Siebenter AbschnittSittlichkeit

Siebenter AbschnittSittlichkeit

Der hl. Hieronymus († 420) erzählt uns, daß zu seiner Zeit in Gallien nochMenschenfressereiexistierte. In seiner Schrift gegen Jovinian (II, 7) schreibt er nach Harnack: „Was soll ich von anderen Völkerschaften sagen, da ich doch selbst als Jüngling in Gallien die Attikoten, einen britannischen Stamm,Menschenfleisch habe essen sehen. Wenn sie in den Wäldern auf Schweine-, Rindvieh- und Schafherden stoßen, schneiden sie den Kindern und den Weibern die Hinterbacken und Brüste ab und halten diese für einen köstlichen Schmauß.“

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König Chlodwig verleitete den Chloderich, seinen Vater, König Siegbert, zu ermorden. Nach Ausführung dieser Bluttat sollten die Schätze des Ermordeten geteilt werden. Als der Sohn den Kopf in die Schatztruhe steckte, erschlug ihn einer von Chlodwigs Leuten mit der Axt. Zwar beteuerte Chlodwigseine Unschuld am Ende Siegberts, setzte sich aber in den Besitz seiner ganzen Hinterlassenschaft. Als er den Fürsten von Cambrai, Ragnachar, und dessen Bruder Richar gefangen genommen hatte, schlug er den ersteren mit seiner Streitaxt nieder, unter der Motivierung, er habe durch seine Feigheit das königliche Geschlecht entehrt. Dann tötete er auch den Richar, weil er seinem Bruder nicht genügend Beistand geleistet habe. Von diesem König Chlodwig, der bekanntlich das Christentum annahm, schreibt der fromme Bischof Gregor von Tour: „Gott aber warf Tag für Tag seine Feinde vor ihm zu Boden und vermehrte sein Reich, darum daß errechten Herzens vor ihm wandelte und tat, was seinen Augen wohlgefälligwar.“[146]

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Im 9. Jahrhundert wurdendrei deutsche Kaiserinnen, Judith, Gemahlin Ludwigs des Frommen, Richenta, Gemahlin Karls des Dicken, und Ota, Gemahlin Arnulfs desEhebruchsangeklagt. Bekanntlich ging es Kunigunde, Gemahlin Heinrichs II., nicht besser. Bekannt ist auch das lockere Leben der Töchter Karls des Großen; sogar sein Freund und Biograph Einhard berührt im 19. Kapitel diesen Punkt. Karls Tochter Hruotrud hatte vom Grafen Rorich einen illegitimen Sohn Ludwig, seine zweite Tochter Bertha gebar dem Abt Angilbert zwei Söhne außer der Ehe.

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Thietmar von Merseburg, ein Bischof, der zu Beginn des 11. Jahrhunderts sein berühmtes Geschichtswerk verfaßte, lobt eine Matrone ausdrücklich, weil sie nicht sei wie die anderen Frauen. „Denn diese zeigen größtenteils, indem sie einzelne Teile ihres Körpers auf eine unanständige Weise entblößen, allen Liebhabern ganz offen, was an ihnen feil ist, und wandeln, obwohl das ein Greuel vor Gott und eine Schande vor der Welt ist, ohne alle Scham allem Volke zur Schau einher. Es ist schlimm und höchst beklagenswert, daß kein Sünder im Verborgenen bleiben will, sondern daß alle, den Guten zum Ärgernis, den Bösen zum Beispiel, stets öffentlich hervorzutreten trachten[147].“

Gleich im nächsten Kapitel wird von einerNonneMathilde, Tochter des Markgrafen Thiederich erzählt, die einen Slavenheiratet, gebiert dann einem andern einen Sohn, wird aber trotzdemÄbtissinin Magdeburg!

„In unseren Tagen, in denen die Freiheit zu sündigen mehr als je ganz schrankenlos herrscht, treiben außer der Menge der verführten Mädchen selbst noch gar manche verheiratete Frauen, denen geile Lust den verderblichen Kitzel anreizt, Ehebruch und zwar noch zu Lebzeiten ihres Mannes. Und damit nicht zufrieden überliefert manche noch, indem sie ihren Buhlen heimlich dazu antreibt, ihren Ehemann der Hand des Mörders, den sie darauf – ein böses Beispiel für die übrigen – öffentlich zu sich nimmt und mit ihm, wie schändlich! nach vollem Belieben buhlt. Ihr rechtmäßiger Ehegemahl wirdverschmäht und zurückgestoßen und sein Vasall ihm vorgezogen. Weil dergleichen nicht mit schweren Strafen verfolgt wird, so wird es, befürchte ich, von Tag zu Tag von vielen als eine neue Mode mehr gepflegt werden[148].“

So sah es also ums Jahr 1000 bei unsern keuschen Ahnfrauen aus!

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Die in der 2. Hälfte des 10. Jahrhunderts dichtende fromme Nonne Roswitha von Gandersheim hatte die Absicht, die unsittlichen heidnischen Schriften zu verdrängen. Das hindert sie aber nicht, uns in Bordelle zu führen, den Versuch eines Liebhabers, seine tote Geliebte zu mißbrauchen, anzudeuten und in Marterszenen zu schwelgen.

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Im Fragment „de rebus Alsaticis“ heißt es: „Um das Jahr 1200 hatten auch diePriesterziemlich allgemeinBeischläferinnen, weil gewöhnlich die Bauern sie selbst dazu antrieben. Dieselben sagten nämlich: Enthaltsam wird der Priester nicht sein können; es ist darum besser, daß er ein Weib für sich hat, als daß er mit den Weibern aller sich zu schaffen macht.“ Ob die Bauern unrecht hatten?

Daß das Konkubinat nichts Anstößiges war, geht aus den Worten des Caesarius von Heisterbach hervor, der von einem Mönch erzählt, der Pfarrer wurde:„Er nahm, wie das bei vielenSitteist, eineBeischläferinins Haus, mit der er auch Kinder hatte.“ Schon um 1200 hielt man im Bistum Salzburg denjenigen Geistlichen für einenHeiligen, der sich miteinerKonkubine behalf[149]!

Der Bischof Heinrich von Basel (1213–1238) „hinterließ bei seinem Tode zwanzig vaterlose Kinder ihren Müttern“.

Bischof Heinrich von Lüttich, der vom Konzil von Lüttich abgesetzt wurde und am 6. September 1281 seinen Nachfolger ermordete, hatte 61 Kinder.

Schon die Synode von Mainz hatte unter dem Vorsitz des Rhabanus Maurus im Jahre 852 zur Steuerung des sittlichen Verfalls bestimmt, daß jeder Mann vor der EheeineKonkubine haben dürfe[150].

Noch nach der Gegenreformation mit ihrer zweifellos die Sitten hebenden Wirkung war das nichts ungewöhnliches, wie u. a. aus Johann von Wedels ganz beiläufigen Bemerkung hervorgeht: „In den Ehestand hat er sich nicht begeben, weil er denbischöflichenStand geführet und imKonkubinatunehlich sein Leben führenmüssen“[151].

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Vom Kloster Wolverhampton schreibt Petrus Blesensis: „Sie lebten öffentlich und offenkundig in Unzucht und rühmten sich ihrer Sünde wie Sodom, und im Angesichte der öffentlichen Schande nahmen sie einer des andern Tochter oder Nichte zur Frau.Und so groß war die verwandtschaftliche Verschwägerung unter ihnen, daß keiner imstande war, ihre abscheulichen Verbindungen zu lösen.“

„Canonici und Ritter machten sich mit den edel geborenen Nonnen zu schaffen.“ Das war schon im 11. Jahrhundert nichts Seltenes. In einem Brief beschuldigt sogar die Geistlichkeit der Domkirche zu Bamberg eine Äbtissin,sie habe ihre Nonnen so Mangel leiden lassen, daß sie durch Liebesverhältnisse sich ihren Unterhalt verschaffen mußten[152]!

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In den Dekretalien des Bischofs Burchard von Worms (1000–1025) finden wir u. a. (ed. Paris 1549 p. 277) folgende Stelle:

„Hast du dir, wie es manche Frauen zu tun pflegen, so eine Vorrichtung oder einen Apparat in Form des männlichen Gliedes angefertigt nach Maßgabe deiner Wünsche, und ihn an der Stelle deiner Schamteile oder abwechselnd (alternis) mit einigen Bändern hingebunden und mit anderen Weibern Unzucht getrieben oder taten es andere mit dem gleichen Instrument oder mit einem andern mit dir? Wenn du es getan hast, sollst du fünf Jahre lang an den gesetzlichen Feiertagen Buße tun.

Hast du, wie es manche Frauen zu tun pflegen, mit der vorgenannten Vorrichtung oder irgendeinem anderen Apparat selbst mit dir allein Unzucht getrieben? Tatest du es, dann sollst du ein Jahr lang an den gesetzlichen Feiertagen Buße tun.

Tatest du, was manche Frauen zu tun pflegen, wenn sie die sie quälende Geilheit löschen wollen, die sich vereinen und gleichsam den Beischlaf ausüben müssen und es können, indem sie miteinander ihre Genitalien vereinen und indem sie sich so an einander reiben ihr Jucken zu stillen trachten? Tatest du es, dann sollst du drei vierzigtägige Fasten lang während der gesetzlichen Feiertage Buße tun.“

Das spricht nicht für die Sittenreinheit unserer vielgepriesenen Ahnen.

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Tribadinnen wurden schon im 13. Jahrhundert erwähnt, besonders in den Nonnenklöstern. Bereits im 11. Jahrhundert spielten die Lustknaben in England geradezu eine Rolle, und besonders in Klöstern wurde der widernatürlichen Unzucht gefrönt. Dieses uns aus den Vorgängen der Jahre 1907 und 1908 ja genügend bekannte Laster war zur Ritterzeit so verbreitet, daß ein Mann, der nicht sofort bereit war, weiblichem Entgegenkommen Folge zu leisten, Gefahr lief, sich in den Verdacht der „Ketzerei“ zu setzen. Daran änderte auch die Todesstrafe durch Feuer nichts, die z. B. König Rudolf 1277 über einen Ritter Haspinperch nach den Baseler Annalen verhängte.

Einen Gedanken, der anläßlich des Harden-Moltkeprozesses oft genug ausgesprochen wurde, äußert bereits Jacques de Vitry († etwa 1240) gelegentlich seiner Schilderung des Treibens in Paris: „Eine einfache Unzucht hielten sie für keine Sünde; öffentliche Dirnen schleppten überall auf den Gassen und Straßendie vorübergehendenGeistlichenin ihreBordelle. Und wenn diese etwa einzutreten sich weigerten, so riefen sie gleich den Schimpfnamen ‚Sodomit‘ hinter ihnen her. Denn dies ekelhafte und abscheuliche Laster hatte wie ein unheilbarer Aussatz oder ein verderbliches Gift indem Grade die Stadt ergriffen, daß es für anständig galt, sich eine oder mehrere Mätressen zu halten. Ja, in ein und demselben Hause warenoben die Schulzimmer, unten die Behausungen der Dirnen; im oberen Geschoß lasen die Magister, im unteren trieben die Dirnen ihr schmähliches Gewerbe“[153].

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Wer zur Ritterzeit ein Weib mit Gewalt sich zu Willen machte, wurde mit dem Tode bestraft, in England gar geblendet und entmannt.König Adolf von Nassauwurde unter anderem abgesetzt, weil er sich derartige Gewalttaten, die recht häufig waren, hatte zuschulden kommen lassen. In diesem Punkte waren eben die Untertanen immer kitzlich, und Machiavelli, sonst gewiß nicht schüchtern, ermahnt deshalb im Principe ausdrücklich den Landesherren, sich etwas zu menagieren.

Mag die Höhe der Strafe bei Gewalttaten auch befremden, die Tatsache der schweren Sühne ist gewiß kein Kuriosum, wohl aber sind es die Ausnahmen; im Kriegegefangene Weiber, ja,reisende Damen, deren Ritter man im ehrlichen Kampfe besiegt hatte, durfte manmit Gewalt sich gefügig machen, wenn es auch nicht für sehr chevaleresque galt[154].

Die Geliebte des Ritters (Amie) ist geradezu gesetzlich anerkannt; sie genoß alle möglichen Ehren, begleitete ihren Freund auf Turniere und wurde von anderen Frauen keineswegs geringschätzig behandelt. Ihr gegenüber durfte der Liebhaber nicht Gewalt anwenden[155].

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Während das ganze Mittelalter hindurch ein außerehelicher Verkehr für ganz und gar nicht unsittlich galt, ging zur Ritterzeit das Edelfräulein, das vor der Ehe Kinder hat oder sich gegen die Keuschheitstugend vergeht, jedes Anspruchs auf ihr Erbteil verlustig. Wenigstens nach den Establissements de Saint Louis, livre I, chap. XII, wo es heißt: „Gentisfame, quand elle a eu enfans, ains que’elle soit mariagée, ou quand elle se faitdepuceler, elle perd son heritage par droit, quand elle en est prouvée“[156].

Was die Folgen betrifft, so scheint man allerdings bereits im 11. Jahrhundert dagegen Vorkehrungen getroffen zu haben. Wenigstens wird von der Gräfin Clementia von Flandern berichtet, sie habe, als sie binnen drei Jahren ihrem Manne drei Söhne geboren hatte, aus Furcht, sie würden um das Land in Streit geraten, „durch Frauenkünste“ bewirkt, daß sie nicht mehr Mutter wurde. Natürlich wurde sie dafür von Gott dadurch bestraft, daß ihr alle Söhne lange vor ihrem Tode entrissen wurden[157].

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Zu dem 1394 in Frankfurt gehaltenen Reichstage waren den Fürsten und Herren mehr als achthundertFreudenmädchen nachgefolgt. Als in den Jahren 1414 bis 1418 in Konstanz die großeKirchenversammlungtagte, waren dort etwa 1500Dirnenanwesend. Sie kamen auch auf ihre Kosten, wenigstens wird von einer berichtet, sie habe sich achthundert Goldgulden erworben[158].

Auf dem Reichstage von 1521 in Worms ging es „ganz auf Römisch(das läßt tief blicken!) zu mit Morden und Stehlen, und schöne Frauen (d. h. feile Dirnen) saßen alle Gassen voll, es war ein solch Wesen wie in Frau Venus Berg.“

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Als König Sigismund im Jahre 1414 mit achthundert Pferden nach Bern kam, um daselbst einige Tage zu verweilen, hatte der Stadtrat eine zarte Aufmerksamkeit ausgedacht: Er befahl nämlich den Insassinnen der Frauenhäuser, alle Herren vom Hofe freundlich undunentgeltlichzu empfangen, und er selbst bezahlte nachher die Dämchen statt des Königs und seines Gefolges.Sigismund aber rühmte laut diese Zuvorkommenheit des Magistrates! Zwanzig Jahre später besuchte Sigismund als Kaiser mit seinem Gefolge das Frauenhaus in Ulm, und der Magistrat bezahlte die Kosten derFestbeleuchtung. Im Jahre 1435 ließ der Wiener Stadtrat gelegentlich Sigismunds Besuch die Dirnen der beiden Frauenhäuser mitSamtkleidern versehen.

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Als 1450 eine von Friedrich III. nach Neapel geschickte österreichische Gesandtschaft dort erschien, wurde sie in ähnlicher Weise geehrt: „In allen Städten und Kastellen waren die Türen der Häuser offen, Streu und Heu zugerichtet; was jeder haben wollte, das gab man ihm; die Frauen im Frauenhause waren alle bestellt,durften keinen Pfennig annehmen, weil alles nur auf einen Rabisch geschnitten wurde (d. h. auf dasselbe Kerbholz); da fand man Mohrinnen und sonst schöne Frauen, so daß es eine Lust war.“

Nicht Ehrenjungfrauen, sondern dasGegenteilempfingen mit Blumen im Mittelalter am Stadttor den einziehenden Monarchen. Es war für anständige Frauen zu bedenklich, mit dem Herrscher und seinem Gefolge in Berührung zu kommen. Da Ferdinand I. ein sittenstrenger Mann war, war bei seinem Einzug in Wien 1522 diese Vorsicht nicht nötig, und die Dirnen blieben zu Hause.

Als Kaiser Maximilian 1512 in Regensburg einzog, kam eine ganze Anzahl ausgewiesener liederlicher Frauenzimmer, sich am Saum seines Kleides und am Schweif des Rosses haltend und vom alten Schutzrecht des Königs Gebrauch machend, wieder in die Stadt.

Als 1557 in Frankfurt ein Fürstentag abgehalten wurde, zog der Rat in Erwägung, ob nicht „zu Verhütung allerlei Unrats“ das Frauenhaus geschlossen bleiben solle! Hierzu ist zu berücksichtigen, daß mit der Reformation und Gegenreformation, vor allemaber seit dem Auftreten der Syphilis im Beginn des 16. Jahrhunderts die Sittlichkeit sich unbedingt gehoben hatte.

In Ulm gingen um 1527 selbst verheiratete Frauen mitunter ins Frauenhaus.

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EinAbgeordneter, den im Jahre 1446 der Rat von Frankfurt nach Köln schickte, führte in seinerKostenberechnungauch die Ausgabe für denBesuch des Frauenhausesauf[159].

Der Beamte, der in Straßburg die von einem Frauenhause zu zahlenden Gelder zu erheben hatte, schrieb in sein Rechenbuch auch die Worte ein: „Hab a gebickt, thut 30 Pfennig“. Bicken ist der im Elsaß gebräuchliche Ausdruck für die Tätigkeit, um derentwillen man das Frauenhaus aufsuchte[160].

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Das non olet war den Frauenhäusern gegenüber stark ausgeprägt.Bischöfe bezogen Einkünfte aus ihnen, und derPapstsoll gar im 16. Jahrhundert mitunter 20000 Dukaten eingenommen haben! In Frankfurt zahlte der Rat bis 1561 aus dem Ertrag der Frauenhäuser an der Mainzer Pforte einen Grundzins an das Leonhardstift.

Sogar alsLehenwurdenFrauenhäuser vergeben, von Fürsten, Bischöfen, ja selbst vom Reich!Der Bischof von Würzburg belehnte am Ende des Mittelalters die Grafen von Henneberg als Marschälle des Bistums mit dem Würzburger Frauenhause. In Ober-Ehenheim wurde noch 1577 Michael Kuhle vom Kaiser mit dem Frauenhause belehnt, und die Grafen von Pappenheim bezogen bis 1614 ein Schutzgeld von den fremden Krämern, Fechtern, Spielleuten und den „unzüchtigen Weibern“.[161]

DerDomdechantvon Würzburg besaß noch 1544 das Recht, daß das Dorf Martinsheim ihm aufVerlangen eine „schöne Frau“ liefern mußte[162]!

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Als der Rat von Schaffhausen den benachbarten Edelleuten im Jahre 1527 ein Fastnachtsfest gab, wurden auch feile Dirnen zugezogen[163].

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Wie sehr die Geistlichkeit neben dem Seelenheil auf körperliche Wohlfahrt von jeher bedacht war, folgt aus der niedlichen Tatsache, daß bereits im Jahre 1347 in Avignon, bekanntlich der damaligen päpstlichen Residenzstadt, einewöchentliche Untersuchung der Dirnendurch einen Wundarzt vorgeschrieben war. Erst ein ganzes Jahrhundert später läßt sich eine ähnliche Maßnahme in Ulm nachweisen[164].

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Eine sehr humane Bestimmung findet sich überall: Daß unter keinen Umständen, auch nicht wegen Schulden, die Dirne am Austritt aus dem Bordellund an der Aufgabe des bisherigen Lebenswandels verhindert werden durfte. Auch der Kirchenbesuch mußte ihnen jederzeit gestattet werden[165].

Entgegen den sonst herrschenden Gesetzen, die den Dirnen das Tragen von kostbaren Kleidern und Schmuck verboten, erließ der Züricher Bürgermeister Waldmann 1485 die entgegengesetzte Bestimmung:nur sie durften uneingeschränkt Putz tragen. Damit hoffte er auf den Kleiderluxus der ehrbaren Frauen einzuwirken[166]. Übrigens gab es in Venedig ein ähnliches Gesetz.

Die Kirche erklärte es als einVerdienst, Dirnen zu heiraten[167]!

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Als der junge Heinrich von England 1431 in Paris einzog, machte der Zug in der St. Denysstraße vor einem Brunnen halt, in dessen Bassindrei nackte junge Mädchenumherschwammen. Aus der Mitte dieses Brunnens wuchs ein Lilienstengel empor, dessen Knospen und Blumen Ströme von Milch und Wein entsandten. Den bigotten Ludwig XI. empfing man 30 Jahre später mit dem gleichen Schauspiel in den Mauern seiner Residenz. In Lille wurde Karl dem Kühnen von Burgund die Ehre zuteil, vor einer ungeheuren Zuschauermenge das Urteil des Paris an drei lediglich mit dem Mantel der christlichen Nächstenliebe bekleideten Grazien wiederholen zu dürfen[168].

Als sich Kaiser Friedrich III. 1471 in Nürnberg aufhielt, schlugen eines Tages, als er vom Kornhaus kam, „zwo hurn“ eine lange silberne Kette um ihn, aus der er sich mit einem Gulden lösen mußte. Ehe er seine Herberge erreichte, wiederholte sich dies Spiel nochmals[169].

Im Jahre 1492 sprach eine getaufte Jüdin in Basel öffentlich aus, es gäbe keine fromme Jungfrau und Ehefrau in der Stadt, und wenn man eine solche finden wolle, so müsse man sie in der Wiege suchen. Sie ließ sich lieber ewig aus der Stadt verbannen, als diese Anklage zurückzunehmen[170].

In Regensburg beklagte sich 1512 die Besitzerin desFrauenhausesschriftlich beim Rat über den Eintrag, den sie in ihrem Gewerbe erleide. Zur Fastenzeit würden inKlösternund beiWeltgeistlichen Dirnen beherbergt, um die gesetzliche Abgabe von ihrem Gewerbe zu ersparen. Sie hatte die Dreistigkeit mit den Worten zu schließen: „Ich will geschweigen der Frauen, die fromm Ehemann haben und leider auch viel Abenteuer treiben.“

Selbst 12jährige Knaben besuchten am Ende des Mittelalters, d. h. zur Reformationszeit – wirklich beendet wurde das Mittelalter erst durch die französische Revolution – das Frauenhaus, und zwar anscheinend gar nicht selten. In Ulm beschloß der Rat 1527, Knaben von 12–14 Jahren in die Frauenhäuser nicht mehr einzulassen, sondern mit Ruten hinauszujagen.

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Die Sittenlosigkeit des mittelalterlichen Klerus spottet jeder Beschreibung. InNördlingen wagteim Jahre 1472 z. B.der Magistrat nicht in seiner Frauenhausordnung die Zulassung von Geistlichen zu verbieten, sondern beschränkte sich darauf, zu untersagen, daß sie eine ganze Nacht darin blieben!

Als man 1526 in Nürnberg dasKlarissinnenklosteraufhob, lief ein Teil der Laienschwestern unmittelbar in dieFrauenhäuser! Die Klarissinnenklöster waren eigentlich zur Minderung der Unzucht und zur Rettung gefallener Mädchen gestiftet worden! Verordnungen der Städte, die die Insassen und Insassinnen der Klöster zur Zucht ermahnten, waren an der Tagesordnung.

Im 16. Jahrhundert hatte nach Sleidanus und Fra Paolo in der Schweiz jeder Priester seineKonkubine, und zwar soll ein eidgenössischesGesetzallenPriesternzur Sicherstellung der ehrbaren Frauenvorgeschriebenhaben,eine solche zu halten.

Im Jahre 1433 motivierte der Züricher Rat eine sittenpolizeiliche Maßnahme damit, daß Frauen und Männer, Pfaffen und Laien nachts vermummt auf den Straßen erschienen, „unter ihnenauch die Frau Äbtissin zum Frauenmünsterund ihre Jungfrau Ursula“.

Daß Beginen die Konkubinen von Priestern waren, geschah so häufig, daß in einer Verordnung des Mainzer Erzbischofs Gerhard II. der NameBeginefürgleichbedeutend mit Pfaffenmagdgebraucht wird.

Für die sittliche Schätzung der Geistlichkeit spricht ein Eintrag im Bürgermeisterbuch Frankfurts von 1463, in dem „Pfaffen, pfaffenmede, horen, bubenknechte, bekynen“ zusammen genannt werden!!

Die Moralität des Züricher Klerus war derart, daß der Rat im Jahre 1487 gebot, Verführer von Mädchen dürften nicht mehr vor das geistliche Gericht geladen werden, sondern er selbst werde sie richten.

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Der Freiherr von Zimmern erzählt in seiner Chronik (III, S. 69) vom Leben im Nonnenkloster Oberndorf im Tal folgendes: „Was für guet leben, sover anders das ür guet leben zu achten, in disem closter gewesen, ist sonderlich bei dem abzunemen, das vil adels ab dem Schwarzwaldt und am Necker in disem closter den ufritt gehapt, und het damals mit gueten ehren und der warhaitvilmehr des adels hurhaus dann des adels spittal mögen genempt werden. vor andern haben die von Ow, Rosenfeldt, Brandegk, Stain, Newneck vil gelts darin verthon, und hat dise hohe schuel bös ehemenner und unnutze kindsvätter geben. beschaint sich an dem, es sein uf am zeit vil vom adel und guet gesellen im closter gewesen, die haben ain abentdanz zimlich spat gehalten. hat sich mit fleis ohngefferdt begeben,das in allem danz die liechter sein verlescht worden. do ist ain wunderbarliches Blaterspill entstanden und sich menigclich anfahen zu paren. under andermist versehen worden, daß die thurn (Türen) verhept und kain prinendt liecht in sal kommen, noch gelassen. und gleichwol alldo niemands verschonet worden, so hat sich doch niemands ob dem andern beclagt, allain ain edelman under dem haufen, dem ist in seim sinn ein widerwertiger casus begegnet, dann er in ainer ungeduld, wie er vermaint die zeit sei im zu kurz und man werd villeucht bald ain liecht einhertragen, überlaut geschreien: ‚lieben freundt, eilendt nit,lassendts noch einmal umbher geen! ich hab mein schwester erwuschet‘. Nit mag ich wissen, was er hernach für ain gestin überkommen. es ist kain eilen bei inen gewesen, sondern haben inen gleichwol der weil gelassen.“ Damals ging dort alles hin, was man kaum für Unrecht hielt, und die Güter des Klosters mehrten sich infolgedessen.

Zimmern sagt ausdrücklich, daßNonnenklöster sehr häufig die Rolle von Bordellen spielten, und zwar gilt dies noch vom 16. Jahrhundert. Natürlich kam das – außer bei den Eingeweihten – nur durch Zufall auf. So als in Straßburg nachts ein Blitz ins Frauenkloster einschlägt und die Bürger es gewaltsam öffnen, um das Feuer zu löschen. Da kam das nächtliche Treiben, das wohl fast überall herrschte, ans Licht. Zimmern schreibt darüber (III, S. 70):

„Also hat man ain mansperson, gleichwol der jaren noch jung,auf einer closterfrawen im bet nackend gefunden, die das wetter und der dunst baide erstecket. wie nun gleich hernach strenge inquisition gehalten, hat sich wahrhaftigclichen erfunden, dasetlich mehr manspersonen im closter sich enthalten, die doch beizeiten darvon kammen. diese sein in der jugendt kindsweis in der umbtreibenden scheuben (gemeint ist die Drehscheibe, die zur Verhütung des Kindsmordes und um die abliefernden Eltern nicht erkennen zu können, an den Nonnenklöstern zur Deponierung der Findelkinder angebracht waren) ins closter gezogen worden, darin siebiß in ire manbare jar behalten und nach der haut sein gebraucht worden. ohne zweifel haben sie ir köstle wol verdienenund an den alten, garstigen, stinkenden böcken ir junges leben, den leib und alle chreften verschinden muessen; dann under anderm herfurkomen, das die eltesten under inen in disem tahl die prerogativ oder preminenz gehapt, die jungern aber, die der arbait villeucht baß werd gewesen, haben die weil fasten muesen und sich ander closterarbait behelfen.“Bei solchen Klöstern befanden sich Weiher, die nicht abgelassen werden durften, damit man die dort versenkten Kinderleichen nicht fand.

Aus dem Kloster Heistal bei Bregenz besuchte einst eine Nonne die Gräfin von Kirchberg. Nicht ohne Schalkhaftigkeit erzählt Zimmern von ihr (Chronik I, S. 330): „Dise guet closterfraw het wol kunden mit gueten ehren Eptissin odermutterim closter sein, und wer an ir der nam nit verloren gewesen. aber der sachen beschehen vil bei nechtlicher weil, darzu man nit gesicht, vil weniger soll hernach vil darvon gesagt werden.“

Mag es auch Ausnahmen gegeben haben, die hier geschilderten Zustände werden von dem Katholiken Zimmern als Zeitgenossen ausdrücklich als dieRegelbezeichnet und über die Lässigkeit der Obrigkeit, die gerne die Augen zudrückt, Klage geführt.

Der Adel suchte die Klöster zu Abenteuern auf und kam auch auf seine Rechnung, dennnicht genug damit, sich selbst zu prostituieren, verkuppelten die Nonnen auch vielfach andere Frauen, die dorthin zu Besuch kamen. (Zimmern III. S. 70ff.)

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Geiler von Keisersberg, Prediger am Straßburger Münster, sagt in seinem 1517 erschienenen „Brösamlin“ (fol. 10a) über die Nonnenklöster: „Ich weiß nicht, welches schier das best wer,ein tochter in ein semlich closter thuon oder in ein frawenhauß. Wann warumb? ym closter ist sie ein huor, so ist sie dennocht ein gnadfrauw dartzuo; aber wer sie in dem frawenhuß, so schlüg man sie umb don grind und müst übel essen unnd trincken; man würff sie ein steg auff die ander ab; denn so sie gedechte, wer sie wer, unnd schlüg in sich selber, das sie in dem closter nit thuon. Gebst du deiner tochter ein man, du hertest, du fragtest, was ein man er were, was er hette, etc. Also wilt du dein tochter in ein closter thuon, so frag auch, was man für ein wesen füre. Du sihest wol, wa die thuren mit einem hanfstengel beschlossen seind, und wa da ist ein uß und yngon als in einer batstuben.“

Wenn auch die Sittenprediger zu allen Zeiten über die unvergleichliche Verworfenheit ihrer Zeitgenossen gezetert haben[171], so sind doch des Franziskaners Thomas Murner Ansichten, die er in der Narrenbeschwörung XXXIX, 49 ausspricht, recht charakteristisch, weil sie zeigen, wie aus dem Schoße der Kirche selbst über das Treiben in den Nonnenklöstern geurteilt wurde.

„Der sin kind nit vermähelen kan Und hat kein gelt ir nit zu geben, so muoß sie klösterlichen leben. (57) Wann sie dann zuo den jaren gat Und sich empfindt in irem stat Und sie der narr facht an zuo jucken, So laßt sie sich herumher bucken (deponere) Und fluocht dem vater underm grund, Das er sie nit versehen kunt, Und hette vil lieber ein armen man, Dann das sie wolt zuo metten gan. (67) Spricht man dann: Das ist nit recht; Du schendest do mit din frums geschlecht“, So antwurt sie gar bald und geschwind: „Ich wolt, das ich vierhundert kind Uf erden brecht, nun in zuo leid. Was stießens mich in dieses kleid! (86) Sie ist doch jung, recht oder alt, Wer die meisten kinder macht, Die würt aptissin hie geacht. (97)Die frowenkloster sind jetzt all Gemeiner edellüt spital.“

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Bezeichnend ist, daß die Inwohnerinnen desFrauenhausessichüber die Konkurrenz der Klosterfrauen beklagten! Hans Rosenplüt sagt darüber in der „XV. clagen“: „Die gemeynen weib clagen auch ir orden, Ir weyde sey vil zu mager worden. Die winkel weyber und die haußmeyde, die fretzen teglich ab ir weide... Auch clagen sieüber die closterfrawen, Die können so hübschlich über die snur hauen, Wenn sie zu ader lassen oder paden, So haben sie junkhar Conraden geladen[172].“

Auch nach der Gegenreformation war in den Klöstern keine übermäßige Askese zu hause. Im St. Marienkloster zu Köln war es wenigstens noch 1576 recht fidel. Schweinichen erzählt davon in seinen „Denkwürdigkeiten“ (S. 108): „Darin hat es lauter Gräfin, Herren- und Adelstandes, und wenn sie aus der Kirchen kamen,legeten sie den Habit ab und trugen sich weltlichen, mochten auch daraus heiraten... waren also lustig und guter Dinge mit den Nonnen, tanzten und trunken sehr... wurden danach so bekannt im Kloster, daß die eine Nonne, ein schön Mensch vom Adel, des Geschlechtes eine Reckin,ein klein Kindlein davon bracht, weil wir noch zu Köln und im Lande herum waren.“

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König Ludwig XV. von Frankreich besaß einen eigenen Beamten für das Arrangement seiner Orgienin der Person des „Intendant des Menus-Plaisirs“ La Ferté[173]!

Der berühmte Hirschgarten, jenes riesige Bordell, das die Marquise von Pompadour König Ludwig XV. einrichtete, und zwecks dessen Füllung im ganzen Lande Unterhändler tätig waren, um neue Schönheiten anzuwerben, hat wohl die riesigsten Summen verschlungen, die je ähnlichen Vergnügungen geopfertwurden. Man hat ausgerechnet, daßjede einzelnedieser Dämchen den öffentlichen Schatzeine Million Livres gekostet habe. In Summa dürfte der Hirschpark während der Zeit seines Bestehenseine Milliarde Livresverschlungen haben, die selbstverständlich nicht der König aus seiner Privatschatulle, sondern das Volk zahlte. Bezeichnend ist die Erzählung Casanovas, daß den Hirschpark, in dem die tollsten Orgien gefeiert wurden, die sich vorstellen lassen, niemand besuchen durfteaußer die bei Hofe vorgestellten Damen[174]!

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Nach Polizeiberichten ist festgestellt, daß im Oktober 1793 alltäglich der Pariser Revolutionsgarten und namentlich die Galerien bei dem Theater Montansier mit ganz jungen Burschen und Mädchen im Alter von 7–14 und 15 Jahren angefüllt waren, die sich fast öffentlich den Ausschweifungen der infamsten Unzucht hingaben. Dabei waren sie „fast nackt wie die Hand und boten den Vorübergehenden das entwürdigendste Schauspiel.“

In derselben Zeit traten die berüchtigten pornologischen Klubs an die Öffentlichkeit und veranstaltetenim Opernhaus nackte Bälle, bei denen nur das Gesicht maskiert war. Die Zahl der täglichen Dirnenbälle stieg damals auf mehrere Hundert, auf denen die „Naktheiten der Griechen und Römer“ zur Schau getragen wurden, wo in 23 Theatern der Unzucht gefrönt wurde.

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Paris hatte 1770 etwa 600000 Einwohner. Von diesen waren 20000 Dirnen. Während der Revolution stieg die Zahl der letzteren auf 30000.

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Wenn auch die Damen vom Ballett im allgemeinen nicht gegen den Vorwurf der Askese in Schutz genommen werden müssen, so ist doch folgende von Casanova erzählte Geschichte kennzeichnend für den Tiefstand der Moral im damaligen Paris. Casanova sah eines Tages beim Ballettmeister der Oper 5–6 junge Mädchen von 13–14 Jahren, sämtlich von ihren Müttern begleitet und von bescheidenem, feinem Wesen. Er sagte ihnen Schmeicheleien, die sie mit niedergeschlagenen Augen anhörten. Eine von ihnen beklagte sich über Kopfschmerzen. Während Casanova ihr sein Riechfläschchen bot, sagte eine ihrer Gefährtinnen: „Ohne Zweifel hast du schlecht geschlafen.“ „Nein, das ist es nicht,“ erwiderte die unschuldige Agnes, „ich glaube, ich bin in anderen Umständen.“

Casanova war erstaunt, da er das junge Mädchen natürlich für eine Jungfrau gehalten hatte, und sagte: „Ich glaubte nicht, daß Madame verheiratet wären.“ Sie sah ihn einen Augenblick überrascht an. Dann wandte sie sich gegen ihre Gefährtin und beide lachten um die Wette[175].

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Die damalige französische Dame betrachtete die respektvolle Zurückhaltung ihr gegenüber als eine ihren Reizen zugefügteBeleidigung[176]!

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Der Klerus unterschied sich moralisch durchaus nicht von der übrigen Bevölkerung. Die bei der Erstürmung der Bastille 1789 gefundenen Akten über die Sittlichkeitsvergehen der Priester füllen zwei Bände! Ludwig XV. wurdejeden Morgenüber die Auffindung vonPriestern in Pariser Bordellenberichtet[177]!

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Dafür verdanken wir heute den Klerikalen den famosen Entwurf, der unter dem Namen „Lex Heinze“ fortleben wird, und in den Nonnenklöstern müssen die jungen Mädchenim Hemd ins Bad gehen. So tugendhaft sind wir jetzt!


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