten geschätzt war. Als Ludwig XI. dieses Werk 1471 entlehnen wollte, um es abschreiben zu lassen, erhielt er hierzu erst dann die Bewilligung, nachdem er eine Kaution von 12 Mark Silber erlegt und 100 Taler in Gold hergeliehen hatte. Im Jahre 1465 besaß die Pariser Fakultät erst 12 Werke. — In Wien wurde der Grund zur Fakultätsbibliothek dadurch gelegt, daß einige Aerzte zu Gunsten derselben letztwillige Verfügungen über ihre Bücher trafen.[92]In der Literatur kommt die scheinbare Universalität des mittelalterlichen Arztes, abgesehen von den umfassenden Handbüchern, in gewissenSammelschriftenzur Geltung, deren eine z. B. der Cod. lat. 11229 der Pariser Nationalbibliothek enthält (vgl. Sudhoff in Arch. f. Gesch. der Medizin II, 1909, S. 84 ff.). Diese anonyme Sammelschrift besteht aus Texten, die sich um die typischen Abbildungen der Harnglasscheibe (Harntraktat), desAderlaßmännleins, desTierkreiszeichenmännleins, desKrankheitsmännleins(Krankheitssystematik mit Berücksichtigung des Krankheitssitzes darstellend), desWundenmannes(Systematik der Verletzungen und chirurgischen Affektionen), derSchwangeren(gynäkologischer Traktat) gruppieren, also der inneren Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe-Gynäkologie entsprechen und dabei noch überall derAnatomie(Situsbilder) Rechnung tragen.[93]Sie erwarben als „Lehrmägde” bei älteren Hebammen ihre Ausbildung; über ihre Befähigung urteilte die längste Zeit hindurch nur die öffentliche Meinung, welche in diesem Falle durch die angesehensten (ehrbaren) Frauen des Ortes vertreten war. Diese hielten eine Art von Examen ab. Erst gegen Ende des Mittelalters ist von wirklichen Prüfungen die Rede, die von den Stadtärzten vorgenommen wurden. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts wurden Stadthebammen angestellt und Hebammenordnungen erlassen (die älteste, historisch beglaubigte ist die von Regensburg vom Jahre 1452). Vgl. das kürzlich publizierte, für Hebammen bestimmte Manual aus dem 15. Jahrhundert, Janus XIV, 1909, p. 217 ff.[94]Wilhelm von Saliceto schildert zuerst Augenoperationen auf Grund eigener Erfahrung. — Im 14. Jahrhundert hatten den größten Ruf als AugenärzteGuido von ArezzoundGiraldus von Cumba(Lyon).[95]So zählte z. B. die Pariser medizinische Fakultät im Jahre 1292 bloß 6, im Jahre 1395 erst 32 Mitglieder (es kam damals also in Paris ein Doktor auf ca. 8500 Einwohner).[96]Zu den Leibärzten der Fürsten, Dynasten und Bischöfe gesellten sich dort nach Entfaltung des Städtewesens Stadtärzte, welche oft von weither berufen werden mußten und vor der Gründung einheimischer Universitäten nur im Auslande (Italien, Frankreich) ihre fachmännische Bildung erworben haben konnten. Im Gegensatz zu den Empirikern wurde der gelehrte Arzt besonders im 14. Jahrhundert als „physicus”, magister in physica, „Kunstarzt”, „pucharzt” (═ wissenschaftlich, aus Büchern gebildeter Arzt oder Baucharzt, d. h. Arzt des Leibes?) bezeichnet; seitdem aber alle, die sich überhaupt mit dem Heilen abgaben (auch Wundärzte) den Titel „Meister” (magister) führten, wurde die Bezeichnung Doktor üblicher.[97]In gesellschaftlicher Beziehung standen sie im Range der Adeligen. Promovierte Leib- oder Stadtärzte waren den Rittern gleichgestellt. Sagt doch Geiler von Keisersberg: „Ist nōmen (nur) ein ritter oder ein doctor in eim geschlecht, mā spricht, das ist unszer docterlin das ist unszer ritter”. Zu den Privilegien, welche die Stadtärzte besaßen, gehörte das taxfreie Bürgerrecht, Steuerfreiheit, Befreiung vom Wach- und Kriegsdienst u. a. Die Aerzte waren auch den sonst so rigorosen Kleiderordnungen nicht unterworfen, manche suchten daher der Menge durch Luxus (kostbare Kleidung, goldene Ringe mit gleißenden Steinen etc.) zu imponieren.[98]Kulturgeschichtlich sehr interessant ist folgende Stelle aus Chaucers Canterbury Tales (v. 413-446, übersetzt von W. Hertzberg):Auch hatt' ein Doktor sich zu uns gesellt,Ein Arzt. Gewiß, sprach keiner auf der WeltSo klug von Medizin und Chirurgie.Er war gelehrt auch in AstronomieUnd stundenlang übt er der PatientenGeduld mit magischen Experimenten.Er wußte wirklich mit geschickten HändenDes Kranken Horoskop zum Glück zu wenden.Der Krankheit Grund sah er mit Leichtigkeit,Ob Kälte, Hitze, Trocknis, Feuchtigkeit,An welchem Ort erzeugt, aus welchen Stoffen.Er war als Praktiker unübertroffen.Hatt' er des Uebels Wurzel recht erkannt,Ward gleich die Medizin auch angewandt.Ein Apotheker war ihm stets zu Händen,Um Drogen und Latwergen ihm zu senden;Sie hatten durch einander viel gewonnen,Die Freundschaft hatte nicht erst jüngst begonnen.Die Alten konnt' er: Aesculap voran,Und Dioskorides und Rufus dann,Hippokrates, Hali und Gallien,Serapion, Rasis und Avicen,Averrhois, Damascenus, Constantin,Bernard und Gatisden und Gilbertin.In der Diät liebt' er nicht Ueberfluß,Er gab nur solche Speise zum Genuß,Die nahrhaft war und leicht zu digeriren,Nicht pflegt er viel die Bibel zu studieren.Blutrot und blau liebt er sich anzuziehen,Mit Tafft gefüttert und mit Levantin.Nicht ein Verschwender war darum der Mann,Er sparte was er in der Pest gewann,Gold gilt dem Arzt als Specifikum,Ausnehmend liebt er das Gold darum.[99]So zeigen uns z. B. Erfurter Urkunden zwischen 1336 und 1343 mehrere Aerzte als Ländereibesitzer. In Italien gehörte der größte Teil der Aerzte den wohlhabenden Klassen an. Die Honorarverhältnisse waren im allgemeinen keine ungünstigen, wenn man die gesetzlichen Taxen, die an manchen Orten bestanden, die Besoldungen der Leib- und Stadtärzte in Betracht zieht; die enormen Honorare, welche die Zelebritäten empfingen (wie z. B. ein Thaddeus Florentinus oder ein John Arderne), bildeten freilich, wie zu allen Zeiten, seltene Ausnahmen. In Venedig sollten für jede ärztliche Visite 10 Soldi bezahlt werden, in Mailand 12-20 Soldi für jeden Tag der ärztlichen Behandlung, außerhalb der Stadt 4-6 Lire, für einen Nachtbesuch 1 Dukaten.[100]Aerzte geistlichen Standes erscheinen häufig noch bis ins 15. Jahrhundert, trotz der mehrmals erneuerten Verbote der Päpste Honorius III. (1219), Cölestin V. (1294). Die Verbote galten hauptsächlich für die höheren Geistlichen und verwehrten aus leichtbegreiflichen Gründen namentlich die Beschäftigung mit derChirurgieund Frauenheilkunde (vgl. S. 463). In Würzburg wurde den Geistlichen sogar die Anwesenheit bei chirurgischen Operationen untersagt. Aber gerade die häufige Wiederholung der Verbote noch Ende des 15. Jahrhunderts beweisen, wie wenig sie gehalten wurden.[101]Die Bader und Barbiere galten übrigens in manchen Ländern oder Landesteilen als „unehrlich”. In Deutschland hatte König Wenzel die Bader 1406 für „ehrlich” erklärt, aber diese Begünstigung wurde später wieder aufgehoben. Das Zunftzeichen der Barbiere war eine beliebige Anzahl von Becken, das der Bader ein vor der Türe aufgehängtes Handtuch.[102]Z. B. in Paris, wo die Barbiere nach der, vor den Maîtres en chirurgie bestandenen Prüfung den Titel Barbiers-chirurgiens oderChirurgiens de courte robeführten. Seit 1474 auch in Venedig, wo die Barbiere (Medici ignoranti) in lebensgefährlichen Fällen die Chirurgen beiziehen mußten.[103]Z. B. in Paris bereits 1371, zugleich mit beträchtlicher Erweiterung der Lizenz, welche damit motiviert wurde, daß wegen des hohen Honorars nur Standespersonen, nicht aber das Volk die Chirurgen konsultieren könne.[104]In England gab es allerdings eine Guild of Surgeons und eine Guild of Barber-surgeons. Den Mitgliedern der letzteren wurde verboten, die Behandlung von in Todesgefahr schwebenden Personen zu übernehmen.[105]Bei der am Schlusse der Lehrzeit abgelegten Prüfung wurde, abgesehen von der Beantwortung einer Reihe von Fragen, die Bereitung von mehreren Salben (besonders Wundsalben), von Wundtränken und Pflastern, die Ausführung verschiedener Verbände, vielleicht auch kleinerer Operationen (z. B Zahnziehen), die Kenntnis der Instrumente u. a. verlangt. Darauf wurde auf Grund von Brief und Siegel der junge Meister in die Zunft aufgenommen. Der Scherer hielt eine Offizin und nahm in seinem Hause gelegentlich auch Kranke auf. Das Honorar war durch Taxen geregelt. In Fällen schwerer Verletzungen war er zur Anzeige bei der Behörde verpflichtet, wie er auch im Auftrage der Stadtverwaltung eine Art von gerichtsärztlicher Tätigkeit ausüben mußte.[106]Bei lebensgefährlichen Eingriffen war die Erlaubnis der Obrigkeit einzuholen, hauptsächlich besorgten übrigens die herumziehenden Bruchschneider (Hodenschneider), Steinschneider, Starstecher u. s. w. die operative Tätigkeit.[107]Sie richteten den durch die Tortur Gemarterten die verrenkten Glieder wieder ein, doch wurde ihre Hilfe auch von anderer Seite häufig in Anspruch genommen.[108]Wenn wir von den Salernitanerzuständen absehen, so ergibt sich, daß in dem Maße, als die wissenschaftliche Heilkunde an Terrain gewann, die Frauen von der medizinischen Praxis zurückgedrängt und auf die Krankenpflege und vulgäre Hausmedizin verwiesen wurden. Zwar gestattete in Paris ein Edikt vom Jahre 1311 auch Frauen, auf Grund einer Prüfung vor der Confrérie de St. Côme Chirurgie zu treiben, zwar finden sich in städtischen Urkunden noch in den letzten Jahrhunderten geachtete Aerztinnen, besonders Augenärztinnen, ferner Aderlasserinnen hie und da genannt —, aber in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle gehörten die Weiber, welche sich mit der Behandlung innerer oder äußerer Leiden abgaben, sogar den Heeren auf ihren Zügen folgten (z. B. im Gefolge König Ludwigs d. H. befand sich eine Aerztin „Frau Hersend”) u. s. w., den Kreisen des Kurpfuschertums an und standen in keinem guten Rufe, umsomehr als viele nebstbei recht bedenkliche Gewerbe ausübten. Zu diesem Urteil führen nicht nur die von ärztlicher Seite inspirierten Auslassungen gegen das Pfuschertum, sondern auch die schöne Literatur, in der von den weiblichen Heilpersonen zumeist eine sehr ungünstige Schilderung entworfen wird (z. B. in des „Teufels Netz”).[109]Dagegen eifert noch Geiler von Keisersberg mit den Worten: „Also kein priester sol keim artznei geben, wan er es schon wol künte. Er sol ein artzet der selen sein und nit des leibs.”[110]Ein Miniaturbild des Dresdener Galen-Codex Fol. 195 (vgl. S. 458) stellt einen solchen Gaukler vor, mit einer Theriakbüchse und einer gezähmten Schlange vor sieben Zuschauern auf einer Bank stehend. Sehr oft war der in einen Talar würdig gehüllte fahrende Heilkünstler mit einem Harlekin geschäftlich vereinigt, der durch derbe Spässe die Leute anlockte und die Künste seines Meisters anpries; zum Schauplatz diente eine Marktbude, welche durch ihre Ausstattung mit chirurgischen Werkzeugen, Arzneistandgefäßen, Kuriositäten aller Art, Attesten u. s. w. auf die gaffende Menge nicht geringen Eindruck machte. „Er hat ein geschrey wie ein Zaanbrecher oder Triackerskraemer” (Theriakskrämer), war zum Sprichwort geworden.[111]Z. B. Henri de Mondeville, Guy de Chauliac u. a.[112]In Paris war schon 1220 die Kurpfuscherei verboten worden. Im Jahre 1322 wurde seitens der Pariser Fakultät einer Kurpfuscherin der Prozeß gemacht, der für diese mit einer Geldstrafe undExkommunikationendigte. Die Wiener medizinische Fakultät führte mit großer Energie den Kampf gegen eine ganze Reihe von Kurpfuschern, unter denen sich Geistliche, getaufte Juden, alte Weiber und Studierende befanden; sie erwirkte auch 1404 einen mehrmals bestätigten Bannbrief gegen die irregulären Praktiker, hatte aber im Einzelfalle gewöhnlich keinen Erfolg, weil sich die Behörden lässig zeigten und die Kurpfuscher manchmal sogar fürstlichen Schutz genossen.[113]Beruhten doch auch manche lateinische Uebersetzungen auf hebräischen Uebertragungen, nicht auf dem arabischen Originaltext.[114]Der Entstehungsort der hebräischen Uebersetzungen war der europäische Südwesten und Italien. Auch relativ selbständige literarische Produkte medizinischen Inhalts sind noch erhalten, wie z. B. die von Steinschneider veröffentlichte altfranzösische Kompilation über Fieberkrankheiten in hebräischen Lettern.[115]Die mosaische Gesetzgebung mit ihren trefflichen hygienischen Vorschriften erhob die Sorge für die Erhaltung der Gesundheit geradezu zur religiösen Pflicht; das Studium des Talmud machte vielfach auch die Erörterung medizinischer Fragen nötig und überlieferte eine Fülle einschlägiger Kenntnisse aus dem Altertum. Auf dieser Basis, aber stets womöglich nach Erweiterung des Wissens im Anschluß an die zeitgenössischen Fortschritte strebend, wirkten Juden als erfolgreiche Aerzte in Byzanz und Persien, unter den Arabern und endlich unter den abendländischen Völkern des Mittelalters, überallhin Traditionen verpflanzend, überall Neues rezipierend. — In älterer Zeit leisteten in den jüdischen Gemeinden die Rabbiner auch ärztlichen Beistand, umsomehr als sie nicht besoldet waren und daher aus der medizinischen Praxis auf ehrenhafte Weise Mittel zum Lebensunterhalt gewinnen konnten. Später widmeten sich diejenigen, welche nach einem gelehrten Beruf strebten, aber die Laufbahn des Seelsorgers nicht einschlagen wollten, vorzugsweise oder nebenbei dem Studium der Medizin.[116]Welche Schriften zum Studium der Medizin in den spanisch-jüdischen Schulen des 13. Jahrhunderts vorzugsweise benützt worden sind, ersieht man aus dem Buche Jair Natib (vermutlich um 1250 von R. Jehuda b. Samuel b. Abbas verfaßt); dort werden die Diätik des Maimonides, das Canticum und der Kanon des Avicenna, der Lib. regalis des Ali Abbas, ein Werk Galens, das Viaticum des Ibn al Dschezzar, der dritte Teil (die Pathologie) des Colliget des Averroës, die Chirurgie des Abulkasim (?) und das Buch des Nedschib-ed-Din-al-Samarkandi empfohlen (vgl. Güdemann, Das jüdische Unterrichtswesen während der spanisch-arabischen Periode, Wien 1873).[117]Vgl. S. 347. Paris nahm keine jüdischen Studierenden auf, ebensowenig die deutschen Universitäten. Daß sich übrigens sogar in Montpellier — 1306 waren die Juden aus Frankreich vertrieben worden, im Jahre 1360 durften sie wieder zurückkehren — die Verhältnisse wesentlich ungünstiger gestaltet hatten, beweist die Klage eines jüdischen Uebersetzers, Leon Joseph, der 1409 schrieb, daß er 10 Jahre lang die Schriften des Gerardus de Solo und Joh. de Tornamira nicht habe erlangen können, weil die Gelehrten von Montpellier Verkäufer dieser Schriften an Nichtchristen mit dem Anathema belegt hätten.[118]Einzelfakten hier anzuführen, würde zu weit führen. Schon Arnald von Villanova machte es den Mönchen zum Vorwurf, daß sie jüdische Aerzte gebrauchen.[119]In Italien schon im 13. Jahrhundert, auf deutschem Boden später und weit seltener, z. B in Frankfurt und Basel.[120]In manchen jüdischen Familien ging die Ausübung der Augenheilkunde (auf Grund spanisch-arabischer Traditionen) vom Vater auf den Sohn über. Die Bibliothek von Besançon besitzt eine okulistische Sammelhandschrift aus dem 14. Jahrhundert, die sich im Besitze jüdischer Augenärzte befand, wie aus beigefügten hebräischen Bemerkungen hervorgeht. — Jüdische Wund- und Augenärzte sind in Deutschland im 14. Jahrhundert urkundlich nachweisbar. — Hier sei erwähnt, daß auch Jüdinnen ärztliche Praxis trieben und manche darunter, besonders als Augenärztinnen, großen Ruf genossen, z. B. die Judenärztin Sarah in Würzburg und die Jüdin Zerlin in Frankfurt.[121]In Betracht kommen die Synode zu Wien 1267, zu Trier 1310, die Konzile in Avignon 1326 und 1337, das Konzil von Lavaur 1368, das Basler Konzil (1431-1449), die Synoden zu Freising 1440, zu Bamberg 1491. Angeblich lag dem Verbot nur (?) das Motiv zu Grunde, daß die mittelalterlichen Aerzte verpflichtet waren, Schwerkranke zum Empfang der Sakramente zu ermahnen, wozu eben die jüdischen Aerzte weniger angehalten werden konnten; so sei es verständlich, daß Päpste und Bischöfe häufig jüdische Leibärzte hatten, den Gläubigen aber solche verboten waren. Uebrigens wurde kirchlicherseits eine Ausnahme zugelassen, in Fällen „cum nullus alius medicus adest, vel cum est excellens aliquis medicus in Judaeis”. Wie wenig übrigens das Gebot fruchtete, beweist, daß noch Geiler von Keisersberg Anlaß zur Klage findet: „Dergleichen sein etliche, die lauffen zu den Henckmessigen Juden, unnd bringen jhn den harn, und fragen sie umb rath. Welches doch hoch verbotten ist, das man kein Artzeney sol von den Juden gebrauchen, es sey den sach, das man sonst kein Artzet mag gehaben.”[122]Z. B. die Statuten der medizinischen Fakultäten von Köln und Ingolstadt untersagten ausdrücklich jede Gemeinschaft mit jüdischen Praktikern.[123]Gemäß dieser mußten die „Kunstärzte” vor den Rathmannen durch „Briefe” und Zeugnisse, vor den Aerzten durch eine Vorlesung den Nachweis ihrer Befugnis und Befähigung erbringen. — Gleichzeitig wurde auch in diesen Verordnungen das Verhältnis zwischen Arzt,Apothekerund Publikum geregelt (Verbot des Selbstdispensierens der Aerzte,Verbot der Kurpfuscherei der Apotheker,Apothekertaxe,Apothekenvisitationetc.).[124]Zwar läßt sich in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters eine zunehmende Verwendung der Aerzte bezw. Chirurgen in foro nicht verkennen, doch wirkte auf eine festere Gestaltung der gerichtsärztlichen Tätigkeit insbesondere in Deutschland das neuaufgenommene römische Recht zunächst hemmend ein.[125]Am reichsten fließen die Nachrichten über mittelalterliche sanitätspolizeiliche Verordnungen aus Italien; sie beziehen sich, nach dem Beispiel des Hohenstaufen Friedrichs II. (abgedr. in Choulants histor.-liter. Jahrbuch, Leipzig 1838) und darüber hinausgehend, auf die Reinhaltung der Luft, Entfernung des Unrats, auf die Wasserversorgung, auf die Hygiene der Nahrungsmittel und Getränke, die Ueberwachung der Prostitution, das Bestattungswesen u. s. w. In manchen deutschen Städten lassen sich bis ins 12. Jahrhundert zurück sanitätspolizeiliche Verfügungen über den Verkauf der Lebensmittel (z. B. Fleischbeschau), die Reinhaltung der Straßen, das Bauwesen etc. nachweisen. — Hervorzuheben ist es, daß im Mittelalter manche vom Geiste echter Humanität erfüllte sozialhygienische Vorschriften gegeben wurden, wie z. B. das Verbot, daß Frauen gewisse anstrengende Arbeiten verrichten (in Frankreich schon unter Ludwig IX.), gewisse Maßnahmen im Interesse des Mutterschutzes etc.[126]Auf die, auch kulturhistorisch so bedeutungsvolle, Seuchengeschichte des Mittelalters kann hier nicht eingegangen werden, wir müssen diesbezüglich auf die einschlägigen Spezialwerke, besonders von Haeser (Geschichte der epidemischen Krankheiten im 3. Band seiner Geschichte der Medizin, 3. Aufl., Jena 1882) und Aug. Hirsch (Handbuch der historisch-geographischen Pathologie, Erlangen 1881-86) verweisen. Hier sei nur bemerkt, daß außer dem Aussatz und der Pest (mit welcher mehrere andere Infektionskrankheiten, z. B. Petechialtyphus, zusammengeworfen wurden) das St. Antoniusfeuer (Mutterkornbrand), Blattern und influenzaartige Epidemien die Hauptrolle in der Seuchengeschichte des Mittelalters spielten.[127]Auf weit höherer Stufe als die öffentliche Gesundheitspflege stand dieindividuelle Hygiene, die zum großen Teile auf den Vorschriften des Regimen Salernitanum aufgebaut war. Sie umfaßte nicht nur die Diätetik im engeren Sinne, sondern auch eine ganze Reihe streng geregelter prophylaktischer Maßnahmen, denBädergebrauch, dasSchröpfen und Aderlassen, dasEinnehmen von Abführmitteln(„blutreinigenden Tränken”) zu bestimmten Zeiten. Das Badewesen (Warmwasserbäder,Schwitzbäder,Kräuterbäderetc.) war im Mittelalter sehr entwickelt, wenn auch die technischen Einrichtungen mit denen der Römerzeit nicht zu vergleichen sind (vgl. zur näheren Orientierung Zappert, Ueber das Badewesen mittelalterlicher und späterer Zeit, Archiv f. Kunde österr. Geschichtsquellen Bd. 21, 1859, Marcuse, Bäder und Badewesen, Stuttgart 1903, und namentlich das erschöpfende Werk von Martin, Deutsches Badewesen in vergangenen Tagen, Jena 1906). Im späteren Mittelalter gab es in jeder Gemeinde eine, in größeren Orten sogar mehrereöffentliche Badestubenmit Wasser- undDampfbädern; daß auch der Arme der Wohltat des Badens teilhaftig werden konnte, dafür sorgten fromme Stiftungen („Seelbäder”); statt des Trinkgeldes empfingen die Handwerksburschen und Dienstboten ein Badegeld. Die Bedienung besorgten Badeknechte und Bademägde. War das Bad gerichtet — in vollem Betrieb stand die Anstalt nur an bestimmten Tagen in der Woche — so wurde dies durch Ausrufen, Hornblasen, Beckenschlagen oder durch einen vor die Türe gehängten Badewedel angekündigt; namentlich abends vor den Sonn- und Feiertagen strömte dann die Bevölkerung in die Badestuben. Wannen- und Dampfbad wuchsen so in die gesellschaftlichen Ergötzungen hinein, daß sie unter ihnen eine der ersten Stellen einnahmen; leider arteten aber viele öffentliche Bäder schon sehr früh zu Sammelstätten des Müßiggangs und der Schmausereien, zu Schlupfwinkeln der Unzucht aus (gemeinsames Baden beider Geschlechter, Bedienung durch „Jungfräulein”). Die Juden hatten ihre eigenen Badestuben, der Besuch der übrigen war ihnen untersagt. — In enger Beziehung zum Badewesen stand das Schröpfen und Aderlassen als Gesundheitsmaßregel gegen Völlerei, als Vorbeugungsmittel gegen Krankheiten; es geht dies jedenfalls auf Klostersitten zurück (vgl. S. 271). Gewöhnlich wurden jährlich 4-6 prophylaktische Aderlässe vorgenommen, für die Zeit der Vornahme (am günstigsten September, Oktober, Dezember, mit Einschränkung Februar, April, Mai, November, ungünstig Jänner, März, Juni, Juli, August), ebenso für die Wahl der Vene gab es bestimmte Regeln gemäß dem herrschenden astrologischen System. Den geeigneten Zeitpunkt zeigten die Bader und Scherer durch das Aushängen einer Aderlaßbinde an. Genaue Vorschriften über das Aderlassen mit Abbildung einer Figur (dem „Laßmännlein”),„Laßbriefe”,„Laßzettel”,„Laßtafeln”dienten zur Belehrung von Hoch und Nieder. Für das Aderlassen trat stellvertretend das Schröpfen ein. — Auch das regelmäßige Einnehmen von Abführmitteln, weniger die Applikation von Klistieren zu prophylaktischen Zwecken spielte eine wichtige Rolle. —Medizinische Monatsregeln für Aderlaß, Schröpfen, Baden, Arzneigebrauch, Auswahl der Speisen und Getränkenach salernitanischem Muster — gestützt auf die Vorstellung vom Einfluß der vier Elemente, der Planeten und Sternbilder auf den menschlichen Körper — bilden nicht nur einen Teil des Inhalts von populären Arzneibüchern und diätetischen Schriften, sondern wurden zwecks Verbreitung in die weitesten Kreise auch mit denKalendernverbunden (vgl. z. B. Deutsches Calendarium aus dem 14. Jahrhundert in Haupts Zeitschr. VI, S. 351 oder den Kalender vom Jahre 1428 im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, 1864, S. 333). Das Leben„nach der mensur”war zur allgemeinen Sitte geworden![128]Ulrich von Lichtenstein hat davon in seinem „Frauendienst” eine Schilderung gegeben.[129]Das sog. Lazaruskleid bestand aus einem schwarzen Gewand mit verschiedenen Abzeichen, dazu wurden ein Hut mit breitem weißem Bande und Handschuhe getragen. Auf den Brustteil des Gewandes oder auch auf den Hut waren meist zwei weiße wollene Hände genäht — zum Zeichen, daß die Hand des Herrn schwer auf dem Sondersiechen ruhe.[130]Vgl. S. 276. Außer der Klapper kam zur Ausrüstung der Leprösen noch ein Stock, ein Fäßchen für Wasser und ein Korb.[131]Die Entscheidung war ungemein schwerwiegend, da ja der Aussätzige der bürgerlichen Rechte verlustig ging, fortan als bürgerlich tot galt. Tatsächlich war die Erklärung der Aussätzigkeit an vielen Orten mit einer kirchlichen Totenfeier (Requiem mit allen dazu gehörigen Gebräuchen) verbunden, an deren Schlusse eine Schaufel voll Erde auf die Füße des Unglücklichen geworfen wurde. Andererseits suchten sich unter die Leprösen auch bisweilen Leute der niedersten Volksklasse einzuschmuggeln, um frank und frei den Bettel ausüben zu können. Die Zuchtlosigkeit in den Leprosenhäusern erreichte übrigens oft einen hohen Grad, ja es kam bisweilen zu förmlichen Revolten der Aussätzigen gegen die Städter. Zur Zeit Philipps des Schönen von Frankreich beschuldigte man die Leprösen, daß sie sich mit den Juden zur Brunnenvergiftung verschworen hätten, eine Anklage, die natürlich zur grausamsten Bestrafung und zur Güterkonfiskation zu Gunsten des Fiskus führte.[132]Bei den mittelalterlichen medizinischen Autoren, z. B. bei den Glossatoren zu Roger und Rolandus (Quatuor magistri), bei Henri de Mondeville, Guy de Chauliac, finden sich vorzügliche Beschreibungen der Lepra, und unzweifelhaft wurde durch die häufige Beobachtung der diagnostische Blick der Aerzte auf diesem Gebiete sehr geschärft. Trotz der Befangenheit in humoralen Theorien (schwarze Galle als Ursache der Lepra), welche übrigens die Begründung einer rationellen Aetiologie des Aussatzes (Kontagiosität, Erblichkeit, Fischnahrung etc.) nicht hinderte, achtete man sorgfältig auf „Vormäler” und äußere Krankheitssymptome. Als sicherste Zeichen werden angeführt: Ausfallen der Augenbrauen, Verdickung der Orbitalränder, Exophthalmus, Anschwellung der Nase, livide Gesichtsfarbe, starrer Blick, Knoten im Gesichte und an den Ohren, die weißen Flecken (Morphaea alba), die dunklen Flecken (Morphaea nigra), Schwinden des Muskels zwischen Daumen und Zeigefinger, pralle, glänzende Spannung der Stirnhaut, Gefühllosigkeit der äußeren Teile der Tibien und der kleinen Zehen u. s. w. Zu den diagnostischen Methoden gehörten folgende:Prüfung der Hautempfindlichkeitin der Gegend der Tibien und Achillessehne — positiv bei bestehender Anästhesie und beim Ausfließen einer serösen statt blutigen Flüssigkeit;Benetzen der Haut des Kranken mit Wasser oder Bestreuen mit Salz— positiv, wenn das erstere nicht, wohl aber das letztere haften bleibt;Aussetzen an die kalte Luft— positiv, wenn keine Gänsehaut auftritt;Blutprobe(Aderlaßblut) — positiv, wenn es schwarz und aschfarbig ist, wenn es mit Wasser behandelt und durchgeseiht, zähe Fäden, ein sandiges, körniges, gerinnendes „Fleisch” zurückläßt, wenn es Salz schnell auflöst, wenn es sich mit Essig und Wasser rasch mischt;Harnprobe— positiv, wenn der Harn einen feinen, weißen oder grauen Niederschlag enthält. — Von Mitteln, die man gegen den Aussatz, begreiflicherweise ohne großes Vertrauen, empfahl, wären der Genuß von Vipernfleisch, gewisse diätische und Abführmittel, Aderlässe und Fontanellen zu erwähnen.
[81]Der Titel „Professor” kam allmählich auf, an deutschen Universitäten erst im 16. Jahrhundert. An den italienischen Stadtuniversitäten wurden die ordentlichen Lehrer behördlicherseits besoldet, an den unter kirchlichem Einfluß stehenden Hochschulen bezogen sie ihr Einkommen aus geistlichen Pfründen. Damit hängt es zusammen, daß die Lehrpersonen wenigstens außerhalb Italiens in der Regel dem geistlichen Stande angehören (niedere Weihen), unverheiratet sein mußten. In Paris wurde dasZölibatder medizinischen Professoren erst im Jahre1452bei der Reorganisation der Universität durch den Kardinal d'Estouteville aufgehoben, in Heidelberg erst 1482. Freilich setzte man sich manchenorts über die strengen Bestimmungen hinweg und gewährte Pfründen gelegentlich an Bewerber, die nicht allen Vorschriften der kanonischen Gesetze zu genügen vermochten. — Am geringsten war die Zahl der medizinischen Professoren an den deutschen Universitäten, dort gab es meistens nur zwei (einen für die „Theorica” und einen für die „Practica”), höchstens drei.
[82]Die Articella geht ihrer Entstehung nach auf die Zeiten der Salernitaner Blüteepoche zurück.
[83]Die naturwissenschaftliche Vorbildung beruhte auf dem Studium der Schriften desAristoteles, namentlich der Parva naturalia. Ueberall mußte der Scholar, wenn er vorher an der artistischen Fakultät den Grad eines Baccalars oder Magisters noch nicht erlangt hatte, ein halbes bezw. ganzes Jahr länger studieren.
[84]InBolognaundPaduaerstreckte sich die medizinische Studienzeit für den Mag. artium über 4 Jahre, sonst über 5 Jahre. Den Vorlesungen wurden besonders dieArs parvaGalens, derKanondesAvicenna, dieAphorismendesHippokratesund der„Colliget”desAverroëszu Grunde gelegt. Für die Zulassung zur Lizenz bildete es unter anderem eine Voraussetzung, daß der Baccalar über mehrere Traktate oder Bücher gelesen und mindestens zweimal respondiert oder disputiert hatte. BezüglichParisvgl. S. 346. InMontpellierwar für diejenigen, welche an der Artistenfakultät den Grad eines Magisters erworben hatten, ein 5jähriges, sonst ein 6jähriges Studium vorgeschrieben, auch mußten die Studierenden während 8 Monaten oder 2 Sommer hindurch unter Leitung von Doktoren Praxis ausgeübt haben, bevor sie zur Promotion zugelassen wurden. Der Scholar hatte mindestens 24 Monate lang ununterbrochen die Vorlesungen zu besuchen (das entspricht 3 Studienjahren), bevor er zur Prüfung fürs Baccalaureat (wobei ihm jeder der Lehrer eine Frage stellte) zugelassen wurde; der Baccalar setzte seine theoretischen Studien noch wenigstens 2 Jahre lang fort, hatte aber außerdem über einzelne Abschnitte aus den Werken der Alten Vorlesungen zu halten und sich auch praktisches Können anzueignen. Auf Grund der Vorschläge des Arnald von Villanova wurden im Jahre 1309 besonders folgende Bücher vorgeschrieben:Galen, de complexionibus, de malicia complexionis diverse, de simplici medicina, de morbo et accidente, de crisi et criticis diebus, de ingenio sanitatis (method. medendi), ars parva;Hippokrates, Aphorismen mit dem Kommentar Galens;Johannitius, Isagoge;Isaac Judaeus, de febribus;Nicolaus Präpositus, Antidotarium. Nach den Statuten vom Jahre 1340 kamen zu den genannten Schriften noch hinzu, Galen, de juvamentis memborum et de interioribus, de virtutibus naturalibus; Hippokrates, de regimine acutorum und Prognosticon; Avicenna, das erste und vierte Buch des Kanon;Theophilus, de urinis;Philaretus, de pulsibus, ein Regimen sanitatis, Isaac Judaeus, de dietis universalibus etc. InWienwar für den Scholaren ohne artistischen Grad eine Studiendauer von 6 Jahren, für den Magister in artibus eine Studiendauer von 5 Jahren vorgeschrieben. Das Baccalaureat konnte nach 3- resp. 4jährigem Studium erworben werden, der Kandidat mußte wenigstens 22 Jahre alt sein, alljährlich disputiert haben und in einer Disputation mit zwei Doktoren genügendes Wissen erweisen. Für das Lizentiat, das erst nach weiteren 2 resp. 3 Jahren zu erlangen war, wurde der Nachweis von mindestens einer Disputation in jedem Jahre, ununterbrochener Besuch zweier ordentlicher Vorlesungen und ein einjähriger Krankenbesuch in Begleitung eines Arztes erfordert. Den Vorlesungen lagen hauptsächlich die Isagoge desJohannitius, die Ars parvaGalens, das erste und vierte Buch vonAvicennasKanon, das neunte Buch desRhazesad Almansorem, die Aphorismen, das Prognosticum und die Schrift de diaeta in acutis desHippokrateszu Grunde. Außer diesen Werken waren im 15. Jahrhundert noch verschiedene Kommentare und Spezialschriften über Harnschau, Pulsuntersuchung, Fieber- und Arzneimittellehre als Lehr- und Hilfsbücher üblich. Ueber das Lehren und Lernen in Wien an der Wende des 15. zum 16. Jahrhundert gibt das ausgezeichnete, aber nicht offizielle Buch desMartin Stainpeis, Liber de modo studendi seu legendi in medicina, die beste Auskunft. Nach dem 3. Studienjahre war es gestattet, zwecks praktischer Ausbildung unter Führung von Doktoren Kranke zu besuchen, jedoch durften dabei die Vorlesungen nicht vernachlässigt werden. Aus den Statuten der medizinischen Fakultät inKölnergibt sich folgendes. Die Scholaren hatten täglich zwei Vorlesungen zu hören. Die Zulassung zum Baccalaureat erforderte einen Besuch der Vorlesungen durch 36 Monate (für den Lizentiaten der freien Künste durch 28 Monate) und dreimalige Responsion. Bis zum Lizentiat mußte der Baccalar ununterbrochen wenigstens 2 Jahre über Schriften, die ihm von der Fakultät bezeichnet werden, lesen, nämlich IsagogeJohannicii, libri TegniGalienicum commentario Haly, pro uno cursu libri AphorismorumHippocratiscum commentario Galieni, liber regiminis acutorum Hippocratis cum commentario Galieni, libriTheophilide urinis etPhilaretide pulsibus, Prognosticorum Hippocratis cum commentario Galieni, VersusAegidiide urinis et pulsibus cum suis commentariis, ViaticusConstantini, Nonus et decimusAlmansorum(!), liber de morbo et accidente, liber de ingenio sanitatis. Der Baccalar hatte wenigstens einmal im Jahre einem jeden Magister Regens über eine Quaestio zu respondieren, ebenso auch zu disputieren, wenn es den Magistern beliebte. Der Baccalar durfte weder innerhalb der Stadt Köln noch außerhalb derselben in einem Umfang von 6 Meilen praktizieren, wenn er nicht von einem Doktor der Fakultät hierzu besonders beauftragt wurde. Der neue Lizentiat mußte unter der Leitung seines Magisters noch ein Jahr hindurch in der Stadt oder wenigstens 10 Monate außerhalb derselben in einem volkreichen Orte praktizieren. — Bemerkenswert ist es, daß der Baccalar vor Erteilung der Lizenz zu schwören hatte, quod non sit excommunicatus nec infamis nec homicida,nec publicas cyrurgicus operans cum ferro et igne, nec transgressor statutorum, nec uxoratus. Die Statuten enthalten auch deontologische Vorschriften, in denen unter anderem der Besuch bei einem Patienten untersagt wird, welcher den früheren Arzt nicht bezahlt hat. InLeipzigerstreckten sich die Vorlesungsthemata über drei Jahre, die Medicina theorica wurde morgens — im Sommer von 6-7, im Winter von 7-8 Uhr vorgetragen, die Medicina practica nachmittags von 1-2 Uhr abgehandelt. Für den Kursus in der Medicina theorica legte der Lehrplan im ersten Jahre den ersten Kanon desAvicenna, im zweiten Jahre die ars parvaGalens, im dritten Jahre die Aphorismen desHippokratesmit dem Kommentar Galens und den landläufigen Erläuterungsschriften der Arabisten (Gentilis, Trusianus, Jacobus de Partibus u. s. w.) zu Grunde, für den Kursus in der Medicina practica in der gleichen Reihenfolge, das neunte Buch der Schrift desRhazesad Almansorem, den ersten Abschnitt des vierten Buches des Kanons Avicennas (Fieberlehre) und den vierten Abschnitt des ersten Buches des Kanons (allgemeine Heilmittellehre). Interessant ist die Bestimmung in den Statuten vom Jahre 1429, daß der Scholar, ehe er zum Baccalariatsexamen zugelassen werden dürfe, gehalten sei, mit einem Arzte oder auch mit verschiedenen Aerzten zwei Jahre lang fleißig deren Klientel mitzubesuchen.
[85]In Paris wurde der Kandidat von jedem der Doktoren in dessen Wohnung examiniert.
[86]Abschreckende Häßlichkeit, Entstellung durch auffallende körperliche Gebrechen schloß den Kandidaten aus dem Grunde von der Promotion aus, weil man fürchtete, daß Schwangere sich sonst an ihm versehen könnten.
[87]An manchen Fakultäten war ein Alter von 28 Jahren festgesetzt, von welcher Bestimmung nur dann Ausnahmen gemacht wurden, wenn der Kandidat nicht zu weibisch und jugendlich aussah.
[88]Namentlich in Paris und Montpellier, wo sich die Promotionsgebräuche durch besondere Umständlichkeit auszeichneten, waren die Kosten der medizinischen Doktorwürde durch die vom Kandidaten zu tragenden Ausgaben für die Veranstaltung, durch die Taxen, Geschenke und Schmausereien ungemein hoch. In Wien war der Kandidat verpflichtet, mindestens einem Doktor vierzehn Ellen guten Tuches für ein Kleid, den übrigen Doktoren je ein Barett und ein Paar gewirkter Handschuhe, jedem Lizentiaten und Baccalaren ein Paar gewöhnlicher Handschuhe (wobei jedoch der Anstand und die Ehre der Fakultät zu berücksichtigen waren), dem Pedell ein standesgemäßes Kleid oder zwei Gulden zu spenden und zu Händen des Dekans zwei Gulden als Eintrittstaxe zu erlegen. — Armen Doktoranden wurden, wenn sie sich durch ihre Kenntnisse auszeichneten, ausnahmsweise die hohen Spesen erlassen. — Außer dem Papst und dem Kaiser erhielten übrigens auch die Pfalzgrafen das Recht Doktoren zu kreieren, indessen stand die in letzterer Art erlangte Würde in geringem Ansehen.
[89]Es sind Verzeichnisse von ärztlichen Privatbibliotheken erhalten, welche einen interessanten Einblick in die geistige Struktur der Epoche gewähren. Vgl. z. B. Corradi, Biblioteca di un medico Marchigiano del secolo XIV, Milano 1885.
[90]Bestand aus 635 Manuskripten.
[91]Die medizinische Fakultät zu Paris besaß im Jahre 1395 nicht mehr als 9 Werke, unter denen der Continens des Rhazes am meisten geschätzt war. Als Ludwig XI. dieses Werk 1471 entlehnen wollte, um es abschreiben zu lassen, erhielt er hierzu erst dann die Bewilligung, nachdem er eine Kaution von 12 Mark Silber erlegt und 100 Taler in Gold hergeliehen hatte. Im Jahre 1465 besaß die Pariser Fakultät erst 12 Werke. — In Wien wurde der Grund zur Fakultätsbibliothek dadurch gelegt, daß einige Aerzte zu Gunsten derselben letztwillige Verfügungen über ihre Bücher trafen.
[92]In der Literatur kommt die scheinbare Universalität des mittelalterlichen Arztes, abgesehen von den umfassenden Handbüchern, in gewissenSammelschriftenzur Geltung, deren eine z. B. der Cod. lat. 11229 der Pariser Nationalbibliothek enthält (vgl. Sudhoff in Arch. f. Gesch. der Medizin II, 1909, S. 84 ff.). Diese anonyme Sammelschrift besteht aus Texten, die sich um die typischen Abbildungen der Harnglasscheibe (Harntraktat), desAderlaßmännleins, desTierkreiszeichenmännleins, desKrankheitsmännleins(Krankheitssystematik mit Berücksichtigung des Krankheitssitzes darstellend), desWundenmannes(Systematik der Verletzungen und chirurgischen Affektionen), derSchwangeren(gynäkologischer Traktat) gruppieren, also der inneren Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe-Gynäkologie entsprechen und dabei noch überall derAnatomie(Situsbilder) Rechnung tragen.
[93]Sie erwarben als „Lehrmägde” bei älteren Hebammen ihre Ausbildung; über ihre Befähigung urteilte die längste Zeit hindurch nur die öffentliche Meinung, welche in diesem Falle durch die angesehensten (ehrbaren) Frauen des Ortes vertreten war. Diese hielten eine Art von Examen ab. Erst gegen Ende des Mittelalters ist von wirklichen Prüfungen die Rede, die von den Stadtärzten vorgenommen wurden. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts wurden Stadthebammen angestellt und Hebammenordnungen erlassen (die älteste, historisch beglaubigte ist die von Regensburg vom Jahre 1452). Vgl. das kürzlich publizierte, für Hebammen bestimmte Manual aus dem 15. Jahrhundert, Janus XIV, 1909, p. 217 ff.
[94]Wilhelm von Saliceto schildert zuerst Augenoperationen auf Grund eigener Erfahrung. — Im 14. Jahrhundert hatten den größten Ruf als AugenärzteGuido von ArezzoundGiraldus von Cumba(Lyon).
[95]So zählte z. B. die Pariser medizinische Fakultät im Jahre 1292 bloß 6, im Jahre 1395 erst 32 Mitglieder (es kam damals also in Paris ein Doktor auf ca. 8500 Einwohner).
[96]Zu den Leibärzten der Fürsten, Dynasten und Bischöfe gesellten sich dort nach Entfaltung des Städtewesens Stadtärzte, welche oft von weither berufen werden mußten und vor der Gründung einheimischer Universitäten nur im Auslande (Italien, Frankreich) ihre fachmännische Bildung erworben haben konnten. Im Gegensatz zu den Empirikern wurde der gelehrte Arzt besonders im 14. Jahrhundert als „physicus”, magister in physica, „Kunstarzt”, „pucharzt” (═ wissenschaftlich, aus Büchern gebildeter Arzt oder Baucharzt, d. h. Arzt des Leibes?) bezeichnet; seitdem aber alle, die sich überhaupt mit dem Heilen abgaben (auch Wundärzte) den Titel „Meister” (magister) führten, wurde die Bezeichnung Doktor üblicher.
[97]In gesellschaftlicher Beziehung standen sie im Range der Adeligen. Promovierte Leib- oder Stadtärzte waren den Rittern gleichgestellt. Sagt doch Geiler von Keisersberg: „Ist nōmen (nur) ein ritter oder ein doctor in eim geschlecht, mā spricht, das ist unszer docterlin das ist unszer ritter”. Zu den Privilegien, welche die Stadtärzte besaßen, gehörte das taxfreie Bürgerrecht, Steuerfreiheit, Befreiung vom Wach- und Kriegsdienst u. a. Die Aerzte waren auch den sonst so rigorosen Kleiderordnungen nicht unterworfen, manche suchten daher der Menge durch Luxus (kostbare Kleidung, goldene Ringe mit gleißenden Steinen etc.) zu imponieren.
[98]Kulturgeschichtlich sehr interessant ist folgende Stelle aus Chaucers Canterbury Tales (v. 413-446, übersetzt von W. Hertzberg):Auch hatt' ein Doktor sich zu uns gesellt,Ein Arzt. Gewiß, sprach keiner auf der WeltSo klug von Medizin und Chirurgie.Er war gelehrt auch in AstronomieUnd stundenlang übt er der PatientenGeduld mit magischen Experimenten.Er wußte wirklich mit geschickten HändenDes Kranken Horoskop zum Glück zu wenden.Der Krankheit Grund sah er mit Leichtigkeit,Ob Kälte, Hitze, Trocknis, Feuchtigkeit,An welchem Ort erzeugt, aus welchen Stoffen.Er war als Praktiker unübertroffen.Hatt' er des Uebels Wurzel recht erkannt,Ward gleich die Medizin auch angewandt.Ein Apotheker war ihm stets zu Händen,Um Drogen und Latwergen ihm zu senden;Sie hatten durch einander viel gewonnen,Die Freundschaft hatte nicht erst jüngst begonnen.Die Alten konnt' er: Aesculap voran,Und Dioskorides und Rufus dann,Hippokrates, Hali und Gallien,Serapion, Rasis und Avicen,Averrhois, Damascenus, Constantin,Bernard und Gatisden und Gilbertin.In der Diät liebt' er nicht Ueberfluß,Er gab nur solche Speise zum Genuß,Die nahrhaft war und leicht zu digeriren,Nicht pflegt er viel die Bibel zu studieren.Blutrot und blau liebt er sich anzuziehen,Mit Tafft gefüttert und mit Levantin.Nicht ein Verschwender war darum der Mann,Er sparte was er in der Pest gewann,Gold gilt dem Arzt als Specifikum,Ausnehmend liebt er das Gold darum.
Auch hatt' ein Doktor sich zu uns gesellt,Ein Arzt. Gewiß, sprach keiner auf der WeltSo klug von Medizin und Chirurgie.Er war gelehrt auch in AstronomieUnd stundenlang übt er der PatientenGeduld mit magischen Experimenten.Er wußte wirklich mit geschickten HändenDes Kranken Horoskop zum Glück zu wenden.Der Krankheit Grund sah er mit Leichtigkeit,Ob Kälte, Hitze, Trocknis, Feuchtigkeit,An welchem Ort erzeugt, aus welchen Stoffen.Er war als Praktiker unübertroffen.Hatt' er des Uebels Wurzel recht erkannt,Ward gleich die Medizin auch angewandt.Ein Apotheker war ihm stets zu Händen,Um Drogen und Latwergen ihm zu senden;Sie hatten durch einander viel gewonnen,Die Freundschaft hatte nicht erst jüngst begonnen.Die Alten konnt' er: Aesculap voran,Und Dioskorides und Rufus dann,Hippokrates, Hali und Gallien,Serapion, Rasis und Avicen,Averrhois, Damascenus, Constantin,Bernard und Gatisden und Gilbertin.In der Diät liebt' er nicht Ueberfluß,Er gab nur solche Speise zum Genuß,Die nahrhaft war und leicht zu digeriren,Nicht pflegt er viel die Bibel zu studieren.Blutrot und blau liebt er sich anzuziehen,Mit Tafft gefüttert und mit Levantin.Nicht ein Verschwender war darum der Mann,Er sparte was er in der Pest gewann,Gold gilt dem Arzt als Specifikum,Ausnehmend liebt er das Gold darum.
Auch hatt' ein Doktor sich zu uns gesellt,Ein Arzt. Gewiß, sprach keiner auf der WeltSo klug von Medizin und Chirurgie.Er war gelehrt auch in AstronomieUnd stundenlang übt er der PatientenGeduld mit magischen Experimenten.Er wußte wirklich mit geschickten HändenDes Kranken Horoskop zum Glück zu wenden.Der Krankheit Grund sah er mit Leichtigkeit,Ob Kälte, Hitze, Trocknis, Feuchtigkeit,An welchem Ort erzeugt, aus welchen Stoffen.Er war als Praktiker unübertroffen.Hatt' er des Uebels Wurzel recht erkannt,Ward gleich die Medizin auch angewandt.Ein Apotheker war ihm stets zu Händen,Um Drogen und Latwergen ihm zu senden;Sie hatten durch einander viel gewonnen,Die Freundschaft hatte nicht erst jüngst begonnen.Die Alten konnt' er: Aesculap voran,Und Dioskorides und Rufus dann,Hippokrates, Hali und Gallien,Serapion, Rasis und Avicen,Averrhois, Damascenus, Constantin,Bernard und Gatisden und Gilbertin.In der Diät liebt' er nicht Ueberfluß,Er gab nur solche Speise zum Genuß,Die nahrhaft war und leicht zu digeriren,Nicht pflegt er viel die Bibel zu studieren.Blutrot und blau liebt er sich anzuziehen,Mit Tafft gefüttert und mit Levantin.Nicht ein Verschwender war darum der Mann,Er sparte was er in der Pest gewann,Gold gilt dem Arzt als Specifikum,Ausnehmend liebt er das Gold darum.
Auch hatt' ein Doktor sich zu uns gesellt,Ein Arzt. Gewiß, sprach keiner auf der WeltSo klug von Medizin und Chirurgie.Er war gelehrt auch in AstronomieUnd stundenlang übt er der PatientenGeduld mit magischen Experimenten.Er wußte wirklich mit geschickten HändenDes Kranken Horoskop zum Glück zu wenden.Der Krankheit Grund sah er mit Leichtigkeit,Ob Kälte, Hitze, Trocknis, Feuchtigkeit,An welchem Ort erzeugt, aus welchen Stoffen.Er war als Praktiker unübertroffen.Hatt' er des Uebels Wurzel recht erkannt,Ward gleich die Medizin auch angewandt.Ein Apotheker war ihm stets zu Händen,Um Drogen und Latwergen ihm zu senden;Sie hatten durch einander viel gewonnen,Die Freundschaft hatte nicht erst jüngst begonnen.Die Alten konnt' er: Aesculap voran,Und Dioskorides und Rufus dann,Hippokrates, Hali und Gallien,Serapion, Rasis und Avicen,Averrhois, Damascenus, Constantin,Bernard und Gatisden und Gilbertin.In der Diät liebt' er nicht Ueberfluß,Er gab nur solche Speise zum Genuß,Die nahrhaft war und leicht zu digeriren,Nicht pflegt er viel die Bibel zu studieren.Blutrot und blau liebt er sich anzuziehen,Mit Tafft gefüttert und mit Levantin.Nicht ein Verschwender war darum der Mann,Er sparte was er in der Pest gewann,Gold gilt dem Arzt als Specifikum,Ausnehmend liebt er das Gold darum.
Auch hatt' ein Doktor sich zu uns gesellt,
Ein Arzt. Gewiß, sprach keiner auf der Welt
So klug von Medizin und Chirurgie.
Er war gelehrt auch in Astronomie
Und stundenlang übt er der Patienten
Geduld mit magischen Experimenten.
Er wußte wirklich mit geschickten Händen
Des Kranken Horoskop zum Glück zu wenden.
Der Krankheit Grund sah er mit Leichtigkeit,
Ob Kälte, Hitze, Trocknis, Feuchtigkeit,
An welchem Ort erzeugt, aus welchen Stoffen.
Er war als Praktiker unübertroffen.
Hatt' er des Uebels Wurzel recht erkannt,
Ward gleich die Medizin auch angewandt.
Ein Apotheker war ihm stets zu Händen,
Um Drogen und Latwergen ihm zu senden;
Sie hatten durch einander viel gewonnen,
Die Freundschaft hatte nicht erst jüngst begonnen.
Die Alten konnt' er: Aesculap voran,
Und Dioskorides und Rufus dann,
Hippokrates, Hali und Gallien,
Serapion, Rasis und Avicen,
Averrhois, Damascenus, Constantin,
Bernard und Gatisden und Gilbertin.
In der Diät liebt' er nicht Ueberfluß,
Er gab nur solche Speise zum Genuß,
Die nahrhaft war und leicht zu digeriren,
Nicht pflegt er viel die Bibel zu studieren.
Blutrot und blau liebt er sich anzuziehen,
Mit Tafft gefüttert und mit Levantin.
Nicht ein Verschwender war darum der Mann,
Er sparte was er in der Pest gewann,
Gold gilt dem Arzt als Specifikum,
Ausnehmend liebt er das Gold darum.
[99]So zeigen uns z. B. Erfurter Urkunden zwischen 1336 und 1343 mehrere Aerzte als Ländereibesitzer. In Italien gehörte der größte Teil der Aerzte den wohlhabenden Klassen an. Die Honorarverhältnisse waren im allgemeinen keine ungünstigen, wenn man die gesetzlichen Taxen, die an manchen Orten bestanden, die Besoldungen der Leib- und Stadtärzte in Betracht zieht; die enormen Honorare, welche die Zelebritäten empfingen (wie z. B. ein Thaddeus Florentinus oder ein John Arderne), bildeten freilich, wie zu allen Zeiten, seltene Ausnahmen. In Venedig sollten für jede ärztliche Visite 10 Soldi bezahlt werden, in Mailand 12-20 Soldi für jeden Tag der ärztlichen Behandlung, außerhalb der Stadt 4-6 Lire, für einen Nachtbesuch 1 Dukaten.
[100]Aerzte geistlichen Standes erscheinen häufig noch bis ins 15. Jahrhundert, trotz der mehrmals erneuerten Verbote der Päpste Honorius III. (1219), Cölestin V. (1294). Die Verbote galten hauptsächlich für die höheren Geistlichen und verwehrten aus leichtbegreiflichen Gründen namentlich die Beschäftigung mit derChirurgieund Frauenheilkunde (vgl. S. 463). In Würzburg wurde den Geistlichen sogar die Anwesenheit bei chirurgischen Operationen untersagt. Aber gerade die häufige Wiederholung der Verbote noch Ende des 15. Jahrhunderts beweisen, wie wenig sie gehalten wurden.
[101]Die Bader und Barbiere galten übrigens in manchen Ländern oder Landesteilen als „unehrlich”. In Deutschland hatte König Wenzel die Bader 1406 für „ehrlich” erklärt, aber diese Begünstigung wurde später wieder aufgehoben. Das Zunftzeichen der Barbiere war eine beliebige Anzahl von Becken, das der Bader ein vor der Türe aufgehängtes Handtuch.
[102]Z. B. in Paris, wo die Barbiere nach der, vor den Maîtres en chirurgie bestandenen Prüfung den Titel Barbiers-chirurgiens oderChirurgiens de courte robeführten. Seit 1474 auch in Venedig, wo die Barbiere (Medici ignoranti) in lebensgefährlichen Fällen die Chirurgen beiziehen mußten.
[103]Z. B. in Paris bereits 1371, zugleich mit beträchtlicher Erweiterung der Lizenz, welche damit motiviert wurde, daß wegen des hohen Honorars nur Standespersonen, nicht aber das Volk die Chirurgen konsultieren könne.
[104]In England gab es allerdings eine Guild of Surgeons und eine Guild of Barber-surgeons. Den Mitgliedern der letzteren wurde verboten, die Behandlung von in Todesgefahr schwebenden Personen zu übernehmen.
[105]Bei der am Schlusse der Lehrzeit abgelegten Prüfung wurde, abgesehen von der Beantwortung einer Reihe von Fragen, die Bereitung von mehreren Salben (besonders Wundsalben), von Wundtränken und Pflastern, die Ausführung verschiedener Verbände, vielleicht auch kleinerer Operationen (z. B Zahnziehen), die Kenntnis der Instrumente u. a. verlangt. Darauf wurde auf Grund von Brief und Siegel der junge Meister in die Zunft aufgenommen. Der Scherer hielt eine Offizin und nahm in seinem Hause gelegentlich auch Kranke auf. Das Honorar war durch Taxen geregelt. In Fällen schwerer Verletzungen war er zur Anzeige bei der Behörde verpflichtet, wie er auch im Auftrage der Stadtverwaltung eine Art von gerichtsärztlicher Tätigkeit ausüben mußte.
[106]Bei lebensgefährlichen Eingriffen war die Erlaubnis der Obrigkeit einzuholen, hauptsächlich besorgten übrigens die herumziehenden Bruchschneider (Hodenschneider), Steinschneider, Starstecher u. s. w. die operative Tätigkeit.
[107]Sie richteten den durch die Tortur Gemarterten die verrenkten Glieder wieder ein, doch wurde ihre Hilfe auch von anderer Seite häufig in Anspruch genommen.
[108]Wenn wir von den Salernitanerzuständen absehen, so ergibt sich, daß in dem Maße, als die wissenschaftliche Heilkunde an Terrain gewann, die Frauen von der medizinischen Praxis zurückgedrängt und auf die Krankenpflege und vulgäre Hausmedizin verwiesen wurden. Zwar gestattete in Paris ein Edikt vom Jahre 1311 auch Frauen, auf Grund einer Prüfung vor der Confrérie de St. Côme Chirurgie zu treiben, zwar finden sich in städtischen Urkunden noch in den letzten Jahrhunderten geachtete Aerztinnen, besonders Augenärztinnen, ferner Aderlasserinnen hie und da genannt —, aber in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle gehörten die Weiber, welche sich mit der Behandlung innerer oder äußerer Leiden abgaben, sogar den Heeren auf ihren Zügen folgten (z. B. im Gefolge König Ludwigs d. H. befand sich eine Aerztin „Frau Hersend”) u. s. w., den Kreisen des Kurpfuschertums an und standen in keinem guten Rufe, umsomehr als viele nebstbei recht bedenkliche Gewerbe ausübten. Zu diesem Urteil führen nicht nur die von ärztlicher Seite inspirierten Auslassungen gegen das Pfuschertum, sondern auch die schöne Literatur, in der von den weiblichen Heilpersonen zumeist eine sehr ungünstige Schilderung entworfen wird (z. B. in des „Teufels Netz”).
[109]Dagegen eifert noch Geiler von Keisersberg mit den Worten: „Also kein priester sol keim artznei geben, wan er es schon wol künte. Er sol ein artzet der selen sein und nit des leibs.”
[110]Ein Miniaturbild des Dresdener Galen-Codex Fol. 195 (vgl. S. 458) stellt einen solchen Gaukler vor, mit einer Theriakbüchse und einer gezähmten Schlange vor sieben Zuschauern auf einer Bank stehend. Sehr oft war der in einen Talar würdig gehüllte fahrende Heilkünstler mit einem Harlekin geschäftlich vereinigt, der durch derbe Spässe die Leute anlockte und die Künste seines Meisters anpries; zum Schauplatz diente eine Marktbude, welche durch ihre Ausstattung mit chirurgischen Werkzeugen, Arzneistandgefäßen, Kuriositäten aller Art, Attesten u. s. w. auf die gaffende Menge nicht geringen Eindruck machte. „Er hat ein geschrey wie ein Zaanbrecher oder Triackerskraemer” (Theriakskrämer), war zum Sprichwort geworden.
[111]Z. B. Henri de Mondeville, Guy de Chauliac u. a.
[112]In Paris war schon 1220 die Kurpfuscherei verboten worden. Im Jahre 1322 wurde seitens der Pariser Fakultät einer Kurpfuscherin der Prozeß gemacht, der für diese mit einer Geldstrafe undExkommunikationendigte. Die Wiener medizinische Fakultät führte mit großer Energie den Kampf gegen eine ganze Reihe von Kurpfuschern, unter denen sich Geistliche, getaufte Juden, alte Weiber und Studierende befanden; sie erwirkte auch 1404 einen mehrmals bestätigten Bannbrief gegen die irregulären Praktiker, hatte aber im Einzelfalle gewöhnlich keinen Erfolg, weil sich die Behörden lässig zeigten und die Kurpfuscher manchmal sogar fürstlichen Schutz genossen.
[113]Beruhten doch auch manche lateinische Uebersetzungen auf hebräischen Uebertragungen, nicht auf dem arabischen Originaltext.
[114]Der Entstehungsort der hebräischen Uebersetzungen war der europäische Südwesten und Italien. Auch relativ selbständige literarische Produkte medizinischen Inhalts sind noch erhalten, wie z. B. die von Steinschneider veröffentlichte altfranzösische Kompilation über Fieberkrankheiten in hebräischen Lettern.
[115]Die mosaische Gesetzgebung mit ihren trefflichen hygienischen Vorschriften erhob die Sorge für die Erhaltung der Gesundheit geradezu zur religiösen Pflicht; das Studium des Talmud machte vielfach auch die Erörterung medizinischer Fragen nötig und überlieferte eine Fülle einschlägiger Kenntnisse aus dem Altertum. Auf dieser Basis, aber stets womöglich nach Erweiterung des Wissens im Anschluß an die zeitgenössischen Fortschritte strebend, wirkten Juden als erfolgreiche Aerzte in Byzanz und Persien, unter den Arabern und endlich unter den abendländischen Völkern des Mittelalters, überallhin Traditionen verpflanzend, überall Neues rezipierend. — In älterer Zeit leisteten in den jüdischen Gemeinden die Rabbiner auch ärztlichen Beistand, umsomehr als sie nicht besoldet waren und daher aus der medizinischen Praxis auf ehrenhafte Weise Mittel zum Lebensunterhalt gewinnen konnten. Später widmeten sich diejenigen, welche nach einem gelehrten Beruf strebten, aber die Laufbahn des Seelsorgers nicht einschlagen wollten, vorzugsweise oder nebenbei dem Studium der Medizin.
[116]Welche Schriften zum Studium der Medizin in den spanisch-jüdischen Schulen des 13. Jahrhunderts vorzugsweise benützt worden sind, ersieht man aus dem Buche Jair Natib (vermutlich um 1250 von R. Jehuda b. Samuel b. Abbas verfaßt); dort werden die Diätik des Maimonides, das Canticum und der Kanon des Avicenna, der Lib. regalis des Ali Abbas, ein Werk Galens, das Viaticum des Ibn al Dschezzar, der dritte Teil (die Pathologie) des Colliget des Averroës, die Chirurgie des Abulkasim (?) und das Buch des Nedschib-ed-Din-al-Samarkandi empfohlen (vgl. Güdemann, Das jüdische Unterrichtswesen während der spanisch-arabischen Periode, Wien 1873).
[117]Vgl. S. 347. Paris nahm keine jüdischen Studierenden auf, ebensowenig die deutschen Universitäten. Daß sich übrigens sogar in Montpellier — 1306 waren die Juden aus Frankreich vertrieben worden, im Jahre 1360 durften sie wieder zurückkehren — die Verhältnisse wesentlich ungünstiger gestaltet hatten, beweist die Klage eines jüdischen Uebersetzers, Leon Joseph, der 1409 schrieb, daß er 10 Jahre lang die Schriften des Gerardus de Solo und Joh. de Tornamira nicht habe erlangen können, weil die Gelehrten von Montpellier Verkäufer dieser Schriften an Nichtchristen mit dem Anathema belegt hätten.
[118]Einzelfakten hier anzuführen, würde zu weit führen. Schon Arnald von Villanova machte es den Mönchen zum Vorwurf, daß sie jüdische Aerzte gebrauchen.
[119]In Italien schon im 13. Jahrhundert, auf deutschem Boden später und weit seltener, z. B in Frankfurt und Basel.
[120]In manchen jüdischen Familien ging die Ausübung der Augenheilkunde (auf Grund spanisch-arabischer Traditionen) vom Vater auf den Sohn über. Die Bibliothek von Besançon besitzt eine okulistische Sammelhandschrift aus dem 14. Jahrhundert, die sich im Besitze jüdischer Augenärzte befand, wie aus beigefügten hebräischen Bemerkungen hervorgeht. — Jüdische Wund- und Augenärzte sind in Deutschland im 14. Jahrhundert urkundlich nachweisbar. — Hier sei erwähnt, daß auch Jüdinnen ärztliche Praxis trieben und manche darunter, besonders als Augenärztinnen, großen Ruf genossen, z. B. die Judenärztin Sarah in Würzburg und die Jüdin Zerlin in Frankfurt.
[121]In Betracht kommen die Synode zu Wien 1267, zu Trier 1310, die Konzile in Avignon 1326 und 1337, das Konzil von Lavaur 1368, das Basler Konzil (1431-1449), die Synoden zu Freising 1440, zu Bamberg 1491. Angeblich lag dem Verbot nur (?) das Motiv zu Grunde, daß die mittelalterlichen Aerzte verpflichtet waren, Schwerkranke zum Empfang der Sakramente zu ermahnen, wozu eben die jüdischen Aerzte weniger angehalten werden konnten; so sei es verständlich, daß Päpste und Bischöfe häufig jüdische Leibärzte hatten, den Gläubigen aber solche verboten waren. Uebrigens wurde kirchlicherseits eine Ausnahme zugelassen, in Fällen „cum nullus alius medicus adest, vel cum est excellens aliquis medicus in Judaeis”. Wie wenig übrigens das Gebot fruchtete, beweist, daß noch Geiler von Keisersberg Anlaß zur Klage findet: „Dergleichen sein etliche, die lauffen zu den Henckmessigen Juden, unnd bringen jhn den harn, und fragen sie umb rath. Welches doch hoch verbotten ist, das man kein Artzeney sol von den Juden gebrauchen, es sey den sach, das man sonst kein Artzet mag gehaben.”
[122]Z. B. die Statuten der medizinischen Fakultäten von Köln und Ingolstadt untersagten ausdrücklich jede Gemeinschaft mit jüdischen Praktikern.
[123]Gemäß dieser mußten die „Kunstärzte” vor den Rathmannen durch „Briefe” und Zeugnisse, vor den Aerzten durch eine Vorlesung den Nachweis ihrer Befugnis und Befähigung erbringen. — Gleichzeitig wurde auch in diesen Verordnungen das Verhältnis zwischen Arzt,Apothekerund Publikum geregelt (Verbot des Selbstdispensierens der Aerzte,Verbot der Kurpfuscherei der Apotheker,Apothekertaxe,Apothekenvisitationetc.).
[124]Zwar läßt sich in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters eine zunehmende Verwendung der Aerzte bezw. Chirurgen in foro nicht verkennen, doch wirkte auf eine festere Gestaltung der gerichtsärztlichen Tätigkeit insbesondere in Deutschland das neuaufgenommene römische Recht zunächst hemmend ein.
[125]Am reichsten fließen die Nachrichten über mittelalterliche sanitätspolizeiliche Verordnungen aus Italien; sie beziehen sich, nach dem Beispiel des Hohenstaufen Friedrichs II. (abgedr. in Choulants histor.-liter. Jahrbuch, Leipzig 1838) und darüber hinausgehend, auf die Reinhaltung der Luft, Entfernung des Unrats, auf die Wasserversorgung, auf die Hygiene der Nahrungsmittel und Getränke, die Ueberwachung der Prostitution, das Bestattungswesen u. s. w. In manchen deutschen Städten lassen sich bis ins 12. Jahrhundert zurück sanitätspolizeiliche Verfügungen über den Verkauf der Lebensmittel (z. B. Fleischbeschau), die Reinhaltung der Straßen, das Bauwesen etc. nachweisen. — Hervorzuheben ist es, daß im Mittelalter manche vom Geiste echter Humanität erfüllte sozialhygienische Vorschriften gegeben wurden, wie z. B. das Verbot, daß Frauen gewisse anstrengende Arbeiten verrichten (in Frankreich schon unter Ludwig IX.), gewisse Maßnahmen im Interesse des Mutterschutzes etc.
[126]Auf die, auch kulturhistorisch so bedeutungsvolle, Seuchengeschichte des Mittelalters kann hier nicht eingegangen werden, wir müssen diesbezüglich auf die einschlägigen Spezialwerke, besonders von Haeser (Geschichte der epidemischen Krankheiten im 3. Band seiner Geschichte der Medizin, 3. Aufl., Jena 1882) und Aug. Hirsch (Handbuch der historisch-geographischen Pathologie, Erlangen 1881-86) verweisen. Hier sei nur bemerkt, daß außer dem Aussatz und der Pest (mit welcher mehrere andere Infektionskrankheiten, z. B. Petechialtyphus, zusammengeworfen wurden) das St. Antoniusfeuer (Mutterkornbrand), Blattern und influenzaartige Epidemien die Hauptrolle in der Seuchengeschichte des Mittelalters spielten.
[127]Auf weit höherer Stufe als die öffentliche Gesundheitspflege stand dieindividuelle Hygiene, die zum großen Teile auf den Vorschriften des Regimen Salernitanum aufgebaut war. Sie umfaßte nicht nur die Diätetik im engeren Sinne, sondern auch eine ganze Reihe streng geregelter prophylaktischer Maßnahmen, denBädergebrauch, dasSchröpfen und Aderlassen, dasEinnehmen von Abführmitteln(„blutreinigenden Tränken”) zu bestimmten Zeiten. Das Badewesen (Warmwasserbäder,Schwitzbäder,Kräuterbäderetc.) war im Mittelalter sehr entwickelt, wenn auch die technischen Einrichtungen mit denen der Römerzeit nicht zu vergleichen sind (vgl. zur näheren Orientierung Zappert, Ueber das Badewesen mittelalterlicher und späterer Zeit, Archiv f. Kunde österr. Geschichtsquellen Bd. 21, 1859, Marcuse, Bäder und Badewesen, Stuttgart 1903, und namentlich das erschöpfende Werk von Martin, Deutsches Badewesen in vergangenen Tagen, Jena 1906). Im späteren Mittelalter gab es in jeder Gemeinde eine, in größeren Orten sogar mehrereöffentliche Badestubenmit Wasser- undDampfbädern; daß auch der Arme der Wohltat des Badens teilhaftig werden konnte, dafür sorgten fromme Stiftungen („Seelbäder”); statt des Trinkgeldes empfingen die Handwerksburschen und Dienstboten ein Badegeld. Die Bedienung besorgten Badeknechte und Bademägde. War das Bad gerichtet — in vollem Betrieb stand die Anstalt nur an bestimmten Tagen in der Woche — so wurde dies durch Ausrufen, Hornblasen, Beckenschlagen oder durch einen vor die Türe gehängten Badewedel angekündigt; namentlich abends vor den Sonn- und Feiertagen strömte dann die Bevölkerung in die Badestuben. Wannen- und Dampfbad wuchsen so in die gesellschaftlichen Ergötzungen hinein, daß sie unter ihnen eine der ersten Stellen einnahmen; leider arteten aber viele öffentliche Bäder schon sehr früh zu Sammelstätten des Müßiggangs und der Schmausereien, zu Schlupfwinkeln der Unzucht aus (gemeinsames Baden beider Geschlechter, Bedienung durch „Jungfräulein”). Die Juden hatten ihre eigenen Badestuben, der Besuch der übrigen war ihnen untersagt. — In enger Beziehung zum Badewesen stand das Schröpfen und Aderlassen als Gesundheitsmaßregel gegen Völlerei, als Vorbeugungsmittel gegen Krankheiten; es geht dies jedenfalls auf Klostersitten zurück (vgl. S. 271). Gewöhnlich wurden jährlich 4-6 prophylaktische Aderlässe vorgenommen, für die Zeit der Vornahme (am günstigsten September, Oktober, Dezember, mit Einschränkung Februar, April, Mai, November, ungünstig Jänner, März, Juni, Juli, August), ebenso für die Wahl der Vene gab es bestimmte Regeln gemäß dem herrschenden astrologischen System. Den geeigneten Zeitpunkt zeigten die Bader und Scherer durch das Aushängen einer Aderlaßbinde an. Genaue Vorschriften über das Aderlassen mit Abbildung einer Figur (dem „Laßmännlein”),„Laßbriefe”,„Laßzettel”,„Laßtafeln”dienten zur Belehrung von Hoch und Nieder. Für das Aderlassen trat stellvertretend das Schröpfen ein. — Auch das regelmäßige Einnehmen von Abführmitteln, weniger die Applikation von Klistieren zu prophylaktischen Zwecken spielte eine wichtige Rolle. —Medizinische Monatsregeln für Aderlaß, Schröpfen, Baden, Arzneigebrauch, Auswahl der Speisen und Getränkenach salernitanischem Muster — gestützt auf die Vorstellung vom Einfluß der vier Elemente, der Planeten und Sternbilder auf den menschlichen Körper — bilden nicht nur einen Teil des Inhalts von populären Arzneibüchern und diätetischen Schriften, sondern wurden zwecks Verbreitung in die weitesten Kreise auch mit denKalendernverbunden (vgl. z. B. Deutsches Calendarium aus dem 14. Jahrhundert in Haupts Zeitschr. VI, S. 351 oder den Kalender vom Jahre 1428 im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, 1864, S. 333). Das Leben„nach der mensur”war zur allgemeinen Sitte geworden!
[128]Ulrich von Lichtenstein hat davon in seinem „Frauendienst” eine Schilderung gegeben.
[129]Das sog. Lazaruskleid bestand aus einem schwarzen Gewand mit verschiedenen Abzeichen, dazu wurden ein Hut mit breitem weißem Bande und Handschuhe getragen. Auf den Brustteil des Gewandes oder auch auf den Hut waren meist zwei weiße wollene Hände genäht — zum Zeichen, daß die Hand des Herrn schwer auf dem Sondersiechen ruhe.
[130]Vgl. S. 276. Außer der Klapper kam zur Ausrüstung der Leprösen noch ein Stock, ein Fäßchen für Wasser und ein Korb.
[131]Die Entscheidung war ungemein schwerwiegend, da ja der Aussätzige der bürgerlichen Rechte verlustig ging, fortan als bürgerlich tot galt. Tatsächlich war die Erklärung der Aussätzigkeit an vielen Orten mit einer kirchlichen Totenfeier (Requiem mit allen dazu gehörigen Gebräuchen) verbunden, an deren Schlusse eine Schaufel voll Erde auf die Füße des Unglücklichen geworfen wurde. Andererseits suchten sich unter die Leprösen auch bisweilen Leute der niedersten Volksklasse einzuschmuggeln, um frank und frei den Bettel ausüben zu können. Die Zuchtlosigkeit in den Leprosenhäusern erreichte übrigens oft einen hohen Grad, ja es kam bisweilen zu förmlichen Revolten der Aussätzigen gegen die Städter. Zur Zeit Philipps des Schönen von Frankreich beschuldigte man die Leprösen, daß sie sich mit den Juden zur Brunnenvergiftung verschworen hätten, eine Anklage, die natürlich zur grausamsten Bestrafung und zur Güterkonfiskation zu Gunsten des Fiskus führte.
[132]Bei den mittelalterlichen medizinischen Autoren, z. B. bei den Glossatoren zu Roger und Rolandus (Quatuor magistri), bei Henri de Mondeville, Guy de Chauliac, finden sich vorzügliche Beschreibungen der Lepra, und unzweifelhaft wurde durch die häufige Beobachtung der diagnostische Blick der Aerzte auf diesem Gebiete sehr geschärft. Trotz der Befangenheit in humoralen Theorien (schwarze Galle als Ursache der Lepra), welche übrigens die Begründung einer rationellen Aetiologie des Aussatzes (Kontagiosität, Erblichkeit, Fischnahrung etc.) nicht hinderte, achtete man sorgfältig auf „Vormäler” und äußere Krankheitssymptome. Als sicherste Zeichen werden angeführt: Ausfallen der Augenbrauen, Verdickung der Orbitalränder, Exophthalmus, Anschwellung der Nase, livide Gesichtsfarbe, starrer Blick, Knoten im Gesichte und an den Ohren, die weißen Flecken (Morphaea alba), die dunklen Flecken (Morphaea nigra), Schwinden des Muskels zwischen Daumen und Zeigefinger, pralle, glänzende Spannung der Stirnhaut, Gefühllosigkeit der äußeren Teile der Tibien und der kleinen Zehen u. s. w. Zu den diagnostischen Methoden gehörten folgende:Prüfung der Hautempfindlichkeitin der Gegend der Tibien und Achillessehne — positiv bei bestehender Anästhesie und beim Ausfließen einer serösen statt blutigen Flüssigkeit;Benetzen der Haut des Kranken mit Wasser oder Bestreuen mit Salz— positiv, wenn das erstere nicht, wohl aber das letztere haften bleibt;Aussetzen an die kalte Luft— positiv, wenn keine Gänsehaut auftritt;Blutprobe(Aderlaßblut) — positiv, wenn es schwarz und aschfarbig ist, wenn es mit Wasser behandelt und durchgeseiht, zähe Fäden, ein sandiges, körniges, gerinnendes „Fleisch” zurückläßt, wenn es Salz schnell auflöst, wenn es sich mit Essig und Wasser rasch mischt;Harnprobe— positiv, wenn der Harn einen feinen, weißen oder grauen Niederschlag enthält. — Von Mitteln, die man gegen den Aussatz, begreiflicherweise ohne großes Vertrauen, empfahl, wären der Genuß von Vipernfleisch, gewisse diätische und Abführmittel, Aderlässe und Fontanellen zu erwähnen.