Chapter 43

Scheinb. Würgespuren.

Dass auch anderweitig entstandene Hautaufschürfungen und Eindrücke am Halse Würgespuren vortäuschen können, beweist ein vonLimanund auch von uns begutachteter Fall, in welchem bei einem Individuum, welches von seinem Vater an einem dicken, über das Halstuch gelegten Zugstrange hängend gefunden und abgenommen worden war, sich keine Strangfurche, aber auf dem Kehlkopf eine Gruppe von drei rundlichen, durch einen schmalen, über die Kehlkopfkante verlaufenden Streifen verbundenen Eindrücken fand, die als Würgespuren aufgefasst wurden, während sie, wie die Untersuchung des Hemdes ergab, von 3 Knöpfen herrührten, die am Hemdkragen angebracht waren und gerade auf den Kehlkopf zu liegen kamen. Auch die symmetrische Anordnung und regelmässige Beschaffenheit der Eindrücke, sowie besonders ihre Lage nahe der Kehlkopfkante musste die Provenienz der Eindrücke noch weiter klarstellen, und es gelang auch bei Hängeversuchen, die mit Leichen gemacht wurden, denen man ein gleiches Hemd angezogen hatte, ganz gleiche und ebenso angeordnete Marken zu erzeugen.

Dass auch anderweitig entstandene Hautaufschürfungen und Eindrücke am Halse Würgespuren vortäuschen können, beweist ein vonLimanund auch von uns begutachteter Fall, in welchem bei einem Individuum, welches von seinem Vater an einem dicken, über das Halstuch gelegten Zugstrange hängend gefunden und abgenommen worden war, sich keine Strangfurche, aber auf dem Kehlkopf eine Gruppe von drei rundlichen, durch einen schmalen, über die Kehlkopfkante verlaufenden Streifen verbundenen Eindrücken fand, die als Würgespuren aufgefasst wurden, während sie, wie die Untersuchung des Hemdes ergab, von 3 Knöpfen herrührten, die am Hemdkragen angebracht waren und gerade auf den Kehlkopf zu liegen kamen. Auch die symmetrische Anordnung und regelmässige Beschaffenheit der Eindrücke, sowie besonders ihre Lage nahe der Kehlkopfkante musste die Provenienz der Eindrücke noch weiter klarstellen, und es gelang auch bei Hängeversuchen, die mit Leichen gemacht wurden, denen man ein gleiches Hemd angezogen hatte, ganz gleiche und ebenso angeordnete Marken zu erzeugen.

Erscheinungen bei wiederbelebten Strangulirten.

DieErscheinungen, welchebei wiederbelebten Strangulirtenoder bei solchen sich finden, die nur unvollständig gewürgt oder gedrosselt worden sind, können theils locale, theils allgemeine sein.

Die Strangfurche präsentirt sich in der Regel als excoriirter oder durch reactive Hyperämie gerötheter und geschwellter Streif, dessen Intensität und Dauer mit der Intensität der Strangulation, insbesondere mit dem Grade des „Einschneidens“ des Stranges, proportional zu sein pflegt. Wenn weiche Stränge benützt wurden, so können die betreffenden Druckmarken ganz unscheinbar ausfallen und selbst ganz fehlen. Nachträgliches Auftreten von Suffusionen in oder unter der Strangfurche wurde nach Erdrosseln beobachtet. Nach Erhängen bilden sich dieselben, soweit unsere Erfahrung reicht, nur ausnahmsweise. Schmerzhaftigkeit des Halses besteht gewöhnlich und kann, wenn Läsionen der Kehlkopf- oder Zungenbeinhörner entstanden waren, längere Zeit andauernd und insbesondere beim Schlucken sich äussern. Schwere Symptome, wie entzündliche Schwellungen, Glottisödem etc., treten wohl nur ausnahmsweise auf, leicht kann dies bei Verletzungen des eigentlichen Kehlkopfes geschehen und aus dieser Quelle noch nachträglich der Tod erfolgen, namentlich somit nach Drosseln und Würgen, bei welchen Strangulationsformen derartige Beschädigungen verhältnissmässig häufiger vorkommen, als beim Erhängen. BeiGurlt(Lehre von den Knochenbrüchen. 1865, pag. 352) finden sich einige solche Fälle.C. Majer(Friedreich’s Bl. 1882, pag. 460) berichtet über einen Retropharyngealabscess, der bei einer Frau durch intensives Würgen entstand. Die Schlingbeschwerden waren für Hysterie gehalten worden. In einem vonPellier(Virchow’s Jahrb. 1883, I, pag. 525) mitgetheilten Falle blieb der Gerettete 4 Tage lang stimmlos, bekam eine heftige Bronchitis und weiter einen so fötid riechenden Ausfluss, dass er in’s Freie gelegt werden musste. Die Strangfurche war 15 Tage lang sichtbar. In einem FalleMaschka’s (ibidem) wurde eine letal verlaufende sphacelöse Parotitis und in einem von der Wiener Facultät begutachteten eine diffuse Halsphlegmonevon stattgehabtem Würgen abgeleitet, ohne dass ein solcher Zusammenhang als erwiesen angenommen werden konnte. Dass sich aus Muskelrupturen, insbesondere aber aus Rupturen der Intima carotis, schwere Erscheinungen entwickeln können, muss zugestanden werden, obgleich die Literatur unseres Wissens keine einschlägige Beobachtung enthält.Das Bewusstsein kehrt in vielen Fällen rasch zurück, in anderen Fällen besteht Sopor, der Stunden und Tage andauern und schliesslich selbst nach partiellem Erwachen des Bewusstseins dennoch zum Tode führen kann[363], wie insbesondere bei dem in Raab hingerichteten, nach der nach 10 Minuten vorgenommenen Abnahme wieder zum Leben zurückgekommenen und am anderen Tage gestorbenen Raubmörder (Wr. med. Wochenschr. 1880, Nr. 17) beobachtet wurde, ebenso an einem von uns aufMeynert’s Klinik gesehenen Manne, der erst nach 30 Tagen starb, ohne aus dem Sopor erwacht zu sein. („Zur Kenntniss der Befunde am Halse von Erhängten.“ Wr. med. Pr. 1881, Nr. 48 u. s. f., woselbst auch Literaturangaben über wiederbelebte Erhängte.) Convulsionen während des Sopors, insbesondere epileptiforme, wurden wiederholt beobachtet. Interessant ist das Auftreten von Geistesstörungen im engeren Sinne bei Wiederbelebten. Wir sahen unlängst aufSchrötter’s Klinik einen 14jährigen Knaben, der bewusstlos vom Strange abgeschnitten und wiederbelebt wurde und der unmittelbar nach dem Erwachen aus dem Sopor in einen tobsüchtigen Anfall verfiel, so dass er gebunden in’s Spital gebracht werden musste, woselbst er sich rasch beruhigte. Drei Tage darauf fanden wir eine breite, vielfach excoriirte, schwach geröthete, nicht sugillirte Strangfurche und Schmerzhaftigkeit in der Gegend der Basis des rechten Kehlkopfhornes beim Druck, woselbst auch eine Unebenheit zu fühlen war. Bei einem 25jährigen Mann, über welchenGriesinger(Patholog. u. Ther. d. psych. Krankh. 3. Aufl., pag. 325) berichtet, kehrte das Bewusstsein nach dem Abschneiden rasch zurück. Am folgenden Tage ist er still und wortkarg, am dritten verstummt er. Stierer Blick, injicirte rollende Augen, Krämpfe der Gesichtsmuskeln. Kein sinnlicher Eindruck scheint percipirt zu werden, der Kranke geht herum und isst, ohne Empfinden und Begehren auszudrücken. Erst nach mehreren Wochen kehrt das Bewusstsein plötzlich zurück. In einem anderen vonMoreaud(Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 648) verblieb der 21jährige Mann nahezu 3 Tage in Sopor mit intercurrirenden, epileptiformen Anfällen, erhob sich dann plötzlich, begann im Zimmer herumzulaufen, sprach verwirrt und aufgeregt, verfiel nach 2 Tagen in einen deprimirten, schweigsamen Zustand, der sich allmälig verlor. —Tardieu(Pendaison etc. 1879, pag. 14) beobachtete bei einem wiederbelebten Erhängten zweitägigen Sopor, hieraufBlasen- und Mastdarmlähmung mit Zuckungen und Schmerzen in den unteren Extremitäten, und in einem zweiten Fall zwar rasche Wiederkehr des Bewusstseins, doch durch 8 Tage zurückbleibendes Gefühl von Völle und Kälte der rechten Kopf- und Halsseite mit lancinirenden Schmerzen an verschiedenen Punkten des Gesichtes. —Petřina(Prager med. Wochenschr. 1880, Nr. 39) fand einen 57jährigen Mann, der sich mit einer Rebschnur zu erdrosseln versucht hatte, bewusstlos mit stark markirter, rother Strangfurche und Ecchymosen in der Conjunctiva. Die Bewusstlosigkeit hielt an bis zum nächsten Morgen, mit intercurrirenden, klonischen Krämpfen. Hierauf rechtsseitige Facialisparalyse und linksseitige Rumpflähmung und Empfindungslähmung, sowie Coordinationsstörungen, somit Erscheinungen, die auf eine Hämorrhagie im Pons Varoli schliessen lassen. — Vielleicht sind capilläre Hämorrhagien im Gehirn Erstickter nicht gar selten. Im Streifenhügel des gehängten Präsidentenmörders Guiteau wurden solche gefunden (Virchow’s Jahrb. 1883, I, 507) und bei einem ertrunkenen, sehr fetten, im Februar 1887 obducirten Manne haben wir den Kopf des rechten Streifenhügels in bohnengrosser Ausdehnung von zahlreichen punktförmigen Blutaustritten durchsetzt gesehen, so dass die Stelle wie eine Contusion aussah. Es war aber keine Spur einer sonstigen Verletzung vorhanden. Es wäre nicht unmöglich, dass sich nach langer Asphyxie ähnliche symmetrische Necrosen im Linsenkern entwickeln, wie sie nach protrahirter Kohlenoxydvergiftung wiederholt beobachtet wurden. Neuere Beobachtungen über Erscheinungen im Bereiche des Centralnervensystems bei wiederbelebten Erhängten bringtJ. Wagner(Jahrb. f. Psych. 1889, VIII, und Wiener klin. Wochenschr. 1891, Nr. 53). Er betont namentlich die Häufigkeit des Auftretens von Convulsionen vor Wiederkehr des Bewusstseins und der Amnesie (unter 17 Fällen 11mal), welche retroactiv ist, da sie sich mehr oder weniger auf die Zeit vor dem Selbstmordversuche erstreckt.[364]In der letzterwähnten Publication berichtetWagnerüber einen jungen Mann, der unmittelbar, nachdem er seinen Vater schwer verletzt hatte, sich erhängte, aber abgeschnitten und zum Leben gebracht wurde. Er zeigte darauf durch mehrere Tage ausgesprochene Zeichen von Geistesstörung, Unbesinnlichkeit und Amnesie. Da er wegen der schweren Verletzung des Vaters in Anklagestand versetzt wurde, entstand die Frage, ob der junge Mann nicht schon vor dem Selbstmordversuch geistesgestört war, was jedochWagnerausschliessen konnte.

Die Strangfurche präsentirt sich in der Regel als excoriirter oder durch reactive Hyperämie gerötheter und geschwellter Streif, dessen Intensität und Dauer mit der Intensität der Strangulation, insbesondere mit dem Grade des „Einschneidens“ des Stranges, proportional zu sein pflegt. Wenn weiche Stränge benützt wurden, so können die betreffenden Druckmarken ganz unscheinbar ausfallen und selbst ganz fehlen. Nachträgliches Auftreten von Suffusionen in oder unter der Strangfurche wurde nach Erdrosseln beobachtet. Nach Erhängen bilden sich dieselben, soweit unsere Erfahrung reicht, nur ausnahmsweise. Schmerzhaftigkeit des Halses besteht gewöhnlich und kann, wenn Läsionen der Kehlkopf- oder Zungenbeinhörner entstanden waren, längere Zeit andauernd und insbesondere beim Schlucken sich äussern. Schwere Symptome, wie entzündliche Schwellungen, Glottisödem etc., treten wohl nur ausnahmsweise auf, leicht kann dies bei Verletzungen des eigentlichen Kehlkopfes geschehen und aus dieser Quelle noch nachträglich der Tod erfolgen, namentlich somit nach Drosseln und Würgen, bei welchen Strangulationsformen derartige Beschädigungen verhältnissmässig häufiger vorkommen, als beim Erhängen. BeiGurlt(Lehre von den Knochenbrüchen. 1865, pag. 352) finden sich einige solche Fälle.C. Majer(Friedreich’s Bl. 1882, pag. 460) berichtet über einen Retropharyngealabscess, der bei einer Frau durch intensives Würgen entstand. Die Schlingbeschwerden waren für Hysterie gehalten worden. In einem vonPellier(Virchow’s Jahrb. 1883, I, pag. 525) mitgetheilten Falle blieb der Gerettete 4 Tage lang stimmlos, bekam eine heftige Bronchitis und weiter einen so fötid riechenden Ausfluss, dass er in’s Freie gelegt werden musste. Die Strangfurche war 15 Tage lang sichtbar. In einem FalleMaschka’s (ibidem) wurde eine letal verlaufende sphacelöse Parotitis und in einem von der Wiener Facultät begutachteten eine diffuse Halsphlegmonevon stattgehabtem Würgen abgeleitet, ohne dass ein solcher Zusammenhang als erwiesen angenommen werden konnte. Dass sich aus Muskelrupturen, insbesondere aber aus Rupturen der Intima carotis, schwere Erscheinungen entwickeln können, muss zugestanden werden, obgleich die Literatur unseres Wissens keine einschlägige Beobachtung enthält.

Das Bewusstsein kehrt in vielen Fällen rasch zurück, in anderen Fällen besteht Sopor, der Stunden und Tage andauern und schliesslich selbst nach partiellem Erwachen des Bewusstseins dennoch zum Tode führen kann[363], wie insbesondere bei dem in Raab hingerichteten, nach der nach 10 Minuten vorgenommenen Abnahme wieder zum Leben zurückgekommenen und am anderen Tage gestorbenen Raubmörder (Wr. med. Wochenschr. 1880, Nr. 17) beobachtet wurde, ebenso an einem von uns aufMeynert’s Klinik gesehenen Manne, der erst nach 30 Tagen starb, ohne aus dem Sopor erwacht zu sein. („Zur Kenntniss der Befunde am Halse von Erhängten.“ Wr. med. Pr. 1881, Nr. 48 u. s. f., woselbst auch Literaturangaben über wiederbelebte Erhängte.) Convulsionen während des Sopors, insbesondere epileptiforme, wurden wiederholt beobachtet. Interessant ist das Auftreten von Geistesstörungen im engeren Sinne bei Wiederbelebten. Wir sahen unlängst aufSchrötter’s Klinik einen 14jährigen Knaben, der bewusstlos vom Strange abgeschnitten und wiederbelebt wurde und der unmittelbar nach dem Erwachen aus dem Sopor in einen tobsüchtigen Anfall verfiel, so dass er gebunden in’s Spital gebracht werden musste, woselbst er sich rasch beruhigte. Drei Tage darauf fanden wir eine breite, vielfach excoriirte, schwach geröthete, nicht sugillirte Strangfurche und Schmerzhaftigkeit in der Gegend der Basis des rechten Kehlkopfhornes beim Druck, woselbst auch eine Unebenheit zu fühlen war. Bei einem 25jährigen Mann, über welchenGriesinger(Patholog. u. Ther. d. psych. Krankh. 3. Aufl., pag. 325) berichtet, kehrte das Bewusstsein nach dem Abschneiden rasch zurück. Am folgenden Tage ist er still und wortkarg, am dritten verstummt er. Stierer Blick, injicirte rollende Augen, Krämpfe der Gesichtsmuskeln. Kein sinnlicher Eindruck scheint percipirt zu werden, der Kranke geht herum und isst, ohne Empfinden und Begehren auszudrücken. Erst nach mehreren Wochen kehrt das Bewusstsein plötzlich zurück. In einem anderen vonMoreaud(Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 648) verblieb der 21jährige Mann nahezu 3 Tage in Sopor mit intercurrirenden, epileptiformen Anfällen, erhob sich dann plötzlich, begann im Zimmer herumzulaufen, sprach verwirrt und aufgeregt, verfiel nach 2 Tagen in einen deprimirten, schweigsamen Zustand, der sich allmälig verlor. —Tardieu(Pendaison etc. 1879, pag. 14) beobachtete bei einem wiederbelebten Erhängten zweitägigen Sopor, hieraufBlasen- und Mastdarmlähmung mit Zuckungen und Schmerzen in den unteren Extremitäten, und in einem zweiten Fall zwar rasche Wiederkehr des Bewusstseins, doch durch 8 Tage zurückbleibendes Gefühl von Völle und Kälte der rechten Kopf- und Halsseite mit lancinirenden Schmerzen an verschiedenen Punkten des Gesichtes. —Petřina(Prager med. Wochenschr. 1880, Nr. 39) fand einen 57jährigen Mann, der sich mit einer Rebschnur zu erdrosseln versucht hatte, bewusstlos mit stark markirter, rother Strangfurche und Ecchymosen in der Conjunctiva. Die Bewusstlosigkeit hielt an bis zum nächsten Morgen, mit intercurrirenden, klonischen Krämpfen. Hierauf rechtsseitige Facialisparalyse und linksseitige Rumpflähmung und Empfindungslähmung, sowie Coordinationsstörungen, somit Erscheinungen, die auf eine Hämorrhagie im Pons Varoli schliessen lassen. — Vielleicht sind capilläre Hämorrhagien im Gehirn Erstickter nicht gar selten. Im Streifenhügel des gehängten Präsidentenmörders Guiteau wurden solche gefunden (Virchow’s Jahrb. 1883, I, 507) und bei einem ertrunkenen, sehr fetten, im Februar 1887 obducirten Manne haben wir den Kopf des rechten Streifenhügels in bohnengrosser Ausdehnung von zahlreichen punktförmigen Blutaustritten durchsetzt gesehen, so dass die Stelle wie eine Contusion aussah. Es war aber keine Spur einer sonstigen Verletzung vorhanden. Es wäre nicht unmöglich, dass sich nach langer Asphyxie ähnliche symmetrische Necrosen im Linsenkern entwickeln, wie sie nach protrahirter Kohlenoxydvergiftung wiederholt beobachtet wurden. Neuere Beobachtungen über Erscheinungen im Bereiche des Centralnervensystems bei wiederbelebten Erhängten bringtJ. Wagner(Jahrb. f. Psych. 1889, VIII, und Wiener klin. Wochenschr. 1891, Nr. 53). Er betont namentlich die Häufigkeit des Auftretens von Convulsionen vor Wiederkehr des Bewusstseins und der Amnesie (unter 17 Fällen 11mal), welche retroactiv ist, da sie sich mehr oder weniger auf die Zeit vor dem Selbstmordversuche erstreckt.[364]In der letzterwähnten Publication berichtetWagnerüber einen jungen Mann, der unmittelbar, nachdem er seinen Vater schwer verletzt hatte, sich erhängte, aber abgeschnitten und zum Leben gebracht wurde. Er zeigte darauf durch mehrere Tage ausgesprochene Zeichen von Geistesstörung, Unbesinnlichkeit und Amnesie. Da er wegen der schweren Verletzung des Vaters in Anklagestand versetzt wurde, entstand die Frage, ob der junge Mann nicht schon vor dem Selbstmordversuch geistesgestört war, was jedochWagnerausschliessen konnte.

Wird der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den Respirationsöffnungen durch ein flüssiges Medium abgesperrt, so dass Erstickung erfolgt, so spricht man von Tod durch Ertrinken. Damit dieser erfolge, ist es nicht nothwendig, dass der ganze Körper in die betreffende Flüssigkeit hineingerathe, sondern es genügt selbstverständlich, wenn nur der Kopf, ja selbst nur das Gesicht in dieselbe zu liegen kommen. Allerdings ist erstere Art des Ertrinkens die häufigste, aber auch letztere keineswegs selten, namentlich bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen, die, wie z. B. Berauschte, oder vom epileptischen Anfall Ergriffene oder anderweitig Hilf- oder Bewusstlose, selbst in ganz seichten Lacken u. dergl. ertrinken können. Das Ertrinken kann ausser wie gewöhnlich im Wasser, in allen möglichen anderen Flüssigkeiten geschehen, von denen insbesondere die Abortjauche zu nennen ist, in welcher zwar seltener Erwachsene, desto häufiger aber Kinder, namentlich Neugeborene, ihren Tod zu finden pflegen.

Den Vorgang beim Ertrinkungstode haben insbesondereF. Falk[365]undBert[366]experimentell geprüft. Diesen sowohl als unseren eigenen Beobachtungen zufolge können wir bei dieser Todesart drei Stadien unterscheiden. Im ersten hält das Versuchsthier den Athem durch wenige Augenblicke ein, das zweite ist das Stadium der Dyspnoe und das dritte jenes der Asphyxie.

Das Einhalten des Athems imerstenStadium geschieht wohl meistens instinctiv, doch fandF. Falk, dass auch der durch die plötzliche Einwirkung des Wassers veranlasste Hautreiz eine reflectorische Respirationslähmung bewirke, die, wenn das Thier bereits durch frühere Versuche erschöpft war, in andauernden Respirationsstillstand übergehen konnte, worausFalkschliesst, dass Aehnliches auch beim Menschen, wenn Ermattung, psychische Aufregung u. dergl. Einflüsse dem Gerathen in’s Wasser vorhergingen, oder auch bei Neugeborenen sich ereignen könne. ImzweitenStadium tritt Dyspnoe ein, bei welcher anfangs tiefe, jedoch kurze und von sofortigen Exspirationen gefolgte Inspirationen eintreten, während später krampfhafte Exspirationen sich einstellten, ein Verhalten, das analog ist demjenigen, das man bei der Dyspnoe anderer Erstickungsformen ebenfalls beobachtet. Im Anfang der Dyspnoe sind sowohl Bewusstsein als Reflexe erhalten und die kurzen stossweisen Exspirationen, die den ersten Inspirationen folgen, geschehen offenbar reflectorisch durch den Reiz des die Stimmritze berührenden Wassers. Das exspiratorische Stadium der Dyspnoe lässt sich beim Ertrinken ungleich deutlicher unterscheiden, als bei anderen Erstickungsformen, da der jedesmalige Exspirationskrampf durch Ausstossen von feinblasigem Schaum markirtwird. Convulsionen treten fast immer auf, doch sind sie von verschiedener Heftigkeit. Wir haben sowohl klonische als Streckkrämpfe beobachtet. Imdrittenoder asphyctischen Stadium finden wir Bewusstlosigkeit und Darniederliegen der Reflexe, und begegnen im Anfang desselben jenen tiefen, in langen Intervallen sich wiederholenden Inspirationen, die mit Aufreissen des Mundes und Zusammenkrümmen des Körpers verbunden sind, die wir oben als terminale Athembewegungen bezeichnet haben. Letztere lassen sich beim Ertrinkungstode besonders deutlich verfolgen und treten in der Mehrzahl der Fälle auf, dauern jedoch nicht immer gleich lange und bleiben mitunter ganz aus, ohne dass man andere als innere (individuelle) Bedingungen dieser Differenzen annehmen kann.

Das Einhalten des Athems imerstenStadium geschieht wohl meistens instinctiv, doch fandF. Falk, dass auch der durch die plötzliche Einwirkung des Wassers veranlasste Hautreiz eine reflectorische Respirationslähmung bewirke, die, wenn das Thier bereits durch frühere Versuche erschöpft war, in andauernden Respirationsstillstand übergehen konnte, worausFalkschliesst, dass Aehnliches auch beim Menschen, wenn Ermattung, psychische Aufregung u. dergl. Einflüsse dem Gerathen in’s Wasser vorhergingen, oder auch bei Neugeborenen sich ereignen könne. ImzweitenStadium tritt Dyspnoe ein, bei welcher anfangs tiefe, jedoch kurze und von sofortigen Exspirationen gefolgte Inspirationen eintreten, während später krampfhafte Exspirationen sich einstellten, ein Verhalten, das analog ist demjenigen, das man bei der Dyspnoe anderer Erstickungsformen ebenfalls beobachtet. Im Anfang der Dyspnoe sind sowohl Bewusstsein als Reflexe erhalten und die kurzen stossweisen Exspirationen, die den ersten Inspirationen folgen, geschehen offenbar reflectorisch durch den Reiz des die Stimmritze berührenden Wassers. Das exspiratorische Stadium der Dyspnoe lässt sich beim Ertrinken ungleich deutlicher unterscheiden, als bei anderen Erstickungsformen, da der jedesmalige Exspirationskrampf durch Ausstossen von feinblasigem Schaum markirtwird. Convulsionen treten fast immer auf, doch sind sie von verschiedener Heftigkeit. Wir haben sowohl klonische als Streckkrämpfe beobachtet. Imdrittenoder asphyctischen Stadium finden wir Bewusstlosigkeit und Darniederliegen der Reflexe, und begegnen im Anfang desselben jenen tiefen, in langen Intervallen sich wiederholenden Inspirationen, die mit Aufreissen des Mundes und Zusammenkrümmen des Körpers verbunden sind, die wir oben als terminale Athembewegungen bezeichnet haben. Letztere lassen sich beim Ertrinkungstode besonders deutlich verfolgen und treten in der Mehrzahl der Fälle auf, dauern jedoch nicht immer gleich lange und bleiben mitunter ganz aus, ohne dass man andere als innere (individuelle) Bedingungen dieser Differenzen annehmen kann.

Aeussere Befunde bei Ertrunkenen.

Alsäussere Leichenbefundebei Ertrunkenen sind folgende zu erwähnen:

1. Die auffallendeKälteder Leiche. Dieses zuerst vonMertzdorfhervorgehobene Symptom erklärt sich aus der stärkeren Durchfeuchtung der Haut und den stärkeren Wärmeverlusten durch die rege Wasserverdunstung. Diese Erscheinung beweist selbstverständlich nicht den Ertrinkungstod, da sie auch zu Stande kommen wird, wenn ein Körper erst als Leiche in das Wasser gelangte.

2. Eine auffallendeBlässeder Leiche, wie sie von älteren Autoren hervorgehoben und auf stärkere Contraction der Hautgefässe zurückgeführt wurde, konnten wir nicht beobachten, häufig dagegen erscheinen die Leichenflecken und mitunter die ganze Haut auffallend hellroth, wenn die Leiche in sehr kaltem Wasser gelegen ist, namentlich also im Winter.

3.Ecchymosen in der Conjunctivaund in der Gesichtshaut haben wir bei Wasserleichen nur ganz ausnahmsweise gesehen, dagegen dieselben wiederholt bei Individuen, besonders Kindern, beobachtet, die in Abortjauche oder ähnlichen dicklichen Flüssigkeiten erstickt waren.

4.Schaum vor Mund und Naseist bei Ertrunkenen häufig, in frischen Fällen feinblasig und wenn das Ertrinken in gewöhnlichem Wasser geschah, rein weiss.

Gänsehaut.

5. Die sogenannteGänsehautist bei Ertrunkenen ein sehr constanter Befund. Sie ist offenbar ein Effect der Contraction der glatten Muskelfasern der Haut, wodurch die Mündungen der Haarbälge (und Hautdrüsen) stärker hervortreten. Es kann als sichergestellt angenommen werden, dass diese Contraction noch während des Lebens, theils in Folge der Kälte des Wassers, theils in Folge des Affectes, sich entwickelt, da es bekannt ist, dass beide diese Momente während des Lebens Gleiches bewirken, und das Persistiren dieser Erscheinung wird so gedeutet, dass die contrahirten Muskelfasern nach dem Tode nicht erschlaffen, sondern in ihrem contrahirten Zustande von der Todtenstarre ergriffen werden. Trotzdem ist die Gänsehaut für den Ertrinkungstod nicht charakteristisch, da sie sich nicht selten auch nach anderen Todesarten,insbesondere plötzlichen, findet und auch bei Ertrunkenen nicht immer in gleicher Intensität zur Entwicklung gelangt. Ueberdies kann sich die Gänsehaut auch erst postmortal bilden, wie einschlägige Beobachtungen Anderer (Robin’s) und unsere Versuche ergeben haben.

In gleicher Weise wie die „Gänsehaut“ entwickelt sich dieSchrumpfungdesPenis, desHodensackes, sowie derBrustwarzenundWarzenhöfe. Der Reichthum der Haut dieser Organe an glatten Muskelfasern, sowie die Verschiebbarkeit der Haut bewirkt, dass an diesen Stellen sich die Contraction der Haut noch stärker entwickelt, als an der Haut des Rumpfes und der Extremitäten. Die Schrumpfung dieser Theile ist immerhin eine beachtenswerthe Erscheinung, doch können wir derselben keinen grossen Werth für die Diagnose des Ertrinkungstodes vindiciren, da wir uns durch Versuche an frischen Leichen überzeugt haben, dass das Phänomen auch postmortal zu Stande kommen kann.

Quellung dicker Epidermislagen.

6. Blieb eine Leiche nach dem Tode mindestens einige Stunden im Wasser, so bemerkt man, dass die Epidermis an solchen Stellen, wo sie dickere Schichten bildet, wie namentlich an denHohlhändenundPlattfüssen, an der Innenfläche der Finger und Zehen, aber auch bei einzelnen Individuen an den Knien und Ellenbogen eigenthümlich ausgebleicht, verdickt und gerunzelt erscheint. Diese Veränderung ist eine Quellungs- (Imbibitions-) Erscheinung, die erst an der Leiche zu Stande kommt und auch sich bildet, wenn man z. B. abgetrennte Extremitäten in’s Wasser legt, oder auch nur mit feuchtgehaltenen Tüchern umhüllt. Sie beweist daher nur, dass die Leiche im Wasser gelegen war, und der Grad ihrer Entwicklung gestattet gewisse approximative Schlüsse auf die Zeit, wie lange die Leiche im Wasser gelegen haben mag. Je dicker die betreffenden Epidermislagen waren, desto früher und intensiver entwickelt sich das betreffende Symptom, daher bei Individuen der arbeitenden Classe mehr als bei solchen mit zarten und dünnen Händen.

Wir sehen sonach, dass alle die genannten äusseren Symptome zwar beweisen, dass eine Leiche im Wasser gelegen ist, und dass die Erwägung des Grades ihrer Entwicklung auch zu schliessen gestattet, wie lange dieselbe der Einwirkung des Wassers ausgesetzt war, dass aber darunter kein einziges sich befindet, welches als dem Ertrinkungstod pathognomonisch zukommend angesehen werden könnte.

Innere Befunde.

Dieinneren Befundesind im Allgemeinen keine anderen, als wie sie nach jedem Erstickungstode vorkommen können: dunkelflüssiges Blut und venöse Hyperämien in einzelnen Organen, die jedoch keineswegs constant sind, eine Thatsache, die frühere Beobachter veranlasste, Ertrunkene bald an „Stickfluss“, bald an „Stickschlagfluss“, bald an „Nervenschlag“ sterben zu lassen.

Von den mehr specifischen Befunden verdient der Befund derErtränkungsflüssigkeitin denLungen, imMagenund indenPaukenhöhleneine besondere Beachtung, weil derselbe, wenn mit Vorsicht verwerthet, noch am ehesten gestattet, die Frage zu beantworten, ob ein Individuum in einer Flüssigkeit ertrunken oder in dieselbe erst als Leiche gerathen ist.

Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen.

Das Eindringen derErtränkungsflüssigkeit in die Luftwegeerfolgt in der Regel erst mit den terminalen Athembewegungen, nachdem die Bewusstlosigkeit eingetreten und die Reflexerregbarkeit, wenn auch nicht vollkommen erloschen, so doch bedeutend herabgesetzt worden ist. Während der Dyspnoe erfolgt die Aspiration der Ertränkungsflüssigkeit nicht, oder nur ausnahmsweise, weil der Reiz der eindringenden Flüssigkeit anfangs sofort rasche Exspirationen hervorruft, und in dem convulsiven Stadium der Dyspnoe durch den dabei sich einstellenden Exspirationskrampf mit dem Schaum auch die eventuell eingedrungene Flüssigkeit ausgetrieben wird. Von diesem Gange der Dinge kann man sich leicht durch den Versuch überzeugen. Legt man nämlich Thieren, bevor man sie in eine chemisch leicht nachweisbare Ertränkungsflüssigkeit (wir benützen dazu verdünnte Ferrocyankaliumlösungen, die bekanntlich mit Eisenchlorid einen intensiv blau gefärbten Niederschlag — Berlinerblau — geben) bringt, eine Schlinge um den Hals und zieht diese zu, bevor noch die terminalen Athembewegungen eingetreten sind, so findet man keine oder nur wenig Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen, wohl aber bereits im Magen, während, wenn man die terminalen Athembewegungen ihren Verlauf nehmen lässt, die Flüssigkeit bis in die feinsten Bronchien, und gar nicht selten bis in die Alveolen hinein nachgewiesen werden kann, und zwar desto tiefer und in desto grösseren Mengen, je länger die terminalen Inspirationen gedauert hatten, und je intensiver sie gewesen sind.[367]Daraus geht hervor, dass auch bei ertrinkenden Menschen in der Regel die Ertrinkungsflüssigkeit aspirirt wird und daher in den Luftwegen gefunden werden kann. Gleichzeitig folgt aber aus dem Gesagten, dass nicht immer und nicht stets gleich grosse Mengen der Ertränkungsflüssigkeit aspirirt werden, da, wie wir oben bemerkt haben, die terminalen Athembewegungen bei verschiedenen Individuen verschieden lange dauern und selbst ganz ausbleiben können. Damit befinden sich auch die Beobachtungen vonSeydel(Tagblatt der Wiener Naturforscherversammlung, pag. 243) in Uebereinstimmung, wonach bei narkotisirten Thieren grössere Mengen der Ertrinkungsflüssigkeit aspirirt werden und ebenso wenn das Ertränken im warmen statt im kalten Wasser geschah.

Daraus erklären sich auch die verschiedenen Befunde bei Ertrunkenen. In der Mehrzahl der Fälle finden wir mehr weniger beträchtliche Mengen der Ertränkungsflüssigkeit in den Luftwegen, und zwar, wenn, wie gewöhnlich, das Ertrinken im Wasser geschah, letzteres theils als solches, theils in Form von Schaum, der entweder gleich beim Eröffnen des Kehlkopfes und der Luftröhre sich zeigt, oder aus dieser beim Druck auf den Brustkorb oder die Lungen mitunter in grossen Mengen hervorquillt. Ein solcher Befund verdient alle Beachtung, doch wird sein Werth dadurch eingeschränkt, dass sich Schaum und wässerige Flüssigkeit auch bei anderen Todesarten finden können, und zwar nicht blos bei natürlichen mit Lungenödem einhergehenden Todesarten, sondern auch beim gewaltsamen Erstickungstode, wenn die Agonie lange gedauert hatte.

Bei acuten gewaltsamen Erstickungen dagegen erreicht die Schaum- und Serumbildung in den Lungen niemals einen so hohen Grad, wie man ihn bei Ertrunkenen in typischen Fällen zu beobachten Gelegenheit hat. In Folge des in sie eingedrungenen Wassers verhalten sich die Lungen so, wie von acutem Oedem befallene, sie erscheinen nämlich mehr weniger gedunsen, collabiren nur unvollständig beim Eröffnen des Thorax, fühlen sich besonders in den abwärtigen Partien teigig an und entleeren am Durchschnitt schaumiges Serum in mitunter beträchtlichen Mengen. Diese Erscheinung (Hypervolumen, Balonirung der Lungen) hatCaspervon einem acuten Emphysem,v. Cerardini(l. c.) undLesser(Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. XL, pag. 1) von einer während des Ertrinkens zu Stande kommenden starken Schleimabsonderung in den Bronchien abgeleitet, woher einestheils die Schaumbildung, anderntheils durch Verlegung der kleinen Bronchien das Ausbleiben des Lungencollaps herrühren soll.A. Paltauf(„Ueber den Tod durch Ertrinken.“ 1888) dagegen hat gefunden, dass der Grund der „ballonartigen“ Auftreibung der Lungen vorzugsweise in einem schon während des Ertrinkens stattfindenden Eindringen von Ertränkungsflüssigkeit aus den Alveolen in das Zwischengewebe zu suchen sei, welches theils auf präformirten Wegen (Kittleisten, Saftspalten), theils durch kleine Läsionen der Alveolarwand erfolgt. So erklärt sich auch die schon vonFalk(Virchow’s Arch. XLVII und Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. XIX, pag. 228), sowie vonBrouardelundVibert(Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 663) gemachte Beobachtung, dass ein Theil der Ertränkungsflüssigkeit bis in’s linke Herz und selbst darüber hinaus gelangen und dadurch, wieBrouardelundVibertconstatirten undPaltaufdurch Untersuchungen mit demFleischel’schen Hämometer bestätigte, Blutverdünnung zu Stande kommen kann.[368]

Lungen und Magen bei Ertrunkenen.

Derartige exquisite Fälle sind nicht allzu häufig. Nicht selten zeigen die Lungen eine gewöhnliche Beschaffenheit, und es finden sich nur geringe Mengen der Ertränkungsflüssigkeit als Schaum in den oberen Luftwegen und noch weniger davon in den Lungen selbst, wobei überdies zu bemerken ist, dass solche geringe Mengen der Ertränkungsflüssigkeit, wenn dies Wasser gewesen ist, sich gar nicht von gewöhnlichem Serum unterscheiden lassen[369], während specifische Flüssigkeiten (z. B. Abtrittsflüssigkeit, Blut, Fruchtwasser), selbst wenn nur geringe Mengen aspirirt wurden, bis in die feinsten Bronchien und manchmal bis in die Alveolen deutlich verfolgt und unterschieden werden können. Doch ist bezüglich letzterer zu bemerken, dass im Allgemeinen desto weniger davon tief in die Lungen aspirirt werden kann, je dicker und zäher sie gewesen sind.[370]

Bei längerem Liegen der Leiche im Wasser und mit fortschreitender Fäulniss, respective Maceration, verschwindet der Schaum aus den Luftwegen, ebenso verliert sich auch allmälig durch Imbibitions- und Transsudationsvorgänge das aspirirte Wasser aus den Lungen und man findet dann allerdings, dass letztere beim Eröffnen des Thorax sich aus diesem hervordrängen, diese Erscheinung ist aber nicht mehr durch stärkere Blähung der Lunge, sondern durch die blutig-serösen Transsudate im Pleurasack veranlasst, auf welchen die Lungen schwimmen und durch welche sie nach vorne gedrängt werden. Am Schnitt finden sich dann solche Lungen desto trockener, je weiter schon die Transsudation vorgeschritten ist.

Auch imMagenkann sich dieErtränkungsflüssigkeitfinden. Sie gelangt dahin offenbar in den ersten Stadien der Dyspnoe, indem das eindringende Wasser theils instinctive, theils reflectorische Schlingbewegungen veranlasst. Die Mengen, die verschluckt werden, variiren sehr. Stärkere Anfüllungen des Magens mit Wasser haben wir nur ausnahmsweise beobachtet (mitunter sogar eine ausgesprochene Auswässerung der Magenschleimhaut), und bei kleinen Mengen ist es schwer, ja unmöglich, dieselben von anderweitiger Magenflüssigkeit zu unterscheiden, während, wenn das Ertrinken in specifischen Flüssigkeiten geschah, die Unterscheidung leicht gelingt. Bei faulen Leichen kann allerdings ein Theil und selbst das ganze aufgenommene Wasser durch Imbibition wieder verschwinden.

Bezüglich des Befundes der Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen und im Magen liegt die Frage nahe, ob diese Stoffenicht auch an der Leiche hineingelangen können. Diese Möglichkeit wurde vielfach bestritten, ist jedoch durch zahlreiche VersucheLiman’s, denen wir auch eine grosse Zahl unserer Versuche anschliessen können, thatsächlich sichergestellt. Am leichtesten dringen wässerige Flüssigkeiten ein, schwerer dagegen schlammige oder dicke und zähe, so dass, wenn letztere tief in den Bronchien gefunden werden, nicht anzunehmen ist, dass sie erst an der Leiche hineingelangten. Auch haben wir uns überzeugt, dass schon ein geringes Verlegtsein der Luftwege oder des Oesophagus mit Schleim genügt, um das tiefere Eindringen von Flüssigkeiten zu verhindern, sowie wir auch gefunden haben, dass postmortal niemals grosse Mengen der Flüssigkeit in die Lunge oder in den Magen eindrangen.[371]Engelhat auch darauf aufmerksam gemacht, dass durch Compression und Nachlassen des Thorax der in einer Flüssigkeit liegenden Leiche die letztere künstlich aspirirt werden kann, ein Vorgang, der unabsichtlich beim Herausziehen von Leichen aus Flüssigkeiten sich ereignen könnte. Doch ist dies nicht erwiesen.

Postmort. Eindringen d. Ertränkungsflüssigkeit. Darm u. Paukenhöhle.

Nicht selten findet sich die Ertränkungsflüssigkeit imDuodenum und oberen Dünndarmund wir haben dieselbe sogar wiederholt bis in’s Ileum hinein verfolgen können, was namentlich bei specifischen Flüssigkeiten (Blut, Abortsjauche u. dergl.) leicht möglich ist. Ein solcher Befund ist von grösstem Werth und für das Ertrinken in der betreffenden Flüssigkeit fast absolut beweisend, da, wie in unserem Institute vonFagerlund(„Ueber das Eindringen von Ertränkungsflüssigkeit in die Gedärme.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1890, LII) angestellte Versuche ergaben, ein postmortales Eindringen solcher Flüssigkeiten unter gewöhnlichen Verhältnissen niemals, sondern nur dann stattfindet, wenn dieselben unter starkem Druck in den Magen eingetrieben werden.

Nachdem, wie wir bei der Lehre vom Kindesmorde erwähnen werden,WredenundWendtdie Behauptung aufgestellt hatten, dass beim sogenannten fötalen Erstickungstod der Früchte durch die dabei stattfindenden vorzeitigen Athembewegungen Fruchtwasser und Meconium nicht blos in die Lungen und in den Magen, sondern auch in diePaukenhöhlengelangen könne, lag es nahe, dieses Verhalten auch für die Diagnose des Erstickungstodes zu verwerthen. Nachdem wir darauf aufmerksam gemacht hatten, konnteBlumenstok[372]bei einem Kinde, das von seiner Mutter in schmutzigemWasser ertränkt worden war, die in diesem suspendirten fremden Substanzen auch in den Paukenhöhlen nachweisen; ebenso waren wir bereits wiederholt in der Lage, bei in Abortflüssigkeit oder Spülicht erstickten Kindern die Bestandtheile der letzteren (verschiedene Pflanzenzellen und Fasern, Reste quergestreifter Muskelfasern, Gallenfarbstoff, Amylumkörner, Tripelphosphate etc.) in den Paukenhöhlen aufzufinden. Dagegen gelang uns bei anderen ähnlichen Fällen dieser Nachweis nicht und ebenso auch nicht bei zwei Männern, die beim Canalräumen durch die Canalgase erstickt worden waren, obgleich in beiden Fällen sowohl in den Luftwegen als im Magen Canalinhalt gefunden wurde. AuchLesser(„Zur Würdigung der Ohrenprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXX, 1) fand bei einem im Koth erstickten Neugeborenen Fruchtwasser im Mittelohr, aber keine Kothpartikel. Es scheint daher die Ertränkungsflüssigkeit beim Ertrinken keineswegs immer, sondern nur häufig einzudringen und im letzteren Falle wäre ein solcher Befund diagnostisch höchst werthvoll, vorausgesetzt, dass das Trommelfell unverletzt war, wenn die Möglichkeit eines postmortalen Eindringens der Ertränkungsflüssigkeit positiv ausgeschlossen werden könnte.Leider ergaben in unserem Institute vonHněvkovskýausgeführte Versuche[373], dass nicht blos klare, sondern auch corpusculäre Elemente enthaltende Flüssigkeiten auch erst postmortal in das Mittelohr eindringen können, indem bei 45 theils mit ganzen Kindesleichen, theils mit abgeschnittenen Köpfen Erwachsener unternommenen Submersionen in Ferrocyankaliumlösung, sowie in Stärkemehl oder Lycopodium enthaltenden oder aus zerriebenem Fleisch bereiteten Flüssigkeiten 13mal die betreffende Flüssigkeit, respective die in ihr suspendirten Fremdkörper in der Paukenhöhle nachgewiesen werden konnten. In den meisten Fällen fand sich die betreffende Flüssigkeit in beiden Paukenhöhlen, bei einigen war sie nur in die eine eingedrungen. Die so häufig bei Kindern vorkommende Entzündung des Mittelohres und der Tuben erschwerten in vielen Fällen das Eindringen der Flüssigkeit, woraus sich erklärt, dass bei den 28 Kindesleichen die Flüssigkeit nur siebenmal, bei den 17 Köpfen Erwachsener aber ebenfalls siebenmal, daher verhältnissmässig häufiger in den Paukenhöhlen gefunden wurde.

Nachdem, wie wir bei der Lehre vom Kindesmorde erwähnen werden,WredenundWendtdie Behauptung aufgestellt hatten, dass beim sogenannten fötalen Erstickungstod der Früchte durch die dabei stattfindenden vorzeitigen Athembewegungen Fruchtwasser und Meconium nicht blos in die Lungen und in den Magen, sondern auch in diePaukenhöhlengelangen könne, lag es nahe, dieses Verhalten auch für die Diagnose des Erstickungstodes zu verwerthen. Nachdem wir darauf aufmerksam gemacht hatten, konnteBlumenstok[372]bei einem Kinde, das von seiner Mutter in schmutzigemWasser ertränkt worden war, die in diesem suspendirten fremden Substanzen auch in den Paukenhöhlen nachweisen; ebenso waren wir bereits wiederholt in der Lage, bei in Abortflüssigkeit oder Spülicht erstickten Kindern die Bestandtheile der letzteren (verschiedene Pflanzenzellen und Fasern, Reste quergestreifter Muskelfasern, Gallenfarbstoff, Amylumkörner, Tripelphosphate etc.) in den Paukenhöhlen aufzufinden. Dagegen gelang uns bei anderen ähnlichen Fällen dieser Nachweis nicht und ebenso auch nicht bei zwei Männern, die beim Canalräumen durch die Canalgase erstickt worden waren, obgleich in beiden Fällen sowohl in den Luftwegen als im Magen Canalinhalt gefunden wurde. AuchLesser(„Zur Würdigung der Ohrenprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXX, 1) fand bei einem im Koth erstickten Neugeborenen Fruchtwasser im Mittelohr, aber keine Kothpartikel. Es scheint daher die Ertränkungsflüssigkeit beim Ertrinken keineswegs immer, sondern nur häufig einzudringen und im letzteren Falle wäre ein solcher Befund diagnostisch höchst werthvoll, vorausgesetzt, dass das Trommelfell unverletzt war, wenn die Möglichkeit eines postmortalen Eindringens der Ertränkungsflüssigkeit positiv ausgeschlossen werden könnte.Leider ergaben in unserem Institute vonHněvkovskýausgeführte Versuche[373], dass nicht blos klare, sondern auch corpusculäre Elemente enthaltende Flüssigkeiten auch erst postmortal in das Mittelohr eindringen können, indem bei 45 theils mit ganzen Kindesleichen, theils mit abgeschnittenen Köpfen Erwachsener unternommenen Submersionen in Ferrocyankaliumlösung, sowie in Stärkemehl oder Lycopodium enthaltenden oder aus zerriebenem Fleisch bereiteten Flüssigkeiten 13mal die betreffende Flüssigkeit, respective die in ihr suspendirten Fremdkörper in der Paukenhöhle nachgewiesen werden konnten. In den meisten Fällen fand sich die betreffende Flüssigkeit in beiden Paukenhöhlen, bei einigen war sie nur in die eine eingedrungen. Die so häufig bei Kindern vorkommende Entzündung des Mittelohres und der Tuben erschwerten in vielen Fällen das Eindringen der Flüssigkeit, woraus sich erklärt, dass bei den 28 Kindesleichen die Flüssigkeit nur siebenmal, bei den 17 Köpfen Erwachsener aber ebenfalls siebenmal, daher verhältnissmässig häufiger in den Paukenhöhlen gefunden wurde.

Mord und Selbstmord durch Ertränken.

Wird eine Leiche aus dem Wasser oder einer anderen Flüssigkeit gezogen und finden sich an derselben keine anderen Erscheinungen als solche, wie sie gewöhnlich bei Ertrunkenen beobachtet werden, dann ist es selbstverständlich nicht möglich, blos aus dem Obductionsbefunde die Frage zu beantworten, ob das Individuum einen Selbstmord begangen habe, oder zufällig ertrunken oder durch Schuld eines Anderen in die Flüssigkeit gerathen sei, und es sind einzig und allein die Umstände des Falles, die in dieser Richtung Aufklärung zu geben im Stande sind.

Selbstmord oder Zufall?

Mord durch Ertränken kommt bei Erwachsenen nur selten vor, häufig dagegen bei Kindern, namentlich bei Neugeborenen.Selbstmord durch Ertränken ist sehr gewöhnlich und fast ebenso häufig, wie jener durch Erhängen, wobei sich die Betreffenden mitunter die Füsse und Hände zusammenbinden, sich mit Steinen, die sie am Halse oder an den Füssen, seltener an den Händen (bei einem 82jährigen Mann, der sich eines acquirirten Schankers wegen ertränkt hatte, war an jeder Hand ein Bügeleisenstahl angebunden) befestigen oder in die Taschen stecken, beschweren. Ebenso ist es bekannt, dass zufälliges Verunglücken durch Ertrinken ein sehr häufiges Ereigniss bildet, besonders im Rausche oder im Sommer beim Baden, in welchem letzteren Falle die Nacktheit der Leiche oder Schwimmkleider einen Anhaltspunkt bieten.[374]

Vitale Verletzungen an Wasserleichen.

Wurde das Individuum auf eine andere Weise getödtet und erst als Leiche in’s Wasser geworfen, so können Verletzungen oder Spuren anderweitig stattgefundener Gewalteinwirkung an der Leiche sich finden, die einen solchen Vorgang klarstellen. Bei der Beurtheilung derartiger Befunde sind jedoch analoge Vorsichten zu beobachten, wie wir sie aus gleichem Anlasse bei Erhängten zu beobachten empfohlen haben. Es ist zunächst möglich, dass Jemand thatsächlich früher durch fremde Hand eine Verletzung erlitt, so z. B. bei einer vorausgegangenen Rauferei, und bald darauf, etwa beim Nachhausegehen im berauschten Zustande, zufällig ertrank. Es ist ferner möglich, dass Jemand früher auf eine andere Weise sich umzubringen versuchte und dann erst in’s Wasser sprang, oder dass er absichtlich am Randeeines Wassers oder in diesem stehend sich erschoss, den Hals durchschnitt und dergleichen, also einen combinirten Selbstmord beging, der keineswegs zu den Seltenheiten gehört. Weiter besteht die Möglichkeit, dass eine an einer Wasserleiche gefundene Verletzung beim Sturz in’s Wasser und beim Auffallen auf harte, über oder unter dem Wasser befindliche Gegenstände entstanden sein konnte. Geschah der Sturz von bedeutender Höhe (von Brücken oder in Brunnen), so können schwere Verletzungen zu Stande kommen. So obducirten wir einen Mann, der beim Sprung von einer Brücke in den Fluss, wie Augenzeugen sahen, zuerst auf einen vorspringenden Mauerpfeiler und dann erst in’s Wasser gefallen war und wenige Augenblicke darnach todt herausgezogen wurde, bei dessen Section sich eine bis auf die Schädelbasis sich fortsetzende Fissur des Scheitelbeins mit Suffusion der Kopfhaut und Blutaustritt in die Schädelhöhle und ausserdem ein Bruch zweier Rippen fand, und einen anderen, der sich beim Sturz in den seichten Wienfluss einen hölzernen Pflock eingestossen hatte, der von der rechten Leistengegend bis in den rechten Schenkelkopf eingedrungen war. Dass auch das einfache Auffallen des Körpers auf das Wasser Verletzungen zu erzeugen im Stande wäre, kann nur bei Sturz aus bedeutender Höhe angenommen werden, und es wäre möglich, dass bei flachem Auffallen des Körpers Muskelzerreissungen oder Rupturen innerer Organe sich bilden könnten. Letztere haben wir bisher nicht gesehen, wohl aber wiederholt und mitunter zahlreiche Ecchymosen von bis Bohnen-, selbst Thalergrösse in der Musculatur, besonders der Hals- und Brustmuskeln, welche auch Dr.Paltauf(l. c.) erwähnt. Sie können vom Sturz in’s Wasser oder von der heftigen Muskelaction bei den Versuchen, sich zu retten, oder von den Erstickungskrämpfen, aber auch von Wiederbelebungsversuchen, z. B. nachSylvester, herrühren.[375]Am häufigsten haben wir sie bei im Winter Ertrunkenen beobachtet, so dass wir meinen, dass auch die lebhafte Haut- und Muskelcontraction durch die Kälte mitwirken kann.Taylorhat bei einer Frau, die von einer Brücke in die Themse gesprungen war, eine Verrenkung beider Oberarme gefunden. Schädelbrüche und ähnliche Verletzungen können durch einen blossen Fall in’s Wasser, selbst wenn er aus bedeutender Höhe geschah, nicht entstehen. Ueber Fracturen und Luxationen der Halswirbelsäule, die durch Kopfsprung in seichtes Wasser entstanden, berichtenTaylorundBamberger(„Wiener med. Presse.“ 1882, pag. 287).Chimaniin Wien erwähnt in seinem Berichte über die 1867–1877 behandelten 5041 ohrenkranken Soldaten auch einen Fall von Trommelfellruptur durch Sturz in’s Wasser aus grosser Höhe.

Postmortale Verletzungen an Wasserleichen.

Ferner ist zu beobachten, dass an Wasserleichen gefundene Verletzungen auch erst nach dem Tode entstanden sein konnten. Zunächst dadurch, dass die Leiche durch stark strömendes Wasser über kiesigen Boden fortgeschleift wurde. Solche Verletzungen sahen wir bei einem 20jährigen Manne, der in Wien in den hochgehenden Donaucanal gesprungen war und noch am selben Tage an einer über ¼ Stunde entfernten Stelle an’s Ufer geschwemmt wurde. Wir fanden die ganze Stirne, den Nasenrücken und die Wangen aufgeschunden, ferner streifenförmige Hautaufschürfungen an beiden Handrücken und an beiden Knien, sämmtlich ohne Reactionserscheinungen. Ebenso können Verletzungen, namentlich am Kopfe, beim Treiben der Leiche durch Anstossen an feste Gegenstände, Brückenpfeiler, Eisschollen sich bilden und noch mehr, wenn sie unter Mühlräder, die Radschaufeln von Dampfschiffen[376]etc. geräth. Eine solche Entstehungsweise nahmen wir an bei einer Fissur des Stirnbeins, die vom For. supraorb. bis zur Kranznaht sich hinaufzog und bei einer hochgradig verfaulten Wasserleiche sich fand, deren Knochen, namentlich jene des Schädels, von Weichtheilen ganz entblösst waren und die höchst wahrscheinlich den Eisgang durchgemacht hatte.

Auch Verletzungen durch Wasserthiere sind möglich, solche durch Ratten in Cloaken häufig. Andere können erst beim Herausziehen der Leiche aus dem Wasser, beim Heraushacken aus dem Eise oder auch dadurch entstehen, dass die irgendwo angeschwemmte Leiche wieder in den Fluss zurückgestossen wird. Dass letzteres nicht selten geschieht, und zwar um Mühe und Begräbnisskosten zu ersparen, beweist die Thatsache, dass eine eigene Verordnung erlassen werden musste, welche den Bewohnern der unterhalb Wiens gelegenen Donauufer ein derartiges Gebahren verbietet.[377]Im Laufe weit vorgerückter Fäulniss lösen sich einzelne Theile ab, oder werden von der Wasserströmung abgerissen und fortgeschwemmt, weshalb die Verstümmlung alter Wasserleichen zu den gewöhnlichen Befunden gehört.

Bezüglich der Erkennung solcher Verletzungen als postmortaler müssen wir auf das an einer anderen Stelle (pag. 359) Gesagte verweisen.

Bei faulen Wasserleichen kommen mitunter ganz eigenthümliche postmortale Verletzungen vor. So obducirten wir die Leiche einer alten Frau (Selbstmörderin), die erwiesenermassen einen Monat im Wasser gelegen war. An zahlreichen Stellen des Körpers, insbesonderedicht stehend an der linken Scheitelgegend, hinter beiden Ohren, am Halse, an der rechten Seite des Bauches und am Promontorium fanden sich theils rundliche, theils schlitzförmige, hanfkorngrosse Oeffnungen in der Cutis, die bis zum Fettgewebe reichten, so dass die Haut wie zerstochen aussah. Offenbar waren diese Oeffnungen durch Herausfallen der Haar- und Drüsenbälge entstanden. Einen noch merkwürdigeren Befund ergab die nackte und stark macerirte Leiche eines 10–12jährigen Knaben, die im Juli aus dem Wasser gezogen wurde. Sie kam zur gerichtlichen Obduction, weil der Polizeiarzt „Stichwunden am Kopf und einen haarseilartig durch diese durchgezogenen Strick“ bemerkte. In der That war der Anblick ein ganz frappirender. Die Schädeldecken waren nahezu haarlos und bildeten einen schlaffen Sack, ähnlich wie man dieses bei macerirten Früchten gewöhnlich bemerkt. In beiden Scheitelgegenden fanden sich mehrere schlitzförmige, ½ bis 1½ Cm. lange, durch die Galea dringende Oeffnungen in der Kopfhaut, aus deren einer scheinbar ein macerirter Strick heraushing, der im Ganzen eine Länge von 29 Cm. besass. Bei näherer Besichtigung ergab sich jedoch, dass das innere Drittel dieses Strickes ein schnurartig zusammengedrehtes Stück des herausgeschwemmten Pericraniums war, an dessen Ende sich ein Stück macerirten Schilfrohres angehängt hatte. Auch fand sich, dass auch aus mehreren der übrigen Oeffnungen schnurartig zusammengedrehte Pericraniumreste heraushingen. Der Schädel war vollkommen unverletzt, auch sonst wurde keine Spur einer Gewaltthat gefunden. Es handelte sich somit um eine blosse Leichenerscheinung. Die Oeffnungen waren entweder aus den durch Herausfallen der Haarbälge gebildeten Lücken oder von Innen durch den Druck der Fäulnissgase entstanden, oder endlich durch Anstossen der Leiche an irgend welche Gegenstände, wobei zu bemerken ist, dass, wie Versuche ergaben, die Richtung der Schlitze genau der localen Spaltbarkeitsrichtung der Haut, respective der Galea entsprach.

Bei faulen Wasserleichen kommen mitunter ganz eigenthümliche postmortale Verletzungen vor. So obducirten wir die Leiche einer alten Frau (Selbstmörderin), die erwiesenermassen einen Monat im Wasser gelegen war. An zahlreichen Stellen des Körpers, insbesonderedicht stehend an der linken Scheitelgegend, hinter beiden Ohren, am Halse, an der rechten Seite des Bauches und am Promontorium fanden sich theils rundliche, theils schlitzförmige, hanfkorngrosse Oeffnungen in der Cutis, die bis zum Fettgewebe reichten, so dass die Haut wie zerstochen aussah. Offenbar waren diese Oeffnungen durch Herausfallen der Haar- und Drüsenbälge entstanden. Einen noch merkwürdigeren Befund ergab die nackte und stark macerirte Leiche eines 10–12jährigen Knaben, die im Juli aus dem Wasser gezogen wurde. Sie kam zur gerichtlichen Obduction, weil der Polizeiarzt „Stichwunden am Kopf und einen haarseilartig durch diese durchgezogenen Strick“ bemerkte. In der That war der Anblick ein ganz frappirender. Die Schädeldecken waren nahezu haarlos und bildeten einen schlaffen Sack, ähnlich wie man dieses bei macerirten Früchten gewöhnlich bemerkt. In beiden Scheitelgegenden fanden sich mehrere schlitzförmige, ½ bis 1½ Cm. lange, durch die Galea dringende Oeffnungen in der Kopfhaut, aus deren einer scheinbar ein macerirter Strick heraushing, der im Ganzen eine Länge von 29 Cm. besass. Bei näherer Besichtigung ergab sich jedoch, dass das innere Drittel dieses Strickes ein schnurartig zusammengedrehtes Stück des herausgeschwemmten Pericraniums war, an dessen Ende sich ein Stück macerirten Schilfrohres angehängt hatte. Auch fand sich, dass auch aus mehreren der übrigen Oeffnungen schnurartig zusammengedrehte Pericraniumreste heraushingen. Der Schädel war vollkommen unverletzt, auch sonst wurde keine Spur einer Gewaltthat gefunden. Es handelte sich somit um eine blosse Leichenerscheinung. Die Oeffnungen waren entweder aus den durch Herausfallen der Haarbälge gebildeten Lücken oder von Innen durch den Druck der Fäulnissgase entstanden, oder endlich durch Anstossen der Leiche an irgend welche Gegenstände, wobei zu bemerken ist, dass, wie Versuche ergaben, die Richtung der Schlitze genau der localen Spaltbarkeitsrichtung der Haut, respective der Galea entsprach.

Strangfurchen an Wasserleichen.

Würden sich an einer Wasserleiche Strangulationsmarken finden, so wäre nicht zu übersehen, dass ähnliche Befunde sich auch anderweitig entwickeln können. Auf, von Hemdkrägen etc. herrührende Streifen am Halse, die, namentlich wenn die Fäulniss den Hals auftreibt, stärker sich entwickeln können, haben wir bereits aufmerksam gemacht. Eine wirkliche Strangmarke ohne Strangulation kann aber auch dadurch entstehen, dass der Betreffende sich absichtlich einen schweren Gegenstand um den Hals gebunden hatte.

So bekamen wir einen Mann zur Obduction, der wenige Tage, nachdem er sich ertränkt hatte, aus der Donau gezogen worden war. An seinem Halse hing an einem doppelten dünnen Strick ein mehrere Kilo schwerer Ziegelstein und ersterem entsprach eine scharf markirte doppelte Strangfurche, die einen gleichen Verlauf zeigte, wie man ihn bei Erhängten zu sehen pflegt. Würde sich die Schlinge im Wasser gelöst haben, so hätte der Befund der Strangmarke am Halse den Verdacht erregen können, dass der Betreffende durch einen Anderen strangulirt und dann in’s Wasser geworfen worden sei. In der Thatkam uns seitdem ein solcher Fall vor, betreffend einen 40jährigen Israeliten, dessen Leiche 7 Tage nach seinem Verschwinden mit einer losen Strickschlinge um den Hals aus der Donau gezogen worden war. Es bestand Verdacht auf Mord, weil der Mann angeblich Schulden eincassiren gegangen war; anderseits wurde constatirt, dass derselbe wiederholt Selbstmordgedanken geäussert habe. Am Halse der ziemlich faulen Leiche fand sich eine deutliche Strangrinne zwischen Kehlkopf und Zungenbein, wie bei Erhängten hinter den Ohren gegen die Mitte des Nackens verlaufend, ohne Verletzungen darunter. Auch sonst äusserlich keine Verletzung. Dagegen waren die Schädeldecken stark blutig imbibirt und an der vorderen Partie bis zur Mitte der Pfeilnaht deutlich suffundirt. Sonst keine innerliche Verletzung. Kyphoscoliosis, Schwielen in den Lungenspitzen, Herzhypertrophie und Cholelithiasis. Offenbar hatte der kranke Mann einen Selbstmord begangen und der am Strick befestigt gewesene Stein hatte sich abgelöst. Die Suffusion an der Stirnpartie des Schädels war durch den Sturz in’s Wasser leicht erklärlich. In der Wiener med. Wochenschr., 1862, Nr. 33 und 34, bringtKeckeiseinen Fall, in welchem ein Ertrunkener in der Weise aus einem Brunnen herausgebracht wurde, dass man ihm die Kette des Brunneneimers um den Hals band und ihn dann mit der Winde heraufzog, worauf allerdings eine sehr ausgeprägte Strangfurche am Halse der Leiche gefunden worden ist.

So bekamen wir einen Mann zur Obduction, der wenige Tage, nachdem er sich ertränkt hatte, aus der Donau gezogen worden war. An seinem Halse hing an einem doppelten dünnen Strick ein mehrere Kilo schwerer Ziegelstein und ersterem entsprach eine scharf markirte doppelte Strangfurche, die einen gleichen Verlauf zeigte, wie man ihn bei Erhängten zu sehen pflegt. Würde sich die Schlinge im Wasser gelöst haben, so hätte der Befund der Strangmarke am Halse den Verdacht erregen können, dass der Betreffende durch einen Anderen strangulirt und dann in’s Wasser geworfen worden sei. In der Thatkam uns seitdem ein solcher Fall vor, betreffend einen 40jährigen Israeliten, dessen Leiche 7 Tage nach seinem Verschwinden mit einer losen Strickschlinge um den Hals aus der Donau gezogen worden war. Es bestand Verdacht auf Mord, weil der Mann angeblich Schulden eincassiren gegangen war; anderseits wurde constatirt, dass derselbe wiederholt Selbstmordgedanken geäussert habe. Am Halse der ziemlich faulen Leiche fand sich eine deutliche Strangrinne zwischen Kehlkopf und Zungenbein, wie bei Erhängten hinter den Ohren gegen die Mitte des Nackens verlaufend, ohne Verletzungen darunter. Auch sonst äusserlich keine Verletzung. Dagegen waren die Schädeldecken stark blutig imbibirt und an der vorderen Partie bis zur Mitte der Pfeilnaht deutlich suffundirt. Sonst keine innerliche Verletzung. Kyphoscoliosis, Schwielen in den Lungenspitzen, Herzhypertrophie und Cholelithiasis. Offenbar hatte der kranke Mann einen Selbstmord begangen und der am Strick befestigt gewesene Stein hatte sich abgelöst. Die Suffusion an der Stirnpartie des Schädels war durch den Sturz in’s Wasser leicht erklärlich. In der Wiener med. Wochenschr., 1862, Nr. 33 und 34, bringtKeckeiseinen Fall, in welchem ein Ertrunkener in der Weise aus einem Brunnen herausgebracht wurde, dass man ihm die Kette des Brunneneimers um den Hals band und ihn dann mit der Winde heraufzog, worauf allerdings eine sehr ausgeprägte Strangfurche am Halse der Leiche gefunden worden ist.

Wie lange lag die Leiche im Wasser?

Bei der Beantwortung der Frage,wie lange eine Leiche im Wasser gelegensei, wird, wenn es sich um eine noch frische Leiche handelt, vorzugsweise das oben erwähnte Verhalten der Epidermis an den Händen und Füssen in Erwägung kommen. Am frühesten zeigt sich die Entfärbung, Quellung und Runzelung der Epidermis an den Fingerspitzen, und zwar schon nach 2–3 Stunden, und schreitet dann, indem sie sich auch an der Hohlhand, und zwar zunächst an den Ballen derselben, zeigt, successive vorwärts, so dass gewöhnlich in 2–3 Tagen die gesammte Epidermis der Innenseite der Hand in der erwähnten Weise verändert erscheint. Später quillt die Epidermis, und zwar auch am Handrücken, immer mehr auf, wird schliesslich (in 5–8 Tagen) kreideweiss und ihr Zusammenhang mit dem Corium beginnt sich zu lockern. An den Füssen geschehen die Veränderungen dann langsamer, wenn dieselben bekleidet waren, sonst aber der dickeren Epidermislage wegen meist rascher als an den Händen. Einfrieren hemmt den Eintritt dieser Macerationserscheinungen.


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