Chapter 19

Befruchtung.

Letzteres aber zugegeben, würde wieder die Frage entstehen, ob nicht das im Uterus sich entwickelnde Ei ein absolutes Hinderniss für eine neuerliche Befruchtung und im günstigsten Fall wenigstens für die Entwicklung des neu befruchteten Eies abgebe. Dies scheint der gewichtigste Einwand gegen die Möglichkeit einer Ueberfruchtung zu sein, doch ist wieder nicht zu übersehen, dass das Eichen einerseits und die Spermafäden anderseits ganz winzige und letztere sogar mikroskopische Gebilde darstellen, denen gegenüber der durch die Frucht und ihre Hüllen gebildete Verschluss nicht als ein hermetischer betrachtet werden kann. Da wir ausserdem wissen, dass mitunter grosse Fibroide und Polypen, die scheinbar die Gebärmutter vollkommen ausfüllen, den Eintritt einer Schwangerschaft nicht verhinderten, und anderseits die Möglichkeit der Entwicklung eines so befruchteten Eies neben einem älteren und trotz diesem gegenüber der Erfahrung, die wir über die Entwicklung anderer Tumoren, selbst in den lebenswichtigsten Organen, besitzen, auch nicht absolut negirt werden kann, so lässt sich über die Frage der Ueberfruchtung noch immer streiten. Es ist aber für die Annahme einer solchen umsoweniger eine Nothwendigkeit vorhanden, als sich jene Entbindungen, die als Beweis für die Möglichkeit einer Ueberfruchtung angeführt wurden, auch ohne letztere erklären lassen.

Ist Superfötation möglich?

Die Mehrzahl einschlägiger Beobachtungen betraf Fälle, in denen Frauen mit Mehrlingen, insbesondere Zwillingen, niedergekommen waren, deren Körperentwicklung eine sehr verschiedene gewesen ist. Diese Fälle erklären sich ungezwungen daraus, dass in Folge des beengten Raumes und vielleicht auch durch ungleiche Ernährungsverhältnisse die eine Frucht auf Kosten der anderen sich mehr entwickelte, und es ist umsoweniger Grund vorhanden, an eine Ueberfruchtung zu denken, als eine solche ungleiche Entwicklung bei Zwillingen verhältnissmässig häufig beobachtet wirdund, was besonders wichtig ist, selbst bei solchen, die, wie das gemeinschaftliche Chorion beweist, auseinemEi entstanden sind. Hierher gehört u. A. der vonBockin Marburg mitgetheilte Fall, in welchem eine Frau, die überdies bis zum siebenten Schwangerschaftsmonate regelmässig menstruirte, Drillinge gebar, von denen der eine eine Länge von 18 Zoll besass, während die anderen, in getrennten Eiern befindlichen, die Entwicklung einer fünf- und viermonatlichen Frucht zeigten. Sehr interessant sind in dieser Beziehung die von B.Schultze(Volkmann’s Samml. klin. Vortr. Nr. 34),Ruge(Beitr. z. Geburtsh. und Gyn. III, 1874) und neuestens vonBreisky(Prager med. Wochenschr 1886, pag. 46) mitgetheilten Fälle, wo in der Placenta einer älteren (inSchultze’s Falle nahezu reifen) Frucht ein wohl erhaltener, vier- bis sechswöchentlicher Embryo mit eigener Decidua gefunden wurde. Solche Fälle werden übrigens schon vonSchurigius(Embryologie, 1732, pag. 259) angeführt.

Ferner wurden Fälle beobachtet, in denen Frauen in verhältnissmässig kurzem Zwischenraume entweder verschieden entwickelte oder jedesmal reife oder wenigstens gleich entwickelte Früchte gebaren. In der ersten Kategorie derselben erfolgte während einer Schwangerschaft der Abgang einer unreifen Frucht, während die andere sich weiter entwickelte und zur normalen Zeit geboren wurde. Solche Vorkommnisse hat man auch als „partiellen Abortus“[144]beschrieben und sie erklären sich ebenfalls in der oben angegebenen Weise aus der Verdrängung der einen Frucht durch die andere. Die erstgeborene Frucht ist gewöhnlich abgestorben, obgleich auch frühzeitiger Abgang lebender oder wenigstens frischer Früchte beobachtet wurde. Die abgestorbene Frucht kann übrigens auch im Uterus zurückbleiben und gleichzeitig mit der sich weiter entwickelnden geboren werden, ein Vorkommniss, das, obwohl eher geeignet, die Anschauung bezüglich der Superfötation zu corrigiren, dennoch als letztere gedeutet worden ist.

Besonders interessant und am ehesten auf Superfötation zu beziehen sind die Beobachtungen zweiter Kategorie.

Von diesen sind insbesondere die vonEisenmann, vonMoebus, vonThielmannund vonGenerali[145]mitgetheilten von Wichtigkeit.

Fälle angeblicher Superfötation.

In dem Falle vonEisenmanngebar eine Frau am 30. April 1748 einen ausgetragenen Knaben, der Unterleib blieb jedoch ausgedehnt, die Frau fühlte deutliche Kindesbewegungen und E. sowohl als andere Aerzte überzeugten sich von der Gegenwart eines zweitenKindes. Die Geburt trat aber erst am 17. September 1748, also 4½ Monate nach der ersten, ein. — Die Frau starb 1755 und die Section ergab einen einfachen Uterus. — In dem Falle vonMoebuswurde eine 35jährige Frau, die schon viermal geboren, am 16. October 1833 von einem ausgetragenen Mädchen entbunden, doch wurde durch die Bauchdecken ein zweites Kind gefühlt. Bei der nachträglich vorgenommenen Indagation fand sich der Muttermund wieder zusammengezogen, kaum zu erreichen. Lochialfluss und Milchsecretion blieben aus, wie in demEisenmann’schen Falle, und die zweite Geburt erfolgte erst nach 33 Tagen, am 18. November. — Die Frau, über welcheThielmannberichtet, war zum dritten Male schwanger und die Menstruation war noch zweimal erschienen. Am 26. März 1853 Geburt eines kleinen, lebensfähigen Mädchens, am 18. Mai, also 52 Tage darauf, die einer zweiten, ebenfalls nicht vollständig ausgetragenen, doch lebensfähigen Frucht. —Generaliendlich berichtet über eine Frau, die am 17. Februar 1817 einen lebenden reifen Knaben und 4 Wochen darauf, am 14. März, einen zweiten ebenfalls ausgetragenen gebar. Im Jahre 1847 starb diese Frau und es fand sich bei der Section ein doppelter Uterus.

In dem Falle vonEisenmanngebar eine Frau am 30. April 1748 einen ausgetragenen Knaben, der Unterleib blieb jedoch ausgedehnt, die Frau fühlte deutliche Kindesbewegungen und E. sowohl als andere Aerzte überzeugten sich von der Gegenwart eines zweitenKindes. Die Geburt trat aber erst am 17. September 1748, also 4½ Monate nach der ersten, ein. — Die Frau starb 1755 und die Section ergab einen einfachen Uterus. — In dem Falle vonMoebuswurde eine 35jährige Frau, die schon viermal geboren, am 16. October 1833 von einem ausgetragenen Mädchen entbunden, doch wurde durch die Bauchdecken ein zweites Kind gefühlt. Bei der nachträglich vorgenommenen Indagation fand sich der Muttermund wieder zusammengezogen, kaum zu erreichen. Lochialfluss und Milchsecretion blieben aus, wie in demEisenmann’schen Falle, und die zweite Geburt erfolgte erst nach 33 Tagen, am 18. November. — Die Frau, über welcheThielmannberichtet, war zum dritten Male schwanger und die Menstruation war noch zweimal erschienen. Am 26. März 1853 Geburt eines kleinen, lebensfähigen Mädchens, am 18. Mai, also 52 Tage darauf, die einer zweiten, ebenfalls nicht vollständig ausgetragenen, doch lebensfähigen Frucht. —Generaliendlich berichtet über eine Frau, die am 17. Februar 1817 einen lebenden reifen Knaben und 4 Wochen darauf, am 14. März, einen zweiten ebenfalls ausgetragenen gebar. Im Jahre 1847 starb diese Frau und es fand sich bei der Section ein doppelter Uterus.

Diese merkwürdigen Fälle lassen sich entweder in der Weise erklären, dass man annimmt, dass von zwei gleich alten, aber ungleich entwickelten Früchten die stärkere durch die Entbindung ausgestossen, die schwächere jedoch von dem entlasteten Uterus noch weiter, beziehungsweise bis zur völligen Reife, zurückbehalten und dann erst geboren wurde, oder man ist gezwungen, thatsächlich an Superfötation zu denken. Für letztere spricht der Umstand, dass in einem dieser Fälle, wie auch in einem der oben angeführten, die Menstruation trotz eingetretener Schwangerschaft sich noch einige Male gezeigt hatte, und der Befund eines doppelten Uterus in dem Falle vonGenerali, dessen Vorhandensein vonKussmaulauch in jenem vonMoebusvermuthet wird, obgleich auch bezüglich dieses mit Recht bemerkt wurde, dass bei Schwängerung der einen Hälfte eines doppelten Uterus auch in der zweiten eine Decidua sich bildet und deren Höhle durch die zunehmende Ausdehnung der geschwängerten Uterushälfte ebenfalls, wenn nicht verschlossen, so doch bedeutend verengert werde.

Am meisten sprechen für die Möglichkeit einer Ueberfruchtung jene Fälle, in welchen neben einer intrauterinen Schwangerschaft eine jüngere Tubarschwangerschaft gefunden wurde.Majer(Friedreich’s Bl. 1884, pag. 390) berichtet über einen solchen vonSchröderundBraunobducirten Fall, und mehrere andere werden vonRennert(Arch. f. Gyn. 1884, pag. 276) mitgetheilt. In ersteren fand sich im Uterus ein dreimonatlicher, in der Tuba aber ein sechswöchentlicher Fötus.

Jedenfalls würde ein derartiges Vorkommniss, wenn es, was als möglich zugegeben werden muss, zu Zweifeln über die legitime Geburt der einen der in längeren Zwischenräumen geborenen Früchte Veranlassung geben sollte, zu den schwierigsten undheikelsten Gegenständen gehören, die zur gerichtsärztlichen Beurtheilung gelangen können. Da von mehreren Autoren, so namentlich vonKussmaul, die Möglichkeit einer Superfötation wenigstens bei doppeltem Uterus zugegeben wird, so wäre auf das Vorhandensein dieses, sowie darauf zu achten, ob nicht während der Schwangerschaft Erscheinungen aufgetreten sind, die, wie z. B. die Fortdauer der Menstruation, auf noch nach der Conception erfolgte Ovulation bezogen werden könnten. Sind derartige Momente nicht nachzuweisen, dann liegt es gewiss viel näher, einen anormalen Verlauf einer Zwillingsschwangerschaft als eine Ueberfruchtung anzunehmen.[146]

Bei der Beurtheilung einschlägiger Fälle kommt auch die Frage in Betracht, wann nach der Entbindung eine Frau wieder concipiren kann. Nach der herrschenden Ansicht ist dies erst 6–8 Wochen nach der Entbindung, d. h. kurz vor der bei nichtstillenden Frauen eintretenden Menstruation möglich. VonKönigwurde jedoch in der Leipziger Gesellschaft für Geburtshilfe (Centralbl. f. Gyn. 1893, Nr. 19) ein Fall mitgetheilt, wo 4 Tage post partum der Coitus ausgeübt und dann 3 Monate ausgesetzt wurde, die Menstruation nicht wiederkehrte und die Frau 243 Tage nach diesem Coitus ein vollreifes 3550 Grm. schweres Kind gebar.

Bei der Beurtheilung einschlägiger Fälle kommt auch die Frage in Betracht, wann nach der Entbindung eine Frau wieder concipiren kann. Nach der herrschenden Ansicht ist dies erst 6–8 Wochen nach der Entbindung, d. h. kurz vor der bei nichtstillenden Frauen eintretenden Menstruation möglich. VonKönigwurde jedoch in der Leipziger Gesellschaft für Geburtshilfe (Centralbl. f. Gyn. 1893, Nr. 19) ein Fall mitgetheilt, wo 4 Tage post partum der Coitus ausgeübt und dann 3 Monate ausgesetzt wurde, die Menstruation nicht wiederkehrte und die Frau 243 Tage nach diesem Coitus ein vollreifes 3550 Grm. schweres Kind gebar.

Die häufigste Form der extrauterinen Schwangerschaft ist die Tubarschwangerschaft. Dieselbe endigt meistens schon im zweiten bis dritten, mitunter erst im vierten Monate[147], indem das sich ausdehnende Ei die Tuba sprengt und der Tod entweder sofort durch Verblutung oder in Folge der nun entstehenden Peritonitis eintritt. In günstigen Fällen tritt Genesung ein, indem die Frucht entweder abgekapselt wird und in ein Lithopädion sich umwandelt, oder eine sogenannte lipoide Umwandlung eingeht[148], oder indem Abscessbildung unter Ausstossung der abgestorbenen Frucht oder vielmehr ihrer Reste erfolgt, Vorgänge,die selbst Jahre in Anspruch nehmen, so zwar, dass in der Zwischenzeit neue und normal verlaufende Schwangerschaften sich einstellen können, eine Form der Superfötation, die von der eben besprochenen wohl zu unterscheiden ist.

Fig. 37.Interstitielle Gravidität mit Ruptur im vierten Monat.

Fig. 37.

Interstitielle Gravidität mit Ruptur im vierten Monat.

Abgesehen von letzterem Umstande, hat die Extrauterinschwangerschaft[149]noch insoferne eine gerichtsärztliche Bedeutung, als der plötzliche Tod, der sehr häufig in Folge der Berstung des Fruchthalters erfolgt, den Verdacht einer gewaltsamen Todesart erwecken kann. So kam in Prag ein Fall vor, in welchem eine Frauensperson nach dem Genusse von Würsten unter Schwindel und Würgebewegungen zusammenstürzte und nach wenigen Augenblickenstarb, weshalb an eine Vergiftung gedacht wurde, bis die Section den Fall als Verblutung in Folge einer Tubarschwangerschaft klarstellte.

Ebenso kann es sich ereignen, dass eine schwangere Tuba, die vielleicht binnen Kurzem von selbst geborsten wäre, durch verhältnissmässig unbedeutende Erschütterungen des Unterleibes, z. B. durch Fauststösse u. dgl., zum Bersten gebracht und dadurch der Tod veranlasst wird, in welchem Falle „die eigenthümliche persönliche Beschaffenheit oder der besondere Zustand der Verletzten“ (österr. St. P. O. §. 129, 2, lit.b) besonders hervorgehoben werden müsste. Endlich kann der Riss in der Uteruswand, welcher nach interstitieller Schwangerschaft entsteht, für eine anderweitig, insbesondere traumatisch veranlasste Ruptur genommen werden (Fig. 37).

Unter Mole verstehen wir ein degenerirtes Ei und schliessen folglich alle anderen Neubildungen, wie Polypen, Fibrome u. dergl., welche ebenfalls mitunter durch Contractionen der Gebärmutter, also durch einen Geburtsact, ausgestossen werden können, von diesem Begriffe aus.

Man unterscheidet Fleischmolen und Blasenmolen. DieFleischmolenentstehen ausser aus zurückgebliebenen Placentaresten oder Fibringerinnseln durch Hämorrhagien zwischen die einzelnen Eihäute und mitunter in die Eihöhle selbst, wobei die Frucht abstirbt, aber keineswegs ein gewöhnlicher Abortus eintritt, sondern das Ei mit dem abgestorbenen Fötus im Uterus zurückbleibt und, indem sich das Extravasat organisirt, zu einem die Formen der Uterushöhle präsentirenden fleischartigen, faserigen Tumor umwandelt, in dessen Centrum nicht selten noch die Amnionhöhle und selbst Reste des Embryo erkannt werden können.

DieBlasen- oderTraubenmolenentwickeln sich durch Hypertrophie und cystöse (myxomatöse) Degeneration der Chorionzotten, mitunter auch durch cystöse Degeneration oder durch subchoriale Hämatome der Decidua vera, wieBreus[150]ausführt und abbildet. Man findet ein Convolut von erbsen- bis haselnussgrossen dünnwandigen und mit meist wasserklarem Serum gefüllten Cysten, welche auf langgestreckten und ein verfilztes Balkenwerk bildenden Stielen von einer centralen Masse ausgehen, die als Ueberrest des Chorion aufzufassen ist und mitunter ebenfalls noch Reste der ehemaligen Eihöhle enthält.

Die Entstehung der Molen fällt gewöhnlich in die ersten Monate der Schwangerschaft, in welchen eben die Ursache des Absterbens der Frucht, beziehungsweise der Hämorrhagie, in die Eigebilde oder der hydropischen Degeneration der Chorionzottengesetzt wurde. Im Allgemeinen werden Blasenmolen viel länger getragen als Fleischmolen (Scanzoni). Die Symptome einer Molenschwangerschaft unterscheiden sich in der ersten Zeit gar nicht von einer gewöhnlichen Schwangerschaft. Im späteren Verlaufe kann der Mangel der Kindesbewegungen und der fötalen Herztöne Anhaltspunkte für die Diagnose ergeben, auch Blutungen aus den Genitalien können sich einstellen, dagegen sind die von älteren Autoren angegebenen Erscheinungen von Abmagerung, Unwohlsein etc. keineswegs constant. Bei Blasenmolenschwangerschaft ist die unverhältnissmässig rasche Zunahme des Uterus bemerkenswerth. Ebenso wurden starkes Erbrechen und hydropische Erscheinungen beobachtet. In einem vonLeopoldverfolgten Falle (Arch. f. Gyn. XII, 482) trat schon in den ersten Wochen der Schwangerschaft heftiges Erbrechen und Oedem des Gesichtes auf. Ende der achten Woche stand der Fundus uteri bereits zwei Finger über der Symphyse, Ende des dritten Monates zwei Finger breit über dem Nabel. Ende der dreizehnten Woche profuser Blutverlust aus der Scheide und rasche Entbindung von einer grossen, ein ganzes Waschbecken ausfüllenden Blasenmole.

Eine Erwähnung verdient noch dasVerkennen der Schwangerschaft von Seite der Schwangeren selbst, eine Behauptung, die in forensischen Fällen nicht selten vorkommt.

Dass ein Verkennen der Schwangerschaft in den ersten Monaten möglich ist, wird allgemein zugestanden und ist auch begreiflich, da die Gravidität anfangs keine auffallenden Veränderungen im Körper veranlasst und die ersten subjectiven Erscheinungen, wie Unwohlsein und auch das Ausbleiben der Menstruation, das überdies, wie wir gehört haben, nicht immer erfolgen muss, auch anderweitig gedeutet werden können. Ist aber die Schwangerschaft bereits weiter gediehen, namentlich bereits über die erste Hälfte ihrer normalen Dauer vorgerückt, dann ist wohl nur unter besonderen Umständen als möglich zuzugeben, dass eine Person ihren Zustand verkannt haben konnte, da für gewöhnlich vorausgesetzt werden muss, dass eine vollsinnige und geschlechtsreife Person sowohl die Bedeutung des Coitus kennt, als die Folgen, die daraus entstehen können, und da die successive und immer auffallender werdende und mehrere Monate beanspruchende Entwicklung der Symptome sie über ihren Zustand in’s Klare bringen muss. Deshalb kann auch der im früheren preuss. St. G. enthaltenen Bestimmung, dass: „wenn die Frucht bereits die 30. Woche erreichte, die Ausrede, dass die Mutter von ihrer Schwangerschaft nichts gewusst habe, nicht mehr gelten kann“, die Berechtigung nicht abgesprochen werden.

Verkennen der Schwangerschaft.

Ausnahmen von dieser Regel könnten jene Fälle bilden, in denen der betreffende Coitus an einer bewusstlosen Person ausgeführtwurde. Das Verkennen der daraus entspringenden Schwangerschaft wäre gewiss begreiflich; ebenso begreiflich ist es aber, dass gegenüber derartigen Angaben nur die grösste Vorsicht angezeigt ist. Wie leichtgläubig in dieser Beziehung ältere Aerzte gewesen sind, beweist der in Schmidt’s Jahrb. 1850, pag. 323 als Beweis für die Möglichkeit einer unbewussten Schwängerung angeführte Fall: Ein 23jähriges plethorisches Bauernmädchen erkrankte an heftigen Unterleibsschmerzen lebensgefährlich. Bei Eröffnung der ungünstigen Prognose fühlte sich der Bräutigam zu der Mittheilung veranlasst, dass er vor drei Monaten, als sie sich beide in trunkenem Zustande befunden hätten, höchst wahrscheinlich (!) mit dem Mädchen den Beischlaf ausgeübt habe. Am sechsten Tage wurde eine dreimonatliche Frucht geboren, worauf die Mutter starb. Nun heisst es weiter: „Der gesellschaftliche (Bauersleute!) und sittliche (beide betrunken!) Standpunkt der beiden Verlobten musste bezüglich der Angaben des Bräutigams Vertrauen erwecken und spätere Erkundigungen mussten dieses Vertrauen bestärken. Der Fall würde also beweisen, dass ein übermässiger Genuss starker Getränke das Bewusstsein so zu unterdrücken vermag, dass selbst der Coitus ohne Wissen beider Individuen vollzogen werden kann.“ (!!!)Dass bei Blödsinnigen und Geisteskranken ein Verkennen der Schwangerschaft vorkommen kann, bedarf keines weiteren Beweises. Wichtiger ist jedoch die Thatsache, dass auch bei blos schwachsinnigen Individuen Solches zugegeben werden muss, wieFleischmann(Henke’s Zeitschr. 1839, pag. 294) einen solchen Fall beobachtete. Ebenso wäre es denkbar, dass bei Schwängerung ganz jugendlicher, von dem normalen Zeitpunkt der Pubertät noch weit entfernter Individuen, wovon wir oben vielfache Beispiele angeführt haben, schon der noch kindlichen Beschaffenheit der Verstandeskräfte wegen eine Schwangerschaft verkannt werden könnte.Der Einfluss von Menstruationsanomalien auf etwaiges Verkennen der Schwangerschaft wird nicht unbeachtet gelassen werden dürfen. So bei Individuen, die früher noch niemals menstruirt hatten oder bei denen die Menses stets unregelmässig und mit vielfachen Unterbrechungen sich einstellten, namentlich aber, wenn trotz eingetretener Gravidität die Menstruation noch fortgedauert hätte. Wir haben ferner oben eines Falles erwähnt, in welchem das Ausbleiben der Menstruation in Folge eingetretener Schwangerschaft mit dem Eintritt des Klimakteriums in Verbindung gebracht wurde, und es wäre begreiflich, wenn eine Person, die trotz wiederholtem Coitus niemals geboren hatte, wenn sie im vorgerückten Alter wirklich schwanger wird, ihren Zustand verkennt.Einen solchen Fall bringtTanner(Monatsschr. f. Geburtsk. 1863, XXI, 163). Eine 42jährige Dame, zu welcher T. gerufen wurde, klagte seit 11 Uhr der verflossenen Nacht über grosse Schmerzen im Unterleibe, ist mehr denn drei Jahre verheiratet und niemals schwanger gewesen. Die Catamenien waren seit 10 Monaten ausgeblieben, was jedoch, da sie früher sehr reichlich gewesen waren, der Veränderungder Lebensweise zugeschrieben wurde. Der Schmerz im Unterleibe kam in Paroxysmen und hatte sich weder durch Medicamente, noch durch Senfteige gebessert. Der Assistent eines benachbarten Arztes erklärte, dass die Schmerzen von Flatulenz und Entzündung herrührten. Dies stimmte ganz wohl mit der Meinung der Patientin, ihres Mannes etc. überein. T. fand jedoch die Frau in Wehen und extrahirte wenige Stunden darauf ein ausgetragenes Kind — zu nicht geringer Befriedigung der erstaunten Eltern. Dieser Fall, sagt T., beweist, dass eine Frau empfangen, vollkommen austragen und 10 Stunden lang Wehen haben kann, ohne nur im Geringsten zu ahnen, dass sie schwanger sei.Ferner ist zu berücksichtigen, dass unter Umständen eine Schwangerschaft auch für einen chronisch-pathologischen Zustand gehalten werden kann, namentlich dann, wenn ähnliche Symptome thatsächlich früher bestanden hatten, und noch mehr, wenn die Betreffende etwa von ärztlicher Seite in dem Wahne, krank zu sein, bestärkt worden ist. So erzähltWaldvon einem Ladenmädchen, welches, hinter dem Pulte stehend, ein Kind geboren hatte, das in Folge der dabei erlittenen Schädelfracturen sofort gestorben war. Die Person war seit jeher kränklich gewesen, litt besonders an Unterleibsbeschwerden und die Menstruation war stets unregelmässig. Nur einmal hatte sie den Coitus zugelassen. Die Erscheinungen, die auftraten, schrieb sie ihrer alten Krankheit zu und wurde in diesem Glauben durch einen Arzt bestärkt, den sie wiederholt consultirte und der ihr Landaufenthalt anrieth. Von dort kehrte sie gebessert zurück und hielt die Zunahme ihres Unterleibes für ein Zeichen fortschreitender Genesung. In den letzten Monaten consultirte sie wegen der auffallenden Zunahme ihres Unterleibes ihren Arzt, der noch acht Tage vor der Entbindung die Diagnose auf Wassersucht stellte und darnach behandelte. Unter solchen Umständen musste die Möglichkeit, dass die Betreffende ihre Schwangerschaft verkannt haben konnte, zugegeben werden. Ist es ja schon vorgekommen, dass Schwangerschaft für einen Ovarialtumor gehalten und die Ovariotomie gemacht wurde!Schliesslich sei bemerkt, dass eine Verkennung der Schwangerschaft unter sonst gleichen Verhältnissen bei einer Person, die bereits geboren hatte, noch weniger leicht wird zuzugeben sein, als bei Individuen, die zum erstenmale gravid geworden sind und daher in diesen Dingen noch keine Erfahrung besitzen.Ein Unicum war die laut brieflicher Mittheilung des Herrn CollegenFleischerin Brüx ihm in einem Ehetrennungsprocesse gestellte Frage, ob der Ehemann die Schwangerschaft seiner ihm vor wenigen Wochen angetrauten Frau erkennen musste. Ein Witwer, der in erster Ehe 6 Kinder gezeugt hatte, heiratete nach vierwöchentlicher Bekanntschaft ein 24jähriges Mädchen. Nach fünf Wochen gebar die Frau ein lebendes, jedoch unreifes Kind. Der Mann verlangte die Ungiltigkeitserklärung der Ehe mit Rücksicht auf §. 58 des österr. bürg. Gesetzb. Der Vertreter der geklagten Frau machte aber geltend, dass der Gatte als erfahrener Mann bei dem geschlechtlichen Umgang mitseiner Frau deren Zustand erkennen musste, sich aber die Sache offenbar gefallen liess, da er erst nach erfolgter Entbindung Klage erhob. Da auch die Hausgenossen den Zustand der Frau nicht erkannt hatten, und das Kind ein unreifes war, musste die Aussage des Gatten, dass ihm keine Idee von dem Sachverhalte aufgestiegen sei, als glaubhaft erklärt werden, umsomehr, als er angab, dass er zwar den Coitus öfters ausgeübt, dass aber seine Frau weitere Berührungen unter dem Vorwande, kitzlich zu sein, nicht zugelassen habe.

Ausnahmen von dieser Regel könnten jene Fälle bilden, in denen der betreffende Coitus an einer bewusstlosen Person ausgeführtwurde. Das Verkennen der daraus entspringenden Schwangerschaft wäre gewiss begreiflich; ebenso begreiflich ist es aber, dass gegenüber derartigen Angaben nur die grösste Vorsicht angezeigt ist. Wie leichtgläubig in dieser Beziehung ältere Aerzte gewesen sind, beweist der in Schmidt’s Jahrb. 1850, pag. 323 als Beweis für die Möglichkeit einer unbewussten Schwängerung angeführte Fall: Ein 23jähriges plethorisches Bauernmädchen erkrankte an heftigen Unterleibsschmerzen lebensgefährlich. Bei Eröffnung der ungünstigen Prognose fühlte sich der Bräutigam zu der Mittheilung veranlasst, dass er vor drei Monaten, als sie sich beide in trunkenem Zustande befunden hätten, höchst wahrscheinlich (!) mit dem Mädchen den Beischlaf ausgeübt habe. Am sechsten Tage wurde eine dreimonatliche Frucht geboren, worauf die Mutter starb. Nun heisst es weiter: „Der gesellschaftliche (Bauersleute!) und sittliche (beide betrunken!) Standpunkt der beiden Verlobten musste bezüglich der Angaben des Bräutigams Vertrauen erwecken und spätere Erkundigungen mussten dieses Vertrauen bestärken. Der Fall würde also beweisen, dass ein übermässiger Genuss starker Getränke das Bewusstsein so zu unterdrücken vermag, dass selbst der Coitus ohne Wissen beider Individuen vollzogen werden kann.“ (!!!)

Dass bei Blödsinnigen und Geisteskranken ein Verkennen der Schwangerschaft vorkommen kann, bedarf keines weiteren Beweises. Wichtiger ist jedoch die Thatsache, dass auch bei blos schwachsinnigen Individuen Solches zugegeben werden muss, wieFleischmann(Henke’s Zeitschr. 1839, pag. 294) einen solchen Fall beobachtete. Ebenso wäre es denkbar, dass bei Schwängerung ganz jugendlicher, von dem normalen Zeitpunkt der Pubertät noch weit entfernter Individuen, wovon wir oben vielfache Beispiele angeführt haben, schon der noch kindlichen Beschaffenheit der Verstandeskräfte wegen eine Schwangerschaft verkannt werden könnte.

Der Einfluss von Menstruationsanomalien auf etwaiges Verkennen der Schwangerschaft wird nicht unbeachtet gelassen werden dürfen. So bei Individuen, die früher noch niemals menstruirt hatten oder bei denen die Menses stets unregelmässig und mit vielfachen Unterbrechungen sich einstellten, namentlich aber, wenn trotz eingetretener Gravidität die Menstruation noch fortgedauert hätte. Wir haben ferner oben eines Falles erwähnt, in welchem das Ausbleiben der Menstruation in Folge eingetretener Schwangerschaft mit dem Eintritt des Klimakteriums in Verbindung gebracht wurde, und es wäre begreiflich, wenn eine Person, die trotz wiederholtem Coitus niemals geboren hatte, wenn sie im vorgerückten Alter wirklich schwanger wird, ihren Zustand verkennt.

Einen solchen Fall bringtTanner(Monatsschr. f. Geburtsk. 1863, XXI, 163). Eine 42jährige Dame, zu welcher T. gerufen wurde, klagte seit 11 Uhr der verflossenen Nacht über grosse Schmerzen im Unterleibe, ist mehr denn drei Jahre verheiratet und niemals schwanger gewesen. Die Catamenien waren seit 10 Monaten ausgeblieben, was jedoch, da sie früher sehr reichlich gewesen waren, der Veränderungder Lebensweise zugeschrieben wurde. Der Schmerz im Unterleibe kam in Paroxysmen und hatte sich weder durch Medicamente, noch durch Senfteige gebessert. Der Assistent eines benachbarten Arztes erklärte, dass die Schmerzen von Flatulenz und Entzündung herrührten. Dies stimmte ganz wohl mit der Meinung der Patientin, ihres Mannes etc. überein. T. fand jedoch die Frau in Wehen und extrahirte wenige Stunden darauf ein ausgetragenes Kind — zu nicht geringer Befriedigung der erstaunten Eltern. Dieser Fall, sagt T., beweist, dass eine Frau empfangen, vollkommen austragen und 10 Stunden lang Wehen haben kann, ohne nur im Geringsten zu ahnen, dass sie schwanger sei.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass unter Umständen eine Schwangerschaft auch für einen chronisch-pathologischen Zustand gehalten werden kann, namentlich dann, wenn ähnliche Symptome thatsächlich früher bestanden hatten, und noch mehr, wenn die Betreffende etwa von ärztlicher Seite in dem Wahne, krank zu sein, bestärkt worden ist. So erzähltWaldvon einem Ladenmädchen, welches, hinter dem Pulte stehend, ein Kind geboren hatte, das in Folge der dabei erlittenen Schädelfracturen sofort gestorben war. Die Person war seit jeher kränklich gewesen, litt besonders an Unterleibsbeschwerden und die Menstruation war stets unregelmässig. Nur einmal hatte sie den Coitus zugelassen. Die Erscheinungen, die auftraten, schrieb sie ihrer alten Krankheit zu und wurde in diesem Glauben durch einen Arzt bestärkt, den sie wiederholt consultirte und der ihr Landaufenthalt anrieth. Von dort kehrte sie gebessert zurück und hielt die Zunahme ihres Unterleibes für ein Zeichen fortschreitender Genesung. In den letzten Monaten consultirte sie wegen der auffallenden Zunahme ihres Unterleibes ihren Arzt, der noch acht Tage vor der Entbindung die Diagnose auf Wassersucht stellte und darnach behandelte. Unter solchen Umständen musste die Möglichkeit, dass die Betreffende ihre Schwangerschaft verkannt haben konnte, zugegeben werden. Ist es ja schon vorgekommen, dass Schwangerschaft für einen Ovarialtumor gehalten und die Ovariotomie gemacht wurde!

Schliesslich sei bemerkt, dass eine Verkennung der Schwangerschaft unter sonst gleichen Verhältnissen bei einer Person, die bereits geboren hatte, noch weniger leicht wird zuzugeben sein, als bei Individuen, die zum erstenmale gravid geworden sind und daher in diesen Dingen noch keine Erfahrung besitzen.

Ein Unicum war die laut brieflicher Mittheilung des Herrn CollegenFleischerin Brüx ihm in einem Ehetrennungsprocesse gestellte Frage, ob der Ehemann die Schwangerschaft seiner ihm vor wenigen Wochen angetrauten Frau erkennen musste. Ein Witwer, der in erster Ehe 6 Kinder gezeugt hatte, heiratete nach vierwöchentlicher Bekanntschaft ein 24jähriges Mädchen. Nach fünf Wochen gebar die Frau ein lebendes, jedoch unreifes Kind. Der Mann verlangte die Ungiltigkeitserklärung der Ehe mit Rücksicht auf §. 58 des österr. bürg. Gesetzb. Der Vertreter der geklagten Frau machte aber geltend, dass der Gatte als erfahrener Mann bei dem geschlechtlichen Umgang mitseiner Frau deren Zustand erkennen musste, sich aber die Sache offenbar gefallen liess, da er erst nach erfolgter Entbindung Klage erhob. Da auch die Hausgenossen den Zustand der Frau nicht erkannt hatten, und das Kind ein unreifes war, musste die Aussage des Gatten, dass ihm keine Idee von dem Sachverhalte aufgestiegen sei, als glaubhaft erklärt werden, umsomehr, als er angab, dass er zwar den Coitus öfters ausgeübt, dass aber seine Frau weitere Berührungen unter dem Vorwande, kitzlich zu sein, nicht zugelassen habe.

Wir haben hier die normale Entbindung von einer ausgetragenen Frucht im Auge, und zwar zunächst diejenigen Kennzeichen, welche in der ersten Zeit nach einem solchen Acte zu constatiren sind.

Erscheinungen nach der Geburt.

Unmittelbar nach einer Entbindung finden wir die äusseren Genitalien und deren Umgebung mit Blut verunreinigt, welches theils aus dem Uterus, theils aus den bei Erstgebärenden in der Regel, bei Mehrgebärenden sehr häufig vorhandenen kleinen Einrissen des Scheideneinganges stammt. Die Schamlippen sind geschwollen, der Scheideneingang und die Scheide so erweitert, dass man bequem mit der ganzen Hand eindringen kann. Die Scheide selbst, insbesondere ihre vordere Wand, ist schlaff, die Runzeln verstrichen. Der Cervix schlaff, der Muttermund weit offen, in der Regel mit frischen Einrissen versehen. Blutiger Ausfluss aus dem Uterus.[151]Letzterer als kugeliger Körper zwischen Symphyse und Nabel zu fühlen. Die Bauchdecken auffallend schlaff und stark gerunzelt, mit frischen Schwangerschaftsnarben besetzt, ausserdem in der Regel stärker pigmentirt, namentlich entsprechend der weissen Bauchlinie als Linea fusca. Die Brüste geschwellt, beim Druck dickliche gelbliche Milch (Colostrum) entleerend, in welcher sich nebst anfangs spärlichen Milchkügelchen sogenannte Colostrumkörperchen finden, welche grosse rundliche, einen Kern und zahlreiche Fetttröpfchen enthaltende Zellen darstellen, die als im fettigen Zerfall begriffene Drüsenepithelien aufzufassen sind. Die Brustwarzen und ihre Höfe sind auffallend pigmentirt und die Follikel in letzteren deutlich geschwellt.

Von allgemeinen Erscheinungen ist die erhöhte Temperatur sehr constant; die Erhöhung beginnt nachSchrödergleich nach der Geburt, steigt durchschnittlich bis 39° und schwankt in den nächsten Tagen zwischen 36–38°, in der Regel mit abendlichen Exacerbationen. Der Puls ist im normalen Wochenbett in der Regelsehr niedrig, 50–60 (Schröder). Gesteigerte Hautthätigkeit und ziemlich bedeutende Gewichtsabnahme in den ersten Tagen (Gassner) sind ebenfalls constante Befunde.

In den folgenden Tagen und Wochen bilden sich die besprochenen Erscheinungen allmälig zurück. Die Involution des Uterus schreitet vor, ist jedoch erst nach 6–8 Wochen vollendet. Der Muttermund contrahirt sich, bleibt aber meist bis zum 10.-12. Tage offen. Nach 5–6 Wochen ist der Cervix bereits wieder ziemlich zur Norm zurückgekehrt, etwaige Einrisse verheilt, ebenso jene des Scheideneinganges. Letzterer, sowie die Scheide verengern sich, die Wandungen der Vagina werden fester und gewinnen ihre gerunzelte Beschaffenheit wieder. In der Regel wird die Verengerung erst in der 3.-4. Woche deutlicher, kann sich jedoch auch früher einstellen (Schröder). Die Bauchdecken verlieren ihre Schlaffheit, doch erhält sich die Pigmentirung derselben in der Regel lange Zeit, während die Schwangerschaftsnarben meistens als bleibendes Merkmal überstandener Gravidität auch später zu bemerken sind, indem ihre ursprünglich einen Stich in’s Röthliche zeigende Farbe allmälig jene sehnigglänzende annimmt, die dann meist für die ganze übrige Lebenszeit persistirt.

Milchsecretion.

Die Milchsecretion wird, wie bekannt, erst nach der Geburt intensiver und hält dann in der Regel so lange an, als das Säugegeschäft fortgesetzt wird. Bei verheimlichten Geburten ist letzteres natürlich nicht der Fall, weshalb die Milchsecretion schon nach wenigen Tagen schwächer wird und in 8–10 Wochen ganz sistirt. Die Brüste nehmen dabei an Völle ab, werden meist schlaff, die Pigmentirung der Warzen und Warzenhöfe erhält sich jedoch lange Zeit und bleibt in der Regel in mehr weniger ausgesprochener Weise für’s ganze Leben. Bemerkenswerth ist, dass mitunter Milchsecretion auch bei Frauen vorkommt, welche niemals geboren haben, besonders bei solchen, welche an chronischen Uterusaffectionen leiden.Säxinger(l. c. 224) bringt ein solches Beispiel, und wir selbst haben starke Milchsecretion an der Leiche eines 20jährigen blödsinnigen, vollkommen virginalen Mädchens gefunden. Die Mammae waren mässig gross und besassen blasse Warzen und Warzenhöfe.

Blutung bei der Entbindung. Lochien.

Wichtig für die Zeitbestimmungen in den ersten Tagen und Wochen nach einer Geburt ist das Verhalten des Ausflusses aus den Genitalien, der sogenannten Lochien. Unmittelbar nach der Entbindung wird reines, theils flüssiges, theils geronnenes Blut entleert[152]und noch durch 2–3 Tage sind die Lochien vorwiegendblutig, werden vom 3. bis beiläufig zum 5. Tage fleischwasserähnlich, vom 5.-8. stark eiterhältig und dann blennorrhoisch, indem sie anfangs eine mehr dickliche, rahmähnliche, später mehr schleimige Consistenz zeigen und schliesslich nach 14 Tagen bis 3 Wochen sich verlieren. NachSchröderist die Dauer der Lochien bei stillenden Frauen häufig kürzer als bei solchen, die nicht stillen. Letzterer Umstand trifft aber bei heimlich Gebärenden zu, sowie bei diesen auch das unzweckmässige Verhalten nach der Entbindung geeignet ist, um in der Regel die Rückkehr des Genitalapparates zur Norm zu verzögern.

Die mikroskopische Untersuchung der Lochien (Wertheimer, Virchow’s Archiv, XXI, 314;Rokitansky, Wiener med. Jahrb. 1874, 2;Artemieff, Zeitschr. f. Geburtsh. XVII, 171) ergibt in den ersten Tagen vorwiegend rothe Blutkörperchen, Fibrinflocken, abgestossene, fettig degenerirte Epithelien und der Decidua vera angehörige Gewebsreste, später Eiter und schliesslich Schleimkörperchen in abnehmender Menge, ausserdem freies Fett, Pigment, sowie constant Mikrokokken und eigentliche Bacterien, ferner auf der Höhe des Ausflusses noch abgestossene, junge Bindegewebszellen, durchaus Befunde, die für sich allein nicht den lochialen Charakter des Ausflusses beweisen, so dass von einer mikroskopischen Untersuchung keine verwerthbaren Anhaltspunkte erwartet werden können.

Die mikroskopische Untersuchung der Lochien (Wertheimer, Virchow’s Archiv, XXI, 314;Rokitansky, Wiener med. Jahrb. 1874, 2;Artemieff, Zeitschr. f. Geburtsh. XVII, 171) ergibt in den ersten Tagen vorwiegend rothe Blutkörperchen, Fibrinflocken, abgestossene, fettig degenerirte Epithelien und der Decidua vera angehörige Gewebsreste, später Eiter und schliesslich Schleimkörperchen in abnehmender Menge, ausserdem freies Fett, Pigment, sowie constant Mikrokokken und eigentliche Bacterien, ferner auf der Höhe des Ausflusses noch abgestossene, junge Bindegewebszellen, durchaus Befunde, die für sich allein nicht den lochialen Charakter des Ausflusses beweisen, so dass von einer mikroskopischen Untersuchung keine verwerthbaren Anhaltspunkte erwartet werden können.

Sind Monate seit der betreffenden Entbindung verflossen, dann kann man allerdings Zeichen finden, welche beweisen, dass die Untersuchte überhaupt geboren habe, es ist jedoch nicht mehr möglich, die Zeit genauer zu bestimmen, wann dies geschah. Zu jenen Zeichen gehören insbesondere diejenigen, welche auf eine bestandene starke Ausdehnung der Bauchwand schliessen lassen: die Schlaffheit der Bauchdecken und der Befund der „Schwangerschaftsnarben“.

Bleibende Veränderungen in Folge von Schwangerschaft.

Beide Befunde finden sich besonders dann in unverkennbarer Weise entwickelt, wenn wiederholte Entbindungen vorausgegangen waren. Hat jedoch nur eine Entbindung stattgefunden, dann können die Bauchdecken wieder die normale Spannung gewinnen, was namentlich dann der Fall ist, wenn in Folge guter Ernährung sich ein reichlicher Fettpolster ausbildet. Durch letzteren können selbst Diastasen der Bauchmuskeln, die während einer Schwangerschaft sich nicht selten entwickeln, unkenntlich gemacht werden. Wichtiger ist der Befund der Schwangerschaftsnarben. Dieselben präsentiren sich als eigenthümlich sehnig glänzende, verschieden lange und breite Streifen der Bauchhaut, welche vorzugsweise in der Unterbauchgegend ihren Sitz haben und meist von der Symphyse und den beiden Poupart’schen Bändern in gewissermassen strahlenförmiger Anordnung nach oben und aussen verlaufen. Man bekommt sie besonders deutlich zu Gesichte, wenn man eine Partie der unteren Bauchhaut spannt, wo sie dann nicht blos vom Untergrunde besser sich abheben, sondern auch eine feine Querfaltung der sie überziehenden Epidermis erkennen lassen. Diese narbigen Streifen, welche subepidermoidalen Dehnungen der Cutis und einer Auseinanderzerrung der Bindegewebsbündel derselben ihre Entstehung verdanken[153]und erst in den letzten Monaten der Schwangerschaft sich bilden, sind sehr wichtige, weil fast constante und bleibende Merkmale einer dagewesenen Schwangerschaft, doch ist zu bemerken, dass sie in nicht sehr seltenen Fällen trotz normaler Dauer der Gravidität sich nicht entwickeln (nachFayéfehlten sie unter 514 Fällen 31mal, nachCredéin 10, nachHeckerin 6 Procenten der Fälle), dass ferner der Grad ihrer Ausbildung nicht immer der gleiche ist, und dass auch andere bedeutende Ausdehnungen des Unterleibes sie ebenfalls erzeugen können. Letzterer Umstand ist, soweit er sich auf krankhafte Ausdehnungen der Bauchwand durch Ascites, Ovariencysten etc. bezieht, insoferne von geringerer Bedeutung, als das Bestandenhaben dieser wohl nachweisbar sein wird, und bei jungen und gewöhnlich alle Zeichen der Gesundheit darbietenden Individuen, mit denen es der Gerichtsarzt in solchen Fällen in der Regel zu thun hat, überhaupt nur sehr selten in Betracht kommt. Wichtiger ist die Thatsache, dass auch jene Ausdehnung der Bauchhaut, welche durch stärkere Fettbildung im Unterhautzellgewebe erzeugt wird, zur Bildung derartiger narbenähnlicher Streifen führen kann, wieSchultze[154]zuerst constatirte, dessen Angabe, dass sich solche Befunde aus gleichem Grunde mitunter auch bei wohlgenährten Männern (6 Procente) ergeben können, wir aus eigenen zahlreichen, an Leichen gemachten Erfahrungen bestätigen müssen.

Kennzeichen ehemaliger Schwangerschaft.

In dieselbe Kategorie werden auch die falschen Narben gehören, diePlagge(Deutsche Zeitschr. f. Staatsarzneikunde. 1860, XV, 369) nach Typhus auftreten sah, und die er als eine Atrophie der Cutis in Folge von Nutritionsdefect auffasst, deren Befund jedoch dadurch zu erklären ist, dass die bereits früher bestandenen, durch stärkere Fettbildung im Unterhautgewebe erzeugten narbenähnlichen Streifen an den abgemagerten Typhusreconvalescenten deutlicher hervortreten. Solche durch blosse Fettbildung erzeugten Streifen unterscheiden sich jedoch von den wirklichen Schwangerschaftsnarben durch ihre grössere Zartheit und geringere Ausdehnung, sowie durch den Abgang der Pigmentirung der Nachbarhaut, die nach Schwangerschaft, wenn auch nicht immer, so doch sehr häufig gleichzeitig besteht.

In dieselbe Kategorie werden auch die falschen Narben gehören, diePlagge(Deutsche Zeitschr. f. Staatsarzneikunde. 1860, XV, 369) nach Typhus auftreten sah, und die er als eine Atrophie der Cutis in Folge von Nutritionsdefect auffasst, deren Befund jedoch dadurch zu erklären ist, dass die bereits früher bestandenen, durch stärkere Fettbildung im Unterhautgewebe erzeugten narbenähnlichen Streifen an den abgemagerten Typhusreconvalescenten deutlicher hervortreten. Solche durch blosse Fettbildung erzeugten Streifen unterscheiden sich jedoch von den wirklichen Schwangerschaftsnarben durch ihre grössere Zartheit und geringere Ausdehnung, sowie durch den Abgang der Pigmentirung der Nachbarhaut, die nach Schwangerschaft, wenn auch nicht immer, so doch sehr häufig gleichzeitig besteht.

Die Brustdrüsen bieten in der späteren Zeit nur wenig Anhaltspunkte für die Diagnose, da die Schlaffheit derselben, die anfangs in der Regel vorhanden ist, sich durch nachträgliche Fettbildung wieder ausgleichen, anderseits aber auch bei nicht schwanger gewesenen Personen bestehen kann, weil ferner die Pigmentirung der Warzen und Warzenhöfe nur eine relative Vermuthung gestattet, da ihr Grad nicht blos von etwa vorausgegangener Gravidität, sondern auch, wie die Färbung der Haut, von individuellen anderweitigen Verhältnissen abhängt, und da es ja in der Regel nicht bekannt ist, wie die betreffenden Theile bezüglich ihrer Färbung sich früher verhalten haben.

Die verwerthbarsten Kennzeichen wird natürlich die Untersuchung der Genitalien ergeben. Zunächst das Verhalten des Scheideneinganges, an welchem sich vernarbte Einrisse des Frenulums und selbst des Dammes finden können. Ersteres muss nicht nothwendig bei einer Geburt zerreissen, kann sich vielmehr, wie neuerdingsWahl[155]wieder hervorhob, auch bei der Geburt eines ausgetragenen Kindes erhalten, obgleich dies gerade bei verheimlichten, ohne Unterstützung des Dammes und ohne sonstige Cautelen verlaufenden Entbindungen gewiss seltener geschehen wird. Wichtig ist ferner das Verhalten des Hymen, welches, wie wir bereits an einer anderen Stelle erwähnten, erst bei einer Entbindung vollkommen und an mehreren Punkten zerreisst, aus welchen Rissen sich erst die eigentlichen sogenannten Carunculae myrtiformes bilden. Wenn wir demnach das Hymen entweder noch erhalten oder nur so eingerissen finden, dass sich die ursprüngliche Form der Scheidenklappe noch leicht construiren lässt, dann ist nicht anzunehmen, dass ein ausgetragenes oder der Reife nahestehendes Kind geboren wurde, während diese Annahme dann gerechtfertigt ist, wenn sich blos Carunculae myrtiformes nachweisen lassen. Dieses Verhalten gilt vorzugsweise von der unteren Hälfte des Hymen, während die oberen seitlichen, von derHarnröhrenmündung herabziehenden Lappen desselben sich, wie wir uns wiederholt an Leichen zu überzeugen Gelegenheit hatten, trotz selbst mehrfachen Entbindungen erhalten können.

Die Weite der Scheide gibt keinen brauchbaren Anhaltspunkt für die Beantwortung der vorliegenden Frage; denn einestheils kann die durch eine Entbindung ausgedehnt gewesene Vagina wieder fast vollständig zu ihrer früheren Beschaffenheit zurückkehren, anderseits kann die grössere Weite, sowie auch die Schlaffheit derselben auch durch andere Ursachen, wie häufig geübten Coitus, Blennorrhoen, sowie durch vorgerückteres Alter bedingt sein.

Diagnose überstandener Schwangerschaft.

Dagegen werden wir in der veränderten Form des Muttermundes (siehe oben), sowie den an demselben zu findenden vernarbten Einrissen die wichtigsten Befunde erblicken, aus welchen der Schluss auf eine überstandene normale Geburt gezogen werden kann. Doch kann man auch in dieser Beziehung Ausnahmen begegnen, indem nicht gar selten auch ein gravid gewesener Uterus einen spaltförmigen Muttermund darbietet, und als die Ränder des letzteren so abgerundet und die vernarbten Einrisse so unbedeutend oder so versteckt sein können, dass namentlich, wenn die Entbindung die einzige gewesen und seitdem bereits lange Zeit verstrichen war, die Portio vaginalis und der Muttermund sich nicht auffallend von jenen unterscheiden, die durch Gravidität nicht verändert worden sind.

Leichenbefund bei Entbundenen.

Die Erkennung einer unmittelbar oder wenige Tage vor dem Tode eines Individuums erfolgten Entbindung bietet bei der Untersuchung der betreffendenLeichekeine Schwierigkeiten, da ausser den bereits durch die äussere Untersuchung sich ergebenden Befunden auch das Verhalten der inneren Genitalien durch unmittelbare anatomische Exploration constatirt werden kann. Man findet den Uterus vergrössert, in der Regel schlaff, die Höhle erweitert, kurz nach der Entbindung mit Blutgerinnseln gefüllt. Die Innenwand blutig imbibirt, zottig, mit Fibringerinnseln und Deciduaresten bedeckt, die Placentarinsertion durch eine gewöhnlich an der hinteren Wand des Fundus liegende, wie zerwühlte Stelle erkennbar. Die Wandungen des Uterus verdickt, am Durchschnitt weite klaffende Gefässe zeigend, die Portio vaginalis verhältnissmässig kurz, wie gequetscht, der Muttermund bedeutend erweitert, mit frischen Einrissen versehen.

Ist der Tod erst nach einigen Tagen in Folge septikämischer oder entzündlicher Processe erfolgt, dann ergeben sich entsprechende Veränderungen am Uterus und anderen Organen, die als bekannt vorausgesetzt werden müssen. Erwähnt sei nur, dass in solchen Fällen insbesondere die Gefässe des Uterus sowohl als des Perimetriums genau zu untersuchen sind, da diese in der Regel Eiter verschiedener Qualität zu enthalten pflegen. Nicht überflüssig dürfte die Bemerkung sein, dass durch Erkrankungen der genannten Art die Involution des Uterus wesentlich aufgehaltenwird, und dass dieser Umstand bei der Bestimmung der Zeit, die seit der betreffenden Entbindung bis zum Tode verflossen ist, wohl in Betracht gezogen werden muss.

Ist der Tod durch eine andere Ursache und ohne dass die normale Rückbildung des Uterus behindert wurde, eingetreten, z. B. durch Selbstmord oder andere gewaltsame Todesart, dann finden wir den Uterus in dem entsprechenden Stadium der Involution, und da diese ungefähr nach 6–8 Wochen beendet ist, der Uterus jedoch unter sonst normalen Verhältnissen schon um die dritte bis vierte Woche bereits in dem Grade contrahirt zu sein pflegt, dass seine Grösse jener des normalen sich beträchtlich nähert, so können diese Daten zur Abschätzung der seit der Entbindung vergangenen Zeit verwendet werden, wobei jedoch wieder festzuhalten ist, dass eben bei heimlich Entbundenen die Nichtschonung während des Wochenbettes die Rückbildung des Uterus zu verzögern im Stande ist.

Corpus luteum.

Eine Erwähnung verdient noch der Befund eines sogenanntenCorpus luteum verumin den Ovarien. Das Corpus luteum bildet sich aus den Resten eines geborstenenGraaf’schen Follikels durch Wucherung der Follikelwandungen und spätere fettige Degeneration der neugebildeten Zellenmassen, wobei auch das bei der Berstung des Follikels in den Follikelraum gewöhnlich, aber nicht immer erfolgte geringe Blutextravasat eine Rolle spielt. Seit jeher hat man nun behauptet, dass jene Vorgänge besonders dann in intensiv und extensiv erhöhterem Grade sich einstellen, wenn der betreffenden Eiauslösung sofort Conception nachfolgt, dass in Folge dessen ein viel grösseres Corpus luteum sich bilde, als nach einer nicht von Befruchtung gefolgten Eiauslösung und ungleich länger sich erhalte als das menstruelle. Ein derartiges Corpus luteum nannte man C. l. verum zum Unterschiede von dem C. l. falsum, worunter man den kleinen und bald verschwindenden gelben Körper verstand, der nach jeder Menstruation sich bildet. Man sah somit in dem Vorhandensein eines Corpus luteum verum den Beweis einer eben bestandenen oder vor Kurzem beendeten Schwangerschaft und daher einen auch für die gerichtsärztliche Diagnose der Schwangerschaft und Geburt wichtigen Befund.Unseren Erfahrungen zufolge ist es allerdings richtig, dass sich nach der Conception fast immer ein grösseres Corpus luteum bildet, welches beiläufig in 3–4 Monaten seine grösste räumliche Entwicklung zu erreichen, d. h. meist haselnussgross zu sein pflegt. Die Rückbildung scheint aber nicht so regelmässig zu erfolgen, da man nach der Entbindung mit einem ausgetragenen Kinde manchmal nur ein erbsengrosses, häufig jedoch kein Corpus luteum findet oder nur ein sogenanntes Corpus nigricans, welches sich von einem blos menstruellen nicht weiter unterscheiden lässt. Wichtiger ist aber der Umstand, dass auch ohne nachfolgende Conception sich bohnen- bis haselnussgrosse Corpora lutea entwickeln können, ein Befund, der ein verhältnissmässig häufiger ist, da wir wiederholt in der Lage waren, bei plötzlich verstorbenen, entschieden nicht schwangeren Individuen derartigegelbe Körper zu finden. Damit befinden sich auch die Angaben anderer Beobachter in Uebereinstimmung.[156]

Eine Erwähnung verdient noch der Befund eines sogenanntenCorpus luteum verumin den Ovarien. Das Corpus luteum bildet sich aus den Resten eines geborstenenGraaf’schen Follikels durch Wucherung der Follikelwandungen und spätere fettige Degeneration der neugebildeten Zellenmassen, wobei auch das bei der Berstung des Follikels in den Follikelraum gewöhnlich, aber nicht immer erfolgte geringe Blutextravasat eine Rolle spielt. Seit jeher hat man nun behauptet, dass jene Vorgänge besonders dann in intensiv und extensiv erhöhterem Grade sich einstellen, wenn der betreffenden Eiauslösung sofort Conception nachfolgt, dass in Folge dessen ein viel grösseres Corpus luteum sich bilde, als nach einer nicht von Befruchtung gefolgten Eiauslösung und ungleich länger sich erhalte als das menstruelle. Ein derartiges Corpus luteum nannte man C. l. verum zum Unterschiede von dem C. l. falsum, worunter man den kleinen und bald verschwindenden gelben Körper verstand, der nach jeder Menstruation sich bildet. Man sah somit in dem Vorhandensein eines Corpus luteum verum den Beweis einer eben bestandenen oder vor Kurzem beendeten Schwangerschaft und daher einen auch für die gerichtsärztliche Diagnose der Schwangerschaft und Geburt wichtigen Befund.

Unseren Erfahrungen zufolge ist es allerdings richtig, dass sich nach der Conception fast immer ein grösseres Corpus luteum bildet, welches beiläufig in 3–4 Monaten seine grösste räumliche Entwicklung zu erreichen, d. h. meist haselnussgross zu sein pflegt. Die Rückbildung scheint aber nicht so regelmässig zu erfolgen, da man nach der Entbindung mit einem ausgetragenen Kinde manchmal nur ein erbsengrosses, häufig jedoch kein Corpus luteum findet oder nur ein sogenanntes Corpus nigricans, welches sich von einem blos menstruellen nicht weiter unterscheiden lässt. Wichtiger ist aber der Umstand, dass auch ohne nachfolgende Conception sich bohnen- bis haselnussgrosse Corpora lutea entwickeln können, ein Befund, der ein verhältnissmässig häufiger ist, da wir wiederholt in der Lage waren, bei plötzlich verstorbenen, entschieden nicht schwangeren Individuen derartigegelbe Körper zu finden. Damit befinden sich auch die Angaben anderer Beobachter in Uebereinstimmung.[156]

Schwanger gewesener Uterus.

Soll nach Monaten oder Jahren die Frage entschieden werden, ob eine verstorbene Person einmal oder mehrmal geboren habe, deren Beantwortung nicht blos in civilrechtlicher Beziehung, sondern auch für die Sicherstellung der Identität des betreffenden Individuums von Bedeutung sein kann, dann ist ausser den an den Bauchdecken, am Muttermund und am Scheideneingang etwa zu findenden Zeichen stattgehabter Ausdehnung dieser Theile, insbesondere das Verhalten des Uterus als Ganzes zu beachten, da eine einmal oder gar mehrmal schwanger gewesene Gebärmutter nicht mehr vollständig zu jener Beschaffenheit zurückkehrt, die dem jungfräulichen Uterus zukommt, so dass sich letzterer in der Regel gut von einem solchen unterscheiden lässt, der bereits eine Gravidität durchgemacht hatte.

Der Unterschied zeigt sich weniger in der Form, denn auch beim gravid gewesenen Uterus finden wir dieselbe birnförmig und können ebenso wie beim jungfräulichen in der Regel eine vordere, mehr flache und eine hintere ausgebauchte Fläche unterscheiden; da jedoch auch die vordere Seite etwas vorgewölbt erscheint und die Ecken des Uterus nicht so scharf hervortreten, wie im jungfräulichen Zustande, so zeigt der gravid gewesene Uterus im Allgemeinen eine abgerundetere Gestalt als der virginale. Vorzugsweise ist aber die Grösse eine verschiedene. Aus einer Reihe von Messungen ergab sich uns, dass der jungfräuliche Uterus durchschnittlich eine Länge von 5·3–6 Cm. aufweist und dass der Abstand der Tubeninsertionsstellen 3·7–4 Cm., die Dicke der Uteruswand beiläufig 1 Cm. und die Breite des Cervix am äusseren Muttermund 2 Cm. betrage. Dem entgegen zeigten zwei Uteri, welche von Personen stammten, die beide vor einem Jahre geboren hatten, folgende Dimensionen: Länge der beiden 9 Cm., Tubenabstand bei dem einen 4·5, bei dem anderen 5 Cm., Dicke der Uteruswand in der Tubenhöhe bei beiden 2, Cervix bei beiden 1½ Cm., während die Breite des Cervix, am äusseren Muttermunde gemessen, bei dem einen 2·5, bei dem anderen 2·7 Cm. betrug.[157]Der schwanger gewesene Uterus ist sonach in allen Dimensionen grösser und zugleich massiger. Diese Befunde, sowie die viel derberen und weitere Gefässe enthaltenden Wandungen lassen sich sehr gut für die Diagnose verwerthen, ebenso die weitere Höhlung des Uteruskörpers. Dagegen können wir die hier und da zu findende Angabe, dass die Plicae palmatae des Cervix nach der Gravidität nicht mehr so deutlich sich finden, wie früher,indem sie mehr weniger verstreichen, nicht bestätigen, haben sie vielmehr nicht blos in den oben erwähnten zwei Fällen, sondern in vielen anderen sehr gut entwickelt gesehen, obgleich wir zugeben, dass in manchen Fällen, namentlich wenn ausgebreitete Zerreissungen stattgefunden haben, die Cervicalfalten undeutlich werden und selbst ganz verschwinden können.


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