Chapter 10

Conceptionsfähigkeit im höheren Alter.

Die Conceptionsfähigkeit bereits im höheren Alter stehender Frauen kann in Frage kommen, wenn die legitime Abkunft eines Individuums aus diesem Grunde angefochten wird, wieTaylor(l. c. II, 305) einen solchen Fall anführt, in welchem man die Legitimität eines Erbschaftsprätendenten bestritt, weil man bezweifelte, dass dessen angebliche Mutter noch in ihrem 49. Jahreempfangen haben konnte. Ebenso, wenn die gerichtliche Auszahlung einer Erbschaft oder anderweitig stipulirter Summen von der Beantwortung der Frage abhängt, ob von der betreffenden Frau noch Kinder erwartet werden können.

Ein Gentleman hatte die testamentarische Verfügung getroffen, dass sein Vermögen erst seinen Urenkeln ausbezahlt werden dürfe. Er hatte zwei Söhne hinterlassen und von diesen jeder Kinder. Einige von letzteren waren gestorben, ohne Kinder zu hinterlassen, und es blieben zwei Töchter von dem ältesten Sohn des Erblassers, die beide verheiratet waren, jedoch keine Kinder hatten, und zwei Töchter und ein Sohn von dem jüngeren. Die erstgenannten Töchter standen im Alter von 57 und 52 Jahren. Es handelte sich nun, da man annahm, dass von diesen zwei Frauen, des vorgerückten Alters wegen, keine Kinder mehr zu erwarten wären, um Uebertragung der Erbschaftsrechte an die jüngere Linie. Der Richter ging jedoch auf die Sache nicht ein, da ihm von dem Oberaufseher der Archive (Master of the Rolls) mitgetheilt wurde, dass in einem Falle ein Kind von einer Frau geboren wurde, welche um 6 Jahre älter war als die jüngere der beides Ladies. (Taylor, II, 306.)

Ein Gentleman hatte die testamentarische Verfügung getroffen, dass sein Vermögen erst seinen Urenkeln ausbezahlt werden dürfe. Er hatte zwei Söhne hinterlassen und von diesen jeder Kinder. Einige von letzteren waren gestorben, ohne Kinder zu hinterlassen, und es blieben zwei Töchter von dem ältesten Sohn des Erblassers, die beide verheiratet waren, jedoch keine Kinder hatten, und zwei Töchter und ein Sohn von dem jüngeren. Die erstgenannten Töchter standen im Alter von 57 und 52 Jahren. Es handelte sich nun, da man annahm, dass von diesen zwei Frauen, des vorgerückten Alters wegen, keine Kinder mehr zu erwarten wären, um Uebertragung der Erbschaftsrechte an die jüngere Linie. Der Richter ging jedoch auf die Sache nicht ein, da ihm von dem Oberaufseher der Archive (Master of the Rolls) mitgetheilt wurde, dass in einem Falle ein Kind von einer Frau geboren wurde, welche um 6 Jahre älter war als die jüngere der beides Ladies. (Taylor, II, 306.)

Aehnliche Rechtsfälle finden sich beiCasper-Liman, I, 87 u. ff. Bei der Beurtheilung solcher wird man allerdings von dem Erfahrungssatze ausgehen, dass nach dem 40. Jahre eine Conception mit den zunehmenden Jahren immer unwahrscheinlicher wird, man wird jedoch nicht unterlassen, ausser dem Alter und dem Verhalten der Menses auch den Körperzustand der Frau in Betracht zu ziehen, und desto vorsichtiger seinen Ausspruch thun, je kräftiger und rüstiger derselbe noch ist.

Adoption.

Das österr. b. G. B. §. 180 sowohl als das preuss. Landrecht bestimmen, dass die Adoption von Kindern von Individuen gestattet ist, welche das 50. Lebensjahr bereits zurückgelegt haben, und es geht daraus, sowie aus der Bestimmung des §. 669 des preuss. Landrechtes, dass auch jüngeren Personen solches gestattet werden kann, „wenn nach ihrem körperlichen und Gesundheitszustande die Erzeugung natürlicher Kinder von ihnen nicht zu vermuthen ist“, hervor, dass das Gesetz das 50. Jahr als die gewöhnliche Grenze betrachtet, bis zu welcher die Fortpflanzungsfähigkeit als noch bestehend angenommen werden kann.

Diese Annahme trifft, wie aus dem Gesagten zu entnehmen, bei den Frauen für die bei weitem überwiegende Zahl der Fälle zu, bezüglich der Männer ist jene Grenze entschieden zu niedrig gegriffen.

Die Befruchtungsunfähigkeit des Weibes kann ferner bedingt sein durch pathologische Processe.

Defect und Erkrankungen der Ovarien, der Tuben etc.

Wenn wir in dieser Beziehung von den Ovarien ausgehen, so kommt zunächst der vollständige Mangel und die Verkümmerung derselben in Betracht. Beide können angeboren vorkommen, jedoch wohl nur ganz ausnahmsweise für sich allein. Die meisten derartigen Fälle sind von anderweitigen Missbildungen begleitet, namentlich mit unvollkommener Entwicklung des übrigen Genitalapparates,wie bei vielen Formen der sogenannten Hermaphrodisie. Erworbener Defect der Ovarien kann gegenwärtig, wo die Ovariotomie immer häufiger, und zwar nicht blos wegen Geschwülsten, geübt wird, leicht vorkommen, und es würde natürlich nach doppelseitiger Ovariotomie von einer Conceptionsfähigkeit der betreffenden Frau keine Rede mehr sein können.[39]

Die Anwesenheit von Tumoren der Ovarien berechtigt nicht zur sicheren Ausschliessung der Conceptionsfähigkeit. Conceptionen bei einseitigen Tumoren kommen häufig vor, aber auch bei doppelseitigen wurde mehrmals Schwangerschaft beobachtet, woraus hervorgeht, dass auch bei vorgerückter Tumorenbildung die Eireifung bisweilen fortbesteht. (LeopoldundOlshausen, Virch. Jahrb. 1874, II, 738.)

Es unterliegt keinem Zweifel, dass eine Reihe anderer Erkrankungen des Ovariums die Functionsfähigkeit derselben sistirt und Conceptionsunfähigkeit bedingt; es ist jedoch begreiflich, dass die Mehrzahl dieser Processe für die Diagnose so schwer zugänglich ist, dass eine forensische Verwerthung in den seltensten Fällen thunlich sein wird. Gleiches gilt von der Erkrankung der Tuben, insbesondere von dem Unwegsamwerden derselben, wie sie durch peritonitische Processe, durch Salpingitis etc. herbeigeführt werden kann.

Defect, Lageveränderungen etc. des Uterus.

Angeborener Defect des Uterus bei blind endender, in der Regel stark verkürzter und häufig auch verengerter Scheide ist wiederholt beobachtet worden. Wir selbst haben ihn bei der Section einer alten, verheiratet gewesenen Frau gefunden. Die Scheide hatte eine Länge von 5–6 Centimeter und endete vollkommen blind. Anstatt des Uterus nur einige pyramidenförmig angeordnete Faserzüge im Lig. latum, Tuben fehlend, beiderseits rudimentäre, vielfach eingekerbte Ovarien. (Aehnliche Fälle siehe Virch. Jahrb. 1868, II, 601, und Schmidt’s Jahrb. 1874, Bd. 164, pag. 260.)

Hat in einem solchen Falle die Vagina eine entsprechende Länge und Weite, so kann Begattungsfähigkeit bei vollkommen fehlender Conceptionsfähigkeit bestehen, ebenso wie nach Exstirpation des Uterus.

In einem vonTaylor(l. c. 310) mitgetheilten Falle wurde bei der aus Anlass einer Scheidungsklage vorgenommenen gerichtsärztlichen Untersuchung einer Frau eine blos ¾ Zoll tiefe Vagina, aber kein Uterus gefunden, und bei einer zweiten, sechs Monate darauf vorgenommenen Untersuchung wurde constatirt, dass die Scheide bereits eine Tiefe von 2 Zoll besass. Die Ehe wurde für null und nichtig erklärt, jedoch blos wegen der behinderten Begattungsfähigkeit, wobeider Richter die Ansicht aussprach, dass eine Conceptionsunfähigkeit bei ungestörter Begattungsfähigkeit keinen genügenden Grund für die Nullitätserklärung einer Ehe abgeben könne. Wäre demnach in diesem Falle die Scheide von natürlicher Beschaffenheit gewesen, so wäre trotz vollkommenem Defect des Uterus die Nullitätserklärung der Ehe nicht erfolgt, eine Anschauung, welcher gegenüberTaylormit Recht bemerkt, dass sie mit dem eigentlichen Zweck der Ehe, als der nur die Erzeugung von Kindern angesehen werden könne, im offenbaren Widerspruche stehe.[40]

In einem vonTaylor(l. c. 310) mitgetheilten Falle wurde bei der aus Anlass einer Scheidungsklage vorgenommenen gerichtsärztlichen Untersuchung einer Frau eine blos ¾ Zoll tiefe Vagina, aber kein Uterus gefunden, und bei einer zweiten, sechs Monate darauf vorgenommenen Untersuchung wurde constatirt, dass die Scheide bereits eine Tiefe von 2 Zoll besass. Die Ehe wurde für null und nichtig erklärt, jedoch blos wegen der behinderten Begattungsfähigkeit, wobeider Richter die Ansicht aussprach, dass eine Conceptionsunfähigkeit bei ungestörter Begattungsfähigkeit keinen genügenden Grund für die Nullitätserklärung einer Ehe abgeben könne. Wäre demnach in diesem Falle die Scheide von natürlicher Beschaffenheit gewesen, so wäre trotz vollkommenem Defect des Uterus die Nullitätserklärung der Ehe nicht erfolgt, eine Anschauung, welcher gegenüberTaylormit Recht bemerkt, dass sie mit dem eigentlichen Zweck der Ehe, als der nur die Erzeugung von Kindern angesehen werden könne, im offenbaren Widerspruche stehe.[40]

In gleicher Weise wie der vollständige Defect des Uterus wäre die rudimentäre Entwicklung der Gebärmutter und der Uterus infantilis zu beurtheilen, ebenso die Atresien des Uterus. Durch Versionen und Flexionen behinderte Wegsamkeit des Uterus scheint eine sehr häufige Ursache der Sterilität zu sein.Mayerfand bei 272 sterilen Frauen 97mal Lageveränderungen der Gebärmutter, ebensoBeigel(Wiener med. Wochenschr. 1873, Nr. 12) bei 114 solchen Frauen 22mal. AuchP. Müller(„Die Sterilität der Ehe.“ Deutsche Chirurgie, Lief. 55) betont die Wichtigkeit der Flexionsstenose für die Sterilität. Dagegen suchtGrünewald(Arch. f. Gynäk. VIII, pag. 414) den Grund der Unfruchtbarkeit in solchen Fällen nicht in der behinderten Wegsamkeit des Uteruscanals, sondern in der mit letzterer gewöhnlich verbundenen anderweitigen Erkrankung des Uterus, indem er darauf hinweist, dass alle Widerstände, die ein geknickter menschlicher Uterus dem Vordringen der Spermatozoiden darbieten kann, ein Kinderspiel sind im Vergleiche mit den Schwierigkeiten, die sich demselben im physiologischen Cervicalcanal gewisser Thierarten (Sau, Schaf, Hündin) entgegenstellen, obgleich es bekannt, wie reichlich und regelmässig sich letztere fortzupflanzen vermögen.

AuchStadfeldt(Virch. Jahrb. 1874, II, 756) hält die den Flexionen bezüglich der Sterilität zugeschriebene Bedeutung für übertrieben, indem er fand, dass Weiber mit Retroflexio uteri ganz tüchtig zur Vermehrung der Bevölkerung beigetragen, da die 36 Frauen, die er zu beobachten Gelegenheit hatte, 133mal zur rechten Zeit geboren hatten, so dass 3·7 Schwangerschaften auf jede Frau kamen, eine Zahl, die die gleiche ist, wie sie die Statistik für verheiratete Frauen im Allgemeinen berechnet.

Fibroide des Uterus und Carcinom desselben sind kein absolutes Hindernis für die Conception, doch wird letztere nachSchröder(Geburtsh., pag. 203) bei den interstitiellen und submucösen Fibroiden im hohen Grade erschwert und kann beim Carcinom in den späteren Stadien desselben nicht leicht erfolgen.

Krankheiten des Uterus.

Von den Gynäkologen wird noch eine Reihe von Erkrankungen des Uterus, so Deformitäten der Vaginalportion (Beigel),Entzündungsformen des Uterus und ihre Ausgänge (Grünewald), ferner mit Rücksicht auf ihre mechanische sowohl, als angeblich chemisch den Spermatozoiden schädliche Wirkung die Blennorrhoe (Kölliker,Scanzoni,Küchenmeister,Marion Sims) mit der Sterilität in ursächlichen Zusammenhang gebracht, und gewiss mit vielem Recht. Da jedoch solche Zustände keineswegs immer und absolut die Conceptionsfähigkeit aufheben, so sind dieselben für die forensische Beurtheilung der Conceptionsfähigkeit von sehr untergeordneter Bedeutung.

Scheidenstenose.

Behinderte Wegsamkeit der Vagina durch Verwachsungen, Tumoren, Pessarien u. dergl. bilden, wenn der Verschluss kein vollständiger ist, kein absolutes Conceptionshinderniss. So beobachteteOlshausen(Arch. f. Gyn. II, 278) zweimal Conception trotz permanent getragener Pessarien. Ausserdem existirt eine bereits grosse Zahl von Beobachtungen, die fast jährlich um neue sich vermehrt, von erfolgter Conception nicht blos bei hochgradiger Verengerung der Scheide, sondern selbst bei fast vollständigem Verschluss des Scheideneinganges.

Aus der grossen Menge solcher Fälle wollen wir einige der instructivsten hervorheben:Hanuschkebeobachtete Schwangerschaft, trotzdem die grossen Schamlippen fast vollständig bis auf eine nadelstichgrosse Oeffnung in der hinteren Commissurgegend mit einander häutig verwachsen waren. Die Verwachsung war angeboren, und die Person sah in Folge dessen aus, „wie wenn sie mit Tricots bekleidet wäre“.Scanzoni(Allg. Wiener med. Ztg. 1864, 4) fand bei der Untersuchung eines blühend aussehenden, im vierten Monate schwangeren Mädchens die grossen und kleinen Schamlippen normal, den Scheideneingang aber durch eine prall gespannte Membran nach oben verschlossen und in deren Mitte nur eine hirsekorngrosse Oeffnung, durch welche man eine gewöhnliche Fischbeinsonde durchführen konnte. Nachdem die Muttermundsränder bereits verstrichen waren, zeigte sich an der Stelle, wo sich das mittlere mit dem oberen Drittel der Scheide verbindet, eine zweite, dünne, kreisförmig um die Vaginalwand ziehende Membran. Diese riss beim Herabrücken des Kopfes von selbst ein, das verdickte Hymen musste jedoch eingeschnitten werden.

Aus der grossen Menge solcher Fälle wollen wir einige der instructivsten hervorheben:

Hanuschkebeobachtete Schwangerschaft, trotzdem die grossen Schamlippen fast vollständig bis auf eine nadelstichgrosse Oeffnung in der hinteren Commissurgegend mit einander häutig verwachsen waren. Die Verwachsung war angeboren, und die Person sah in Folge dessen aus, „wie wenn sie mit Tricots bekleidet wäre“.

Scanzoni(Allg. Wiener med. Ztg. 1864, 4) fand bei der Untersuchung eines blühend aussehenden, im vierten Monate schwangeren Mädchens die grossen und kleinen Schamlippen normal, den Scheideneingang aber durch eine prall gespannte Membran nach oben verschlossen und in deren Mitte nur eine hirsekorngrosse Oeffnung, durch welche man eine gewöhnliche Fischbeinsonde durchführen konnte. Nachdem die Muttermundsränder bereits verstrichen waren, zeigte sich an der Stelle, wo sich das mittlere mit dem oberen Drittel der Scheide verbindet, eine zweite, dünne, kreisförmig um die Vaginalwand ziehende Membran. Diese riss beim Herabrücken des Kopfes von selbst ein, das verdickte Hymen musste jedoch eingeschnitten werden.

VonNetzelwird folgender Fall berichtet (Virch. Jahrb. 1868, II, 606): Ein 35 Jahre altes Frauenzimmer hatte nie ihre Menstruation gehabt, noch Molimina gespürt; als sie 23 Jahre alt war, bekam sie starke Unterleibsschmerzen und es gingen mehrere Pfund ichorösen Eiters aus der Vagina ab. Im 33. Jahre hatte sie eine ähnliche Attaque und seit dieser Zeit litt sie an einem unbedeutenden gelben Ausflusse, der alle 14 Tage blutig wurde. Als sie dieses Leidens wegen in die Behandlung N.’s trat, fand dieser die Vagina blos 2–3 Cm. lang mit gesunder Schleimhaut. Links vorn bestand eine kleine Oeffnung, wodurch eine Sonde 3 Cm. eindrang. Die Oeffnung wurde dilatirt, und über der verengten Stelle fand nun N. wieder ein Stück Vagina, circa 4 Cm. lang, und in dem Fornix vaginae wieder eine kleineOeffnung, passirbar für eine feine Sonde. Nach der Dilatation dieser Oeffnung fand man erst die Portio vaginalis uteri, mit infundibuliformem, klaffendem und mit kleinen Ulcerationen besetztem Orificium. Während der Dilatationsversuche, die mit Laminariasonden bewerkstelligt wurden, erkrankte die Person an Peritonitis und starb. Als man die Leiche aus dem Bette herausnehmen wollte, fand man in diesem — einen Fötus von 15 Cm. Länge, und die Obduction constatirte, dass die Patientin geboren hatte!

Conception trotz unmöglicher Immissio penis.

K. Braun(Wiener med. Wochenschr. 1872, Nr. 45 und 1876) publicirte mehrere Fälle von Conception bei Imperforatio hymenis und bestimmt nachgewiesener Unmöglichkeit der Immissio penis, worunter einen, wo bei der Untersuchung der im letzten Monate schwangeren Frau das Hymen keine, auch nicht die allerfeinste Oeffnung entdecken liess und die Vagina in den untersten Theil der Harnröhre 0·5 Cm. hinter dem hanfkorngrossen Orificium urethrae einmündete.

Fehling(Arch. f. Gyn. 1883, V, 342) beschreibt einen Fall, in welchem einer 32jährigen Frau, die von ihrer ersten Entbindung eine Blasenscheidenfistel davongetragen hatte, durch mehrfache Operationen derselben, schliesslich durch die gänzliche Obliteration der Scheide soweit geholfen worden war, dass sie nur in aufrechter Stellung, durch eine kleine, für eine feine Sonde eben durchgängige Oeffnung etwas Urin aus der Scheide verlor. Trotzdem wurde diese Person geschwängert.

Leopold(Arch. f. Gyn. XI) bringt zwei Fälle von Schwangerschaft bei vollständiger Impotentia coëundi. In beiden Fällen völlig erhaltenes Hymen, im zweiten ausserdem starker Vaginismus.

Diese Fälle beweisen, dass eine Conception manchmal unter den scheinbar ungünstigsten Bedingungen erfolgen kann, sowie sie auch darthun, dass zur Befruchtung keine vollständige und tiefe Immissio penis nothwendig ist, wie bis dahin allgemein gefordert wurde.

Künstl. Befruchtung.Befruchtungsvorgang.

Auch lassen diese Beobachtungen vermuthen, dass der Uterus bei der Conception sich nicht, wie man gewöhnlich annimmt und wofür auch die BeobachtungenSpalanzani’s undMarion Sim’s über künstliche Befruchtung[41]zu sprechen scheinen, passiv verhält,sondern auch eine active Rolle spielen dürfte.Wernich(Berliner klin. Wochenschrift. 1873, Nr. 9) hat neuerdings das Stattfinden einer Aspiration des Spermas bei der Cohabitation von Seite des Uterus, insbesondere von Seite des Cervix betont und beruft sich auf gewisse Bewegungserscheinungen, die von ihm und Anderen am Orificium uteri erregbarer Frauen beobachtet wurden. Untersuchungen, diev. Baschund wir über Uterusbewegungen an Hunden anstellten (Wiener med. Jahrbücher. 1878), haben in der That das Auftreten einer Erection der Portio vaginalis und ein Oeffnen des Muttermundes nach Reizung eines vom Aortenplexus des Sympathicus entspringenden und zum Uterus herabziehenden Nervenpaares ergeben, sind daher geeignet, die TheorieWernich’s zu stützen und den Vorgang bei der Conception in den genannten merkwürdigen Fällen zu erklären.

Dass Urinfisteln kein wesentliches Hinderniss für die Conception bilden, hatKronergezeigt. (Ueber die Beziehungen der Urinfisteln zum Geschlechtsleben des Weibes. Arch. f. Gyn. 1882, XIX, 140.) Von 37 Fistelkranken sind 21 noch einmal, 12 zweimal, 3 dreimal und 1 mehrmal schwanger geworden.

Impotentia gestandi und generandi.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass unter die „dem Zwecke der Ehe hinderlichen Gebrechen“ (§. 53 b. G. B.) auch die Impotentia gestandi und generandi des Weibes subsumirt werden müssen, und es ist bekannt, dass es eine Reihe theils localer, theils allgemeiner Zustände gibt, welche trotz vorhandener Beischlafs- und Conceptionsfähigkeit das Austragen oder normale Gebären des Kindes nicht zulassen. In letzterer Beziehung erinnern wir z. B. an die Beckenverengerungen höherer Grade. Der Gerichtsarzt dürfte vorkommenden Falls nicht unterlassen, eine nachweisbare Impotentia gestandi oder generandi im Gutachten in ihrer ganzen Bedeutung auseinanderzusetzen, und es wäre dann Sache der Behörde, eine derartige, vor dem Eingehen eines Ehebündnisses constatirte Impotenz eventuell als ein „dem Zwecke der Ehe hinderliches Gebrechen“ zu behandeln. Dass dies geschehen, respective eine solche Ehe nicht bewilligt werden möchte, wäre im Interesse der Moral sowohl als Humanität zu wünschen. Leider lehrt in dieser Richtung die tägliche Erfahrung, dass bei Eheschlüssen alle anderen Momente mehr in Betracht gezogen werden als die zu erwartenden gesundheitlichen Folgen, und dass, wie die Fälle von mehrmals an einer und derselben Frau vorgenommenem Kaiserschnitt beweisen, selbst die glücklich überstandene Lebensgefahr die Leute nicht abhält, sich von Neuem derselben auszusetzen.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass unter die „dem Zwecke der Ehe hinderlichen Gebrechen“ (§. 53 b. G. B.) auch die Impotentia gestandi und generandi des Weibes subsumirt werden müssen, und es ist bekannt, dass es eine Reihe theils localer, theils allgemeiner Zustände gibt, welche trotz vorhandener Beischlafs- und Conceptionsfähigkeit das Austragen oder normale Gebären des Kindes nicht zulassen. In letzterer Beziehung erinnern wir z. B. an die Beckenverengerungen höherer Grade. Der Gerichtsarzt dürfte vorkommenden Falls nicht unterlassen, eine nachweisbare Impotentia gestandi oder generandi im Gutachten in ihrer ganzen Bedeutung auseinanderzusetzen, und es wäre dann Sache der Behörde, eine derartige, vor dem Eingehen eines Ehebündnisses constatirte Impotenz eventuell als ein „dem Zwecke der Ehe hinderliches Gebrechen“ zu behandeln. Dass dies geschehen, respective eine solche Ehe nicht bewilligt werden möchte, wäre im Interesse der Moral sowohl als Humanität zu wünschen. Leider lehrt in dieser Richtung die tägliche Erfahrung, dass bei Eheschlüssen alle anderen Momente mehr in Betracht gezogen werden als die zu erwartenden gesundheitlichen Folgen, und dass, wie die Fälle von mehrmals an einer und derselben Frau vorgenommenem Kaiserschnitt beweisen, selbst die glücklich überstandene Lebensgefahr die Leute nicht abhält, sich von Neuem derselben auszusetzen.

In jenen Fällen, in welchen wegen angeblicher Impotenzdes einen Theiles eine Eheauflösung oder Ehescheidung angestrebt wird, genügt es nicht, das thatsächliche Vorhandensein eines „Unvermögens zur Leistung der ehelichen Pflicht“ zu constatiren, sondern es fällt dem Gerichtsarzte noch die Aufgabe zu, darzuthun, ob dieses Unvermögen ein immerwährendes und unheilbares sei (§. 60 österr. B. G. B., §. 696 preuss. Landrecht), und nach dem österr. Gesetze (§. 60 B. G. B.), ob dasselbe bereits zur Zeit des geschlossenen Ehevertrages vorhanden war oder erst während der Ehe eingetreten ist.

Die Beantwortung der ersten Frage ist bei der Impotenz des Mannes in der Regel dann leicht, wenn derselben locale Defecte oder Erkrankungen zu Grunde liegen, und sie fällt zusammen mit der Beantwortung der Frage, ob etwa durch chirurgische Eingriffe die zur Ausübung des Coitus erforderlichen Verhältnisse hergestellt werden können.

Schwieriger gestaltet sich die Sache in jenen Fällen, in welchen bei normal beschaffenen Genitalien die Erection behindert ist, und wenn als Ursache dieser Behinderung nicht etwa ein schweres, durch anderweitige Symptome sich kundgebendes Leiden centraler Nervenorgane, insbesondere des Rückenmarkes, sich ergibt, sondern Innervationsstörungen anderer Art derselben zu Grunde liegen. Die Natur letzterer kann so versteckt sein, dass sie sich der Diagnose vollkommen entzieht. Da es sich jedoch in vielen solchen Fällen nur um eine psychische Hemmung des Reflexvorganges der Erection handelt und diese nicht selten durch Angewöhnung und fortgesetztes Zusammenleben sich wieder gibt, so wird man gut thun, in solchen Fällen ein unbestimmtes Gutachten zu erstatten und auf letztere Möglichkeit hinzuweisen. Es tritt dann die, offenbar auf einschlägige Erfahrungen basirende Bestimmung des §. 101 des österr. B. G. B. in Kraft, welche verordnet, dass, wenn es sich mit Zuverlässigkeit nicht bestimmen lässt, ob das Unvermögen ein immerwährendes oder blos zeitliches sei, die Ehegatten verbunden sind, noch durch ein Jahr zusammen zu wohnen, und dass die Ehe erst dann für ungiltig erklärt werden kann, wenn das Unvermögen diese Zeit hindurch angehalten hat.

Heilbarkeit der Impotenz.

In Folge der mehr passiven Rolle, welche beim Coitus dem Weibe zufällt, handelt es sich bei der Beurtheilung der Heilbarkeit einer erwiesenen Impotentia coëundi des Weibes ausschliesslich um die Frage, ob diese durch Operation zu beseitigen sei oder nicht. Wie aus dem oben Gesagten hervorgeht, sind viele der beim Weibe vorkommenden Begattungshindernisse der Art, dass sie durch chirurgischen Eingriff gehoben werden können, wie dies z. B. von den häutigen Verwachsungen der Schamlippen und von vielen Formen der Atresie des Scheideneinganges, insbesondere von der Atresia hymenalis, gilt. Ueberhaupt sind sämmtliche pathologische angeborene sowohl als erworbene Processe, die beim Weibe ein Begattungshinderniss bedingen können, so leicht derUntersuchung zugänglich, dass ebenso wie ihre Diagnose auch die Begutachtung der Heil- oder Unheilbarkeit keine besonderen Schwierigkeiten bieten wird.

Dauer des Unvermögens.

Was die durch §. 60 des österr. B. G. B. gegebene Frage betrifft, ob das immerwährende Unvermögen zur Leistung der ehelichen Pflicht schon zur Zeit des geschlossenen Ehevertrages vorhanden war, so ergibt sich die Beantwortung derselben dann von selbst, wenn das Begattungshinderniss seiner allgemeinen Natur nach als ein angeborenes oder in der Kindheit erworbenes sich darstellt. Bei den im mannbaren Alter acquirirten Impotenzen ist es theils die Natur und der Grad des ihnen zu Grunde liegenden Leidens, theils die Anamnese, welche behufs Beantwortung obiger Frage herangezogen werden muss. Ausserdem wären namentlich in Fällen, wo die Impotenz des Gatten in Frage kommt, auch die Genitalien des betreffenden Weibes zu untersuchen, ob sich aus ihrem Verhalten ein „matrimonium consummatum“ erkennen lässt oder nicht.

Bezüglich letzterer Diagnose muss auf die folgenden Capitel verwiesen werden.

Dieselben kommen nicht blos mit Rücksicht auf die Zeugungsfähigkeit der betreffenden Individuen, sondern auch in anderen gerichtlich wichtigen Beziehungen in Betracht, verdienen daher eine besondere Behandlung.

Vollkommene Zwitterbildung, d. h. eine vollständige Entwicklung eines Individuums nach beiden Geschlechtsrichtungen kommt beim Menschen nicht vor. Dagegen ist eine annähernd vollkommene Zwitterbildung allerdings möglich, indem nicht blos beiderlei Geschlechtsgänge, sondern auch beiderlei Geschlechtsdrüsen an einem und demselben Individuum bis zu einem gewissen Grade sich entwickeln können. Derartige Fälle werden verständlich, wenn man festhält, dass die Geschlechtsanlage in den ersten Wochen der embryonalen Entwicklung jedesmal eine bisexuelle ist, und dass erst nach der sechsten Woche die Geschlechtsentwicklung nach der einen Geschlechtsrichtung geschieht, während die Embryonalanlage der Organe des anderen Geschlechtes verkümmert. Ausnahmsweise kann es nun geschehen, dass ausser der Anlage des einen Geschlechtes sich auch in mehr weniger ausgesprochener Weise jene des anderen entwickelt, wodurch eben jenes merkwürdige Verhalten der Genitalien entsteht, welches wir als Zwitterbildung, Hermaphrodisie, bezeichnen.

Arten der Hermaphrodisie.

Je nachdem die bisexuelle Entwicklung sowohl die Geschlechtsdrüsen als die Geschlechtsgänge, oder nur die letzteren betrifft, unterscheidet man denHermaphrodismus verusund diePseudohermaphrodisie.

Vom Hermaphrodismus verus unterscheidet man wieder den H. v. bilateralis, wenn beiderseits sowohl Hoden als Eierstöcke vorhanden sind, dann den H. v. unilateralis, wenn die Geschlechtsdrüse auf der einen Seite einfach, auf der anderen aber sowohl Hode als Ovarium sich findet, und endlich den H. v. lateralis, wenn auf der einen Seite ein Hode, auf der anderen ein Ovarium zur Entwicklung gelangte.

Letztere Form ist wiederholt beobachtet worden. Ein solcher ausführlich beschriebener und mikroskopisch untersuchter Fall ist der von H.Meyerin Zürich (Virchow’s Archiv. XI). Es fanden sich bei dem betreffenden Individuum, einem Kinde, hermaphroditische äussere Genitalien, die Vagina in die Harnröhre einmündend, ein Uterus mit zwei Tuben, rechts Ovarium mit Parovarium, links ein Hode mitRosenmüller’schem Organ. Seltener sind die Fälle von H. v. unilateralis und am seltensten der H. v. bilateralis. Das Vorkommen des letzteren wurde vielfach angezweifelt. Doch hatHeppner(Dubois-Reymond’s Archiv. 1870, pag. 679) einen derartigen höchst interessanten Fall veröffentlicht, in welchem hermaphroditische äussere Genitalien, Vagina, Uterus mit Tuben und unter diesen beiderseits sowohl langgestreckte Ovarien, als rundliche Hoden sich fanden, die durch die mikroskopische Untersuchung als solche constatirt wurden.

Letztere Form ist wiederholt beobachtet worden. Ein solcher ausführlich beschriebener und mikroskopisch untersuchter Fall ist der von H.Meyerin Zürich (Virchow’s Archiv. XI). Es fanden sich bei dem betreffenden Individuum, einem Kinde, hermaphroditische äussere Genitalien, die Vagina in die Harnröhre einmündend, ein Uterus mit zwei Tuben, rechts Ovarium mit Parovarium, links ein Hode mitRosenmüller’schem Organ. Seltener sind die Fälle von H. v. unilateralis und am seltensten der H. v. bilateralis. Das Vorkommen des letzteren wurde vielfach angezweifelt. Doch hatHeppner(Dubois-Reymond’s Archiv. 1870, pag. 679) einen derartigen höchst interessanten Fall veröffentlicht, in welchem hermaphroditische äussere Genitalien, Vagina, Uterus mit Tuben und unter diesen beiderseits sowohl langgestreckte Ovarien, als rundliche Hoden sich fanden, die durch die mikroskopische Untersuchung als solche constatirt wurden.

Die Fälle des Vorkommens beiderlei Geschlechtsdrüsen aufeinerSeite sind uns durch die wichtigen UntersuchungenWaldeyer’s (Eierstock und Ei, 1870) begreiflich geworden, aus welchen hervorgeht, dass in der Embryonalanlage nicht blos die Ausführungsgänge beider Genitalien vorhanden sind, sondern auch die Geschlechtsdrüsen einen ursprünglich bisexuellen Charakter an sich tragen.

Die häufigste Form der Zwitterbildungen ist diePseudohermaphrodisie, welche entweder blos darin besteht, dass nur die äusseren Genitalien des betreffenden Individuums eine Bildung zeigen, wie sie jener des anderen Geschlechtes entspricht, oder darin, dass mit oder ohne eine solche Missbildung der äusseren Genitalien auch die Ausführungsgänge der Genitalien des anderen Geschlechtes zu mehr weniger ausgesprochener Entwicklung gelangt sind. Sind dabei die Keimdrüsen männlich, so nennt man eine solche ZwitterbildungPseudohermaphrodismus masculinus, sind sie aber weiblich,Pseudohermaphrodismus femininus, indem man dann von beiden einen Pseudohermaphrodismusinternus, einencompletus(internus und externus) und einenexternusunterscheidet.

Aeussere Zwitterbildung.

Das Zustandekommen einer Zwitterbildung der äusseren Genitalien erklärt sich aus der Thatsache, dass in der ersten Zeit des embryonalen Lebens die Anlage der äusseren Genitalien sich ganz gleich verhält und erst später in verschiedener Weise sich entwickelt. Zwischen der 5. bis 6. Woche sehen wir über dem Sinus urogenitalis ein kleines, an seiner unteren Seite mit einer Furche versehenes Wärzchen und zu beiden Seiten des Sinus je eine wulstige Erhebung der Haut.Entwickelt sich das Individuum zu einem männlichen, so bildet sich aus dem Wärzchen der Penis, und die Furche an der Unterfläche desselben schliesst sich zur männlichen Harnröhre, die seitlichen Wülste aber verwachsen zum Scrotum, dessen Raphe auch später die ursprünglich bestandene Trennung beider Scrotalhälften andeutet. — Wird die Frucht eine weibliche, so entwickelt sich aus dem Wärzchen die Clitoris und seine Furche schliesst sich nur am centralen Ende zur Urethra. Der Sinus urogenitalis bleibt offen, bildet den Introitus vaginae und aus den seitlichen Hautfalten werden die grossen Labien.

Das Zustandekommen einer Zwitterbildung der äusseren Genitalien erklärt sich aus der Thatsache, dass in der ersten Zeit des embryonalen Lebens die Anlage der äusseren Genitalien sich ganz gleich verhält und erst später in verschiedener Weise sich entwickelt. Zwischen der 5. bis 6. Woche sehen wir über dem Sinus urogenitalis ein kleines, an seiner unteren Seite mit einer Furche versehenes Wärzchen und zu beiden Seiten des Sinus je eine wulstige Erhebung der Haut.Entwickelt sich das Individuum zu einem männlichen, so bildet sich aus dem Wärzchen der Penis, und die Furche an der Unterfläche desselben schliesst sich zur männlichen Harnröhre, die seitlichen Wülste aber verwachsen zum Scrotum, dessen Raphe auch später die ursprünglich bestandene Trennung beider Scrotalhälften andeutet. — Wird die Frucht eine weibliche, so entwickelt sich aus dem Wärzchen die Clitoris und seine Furche schliesst sich nur am centralen Ende zur Urethra. Der Sinus urogenitalis bleibt offen, bildet den Introitus vaginae und aus den seitlichen Hautfalten werden die grossen Labien.

Fig. 5.Aeussere Genitalien eines Zwitters; die obere Sonde ist in die Harnröhre, die untere in die Vagina eingeführt.

Fig. 5.

Aeussere Genitalien eines Zwitters; die obere Sonde ist in die Harnröhre, die untere in die Vagina eingeführt.

Aus diesem Entwicklungsgange ergibt sich, dass eine äussere Hermaphrodisie sich beim Manne dadurch entwickeln kann, dass der Penis verkümmert bleibt, die Harnröhre sich nicht vollkommen schliesst (Hypospadie) und dass die Scrotalhälften nicht vollständig mit einander verwachsen, sondern eine mehr weniger tiefe, mit schleimhautartiger Membran überkleidete Grube zwischen sich lassen, die als Rest des ehemaligen Sinus urogenitalis dann den Introitus vaginae vortäuscht. Ist mit einer solchen Bildungshemmung, wie nicht selten, gleichzeitig Kryptorchie verbunden, so wird die Aehnlichkeit solcher äusserer Genitalien mit weiblichen noch auffallender. Dagegen können wieder die äusseren weiblichen Geschlechtstheile dadurch eine gewisse Aehnlichkeit mit männlichen erhalten, wenn die Clitoris sich ungewöhnlich entwickelt, oder wenn ausserdem die grossen Schamlippen mit einander verwachsen und eine mehr weniger vollständige Atresie des Scheideneinganges sich ausbildet. Letztere Form ist die bei weitem häufigere. Seltener kommt erstere vor, namentlich eine so bedeutende Vergrösserung der Clitoris, dass sie für einen Penis genommen werden kann. Doch haben wir bei einem alten, zur Section gekommenen Weibe, trotz vollkommen weiblicher Genitalien, eine Clitoris von 4–5 Cm. Länge gesehen, mit vollständig entwickelter, aber undurchbohrter Eichel und gut ausgebildetem Präputium.Von derartigen hermaphroditischen Bildungen der äusseren Genitalien sind blosse Verkümmerung des Penis, dann Hypospadien und beim Weibe die einfachen Atresien des Introitus vaginae zu unterscheiden, obwohl zugestanden werden muss, dass sich zwischen diesen und den ersteren eine scharfe Grenze nicht ziehen lässt.Die inneren Pseudohermaphrodisien kommen zu Stande, indem sich beim Manne auch dieMüller’schen Gänge oder beim Weibe auch dieWolff’schen Canäle entwickeln. Auch hier sind erstere Fälle die bei weitem häufigsten und sie bestehen darin, dass sich bei einem Individuum von vorwiegend männlichem Geschlechtscharakter aucheine mehr weniger ausgebildete Vagina und ein eben solcher Uterus vorfinden, eine Bildung, die in rudimentärer Weise in der Vesicula prostatica (Utriculus masculinus) bei jedem Manne nachzuweisen ist.

Aus diesem Entwicklungsgange ergibt sich, dass eine äussere Hermaphrodisie sich beim Manne dadurch entwickeln kann, dass der Penis verkümmert bleibt, die Harnröhre sich nicht vollkommen schliesst (Hypospadie) und dass die Scrotalhälften nicht vollständig mit einander verwachsen, sondern eine mehr weniger tiefe, mit schleimhautartiger Membran überkleidete Grube zwischen sich lassen, die als Rest des ehemaligen Sinus urogenitalis dann den Introitus vaginae vortäuscht. Ist mit einer solchen Bildungshemmung, wie nicht selten, gleichzeitig Kryptorchie verbunden, so wird die Aehnlichkeit solcher äusserer Genitalien mit weiblichen noch auffallender. Dagegen können wieder die äusseren weiblichen Geschlechtstheile dadurch eine gewisse Aehnlichkeit mit männlichen erhalten, wenn die Clitoris sich ungewöhnlich entwickelt, oder wenn ausserdem die grossen Schamlippen mit einander verwachsen und eine mehr weniger vollständige Atresie des Scheideneinganges sich ausbildet. Letztere Form ist die bei weitem häufigere. Seltener kommt erstere vor, namentlich eine so bedeutende Vergrösserung der Clitoris, dass sie für einen Penis genommen werden kann. Doch haben wir bei einem alten, zur Section gekommenen Weibe, trotz vollkommen weiblicher Genitalien, eine Clitoris von 4–5 Cm. Länge gesehen, mit vollständig entwickelter, aber undurchbohrter Eichel und gut ausgebildetem Präputium.

Von derartigen hermaphroditischen Bildungen der äusseren Genitalien sind blosse Verkümmerung des Penis, dann Hypospadien und beim Weibe die einfachen Atresien des Introitus vaginae zu unterscheiden, obwohl zugestanden werden muss, dass sich zwischen diesen und den ersteren eine scharfe Grenze nicht ziehen lässt.

Die inneren Pseudohermaphrodisien kommen zu Stande, indem sich beim Manne auch dieMüller’schen Gänge oder beim Weibe auch dieWolff’schen Canäle entwickeln. Auch hier sind erstere Fälle die bei weitem häufigsten und sie bestehen darin, dass sich bei einem Individuum von vorwiegend männlichem Geschlechtscharakter aucheine mehr weniger ausgebildete Vagina und ein eben solcher Uterus vorfinden, eine Bildung, die in rudimentärer Weise in der Vesicula prostatica (Utriculus masculinus) bei jedem Manne nachzuweisen ist.

Fig. 6.Innere Genitalien eines „Zwitters“.BlBlase,UrUreter,UUterus,VVagina,Trechte Tuba,Orechtes,O′linkes Ovarium,PParovarium,L OLigam. ovarii,AundA′Faserzüge im Ligam. latum, die sich zum Lig. rotundum vereinigen,CundC′Endigungen des Lig. rotundum,BundB′sackartige Ausstülpungen des Peritoneums (nach vorn gedreht), beiXSonde in die Bauchhöhle eingeführt.

Fig. 6.

Innere Genitalien eines „Zwitters“.BlBlase,UrUreter,UUterus,VVagina,Trechte Tuba,Orechtes,O′linkes Ovarium,PParovarium,L OLigam. ovarii,AundA′Faserzüge im Ligam. latum, die sich zum Lig. rotundum vereinigen,CundC′Endigungen des Lig. rotundum,BundB′sackartige Ausstülpungen des Peritoneums (nach vorn gedreht), beiXSonde in die Bauchhöhle eingeführt.

Geschlechtsbestimmung bei Zwittern.

Bei solchen Zwitterbildungen kann es sich in foro zunächst einzig und allein um die Bestimmung des Geschlechtes handeln, dem das betreffende Individuum angehört. Das Geschlecht bestimmt die sociale Stellung des Individuums, und es knüpfen sich auch an dasselbe wichtige Interessen und Rechte, die häufig nicht blos die Person selbst, sondern auch jene Dritter berühren, und die Verkennung der Sachlage kann sowohl die Betroffenen selbst, als Andere in die unangenehmsten Situationen versetzen.[42]Die Wichtigkeit solcher Untersuchungen und Begutachtungen ist daher mitunter eine bedeutende. Leider aber gehören dieselben zu den schwierigsten, die sich für den Gerichtsarzt ergeben können. Namentlich gilt dies bei Kindern, da bei diesen blos die äusserenGenitalien für die Unterscheidung verwerthet werden können, das unbestimmte Aussehen dieser aber eben das fast allen sogenannten Hermaphrodisien Gemeinschaftliche bildet.

Der Nachweis von in den zu beiden Seiten des ehemaligen Sinus urogenitalis sich erhebenden Hautfalten befindlichen Hoden würde natürlich in erster Linie anzustreben sein. Häufig sind jedoch solche Missbildungen der Genitalien mit Kryptorchie verbunden, was die Diagnose wesentlich erschwert. Anderseits können auch die Ovarien durch den Leistencanal herabsteigen, und es können Lymphdrüsen, Bruchsäcke und selbst vielleicht kolbig endigende Ligamenta rotunda (Fig. 6) Täuschungen veranlassen.

Klebs[43]hält den Nachweis von Nymphen als wichtig für die Geschlechtserkennung, da entwickelte Nymphen bei einer einfachen Hemmungsbildung des Penis und Perineums nicht wohl entstehen können, und weist darauf hin, dass Andeutungen dieser auch in dem oben angegebenen Falle vonMeyer, sowie bei derKatharina Hohmann, die sich an den meisten Universitäten als Zwitter vorstellte, gefunden wurden.

Habitus und Haarwuchs bei Zwittern.

Im späteren Alter, nämlich nach erreichter Pubertät, kann sich manchmal die richtige Diagnose aus dem Auftreten gewisser Geschlechtseigenthümlichkeiten ergeben, und als solche werden zur Beachtung empfohlen: der sogenannte Habitus, das Verhalten des Kehlkopfes und der Stimme, das Auftreten gewisser specifischer Neigungen und sexueller Regungen, insbesondere aber der Nachweis der Samenbildung einerseits oder der Menstruation anderseits.

Die Beweiskraft der erst erwähnten Erscheinungen ist erfahrungsgemäss keine absolute, gibt vielmehr zu verschiedenen Täuschungen Veranlassung.

Haarwuchs bei Zwittern.

Insbesondere gilt dies vom sogenannten Habitus. Bekanntlich zeigt der Körpertypus auch bei geschlechtlich vollkommen normal entwickelten Individuen mannigfache Verschiedenheiten, und knochige, musculöse und selbst bebartete Weiber[44]sind nichts besonders Seltenes, ebensowenig wie Männer ohne Spur von Bart und von weibischen Aussehen. Ferner ist bekannt, dass Castraten ein mehr weibliches Aussehen erhalten, insbesondere bartlos bleiben, und es ist zu erwarten, dass auch bei angeborenem Mangel oder angeborener Verkümmerung der Hoden ein solcher Habitus sich entwickeln könne. Umgekehrt sehen wir bei „Zwittern“ von zweifellos oder mindestens vorwiegend weiblichem Geschlechte mitunter entschieden männlichen Habitus und gut entwickelten Bartwuchs. Einen solchen Fall, der ein als Kammerdiener (!) bedienstetes Individuum betraf, beschriebDe Crecchio[45], und einen fast gleichenhaben wir in den Wiener med. Jahrbüchern, 1877, III, pag. 293, veröffentlicht. Der Fall betraf einen 38jährigen ledigen Kutscher (!), welcher in Folge eines Hufschlages an Septicämie gestorben war. Die Leiche war von kräftigem Knochenbau, stark entwickelter Musculatur, von entschieden männlichem Habitus. Die Haut erdfahl. An der Oberlippe ein schütterer, 5–7 Mm. langer Schnurrbart, das Gesicht umrahmt von einem 1–1·5 Cm. langen, dichten, krausen und beschnittenen Barte. Die Beschaffenheit der äusseren und inneren Genitalien ist aus beiliegenden Abbildungen (Fig. 5und6) ersichtlich. Interessant ist in dieser Beziehung der vonDebierre(Arch. de l’anthropologie criminelle et des sciences pénales. 1886, I, pag. 314) beschriebene Fall des „Hermaphroditen“ Marie-Madeleine Lefort, dessen Abbildung, sowie seiner Genitalien, wie sie sich bei der Section ergaben, wir inFig. 7und8wiedergeben und der ebenfalls ein weibliches Individuum betraf.

Fig. 7.Der „Hermaphrodit“ Marie-Madeleine Lefort in seinem 65. Jahre. NachDebierre.

Fig. 7.

Der „Hermaphrodit“ Marie-Madeleine Lefort in seinem 65. Jahre. NachDebierre.

Casperhat auch das Verhalten der Schamhaare zur Unterscheidung des Geschlechtes benützen wollen, indem nach seiner Angabe der umschriebene Kranz von Haaren auf dem Schamberge das Weib und die, wenn auch geringe, Fortsetzung des Haarwuchses vom Schamberg gegen den Nabel den Mann erweisen soll. B.Schultzehat aber häufig Ausnahmen von dieser Regel gefunden, so bei 100 Frauen 5mal das Hinaufreichen des Haarwuchses bis zum Nabel, und unter 120 Soldaten wiederholt eine kranzartige Anordnung der Haare um den Schamberg, wie bei Weibern. In dem Falle vonDe Crecchiozog sich eine Haarlinie bis zum Nabel und auch in unserem liess sich eine solche Fortsetzung des Haarwuchses constatiren. Wir haben ausserdem in zwei Fällen beobachtet, dass bei jungen weiblichen Individuen, von denen das eine stark brünett war, sich eine Haarlinie bis zum Nabel und in dem einen Falle sogar über diesen hinaus bis zwischen die Brüste verfolgen liess. In einem vonRuggierimitgetheilten Falle hat sogar der übermässige, auf den ganzen Bauch sich ausdehnende Haarwuchs zur Scheidungsklage Veranlassung gegeben.

Becken bei Zwittern.

Auch das Verhalten des Beckens gibt keine sicheren Anhaltspunkte für die Geschlechtsbestimmung. In dem FalleDe Crecchio’s, sowie in dem unserigen, die doch entschieden weibliche Individuen betrafen, war das Becken ein ausgesprochen männliches,und ebenso bei einem anderen wahrscheinlich weiblichen „Zwitter“, den wir unlängst während des Lebens zu sehen und zu untersuchen Gelegenheit hatten. Dieses Verhalten scheint die AnsichtSchröder’s (Lehrb. d. Geburtsh. 4. Aufl., pag. 9) zu unterstützen, zufolge welcher die Verschiedenheiten des weiblichen und männlichen Beckens bedingt werden durch die Entwicklung der beim Weibe im kleinen Becken liegenden Genitalien, eine Annahme, für welche nachSchröderdie Fälle von geistig und körperlich verkümmerten Frauen sprechen, die, mit unentwickelten Genitalien versehen, auch an allgemeiner Beckenenge leiden, sowie die Beobachtung vonRoberts, dass bei weiblichen Castraten unter den Hindus der Schambogen eine ganz ungewöhnliche Enge zeigt.

Fig. 8.Aeussere und innere Genitalien des „Zwitters“ Marie-Madeleine Lefort. Die Sonde ist unterhalb der penisartig vergrösserten Clitoris in den stark verengerten Introitus vaginae eingeführt. NachDebierre.

Fig. 8.

Aeussere und innere Genitalien des „Zwitters“ Marie-Madeleine Lefort. Die Sonde ist unterhalb der penisartig vergrösserten Clitoris in den stark verengerten Introitus vaginae eingeführt. NachDebierre.

Dagegen hatLeopold(Arch. f. Gyn. 1875, VIII, 487) in einem Falle, der seiner Meinung nach einen männlichen Scheinzwitter betrifft, bei vollständigem Mangel des Uterus ein entschieden weibliches Becken constatirt.

Kehlkopf, Brüste und Benehmen der Zwitter.

Weiters wird empfohlen, das Verhalten des Kehlkopfes und der Stimme zur Differentialdiagnose heranzuziehen. Grössere Dimensionen des Kehlkopfes und stärkeres Hervortreten des „Adamsapfels“ sollen den Mann erkennen lassen, ebenso die rauhe Stimme. Die Erfahrung lehrt aber, dass auch unter gewöhnlichen Umständenbezüglich dieser Verhältnisse grosse Verschiedenheiten herrschen. Rauhe Stimme bei Weibern und hohe bei Männern ist eine häufige Erscheinung. Ausserdem kann die hohe Stimme, respective das Ausbleiben des sogenannten Umschlagens der Stimme in der Pubertät, sowie das geringe Volum des Kehlkopfes, ebenso wie bei Castraten, Folge der Nichtentwicklung der obgleich männlichen Geschlechtsdrüsen sein, und Verkümmerung letzterer geht ja gewöhnlich mit sogenannter Hermaphrodisie Hand in Hand. Dagegen wurde bei unserem weiblichen Zwitter erhoben, dass er eine männliche Stimme besessen, die nur im Affecte in’s Hohe umgeschlagen habe, auch prominirte der Kehlkopf in ziemlich deutlicher Weise. Gleiches war bei dem Zwitter vonDe Crecchioder Fall.

Das Vorhandensein oder Fehlen der Brustdrüsen ist ebenfalls nicht absolut beweisend. Sowohl in dem Falle vonDe Crecchioals in unserem fehlten sie. Dagegen waren in dem Falle vonLeopold, der, wenigstens seiner Angabe nach, ein männliches Individuum betraf, Brüste vorhanden und ebenso bei der Katharina Hohmann trotz notorisch erwiesener Spermasecretion. Fälle von mehr weniger entwickelten Brüsten bei Männern wurden wiederholt beobachtet, und es ist bekannt, dass Schwellung der Brustdrüsen und Milchsecretion (Hexenmilch) bei neugeborenen Kindern, und zwar bei beiden Geschlechtern gleich häufig, zur Beobachtung gelangt.

Seit jeher wurde empfohlen, behufs Unterscheidung des eigentlichen Geschlechtes eines „Zwitters“ dessen Neigungen, Gewohnheiten und sexuelle Aeusserungen in Betracht zu ziehen. Es ist jedoch erwiesen, dass eine grosse Zahl der Eigenschaften, die ein Individuum sowohl als Kind, als in späterer Zeit zeigt, blosse Erziehungsresultate darstellen, und dass hierbei der Einfluss des Geschlechtes des Individuums nur indirect zur Geltung kommt. Es kann daher nicht verwundern, wenn später zweifellos als männlich erkannte Individuen ihr ganzes Leben lang weibliche Geschäfte betrieben und weibliches Gebahren zeigten, wenn es constatirt ist, dass sie seit ihrer Kindheit als dem weiblichen Geschlechte angehörend angesehen und darnach erzogen wurden, wie solche Fälle verhältnissmässig zahlreich vorgekommen sind.

Auch die Körperentwicklung und das Temperament, welche beide keineswegs nur allein vom Geschlechte abhängen, spielen in jener Beziehung eine wesentliche Rolle, und schon bei den Spielen der Kinder sind diese Momente von Einfluss. Ohne Zweifel dürfte es bei „Hermaphroditen“ weniger das durchschlagende männliche Geschlecht, als das in Folge stärkerer Körperentwicklung gesteigerte Kraftgefühl sein, welches das als Mädchen erzogene und behandelte Individuum männlichen Beschäftigungen zuführt. Dies kann aber geschehen ebensowohl bei entschieden männlichen „Zwittern“, als auch bei zweifellos weiblichen Individuen; ebenso wie anderseits Fälle vorkamen, dass eben die zurückgebliebeneschwächliche Körperbildung Veranlassung wurde, dass das seinem Geschlechte nach vorwiegend oder ausschliesslich männliche Individuum stets für ein weibliches gegolten hatte.

Neigungen und sexuelle Aeusserungen der Zwitter.

Was die Zuneigung zum anderen Geschlechte und die sexuellen Regungen überhaupt anbelangt, so können diese allerdings in einzelnen Fällen das eigentliche Geschlecht der betreffenden Person verrathen, dass aber gerade in dieser Beziehung die gröbsten Täuschungen unterlaufen, ist thatsächlich.

Es ist zunächst zu constatiren, dass geschlechtliches Fühlen und geschlechtliche Triebe nicht ausschliesslich von der Gegenwart und vollständigen Entwicklung der betreffenden Sexualdrüsen abhängen. Beweise für diese Thatsache liefern die Kinder, die ja so häufig Onanie treiben, während ihre Geschlechtsdrüsen noch weit vom Zustande der Functionsfähigkeit entfernt sind, ferner junge Thiere, die, geschlechtlich noch ganz unentwickelt, schon Coitusversuche anstellen, und endlich die Castraten, bezüglich deren Beischlafsfähigkeit und mitunter stürmisch sich äussernden Geschlechtstriebes überraschende Angaben sowohl in der älteren als in der neueren Literatur sich finden. Wir verweisen in dieser Richtung insbesondere auf das oben erwähnte WerkPelikan’s: „Gerichtlich-medicinische Untersuchungen über das Skopzenthum in Russland“, aus welchem zu ersehen ist, dass bei den Adepten der Skopzensecte vom „kleinen Siegel“ die Beischlafsfähigkeit, respective die Erectionsfähigkeit sich erhält, und dass die Skopzen von dieser Fähigkeit nicht blos Gebrauch machen, sondern sich sogar in einzelnen Fällen Zügellosigkeiten und excessiver Wollust hingeben.

Unser weiblicher „Zwitter“ hatte notorisch den Coitus nach Männerart versucht, und ebenso hören wir vonDe Crecchio, dass das seinen inneren Genitalien nach doch entschieden weibliche Individuum den Weibern nachstieg, wiederholt den Coitus ausübte und dabei zweimal mit Tripper angesteckt wurde; und umgekehrt sehen wir nachträglich entschieden als Männer anerkannte „Hermaphroditen“ als Weiber verheiratet und auch als solche den Coitus ausübend.Von dem seinerzeit viel genannten Hermaphroditen Rosina Göttlich, einem zweifellosen Manne mit Hypospadie und gespaltenem Scrotum, erzähltAmmon(„Die angeb. chirurg. Krankheiten des Menschen.“ Berlin 1842, pag. 93): „Nicht ohne Frechheit sagte das Subject, dass es den Coitus als Mann und als Weib ausüben könne, dass es ihn aber in letzterer Geschlechtsbeziehung vorziehe und sich des ersteren schäme. Es ist dies sehr erklärlich. Bei der Kleinheit und Difformität des Penis würde der ganze Act sehr unvollkommen ausfallen. Uebt ihn die Person als Weib aus, so ist dies viel leichter und auch angenehmer für sie, indem hier die ausgedehnte Urethra zwischen beiden Hodensackhälften als Substitut der Vagina fungirt.“In dem vonTortualbeschriebenen Falle („Ein als Weib verheirateter Androgynus vor dem kirchlichen Forum.“ Vierteljahrsschr. für gerichtl. Med. X, 18) war das wahrscheinlich männliche Individuumals Weib verheiratet und eifersüchtig auf den Ehegatten, welcher, da er den Coitus mit seiner Frau nicht zu Wege bringen konnte, sich anderweitig umsehen wollte.Die Marie Arsano (Casper-Liman, Handb. 1768, I, 75) war 84 Jahre alt, hatte stets als Weib gegolten, war als solches lange Jahre verheiratet und erst bei der Obduction wurde sie als Mann erkannt.

Unser weiblicher „Zwitter“ hatte notorisch den Coitus nach Männerart versucht, und ebenso hören wir vonDe Crecchio, dass das seinen inneren Genitalien nach doch entschieden weibliche Individuum den Weibern nachstieg, wiederholt den Coitus ausübte und dabei zweimal mit Tripper angesteckt wurde; und umgekehrt sehen wir nachträglich entschieden als Männer anerkannte „Hermaphroditen“ als Weiber verheiratet und auch als solche den Coitus ausübend.

Von dem seinerzeit viel genannten Hermaphroditen Rosina Göttlich, einem zweifellosen Manne mit Hypospadie und gespaltenem Scrotum, erzähltAmmon(„Die angeb. chirurg. Krankheiten des Menschen.“ Berlin 1842, pag. 93): „Nicht ohne Frechheit sagte das Subject, dass es den Coitus als Mann und als Weib ausüben könne, dass es ihn aber in letzterer Geschlechtsbeziehung vorziehe und sich des ersteren schäme. Es ist dies sehr erklärlich. Bei der Kleinheit und Difformität des Penis würde der ganze Act sehr unvollkommen ausfallen. Uebt ihn die Person als Weib aus, so ist dies viel leichter und auch angenehmer für sie, indem hier die ausgedehnte Urethra zwischen beiden Hodensackhälften als Substitut der Vagina fungirt.“

In dem vonTortualbeschriebenen Falle („Ein als Weib verheirateter Androgynus vor dem kirchlichen Forum.“ Vierteljahrsschr. für gerichtl. Med. X, 18) war das wahrscheinlich männliche Individuumals Weib verheiratet und eifersüchtig auf den Ehegatten, welcher, da er den Coitus mit seiner Frau nicht zu Wege bringen konnte, sich anderweitig umsehen wollte.

Die Marie Arsano (Casper-Liman, Handb. 1768, I, 75) war 84 Jahre alt, hatte stets als Weib gegolten, war als solches lange Jahre verheiratet und erst bei der Obduction wurde sie als Mann erkannt.


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