II. Abschnitt.Sparta.§ 11. Geschichtliche Grundlagen der Verfassung Spartas.Unter allen dorischen Staaten bildetSparta das reinste Beispiel eines Kriegerstaates. Seine schon im Altertum vielbewunderteVerfassung beruhtnach ihrer ausgeprägten Eigenartdurchaus auf der besonderen Art und Weise, wie sich die dorische Eroberung im Eurotastale vollzogen hat.Nachdem die Dorier4von Mittelgriechenland her in den Peloponnes eingebrochen waren, setzte sich ein dorischer Heerhaufen in dem oberen Eurotastal fest, um von da aus langsam talabwärts vorschreitend in immerwährenden, viele Menschenalter hindurch fortgesetzten Kämpfen[pg 28]die mächtigen Achajerstädte der fruchtbaren Eurotasebene zu bekriegen. Dem festen Amyklä gegenüber wurde ein großer, starker Lagerplatz bezogen, aus dem das nachmaligeSpartamit seinen fünf offenen Dörfern (Pitane, Mesoa, Limnai, Kyno(s)ura und Dyme) erwuchs. Weil nun im Eurotastal der Kriegszustand zwischen Doriern und Achajern länger als irgendwo im Peloponnes, ja tief herab in die geschichtliche Zeit fortdauerte, so entwickelte sich aus der durch viele Menschenalter fortgesetzten Kriegs- und Lagergewohnheit einKriegerstaat, dessen Absicht nur auf stete Kampfbereitschaft gerichtet war. Seine Gemeindeverfassung, welche von derjenigen aller andern griechischen Staaten weit abwich, erschien späteren Geschlechtern als das Werk eines weisen Gesetzgebers, desLykurg, der in Sparta göttliche Verehrung genoß.§ 12. Periöken und Heloten.Aus der von den einwandernden Doriern unterworfenen Bevölkerung wurdenPeriökenundHeloten. Die Verschiedenheit ihres Loses mag in dem kürzeren oder längeren Widerstand, den sie geleistet, ihrer freiwilligen Unterwerfung oder schließlichen Bezwingung mit Waffengewalt ihren Grund haben.DiePeriöken, die Bewohner der zahlreichen Landstädte des Eurotastals, waren ohne politische Rechte, aber persönlich frei und im Besitz und Erwerb unbeschränkt und trieben neben der Landwirtschaft eifrig Handel und Gewerbe (hauptsächlich Eisenindustrie); ihre Städte hatten wohl ein gewisses Selbstverwaltungsrecht, unterstanden jedoch der Aufsicht spartanischer Befehlshaber (Harmosten). In den Krieg hatten sie als Schwerbewaffnete mitzuziehen; so fochten bei Platää neben 5000 Spartiatenhopliten ebenso viele Periöken. Da die Zahl der vollbürtigen Spartaner[pg 29]mehr und mehr zurückging, während die Großmachtstellung Spartas immer stärkere Leistungen erforderte, so mußten die Periöken in immer größerer Zahl zum Heerdienste herangezogen werden.Viel tiefer standen dieHeloten(εἵλωτες, nach der Stadt Helos benannt, oder vonἕλοςsumpfige Niederung, also die Bewohner der Eurotasniederungen, oder vom St.ἑλ= Gefangene), an die Scholle gefesselte Leibeigene des Staates, welche die Spartiatengüter, zu denen sie gehörten, zu bebauen und von dem Ertrage eine jährliche feste Abgabe an ihre Herren abzuliefern hatten; sie konnten eigenes Vermögen erwerben. Von ihren Herren durften sie weder freigelassen noch außer Landes verkauft werden. In den Krieg folgten sie den Spartiaten als Waffenknechte; so kamen bei Platää auf jeden Spartiaten 7 Heloten; auch als Leichtbewaffnete und Ruderknechte wurden sie verwendet, seit dem Peloponnesischen Kriege sogar als Hopliten. Je gefährlicher ihre Überzahl erschien, desto argwöhnischer und grausamer wurden sie von den Spartiaten behandelt. Um sie ermorden zu können, ohne dadurch eine Blutschuld auf sich zu laden, erklärten ihnen die Ephoren alljährlich bei ihrem Amtsantritt offen den Krieg. Ein förmliches Überwachungs- und Verfolgungssystem war in dem Institut derKrypteiaeingerichtet. Bewaffnete junge Spartiaten durchstreiften das Land und töteten kurzerhand jeden irgendwie Verdächtigen. So ließ man während des Peloponnesischen Kriegs 2000 Heloten, die sich im Felde ausgezeichnet hatten, auf einmal spurlos verschwinden. Dieses großartig organisierte System des Massenmeuchelmords zeigt die Eigenart des vorgeschichtlichen dorischen Räuberstaates in greller Beleuchtung. Die Heloten rächten sich dafür durch furchtbare Aufstände, welche Sparta wiederholt an den Rand des Verderbens brachten.[pg 30]§ 13. Die Spartiaten.Im Gegensatz zu der unterworfenen Bevölkerung der Heloten und Periöken nannte sich die herrschende dorische BürgergemeindeSpartiaten, während im Verkehr mit dem Ausland die offizielle Bezeichnung des StaatesLakedaimonierwar. Sie gliederte sich nach den 3 altdorischenPhylenderHylleer,DymanenundPamphylerund nach 27 Phratrien. Daneben gab es eine lokale Einteilung nach 5 Phylen oder Distrikten, den oben (§ 11) genannten 5 Dörfern (κῶμαι) Spartas, von denen die 30 (?)Oben(ὠβαί) wohl Unterabteilungen waren. DasVollbürgerrechtwar nicht nur durch die Geburt, sondern auch durch die Teilnahme an der vorgeschriebenen staatlichen Erziehung und die regelmäßige Beitragleistung zu den gemeinsamen Mahlzeiten bedingt. Die Vollbürger hießen als unter sich gleichberechtigt die „Gleichen“ (ὅμοιοι), während diejenigen, welche eine der beiden letzten Bedingungen nicht erfüllten, die Klasse derHalbbürger(ὑπομείονες) mit den zivilen, aber ohne die politischen Rechte, bildeten. Jeder Spartiate war im Besitz eines Bauernguts (κλᾶρος), das aber nicht von ihm selbst, sondern von den dazu gehörigen Heloten bewirtschaftet wurde, so daß er selbst ganz seinem kriegerischen Berufe leben konnte. Nach der Überlieferung wurde das Land bei der Besitznahme durch die Eroberer in 6000 (?) Ackerlose geteilt, die im allgemeinen annähernd gleich groß waren und von ihren jeweiligen Inhabern nicht veräußert werden durften. Im Lauf der Zeit entwickelte sich jedoch naturgemäß eine Ungleichheit des Besitzes, die zwar bei der fortschreitenden Gebietserweiterung Spartas durch Teilung des neugewonnenen Landes (z. B. Messeniens durch Polydor) wohl teilweise wieder ausgeglichen wurde, aber doch immer wieder und zwar in verstärktem Maße zutage trat, so daß auch in Sparta der[pg 31]Gegensatz von reich und arm entstand. Dieser Prozeß wurde noch befördert durch dasGesetzdes EphorenEpitadeus, welches jedem gestattete, auch bei vorhandener Nachkommenschaft sein Gut schon bei Lebzeiten zu verschenken oder testamentarisch jedem beliebigen zu vermachen; unter der Form der Verschenkung oder Vererbung verbarg sich von jetzt an häufig ein tatsächlicher Verkauf des Guts. So kam schließlich der ganze Grundbesitz in die Hände weniger Personen, die ein üppiges Leben führten, während viele verarmte Spartiaten die Beiträge für die Syssitien nicht mehr aufbringen konnten und infolgedessen ihr Bürgerrecht verloren.Die Anhäufung einer größeren Zahl von Landgütern in den Händen einzelner Personen stand in engem Zusammenhang mit der Hauptkalamität Spartas, derstetigen Verminderung der Kopfzahl der Spartiaten. Aus Mangel an Männern ist Sparta zugrunde gegangen, sagt Aristoteles. Während Neuaufnahmen von Bürgern in Sparta so gut wie gar nie vorkamen, schmolz durch die Verluste in den andauernden Kriegen die Zahl der Vollbürger immer mehr zusammen, ein Prozeß, der sich weder durch Vergünstigungen für solche, welche 3 oder 4 Söhne hatten, noch durch Bestrafung derer, die gar nicht oder zu spät heirateten (δίκη ἀγαμίου,ὀψιγαμίου), aufhalten ließ. Während es zur Zeit der Perserkriege noch 8000 Spartiaten gab, belief sich ihre Zahl im Jahre 371 auf kaum mehr als 1500; Aristoteles berechnet für seine Zeit (etwa 330 v. Chr.) nicht ganz 1000 Spartiaten; bei dem Regierungsantritt Agis’ IV. (243 v. Chr.) waren es noch 700, von denen etwa 100 im alleinigen Besitz von Grund und Boden waren.Je mehr aber diese Ungleichheit des Besitzes dem altspartanischen Grundsatz gleicher Lebensführung und Bürgerpflicht widersprach, desto lebhafter mußte sich einem Patrioten der Gedanke aufdrängen, daß es einst, zu Lykurgs Zeiten,[pg 32]besser gewesen sei, indem damals alle gleiche Ackerlose gehabt hätten. So unternahm es KönigAgis IV., „die lykurgische Verfassung wiederherzustellen“, indem er alles Ackerland für die Spartaner in 4500 Lose teilte; ihre Zahl sollte durch Aufnahme von Periöken ergänzt werden. Allein der wohlgemeinte Versuch scheiterte am Widerstand der Besitzenden, und der hochherzige König büßte mit dem Tode. Was er gewollt, gelang dem energischeren KönigKleomenes(seit 235 v. Chr.), der die Ephoren ermordete, Ephorat und Gerusie abschaffte, alle Schulden aufhob, das Land neu verteilte und die Zahl der wehrfähigen Bürger durch Aufnahme von Periöken auf 4000 brachte; aber nach der unglücklichen Schlacht bei Sellasia (221 v. Chr.) hob der Sieger Antigonos von Makedonien alle Neuerungen desKleomeneswieder auf – und Spartas Anteil an der Geschichte ist zu Ende.§ 14. Das Königtum.Vielleicht die auffallendste Erscheinung der spartanischen Verfassung ist dasDoppelkönigtum. Wir finden in Sparta zwei Königshäuser, dieAgiadenund dieEurypontiden, welche als ihre mythischen Stammväter denEurysthenesundProklesnannten. Da ein solches Doppelkönigtum dem Wesen des Kriegerstaates offenbar widerspricht, so hat man neuerdings vermutet, dasselbe sei das Ergebnis des Vergleichs zweier Fürstengeschlechter, welche an der Spitze von zwei verschiedenen (dorischen oder einer dorischen und einer achäischen?) Gemeinden gestanden seien. Nach Aristoteles läge die Absicht zugrunde, durch die aus dieser „Diarchie“ entspringendeRivalität der beiden HäuserÜbergriffe des Königtums zu verhindern. Tatsächlich waren die beiden Königsgeschlechter, deren Trennung geflissentlich aufrecht erhalten wurde, und welche deshalb voneinander gesonderte Woh[pg 33]nungen, gottesdienstliche Funktionen und Grabstätten hatten, fast immer im Streite miteinander. ZurErbfolgewar in erster Linie der nach der Thronbesteigung des Vaters zuerst geborene Sohn berechtigt; war kein Sohn da, so ging die Regierung auf den nächsten männlichen Agnaten über, der auch im Fall der Minderjährigkeit des Thronfolgers als dessen Vormund (πρόδικος) die Regentschaft zu führen hatte.Die spartanischenKönigemit dem offiziellen TitelArchagetai(ἀρχαγέται) waren ursprünglich ebenso wie die Könige des Homerischen Zeitalters (vgl.§ 21) oberste Kriegsherren, Richter und Priester, wurden aber mit der Zeit in ihren Rechten mehr und mehr beschränkt und verloren ihre leitende Stellung im Staate an die zu immer größerer Macht gelangenden Ephoren.AlsOberpriesterbrachten sie für den Staat die regelmäßigen Opfer im Frieden wie bei den Feldzügen dar und vermittelten durch je zwei von ihnen erwählte Pythioi den Verkehr mit dem delphischen Orakel. Von derrichterlichen Gewalt, die fast ganz auf die Ephoren und die Gerusie überging, verblieb ihnen die Entscheidung familienrechtlicher Streitigkeiten, besonders betreffs der Verheiratung verwaister Erbtöchter; auch stand ihnen die Bestätigung der Adoptionen zu, eine wichtige Funktion in der festgeschlossenen Adelsgemeinde. Alsoberste Kriegsherrenhatten sie ursprünglich das Recht der Kriegserklärung, das später die (in ihren Entschließungen ganz von den Ephoren geleitete) Volksversammlung erhielt. Seit 506 durfte immer nureinKönig ins Feld ziehen; hier hatte er unumschränkte Gewalt über Leben und Tod und freie Entscheidung über die militärischen Operationen, aber auch die Verantwortlichkeit für dieselben; wegen mißglückter Unternehmungen konnte er nachher zur Rechenschaft und Strafe gezogen werden; auch gingen zu seiner Kontrolle regelmäßig 2 Ephoren mit ins Feld.[pg 34]Größer als die Rechte waren dieEhren, die dem spartanischen Königtum auch in historischer Zeit noch verblieben. AlsEinkünfteerhielten die Könige den Pachtzins ausgedehnter Domänen, welche Periöken bebauten, ein Drittel der Kriegsbeute, Anteil an allen Opfertieren, ein Ferkel von jedem Sauwurf. Die Könige wurden auf Staatskosten gespeist und bekamen bei den Syssitien doppelte Portionen. Beim Tode eines Königs wurde einLeichenbegängnismit orientalischem Gepränge veranstaltet. Zehn Tage lang dauerte die allgemeine Landestrauer; in jeder Spartiatenfamilie mußten mindestens zwei Personen Trauer anlegen; Periöken und Heloten kamen mit ihren Weibern aus ganz Lakonien zu Tausenden nach Sparta zur gewaltigen Totenklage und Lobpreisung des Verstorbenen, dem Ehren erwiesen wurden „nicht wie einem Menschen, sondern als einem Heros“.§ 15. Die Gerusie.Wie in anderen griechischen Staaten stand dem Königtum in Sparta ein Ausschuß der angesehensten Familienhäupter, der Rat der Alten, „Gerusia“ genannt, mitberatend und mitbeschließend zur Seite. Nun ist in allen griechischen Staaten wie in Rom zu beobachten, daß die Machtbefugnis des alten Heerkönigtums langsam, aber unaufhaltsam dahinschwand, während diejenige des Rates erstarkte; die Leitung des Staates geht vom Königtum fast unmerklich in den Gemeinbesitz der Geschlechtshäupter über: an die Zeit der Monarchie reiht sich ohne erkennbare Grenzlinie dieAristokratie. Mögen nun auch persönliche Unfähigkeit einzelner Könige, Thronstreitigkeiten, fortwährender Zwist der beiden Königshäuser, Mißerfolge im Felde die Minderung der monarchischen Gewalt verschuldet haben:[pg 35]jene immer wiederkehrende Erscheinung muß ebenso einen tieferen Grund gehabt haben, wie bei den Deutschen nach der Völkerwanderung der Übergang vom alten Heerkönigtum zurFeudalherrschaftdes Adels, der Herren von Grund und Boden. Das alte Heerkönigtum hatte auf der breiten Grundlage des Heerbannes der Kampf- und Wanderzeit geruht, innerhalb dessen alle an Besitz und Recht sich gleichstanden. Nachdem die Eroberer seßhaft geworden, löste sich im Lauf der Menschenalter die alte Gleichheit der Lagergemeinschaft: besaßen die meisten nur das zum Unterhalt Nötige, so häufte sich dagegen in den Händen einzelner Familien ein umfangreicher Besitz an, auf Grund dessen ihre Häupter höheren politischen Einfluß beanspruchten und gewannen.DieGerusiezu Sparta bestand aus 28 über 60 Jahre alten (also nicht mehr felddienstpflichtigen), aus den angesehensten Geschlechtern auf Lebenszeit gewählten Mitgliedern. Die Wahl erfolgte durch Akklamation (βοῇ), indem die Kandidaten in erloster Reihenfolge durch die Volksversammlung gingen und derjenige für gewählt galt, der nach der Entscheidung von Männern, welche in einem in der Nähe befindlichen Gebäude eingeschlossen waren, mit dem lautesten Zuruf begrüßt wurde. Der Rat hatte alle Anträge, die an die Volksversammlung kommen sollten, vorzuberaten; die Entscheidung stand, wenigstens ursprünglich, der letzteren zu. Allein nach einem dem König Theopomp (754) zugeschriebenen Gesetze konnten Rat und Könige einen „schiefen“ Beschluß der Gemeinde als ungültig behandeln. Der Rat übte ferner die Gerichtsbarkeit in Mord- und Hochverratsprozessen. Die bedeutende Stellung, welche er in der Lykurgischen Verfassung einnahm, vermochte er später nicht mehr zu behaupten, als die Ephoren allmählich die gesamte Oberleitung des Staates an sich zogen.[pg 36]§ 16. Die Ephoren.Die lebenskräftigste Gewalt im spartanischen Gemeindeleben war die Behörde der 5Ephoren, welche jährlich vom Volke aus sämtlichen vollberechtigten Spartiaten gewählt wurden. Der erste derselben, welcher den ständigen Vorsitz im Kollegium führte, wareponym, d. h. nach ihm wurde das Jahr benannt. Innerhalb des Kollegiums entschied die Mehrheit, der sich die Minderheit unbedingt zu fügen hatte. Ob das Ephorat schon in der Lykurgischen Verfassung existierte oder erst von dem König Theopomp (754) eingesetzt wurde, steht ebensowenig fest wie derursprüngliche Umfang der Befugnisse: ob nämlich die Ephoren ursprünglich als Gehilfen und Stellvertreter der Könige und von diesen ernannt mit der Zivilgerichtsbarkeit und Polizeiaufsicht in den 5 Bezirken Spartas betraut waren, oder ob sie vielleicht schon von Haus aus als Vertreter der Interessen der spartanischen Adelsgemeinde gegenüber dem Königtum eingesetzt wurden. Immerhin weist ihr Name (ἔφορος= Aufseher) darauf hin, daß sie von Anfang an ein gewisses Aufsichtsrecht besaßen, das sich schließlich zurOberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltungund Leitung aller inneren und äußeren Angelegenheiten entwickelte. Diese Erweiterung ihrer Machtbefugnis ward begünstigt durch den fortwährenden Hader der beiden Königshäuser, welcher die Wirksamkeit des ohnedies durch wiederholte Verurteilungen einzelner Könige in seinem Ansehen gesunkenen Königtums vollends lahmlegte, und sie ist um so begreiflicher, als in dem Ephorate die beiden treibenden Kräfte des spartanischen Gemeindelebens – dasMißtrauendes Adels gegen das Königtum und der Argwohn der dorischen gegen die unterworfene achäische Bevölkerung verfassungsmäßigen Ausdruck gefunden hatten.[pg 37]Monatlich tauschten Könige und Ephoren einenEidaus, wobei die ersteren schwuren, daß sie nach den Gesetzen regieren wollten, wogegen die Ephoren im Namen des Volkes versprachen, in diesem Falle die königliche Gewalt ungeschmälert zu erhalten. Die Ephoren konnten nicht nur die Beamten, die alle nach Ablauf ihres Amtsjahres ihnen rechenschaftspflichtig waren, sondern selbst Könige vor sich laden, verhaften und von der Gerusie aburteilen lassen. Sie beriefen und leiteten die Gerusie und die Volksversammlung und sorgten für die Ausführung der Beschlüsse derselben. Aus letzterem Grunde treten sie besonders bei derLeitung der auswärtigen Politikhervor. Sie verhandeln mit den Gesandten fremder Staaten, ordnen die Mobilmachung an (φρουρὰν φαίνειν) und bestimmen, wie viele Jahrgänge auszumarschieren haben. Mit den Feldherren bleiben sie auch während des Kriegs in direktem Verkehr, berufen sie unter Umständen ab und erteilen ihnen durch geheime Depeschen,Skytalai, Verhaltungsmaßregeln. (Die Skytale war ein schmaler Riemen, der um einen Stab gewickelt, in fortlaufenden Zeilen beschrieben, dann wieder abgewickelt und dem Betreffenden zugeschickt wurde; um das Geschriebene lesen zu können, mußte man den Streifen wieder um einen genau entsprechenden Stab wickeln.)Die Ephoren hatten ferner den größten Teil derZivilgerichtsbarkeit, wobei sie als Einzelrichter fungierten, leiteten dieFinanzverwaltungund beaufsichtigten den Staatsschatz.Aber nicht nur die Tätigkeit der Beamten und Könige, sondern auch dasVerhalten der Bürger, die Jugenderziehung wie das Privatleben der Erwachsenen, selbst der Könige, überwachten die Ephoren bis ins kleinste nach der Richtung, daß überall der staatliche „Kosmos“, die strenge Zucht und Sitte und die öffentliche Ordnung, gewahrt bleibe.[pg 38]So forderten sie seit alter Zeit bei ihrem Amtsantritt die Bürger feierlich auf, den Schnurrbart zu scheren und den Gesetzen zu gehorchen. Fremde, von denen man einen nachteiligen Einfluß auf die Bürger befürchtete, wurden ohne weiteres von ihnen ausgewiesen (ξενηλασία). Die Ephoren bildeten so einoberstes Sittengericht, das durch sein fortwährendes, unmittelbares Eingreifen einen unvergleichlich größeren Einfluß ausübte als die römische Zensur.Eine besonders wichtige Aufgabe bildete endlich die beständigeÜberwachungund Niederhaltungder Periöken und Heloten; erstere konnten sie jederzeit ohne Richterspruch töten lassen, gegen die letzteren entfalteten sie durch die Krypteia (s.§ 12) eine wahre Schreckensherrschaft.So war das Amt der Ephoren dieExekutive der spartanischen Aristokratie; seit dem 5. Jahrhundert lag die Regierung tatsächlich in der Hand dieser Behörde, der die Gerusie als Staatsrat zur Seite stand. Ihre selbstherrliche Gewalt war nur insofern eingeschränkt, als sie ein Kollegium von Fünf bildeten, nur auf Jahresfrist gewählt waren und von ihren Amtsnachfolgern zur Rechenschaft gezogen werden konnten.§ 17. Die Volksversammlung.Zur Teilnahme an den monatlich stattfindenden, ursprünglich von den Königen, in historischer Zeit von den Ephoren geleiteten Volksversammlung (ἀπέλλα) waren alle über 30 Jahre alten Vollbürger berechtigt. Hier entschied das Volk über die vorher von der Gerusia beratenen Anträge, über Krieg und Frieden und die sonstigen Fragen der äußeren Politik, auch über etwaige Thronstreitigkeiten der Könige und vollzog die Wahlen der Geronten, Ephorenundsonstigen Beamten. Die Abstimmung erfolgte dabei feldmäßig durch Zuruf (κρίνουσι βοῇ καὶ οὐ ψήφῳThu[pg 39]kyd. I, 87), in zweifelhaften Fällen durch Auseinandertreten nach verschiedenen Seiten. Das Recht, in der Versammlung zu sprechen, hatten wohl nur die Könige, Geronten und Ephoren. Ihre ursprüngliche Bedeutung verlor die Volksversammlung durch die dem König Theopomp zugeschriebene Gesetzesbestimmung, der zufolge die Beschlüsse des Volkes für die Regierung nicht mehr bindend sein sollten (vgl.§ 15).§ 18. Die spartanische Zucht (ἀγωγή).Aus einem Kriegslager war Sparta entstanden (§ 11); nach langwierigen Kämpfen hatten die Einwanderer die alte Bevölkerung unterworfen und geknechtet. Nun galt es, diese Herrschaft zu behaupten. Offenkundig bewahrheitete sich der Satz, daß jede Herrschaft mit denselben Mitteln behauptet werden müsse, durch welche sie begründet wurde. Für die Spartaner galt es, ihren an Zahl weit überlegenen, stets zum Aufstand bereiten Untertanen gegenüber unausgesetzt auf der Hut und in Kriegsbereitschaft zu sein.So zielte die ganze Gemeindeordnung, welche schon Isokrates mit der eines Kriegslagers verglichen hat,auf die Ausbildung der Kriegsfertigkeit ab. Dabei kam der allgemein hellenische Grundsatz, daß jeder nicht für sich, sondern für sein Vaterland geboren sei, in extremer Weise zur Anwendung.Gleich nach der Geburt wurden schwächliche und mißgebildete Kinder nach der Entscheidung der Phylenältesten im Taygetos ausgesetzt. Die kräftigen Knaben erhielten vom 7. Jahre an eine staatliche Erziehung unter der Oberleitung eines Paidonomos; sie wurden inScharen(βοῦαιoderἀγέλαι) und deren Unterabteilungen,Rotten(ῖλαι), eingereiht; an der Spitze dieser Abteilungen standen die tüchtigsten der Iranes (ἴρανες), der jungen Männer von[pg 40]20–30 Jahren. In der Regel bestand zwischen je einem von diesen und einem Knaben ein besonderer Freundschaftsbund zum Zweck der Ausbildung des letzteren. Gymnastische Übungen und Entbehrungen aller Art sollten den Körper abhärten. Proben ihrer Standhaftigkeit legten die Knaben alljährlich am Altar der Artemis Orthia ab, wo sie sich geißeln ließen und derjenige den Sieg gewann, welcher ohne Schmerzäußerung dieGeißelung(διαμαστίγωσις) am längsten aushielt. Auch die Eigenschaften der List undVerschlagenheitsuchte man bei den Knaben zu entwickeln. DieMädchenwurden ebenfalls gymnastisch ausgebildet und die Stellung derFrauwar eine viel freiere als im übrigen Griechenland, besonders bei den Ioniern. Diegeistige Ausbildung, welche gegen die körperliche sehr zurücktrat, beschränkte sich auf die Gewöhnung an kurze, treffende („lakonische“) Reden, auf die Pflege der Musik, die Einübung lyrischer Chorgesänge, Marsch- und Schlachtenlieder und die Homerischen Epen.Vom 20. Lebensjahre an hatten die Jünglinge, wenn sie durch einstimmige Wahl in eine der aus etwa 15 Personen bestehenden Zeltgenossenschaften (σύσκηνοι) aufgenommen wurden, an den gemeinsamenMännermahlen(ἀνδρεῖα, späterφιδίτια, von den übrigen Griechenσυσσίτιαgenannt) teilzunehmen, wobei das Hauptgericht in Blut gekochtes und mit Essig und Salz gewürztes Schweinefleisch, die berühmte schwarze Blutsuppe (βαφάoderαἱματία, auchὁ μέλας ζωμός) war. Hierzu hatte jeder Teilnehmer einen bestimmten monatlichen Beitrag an Gerstenmehl, Wein, Käse, Feigen und Geld zu entrichten. Unablässige Schulung durchgymnastische und militärische Übungenbildete das Lebensziel auch der Erwachsenen. In der Tat gewann so Sparta ein Heer, das durch kriegsmäßige Geschlossenheit, strengste Subordination und klare Ordnung im Kommando[pg 41]einzig in Griechenland dastand. „Alle andern“, sagt Xenophon, dem hierin ein Urteil zustand, „sind Dilettanten, die Spartaner Künstler im Kriegführen.“§ 19. Heerwesen und Kriegführung.DieDienstpflichtdauerte vom 20. bis 60. Lebensjahre. Die eigentlichen Kerntruppen bildeten die 10 bezw. 15 jüngsten Jahrgänge (τὰ δέκα, πεντεκαίδεκα ἔτη ἀφ’ ἥβης). Über dietaktische Gliederungdes spartanischen Heeres, die wahrscheinlich wiederholt geändert wurde, sind wir nur unvollkommen unterrichtet. Gegen Ende des Peloponnesischen Kriegs bestand das Heer aus 6 Moren, die wahrscheinlich in folgender Weise gegliedert waren:1 Mora=2 Lochen=8 Pent.=16 Enom.= ca.600 M.1 Lochos=4 Pent.=8 Enom.= ca.300 M.1 Pent.=2 Enom.= ca.72 M.1 Enom.= ca.36 M.Die Zahlen geben die ungefähre Normalstärke; sie schwankten je nach der Zahl der aufgebotenen Jahrgänge. Die Mora befehligte der Polemarch, den Lochos der Lochagos, die Pentekostys der Pentekoster, die Enomotie der Enomotarches.DieBewaffnungder spartanischen Hopliten bestand in einem roten Waffenrocke (φοινικίς), dem Panzer, Helm, den Beinschienen, dem großen, den ganzen Mann deckenden Schilde, den man sich erst unmittelbar vor der Schlacht vom Schildknappen (ὑπασπιστής) reichen ließ; auf demselben war als Abzeichen der Lakedaimonier einΛangebracht; als Angriffswaffen dienten die lange Stoßlanze und das kurze, einschneidige Schwert.DieElementartaktikder Hopliten war nach Xenophon in ihren Grundzügen folgende: DieGefechtsstellung(ἐπὶ φάλαγγος) hat infolge des Bestrebens, den Lanzenstoß möglichst kräftig und nachdrücklich zu gestalten, die verhält[pg 42]nismäßig große Normaltiefe von 8 Mann. Im 1. Gliede (ζυγόν) stehen die Vordermänner (πρωτοστάται), die gewandtesten und geübtesten Leute; jeder Vordermann steht an der Spitze seiner Rotte (στίχος, späterλόχος), das letzte Glied bilden die Rottenschließer (οὐραγοί). Die gewöhnlichstentaktischen Bewegungenwaren dieWendungen(κλίσεις) rechtsum (ἐπὶ δόρυ), linksum (ἐπ’ ἀσπίδα), kehrt (μεταβολή);Schwenkungen(ἐπιστροφαί); Herstellung der gewöhnlich rechts abmarschierten (der rechte Flügel marschiert an der Spitze)Marschkolonne(επὶ κέρως). Auf den Reisemärschen scheint man meist „zu zweien“ (ἐπὶ δύο) marschiert zu sein, wodurch die Kolonne sehr ausgedehnt wurde. Durch (Links-)Aufmarsch(ἐπ’ ἀσπίδα παράγειν) wird die Gefechtsordnung wiederhergestellt.Verdoppelung(διπλοῦν) der Aufstellungnach der Tiefe(κατὰ βάθος) verringert die Frontbreite auf die Hälfte und bewirkt die doppelte Tiefe; das Gegenteil wird durch die Verdoppelungnach der Länge(κατὰ μῆκος) erreicht. Bei unerwartetem Erscheinen des Feindes im Rücken wurde nicht einfach Kehrt gemacht, sondern um die im 1. Gliede stehenden besten Leute auch wieder in das 1. Glied der neuen Front zu bringen, derKontermarsch(ἐξελιγμός) nach Rotten ausgeführt. Im hohlenViereck(πλαισίον), den Troß in der Mitte, die Hopliten außen, marschierte man, wenn der Feind den Marsch unablässig bedrohte, daher besonders häufig auf dem Rückzuge.DieLeichtbewaffneten, welche selten erwähnt werden, bildeten keine ständige Abteilung des spartanischen Heeres.Söldnerwurden erst seit Beginn des Peloponnesischen Kriegs in dasselbe aufgenommen.EineReitereihatte Sparta in älterer Zeit nicht; die 300 sog. „Ritter“ (ἱππεῖς), die königliche Leibwache, eine Eliteschar von Spartiaten, kämpften im Kriege zu Fuß; erst[pg 43]424 wurde eine Reiterei eingerichtet, die in der Folgezeit aus 6 Moren bestand, jede etwa 100 Pferde stark, unter einem Hipparmostes und in 2 Schwadronen (οὐλαμοί) gegliedert. Da man grundsätzlich die körperlich Untüchtigsten auf die von den Reichen unterhaltenen Pferde setzte, so blieben die Leistungen der spartanischen Reiterei immer ganz klägliche.DieFlotte, fast ganz von den Bundesgenossen gestellt, stand unter dem Befehl desNauarchos, dessen Amtsdauer einjährig war; derselbe Mann durfte nicht zum zweiten Male dies Amt bekleiden. Sein Stellvertreter hießEpistoleus. Der (einzige) Kriegshafen Spartas warGytheion.Ist dasKriegsaufgebotvon den Ephoren erlassen (s.§ 16), so bringt der König vor dem Auszuge dem Zeus Agetor ein Opfer dar, ein zweites dem Zeus und der Athene bei Überschreitung der Grenze (ὑπερβατήρια).Proviantwird in der Regel nur auf 3 Tage mitgenommen; die Entfernung bis zum Feinde war ja meist gering; konnten doch 2000 Mann in Eilmärschen am 3. Tage von Sparta nach Athen kommen. DasLager, das man im Felde schlug, war kreisförmig. Für dieSchlachtsuchte man sich in der Regel eine Ebene aus; in ganz geringem Abstand voneinander marschieren die beiden Heere auf. Im langsamen Gleichtritt unter Flötenklang und Absingung eines Marschlieds (ἐμβατήριον) rückt alsdann die ganze festgeschlossene Phalanx der spartanischen Hopliten gegen den Feind vor. Den Mut der Kämpfer entflammt ein Tyrtaios in begeistertenSchlachtgesängen:Auf in den Kampf, ihr Enkel des unbezwungnen Herakles,Streitet getrost! Noch nie wandt’ euch den Rücken der GottSchreite denn jeder beherzt vorwärts, in den Boden die FüßeFest eindrückend, die Zähn’ über die Lippen geklemmt,[pg 44]Brust und Schulter zumal und hinabwärts Hüften und SchenkelHinter des mächtigen Schilds eherner Wölbung gedeckt.Fest in der Hand dann schwing’ ein jeder den wuchtigen SchlachtspeerUnd Furcht weckend vom Haupt flatt’re der Busch ihm herab.Fuß an Fuß mit dem Gegner und Schild andrängend dem Schilde,Daß sich der Helm mit dem Helm streift und der Busch mit dem Busch.Brust an Brust dann such’ er im Kampf ihn niederzustrecken,Sei’s mit des Schwerthiebs Kraft oder dem ragenden Speer.Bei dem langsamen Vorrücken der Spartaner blieben ihre Abteilungen geschlossen, während die andern Griechen, die im Laufe mit Kriegsgeschrei (ἀλαλά, ἐλελεῦ) vorstürmten, oft schon in Unordnung an den Feind kamen. Um nicht dem Feinde die unbeschildete rechte Seite darzubieten, und um der Gefahr der Überflügelung dieser schwachen Flanke zu begegnen,zog sichbeim Anmarsch in der Regelder rechte Flügelbeider Heerehalbrechts; folgte das übrige Heer dieser Bewegung, so überragten schließlich die beiden rechten Flügel die gegenüberstehenden linken, so daß man nicht mehr in der Front, sondern in der Flanke angriff. Häufig zerriß aber bei dieser Halbrechtsbewegung die Schlachtlinie in zwei Teile. Die beiden rechten Flügel, welche regelmäßig von den Kerntruppen gebildet waren, warfen gewöhnlich die gegenüberstehenden linken, kehrten dann von der Verfolgung zurück, um, noch mehr oder weniger geschlossen – den Spartanern war deshalb eine weitere Verfolgung untersagt –, sich gegeneinander zu wenden und die Entscheidung der Schlacht herbeizuführen. Dieser fast regelmäßige Verlauf der Hoplitenschlacht erfuhr eine Änderung erst durch die „schiefe Schlachtordnung“ des Epameinondas, welcher seine ganze Kraft auf den in beträchtlicher Tiefe (bei Leuktra 50 Mann tief) aufgestelltenlinkenFlügel verlegte, um mit diesem nicht nur dem Stoß des Feindes standzuhalten, sondern selbst offensiv vorzugehen.[pg 45]Eine weitereVerfolgungdes geschlagenen Feindes fand nicht statt, weshalb auch fast nie eine Schlacht zur Vernichtung des Gegners führte. Man faßte die Schlacht mehr als einen „Wettkampf“ auf; wer um Herausgabe der Toten nachsuchte, gab damit seine Niederlage zu. Der Sieger errichtete an der Stelle, wo der Feind sich zur Flucht gewendet hatte (τρέπεσθαι, τροπή), ein Siegeszeichen,Tropaion, das in einer an einem Baumstumpf aufgehängten vollständigen Waffenrüstung bestand.
II. Abschnitt.Sparta.§ 11. Geschichtliche Grundlagen der Verfassung Spartas.Unter allen dorischen Staaten bildetSparta das reinste Beispiel eines Kriegerstaates. Seine schon im Altertum vielbewunderteVerfassung beruhtnach ihrer ausgeprägten Eigenartdurchaus auf der besonderen Art und Weise, wie sich die dorische Eroberung im Eurotastale vollzogen hat.Nachdem die Dorier4von Mittelgriechenland her in den Peloponnes eingebrochen waren, setzte sich ein dorischer Heerhaufen in dem oberen Eurotastal fest, um von da aus langsam talabwärts vorschreitend in immerwährenden, viele Menschenalter hindurch fortgesetzten Kämpfen[pg 28]die mächtigen Achajerstädte der fruchtbaren Eurotasebene zu bekriegen. Dem festen Amyklä gegenüber wurde ein großer, starker Lagerplatz bezogen, aus dem das nachmaligeSpartamit seinen fünf offenen Dörfern (Pitane, Mesoa, Limnai, Kyno(s)ura und Dyme) erwuchs. Weil nun im Eurotastal der Kriegszustand zwischen Doriern und Achajern länger als irgendwo im Peloponnes, ja tief herab in die geschichtliche Zeit fortdauerte, so entwickelte sich aus der durch viele Menschenalter fortgesetzten Kriegs- und Lagergewohnheit einKriegerstaat, dessen Absicht nur auf stete Kampfbereitschaft gerichtet war. Seine Gemeindeverfassung, welche von derjenigen aller andern griechischen Staaten weit abwich, erschien späteren Geschlechtern als das Werk eines weisen Gesetzgebers, desLykurg, der in Sparta göttliche Verehrung genoß.§ 12. Periöken und Heloten.Aus der von den einwandernden Doriern unterworfenen Bevölkerung wurdenPeriökenundHeloten. Die Verschiedenheit ihres Loses mag in dem kürzeren oder längeren Widerstand, den sie geleistet, ihrer freiwilligen Unterwerfung oder schließlichen Bezwingung mit Waffengewalt ihren Grund haben.DiePeriöken, die Bewohner der zahlreichen Landstädte des Eurotastals, waren ohne politische Rechte, aber persönlich frei und im Besitz und Erwerb unbeschränkt und trieben neben der Landwirtschaft eifrig Handel und Gewerbe (hauptsächlich Eisenindustrie); ihre Städte hatten wohl ein gewisses Selbstverwaltungsrecht, unterstanden jedoch der Aufsicht spartanischer Befehlshaber (Harmosten). In den Krieg hatten sie als Schwerbewaffnete mitzuziehen; so fochten bei Platää neben 5000 Spartiatenhopliten ebenso viele Periöken. Da die Zahl der vollbürtigen Spartaner[pg 29]mehr und mehr zurückging, während die Großmachtstellung Spartas immer stärkere Leistungen erforderte, so mußten die Periöken in immer größerer Zahl zum Heerdienste herangezogen werden.Viel tiefer standen dieHeloten(εἵλωτες, nach der Stadt Helos benannt, oder vonἕλοςsumpfige Niederung, also die Bewohner der Eurotasniederungen, oder vom St.ἑλ= Gefangene), an die Scholle gefesselte Leibeigene des Staates, welche die Spartiatengüter, zu denen sie gehörten, zu bebauen und von dem Ertrage eine jährliche feste Abgabe an ihre Herren abzuliefern hatten; sie konnten eigenes Vermögen erwerben. Von ihren Herren durften sie weder freigelassen noch außer Landes verkauft werden. In den Krieg folgten sie den Spartiaten als Waffenknechte; so kamen bei Platää auf jeden Spartiaten 7 Heloten; auch als Leichtbewaffnete und Ruderknechte wurden sie verwendet, seit dem Peloponnesischen Kriege sogar als Hopliten. Je gefährlicher ihre Überzahl erschien, desto argwöhnischer und grausamer wurden sie von den Spartiaten behandelt. Um sie ermorden zu können, ohne dadurch eine Blutschuld auf sich zu laden, erklärten ihnen die Ephoren alljährlich bei ihrem Amtsantritt offen den Krieg. Ein förmliches Überwachungs- und Verfolgungssystem war in dem Institut derKrypteiaeingerichtet. Bewaffnete junge Spartiaten durchstreiften das Land und töteten kurzerhand jeden irgendwie Verdächtigen. So ließ man während des Peloponnesischen Kriegs 2000 Heloten, die sich im Felde ausgezeichnet hatten, auf einmal spurlos verschwinden. Dieses großartig organisierte System des Massenmeuchelmords zeigt die Eigenart des vorgeschichtlichen dorischen Räuberstaates in greller Beleuchtung. Die Heloten rächten sich dafür durch furchtbare Aufstände, welche Sparta wiederholt an den Rand des Verderbens brachten.[pg 30]§ 13. Die Spartiaten.Im Gegensatz zu der unterworfenen Bevölkerung der Heloten und Periöken nannte sich die herrschende dorische BürgergemeindeSpartiaten, während im Verkehr mit dem Ausland die offizielle Bezeichnung des StaatesLakedaimonierwar. Sie gliederte sich nach den 3 altdorischenPhylenderHylleer,DymanenundPamphylerund nach 27 Phratrien. Daneben gab es eine lokale Einteilung nach 5 Phylen oder Distrikten, den oben (§ 11) genannten 5 Dörfern (κῶμαι) Spartas, von denen die 30 (?)Oben(ὠβαί) wohl Unterabteilungen waren. DasVollbürgerrechtwar nicht nur durch die Geburt, sondern auch durch die Teilnahme an der vorgeschriebenen staatlichen Erziehung und die regelmäßige Beitragleistung zu den gemeinsamen Mahlzeiten bedingt. Die Vollbürger hießen als unter sich gleichberechtigt die „Gleichen“ (ὅμοιοι), während diejenigen, welche eine der beiden letzten Bedingungen nicht erfüllten, die Klasse derHalbbürger(ὑπομείονες) mit den zivilen, aber ohne die politischen Rechte, bildeten. Jeder Spartiate war im Besitz eines Bauernguts (κλᾶρος), das aber nicht von ihm selbst, sondern von den dazu gehörigen Heloten bewirtschaftet wurde, so daß er selbst ganz seinem kriegerischen Berufe leben konnte. Nach der Überlieferung wurde das Land bei der Besitznahme durch die Eroberer in 6000 (?) Ackerlose geteilt, die im allgemeinen annähernd gleich groß waren und von ihren jeweiligen Inhabern nicht veräußert werden durften. Im Lauf der Zeit entwickelte sich jedoch naturgemäß eine Ungleichheit des Besitzes, die zwar bei der fortschreitenden Gebietserweiterung Spartas durch Teilung des neugewonnenen Landes (z. B. Messeniens durch Polydor) wohl teilweise wieder ausgeglichen wurde, aber doch immer wieder und zwar in verstärktem Maße zutage trat, so daß auch in Sparta der[pg 31]Gegensatz von reich und arm entstand. Dieser Prozeß wurde noch befördert durch dasGesetzdes EphorenEpitadeus, welches jedem gestattete, auch bei vorhandener Nachkommenschaft sein Gut schon bei Lebzeiten zu verschenken oder testamentarisch jedem beliebigen zu vermachen; unter der Form der Verschenkung oder Vererbung verbarg sich von jetzt an häufig ein tatsächlicher Verkauf des Guts. So kam schließlich der ganze Grundbesitz in die Hände weniger Personen, die ein üppiges Leben führten, während viele verarmte Spartiaten die Beiträge für die Syssitien nicht mehr aufbringen konnten und infolgedessen ihr Bürgerrecht verloren.Die Anhäufung einer größeren Zahl von Landgütern in den Händen einzelner Personen stand in engem Zusammenhang mit der Hauptkalamität Spartas, derstetigen Verminderung der Kopfzahl der Spartiaten. Aus Mangel an Männern ist Sparta zugrunde gegangen, sagt Aristoteles. Während Neuaufnahmen von Bürgern in Sparta so gut wie gar nie vorkamen, schmolz durch die Verluste in den andauernden Kriegen die Zahl der Vollbürger immer mehr zusammen, ein Prozeß, der sich weder durch Vergünstigungen für solche, welche 3 oder 4 Söhne hatten, noch durch Bestrafung derer, die gar nicht oder zu spät heirateten (δίκη ἀγαμίου,ὀψιγαμίου), aufhalten ließ. Während es zur Zeit der Perserkriege noch 8000 Spartiaten gab, belief sich ihre Zahl im Jahre 371 auf kaum mehr als 1500; Aristoteles berechnet für seine Zeit (etwa 330 v. Chr.) nicht ganz 1000 Spartiaten; bei dem Regierungsantritt Agis’ IV. (243 v. Chr.) waren es noch 700, von denen etwa 100 im alleinigen Besitz von Grund und Boden waren.Je mehr aber diese Ungleichheit des Besitzes dem altspartanischen Grundsatz gleicher Lebensführung und Bürgerpflicht widersprach, desto lebhafter mußte sich einem Patrioten der Gedanke aufdrängen, daß es einst, zu Lykurgs Zeiten,[pg 32]besser gewesen sei, indem damals alle gleiche Ackerlose gehabt hätten. So unternahm es KönigAgis IV., „die lykurgische Verfassung wiederherzustellen“, indem er alles Ackerland für die Spartaner in 4500 Lose teilte; ihre Zahl sollte durch Aufnahme von Periöken ergänzt werden. Allein der wohlgemeinte Versuch scheiterte am Widerstand der Besitzenden, und der hochherzige König büßte mit dem Tode. Was er gewollt, gelang dem energischeren KönigKleomenes(seit 235 v. Chr.), der die Ephoren ermordete, Ephorat und Gerusie abschaffte, alle Schulden aufhob, das Land neu verteilte und die Zahl der wehrfähigen Bürger durch Aufnahme von Periöken auf 4000 brachte; aber nach der unglücklichen Schlacht bei Sellasia (221 v. Chr.) hob der Sieger Antigonos von Makedonien alle Neuerungen desKleomeneswieder auf – und Spartas Anteil an der Geschichte ist zu Ende.§ 14. Das Königtum.Vielleicht die auffallendste Erscheinung der spartanischen Verfassung ist dasDoppelkönigtum. Wir finden in Sparta zwei Königshäuser, dieAgiadenund dieEurypontiden, welche als ihre mythischen Stammväter denEurysthenesundProklesnannten. Da ein solches Doppelkönigtum dem Wesen des Kriegerstaates offenbar widerspricht, so hat man neuerdings vermutet, dasselbe sei das Ergebnis des Vergleichs zweier Fürstengeschlechter, welche an der Spitze von zwei verschiedenen (dorischen oder einer dorischen und einer achäischen?) Gemeinden gestanden seien. Nach Aristoteles läge die Absicht zugrunde, durch die aus dieser „Diarchie“ entspringendeRivalität der beiden HäuserÜbergriffe des Königtums zu verhindern. Tatsächlich waren die beiden Königsgeschlechter, deren Trennung geflissentlich aufrecht erhalten wurde, und welche deshalb voneinander gesonderte Woh[pg 33]nungen, gottesdienstliche Funktionen und Grabstätten hatten, fast immer im Streite miteinander. ZurErbfolgewar in erster Linie der nach der Thronbesteigung des Vaters zuerst geborene Sohn berechtigt; war kein Sohn da, so ging die Regierung auf den nächsten männlichen Agnaten über, der auch im Fall der Minderjährigkeit des Thronfolgers als dessen Vormund (πρόδικος) die Regentschaft zu führen hatte.Die spartanischenKönigemit dem offiziellen TitelArchagetai(ἀρχαγέται) waren ursprünglich ebenso wie die Könige des Homerischen Zeitalters (vgl.§ 21) oberste Kriegsherren, Richter und Priester, wurden aber mit der Zeit in ihren Rechten mehr und mehr beschränkt und verloren ihre leitende Stellung im Staate an die zu immer größerer Macht gelangenden Ephoren.AlsOberpriesterbrachten sie für den Staat die regelmäßigen Opfer im Frieden wie bei den Feldzügen dar und vermittelten durch je zwei von ihnen erwählte Pythioi den Verkehr mit dem delphischen Orakel. Von derrichterlichen Gewalt, die fast ganz auf die Ephoren und die Gerusie überging, verblieb ihnen die Entscheidung familienrechtlicher Streitigkeiten, besonders betreffs der Verheiratung verwaister Erbtöchter; auch stand ihnen die Bestätigung der Adoptionen zu, eine wichtige Funktion in der festgeschlossenen Adelsgemeinde. Alsoberste Kriegsherrenhatten sie ursprünglich das Recht der Kriegserklärung, das später die (in ihren Entschließungen ganz von den Ephoren geleitete) Volksversammlung erhielt. Seit 506 durfte immer nureinKönig ins Feld ziehen; hier hatte er unumschränkte Gewalt über Leben und Tod und freie Entscheidung über die militärischen Operationen, aber auch die Verantwortlichkeit für dieselben; wegen mißglückter Unternehmungen konnte er nachher zur Rechenschaft und Strafe gezogen werden; auch gingen zu seiner Kontrolle regelmäßig 2 Ephoren mit ins Feld.[pg 34]Größer als die Rechte waren dieEhren, die dem spartanischen Königtum auch in historischer Zeit noch verblieben. AlsEinkünfteerhielten die Könige den Pachtzins ausgedehnter Domänen, welche Periöken bebauten, ein Drittel der Kriegsbeute, Anteil an allen Opfertieren, ein Ferkel von jedem Sauwurf. Die Könige wurden auf Staatskosten gespeist und bekamen bei den Syssitien doppelte Portionen. Beim Tode eines Königs wurde einLeichenbegängnismit orientalischem Gepränge veranstaltet. Zehn Tage lang dauerte die allgemeine Landestrauer; in jeder Spartiatenfamilie mußten mindestens zwei Personen Trauer anlegen; Periöken und Heloten kamen mit ihren Weibern aus ganz Lakonien zu Tausenden nach Sparta zur gewaltigen Totenklage und Lobpreisung des Verstorbenen, dem Ehren erwiesen wurden „nicht wie einem Menschen, sondern als einem Heros“.§ 15. Die Gerusie.Wie in anderen griechischen Staaten stand dem Königtum in Sparta ein Ausschuß der angesehensten Familienhäupter, der Rat der Alten, „Gerusia“ genannt, mitberatend und mitbeschließend zur Seite. Nun ist in allen griechischen Staaten wie in Rom zu beobachten, daß die Machtbefugnis des alten Heerkönigtums langsam, aber unaufhaltsam dahinschwand, während diejenige des Rates erstarkte; die Leitung des Staates geht vom Königtum fast unmerklich in den Gemeinbesitz der Geschlechtshäupter über: an die Zeit der Monarchie reiht sich ohne erkennbare Grenzlinie dieAristokratie. Mögen nun auch persönliche Unfähigkeit einzelner Könige, Thronstreitigkeiten, fortwährender Zwist der beiden Königshäuser, Mißerfolge im Felde die Minderung der monarchischen Gewalt verschuldet haben:[pg 35]jene immer wiederkehrende Erscheinung muß ebenso einen tieferen Grund gehabt haben, wie bei den Deutschen nach der Völkerwanderung der Übergang vom alten Heerkönigtum zurFeudalherrschaftdes Adels, der Herren von Grund und Boden. Das alte Heerkönigtum hatte auf der breiten Grundlage des Heerbannes der Kampf- und Wanderzeit geruht, innerhalb dessen alle an Besitz und Recht sich gleichstanden. Nachdem die Eroberer seßhaft geworden, löste sich im Lauf der Menschenalter die alte Gleichheit der Lagergemeinschaft: besaßen die meisten nur das zum Unterhalt Nötige, so häufte sich dagegen in den Händen einzelner Familien ein umfangreicher Besitz an, auf Grund dessen ihre Häupter höheren politischen Einfluß beanspruchten und gewannen.DieGerusiezu Sparta bestand aus 28 über 60 Jahre alten (also nicht mehr felddienstpflichtigen), aus den angesehensten Geschlechtern auf Lebenszeit gewählten Mitgliedern. Die Wahl erfolgte durch Akklamation (βοῇ), indem die Kandidaten in erloster Reihenfolge durch die Volksversammlung gingen und derjenige für gewählt galt, der nach der Entscheidung von Männern, welche in einem in der Nähe befindlichen Gebäude eingeschlossen waren, mit dem lautesten Zuruf begrüßt wurde. Der Rat hatte alle Anträge, die an die Volksversammlung kommen sollten, vorzuberaten; die Entscheidung stand, wenigstens ursprünglich, der letzteren zu. Allein nach einem dem König Theopomp (754) zugeschriebenen Gesetze konnten Rat und Könige einen „schiefen“ Beschluß der Gemeinde als ungültig behandeln. Der Rat übte ferner die Gerichtsbarkeit in Mord- und Hochverratsprozessen. Die bedeutende Stellung, welche er in der Lykurgischen Verfassung einnahm, vermochte er später nicht mehr zu behaupten, als die Ephoren allmählich die gesamte Oberleitung des Staates an sich zogen.[pg 36]§ 16. Die Ephoren.Die lebenskräftigste Gewalt im spartanischen Gemeindeleben war die Behörde der 5Ephoren, welche jährlich vom Volke aus sämtlichen vollberechtigten Spartiaten gewählt wurden. Der erste derselben, welcher den ständigen Vorsitz im Kollegium führte, wareponym, d. h. nach ihm wurde das Jahr benannt. Innerhalb des Kollegiums entschied die Mehrheit, der sich die Minderheit unbedingt zu fügen hatte. Ob das Ephorat schon in der Lykurgischen Verfassung existierte oder erst von dem König Theopomp (754) eingesetzt wurde, steht ebensowenig fest wie derursprüngliche Umfang der Befugnisse: ob nämlich die Ephoren ursprünglich als Gehilfen und Stellvertreter der Könige und von diesen ernannt mit der Zivilgerichtsbarkeit und Polizeiaufsicht in den 5 Bezirken Spartas betraut waren, oder ob sie vielleicht schon von Haus aus als Vertreter der Interessen der spartanischen Adelsgemeinde gegenüber dem Königtum eingesetzt wurden. Immerhin weist ihr Name (ἔφορος= Aufseher) darauf hin, daß sie von Anfang an ein gewisses Aufsichtsrecht besaßen, das sich schließlich zurOberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltungund Leitung aller inneren und äußeren Angelegenheiten entwickelte. Diese Erweiterung ihrer Machtbefugnis ward begünstigt durch den fortwährenden Hader der beiden Königshäuser, welcher die Wirksamkeit des ohnedies durch wiederholte Verurteilungen einzelner Könige in seinem Ansehen gesunkenen Königtums vollends lahmlegte, und sie ist um so begreiflicher, als in dem Ephorate die beiden treibenden Kräfte des spartanischen Gemeindelebens – dasMißtrauendes Adels gegen das Königtum und der Argwohn der dorischen gegen die unterworfene achäische Bevölkerung verfassungsmäßigen Ausdruck gefunden hatten.[pg 37]Monatlich tauschten Könige und Ephoren einenEidaus, wobei die ersteren schwuren, daß sie nach den Gesetzen regieren wollten, wogegen die Ephoren im Namen des Volkes versprachen, in diesem Falle die königliche Gewalt ungeschmälert zu erhalten. Die Ephoren konnten nicht nur die Beamten, die alle nach Ablauf ihres Amtsjahres ihnen rechenschaftspflichtig waren, sondern selbst Könige vor sich laden, verhaften und von der Gerusie aburteilen lassen. Sie beriefen und leiteten die Gerusie und die Volksversammlung und sorgten für die Ausführung der Beschlüsse derselben. Aus letzterem Grunde treten sie besonders bei derLeitung der auswärtigen Politikhervor. Sie verhandeln mit den Gesandten fremder Staaten, ordnen die Mobilmachung an (φρουρὰν φαίνειν) und bestimmen, wie viele Jahrgänge auszumarschieren haben. Mit den Feldherren bleiben sie auch während des Kriegs in direktem Verkehr, berufen sie unter Umständen ab und erteilen ihnen durch geheime Depeschen,Skytalai, Verhaltungsmaßregeln. (Die Skytale war ein schmaler Riemen, der um einen Stab gewickelt, in fortlaufenden Zeilen beschrieben, dann wieder abgewickelt und dem Betreffenden zugeschickt wurde; um das Geschriebene lesen zu können, mußte man den Streifen wieder um einen genau entsprechenden Stab wickeln.)Die Ephoren hatten ferner den größten Teil derZivilgerichtsbarkeit, wobei sie als Einzelrichter fungierten, leiteten dieFinanzverwaltungund beaufsichtigten den Staatsschatz.Aber nicht nur die Tätigkeit der Beamten und Könige, sondern auch dasVerhalten der Bürger, die Jugenderziehung wie das Privatleben der Erwachsenen, selbst der Könige, überwachten die Ephoren bis ins kleinste nach der Richtung, daß überall der staatliche „Kosmos“, die strenge Zucht und Sitte und die öffentliche Ordnung, gewahrt bleibe.[pg 38]So forderten sie seit alter Zeit bei ihrem Amtsantritt die Bürger feierlich auf, den Schnurrbart zu scheren und den Gesetzen zu gehorchen. Fremde, von denen man einen nachteiligen Einfluß auf die Bürger befürchtete, wurden ohne weiteres von ihnen ausgewiesen (ξενηλασία). Die Ephoren bildeten so einoberstes Sittengericht, das durch sein fortwährendes, unmittelbares Eingreifen einen unvergleichlich größeren Einfluß ausübte als die römische Zensur.Eine besonders wichtige Aufgabe bildete endlich die beständigeÜberwachungund Niederhaltungder Periöken und Heloten; erstere konnten sie jederzeit ohne Richterspruch töten lassen, gegen die letzteren entfalteten sie durch die Krypteia (s.§ 12) eine wahre Schreckensherrschaft.So war das Amt der Ephoren dieExekutive der spartanischen Aristokratie; seit dem 5. Jahrhundert lag die Regierung tatsächlich in der Hand dieser Behörde, der die Gerusie als Staatsrat zur Seite stand. Ihre selbstherrliche Gewalt war nur insofern eingeschränkt, als sie ein Kollegium von Fünf bildeten, nur auf Jahresfrist gewählt waren und von ihren Amtsnachfolgern zur Rechenschaft gezogen werden konnten.§ 17. Die Volksversammlung.Zur Teilnahme an den monatlich stattfindenden, ursprünglich von den Königen, in historischer Zeit von den Ephoren geleiteten Volksversammlung (ἀπέλλα) waren alle über 30 Jahre alten Vollbürger berechtigt. Hier entschied das Volk über die vorher von der Gerusia beratenen Anträge, über Krieg und Frieden und die sonstigen Fragen der äußeren Politik, auch über etwaige Thronstreitigkeiten der Könige und vollzog die Wahlen der Geronten, Ephorenundsonstigen Beamten. Die Abstimmung erfolgte dabei feldmäßig durch Zuruf (κρίνουσι βοῇ καὶ οὐ ψήφῳThu[pg 39]kyd. I, 87), in zweifelhaften Fällen durch Auseinandertreten nach verschiedenen Seiten. Das Recht, in der Versammlung zu sprechen, hatten wohl nur die Könige, Geronten und Ephoren. Ihre ursprüngliche Bedeutung verlor die Volksversammlung durch die dem König Theopomp zugeschriebene Gesetzesbestimmung, der zufolge die Beschlüsse des Volkes für die Regierung nicht mehr bindend sein sollten (vgl.§ 15).§ 18. Die spartanische Zucht (ἀγωγή).Aus einem Kriegslager war Sparta entstanden (§ 11); nach langwierigen Kämpfen hatten die Einwanderer die alte Bevölkerung unterworfen und geknechtet. Nun galt es, diese Herrschaft zu behaupten. Offenkundig bewahrheitete sich der Satz, daß jede Herrschaft mit denselben Mitteln behauptet werden müsse, durch welche sie begründet wurde. Für die Spartaner galt es, ihren an Zahl weit überlegenen, stets zum Aufstand bereiten Untertanen gegenüber unausgesetzt auf der Hut und in Kriegsbereitschaft zu sein.So zielte die ganze Gemeindeordnung, welche schon Isokrates mit der eines Kriegslagers verglichen hat,auf die Ausbildung der Kriegsfertigkeit ab. Dabei kam der allgemein hellenische Grundsatz, daß jeder nicht für sich, sondern für sein Vaterland geboren sei, in extremer Weise zur Anwendung.Gleich nach der Geburt wurden schwächliche und mißgebildete Kinder nach der Entscheidung der Phylenältesten im Taygetos ausgesetzt. Die kräftigen Knaben erhielten vom 7. Jahre an eine staatliche Erziehung unter der Oberleitung eines Paidonomos; sie wurden inScharen(βοῦαιoderἀγέλαι) und deren Unterabteilungen,Rotten(ῖλαι), eingereiht; an der Spitze dieser Abteilungen standen die tüchtigsten der Iranes (ἴρανες), der jungen Männer von[pg 40]20–30 Jahren. In der Regel bestand zwischen je einem von diesen und einem Knaben ein besonderer Freundschaftsbund zum Zweck der Ausbildung des letzteren. Gymnastische Übungen und Entbehrungen aller Art sollten den Körper abhärten. Proben ihrer Standhaftigkeit legten die Knaben alljährlich am Altar der Artemis Orthia ab, wo sie sich geißeln ließen und derjenige den Sieg gewann, welcher ohne Schmerzäußerung dieGeißelung(διαμαστίγωσις) am längsten aushielt. Auch die Eigenschaften der List undVerschlagenheitsuchte man bei den Knaben zu entwickeln. DieMädchenwurden ebenfalls gymnastisch ausgebildet und die Stellung derFrauwar eine viel freiere als im übrigen Griechenland, besonders bei den Ioniern. Diegeistige Ausbildung, welche gegen die körperliche sehr zurücktrat, beschränkte sich auf die Gewöhnung an kurze, treffende („lakonische“) Reden, auf die Pflege der Musik, die Einübung lyrischer Chorgesänge, Marsch- und Schlachtenlieder und die Homerischen Epen.Vom 20. Lebensjahre an hatten die Jünglinge, wenn sie durch einstimmige Wahl in eine der aus etwa 15 Personen bestehenden Zeltgenossenschaften (σύσκηνοι) aufgenommen wurden, an den gemeinsamenMännermahlen(ἀνδρεῖα, späterφιδίτια, von den übrigen Griechenσυσσίτιαgenannt) teilzunehmen, wobei das Hauptgericht in Blut gekochtes und mit Essig und Salz gewürztes Schweinefleisch, die berühmte schwarze Blutsuppe (βαφάoderαἱματία, auchὁ μέλας ζωμός) war. Hierzu hatte jeder Teilnehmer einen bestimmten monatlichen Beitrag an Gerstenmehl, Wein, Käse, Feigen und Geld zu entrichten. Unablässige Schulung durchgymnastische und militärische Übungenbildete das Lebensziel auch der Erwachsenen. In der Tat gewann so Sparta ein Heer, das durch kriegsmäßige Geschlossenheit, strengste Subordination und klare Ordnung im Kommando[pg 41]einzig in Griechenland dastand. „Alle andern“, sagt Xenophon, dem hierin ein Urteil zustand, „sind Dilettanten, die Spartaner Künstler im Kriegführen.“§ 19. Heerwesen und Kriegführung.DieDienstpflichtdauerte vom 20. bis 60. Lebensjahre. Die eigentlichen Kerntruppen bildeten die 10 bezw. 15 jüngsten Jahrgänge (τὰ δέκα, πεντεκαίδεκα ἔτη ἀφ’ ἥβης). Über dietaktische Gliederungdes spartanischen Heeres, die wahrscheinlich wiederholt geändert wurde, sind wir nur unvollkommen unterrichtet. Gegen Ende des Peloponnesischen Kriegs bestand das Heer aus 6 Moren, die wahrscheinlich in folgender Weise gegliedert waren:1 Mora=2 Lochen=8 Pent.=16 Enom.= ca.600 M.1 Lochos=4 Pent.=8 Enom.= ca.300 M.1 Pent.=2 Enom.= ca.72 M.1 Enom.= ca.36 M.Die Zahlen geben die ungefähre Normalstärke; sie schwankten je nach der Zahl der aufgebotenen Jahrgänge. Die Mora befehligte der Polemarch, den Lochos der Lochagos, die Pentekostys der Pentekoster, die Enomotie der Enomotarches.DieBewaffnungder spartanischen Hopliten bestand in einem roten Waffenrocke (φοινικίς), dem Panzer, Helm, den Beinschienen, dem großen, den ganzen Mann deckenden Schilde, den man sich erst unmittelbar vor der Schlacht vom Schildknappen (ὑπασπιστής) reichen ließ; auf demselben war als Abzeichen der Lakedaimonier einΛangebracht; als Angriffswaffen dienten die lange Stoßlanze und das kurze, einschneidige Schwert.DieElementartaktikder Hopliten war nach Xenophon in ihren Grundzügen folgende: DieGefechtsstellung(ἐπὶ φάλαγγος) hat infolge des Bestrebens, den Lanzenstoß möglichst kräftig und nachdrücklich zu gestalten, die verhält[pg 42]nismäßig große Normaltiefe von 8 Mann. Im 1. Gliede (ζυγόν) stehen die Vordermänner (πρωτοστάται), die gewandtesten und geübtesten Leute; jeder Vordermann steht an der Spitze seiner Rotte (στίχος, späterλόχος), das letzte Glied bilden die Rottenschließer (οὐραγοί). Die gewöhnlichstentaktischen Bewegungenwaren dieWendungen(κλίσεις) rechtsum (ἐπὶ δόρυ), linksum (ἐπ’ ἀσπίδα), kehrt (μεταβολή);Schwenkungen(ἐπιστροφαί); Herstellung der gewöhnlich rechts abmarschierten (der rechte Flügel marschiert an der Spitze)Marschkolonne(επὶ κέρως). Auf den Reisemärschen scheint man meist „zu zweien“ (ἐπὶ δύο) marschiert zu sein, wodurch die Kolonne sehr ausgedehnt wurde. Durch (Links-)Aufmarsch(ἐπ’ ἀσπίδα παράγειν) wird die Gefechtsordnung wiederhergestellt.Verdoppelung(διπλοῦν) der Aufstellungnach der Tiefe(κατὰ βάθος) verringert die Frontbreite auf die Hälfte und bewirkt die doppelte Tiefe; das Gegenteil wird durch die Verdoppelungnach der Länge(κατὰ μῆκος) erreicht. Bei unerwartetem Erscheinen des Feindes im Rücken wurde nicht einfach Kehrt gemacht, sondern um die im 1. Gliede stehenden besten Leute auch wieder in das 1. Glied der neuen Front zu bringen, derKontermarsch(ἐξελιγμός) nach Rotten ausgeführt. Im hohlenViereck(πλαισίον), den Troß in der Mitte, die Hopliten außen, marschierte man, wenn der Feind den Marsch unablässig bedrohte, daher besonders häufig auf dem Rückzuge.DieLeichtbewaffneten, welche selten erwähnt werden, bildeten keine ständige Abteilung des spartanischen Heeres.Söldnerwurden erst seit Beginn des Peloponnesischen Kriegs in dasselbe aufgenommen.EineReitereihatte Sparta in älterer Zeit nicht; die 300 sog. „Ritter“ (ἱππεῖς), die königliche Leibwache, eine Eliteschar von Spartiaten, kämpften im Kriege zu Fuß; erst[pg 43]424 wurde eine Reiterei eingerichtet, die in der Folgezeit aus 6 Moren bestand, jede etwa 100 Pferde stark, unter einem Hipparmostes und in 2 Schwadronen (οὐλαμοί) gegliedert. Da man grundsätzlich die körperlich Untüchtigsten auf die von den Reichen unterhaltenen Pferde setzte, so blieben die Leistungen der spartanischen Reiterei immer ganz klägliche.DieFlotte, fast ganz von den Bundesgenossen gestellt, stand unter dem Befehl desNauarchos, dessen Amtsdauer einjährig war; derselbe Mann durfte nicht zum zweiten Male dies Amt bekleiden. Sein Stellvertreter hießEpistoleus. Der (einzige) Kriegshafen Spartas warGytheion.Ist dasKriegsaufgebotvon den Ephoren erlassen (s.§ 16), so bringt der König vor dem Auszuge dem Zeus Agetor ein Opfer dar, ein zweites dem Zeus und der Athene bei Überschreitung der Grenze (ὑπερβατήρια).Proviantwird in der Regel nur auf 3 Tage mitgenommen; die Entfernung bis zum Feinde war ja meist gering; konnten doch 2000 Mann in Eilmärschen am 3. Tage von Sparta nach Athen kommen. DasLager, das man im Felde schlug, war kreisförmig. Für dieSchlachtsuchte man sich in der Regel eine Ebene aus; in ganz geringem Abstand voneinander marschieren die beiden Heere auf. Im langsamen Gleichtritt unter Flötenklang und Absingung eines Marschlieds (ἐμβατήριον) rückt alsdann die ganze festgeschlossene Phalanx der spartanischen Hopliten gegen den Feind vor. Den Mut der Kämpfer entflammt ein Tyrtaios in begeistertenSchlachtgesängen:Auf in den Kampf, ihr Enkel des unbezwungnen Herakles,Streitet getrost! Noch nie wandt’ euch den Rücken der GottSchreite denn jeder beherzt vorwärts, in den Boden die FüßeFest eindrückend, die Zähn’ über die Lippen geklemmt,[pg 44]Brust und Schulter zumal und hinabwärts Hüften und SchenkelHinter des mächtigen Schilds eherner Wölbung gedeckt.Fest in der Hand dann schwing’ ein jeder den wuchtigen SchlachtspeerUnd Furcht weckend vom Haupt flatt’re der Busch ihm herab.Fuß an Fuß mit dem Gegner und Schild andrängend dem Schilde,Daß sich der Helm mit dem Helm streift und der Busch mit dem Busch.Brust an Brust dann such’ er im Kampf ihn niederzustrecken,Sei’s mit des Schwerthiebs Kraft oder dem ragenden Speer.Bei dem langsamen Vorrücken der Spartaner blieben ihre Abteilungen geschlossen, während die andern Griechen, die im Laufe mit Kriegsgeschrei (ἀλαλά, ἐλελεῦ) vorstürmten, oft schon in Unordnung an den Feind kamen. Um nicht dem Feinde die unbeschildete rechte Seite darzubieten, und um der Gefahr der Überflügelung dieser schwachen Flanke zu begegnen,zog sichbeim Anmarsch in der Regelder rechte Flügelbeider Heerehalbrechts; folgte das übrige Heer dieser Bewegung, so überragten schließlich die beiden rechten Flügel die gegenüberstehenden linken, so daß man nicht mehr in der Front, sondern in der Flanke angriff. Häufig zerriß aber bei dieser Halbrechtsbewegung die Schlachtlinie in zwei Teile. Die beiden rechten Flügel, welche regelmäßig von den Kerntruppen gebildet waren, warfen gewöhnlich die gegenüberstehenden linken, kehrten dann von der Verfolgung zurück, um, noch mehr oder weniger geschlossen – den Spartanern war deshalb eine weitere Verfolgung untersagt –, sich gegeneinander zu wenden und die Entscheidung der Schlacht herbeizuführen. Dieser fast regelmäßige Verlauf der Hoplitenschlacht erfuhr eine Änderung erst durch die „schiefe Schlachtordnung“ des Epameinondas, welcher seine ganze Kraft auf den in beträchtlicher Tiefe (bei Leuktra 50 Mann tief) aufgestelltenlinkenFlügel verlegte, um mit diesem nicht nur dem Stoß des Feindes standzuhalten, sondern selbst offensiv vorzugehen.[pg 45]Eine weitereVerfolgungdes geschlagenen Feindes fand nicht statt, weshalb auch fast nie eine Schlacht zur Vernichtung des Gegners führte. Man faßte die Schlacht mehr als einen „Wettkampf“ auf; wer um Herausgabe der Toten nachsuchte, gab damit seine Niederlage zu. Der Sieger errichtete an der Stelle, wo der Feind sich zur Flucht gewendet hatte (τρέπεσθαι, τροπή), ein Siegeszeichen,Tropaion, das in einer an einem Baumstumpf aufgehängten vollständigen Waffenrüstung bestand.
II. Abschnitt.Sparta.§ 11. Geschichtliche Grundlagen der Verfassung Spartas.Unter allen dorischen Staaten bildetSparta das reinste Beispiel eines Kriegerstaates. Seine schon im Altertum vielbewunderteVerfassung beruhtnach ihrer ausgeprägten Eigenartdurchaus auf der besonderen Art und Weise, wie sich die dorische Eroberung im Eurotastale vollzogen hat.Nachdem die Dorier4von Mittelgriechenland her in den Peloponnes eingebrochen waren, setzte sich ein dorischer Heerhaufen in dem oberen Eurotastal fest, um von da aus langsam talabwärts vorschreitend in immerwährenden, viele Menschenalter hindurch fortgesetzten Kämpfen[pg 28]die mächtigen Achajerstädte der fruchtbaren Eurotasebene zu bekriegen. Dem festen Amyklä gegenüber wurde ein großer, starker Lagerplatz bezogen, aus dem das nachmaligeSpartamit seinen fünf offenen Dörfern (Pitane, Mesoa, Limnai, Kyno(s)ura und Dyme) erwuchs. Weil nun im Eurotastal der Kriegszustand zwischen Doriern und Achajern länger als irgendwo im Peloponnes, ja tief herab in die geschichtliche Zeit fortdauerte, so entwickelte sich aus der durch viele Menschenalter fortgesetzten Kriegs- und Lagergewohnheit einKriegerstaat, dessen Absicht nur auf stete Kampfbereitschaft gerichtet war. Seine Gemeindeverfassung, welche von derjenigen aller andern griechischen Staaten weit abwich, erschien späteren Geschlechtern als das Werk eines weisen Gesetzgebers, desLykurg, der in Sparta göttliche Verehrung genoß.§ 12. Periöken und Heloten.Aus der von den einwandernden Doriern unterworfenen Bevölkerung wurdenPeriökenundHeloten. Die Verschiedenheit ihres Loses mag in dem kürzeren oder längeren Widerstand, den sie geleistet, ihrer freiwilligen Unterwerfung oder schließlichen Bezwingung mit Waffengewalt ihren Grund haben.DiePeriöken, die Bewohner der zahlreichen Landstädte des Eurotastals, waren ohne politische Rechte, aber persönlich frei und im Besitz und Erwerb unbeschränkt und trieben neben der Landwirtschaft eifrig Handel und Gewerbe (hauptsächlich Eisenindustrie); ihre Städte hatten wohl ein gewisses Selbstverwaltungsrecht, unterstanden jedoch der Aufsicht spartanischer Befehlshaber (Harmosten). In den Krieg hatten sie als Schwerbewaffnete mitzuziehen; so fochten bei Platää neben 5000 Spartiatenhopliten ebenso viele Periöken. Da die Zahl der vollbürtigen Spartaner[pg 29]mehr und mehr zurückging, während die Großmachtstellung Spartas immer stärkere Leistungen erforderte, so mußten die Periöken in immer größerer Zahl zum Heerdienste herangezogen werden.Viel tiefer standen dieHeloten(εἵλωτες, nach der Stadt Helos benannt, oder vonἕλοςsumpfige Niederung, also die Bewohner der Eurotasniederungen, oder vom St.ἑλ= Gefangene), an die Scholle gefesselte Leibeigene des Staates, welche die Spartiatengüter, zu denen sie gehörten, zu bebauen und von dem Ertrage eine jährliche feste Abgabe an ihre Herren abzuliefern hatten; sie konnten eigenes Vermögen erwerben. Von ihren Herren durften sie weder freigelassen noch außer Landes verkauft werden. In den Krieg folgten sie den Spartiaten als Waffenknechte; so kamen bei Platää auf jeden Spartiaten 7 Heloten; auch als Leichtbewaffnete und Ruderknechte wurden sie verwendet, seit dem Peloponnesischen Kriege sogar als Hopliten. Je gefährlicher ihre Überzahl erschien, desto argwöhnischer und grausamer wurden sie von den Spartiaten behandelt. Um sie ermorden zu können, ohne dadurch eine Blutschuld auf sich zu laden, erklärten ihnen die Ephoren alljährlich bei ihrem Amtsantritt offen den Krieg. Ein förmliches Überwachungs- und Verfolgungssystem war in dem Institut derKrypteiaeingerichtet. Bewaffnete junge Spartiaten durchstreiften das Land und töteten kurzerhand jeden irgendwie Verdächtigen. So ließ man während des Peloponnesischen Kriegs 2000 Heloten, die sich im Felde ausgezeichnet hatten, auf einmal spurlos verschwinden. Dieses großartig organisierte System des Massenmeuchelmords zeigt die Eigenart des vorgeschichtlichen dorischen Räuberstaates in greller Beleuchtung. Die Heloten rächten sich dafür durch furchtbare Aufstände, welche Sparta wiederholt an den Rand des Verderbens brachten.[pg 30]§ 13. Die Spartiaten.Im Gegensatz zu der unterworfenen Bevölkerung der Heloten und Periöken nannte sich die herrschende dorische BürgergemeindeSpartiaten, während im Verkehr mit dem Ausland die offizielle Bezeichnung des StaatesLakedaimonierwar. Sie gliederte sich nach den 3 altdorischenPhylenderHylleer,DymanenundPamphylerund nach 27 Phratrien. Daneben gab es eine lokale Einteilung nach 5 Phylen oder Distrikten, den oben (§ 11) genannten 5 Dörfern (κῶμαι) Spartas, von denen die 30 (?)Oben(ὠβαί) wohl Unterabteilungen waren. DasVollbürgerrechtwar nicht nur durch die Geburt, sondern auch durch die Teilnahme an der vorgeschriebenen staatlichen Erziehung und die regelmäßige Beitragleistung zu den gemeinsamen Mahlzeiten bedingt. Die Vollbürger hießen als unter sich gleichberechtigt die „Gleichen“ (ὅμοιοι), während diejenigen, welche eine der beiden letzten Bedingungen nicht erfüllten, die Klasse derHalbbürger(ὑπομείονες) mit den zivilen, aber ohne die politischen Rechte, bildeten. Jeder Spartiate war im Besitz eines Bauernguts (κλᾶρος), das aber nicht von ihm selbst, sondern von den dazu gehörigen Heloten bewirtschaftet wurde, so daß er selbst ganz seinem kriegerischen Berufe leben konnte. Nach der Überlieferung wurde das Land bei der Besitznahme durch die Eroberer in 6000 (?) Ackerlose geteilt, die im allgemeinen annähernd gleich groß waren und von ihren jeweiligen Inhabern nicht veräußert werden durften. Im Lauf der Zeit entwickelte sich jedoch naturgemäß eine Ungleichheit des Besitzes, die zwar bei der fortschreitenden Gebietserweiterung Spartas durch Teilung des neugewonnenen Landes (z. B. Messeniens durch Polydor) wohl teilweise wieder ausgeglichen wurde, aber doch immer wieder und zwar in verstärktem Maße zutage trat, so daß auch in Sparta der[pg 31]Gegensatz von reich und arm entstand. Dieser Prozeß wurde noch befördert durch dasGesetzdes EphorenEpitadeus, welches jedem gestattete, auch bei vorhandener Nachkommenschaft sein Gut schon bei Lebzeiten zu verschenken oder testamentarisch jedem beliebigen zu vermachen; unter der Form der Verschenkung oder Vererbung verbarg sich von jetzt an häufig ein tatsächlicher Verkauf des Guts. So kam schließlich der ganze Grundbesitz in die Hände weniger Personen, die ein üppiges Leben führten, während viele verarmte Spartiaten die Beiträge für die Syssitien nicht mehr aufbringen konnten und infolgedessen ihr Bürgerrecht verloren.Die Anhäufung einer größeren Zahl von Landgütern in den Händen einzelner Personen stand in engem Zusammenhang mit der Hauptkalamität Spartas, derstetigen Verminderung der Kopfzahl der Spartiaten. Aus Mangel an Männern ist Sparta zugrunde gegangen, sagt Aristoteles. Während Neuaufnahmen von Bürgern in Sparta so gut wie gar nie vorkamen, schmolz durch die Verluste in den andauernden Kriegen die Zahl der Vollbürger immer mehr zusammen, ein Prozeß, der sich weder durch Vergünstigungen für solche, welche 3 oder 4 Söhne hatten, noch durch Bestrafung derer, die gar nicht oder zu spät heirateten (δίκη ἀγαμίου,ὀψιγαμίου), aufhalten ließ. Während es zur Zeit der Perserkriege noch 8000 Spartiaten gab, belief sich ihre Zahl im Jahre 371 auf kaum mehr als 1500; Aristoteles berechnet für seine Zeit (etwa 330 v. Chr.) nicht ganz 1000 Spartiaten; bei dem Regierungsantritt Agis’ IV. (243 v. Chr.) waren es noch 700, von denen etwa 100 im alleinigen Besitz von Grund und Boden waren.Je mehr aber diese Ungleichheit des Besitzes dem altspartanischen Grundsatz gleicher Lebensführung und Bürgerpflicht widersprach, desto lebhafter mußte sich einem Patrioten der Gedanke aufdrängen, daß es einst, zu Lykurgs Zeiten,[pg 32]besser gewesen sei, indem damals alle gleiche Ackerlose gehabt hätten. So unternahm es KönigAgis IV., „die lykurgische Verfassung wiederherzustellen“, indem er alles Ackerland für die Spartaner in 4500 Lose teilte; ihre Zahl sollte durch Aufnahme von Periöken ergänzt werden. Allein der wohlgemeinte Versuch scheiterte am Widerstand der Besitzenden, und der hochherzige König büßte mit dem Tode. Was er gewollt, gelang dem energischeren KönigKleomenes(seit 235 v. Chr.), der die Ephoren ermordete, Ephorat und Gerusie abschaffte, alle Schulden aufhob, das Land neu verteilte und die Zahl der wehrfähigen Bürger durch Aufnahme von Periöken auf 4000 brachte; aber nach der unglücklichen Schlacht bei Sellasia (221 v. Chr.) hob der Sieger Antigonos von Makedonien alle Neuerungen desKleomeneswieder auf – und Spartas Anteil an der Geschichte ist zu Ende.§ 14. Das Königtum.Vielleicht die auffallendste Erscheinung der spartanischen Verfassung ist dasDoppelkönigtum. Wir finden in Sparta zwei Königshäuser, dieAgiadenund dieEurypontiden, welche als ihre mythischen Stammväter denEurysthenesundProklesnannten. Da ein solches Doppelkönigtum dem Wesen des Kriegerstaates offenbar widerspricht, so hat man neuerdings vermutet, dasselbe sei das Ergebnis des Vergleichs zweier Fürstengeschlechter, welche an der Spitze von zwei verschiedenen (dorischen oder einer dorischen und einer achäischen?) Gemeinden gestanden seien. Nach Aristoteles läge die Absicht zugrunde, durch die aus dieser „Diarchie“ entspringendeRivalität der beiden HäuserÜbergriffe des Königtums zu verhindern. Tatsächlich waren die beiden Königsgeschlechter, deren Trennung geflissentlich aufrecht erhalten wurde, und welche deshalb voneinander gesonderte Woh[pg 33]nungen, gottesdienstliche Funktionen und Grabstätten hatten, fast immer im Streite miteinander. ZurErbfolgewar in erster Linie der nach der Thronbesteigung des Vaters zuerst geborene Sohn berechtigt; war kein Sohn da, so ging die Regierung auf den nächsten männlichen Agnaten über, der auch im Fall der Minderjährigkeit des Thronfolgers als dessen Vormund (πρόδικος) die Regentschaft zu führen hatte.Die spartanischenKönigemit dem offiziellen TitelArchagetai(ἀρχαγέται) waren ursprünglich ebenso wie die Könige des Homerischen Zeitalters (vgl.§ 21) oberste Kriegsherren, Richter und Priester, wurden aber mit der Zeit in ihren Rechten mehr und mehr beschränkt und verloren ihre leitende Stellung im Staate an die zu immer größerer Macht gelangenden Ephoren.AlsOberpriesterbrachten sie für den Staat die regelmäßigen Opfer im Frieden wie bei den Feldzügen dar und vermittelten durch je zwei von ihnen erwählte Pythioi den Verkehr mit dem delphischen Orakel. Von derrichterlichen Gewalt, die fast ganz auf die Ephoren und die Gerusie überging, verblieb ihnen die Entscheidung familienrechtlicher Streitigkeiten, besonders betreffs der Verheiratung verwaister Erbtöchter; auch stand ihnen die Bestätigung der Adoptionen zu, eine wichtige Funktion in der festgeschlossenen Adelsgemeinde. Alsoberste Kriegsherrenhatten sie ursprünglich das Recht der Kriegserklärung, das später die (in ihren Entschließungen ganz von den Ephoren geleitete) Volksversammlung erhielt. Seit 506 durfte immer nureinKönig ins Feld ziehen; hier hatte er unumschränkte Gewalt über Leben und Tod und freie Entscheidung über die militärischen Operationen, aber auch die Verantwortlichkeit für dieselben; wegen mißglückter Unternehmungen konnte er nachher zur Rechenschaft und Strafe gezogen werden; auch gingen zu seiner Kontrolle regelmäßig 2 Ephoren mit ins Feld.[pg 34]Größer als die Rechte waren dieEhren, die dem spartanischen Königtum auch in historischer Zeit noch verblieben. AlsEinkünfteerhielten die Könige den Pachtzins ausgedehnter Domänen, welche Periöken bebauten, ein Drittel der Kriegsbeute, Anteil an allen Opfertieren, ein Ferkel von jedem Sauwurf. Die Könige wurden auf Staatskosten gespeist und bekamen bei den Syssitien doppelte Portionen. Beim Tode eines Königs wurde einLeichenbegängnismit orientalischem Gepränge veranstaltet. Zehn Tage lang dauerte die allgemeine Landestrauer; in jeder Spartiatenfamilie mußten mindestens zwei Personen Trauer anlegen; Periöken und Heloten kamen mit ihren Weibern aus ganz Lakonien zu Tausenden nach Sparta zur gewaltigen Totenklage und Lobpreisung des Verstorbenen, dem Ehren erwiesen wurden „nicht wie einem Menschen, sondern als einem Heros“.§ 15. Die Gerusie.Wie in anderen griechischen Staaten stand dem Königtum in Sparta ein Ausschuß der angesehensten Familienhäupter, der Rat der Alten, „Gerusia“ genannt, mitberatend und mitbeschließend zur Seite. Nun ist in allen griechischen Staaten wie in Rom zu beobachten, daß die Machtbefugnis des alten Heerkönigtums langsam, aber unaufhaltsam dahinschwand, während diejenige des Rates erstarkte; die Leitung des Staates geht vom Königtum fast unmerklich in den Gemeinbesitz der Geschlechtshäupter über: an die Zeit der Monarchie reiht sich ohne erkennbare Grenzlinie dieAristokratie. Mögen nun auch persönliche Unfähigkeit einzelner Könige, Thronstreitigkeiten, fortwährender Zwist der beiden Königshäuser, Mißerfolge im Felde die Minderung der monarchischen Gewalt verschuldet haben:[pg 35]jene immer wiederkehrende Erscheinung muß ebenso einen tieferen Grund gehabt haben, wie bei den Deutschen nach der Völkerwanderung der Übergang vom alten Heerkönigtum zurFeudalherrschaftdes Adels, der Herren von Grund und Boden. Das alte Heerkönigtum hatte auf der breiten Grundlage des Heerbannes der Kampf- und Wanderzeit geruht, innerhalb dessen alle an Besitz und Recht sich gleichstanden. Nachdem die Eroberer seßhaft geworden, löste sich im Lauf der Menschenalter die alte Gleichheit der Lagergemeinschaft: besaßen die meisten nur das zum Unterhalt Nötige, so häufte sich dagegen in den Händen einzelner Familien ein umfangreicher Besitz an, auf Grund dessen ihre Häupter höheren politischen Einfluß beanspruchten und gewannen.DieGerusiezu Sparta bestand aus 28 über 60 Jahre alten (also nicht mehr felddienstpflichtigen), aus den angesehensten Geschlechtern auf Lebenszeit gewählten Mitgliedern. Die Wahl erfolgte durch Akklamation (βοῇ), indem die Kandidaten in erloster Reihenfolge durch die Volksversammlung gingen und derjenige für gewählt galt, der nach der Entscheidung von Männern, welche in einem in der Nähe befindlichen Gebäude eingeschlossen waren, mit dem lautesten Zuruf begrüßt wurde. Der Rat hatte alle Anträge, die an die Volksversammlung kommen sollten, vorzuberaten; die Entscheidung stand, wenigstens ursprünglich, der letzteren zu. Allein nach einem dem König Theopomp (754) zugeschriebenen Gesetze konnten Rat und Könige einen „schiefen“ Beschluß der Gemeinde als ungültig behandeln. Der Rat übte ferner die Gerichtsbarkeit in Mord- und Hochverratsprozessen. Die bedeutende Stellung, welche er in der Lykurgischen Verfassung einnahm, vermochte er später nicht mehr zu behaupten, als die Ephoren allmählich die gesamte Oberleitung des Staates an sich zogen.[pg 36]§ 16. Die Ephoren.Die lebenskräftigste Gewalt im spartanischen Gemeindeleben war die Behörde der 5Ephoren, welche jährlich vom Volke aus sämtlichen vollberechtigten Spartiaten gewählt wurden. Der erste derselben, welcher den ständigen Vorsitz im Kollegium führte, wareponym, d. h. nach ihm wurde das Jahr benannt. Innerhalb des Kollegiums entschied die Mehrheit, der sich die Minderheit unbedingt zu fügen hatte. Ob das Ephorat schon in der Lykurgischen Verfassung existierte oder erst von dem König Theopomp (754) eingesetzt wurde, steht ebensowenig fest wie derursprüngliche Umfang der Befugnisse: ob nämlich die Ephoren ursprünglich als Gehilfen und Stellvertreter der Könige und von diesen ernannt mit der Zivilgerichtsbarkeit und Polizeiaufsicht in den 5 Bezirken Spartas betraut waren, oder ob sie vielleicht schon von Haus aus als Vertreter der Interessen der spartanischen Adelsgemeinde gegenüber dem Königtum eingesetzt wurden. Immerhin weist ihr Name (ἔφορος= Aufseher) darauf hin, daß sie von Anfang an ein gewisses Aufsichtsrecht besaßen, das sich schließlich zurOberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltungund Leitung aller inneren und äußeren Angelegenheiten entwickelte. Diese Erweiterung ihrer Machtbefugnis ward begünstigt durch den fortwährenden Hader der beiden Königshäuser, welcher die Wirksamkeit des ohnedies durch wiederholte Verurteilungen einzelner Könige in seinem Ansehen gesunkenen Königtums vollends lahmlegte, und sie ist um so begreiflicher, als in dem Ephorate die beiden treibenden Kräfte des spartanischen Gemeindelebens – dasMißtrauendes Adels gegen das Königtum und der Argwohn der dorischen gegen die unterworfene achäische Bevölkerung verfassungsmäßigen Ausdruck gefunden hatten.[pg 37]Monatlich tauschten Könige und Ephoren einenEidaus, wobei die ersteren schwuren, daß sie nach den Gesetzen regieren wollten, wogegen die Ephoren im Namen des Volkes versprachen, in diesem Falle die königliche Gewalt ungeschmälert zu erhalten. Die Ephoren konnten nicht nur die Beamten, die alle nach Ablauf ihres Amtsjahres ihnen rechenschaftspflichtig waren, sondern selbst Könige vor sich laden, verhaften und von der Gerusie aburteilen lassen. Sie beriefen und leiteten die Gerusie und die Volksversammlung und sorgten für die Ausführung der Beschlüsse derselben. Aus letzterem Grunde treten sie besonders bei derLeitung der auswärtigen Politikhervor. Sie verhandeln mit den Gesandten fremder Staaten, ordnen die Mobilmachung an (φρουρὰν φαίνειν) und bestimmen, wie viele Jahrgänge auszumarschieren haben. Mit den Feldherren bleiben sie auch während des Kriegs in direktem Verkehr, berufen sie unter Umständen ab und erteilen ihnen durch geheime Depeschen,Skytalai, Verhaltungsmaßregeln. (Die Skytale war ein schmaler Riemen, der um einen Stab gewickelt, in fortlaufenden Zeilen beschrieben, dann wieder abgewickelt und dem Betreffenden zugeschickt wurde; um das Geschriebene lesen zu können, mußte man den Streifen wieder um einen genau entsprechenden Stab wickeln.)Die Ephoren hatten ferner den größten Teil derZivilgerichtsbarkeit, wobei sie als Einzelrichter fungierten, leiteten dieFinanzverwaltungund beaufsichtigten den Staatsschatz.Aber nicht nur die Tätigkeit der Beamten und Könige, sondern auch dasVerhalten der Bürger, die Jugenderziehung wie das Privatleben der Erwachsenen, selbst der Könige, überwachten die Ephoren bis ins kleinste nach der Richtung, daß überall der staatliche „Kosmos“, die strenge Zucht und Sitte und die öffentliche Ordnung, gewahrt bleibe.[pg 38]So forderten sie seit alter Zeit bei ihrem Amtsantritt die Bürger feierlich auf, den Schnurrbart zu scheren und den Gesetzen zu gehorchen. Fremde, von denen man einen nachteiligen Einfluß auf die Bürger befürchtete, wurden ohne weiteres von ihnen ausgewiesen (ξενηλασία). Die Ephoren bildeten so einoberstes Sittengericht, das durch sein fortwährendes, unmittelbares Eingreifen einen unvergleichlich größeren Einfluß ausübte als die römische Zensur.Eine besonders wichtige Aufgabe bildete endlich die beständigeÜberwachungund Niederhaltungder Periöken und Heloten; erstere konnten sie jederzeit ohne Richterspruch töten lassen, gegen die letzteren entfalteten sie durch die Krypteia (s.§ 12) eine wahre Schreckensherrschaft.So war das Amt der Ephoren dieExekutive der spartanischen Aristokratie; seit dem 5. Jahrhundert lag die Regierung tatsächlich in der Hand dieser Behörde, der die Gerusie als Staatsrat zur Seite stand. Ihre selbstherrliche Gewalt war nur insofern eingeschränkt, als sie ein Kollegium von Fünf bildeten, nur auf Jahresfrist gewählt waren und von ihren Amtsnachfolgern zur Rechenschaft gezogen werden konnten.§ 17. Die Volksversammlung.Zur Teilnahme an den monatlich stattfindenden, ursprünglich von den Königen, in historischer Zeit von den Ephoren geleiteten Volksversammlung (ἀπέλλα) waren alle über 30 Jahre alten Vollbürger berechtigt. Hier entschied das Volk über die vorher von der Gerusia beratenen Anträge, über Krieg und Frieden und die sonstigen Fragen der äußeren Politik, auch über etwaige Thronstreitigkeiten der Könige und vollzog die Wahlen der Geronten, Ephorenundsonstigen Beamten. Die Abstimmung erfolgte dabei feldmäßig durch Zuruf (κρίνουσι βοῇ καὶ οὐ ψήφῳThu[pg 39]kyd. I, 87), in zweifelhaften Fällen durch Auseinandertreten nach verschiedenen Seiten. Das Recht, in der Versammlung zu sprechen, hatten wohl nur die Könige, Geronten und Ephoren. Ihre ursprüngliche Bedeutung verlor die Volksversammlung durch die dem König Theopomp zugeschriebene Gesetzesbestimmung, der zufolge die Beschlüsse des Volkes für die Regierung nicht mehr bindend sein sollten (vgl.§ 15).§ 18. Die spartanische Zucht (ἀγωγή).Aus einem Kriegslager war Sparta entstanden (§ 11); nach langwierigen Kämpfen hatten die Einwanderer die alte Bevölkerung unterworfen und geknechtet. Nun galt es, diese Herrschaft zu behaupten. Offenkundig bewahrheitete sich der Satz, daß jede Herrschaft mit denselben Mitteln behauptet werden müsse, durch welche sie begründet wurde. Für die Spartaner galt es, ihren an Zahl weit überlegenen, stets zum Aufstand bereiten Untertanen gegenüber unausgesetzt auf der Hut und in Kriegsbereitschaft zu sein.So zielte die ganze Gemeindeordnung, welche schon Isokrates mit der eines Kriegslagers verglichen hat,auf die Ausbildung der Kriegsfertigkeit ab. Dabei kam der allgemein hellenische Grundsatz, daß jeder nicht für sich, sondern für sein Vaterland geboren sei, in extremer Weise zur Anwendung.Gleich nach der Geburt wurden schwächliche und mißgebildete Kinder nach der Entscheidung der Phylenältesten im Taygetos ausgesetzt. Die kräftigen Knaben erhielten vom 7. Jahre an eine staatliche Erziehung unter der Oberleitung eines Paidonomos; sie wurden inScharen(βοῦαιoderἀγέλαι) und deren Unterabteilungen,Rotten(ῖλαι), eingereiht; an der Spitze dieser Abteilungen standen die tüchtigsten der Iranes (ἴρανες), der jungen Männer von[pg 40]20–30 Jahren. In der Regel bestand zwischen je einem von diesen und einem Knaben ein besonderer Freundschaftsbund zum Zweck der Ausbildung des letzteren. Gymnastische Übungen und Entbehrungen aller Art sollten den Körper abhärten. Proben ihrer Standhaftigkeit legten die Knaben alljährlich am Altar der Artemis Orthia ab, wo sie sich geißeln ließen und derjenige den Sieg gewann, welcher ohne Schmerzäußerung dieGeißelung(διαμαστίγωσις) am längsten aushielt. Auch die Eigenschaften der List undVerschlagenheitsuchte man bei den Knaben zu entwickeln. DieMädchenwurden ebenfalls gymnastisch ausgebildet und die Stellung derFrauwar eine viel freiere als im übrigen Griechenland, besonders bei den Ioniern. Diegeistige Ausbildung, welche gegen die körperliche sehr zurücktrat, beschränkte sich auf die Gewöhnung an kurze, treffende („lakonische“) Reden, auf die Pflege der Musik, die Einübung lyrischer Chorgesänge, Marsch- und Schlachtenlieder und die Homerischen Epen.Vom 20. Lebensjahre an hatten die Jünglinge, wenn sie durch einstimmige Wahl in eine der aus etwa 15 Personen bestehenden Zeltgenossenschaften (σύσκηνοι) aufgenommen wurden, an den gemeinsamenMännermahlen(ἀνδρεῖα, späterφιδίτια, von den übrigen Griechenσυσσίτιαgenannt) teilzunehmen, wobei das Hauptgericht in Blut gekochtes und mit Essig und Salz gewürztes Schweinefleisch, die berühmte schwarze Blutsuppe (βαφάoderαἱματία, auchὁ μέλας ζωμός) war. Hierzu hatte jeder Teilnehmer einen bestimmten monatlichen Beitrag an Gerstenmehl, Wein, Käse, Feigen und Geld zu entrichten. Unablässige Schulung durchgymnastische und militärische Übungenbildete das Lebensziel auch der Erwachsenen. In der Tat gewann so Sparta ein Heer, das durch kriegsmäßige Geschlossenheit, strengste Subordination und klare Ordnung im Kommando[pg 41]einzig in Griechenland dastand. „Alle andern“, sagt Xenophon, dem hierin ein Urteil zustand, „sind Dilettanten, die Spartaner Künstler im Kriegführen.“§ 19. Heerwesen und Kriegführung.DieDienstpflichtdauerte vom 20. bis 60. Lebensjahre. Die eigentlichen Kerntruppen bildeten die 10 bezw. 15 jüngsten Jahrgänge (τὰ δέκα, πεντεκαίδεκα ἔτη ἀφ’ ἥβης). Über dietaktische Gliederungdes spartanischen Heeres, die wahrscheinlich wiederholt geändert wurde, sind wir nur unvollkommen unterrichtet. Gegen Ende des Peloponnesischen Kriegs bestand das Heer aus 6 Moren, die wahrscheinlich in folgender Weise gegliedert waren:1 Mora=2 Lochen=8 Pent.=16 Enom.= ca.600 M.1 Lochos=4 Pent.=8 Enom.= ca.300 M.1 Pent.=2 Enom.= ca.72 M.1 Enom.= ca.36 M.Die Zahlen geben die ungefähre Normalstärke; sie schwankten je nach der Zahl der aufgebotenen Jahrgänge. Die Mora befehligte der Polemarch, den Lochos der Lochagos, die Pentekostys der Pentekoster, die Enomotie der Enomotarches.DieBewaffnungder spartanischen Hopliten bestand in einem roten Waffenrocke (φοινικίς), dem Panzer, Helm, den Beinschienen, dem großen, den ganzen Mann deckenden Schilde, den man sich erst unmittelbar vor der Schlacht vom Schildknappen (ὑπασπιστής) reichen ließ; auf demselben war als Abzeichen der Lakedaimonier einΛangebracht; als Angriffswaffen dienten die lange Stoßlanze und das kurze, einschneidige Schwert.DieElementartaktikder Hopliten war nach Xenophon in ihren Grundzügen folgende: DieGefechtsstellung(ἐπὶ φάλαγγος) hat infolge des Bestrebens, den Lanzenstoß möglichst kräftig und nachdrücklich zu gestalten, die verhält[pg 42]nismäßig große Normaltiefe von 8 Mann. Im 1. Gliede (ζυγόν) stehen die Vordermänner (πρωτοστάται), die gewandtesten und geübtesten Leute; jeder Vordermann steht an der Spitze seiner Rotte (στίχος, späterλόχος), das letzte Glied bilden die Rottenschließer (οὐραγοί). Die gewöhnlichstentaktischen Bewegungenwaren dieWendungen(κλίσεις) rechtsum (ἐπὶ δόρυ), linksum (ἐπ’ ἀσπίδα), kehrt (μεταβολή);Schwenkungen(ἐπιστροφαί); Herstellung der gewöhnlich rechts abmarschierten (der rechte Flügel marschiert an der Spitze)Marschkolonne(επὶ κέρως). Auf den Reisemärschen scheint man meist „zu zweien“ (ἐπὶ δύο) marschiert zu sein, wodurch die Kolonne sehr ausgedehnt wurde. Durch (Links-)Aufmarsch(ἐπ’ ἀσπίδα παράγειν) wird die Gefechtsordnung wiederhergestellt.Verdoppelung(διπλοῦν) der Aufstellungnach der Tiefe(κατὰ βάθος) verringert die Frontbreite auf die Hälfte und bewirkt die doppelte Tiefe; das Gegenteil wird durch die Verdoppelungnach der Länge(κατὰ μῆκος) erreicht. Bei unerwartetem Erscheinen des Feindes im Rücken wurde nicht einfach Kehrt gemacht, sondern um die im 1. Gliede stehenden besten Leute auch wieder in das 1. Glied der neuen Front zu bringen, derKontermarsch(ἐξελιγμός) nach Rotten ausgeführt. Im hohlenViereck(πλαισίον), den Troß in der Mitte, die Hopliten außen, marschierte man, wenn der Feind den Marsch unablässig bedrohte, daher besonders häufig auf dem Rückzuge.DieLeichtbewaffneten, welche selten erwähnt werden, bildeten keine ständige Abteilung des spartanischen Heeres.Söldnerwurden erst seit Beginn des Peloponnesischen Kriegs in dasselbe aufgenommen.EineReitereihatte Sparta in älterer Zeit nicht; die 300 sog. „Ritter“ (ἱππεῖς), die königliche Leibwache, eine Eliteschar von Spartiaten, kämpften im Kriege zu Fuß; erst[pg 43]424 wurde eine Reiterei eingerichtet, die in der Folgezeit aus 6 Moren bestand, jede etwa 100 Pferde stark, unter einem Hipparmostes und in 2 Schwadronen (οὐλαμοί) gegliedert. Da man grundsätzlich die körperlich Untüchtigsten auf die von den Reichen unterhaltenen Pferde setzte, so blieben die Leistungen der spartanischen Reiterei immer ganz klägliche.DieFlotte, fast ganz von den Bundesgenossen gestellt, stand unter dem Befehl desNauarchos, dessen Amtsdauer einjährig war; derselbe Mann durfte nicht zum zweiten Male dies Amt bekleiden. Sein Stellvertreter hießEpistoleus. Der (einzige) Kriegshafen Spartas warGytheion.Ist dasKriegsaufgebotvon den Ephoren erlassen (s.§ 16), so bringt der König vor dem Auszuge dem Zeus Agetor ein Opfer dar, ein zweites dem Zeus und der Athene bei Überschreitung der Grenze (ὑπερβατήρια).Proviantwird in der Regel nur auf 3 Tage mitgenommen; die Entfernung bis zum Feinde war ja meist gering; konnten doch 2000 Mann in Eilmärschen am 3. Tage von Sparta nach Athen kommen. DasLager, das man im Felde schlug, war kreisförmig. Für dieSchlachtsuchte man sich in der Regel eine Ebene aus; in ganz geringem Abstand voneinander marschieren die beiden Heere auf. Im langsamen Gleichtritt unter Flötenklang und Absingung eines Marschlieds (ἐμβατήριον) rückt alsdann die ganze festgeschlossene Phalanx der spartanischen Hopliten gegen den Feind vor. Den Mut der Kämpfer entflammt ein Tyrtaios in begeistertenSchlachtgesängen:Auf in den Kampf, ihr Enkel des unbezwungnen Herakles,Streitet getrost! Noch nie wandt’ euch den Rücken der GottSchreite denn jeder beherzt vorwärts, in den Boden die FüßeFest eindrückend, die Zähn’ über die Lippen geklemmt,[pg 44]Brust und Schulter zumal und hinabwärts Hüften und SchenkelHinter des mächtigen Schilds eherner Wölbung gedeckt.Fest in der Hand dann schwing’ ein jeder den wuchtigen SchlachtspeerUnd Furcht weckend vom Haupt flatt’re der Busch ihm herab.Fuß an Fuß mit dem Gegner und Schild andrängend dem Schilde,Daß sich der Helm mit dem Helm streift und der Busch mit dem Busch.Brust an Brust dann such’ er im Kampf ihn niederzustrecken,Sei’s mit des Schwerthiebs Kraft oder dem ragenden Speer.Bei dem langsamen Vorrücken der Spartaner blieben ihre Abteilungen geschlossen, während die andern Griechen, die im Laufe mit Kriegsgeschrei (ἀλαλά, ἐλελεῦ) vorstürmten, oft schon in Unordnung an den Feind kamen. Um nicht dem Feinde die unbeschildete rechte Seite darzubieten, und um der Gefahr der Überflügelung dieser schwachen Flanke zu begegnen,zog sichbeim Anmarsch in der Regelder rechte Flügelbeider Heerehalbrechts; folgte das übrige Heer dieser Bewegung, so überragten schließlich die beiden rechten Flügel die gegenüberstehenden linken, so daß man nicht mehr in der Front, sondern in der Flanke angriff. Häufig zerriß aber bei dieser Halbrechtsbewegung die Schlachtlinie in zwei Teile. Die beiden rechten Flügel, welche regelmäßig von den Kerntruppen gebildet waren, warfen gewöhnlich die gegenüberstehenden linken, kehrten dann von der Verfolgung zurück, um, noch mehr oder weniger geschlossen – den Spartanern war deshalb eine weitere Verfolgung untersagt –, sich gegeneinander zu wenden und die Entscheidung der Schlacht herbeizuführen. Dieser fast regelmäßige Verlauf der Hoplitenschlacht erfuhr eine Änderung erst durch die „schiefe Schlachtordnung“ des Epameinondas, welcher seine ganze Kraft auf den in beträchtlicher Tiefe (bei Leuktra 50 Mann tief) aufgestelltenlinkenFlügel verlegte, um mit diesem nicht nur dem Stoß des Feindes standzuhalten, sondern selbst offensiv vorzugehen.[pg 45]Eine weitereVerfolgungdes geschlagenen Feindes fand nicht statt, weshalb auch fast nie eine Schlacht zur Vernichtung des Gegners führte. Man faßte die Schlacht mehr als einen „Wettkampf“ auf; wer um Herausgabe der Toten nachsuchte, gab damit seine Niederlage zu. Der Sieger errichtete an der Stelle, wo der Feind sich zur Flucht gewendet hatte (τρέπεσθαι, τροπή), ein Siegeszeichen,Tropaion, das in einer an einem Baumstumpf aufgehängten vollständigen Waffenrüstung bestand.
§ 11. Geschichtliche Grundlagen der Verfassung Spartas.Unter allen dorischen Staaten bildetSparta das reinste Beispiel eines Kriegerstaates. Seine schon im Altertum vielbewunderteVerfassung beruhtnach ihrer ausgeprägten Eigenartdurchaus auf der besonderen Art und Weise, wie sich die dorische Eroberung im Eurotastale vollzogen hat.Nachdem die Dorier4von Mittelgriechenland her in den Peloponnes eingebrochen waren, setzte sich ein dorischer Heerhaufen in dem oberen Eurotastal fest, um von da aus langsam talabwärts vorschreitend in immerwährenden, viele Menschenalter hindurch fortgesetzten Kämpfen[pg 28]die mächtigen Achajerstädte der fruchtbaren Eurotasebene zu bekriegen. Dem festen Amyklä gegenüber wurde ein großer, starker Lagerplatz bezogen, aus dem das nachmaligeSpartamit seinen fünf offenen Dörfern (Pitane, Mesoa, Limnai, Kyno(s)ura und Dyme) erwuchs. Weil nun im Eurotastal der Kriegszustand zwischen Doriern und Achajern länger als irgendwo im Peloponnes, ja tief herab in die geschichtliche Zeit fortdauerte, so entwickelte sich aus der durch viele Menschenalter fortgesetzten Kriegs- und Lagergewohnheit einKriegerstaat, dessen Absicht nur auf stete Kampfbereitschaft gerichtet war. Seine Gemeindeverfassung, welche von derjenigen aller andern griechischen Staaten weit abwich, erschien späteren Geschlechtern als das Werk eines weisen Gesetzgebers, desLykurg, der in Sparta göttliche Verehrung genoß.
Unter allen dorischen Staaten bildetSparta das reinste Beispiel eines Kriegerstaates. Seine schon im Altertum vielbewunderteVerfassung beruhtnach ihrer ausgeprägten Eigenartdurchaus auf der besonderen Art und Weise, wie sich die dorische Eroberung im Eurotastale vollzogen hat.
Nachdem die Dorier4von Mittelgriechenland her in den Peloponnes eingebrochen waren, setzte sich ein dorischer Heerhaufen in dem oberen Eurotastal fest, um von da aus langsam talabwärts vorschreitend in immerwährenden, viele Menschenalter hindurch fortgesetzten Kämpfen[pg 28]die mächtigen Achajerstädte der fruchtbaren Eurotasebene zu bekriegen. Dem festen Amyklä gegenüber wurde ein großer, starker Lagerplatz bezogen, aus dem das nachmaligeSpartamit seinen fünf offenen Dörfern (Pitane, Mesoa, Limnai, Kyno(s)ura und Dyme) erwuchs. Weil nun im Eurotastal der Kriegszustand zwischen Doriern und Achajern länger als irgendwo im Peloponnes, ja tief herab in die geschichtliche Zeit fortdauerte, so entwickelte sich aus der durch viele Menschenalter fortgesetzten Kriegs- und Lagergewohnheit einKriegerstaat, dessen Absicht nur auf stete Kampfbereitschaft gerichtet war. Seine Gemeindeverfassung, welche von derjenigen aller andern griechischen Staaten weit abwich, erschien späteren Geschlechtern als das Werk eines weisen Gesetzgebers, desLykurg, der in Sparta göttliche Verehrung genoß.
§ 12. Periöken und Heloten.Aus der von den einwandernden Doriern unterworfenen Bevölkerung wurdenPeriökenundHeloten. Die Verschiedenheit ihres Loses mag in dem kürzeren oder längeren Widerstand, den sie geleistet, ihrer freiwilligen Unterwerfung oder schließlichen Bezwingung mit Waffengewalt ihren Grund haben.DiePeriöken, die Bewohner der zahlreichen Landstädte des Eurotastals, waren ohne politische Rechte, aber persönlich frei und im Besitz und Erwerb unbeschränkt und trieben neben der Landwirtschaft eifrig Handel und Gewerbe (hauptsächlich Eisenindustrie); ihre Städte hatten wohl ein gewisses Selbstverwaltungsrecht, unterstanden jedoch der Aufsicht spartanischer Befehlshaber (Harmosten). In den Krieg hatten sie als Schwerbewaffnete mitzuziehen; so fochten bei Platää neben 5000 Spartiatenhopliten ebenso viele Periöken. Da die Zahl der vollbürtigen Spartaner[pg 29]mehr und mehr zurückging, während die Großmachtstellung Spartas immer stärkere Leistungen erforderte, so mußten die Periöken in immer größerer Zahl zum Heerdienste herangezogen werden.Viel tiefer standen dieHeloten(εἵλωτες, nach der Stadt Helos benannt, oder vonἕλοςsumpfige Niederung, also die Bewohner der Eurotasniederungen, oder vom St.ἑλ= Gefangene), an die Scholle gefesselte Leibeigene des Staates, welche die Spartiatengüter, zu denen sie gehörten, zu bebauen und von dem Ertrage eine jährliche feste Abgabe an ihre Herren abzuliefern hatten; sie konnten eigenes Vermögen erwerben. Von ihren Herren durften sie weder freigelassen noch außer Landes verkauft werden. In den Krieg folgten sie den Spartiaten als Waffenknechte; so kamen bei Platää auf jeden Spartiaten 7 Heloten; auch als Leichtbewaffnete und Ruderknechte wurden sie verwendet, seit dem Peloponnesischen Kriege sogar als Hopliten. Je gefährlicher ihre Überzahl erschien, desto argwöhnischer und grausamer wurden sie von den Spartiaten behandelt. Um sie ermorden zu können, ohne dadurch eine Blutschuld auf sich zu laden, erklärten ihnen die Ephoren alljährlich bei ihrem Amtsantritt offen den Krieg. Ein förmliches Überwachungs- und Verfolgungssystem war in dem Institut derKrypteiaeingerichtet. Bewaffnete junge Spartiaten durchstreiften das Land und töteten kurzerhand jeden irgendwie Verdächtigen. So ließ man während des Peloponnesischen Kriegs 2000 Heloten, die sich im Felde ausgezeichnet hatten, auf einmal spurlos verschwinden. Dieses großartig organisierte System des Massenmeuchelmords zeigt die Eigenart des vorgeschichtlichen dorischen Räuberstaates in greller Beleuchtung. Die Heloten rächten sich dafür durch furchtbare Aufstände, welche Sparta wiederholt an den Rand des Verderbens brachten.
Aus der von den einwandernden Doriern unterworfenen Bevölkerung wurdenPeriökenundHeloten. Die Verschiedenheit ihres Loses mag in dem kürzeren oder längeren Widerstand, den sie geleistet, ihrer freiwilligen Unterwerfung oder schließlichen Bezwingung mit Waffengewalt ihren Grund haben.
DiePeriöken, die Bewohner der zahlreichen Landstädte des Eurotastals, waren ohne politische Rechte, aber persönlich frei und im Besitz und Erwerb unbeschränkt und trieben neben der Landwirtschaft eifrig Handel und Gewerbe (hauptsächlich Eisenindustrie); ihre Städte hatten wohl ein gewisses Selbstverwaltungsrecht, unterstanden jedoch der Aufsicht spartanischer Befehlshaber (Harmosten). In den Krieg hatten sie als Schwerbewaffnete mitzuziehen; so fochten bei Platää neben 5000 Spartiatenhopliten ebenso viele Periöken. Da die Zahl der vollbürtigen Spartaner[pg 29]mehr und mehr zurückging, während die Großmachtstellung Spartas immer stärkere Leistungen erforderte, so mußten die Periöken in immer größerer Zahl zum Heerdienste herangezogen werden.
Viel tiefer standen dieHeloten(εἵλωτες, nach der Stadt Helos benannt, oder vonἕλοςsumpfige Niederung, also die Bewohner der Eurotasniederungen, oder vom St.ἑλ= Gefangene), an die Scholle gefesselte Leibeigene des Staates, welche die Spartiatengüter, zu denen sie gehörten, zu bebauen und von dem Ertrage eine jährliche feste Abgabe an ihre Herren abzuliefern hatten; sie konnten eigenes Vermögen erwerben. Von ihren Herren durften sie weder freigelassen noch außer Landes verkauft werden. In den Krieg folgten sie den Spartiaten als Waffenknechte; so kamen bei Platää auf jeden Spartiaten 7 Heloten; auch als Leichtbewaffnete und Ruderknechte wurden sie verwendet, seit dem Peloponnesischen Kriege sogar als Hopliten. Je gefährlicher ihre Überzahl erschien, desto argwöhnischer und grausamer wurden sie von den Spartiaten behandelt. Um sie ermorden zu können, ohne dadurch eine Blutschuld auf sich zu laden, erklärten ihnen die Ephoren alljährlich bei ihrem Amtsantritt offen den Krieg. Ein förmliches Überwachungs- und Verfolgungssystem war in dem Institut derKrypteiaeingerichtet. Bewaffnete junge Spartiaten durchstreiften das Land und töteten kurzerhand jeden irgendwie Verdächtigen. So ließ man während des Peloponnesischen Kriegs 2000 Heloten, die sich im Felde ausgezeichnet hatten, auf einmal spurlos verschwinden. Dieses großartig organisierte System des Massenmeuchelmords zeigt die Eigenart des vorgeschichtlichen dorischen Räuberstaates in greller Beleuchtung. Die Heloten rächten sich dafür durch furchtbare Aufstände, welche Sparta wiederholt an den Rand des Verderbens brachten.
[pg 30]§ 13. Die Spartiaten.Im Gegensatz zu der unterworfenen Bevölkerung der Heloten und Periöken nannte sich die herrschende dorische BürgergemeindeSpartiaten, während im Verkehr mit dem Ausland die offizielle Bezeichnung des StaatesLakedaimonierwar. Sie gliederte sich nach den 3 altdorischenPhylenderHylleer,DymanenundPamphylerund nach 27 Phratrien. Daneben gab es eine lokale Einteilung nach 5 Phylen oder Distrikten, den oben (§ 11) genannten 5 Dörfern (κῶμαι) Spartas, von denen die 30 (?)Oben(ὠβαί) wohl Unterabteilungen waren. DasVollbürgerrechtwar nicht nur durch die Geburt, sondern auch durch die Teilnahme an der vorgeschriebenen staatlichen Erziehung und die regelmäßige Beitragleistung zu den gemeinsamen Mahlzeiten bedingt. Die Vollbürger hießen als unter sich gleichberechtigt die „Gleichen“ (ὅμοιοι), während diejenigen, welche eine der beiden letzten Bedingungen nicht erfüllten, die Klasse derHalbbürger(ὑπομείονες) mit den zivilen, aber ohne die politischen Rechte, bildeten. Jeder Spartiate war im Besitz eines Bauernguts (κλᾶρος), das aber nicht von ihm selbst, sondern von den dazu gehörigen Heloten bewirtschaftet wurde, so daß er selbst ganz seinem kriegerischen Berufe leben konnte. Nach der Überlieferung wurde das Land bei der Besitznahme durch die Eroberer in 6000 (?) Ackerlose geteilt, die im allgemeinen annähernd gleich groß waren und von ihren jeweiligen Inhabern nicht veräußert werden durften. Im Lauf der Zeit entwickelte sich jedoch naturgemäß eine Ungleichheit des Besitzes, die zwar bei der fortschreitenden Gebietserweiterung Spartas durch Teilung des neugewonnenen Landes (z. B. Messeniens durch Polydor) wohl teilweise wieder ausgeglichen wurde, aber doch immer wieder und zwar in verstärktem Maße zutage trat, so daß auch in Sparta der[pg 31]Gegensatz von reich und arm entstand. Dieser Prozeß wurde noch befördert durch dasGesetzdes EphorenEpitadeus, welches jedem gestattete, auch bei vorhandener Nachkommenschaft sein Gut schon bei Lebzeiten zu verschenken oder testamentarisch jedem beliebigen zu vermachen; unter der Form der Verschenkung oder Vererbung verbarg sich von jetzt an häufig ein tatsächlicher Verkauf des Guts. So kam schließlich der ganze Grundbesitz in die Hände weniger Personen, die ein üppiges Leben führten, während viele verarmte Spartiaten die Beiträge für die Syssitien nicht mehr aufbringen konnten und infolgedessen ihr Bürgerrecht verloren.Die Anhäufung einer größeren Zahl von Landgütern in den Händen einzelner Personen stand in engem Zusammenhang mit der Hauptkalamität Spartas, derstetigen Verminderung der Kopfzahl der Spartiaten. Aus Mangel an Männern ist Sparta zugrunde gegangen, sagt Aristoteles. Während Neuaufnahmen von Bürgern in Sparta so gut wie gar nie vorkamen, schmolz durch die Verluste in den andauernden Kriegen die Zahl der Vollbürger immer mehr zusammen, ein Prozeß, der sich weder durch Vergünstigungen für solche, welche 3 oder 4 Söhne hatten, noch durch Bestrafung derer, die gar nicht oder zu spät heirateten (δίκη ἀγαμίου,ὀψιγαμίου), aufhalten ließ. Während es zur Zeit der Perserkriege noch 8000 Spartiaten gab, belief sich ihre Zahl im Jahre 371 auf kaum mehr als 1500; Aristoteles berechnet für seine Zeit (etwa 330 v. Chr.) nicht ganz 1000 Spartiaten; bei dem Regierungsantritt Agis’ IV. (243 v. Chr.) waren es noch 700, von denen etwa 100 im alleinigen Besitz von Grund und Boden waren.Je mehr aber diese Ungleichheit des Besitzes dem altspartanischen Grundsatz gleicher Lebensführung und Bürgerpflicht widersprach, desto lebhafter mußte sich einem Patrioten der Gedanke aufdrängen, daß es einst, zu Lykurgs Zeiten,[pg 32]besser gewesen sei, indem damals alle gleiche Ackerlose gehabt hätten. So unternahm es KönigAgis IV., „die lykurgische Verfassung wiederherzustellen“, indem er alles Ackerland für die Spartaner in 4500 Lose teilte; ihre Zahl sollte durch Aufnahme von Periöken ergänzt werden. Allein der wohlgemeinte Versuch scheiterte am Widerstand der Besitzenden, und der hochherzige König büßte mit dem Tode. Was er gewollt, gelang dem energischeren KönigKleomenes(seit 235 v. Chr.), der die Ephoren ermordete, Ephorat und Gerusie abschaffte, alle Schulden aufhob, das Land neu verteilte und die Zahl der wehrfähigen Bürger durch Aufnahme von Periöken auf 4000 brachte; aber nach der unglücklichen Schlacht bei Sellasia (221 v. Chr.) hob der Sieger Antigonos von Makedonien alle Neuerungen desKleomeneswieder auf – und Spartas Anteil an der Geschichte ist zu Ende.
Im Gegensatz zu der unterworfenen Bevölkerung der Heloten und Periöken nannte sich die herrschende dorische BürgergemeindeSpartiaten, während im Verkehr mit dem Ausland die offizielle Bezeichnung des StaatesLakedaimonierwar. Sie gliederte sich nach den 3 altdorischenPhylenderHylleer,DymanenundPamphylerund nach 27 Phratrien. Daneben gab es eine lokale Einteilung nach 5 Phylen oder Distrikten, den oben (§ 11) genannten 5 Dörfern (κῶμαι) Spartas, von denen die 30 (?)Oben(ὠβαί) wohl Unterabteilungen waren. DasVollbürgerrechtwar nicht nur durch die Geburt, sondern auch durch die Teilnahme an der vorgeschriebenen staatlichen Erziehung und die regelmäßige Beitragleistung zu den gemeinsamen Mahlzeiten bedingt. Die Vollbürger hießen als unter sich gleichberechtigt die „Gleichen“ (ὅμοιοι), während diejenigen, welche eine der beiden letzten Bedingungen nicht erfüllten, die Klasse derHalbbürger(ὑπομείονες) mit den zivilen, aber ohne die politischen Rechte, bildeten. Jeder Spartiate war im Besitz eines Bauernguts (κλᾶρος), das aber nicht von ihm selbst, sondern von den dazu gehörigen Heloten bewirtschaftet wurde, so daß er selbst ganz seinem kriegerischen Berufe leben konnte. Nach der Überlieferung wurde das Land bei der Besitznahme durch die Eroberer in 6000 (?) Ackerlose geteilt, die im allgemeinen annähernd gleich groß waren und von ihren jeweiligen Inhabern nicht veräußert werden durften. Im Lauf der Zeit entwickelte sich jedoch naturgemäß eine Ungleichheit des Besitzes, die zwar bei der fortschreitenden Gebietserweiterung Spartas durch Teilung des neugewonnenen Landes (z. B. Messeniens durch Polydor) wohl teilweise wieder ausgeglichen wurde, aber doch immer wieder und zwar in verstärktem Maße zutage trat, so daß auch in Sparta der[pg 31]Gegensatz von reich und arm entstand. Dieser Prozeß wurde noch befördert durch dasGesetzdes EphorenEpitadeus, welches jedem gestattete, auch bei vorhandener Nachkommenschaft sein Gut schon bei Lebzeiten zu verschenken oder testamentarisch jedem beliebigen zu vermachen; unter der Form der Verschenkung oder Vererbung verbarg sich von jetzt an häufig ein tatsächlicher Verkauf des Guts. So kam schließlich der ganze Grundbesitz in die Hände weniger Personen, die ein üppiges Leben führten, während viele verarmte Spartiaten die Beiträge für die Syssitien nicht mehr aufbringen konnten und infolgedessen ihr Bürgerrecht verloren.
Die Anhäufung einer größeren Zahl von Landgütern in den Händen einzelner Personen stand in engem Zusammenhang mit der Hauptkalamität Spartas, derstetigen Verminderung der Kopfzahl der Spartiaten. Aus Mangel an Männern ist Sparta zugrunde gegangen, sagt Aristoteles. Während Neuaufnahmen von Bürgern in Sparta so gut wie gar nie vorkamen, schmolz durch die Verluste in den andauernden Kriegen die Zahl der Vollbürger immer mehr zusammen, ein Prozeß, der sich weder durch Vergünstigungen für solche, welche 3 oder 4 Söhne hatten, noch durch Bestrafung derer, die gar nicht oder zu spät heirateten (δίκη ἀγαμίου,ὀψιγαμίου), aufhalten ließ. Während es zur Zeit der Perserkriege noch 8000 Spartiaten gab, belief sich ihre Zahl im Jahre 371 auf kaum mehr als 1500; Aristoteles berechnet für seine Zeit (etwa 330 v. Chr.) nicht ganz 1000 Spartiaten; bei dem Regierungsantritt Agis’ IV. (243 v. Chr.) waren es noch 700, von denen etwa 100 im alleinigen Besitz von Grund und Boden waren.
Je mehr aber diese Ungleichheit des Besitzes dem altspartanischen Grundsatz gleicher Lebensführung und Bürgerpflicht widersprach, desto lebhafter mußte sich einem Patrioten der Gedanke aufdrängen, daß es einst, zu Lykurgs Zeiten,[pg 32]besser gewesen sei, indem damals alle gleiche Ackerlose gehabt hätten. So unternahm es KönigAgis IV., „die lykurgische Verfassung wiederherzustellen“, indem er alles Ackerland für die Spartaner in 4500 Lose teilte; ihre Zahl sollte durch Aufnahme von Periöken ergänzt werden. Allein der wohlgemeinte Versuch scheiterte am Widerstand der Besitzenden, und der hochherzige König büßte mit dem Tode. Was er gewollt, gelang dem energischeren KönigKleomenes(seit 235 v. Chr.), der die Ephoren ermordete, Ephorat und Gerusie abschaffte, alle Schulden aufhob, das Land neu verteilte und die Zahl der wehrfähigen Bürger durch Aufnahme von Periöken auf 4000 brachte; aber nach der unglücklichen Schlacht bei Sellasia (221 v. Chr.) hob der Sieger Antigonos von Makedonien alle Neuerungen desKleomeneswieder auf – und Spartas Anteil an der Geschichte ist zu Ende.
§ 14. Das Königtum.Vielleicht die auffallendste Erscheinung der spartanischen Verfassung ist dasDoppelkönigtum. Wir finden in Sparta zwei Königshäuser, dieAgiadenund dieEurypontiden, welche als ihre mythischen Stammväter denEurysthenesundProklesnannten. Da ein solches Doppelkönigtum dem Wesen des Kriegerstaates offenbar widerspricht, so hat man neuerdings vermutet, dasselbe sei das Ergebnis des Vergleichs zweier Fürstengeschlechter, welche an der Spitze von zwei verschiedenen (dorischen oder einer dorischen und einer achäischen?) Gemeinden gestanden seien. Nach Aristoteles läge die Absicht zugrunde, durch die aus dieser „Diarchie“ entspringendeRivalität der beiden HäuserÜbergriffe des Königtums zu verhindern. Tatsächlich waren die beiden Königsgeschlechter, deren Trennung geflissentlich aufrecht erhalten wurde, und welche deshalb voneinander gesonderte Woh[pg 33]nungen, gottesdienstliche Funktionen und Grabstätten hatten, fast immer im Streite miteinander. ZurErbfolgewar in erster Linie der nach der Thronbesteigung des Vaters zuerst geborene Sohn berechtigt; war kein Sohn da, so ging die Regierung auf den nächsten männlichen Agnaten über, der auch im Fall der Minderjährigkeit des Thronfolgers als dessen Vormund (πρόδικος) die Regentschaft zu führen hatte.Die spartanischenKönigemit dem offiziellen TitelArchagetai(ἀρχαγέται) waren ursprünglich ebenso wie die Könige des Homerischen Zeitalters (vgl.§ 21) oberste Kriegsherren, Richter und Priester, wurden aber mit der Zeit in ihren Rechten mehr und mehr beschränkt und verloren ihre leitende Stellung im Staate an die zu immer größerer Macht gelangenden Ephoren.AlsOberpriesterbrachten sie für den Staat die regelmäßigen Opfer im Frieden wie bei den Feldzügen dar und vermittelten durch je zwei von ihnen erwählte Pythioi den Verkehr mit dem delphischen Orakel. Von derrichterlichen Gewalt, die fast ganz auf die Ephoren und die Gerusie überging, verblieb ihnen die Entscheidung familienrechtlicher Streitigkeiten, besonders betreffs der Verheiratung verwaister Erbtöchter; auch stand ihnen die Bestätigung der Adoptionen zu, eine wichtige Funktion in der festgeschlossenen Adelsgemeinde. Alsoberste Kriegsherrenhatten sie ursprünglich das Recht der Kriegserklärung, das später die (in ihren Entschließungen ganz von den Ephoren geleitete) Volksversammlung erhielt. Seit 506 durfte immer nureinKönig ins Feld ziehen; hier hatte er unumschränkte Gewalt über Leben und Tod und freie Entscheidung über die militärischen Operationen, aber auch die Verantwortlichkeit für dieselben; wegen mißglückter Unternehmungen konnte er nachher zur Rechenschaft und Strafe gezogen werden; auch gingen zu seiner Kontrolle regelmäßig 2 Ephoren mit ins Feld.[pg 34]Größer als die Rechte waren dieEhren, die dem spartanischen Königtum auch in historischer Zeit noch verblieben. AlsEinkünfteerhielten die Könige den Pachtzins ausgedehnter Domänen, welche Periöken bebauten, ein Drittel der Kriegsbeute, Anteil an allen Opfertieren, ein Ferkel von jedem Sauwurf. Die Könige wurden auf Staatskosten gespeist und bekamen bei den Syssitien doppelte Portionen. Beim Tode eines Königs wurde einLeichenbegängnismit orientalischem Gepränge veranstaltet. Zehn Tage lang dauerte die allgemeine Landestrauer; in jeder Spartiatenfamilie mußten mindestens zwei Personen Trauer anlegen; Periöken und Heloten kamen mit ihren Weibern aus ganz Lakonien zu Tausenden nach Sparta zur gewaltigen Totenklage und Lobpreisung des Verstorbenen, dem Ehren erwiesen wurden „nicht wie einem Menschen, sondern als einem Heros“.
Vielleicht die auffallendste Erscheinung der spartanischen Verfassung ist dasDoppelkönigtum. Wir finden in Sparta zwei Königshäuser, dieAgiadenund dieEurypontiden, welche als ihre mythischen Stammväter denEurysthenesundProklesnannten. Da ein solches Doppelkönigtum dem Wesen des Kriegerstaates offenbar widerspricht, so hat man neuerdings vermutet, dasselbe sei das Ergebnis des Vergleichs zweier Fürstengeschlechter, welche an der Spitze von zwei verschiedenen (dorischen oder einer dorischen und einer achäischen?) Gemeinden gestanden seien. Nach Aristoteles läge die Absicht zugrunde, durch die aus dieser „Diarchie“ entspringendeRivalität der beiden HäuserÜbergriffe des Königtums zu verhindern. Tatsächlich waren die beiden Königsgeschlechter, deren Trennung geflissentlich aufrecht erhalten wurde, und welche deshalb voneinander gesonderte Woh[pg 33]nungen, gottesdienstliche Funktionen und Grabstätten hatten, fast immer im Streite miteinander. ZurErbfolgewar in erster Linie der nach der Thronbesteigung des Vaters zuerst geborene Sohn berechtigt; war kein Sohn da, so ging die Regierung auf den nächsten männlichen Agnaten über, der auch im Fall der Minderjährigkeit des Thronfolgers als dessen Vormund (πρόδικος) die Regentschaft zu führen hatte.
Die spartanischenKönigemit dem offiziellen TitelArchagetai(ἀρχαγέται) waren ursprünglich ebenso wie die Könige des Homerischen Zeitalters (vgl.§ 21) oberste Kriegsherren, Richter und Priester, wurden aber mit der Zeit in ihren Rechten mehr und mehr beschränkt und verloren ihre leitende Stellung im Staate an die zu immer größerer Macht gelangenden Ephoren.
AlsOberpriesterbrachten sie für den Staat die regelmäßigen Opfer im Frieden wie bei den Feldzügen dar und vermittelten durch je zwei von ihnen erwählte Pythioi den Verkehr mit dem delphischen Orakel. Von derrichterlichen Gewalt, die fast ganz auf die Ephoren und die Gerusie überging, verblieb ihnen die Entscheidung familienrechtlicher Streitigkeiten, besonders betreffs der Verheiratung verwaister Erbtöchter; auch stand ihnen die Bestätigung der Adoptionen zu, eine wichtige Funktion in der festgeschlossenen Adelsgemeinde. Alsoberste Kriegsherrenhatten sie ursprünglich das Recht der Kriegserklärung, das später die (in ihren Entschließungen ganz von den Ephoren geleitete) Volksversammlung erhielt. Seit 506 durfte immer nureinKönig ins Feld ziehen; hier hatte er unumschränkte Gewalt über Leben und Tod und freie Entscheidung über die militärischen Operationen, aber auch die Verantwortlichkeit für dieselben; wegen mißglückter Unternehmungen konnte er nachher zur Rechenschaft und Strafe gezogen werden; auch gingen zu seiner Kontrolle regelmäßig 2 Ephoren mit ins Feld.
Größer als die Rechte waren dieEhren, die dem spartanischen Königtum auch in historischer Zeit noch verblieben. AlsEinkünfteerhielten die Könige den Pachtzins ausgedehnter Domänen, welche Periöken bebauten, ein Drittel der Kriegsbeute, Anteil an allen Opfertieren, ein Ferkel von jedem Sauwurf. Die Könige wurden auf Staatskosten gespeist und bekamen bei den Syssitien doppelte Portionen. Beim Tode eines Königs wurde einLeichenbegängnismit orientalischem Gepränge veranstaltet. Zehn Tage lang dauerte die allgemeine Landestrauer; in jeder Spartiatenfamilie mußten mindestens zwei Personen Trauer anlegen; Periöken und Heloten kamen mit ihren Weibern aus ganz Lakonien zu Tausenden nach Sparta zur gewaltigen Totenklage und Lobpreisung des Verstorbenen, dem Ehren erwiesen wurden „nicht wie einem Menschen, sondern als einem Heros“.
§ 15. Die Gerusie.Wie in anderen griechischen Staaten stand dem Königtum in Sparta ein Ausschuß der angesehensten Familienhäupter, der Rat der Alten, „Gerusia“ genannt, mitberatend und mitbeschließend zur Seite. Nun ist in allen griechischen Staaten wie in Rom zu beobachten, daß die Machtbefugnis des alten Heerkönigtums langsam, aber unaufhaltsam dahinschwand, während diejenige des Rates erstarkte; die Leitung des Staates geht vom Königtum fast unmerklich in den Gemeinbesitz der Geschlechtshäupter über: an die Zeit der Monarchie reiht sich ohne erkennbare Grenzlinie dieAristokratie. Mögen nun auch persönliche Unfähigkeit einzelner Könige, Thronstreitigkeiten, fortwährender Zwist der beiden Königshäuser, Mißerfolge im Felde die Minderung der monarchischen Gewalt verschuldet haben:[pg 35]jene immer wiederkehrende Erscheinung muß ebenso einen tieferen Grund gehabt haben, wie bei den Deutschen nach der Völkerwanderung der Übergang vom alten Heerkönigtum zurFeudalherrschaftdes Adels, der Herren von Grund und Boden. Das alte Heerkönigtum hatte auf der breiten Grundlage des Heerbannes der Kampf- und Wanderzeit geruht, innerhalb dessen alle an Besitz und Recht sich gleichstanden. Nachdem die Eroberer seßhaft geworden, löste sich im Lauf der Menschenalter die alte Gleichheit der Lagergemeinschaft: besaßen die meisten nur das zum Unterhalt Nötige, so häufte sich dagegen in den Händen einzelner Familien ein umfangreicher Besitz an, auf Grund dessen ihre Häupter höheren politischen Einfluß beanspruchten und gewannen.DieGerusiezu Sparta bestand aus 28 über 60 Jahre alten (also nicht mehr felddienstpflichtigen), aus den angesehensten Geschlechtern auf Lebenszeit gewählten Mitgliedern. Die Wahl erfolgte durch Akklamation (βοῇ), indem die Kandidaten in erloster Reihenfolge durch die Volksversammlung gingen und derjenige für gewählt galt, der nach der Entscheidung von Männern, welche in einem in der Nähe befindlichen Gebäude eingeschlossen waren, mit dem lautesten Zuruf begrüßt wurde. Der Rat hatte alle Anträge, die an die Volksversammlung kommen sollten, vorzuberaten; die Entscheidung stand, wenigstens ursprünglich, der letzteren zu. Allein nach einem dem König Theopomp (754) zugeschriebenen Gesetze konnten Rat und Könige einen „schiefen“ Beschluß der Gemeinde als ungültig behandeln. Der Rat übte ferner die Gerichtsbarkeit in Mord- und Hochverratsprozessen. Die bedeutende Stellung, welche er in der Lykurgischen Verfassung einnahm, vermochte er später nicht mehr zu behaupten, als die Ephoren allmählich die gesamte Oberleitung des Staates an sich zogen.
Wie in anderen griechischen Staaten stand dem Königtum in Sparta ein Ausschuß der angesehensten Familienhäupter, der Rat der Alten, „Gerusia“ genannt, mitberatend und mitbeschließend zur Seite. Nun ist in allen griechischen Staaten wie in Rom zu beobachten, daß die Machtbefugnis des alten Heerkönigtums langsam, aber unaufhaltsam dahinschwand, während diejenige des Rates erstarkte; die Leitung des Staates geht vom Königtum fast unmerklich in den Gemeinbesitz der Geschlechtshäupter über: an die Zeit der Monarchie reiht sich ohne erkennbare Grenzlinie dieAristokratie. Mögen nun auch persönliche Unfähigkeit einzelner Könige, Thronstreitigkeiten, fortwährender Zwist der beiden Königshäuser, Mißerfolge im Felde die Minderung der monarchischen Gewalt verschuldet haben:[pg 35]jene immer wiederkehrende Erscheinung muß ebenso einen tieferen Grund gehabt haben, wie bei den Deutschen nach der Völkerwanderung der Übergang vom alten Heerkönigtum zurFeudalherrschaftdes Adels, der Herren von Grund und Boden. Das alte Heerkönigtum hatte auf der breiten Grundlage des Heerbannes der Kampf- und Wanderzeit geruht, innerhalb dessen alle an Besitz und Recht sich gleichstanden. Nachdem die Eroberer seßhaft geworden, löste sich im Lauf der Menschenalter die alte Gleichheit der Lagergemeinschaft: besaßen die meisten nur das zum Unterhalt Nötige, so häufte sich dagegen in den Händen einzelner Familien ein umfangreicher Besitz an, auf Grund dessen ihre Häupter höheren politischen Einfluß beanspruchten und gewannen.
DieGerusiezu Sparta bestand aus 28 über 60 Jahre alten (also nicht mehr felddienstpflichtigen), aus den angesehensten Geschlechtern auf Lebenszeit gewählten Mitgliedern. Die Wahl erfolgte durch Akklamation (βοῇ), indem die Kandidaten in erloster Reihenfolge durch die Volksversammlung gingen und derjenige für gewählt galt, der nach der Entscheidung von Männern, welche in einem in der Nähe befindlichen Gebäude eingeschlossen waren, mit dem lautesten Zuruf begrüßt wurde. Der Rat hatte alle Anträge, die an die Volksversammlung kommen sollten, vorzuberaten; die Entscheidung stand, wenigstens ursprünglich, der letzteren zu. Allein nach einem dem König Theopomp (754) zugeschriebenen Gesetze konnten Rat und Könige einen „schiefen“ Beschluß der Gemeinde als ungültig behandeln. Der Rat übte ferner die Gerichtsbarkeit in Mord- und Hochverratsprozessen. Die bedeutende Stellung, welche er in der Lykurgischen Verfassung einnahm, vermochte er später nicht mehr zu behaupten, als die Ephoren allmählich die gesamte Oberleitung des Staates an sich zogen.
[pg 36]§ 16. Die Ephoren.Die lebenskräftigste Gewalt im spartanischen Gemeindeleben war die Behörde der 5Ephoren, welche jährlich vom Volke aus sämtlichen vollberechtigten Spartiaten gewählt wurden. Der erste derselben, welcher den ständigen Vorsitz im Kollegium führte, wareponym, d. h. nach ihm wurde das Jahr benannt. Innerhalb des Kollegiums entschied die Mehrheit, der sich die Minderheit unbedingt zu fügen hatte. Ob das Ephorat schon in der Lykurgischen Verfassung existierte oder erst von dem König Theopomp (754) eingesetzt wurde, steht ebensowenig fest wie derursprüngliche Umfang der Befugnisse: ob nämlich die Ephoren ursprünglich als Gehilfen und Stellvertreter der Könige und von diesen ernannt mit der Zivilgerichtsbarkeit und Polizeiaufsicht in den 5 Bezirken Spartas betraut waren, oder ob sie vielleicht schon von Haus aus als Vertreter der Interessen der spartanischen Adelsgemeinde gegenüber dem Königtum eingesetzt wurden. Immerhin weist ihr Name (ἔφορος= Aufseher) darauf hin, daß sie von Anfang an ein gewisses Aufsichtsrecht besaßen, das sich schließlich zurOberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltungund Leitung aller inneren und äußeren Angelegenheiten entwickelte. Diese Erweiterung ihrer Machtbefugnis ward begünstigt durch den fortwährenden Hader der beiden Königshäuser, welcher die Wirksamkeit des ohnedies durch wiederholte Verurteilungen einzelner Könige in seinem Ansehen gesunkenen Königtums vollends lahmlegte, und sie ist um so begreiflicher, als in dem Ephorate die beiden treibenden Kräfte des spartanischen Gemeindelebens – dasMißtrauendes Adels gegen das Königtum und der Argwohn der dorischen gegen die unterworfene achäische Bevölkerung verfassungsmäßigen Ausdruck gefunden hatten.[pg 37]Monatlich tauschten Könige und Ephoren einenEidaus, wobei die ersteren schwuren, daß sie nach den Gesetzen regieren wollten, wogegen die Ephoren im Namen des Volkes versprachen, in diesem Falle die königliche Gewalt ungeschmälert zu erhalten. Die Ephoren konnten nicht nur die Beamten, die alle nach Ablauf ihres Amtsjahres ihnen rechenschaftspflichtig waren, sondern selbst Könige vor sich laden, verhaften und von der Gerusie aburteilen lassen. Sie beriefen und leiteten die Gerusie und die Volksversammlung und sorgten für die Ausführung der Beschlüsse derselben. Aus letzterem Grunde treten sie besonders bei derLeitung der auswärtigen Politikhervor. Sie verhandeln mit den Gesandten fremder Staaten, ordnen die Mobilmachung an (φρουρὰν φαίνειν) und bestimmen, wie viele Jahrgänge auszumarschieren haben. Mit den Feldherren bleiben sie auch während des Kriegs in direktem Verkehr, berufen sie unter Umständen ab und erteilen ihnen durch geheime Depeschen,Skytalai, Verhaltungsmaßregeln. (Die Skytale war ein schmaler Riemen, der um einen Stab gewickelt, in fortlaufenden Zeilen beschrieben, dann wieder abgewickelt und dem Betreffenden zugeschickt wurde; um das Geschriebene lesen zu können, mußte man den Streifen wieder um einen genau entsprechenden Stab wickeln.)Die Ephoren hatten ferner den größten Teil derZivilgerichtsbarkeit, wobei sie als Einzelrichter fungierten, leiteten dieFinanzverwaltungund beaufsichtigten den Staatsschatz.Aber nicht nur die Tätigkeit der Beamten und Könige, sondern auch dasVerhalten der Bürger, die Jugenderziehung wie das Privatleben der Erwachsenen, selbst der Könige, überwachten die Ephoren bis ins kleinste nach der Richtung, daß überall der staatliche „Kosmos“, die strenge Zucht und Sitte und die öffentliche Ordnung, gewahrt bleibe.[pg 38]So forderten sie seit alter Zeit bei ihrem Amtsantritt die Bürger feierlich auf, den Schnurrbart zu scheren und den Gesetzen zu gehorchen. Fremde, von denen man einen nachteiligen Einfluß auf die Bürger befürchtete, wurden ohne weiteres von ihnen ausgewiesen (ξενηλασία). Die Ephoren bildeten so einoberstes Sittengericht, das durch sein fortwährendes, unmittelbares Eingreifen einen unvergleichlich größeren Einfluß ausübte als die römische Zensur.Eine besonders wichtige Aufgabe bildete endlich die beständigeÜberwachungund Niederhaltungder Periöken und Heloten; erstere konnten sie jederzeit ohne Richterspruch töten lassen, gegen die letzteren entfalteten sie durch die Krypteia (s.§ 12) eine wahre Schreckensherrschaft.So war das Amt der Ephoren dieExekutive der spartanischen Aristokratie; seit dem 5. Jahrhundert lag die Regierung tatsächlich in der Hand dieser Behörde, der die Gerusie als Staatsrat zur Seite stand. Ihre selbstherrliche Gewalt war nur insofern eingeschränkt, als sie ein Kollegium von Fünf bildeten, nur auf Jahresfrist gewählt waren und von ihren Amtsnachfolgern zur Rechenschaft gezogen werden konnten.
Die lebenskräftigste Gewalt im spartanischen Gemeindeleben war die Behörde der 5Ephoren, welche jährlich vom Volke aus sämtlichen vollberechtigten Spartiaten gewählt wurden. Der erste derselben, welcher den ständigen Vorsitz im Kollegium führte, wareponym, d. h. nach ihm wurde das Jahr benannt. Innerhalb des Kollegiums entschied die Mehrheit, der sich die Minderheit unbedingt zu fügen hatte. Ob das Ephorat schon in der Lykurgischen Verfassung existierte oder erst von dem König Theopomp (754) eingesetzt wurde, steht ebensowenig fest wie derursprüngliche Umfang der Befugnisse: ob nämlich die Ephoren ursprünglich als Gehilfen und Stellvertreter der Könige und von diesen ernannt mit der Zivilgerichtsbarkeit und Polizeiaufsicht in den 5 Bezirken Spartas betraut waren, oder ob sie vielleicht schon von Haus aus als Vertreter der Interessen der spartanischen Adelsgemeinde gegenüber dem Königtum eingesetzt wurden. Immerhin weist ihr Name (ἔφορος= Aufseher) darauf hin, daß sie von Anfang an ein gewisses Aufsichtsrecht besaßen, das sich schließlich zurOberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltungund Leitung aller inneren und äußeren Angelegenheiten entwickelte. Diese Erweiterung ihrer Machtbefugnis ward begünstigt durch den fortwährenden Hader der beiden Königshäuser, welcher die Wirksamkeit des ohnedies durch wiederholte Verurteilungen einzelner Könige in seinem Ansehen gesunkenen Königtums vollends lahmlegte, und sie ist um so begreiflicher, als in dem Ephorate die beiden treibenden Kräfte des spartanischen Gemeindelebens – dasMißtrauendes Adels gegen das Königtum und der Argwohn der dorischen gegen die unterworfene achäische Bevölkerung verfassungsmäßigen Ausdruck gefunden hatten.
Monatlich tauschten Könige und Ephoren einenEidaus, wobei die ersteren schwuren, daß sie nach den Gesetzen regieren wollten, wogegen die Ephoren im Namen des Volkes versprachen, in diesem Falle die königliche Gewalt ungeschmälert zu erhalten. Die Ephoren konnten nicht nur die Beamten, die alle nach Ablauf ihres Amtsjahres ihnen rechenschaftspflichtig waren, sondern selbst Könige vor sich laden, verhaften und von der Gerusie aburteilen lassen. Sie beriefen und leiteten die Gerusie und die Volksversammlung und sorgten für die Ausführung der Beschlüsse derselben. Aus letzterem Grunde treten sie besonders bei derLeitung der auswärtigen Politikhervor. Sie verhandeln mit den Gesandten fremder Staaten, ordnen die Mobilmachung an (φρουρὰν φαίνειν) und bestimmen, wie viele Jahrgänge auszumarschieren haben. Mit den Feldherren bleiben sie auch während des Kriegs in direktem Verkehr, berufen sie unter Umständen ab und erteilen ihnen durch geheime Depeschen,Skytalai, Verhaltungsmaßregeln. (Die Skytale war ein schmaler Riemen, der um einen Stab gewickelt, in fortlaufenden Zeilen beschrieben, dann wieder abgewickelt und dem Betreffenden zugeschickt wurde; um das Geschriebene lesen zu können, mußte man den Streifen wieder um einen genau entsprechenden Stab wickeln.)
Die Ephoren hatten ferner den größten Teil derZivilgerichtsbarkeit, wobei sie als Einzelrichter fungierten, leiteten dieFinanzverwaltungund beaufsichtigten den Staatsschatz.
Aber nicht nur die Tätigkeit der Beamten und Könige, sondern auch dasVerhalten der Bürger, die Jugenderziehung wie das Privatleben der Erwachsenen, selbst der Könige, überwachten die Ephoren bis ins kleinste nach der Richtung, daß überall der staatliche „Kosmos“, die strenge Zucht und Sitte und die öffentliche Ordnung, gewahrt bleibe.[pg 38]So forderten sie seit alter Zeit bei ihrem Amtsantritt die Bürger feierlich auf, den Schnurrbart zu scheren und den Gesetzen zu gehorchen. Fremde, von denen man einen nachteiligen Einfluß auf die Bürger befürchtete, wurden ohne weiteres von ihnen ausgewiesen (ξενηλασία). Die Ephoren bildeten so einoberstes Sittengericht, das durch sein fortwährendes, unmittelbares Eingreifen einen unvergleichlich größeren Einfluß ausübte als die römische Zensur.
Eine besonders wichtige Aufgabe bildete endlich die beständigeÜberwachungund Niederhaltungder Periöken und Heloten; erstere konnten sie jederzeit ohne Richterspruch töten lassen, gegen die letzteren entfalteten sie durch die Krypteia (s.§ 12) eine wahre Schreckensherrschaft.
So war das Amt der Ephoren dieExekutive der spartanischen Aristokratie; seit dem 5. Jahrhundert lag die Regierung tatsächlich in der Hand dieser Behörde, der die Gerusie als Staatsrat zur Seite stand. Ihre selbstherrliche Gewalt war nur insofern eingeschränkt, als sie ein Kollegium von Fünf bildeten, nur auf Jahresfrist gewählt waren und von ihren Amtsnachfolgern zur Rechenschaft gezogen werden konnten.
§ 17. Die Volksversammlung.Zur Teilnahme an den monatlich stattfindenden, ursprünglich von den Königen, in historischer Zeit von den Ephoren geleiteten Volksversammlung (ἀπέλλα) waren alle über 30 Jahre alten Vollbürger berechtigt. Hier entschied das Volk über die vorher von der Gerusia beratenen Anträge, über Krieg und Frieden und die sonstigen Fragen der äußeren Politik, auch über etwaige Thronstreitigkeiten der Könige und vollzog die Wahlen der Geronten, Ephorenundsonstigen Beamten. Die Abstimmung erfolgte dabei feldmäßig durch Zuruf (κρίνουσι βοῇ καὶ οὐ ψήφῳThu[pg 39]kyd. I, 87), in zweifelhaften Fällen durch Auseinandertreten nach verschiedenen Seiten. Das Recht, in der Versammlung zu sprechen, hatten wohl nur die Könige, Geronten und Ephoren. Ihre ursprüngliche Bedeutung verlor die Volksversammlung durch die dem König Theopomp zugeschriebene Gesetzesbestimmung, der zufolge die Beschlüsse des Volkes für die Regierung nicht mehr bindend sein sollten (vgl.§ 15).
Zur Teilnahme an den monatlich stattfindenden, ursprünglich von den Königen, in historischer Zeit von den Ephoren geleiteten Volksversammlung (ἀπέλλα) waren alle über 30 Jahre alten Vollbürger berechtigt. Hier entschied das Volk über die vorher von der Gerusia beratenen Anträge, über Krieg und Frieden und die sonstigen Fragen der äußeren Politik, auch über etwaige Thronstreitigkeiten der Könige und vollzog die Wahlen der Geronten, Ephorenundsonstigen Beamten. Die Abstimmung erfolgte dabei feldmäßig durch Zuruf (κρίνουσι βοῇ καὶ οὐ ψήφῳThu[pg 39]kyd. I, 87), in zweifelhaften Fällen durch Auseinandertreten nach verschiedenen Seiten. Das Recht, in der Versammlung zu sprechen, hatten wohl nur die Könige, Geronten und Ephoren. Ihre ursprüngliche Bedeutung verlor die Volksversammlung durch die dem König Theopomp zugeschriebene Gesetzesbestimmung, der zufolge die Beschlüsse des Volkes für die Regierung nicht mehr bindend sein sollten (vgl.§ 15).
§ 18. Die spartanische Zucht (ἀγωγή).Aus einem Kriegslager war Sparta entstanden (§ 11); nach langwierigen Kämpfen hatten die Einwanderer die alte Bevölkerung unterworfen und geknechtet. Nun galt es, diese Herrschaft zu behaupten. Offenkundig bewahrheitete sich der Satz, daß jede Herrschaft mit denselben Mitteln behauptet werden müsse, durch welche sie begründet wurde. Für die Spartaner galt es, ihren an Zahl weit überlegenen, stets zum Aufstand bereiten Untertanen gegenüber unausgesetzt auf der Hut und in Kriegsbereitschaft zu sein.So zielte die ganze Gemeindeordnung, welche schon Isokrates mit der eines Kriegslagers verglichen hat,auf die Ausbildung der Kriegsfertigkeit ab. Dabei kam der allgemein hellenische Grundsatz, daß jeder nicht für sich, sondern für sein Vaterland geboren sei, in extremer Weise zur Anwendung.Gleich nach der Geburt wurden schwächliche und mißgebildete Kinder nach der Entscheidung der Phylenältesten im Taygetos ausgesetzt. Die kräftigen Knaben erhielten vom 7. Jahre an eine staatliche Erziehung unter der Oberleitung eines Paidonomos; sie wurden inScharen(βοῦαιoderἀγέλαι) und deren Unterabteilungen,Rotten(ῖλαι), eingereiht; an der Spitze dieser Abteilungen standen die tüchtigsten der Iranes (ἴρανες), der jungen Männer von[pg 40]20–30 Jahren. In der Regel bestand zwischen je einem von diesen und einem Knaben ein besonderer Freundschaftsbund zum Zweck der Ausbildung des letzteren. Gymnastische Übungen und Entbehrungen aller Art sollten den Körper abhärten. Proben ihrer Standhaftigkeit legten die Knaben alljährlich am Altar der Artemis Orthia ab, wo sie sich geißeln ließen und derjenige den Sieg gewann, welcher ohne Schmerzäußerung dieGeißelung(διαμαστίγωσις) am längsten aushielt. Auch die Eigenschaften der List undVerschlagenheitsuchte man bei den Knaben zu entwickeln. DieMädchenwurden ebenfalls gymnastisch ausgebildet und die Stellung derFrauwar eine viel freiere als im übrigen Griechenland, besonders bei den Ioniern. Diegeistige Ausbildung, welche gegen die körperliche sehr zurücktrat, beschränkte sich auf die Gewöhnung an kurze, treffende („lakonische“) Reden, auf die Pflege der Musik, die Einübung lyrischer Chorgesänge, Marsch- und Schlachtenlieder und die Homerischen Epen.Vom 20. Lebensjahre an hatten die Jünglinge, wenn sie durch einstimmige Wahl in eine der aus etwa 15 Personen bestehenden Zeltgenossenschaften (σύσκηνοι) aufgenommen wurden, an den gemeinsamenMännermahlen(ἀνδρεῖα, späterφιδίτια, von den übrigen Griechenσυσσίτιαgenannt) teilzunehmen, wobei das Hauptgericht in Blut gekochtes und mit Essig und Salz gewürztes Schweinefleisch, die berühmte schwarze Blutsuppe (βαφάoderαἱματία, auchὁ μέλας ζωμός) war. Hierzu hatte jeder Teilnehmer einen bestimmten monatlichen Beitrag an Gerstenmehl, Wein, Käse, Feigen und Geld zu entrichten. Unablässige Schulung durchgymnastische und militärische Übungenbildete das Lebensziel auch der Erwachsenen. In der Tat gewann so Sparta ein Heer, das durch kriegsmäßige Geschlossenheit, strengste Subordination und klare Ordnung im Kommando[pg 41]einzig in Griechenland dastand. „Alle andern“, sagt Xenophon, dem hierin ein Urteil zustand, „sind Dilettanten, die Spartaner Künstler im Kriegführen.“
Aus einem Kriegslager war Sparta entstanden (§ 11); nach langwierigen Kämpfen hatten die Einwanderer die alte Bevölkerung unterworfen und geknechtet. Nun galt es, diese Herrschaft zu behaupten. Offenkundig bewahrheitete sich der Satz, daß jede Herrschaft mit denselben Mitteln behauptet werden müsse, durch welche sie begründet wurde. Für die Spartaner galt es, ihren an Zahl weit überlegenen, stets zum Aufstand bereiten Untertanen gegenüber unausgesetzt auf der Hut und in Kriegsbereitschaft zu sein.So zielte die ganze Gemeindeordnung, welche schon Isokrates mit der eines Kriegslagers verglichen hat,auf die Ausbildung der Kriegsfertigkeit ab. Dabei kam der allgemein hellenische Grundsatz, daß jeder nicht für sich, sondern für sein Vaterland geboren sei, in extremer Weise zur Anwendung.
Gleich nach der Geburt wurden schwächliche und mißgebildete Kinder nach der Entscheidung der Phylenältesten im Taygetos ausgesetzt. Die kräftigen Knaben erhielten vom 7. Jahre an eine staatliche Erziehung unter der Oberleitung eines Paidonomos; sie wurden inScharen(βοῦαιoderἀγέλαι) und deren Unterabteilungen,Rotten(ῖλαι), eingereiht; an der Spitze dieser Abteilungen standen die tüchtigsten der Iranes (ἴρανες), der jungen Männer von[pg 40]20–30 Jahren. In der Regel bestand zwischen je einem von diesen und einem Knaben ein besonderer Freundschaftsbund zum Zweck der Ausbildung des letzteren. Gymnastische Übungen und Entbehrungen aller Art sollten den Körper abhärten. Proben ihrer Standhaftigkeit legten die Knaben alljährlich am Altar der Artemis Orthia ab, wo sie sich geißeln ließen und derjenige den Sieg gewann, welcher ohne Schmerzäußerung dieGeißelung(διαμαστίγωσις) am längsten aushielt. Auch die Eigenschaften der List undVerschlagenheitsuchte man bei den Knaben zu entwickeln. DieMädchenwurden ebenfalls gymnastisch ausgebildet und die Stellung derFrauwar eine viel freiere als im übrigen Griechenland, besonders bei den Ioniern. Diegeistige Ausbildung, welche gegen die körperliche sehr zurücktrat, beschränkte sich auf die Gewöhnung an kurze, treffende („lakonische“) Reden, auf die Pflege der Musik, die Einübung lyrischer Chorgesänge, Marsch- und Schlachtenlieder und die Homerischen Epen.
Vom 20. Lebensjahre an hatten die Jünglinge, wenn sie durch einstimmige Wahl in eine der aus etwa 15 Personen bestehenden Zeltgenossenschaften (σύσκηνοι) aufgenommen wurden, an den gemeinsamenMännermahlen(ἀνδρεῖα, späterφιδίτια, von den übrigen Griechenσυσσίτιαgenannt) teilzunehmen, wobei das Hauptgericht in Blut gekochtes und mit Essig und Salz gewürztes Schweinefleisch, die berühmte schwarze Blutsuppe (βαφάoderαἱματία, auchὁ μέλας ζωμός) war. Hierzu hatte jeder Teilnehmer einen bestimmten monatlichen Beitrag an Gerstenmehl, Wein, Käse, Feigen und Geld zu entrichten. Unablässige Schulung durchgymnastische und militärische Übungenbildete das Lebensziel auch der Erwachsenen. In der Tat gewann so Sparta ein Heer, das durch kriegsmäßige Geschlossenheit, strengste Subordination und klare Ordnung im Kommando[pg 41]einzig in Griechenland dastand. „Alle andern“, sagt Xenophon, dem hierin ein Urteil zustand, „sind Dilettanten, die Spartaner Künstler im Kriegführen.“
§ 19. Heerwesen und Kriegführung.DieDienstpflichtdauerte vom 20. bis 60. Lebensjahre. Die eigentlichen Kerntruppen bildeten die 10 bezw. 15 jüngsten Jahrgänge (τὰ δέκα, πεντεκαίδεκα ἔτη ἀφ’ ἥβης). Über dietaktische Gliederungdes spartanischen Heeres, die wahrscheinlich wiederholt geändert wurde, sind wir nur unvollkommen unterrichtet. Gegen Ende des Peloponnesischen Kriegs bestand das Heer aus 6 Moren, die wahrscheinlich in folgender Weise gegliedert waren:1 Mora=2 Lochen=8 Pent.=16 Enom.= ca.600 M.1 Lochos=4 Pent.=8 Enom.= ca.300 M.1 Pent.=2 Enom.= ca.72 M.1 Enom.= ca.36 M.Die Zahlen geben die ungefähre Normalstärke; sie schwankten je nach der Zahl der aufgebotenen Jahrgänge. Die Mora befehligte der Polemarch, den Lochos der Lochagos, die Pentekostys der Pentekoster, die Enomotie der Enomotarches.DieBewaffnungder spartanischen Hopliten bestand in einem roten Waffenrocke (φοινικίς), dem Panzer, Helm, den Beinschienen, dem großen, den ganzen Mann deckenden Schilde, den man sich erst unmittelbar vor der Schlacht vom Schildknappen (ὑπασπιστής) reichen ließ; auf demselben war als Abzeichen der Lakedaimonier einΛangebracht; als Angriffswaffen dienten die lange Stoßlanze und das kurze, einschneidige Schwert.DieElementartaktikder Hopliten war nach Xenophon in ihren Grundzügen folgende: DieGefechtsstellung(ἐπὶ φάλαγγος) hat infolge des Bestrebens, den Lanzenstoß möglichst kräftig und nachdrücklich zu gestalten, die verhält[pg 42]nismäßig große Normaltiefe von 8 Mann. Im 1. Gliede (ζυγόν) stehen die Vordermänner (πρωτοστάται), die gewandtesten und geübtesten Leute; jeder Vordermann steht an der Spitze seiner Rotte (στίχος, späterλόχος), das letzte Glied bilden die Rottenschließer (οὐραγοί). Die gewöhnlichstentaktischen Bewegungenwaren dieWendungen(κλίσεις) rechtsum (ἐπὶ δόρυ), linksum (ἐπ’ ἀσπίδα), kehrt (μεταβολή);Schwenkungen(ἐπιστροφαί); Herstellung der gewöhnlich rechts abmarschierten (der rechte Flügel marschiert an der Spitze)Marschkolonne(επὶ κέρως). Auf den Reisemärschen scheint man meist „zu zweien“ (ἐπὶ δύο) marschiert zu sein, wodurch die Kolonne sehr ausgedehnt wurde. Durch (Links-)Aufmarsch(ἐπ’ ἀσπίδα παράγειν) wird die Gefechtsordnung wiederhergestellt.Verdoppelung(διπλοῦν) der Aufstellungnach der Tiefe(κατὰ βάθος) verringert die Frontbreite auf die Hälfte und bewirkt die doppelte Tiefe; das Gegenteil wird durch die Verdoppelungnach der Länge(κατὰ μῆκος) erreicht. Bei unerwartetem Erscheinen des Feindes im Rücken wurde nicht einfach Kehrt gemacht, sondern um die im 1. Gliede stehenden besten Leute auch wieder in das 1. Glied der neuen Front zu bringen, derKontermarsch(ἐξελιγμός) nach Rotten ausgeführt. Im hohlenViereck(πλαισίον), den Troß in der Mitte, die Hopliten außen, marschierte man, wenn der Feind den Marsch unablässig bedrohte, daher besonders häufig auf dem Rückzuge.DieLeichtbewaffneten, welche selten erwähnt werden, bildeten keine ständige Abteilung des spartanischen Heeres.Söldnerwurden erst seit Beginn des Peloponnesischen Kriegs in dasselbe aufgenommen.EineReitereihatte Sparta in älterer Zeit nicht; die 300 sog. „Ritter“ (ἱππεῖς), die königliche Leibwache, eine Eliteschar von Spartiaten, kämpften im Kriege zu Fuß; erst[pg 43]424 wurde eine Reiterei eingerichtet, die in der Folgezeit aus 6 Moren bestand, jede etwa 100 Pferde stark, unter einem Hipparmostes und in 2 Schwadronen (οὐλαμοί) gegliedert. Da man grundsätzlich die körperlich Untüchtigsten auf die von den Reichen unterhaltenen Pferde setzte, so blieben die Leistungen der spartanischen Reiterei immer ganz klägliche.DieFlotte, fast ganz von den Bundesgenossen gestellt, stand unter dem Befehl desNauarchos, dessen Amtsdauer einjährig war; derselbe Mann durfte nicht zum zweiten Male dies Amt bekleiden. Sein Stellvertreter hießEpistoleus. Der (einzige) Kriegshafen Spartas warGytheion.Ist dasKriegsaufgebotvon den Ephoren erlassen (s.§ 16), so bringt der König vor dem Auszuge dem Zeus Agetor ein Opfer dar, ein zweites dem Zeus und der Athene bei Überschreitung der Grenze (ὑπερβατήρια).Proviantwird in der Regel nur auf 3 Tage mitgenommen; die Entfernung bis zum Feinde war ja meist gering; konnten doch 2000 Mann in Eilmärschen am 3. Tage von Sparta nach Athen kommen. DasLager, das man im Felde schlug, war kreisförmig. Für dieSchlachtsuchte man sich in der Regel eine Ebene aus; in ganz geringem Abstand voneinander marschieren die beiden Heere auf. Im langsamen Gleichtritt unter Flötenklang und Absingung eines Marschlieds (ἐμβατήριον) rückt alsdann die ganze festgeschlossene Phalanx der spartanischen Hopliten gegen den Feind vor. Den Mut der Kämpfer entflammt ein Tyrtaios in begeistertenSchlachtgesängen:Auf in den Kampf, ihr Enkel des unbezwungnen Herakles,Streitet getrost! Noch nie wandt’ euch den Rücken der GottSchreite denn jeder beherzt vorwärts, in den Boden die FüßeFest eindrückend, die Zähn’ über die Lippen geklemmt,[pg 44]Brust und Schulter zumal und hinabwärts Hüften und SchenkelHinter des mächtigen Schilds eherner Wölbung gedeckt.Fest in der Hand dann schwing’ ein jeder den wuchtigen SchlachtspeerUnd Furcht weckend vom Haupt flatt’re der Busch ihm herab.Fuß an Fuß mit dem Gegner und Schild andrängend dem Schilde,Daß sich der Helm mit dem Helm streift und der Busch mit dem Busch.Brust an Brust dann such’ er im Kampf ihn niederzustrecken,Sei’s mit des Schwerthiebs Kraft oder dem ragenden Speer.Bei dem langsamen Vorrücken der Spartaner blieben ihre Abteilungen geschlossen, während die andern Griechen, die im Laufe mit Kriegsgeschrei (ἀλαλά, ἐλελεῦ) vorstürmten, oft schon in Unordnung an den Feind kamen. Um nicht dem Feinde die unbeschildete rechte Seite darzubieten, und um der Gefahr der Überflügelung dieser schwachen Flanke zu begegnen,zog sichbeim Anmarsch in der Regelder rechte Flügelbeider Heerehalbrechts; folgte das übrige Heer dieser Bewegung, so überragten schließlich die beiden rechten Flügel die gegenüberstehenden linken, so daß man nicht mehr in der Front, sondern in der Flanke angriff. Häufig zerriß aber bei dieser Halbrechtsbewegung die Schlachtlinie in zwei Teile. Die beiden rechten Flügel, welche regelmäßig von den Kerntruppen gebildet waren, warfen gewöhnlich die gegenüberstehenden linken, kehrten dann von der Verfolgung zurück, um, noch mehr oder weniger geschlossen – den Spartanern war deshalb eine weitere Verfolgung untersagt –, sich gegeneinander zu wenden und die Entscheidung der Schlacht herbeizuführen. Dieser fast regelmäßige Verlauf der Hoplitenschlacht erfuhr eine Änderung erst durch die „schiefe Schlachtordnung“ des Epameinondas, welcher seine ganze Kraft auf den in beträchtlicher Tiefe (bei Leuktra 50 Mann tief) aufgestelltenlinkenFlügel verlegte, um mit diesem nicht nur dem Stoß des Feindes standzuhalten, sondern selbst offensiv vorzugehen.[pg 45]Eine weitereVerfolgungdes geschlagenen Feindes fand nicht statt, weshalb auch fast nie eine Schlacht zur Vernichtung des Gegners führte. Man faßte die Schlacht mehr als einen „Wettkampf“ auf; wer um Herausgabe der Toten nachsuchte, gab damit seine Niederlage zu. Der Sieger errichtete an der Stelle, wo der Feind sich zur Flucht gewendet hatte (τρέπεσθαι, τροπή), ein Siegeszeichen,Tropaion, das in einer an einem Baumstumpf aufgehängten vollständigen Waffenrüstung bestand.
DieDienstpflichtdauerte vom 20. bis 60. Lebensjahre. Die eigentlichen Kerntruppen bildeten die 10 bezw. 15 jüngsten Jahrgänge (τὰ δέκα, πεντεκαίδεκα ἔτη ἀφ’ ἥβης). Über dietaktische Gliederungdes spartanischen Heeres, die wahrscheinlich wiederholt geändert wurde, sind wir nur unvollkommen unterrichtet. Gegen Ende des Peloponnesischen Kriegs bestand das Heer aus 6 Moren, die wahrscheinlich in folgender Weise gegliedert waren:
Die Zahlen geben die ungefähre Normalstärke; sie schwankten je nach der Zahl der aufgebotenen Jahrgänge. Die Mora befehligte der Polemarch, den Lochos der Lochagos, die Pentekostys der Pentekoster, die Enomotie der Enomotarches.
DieBewaffnungder spartanischen Hopliten bestand in einem roten Waffenrocke (φοινικίς), dem Panzer, Helm, den Beinschienen, dem großen, den ganzen Mann deckenden Schilde, den man sich erst unmittelbar vor der Schlacht vom Schildknappen (ὑπασπιστής) reichen ließ; auf demselben war als Abzeichen der Lakedaimonier einΛangebracht; als Angriffswaffen dienten die lange Stoßlanze und das kurze, einschneidige Schwert.
DieElementartaktikder Hopliten war nach Xenophon in ihren Grundzügen folgende: DieGefechtsstellung(ἐπὶ φάλαγγος) hat infolge des Bestrebens, den Lanzenstoß möglichst kräftig und nachdrücklich zu gestalten, die verhält[pg 42]nismäßig große Normaltiefe von 8 Mann. Im 1. Gliede (ζυγόν) stehen die Vordermänner (πρωτοστάται), die gewandtesten und geübtesten Leute; jeder Vordermann steht an der Spitze seiner Rotte (στίχος, späterλόχος), das letzte Glied bilden die Rottenschließer (οὐραγοί). Die gewöhnlichstentaktischen Bewegungenwaren dieWendungen(κλίσεις) rechtsum (ἐπὶ δόρυ), linksum (ἐπ’ ἀσπίδα), kehrt (μεταβολή);Schwenkungen(ἐπιστροφαί); Herstellung der gewöhnlich rechts abmarschierten (der rechte Flügel marschiert an der Spitze)Marschkolonne(επὶ κέρως). Auf den Reisemärschen scheint man meist „zu zweien“ (ἐπὶ δύο) marschiert zu sein, wodurch die Kolonne sehr ausgedehnt wurde. Durch (Links-)Aufmarsch(ἐπ’ ἀσπίδα παράγειν) wird die Gefechtsordnung wiederhergestellt.Verdoppelung(διπλοῦν) der Aufstellungnach der Tiefe(κατὰ βάθος) verringert die Frontbreite auf die Hälfte und bewirkt die doppelte Tiefe; das Gegenteil wird durch die Verdoppelungnach der Länge(κατὰ μῆκος) erreicht. Bei unerwartetem Erscheinen des Feindes im Rücken wurde nicht einfach Kehrt gemacht, sondern um die im 1. Gliede stehenden besten Leute auch wieder in das 1. Glied der neuen Front zu bringen, derKontermarsch(ἐξελιγμός) nach Rotten ausgeführt. Im hohlenViereck(πλαισίον), den Troß in der Mitte, die Hopliten außen, marschierte man, wenn der Feind den Marsch unablässig bedrohte, daher besonders häufig auf dem Rückzuge.
DieLeichtbewaffneten, welche selten erwähnt werden, bildeten keine ständige Abteilung des spartanischen Heeres.Söldnerwurden erst seit Beginn des Peloponnesischen Kriegs in dasselbe aufgenommen.
EineReitereihatte Sparta in älterer Zeit nicht; die 300 sog. „Ritter“ (ἱππεῖς), die königliche Leibwache, eine Eliteschar von Spartiaten, kämpften im Kriege zu Fuß; erst[pg 43]424 wurde eine Reiterei eingerichtet, die in der Folgezeit aus 6 Moren bestand, jede etwa 100 Pferde stark, unter einem Hipparmostes und in 2 Schwadronen (οὐλαμοί) gegliedert. Da man grundsätzlich die körperlich Untüchtigsten auf die von den Reichen unterhaltenen Pferde setzte, so blieben die Leistungen der spartanischen Reiterei immer ganz klägliche.
DieFlotte, fast ganz von den Bundesgenossen gestellt, stand unter dem Befehl desNauarchos, dessen Amtsdauer einjährig war; derselbe Mann durfte nicht zum zweiten Male dies Amt bekleiden. Sein Stellvertreter hießEpistoleus. Der (einzige) Kriegshafen Spartas warGytheion.
Ist dasKriegsaufgebotvon den Ephoren erlassen (s.§ 16), so bringt der König vor dem Auszuge dem Zeus Agetor ein Opfer dar, ein zweites dem Zeus und der Athene bei Überschreitung der Grenze (ὑπερβατήρια).Proviantwird in der Regel nur auf 3 Tage mitgenommen; die Entfernung bis zum Feinde war ja meist gering; konnten doch 2000 Mann in Eilmärschen am 3. Tage von Sparta nach Athen kommen. DasLager, das man im Felde schlug, war kreisförmig. Für dieSchlachtsuchte man sich in der Regel eine Ebene aus; in ganz geringem Abstand voneinander marschieren die beiden Heere auf. Im langsamen Gleichtritt unter Flötenklang und Absingung eines Marschlieds (ἐμβατήριον) rückt alsdann die ganze festgeschlossene Phalanx der spartanischen Hopliten gegen den Feind vor. Den Mut der Kämpfer entflammt ein Tyrtaios in begeistertenSchlachtgesängen:
Auf in den Kampf, ihr Enkel des unbezwungnen Herakles,Streitet getrost! Noch nie wandt’ euch den Rücken der GottSchreite denn jeder beherzt vorwärts, in den Boden die FüßeFest eindrückend, die Zähn’ über die Lippen geklemmt,[pg 44]Brust und Schulter zumal und hinabwärts Hüften und SchenkelHinter des mächtigen Schilds eherner Wölbung gedeckt.Fest in der Hand dann schwing’ ein jeder den wuchtigen SchlachtspeerUnd Furcht weckend vom Haupt flatt’re der Busch ihm herab.Fuß an Fuß mit dem Gegner und Schild andrängend dem Schilde,Daß sich der Helm mit dem Helm streift und der Busch mit dem Busch.Brust an Brust dann such’ er im Kampf ihn niederzustrecken,Sei’s mit des Schwerthiebs Kraft oder dem ragenden Speer.
Auf in den Kampf, ihr Enkel des unbezwungnen Herakles,
Streitet getrost! Noch nie wandt’ euch den Rücken der Gott
Schreite denn jeder beherzt vorwärts, in den Boden die Füße
Fest eindrückend, die Zähn’ über die Lippen geklemmt,
Brust und Schulter zumal und hinabwärts Hüften und Schenkel
Hinter des mächtigen Schilds eherner Wölbung gedeckt.
Fest in der Hand dann schwing’ ein jeder den wuchtigen Schlachtspeer
Und Furcht weckend vom Haupt flatt’re der Busch ihm herab.
Fuß an Fuß mit dem Gegner und Schild andrängend dem Schilde,
Daß sich der Helm mit dem Helm streift und der Busch mit dem Busch.
Brust an Brust dann such’ er im Kampf ihn niederzustrecken,
Sei’s mit des Schwerthiebs Kraft oder dem ragenden Speer.
Bei dem langsamen Vorrücken der Spartaner blieben ihre Abteilungen geschlossen, während die andern Griechen, die im Laufe mit Kriegsgeschrei (ἀλαλά, ἐλελεῦ) vorstürmten, oft schon in Unordnung an den Feind kamen. Um nicht dem Feinde die unbeschildete rechte Seite darzubieten, und um der Gefahr der Überflügelung dieser schwachen Flanke zu begegnen,zog sichbeim Anmarsch in der Regelder rechte Flügelbeider Heerehalbrechts; folgte das übrige Heer dieser Bewegung, so überragten schließlich die beiden rechten Flügel die gegenüberstehenden linken, so daß man nicht mehr in der Front, sondern in der Flanke angriff. Häufig zerriß aber bei dieser Halbrechtsbewegung die Schlachtlinie in zwei Teile. Die beiden rechten Flügel, welche regelmäßig von den Kerntruppen gebildet waren, warfen gewöhnlich die gegenüberstehenden linken, kehrten dann von der Verfolgung zurück, um, noch mehr oder weniger geschlossen – den Spartanern war deshalb eine weitere Verfolgung untersagt –, sich gegeneinander zu wenden und die Entscheidung der Schlacht herbeizuführen. Dieser fast regelmäßige Verlauf der Hoplitenschlacht erfuhr eine Änderung erst durch die „schiefe Schlachtordnung“ des Epameinondas, welcher seine ganze Kraft auf den in beträchtlicher Tiefe (bei Leuktra 50 Mann tief) aufgestelltenlinkenFlügel verlegte, um mit diesem nicht nur dem Stoß des Feindes standzuhalten, sondern selbst offensiv vorzugehen.
Eine weitereVerfolgungdes geschlagenen Feindes fand nicht statt, weshalb auch fast nie eine Schlacht zur Vernichtung des Gegners führte. Man faßte die Schlacht mehr als einen „Wettkampf“ auf; wer um Herausgabe der Toten nachsuchte, gab damit seine Niederlage zu. Der Sieger errichtete an der Stelle, wo der Feind sich zur Flucht gewendet hatte (τρέπεσθαι, τροπή), ein Siegeszeichen,Tropaion, das in einer an einem Baumstumpf aufgehängten vollständigen Waffenrüstung bestand.