Chapter 23

Wahrscheinlich gehört auch der vonVibert(Un cas de mort déterminé par un simple cathéterisme du col utérin durant des manoeuvres abortives. Annal. d’hyg. publ. XXIV, 1890, pag. 541) mitgetheilte Fall vom plötzlichen Tode einer im vierten Monate Schwangeren hierher, welcher in dem Momente eintrat, als ihr von einer die Fruchtabtreibung gewerbsmässig ausübenden Person die Canüle eines kleinen Kautschukballons in den Cervix eingeführt, letzterer aber angeblich noch nicht comprimirt worden war. Die Obduction ergab keine nachweisbare Todesursache undVibertfrägt deshalb, ob nicht etwa Reizung des Cervix reflectorisch in ähnlicher Weise Shock herbeiführen könne wie traumatische Insulte des Bauches oder des Larynx. In der Debatte über diesen Casus wurden Fälle mitgetheilt, wo nach Clysmen oder Catheterismus des nicht schwangeren Uterus Syncope eintrat. S. auchBonvalot, Annal. d’hyg. publ. 1892, pag. 24. Derartige plötzliche Todesfälle können auch bei ohne verbrecherische Absicht ausgeführten Ausspülungen der Genitalien erfolgen, wovonHectoen(Virchow’s Jahresb. 1892, I, 483) Beispiele bringt.

Wahrscheinlich gehört auch der vonVibert(Un cas de mort déterminé par un simple cathéterisme du col utérin durant des manoeuvres abortives. Annal. d’hyg. publ. XXIV, 1890, pag. 541) mitgetheilte Fall vom plötzlichen Tode einer im vierten Monate Schwangeren hierher, welcher in dem Momente eintrat, als ihr von einer die Fruchtabtreibung gewerbsmässig ausübenden Person die Canüle eines kleinen Kautschukballons in den Cervix eingeführt, letzterer aber angeblich noch nicht comprimirt worden war. Die Obduction ergab keine nachweisbare Todesursache undVibertfrägt deshalb, ob nicht etwa Reizung des Cervix reflectorisch in ähnlicher Weise Shock herbeiführen könne wie traumatische Insulte des Bauches oder des Larynx. In der Debatte über diesen Casus wurden Fälle mitgetheilt, wo nach Clysmen oder Catheterismus des nicht schwangeren Uterus Syncope eintrat. S. auchBonvalot, Annal. d’hyg. publ. 1892, pag. 24. Derartige plötzliche Todesfälle können auch bei ohne verbrecherische Absicht ausgeführten Ausspülungen der Genitalien erfolgen, wovonHectoen(Virchow’s Jahresb. 1892, I, 483) Beispiele bringt.

Die Injection reinen Wassers von mässiger Temperatur ist vielleicht ungefährlich; entschieden bedenklich aber die Einspritzung von Wasser, welches Keime oder suspendirte Partikelchen enthält. Die Anwendung unreinen Wassers bei solchen Operationen wird wohl nicht zu Seltenheiten gehören; auch könnenzu diesem Zwecke verschiedene Flüssigkeiten benützt werden. So bediente sich in einem vonMaschka(Gutachten, II, pag. 324) mitgetheilten Falle ein gewerbsmässiger Fruchtabtreiber (Nichtarzt!) einer grünlichen Flüssigkeit, wahrscheinlich eines Theeabsudes, zu seinen Einspritzungen, undGallard(De l’avortement au point de vue médico-légale. Paris 1878, pag. 32) erwähnt einer Wäscherin, welche die Injectionen mit — Seifenwasser ausführte, und zwar mittelst einer für Scheidenausspülungen bestimmten zinnernen Spritze, deren gekrümmtes Ansatzrohr sie nach Wegnahme der Olive zugespitzt hatte, um dasselbe direct in den Cervix einführen zu können! AuchSchoder(l. c.) erwähnt zweier Fälle, in denen Seifenwasser angewendet wurde.

Die Anwendung antiseptischer Flüssigkeiten zu solchen Zwecken wäre begreiflich und könnte einestheils durch unmittelbares Eindringen derselben in das Blut toxische Erscheinungen oder in höheren Concentrationsgraden locale Verätzungen, respective Coagulation des Blutes bewirken.

Heisse Injectionen.

Schliesslich kann die allzu hohe Temperatur der Injectionsflüssigkeit einerseits eine Verbrühung der Theile, andererseits eine Coagulation des Blutes in den Uterusvenen und dadurch schwere Erscheinungen und selbst den Tod bedingen. Dies ist schon bei Anwendung der heissen Scheidendouche, noch mehr aber dann möglich, wenn allzu heisses Wasser in die Gebärmutter eingespritzt wird.Kiwischhat für seine „aufsteigende Uterusdouche“ ursprünglich eine Temperatur des Wassers von 30–35°R. empfohlen,C. v. Braun(l. c. 716) nur eine solche von 22 bis 28°R., da er fand, dass bei 30–35°R. die Scheide verbrüht werden kann. Später wurde im Gegentheil die Temperatur des Wassers absichtlich sehr heiss genommen (30–40°R.), respective empfohlen, wogegen sich aber andere Geburtshelfer ausgesprochen haben, vorzugsweise wegen der grossen Schmerzen und der entzündlichen Anschwellungen, welche darnach eintreten (v. Schröder, Lehrb. d. Geburtsh., 10. Aufl., pag. 276).

Einen gerichtlichen Fall dieser Art haben wir in Friedreich’s Blätter, 1892, pag. 1 veröffentlicht. Er betraf ein Mädchen, welches bei einer Hebamme plötzlich gestorben war. Die Obduction ergab Schwangerschaft im 3. Monat mit Placenta praevia, welche theilweise vom inneren Muttermund abgelöst war. Die untere Partie des sonst unverletzten Eies und des Uterus wie gekocht, ebenso das Blut in den unteren Uteringefässen. Embolie zahlreicher kleiner Lungenarterien. Ausgewaschene Genitalien mit leichter Trübung des Scheidenepithels. Anfangs wurde an coagulirende antiseptische Flüssigkeiten gedacht, da aber die chemische Untersuchung ein negatives Resultat ergab, blieb nur die Annahme, dass heisses Wasser, vielleicht zum Zwecke der Stillung der Blutung aus der durch eine Operation verletzten Placenta, injicirt worden war.

Einen gerichtlichen Fall dieser Art haben wir in Friedreich’s Blätter, 1892, pag. 1 veröffentlicht. Er betraf ein Mädchen, welches bei einer Hebamme plötzlich gestorben war. Die Obduction ergab Schwangerschaft im 3. Monat mit Placenta praevia, welche theilweise vom inneren Muttermund abgelöst war. Die untere Partie des sonst unverletzten Eies und des Uterus wie gekocht, ebenso das Blut in den unteren Uteringefässen. Embolie zahlreicher kleiner Lungenarterien. Ausgewaschene Genitalien mit leichter Trübung des Scheidenepithels. Anfangs wurde an coagulirende antiseptische Flüssigkeiten gedacht, da aber die chemische Untersuchung ein negatives Resultat ergab, blieb nur die Annahme, dass heisses Wasser, vielleicht zum Zwecke der Stillung der Blutung aus der durch eine Operation verletzten Placenta, injicirt worden war.


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