Chapter 41

Kehlkopffracturen und Rupturen der Carotis bei Erhängten.

Beschädigungen des eigentlichen Kehlkopfes sind beim typischen Erhängen sehr selten, doch ist ihr Zustandekommen aus dem erwähnten Angedrücktwerden des oberen Kehlkopfrandes an die Wirbelsäule und consecutivem Auseinanderweichen der Schildknorpelplatten begreiflich, besonders bei fragilen (älteren) Kehlköpfen. Wir selbst haben noch keinen solchen Fall beobachtet,Lesserdagegen sah zweimal Infractionen der Schildknorpelplatten.

Am günstigsten ist die Gelegenheit für Entstehung von Kehlkopfbrüchen dann, wenn der Strang direct auf den Kehlkopf, insbesondere auf die Membrana crico-thyreoidea, zu liegen kommt. In diesem Falle werden nicht blos die Schildknorpel direct gequetscht, sondern die vordere Spange des Ringknorpels nach rückwärts gezerrt, so dass leicht Fracturen, namentlich des letzteren, entstehen können.Lesserbildet eine so entstandene Doppelfractur des Ringknorpels ab und eine gleiche von uns beobachtete zeigtFig. 94und96.

Ruptur der Intima carotis.

Zu den localen Befunden, die sich bei Erhängten an den Weichtheilen des Halses ergeben können, gehört auch die Ruptur der Intima carotis.Amussathat zuerst auf diese Ruptur aufmerksam gemacht und seitdem wurde sie nicht blos bei Erhängten beobachtet, sondern auch bei Erhängungsversuchen mit Leichen künstlich erzeugt.[351]Nach der Zusammenstellung vonPeham(„Ueber Carotisrupturen bei Erhängten.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, Suppl. pag. 176) fanden sich in unserem Institute solche Rupturen in 8·06 Procent, bei Justificirten unter 7 Fällen 5mal. Im Ganzen gehören sie demnach bei Selbstmördern nicht zu den häufigen Befunden, obgleichSimonsie bei sechs Erhängten zwei Mal undLesserin 50 Fällen sieben Mal gesehen hat. In sämmtlichen unserer Fälle, sowie in fast allen der von Anderen beobachteten befand sich die Ruptur unmittelbar unter der Theilungsstelle der Carotis, also dort, wo, wie wir uns durch die oben erwähnten Versuche überzeugt haben, die Carotiden durch das Würgeband bis zur Undurchgängigkeit comprimirt und gegen die Wirbelsäule angepresst werden, doch kann sie auch in den Aesten der Carotis vorkommen. Dieser Druck und die gleichzeitige Zerrung des Gefässrohrs nach oben bewirkt die Ruptur.Ignatowski(l. c.) legt das Hauptgewicht auf die Zerrung, während den VersuchenPeham’s zufolge diesem Moment nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Die Ruptur ist immer quergestellt, einfach oder mehrfach, und betrifft in der Regel nur einen Theil der Peripherie des Gefässlumens (Fig. 97), selten die ganze. In den meisten unserer Fälle war der betreffende Riss etwas, doch immer nur unbedeutend, sugillirt. Es scheint, dass namentlich dünne und daher stark einschnürende Strangwerkzeuge solche Rupturen bewirken können; denn in allen unseren Fällen, mit Ausnahme eines einzigen, wo ein Riemen in Anwendung kam, hatten sich die Betreffenden an einem Strick aufgehängt. Dass eine gewisse Rigidität der Arterien, insbesondere ein bestehender atheromatöser Process, das Zustandekommen der Ruptur erleichtere, können wir nicht bestätigen, denn die meisten Individuen, bei denen wir sie sahen, befanden sich noch im jüngeren Alter. Auch können wir nicht behaupten, dass die grössere oder geringere Stärke des Halses dabei von wesentlichem Einfluss sei. Leicht können solche Rupturen beim unvorsichtigen Aufschlitzen der Carotiden entstehen, worauf zu achten wäre.

Fig. 97.Einfache Querruptur der Intima carotis eines erhängten Selbstmörders unmittelbar vor der Bifurcation. Nat. Gr.

Fig. 97.

Einfache Querruptur der Intima carotis eines erhängten Selbstmörders unmittelbar vor der Bifurcation. Nat. Gr.

Verletzungen der Wirbelsäule.

Fracturen, Luxationen oder Zerreissungen der Wirbelsäule gehören beim Selbstmord durch Erhängen zu den allergrössten Seltenheiten und kommen wohl nur bei ganz besonderen Verhältnissen vor.Lesserfand einmal eine partielle Zerreissung der vierten Zwischenwirbelscheibe mit Fractur der darüber befindlichen periostitischen Osteophyten bei einer 61jährigen Frau und wir eine Abreissung der Bandscheibe zwischen dem 3. und 4. Halswirbel vom letzteren zugleich mit der angrenzenden Corticalis des sehr porotischen Wirbelkörpers bei einem 83jährigen marastischen Manne, den wir als Leiche aufgehängt hatten.[352]Doch können, wie wir bereits oben (pag. 360) bemerkten, bei so brüchigen Knochen die Fracturen der Halswirbelsäule auch erst am Obductionstisch geschehen. Auch bei der gewöhnlichen Justification durch den Strang kommen Beschädigungen der Halswirbelsäule wohl nur ausnahmsweise vor. Dagegen wurden, wieKinkead(Virchow’s Jahrb. 1885, I, pag. 527) undPellereau(Annal. d’hygiène publ. 1886, XVI, pag. 108) berichten, bei der englischen Hängemethode, bei welcher der Delinquent aus bedeutender Höhe an einem langen dicken, unter dem Kinn geknüpften Strick plötzlichfallen gelassen wird, vollständige Abreissungen der Halswirbelsäule beobachtet. In einem Falle war sogar fast der ganze Kopf abgerissen.[353]

In einem zur Prager Facultät gelangten Falle wurde ein hochschwangeres Bauernmädchen in einem Glockenthurme zwischen dem Glockenstuhl und dem Boden des Thurmes an einem Glockenseil frei hängend gefunden, und es bestand der Verdacht, dass sie von ihrem Schwängerer auf die Art umgebracht worden sei, dass er ihr die Schlinge unversehens um den Hals geworfen und sie dann vom Glockenstuhl in die Tiefe herabgestossen hatte. Der Fall war höchst wahrscheinlich nur ein Selbstmord und das Gutachten der Facultät wurde auch in diesem Sinne abgegeben. Wir erwähnen ihn aber deshalb, weil hier gewiss die günstigsten Bedingungen zur Entstehung einer Zerreissung der Wirbelsäule gegeben waren. Leider hatten die Obducenten unterlassen, letztere zu untersuchen, so dass dadurch eine der interessantesten und für die Lehre vom Erhängungstode ungemein wichtigen Beobachtungen der Wissenschaft entgangen ist.Auch wenn Jemand, selbst bei kurzem Sturz mit der Schlinge um den Hals von einer Höhe herabspringt, kann es zu Beschädigungen der Halswirbelsäule kommen. So fandLimaneine solche bei einem Manne, der mit um den Hals gelegten Riemen von einem Stiegengeländer herabgesprungen war, allerdings aber nach dem Abschneiden aus einer Höhe von 12 Fuss auf den gepflasterten Hof gestürzt war. Einen anderen Fall von Zerreissung der Lig. intervertebralia bei Selbstmord durch Erhängen sollAnsiauxin Lüttich beobachtet haben (Schmidt’s Jahrb. 1843, XL, 370). Ferner wird über solche, nichts weniger als sichergestellte Fälle berichtet: in den Annalen der Staatsarzneikunde, X, 701, und in der Zeitschrift für Staatsarzneikunde, 1851, N. F., IX, 153. Aeltere Literaturangaben über den Gegenstand, sowie Berichte über in dieser Beziehung angestellte Versuche finden sich inOrfila’s Lehrb. d. gerichtl. Med., übers. v.Krupp, 1849, II, 380 u. s. f.

In einem zur Prager Facultät gelangten Falle wurde ein hochschwangeres Bauernmädchen in einem Glockenthurme zwischen dem Glockenstuhl und dem Boden des Thurmes an einem Glockenseil frei hängend gefunden, und es bestand der Verdacht, dass sie von ihrem Schwängerer auf die Art umgebracht worden sei, dass er ihr die Schlinge unversehens um den Hals geworfen und sie dann vom Glockenstuhl in die Tiefe herabgestossen hatte. Der Fall war höchst wahrscheinlich nur ein Selbstmord und das Gutachten der Facultät wurde auch in diesem Sinne abgegeben. Wir erwähnen ihn aber deshalb, weil hier gewiss die günstigsten Bedingungen zur Entstehung einer Zerreissung der Wirbelsäule gegeben waren. Leider hatten die Obducenten unterlassen, letztere zu untersuchen, so dass dadurch eine der interessantesten und für die Lehre vom Erhängungstode ungemein wichtigen Beobachtungen der Wissenschaft entgangen ist.

Auch wenn Jemand, selbst bei kurzem Sturz mit der Schlinge um den Hals von einer Höhe herabspringt, kann es zu Beschädigungen der Halswirbelsäule kommen. So fandLimaneine solche bei einem Manne, der mit um den Hals gelegten Riemen von einem Stiegengeländer herabgesprungen war, allerdings aber nach dem Abschneiden aus einer Höhe von 12 Fuss auf den gepflasterten Hof gestürzt war. Einen anderen Fall von Zerreissung der Lig. intervertebralia bei Selbstmord durch Erhängen sollAnsiauxin Lüttich beobachtet haben (Schmidt’s Jahrb. 1843, XL, 370). Ferner wird über solche, nichts weniger als sichergestellte Fälle berichtet: in den Annalen der Staatsarzneikunde, X, 701, und in der Zeitschrift für Staatsarzneikunde, 1851, N. F., IX, 153. Aeltere Literaturangaben über den Gegenstand, sowie Berichte über in dieser Beziehung angestellte Versuche finden sich inOrfila’s Lehrb. d. gerichtl. Med., übers. v.Krupp, 1849, II, 380 u. s. f.

Innere Befunde.

Die übrigen Sectionsbefunde sind die dem acuten Erstickungstode überhaupt zukommenden. Hyperämien des Gehirns und seiner Häute sind keineswegs constant, obzwar man sie, da die Halsgefässe comprimirt werden, jene der Wirbelsäule aber offen bleiben, erwarten sollte. Ecchymosen der harten Hirnhaut haben wir zweimal beobachtet. Ueber die Inconstanz des Befundes von Hyperämie in den Lungen haben wir uns bereits oben ausgesprochen. Ecchymosen an den Lungen sind bei Erwachsenen verhältnissmässig selten. Die Unterleibsorgane zeigen, wenn die Leiche bald nach der Suspension abgenommen und in die gewöhnlicheRückenlage gebracht wurde, ein ganz gewöhnliches Verhalten. Je länger jedoch die Leiche hing, desto blutreicher erweisen sich diese Organe, ein Befund, der nur als Leichenhypostase aufgefasst werden darf.

Eine stärkere Hyperämie der Nieren, wie sieCasperbei Erhängten angibt, haben wir ebenfalls nur bei Leichen gefunden, die länger gehangen hatten. Ebenso fanden wir auffallende Hyperämie der Darmschleimhaut, selbst mit (wahrscheinlich postmortalen) Extravasaten auf dieser, wie sieSamson-Himmelstiern(Schmidt’s Jahrb. 1885, 7 Heft) und schon früherHölder(Prager Vierteljahrschr. XXXVI, Annal. 80) beschrieben, nur unter den erwähnten Umständen. Dagegen constatirten wir wiederholt stärkere Injection der Magenschleimhaut und Ecchymosirung des Fundus auch unter Umständen, wo an eine blosse Hypostase nicht zu denken war, so dass dieselben mit dem während der Erstickung erfolgenden vasomotorischen Krampf, namentlich mit jenem im Bereiche der Gefässe des Darms und der Milz, in ursächlichen Zusammenhang gebracht werden müssen.[354]Auch Pancreasblutungen wurden beobachtet (pag. 356).

Selbsterhängen oder Mord?

Entsteht in irgend einem Falle die Frage,ob Selbstmord oder Tödtung durch fremde Handvorliegt, so wird man sich zunächst erinnern, dass, wie schon bei der Besprechung des Selbstmordes hervorgehoben wurde, jener durch Erhängen zu den häufigsten Selbstmordarten gehört, so dass in der überwiegendsten Zahl der Fälle schon dieser Umstand die Annahme des Selbstmordes nahe legt. Da es ferner nur unter besonders günstigen Umständen (wie z. B. bei dem im Glockenthurme erhängt gefundenen Mädchen), bei Kindern oder Bewusstlosen oder bei Intervention mehrerer Personen gelingen könnte, ein Individuum ohne heftige Gegenwehr von dessen Seite durch Erhängen zu tödten, so sind wir, wenn die erwähnten Umstände sich nicht constatiren lassen und wenn keine Zeichen einer geleisteten Gegenwehr oder einer anderen Todesart an der Leiche gefunden werden, nicht berechtigt, den Tod von der Einwirkung fremder Hand herzuleiten.[355]

Im April 1875 hatte ein Schneider in Wien seine fünf Kinder im Alter von 8 Monaten, 2, 6, 8 und 9 Jahren und dann sich selbst durch Erhängen getödtet. Eine gleiche That hatte im April 1877 ein geisteskranker Schuldiener an seinen 13 und 6 Jahre alten Kindern(Mädchen) vollbracht, die er höchst wahrscheinlich im Schlafe überfallen hatte. Die von einem Strick herrührende Strangfurche zeigte bei beiden Kindern den gewöhnlich bei Erhängten zu findenden Verlauf. Es fand sich jedoch bei beiden Kindern eine kreuzergrosse Blutaustretung unter der Galea über der Hinterhauptsschuppe und bei dem älteren Mädchen ausserdem eine bohnengrosse Hautaufschürfung am vorderen Rande des rechtes Kopfnickers in der Höhe des Kehlkopfes, ferner eine ebenso grosse Hautvertrocknung an der Stirne und an der Nasenwurzel und endlich eine erbsengrosse Blutaustretung unter der Haut der rechten Wange, woraus zu ersehen, dass wenigstens bei dem älteren Kinde die Tödtung nicht ohne Zurücklassung anderer, als blos von der Strangfurche herrührender Spuren gelungen ist. — Ueber einen an einem alten, sehr herabgekommenen und durch Misshandlungen geschwächten Mann begangenen Mord durch Erhängen berichtetRehm(Friedreich’s Bl. 1884, pag. 322). — In einem unlängst von der Wiener med. Facultät begutachteten Falle stand ein Mann im Verdacht, sein Weib aufgehängt zu haben, da die Frau an jenem Tage schwer betrunken war, in halb knieender Stellung erhängt gefunden wurde und eine Tour des sehr langen, dicken, an einem Dachsparren befestigten und doppelt genommenen Strickes quer durch den Mund verlief. Da nicht erwiesen werden konnte, dass die Frau auch zur Zeit der That betrunken war, da ferner keine Verletzungen gefunden wurden und die eine Tour der Doppelschlinge auch nur zufällig beim hastigen Erhängen in den Mund gerathen sein konnte, so vermochte die Facultät die Möglichkeit des Selbstmordes nicht auszuschliessen.

Im April 1875 hatte ein Schneider in Wien seine fünf Kinder im Alter von 8 Monaten, 2, 6, 8 und 9 Jahren und dann sich selbst durch Erhängen getödtet. Eine gleiche That hatte im April 1877 ein geisteskranker Schuldiener an seinen 13 und 6 Jahre alten Kindern(Mädchen) vollbracht, die er höchst wahrscheinlich im Schlafe überfallen hatte. Die von einem Strick herrührende Strangfurche zeigte bei beiden Kindern den gewöhnlich bei Erhängten zu findenden Verlauf. Es fand sich jedoch bei beiden Kindern eine kreuzergrosse Blutaustretung unter der Galea über der Hinterhauptsschuppe und bei dem älteren Mädchen ausserdem eine bohnengrosse Hautaufschürfung am vorderen Rande des rechtes Kopfnickers in der Höhe des Kehlkopfes, ferner eine ebenso grosse Hautvertrocknung an der Stirne und an der Nasenwurzel und endlich eine erbsengrosse Blutaustretung unter der Haut der rechten Wange, woraus zu ersehen, dass wenigstens bei dem älteren Kinde die Tödtung nicht ohne Zurücklassung anderer, als blos von der Strangfurche herrührender Spuren gelungen ist. — Ueber einen an einem alten, sehr herabgekommenen und durch Misshandlungen geschwächten Mann begangenen Mord durch Erhängen berichtetRehm(Friedreich’s Bl. 1884, pag. 322). — In einem unlängst von der Wiener med. Facultät begutachteten Falle stand ein Mann im Verdacht, sein Weib aufgehängt zu haben, da die Frau an jenem Tage schwer betrunken war, in halb knieender Stellung erhängt gefunden wurde und eine Tour des sehr langen, dicken, an einem Dachsparren befestigten und doppelt genommenen Strickes quer durch den Mund verlief. Da nicht erwiesen werden konnte, dass die Frau auch zur Zeit der That betrunken war, da ferner keine Verletzungen gefunden wurden und die eine Tour der Doppelschlinge auch nur zufällig beim hastigen Erhängen in den Mund gerathen sein konnte, so vermochte die Facultät die Möglichkeit des Selbstmordes nicht auszuschliessen.

Postmortale Suspension.

Häufiger dagegen kommt es vor, dass anderweitig Umgebrachte aufgehängt werden, um den Todesfall als Selbstmord erscheinen zu lassen.

Ist die Tödtung durch eine mechanische Verletzung bewirkt worden, so ist die Diagnose eine verhältnissmässig leichte, da ja das Auffinden der Verletzung und ihrer Folgen (z. B. der Verblutung) den Fall meist sofort klarstellen wird.

So wurde, wieCaspererzählt, ein Matrose in einem Bordell durch einen Messerstich getödtet, seine Leiche aber von den Mädchen, die den Fall vertuschen wollten, gewaschen, mit einem frischen Hemd bekleidet und aufgehängt. In denMaschka’schen Gutachten findet sich ein Fall, wo ein Bursche auf einem Weidenbaum, mehrere Fuss von der Erde entfernt, hängend gefunden wurde, während die Untersuchung der mit Vorsicht abgenommenen Leiche eine Fractur des Schädels mit beträchtlichem Blutaustritt ergab. Ein 64jähriger Bienenzüchter, über welchenLafargue(Annal. d’hygiène publ. 1885, XIII, pag. 455) berichtet, wurde auf einer Eiche in nahezu sitzender Stellung hängend gefunden, mit einer Maske am Kopfe, wie sie die Bienenzüchter benützen, jedoch so, dass das Visir den Scheitel und die Leinwand das Gesicht bedeckte; der Strick, an welchem die Leiche hing, war ebenso wie der Baumstamm mit Blut befleckt, doppelt genommen und verlief über das Gesicht, respective die dasselbe bedeckendeLeinwand, quer durch den Mund (!). Hinter dem linken Ohre fand sich eine suffundirte Quetschwunde und darunter eine Zertrümmerung des Schädels mit Eintreibung der Bruchstücke in das Gehirn und hochgradigem intra- und extracraniellem Extravasat. In diesen Fällen konnte an der Tödtung durch fremde Hand und nachträglicher Aufknüpfung nicht gezweifelt werden.

So wurde, wieCaspererzählt, ein Matrose in einem Bordell durch einen Messerstich getödtet, seine Leiche aber von den Mädchen, die den Fall vertuschen wollten, gewaschen, mit einem frischen Hemd bekleidet und aufgehängt. In denMaschka’schen Gutachten findet sich ein Fall, wo ein Bursche auf einem Weidenbaum, mehrere Fuss von der Erde entfernt, hängend gefunden wurde, während die Untersuchung der mit Vorsicht abgenommenen Leiche eine Fractur des Schädels mit beträchtlichem Blutaustritt ergab. Ein 64jähriger Bienenzüchter, über welchenLafargue(Annal. d’hygiène publ. 1885, XIII, pag. 455) berichtet, wurde auf einer Eiche in nahezu sitzender Stellung hängend gefunden, mit einer Maske am Kopfe, wie sie die Bienenzüchter benützen, jedoch so, dass das Visir den Scheitel und die Leinwand das Gesicht bedeckte; der Strick, an welchem die Leiche hing, war ebenso wie der Baumstamm mit Blut befleckt, doppelt genommen und verlief über das Gesicht, respective die dasselbe bedeckendeLeinwand, quer durch den Mund (!). Hinter dem linken Ohre fand sich eine suffundirte Quetschwunde und darunter eine Zertrümmerung des Schädels mit Eintreibung der Bruchstücke in das Gehirn und hochgradigem intra- und extracraniellem Extravasat. In diesen Fällen konnte an der Tödtung durch fremde Hand und nachträglicher Aufknüpfung nicht gezweifelt werden.

Verletzungen bei Erhängten.

Bei der Beurtheilung solcher Befunde an Leichen Erhängter ist jedoch wohl zu beachten, dass sich Verletzungen verschiedener Art auch bei zweifellosen Selbstmördern finden können.

Es können zunächst Verletzungen schon vor dem Erhängen bestanden haben, und diese können sowohl durch Zufall, als durch fremde und selbst durch des Selbstmörders eigene Hand beigebracht worden sei.

Bei einem Alkoholiker, der sich erhängt hatte, fanden wir die ganze rechte Augengegend geschwollen und sugillirt; es wurde jedoch sichergestellt, dass der Betreffende zwei Tage früher im betrunkenen Zustande von einer Stiege herabgefallen und dabei sich die erwähnte Verletzung zugezogen hatte. — In einem anderen Falle hatte sich ein Lehrjunge aus Verdruss über eine von seinem Lehrherrn erhaltene Züchtigung aufgehängt, und es wurden an seiner Leiche mehrere Striemen am Rücken und an den Extremitäten gefunden, die von Stockschlägen herrührten, ausserdem zwei kreuzergrosse Extravasate in der behaarten Kopfhaut. Sämmtliche Verletzungen rührten zweifellos von der kurz vor dem Erhängen stattgefundenen Züchtigung her. — Ein Mann (Säufer) hatte acht Tage früher, bevor er sich erhängte, von seinem Weibe einen Schlag über den Kopf mit dem Rücken eines Küchenbeiles erhalten und hatte dabei stark geblutet. Da die Meinung ausgesprochen wurde, dass dieser Schlag eine Gemüthskrankheit beim Manne hervorgerufen und auf diese Weise zur Begehung des zweifellos sichergestellten Selbstmordes Veranlassung gegeben haben konnte, wurde die gerichtliche Obduction veranlasst. Es fand sich eine 2 Cm. lange, mit missfärbigem Eiter belegte Trennung der Kopfhaut hinter dem linken Ohre mit beträchtlicher Suffusion, beide rechte Augenlider mit Blut unterlaufen und ausserdem eine thalergrosse flache Blutaustretung ober der Mitte des Brustbeingriffes. — Ein Wirth erhing sich zwei Tage später, nachdem er von seinem Hausherrn einen Schlag mit einem Schlüssel auf die Stirne erhalten hatte. Der Selbstmord wurde von der angeblichen Hirnerschütterung abgeleitet. Die Obduction ergab blos eine bohnengrosse, nicht suffundirte Borke auf der Stirne. — Einen analogen Fall bringtMaschka(Gutachten. IV, 20), wo, allerdings erst fünf Monate nach über den Kopf erhaltenen Hieben mit einer Sense, der Selbstmord verübt wurde, aber ebenfalls die seltene Frage vorgelegt wurde, ob die betreffende Verletzung eine Geistesstörung und dadurch den Selbstmord veranlasst habe? Sowohl in diesem, als in unseren Fällen wurde erklärt, dass sich dieses weder mit Bestimmtheit, noch mit Wahrscheinlichkeit behaupten lasse. —Liman(Handbuch. II, 7. Aufl., 758) berichtet über Selbsterhängen eines von Jägern angeschossenen Holzdiebes.

Bei einem Alkoholiker, der sich erhängt hatte, fanden wir die ganze rechte Augengegend geschwollen und sugillirt; es wurde jedoch sichergestellt, dass der Betreffende zwei Tage früher im betrunkenen Zustande von einer Stiege herabgefallen und dabei sich die erwähnte Verletzung zugezogen hatte. — In einem anderen Falle hatte sich ein Lehrjunge aus Verdruss über eine von seinem Lehrherrn erhaltene Züchtigung aufgehängt, und es wurden an seiner Leiche mehrere Striemen am Rücken und an den Extremitäten gefunden, die von Stockschlägen herrührten, ausserdem zwei kreuzergrosse Extravasate in der behaarten Kopfhaut. Sämmtliche Verletzungen rührten zweifellos von der kurz vor dem Erhängen stattgefundenen Züchtigung her. — Ein Mann (Säufer) hatte acht Tage früher, bevor er sich erhängte, von seinem Weibe einen Schlag über den Kopf mit dem Rücken eines Küchenbeiles erhalten und hatte dabei stark geblutet. Da die Meinung ausgesprochen wurde, dass dieser Schlag eine Gemüthskrankheit beim Manne hervorgerufen und auf diese Weise zur Begehung des zweifellos sichergestellten Selbstmordes Veranlassung gegeben haben konnte, wurde die gerichtliche Obduction veranlasst. Es fand sich eine 2 Cm. lange, mit missfärbigem Eiter belegte Trennung der Kopfhaut hinter dem linken Ohre mit beträchtlicher Suffusion, beide rechte Augenlider mit Blut unterlaufen und ausserdem eine thalergrosse flache Blutaustretung ober der Mitte des Brustbeingriffes. — Ein Wirth erhing sich zwei Tage später, nachdem er von seinem Hausherrn einen Schlag mit einem Schlüssel auf die Stirne erhalten hatte. Der Selbstmord wurde von der angeblichen Hirnerschütterung abgeleitet. Die Obduction ergab blos eine bohnengrosse, nicht suffundirte Borke auf der Stirne. — Einen analogen Fall bringtMaschka(Gutachten. IV, 20), wo, allerdings erst fünf Monate nach über den Kopf erhaltenen Hieben mit einer Sense, der Selbstmord verübt wurde, aber ebenfalls die seltene Frage vorgelegt wurde, ob die betreffende Verletzung eine Geistesstörung und dadurch den Selbstmord veranlasst habe? Sowohl in diesem, als in unseren Fällen wurde erklärt, dass sich dieses weder mit Bestimmtheit, noch mit Wahrscheinlichkeit behaupten lasse. —Liman(Handbuch. II, 7. Aufl., 758) berichtet über Selbsterhängen eines von Jägern angeschossenen Holzdiebes.

Verletzungen vor und während der Suspension.

Von eigener Hand des Entleibten können Verletzungen herrühren, wenn derselbe früher auf eine andere Art sich umzubringen versuchte, da ihm aber dieses misslang, erst zum Stricke griff. So fandCasper(l. c. 718) bei einer alten Jungfer, die sich an ihrem wollenen Shawl erhängt hatte, zwei Stichwunden in der linken Brustgegend, welche bis in den Herzbeutel eingedrungen waren und von denen die eine die Fettschichte des Herzens oberflächlich durchtrennt hatte. Die Wunde hatte sich die Betreffende mit einen Tischmesser beigebracht, sich dann gewaschen und hierauf erst aufgehängt. — Bei einem offenbar dem Arbeiterstande angehörigen Unbekannten, der im Prater erhängt gefunden wurde, ergab sich an der rechten Hand eine ausgedehnte, ganz frische, unverbundene Rissquetschwunde. Es handelte sich entweder um eine Maschinenverletzung, die den Mann zum Tode getrieben hatte, oder um einen vorausgegangenen Selbstmordversuch durch Erschiessen, wobei die Waffe gesprungen war. Erhängen mit gleichzeitigem Erschiessen ist uns einmal vorgekommen. Die Rebschnur war doppelt genommen und dementsprechend fanden sich zwei Strangfurchen mit einer stark injicirten Hautleiste dazwischen. Die rechte Schläfe war durch einen Pistolenschuss zertrümmert und ebenso wie die rechte Hand von Pulver geschwärzt. — Oben haben wir einen Fall vonTaylormitgetheilt, in welchem ein Mann sich früher den Hals zu durchschneiden versuchte und dann erst durch Suspension sich tödtete. — Ein interessanter Fall dieser Art kam 1874 in Wien vor und wurde uns vom Polizeiarzte Dr.v. Brittomitgetheilt. Er betraf einen älteren Mann, der in seinem von innen versperrten Zimmer am Thürpfosten hängend und todt gefunden wurde, mit den Fussspitzen den Boden berührend. Der Strick lief durch eine quere Hautschnittwunde hindurch, die jedoch die Luftwege nicht eröffnet hatte. In der linken (!) Ellenbeuge fand sich eine quere Hautschnittwunde und in der Magengrube eine schlitzförmige, ½ Zoll lange Wunde, welche, wie es schien, in die Bauchhöhle eindrang. Das Zimmer war über und über mit Blut bedeckt. Eine grössere Blutlache vor dem Spiegel und daselbst ein blutiges Taschenmesser auf dem Boden. An den Möbeln zahlreiche Blutspuren, selbst hinter dem Ofen Abdrücke blutiger Hände und Füsse. Eine Obduction wurde leider nicht veranlasst, da der Selbstmord ausser Zweifel stand. —Haumederberichtet sogar (Wiener med. Wochenschrift. 1882, Nr. 18) über eine Combination von Selbstmord durch Erhängen mit zahlreichen, selbst zugefügten Hiebwunden am Kopfe bei einem mit Typhus ambulatorius Behafteten. — Weiter obducirten wir einen sehr kräftigen, erst nachträglich agnoscirten, etwa 24jährigen Mann, der sich in einem Hôtel an der Thüre mit einer Rebschnur erhängt hatte, bei welchem sich am Rücken des rechten Zeigefingers zwei schief und parallel verlaufende, frisch blutende Hautschnitte und als Fortsetzung des einen ein dritter am Rücken des rechten Mittelfingers ergaben. Die Provenienz dieser Schnitte blieb unaufgeklärt. Wahrscheinlich dürfte sich der Mann dieselben beim Zurichten (Abschneiden) des Strickes zugefügt haben.

Von eigener Hand des Entleibten können Verletzungen herrühren, wenn derselbe früher auf eine andere Art sich umzubringen versuchte, da ihm aber dieses misslang, erst zum Stricke griff. So fandCasper(l. c. 718) bei einer alten Jungfer, die sich an ihrem wollenen Shawl erhängt hatte, zwei Stichwunden in der linken Brustgegend, welche bis in den Herzbeutel eingedrungen waren und von denen die eine die Fettschichte des Herzens oberflächlich durchtrennt hatte. Die Wunde hatte sich die Betreffende mit einen Tischmesser beigebracht, sich dann gewaschen und hierauf erst aufgehängt. — Bei einem offenbar dem Arbeiterstande angehörigen Unbekannten, der im Prater erhängt gefunden wurde, ergab sich an der rechten Hand eine ausgedehnte, ganz frische, unverbundene Rissquetschwunde. Es handelte sich entweder um eine Maschinenverletzung, die den Mann zum Tode getrieben hatte, oder um einen vorausgegangenen Selbstmordversuch durch Erschiessen, wobei die Waffe gesprungen war. Erhängen mit gleichzeitigem Erschiessen ist uns einmal vorgekommen. Die Rebschnur war doppelt genommen und dementsprechend fanden sich zwei Strangfurchen mit einer stark injicirten Hautleiste dazwischen. Die rechte Schläfe war durch einen Pistolenschuss zertrümmert und ebenso wie die rechte Hand von Pulver geschwärzt. — Oben haben wir einen Fall vonTaylormitgetheilt, in welchem ein Mann sich früher den Hals zu durchschneiden versuchte und dann erst durch Suspension sich tödtete. — Ein interessanter Fall dieser Art kam 1874 in Wien vor und wurde uns vom Polizeiarzte Dr.v. Brittomitgetheilt. Er betraf einen älteren Mann, der in seinem von innen versperrten Zimmer am Thürpfosten hängend und todt gefunden wurde, mit den Fussspitzen den Boden berührend. Der Strick lief durch eine quere Hautschnittwunde hindurch, die jedoch die Luftwege nicht eröffnet hatte. In der linken (!) Ellenbeuge fand sich eine quere Hautschnittwunde und in der Magengrube eine schlitzförmige, ½ Zoll lange Wunde, welche, wie es schien, in die Bauchhöhle eindrang. Das Zimmer war über und über mit Blut bedeckt. Eine grössere Blutlache vor dem Spiegel und daselbst ein blutiges Taschenmesser auf dem Boden. An den Möbeln zahlreiche Blutspuren, selbst hinter dem Ofen Abdrücke blutiger Hände und Füsse. Eine Obduction wurde leider nicht veranlasst, da der Selbstmord ausser Zweifel stand. —Haumederberichtet sogar (Wiener med. Wochenschrift. 1882, Nr. 18) über eine Combination von Selbstmord durch Erhängen mit zahlreichen, selbst zugefügten Hiebwunden am Kopfe bei einem mit Typhus ambulatorius Behafteten. — Weiter obducirten wir einen sehr kräftigen, erst nachträglich agnoscirten, etwa 24jährigen Mann, der sich in einem Hôtel an der Thüre mit einer Rebschnur erhängt hatte, bei welchem sich am Rücken des rechten Zeigefingers zwei schief und parallel verlaufende, frisch blutende Hautschnitte und als Fortsetzung des einen ein dritter am Rücken des rechten Mittelfingers ergaben. Die Provenienz dieser Schnitte blieb unaufgeklärt. Wahrscheinlich dürfte sich der Mann dieselben beim Zurichten (Abschneiden) des Strickes zugefügt haben.

Verletzungen bei Erhängten. Herabfallen.

Dass während des Erhängens, insbesondere durch die mit dieser Todesart verbundenen Convulsionen und durch Anschlagen des Körpers an harte, namentlich vorspringende Gegenstände Verletzungen entstehen können, ist im Allgemeinen nicht unmöglich, doch zweifellos sehr selten, wenigstens haben wir nur einen Fall dieser Art gesehen, in welchem eine Hautaufschürfung mit unbedeutender Sugillation über dem einen Schulterblatte offenbar durch den vorspringenden Theil eines eisernen Gitters entstanden war, an welchem sich der Betreffende erhängt hatte. Gröbere Verletzungen können auf diese Art nicht entstehen.

Viel mehr Beachtung verdient der Umstand, dass erst postmortal verschiedene Verletzungen entstehen können, namentlich durch unvorsichtiges Abnehmen oder überhaupt durch ungeschicktes Behandeln der Leiche oder des Scheintodten.

In einem unserer Fälle wurde in einer Winternacht ein Mann an dem Fenstergitter des Parterre eines im Bau begriffenen Hauses von zufällig Vorübergehenden hängend gefunden. In übertriebenem Rettungseifer zog der Eine ein Messer und schnitt den Strick durch. In demselben Momente verschwand die Leiche, und es zeigte sich, dass sie in ein unter dem Fenster befindliches offenes Kellerloch gestürzt war. Bei der Obduction wurde ausser einer wohlausgeprägten Strangfurche und den Symptomen des Erstickungstodes eine Diastase der rechten Lambdanaht gefunden, welche sich in einem bis zum Foramen lacerum derselben Seite ziehenden Knochensprung fortsetzte und mit mässiger Sugillation der Kopfhaut am Hinterhaupt und nicht unbedeutendem Blutaustritt in die hinteren Schädelgruben verbunden war. Es unterlag keinem Zweifel, dass dieser Sprung erst nachträglich durch den Sturz des Erhängten in den ziemlich tiefen Keller entstanden war.In einem zweiten uns bekannten Falle wurde bei der Obduction eines erhängten Unbekannten ausgetretenes Blut in der Bauchhöhle gefunden, welches aus einer ziemlich tiefen Leberruptur stammte. Die nachträglichen Erhebungen ergaben, dass ein Wachmann die Leiche in einer ansehnlichen Höhe an einem Baumaste hängend fand, und dass er hierauf mit seinem Säbel den Strang durchhieb, worauf die Leiche mit grosser Gewalt heruntergefallen war. Die Leberruptur war offenbar durch diesen Sturz entstanden und ebenso der consecutive Blutaustritt in die Bauchhöhle, der bei dem Blutreichthum, den die Leber auch postmortal zeigt, und bei der allgemein flüssigen Beschaffenheit des Erstickungsblutes wohl begreiflich erscheint und geeignet ist, das, was wir an einer anderen Stelle über postmortale Verletzungen gesagt haben, weiter zu illustriren.In dem oben erwähntenCasper-Liman’schen Falle ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass der Bruch der Wirbelsäule erst durch den Sturz auf das Hofpflaster aus der Höhe von 12 Fuss entstanden war.Als Beweis, wie mitunter mit Leichen Erhängter verfahren wird, möge ein in Friedreich’s Centralarchiv f. Staatsarzneikunde. 1845,pag. 442, mitgetheilter Fall dienen, in welchem Jemand erhängt auf dem Dachboden gefunden und, da das Heruntertragen der Leiche beschwerlich war, einfach aus der Dachlucke — herabgeworfen wurde, wobei bedeutende Verletzungen entstanden.Auch die Möglichkeit ist zu erwägen, dass der Strang unter der Last des Körpers gerissen und letzterer beim Sturze sich beschädigt haben konnte. Dies kann sowohl unmittelbar nach dem Erhängen, als nachträglich geschehen. Ein Fall erster Art kam in Wien vor und betraf eine geisteskranke Frau, die mit einer Schlinge um den Hals soporös am Boden liegend gefunden wurde, während über ihr ein Stück eines abgerissenen Strickes an einem Nagel befestigt war. Die Frau starb am selben Tage und die Obduction ergab eine Diastase der Lambdanaht, die sich beiderseits in eine Fractur der Felsenbeine fortsetzte, welche in der Sella turcica sich vereinigte und offenbar beim Sturze in Folge des Reissens des Strickes, an welchem sich die Betreffende erhängen wollte, zu Stande gekommen war. — Ebenso ist es vorgekommen, dass, wenn die Fäulniss bis zu einem gewissen Grade gediehen war, der Kopf vom Rumpfe abriss und die Schlinge hängen blieb. Eines Falles dieser Art erwähntSchauenstein(l. c. 579). Einen anderen haben wir obducirt. Die Ablösung war zwischen dem 6. und 7. Halswirbel erfolgt, die übrigen sammt dem Kehlkopfskelet befanden sich noch am Kopfe. Am ersteren waren die Kehlkopfhörner gebrochen. Der Schädel selbst war unverletzt.

In einem unserer Fälle wurde in einer Winternacht ein Mann an dem Fenstergitter des Parterre eines im Bau begriffenen Hauses von zufällig Vorübergehenden hängend gefunden. In übertriebenem Rettungseifer zog der Eine ein Messer und schnitt den Strick durch. In demselben Momente verschwand die Leiche, und es zeigte sich, dass sie in ein unter dem Fenster befindliches offenes Kellerloch gestürzt war. Bei der Obduction wurde ausser einer wohlausgeprägten Strangfurche und den Symptomen des Erstickungstodes eine Diastase der rechten Lambdanaht gefunden, welche sich in einem bis zum Foramen lacerum derselben Seite ziehenden Knochensprung fortsetzte und mit mässiger Sugillation der Kopfhaut am Hinterhaupt und nicht unbedeutendem Blutaustritt in die hinteren Schädelgruben verbunden war. Es unterlag keinem Zweifel, dass dieser Sprung erst nachträglich durch den Sturz des Erhängten in den ziemlich tiefen Keller entstanden war.

In einem zweiten uns bekannten Falle wurde bei der Obduction eines erhängten Unbekannten ausgetretenes Blut in der Bauchhöhle gefunden, welches aus einer ziemlich tiefen Leberruptur stammte. Die nachträglichen Erhebungen ergaben, dass ein Wachmann die Leiche in einer ansehnlichen Höhe an einem Baumaste hängend fand, und dass er hierauf mit seinem Säbel den Strang durchhieb, worauf die Leiche mit grosser Gewalt heruntergefallen war. Die Leberruptur war offenbar durch diesen Sturz entstanden und ebenso der consecutive Blutaustritt in die Bauchhöhle, der bei dem Blutreichthum, den die Leber auch postmortal zeigt, und bei der allgemein flüssigen Beschaffenheit des Erstickungsblutes wohl begreiflich erscheint und geeignet ist, das, was wir an einer anderen Stelle über postmortale Verletzungen gesagt haben, weiter zu illustriren.

In dem oben erwähntenCasper-Liman’schen Falle ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass der Bruch der Wirbelsäule erst durch den Sturz auf das Hofpflaster aus der Höhe von 12 Fuss entstanden war.

Als Beweis, wie mitunter mit Leichen Erhängter verfahren wird, möge ein in Friedreich’s Centralarchiv f. Staatsarzneikunde. 1845,pag. 442, mitgetheilter Fall dienen, in welchem Jemand erhängt auf dem Dachboden gefunden und, da das Heruntertragen der Leiche beschwerlich war, einfach aus der Dachlucke — herabgeworfen wurde, wobei bedeutende Verletzungen entstanden.

Auch die Möglichkeit ist zu erwägen, dass der Strang unter der Last des Körpers gerissen und letzterer beim Sturze sich beschädigt haben konnte. Dies kann sowohl unmittelbar nach dem Erhängen, als nachträglich geschehen. Ein Fall erster Art kam in Wien vor und betraf eine geisteskranke Frau, die mit einer Schlinge um den Hals soporös am Boden liegend gefunden wurde, während über ihr ein Stück eines abgerissenen Strickes an einem Nagel befestigt war. Die Frau starb am selben Tage und die Obduction ergab eine Diastase der Lambdanaht, die sich beiderseits in eine Fractur der Felsenbeine fortsetzte, welche in der Sella turcica sich vereinigte und offenbar beim Sturze in Folge des Reissens des Strickes, an welchem sich die Betreffende erhängen wollte, zu Stande gekommen war. — Ebenso ist es vorgekommen, dass, wenn die Fäulniss bis zu einem gewissen Grade gediehen war, der Kopf vom Rumpfe abriss und die Schlinge hängen blieb. Eines Falles dieser Art erwähntSchauenstein(l. c. 579). Einen anderen haben wir obducirt. Die Ablösung war zwischen dem 6. und 7. Halswirbel erfolgt, die übrigen sammt dem Kehlkopfskelet befanden sich noch am Kopfe. Am ersteren waren die Kehlkopfhörner gebrochen. Der Schädel selbst war unverletzt.

Suspension anderweitig Erstickter.

Schwieriger kann sich die Beurtheilung gestalten, wenn das betreffende Individuum früher auf eine andere Weise gewaltsam erstickt und dann erst aufgehängt wurde, da insbesondere der allgemeine innere Befund der gleiche sein könnte, wie er bei Erhängten gewöhnlich getroffen wird. Es wäre in solchen Fällen vorzugsweise auf die Zeichen von Ueberwältigung, geleisteter Gegenwehr, namentlich aber auf das Vorhandensein von localen Spuren zu reagiren, die anderen Erstickungsformen, besonders dem Erdrosseln und Erwürgen, zukommen, die wir später ausführlich besprechen werden. Doch ist im Auge zu behalten, dass auch bei Selbstmördern ausser der Strangfurche noch andere Druckspuren sich bilden können, so z. B. durch Knoten oder durch zwischen den Strang und den Hals gerathene Gegenstände, so z. B. Hemdknöpfe, oder auch durch Verschiebung des Stranges während des Erhängens und dadurch bewirkte Aufschindung der Haut.

Ein interessanter Fall ersterer Art wird vonTardieu(Annal. d’hygiène publ. 1865, XXIII, 341) beschrieben und abgebildet. Er betraf eine Frau, die auf einem Speicher sitzend und an die Wand gelehnt todt gefunden wurde, während über ihr eine gerissene Schlinge (Strick) hing. Um den Hals verlief eine deutliche Strangfurche und unter derselben, entsprechend einer etwas nach oben ausgebauchten Stelle der letzteren, fand sich an der linken Halsseite eine Doppelreihe von 8 rundlichen, nahe bei einander, respective untereinander stehenden Eindrücken, die den Verdacht auf Erwürgung durch fremdeHand erweckte, während sie, wieTardieuausführt, offenbar von den Fingerknöcheln der linken Hand herrührten, die, im Moment des Erhängens zwischen Strick und Hals gelagert, durch das nachträgliche Reissen des Strickes aber wieder freigeworden war, eine Möglichkeit, dieTardieunoch plausibler macht durch die Abbildung eines Sträflings, der im Gefängniss hängend und todt gefunden wurde, während die rechte Hand noch zwischen Strick und Hals eingeklemmt war (Fig. 98) und wo an letzterem ähnliche Druckspuren wie bei der erwähnten Frau gefunden wurden.

Ein interessanter Fall ersterer Art wird vonTardieu(Annal. d’hygiène publ. 1865, XXIII, 341) beschrieben und abgebildet. Er betraf eine Frau, die auf einem Speicher sitzend und an die Wand gelehnt todt gefunden wurde, während über ihr eine gerissene Schlinge (Strick) hing. Um den Hals verlief eine deutliche Strangfurche und unter derselben, entsprechend einer etwas nach oben ausgebauchten Stelle der letzteren, fand sich an der linken Halsseite eine Doppelreihe von 8 rundlichen, nahe bei einander, respective untereinander stehenden Eindrücken, die den Verdacht auf Erwürgung durch fremdeHand erweckte, während sie, wieTardieuausführt, offenbar von den Fingerknöcheln der linken Hand herrührten, die, im Moment des Erhängens zwischen Strick und Hals gelagert, durch das nachträgliche Reissen des Strickes aber wieder freigeworden war, eine Möglichkeit, dieTardieunoch plausibler macht durch die Abbildung eines Sträflings, der im Gefängniss hängend und todt gefunden wurde, während die rechte Hand noch zwischen Strick und Hals eingeklemmt war (Fig. 98) und wo an letzterem ähnliche Druckspuren wie bei der erwähnten Frau gefunden wurden.

Stellungen erhängter Selbstmörder.

Der Umstand, ob Jemand freihängend gefunden wurde oder mit den Füssen oder einem anderen Körpertheil irgendwo Unterstützung fand, kann für die Frage, ob Selbstmord oder Tödtung durch fremde Hand vorliegt, nicht verwerthet werden, da unzählige Erfahrungen lehren, dass der Selbstmord durch Suspension keineswegs immer in der Weise geschieht, dass dann der Körper frei an dem Strange hängt, sondern, dass ungemein viele Selbstmörder sich an Gegenständen erhängen, die viel niedriger angebracht sind, als die Entfernung des Halses vom Boden beträgt, so dass ihre Leichen in den verschiedenartigsten Stellungen gefunden werden, wobei sie mit den Füssen oder mit den Knien oder mit dem Gesässe auf dem Boden aufruhen.

Die hier angeschlossenen Abbildungen, welche wir theils einer älteren Arbeit vonMarc(Annal. d’hygiène publ. 1830, V), theils einer neueren vonTardieu(Ibid. 1870 und Étude sur la pendaison, la strangulation et la suffocation. Paris 1879, 2. édit.), theils unserer eigenen Erfahrung entnahmen, mögen das Gesagte illustriren.

Die hier angeschlossenen Abbildungen, welche wir theils einer älteren Arbeit vonMarc(Annal. d’hygiène publ. 1830, V), theils einer neueren vonTardieu(Ibid. 1870 und Étude sur la pendaison, la strangulation et la suffocation. Paris 1879, 2. édit.), theils unserer eigenen Erfahrung entnahmen, mögen das Gesagte illustriren.

Fig. 98.Erhängter Sträfling mit zwischen Hals und Strang eingeklemmter rechter Hand.

Fig. 98.

Erhängter Sträfling mit zwischen Hals und Strang eingeklemmter rechter Hand.

Fig. 99(Marc) betrifft den Prinzen von Condé, welcher sich 1830 in Paris durch Erhängen das Leben nahm und dessen Selbstmord, weil die Leiche nicht frei suspendirt gefunden wurde, anfangs Verdacht auf Einwirkung fremder Hand erweckte und deshalb zu derMarc’schen Arbeit Anstoss gab. Der Prinz wurde eines Morgens an dem Riegel eines geschlossenen Fensterladens seines Schlafzimmers hängend und todt gefunden. Die Leiche war halb angekleidet und das Strangwerkzeug war die Cravatte, welche der Prinz gewöhnlich zu tragen pflegte, die mit einem zusammengedrehten Sacktuch verknüpft war. Der Körper hing nicht frei, sondern stand mit den Fussspitzen auf dem Boden, während die Beine leicht gebeugt waren. Neben der Leichestand ein Sessel. Keine Spur von Verletzungen wurde gefunden, ebenso nichts Verdächtiges an den Kleidern oder im Zimmer, so dass die 5 Aerzte, die mit der gerichtlichen Untersuchung der Leiche betraut wurden, sich sämmtlich für Selbstmord aussprachen.InFig. 100(Marc) sehen wir ein 40jähriges Weib an einem Stricke hängend, der an einem Topfgestelle befestigt ist. Die Stellung der Leiche ist eine besonders groteske, da die Beine weit auseinandergespreizt sind, wobei der rechte vollkommen ausgestreckte Fuss mit der Ferse, der halb im Knie gebogene linke aber mit den Zehenspitzen den Boden berührt.Fig. 101(Tardieu) zeigt einen erhängten Mann, dessen rechter Fuss auf einem Stuhle aufruht, während der andere frei in der Luft schwebt, so dass man den Eindruck erhält, wie wenn der Betreffende eben im Begriffe wäre, vom Stuhle herabzusteigen.Fig. 102(Marc) stellt einen Gefangenen dar, der sich am Fenstergitter seiner Zelle mittelst eines Shawls erhängt hatte. Die Stellung ist eine halbknieende, wobei nicht blos die Spitzen beider Füsse den Boden berühren, sondern auch das rechte Gesäss theilweise am Fensterbrette aufruht. Ausserdem sind die Hände mit einem Sacktuch gebunden, ein Befund, der bei Selbstmördern sehr selten vorkommt, dem wir aber auch inFig. 109begegnen.[356]

Fig. 99(Marc) betrifft den Prinzen von Condé, welcher sich 1830 in Paris durch Erhängen das Leben nahm und dessen Selbstmord, weil die Leiche nicht frei suspendirt gefunden wurde, anfangs Verdacht auf Einwirkung fremder Hand erweckte und deshalb zu derMarc’schen Arbeit Anstoss gab. Der Prinz wurde eines Morgens an dem Riegel eines geschlossenen Fensterladens seines Schlafzimmers hängend und todt gefunden. Die Leiche war halb angekleidet und das Strangwerkzeug war die Cravatte, welche der Prinz gewöhnlich zu tragen pflegte, die mit einem zusammengedrehten Sacktuch verknüpft war. Der Körper hing nicht frei, sondern stand mit den Fussspitzen auf dem Boden, während die Beine leicht gebeugt waren. Neben der Leichestand ein Sessel. Keine Spur von Verletzungen wurde gefunden, ebenso nichts Verdächtiges an den Kleidern oder im Zimmer, so dass die 5 Aerzte, die mit der gerichtlichen Untersuchung der Leiche betraut wurden, sich sämmtlich für Selbstmord aussprachen.

InFig. 100(Marc) sehen wir ein 40jähriges Weib an einem Stricke hängend, der an einem Topfgestelle befestigt ist. Die Stellung der Leiche ist eine besonders groteske, da die Beine weit auseinandergespreizt sind, wobei der rechte vollkommen ausgestreckte Fuss mit der Ferse, der halb im Knie gebogene linke aber mit den Zehenspitzen den Boden berührt.

Fig. 101(Tardieu) zeigt einen erhängten Mann, dessen rechter Fuss auf einem Stuhle aufruht, während der andere frei in der Luft schwebt, so dass man den Eindruck erhält, wie wenn der Betreffende eben im Begriffe wäre, vom Stuhle herabzusteigen.

Fig. 102(Marc) stellt einen Gefangenen dar, der sich am Fenstergitter seiner Zelle mittelst eines Shawls erhängt hatte. Die Stellung ist eine halbknieende, wobei nicht blos die Spitzen beider Füsse den Boden berühren, sondern auch das rechte Gesäss theilweise am Fensterbrette aufruht. Ausserdem sind die Hände mit einem Sacktuch gebunden, ein Befund, der bei Selbstmördern sehr selten vorkommt, dem wir aber auch inFig. 109begegnen.[356]

Fig. 99.Selbstmord durch Erhängen in stehender Stellung.

Fig. 99.

Selbstmord durch Erhängen in stehender Stellung.

Fig. 103(eigene Beobachtung) zeigt einen Mann, der an einem Wandnagel in hockender Stellung hängend gefunden wurde, in der Art, dass beide Fusssohlen vollständig am Boden aufstanden.Fig. 104(Marc) zeigt einen 18jährigen Stallpagen, welcher sich auf einem Heuboden erhängt hatte, und zwar an einem dicken Seil, welches zwischen den Dachsparren hinweggespannt war. Ueber dieses hatte er ein Tuch hinüber geworfen und die Enden desselben unter dem Kinn zusammengeknüpft. In dieser einfachen, gewissermassenein um die Ohren gebundenes Tuch darstellenden Schlinge hing er in der Weise, dass die Knie etwa einen Schuh von dem am Boden liegenden Heu abstanden, die Fussspitzen aber den Boden berührten.Eine ähnliche knieende Stellung, jedoch mit noch mehr gebeugten Knieen, zeigtFig. 105(Marc), auf welcher ein Mann dargestellt ist, der in seinem Bette die Suspension vorgenommen hatte mittelst eines Strickes, der um einen oberhalb des Bettes eingeschlagenen und zur Befestigung der Bettvorhänge dienenden Nagel geschlungen war.

Fig. 103(eigene Beobachtung) zeigt einen Mann, der an einem Wandnagel in hockender Stellung hängend gefunden wurde, in der Art, dass beide Fusssohlen vollständig am Boden aufstanden.

Fig. 104(Marc) zeigt einen 18jährigen Stallpagen, welcher sich auf einem Heuboden erhängt hatte, und zwar an einem dicken Seil, welches zwischen den Dachsparren hinweggespannt war. Ueber dieses hatte er ein Tuch hinüber geworfen und die Enden desselben unter dem Kinn zusammengeknüpft. In dieser einfachen, gewissermassenein um die Ohren gebundenes Tuch darstellenden Schlinge hing er in der Weise, dass die Knie etwa einen Schuh von dem am Boden liegenden Heu abstanden, die Fussspitzen aber den Boden berührten.

Eine ähnliche knieende Stellung, jedoch mit noch mehr gebeugten Knieen, zeigtFig. 105(Marc), auf welcher ein Mann dargestellt ist, der in seinem Bette die Suspension vorgenommen hatte mittelst eines Strickes, der um einen oberhalb des Bettes eingeschlagenen und zur Befestigung der Bettvorhänge dienenden Nagel geschlungen war.

Fig. 100.Selbstmord durch Erhängen. Weit auseinander gespreizte, den Boden berührende Füsse.Fig. 101.Selbstmord durch Erhängen. Der eine Fuss frei hängend, der andere auf einem Stuhle aufruhend.

Fig. 100.Selbstmord durch Erhängen. Weit auseinander gespreizte, den Boden berührende Füsse.

Fig. 100.

Selbstmord durch Erhängen. Weit auseinander gespreizte, den Boden berührende Füsse.

Fig. 101.Selbstmord durch Erhängen. Der eine Fuss frei hängend, der andere auf einem Stuhle aufruhend.

Fig. 101.

Selbstmord durch Erhängen. Der eine Fuss frei hängend, der andere auf einem Stuhle aufruhend.

InFig. 106(Marc) hängt die Leiche eines Mannes an einem Stricke, der an einem in der Decke eines gewölbten Gefängnisses angebrachten Fenstergitter befestigt ist. In Folge der geringen Höhe des letzteren einerseits und der bedeutenden Länge des Strickes anderseits ist das Gesäss kaum ein Schuh vom Boden entfernt und die Leiche scheint auf diesem mit ausgestreckten Beinen zu sitzen.Fig. 107(Tardieu) betrifft einen Gefangenen, der sich an einem Gashahn in der Art erhängt hatte, dass er, auf dem Boden des betreffenden Locales vollkommen sitzend, mit ausgestreckten Füssen gefunden wurde. Der Fall bot auch insoferne ein besonderes Interesse, als aus dem Munde ein Leinwandtampon hervorragte, welchen sich der Betreffende, offenbar in der Absicht, um den Tod zu befördern, hineingepresst hatte. Ein solcher Befund ist eine grosse Seltenheit und wurde von uns erst einmal beobachtet, und zwar bei einer Geisteskranken, die sich in der Irrenanstalt aufgehängt hatte. Von aussen war ausser der Strangfurche nichts zu bemerken, beim Herausnehmender Zunge aber fand man tief im Hals einen hühnereigrossen und ebenso geformten Tampon, der aus einem Stückchen Holz bestand, um welches Charpie und verschiedene Fetzen herumgewickelt und mit einem Faden befestigt waren. Die betreffende Frau hatte bereits zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen, das erste Mal durch einen Messerschnitt in die rechte Hüfte, das zweite Mal dadurch, dass sie sich das vordere Drittel der Zunge mit einem von einer Sardinenbüchse herrührenden Stück Blech abgeschnitten hatte. Ausser dem ist uns ein Fall vorgekommen, wo der betreffende Selbstmörder ein alter Herr, mit durch ein Sacktuch verhülltem Kopfe und Gesichte hängend gefunden wurde.

InFig. 106(Marc) hängt die Leiche eines Mannes an einem Stricke, der an einem in der Decke eines gewölbten Gefängnisses angebrachten Fenstergitter befestigt ist. In Folge der geringen Höhe des letzteren einerseits und der bedeutenden Länge des Strickes anderseits ist das Gesäss kaum ein Schuh vom Boden entfernt und die Leiche scheint auf diesem mit ausgestreckten Beinen zu sitzen.

Fig. 107(Tardieu) betrifft einen Gefangenen, der sich an einem Gashahn in der Art erhängt hatte, dass er, auf dem Boden des betreffenden Locales vollkommen sitzend, mit ausgestreckten Füssen gefunden wurde. Der Fall bot auch insoferne ein besonderes Interesse, als aus dem Munde ein Leinwandtampon hervorragte, welchen sich der Betreffende, offenbar in der Absicht, um den Tod zu befördern, hineingepresst hatte. Ein solcher Befund ist eine grosse Seltenheit und wurde von uns erst einmal beobachtet, und zwar bei einer Geisteskranken, die sich in der Irrenanstalt aufgehängt hatte. Von aussen war ausser der Strangfurche nichts zu bemerken, beim Herausnehmender Zunge aber fand man tief im Hals einen hühnereigrossen und ebenso geformten Tampon, der aus einem Stückchen Holz bestand, um welches Charpie und verschiedene Fetzen herumgewickelt und mit einem Faden befestigt waren. Die betreffende Frau hatte bereits zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen, das erste Mal durch einen Messerschnitt in die rechte Hüfte, das zweite Mal dadurch, dass sie sich das vordere Drittel der Zunge mit einem von einer Sardinenbüchse herrührenden Stück Blech abgeschnitten hatte. Ausser dem ist uns ein Fall vorgekommen, wo der betreffende Selbstmörder ein alter Herr, mit durch ein Sacktuch verhülltem Kopfe und Gesichte hängend gefunden wurde.

Fig. 102.Selbstmord durch Erhängen. Halbknieende Stellung. Gebundene Hände.Fig. 103.Erhängen in hockender Stellung.

Fig. 102.Selbstmord durch Erhängen. Halbknieende Stellung. Gebundene Hände.

Fig. 102.

Selbstmord durch Erhängen. Halbknieende Stellung. Gebundene Hände.

Fig. 103.Erhängen in hockender Stellung.

Fig. 103.

Erhängen in hockender Stellung.

Fig. 108(eigene Beobachtung) ist ein interessantes Beispiel von Erhängen in sitzender Stellung. Er betrifft einen 73jährigen Mann, der mit seiner Frau und seiner erwachsenen Tochter im gemeinschaftlichen Haushalt lebte. Eines Vormittags wurde er von Letzterer auf der Kante einer 56 Cm. hohen Kiste in der Küche sitzend bewusstlos gefunden, mit dem Rücken an einen Thürpfosten gelehnt. Die Tochter war der Meinung, dem Vater sei übel geworden, rief die Mutter herbei und beide bemühten sich, ihn mittelst Essigwaschungen zu sich zu bringen. Erst während dieser Manipulation bemerkten sie, dass er an einem Tuche hänge, welches beiläufig 35 Cm. über dem Halse an einem Haken befestigt war. Das Tuch war mit seiner Mitte überden Haken gelegt und die Enden unter dem Kinn zusammengeknüpft, und dieser Verlauf hatte den Eindruck gemacht, wie wenn das Tuch nur zufällig an dem betreffenden Haken hinge und dadurch das Uebersehen der Sachlage veranlasst.Fig. 109(Tardieu) zeigt die Abbildung eines Gefangenen, der sich an einem niedrigen Gashahn in liegender Stellung in der Art aufgehängt hatte, dass das Gesicht nach abwärts gerichtet war und der Vorderhals der Schlinge auflag, wodurch, wie begreiflich, ein von dem gewöhnlichen ganz abweichender Verlauf der Strangfurche zu Stande kommen musste, indem dieselbe quer über den Kehlkopf oder die Trachea verlaufen konnte und nicht gegen den Nacken aufstieg, sondern horizontal den Hals, wenigstens dessen Vorder- und Seitenfläche, umkreisen musste. Auch hier hatte sich der Mann früher die Hände gebunden, und zwar, was den Fall noch interessanter macht, am Rücken.

Fig. 108(eigene Beobachtung) ist ein interessantes Beispiel von Erhängen in sitzender Stellung. Er betrifft einen 73jährigen Mann, der mit seiner Frau und seiner erwachsenen Tochter im gemeinschaftlichen Haushalt lebte. Eines Vormittags wurde er von Letzterer auf der Kante einer 56 Cm. hohen Kiste in der Küche sitzend bewusstlos gefunden, mit dem Rücken an einen Thürpfosten gelehnt. Die Tochter war der Meinung, dem Vater sei übel geworden, rief die Mutter herbei und beide bemühten sich, ihn mittelst Essigwaschungen zu sich zu bringen. Erst während dieser Manipulation bemerkten sie, dass er an einem Tuche hänge, welches beiläufig 35 Cm. über dem Halse an einem Haken befestigt war. Das Tuch war mit seiner Mitte überden Haken gelegt und die Enden unter dem Kinn zusammengeknüpft, und dieser Verlauf hatte den Eindruck gemacht, wie wenn das Tuch nur zufällig an dem betreffenden Haken hinge und dadurch das Uebersehen der Sachlage veranlasst.

Fig. 109(Tardieu) zeigt die Abbildung eines Gefangenen, der sich an einem niedrigen Gashahn in liegender Stellung in der Art aufgehängt hatte, dass das Gesicht nach abwärts gerichtet war und der Vorderhals der Schlinge auflag, wodurch, wie begreiflich, ein von dem gewöhnlichen ganz abweichender Verlauf der Strangfurche zu Stande kommen musste, indem dieselbe quer über den Kehlkopf oder die Trachea verlaufen konnte und nicht gegen den Nacken aufstieg, sondern horizontal den Hals, wenigstens dessen Vorder- und Seitenfläche, umkreisen musste. Auch hier hatte sich der Mann früher die Hände gebunden, und zwar, was den Fall noch interessanter macht, am Rücken.

Fig. 104.Erhängen in halbknieender Stellung. Eigenthümlicher Suspensionsapparat.Fig. 105.Erhängen in knieender Stellung.

Fig. 104.Erhängen in halbknieender Stellung. Eigenthümlicher Suspensionsapparat.

Fig. 104.

Erhängen in halbknieender Stellung. Eigenthümlicher Suspensionsapparat.

Fig. 105.Erhängen in knieender Stellung.

Fig. 105.

Erhängen in knieender Stellung.

Fig. 110(eigene Beobachtung) betrifft eine dem Trunke ergebene 51 Jahre alte Lumpensammlerin, die am Geländer einer der Eingangsstiegen in den Alserbach-Hauptcanal erhängt gefunden wurde. Die Leiche befand sich in halbliegender Stellung, indem der ganze Unterkörper der leiterartigen, steilen Stiege auflag. Der Hals hing in der Schlinge eines alten Strickes, der an den Nagel des Stiegengeländers geknüpft war und deren Knotenvordem linken Ohre sich befand, so dass die Strangfurche auch den Nacken umkreiste. Diese Umstände, sowie durch Ratten veranlasste Abnagungen der Haut an den ineinander gefaltenen Händen, die anfangs für vital entstandene Wunden gehalten wurden, hatten zur Einleitung der gerichtlichen Obduction geführt.

Fig. 110(eigene Beobachtung) betrifft eine dem Trunke ergebene 51 Jahre alte Lumpensammlerin, die am Geländer einer der Eingangsstiegen in den Alserbach-Hauptcanal erhängt gefunden wurde. Die Leiche befand sich in halbliegender Stellung, indem der ganze Unterkörper der leiterartigen, steilen Stiege auflag. Der Hals hing in der Schlinge eines alten Strickes, der an den Nagel des Stiegengeländers geknüpft war und deren Knotenvordem linken Ohre sich befand, so dass die Strangfurche auch den Nacken umkreiste. Diese Umstände, sowie durch Ratten veranlasste Abnagungen der Haut an den ineinander gefaltenen Händen, die anfangs für vital entstandene Wunden gehalten wurden, hatten zur Einleitung der gerichtlichen Obduction geführt.

Fig. 106.Erhängen in halbsitzender Stellung.Fig. 107.Erhängen in sitzender Stellung. Knebel im Mund.Fig. 108.Erhängen in sitzender Stellung.Fig. 109.Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Auf dem Rücken gebundene Hände.

Fig. 106.Erhängen in halbsitzender Stellung.

Fig. 106.

Erhängen in halbsitzender Stellung.

Fig. 107.Erhängen in sitzender Stellung. Knebel im Mund.

Fig. 107.

Erhängen in sitzender Stellung. Knebel im Mund.

Fig. 108.Erhängen in sitzender Stellung.

Fig. 108.

Erhängen in sitzender Stellung.

Fig. 109.Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Auf dem Rücken gebundene Hände.

Fig. 109.

Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Auf dem Rücken gebundene Hände.

Fig. 111(eigene Beobachtung) betrifft einen Fall von Erhängen in liegender Stellung, über welchen ein Facultätsgutachten eingeholt wurde. Im Juli 1877 erstattete ein Gensdarm die Anzeige, dass die Bäuerin F. N. am Morgen desselben Tages in ihrem Bette halbliegend todt gefunden worden sei, wobei sich herausstellte, dass sie ein Tuch um das Genick geschlungen hatte, welches mit dem Bettvorhange verknotet war, als ob sie sich erhängt hätte. Da jedoch die Athmungsorgane hierdurch nicht beeinträchtigt und ganz frei waren und der Unterleib sehr angeschwollen war, sprach der Gensdarmeriebericht die Vermuthung aus, dass die Verstorbene auf eine andere Weise um’s Leben kam und erst später in jene Stellung gebracht wurde. Die Betreffende hatte zwei Tage vor ihrem Tode ein schwächliches Kind geboren, welches schon nach 24 Stunden starb. Am Abend vor ihrem Tode klagte die Frau über Frösteln und Kopfschmerzen, war in deprimirter Stimmung und soll sich geäussert haben: sie wisse ganz genau, dass sie nicht wieder gesund werde. Ihre Krankheit könne lange dauern, aber gesund werde sie nicht mehr. Die gerichtsärztliche Untersuchung ergab ausser den Zeichen einer vor wenigen Tagen überstandenen Entbindung und einer starken Vergrösserung der rechten Schilddrüse eine um den Hals verlaufende tiefe Furche, welche auch den Nacken quer durchzog, besonders rechterseits ausgeprägt war und linkerseits am unteren Rande des Unterkiefers, entsprechend seiner Mitte, in eine grubenförmig vertiefte Ausbreitung überging. Von Verletzungen, Zeichen geleisteter Gegenwehr u. s. w. wurde keine Spur vorgefunden. Da das Gutachten der Obducenten nicht ganz bestimmt lautete und ein anderer Arzt sich geäussert haben sollte, dass wegen der eigenthümlichen Stellung, in welcher die Leichegefunden wurde, ein Selbstmord nicht angenommen werden könne, beschloss das Gericht die Einholung des Facultätsgutachtens, indem es zugleich das Würgeband und eine rohe Zeichnung der Stellung, in welcher die F. N. gefunden wurde, beischloss. Zufolge dieser und der gegebenen Beschreibungen war die Situation eine solche, wie sieFig. 111darstellt, und der Fall zeigt somit zwei vom Gewöhnlichen abweichende Eigenthümlichkeiten, und zwar dieselben, wie wir sie auch bei dem inFig. 110abgebildeten Falle treffen, nämlich erstens die liegende Stellung und zweitens den Umstand, dass der Knoten der Schlinge nicht im Nacken oder, wie häufig, hinter dem Ohre, sondern vor letzterem an der Mitte des linken Unterkiefers lag. Da aber letztere Lagerung der Schlinge, wie wir oben erwähnten, bei Selbstmördern thatsächlich vorkommt und, wie von uns unternommene Versuche an Leichen lehren, eine vollkommene Verschliessung der Luftwege und auch an der dem Knoten entgegengesetzten Seite eine Compression der Halsgefässe zu bewirken vermag und schon, wie ebenfalls Versuche zeigten, das Gewicht des halbliegenden Körpers genügt, um diese zu bewirken, somit ganz wohl auf diese Art ein Selbstmord geschehen konnte, da ferner die F. N. ganz wohl im Stande war, sich den betreffenden Hängeapparat selbst herzurichten und weiter keine Spur einer anderen, insbesondere gewaltsamen Todesart gefunden wurde, überdies die Untersuchte sich eben im Wochenbette befand, also in einem Zustande, in welchem Antriebe zum Selbstmord entstehen und in That übergehen können, ausserdem das Tags zuvor erfolgte Absterben ihres Kindes den Entschluss, sich das Leben zu nehmen, geweckt und bestärkt haben konnte und die deprimirte Gemüthsstimmung aus den an jenem Tage gemachten Aeusserungen deutlich hervorgeht, so wurdedas Gutachten dahin abgegeben, dass nichts der Annahme widerspreche, dass die F. N. sich selbst durch Erhängen das Leben genommen habe.Fig. 112(Mittheilung von Dr.Pontoni). Beamter, der sich 1884 in der eigenthümlichen Weise erhängte, dass er sich, auf einem Schemmel stehend, die Füsse mit dem einen Ende eines Strickes zusammenband, das andere, mit einer Schlinge versehene Ende über den Querbalken einer Thüre warf und um den Hals befestigte und dann den Schemel umstiess, so dass sein Körper in eine fast gondelartig hängende Stellung zu liegen kam.

Fig. 111(eigene Beobachtung) betrifft einen Fall von Erhängen in liegender Stellung, über welchen ein Facultätsgutachten eingeholt wurde. Im Juli 1877 erstattete ein Gensdarm die Anzeige, dass die Bäuerin F. N. am Morgen desselben Tages in ihrem Bette halbliegend todt gefunden worden sei, wobei sich herausstellte, dass sie ein Tuch um das Genick geschlungen hatte, welches mit dem Bettvorhange verknotet war, als ob sie sich erhängt hätte. Da jedoch die Athmungsorgane hierdurch nicht beeinträchtigt und ganz frei waren und der Unterleib sehr angeschwollen war, sprach der Gensdarmeriebericht die Vermuthung aus, dass die Verstorbene auf eine andere Weise um’s Leben kam und erst später in jene Stellung gebracht wurde. Die Betreffende hatte zwei Tage vor ihrem Tode ein schwächliches Kind geboren, welches schon nach 24 Stunden starb. Am Abend vor ihrem Tode klagte die Frau über Frösteln und Kopfschmerzen, war in deprimirter Stimmung und soll sich geäussert haben: sie wisse ganz genau, dass sie nicht wieder gesund werde. Ihre Krankheit könne lange dauern, aber gesund werde sie nicht mehr. Die gerichtsärztliche Untersuchung ergab ausser den Zeichen einer vor wenigen Tagen überstandenen Entbindung und einer starken Vergrösserung der rechten Schilddrüse eine um den Hals verlaufende tiefe Furche, welche auch den Nacken quer durchzog, besonders rechterseits ausgeprägt war und linkerseits am unteren Rande des Unterkiefers, entsprechend seiner Mitte, in eine grubenförmig vertiefte Ausbreitung überging. Von Verletzungen, Zeichen geleisteter Gegenwehr u. s. w. wurde keine Spur vorgefunden. Da das Gutachten der Obducenten nicht ganz bestimmt lautete und ein anderer Arzt sich geäussert haben sollte, dass wegen der eigenthümlichen Stellung, in welcher die Leichegefunden wurde, ein Selbstmord nicht angenommen werden könne, beschloss das Gericht die Einholung des Facultätsgutachtens, indem es zugleich das Würgeband und eine rohe Zeichnung der Stellung, in welcher die F. N. gefunden wurde, beischloss. Zufolge dieser und der gegebenen Beschreibungen war die Situation eine solche, wie sieFig. 111darstellt, und der Fall zeigt somit zwei vom Gewöhnlichen abweichende Eigenthümlichkeiten, und zwar dieselben, wie wir sie auch bei dem inFig. 110abgebildeten Falle treffen, nämlich erstens die liegende Stellung und zweitens den Umstand, dass der Knoten der Schlinge nicht im Nacken oder, wie häufig, hinter dem Ohre, sondern vor letzterem an der Mitte des linken Unterkiefers lag. Da aber letztere Lagerung der Schlinge, wie wir oben erwähnten, bei Selbstmördern thatsächlich vorkommt und, wie von uns unternommene Versuche an Leichen lehren, eine vollkommene Verschliessung der Luftwege und auch an der dem Knoten entgegengesetzten Seite eine Compression der Halsgefässe zu bewirken vermag und schon, wie ebenfalls Versuche zeigten, das Gewicht des halbliegenden Körpers genügt, um diese zu bewirken, somit ganz wohl auf diese Art ein Selbstmord geschehen konnte, da ferner die F. N. ganz wohl im Stande war, sich den betreffenden Hängeapparat selbst herzurichten und weiter keine Spur einer anderen, insbesondere gewaltsamen Todesart gefunden wurde, überdies die Untersuchte sich eben im Wochenbette befand, also in einem Zustande, in welchem Antriebe zum Selbstmord entstehen und in That übergehen können, ausserdem das Tags zuvor erfolgte Absterben ihres Kindes den Entschluss, sich das Leben zu nehmen, geweckt und bestärkt haben konnte und die deprimirte Gemüthsstimmung aus den an jenem Tage gemachten Aeusserungen deutlich hervorgeht, so wurdedas Gutachten dahin abgegeben, dass nichts der Annahme widerspreche, dass die F. N. sich selbst durch Erhängen das Leben genommen habe.

Fig. 112(Mittheilung von Dr.Pontoni). Beamter, der sich 1884 in der eigenthümlichen Weise erhängte, dass er sich, auf einem Schemmel stehend, die Füsse mit dem einen Ende eines Strickes zusammenband, das andere, mit einer Schlinge versehene Ende über den Querbalken einer Thüre warf und um den Hals befestigte und dann den Schemel umstiess, so dass sein Körper in eine fast gondelartig hängende Stellung zu liegen kam.

Fig. 110.Erhängen in liegender Stellung auf einer steilen Treppe. Knoten der Schlinge vor dem linken Ohre.Fig. 111.Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Eigenthümlicher Suspensions-Apparat. Knoten der Schlinge am linken Unterkiefer.

Fig. 110.Erhängen in liegender Stellung auf einer steilen Treppe. Knoten der Schlinge vor dem linken Ohre.

Fig. 110.

Erhängen in liegender Stellung auf einer steilen Treppe. Knoten der Schlinge vor dem linken Ohre.

Fig. 111.Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Eigenthümlicher Suspensions-Apparat. Knoten der Schlinge am linken Unterkiefer.

Fig. 111.

Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Eigenthümlicher Suspensions-Apparat. Knoten der Schlinge am linken Unterkiefer.

Obgleich dem Gesagten zufolge zugegeben werden muss, dass ein Selbsterhängen selbst an ganz niedrigen Gegenständen möglich ist, so muss doch anderseits bedacht werden, dass, während das Aufhängen der Leiche eines Erwachsenen in grösserer Höhe nicht so leicht ausführbar ist, jenes an niedrigen Gegenständen ohne besondere Schwierigkeiten effectuirt werden kann, so dass, wenn noch anderweitige Befunde sich ergeben, die den Verdacht wecken, dass fremde Hand bei der Tödtung des Betreffenden mitgespielt habe, eine solche Stellung mit dazu beitragen kann, um diesen Verdacht zu bestärken. So kam vor einigen Jahren in Wien ein Fall vor, wo ein Mann seine Frau auf einem Grasplatz erdrosselt und dann die Schlinge, offenbar in der Absicht, einen Selbstmord vorzutäuschen, an die biegsamenZweige eines niedrigen Strauches angebunden hatte, so dass die Leiche liegend gefunden wurde.

Ebenso bildetTaylor(l. c. II, 72) eine Frau ab, deren Leiche am Boden, mit dem Rücken an die Wand angelehnt, mit ausgestreckten Füssen sitzt und um deren Hals eine Schlinge gelegt ist, die schief und in beträchtlicher Länge zu einem hoch in der Mauer angebrachten Haken führt. Bei dieser Frau fanden sich nicht blos mehrfache Sugillationen und blutige Hautkratzer, sondern auch bei der inneren Untersuchung ein 1½ Zoll langer Riss in der Trachea, so dass der Fall als Mord sofort klargestellt worden ist.


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