Chapter 33

Zufälliges Erstechen.

Gegenüber Angaben, dass Stichverletzungen zwar durch die Hand eines Zweiten, aber nur zufällig entstanden seien, ist natürlich die grösste Vorsicht zu empfehlen, insbesondere gegenüber der häufig vorkommenden, dass der Verletzte nur zufällig in das Messer des Anderen hineingerannt oder hineingefallen sei. Diese Möglichkeit könnte nur unter ganz besonderen Umständen zugegeben werden. In einem unserer Fälle war eine Frau angeklagt, ihren Mann mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Die Wunde sass zwischen der linken Axillarlinie und dem unteren linken Schulterblattwinkel und war durch den Latissimus dorsi und Serratus anticus major unter der achten Rippe in den Thorax eingedrungen und dann quer durch den obersten Theil des linken Unterlappens bis nahe unter die Innenfläche desselben. Der Tod war in wenigen Augenblicken durch Verblutung eingetreten. Die Frau gab an, sie sei, als sie Kartoffeln schälte, mit ihrem schwer betrunkenen Manne in Streit gerathen. Um zu verhindern, dass der Lärm gehört werde, habe sie das Fenster schliessen wollen, als sie von ihrem zwischen ihr und dem Fenster stehenden und mit dem Gesichte gegen letzteres gekehrten Manne einen Schlag mit dem Rücken der linken Hand über das Gesicht erhielt, wobei der Mann gleichzeitig auf sie stürzte, sie gegen die nahe Mauer andrückte und sich das Messer in den Leib rannte, ohne dass sie es verhindernkonnte. — Da in diesem Falle das Messer scharf und spitzig war, der Mann nur mit dem Hemde bekleidet, notorisch schwer betrunken war und bei der Obduction eine über zuckererbsengrosse Neubildung (Angiom) im inneren Theile der linken hinteren Centralwindung sich ergab, die das Gleichgewichtsgefühl beeinträchtigt haben konnte (der Mann soll thatsächlich an Schwindel gelitten haben und sehr reizbar gewesen sein), da ferner die Situation der Frau im Momente, wo der Mann auf sie fiel, thatsächlich eine solche war, die sie am raschen Zurückziehen des Messers gehindert haben konnte, und die Richtung der Stichwunde eine solche, die besonders bei tieferer Stellung der linken Schulter und senkrechter Stellung des Messers zum Körper zu Stande kommen konnte, was wir durch mehrere Versuche an Leichen constatirten, so gaben wir angesichts der eigenthümlichen Verhältnisse des Falles die Möglichkeit zu, dass die betreffende Wunde nur zufällig auf die von der Frau angegebene Weise entstanden sein konnte, worauf mit Rücksicht auf die sonst unverdächtigen Umstände ein Einstellungsbeschluss gefasst wurde. — In einem anderen Falle hatte ein Mann seine Frau, welche ihm einen aufgesparten Nothpfennig gestohlen hatte, mit einem Tranchirmesser erstochen. Der Stich war durch die vordere Bauchwand in den Magen eingedrungen, und zwar von unten und vorne nach hinten und aufwärts. Der Mann gab an, dass er aus verschiedenen Anzeichen merkte, dass ihm die Frau Geld genommen haben müsse, und in grösster Aufregung das Messer ergriff, um den versperrten Kasten, in welchem er das Geld versteckt hatte, aufzubrechen. Auf der Stiege sei ihm aber sein Weib plötzlich entgegengekommen und wäre ihm in das Messer hineingerannt. Im Allgemeinen konnte die Möglichkeit eines solchen Vorganges nicht negirt werden, wohl aber musste dies geschehen mit Rücksicht auf die nicht besonders spitzige und scharfe Beschaffenheit des Messers und mit Rücksicht auf eine Reihe von Umständen, die dafür sprachen, dass die Verletzte die betreffende Wunde an einem anderen Orte als auf jener Stiege erhalten haben musste. — In einem dritten Falle hatte ein Officier in einer Gesellschaft einen Namenstag gefeiert und hatte nach Mitternacht beim Nachhausegehen letztere eingeladen, seine Waffensammlung anzusehen. In der Wohnung angelangt, kam dem Officier und einem Herrn aus der betreffenden Gesellschaft der Einfall, mit scharfen Säbeln ein Scheinfechten anzustellen, wobei jedoch der Officier das Unglück hatte, seinen Gegner mit dem Säbel am Kehlkopf zu verwunden, so dass derselbe zwei Stunden darauf, trotz herbeigeholter ärztlicher Hilfe, starb. Die Obduction ergab, dass die Säbelspitze unterhalb des rechten Schildknorpels durch den Kehlkopf bis in den Oesophagus eingedrungen war und eine rabenfederdicke Vene aufgeschlitzt hatte, und dass der Tod zunächst an Erstickung in Folge des aus diesem Gefässe in die Luftröhre eingedrungenen Blutes eingetreten war. Durch die Umstände dieses Falles, insbesondere dadurch, dass sich die ganze Scene vor einer grösseren Gesellschaft abspielte, war der Fall klargelegt und wurde auch nicht weiter verfolgt; aber man begreift, wie fatal die Situation für den Officier gewesen wäre,wenn das Unglück bei Abwesenheit von Zeugen sich ereignet hätte. — Ueber eine zufällige Stichverletzung, die dadurch zu Stande kam, dass ein im Zorne auf einen Verkaufstisch geschleudertes und davon abprallendes Messer einem eben in die Thür tretenden Knaben in den Kopf fuhr, berichtetKumar(Wr. med. Blätter. 1879, pag. 891) und ein höchst interessanter Fall, in dem eine durch zufälliges Auffallen auf den eisernen Stiel eines Spucknapfes entstandene letale Bruststichwunde den Verdacht geschehener Ermordung erweckte, wird vonKuby(Friedreich’s Bl. 1879, pag. 214) mitgetheilt.Zu den zufälligen Stichwunden gehören auch die nicht gar seltenen Durchbohrungen des Orbitaldaches von der Orbitalhöhle aus, die durch Auffallen oder Aufstossen auf vorspringende schmale Gegenstände oder durch zufälliges Eindringen solcher in die Orbita mit oder ohne Verletzung des Augapfels entstehen können. Von den uns vorgekommenen Gegenständen erwähnen wir Spitzen von Regenschirmen und Spazierstöcken, ein abgebrochenes Rapier, eine Pfeifenspitze, den Stiel eines Kinderhammers und einen beinernen Federstiel. Letzterer fand sich in einem Abscess des vorderen Stirnlappens steckend bei einem Kinde, welches mehrere Tage vor dem Tode, als es nachlässig schrieb, von seinem Vater einen Schlag mit der Hand auf den Hinterkopf erhalten hatte, wodurch das Gesicht plötzlich gegen den Federstiel und dieser in das Auge getrieben wurde, wobei er abbrach.

Gegenüber Angaben, dass Stichverletzungen zwar durch die Hand eines Zweiten, aber nur zufällig entstanden seien, ist natürlich die grösste Vorsicht zu empfehlen, insbesondere gegenüber der häufig vorkommenden, dass der Verletzte nur zufällig in das Messer des Anderen hineingerannt oder hineingefallen sei. Diese Möglichkeit könnte nur unter ganz besonderen Umständen zugegeben werden. In einem unserer Fälle war eine Frau angeklagt, ihren Mann mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Die Wunde sass zwischen der linken Axillarlinie und dem unteren linken Schulterblattwinkel und war durch den Latissimus dorsi und Serratus anticus major unter der achten Rippe in den Thorax eingedrungen und dann quer durch den obersten Theil des linken Unterlappens bis nahe unter die Innenfläche desselben. Der Tod war in wenigen Augenblicken durch Verblutung eingetreten. Die Frau gab an, sie sei, als sie Kartoffeln schälte, mit ihrem schwer betrunkenen Manne in Streit gerathen. Um zu verhindern, dass der Lärm gehört werde, habe sie das Fenster schliessen wollen, als sie von ihrem zwischen ihr und dem Fenster stehenden und mit dem Gesichte gegen letzteres gekehrten Manne einen Schlag mit dem Rücken der linken Hand über das Gesicht erhielt, wobei der Mann gleichzeitig auf sie stürzte, sie gegen die nahe Mauer andrückte und sich das Messer in den Leib rannte, ohne dass sie es verhindernkonnte. — Da in diesem Falle das Messer scharf und spitzig war, der Mann nur mit dem Hemde bekleidet, notorisch schwer betrunken war und bei der Obduction eine über zuckererbsengrosse Neubildung (Angiom) im inneren Theile der linken hinteren Centralwindung sich ergab, die das Gleichgewichtsgefühl beeinträchtigt haben konnte (der Mann soll thatsächlich an Schwindel gelitten haben und sehr reizbar gewesen sein), da ferner die Situation der Frau im Momente, wo der Mann auf sie fiel, thatsächlich eine solche war, die sie am raschen Zurückziehen des Messers gehindert haben konnte, und die Richtung der Stichwunde eine solche, die besonders bei tieferer Stellung der linken Schulter und senkrechter Stellung des Messers zum Körper zu Stande kommen konnte, was wir durch mehrere Versuche an Leichen constatirten, so gaben wir angesichts der eigenthümlichen Verhältnisse des Falles die Möglichkeit zu, dass die betreffende Wunde nur zufällig auf die von der Frau angegebene Weise entstanden sein konnte, worauf mit Rücksicht auf die sonst unverdächtigen Umstände ein Einstellungsbeschluss gefasst wurde. — In einem anderen Falle hatte ein Mann seine Frau, welche ihm einen aufgesparten Nothpfennig gestohlen hatte, mit einem Tranchirmesser erstochen. Der Stich war durch die vordere Bauchwand in den Magen eingedrungen, und zwar von unten und vorne nach hinten und aufwärts. Der Mann gab an, dass er aus verschiedenen Anzeichen merkte, dass ihm die Frau Geld genommen haben müsse, und in grösster Aufregung das Messer ergriff, um den versperrten Kasten, in welchem er das Geld versteckt hatte, aufzubrechen. Auf der Stiege sei ihm aber sein Weib plötzlich entgegengekommen und wäre ihm in das Messer hineingerannt. Im Allgemeinen konnte die Möglichkeit eines solchen Vorganges nicht negirt werden, wohl aber musste dies geschehen mit Rücksicht auf die nicht besonders spitzige und scharfe Beschaffenheit des Messers und mit Rücksicht auf eine Reihe von Umständen, die dafür sprachen, dass die Verletzte die betreffende Wunde an einem anderen Orte als auf jener Stiege erhalten haben musste. — In einem dritten Falle hatte ein Officier in einer Gesellschaft einen Namenstag gefeiert und hatte nach Mitternacht beim Nachhausegehen letztere eingeladen, seine Waffensammlung anzusehen. In der Wohnung angelangt, kam dem Officier und einem Herrn aus der betreffenden Gesellschaft der Einfall, mit scharfen Säbeln ein Scheinfechten anzustellen, wobei jedoch der Officier das Unglück hatte, seinen Gegner mit dem Säbel am Kehlkopf zu verwunden, so dass derselbe zwei Stunden darauf, trotz herbeigeholter ärztlicher Hilfe, starb. Die Obduction ergab, dass die Säbelspitze unterhalb des rechten Schildknorpels durch den Kehlkopf bis in den Oesophagus eingedrungen war und eine rabenfederdicke Vene aufgeschlitzt hatte, und dass der Tod zunächst an Erstickung in Folge des aus diesem Gefässe in die Luftröhre eingedrungenen Blutes eingetreten war. Durch die Umstände dieses Falles, insbesondere dadurch, dass sich die ganze Scene vor einer grösseren Gesellschaft abspielte, war der Fall klargelegt und wurde auch nicht weiter verfolgt; aber man begreift, wie fatal die Situation für den Officier gewesen wäre,wenn das Unglück bei Abwesenheit von Zeugen sich ereignet hätte. — Ueber eine zufällige Stichverletzung, die dadurch zu Stande kam, dass ein im Zorne auf einen Verkaufstisch geschleudertes und davon abprallendes Messer einem eben in die Thür tretenden Knaben in den Kopf fuhr, berichtetKumar(Wr. med. Blätter. 1879, pag. 891) und ein höchst interessanter Fall, in dem eine durch zufälliges Auffallen auf den eisernen Stiel eines Spucknapfes entstandene letale Bruststichwunde den Verdacht geschehener Ermordung erweckte, wird vonKuby(Friedreich’s Bl. 1879, pag. 214) mitgetheilt.

Zu den zufälligen Stichwunden gehören auch die nicht gar seltenen Durchbohrungen des Orbitaldaches von der Orbitalhöhle aus, die durch Auffallen oder Aufstossen auf vorspringende schmale Gegenstände oder durch zufälliges Eindringen solcher in die Orbita mit oder ohne Verletzung des Augapfels entstehen können. Von den uns vorgekommenen Gegenständen erwähnen wir Spitzen von Regenschirmen und Spazierstöcken, ein abgebrochenes Rapier, eine Pfeifenspitze, den Stiel eines Kinderhammers und einen beinernen Federstiel. Letzterer fand sich in einem Abscess des vorderen Stirnlappens steckend bei einem Kinde, welches mehrere Tage vor dem Tode, als es nachlässig schrieb, von seinem Vater einen Schlag mit der Hand auf den Hinterkopf erhalten hatte, wodurch das Gesicht plötzlich gegen den Federstiel und dieser in das Auge getrieben wurde, wobei er abbrach.

Selbstmord durch Schuss.

Zu den häufigsten Arten des Selbstmordes gehört der durchErschiessen. In der überwiegendsten Zahl der Fälle sind es kurze Schusswaffen, welche zu diesem Zwecke benützt werden, Pistolen und der gegenwärtig so beliebte Revolver. Lange Gewehre, wie Jagd- und Soldatengewehre, kommen seltener zur Anwendung, weil sie weniger verbreitet und unbequemer zu handhaben sind, weshalb, wenn solche dennoch benützt werden und der Arm nicht ausreicht, um das Abdrücken zu bewirken, manchmal Vorrichtungen getroffen werden, die das Abdrücken ermöglichen sollen. Mitunter werden so eigenthümliche Schiesswerkzeuge gewählt, dass schon dadurch der Selbstmord ausser Zweifel gesetzt wird. So haben wir zweimal Selbstmörder obducirt, die sich mit einer aus einem hohlen grossen Schlüssel roh hergestellten Pistole erschossen hatten. In einem anderen Falle hatte ein Schlosser einen röhrenförmigen Maschinenbestandtheil, in welchen er ein Zündloch eingebohrt hatte, geladen, in einem Schraubstock eingezwängt und gegen sich abgefeuert, und in einem dritten hatte eine Kinderkanone dazu herhalten müssen. Manchmal wieder ist das Projectil von solcher Art, dass zunächst an Selbstmord gedacht werden muss. So haben wir wiederholt bei der Obduction erschossener Selbstmörder Steinchen, in einem Falle ausser einem Stück gehackten Bleies Sand, und in einem weiteren ein messingenes Quentchengewicht im Wundcanal gefunden. Ein origineller Befund ergab sich bei einem von uns obducirten Schlosser, der sich mit einem Revolver erschossen hatte. Es fand sich nämlich über der Herzgegend ein mit einer mit Flanell gepolsterten Pelotteversehenes Metallrohr, das mittelst eines um den Thorax verlaufenden Riemens befestigt war. Durch dieses Rohr, welches er sich selbst verfertigt hatte und welches ihm offenbar die Herzgegend markiren sollte, hatte der Selbstmörder den Schuss abgefeuert, der auch das Herz durchbohrte, aber ihn nicht sofort tödtete, worauf sich der Mann noch einen zweiten Schuss in die rechte Schläfe beibrachte.

Blinder Schuss.

Auch jene seltenen tödtlichen Schussverletzungenohne Zusammenhangstrennungder äusseren Haut können wohl nur bei Selbstmördern vorkommen, die vielleicht in der Aufregung vergessen hatten, mit einem Projectil zu laden. Hierher gehört der in Wien vorgekommene und im Physikatsbericht vom Jahre 1871, pag. 123, erwähnte Fall, wo bei einem 40jährigen Manne, der sich durch einen Pistolenschuss das Leben genommen hatte, in der Gegend der linken Brustwarze eine handtellergrosse, schwarzbraune, trockene Hautstelle ohne Trennung des Zusammenhanges sich vorfand. Die hinter dieser Stelle gelegene Schicht der Brustwand war suffundirt und gequetscht, die Rippenknorpel gebrochen. Im Herzbeutel 1½ Pfund Blut, das Herz contrahirt, auf seiner Vorderseite in der Mitte des Sinus longitudinalis zwei etwa erbsengrosse Risse des Perikardiums, welche in die Höhlen beider Ventrikel führten.In einem uns vorgekommenen Falle, wo leider die Section nicht gemacht werden durfte, fand sich bei dem betreffenden Selbstmörder, der sich mit einer Doppelpistole erschossen hatte, eine grosse Schussöffnung unter der linken Brustwarze und nach aussen und unten von dieser eine handflächengrosse geschwärzte, vertrocknete Stelle mit eingesprengten Pulverkörnern, die offenbar von einem blinden Schuss herrührte.

Auch jene seltenen tödtlichen Schussverletzungenohne Zusammenhangstrennungder äusseren Haut können wohl nur bei Selbstmördern vorkommen, die vielleicht in der Aufregung vergessen hatten, mit einem Projectil zu laden. Hierher gehört der in Wien vorgekommene und im Physikatsbericht vom Jahre 1871, pag. 123, erwähnte Fall, wo bei einem 40jährigen Manne, der sich durch einen Pistolenschuss das Leben genommen hatte, in der Gegend der linken Brustwarze eine handtellergrosse, schwarzbraune, trockene Hautstelle ohne Trennung des Zusammenhanges sich vorfand. Die hinter dieser Stelle gelegene Schicht der Brustwand war suffundirt und gequetscht, die Rippenknorpel gebrochen. Im Herzbeutel 1½ Pfund Blut, das Herz contrahirt, auf seiner Vorderseite in der Mitte des Sinus longitudinalis zwei etwa erbsengrosse Risse des Perikardiums, welche in die Höhlen beider Ventrikel führten.

In einem uns vorgekommenen Falle, wo leider die Section nicht gemacht werden durfte, fand sich bei dem betreffenden Selbstmörder, der sich mit einer Doppelpistole erschossen hatte, eine grosse Schussöffnung unter der linken Brustwarze und nach aussen und unten von dieser eine handflächengrosse geschwärzte, vertrocknete Stelle mit eingesprengten Pulverkörnern, die offenbar von einem blinden Schuss herrührte.

„Wasserschüsse.“

Um über die sogenanntenWasserschüsse, von denen bei Selbstmördern häufig die Rede ist, in’s Klare zu kommen, haben wir Versuche angestellt und darüber in der Wiener med. Wochenschr. 1878, Nr. 6 und 7, berichtet. Diese Versuche haben ergeben, dass, wenn ein wasserdichter, z. B. ein gefetteter Pfropf auf das Pulver aufgesetzt wird, allerdings statt eines festen Projectils auch Wasser geladen und der Schuss abgefeuert werden kann; dass aber die so verbreitete Ansicht von der besonderen, jener gewöhnlicher Projectile weit übersteigenden zerstörenden Wirkung geladenen Wassers jedenfalls eine übertriebene ist, indem auch bei Wasserschüssen, eben weil sie Nahschüsse sind[283], der Hauptantheil der Verwüstung, die sie erzeugen,der unmittelbaren Wirkung der Pulvergase zugeschrieben werden muss. Grossartig aber wäre die Zerstörung, wenn eine specifisch schwere Flüssigkeit, insbesondere Quecksilber, geladen würde. Im letzteren Falle würden die Quecksilberkügelchen in den zertrümmerten Körpertheil die Diagnose des Vorganges gestatten. Einen Wasserschuss jedoch zu diagnosticiren, ist wohl in der Regel unmöglich, höchstens könnte, wie dies bei unseren Versuchen constatirt wurde, die wie gespritzte Anordnung und in frischen Fällen noch feuchte Beschaffenheit der Pulverschwärzung um den Einschuss herum einen Anhaltspunkt gewähren. Aus der Verwüstung allein und aus dem Nichtauffinden eines Projectils auf einen „Wasserschuss“ zu schliessen, ist ganz unzulässig, da, wie unsere Versuche gezeigt haben, auch durch Pulver- oder Pfropfladung allein analoge Verwüstungen, z. B. beim Schuss in den Mund, Auseinandersprengungen des Schädels erzeugt werden können.[284]Ein Fall, in welchem ein Selbstmörder sich den Mund mit Pulver ausstopfte und dieses anzündete, wurde vonCasperbeobachtet (l. c. II, 300).

Um über die sogenanntenWasserschüsse, von denen bei Selbstmördern häufig die Rede ist, in’s Klare zu kommen, haben wir Versuche angestellt und darüber in der Wiener med. Wochenschr. 1878, Nr. 6 und 7, berichtet. Diese Versuche haben ergeben, dass, wenn ein wasserdichter, z. B. ein gefetteter Pfropf auf das Pulver aufgesetzt wird, allerdings statt eines festen Projectils auch Wasser geladen und der Schuss abgefeuert werden kann; dass aber die so verbreitete Ansicht von der besonderen, jener gewöhnlicher Projectile weit übersteigenden zerstörenden Wirkung geladenen Wassers jedenfalls eine übertriebene ist, indem auch bei Wasserschüssen, eben weil sie Nahschüsse sind[283], der Hauptantheil der Verwüstung, die sie erzeugen,der unmittelbaren Wirkung der Pulvergase zugeschrieben werden muss. Grossartig aber wäre die Zerstörung, wenn eine specifisch schwere Flüssigkeit, insbesondere Quecksilber, geladen würde. Im letzteren Falle würden die Quecksilberkügelchen in den zertrümmerten Körpertheil die Diagnose des Vorganges gestatten. Einen Wasserschuss jedoch zu diagnosticiren, ist wohl in der Regel unmöglich, höchstens könnte, wie dies bei unseren Versuchen constatirt wurde, die wie gespritzte Anordnung und in frischen Fällen noch feuchte Beschaffenheit der Pulverschwärzung um den Einschuss herum einen Anhaltspunkt gewähren. Aus der Verwüstung allein und aus dem Nichtauffinden eines Projectils auf einen „Wasserschuss“ zu schliessen, ist ganz unzulässig, da, wie unsere Versuche gezeigt haben, auch durch Pulver- oder Pfropfladung allein analoge Verwüstungen, z. B. beim Schuss in den Mund, Auseinandersprengungen des Schädels erzeugt werden können.[284]

Ein Fall, in welchem ein Selbstmörder sich den Mund mit Pulver ausstopfte und dieses anzündete, wurde vonCasperbeobachtet (l. c. II, 300).

Sitz der Schusswunde bei Selbstmord.

Die Stelle, gegen welche Selbstmörder den Schuss abfeuern, ist in der Regel der Kopf oder die Herzgegend. Am Kopfe wird meistens die Stirn- und noch häufiger die Schläfegegend gewählt. Sehr häufig sind auch die Schüsse in den Mund, selten die gegen das Unterkinn oder in das Ohr.Draper(Boston Journ. 6. März 1890) sah sogar einen Schuss in das rechte Nasenloch. Nur ausnahmsweise wird die Waffe an Körperstellen angelegt, die unbequem zu erreichen sind. So hatMaschkain einem Fall, den auch wir zu sehen Gelegenheit hatten, bei einem zweifellosen Selbstmörder die Eingangsöffnung des Schusses rückwärts am Kopfe in der Gegend des Lambdanahtwinkels gefunden, und drei Schädeldächer, an deren zwei sich der Einschuss auf der rechten Scheitelhöhe und beim dritten am — Hinterkopf befindet (das letztere stammt von einem Manne, der sich coram populo in einem Kaffeegarten erschossen hatte), besitzt unsere Sammlung. Der Fall wurde vonHaberda(Vierteljahrschr. f. ger. Med. 1893, V, pag. 221) beschrieben und abgebildet. Wiederholt fanden wir den Einschuss in der Magengrube, die bekanntlich von den Laien auch mit dem Namen Herzgrube bezeichnet wird und einmal in der linken Axillarlinie in der Höhe des Herzens.

Pfropf.

Fast ausnahmslos wird die Schusswaffe unmittelbar an die betreffende Körperstelle angesetzt, nachdem in der Regel bedeckendeKleidungsstücke entfernt oder bei Seite geschoben wurden. Die betreffenden Schussverletzungen tragen daher fast immer jenen Charakter an sich, den wir für Nahschüsse an einer anderen Stelle auseinandergesetzt haben. Aus diesem Grunde wird auch, namentlich wenn ein Vorderlader benützt worden war, ausser dem Projectil in der Regel der Pfropf oder Reste desselben in dem Schusscanal, beziehungsweise in der durch den Schuss erzeugten Zertrümmerung gefunden, der seinerseits, wie wir schon oben bemerkten, wichtige Aufschlüsse geben kann.[285]

Das Auffinden der abgefeuerten Waffe neben der Leiche eines Erschossenen beweist natürlich für sich allein nicht den Selbstmord, da dieselbe absichtlich hingelegt worden sein konnte, andererseits ist es nichts Seltenes, dass die Waffe sich bei der Leiche nicht findet, weil sie von Denjenigen, die zuerst hinkamen, weggenommen worden ist.

Schusswaffe in der Hand.

Von dem Festhalten der Schusswaffe in der Hand des betreffenden Selbstmörders gilt dasselbe, wie von dem Festhalten des Messers beim Selbstmord durch Halsabschneiden. Es scheint jedoch, dass dieser Befund beim Erschiessen häufiger vorkommt, als bei letzterer Selbstmordart. Selbst das krampfhafte Festhalten der Waffe ist für sich allein nicht absolut beweisend, da die Erscheinung auch zu Stande gekommen sein konnte, wenn der Betreffende, während er die Schusswaffe in der Hand hielt, von einem Anderen einen sofort tödtlichen Schuss erhielt, z. B. im Duell.

Pulverschwärzung.

Die Hände sind jedesmal auf etwa vorhandene Pulverschwärzung zu untersuchen. Diese kann desto leichter zu Stande kommen, je mehr Pulver geladen war. Sie rührt theils vom Pulverrauch her, theils von zurücksprühenden Pulverkörnern, wovon wir uns bei unseren Schiessversuchen gegen Leichen überzeugt haben. Am meisten entwickelt sich dieser Befund bei Schüssen aus Pistolen, namentlich kurzen, aber auch bei grossen Revolvern, während bei kleineren die Schwärzung der betreffenden Hand entweder nur sehr gering ist oder ganz fehlt. In der Regel zeigt die rechte Hand die Pulverschwärzung, seltener die linke, in welchem Falle der Schluss berechtigt ist, dass der Betreffende ein Linkshänder gewesen. Bereits zweimal sahen wir die Pulverschwärzung an der linken Hand, während der Schuss die rechte Schläfe betraf, was vielleicht davon herrührte, dass der Betreffende mit der linken Hand den Laufgegen die Schläfe andrückte, während die rechte den Kolben hielt. Selbstverständlich wäre auch auf andere Schwärzungen, die an den Händen vorkommen können, Rücksicht zu nehmen.

Verletzungen an der Hand. Mehrere Schusswunden.

Ausser der Pulverschwärzung kann man an der Hand, mit welcher ein Selbstmörder einen Schuss gegen sich abfeuerte, auch Verletzungen finden, und zwar nicht blos jene meist gröberen Verletzungen, die durch Zerspringen der betreffenden, häufig überladenen Schusswaffe entstehen können, sondern häufiger kleine, als Hautaufschürfungen, Risse u. dergl. sich präsentirende Verletzungen, die meist am Daumen oder am Zeigefinger der betreffenden Hand ihren Sitz haben und gewöhnlich als durch den Rückstoss der überladenen Waffe und dann durch das Anprallen des Bügels oder anderer vorspringender Theile am Schlosse der Waffe erzeugt, gedeutet werden. Zweifellos können jedoch solche Verletzungen auch durch Zurückspringen von Knochensplittern gegen die in unmittelbarer Nähe befindliche Hand entstehen, und es ist uns nicht blos aufgefallen, dass namentlich nach Schüssen gegen den Kopf, die mit grossen Zertrümmerungen desselben verbunden waren, solche Verletzungen vorkamen, sondern wir haben auch in einem Falle ein hanfkorngrosses Knochenstückchen in der Haut des Daumens eingesprengt gefunden. Auch kann man, wenn man Schiessversuche gegen Leichen anstellt und die Waffe unmittelbar anlegt oder aus nächster Nähe abfeuert, fühlen und sehen, wie kleine, meist aus Pulverkörnchen, aber auch aus Gewebsresten bestehende Theilchen gegen die Hand zurückprallen, während es bekannt ist, dass z. B. beim Scheibenschiessen mit Pistolen, Revolvern u. dergl. von einem Zurücksprühen von Pulver etc. nichts zu bemerken ist.

Verletzungen an der Hand, eventuell auch anderwärts können bei einem Selbstmörder auch durch ungeschicktes hastiges Handhaben und vorzeitiges Losgehen der Waffe zu Stande kommen. Bei einem jungen Manne, der sich durch einen Schuss in die linke Schläfe umgebracht hatte, fanden wir die rechte Hohlhand geschwärzt und einen vom Daumenballen bis zum Capitulum ulnae dringenden geschwärzten Canal, in dessen blindem Ende eine Spitzkugel von gleicher Beschaffenheit wie im Schädel stak, ein Befund, der wohl nur auf die obige Weise sich erklären lässt. Bei einem Anderen ergab sich ausser der Schusswunde in der rechten Schläfe eine nicht geschwärzte am rechten Darmbeinkamm, welche in das rechte Hüftgelenk eingedrungen war. Bei diesem Individuum fanden sich als Spuren eines früheren Selbstmordversuches Narben von Schnitten an beiden Handgelenken!

Mehrere Schusswunden.

Werden mehrere Schussverletzungen an der Leiche gefunden, so kann die Frage entstehen, ob der Betreffende, da an eine gleichzeitige Zufügung derselben nicht leicht gedacht werden kann[286],noch im Stande gewesen sein konnte, sich nach dem ersten Schuss noch einen zweiten und sogar noch andere beizubringen, eventuell ob er im Stande war, von Neuem zu laden und zu schiessen.

Es ist in solchen Fällen die Natur der einzelnen Verletzungen zu erwägen. Finden wir eine darunter, welche sofort das Individuum ausser Stand setzen musste, noch eine Handlung zu unternehmen, wie z. B. eine Zerschmetterung des Herzens oder des Kopfes, so ist es klar, dass diese die letzte gewesen sein musste, die von eigener Hand hatte zugefügt werden können. Ergibt sich noch eine zweite solche Wunde oder ein Anhaltspunkt dafür, dass die andere, nicht sofort tödtliche, erst später zugefügt wurde, dann ist natürlich Selbstmord auszuschliessen. Da, wie wir oben erwähnten, Pistolenschüsse ungleich grössere Verwüstungen anrichten als Schüsse aus Revolvern, und aus diesen rascher und mehrmals hintereinander gefeuert werden kann, so ist es begreiflich, warum bei ersteren verhältnissmässig seltener mehrere Schusswunden aneinemSelbstmörder gefunden werden, als bei letzteren und bei diesen desto häufiger, je kleiner das Caliber des Revolvers gewesen ist und je weniger daher die unmittelbare Explosionsgewalt des Pulvers, sondern nur das meist kleine Projectil zur Wirkung gelangte. Dies gilt insbesondere von den Taschenrevolvern mit ihren winzigen Projectilen, die so enge Schusscanäle erzeugen, dass der Selbstmörder, selbst nachdem er bereits das Herz getroffen, nochmals zu feuern vermag.Fig. 73zeigt die Eingangsöffnungen von zwei bei einem Selbstmörder gefundenen Revolverschüssen, von denen der eine durch die linke, der andere durch die rechte Herzkammer gegangen war, und unlängst kam ein Fall vor, wo an dem Selbstmörder, einem alten Officier, 6 Schussöffnungen sich fanden. Eine über der Glabella frontis, welche bis zur äusseren, eine kreisförmige Fissur zeigenden Tafel des 1 Cm. dicken compacten Schädels führte, der eine kuchenförmig plattgedrückte Spitzkugel von 7 Mm. Caliber aufsass, ferner eine zweite am rechten Jochbein, welche, ohne den Schädel zu eröffnen, in einen quer durch beide Orbiten ziehenden Canal führte, der beide Nn. optici durchtrennte und am linken Jochbein mit einer grossen Ausgangsöffnung endete und endlich 3 dicht beisammenstehende Einschüsse in der Herzgegend, von denen einer die linke Lunge und die zwei anderen die linke Herzkammer und die Brustaorta durchdrangen. Offenbar waren die 2 Schüsse in den Kopf die ersten, die Schüsse durch das Herz die letzten gewesen. Aus dem Gesagten erklärt sich, warum gegenwärtig ungleich häufiger verunglückte Selbstmordversuche durch Erschiessen und Heilungen solcher Selbstmörder vorkommen, als dies früher der Fall war, da sich herausstellt, dass die grösste Mehrzahl dieser Fälle Verletzungen betrifft, die mit Revolvern zugefügt waren.

Einen Fall, in welchem ein Selbstmörder 4 Schüsse gegen seine Brust abfeuerte und doch mit dem Leben davon kam, hatLorinser(Wiener med. Wochenschr. 1871, XXI, 12) veröffentlicht. Die Schusswaffe war ein vierläufiger Revolver. Ein Schuss war zwischen der 2. und 3. Rippe links neben dem Brustbein, ein zweiter zwischen der 3. und 4., der dritte zwischen der 4. und 5. und der vierte zwischen der 5. und 6. Rippe in den Thorax eingedrungen. Alle Wunden waren in der Umgebung geschwärzt; unterhalb des linken Schulterblattes eine blau sugillirte Stelle, darunter eine Kugel zu fühlen. Pneumothorax, Heilung ohne Extraction der Kugeln. Aehnliche Fälle hatKumar(Bericht des Rudolfspitales für 1875 und Wiener med. Blätter. 1879, Nr. 28 u. s. f.) mitgetheilt. Ueber 7 Fälle geheilter Schussverletzungen des Thorax berichtetNedopil(Wiener med. Wochenschr. 1877, Nr. 18 bis 20). Nur in einem einzigen derselben war die Waffe eine kleine Pistole, in allen übrigen ein kleiner Handrevolver.

Einen Fall, in welchem ein Selbstmörder 4 Schüsse gegen seine Brust abfeuerte und doch mit dem Leben davon kam, hatLorinser(Wiener med. Wochenschr. 1871, XXI, 12) veröffentlicht. Die Schusswaffe war ein vierläufiger Revolver. Ein Schuss war zwischen der 2. und 3. Rippe links neben dem Brustbein, ein zweiter zwischen der 3. und 4., der dritte zwischen der 4. und 5. und der vierte zwischen der 5. und 6. Rippe in den Thorax eingedrungen. Alle Wunden waren in der Umgebung geschwärzt; unterhalb des linken Schulterblattes eine blau sugillirte Stelle, darunter eine Kugel zu fühlen. Pneumothorax, Heilung ohne Extraction der Kugeln. Aehnliche Fälle hatKumar(Bericht des Rudolfspitales für 1875 und Wiener med. Blätter. 1879, Nr. 28 u. s. f.) mitgetheilt. Ueber 7 Fälle geheilter Schussverletzungen des Thorax berichtetNedopil(Wiener med. Wochenschr. 1877, Nr. 18 bis 20). Nur in einem einzigen derselben war die Waffe eine kleine Pistole, in allen übrigen ein kleiner Handrevolver.

Fig. 73.Zwei Revolverschüsse, die beide durch das Herz gegangen waren. (Selbstmord.) Nat. Gr.

Fig. 73.

Zwei Revolverschüsse, die beide durch das Herz gegangen waren. (Selbstmord.) Nat. Gr.

Auch in einem vonCasper-Liman(l. c. II, 74) mitgetheilten Falle, wo bei einem Selbstmörder zwei Schüsse in der Brust und ein Schuss mitten in der Stirne gefunden wurden, handelte es sich offenbar um Revolverschüsse, da unter dem linken Schulterblatt zwei Spitzkugeln extrahirt wurden. (Die Obduction wurde nicht gemacht.) Dagegen wird an einer anderen Stelle (pag. 297) ein Fall beschrieben, in welchem ein Mann, der sich einen Pistolenschuss in die Brust beigebracht hatte, der das Zwerchfell und die Milz durchbohrt hatte, noch im Stande war, den Rock und den Ueberrock bis an den Hals zuzuknöpfen und sich hierauf in einen wenige Schritte entfernten Teich zu stürzen.

Auch in einem vonCasper-Liman(l. c. II, 74) mitgetheilten Falle, wo bei einem Selbstmörder zwei Schüsse in der Brust und ein Schuss mitten in der Stirne gefunden wurden, handelte es sich offenbar um Revolverschüsse, da unter dem linken Schulterblatt zwei Spitzkugeln extrahirt wurden. (Die Obduction wurde nicht gemacht.) Dagegen wird an einer anderen Stelle (pag. 297) ein Fall beschrieben, in welchem ein Mann, der sich einen Pistolenschuss in die Brust beigebracht hatte, der das Zwerchfell und die Milz durchbohrt hatte, noch im Stande war, den Rock und den Ueberrock bis an den Hals zuzuknöpfen und sich hierauf in einen wenige Schritte entfernten Teich zu stürzen.

Die Möglichkeit, dass Jemand, der sich eine perforirende Schusswunde am Schädel beigebracht, noch einen weiteren Schuss gegen sich abgeben kann, lässt sich nicht absolut negiren. Eine solche Möglichkeit ist vielmehr dann gegeben, wenn der Schuss mit keiner stärkeren Hirnerschütterung und keiner plötzlichen starken Blutung verbunden war und nur solche Hirntheile traf,deren Verletzung nicht sofort Bewusstlosigkeit oder Lähmung herbeiführt. Solche Bedingungen sind wieder bei kleinen Schusswaffen, namentlich kleinen Revolvern, gegeben, da bei diesen die unmittelbare Gewalt der Pulvergase weniger zur Geltung kommt und da daher nur das kleine Projectil wirkt, welches verhältnissmässig schmale canal- oder rinnenförmige Durchbohrungen erzeugt und der geringen Propulsionskraft wegen häufig genug nur in die peripheren Partien des getroffenen Hirntheiles eindringt. Nach solchen Verletzungen kann Handlungsfähigkeit noch bestehen, ebenso wie man diese, wie später erwähnt werden wird, auch bei anderen umschriebenen Verletzungen des Gehirnes, z. B. Stichwunden, und selbst nach Hiebwunden und mit Schädelfractur verbundenen Verletzungen mitunter in ganz auffälliger Weise beobachtet.

Nägeli(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884, XLI, pag. 231) berichtet über einen Fall, wo, weil zwei in’s Gehirn gedrungene Schusswunden sich fanden, an dem Selbstmord gezweifelt wurde. Der eine Schusscanal begann mit einer erbsengrossen Oeffnung an der linken Incisura supraorbitalis, und durchbohrte von links nach rechts ziehend den rechten Stirnlappen, den vorderen Winkel der rechtenSylvi’schen Grube und den vordersten Theil des rechten Schläfelappens, ohne die innere Kapsel oder die Centralwindungen zu verletzen, während der andere etwas unterhalb des inneren linken Augenwinkels beginnend von vorn nach hinten und etwas nach rechts unter der Schädelbasis bis zur rechten Seite des Clivus verlief, die Carotis im Sulcus caroticus durchriss und, das rechte Kleinhirn quetschend, ohne Verletzung der centralen Theile rechts etwa in der halben Höhe des Hinterhauptbeines endete.Nägeliund alle anderen befragten Experten sprachen sich dahin aus, dass, wenn der Schuss, der durch den rechten Stirnlappen drang, der erste war, die Möglichkeit nicht absolut ausgeschlossen werden kann, dass der Untersuchte sich noch den zweiten Schuss hat beibringen können. Complicirend und befremdend war aber der Umstand, dass der Revolver, der rechts von der Leiche gefunden wurde, wegen Federbruches nur bei nach abwärts gerichteter Mündung repetirte und sowohl beim Aufziehen als Abdrücken sehr schwer ging.Kappeler, der den Fall auch begutachtete, erwähnte mehrere Fälle aus der Literatur, wo nach ähnlichen Schüssen, wie der durch den rechten Stirnlappen, das Bewusstsein durch einige Zeit erhalten blieb und eine eigene Beobachtung, wo ebenfalls zwei perforirende Schädelwunden bei einem Selbstmörder sich fanden. Es war ein kleiner Revolver benutzt worden. Der eine Schusscanal begann über der Nasenwurzel, drang durch den oberen Theil der rechten Grosshirnhemisphäre und war mit Blutung in den rechten Seitenventrikel verbunden; der zweite begann in der rechten Schläfegegend und endete, den Knochen durchbohrend, mit einer 2 Francstückgrossen Quetschung des Schläfelappens 3 Cm. hinter der Spitze desselben. Wir selbst besitzen in unserer Sammlung ein Präparat, welches eclatant darthut, dass nach einer in’s Gehirn eingedrungenen Schusswunde Bewusstsein und Handlungsfähigkeit sich noch durch einigeZeit erhalten können. Dasselbe stammt von einem Manne, der in seinem Zimmer mit einem Revolver sich zu erschiessen versucht hatte. Man fand ihn Morgens in seinem Zimmer am Boden sitzend mit einer Wunde über dem Ohre, von der er angab, dass sie durch Fall gegen eine Sophaecke entstanden sei. AufAlbert’s Klinik gebracht, war er bei Bewusstsein und gab an, dass er durch Jemanden gestossen worden und gegen eine Sophaecke gefallen sei. Die Form der Wunde sprach nicht dagegen, da dieselbe pfeilspitzenförmig war (ähnlich der inFig. 59abgebildeten). Die Versengung der Haare aber und die Schwärzung charakterisirte die Schusswunde. Noch am selben Tage trat Bewusstlosigkeit ein und am anderen der Tod. Die Obduction ergab einen fingerweiten geschwärzten Schusscanal, der am Zusammenstoss des rechten grossen Keilbeinflügels mit dem Schläfe- und Scheitelbein begann, quer durch die hintere Partie des rechten Stirnlappens bis zum grossen Hirnspalt verlief, von dem er nur durch die Hirnrinde getrennt war, die Spitze des Vorderhorns des rechten Seitenventrikels eröffnet und das vordere Ende des rechten Corpus striatum gestreift hatte. Der Canal enthielt ein stark deformirtes, nahezu gespaltenes Spitzgeschoss von beträchtlicher Grösse (der betreffende Revolver hatte ein Caliber von 11 Mm.!). Das Projectil hatte offenbar den ziemlich dicken Schädel schief durchbohrt, war an der scharfen Kante der vorderen Peripherie der Schussöffnung im Knochen nahezu vollständig gespalten worden und hatte dadurch so viel an Propulsionskraft verloren, dass es nur bis zur Falx vorzudringen vermochte. In einem anderen 1888 obducirten Falle war ein junger Mann, nachdem er seiner Geliebten einen Schuss in den Kopf und in’s Herz und sich selbst einen in die Vorderohrgegend beigebracht hatte, welcher die Unterfläche des rechten Stirnlappens streifte, noch im Stande, sich zum Fenster zu begeben und sich herabzustürzen. Analoge Fälle werden vonHayes-Agnew(Virchow’s Jahrb. 1887, I, pag. 508) mitgetheilt.

Nägeli(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884, XLI, pag. 231) berichtet über einen Fall, wo, weil zwei in’s Gehirn gedrungene Schusswunden sich fanden, an dem Selbstmord gezweifelt wurde. Der eine Schusscanal begann mit einer erbsengrossen Oeffnung an der linken Incisura supraorbitalis, und durchbohrte von links nach rechts ziehend den rechten Stirnlappen, den vorderen Winkel der rechtenSylvi’schen Grube und den vordersten Theil des rechten Schläfelappens, ohne die innere Kapsel oder die Centralwindungen zu verletzen, während der andere etwas unterhalb des inneren linken Augenwinkels beginnend von vorn nach hinten und etwas nach rechts unter der Schädelbasis bis zur rechten Seite des Clivus verlief, die Carotis im Sulcus caroticus durchriss und, das rechte Kleinhirn quetschend, ohne Verletzung der centralen Theile rechts etwa in der halben Höhe des Hinterhauptbeines endete.Nägeliund alle anderen befragten Experten sprachen sich dahin aus, dass, wenn der Schuss, der durch den rechten Stirnlappen drang, der erste war, die Möglichkeit nicht absolut ausgeschlossen werden kann, dass der Untersuchte sich noch den zweiten Schuss hat beibringen können. Complicirend und befremdend war aber der Umstand, dass der Revolver, der rechts von der Leiche gefunden wurde, wegen Federbruches nur bei nach abwärts gerichteter Mündung repetirte und sowohl beim Aufziehen als Abdrücken sehr schwer ging.Kappeler, der den Fall auch begutachtete, erwähnte mehrere Fälle aus der Literatur, wo nach ähnlichen Schüssen, wie der durch den rechten Stirnlappen, das Bewusstsein durch einige Zeit erhalten blieb und eine eigene Beobachtung, wo ebenfalls zwei perforirende Schädelwunden bei einem Selbstmörder sich fanden. Es war ein kleiner Revolver benutzt worden. Der eine Schusscanal begann über der Nasenwurzel, drang durch den oberen Theil der rechten Grosshirnhemisphäre und war mit Blutung in den rechten Seitenventrikel verbunden; der zweite begann in der rechten Schläfegegend und endete, den Knochen durchbohrend, mit einer 2 Francstückgrossen Quetschung des Schläfelappens 3 Cm. hinter der Spitze desselben. Wir selbst besitzen in unserer Sammlung ein Präparat, welches eclatant darthut, dass nach einer in’s Gehirn eingedrungenen Schusswunde Bewusstsein und Handlungsfähigkeit sich noch durch einigeZeit erhalten können. Dasselbe stammt von einem Manne, der in seinem Zimmer mit einem Revolver sich zu erschiessen versucht hatte. Man fand ihn Morgens in seinem Zimmer am Boden sitzend mit einer Wunde über dem Ohre, von der er angab, dass sie durch Fall gegen eine Sophaecke entstanden sei. AufAlbert’s Klinik gebracht, war er bei Bewusstsein und gab an, dass er durch Jemanden gestossen worden und gegen eine Sophaecke gefallen sei. Die Form der Wunde sprach nicht dagegen, da dieselbe pfeilspitzenförmig war (ähnlich der inFig. 59abgebildeten). Die Versengung der Haare aber und die Schwärzung charakterisirte die Schusswunde. Noch am selben Tage trat Bewusstlosigkeit ein und am anderen der Tod. Die Obduction ergab einen fingerweiten geschwärzten Schusscanal, der am Zusammenstoss des rechten grossen Keilbeinflügels mit dem Schläfe- und Scheitelbein begann, quer durch die hintere Partie des rechten Stirnlappens bis zum grossen Hirnspalt verlief, von dem er nur durch die Hirnrinde getrennt war, die Spitze des Vorderhorns des rechten Seitenventrikels eröffnet und das vordere Ende des rechten Corpus striatum gestreift hatte. Der Canal enthielt ein stark deformirtes, nahezu gespaltenes Spitzgeschoss von beträchtlicher Grösse (der betreffende Revolver hatte ein Caliber von 11 Mm.!). Das Projectil hatte offenbar den ziemlich dicken Schädel schief durchbohrt, war an der scharfen Kante der vorderen Peripherie der Schussöffnung im Knochen nahezu vollständig gespalten worden und hatte dadurch so viel an Propulsionskraft verloren, dass es nur bis zur Falx vorzudringen vermochte. In einem anderen 1888 obducirten Falle war ein junger Mann, nachdem er seiner Geliebten einen Schuss in den Kopf und in’s Herz und sich selbst einen in die Vorderohrgegend beigebracht hatte, welcher die Unterfläche des rechten Stirnlappens streifte, noch im Stande, sich zum Fenster zu begeben und sich herabzustürzen. Analoge Fälle werden vonHayes-Agnew(Virchow’s Jahrb. 1887, I, pag. 508) mitgetheilt.

Combinirter Selbstmord durch Schuss.

Combination von Selbstmord, respective Selbstmordversuch durch Schuss mit anderen Tödtungsarten kommen nicht gar selten vor. Jene mit Ertrinken, wie der oben erwähnte Fall vonLiman, sind verhältnissmässig am häufigsten, insbesondere solche, wo die Betreffenden im oder am Wasser sich erschiessen. Diese Fälle können am ehesten Verdacht erwecken, dass eine Einwirkung fremder Hand und nachträgliche Beseitigung der Leiche stattgefunden hat. Andere Combinationen sind in der Regel derart, dass sie als solche den Selbstmord ausser Zweifel stellen. In einem unserer Fälle hatte ein Mann einen blinden Schuss in den Mund abgefeuert und hierauf sich den Hals durchschnitten; in einem anderen hatte sich der Selbstmörder einen bis in das Herzfleisch dringenden Stich und einen Schnitt am linken Handgelenk beigebracht, worauf er sich durch einen Revolverschuss in die rechte Schläfe tödtete; in einem dritten wurde der Erschossene unter einem Baume mit einer Schlinge um den Hals gefunden, hatte sich daher entweder früher oder gleichzeitig zu erhängen versucht. Am seltensten ist die Combination von Erschiessen mit Vergiftung. VonBělohradsky(Zeitschr. d. böhm. Aerzte. 1880, pag. 85) werden zweisolche Fälle aus dem Prager medicinisch-forensischen Institute mitgetheilt. In einem dieser Fälle ergab sich ausser der tödtlichen Schusswunde Phosphor-, im anderen Cyankaliumvergiftung. Anderseits berichtetBlumenstok(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1890, L, pag. 81) über einen Gensdarmen, bei dem ausser einer Schusswunde durch den Mund eine frische Hiebwunde am Kopfe gefunden wurde. Es war ihm kurz vor der That der Säbel entrissen und damit letztere Wunde beigebracht worden, worauf aus Kränkung darüber der Selbstmord erfolgte.

Combination von Selbstmord, respective Selbstmordversuch durch Schuss mit anderen Tödtungsarten kommen nicht gar selten vor. Jene mit Ertrinken, wie der oben erwähnte Fall vonLiman, sind verhältnissmässig am häufigsten, insbesondere solche, wo die Betreffenden im oder am Wasser sich erschiessen. Diese Fälle können am ehesten Verdacht erwecken, dass eine Einwirkung fremder Hand und nachträgliche Beseitigung der Leiche stattgefunden hat. Andere Combinationen sind in der Regel derart, dass sie als solche den Selbstmord ausser Zweifel stellen. In einem unserer Fälle hatte ein Mann einen blinden Schuss in den Mund abgefeuert und hierauf sich den Hals durchschnitten; in einem anderen hatte sich der Selbstmörder einen bis in das Herzfleisch dringenden Stich und einen Schnitt am linken Handgelenk beigebracht, worauf er sich durch einen Revolverschuss in die rechte Schläfe tödtete; in einem dritten wurde der Erschossene unter einem Baume mit einer Schlinge um den Hals gefunden, hatte sich daher entweder früher oder gleichzeitig zu erhängen versucht. Am seltensten ist die Combination von Erschiessen mit Vergiftung. VonBělohradsky(Zeitschr. d. böhm. Aerzte. 1880, pag. 85) werden zweisolche Fälle aus dem Prager medicinisch-forensischen Institute mitgetheilt. In einem dieser Fälle ergab sich ausser der tödtlichen Schusswunde Phosphor-, im anderen Cyankaliumvergiftung. Anderseits berichtetBlumenstok(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1890, L, pag. 81) über einen Gensdarmen, bei dem ausser einer Schusswunde durch den Mund eine frische Hiebwunde am Kopfe gefunden wurde. Es war ihm kurz vor der That der Säbel entrissen und damit letztere Wunde beigebracht worden, worauf aus Kränkung darüber der Selbstmord erfolgte.

Selbstmord durch Sturz.

Nicht selten ist die absichtliche Selbsttödtung durch Sich-Herabstürzen von einer Höhe. In Wien betrug die Zahl solcher Fälle in den Jahren 1870–77 durchschnittlich 6·5 Procente aller Selbstmorde. In der Regel handelt es sich um Sturz aus dem Fenster, seltener besteigen Selbstmörder zu diesem Zwecke Höhen (Thürme, Monumente) oder stürzen sich in Abgründe. Der Sectionsbefund zeigt in der überwiegenden Zahl der Fälle keine auffallenden Verletzungen der allgemeinen Decken, mitunter sogar gar keine äusseren Verletzungen, ein Beweis der grossen Resistenzfähigkeit der Haut.

Meist finden sich blos Hautaufschürfungen, einzelne Sugillationen oder unbedeutende Hautwunden. Derartige geringfügige äussere Befunde ergeben sich insbesondere dann, wenn der Körper auf eine ebene Fläche auffiel. Doch sind offene Fracturen nichts Seltenes und wir haben besonders am Kopfe bei einer Geisteskranken, die aus dem Fenster gesprungen und gerade auf den Kopf gefallen war, ein vollständiges Auseinanderplatzen desselben in zwei fast symmetrische Hälften gesehen. Leichter können sich äussere Zusammenhangstrennungen entwickeln, wenn der Körper während des Fallens an vorspringende harte Gegenstände auffiel oder auf Steine oder ähnliche Dinge aufschlug.

Die Hauptbefunde ergeben sich bei der inneren Untersuchung und können bestehen in mehr weniger ausgebreiteten Fracturen oder Fissuren des Schädels, in Brüchen der Rippen, der Wirbelsäule und des Beckens, namentlich aber in Rupturen innerer Weichtheile in verschiedensten Combinationen.

Es ist selbstverständlich, dass sowohl die äusseren als die inneren Befunde die gleichen sein können, ob nun der betreffende Sturz durch Zufall oder in der Absicht, einen Selbstmord zu begehen, erfolgte, oder durch fremde Hand veranlasst wurde, dass daher die Obduction für sich allein nur selten im Stande ist, die Ursache des Sturzes nach einer dieser Richtungen aufzuklären[287], und nur von den sonstigen Umständen des Falles eine Aufklärung erwartet werden kann.

Zufälliges Verunglücken und Mord durch Herabstürzen.

Zufälliges Verunglücken durch Sturz ist namentlich in grossen Städten häufig. In Wien kamen im Jahre 1873 83, im Jahre 1874 52 und 1875 70 solche Fälle vor. Sie betrafen vorzugsweise Arbeiter, die bei Ausübung ihres Gewerbes von Dächern, Gerüsten etc., dann Dienstmägde, die beim Fensterputzen, und Kinder, die von Fenstern, Stiegenhäusern u. dergl. herabstürzten, seltener Individuen, die in unverwahrte Keller etc. hineingefallen waren.Absichtliche Tödtung Anderer durch Herabstürzen kommt noch am häufigsten bei Neugeborenen vor und wir werden auf diesen Gegenstand bei der Besprechung der Sturzgeburt zurückkommen. Bei älteren Kindern oder gar bei Erwachsenen ist dieselbe selten.In einem unserer Fälle hatte ein Vater in einem, einem Blatternausbruch vorangegangenen Delirium sein 4jähriges Kind aus dem dritten Stock auf die Strasse geworfen und dadurch getödtet. Aeusserlich fanden sich blos einige Hautaufschürfungen an der linken Wange, am Gesässe und am Rücken, innerlich ausgebreitete Suffusion der Kopfhaut und eine sagittale Fissur der Hinterhauptschuppe, Suffusionen der Hirnhäute, seichte Einrisse in beiden Lungen.Wir hatten ferner einen Fall zu begutachten, in dem ein Weib beschuldigt wurde, ihren Mann an einem regnerischen Herbstabend von einem, längs eines 40 Schuh tiefen Abgrundes sich hinziehenden, unverwahrten und nur wenige Schuh breiten Bergpfade herabgestossen und dadurch getödtet zu haben. Der Mann war in einen Bach gefallen, hatte den Schädel zersplittert und bot zugleich Zeichen des Ertrinkungstodes. Der Fall war durch seine Umstände (nachgewiesener Ehebruch der Frau, Drohungen gegen ihren Mann etc.) im hohen Grade verdächtig; wir mussten jedoch erklären, dass vom ärztlichen Standpunkte, namentlich nur aus dem Sectionsbefunde, sich unmöglich entscheiden lasse, ob der Betreffende, wie die Frau angab, in der Dunkelheit und bei dem durch Regen schlüpfrigen Boden nur zufällig verunglückt oder von seinem Weibe absichtlich in die Tiefe heruntergestossen worden sei.Bekannt ist der in Bozen zur Hauptverhandlung gelangte FallTourville, in welchem die Anklage erhoben wurde, dass T. seine Frau von der Stilfserjochstrasse in einen Abgrund gestürzt, beziehungsweise sie zuerst betäubt und dann zum Abgrund hingeschleift habe, während er selbst angab, dass seine Frau an der betreffenden Stelle einen Selbstmord begangen habe. Auch in diesem Falle waren es weniger die anatomischen Befunde an der Leiche, als die sonstigen Umstände des Falles, welche Verdacht erwecken mussten, dass kein Selbstmord vorliege. Sie bestanden unter Anderem darin, dass die Strasse an der betreffenden Stelle keineswegs senkrecht abfiel, sondern in eine allerdings stark geneigte, jedoch mit Steinen, Baumstrünken und ähnlichen Hindernissen besetzte Lehne überging, die erst in ziemlicher Entfernung in einen Absturz endete, so dass erstens die Stelle nicht wohl geeignet war zur Unternehmung eines Selbstmordes und dass sie auch die Angabe des Angeklagten, dass die Frau, nachdem sie von der kaum ein Meter über den Anfang der Lehne erhabenen Strasse herabgesprungen, eine weite Strecke heruntergerolltsei, nicht glaublich erscheinen liess; ferner in dem Umstande, dass schon in der nächsten Nähe der doch so niedrigen Strasse bereits Blutspuren bemerkt wurden, die in einer Linie sich bis zum Abgrund verfolgen liessen, und dass endlich zwischen dem Abgrund und dem Fusse der Lehne ein Streifen constatirt wurde, der zufolge seiner Breite und Gleichmässigkeit sich so verhielt, wie wenn er durch das Schleifen einer Person über den betreffenden Grasfleck erzeugt worden wäre.Ungleich schwieriger war die Beurtheilung in dem vonKratter(Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 31) begutachteten Falle eines Touristen, dessen Leiche in einem Alpenthale unter einer 60 Meter hohen Felswand gefunden wurde und wo zu entscheiden war, ob Denatus zufällig abgestürzt und dann ausgeraubt oder früher umgebracht und dann herabgestürzt worden war, da die Leiche erst nach mehreren Wochen in hochgradig faulem Zustande zur Untersuchung kam und nur der Kopf, nicht aber auch die übrigen Körperhöhlen eröffnet worden waren.Am 1. Mai 1892 secirten wir einen Arbeiter, der von einem Glasdache herabgestürzt und sofort todt geblieben war. Er hatte mit einem Zweiten Nieten an der Eisenconstruction einzuschlagen und Letzterer gab an, dass er fehlgeschlagen und zufällig seinen Kameraden mit dem Hammer auf die Brust getroffen habe, worauf dieser das Gleichgewicht verlor und herabstürzte. Es bestand aber der Verdacht, dass die Zwei am Dach in Streit gekommen waren und dabei der Sturz erfolgt sei. Positives konnte jedoch nicht herausgebracht werden.

Zufälliges Verunglücken durch Sturz ist namentlich in grossen Städten häufig. In Wien kamen im Jahre 1873 83, im Jahre 1874 52 und 1875 70 solche Fälle vor. Sie betrafen vorzugsweise Arbeiter, die bei Ausübung ihres Gewerbes von Dächern, Gerüsten etc., dann Dienstmägde, die beim Fensterputzen, und Kinder, die von Fenstern, Stiegenhäusern u. dergl. herabstürzten, seltener Individuen, die in unverwahrte Keller etc. hineingefallen waren.

Absichtliche Tödtung Anderer durch Herabstürzen kommt noch am häufigsten bei Neugeborenen vor und wir werden auf diesen Gegenstand bei der Besprechung der Sturzgeburt zurückkommen. Bei älteren Kindern oder gar bei Erwachsenen ist dieselbe selten.

In einem unserer Fälle hatte ein Vater in einem, einem Blatternausbruch vorangegangenen Delirium sein 4jähriges Kind aus dem dritten Stock auf die Strasse geworfen und dadurch getödtet. Aeusserlich fanden sich blos einige Hautaufschürfungen an der linken Wange, am Gesässe und am Rücken, innerlich ausgebreitete Suffusion der Kopfhaut und eine sagittale Fissur der Hinterhauptschuppe, Suffusionen der Hirnhäute, seichte Einrisse in beiden Lungen.

Wir hatten ferner einen Fall zu begutachten, in dem ein Weib beschuldigt wurde, ihren Mann an einem regnerischen Herbstabend von einem, längs eines 40 Schuh tiefen Abgrundes sich hinziehenden, unverwahrten und nur wenige Schuh breiten Bergpfade herabgestossen und dadurch getödtet zu haben. Der Mann war in einen Bach gefallen, hatte den Schädel zersplittert und bot zugleich Zeichen des Ertrinkungstodes. Der Fall war durch seine Umstände (nachgewiesener Ehebruch der Frau, Drohungen gegen ihren Mann etc.) im hohen Grade verdächtig; wir mussten jedoch erklären, dass vom ärztlichen Standpunkte, namentlich nur aus dem Sectionsbefunde, sich unmöglich entscheiden lasse, ob der Betreffende, wie die Frau angab, in der Dunkelheit und bei dem durch Regen schlüpfrigen Boden nur zufällig verunglückt oder von seinem Weibe absichtlich in die Tiefe heruntergestossen worden sei.

Bekannt ist der in Bozen zur Hauptverhandlung gelangte FallTourville, in welchem die Anklage erhoben wurde, dass T. seine Frau von der Stilfserjochstrasse in einen Abgrund gestürzt, beziehungsweise sie zuerst betäubt und dann zum Abgrund hingeschleift habe, während er selbst angab, dass seine Frau an der betreffenden Stelle einen Selbstmord begangen habe. Auch in diesem Falle waren es weniger die anatomischen Befunde an der Leiche, als die sonstigen Umstände des Falles, welche Verdacht erwecken mussten, dass kein Selbstmord vorliege. Sie bestanden unter Anderem darin, dass die Strasse an der betreffenden Stelle keineswegs senkrecht abfiel, sondern in eine allerdings stark geneigte, jedoch mit Steinen, Baumstrünken und ähnlichen Hindernissen besetzte Lehne überging, die erst in ziemlicher Entfernung in einen Absturz endete, so dass erstens die Stelle nicht wohl geeignet war zur Unternehmung eines Selbstmordes und dass sie auch die Angabe des Angeklagten, dass die Frau, nachdem sie von der kaum ein Meter über den Anfang der Lehne erhabenen Strasse herabgesprungen, eine weite Strecke heruntergerolltsei, nicht glaublich erscheinen liess; ferner in dem Umstande, dass schon in der nächsten Nähe der doch so niedrigen Strasse bereits Blutspuren bemerkt wurden, die in einer Linie sich bis zum Abgrund verfolgen liessen, und dass endlich zwischen dem Abgrund und dem Fusse der Lehne ein Streifen constatirt wurde, der zufolge seiner Breite und Gleichmässigkeit sich so verhielt, wie wenn er durch das Schleifen einer Person über den betreffenden Grasfleck erzeugt worden wäre.

Ungleich schwieriger war die Beurtheilung in dem vonKratter(Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 31) begutachteten Falle eines Touristen, dessen Leiche in einem Alpenthale unter einer 60 Meter hohen Felswand gefunden wurde und wo zu entscheiden war, ob Denatus zufällig abgestürzt und dann ausgeraubt oder früher umgebracht und dann herabgestürzt worden war, da die Leiche erst nach mehreren Wochen in hochgradig faulem Zustande zur Untersuchung kam und nur der Kopf, nicht aber auch die übrigen Körperhöhlen eröffnet worden waren.

Am 1. Mai 1892 secirten wir einen Arbeiter, der von einem Glasdache herabgestürzt und sofort todt geblieben war. Er hatte mit einem Zweiten Nieten an der Eisenconstruction einzuschlagen und Letzterer gab an, dass er fehlgeschlagen und zufällig seinen Kameraden mit dem Hammer auf die Brust getroffen habe, worauf dieser das Gleichgewicht verlor und herabstürzte. Es bestand aber der Verdacht, dass die Zwei am Dach in Streit gekommen waren und dabei der Sturz erfolgt sei. Positives konnte jedoch nicht herausgebracht werden.

Selbstmord durch Sichüberfahrenlassen.

Analoge Verletzungen wie beim Sturz von einer Höhe werden auch durchUeberfahrenwerdenerzeugt, eine Todesart, die nicht blos als zufällige häufig vorkommt, sondern in neuerer Zeit auch zum Behufe des Selbstmordes gar nicht selten gewählt wird. Fast ausnahmslos sind es Eisenbahntrains, von denen sich die Selbstmörder überfahren lassen. Die Verletzungen sind in der Regel colossal und lassen schon dadurch auf ihre Provenienz schliessen. Abtrennungen ganzer Körpertheile, auch des Kopfes, sind etwas sehr Gewöhnliches und lassen sich durch die Scheerenwirkung der Schiene einerseits und der Radkante anderseits erklären.

Ueberfahren durch Trains.

Zu bemerken ist, dass nicht alle Verletzungen, die an einer solchen Leiche gefunden werden, von den Rädern des Trains herrühren müssen, sondern dass auch die sogenannten Bahnräumer solche bewirken können, theils durch directe Beschädigung des Körpers, theils, indem sie denselben von der Bahn wegschleudern. Von verlässlicher Seite wird uns ein Fall mitgetheilt, in welchem sich bei einem offenbar im trunkenen Zustand von einem Zuge überfahrenen Mann ausser vielfachen Quetschungen und Zerreissungen auch eine Wunde am Halse befand, die ganz das Aussehen einer Stichwunde und eine beträchtliche Tiefe hatte, ohne jedoch wichtige Theile zu verletzen und wo sich mit grösster Wahrscheinlichkeit herausstellte, dass die Wunde durch einen der „Bahnräumer“, die aus steifen harten Besen bestanden,respective durch ein Reis dieses Besens erzeugt worden war. Uebrigens können, wie wir wiederholt bei von Trains Ueberfahrenen sahen, stichwundenähnliche Verletzungen sowohl der Haut, als innerer Organe durch Knochensplitter, insbesondere durch die eingedrungenen und wieder zurückgegangenen Bruchenden von Rippen, sich bilden.In einem 1878 von uns obducirten Falle war eines Morgens ein Bahnwächter innerhalb eines der Wiener Bahnhöfe bewusstlos neben den Schienen gefunden worden, mit einer Impression in der rechten Hinterhauptgegend, und starb nach drei Tagen. Die Obduction ergab eine 2 Cm. breite, vollkommen kreisrunde Lochfractur der Hinterhauptschuppe, die auf ein, eine kugelige und kleine Oberfläche besitzendes Werkzeug schliessen liess. Zufolge den Erhebungen hatte sich der Betreffende in der Nähe der Schienen niedergelegt, um den ankommenden Zug zu hören, war aber von diesem überrascht und von dem abgerundeten und verhältnissmässig dünnen Ende einer der Kolbenstangen am Kopfe getroffen worden.Auf die Möglichkeit, dass anderweitig getödtete Individuen auf die Schienen gelegt werden können, damit ein Selbstmord oder ein zufälliges Verunglücken vorgetäuscht werde, haben wir bereits oben aufmerksam gemacht.[288]

Zu bemerken ist, dass nicht alle Verletzungen, die an einer solchen Leiche gefunden werden, von den Rädern des Trains herrühren müssen, sondern dass auch die sogenannten Bahnräumer solche bewirken können, theils durch directe Beschädigung des Körpers, theils, indem sie denselben von der Bahn wegschleudern. Von verlässlicher Seite wird uns ein Fall mitgetheilt, in welchem sich bei einem offenbar im trunkenen Zustand von einem Zuge überfahrenen Mann ausser vielfachen Quetschungen und Zerreissungen auch eine Wunde am Halse befand, die ganz das Aussehen einer Stichwunde und eine beträchtliche Tiefe hatte, ohne jedoch wichtige Theile zu verletzen und wo sich mit grösster Wahrscheinlichkeit herausstellte, dass die Wunde durch einen der „Bahnräumer“, die aus steifen harten Besen bestanden,respective durch ein Reis dieses Besens erzeugt worden war. Uebrigens können, wie wir wiederholt bei von Trains Ueberfahrenen sahen, stichwundenähnliche Verletzungen sowohl der Haut, als innerer Organe durch Knochensplitter, insbesondere durch die eingedrungenen und wieder zurückgegangenen Bruchenden von Rippen, sich bilden.

In einem 1878 von uns obducirten Falle war eines Morgens ein Bahnwächter innerhalb eines der Wiener Bahnhöfe bewusstlos neben den Schienen gefunden worden, mit einer Impression in der rechten Hinterhauptgegend, und starb nach drei Tagen. Die Obduction ergab eine 2 Cm. breite, vollkommen kreisrunde Lochfractur der Hinterhauptschuppe, die auf ein, eine kugelige und kleine Oberfläche besitzendes Werkzeug schliessen liess. Zufolge den Erhebungen hatte sich der Betreffende in der Nähe der Schienen niedergelegt, um den ankommenden Zug zu hören, war aber von diesem überrascht und von dem abgerundeten und verhältnissmässig dünnen Ende einer der Kolbenstangen am Kopfe getroffen worden.

Auf die Möglichkeit, dass anderweitig getödtete Individuen auf die Schienen gelegt werden können, damit ein Selbstmord oder ein zufälliges Verunglücken vorgetäuscht werde, haben wir bereits oben aufmerksam gemacht.[288]

Selbstmord durch Hiebwunden.

Von anderen selteneren Selbstmordsformen wollen wir nur den Selbstmord durchHiebwundenerwähnen. Eine solche Selbstmordart gehört jedenfalls zu den ganz ungewöhnlichen, ist aber wiederholt beobachtet worden.

Casper-Liman(l. c. II, pag. 262) citiren drei solche Fälle, ebenso berichtetSchauensteinvon einem Lohnbedienten, welcher sich mit einem Beile 17 Hiebe an der Stirne und am Schädeldache beigebracht, von welchen einige den Knochen durchdrangen und den Tod durch Meningitis veranlassten. Ein anderer Fall dieser Art findet sich im Bericht des k. k. allgemeinen Krankenhauses in Wien vom Jahre 1871, pag. 79. Ein 32jähriger Tischler hieb sich in selbstmörderischer Absicht mit einem Hammer auf die rechte Schläfegegend. Es fand sich eine thalergrosse, den Knochen nicht blosslegende Quetschwunde. Der Mann war bewusstlos, beide untere Extremitäten gefühllos, blass, paretisch. Den nächsten Tag Wiederkehr des Bewusstseins. Nach zwei Monaten vollständige Genesung.Wir selbst haben eine alte Frau obducirt, die sich zuerst einen Stich in die Leber versetzt hatte und als der Tod nicht eintrat, ein Küchenbeil ergriff und theils mit der Schneide, theils mit dem Rücken desselben so lange gegen die Stirne und den Scheitel (!) hieb, bis sie bewusstlos zusammensank. Als sie in’s Spital gebracht wurde, war das Bewusstsein wiedergekehrt, es fanden sich theils lineare Trennungen der Kopfhaut, theils Quetschungen derselben, es kam zur Verjauchung und necrotischer Abstossung grosser Partien der Kopfhaut und derTod erfolgte nach mehreren Tagen an Pyämie. Bei der Section konnte nachgewiesen werden, dass einzelne der mit der Schneide geführten Hiebe die äussere Knochentafel des Schädeldaches durchtrennt hatten. Ferner sahen wir einen Mann, der im geistesgestörten Zustand sein Kind mit der Hacke erschlagen, seine Geliebte schwer verwundet und hierauf sich selbst mit dem Rücken der Hacke vier Contusionen an der Stirne beigebracht hatte. Ueber eine Combination von Selbstmord durch Erhängen und Hiebwunden mit einer Axt bei einem Typhuskranken hatHaumeder(Wiener med. Wochenschr. 1882, Nr. 18) berichtet.Frank(Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 15–17)hat die in der Literatur enthaltenen derartigen Fälle gesammelt und einen neuen in unserem Institute obducirten Fall mitgetheilt und abgebildet, der eine alte Frau betraf, die sich mit der Schneide einer Hacke eine grosse Zahl zum Theile in den Schädel eindringender, parallel von vorn nach hinten verlaufender, dicht beisammen liegender Hiebe mitten in der hinteren Stirngegend und ausserdem seichte Schnittwunden an der Innenfläche beider Oberarme und in beiden Kniekehlen beigebracht hatte. Einen ähnlichen Fall hatBlumenstok(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, L, pag. 81) mitgetheilt undCissel(Wiener klin. Wochenschr. 1892, Nr. 16) einen anderen, wo sich ein alter schwachsinniger Mann fünf Nägel in den Kopf eingeschlagen hatte, ohne dass auffällige Functionsstörungen eintraten. — In einem vonKornfeld(Friedreich’s Bl. 1891) begutachteten Falle war die Frage zu beantworten, ob der Nagel, welcher in den Scheitel bis in den Sinus eingedrungen war und den Tod veranlasst hatte, von dem Manne selbst eingetrieben wurde oder durch einen Schlag mit einer Latte, in welcher er gesteckt haben konnte. Wahrscheinlich lag Selbstmord vor, da der Mann Tags zuvor Phosphorzündhölzchenköpfchen genommen hatte.

Casper-Liman(l. c. II, pag. 262) citiren drei solche Fälle, ebenso berichtetSchauensteinvon einem Lohnbedienten, welcher sich mit einem Beile 17 Hiebe an der Stirne und am Schädeldache beigebracht, von welchen einige den Knochen durchdrangen und den Tod durch Meningitis veranlassten. Ein anderer Fall dieser Art findet sich im Bericht des k. k. allgemeinen Krankenhauses in Wien vom Jahre 1871, pag. 79. Ein 32jähriger Tischler hieb sich in selbstmörderischer Absicht mit einem Hammer auf die rechte Schläfegegend. Es fand sich eine thalergrosse, den Knochen nicht blosslegende Quetschwunde. Der Mann war bewusstlos, beide untere Extremitäten gefühllos, blass, paretisch. Den nächsten Tag Wiederkehr des Bewusstseins. Nach zwei Monaten vollständige Genesung.

Wir selbst haben eine alte Frau obducirt, die sich zuerst einen Stich in die Leber versetzt hatte und als der Tod nicht eintrat, ein Küchenbeil ergriff und theils mit der Schneide, theils mit dem Rücken desselben so lange gegen die Stirne und den Scheitel (!) hieb, bis sie bewusstlos zusammensank. Als sie in’s Spital gebracht wurde, war das Bewusstsein wiedergekehrt, es fanden sich theils lineare Trennungen der Kopfhaut, theils Quetschungen derselben, es kam zur Verjauchung und necrotischer Abstossung grosser Partien der Kopfhaut und derTod erfolgte nach mehreren Tagen an Pyämie. Bei der Section konnte nachgewiesen werden, dass einzelne der mit der Schneide geführten Hiebe die äussere Knochentafel des Schädeldaches durchtrennt hatten. Ferner sahen wir einen Mann, der im geistesgestörten Zustand sein Kind mit der Hacke erschlagen, seine Geliebte schwer verwundet und hierauf sich selbst mit dem Rücken der Hacke vier Contusionen an der Stirne beigebracht hatte. Ueber eine Combination von Selbstmord durch Erhängen und Hiebwunden mit einer Axt bei einem Typhuskranken hatHaumeder(Wiener med. Wochenschr. 1882, Nr. 18) berichtet.

Frank(Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 15–17)hat die in der Literatur enthaltenen derartigen Fälle gesammelt und einen neuen in unserem Institute obducirten Fall mitgetheilt und abgebildet, der eine alte Frau betraf, die sich mit der Schneide einer Hacke eine grosse Zahl zum Theile in den Schädel eindringender, parallel von vorn nach hinten verlaufender, dicht beisammen liegender Hiebe mitten in der hinteren Stirngegend und ausserdem seichte Schnittwunden an der Innenfläche beider Oberarme und in beiden Kniekehlen beigebracht hatte. Einen ähnlichen Fall hatBlumenstok(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, L, pag. 81) mitgetheilt undCissel(Wiener klin. Wochenschr. 1892, Nr. 16) einen anderen, wo sich ein alter schwachsinniger Mann fünf Nägel in den Kopf eingeschlagen hatte, ohne dass auffällige Functionsstörungen eintraten. — In einem vonKornfeld(Friedreich’s Bl. 1891) begutachteten Falle war die Frage zu beantworten, ob der Nagel, welcher in den Scheitel bis in den Sinus eingedrungen war und den Tod veranlasst hatte, von dem Manne selbst eingetrieben wurde oder durch einen Schlag mit einer Latte, in welcher er gesteckt haben konnte. Wahrscheinlich lag Selbstmord vor, da der Mann Tags zuvor Phosphorzündhölzchenköpfchen genommen hatte.

Fälle dieser Art könnten, wenn sie nicht durch die Umstände klargelegt sind, die grössten Täuschungen veranlassen. In der Regel betreffen sie jedoch entweder Geisteskranke oder Individuen, denen, wie eben Geisteskranken oder Gefangenen, andere bequemere Mittel zum Selbstmorde nicht zu Gebote stehen, doch sind thatsächlich solche Vorgänge auch von Personen unternommen worden, denen die Möglichkeit, sich durch andere und bequemere Methoden umzubringen, nicht benommen war.

Blutspuren oder Flecke, die den Verdacht erregen, dass sie von Blut herrühren, können sich finden entweder beim Localaugenschein oder an Individuen, beziehungsweise ihnen gehörigen Gegenständen, insbesondere Waffen, die im Verdachte stehen, oder eben solcher Befunde wegen in den Verdacht kommen, die That begangen zu haben.

Befund von Blutspuren.

Das Verhalten der Blutspuren am Orte, wo eine vermeintlich verbrecherische That begangen wurde, kann mitunter diewichtigsten Aufklärungen geben über verschiedene, für die gerichtliche Untersuchung bedeutungsvolle Umstände, und es ist daher jedesmal darauf ein besonderes Augenmerk zu richten. Es ist sowohl das Verhalten der Blutspuren an der Leiche selbst, als in der Umgebung zu beachten.

Wir haben bereits bei der Besprechung des Selbstmordes durch Halsabschneiden darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig das Vertheiltsein der Blutspuren an der Leiche eines mit durchschnittenem Halse gefundenen Individuums für die Entscheidung der Frage sein kann, ob ein Selbstmord vorliegt oder ein Mord begangen wurde. Diese Verhältnisse sind sofort zu erheben, da es begreiflich ist, dass ihre Erhebung selten mehr einen Werth hat, wenn bereits mit der Leiche herummanipulirt worden war. Es ist ausser auf die Vertheilung des aus der Wunde herausgeflossenen Blutes und auf das Verhalten der Hände der Leiche auch darauf zu achten, ob sich nicht Spuren fremder blutiger Hände an der Leiche finden.


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