Fig. 112.Selbstmord durch Erhängen an einem langen, um die Fussknöchel gebundenen und über einen Querbalken zum Halse geleiteten Strick. Gondelartige Stellung.
Fig. 112.
Selbstmord durch Erhängen an einem langen, um die Fussknöchel gebundenen und über einen Querbalken zum Halse geleiteten Strick. Gondelartige Stellung.
Vitale und postmortale Strangfurche.
Gegenüber der Möglichkeit, dass Jemand erst als Leiche aufgehängt worden sein konnte, liegt die Frage nahe, ob nicht aus der Beschaffenheit der Strangfurche erkannt werden könne, ob Jemand während des Lebens oder erst nach dem Tode an den Strang gekommen sei? Leider ist von dieser Seite nur in seltenen Fällen eine Aufklärung zu erwarten, da eine grosse Zahl von Versuchen, die sowohl von Anderen, namentlich vonCasper(l. c. II, 657), als von uns angestellt wurden, das übereinstimmende Resultat ergaben, dass die zwei Hauptformen der Strangfurche, wie wir sie als bei Selbstmördern vorkommend beschrieben haben, auch an der Leiche erzeugt werden können, und dies ist leicht begreiflich, da die Strangfurche nur einen durch Compression erzeugten Eindruck darstellt, der, wie wir gehört haben, nur ganz ausnahmsweise Reactionserscheinungen, insbesondere Sugillation des Unterhautgewebes, darbietet, und da die übrigen Bedingungen, die, wie erörtert wurde, bei Selbstmörderneinmal eine lederartig vertrocknete, harte, das anderemal eine weiche Strangfurche erzeugen, an der Leiche Gleiches bewirken können, umsomehr, als die mumificirte Strangfurche überhaupt erst an der Leiche durch Vertrocknung zur vollen Entwicklung kommt.
Neyding(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1870, XII, 341) hat die Strangfurche von erhängten Selbstmördern mikroskopisch untersucht und bei 25 von 30 Fällen winzige Extravasate in derselben gefunden, denen er, als während des Lebens entstehenden Erscheinungen, einen grossen diagnostischen Werth zuschreibt. Später hatBremme(ibidem, XIII, 247) ähnliche Untersuchungen unter LeitungLiman’s undSkrzeczka’s angestellt und gefunden, dass solche mikroskopische Extravasate keineswegs immer in der Strangfurche lebend Erhängter sich finden, und dass sie sich auch dann in dieser ergeben können, wenn die Strangfurche erst postmortal erzeugt wurde. Zu ähnlichen Resultaten ist auchObtulowicz(Virchow’s Jahrb. 1877, I, 487) undMaschka(l. c. 599) gekommen.Auch wir haben solche Untersuchungen angestellt und schliessen uns der AnsichtBremme’s an, dass der Befund solcher mikroskopischer Extravasate für die Unterscheidung, ob die Strangfurche während des Lebens oder erst nach dem Tode entstanden sei, nicht unbedingt verwerthet werden könne. Dagegen sahen wir wiederholt bei aufgeschürften Strangfurchen an der freien Oberfläche derselben kleine, offenbar aus der Verletzung der Gefässe der Hautpapillen entstandene angetrocknete Extravasate und können die BeobachtungNeyding’s bestätigen, dass, wenn eine durch einen doppelten oder mehrfachen Strick erzeugte Strangfurche vorliegt, die in der Regel auffällig injicirte und häufig punktförmig ecchymosirte Beschaffenheit des zwischen den Strangtouren gelegenen, meist nur kammartigen, seltener breiteren Hautwulstes (v.pag. 528) für die Diagnose, dass die Suspension während des Lebens geschah, verwerthet werden kann. Allerdings ist der der Erscheinung zu Grunde liegende Vorgang ein rein mechanischer, der auch an der Leiche stattfindet, aber eine intensivere Entwicklung der Erscheinung setzt einen gewissen Grad der Blutfüllung der Gefässe voraus, der an der Leiche deshalb in der Regel nicht gegeben ist, weil ein Blasswerden der Haut bekanntlich eines der ersten Symptome des eintretenden Todes bildet und auch im Gesichte und am Halse von Erhängten gewöhnlich eintritt, da ja, wie oben erwähnt, die Cyanose zu den Ausnahmen gehört. Dagegen kann Injection sowohl als Ecchymosenbildung auch an der Leiche in intensivem Grade zu Stande kommen, wenn die Haut des Vorderhalses der Leiche zur Zeit der Suspension durch Cyanose oder durch Hypostase stark bluthältig gewesen war. Daher stimmen wir im Allgemeinen mit der vonLesser(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXII, 2) ausgesprochenen Ansicht überein, dass Hyperämie und Ecchymosirung des zwischen zwei Strangtouren eingeklemmten Hautstreifens bei Blässe der Umgebung die Diagnose gestatte, dass die Suspension während des Lebens geschehen sei, wobei wir hinzufügen, dass die so entstandene Hyperämie, wenn die Leiche nicht allzufrüh abgenommen wurde, sichauch bei längerer Rückenlage der Leiche gut erhält, da das in der Hautfalte eingeklemmte Blut aus derselben nicht leicht durch Hypostase sich verlieren kann.[357]Auch der oben beschriebene, allerdings seltene Befund von Blasenbildung an dem Hautwulst kann wohl nur während des Lebens zu Stande kommen.
Neyding(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1870, XII, 341) hat die Strangfurche von erhängten Selbstmördern mikroskopisch untersucht und bei 25 von 30 Fällen winzige Extravasate in derselben gefunden, denen er, als während des Lebens entstehenden Erscheinungen, einen grossen diagnostischen Werth zuschreibt. Später hatBremme(ibidem, XIII, 247) ähnliche Untersuchungen unter LeitungLiman’s undSkrzeczka’s angestellt und gefunden, dass solche mikroskopische Extravasate keineswegs immer in der Strangfurche lebend Erhängter sich finden, und dass sie sich auch dann in dieser ergeben können, wenn die Strangfurche erst postmortal erzeugt wurde. Zu ähnlichen Resultaten ist auchObtulowicz(Virchow’s Jahrb. 1877, I, 487) undMaschka(l. c. 599) gekommen.
Auch wir haben solche Untersuchungen angestellt und schliessen uns der AnsichtBremme’s an, dass der Befund solcher mikroskopischer Extravasate für die Unterscheidung, ob die Strangfurche während des Lebens oder erst nach dem Tode entstanden sei, nicht unbedingt verwerthet werden könne. Dagegen sahen wir wiederholt bei aufgeschürften Strangfurchen an der freien Oberfläche derselben kleine, offenbar aus der Verletzung der Gefässe der Hautpapillen entstandene angetrocknete Extravasate und können die BeobachtungNeyding’s bestätigen, dass, wenn eine durch einen doppelten oder mehrfachen Strick erzeugte Strangfurche vorliegt, die in der Regel auffällig injicirte und häufig punktförmig ecchymosirte Beschaffenheit des zwischen den Strangtouren gelegenen, meist nur kammartigen, seltener breiteren Hautwulstes (v.pag. 528) für die Diagnose, dass die Suspension während des Lebens geschah, verwerthet werden kann. Allerdings ist der der Erscheinung zu Grunde liegende Vorgang ein rein mechanischer, der auch an der Leiche stattfindet, aber eine intensivere Entwicklung der Erscheinung setzt einen gewissen Grad der Blutfüllung der Gefässe voraus, der an der Leiche deshalb in der Regel nicht gegeben ist, weil ein Blasswerden der Haut bekanntlich eines der ersten Symptome des eintretenden Todes bildet und auch im Gesichte und am Halse von Erhängten gewöhnlich eintritt, da ja, wie oben erwähnt, die Cyanose zu den Ausnahmen gehört. Dagegen kann Injection sowohl als Ecchymosenbildung auch an der Leiche in intensivem Grade zu Stande kommen, wenn die Haut des Vorderhalses der Leiche zur Zeit der Suspension durch Cyanose oder durch Hypostase stark bluthältig gewesen war. Daher stimmen wir im Allgemeinen mit der vonLesser(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXII, 2) ausgesprochenen Ansicht überein, dass Hyperämie und Ecchymosirung des zwischen zwei Strangtouren eingeklemmten Hautstreifens bei Blässe der Umgebung die Diagnose gestatte, dass die Suspension während des Lebens geschehen sei, wobei wir hinzufügen, dass die so entstandene Hyperämie, wenn die Leiche nicht allzufrüh abgenommen wurde, sichauch bei längerer Rückenlage der Leiche gut erhält, da das in der Hautfalte eingeklemmte Blut aus derselben nicht leicht durch Hypostase sich verlieren kann.[357]Auch der oben beschriebene, allerdings seltene Befund von Blasenbildung an dem Hautwulst kann wohl nur während des Lebens zu Stande kommen.
Wichtigere Aufschlüsse als von der Strangfurche allein sind eventuell von den inneren Befunden am Halse zu erwarten. Da nämlich bei erhängten Selbstmördern sich in der grössten Zahl der Fälle ein negativer Befund ergibt, so ist ein solcher geeignet, die Annahme, dass nur ein Selbstmord vorliegt, zu unterstützen, während, wenn sich Läsionen der inneren Organe ergeben, desto mehr an eine andere Gewalt gedacht werden muss, je weniger dieselben sowohl zufolge der allgemeinen Erfahrung, als bei den Umständen des concreten Falles durch einfaches Erhängen entstehen konnten. Dies gilt insbesondere von den Läsionen des Kehlkopfes, die verhältnissmässig häufig beim Erwürgen, aber ausgenommen jene der oberen Hörner des Schildknorpels, nur unter ganz besonderen und in jedem einzelnen Falle sicherzustellenden Umständen beim Erhängen sich ereignen können.
Bei dieser Todesart wird der Hals durch ein Würgeband comprimirt, welches jedoch nicht, oder wenigstens nicht ausschliesslich, durch die eigene Schwere des Körpers, sondern auf eine andere Weise zugeschnürt wird. Es kann dies, um nur einige von den mannigfachen Möglichkeiten zu erwähnen, entweder dadurch geschehen, dass die gekreuzten Enden eines um den Hals gelegten Stranges in entgegengesetzter Richtung angezogen oder zusammengeknotet werden, oder dadurch, dass ein zu diesem Zwecke um den Hals gelegtes oder schon früher dort befindliches, als Strang dienendes Werkzeug (Strick, Halstuch etc.) mittelst der Hand oder mittelst eines Knebels zugedreht wird, aber auch in der Weise, dass Jemand, dem eine Schlinge um den Hals geworfen wurde, an dieser emporgehoben wird. Letztere Methode, die gewissermassen eine Combination von Erhängen und Erdrosseln darstellt, ist von den berüchtigten Garotters geübt worden, die vor nicht gar langer Zeit in England ihr Wesen trieben.
In Spanien werden die Hinrichtungen durch Erdrosseln mit der sogenannten Garotte vollzogen, indem ein um den Hals gelegtes (eisernes) Band mittelst einer Schraube gegen einen hinter dem Delinquenten aufsteigenden Pfahl angezogen wird.
Auch bei dieser Todesart erfolgt der Tod nicht immer ausschliesslich durch Verschluss der Respirationswege am Halse, sondern es muss auch der Compression der Halsgefässe und vielleicht auch der beim Erwürgen näher zu besprechenden traumatischen Reizung der Kehlkopfnerven eine Rolle zugeschrieben werden. Damit stimmen auch die Angaben der wenigen Personen überein, welche bei den sogenannten „Garotte robberies“ mit dem Leben davongekommen waren, welche dahin gehen, dass sie sofort bewusstlos wurden, als ihnen die Schlinge um den Hals zusammengezogen worden war. Auch haben wir uns durch Versuche an Leichen überzeugt, dass es in der That, wenn ein Würgeband mit der Hand oder noch besser mit einem Knebel um den Hals zugeschnürt wird, gelingt, die Carotiden bis zur Undurchgängigkeit zu comprimiren.
Verlauf der Strangfurche nach Erdrosselung.
An der Leiche ist der wichtigste Befund die Strangfurche am Halse. Der Verlauf derselben wird, wie begreiflich, von der Art und Weise abhängen, wie die Strangulation vorgenommen wurde. Geschah dies in der Art, wie man sich das typische Erdrosseln vorstellt, d. h. durch horizontales Zusammenziehen einer um den Hals gelegten Schlinge oder durch Anwendung eines Knebels, so wird eine Marke zurückbleiben, die mehr weniger ausgeprägt horizontal um den ganzen Hals verläuft, somit nicht blos den Vorderhals, sondern auch den Nacken durchfurcht, wobei eine Ausbreitung der Strangmarke die Stelle bezeichnen kann, wo der Knoten oder der Knebel einen Druck ausgeübt hatte. Eine solche Marke würde über die stattgefundene Erdrosselung keinen Zweifel aufkommen lassen. Denn obgleich beim Erhängen, wie wir oben bemerkt haben, bei stark seitlicher Lage des Knotens, insbesondere vor dem Ohre, die Strangfurche auch den Nacken durchfurchen kann, so verläuft sie doch niemals, ausser beim Erhängen im Liegen, horizontal, sondern steigt gegen den Nacken oder die Seitentheile des Halses deutlich auf, woselbst sich die beiden Enden der Furche zu einem nach unten offenen Winkel vereinigen, wobei man bemerkt, dass, weil der Druck der Schlinge an der dem Knoten entgegengesetzten Stelle am grössten ist und gegen die Seiten an Intensität abnimmt, auch die zurückbleibende Marke gegen den Knoten zu weniger ausgeprägt zu sein pflegt, als an den ihm gegenüber liegenden Partien des Halses, während beim typischen Erdrosseln die Schlinge den Hals in der Regel gleichmässiger comprimirt und daher auch eine entsprechend ausgebildete Strangmarke zurücklässt. Endlich ist zu bemerken, dass bei der bezeichneten Methode des Erdrosselns der Strang leicht auf den Kehlkopf und selbst auf die Trachea fallen kann, während, wie wir gehört haben, beim Erhängen der Strang fast immer über dem Kehlkopf, zwischen diesem und dem Zungenbein, verläuft.
Locale Befunde nach Erdrosselung.
Wäre das Erdrosseln mit einer nach hinten offenen Schlinge verübt worden, dann wäre der Fall allerdings als solcher klar,wenn die Strangfurche vorne über den Hals, dann aber nach rückwärts nicht aufsteigend, sondern entweder horizontal oder gar nach abwärts ziehend verlaufen würde, wie dies z. B. geschehen könnte, wenn einem sitzenden oder stehenden Individuum eine Schlinge um den Hals geworfen und dasselbe mit dieser zu Boden gerissen oder etwa über die Lehne eines Stuhles oder Sophas u. dergl. herabgezogen worden wäre, da ein ähnlicher Verlauf höchstens bei so seltenen Fällen von Erhängen vorkommen könnte, wie ein solcher inFig. 109abgebildet ist. Wäre aber die Schlinge nach aufwärts gezogen, d. h. der Körper an derselben emporgehoben worden, dann könnte die Strangfurche ganz den gleichen Verlauf nehmen, wie er nach dem Erhängen gefunden wird.
Einen solchen Verlauf haben wir zweimal beobachtet, einmal bei dem (pag. 382) erwähnten Briefträger, den der Thäter zuerst durch einen Revolverschuss in den Kopf niedergestreckt hatte, dann zu erdrosseln versuchte und schliesslich durch Halsabschneiden tödtete. Ebenso bei einer alten Frau, die von ihrem eigenen Sohne in der Weise ermordet wurde, dass er der auf einem Stuhle Sitzenden eine doppelte Schlinge um den Hals warf, sie zu Boden riss und, indem er mit den Füssen auf die angezogenen Enden der Schlinge trat, die Frau ausserdem mit den Händen so lange würgte, bis sie todt war. Doch ergab sich in letzterem Falle ein Befund, der sofort erkennen liess, dass die Strangfurche nicht vom Erhängen, sondern vom Erdrosseln herrührte. Während nämlich die obere Strangfurche zwischen Kehlkopf und Zungenbein in der bei Erhängten gewöhnliches Weise verlief, bildete die andere einen nach abwärts gewölbten Bogen an der rechten Halsseite, dessen grösste Wölbung von der darüberliegenden 6 Cm. weit entfernt war, an den Enden aber mit der oberen Strangmarke sich vereinigte. Wir erklärten in unserem Gutachten, dass dieser Befund entweder dadurch entstand, dass eine doppelte, jedoch in ungleicher Länge genommene Schnur der Frau um den Hals geworfen wurde, oder dass ein einfacher Strang zu zwei verschiedenen Momenten und jedesmal an einer anderen Stelle des Halses angelegt und immer in gleicher Richtung angezogen worden war. Erstere Vermuthung hat sich durch das Geständniss des Thäters als richtig erwiesen.[358]
Einen solchen Verlauf haben wir zweimal beobachtet, einmal bei dem (pag. 382) erwähnten Briefträger, den der Thäter zuerst durch einen Revolverschuss in den Kopf niedergestreckt hatte, dann zu erdrosseln versuchte und schliesslich durch Halsabschneiden tödtete. Ebenso bei einer alten Frau, die von ihrem eigenen Sohne in der Weise ermordet wurde, dass er der auf einem Stuhle Sitzenden eine doppelte Schlinge um den Hals warf, sie zu Boden riss und, indem er mit den Füssen auf die angezogenen Enden der Schlinge trat, die Frau ausserdem mit den Händen so lange würgte, bis sie todt war. Doch ergab sich in letzterem Falle ein Befund, der sofort erkennen liess, dass die Strangfurche nicht vom Erhängen, sondern vom Erdrosseln herrührte. Während nämlich die obere Strangfurche zwischen Kehlkopf und Zungenbein in der bei Erhängten gewöhnliches Weise verlief, bildete die andere einen nach abwärts gewölbten Bogen an der rechten Halsseite, dessen grösste Wölbung von der darüberliegenden 6 Cm. weit entfernt war, an den Enden aber mit der oberen Strangmarke sich vereinigte. Wir erklärten in unserem Gutachten, dass dieser Befund entweder dadurch entstand, dass eine doppelte, jedoch in ungleicher Länge genommene Schnur der Frau um den Hals geworfen wurde, oder dass ein einfacher Strang zu zwei verschiedenen Momenten und jedesmal an einer anderen Stelle des Halses angelegt und immer in gleicher Richtung angezogen worden war. Erstere Vermuthung hat sich durch das Geständniss des Thäters als richtig erwiesen.[358]
Mord durch Erdrosseln.
Die sonstige Beschaffenheit der Strangfurche bei Erdrosselten ist die gleiche, wie sie sich bei Erhängten je nach dem Grade der Compression, der Beschaffenheit des Stranges u. s. w. ergeben kann. Suffusionen sind, ausgenommen bei Kindern, ebenfalls selten und haben sowohl in den meisten unseren, als in den zahlreichen vonCasperundLimanbeobachteten Fällen gefehlt. Auch Verletzungen tieferer Organe des Halses wurden beim Erdrosseln nur ausnahmsweise beobachtet, obwohl zugestanden werden muss, dass sie beim Erdrosseln häufiger entstehen können als beim Erhängen, da der Strang leichter auf den Kehlkopf oder auf die Trachea zu liegen kommt, als bei letzterer Todesart, und weil die Zerrung der Theile im Allgemeinen eine stärkere und weniger gleichmässig und in einem Moment sich vollziehende ist als beim Erhängen.
Der Mord durch Erdrosseln ist nicht gar selten, bei Kindern, besonders neugeborenen, sogar verhältnissmässig häufig und zweifellos auch bei Erwachsenen nicht besonders schwierig auszuführen, da, wie insbesondere die Erfahrungen bei den „Garotte robberies“ gelehrt haben, und auch aus der Analogie dieser Todesart mit dem Erhängen geschlossen werden kann, die Bewusstlosigkeit und daher Hilflosigkeit der Betreffenden, wenn die Schlinge rasch und mit Kraft zugezogen wurde, in wenigen Augenblicken eintritt. Daher kann eine solche Tödtung ganz wohl erfolgen, ohne dass Spuren einer anderen Gewalt oder Zeichen geleisteter Gegenwehr sich finden müssen, namentlich dann, wenn die Betreffenden im Schlafe oder während eines Rausches oder dadurch erdrosselt wurden, dass ihnen die Schlinge unversehens von rückwärts über den Hals geworfen und sofort zusammengezogen worden war. Die meisten der bisher beobachteten Fälle haben gelehrt, dass der Thäter sich meist mit dem einfachen Erdrosseln nicht begnügt, sondern dasselbe mit Würgen combinirt, wodurch in der Regel Befunde entstehen, die für sich geeignet sind, die Einwirkung fremder Hand zu verrathen.[359]
Selbsterdrosselung.
Selbstmord durch Erdrosseln kommt nur ganz ausnahmsweise vor.Casper-Limanbeschreiben vier Fälle, und mehrere hatMaschka(Wiener med. Wochenschr. 1879, Nr. 22–26) publicirt. Wir selbst haben drei solche Fälle obducirt, die wir unten näher beschreiben. Einen vierten hatHaberda(Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. 1893, V, 229) mitgetheilt. Die Seltenheit derselben ist vielleicht nur eine zufällige; denn es scheint uns, dass es verhältnissmässig leicht ist, durch eigenhändiges Zusammenschnüren des Halses mit einem Würgeband die Luftwege und wenigstens die venösen Gefässe bis zur Undurchgängigkeit zu comprimiren und rasch Bewusstlosigkeit zu bewirken, worauf, wenn die Zusammenschnürung mittelst eines Knotens oder Knebels oder überhaupt auf solche Art geschah, dass sie durch den Eintritt der Bewusstlosigkeit nicht unterbrochen wurde, nothwendig der Tod erfolgen muss. Damit stimmt auch die AnsichtJacquier’s[360]überein, welcher 17 Fälle von Selbsterdrosselung beschreibt und dazu bemerkt, dass die Seltenheit dieser Selbstmordart nicht von wirklicher, sondern von eingebildeter Schwierigkeit herrühre, was dadurch erwiesen wird, dass die Zahl der sich selbst Erdrosselnden in jenen Ländern eine viel grössere ist, wo die Todesstrafe durch Erdrosseln (garrot) dazu die Idee und sozusagen das Beispiel gibt.
Der erste der von uns obducirten Fälle von Selbsterdrosselung betraf ein 20jähriges, erst nachträglich agnoscirtes Dienstmädchen, welches am 15. April 1878 in eine öffentliche Badeanstalt gekommen war und sich in der ihr zugewiesenen Cabine eingeschlossen hatte. Nachdem sie nach Verlauf einer halben Stunde auf Klopfen und Rufen nicht antwortete, wurde die Cabine gewaltsam eröffnet und die Unbekannte nackt in der Badewanne gefunden, in der Art, dass der Kopf unter Wasser sich befand und das Gesäss aus letzterem hervorragte. Der Hals war mit einem dicken, in drei Touren herumgeschlungenen und vorn am Halse zweimal geknoteten Zuckerspagat so fest zusammengeschnürt, dass die Haut wulstartig über denselben hervorragte und mit Mühe ein Messer zwischen den Spagat und die Haut zu bringen war. Das Gesicht war blauroth angeschwollen und, wie der Polizeibericht angab, dadurch bis zur Unkenntlichkeit entstellt.Bei der Obduction fand sich eine auffallende Cyanose des Gesichtes und der oberen Hälfte des Halses, die an der Strangfurche sich scharf abgrenzte. Die Augenlider gedunsen, mit punktförmigen Ecchymosen dicht besetzt. Die Bindehaut injicirt und stark ecchymosirt. Rings um den Hals verlief in der Höhe des unteren Endes der Kehlkopfkante eine mehrfache, der Dicke einer Rebschnur entsprechende Strangfurche, von theils blasser, theils pergamentartig vertrockneter Beschaffenheit, deren äusserer Verlauf ausFig. 113und114zu ersehen ist. Die weichen Schädeldecken waren sehr blutreich, mit Ecchymosen durchsetzt. Hirn und Hirnhäute sind blutreich. Im Unterhautzellgewebe und im Bindegewebe zwischen den Muskeln, entsprechendder lividen Verfärbung des Halses, zerstreute mohnkorn- bis hanfkorngrosse Ecchymosen (auch im Nacken), ferner eine bohnengrosse, entsprechend dem oberen Theile des rechten M. hyothyreoideus unter dessen Scheide, der Muskel selbst an dieser Stelle gequetscht und mit Blut infiltrirt. Je eine linsengrosse Ecchymose zwischen den beiden M. cricothyreoidei und dem unteren Rande des Schildknorpels, die Spange des Ringknorpels rechts von der Mitte leicht nach einwärts geknickt. Zahlreiche Ecchymosen in der Adventitia und im umgebenden Bindegewebe der Carotiden entsprechend ihrer Bifurcation. Zungenbein unverletzt, Schleimhäute des Halses ecchymosirt. Sonst ausgesprochener Erstickungsbefund. (Nähere Beschreibung des Falles nebst Bemerkungen über Selbsterdrosselung in der „Wiener med. Presse“, 1879, Nr. 1–6.)
Der erste der von uns obducirten Fälle von Selbsterdrosselung betraf ein 20jähriges, erst nachträglich agnoscirtes Dienstmädchen, welches am 15. April 1878 in eine öffentliche Badeanstalt gekommen war und sich in der ihr zugewiesenen Cabine eingeschlossen hatte. Nachdem sie nach Verlauf einer halben Stunde auf Klopfen und Rufen nicht antwortete, wurde die Cabine gewaltsam eröffnet und die Unbekannte nackt in der Badewanne gefunden, in der Art, dass der Kopf unter Wasser sich befand und das Gesäss aus letzterem hervorragte. Der Hals war mit einem dicken, in drei Touren herumgeschlungenen und vorn am Halse zweimal geknoteten Zuckerspagat so fest zusammengeschnürt, dass die Haut wulstartig über denselben hervorragte und mit Mühe ein Messer zwischen den Spagat und die Haut zu bringen war. Das Gesicht war blauroth angeschwollen und, wie der Polizeibericht angab, dadurch bis zur Unkenntlichkeit entstellt.
Bei der Obduction fand sich eine auffallende Cyanose des Gesichtes und der oberen Hälfte des Halses, die an der Strangfurche sich scharf abgrenzte. Die Augenlider gedunsen, mit punktförmigen Ecchymosen dicht besetzt. Die Bindehaut injicirt und stark ecchymosirt. Rings um den Hals verlief in der Höhe des unteren Endes der Kehlkopfkante eine mehrfache, der Dicke einer Rebschnur entsprechende Strangfurche, von theils blasser, theils pergamentartig vertrockneter Beschaffenheit, deren äusserer Verlauf ausFig. 113und114zu ersehen ist. Die weichen Schädeldecken waren sehr blutreich, mit Ecchymosen durchsetzt. Hirn und Hirnhäute sind blutreich. Im Unterhautzellgewebe und im Bindegewebe zwischen den Muskeln, entsprechendder lividen Verfärbung des Halses, zerstreute mohnkorn- bis hanfkorngrosse Ecchymosen (auch im Nacken), ferner eine bohnengrosse, entsprechend dem oberen Theile des rechten M. hyothyreoideus unter dessen Scheide, der Muskel selbst an dieser Stelle gequetscht und mit Blut infiltrirt. Je eine linsengrosse Ecchymose zwischen den beiden M. cricothyreoidei und dem unteren Rande des Schildknorpels, die Spange des Ringknorpels rechts von der Mitte leicht nach einwärts geknickt. Zahlreiche Ecchymosen in der Adventitia und im umgebenden Bindegewebe der Carotiden entsprechend ihrer Bifurcation. Zungenbein unverletzt, Schleimhäute des Halses ecchymosirt. Sonst ausgesprochener Erstickungsbefund. (Nähere Beschreibung des Falles nebst Bemerkungen über Selbsterdrosselung in der „Wiener med. Presse“, 1879, Nr. 1–6.)
Fig. 113.Fall von Selbsterdrosselung. Seitenansicht.
Fig. 113.
Fall von Selbsterdrosselung. Seitenansicht.
Der zweite unserer Fälle betraf eine 33jährige, verwitwete Wirthin M. K., welche am Morgen des 20. März 1880 in ihrem Schanklocale auf der Erde liegend todt aufgefunden wurde. Die Leiche lag auf dem Rücken und war halb bekleidet. Im Munde befand sich ein aus einer kleinen Serviette gebildeter Knebel, von welchem ein nur etwa 3 Zoll langes Stück herausragte. Um den Hals war ein seidenes Tuch ziemlich fest geknüpft, und nach dessen Entfernung fand man darunter eine zweimal horizontal um den Hals geschlungene und am Kehlkopf zu einem Knoten gebundene Zuckerschnur, von deren herabhängenden Enden das eine eine 4–5 Cm. weite Schlinge bildete. Das Gesicht war gedunsen, stark cyanotisch und aus beiden Ohren war eine ziemlich starke Blutung bemerkbar. Die M. K. hatte eben menstruirt, war nach Aussage von Zeugen in der letzten Zeit trübsinnig gewesen und soll sich wiederholt geäussert haben: „dass man etwas erleben werde“. Auch war sie mit ihrer nicht im Hause wohnenden Schwiegermutter im Streite, weil diese sie zu einer Ehezwingen wollte. Im Wäschkasten fand sich ein von der Verstorbenen selbst geschriebener Brief folgenden Inhalts: „Wertheste Frau Schwiegermutter! Die Vorwürfe, die Sie mir machten, konnte mein Herz nicht länger ertragen, weil ich sie mir nicht verdiente und schmerzte mich bis zu diesem Schritte. Der liebe Gott wird mir verzeihen und mein armes, armes unschuldiges Kind zu einer guten Christin werden lassen. O, Du armes, unvernünftiges Kind, zürne Deiner unglücklichen Mutter nicht, aber sie konnte keinen anderen Schritt thun. Gott segne Dich noch einmal, aber ich konnte mir nicht helfen.“ Der Selbstmord war sonach zweifellos.
Der zweite unserer Fälle betraf eine 33jährige, verwitwete Wirthin M. K., welche am Morgen des 20. März 1880 in ihrem Schanklocale auf der Erde liegend todt aufgefunden wurde. Die Leiche lag auf dem Rücken und war halb bekleidet. Im Munde befand sich ein aus einer kleinen Serviette gebildeter Knebel, von welchem ein nur etwa 3 Zoll langes Stück herausragte. Um den Hals war ein seidenes Tuch ziemlich fest geknüpft, und nach dessen Entfernung fand man darunter eine zweimal horizontal um den Hals geschlungene und am Kehlkopf zu einem Knoten gebundene Zuckerschnur, von deren herabhängenden Enden das eine eine 4–5 Cm. weite Schlinge bildete. Das Gesicht war gedunsen, stark cyanotisch und aus beiden Ohren war eine ziemlich starke Blutung bemerkbar. Die M. K. hatte eben menstruirt, war nach Aussage von Zeugen in der letzten Zeit trübsinnig gewesen und soll sich wiederholt geäussert haben: „dass man etwas erleben werde“. Auch war sie mit ihrer nicht im Hause wohnenden Schwiegermutter im Streite, weil diese sie zu einer Ehezwingen wollte. Im Wäschkasten fand sich ein von der Verstorbenen selbst geschriebener Brief folgenden Inhalts: „Wertheste Frau Schwiegermutter! Die Vorwürfe, die Sie mir machten, konnte mein Herz nicht länger ertragen, weil ich sie mir nicht verdiente und schmerzte mich bis zu diesem Schritte. Der liebe Gott wird mir verzeihen und mein armes, armes unschuldiges Kind zu einer guten Christin werden lassen. O, Du armes, unvernünftiges Kind, zürne Deiner unglücklichen Mutter nicht, aber sie konnte keinen anderen Schritt thun. Gott segne Dich noch einmal, aber ich konnte mir nicht helfen.“ Der Selbstmord war sonach zweifellos.
Fig. 114.Fall von Selbsterdrosselung. Ansicht von vorne.
Fig. 114.
Fall von Selbsterdrosselung. Ansicht von vorne.
Die Obduction ergab einen kräftigen Körper mit starkem Fettpolster, Gesicht cyanotisch, durch punktförmige Ecchymosen wie gestichelt. Die Bindehaut injicirt, zahlreiche bis linsengrosse und rechts eine fast bohnengrosse Ecchymose enthaltend. In der Aushöhlung beider Ohrmuscheln etwa ein Kaffeelöffel theils flüssigen, theils geronnenen frischen Blutes, mit welchem auch beide Gehörgänge gefüllt sind. Hals fett. An der Vorderfläche desselben eine zwischen Kehlkopf und Zungenbein quer verlaufende, 2–3 Mm. breite, blasse Furche, welche am vorderen Rande beider Kopfnicker sich verliert. Am oberen Rande dieser Furche findet sich links neben der Mittellinie eine quergestellte, 3 Mm. lange, 1 Mm. breite, braunroth vertrocknete Stelle und einen Querfinger davon nach aussen, ebenfalls dem oberen Rande der Furche entsprechend, eine gleiche, mit einem linsengrossen, sugillirten Hofe umgeben. Rechts erscheint der untere Saum der Furche vom vorderen Rande des Kopfnickers beginnend in einer Länge von 3 Cm. und einer Breite von 1–2 Mm. schmutzig violett verfärbt und die Oberhaut daselbst in mehrere, in einer der Furche parallelen Reihe nebeneinander gestellte, mit klarem Serum gefüllte Bläschen abgehoben, von denen zwei mittlere wickenkorngross, die seitlichen hirsekorngross sind. Am rechten Ellenbogen 3 Cm. lang eine schwach sugillirte Hautaufschürfung. In der rechten Ellenbeuge zwei linienförmige, lange Hautkratzer. An der Streckseite des linken Oberarmes neben und unter der Achselfalte eine kreuzergrosse, bläuliche sugillirte Stelle. Schädeldecke blutreich, stark ecchymosirt, ebenso beide Schläfemuskeln durch bis linsengrosse Ecchymosen wie getigert. Hirn und Hirnhäute blutreich. Die Schleimhaut beider Paukenhöhlen ecchymosirt, im Lumen der rechten flüssiges Blut. Trommelfelle unverletzt, doch jederseits ein kleiner Riss imEpidermisüberzuge. Die Epidermis der hintersten Partien beider äusserer Gehörgänge durch flüssiges Blut blasig abgehoben, stellenweise geborsten. Im Unterhautzellgewebe unter der Strangfurche keine Blutaustritte, wohl aber ein linsengrosser am vorderen Rande des linken Kopfnickers unter dessen Scheide, sowie je ein bohnengrosser in den Nackentheilen des M. cucullaris unterhalb dessen äusserer Scheide. Im Rachen und Kehlkopf blutiger Schleim. Die Schleimhaut dunkelviolett. Kehlkopf und Zungenbein unverletzt. Lungen angewachsen, blutreich. Herz contrahirt mit punktförmigen Ecchymosen.Bemerkenswerth ist in beiden Fällen die hochgradige Blutstauung am Kopfe, die durch besonders starke Cyanose, Ecchymosenbildung und im zweiten Falle sogar durch Blutung aus den Ohren sich kundgab und sich daraus erklärt, dass durch das Würgeband vorzugsweise die Venen des Halses und weniger oder vielleicht gar nicht die Carotiden comprimirt worden sind.Einen instructiven Fall von Selbsterdrosselung enthältHenke’s Zeitschrift, 1843, pag. 135, der sich an den bekannten des General Pichegru anschliesst.Die Leiche eines Corporals, der wegen Dienstvergehen Bestrafung zu fürchten hatte, wurde in einem Gebüsche unter einem Baume auf dem Gesichte liegend gefunden. Zu beiden Seiten des Vorderhalses standen die Enden eines gewöhnlichen Soldatensäbels vor. Fünf Fuss von dem Kopfe der Leiche stand ein Baum mit einem in der Höhe von 10 Fuss abgehenden horizontalen starken Aste. An diesem war das eine Bein einer leinenen Hose fest angebunden, während das andere bis auf den Boden herabhing. Die Hosennaht war im Spalt auf 1½ Fuss eingerissen. Die Kleider der Leiche waren geordnet. Als man die Leiche umdrehte, fand man um den Hals ein baumwollenes Tuch fest zugeschnürt, aus welchem nach vorn eine Schlinge gebildet war, in welcher ein Militärsäbel mit der Scheide steckte. Rechts neben dem Kehlkopf war das Tuch zu einem festen Knoten geknüpft. Der unter das Tuch gesteckte Säbel war offenbar mehrmals herumgedreht worden, und stak so fest, dass er erst herausgezogen werden konnte, nachdem man die Klinge aus der Scheide entfernt hatte. Nach mühsamer Lösung des Knotens des Tuches fand sich am Halse eine horizontal um den Hals und gerade über den Kehlkopf ziehende, tief eingedrückte, ¾ Zoll breite Rinne, mit einer Ausbreitung, die dem Knoten des Tuches entsprach. Die Leiche war bereits stark faul und wurde nicht secirt, so dass über das weitere Verhalten der inneren Organe am Halse nichts zu ersehen ist. Offenbar hatte sich der Mann früher an seiner Hose zu erhängen versucht, und da diese die nöthige Tragkraft nicht besass, sondern im Schlitz zerriss, mit dem um den Hals gelegten und durch den Säbel als Knebel zusammengeschnürten Tuch sich erdrosselt, wobei der vorspringende Unterkiefer das Zurückschnellen des Säbels verhindert hatte.Ein anderer, nicht minder instructiver Fall wird vonBenetschin der Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. 1862, XXI, pag. 351 mitgetheilt,
Die Obduction ergab einen kräftigen Körper mit starkem Fettpolster, Gesicht cyanotisch, durch punktförmige Ecchymosen wie gestichelt. Die Bindehaut injicirt, zahlreiche bis linsengrosse und rechts eine fast bohnengrosse Ecchymose enthaltend. In der Aushöhlung beider Ohrmuscheln etwa ein Kaffeelöffel theils flüssigen, theils geronnenen frischen Blutes, mit welchem auch beide Gehörgänge gefüllt sind. Hals fett. An der Vorderfläche desselben eine zwischen Kehlkopf und Zungenbein quer verlaufende, 2–3 Mm. breite, blasse Furche, welche am vorderen Rande beider Kopfnicker sich verliert. Am oberen Rande dieser Furche findet sich links neben der Mittellinie eine quergestellte, 3 Mm. lange, 1 Mm. breite, braunroth vertrocknete Stelle und einen Querfinger davon nach aussen, ebenfalls dem oberen Rande der Furche entsprechend, eine gleiche, mit einem linsengrossen, sugillirten Hofe umgeben. Rechts erscheint der untere Saum der Furche vom vorderen Rande des Kopfnickers beginnend in einer Länge von 3 Cm. und einer Breite von 1–2 Mm. schmutzig violett verfärbt und die Oberhaut daselbst in mehrere, in einer der Furche parallelen Reihe nebeneinander gestellte, mit klarem Serum gefüllte Bläschen abgehoben, von denen zwei mittlere wickenkorngross, die seitlichen hirsekorngross sind. Am rechten Ellenbogen 3 Cm. lang eine schwach sugillirte Hautaufschürfung. In der rechten Ellenbeuge zwei linienförmige, lange Hautkratzer. An der Streckseite des linken Oberarmes neben und unter der Achselfalte eine kreuzergrosse, bläuliche sugillirte Stelle. Schädeldecke blutreich, stark ecchymosirt, ebenso beide Schläfemuskeln durch bis linsengrosse Ecchymosen wie getigert. Hirn und Hirnhäute blutreich. Die Schleimhaut beider Paukenhöhlen ecchymosirt, im Lumen der rechten flüssiges Blut. Trommelfelle unverletzt, doch jederseits ein kleiner Riss imEpidermisüberzuge. Die Epidermis der hintersten Partien beider äusserer Gehörgänge durch flüssiges Blut blasig abgehoben, stellenweise geborsten. Im Unterhautzellgewebe unter der Strangfurche keine Blutaustritte, wohl aber ein linsengrosser am vorderen Rande des linken Kopfnickers unter dessen Scheide, sowie je ein bohnengrosser in den Nackentheilen des M. cucullaris unterhalb dessen äusserer Scheide. Im Rachen und Kehlkopf blutiger Schleim. Die Schleimhaut dunkelviolett. Kehlkopf und Zungenbein unverletzt. Lungen angewachsen, blutreich. Herz contrahirt mit punktförmigen Ecchymosen.
Bemerkenswerth ist in beiden Fällen die hochgradige Blutstauung am Kopfe, die durch besonders starke Cyanose, Ecchymosenbildung und im zweiten Falle sogar durch Blutung aus den Ohren sich kundgab und sich daraus erklärt, dass durch das Würgeband vorzugsweise die Venen des Halses und weniger oder vielleicht gar nicht die Carotiden comprimirt worden sind.
Einen instructiven Fall von Selbsterdrosselung enthältHenke’s Zeitschrift, 1843, pag. 135, der sich an den bekannten des General Pichegru anschliesst.
Die Leiche eines Corporals, der wegen Dienstvergehen Bestrafung zu fürchten hatte, wurde in einem Gebüsche unter einem Baume auf dem Gesichte liegend gefunden. Zu beiden Seiten des Vorderhalses standen die Enden eines gewöhnlichen Soldatensäbels vor. Fünf Fuss von dem Kopfe der Leiche stand ein Baum mit einem in der Höhe von 10 Fuss abgehenden horizontalen starken Aste. An diesem war das eine Bein einer leinenen Hose fest angebunden, während das andere bis auf den Boden herabhing. Die Hosennaht war im Spalt auf 1½ Fuss eingerissen. Die Kleider der Leiche waren geordnet. Als man die Leiche umdrehte, fand man um den Hals ein baumwollenes Tuch fest zugeschnürt, aus welchem nach vorn eine Schlinge gebildet war, in welcher ein Militärsäbel mit der Scheide steckte. Rechts neben dem Kehlkopf war das Tuch zu einem festen Knoten geknüpft. Der unter das Tuch gesteckte Säbel war offenbar mehrmals herumgedreht worden, und stak so fest, dass er erst herausgezogen werden konnte, nachdem man die Klinge aus der Scheide entfernt hatte. Nach mühsamer Lösung des Knotens des Tuches fand sich am Halse eine horizontal um den Hals und gerade über den Kehlkopf ziehende, tief eingedrückte, ¾ Zoll breite Rinne, mit einer Ausbreitung, die dem Knoten des Tuches entsprach. Die Leiche war bereits stark faul und wurde nicht secirt, so dass über das weitere Verhalten der inneren Organe am Halse nichts zu ersehen ist. Offenbar hatte sich der Mann früher an seiner Hose zu erhängen versucht, und da diese die nöthige Tragkraft nicht besass, sondern im Schlitz zerriss, mit dem um den Hals gelegten und durch den Säbel als Knebel zusammengeschnürten Tuch sich erdrosselt, wobei der vorspringende Unterkiefer das Zurückschnellen des Säbels verhindert hatte.
Ein anderer, nicht minder instructiver Fall wird vonBenetschin der Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. 1862, XXI, pag. 351 mitgetheilt,
Fälle von Selbsterdrosselung.
der in einigen Beziehungen an den zweiten der von uns obducirten Fälle erinnert. Ein Matrose kam in ein Gasthaus, verlangte den Schlüssel vom Abort und wurde dort nach einer halben Stunde sitzend und todt gefunden. Er hatte früher versucht, mit einem Federmesser sich die Adern zu durchschneiden und hatte sich 7 Schnitte am linken Handgelenk beigebracht. Um den Hals war ein halbseidener Matrosenshawl mit einem Knoten fest zugebunden und fest um den Hals zugezogen. Das eine Ende des Shawls war in der Länge von 2 Fuss in den Mund hineingestopft und die Zähne hielten dasselbe so fest, dass es nur mit Mühe entfernt werden konnte. Um den Hals fand man 30 Stunden nach dem Tode eine Strangfurche horizontal verlaufend, welche unter dem Kehlkopfe verlief, daselbst 2½ Zoll breit und lederartig vertrocknet war, gegen den Nacken zu sich aber in einen blos ½ Zoll breiten Streifen verschmälerte.Ein interessanter Fall von Selbsterdrosselung nach Selbstmordversuch durch Halsabschneiden wird vonSchönfeldin Brüssel (Annal. d’hygiène publ. 1879, pag. 257) mitgetheilt. Der Strick fand sich noch in den Händen der Leiche und davon Eindrücke am Rücken der linken Hand. Auch verdient ein vonTardieu(l. c. 206) mitgetheilter FallRendu’s Erwähnung, weil bei der betreffenden Person (Frau) an der rechten Hand 4 Finger fehlten und diese trotzdem im Stande war, sich mit einem seidenen Halstuch zu erdrosseln. In Friedreich’s Blättern 1889 wird vonBollingernebst einem interessanten Fall von Erhängen im Liegen auch eine Selbsterdrosselung in liegender Stellung abgebildet. Die um den Hals gelegte und mit dem einen Ende am Bettpfosten befestigte lange Schlinge war durch Anstemmen der Füsse gegen letzteren zugezogen worden.
der in einigen Beziehungen an den zweiten der von uns obducirten Fälle erinnert. Ein Matrose kam in ein Gasthaus, verlangte den Schlüssel vom Abort und wurde dort nach einer halben Stunde sitzend und todt gefunden. Er hatte früher versucht, mit einem Federmesser sich die Adern zu durchschneiden und hatte sich 7 Schnitte am linken Handgelenk beigebracht. Um den Hals war ein halbseidener Matrosenshawl mit einem Knoten fest zugebunden und fest um den Hals zugezogen. Das eine Ende des Shawls war in der Länge von 2 Fuss in den Mund hineingestopft und die Zähne hielten dasselbe so fest, dass es nur mit Mühe entfernt werden konnte. Um den Hals fand man 30 Stunden nach dem Tode eine Strangfurche horizontal verlaufend, welche unter dem Kehlkopfe verlief, daselbst 2½ Zoll breit und lederartig vertrocknet war, gegen den Nacken zu sich aber in einen blos ½ Zoll breiten Streifen verschmälerte.
Ein interessanter Fall von Selbsterdrosselung nach Selbstmordversuch durch Halsabschneiden wird vonSchönfeldin Brüssel (Annal. d’hygiène publ. 1879, pag. 257) mitgetheilt. Der Strick fand sich noch in den Händen der Leiche und davon Eindrücke am Rücken der linken Hand. Auch verdient ein vonTardieu(l. c. 206) mitgetheilter FallRendu’s Erwähnung, weil bei der betreffenden Person (Frau) an der rechten Hand 4 Finger fehlten und diese trotzdem im Stande war, sich mit einem seidenen Halstuch zu erdrosseln. In Friedreich’s Blättern 1889 wird vonBollingernebst einem interessanten Fall von Erhängen im Liegen auch eine Selbsterdrosselung in liegender Stellung abgebildet. Die um den Hals gelegte und mit dem einen Ende am Bettpfosten befestigte lange Schlinge war durch Anstemmen der Füsse gegen letzteren zugezogen worden.
Zufällige Strangulation.
An die Lehre von der Strangulation mittelst eines Würgebandes wollen wir noch anschliessen, dass sowohl Erhängen als Erdrosseln auch zufällig vorkommen kann.
Taylorerwähnt eines Knaben, der sich erhängte, als er, von einer Hinrichtung kommend, den Gang derselben versuchen wollte; ebenso eines anderen, der beim Spielen zufällig in eine Schlinge gerieth und hängen blieb, dann einen ähnlichen Fall von einem Manne, der in seinem Zimmer Turnübungen an einem Seile anzustellen pflegte. Man fand ihn hängend, das Seil nicht blos um den Hals, sondern auch mehrfach um den Körper geschlungen. NachTardieu(Annal. d’hygiène publ. 1870, XXXIII, pag. 98) sollBaconeinen Versuch, den er anstellte, um den Vorgang beim Erhängen zu studiren, fast mit dem Tode bezahlt haben, da er nur durch zufällige Hinzukunft eines Freundes gerettet wurde.VonZülch(Zeitschr. f. Medicinalb. 1894, pag. 190) werden zwei bemerkenswerthe Fälle von zufälligem Erhängen mitgetheilt. Der eine betraf einen 13jährigen Knaben, der, um nach seinem Vater auszuschauen, mit stark benützten, daher sehr glatte Sohlen besitzenden Schlappen auf eine Leiter gestiegen, ausgerutscht und mit seinem Shawl an einem Haken hängen geblieben war; der zweite betraf einen Knecht, der in betrunkenem Zustand von einer steilen Bodentreppeherabgefallen war, und in dem Winkel, welchen die geländerlose Treppe mit einem Pfahl bildete, am Halse hängend und todt gefunden wurde. Auch zufällige Erdrosselungen sind wiederholt vorgekommen.
Taylorerwähnt eines Knaben, der sich erhängte, als er, von einer Hinrichtung kommend, den Gang derselben versuchen wollte; ebenso eines anderen, der beim Spielen zufällig in eine Schlinge gerieth und hängen blieb, dann einen ähnlichen Fall von einem Manne, der in seinem Zimmer Turnübungen an einem Seile anzustellen pflegte. Man fand ihn hängend, das Seil nicht blos um den Hals, sondern auch mehrfach um den Körper geschlungen. NachTardieu(Annal. d’hygiène publ. 1870, XXXIII, pag. 98) sollBaconeinen Versuch, den er anstellte, um den Vorgang beim Erhängen zu studiren, fast mit dem Tode bezahlt haben, da er nur durch zufällige Hinzukunft eines Freundes gerettet wurde.
VonZülch(Zeitschr. f. Medicinalb. 1894, pag. 190) werden zwei bemerkenswerthe Fälle von zufälligem Erhängen mitgetheilt. Der eine betraf einen 13jährigen Knaben, der, um nach seinem Vater auszuschauen, mit stark benützten, daher sehr glatte Sohlen besitzenden Schlappen auf eine Leiter gestiegen, ausgerutscht und mit seinem Shawl an einem Haken hängen geblieben war; der zweite betraf einen Knecht, der in betrunkenem Zustand von einer steilen Bodentreppeherabgefallen war, und in dem Winkel, welchen die geländerlose Treppe mit einem Pfahl bildete, am Halse hängend und todt gefunden wurde. Auch zufällige Erdrosselungen sind wiederholt vorgekommen.
Zufällige u. simulirte Strangulation.
So berichtetTaylorvon einem Knaben, der sich damit unterhielt, dass er ein schweres Gewicht im Zimmer an einer um den Hals gelegten Schlinge herumtrug. Man fand ihn auf einem Stuhle sitzend todt. Das Gewicht war hinter die Stuhllehne gerutscht und hatte den Hals zugeschnürt. Ferner von einem Mädchen, welches einen Korb mit Fischen mittelst eines um den Hals geschlungenen Riemens trug. Man fand sie an einer niedrigen Mauer sitzend und todt. Der Riemen ging um den Hals und war durch die Schwere des Korbes zugeschnürt, welcher über die Mauer nach hinten zu heruntergefallen war. Wir obducirten ein 7 Monate altes, kräftiges Kind, welches von seinem Bettchen herabgerutscht war und mit dem Kopfe zwischen zwei Sprossen eines angestellten Stuhles steckend und mit dem Vorderhalse auf dessen Querleiste liegend todt gefunden wurde. Die Obduction ergab eine schwache Furche am Halse und Erstickungsbefunde. Andere Beispiele von zufälliger Strangulation finden sich beiCasper-Liman(l. c. 729) undMaschka(l. c. 608 und 623). — Auch Simulationen von Erhängen oder Erdrosseln kommen vor. Ein Fall letzterer Art war der vonRouxin Montpellier (Maschka’s Handb. I, 627) und über einen Inculpaten, der, um die simulirte Geisteskrankheit glaublicher zu machen, Selbsterhängen vorzutäuschen versuchte, dabei aber trotz allem Raffinement das Bewusstsein verlor, berichtetLaurent(Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 463).
So berichtetTaylorvon einem Knaben, der sich damit unterhielt, dass er ein schweres Gewicht im Zimmer an einer um den Hals gelegten Schlinge herumtrug. Man fand ihn auf einem Stuhle sitzend todt. Das Gewicht war hinter die Stuhllehne gerutscht und hatte den Hals zugeschnürt. Ferner von einem Mädchen, welches einen Korb mit Fischen mittelst eines um den Hals geschlungenen Riemens trug. Man fand sie an einer niedrigen Mauer sitzend und todt. Der Riemen ging um den Hals und war durch die Schwere des Korbes zugeschnürt, welcher über die Mauer nach hinten zu heruntergefallen war. Wir obducirten ein 7 Monate altes, kräftiges Kind, welches von seinem Bettchen herabgerutscht war und mit dem Kopfe zwischen zwei Sprossen eines angestellten Stuhles steckend und mit dem Vorderhalse auf dessen Querleiste liegend todt gefunden wurde. Die Obduction ergab eine schwache Furche am Halse und Erstickungsbefunde. Andere Beispiele von zufälliger Strangulation finden sich beiCasper-Liman(l. c. 729) undMaschka(l. c. 608 und 623). — Auch Simulationen von Erhängen oder Erdrosseln kommen vor. Ein Fall letzterer Art war der vonRouxin Montpellier (Maschka’s Handb. I, 627) und über einen Inculpaten, der, um die simulirte Geisteskrankheit glaublicher zu machen, Selbsterhängen vorzutäuschen versuchte, dabei aber trotz allem Raffinement das Bewusstsein verlor, berichtetLaurent(Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 463).
Zufällige Druckstreifen am Halse.
Noch sei erwähnt, dass etwas fester am Halse anliegende Gegenstände, wie Hemdkrägen, Bänder, Schnüre, ebenfalls einen streifenförmig um den Hals verlaufenden Eindruck hinterlassen können. Es ist dies dann ein blasser, weicher, meist flacher Streif, der aber auch, wenn der Hals durch Fäulniss anschwillt und das Band nicht nachgibt, sich rinnenartig vertiefen kann. Bei faulen Wasserleichen hat man nicht selten Gelegenheit, dies zu beobachten. Die Provenienz eines solchen Streifens wird sich bei einiger Aufmerksamkeit leicht constatiren lassen.Auch jene anämischen Streifen am Halse, die der Tiefe gewisser querer Hautfalten, namentlich bei wohlgenährten Personen, insbesondere aber bei Kindern, entsprechen, sind unschwer als solche zu erkennen, da man beim Strecken und Beugen des Halses sich überzeugen kann, dass sie einer solchen Hautfalte ihre Entstehung verdanken. Diese Streifen sind in der Regel weich und blass, anämisch; war jedoch die Stelle, wie bei kleinen Kindern häufig, nässelnd (Intertrigo), so kann sie nach dem Tode eintrocknen und mumificirt erscheinen, worauf sehr zu achten ist, da uns thatsächlich ein Fall vorkam, wo eben der lederartigen Beschaffenheit wegen eine solche natürliche Furche für eine Strangfurche gehalten wurde.
Noch sei erwähnt, dass etwas fester am Halse anliegende Gegenstände, wie Hemdkrägen, Bänder, Schnüre, ebenfalls einen streifenförmig um den Hals verlaufenden Eindruck hinterlassen können. Es ist dies dann ein blasser, weicher, meist flacher Streif, der aber auch, wenn der Hals durch Fäulniss anschwillt und das Band nicht nachgibt, sich rinnenartig vertiefen kann. Bei faulen Wasserleichen hat man nicht selten Gelegenheit, dies zu beobachten. Die Provenienz eines solchen Streifens wird sich bei einiger Aufmerksamkeit leicht constatiren lassen.
Auch jene anämischen Streifen am Halse, die der Tiefe gewisser querer Hautfalten, namentlich bei wohlgenährten Personen, insbesondere aber bei Kindern, entsprechen, sind unschwer als solche zu erkennen, da man beim Strecken und Beugen des Halses sich überzeugen kann, dass sie einer solchen Hautfalte ihre Entstehung verdanken. Diese Streifen sind in der Regel weich und blass, anämisch; war jedoch die Stelle, wie bei kleinen Kindern häufig, nässelnd (Intertrigo), so kann sie nach dem Tode eintrocknen und mumificirt erscheinen, worauf sehr zu achten ist, da uns thatsächlich ein Fall vorkam, wo eben der lederartigen Beschaffenheit wegen eine solche natürliche Furche für eine Strangfurche gehalten wurde.
Furchenartige Eindrücke am Halse.
Auch durch Umschlingung der Nabelschnur um den Hals eines Kindes kann eine Strangfurche entstehen, entspricht aber dann der Breite der Nabelschnur, ist weich und lässt sich leicht ausgleichen;auch konnten wir in einem solchen Falle deutlich einen vom Halse über die Brust gegen den Nabel zu verlaufenden blassen Streifen unterscheiden, der die Provenienz der Furche am Halse aufgeklärt hätte, wenn auch nicht die Schnur noch um den Hals geschlungen gefunden worden wäre.Auf eine andere Möglichkeit der Entstehung von Strangfurchen, ohne dass eine Strangulation in vivo stattgefunden hätte, werden wir beim Ertrinkungstod aufmerksam machen.
Auch durch Umschlingung der Nabelschnur um den Hals eines Kindes kann eine Strangfurche entstehen, entspricht aber dann der Breite der Nabelschnur, ist weich und lässt sich leicht ausgleichen;auch konnten wir in einem solchen Falle deutlich einen vom Halse über die Brust gegen den Nabel zu verlaufenden blassen Streifen unterscheiden, der die Provenienz der Furche am Halse aufgeklärt hätte, wenn auch nicht die Schnur noch um den Hals geschlungen gefunden worden wäre.
Auf eine andere Möglichkeit der Entstehung von Strangfurchen, ohne dass eine Strangulation in vivo stattgefunden hätte, werden wir beim Ertrinkungstod aufmerksam machen.
Das Erwürgen geschieht durch Compression des Vorderhalses, insbesondere der Kehlkopfgegend mit der Hand, entweder in der Weise, dass die betreffende Hand um den Kehlkopf sich zusammenkrallt und diesen seitlich comprimirt, wobei, wieLangreuterbei seinen oben erwähnten Beobachtungen mit dem Kehlkopfspiegel constatirte, schon ein äusserst geringer Druck zum vollkommenen Verschluss der Stimmritze genügt, oder indem derselbe, oder der Zungengrund, gegen die Wirbelsäule angedrückt oder nach oben gedrängt wird. Beide Vorgänge verbinden sich in der Regel gleichzeitig, wobei meistens Kopf und Nacken gegen eine feste Unterlage angepresst oder mit der anderen Hand der würgenden entgegengedrückt werden.
Erscheinungen nach Compression des Kehlkopfs.
Ein solcher Verschluss genügt natürlich für sich allein, um in wenigen Augenblicken Erstickung zu bewirken. Trotzdem kann noch ein anderes Moment beim Erwürgen eine Rolle spielen, und zwar weniger die Compression der Gefässe am Halse, die meist gar nicht oder nur einseitig und keineswegs gleichmässig erfolgt, wohl aber die traumatische Reizung peripherer Vagusendigungen, insbesondere jener des N. laryngeus superior. Letzteren hat bereitsJ. Rosenthalals respiratorischen Hemmungsnerv bezeichnet undClaude-Bernardhat gefunden, dass thatsächlich durch traumatische Reizung des N. laryng. super. plötzlicher Athemstillstand erzeugt werden könne. Solche Versuche hat späterF. Falk[361]mit gleichem Erfolge wiederholt und auch wir haben ebenfalls solche Resultate erzielt, wenn wir bei tracheotomirten Hunden den Kehlkopf mit dem Finger zusammenpressten, wobei wir allerdings, ebenso wieFalk, fanden, dass, wenn mit dem Druck sofort nachgelassen wurde, der Athemstillstand nur einige Augenblicke dauerte, indem die Respiration wiederkehrte, dass aber, wenn der Druck fortgesetzt wurde, nach kurzem Athemstillstand Dyspnoe sich einstellte, die dann aber meist kürzer dauerte als bei einfachem Verschluss der Trachea. Auch nach Reizung der Endigungen des N. recurrens beobachteteFalkAehnliches, ebensokonnteBert, wie wir bereits oben erwähnt haben, bei Thieren (Enten) sofortigen Tod hervorrufen, wenn er die Luftröhre zusammenschnürte, und schreibt dieses der centripetal fortgeleiteten Erregung der Nervenendigungen zu. Dass auchFischerden Shock nach Contusion des Kehlkopfes hervorhob, haben wir bei Besprechung der Kehlkopfverletzungen angeführt.
Von diesen Beobachtungen ist bei der Beurtheilung des Erwürgungstodes beim Menschen jedenfalls Notiz zu nehmen, umsomehr, als mit Rücksicht auf die Angaben von Angeklagten die Frage, ob schon ein einmaliges Zufassen an den Hals eines Individuums, respective ein plötzliches, aber vorübergehendes Zusammendrücken des Kehlkopfs den Tod bewirken könne, bereits durchCasper(l. c. II, 653) ventilirt und dahin beantwortet worden ist, dass ein solcher Hergang zwar möglich, aber nicht wahrscheinlich sei. Gegenwärtig müssen wir mit Rücksicht auf die erwähnten experimentellen Beobachtungen die schon vonCasperzugestandene Möglichkeit noch mehr zugeben, und wenn wir auch gegenüber der Angabe, dass schon durch ein einmaliges Zudrücken des Kehlkopfes der Tod herbeigeführt wurde, höchst vorsichtig sein werden, so müssen wir doch zugestehen, dass eine sofortige Bewusstlosigkeit nach einem solchen Insult eintreten kann.
Für diese Möglichkeit spricht folgender Fall: Im Winter 1877 wurde eine Frau in ihrem Laden von einem Manne überfallen, der sie plötzlich beim Halse packte und, als sie sofort zu Boden stürzte, das Geld aus dem Pulte raubte und entfloh. Die Frau wurde nach einigen Augenblicken bewusstlos aufgefunden und zu sich gebracht. Sie wusste alle Details des Vorganges bis zum Momente, wo sie plötzlich am Halse gepackt wurde und erklärte, dass sie in demselben Augenblicke, in welchem sie die Hand des Mannes an ihrem Halse fühlte, sofort das Bewusstsein verlor, so dass sie weder Athemnoth, noch Schmerz gefühlt habe. An ihrem Halse fanden sich auch keine Spuren eines fortgesetzten Druckes, so dass in diesem Falle offenbar das plötzliche Zusammenpressen des Kehlkopfes und nicht die Erstickung das sofortige Zusammenstürzen und die Bewusstlosigkeit herbeigeführt hatte. Allerdings konnte in diesem, sowie in ähnlichen Fällen auch eine plötzliche Compression beider Carotiden und dadurch die Bewusstlosigkeit erzeugt worden sein.
Für diese Möglichkeit spricht folgender Fall: Im Winter 1877 wurde eine Frau in ihrem Laden von einem Manne überfallen, der sie plötzlich beim Halse packte und, als sie sofort zu Boden stürzte, das Geld aus dem Pulte raubte und entfloh. Die Frau wurde nach einigen Augenblicken bewusstlos aufgefunden und zu sich gebracht. Sie wusste alle Details des Vorganges bis zum Momente, wo sie plötzlich am Halse gepackt wurde und erklärte, dass sie in demselben Augenblicke, in welchem sie die Hand des Mannes an ihrem Halse fühlte, sofort das Bewusstsein verlor, so dass sie weder Athemnoth, noch Schmerz gefühlt habe. An ihrem Halse fanden sich auch keine Spuren eines fortgesetzten Druckes, so dass in diesem Falle offenbar das plötzliche Zusammenpressen des Kehlkopfes und nicht die Erstickung das sofortige Zusammenstürzen und die Bewusstlosigkeit herbeigeführt hatte. Allerdings konnte in diesem, sowie in ähnlichen Fällen auch eine plötzliche Compression beider Carotiden und dadurch die Bewusstlosigkeit erzeugt worden sein.
Selbstmord durch Erwürgung ist nicht wohl denkbar; denn wenn auch zugegeben werden muss, dass Jemand im Stande sein kann, sich selbst bis zum Eintritte der Bewusstlosigkeit zu würgen, so muss doch zugestanden werden, dass letztere sofort den Erwürgungsact unterbrechen muss und dann die unbehinderte Respiration sich wieder einstellen wird. Doch berichtetBinner(Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, pag. 364) über eine Geisteskranke, der es, nachdem sie sich schon einmal bis zur schweren Bewusstlosigkeit gewürgt hatte, das zweitemal gelungen ist, sich auf diese Weise zu tödten. Sie wurde neben einem Bette in hockender Stellung gefunden, beide Hände am Halse haltend. Die Ellenbogen warenauf die Knie gestützt und der Kopf war nach vorne über gefallen, so dass das Gesicht auf dem Bette lag. In Folge dieser Lage hatte die Athmungsbehinderung auch nach dem Eintritte der Bewusstlosigkeit fortgedauert und so den Tod bewirkt.
Mord durch Erwürgen. Aeussere Befunde.
Dagegen ist die gewaltsame Tödtung Anderer durch Erwürgen ein verhältnissmässig häufiges Vorkommniss. Die localen Befunde, welche nach einer solchen That am Halse zurückbleiben, bestehen äusserlich vorzugsweise aus Hautaufschürfungen am Vorderhalse, welche schon durch ihre Lage zu beiden Seiten des Kehlkopfes auffallen und nicht selten durch ihre Anordnung und ihre den Fingerkuppen oder Fingernägeln entsprechende Form ihre Entstehung durch eine würgende Hand deutlich erkennen lassen. Da das Würgen meist mit der rechten Hand ausgeführt wird, so finden wir in der Regel links am Halse zahlreichere Hautabschürfungen als rechts, wo nur der Daumen auflag, und es könnte ein gegentheiliges Verhalten den Schluss erlauben, dass mit der linken Hand gewürgt worden ist, was bezüglich der Eruirung des Thäters von Wichtigkeit wäre, wie aus einem vonTaylor(l. c. II, 74) erwähnten Fall hervorgeht. In den von uns untersuchten Fällen von Ermordung durch Erwürgen entsprachen die Würgespuren meistens einer rechten Hand und es liessen sich jedesmal ausser verschiedenen unregelmässigen Hautaufschürfungen auch solche erkennen, die nach oben zu scharf begrenzt mit einem nach aufwärts convexen Bogen begannen und nach unten und innen zu wie verwischt endeten, sowie auch sehr charakteristische halbmondförmige, nach oben convexe Hautkratzer, die deutlich dem Abdruck von Fingernägeln entsprachen. Meist sassen sämmtliche Spuren am hinteren Rande der Schildknorpel zwischen diesem und den Kopfnickern und in den meisten Fällen in der Höhe der oberen Kehlkopfapertur und selbst unter dem unteren Rande des Unterkiefers nahe bei den Unterkieferwinkeln. Da der Thäter selten sich mit einem einzigen und dann continuirlich fortgesetzten Griffe begnügen und auch das Opfer sich durch Bewegung der Hand des Thäters zu entziehen trachten wird, so ist begreiflich, dass wir selten einen einfachen (sit venia verbo) Abdruck der Hand am Halse erwarten können, als vielmehr zahlreiche Hautaufschürfungen verschiedenster Art, die selbst an vom Kehlkopf entfernteren Stellen sich bemerkbar machen. Die Befunde, welche sich an der erwürgten Prostituirten fanden, über welche wir in der Wiener med. Wochenschr., 1882, Nr. 29 u. ff., berichteten, haben wir dort dargestellt. Bei kleinen Kindern, insbesondere neugeborenen, kann die erwürgende Hand eines Erwachsenen denganzenHals umfassen, was die Lage und Anordnung der Fingernägelabdrücke beeinflusst, welche sich, je nachdem der Hals von hinten, von der Seite oder von vorn umfasst wurde, vorn oder seitlich am Halse oder im Nacken sich finden können.Fig. 115zeigt einen solchen Fall.
Fig. 115.Befunde, insbesondere Fingernägelabdrücke, am Halse eines eingestandenermassen erwürgten Neugeborenen.
Fig. 115.
Befunde, insbesondere Fingernägelabdrücke, am Halse eines eingestandenermassen erwürgten Neugeborenen.
Die ungleichmässige und zugleich heftige Compression des Halses bewirkt fast immer tiefere Läsionen am Halse. So fandenwir in allen unseren Fällen Suffusionen im Unterhautgewebe unter einzelnen der Hautaufschürfungen, ebenso wiederholt Suffusionen in den tieferen Weichtheilen, so am Unterkieferrande, über dem Lig. thyreohyoideum und in der Scheide der Vorderhalsmuskeln.[362]Zweimal fanden wir Bruch des Kehlkopfes und einmal einen Bruch des Zungenbeins; in einem neueren Falle, wo der Thäter nachträglich noch auf den Hals getreten war, Fractur beider Kehlkopfhörner, des Adamsapfels entlang seiner Kante und einen Doppelbruch der Spange des Ringknorpels. Dass beim Würgen auch die Kopfschlagadern comprimirt und verletzt werden können, beweisen zwei interessante FälleH. Friedberg’s („Ueber ein neues Zeichen des Erwürgungsversuches“, Virchow’s Arch. 1880, LXXIX), in deren einem bei der betreffenden erwürgten Person ein Bluterguss in der Wand der einen Carotis unterhalb ihrer Theilung, in dem anderen ausserdem eine Ruptur der Intima gefunden wurde.F. Falk(„Zur Casuistik des Strangulationstodes.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, pag. 279) fand bei einem durch Erdrosseln und Erwürgen getödteten Manne ein 5 Pfenniggrosses Extravasat im linken Musculus geniohyoideus und eine hämorrhagische Infiltration der linken Tonsille.
Das Würgen ist die bei weitem häufigste Entstehungsursache von Kehlkopfbrüchen. Sie betreffen entweder die Schildknorpel oder deren Hörner oder den Ringknorpel, den wir in zwei Fällen doppelt gebrochen fanden, oder auch nur die Aryknorpel; wieSchnitzlereinen solchen Fall beschreibt. Dass aber solche Fracturen, insbesondere der Kehlkopfhörner, wenn der Kehlkopf seine jugendliche Elasticität verloren hat, auch durch verschiedene andere Gewalten und zwar auch indirect, z. B. durch Sturz auf den Kopf oder beim Halsabschneiden entstehen können, haben wir oben (pag. 471) erwähnt und wurde auch vonPatenko(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLI, 192) dargethan.
Das Würgen ist die bei weitem häufigste Entstehungsursache von Kehlkopfbrüchen. Sie betreffen entweder die Schildknorpel oder deren Hörner oder den Ringknorpel, den wir in zwei Fällen doppelt gebrochen fanden, oder auch nur die Aryknorpel; wieSchnitzlereinen solchen Fall beschreibt. Dass aber solche Fracturen, insbesondere der Kehlkopfhörner, wenn der Kehlkopf seine jugendliche Elasticität verloren hat, auch durch verschiedene andere Gewalten und zwar auch indirect, z. B. durch Sturz auf den Kopf oder beim Halsabschneiden entstehen können, haben wir oben (pag. 471) erwähnt und wurde auch vonPatenko(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLI, 192) dargethan.
Ecchymosen in den Conjunctiven und in der Gesichtshaut, namentlich in jener der Haut der Augenlider, finden sich bei Erwürgten sehr häufig, und es sind für die Entstehung derselben günstige Bedingungen gegeben, da es sich um eine Erstickung handelt, die, ausgenommen, wenn Shock erfolgt, durch keine anderweitigen Processe complicirt, daher besonders geeignet ist, das typische Bild des Erstickungstodes zu erzeugen.
Ausser den durch das Würgen selbst veranlassten Befunden können sich bei Erwürgten noch andere Verletzungen finden, die theils vom Niederwerfen des Körpers oder Andrücken desselben gegen eine feste Unterlage, Knien auf der Brust oder von anderen gleichzeitig erfolgten Misshandlungen herrühren können.
In dem einen unserer Fälle fanden wir bei der 83 Jahre alten erwürgten Frau ausser den Würgeeffecten das linke Auge sugillirt, Hautkratzer an beiden Händen und rechterseits die zweite, vierte und fünfte Rippe gebrochen. In einem anderen, ebenfalls eine alte Frau betreffenden Falle wurden zahlreiche Sugillationen der Kopfhaut, ein Einriss am rechten Ohrläppchen, eine Hautaufschürfung am rechten Schulterblatt, eine Blutunterlaufung am linken Handrücken und endlich zwei ausgeschlagene Schneidezähne gefunden, welche sammt einem quadratischen Holzspan tief im Rachen steckten und, wie sich aus dem Geständnisse des Angeklagten ergab, dorthin dadurch gerathen waren, dass er, als er die am Boden Liegende würgte, ihr gleichzeitig ein Stück Holz in den Mund eingestossen hatte; endlich in einem dritten ausser zahlreich zerkratzten Stellen im Gesichte und am Vorderhalse, an beiden Oberarmen und am linken Unterarme bohnengrosse Sugillationen, die zufolge ihrer Gruppirung und Zahl als Abdrücke einer fremden Hand nicht zu verkennen waren. Der Fall bot insoferne noch ein besonderes Interesse, als die Leiche, als sie aufgefunden wurde, mit dem Gesichte auf dem Rande eines blechernen Wassergefässes lag und deshalb anfangs daran gedacht wurde, dass die Hautaufschürfungen im Gesichte nur durch zufälliges Auffallen auf das betreffende Gefäss entstanden seien.
In dem einen unserer Fälle fanden wir bei der 83 Jahre alten erwürgten Frau ausser den Würgeeffecten das linke Auge sugillirt, Hautkratzer an beiden Händen und rechterseits die zweite, vierte und fünfte Rippe gebrochen. In einem anderen, ebenfalls eine alte Frau betreffenden Falle wurden zahlreiche Sugillationen der Kopfhaut, ein Einriss am rechten Ohrläppchen, eine Hautaufschürfung am rechten Schulterblatt, eine Blutunterlaufung am linken Handrücken und endlich zwei ausgeschlagene Schneidezähne gefunden, welche sammt einem quadratischen Holzspan tief im Rachen steckten und, wie sich aus dem Geständnisse des Angeklagten ergab, dorthin dadurch gerathen waren, dass er, als er die am Boden Liegende würgte, ihr gleichzeitig ein Stück Holz in den Mund eingestossen hatte; endlich in einem dritten ausser zahlreich zerkratzten Stellen im Gesichte und am Vorderhalse, an beiden Oberarmen und am linken Unterarme bohnengrosse Sugillationen, die zufolge ihrer Gruppirung und Zahl als Abdrücke einer fremden Hand nicht zu verkennen waren. Der Fall bot insoferne noch ein besonderes Interesse, als die Leiche, als sie aufgefunden wurde, mit dem Gesichte auf dem Rande eines blechernen Wassergefässes lag und deshalb anfangs daran gedacht wurde, dass die Hautaufschürfungen im Gesichte nur durch zufälliges Auffallen auf das betreffende Gefäss entstanden seien.