20.
Einige Tage später muß Heinrich Pestalozzi hinauf nach Höngg, wo seine Mutter mit dem Bärbel die kränkelnde Großmutter pflegt. Sie ist nun einundsiebzig und längst zu schwach für ihren Garten, doch hat sie es gern, wenn sie bei gutem Wetter hinuntergelassen und auf Stühlen zwischen den Beeten gebettet wird. Daliegt sie auch diesmal, als er um einer Laune willen unten an der Limmat hin und dann den steilen Pfad heraufgekommen ist. Es macht die alte Frau besorgt, daß er von dem raschen Anstieg seine brandigen Hitzflecken im Gesicht hat, und sie ruht nicht, bis er sich mit ihrer Schürze den Schweiß abtrocknen läßt. Nachher muß er sich auf die Steinbank setzen und ihr erzählen; da ihn die Vorfälle um den Vogt Grebel, die geheimnisvolle Anklageschrift und die zornigen Untersuchungen der Gestrengen Herren bis in den heißen Kopf erfüllen, spricht er ihr davon. Dann scheint es ihm freilich, als ob ihr einfältiger Sinn den Dingen nicht zu folgen vermöchte; sie streichelt nur immer eine Lilie, die sich in der linden Luft zu ihr neigt, und lächelt auf eine kindliche Art dazu. Als er aufsteht, die andern aufzusuchen, hält sie ihn fest mit ihrer welken Hand, und für einen Augenblick scheint ihr Greisensinn völlig verwirrt. Du mußt im Traum sein, Heiri, den Landvogt hat der Tell geschossen!
Er findet die Mutter und das Bärbel, die er abholen soll, schon reisefertig im Flur. Seitdem der Tochtermann des Pfarrers, der Vikar Wolf, gestorben ist, führt ihm die Witwe den Haushalt; das Tantli, wie sie bei ihnen heißt, ist noch eine junge Person und kann es trotz ihrer beiden Kinder wieder allein machen, seitdem es mit der Großmutter bessert. Er mag aber nicht sobald wieder fort; es drängt ihn, auch mit dem Großvater zu sprechen; so läßt er die beiden allein gehen und bleibt zur Nacht. Der Großvater hat mit der zunehmenden Gebrechlichkeit des Alters eine Vorliebe für gelehrteStudien gefaßt und sitzt über seinem Liebling, dem Kirchenvater Lactantius, den er den christlichen Cicero nennt; er läßt sich aber diesmal gleich stören: Es geht mir bald wie mit meinem Schwiegervater selig, dem Chorherrn Ott und seinem Flavius Josephus, sagt er wehmütig lächelnd, indem er die alten Bände zur Seite legt. Heinrich Pestalozzi weiß, wie merkwürdig die Weisheit dieses Juden aus der Zeit Christi an dem Zürcher Baum der Erkenntnis seines Urgroßvaters gehangen hat, und wie der alte Chorherr daran zum Narren geworden ist; aber angefüllt von den Dingen der Gegenwart vermag er nicht mit dem Großvater zu lächeln und sagt ihm das seltsame Wort aus dem Garten, das einen Dammbruch in seine Gefühle gerissen hat. Der alte Herr wird im Augenblick ernst und nimmt ihn hastig an der Schulter hinaus, als ob dergleichen in seiner Amtsstube nicht gesprochen werden dürfe.
Sie machen danach miteinander einen Gang ins Dorf, wo der Pfarrer dem Schulmeister eine Weisung zu geben hat. Heinrich Pestalozzi sieht von weitem das Haus, darin er den Ernst Luginbühl an den Webstuhl genötigt weiß, und das schmerzhafte Erlebnis mit dem Testament der Mutter, das er seitdem tiefunterst im Schrank verwahrt, gibt seinen strömenden Worten einen bitteren Beiklang. Der Großvater läßt ihn schweigend sein übervolles Herz ausschütten und tadelt ihn nur, als er sich allzu heftig zum Richter aufwirft. In seiner Kammer aber findet er an diesem Abend — vom Großvater heimlich hingelegt — die Verordnungen für das gemeine Landvolk, die den Pfarrern von den Gestrengen Herrenübergeben sind. Er liest darin, bis sein Kerzenlicht zu Ende ist; nachher vermag er nicht zu schlafen, sitzt in den Kleidern am offenen Fenster bis in den Morgen und sieht in die unruhige Mondnacht hinaus, darin die jagenden Wolken ihre schwarzen Schatten vor die silberne Scheibe drängen; so oft sie auch siegend daraus hervorkommt, unaufhörlich steigen die schwarzen Sturmvögel vom Zürichberg herauf, ihr Licht zu decken; nicht anders, als die Verordnungen der Züricher Stadtherren über den mühsamen Lebensstand des gemeinen Landvolkes kommen:
Alle Ämter in Staat und Kirche, alle ehrsamen Handwerke sind dem Landvolk verschlossen, das mit Zehnten und Grundzinsen, mit dem Erb- und Leibfall, der dem Landvogt bei jedem Todesfall das beste Stück der Hinterlassenschaft sichert, mit Fronden und Kleidervorschriften, mit Handelsverboten und strengen Strafen für jedes Gelüst der Freizügigkeit von den Stadtbürgern wie leibeigen gehalten wird. Heinrich Pestalozzi hat all diese Dinge einzeln auch schon vorher gewußt, wie der Bauer nichts auf dem Dorf verkaufen, sondern alles auf den Zürcher Markt bringen muß, wo die Bürger für jede Ware den Preis festsetzen, wie ihm verboten ist, Geld auszuleihen, damit die Stadtherren den hohen Zins behalten, wie er nicht einmal sein selbstgesponnenes Tuch und Leinen selber färben darf: aber daß diese grausame Willkür mit allen Folgen des Elends ein Verrat an den alten Sagen und Briefen der Eidgenossenschaft ist, das hat er nicht durchgefühlt bis zu dieser Nacht, wo ihn das einfältige Wort der Großmutter vom Landvogtund dem Tell in einen Aufruhr aller Gedanken gebracht hat.