Chapter 30

So obducirten wir in Innsbruck die Leiche eines Italieners, der durch Zerschmetterung des Schädels ermordet worden war, der aber ausserdem ein langes Messer im Halse stecken hatte, welches offenbar erst nach dem Tode eingestochen worden war, da, trotzdem grössere Arterien und Venenzweige verletzt waren, keine Spur von Reactionserscheinungen an der Wunde gefunden wurde. Die Erkennung einer solchen Verletzung als einer postmortalen wäre namentlich dann von Wichtigkeit, wenn sie durch einen anderen Thäter veranlasst worden wäre, als die, welche während des Lebens zugefügt wurde und zum Tode führte.Welche sonderbaren Möglichkeiten bezüglich der Entstehung postmortaler Verletzungen gegeben sind, zeigt der vonMaschka(Gutachten I) mitgetheilte Fall, wo die Leiche eines offenbar im epileptischen Anfalle umgekommenen Knaben, der durch einige Tage im Freien gelegen hatte und bis auf den hervorragenden Kopf verschneit war, von Wilddieben, die letzteren bei Mondbeleuchtung für einen Hasen gehalten hatten, angeschossen worden war und wo der Befund von gehacktem Blei in den Schädelknochen und im Gehirne, trotz ganz minimaler Reactionserscheinungen, die Gerichtsärzte veranlasst hatte, den Tod des Obducirten von der Schussverletzung herzuleiten, bis erst nachträglich der wahre Sachverhalt sichergestellt wurde. Ein analoger Fall von Anschiessen der von einem Baume herabgefallenen, in einem Gebüsche liegendes Leiche eines erhängten Selbstmörders wird vonSpäth(Württemb. Correspondenzbl. 1890, Nr. 14) mitgetheilt.Sehr beachtenswerth und gewissermassen den Uebergang von vitalen zu postmortalen Verletzungen bildend, sind die Läsionen, welche beim Zusammenstürzen aus einer anderen, insbesondere auch aus natürlicher Todesursache entstehen können. Je plötzlicher und vollständiger die durch letztere gesetzte Bewusstlosigkeit, respective Bewegungsunfähigkeit eintritt, mit desto grösserer Gewalt stürzt der Körper zu Boden und desto leichter können durch dieses Zusammenstürzen Verletzungen sich bilden, denen begreiflicherweise namentlich der Kopf ausgesetzt ist. Einfache Contusionen oder Quetschwunden am Hinterkopf, an der Stirn und der seitlichen Scheitelgegend sind häufig.Fig. 46gibt ein solches Beispiel. Ausserdem haben wir eine ganze Reihe anderer Verletzungen aus dieser Ursache beobachtet, so Brüche der Nasenbeine, Bruch des Processus zygom. sin., Fractur der Schneidezähne, zweimal Fractur des Oberarmes (beidemale bei Greisen mit seniler Osteoporose, einmal bei plötzlichem Tod durch Pneumonie, einmal bei Haemorrhagia cerebri), je einmal Luxation des Humerus bei plötzlichem natürlichen Tod und beim Selbstmord durch Schuss, einmal Fractur der Halswirbelsäule bei einem alten, am Abort an Haemorrhagia in pontem plötzlich gestorbenen Mann, der mit dem Rupfe gegen die Abortthüre gefallen war, endlich einen Sprung des Hinterhauptbeines mit Diastase der Lambdanaht bei einem auf der Strasse an Endocarditis mycotica und Embolie der rechten Coronararterie plötzlich Verstorbenen. Dass unter ungünstigen Umständen, z. B. wenn der Verstorbene gerade auf einer Treppe stand, oder wenn er auf hervorragende Gegenstände auffiel, noch schwerere Verletzungen entstehen können, liegt auf der Hand.

So obducirten wir in Innsbruck die Leiche eines Italieners, der durch Zerschmetterung des Schädels ermordet worden war, der aber ausserdem ein langes Messer im Halse stecken hatte, welches offenbar erst nach dem Tode eingestochen worden war, da, trotzdem grössere Arterien und Venenzweige verletzt waren, keine Spur von Reactionserscheinungen an der Wunde gefunden wurde. Die Erkennung einer solchen Verletzung als einer postmortalen wäre namentlich dann von Wichtigkeit, wenn sie durch einen anderen Thäter veranlasst worden wäre, als die, welche während des Lebens zugefügt wurde und zum Tode führte.

Welche sonderbaren Möglichkeiten bezüglich der Entstehung postmortaler Verletzungen gegeben sind, zeigt der vonMaschka(Gutachten I) mitgetheilte Fall, wo die Leiche eines offenbar im epileptischen Anfalle umgekommenen Knaben, der durch einige Tage im Freien gelegen hatte und bis auf den hervorragenden Kopf verschneit war, von Wilddieben, die letzteren bei Mondbeleuchtung für einen Hasen gehalten hatten, angeschossen worden war und wo der Befund von gehacktem Blei in den Schädelknochen und im Gehirne, trotz ganz minimaler Reactionserscheinungen, die Gerichtsärzte veranlasst hatte, den Tod des Obducirten von der Schussverletzung herzuleiten, bis erst nachträglich der wahre Sachverhalt sichergestellt wurde. Ein analoger Fall von Anschiessen der von einem Baume herabgefallenen, in einem Gebüsche liegendes Leiche eines erhängten Selbstmörders wird vonSpäth(Württemb. Correspondenzbl. 1890, Nr. 14) mitgetheilt.

Sehr beachtenswerth und gewissermassen den Uebergang von vitalen zu postmortalen Verletzungen bildend, sind die Läsionen, welche beim Zusammenstürzen aus einer anderen, insbesondere auch aus natürlicher Todesursache entstehen können. Je plötzlicher und vollständiger die durch letztere gesetzte Bewusstlosigkeit, respective Bewegungsunfähigkeit eintritt, mit desto grösserer Gewalt stürzt der Körper zu Boden und desto leichter können durch dieses Zusammenstürzen Verletzungen sich bilden, denen begreiflicherweise namentlich der Kopf ausgesetzt ist. Einfache Contusionen oder Quetschwunden am Hinterkopf, an der Stirn und der seitlichen Scheitelgegend sind häufig.Fig. 46gibt ein solches Beispiel. Ausserdem haben wir eine ganze Reihe anderer Verletzungen aus dieser Ursache beobachtet, so Brüche der Nasenbeine, Bruch des Processus zygom. sin., Fractur der Schneidezähne, zweimal Fractur des Oberarmes (beidemale bei Greisen mit seniler Osteoporose, einmal bei plötzlichem Tod durch Pneumonie, einmal bei Haemorrhagia cerebri), je einmal Luxation des Humerus bei plötzlichem natürlichen Tod und beim Selbstmord durch Schuss, einmal Fractur der Halswirbelsäule bei einem alten, am Abort an Haemorrhagia in pontem plötzlich gestorbenen Mann, der mit dem Rupfe gegen die Abortthüre gefallen war, endlich einen Sprung des Hinterhauptbeines mit Diastase der Lambdanaht bei einem auf der Strasse an Endocarditis mycotica und Embolie der rechten Coronararterie plötzlich Verstorbenen. Dass unter ungünstigen Umständen, z. B. wenn der Verstorbene gerade auf einer Treppe stand, oder wenn er auf hervorragende Gegenstände auffiel, noch schwerere Verletzungen entstehen können, liegt auf der Hand.

Agonale und postmortale Verletzungen.

Zu den agonal oder postmortal entstandenen Verletzungen gehören auch die durch Wiederbelebungsversuche veranlassten. Bekannt sind in dieser Beziehung die durch Frottirungen entstehenden, an der Leiche als pergamentartige Vertrocknungen sich präsentirenden Hautaufschürfungen an den Beugeflächen der oberen Extremitäten, an der Vorderfläche der Brust und über den Schienbeinen, ferner die durch Aufträufeln von brennendem Siegellack auf die Brust und die durch Aderlässe bewirkten Verletzungen, die in ihrer Natur und Provenienz kaum zu verkennen sind. Wichtiger sind die durch subcutaneAether- oder andere zur Wiederbelebung gemachte Injectionen entstehenden Veränderungen an den betreffenden Hautstellen, da sie gelegenheitlich für etwas Anderes gehalten werden könnten. Diese Stellen präsentiren sich als bis thalergrosse rundliche oder ausgebuchtete, bleichgraue und derbe Stellen, an welchen beim Einschneiden Cutis sowohl als subcutanes Zellgewebe mehr weniger wie gekocht erscheinen. Dadurch sowohl, als noch mehr durch den häufig vorhandenen blassrothen Saum haben diese Stellen mitunter eine ganz auffallende Aehnlichkeit mit Verbrühungen dritten Grades oder mit den durch Schwefelsäure erzeugten Veränderungen. Auch können sie für Suffusionen gehalten werden, um so mehr, als mitunter wirklich eine vom Einstich herrührende Blutaustretung sich darunter findet. Auch mit gewissen Dermatosen ist eine Verwechslung nicht ausgeschlossen. Die Stichöffnung liegt fast immer excentrisch, häufig an der äussersten Peripherie der, wie erwähnt, veränderten Hautpartie und letztere zeigt beim Einschneiden meist den charakteristischen Geruch der Injectionsflüssigkeit, so dass bei einiger Aufmerksamkeit eine Verkennung des Befundes wohl vermieden werden kann.

Zu den agonal oder postmortal entstandenen Verletzungen gehören auch die durch Wiederbelebungsversuche veranlassten. Bekannt sind in dieser Beziehung die durch Frottirungen entstehenden, an der Leiche als pergamentartige Vertrocknungen sich präsentirenden Hautaufschürfungen an den Beugeflächen der oberen Extremitäten, an der Vorderfläche der Brust und über den Schienbeinen, ferner die durch Aufträufeln von brennendem Siegellack auf die Brust und die durch Aderlässe bewirkten Verletzungen, die in ihrer Natur und Provenienz kaum zu verkennen sind. Wichtiger sind die durch subcutaneAether- oder andere zur Wiederbelebung gemachte Injectionen entstehenden Veränderungen an den betreffenden Hautstellen, da sie gelegenheitlich für etwas Anderes gehalten werden könnten. Diese Stellen präsentiren sich als bis thalergrosse rundliche oder ausgebuchtete, bleichgraue und derbe Stellen, an welchen beim Einschneiden Cutis sowohl als subcutanes Zellgewebe mehr weniger wie gekocht erscheinen. Dadurch sowohl, als noch mehr durch den häufig vorhandenen blassrothen Saum haben diese Stellen mitunter eine ganz auffallende Aehnlichkeit mit Verbrühungen dritten Grades oder mit den durch Schwefelsäure erzeugten Veränderungen. Auch können sie für Suffusionen gehalten werden, um so mehr, als mitunter wirklich eine vom Einstich herrührende Blutaustretung sich darunter findet. Auch mit gewissen Dermatosen ist eine Verwechslung nicht ausgeschlossen. Die Stichöffnung liegt fast immer excentrisch, häufig an der äussersten Peripherie der, wie erwähnt, veränderten Hautpartie und letztere zeigt beim Einschneiden meist den charakteristischen Geruch der Injectionsflüssigkeit, so dass bei einiger Aufmerksamkeit eine Verkennung des Befundes wohl vermieden werden kann.

Vitale Reactionserscheinungen.

Da wir bereits oben (pag. 270) das Verhalten vitaler und postmortaler Hautaufschürfungen besprochen haben und die Suffusionen bei den Wunden Erwähnung finden können, so wollen wir hier bei der Besprechung jener Momente, die geeignet sind, vitale von postmortalen Verletzungen zu unterscheiden, nur die Weichtheilwunden und die Knochenverletzungen im Auge behalten.

In dieser Beziehung ist zunächst die vonCasper[260]zuerst hervorgehobene Thatsache zu beachten, dass an der Leiche sowohl Weichtheile als Knochen eine grössere Widerstandsfähigkeit gegen Gewalten, insbesondere gegen stumpfe Gewalten, zeigen, als dies während des Lebens der Fall ist. Diese Thatsache ist zwar vonKrahmer[261]angezweifelt, dagegen von einer Reihe anderer Beobachter, wie insbesondere vonF. Falk[262]und vonAeby[263], experimentell geprüft und bestätigt worden. Auch wir müssen auf Grund zahlreicher Versuche, die wir angestellt haben und jedes Jahr unseren Schülern vordemonstriren, mit den Angaben der genannten Beobachter übereinstimmen. Die Ursache dieser Erscheinung liegt unserer Meinung nach in der geringeren Turgescenz todter Gewebe und in der mehr teigigen Consistenz und grösseren Plasticität, die die Weichtheile in Folge der Todtenstarre erhalten.

Weiter muss das Vorhandensein oder Fehlen der vitalen Reactionserscheinungen berücksichtigt werden. Ist zwischen der Zufügung der Verletzung und dem Tode längere Zeit verstrichen, dann sind in der Regel so deutliche Erscheinungen von entzündlicher Röthung, Schwellung, Eiterung oder von Verklebung oder Granulation vorhanden, dass die Erkennung einer Verletzung als vitaler keinen Schwierigkeiten unterliegt, die übrigens, da solche Fälle meistens von vornherein in dieser Richtung klar sind, dann nur selten Gegenstand der Frage wird, obgleich bemerkt werden muss, dass der Grad und die Natur der Reactionserscheinungen sich verschieden gestalten wird, je nachdem der Wundverlauf ein aseptischer war oder nicht, und dass auch ganz unzweifelhaft und unverkennbar vorhanden gewesene Reactionserscheinungen durch die Fäulniss verwischt oder schwer unterscheidbar werden können.

Ungleich schwieriger kann sich die Sache gestalten, wenn postmortale von unmittelbar vor dem Tode erzeugten Verletzungen unterschieden werden sollen. In einem solchen Falle ist zur Unterscheidung vorzugsweise die Erfahrung heranzuziehen, dass während des Lebens entstandene Verletzungen mit entsprechender Retraction der durchtrennten Weichtheile und mit mehr weniger starker Blutung verbunden sind, während beide Erscheinungen bei postmortalen Verletzungen gar nicht oder mindestens ungleich schwächer sich auszubilden pflegen.

Retraction der Gewebe.

Dievitale Retractionmacht sich insbesondere an der Haut bemerklich und veranlasst das Klaffen der Wundränder. Der Grad, in welchem diese Erscheinung bei während des Lebens entstandenen Verletzungen eintritt, hängt von localen Verhältnissen der betreffenden Hautstelle ab, namentlich ausser von der Faser- (Spaltbarkeits-) Richtung davon, in welcher Weise die Anheftung der Haut an die darunter liegenden Gewebsschichten eine grössere oder geringere Retraction gestattet. Am meisten wird sie deshalb sich einstellen, wenn die Haut über der betreffenden Stelle leicht verschiebbar und nur durch lockeres, grossmaschiges Bindegewebe mit der Unterlage verbunden war, während an anderen Orten, wie z. B. namentlich an der Kopfhaut oder am Rücken, einestheils die dichtere und dickere Beschaffenheit der Haut selbst, andererseits das kurze und straffe Unterhautgewebe ein stärkeres Zurückziehen der getrennten Haut nicht gestattet. Es ist begreiflich, dass diese localen Verhältnisse auch bei postmortalen Verletzungen sich geltend machen werden, wie überhaupt festzuhalten ist, dass auch die todte Haut bis zu einem gewissen Grade ihre Elasticität und Retractibilität behält, und dass daher auch postmortale Wunden mehr weniger klaffen, aber im Allgemeinen nicht in dem Grade, wie wir dies bei während des Lebens erfolgten Trennungen in der Regel beobachten können, weshalb auch die Verziehung der ursprünglichen Form einer Hautwunde bei postmortalen Wunden in weniger auffallender Weise erfolgt als bei vitalen. Nicht unbeachtet darf übrigens bleiben, dass sowohl bei

Retraction verletzter Gewebe.

vitalen als bei postmortalen Trennungen der Haut das Abstehen der Wundränder durch die Lage und Stellung des betreffenden Körpertheiles vielfach modificirt werden kann.

Mit grosser Energie äussert sich bei während des Lebens beigebrachten Verletzungen die Retractibilität der Musculatur; aber gerade bezüglich dieser ist bekannt, dass sie noch einige Zeit nach dem Tode besteht und eigentlich erst, nachdem die Todtenstarre eingetreten ist, sich nicht mehr äussert, woraus folgt, dass eine Verletzung ganz wohl erst nach dem Tode entstanden sein konnte, obwohl die durchtrennten Muskelbäuche retrahirt gefunden wurden, wenn nämlich die Verletzung, z. B. die Zerstücklung einer Leiche, unmittelbar oder so kurz nach dem Tode vorgenommen wurde, dass die Retractibilität der Musculatur sich noch zu äussern vermochte. Ist einmal die Todtenstarre eingetreten oder dieselbe schon abgelaufen, dann retrahirt sich die Musculatur, wenn sie durchtrennt wird, wenig oder gar nicht. Uebrigens muss auch hier bemerkt werden, dass die Retractionsfähigkeit eines durchschnittenen Muskels vielfach beeinflusst wird durch die Art und Weise seiner Insertion und sein Verhalten zu den Nachbartheilen.

Blutung.

Einen wichtigeren Anhaltspunkt für die Beantwortung vorstehender Frage bietet der Nachweis einer stattgehabtenBlutung, entweder nach aussen oder nach einwärts in Körperhöhlen oder in das Nachbargewebe (Suffusion), beziehungsweise das Fehlen dieser Erscheinungen.

Während des Lebens entstandene Wunden bluten mehr oder weniger. Wir finden daher an der Leiche theils flüssiges, theils coagulirtes oder eingetrocknetes Blut an der Wunde und ihrer nächsten Umgebung, und zwar theils ausserhalb des Körpers, so z. B. an den Kleidern, oder innerhalb desselben zwischen den getrennten Gewebsschichten oder in Körperhöhlen ergossen. Wird eine Verletzung einer Leiche beigebracht, so tritt eine stärkere Blutung in der Regel nur dann ein, wenn grössere, mit flüssigem Blute gefüllte Gefässe getroffen wurden. So sehen wir z. B. bei Abnahme des Schädeldaches aus dem eröffneten Sinus oder beim Aufschneiden der Venae anonymae bei der Abnahme des Brustblattes mitunter sehr bedeutende Blutmassen ausfliessen.

Postmortale Blutungen.

Ebenso können wir, wenn das Blut in der Leiche flüssig war, auch nach postmortalen Verletzungen blutreicher parenchymatöser Organe, wie z. B. der Milz, bedeutende Mengen Blut austreten sehen. Postmortale Verletzungen peripherer Theile, insbesondere der Haut, sind in der Regel mit keiner oder nur mit ganz geringfügiger Blutung verbunden, da, wie bekannt und wie das Erblassen der Haut zeigt, schon im Sterben und noch mehr nach dem Tode, das Blut aus den Capillaren und den kleineren peripheren Gefässen sich entleert und vorzugsweise im rechten Herzen und den grossen Venenstämmen sich ansammelt. Doch macht auch hier die Stelle, wo man eine Verletzung zufügt, einenUnterschied. Während nämlich Wunden nach aufwärts gelegener Hautstellen gar nicht bluten, kann an abhängigen Körperpartien, der daselbst entstandenen oder nachträglich entstehenden Senkungshyperämie wegen, eine Blutung eintreten, obgleich es auch da nur zu einem Durchsickern des Blutes, zu einer profusen Blutung aber nur dann kommt, wenn die Wunde tiefer drang und grössere Venenstämmchen des Unterhautgewebes oder anderer Weichtheile getroffen hatte, und wenn bei so günstiger Lage des Körpers dem Ausfliessen des sich von oben herabsenkenden Blutes genügende Zeit gegönnt war.

Es folgt demnach aus dem Gesagten, dass wir nicht berechtigt sind, blos aus dem Umstande, dass eine Wunde geblutet hatte, zu folgern, dass dieselbe noch während des Lebens entstanden ist, sondern dass wir behufs einer solchen Folgerung früher die Lage der Wunde, die Tiefe derselben und die Qualität der getroffenen Theile, die Beschaffenheit des Blutes der betreffenden Leiche, sowie die Menge des aus der Wunde ausgetretenen Blutes in Betracht ziehen müssen. Handelt es sich um eine Verletzung grösserer Gefässstämme oder sehr blutreicher Organe, dann wird ausserdem zu erwägen sein, dass eine postmortale Verletzung, auch wenn sie grosse und blutreiche Organe traf, niemals diejenigen Allgemeinerscheinungen bewirken kann, die an Leichen thatsächlich Verbluteter sich ergeben.

Suffusion von Wunden.

Seit jeher wird, und zwar mit vollem Rechte, bezüglich der Diagnose, ob eine Verletzung während des Lebens geschah, auf den Befund vonSuffusionunterhalb der betreffenden Verletzung oder in dem Nachbargewebe ein grosser Werth gelegt. Doch ist auch bezüglich dieses Befundes Folgendes zu bemerken.

Zunächst die Thatsache, dass auch bei vital entstandenen Verletzungen stärkere Suffusionen der Nachbarschaft vorzugsweise nur bei contundirten Wunden sich finden, während sie bei Schnitt- oder Stichwunden in geringerem Grade zur Ausbildung gelangen. Bei Wunden letzterer Kategorie ergiesst sich das Blut aus den getrennten Gefässen frei in die Wunde hinein, beziehungsweise aus dieser heraus, imbibirt sich auch, wenn es nach dem Tode mit den durchtrennten Geweben in Verbindung bleibt, in diese, aber es ist begreiflich, dass nur, wenn lockeres Bindegewebe in der Nachbarschaft sich findet, und wenn grössere arterielle Gefässe verletzt waren, die Verhältnisse darnach angethan sein werden, dass das ausgetretene Blut auf weitere Strecken in die Maschen des umgebenden Zellgewebes oder zwischen die Schichten verschiedener Gewebe einzudringen vermag, schon aus dem Grunde, weil das Blut aus den durchtrennten Gefässen in der Richtung des geringsten Widerstandes, also in den Wundspalt, fliessen wird. Waren diese Bedingungen nicht gegeben, so kann es geschehen, dass thatsächlich im Leben entstandene Stichverletzungen, wenn, weil das Blut nach innen sich ergoss, wenig oder kein Blut in der Wunde zurückblieb, mitunter gar keine Reactionserscheinungendarbieten und sich in Folge ihrer Blässe, namentlich in Folge des Fehlens der Sugillation der Nachbarschaft, wie solche verhalten, die erst nach dem Tode entstanden sind. Diese Thatsache wurde schon vonCasperundLiman(l. c. II, 140) hervorgehoben und mit Recht bemerkt, dass auch die Schnelligkeit des Todes hierbei eine wesentliche Rolle spiele, insofern, als desto weniger Suffusion sich entwickeln kann, je rascher der Tod erfolgt. Bei penetrirenden Wunden kommt häufig noch das Moment der inneren Verblutung dazu, wodurch der peripheren Wunde gleichsam das Material zur Entstehung der Suffusion entzogen wird. Gleiches geschieht, wenn sofort nach Zufügung einer Verletzung eine andere, mit rapidem Blutverlust verbundene, gesetzt wird. So obducirten wir eine Frau, die von ihrem Manne eingestandenermassen durch zahlreiche bis in’s Gehirn dringende weitklaffende Hiebe mit der Schneide einer Hacke und durch nachfolgendes Halsabschneiden getödtet worden war. Die Kopfwunden zeigten keine Spur von Suffusion und auch die Halswunde, durch welche sämmtliche Halsgefässe getrennt worden waren, war nur unbedeutend suffundirt. Auch Operationswunden sind in der Regel nicht suffundirt.

A. Paltauf(„Ueber reactionslose vitale Verletzungen.“ Wr. klin. Wochenschr. 1889, Nr. 37 und 39) hat auf eine bisher unbeachtet gebliebene Ursache des Ausbleibens einer Blutung in die Nachbarschaft peripherer Verletzungen aufmerksam gemacht und mehrere Beispiele dafür angeführt, nämlich auf den Einfluss einer gleichzeitigen Hirnerschütterung und der damit verbundenen intensiven Reizung des grossen Vasomotorencentrums, welcher später Gefäss- und Herzlähmung folgt. „Wir können uns,“ sagtPaltauf, „vorstellen, dass dem Blute nach dem Trauma zuerst durch die Verengerung, ja den Verschluss der Gefässe die Möglichkeit des Ausströmens benommen wird, hernach aber, in Folge der Erweiterung des Strombettes, des mangelnden Druckes und des Versagens des Herzens, der nöthige Druck zum Einströmen in die peripheren Gefässbezirke fehlt.“ Beim Hirndruck, der überdies meist mit Hirnerschütterung verbunden ist, kann Aehnliches durch andauernde Pulsverlangsamung und das stetige Sinken des Blutdruckes veranlasst werden; bei gewissen Formen des Shok durch die plötzliche Herzlähmung und bei traumatischer Lähmung des Splanchnicus durch diese.

Postmortale Bildung und Vergrösserung von Ecchymosen.

An der Leiche kommen in der Regel solche Suffusionen nicht zu Stande, aus dem Grunde, weil in den Theilen gewöhnlich das Material zur Bildung von Sugillationen, das Blut, mangelt und weil auch, selbst wenn dieses vorhanden war, dem sich entleerenden Blute der Druck fehlt, der erforderlich ist, um eine Infiltration des Nachbargewebes mit demselben zu bedingen. Aber es ist klar, dass die zur Bildung einer Suffusion nöthigen Bedingungen mitunter auch an der Leiche gegeben sein können. SchonEngel[264]hat gefunden, dass, wenn man Leichen inStellungen bringt, bei welchen der Kopf den niedrigst gelegenen Theil bildet, nicht blos intensive Senkungshyperämien in demselben erzeugt werden können, sondern dass es auch, wenn man den Versuch genügend lange fortsetzt, zu Rupturen kleiner Gefässe und dadurch zur Bildung von Sugillationen in der Kopfhaut und zur Bildung von Ecchymosen in der Conjunctiva kommen kann. Auch wir[265]haben auf gewisse subepidermoidale stecknadelkopf- bis hanfkorngrosse Extravasate aufmerksam gemacht, die an den unteren Extremitäten von Erhängten ziemlich häufig gefunden werden, wenn diese lange am Stricke geblieben waren und entweder aus kleinen, vital gebildeten Ecchymosen durch Nachsickerung des Blutes oder dadurch entstehen, dass die Hautcapillaren schliesslich unter dem Drucke der sich von oben herabsenkenden Blutsäule bersten. Dieser Vorgang, insbesondere die Vergrösserung vital entstandener kleinerer Ecchymosen durch agonale oder postmortale Nachsickerung des Blutes, ist aber auch bei anderen Körperlagen, z. B. bei der Rücken-, Bauch- oder Seitenlage, an den am tiefsten und zugleich frei liegenden Hautstellen eine durchaus nicht seltene Erscheinung und lässt sich auch an tiefgelegenen Schleimhäuten und in den betreffenden Partien des subcutanen und anderweitigen Zellgewebes beobachten. Besonders instructiv, weil in ihrer Provenienz unverkennbar, sieht man die Erscheinung an vielen Leichen von Personen, die plötzlich unter Erstickungssymptomen gestorben und längere Zeit mit dem ganzen Körper oder auch nur mit dem Kopfe auf der einen Seite liegen geblieben sind. In den typischen Fällen ist die nach aufwärts gelegene Gesichtshälfte blass, die andere livid durch bis linsengrosse Ecchymosen gefleckt, die Conjunctiva auf ersterer Seite schwach injicirt, mit den gewöhnlichen punktförmigen bis stecknadelkopfgrossen Ecchymosen, auf der anderen aber stark und dicht injicirt mit bis bohnengrossen (nicht etwa blos durch Imbibition vergrösserten) Ecchymosen und bei Abnahme der Schädeldecken finden sich diese bedeutend blutreicher auf der lividen Seite als auf der anderen und die lockeren Zellgewebsschichten, selbst jene unter der Scheide des Schläfemuskels, sind mit Blutaustritten durchsetzt, welche linsen- bis bohnengross sein können. Noch auffälliger ist das Bild in Fällen, wo die Leiche längere Zeit am Bauche oder gar mit herabhängendem Oberkörper liegen geblieben war, und kann dann die hochgradige livide, mit Dunsung verbundene Färbung der Haut des Gesichtes, Vorderhalses und Brustkorbes, sowie das Auftreten zahlreicher und grösserer Ecchymosen in und unter der Haut und selbst in den tiefer gelegenen Zellgewebsschichten, z. B. des Vorderhalses, zu fatalen Täuschungen führen, namentlich insoferne, als an gewaltsame Erstickung, besonders durch Erwürgen oder Erdrosseln, gedacht werden kann, obgleich nur ein natürlicher Tod vorliegt.

Diesen Beobachtungen zufolge lässt sich erwarten, erstens, dass auch traumatisch unmittelbar vor dem Tode entstandene Extravasate sich postmortal bei entsprechender Lage durch Nachsickerung des Blutes vergrössern können und zweitens, dass auch nach postmortalen Verletzungen Extravasate sich bilden werden, wenn die verletzten Gefässe flüssiges Blut enthielten und die Leiche in eine solche Stellung gebracht wurde, bei welcher die verletzte Stelle, ohne einen Druck zu erleiden, nach abwärts zu liegen kam. In der That gelang es uns bei Hunden, die durch Erstickung getödtet wurden, durch selbst mehrere (2–4) Stunden nach dem Tode erzeugte Verletzungen der Kopfhaut durch Hammerschläge, noch mehr durch Einschlagen des Schädels, ausgebreitete Suffusionen der weichen Schädeldecke zu erhalten, wenn das Thier nach der Zufügung der postmortalen Verletzung bei den Füssen aufgehängt und in dieser Stellung mehrere Stunden belassen worden war. Ebenso konnten wir die Entstehung ausgebreiteter intra- und extrameningealer Extravasate post mortem und sogar von capillären Blutungen im Gehirne selbst beobachten, welche das bekannte Bild der Contusio cerebri darboten und, wie diese, vorzugsweise an der Spitze der Stirn- und Schläfelappen zu Stande kam. Modificirten wir aber den Versuch dahin, dass wir der Thierleiche mit einem Hammer die Knochen der unteren Extremitäten zerbrachen und die Leiche beim Halse aufhingen, so vermochten wir ausgebreitete Suffusionen in der Nachbarschaft der zertrümmerten Knochen und an den Knochenenden selbst zu constatiren, woraus folgt, dass wir nicht unbedingt berechtigt sind, blos aus dem Befunde einer Suffusion eine Verletzung für eine während des Lebens entstandene zu erklären, sondern auch erwägen müssen, ob nicht an der Leiche Bedingungen vorhanden waren, die das Zustandekommen einer postmortalen Suffusion ermöglichten.

Geronnenes Blut.

Seit jeher wurde auf diegeronneneBeschaffenheit des Blutes im Bereiche von Verletzungen ein besonderes Gewicht gelegt und dieses Verhalten als für vitale Verletzungen charakteristisch bezeichnet. Wenn man damit sagen wollte, dass das Leichenblut nicht gerinnen könne, so ist dies entschieden unrichtig, da man sich bei Sectionen jeden Augenblick überzeugen kann, wie das in den Gefässen gefundene flüssige Blut, auch Erstickungsblut, nach verhältnissmässig kurzer Zeit gerinnt, wenn es der Luft ausgesetzt bleibt; ebenso kann demnach das aus postmortalen Wunden ausfliessende oder aussickernde Blut gerinnen. Wir haben uns aber bei unseren Versuchen überzeugt, dass auch bei Contusionen und überhaupt bei Verletzungen, bei welchen die Haut nicht durchtrennt wurde, somit das in das Gewebe ausgetretene Blut mit der äusseren Luft nicht in Contact kam, die postmortale Suffusion aus geronnenem Blut bestand, ein Umstand, der, weil die Versuche an erstickten Thieren geschahen, bei denen somit das Blut im Herzen und in den Gefässen flüssig blieb, beweist, dass erst in den Partien, in welche das Blut ausgetreten war, die Bedingung (das Ferment)gesetzt wurde, welche nothwendig ist, um aus den sogenannten Fibringeneratoren (Schmidt) Fibrin zu erzeugen. Dieses stimmt auch mit den Beobachtungen vonC. Seydel(Deutsche med. Wochenschr. 1892, Nr. 7), wonach die Gerinnung proportional zu sein scheint mit der Zerstörung, respective Veränderung der Gewebstheile, die mit dem Bluterguss in Berührung kommen. Doch muss bemerkt werden, dass wir bei unseren Versuchen immer nur lockergeronnenes Blut in den postmortalen Suffusionen fanden, niemals aber so feste Gerinnsel, wie sie bei vital erzeugten Extravasaten, wenn auch nicht immer, so doch meistens beobachtet werden. Die eintretende Gerinnung des Blutes in den Maschen der zerrissenen Gewebe ist mit ein Grund, warum der Vergrösserung der Extravasate durch postmortale Nachsickerung des Blutes gewisse Grenzen gesetzt sind.[266]Der gerinnungsbefördernde Einfluss der Luft kann sich bei offenen Wunden auf weite Strecken in den Körper, respective in die Gefässe hinein äussern. So von Wunden der grossen Halsgefässe aus bis in’s Herz. Bei einem kräftigen, wegen Schulterlage durch Decapitation geborenen Kinde fanden wir die Stümpfe suffundirt und in den Sinus der Dura mater und im Herzen geronnenes, sonst überall flüssiges Blut. Auch die gerinnungserregende Wirkung der Herzbeutelflüssigkeit kann sich bei mit dem Pericard communicirenden Verletzungen bemerkbar machen, vielleicht auch bei unverletztem Pericard durch Imbibition, respective Transsudation derselben.

Reactive Schwellung.

DieSchwellungund reactive Hyperämie der Wundränder ist eine Erscheinung, zu deren Zustandekommen immer einige, wenn auch nur ganz kurze Zeit erforderlich ist; sie wird daher in jenen Fällen fehlen, in welchen der Tod sofort nach der Verletzung eingetreten war. Ueberdies kann eine Schwellung der Wundränder auch bei postmortalen Verletzungen entstehen, wenn diese an Stellen liegen, die in Folge von Hypostase succulenter erscheinen. Anderseits kann eine thatsächlich bestandene Schwellung an der Leiche verschwinden, theils durch Verdunstung, theils durch Senkung des Blutes und sonstiger Flüssigkeiten in die abwärtigen Theile, wie es ja bekannt ist, dass auch andere, namentlich ödematöse Schwellungen, die schon vor dem Tode bestanden, nach demselben durch Hypostase aus nach aufwärts gelegenen Hautstellen sich verlieren oder mindestens stark an Intensität abnehmen. Eine seröse Infiltration in der Umgebung von Blutextravasaten ist keineswegs ohne Weiteres als reactives Oedem aufzufassen, welches ein längeres Ueberleben der Verletzung voraussetzt, denn eine solche Infiltration kann sich auch bei unmittelbar vor dem Tode entstandenen Extravasaten finden und rührt nicht, wieLesser(„Ueber Lymphorrhagien in der Umgebung unmittelbar oder kurz vor dem Todeerlittener Verletzungen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXIX, pag. 1), sowieM. LavalléeundKöhler(„Décollement traumatique.“ Deutsche Zeitschr. f. Chir. 1889, XXIX, pag. 44) meinten, von Lymphorrhagien her, sondern werden, wie wir bereits in der letzten Auflage dieses Buches andeuteten und wie vonA. Paltauf(„Ueber das falsche Lymphextravasat.“ Prager med. Wochenschr. 1892, Nr. 23) experimentell nachgewiesen undDrews(Berliner Diss. 1893) bestätigen konnte, durch den Gerinnungsvorgang im extravasirten Blute und Trennung des Blutserums vom Blutkuchen veranlasst.

Aus dem Gesagten ist zu entnehmen, dass die Unterscheidung vitaler von postmortalen Verletzungen und umgekehrt mitunter selbst an frischen Leichen recht schwierig werden kann und eine genaue Berücksichtigung aller erwähnten Verhältnisse erfordert, namentlich auch die Prüfung, ob sich, wie bei postmortalen Verletzungen gewöhnlich. das Blut leicht abspülen lässt oder nicht.

Faule Leichen.

Noch schwieriger kann sich die Unterscheidung gestalten an faulen oder anderweitig, z. B. durch Verbrennung, Zerstücklung u. s. w. veränderten Leichen. Insbesondere werden die Schwierigkeiten bei faulen Leichen, namentlich faulen Wasserleichen, grösser, da bei diesen einestheils die sogenannten Imbibitions-Erscheinungen Suffusionen vortäuschen, anderseits aber in Folge der Fäulniss, eventuell Auswässerung, auch wirklich bestandene Extravasate geronnenen Blutes unkenntlich gemacht werden können, wozu noch der Umstand kommt, dass gerade an verletzten und gequetschten Stellen sowohl die Fäulniss, als auch (bei Wasserleichen) die Auswässerung früher zu beginnen und rascher zu verlaufen pflegt als an anderen. Es ergibt sich aber eben aus dieser Thatsache, dass, wenn wir bei einer Leiche trotz des hochgradig faulen, respective macerirten Zustandes derselben in der Umgebung einer Verletzung einer Suffusion von geronnenem Blut begegnen, wir schon aus diesem Befunde berechtigt sind, auf vitalen Ursprung der Verletzung zu schliessen, da, wenn die Verletzung der schon faulen Leiche zugefügt worden wäre, Gerinnungen nicht entstehen konnten, wenn dieselbe aber noch an der frischen Leiche entstand, die Gerinnungen weicher gewesen und daher der Verflüssigung durch Fäulniss leichter unterlegen wären.

Derselbe hat nicht blos andere gewaltsame Todesarten, sondern auch den natürlichen Tod zu betreffen. Es ist jedoch selbstverständlich, dass es nur in besonderen Fällen nothwendig sein wird, auf die Möglichkeit, dass blos einnatürlicher Todvorliegen könnte, näher einzugehen; denn es ist klar, dass, wenn wir bei der Obduction einen vollkommen gesunden Organismus nachweisen und an diesem eine grobe, offenbar während des Lebens entstandene Verletzung lebenswichtiger Organe finden, die ihrerallgemeinen Natur nach geeignet ist, den Tod zu bewirken, gar kein Grund vorhanden ist, auch die Möglichkeit eines natürlichen Todes in Erwägung zu ziehen. Dagegen wird dies nothwendig erscheinen, wenn ausser der Verletzung und ihren Folgen noch anderweitige, früher bestandene oder nachträglich und unabhängig von der Verletzung eingetretene pathologische Processe sich finden, die erfahrungsgemäss auch den Tod bewirken können, oder wenn der als nächste Todesursache erkannte Befund ein solcher ist, dass er ebenso gut durch eine Verletzung (Misshandlung), als durch eine Krankheit im engeren Sinne hätte entstanden sein können.

So kann es geschehen und ist uns thatsächlich vorgekommen, dass ein altes marastisches Individuum während einer Rauferei, wo es Schläge gegen den Kopf erhielt oder bei den Haaren gerissen wurde, zusammenstürzt und sofort oder kurz darnach stirbt. Wenn man nun in einem solchen Falle als nächste Todesursache einen apoplectischen Erguss in’s Gehirn oder auf die Oberfläche desselben nachweist, so kann es recht schwer werden, zu bestimmen, ob die Ruptur des atheromatösen oder aneurysmatischen Hirngefässes durch die Misshandlung, beziehungsweise durch die mit derselben verbundene Erschütterung des Kopfes eingetreten ist, oder ob die während der Rauferei bestandene Gemüthsaufregung, gleichzeitiger Alkoholgenuss etc. die längst zu Rupturen disponirten Gefässe zur Berstung gebracht habe. In gleiche Lage könnten wir kommen, wenn die Misshandlung einen Alkoholiker betroffen hätte, und zwar nicht blos wegen der im Gefolge der chronischen Alkoholdyscrasie eintretenden fettigen Degeneration der Gefässe, sondern auch wenn die Blutung aus einer bei Säufern so häufigen Pachymeningitis vasculosa erfolgte, da Blutungen aus dieser sowohl spontan[267], als in Folge plötzlicher Erschütterungen eintreten können. Auch in solchen Fällen kann nur die sorgfältigste Erwägung aller Umstände nach einer oder der anderen Richtung ein Urtheil gestatten, doch ist es klar, dass meistens über eine blosse Wahrscheinlichkeitsdiagnose nicht wird hinausgegangen werden können, und dass, selbst wenn wir Grund haben, der Misshandlung die Hauptrolle bei der Entstehung der Hämorrhagie zuzuweisen, man doch jedesmal die „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ wird betonen müssen, die die Veranlassung war, dass die betreffende Misshandlung (wenn sie eine sonst geringfügige gewesen ist) einen letalen Ausgang genommen hatte.

Wundinfectionen.

Bei der Beurtheilung des causalen Zusammenhanges einerInfectionserkrankungmit einer Verletzung müssen nachP. Dittrich(„Ueber Wundinfectionen, besonders Wundeiterungenund ihre Folgen vom forensischen Standpunkte.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, Suppl. pag. 1) in Betracht kommen: die Localisation der Infection, der Zeitraum zwischen der Verletzung und dem Auftreten der ersten Infectionserscheinungen und der Ausschluss anderweitiger Infectionsquellen. Bei von der Verletzung entfernten Entzündungen muss der Nachweis angestrebt werden, dass diese von der Wunde ausgegangen sind. Doch ist die anatomische (bakteriologisch-anatomische) Constatirung der Wege, auf welchen sich die Entzündungserreger fortpflanzten, keineswegs immer leicht. Auch ist es möglich, dass an der Wunde selbst keine oder nur geringe Infectionserscheinungen zu bemerken sind, obgleich die Infectionsstoffe von der Wunde aufgenommen worden waren, und entfernte Entzündungen erregt haben. Auch wurden von uns und von Anderen Fälle beobachtet, in denen die äussere Wunde per primam heilte, in der Tiefe aber die Eiterung fortdauerte oder nachträglich auftrat.

Natürl. Erkrankungen od. secund. Proc. nach Traumen.

Anderseits kann ein Individuum zur Zeit der erlittenen Verletzung bereits inficirt gewesen oder es kann die infectiöse Erkrankung unabhängig von der Verletzung erfolgt sein, welche Möglichkeiten sämmtlich erwogen werden müssen.

Verhältnissmässig häufig sind namentlich Schulkinder betreffende Fälle, woMeningitismit kurz vor der Erkrankung erlittenen Züchtigungen oder sonstigen kleineren Misshandlungen oder Verletzungen in ursächlichen Zusammenhang gebracht wird. Wir haben in einer besonderen Arbeit und gestützt auf zahlreiche Beobachtungen (Wiener med. Wochenschr. 1888, Nr. 7–9) dargethan, wie bedenklich gerade hier das „post hoc, ergo propter hoc“ ist und wie man eigentlich nur dann berechtigt ist, einen causalen Zusammenhang zwischen Misshandlung und Meningitis als erwiesen anzunehmen, wenn es gelingt, eine äussere oder innere Läsion nachzuweisen und darzuthun, dass von dieser eine pyogene Infection ausgegangen ist. Aber auch in diesen Fällen muss die Meningitis nur als eine accidentelle Wundkrankheit begutachtet werden. Der Verlauf der Erkrankung ist für sich allein nach keiner Richtung beweisend. Insbesondere beweist das Eingetretensein der Krankheitssymptome ganz kurz nach einer Misshandlung für sich allein durchaus nicht einen causalen Zusammenhang mit diesen. In den meisten Fällen ist, ganz abgesehen von der tuberculösen und der durch Otitis media veranlassten Meningitis, eine spontane Erkrankung das näher Liegende, besonders, wenn zur Zeit spontane Meningitis häufiger vorkommt und die Anamnese oder die anatomische Untersuchung des Nasenrachenraumes und seiner Nebenhöhlen, die in solchen Fällen niemals zu unterlassen ist, ergibt, dass das Individuum, insbesondere das Kind, an einer catarrhalischen oder gar eitrigen Entzündungen der jene Höhlen auskleidenden Schleimhaut gelitten hat. Auch ist nicht zu übersehen, dass in Folge entfernterer Entzündungen Meningitiden auftreten können und dass insbesondere im Verlaufecroupöser Pneumonien nicht selten Meningitis sich einzustellen pflegt (Weichselbaum).

Pneumonie nach Kopfverletzgn.

Hatte der Befund, den wir als nächste Todesursache erkannten, zu seinem Zustandekommen längere Zeit erfordert und es entsteht die Frage, ob derselbe mit einer früher erlittenen Misshandlung ursächlich zusammenhängt oder in Folge natürlicher Erkrankung entstand, so ist ausser auf die bisher besprochenen Momente besonders darauf Rücksicht zu nehmen, wann die ersten Erscheinungen des tödtlich gewordenen Leidens auftraten, ob diese mit der Misshandlung zusammenfielen oder kurz nach diesen oder im Gegentheil erst lange darnach begannen; denn es ist begreiflich, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein krankhafter Zustand von einer Misshandlung herrühre, desto geringer wird, je längere Zeit zwischen dieser und den ersten Symptomen einer Krankheit verfloss, von je geringfügigeren unmittelbaren Folgen die Misshandlung begleitet war, und je mehr Momente sich aus der Anamnese ergeben, die erfahrungsgemäss auch ohne das Trauma (die Misshandlung) die betreffende Erkrankung haben veranlassen können. Bei der Beurtheilung solcher Processe ist die grösste Vorsicht zu beobachten und jedesmal genau zu erwägen, ob nicht jener pathologische Process, den der Obducent, weil er etwa in einem von dem verletzten entfernteren Organe liegt, als einen spontanen aufzufassen geneigt ist, doch nur eine durch die Verletzung veranlasste secundäre Erkrankung darstellt, und wir möchten insbesondere davor warnen, pneumonische Erkrankungen ohne Weiteres als primäre Processe zu nehmen, da es bekannt ist, dass gerade die Lungen zu den Organen gehören, welche im Verlaufe von Verletzungen am häufigsten zu erkranken pflegen, wie die hypostatischen Pneumonien, die im Laufe schwerer Verletzungen sehr gewöhnlich sich einstellen, ferner die lobulären (metastatischen) im Verlaufe pyämischer Erkrankungen und jene Pneumonien lehren, welche nach verschiedenen, mit vorübergehender oder länger dauernder Bewusstlosigkeit einhergehenden Erkrankungen, wie namentlich nach Kopfverletzungen, beobachtet werden, und die entweder einer neuroparalytischen Hyperämie in der Lunge oder aspirirten Mundflüssigkeiten ihren Ursprung verdanken (Traube). Es bedarf demnach einer sorgfältigen Erwägung aller Umstände, bevor man eine Lungenaffection für eine primäre und mit der (Kopf-) Verletzung nicht im Zusammenhange stehende erklärt. Was die typische croupöse Pneumonie betrifft, so bemerktRochs(„Ueber Kopfverletzungen mit Berücksichtigung ihres Zusammenhanges mit consecutiver Lungenentzündung.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, pag. 12) mit Recht, dass in einem solchen Falle der Nachweis eines ursächlichen Zusammenhanges der Pneumonie mit einer Kopfverletzung überhaupt nicht zu führen ist.

Variola oder pyäm. Metastasen.

Ein interessanter Fall hierhergehöriger Art war folgender: Der 13 Jahre alte J. T. soll 14 Tage vor seinem Tode von seinem Meisterin der Art misshandelt worden sein, dass ihn dieser emporhob und zu Boden warf, ihn mit Füssen trat und mehrere Faustschläge gegen das Hinterhaupt versetzte. Am anderen Tage klagte er über Kopfschmerzen und Schmerzen im rechten Arm. Die linke Stirngegend soll geschwollen und blau gewesen sein. Acht Tage darauf nahm die Anschwellung zu, und es sollen am Kopfe und am übrigen Körper vereinzelte Pusteln aufgetreten sein, zu welchen im Verlaufe von drei weiteren Tagen noch andere hinzutraten. Am elften Tage verlor der Knabe die Besinnung und verblieb in diesem Zustande bis zu seinem Tode. Ein Arzt war nicht beigezogen worden. Bei der gerichtlichen Obduction ergab sich ein stark abgemagerter Körper mit etwas icterischen Hautdecken. Am linken Stirnhöcker eine thalergrosse geschwellte, oberflächlich vertrocknete fluctuirende Stelle. Das linke Augenlid geschwellt und verschlossen. Am ganzen Körper, besonders im Gesichte und an den Extremitäten, 30–50 zerstreute, erbsen- bis haselnussgrosse, schwappende, mit einer theils gelblichweissen, theils fleischwasserähnlichen Flüssigkeit gefüllte Pusteln, ohne Verhärtung der Umgebung. Nach Einstich entleert sich fast die ganze Pustel und fällt zusammen. Als weitere Metamorphosen dieser Pusteln sieht man besonders im Gesichte rundliche, bis in’s Unterhautzellgewebe dringende, mit einer Kruste bedeckte Geschwüre. Beim Einschnitt in die Stelle an der linken Stirne entleert sich viel dicker, gelber Eiter und es zeigen sich sämmtliche Weichtheile bis auf den Knochen mit Eiter durchsetzt. Auf der Schädelhöhe (?) unterhalb der Beinhaut ein kreuzergrosser Eiterherd. Schädeldach dünn, unverletzt. An der Innenfläche desselben, in der Gegend des vorderen oberen Winkels des linken Scheitelbeines, eine Schichte Eiter. Daselbst eine thalergrosse und etwas weiter nach vorn eine kleinere, zernagte, mit dickem Eiter belegte Stelle der Dura. Innere Meningen serös infiltrirt und ebenso wie das Gehirn blass. Schädelbasis unverletzt.In beiden Lungen mehrere gelbliche, bis haselnussgrosse keilförmige Knoten; schlaffes Herz, Fettleber, sonst gewöhnliche Verhältnisse. Auf Grundlage dieser Befunde gab der Eine der Obducenten sein Gutachten dahin ab, dass J. T. zunächst an Pyämie in Folge von Quetschung und Vereiterung der weichen Schädeldecken der linken Stirngegend und consecutiver pyämischer Metastasen insbesondere der Haut gestorben sei. Der zweite Gerichtsarzt erklärte die Hautpusteln für Variola, die gerade in dem Orte herrschte und die Stelle an der linken Stirne für einen durch Variola confluens entstandenen brandigen Schorf und gutachtete, dass J. T. demnach an Variola und consecutiver Pyämie eines natürlichen Todes, keineswegs aber in Folge einer Misshandlung gestorben sei.Das Gericht leitete den Fall an die Facultät, welche sich folgendermassen äusserte: Aus dem Sectionsbefunde geht zweifellos hervor, dass J. T. zunächst an eiteriger Entzündung der harten Hirnhaut und Pyämie in Folge des Stirnabscesses gestorben sei und dass dieser nicht durch Variola, sondern durch Quetschung veranlasst worden ist.Gegen die Annahme, dass die betreffenden Eruptionen Blattern gewesen sind, spreche eine Reihe von Gründen. Zunächst die Angabe der Mutter, dass die Pusteln nicht auf einmal, sondern im Laufe von vier Tagen aufgetreten waren, während sich die Eruption der Blattern ungleich rascher, keineswegs in so protrahirter Weise vollzieht; ferner der Umstand, dass einzelne der Pusteln bereits vertrocknet oder noch mit dünner Flüssigkeit gefüllt waren, da bei Blattern, eben weil sie sämmtlich ziemlich gleichzeitig auftreten, auch die weiteren Veränderungen fast gleichzeitig erfolgen; ebenen die Angabe, dass grössere und kleinere und sogar bis haselnussgrosse „Pusteln“ vorhanden waren, was der Erscheinungsweise der Blattern nicht entspricht, endlich, dass einzelne weisslichen, andere fleischwasserähnlichen Inhalt führten und nach dem Einstechen zusammenfielen, was bei Blattern nicht vorkommt. Bedenkt man dazu, dass Eruptionen, wie sie vor der Obduction an der Haut des J. T. beobachtet wurden, thatsächlich, wenn auch nur ausnahmsweise, bei Pyämischen auftreten, und dass exquisite sonstige Erscheinungen der Pyämie bestanden, so ist nicht zu bezweifeln, dass auch die von einem der Aerzte für Blattern gehaltenen Pusteln pyämische Hautaffectionen gewesen sind. Erwägt man weiter, dass J. T. bereits am Tage seiner Ankunft im Heimatsorte eine Schwellung und blaue Verfärbung der linken Stirngegend, somit ausgesprochene Erscheinungen einer Contusion dieser Stelle an sich trug, bereits damals über Unwohlsein, sowie über Schmerzen im Kopf und rechten Arm klagte und fortan liegen blieb, dass ferner der Ausbruch der Hautaffection mit einer Vergrösserung der Schwellung über dem linken Auge zusammenfiel, so ist es klar, dass die Entstehung des Abscesses der linken Stirne und damit die umschriebene eitrige Entzündung der harten Hirnhaut, sowie die consecutive Pyämie mit jener Contusion in ursächlichem Zusammenhange stehen, und dass somit J. T. eines gewaltsamen Todes gestorben ist. Die betreffende Contusion war aber offenbar der Effect eines Stosses oder Schlages mit oder gegen einen stumpfen oder harten Gegenstand, und sie konnte in der That, wie der Knabe angab, durch 12 Tage vor dem Tode erlittene Schläge gegen den Kopf oder beim Niedergeworfenwerden und Aufschlagen mit dem Kopfe auf dem Boden entstanden sein.

Ein interessanter Fall hierhergehöriger Art war folgender: Der 13 Jahre alte J. T. soll 14 Tage vor seinem Tode von seinem Meisterin der Art misshandelt worden sein, dass ihn dieser emporhob und zu Boden warf, ihn mit Füssen trat und mehrere Faustschläge gegen das Hinterhaupt versetzte. Am anderen Tage klagte er über Kopfschmerzen und Schmerzen im rechten Arm. Die linke Stirngegend soll geschwollen und blau gewesen sein. Acht Tage darauf nahm die Anschwellung zu, und es sollen am Kopfe und am übrigen Körper vereinzelte Pusteln aufgetreten sein, zu welchen im Verlaufe von drei weiteren Tagen noch andere hinzutraten. Am elften Tage verlor der Knabe die Besinnung und verblieb in diesem Zustande bis zu seinem Tode. Ein Arzt war nicht beigezogen worden. Bei der gerichtlichen Obduction ergab sich ein stark abgemagerter Körper mit etwas icterischen Hautdecken. Am linken Stirnhöcker eine thalergrosse geschwellte, oberflächlich vertrocknete fluctuirende Stelle. Das linke Augenlid geschwellt und verschlossen. Am ganzen Körper, besonders im Gesichte und an den Extremitäten, 30–50 zerstreute, erbsen- bis haselnussgrosse, schwappende, mit einer theils gelblichweissen, theils fleischwasserähnlichen Flüssigkeit gefüllte Pusteln, ohne Verhärtung der Umgebung. Nach Einstich entleert sich fast die ganze Pustel und fällt zusammen. Als weitere Metamorphosen dieser Pusteln sieht man besonders im Gesichte rundliche, bis in’s Unterhautzellgewebe dringende, mit einer Kruste bedeckte Geschwüre. Beim Einschnitt in die Stelle an der linken Stirne entleert sich viel dicker, gelber Eiter und es zeigen sich sämmtliche Weichtheile bis auf den Knochen mit Eiter durchsetzt. Auf der Schädelhöhe (?) unterhalb der Beinhaut ein kreuzergrosser Eiterherd. Schädeldach dünn, unverletzt. An der Innenfläche desselben, in der Gegend des vorderen oberen Winkels des linken Scheitelbeines, eine Schichte Eiter. Daselbst eine thalergrosse und etwas weiter nach vorn eine kleinere, zernagte, mit dickem Eiter belegte Stelle der Dura. Innere Meningen serös infiltrirt und ebenso wie das Gehirn blass. Schädelbasis unverletzt.

In beiden Lungen mehrere gelbliche, bis haselnussgrosse keilförmige Knoten; schlaffes Herz, Fettleber, sonst gewöhnliche Verhältnisse. Auf Grundlage dieser Befunde gab der Eine der Obducenten sein Gutachten dahin ab, dass J. T. zunächst an Pyämie in Folge von Quetschung und Vereiterung der weichen Schädeldecken der linken Stirngegend und consecutiver pyämischer Metastasen insbesondere der Haut gestorben sei. Der zweite Gerichtsarzt erklärte die Hautpusteln für Variola, die gerade in dem Orte herrschte und die Stelle an der linken Stirne für einen durch Variola confluens entstandenen brandigen Schorf und gutachtete, dass J. T. demnach an Variola und consecutiver Pyämie eines natürlichen Todes, keineswegs aber in Folge einer Misshandlung gestorben sei.

Das Gericht leitete den Fall an die Facultät, welche sich folgendermassen äusserte: Aus dem Sectionsbefunde geht zweifellos hervor, dass J. T. zunächst an eiteriger Entzündung der harten Hirnhaut und Pyämie in Folge des Stirnabscesses gestorben sei und dass dieser nicht durch Variola, sondern durch Quetschung veranlasst worden ist.

Gegen die Annahme, dass die betreffenden Eruptionen Blattern gewesen sind, spreche eine Reihe von Gründen. Zunächst die Angabe der Mutter, dass die Pusteln nicht auf einmal, sondern im Laufe von vier Tagen aufgetreten waren, während sich die Eruption der Blattern ungleich rascher, keineswegs in so protrahirter Weise vollzieht; ferner der Umstand, dass einzelne der Pusteln bereits vertrocknet oder noch mit dünner Flüssigkeit gefüllt waren, da bei Blattern, eben weil sie sämmtlich ziemlich gleichzeitig auftreten, auch die weiteren Veränderungen fast gleichzeitig erfolgen; ebenen die Angabe, dass grössere und kleinere und sogar bis haselnussgrosse „Pusteln“ vorhanden waren, was der Erscheinungsweise der Blattern nicht entspricht, endlich, dass einzelne weisslichen, andere fleischwasserähnlichen Inhalt führten und nach dem Einstechen zusammenfielen, was bei Blattern nicht vorkommt. Bedenkt man dazu, dass Eruptionen, wie sie vor der Obduction an der Haut des J. T. beobachtet wurden, thatsächlich, wenn auch nur ausnahmsweise, bei Pyämischen auftreten, und dass exquisite sonstige Erscheinungen der Pyämie bestanden, so ist nicht zu bezweifeln, dass auch die von einem der Aerzte für Blattern gehaltenen Pusteln pyämische Hautaffectionen gewesen sind. Erwägt man weiter, dass J. T. bereits am Tage seiner Ankunft im Heimatsorte eine Schwellung und blaue Verfärbung der linken Stirngegend, somit ausgesprochene Erscheinungen einer Contusion dieser Stelle an sich trug, bereits damals über Unwohlsein, sowie über Schmerzen im Kopf und rechten Arm klagte und fortan liegen blieb, dass ferner der Ausbruch der Hautaffection mit einer Vergrösserung der Schwellung über dem linken Auge zusammenfiel, so ist es klar, dass die Entstehung des Abscesses der linken Stirne und damit die umschriebene eitrige Entzündung der harten Hirnhaut, sowie die consecutive Pyämie mit jener Contusion in ursächlichem Zusammenhange stehen, und dass somit J. T. eines gewaltsamen Todes gestorben ist. Die betreffende Contusion war aber offenbar der Effect eines Stosses oder Schlages mit oder gegen einen stumpfen oder harten Gegenstand, und sie konnte in der That, wie der Knabe angab, durch 12 Tage vor dem Tode erlittene Schläge gegen den Kopf oder beim Niedergeworfenwerden und Aufschlagen mit dem Kopfe auf dem Boden entstanden sein.

Tuberculose nach Verletzung.

KannTuberculosedurch Trauma entstehen? Diese Frage ergibt sich in der gerichtsärztlichen Praxis immer häufiger und gehört nicht zu den leicht zu beantwortenden. Bei der Obduction eines dreijährigen, von seinem Stiefvater durch volle fünf Monate in allerrohester Weise misshandelten Mädchens fandBrand(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXII, pag. 259) zahlreiche Contusionen und Hautabschürfungen verschiedenen Datums, Miliartuberculose und einen bohnengrossen Hirntuberkel. Da Eiter- oder Käseherde nicht vorhanden waren, dagegen zahlreiche Verletzungen, durch welche Zerfall der Gewebe und daher Gelegenheit zur Verschwemmung von Detritusmassen durch den Kreislauf geboten war, wobei die schlechten hygienischen Verhältnisse begünstigend mitgewirkt haben konnten, so nahmBrandden ursächlichen Zusammenhang zwischen Miliartuberculoseund Misshandlung als möglich und sogar als naheliegend an, worauf die Verurtheilung des Stiefvaters zum Tode erfolgte!Lebert(1872 und 1877),Brehmer(„Die Aetiologie der chronischen Lungenschwindsucht“, Berlin 1885) undMendelssohn(„Traumatische Phthise.“ Zeitschr. f. klin. Med. 1885, X, pag. 108). Neun von Letzterem sehr eingehend analysirte Fälle sprechen sich für die Möglichkeit des Auftretens von Phthise nach Contusionen und Traumen der Lunge aus.Kraske(„Ueber tuberculöse Erkrankung von Wunden.“ Centralbl. f. Chir. 1885, Nr. 47) hat Fälle beobachtet, in denen die tuberculöse Infection wahrscheinlich von Wunden aus erfolgte, und seitdem sind so viele einschlägige Beobachtungen gemacht worden, dass in dieser Beziehung kein Zweifel mehr bestehen kann. Besonders wichtig sind in dieser Hinsicht die Mittheilungen vonLehmann(Deutsche med. Wochenschr. 1886, Nr. 9) undElsenberg(Berl. klin. Wochenschr. 1886, Nr. 35) über Inoculation der Tuberculose durch Beschneidung und die vonEiselsberg(Wiener med. Wochenschr. 1887, Nr. 53) über Impftuberculose, welcher einestheils eine reiche Literatur des Gegenstandes bringt, andererseits vier eigene Fälle von Einimpfung der Tuberculose durch unreine Instrumente (Nadel, Messer, Injectionsspritze) und durch Wäsche eines Tuberculösen mittheilt. (Siehe auch A.Salis, „Die Beziehungen der Hirntuberculose zu Traumen des Schädels“, Bern 1888, Diss. undLacher, Friedreich’s Bl. 1891, pag. 321.) Neuere Arbeiten über den Gegenstand liegen vor von E.Grasser(„Unfall als Ursache von Entzündungen und Gewächsen.“ Wiener med. Presse, 1893, Nr. 42) und P.Guder(„Ueber den Zusammenhang zwischen Trauma und Tuberculose.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, 1. und 2. Heft.) Am häufigsten scheint Tuberculose nach Brustverletzungen, insbesondere nach penetrirenden Brustwunden, sich zu entwickeln. Namentlich haben wir wiederholt Personen obducirt, die mehrere Wochen oder Monate, nachdem sie eine penetrirende Bruststichwunde erhielten, an tuberculöser Pleuritis und ihren Consequenzen gestorben waren. Der causale Nexus der Pleuritis als solcher mit der Stichverletzung ist in der Regel klar, weniger aber der Grund, warum dieselbe den tuberculösen Charakter bekam. War das Individuum zur Zeit der Verletzung entschieden tuberculös oder fanden sich bei der Obduction tuberculöse Schwielen, alte, käsige Herde in den Lungenspitzen oder verkäste Bronchialdrüsen u. dergl., dann ist die Annahme begründet, dass die Pleuritis wegen der bereits bestandenen Tuberculose oder wegen der Anlage hierzu, somit wegen „eigenthümlicher Leibesbeschaffenheit des Verletzten“, den tuberculösen Charakter erhalten hat. Ergeben sich solche Momente nicht, dann kann trotzdem kaum behauptet werden, dass die Verletzung „ihrer allgemeinen Natur nach“ die Tuberculose nach sich gezogen habe, sondern es muss erklärt werden, dass die durch die Verletzung bedingte Entzündung (die ja für sich allein auch keine absolut nothwendige Folge solcher Wunden ist) wegen gewisser mehr zufälliger und uns vorläufig unbekannter Verhältnisse den tuberculösen Charakter angenommen hat. Theoretisch muss zugestanden werden, dass sowohldas primäre Trauma, als die durch dasselbe herbeigeführten entzündlichen und Schwächezustände ein die Einwanderung von Tuberkelbacillen begünstigendes Moment bilden können, welche wieder dann leichter als sonst geschehen kann, wenn der Verletzte mit Tuberculösen im nahen Verkehre stand, weshalb von den erwähnten Beobachtern vor dem Zusammenlegen (Lungen-) Verletzter mit Phthisikern dringend gewarnt wird.

KannTuberculosedurch Trauma entstehen? Diese Frage ergibt sich in der gerichtsärztlichen Praxis immer häufiger und gehört nicht zu den leicht zu beantwortenden. Bei der Obduction eines dreijährigen, von seinem Stiefvater durch volle fünf Monate in allerrohester Weise misshandelten Mädchens fandBrand(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXII, pag. 259) zahlreiche Contusionen und Hautabschürfungen verschiedenen Datums, Miliartuberculose und einen bohnengrossen Hirntuberkel. Da Eiter- oder Käseherde nicht vorhanden waren, dagegen zahlreiche Verletzungen, durch welche Zerfall der Gewebe und daher Gelegenheit zur Verschwemmung von Detritusmassen durch den Kreislauf geboten war, wobei die schlechten hygienischen Verhältnisse begünstigend mitgewirkt haben konnten, so nahmBrandden ursächlichen Zusammenhang zwischen Miliartuberculoseund Misshandlung als möglich und sogar als naheliegend an, worauf die Verurtheilung des Stiefvaters zum Tode erfolgte!Lebert(1872 und 1877),Brehmer(„Die Aetiologie der chronischen Lungenschwindsucht“, Berlin 1885) undMendelssohn(„Traumatische Phthise.“ Zeitschr. f. klin. Med. 1885, X, pag. 108). Neun von Letzterem sehr eingehend analysirte Fälle sprechen sich für die Möglichkeit des Auftretens von Phthise nach Contusionen und Traumen der Lunge aus.Kraske(„Ueber tuberculöse Erkrankung von Wunden.“ Centralbl. f. Chir. 1885, Nr. 47) hat Fälle beobachtet, in denen die tuberculöse Infection wahrscheinlich von Wunden aus erfolgte, und seitdem sind so viele einschlägige Beobachtungen gemacht worden, dass in dieser Beziehung kein Zweifel mehr bestehen kann. Besonders wichtig sind in dieser Hinsicht die Mittheilungen vonLehmann(Deutsche med. Wochenschr. 1886, Nr. 9) undElsenberg(Berl. klin. Wochenschr. 1886, Nr. 35) über Inoculation der Tuberculose durch Beschneidung und die vonEiselsberg(Wiener med. Wochenschr. 1887, Nr. 53) über Impftuberculose, welcher einestheils eine reiche Literatur des Gegenstandes bringt, andererseits vier eigene Fälle von Einimpfung der Tuberculose durch unreine Instrumente (Nadel, Messer, Injectionsspritze) und durch Wäsche eines Tuberculösen mittheilt. (Siehe auch A.Salis, „Die Beziehungen der Hirntuberculose zu Traumen des Schädels“, Bern 1888, Diss. undLacher, Friedreich’s Bl. 1891, pag. 321.) Neuere Arbeiten über den Gegenstand liegen vor von E.Grasser(„Unfall als Ursache von Entzündungen und Gewächsen.“ Wiener med. Presse, 1893, Nr. 42) und P.Guder(„Ueber den Zusammenhang zwischen Trauma und Tuberculose.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, 1. und 2. Heft.) Am häufigsten scheint Tuberculose nach Brustverletzungen, insbesondere nach penetrirenden Brustwunden, sich zu entwickeln. Namentlich haben wir wiederholt Personen obducirt, die mehrere Wochen oder Monate, nachdem sie eine penetrirende Bruststichwunde erhielten, an tuberculöser Pleuritis und ihren Consequenzen gestorben waren. Der causale Nexus der Pleuritis als solcher mit der Stichverletzung ist in der Regel klar, weniger aber der Grund, warum dieselbe den tuberculösen Charakter bekam. War das Individuum zur Zeit der Verletzung entschieden tuberculös oder fanden sich bei der Obduction tuberculöse Schwielen, alte, käsige Herde in den Lungenspitzen oder verkäste Bronchialdrüsen u. dergl., dann ist die Annahme begründet, dass die Pleuritis wegen der bereits bestandenen Tuberculose oder wegen der Anlage hierzu, somit wegen „eigenthümlicher Leibesbeschaffenheit des Verletzten“, den tuberculösen Charakter erhalten hat. Ergeben sich solche Momente nicht, dann kann trotzdem kaum behauptet werden, dass die Verletzung „ihrer allgemeinen Natur nach“ die Tuberculose nach sich gezogen habe, sondern es muss erklärt werden, dass die durch die Verletzung bedingte Entzündung (die ja für sich allein auch keine absolut nothwendige Folge solcher Wunden ist) wegen gewisser mehr zufälliger und uns vorläufig unbekannter Verhältnisse den tuberculösen Charakter angenommen hat. Theoretisch muss zugestanden werden, dass sowohldas primäre Trauma, als die durch dasselbe herbeigeführten entzündlichen und Schwächezustände ein die Einwanderung von Tuberkelbacillen begünstigendes Moment bilden können, welche wieder dann leichter als sonst geschehen kann, wenn der Verletzte mit Tuberculösen im nahen Verkehre stand, weshalb von den erwähnten Beobachtern vor dem Zusammenlegen (Lungen-) Verletzter mit Phthisikern dringend gewarnt wird.


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