Fäulniss und Maceration bei Wasserleichen. Auftauchen derselben.
In den weiteren Perioden ist blos der Grad der Fäulniss, respective Maceration für die immer nur approximative, Zeitbestimmung zu verwerthen. So lange die Leiche unter Wasser bleibt, schreitet die Fäulniss nur langsam vorwärts, und zwar desto langsamer, je kälter die Jahreszeit, respective das betreffende Wasser ist. Auch im strömenden Wasser langsamer als im stehenden. Sobald aber die Leiche an die Oberfläche gelangt[378], nimmt dieFäulniss der Leiche einen desto rapideren Fortgang, je weiter die Maceration bereits gediehen war und je wärmer das Wasser sowohl als noch mehr die Luft ist. Dann erst entwickelt sich ungemein rasch die schmutzig-grüne Fäulnissfarbe und ein rapides Fäulnissemphysem, welches im Sommer in wenigen Stunden die Leiche, die, so lange sie unter Wasser war, noch ziemlich gut erhalten sein konnte, „gigantisch“ auftreibt und zur Unkenntlichkeit entstellt. Die Auftreibung und Missfärbung betrifft vorzugsweise das Gesicht, den Hals, den oberen Theil des Brustkorbes und die äusseren Genitalien, besonders den Hodensack, wegen der lockeren Beschaffenheit des Unterhaut- und intermusculären Bindegewebes.
Veränderungen an unter Wasser liegenden Leichen. Algenbildung.Alte Wasserleichen.
Die Veränderungen, denen die Leiche verfällt, wenn sie längere Zeit unter Wasser bleibt, bestehen zunächst in einem Fortschreiten der äusseren Macerationserscheinungen. Der Zusammenhang sowohl der gequollenen und ausgebleichten Epidermis der Hände und Füsse, als auch derjenigen am übrigen Körper wird mit der Cutis immer mehr gelockert, so dass später schon geringe Gewalten, z. B. die des strömenden Wassers, genügen, um grosse Partien der Epidermis sammt den Epidermoidalgebilden abzustreifen. Frühzeitig pflegen die Kopfhaare auszugehen, ebenso handschuhartig die Epidermis der Hände und Füsse sammt den Nägeln. Das Abgehen der Haare erfolgt nicht gleichförmig, sondern zuerst an den gewölbtesten und daher am meisten exponirten Partiendes Kopfes, so dass man z. B. häufig an den Schläfen und am Hinterkopf Haare findet, während der übrige Schädel kahl ist, so dass ein kahlköpfig gewesenes Individuum vorzuliegen scheint; doch sind noch die Haarfollikel zu erkennen, die der Cutis ein wie mit Nadeln zerstochenes Aussehen verleihen. Auch finden sich häufig, trotz des Abganges der Epidermis, noch einzelne Haare in ihren Follikeln steckend.[379]Der Abgang der Epidermis sammt den Nägeln an den Händen und Füssen kann zu Täuschungen in Bezug des Standes des Individuums Veranlassung geben, da die blossliegende Cutis den Händen und Füssen ein zartes, wohlgepflegtes Aussehen verleiht und die blossliegenden Nagelbetten, die sogar eine Lunula zeigen, für schön gepflegte Nägel imponiren können. Längere Zeit im Wasser gelegene Leichen sind gewöhnlich mit „Schlamm“ überzogen, der häufig ziemlich fest adhärirt. Die nähere Untersuchung ergab jedoch, dass dieser „Schlamm“ wenigstens an den aus unseren Gewässern stammenden Leichen kein eigentlicher Schlamm, sondern ein sehr dichter, im collabirten und nicht mit wirklichem Schlamm verunreinigten Zustande wie nasse Watte aussehender Rasen fädiger Algen (nachHaberdaPhycomyceten oder Algenpilze) ist, die, wie angestellte Versuche ergaben, in fliessendem Wasser sich mit Vorliebe auf Leichen und Leichentheilen ansetzen und eine sehr rege Wucherung zeigen. Vielleicht sind es dieselben Algen (Leptomites lacteus, Oscillaria alba), welche in stark mit organischen Substanzen, insbesondere mit den Abgängen von Zuckerfabriken, Bierbrauereien etc. verunreinigten Gewässern sich mitunter massenhaft entwickeln und sanitäre Uebelstände bedingen können (Eulenburg, Gesundheitswesen. II, pag. 1124).An einer in fliessendes Hochquellenwasser gelegten frischen Leiche eines Neugeborenen konnten wir schon am 8. Tage stellenweise einen feinen Algenflaum bemerken und schon am 11. zerstreute, bis nussgrosse Ballen eines pinselförmig angeordneten Algenrasens, der rapid wucherte, so dass schon am 18. Tage die Leiche in Pelz von Algen gehüllt war, welcher nach vollendeter Fructification (am 28. bis 30. Tage) collabirte, worauf nach etwa 8 Tagen eine neuerliche Wucherung erfolgte, die denselben Verlauf nahm, wie die frühere. Es dürfte somit diese Algenwucherung bei Zeitbestimmungen nicht unbeachtet bleiben. Ausser diesen fädigen Algen siedeln sich nach einigen (10–12) Tagen eigenthümliche Schleimpilze (Lycogale) an, welche als punktförmige prachtvoll anilinblau oder zinnoberroth gefärbte Flecken auftreten, die bis Linsengrösse erreichen können. Gleichzeitig mit den erwähnten Vorgängen geht ein Auswässerungsprocess der Cutis einher, so dass letztere an eben aus dem Wasser gezogenen Leichen blass fleischroth, wie frisch erscheint,eine Farbe, die später immer bleicher wird, aber allerdings an der Luft bald in die gewöhnliche schmutzig-grüne Fäulnissfarbe übergeht.
Im Innern des Körpers kommt es zunächst zu Imbibitions- und Transsudationsvorgängen, so dass im Verlaufe der ersten Wochen die Organe in ähnlicher Weise blutig imbibirt erscheinen und die serösen Säcke blutige Transsudate enthalten, wie wir dieses bei macerirt geborenen Früchten sehen. Später beginnt auch hier, indem das Blut theils durch die der Epidermis beraubte Cutis, theils durch die frühzeitig entstehenden Continuitätstrennungen der Haut austritt, eine Auswässerung und zugleich ein Zerfall durch Maceration und Fäulniss und schliesslich bleibt, nachdem auch die Cutis der Colliquation verfallen, ausser den Knochen und den sehnigen Gebilden, Muskelscheiden etc. nur das subcutane und anderweitige Fett, welches, indem es sich in Fettsäuren umwandelt, die sogenannte Adipocire oder das Leichenwachs darstellt, auf welches wir später noch zurückkommen werden.
Wiederbelebte Ertrunkene.
Ueber die Erscheinungen bei vorläufig oder definitiv vom Erstickungstode Geretteten ist wenig bekannt. Viele sterben, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben, nach kurzer Zeit, bei Anderen kehrt das Bewusstsein vorübergehend, mehr weniger vollständig zurück, sie sterben aber meist im Laufe des ersten Tages unter Erscheinungen des Lungenödems. Nachträglich können bronchitische oder pneumonische Processe eintreten, besonders wenn Schmutzflüssigkeiten aspirirt wurden. Dass auch epileptische Symptome und retroactive Amnesie sich einstellen können, wie bei wiederbelebten Strangulirten (s.pag. 570), beweist ein vonKnopf(Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1894, pag. 625) mitgetheilter Fall. Gelegenheitlich kommen auch die Folgen des Schreckes und die Kältewirkung in Betracht. In einem von uns obducirten Falle wurde eine Lungentuberculose von einem 9 Monate vor dem Tode erfolgten Sturz in eine Senkgrube abgeleitet, und in einem anderen von gleicher Ursache der einige Tage darnach an Pneumonie und Meningitis eingetretene Tod eines älteren Mannes. In beiden Fällen konnte nur ein unbestimmtes Gutachten abgegeben werden. Am häufigsten kommt es vor, dass Neugeborene aus Aborten oder Canälen noch lebend herausgezogen werden und an pneumonischen Processen erkranken oder sterben. Der Nachweis des causalen Zusammenhanges ist auch in diesen Fällen nicht immer leicht, da bekanntlich bronchitische und pneumonische Processe gerade bei Neugeborenen sich leicht und häufig anderweitig entwickeln. Bei einem 9 Tage nach dem Sturz in den Abort gestorbenen Neugeborenen ergab die Obduction eiterige Mediastinitis anterior, Pleuritis, Pericarditis, Peritonitis superior und Bronchopneumonie. Der ursächliche Zusammenhang dieser Processe mit der Infection durch Abortstoffe konnte nicht bezweifelt werden, umsoweniger, als in der von der Lungenschnittfläche abgestreiften Flüssigkeit Steinzellen und andere Pflanzentheilchen mikroskopisch nachgewiesen wurden. — Die Resorption grösserer Mengen von Wasser von den Lungen aus (s.pag. 576) kann wohl für sich allein als irrelevant betrachtet werden.
Ueber die Erscheinungen bei vorläufig oder definitiv vom Erstickungstode Geretteten ist wenig bekannt. Viele sterben, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben, nach kurzer Zeit, bei Anderen kehrt das Bewusstsein vorübergehend, mehr weniger vollständig zurück, sie sterben aber meist im Laufe des ersten Tages unter Erscheinungen des Lungenödems. Nachträglich können bronchitische oder pneumonische Processe eintreten, besonders wenn Schmutzflüssigkeiten aspirirt wurden. Dass auch epileptische Symptome und retroactive Amnesie sich einstellen können, wie bei wiederbelebten Strangulirten (s.pag. 570), beweist ein vonKnopf(Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1894, pag. 625) mitgetheilter Fall. Gelegenheitlich kommen auch die Folgen des Schreckes und die Kältewirkung in Betracht. In einem von uns obducirten Falle wurde eine Lungentuberculose von einem 9 Monate vor dem Tode erfolgten Sturz in eine Senkgrube abgeleitet, und in einem anderen von gleicher Ursache der einige Tage darnach an Pneumonie und Meningitis eingetretene Tod eines älteren Mannes. In beiden Fällen konnte nur ein unbestimmtes Gutachten abgegeben werden. Am häufigsten kommt es vor, dass Neugeborene aus Aborten oder Canälen noch lebend herausgezogen werden und an pneumonischen Processen erkranken oder sterben. Der Nachweis des causalen Zusammenhanges ist auch in diesen Fällen nicht immer leicht, da bekanntlich bronchitische und pneumonische Processe gerade bei Neugeborenen sich leicht und häufig anderweitig entwickeln. Bei einem 9 Tage nach dem Sturz in den Abort gestorbenen Neugeborenen ergab die Obduction eiterige Mediastinitis anterior, Pleuritis, Pericarditis, Peritonitis superior und Bronchopneumonie. Der ursächliche Zusammenhang dieser Processe mit der Infection durch Abortstoffe konnte nicht bezweifelt werden, umsoweniger, als in der von der Lungenschnittfläche abgestreiften Flüssigkeit Steinzellen und andere Pflanzentheilchen mikroskopisch nachgewiesen wurden. — Die Resorption grösserer Mengen von Wasser von den Lungen aus (s.pag. 576) kann wohl für sich allein als irrelevant betrachtet werden.
Von diesen wollen wir nur die, durch Verschluss der Respirationsöffnungen, ferner jene durch Verstopfung der Respirationswege durch fremde Körper und die Erstickung durch Behinderung der Excursionen des Thorax erwähnen.
Erstickung durch Verstopfen der Luftwege.
DieErstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungenkann besonders bei kleinen Kindern vorkommen und entweder durch Zuhalten des Mundes und der Nase mit der Hand oder mit anderen, besonders weichen Gegenständen geschehen. Im ersteren Falle können Druckspuren zurückbleiben, deren Anordnung und etwa den Fingernägeln entsprechende Form allein im Stande wäre, über die Erstickungsursache Aufschluss zu geben. Bei Neugeborenen ist zu beachten, dass solche Spuren auch von Selbsthilfe der Gebärenden, d. h. davon herrühren können, dass die letzteren mit den Fingern den Kopf oder Körper des Kindes zu entwickeln bestrebt waren. Symmetrische und ausschliesslich um die Respirationsöffnungen gelagerte Druckspuren kommen auf diese Weise allerdings nicht zu Stande. Hüten wird sich der Gerichtsarzt, die Vertrocknung der Lippen, die als Leichenerscheinung bei kleinen Kindern ganz gewöhnlich vorkommt, auf einen auf diese Theile stattgefundenen Druck zu beziehen. Die Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen mit weichen Gegenständen, Tüchern, Betten u. dergl. kann sowohl absichtlich unternommen werden, als zufällig vorkommen dadurch, dass kleine Kinder unter Betten etc. gerathen oder auf das Gesicht zu liegen kommen. Da solche Vorgänge meist keine äusseren Spuren zurücklassen, so ist der Gerichtsarzt auch nicht in der Lage, dieselben aus dem Sectionsresultat zu erkennen, und er wird sich damit begnügen, zu erklären, dass der Tod an Erstickung erfolgt sei und dass keine innere Ursache derselben nachgewiesen werden konnte, worauf er nicht unterlassen wird, die Umstände des Falles zu verwerthen.
DieErstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungenkann besonders bei kleinen Kindern vorkommen und entweder durch Zuhalten des Mundes und der Nase mit der Hand oder mit anderen, besonders weichen Gegenständen geschehen. Im ersteren Falle können Druckspuren zurückbleiben, deren Anordnung und etwa den Fingernägeln entsprechende Form allein im Stande wäre, über die Erstickungsursache Aufschluss zu geben. Bei Neugeborenen ist zu beachten, dass solche Spuren auch von Selbsthilfe der Gebärenden, d. h. davon herrühren können, dass die letzteren mit den Fingern den Kopf oder Körper des Kindes zu entwickeln bestrebt waren. Symmetrische und ausschliesslich um die Respirationsöffnungen gelagerte Druckspuren kommen auf diese Weise allerdings nicht zu Stande. Hüten wird sich der Gerichtsarzt, die Vertrocknung der Lippen, die als Leichenerscheinung bei kleinen Kindern ganz gewöhnlich vorkommt, auf einen auf diese Theile stattgefundenen Druck zu beziehen. Die Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen mit weichen Gegenständen, Tüchern, Betten u. dergl. kann sowohl absichtlich unternommen werden, als zufällig vorkommen dadurch, dass kleine Kinder unter Betten etc. gerathen oder auf das Gesicht zu liegen kommen. Da solche Vorgänge meist keine äusseren Spuren zurücklassen, so ist der Gerichtsarzt auch nicht in der Lage, dieselben aus dem Sectionsresultat zu erkennen, und er wird sich damit begnügen, zu erklären, dass der Tod an Erstickung erfolgt sei und dass keine innere Ursache derselben nachgewiesen werden konnte, worauf er nicht unterlassen wird, die Umstände des Falles zu verwerthen.
Erstickung durch fremde Körper.
DieErstickung durch Verstopfung der Luftwege durch fremde Körperist meistens ein zufälliges Ereigniss. Auf diese Weise ausgeführter Selbstmord ist nur ganz ausnahmsweise beobachtet worden. Mehrere solche mit Strangulation combinirte Fälle haben wir oben mitgetheilt.Handyside(Schmidt’s Jahrb. 1843, XXXVIII, 232) berichtet über einen Selbstmord durch Ausstopfen des Rachens mit Baumwolle,Wosidlo(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., I, 293) über einen gleichen Fall, in welchem Heu eingestopft wurde, und eine Reihe sehr interessanter anderer Fälle, worunter auch ein Selbstmord durch einen in den Oesophagus eingezwängten Schlüssel, findet sich in Schmidt’s Jahrb. 1845, LXVIII, pag. 83 u. s. f. In unserer Sammlung bewahren wir ein Convolut von Halsschleifen (Cravatten), die ein Bursche in selbstmörderischer Absicht sich in den Rachen gestopft, dann aber verschluckt hatte und die dann per anum abgegangen waren.Noch seltener kommt die Tödtung Anderer durch Verstopfung der Luftwege zur Beobachtung und dann fast ausschliesslich nur bei neugeborenen Kindern. Wir selbst hatten ein Gutachten abzugeben über die Todesart eines sechsjährigen Knaben, in dessen Rachen zwei Stücke Brotkrume gefunden wurden, wobei der Verdacht bestand, dass der Stiefgrossvater dieselben gewaltsam dem Knaben eingestopft und ihn dadurch getödtet habe. Da ein zufälliges Steckenbleiben der Brotkrume im Rachen nicht ausgeschlossen werden konnte, blieb der Fall unentschieden, obgleich die Umstände sehr verdächtig waren.[380]Ferner obducirten wir die Leiche eines etwa sechsmonatlichen Kindes, welches im Prater mit durch Semmelkrume vollkommen ausgestopfter Mund- und Rachenhöhle todt aufgefunden worden war. Der Mund war weit geöffnet und die Backen so ausgestopft, dass schon das äussere Aussehen die absichtliche Ausstopfung erkennen liess.Zufällig können solche Erstickungen erfolgen beim Steckenbleiben grosser Bissen im Schlund. Dies kann geschehen bei Kindern, bei Berauschten, Blödsinnigen u. s. w., seltener bei vollsinnigen Personen. Derartige Fälle gibt es eine grosse Menge und kommen uns solche jedes Jahr mehrmals vor. Namentlich sind es grosse sehnige Fleischstücke, die ihrer Grösse wegen den Schlund nicht passiven können, sich dann auf den Kehlkopfeingang legen und selbst in diesen hineinragend gefunden werden. In anderen Fällen sind es Substanzen, die während des Erbrechens in die Luftröhre geriethen, beziehungsweise aspirirt wurden. Auch dieses Vorkommniss betrifft vorzugsweise Säuglinge, die bekanntlich leicht erbrechen und dann, namentlich wenn das Erbrechen während des Schlafes erfolgt, die erbrochenen Substanzen leicht in die Luftwege bekommen und ersticken.An gleicher Todesart sterben nicht selten schwer Betrunkene, ebenso anderweitig Bewusstlose, bei welchen einestheils die mit dem bewusstlosen Zustand verbundene Hilflosigkeit, anderseits das Darniederliegen der Reflexe das Eindringen der erwähnten Substanzen in die Luftwege erleichtern kann. Hier muss jedoch bemerkt werden, dass nicht in allen Fällen, in welchen Mageninhalt in den Luftwegen gefunden wird, davon der Tod abgeleitet werden darf; denn einestheils konnte erst während einer, durch eine andere Todesursache gesetzten Agone Erbrechen und Aspiration des Erbrochenen erfolgt, anderseits konnte der Mageninhalt erst an der Leiche theils durch Manipulationen mit derselben oder durch günstige Lage oder durch den Druck der im Unterleibe sich entwickelnden Fäulnissgase in den Rachen und von da aus in die Luftwege gelangt sein.Auch andere Körper können die Luftwege obturiren, so z. B. zufällig hineingerathene Bohnen, Münzen u. dergl. Solche Fälle betreffen fast ausnahmslos Kinder und haben kaum ein forensisches Interesse. Wir hatten eine Frau zu obduciren, welche eines Morgens todt imBette gefunden worden war. Die Section ergab Erstickung und als Ursache derselben ein falsches Gebiss, welches im Kehlkopf steckte und in der Stimmritze fest eingekeilt, somit nicht etwa, wie dieses häufig vorkommt, erst postmortal zufällig nach hinten gefallen war.
DieErstickung durch Verstopfung der Luftwege durch fremde Körperist meistens ein zufälliges Ereigniss. Auf diese Weise ausgeführter Selbstmord ist nur ganz ausnahmsweise beobachtet worden. Mehrere solche mit Strangulation combinirte Fälle haben wir oben mitgetheilt.Handyside(Schmidt’s Jahrb. 1843, XXXVIII, 232) berichtet über einen Selbstmord durch Ausstopfen des Rachens mit Baumwolle,Wosidlo(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., I, 293) über einen gleichen Fall, in welchem Heu eingestopft wurde, und eine Reihe sehr interessanter anderer Fälle, worunter auch ein Selbstmord durch einen in den Oesophagus eingezwängten Schlüssel, findet sich in Schmidt’s Jahrb. 1845, LXVIII, pag. 83 u. s. f. In unserer Sammlung bewahren wir ein Convolut von Halsschleifen (Cravatten), die ein Bursche in selbstmörderischer Absicht sich in den Rachen gestopft, dann aber verschluckt hatte und die dann per anum abgegangen waren.
Noch seltener kommt die Tödtung Anderer durch Verstopfung der Luftwege zur Beobachtung und dann fast ausschliesslich nur bei neugeborenen Kindern. Wir selbst hatten ein Gutachten abzugeben über die Todesart eines sechsjährigen Knaben, in dessen Rachen zwei Stücke Brotkrume gefunden wurden, wobei der Verdacht bestand, dass der Stiefgrossvater dieselben gewaltsam dem Knaben eingestopft und ihn dadurch getödtet habe. Da ein zufälliges Steckenbleiben der Brotkrume im Rachen nicht ausgeschlossen werden konnte, blieb der Fall unentschieden, obgleich die Umstände sehr verdächtig waren.[380]Ferner obducirten wir die Leiche eines etwa sechsmonatlichen Kindes, welches im Prater mit durch Semmelkrume vollkommen ausgestopfter Mund- und Rachenhöhle todt aufgefunden worden war. Der Mund war weit geöffnet und die Backen so ausgestopft, dass schon das äussere Aussehen die absichtliche Ausstopfung erkennen liess.
Zufällig können solche Erstickungen erfolgen beim Steckenbleiben grosser Bissen im Schlund. Dies kann geschehen bei Kindern, bei Berauschten, Blödsinnigen u. s. w., seltener bei vollsinnigen Personen. Derartige Fälle gibt es eine grosse Menge und kommen uns solche jedes Jahr mehrmals vor. Namentlich sind es grosse sehnige Fleischstücke, die ihrer Grösse wegen den Schlund nicht passiven können, sich dann auf den Kehlkopfeingang legen und selbst in diesen hineinragend gefunden werden. In anderen Fällen sind es Substanzen, die während des Erbrechens in die Luftröhre geriethen, beziehungsweise aspirirt wurden. Auch dieses Vorkommniss betrifft vorzugsweise Säuglinge, die bekanntlich leicht erbrechen und dann, namentlich wenn das Erbrechen während des Schlafes erfolgt, die erbrochenen Substanzen leicht in die Luftwege bekommen und ersticken.
An gleicher Todesart sterben nicht selten schwer Betrunkene, ebenso anderweitig Bewusstlose, bei welchen einestheils die mit dem bewusstlosen Zustand verbundene Hilflosigkeit, anderseits das Darniederliegen der Reflexe das Eindringen der erwähnten Substanzen in die Luftwege erleichtern kann. Hier muss jedoch bemerkt werden, dass nicht in allen Fällen, in welchen Mageninhalt in den Luftwegen gefunden wird, davon der Tod abgeleitet werden darf; denn einestheils konnte erst während einer, durch eine andere Todesursache gesetzten Agone Erbrechen und Aspiration des Erbrochenen erfolgt, anderseits konnte der Mageninhalt erst an der Leiche theils durch Manipulationen mit derselben oder durch günstige Lage oder durch den Druck der im Unterleibe sich entwickelnden Fäulnissgase in den Rachen und von da aus in die Luftwege gelangt sein.
Auch andere Körper können die Luftwege obturiren, so z. B. zufällig hineingerathene Bohnen, Münzen u. dergl. Solche Fälle betreffen fast ausnahmslos Kinder und haben kaum ein forensisches Interesse. Wir hatten eine Frau zu obduciren, welche eines Morgens todt imBette gefunden worden war. Die Section ergab Erstickung und als Ursache derselben ein falsches Gebiss, welches im Kehlkopf steckte und in der Stimmritze fest eingekeilt, somit nicht etwa, wie dieses häufig vorkommt, erst postmortal zufällig nach hinten gefallen war.
Bronchitis. Thymus- und Kropftod.
Als eine sehr häufige Ursache des plötzlichen Todes von Säuglingen ist noch die Verstopfung der Luftwege durch bronchitischen Schleim zu erwähnen. Es werden uns ungemein häufig Kinder zur Obduction übergeben, welche plötzlich meist unter „Fraisen“ gestorben waren, ohne ausser Husten irgend welche krankhafte Erscheinungen während des Lebens geboten zu haben und deren Obduction ausser den Zeichen der Erstickung, insbesondere, meist zahlreichen, Ecchymosen an den Lungen und am Herzen, blos eine Ansammlung von Bronchialsecret in den Bronchien und die sonstigen Merkmale der Bronchitis ergibt.Die grosse Geneigtheit der Säuglinge zu katarrhalischen Processen einerseits und die Hilflosigkeit (Muskelschwäche) der Kinder anderseits erklärt die Häufigkeit dieser Vorkommnisse.Grawitz(Deutsche med. Wochenschr. 1888, Nr. 22) fand bei zwei plötzlich verstorbenen Säuglingen eine vergrösserte Thymusdrüse und ist geneigt, in einer plötzlichen Anschwellung derselben und consecutivem Verschluss der Luftwege die Todesursache zu sehen.Nordmann(Schweizer Correspondenzbl. 1889, XIX) erklärt sich auf diese Weise den Tod eines jungen Mannes mit persistenter Thymusdrüse, der plötzlich nach einem Seebade gestorben war.A. Paltauf(Ueber die Beziehungen der Thymusdrüse zu plötzlichen Todesfällen. Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 46 und 1890, Nr. 9) dagegen führt auf Grund zahlreicher Beobachtungen aus, dass sich die Annahme eines Verschlusses der Luftwege durch eine abnorm grosse Thymusdrüse nicht rechtfertigen lasse, dass aber, wie auchNordmannandeutet, die sogenannte „lymphatische Constitution“, die sich ausser durch Vergrösserung (Persistenz) der Thymusdrüse auch durch Schwellung der übrigen lymphatischen Apparate kundgibt, ein zum plötzlichen Tode disponirendes Moment bildet, der bei Hinzutritt von Gelegenheitsursachen (febrilen Erkrankungen, körperliche Anstrengung, Affect u. dergl.) wahrscheinlich durch „Herzlähmung“ erfolgt.Seydel(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1893, V, pag. 55) meint, dass bei rückwärts gestrecktem Halse eine plötzliche Thymusschwellung plötzlichen Tod veranlassen kann, welche Möglichkeit auchKob(ibidem, VI, pag. 121) zugibt, währendTamassia(Atti del Istituto Veneto. 1894) der Meinung der meisten Kinderärzte sich anschliesst, dass das sogenannte Asthma thymicum und seine Consequenzen mit der Thymus als solcher nichts zu thun hat, vielmehr eine Neurose ist, die besonders bei rachitischen und lymphatischen Kindern vorkommt. Auch fand er bei seinen Versuchen, dass ein 15–20mal grösseres Gewicht als das der normalen Thymus erforderlich ist, um die Trachea des Neugeborenen in nennenswerthem Grade zu comprimiren. Hierher gehört auch der sogenannteKropftod, d. h. eine Erstickung durch völligen Verschluss der durch eine Struma comprimirten Trachea, durch acute Schwellung der Trachealschleimhaut oder durch acute Anschwellungdes Kropfes selbst, die durch Hyperämie, Entzündung oder Hämorrhagien erfolgen kann (S. Ewald, „Ueber Trachealcompression durch Struma und ihre Folgen“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl. pag. 33). — Bei Kindern kann auch der Durchbruch verkäster Bronchialdrüsen in einen Bronchus plötzlichen Erstickungstod veranlassen.
Als eine sehr häufige Ursache des plötzlichen Todes von Säuglingen ist noch die Verstopfung der Luftwege durch bronchitischen Schleim zu erwähnen. Es werden uns ungemein häufig Kinder zur Obduction übergeben, welche plötzlich meist unter „Fraisen“ gestorben waren, ohne ausser Husten irgend welche krankhafte Erscheinungen während des Lebens geboten zu haben und deren Obduction ausser den Zeichen der Erstickung, insbesondere, meist zahlreichen, Ecchymosen an den Lungen und am Herzen, blos eine Ansammlung von Bronchialsecret in den Bronchien und die sonstigen Merkmale der Bronchitis ergibt.Die grosse Geneigtheit der Säuglinge zu katarrhalischen Processen einerseits und die Hilflosigkeit (Muskelschwäche) der Kinder anderseits erklärt die Häufigkeit dieser Vorkommnisse.Grawitz(Deutsche med. Wochenschr. 1888, Nr. 22) fand bei zwei plötzlich verstorbenen Säuglingen eine vergrösserte Thymusdrüse und ist geneigt, in einer plötzlichen Anschwellung derselben und consecutivem Verschluss der Luftwege die Todesursache zu sehen.Nordmann(Schweizer Correspondenzbl. 1889, XIX) erklärt sich auf diese Weise den Tod eines jungen Mannes mit persistenter Thymusdrüse, der plötzlich nach einem Seebade gestorben war.A. Paltauf(Ueber die Beziehungen der Thymusdrüse zu plötzlichen Todesfällen. Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 46 und 1890, Nr. 9) dagegen führt auf Grund zahlreicher Beobachtungen aus, dass sich die Annahme eines Verschlusses der Luftwege durch eine abnorm grosse Thymusdrüse nicht rechtfertigen lasse, dass aber, wie auchNordmannandeutet, die sogenannte „lymphatische Constitution“, die sich ausser durch Vergrösserung (Persistenz) der Thymusdrüse auch durch Schwellung der übrigen lymphatischen Apparate kundgibt, ein zum plötzlichen Tode disponirendes Moment bildet, der bei Hinzutritt von Gelegenheitsursachen (febrilen Erkrankungen, körperliche Anstrengung, Affect u. dergl.) wahrscheinlich durch „Herzlähmung“ erfolgt.Seydel(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1893, V, pag. 55) meint, dass bei rückwärts gestrecktem Halse eine plötzliche Thymusschwellung plötzlichen Tod veranlassen kann, welche Möglichkeit auchKob(ibidem, VI, pag. 121) zugibt, währendTamassia(Atti del Istituto Veneto. 1894) der Meinung der meisten Kinderärzte sich anschliesst, dass das sogenannte Asthma thymicum und seine Consequenzen mit der Thymus als solcher nichts zu thun hat, vielmehr eine Neurose ist, die besonders bei rachitischen und lymphatischen Kindern vorkommt. Auch fand er bei seinen Versuchen, dass ein 15–20mal grösseres Gewicht als das der normalen Thymus erforderlich ist, um die Trachea des Neugeborenen in nennenswerthem Grade zu comprimiren. Hierher gehört auch der sogenannteKropftod, d. h. eine Erstickung durch völligen Verschluss der durch eine Struma comprimirten Trachea, durch acute Schwellung der Trachealschleimhaut oder durch acute Anschwellungdes Kropfes selbst, die durch Hyperämie, Entzündung oder Hämorrhagien erfolgen kann (S. Ewald, „Ueber Trachealcompression durch Struma und ihre Folgen“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl. pag. 33). — Bei Kindern kann auch der Durchbruch verkäster Bronchialdrüsen in einen Bronchus plötzlichen Erstickungstod veranlassen.
Erstickung durch Verschüttetwerden.
Die Erstickung durchmechanische Behinderung der Excursionsfähigkeit des Thoraxkann erfolgen beim Verschüttetwerden und beim Erdrücktwerden aus anderen Ursachen. Beim Verschüttetwerden erfolgt der Tod in der Regel durch mechanische Verletzungen, insbesondere durch Rupturen innerer Organe; er kann jedoch auch nur durch Ersticken eintreten, indem die auf dem Körper (Thorax und Unterleib) lastende Masse die Respirationsbewegungen unmöglich macht. Geschieht letzteres nicht oder nicht vollständig, so kann das verschüttete Individuum desto längere Zeit in der betreffenden Situation aushalten, je poröser die über dem Körper lagernde Masse ist, da durch dieselbe atmosphärische Luft den Respirationsorganen zugeführt wird. Daher konnteA. Berenguier[381]bei seinen Versuchen die in Asche, Mehl u. dergl. eingegrabenen Thiere noch 15 Stunden lang am Leben erhalten. So erklärt sich auch, dass verschüttete Erwachsene, aber auch eingegrabene Kinder noch nach vielen Stunden lebend zu Tage gefördert wurden. BereitsBohnberichtet von zwei Neugeborenen, die nach der Geburt sogleich verscharrt und nach mehreren Stunden noch lebend ausgegraben wurden. Einen ähnlichen Fall erzähltMaschka, ebensoBardinet(Schmidt’s Jahrb. 1886, II). In letzterem Falle hatte die Mutter das Kind, welches sie für todt hielt, in ein Tuch eingewickelt und 25 Cm. tief unter die Erde vergraben. Nach 8 Stunden (!) wurde es ausgegraben, zum Leben gebracht und lebte noch 4 Tage.Besteht die Substanz, mit welcher der Körper bedeckt wurde, aus beweglichen Theilchen, so können dieselben aspirirt werden, besonders mit jenen Respirationsbewegungen, die im bewusstlosen Zustande noch erfolgen.Berenguierkonnte in seinen oben angeführten Versuchen die staubförmigen Substanzen zwar im Rachen und im oberen Theile des Oesophagus, niemals aber in der Glottis oder im Magen nachweisen. Dagegen fanden wir bei einem Manne, der beim Einsturz eines Speichers durch mehrere hundert Zollcentner Kornfrucht verschüttet worden war, Kehlkopf und Trachea und deren beide Hauptäste mit Getreidekörnern verstopft und einzelne sogar in den grossen Bronchien der linken Lungenpforte. Da solche Stoffe auch an der Leiche ohne Schwierigkeit in die Mundhöhle gelangen können, so werden wir auf eine erfolgte Aspiration nur dann schliessen, wenn wir dieselben tief in den Luftwegen oder im Magen oder gar, wieMaschka(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLV, pag. 242) einen solchen Fall mittheilt, im Dünndarm finden.
Die Erstickung durchmechanische Behinderung der Excursionsfähigkeit des Thoraxkann erfolgen beim Verschüttetwerden und beim Erdrücktwerden aus anderen Ursachen. Beim Verschüttetwerden erfolgt der Tod in der Regel durch mechanische Verletzungen, insbesondere durch Rupturen innerer Organe; er kann jedoch auch nur durch Ersticken eintreten, indem die auf dem Körper (Thorax und Unterleib) lastende Masse die Respirationsbewegungen unmöglich macht. Geschieht letzteres nicht oder nicht vollständig, so kann das verschüttete Individuum desto längere Zeit in der betreffenden Situation aushalten, je poröser die über dem Körper lagernde Masse ist, da durch dieselbe atmosphärische Luft den Respirationsorganen zugeführt wird. Daher konnteA. Berenguier[381]bei seinen Versuchen die in Asche, Mehl u. dergl. eingegrabenen Thiere noch 15 Stunden lang am Leben erhalten. So erklärt sich auch, dass verschüttete Erwachsene, aber auch eingegrabene Kinder noch nach vielen Stunden lebend zu Tage gefördert wurden. BereitsBohnberichtet von zwei Neugeborenen, die nach der Geburt sogleich verscharrt und nach mehreren Stunden noch lebend ausgegraben wurden. Einen ähnlichen Fall erzähltMaschka, ebensoBardinet(Schmidt’s Jahrb. 1886, II). In letzterem Falle hatte die Mutter das Kind, welches sie für todt hielt, in ein Tuch eingewickelt und 25 Cm. tief unter die Erde vergraben. Nach 8 Stunden (!) wurde es ausgegraben, zum Leben gebracht und lebte noch 4 Tage.
Besteht die Substanz, mit welcher der Körper bedeckt wurde, aus beweglichen Theilchen, so können dieselben aspirirt werden, besonders mit jenen Respirationsbewegungen, die im bewusstlosen Zustande noch erfolgen.Berenguierkonnte in seinen oben angeführten Versuchen die staubförmigen Substanzen zwar im Rachen und im oberen Theile des Oesophagus, niemals aber in der Glottis oder im Magen nachweisen. Dagegen fanden wir bei einem Manne, der beim Einsturz eines Speichers durch mehrere hundert Zollcentner Kornfrucht verschüttet worden war, Kehlkopf und Trachea und deren beide Hauptäste mit Getreidekörnern verstopft und einzelne sogar in den grossen Bronchien der linken Lungenpforte. Da solche Stoffe auch an der Leiche ohne Schwierigkeit in die Mundhöhle gelangen können, so werden wir auf eine erfolgte Aspiration nur dann schliessen, wenn wir dieselben tief in den Luftwegen oder im Magen oder gar, wieMaschka(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLV, pag. 242) einen solchen Fall mittheilt, im Dünndarm finden.
Ersticken durch Erdrücktwerden.
Erstickung durch Erdrücktwerden kann auch geschehen im Gedränge oder bei Kindern durch den Körper der Mutter oder einer anderen in demselben Bette schlafenden Person. Letztere Todesart ist nur selten durch die Section allein zu constatiren, sondern muss nur aus dem Zusammenhalten der Resultate dieser mit den Umständen des Falles erschlossen werden. Uebrigens wird diese Todesart ungleich häufiger angenommen, als sie wirklich vorkommt, da in den meisten der von uns obducirten Fälle eine natürliche Ursache des unerwarteten Absterbens, insbesondere Bronchitis, nachgewiesen wurde. Fälle, wo die Erstickung durch Auffallen schwerer Lasten (Wägen, Balken, Steine etc.) bewirkt wurde, haben wir wiederholt obducirt. Dass auch gegenüber solchen, in der Regel durch die Umstände klargestellten Fällen Vorsicht geboten ist, beweist eine MittheilungBlumenstok’s (Maschka’s Handbuch. I, 422), betreffend einen durch Kopfverletzungen umgebrachten Bergmann, auf welchen nachträglich, um den Tod als zufällige Verunglückung hinzustellen, ein 5–6 Centner schwerer Felsblock gewälzt worden war!NachTamassia’s Versuchen (1892) erfolgt der Tod nach blosser Belastung des Thorax, auch wenn dieselbe das Gewicht des Körpers um ½–⅓ übersteigt, erst nach ½–1¾; Stunden, früher, wenn zugleich der Bauch belastet wird, niemals aber plötzlich. Wenn letzteres geschieht, so hat noch eine andere Ursache mitgewirkt.
Erstickung durch Erdrücktwerden kann auch geschehen im Gedränge oder bei Kindern durch den Körper der Mutter oder einer anderen in demselben Bette schlafenden Person. Letztere Todesart ist nur selten durch die Section allein zu constatiren, sondern muss nur aus dem Zusammenhalten der Resultate dieser mit den Umständen des Falles erschlossen werden. Uebrigens wird diese Todesart ungleich häufiger angenommen, als sie wirklich vorkommt, da in den meisten der von uns obducirten Fälle eine natürliche Ursache des unerwarteten Absterbens, insbesondere Bronchitis, nachgewiesen wurde. Fälle, wo die Erstickung durch Auffallen schwerer Lasten (Wägen, Balken, Steine etc.) bewirkt wurde, haben wir wiederholt obducirt. Dass auch gegenüber solchen, in der Regel durch die Umstände klargestellten Fällen Vorsicht geboten ist, beweist eine MittheilungBlumenstok’s (Maschka’s Handbuch. I, 422), betreffend einen durch Kopfverletzungen umgebrachten Bergmann, auf welchen nachträglich, um den Tod als zufällige Verunglückung hinzustellen, ein 5–6 Centner schwerer Felsblock gewälzt worden war!
NachTamassia’s Versuchen (1892) erfolgt der Tod nach blosser Belastung des Thorax, auch wenn dieselbe das Gewicht des Körpers um ½–⅓ übersteigt, erst nach ½–1¾; Stunden, früher, wenn zugleich der Bauch belastet wird, niemals aber plötzlich. Wenn letzteres geschieht, so hat noch eine andere Ursache mitgewirkt.
Die Zeit, wie lange ein Mensch ohne Nahrung auszuhalten vermag, ohne zu sterben, lässt sich nicht genau bestimmen. Alter, früherer Ernährungszustand und der Umstand, ob nur die Nahrung oder gleichzeitig auch das Getränk (Wasser) entzogen wurde, werden von Einfluss sein.
Wie lange lebt man ohne Nahrung?
Wie lange neugeborene Kinder ohne Nahrung leben können, lässt sich aus den keineswegs seltenen Fällen von angeborener Atresie des Duodenums und der minder häufigen des Oesophagus schliessen.R. Meier(Klebs, Path. Anat. 165) sah ein Kind mit angeborener Abschnürung des oberen Stückes des Oesophagus vom unteren erst am siebenten Tage sterben. Eine grosse Reihe von Fällen von angeborenem Verschluss des Duodenums hatHempel(Jahrb. f. Kinderheilkunde. 1873, VI, pag. 381), ebensoTheremin(Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie. 1877, VIII. pag. 34) zusammengestellt. Die Kinder starben durchschnittlich 3–5 Tage nach der Geburt, doch hatte das Leben in einem Falle 12 Tage gedauert. Von zwei von uns obducirten Kindern mit angeborener Verwachsung des Duodenums über dem Diverticulum Vateri lebte das erste einen, das andere 2½ Tage. AuchF. A. Falkfand bei seinen Studien an verhungernden Hunden (Med. Centralbl. 1876, pag. 472), dass neugeborene und junge Thiere ungleich rapider an Gewicht abnehmen und ungleich früher sterben, als ältere Hunde, von denen ein dreijähriger, der auch Wasser erhielt, erst am 61. Tage starb.Ob Greise, von denen schonHippokratessagt: „Senes facillime jejunium ferunt“, länger das Hungern ertragen, als Menschen im durchschnittlichen Alter, ist zwar nicht sichergestellt, kann jedoch mit Rücksicht darauf, dass der Stoffwechsel beialtenLeuten ein trägerer ist und dieselben thatsächlich weniger zu ihrer Ernährung brauchen, im Allgemeinen zugegeben werden.Wie lange Erwachsene durchschnittlich das Hungern vertragen, lässt sich schwer bestimmen. Im Allgemeinen werden 7–8 Tage angenommen (Moleschott). Doch sahSchleifer(Oesterr. Wochenschr. 1843, Nr. 24) einen Gefangenen 17,Caspereinen anderen 10 Tage lang hungern, ohne zu sterben, beide hatten jedoch Wasser getrunken.Caussé(Annal. d’hyg. publ. 1876, Nr. 92, pag. 328) erwähnt eines Mädchens, welches 11 Tage nach dem Einsturz eines Hauses lebend ausgegraben wurde. Ein Kind von 4 Monaten, welches sie auf dem Schosse hatte, war am vierten Tage gestorben.Falretund andere Irrenärzte wollen Kranke 40 Tage und länger alle Nahrung verweigern gesehen haben, ohne dass diese dabei zu Grunde gingen (Prager Vierteljahrschr. 1864, LXXXII, pag. 111), dagegen sagtPellevoisin(ibidem. LXXXIII, pag. 95), dass in solchen Fällen der Tod bei beschränkter Nahrung in 60, bei gänzlicher Abstinenz in 8 Tagen erfolgt. Die bekannten HungerproductionenTanner’s und seiner Nachfolger (1886 und 1887) sprechen dafür, dass bei unbehinderter Zufuhr von Wasser der Mensch viel länger ohne Nahrung auszuhalten vermag, als gewöhnlich angenommen wird. AuchLaborde(Wr. med. Presse. 1887, pag. 183) konnte bei einem Hunde, dem er nach Belieben Wasser gab, das Fasten ohne Gefahr bis zum 40. Tage fortführen, während ein anderer Hund, dem zugleich das Getränk entzogen wurde, am 20. Tage verendete. Im Juli 1892 wurden bei Bilin mehrere Bergleute verschüttet und drei davon nach 17 Tagen noch lebend, obgleich sehr entkräftet, aufgefunden und am Leben erhalten. Sie hatten die ganze Zeit nur von Grubenwasser gelebt.
Wie lange neugeborene Kinder ohne Nahrung leben können, lässt sich aus den keineswegs seltenen Fällen von angeborener Atresie des Duodenums und der minder häufigen des Oesophagus schliessen.R. Meier(Klebs, Path. Anat. 165) sah ein Kind mit angeborener Abschnürung des oberen Stückes des Oesophagus vom unteren erst am siebenten Tage sterben. Eine grosse Reihe von Fällen von angeborenem Verschluss des Duodenums hatHempel(Jahrb. f. Kinderheilkunde. 1873, VI, pag. 381), ebensoTheremin(Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie. 1877, VIII. pag. 34) zusammengestellt. Die Kinder starben durchschnittlich 3–5 Tage nach der Geburt, doch hatte das Leben in einem Falle 12 Tage gedauert. Von zwei von uns obducirten Kindern mit angeborener Verwachsung des Duodenums über dem Diverticulum Vateri lebte das erste einen, das andere 2½ Tage. AuchF. A. Falkfand bei seinen Studien an verhungernden Hunden (Med. Centralbl. 1876, pag. 472), dass neugeborene und junge Thiere ungleich rapider an Gewicht abnehmen und ungleich früher sterben, als ältere Hunde, von denen ein dreijähriger, der auch Wasser erhielt, erst am 61. Tage starb.Ob Greise, von denen schonHippokratessagt: „Senes facillime jejunium ferunt“, länger das Hungern ertragen, als Menschen im durchschnittlichen Alter, ist zwar nicht sichergestellt, kann jedoch mit Rücksicht darauf, dass der Stoffwechsel beialtenLeuten ein trägerer ist und dieselben thatsächlich weniger zu ihrer Ernährung brauchen, im Allgemeinen zugegeben werden.
Wie lange Erwachsene durchschnittlich das Hungern vertragen, lässt sich schwer bestimmen. Im Allgemeinen werden 7–8 Tage angenommen (Moleschott). Doch sahSchleifer(Oesterr. Wochenschr. 1843, Nr. 24) einen Gefangenen 17,Caspereinen anderen 10 Tage lang hungern, ohne zu sterben, beide hatten jedoch Wasser getrunken.Caussé(Annal. d’hyg. publ. 1876, Nr. 92, pag. 328) erwähnt eines Mädchens, welches 11 Tage nach dem Einsturz eines Hauses lebend ausgegraben wurde. Ein Kind von 4 Monaten, welches sie auf dem Schosse hatte, war am vierten Tage gestorben.Falretund andere Irrenärzte wollen Kranke 40 Tage und länger alle Nahrung verweigern gesehen haben, ohne dass diese dabei zu Grunde gingen (Prager Vierteljahrschr. 1864, LXXXII, pag. 111), dagegen sagtPellevoisin(ibidem. LXXXIII, pag. 95), dass in solchen Fällen der Tod bei beschränkter Nahrung in 60, bei gänzlicher Abstinenz in 8 Tagen erfolgt. Die bekannten HungerproductionenTanner’s und seiner Nachfolger (1886 und 1887) sprechen dafür, dass bei unbehinderter Zufuhr von Wasser der Mensch viel länger ohne Nahrung auszuhalten vermag, als gewöhnlich angenommen wird. AuchLaborde(Wr. med. Presse. 1887, pag. 183) konnte bei einem Hunde, dem er nach Belieben Wasser gab, das Fasten ohne Gefahr bis zum 40. Tage fortführen, während ein anderer Hund, dem zugleich das Getränk entzogen wurde, am 20. Tage verendete. Im Juli 1892 wurden bei Bilin mehrere Bergleute verschüttet und drei davon nach 17 Tagen noch lebend, obgleich sehr entkräftet, aufgefunden und am Leben erhalten. Sie hatten die ganze Zeit nur von Grubenwasser gelebt.
Erscheinungen bei Verhungern.
Von den während des Lebens eintretenden Erscheinungen ist zu erwähnen, dass das anfängliche Hungergefühl sehr bald schwindet. Dieses wurde in mehreren der erwähnten Fälle constatirt und auchRanke[382]beobachtete bei einem an sich selbst angestellten Hungerversuch, dass das Hungergefühl schon am zweiten Tage verschwunden war. Dann erfolgt rascher Schwund des Fettes, Abnehmen der Kräfte, Obstipation, bei Abstinenz von Wasser auch Erhöhung des specifischen Gewichtes des Harns und Verminderung der Menge des Harns, in welchem der Harnstoff sich nicht oder wenigstens nicht constant vermindert, wohl aber die Chloride, welche auch ganz aus dem Harn verschwinden können.[383]Magendrücken, Brechneigung und das Auftreten eines fötiden Geruchesaus dem Munde wurde ebenfalls beobachtet, ebenso die Bildung von Ecchymosen in der Conjunctiva und auf der Haut (Schleifer). Liessen sich in diesem Stadium die Individuen zum Essen bewegen, so erfolgte die Erholung sehr rasch und vollständig. In den späteren Stadien stellt sich unter hochgradiger Zunahme der Schwäche Somnolenz und Delirium ein und darauf der Tod (O.Schultze).
Die Leichen solcher Individuen faulen schnell (Recklinghausen), sind hochgradig abgemagert und anämisch, das Fett auch in den inneren Organen geschwunden (nachCantalamessa1893, niemals vollständig), Magen und Darm auffallend verengt, leer. Leber, Milz und Nieren, bei Kindern nachSeydel(1894) auch die Thymus verkleinert, blutarm, das Blut manchmal theerartig eingedickt.
Das Verhungern kommt in foro selten in Frage. Es kann dies geschehen bei Kindesweglegung, bei absichtlicher Verminderung oder vollständiger Entziehung der Nahrung, wie sie sowohl als unvernünftiges und herzloses Züchtigungsmittel, aber auch als grausame Tödtungsart hier und da vorzukommen pflegt[384], und fast immer entweder hilflose Kinder oder Geisteskranke, insbesondere Blödsinnige, betrifft. Viele solche Fälle erweisen sich bei näherer Untersuchung als Uebertreibungen, wie wir denn bereits zweimal Gelegenheit hatten, Kinder zu obduciren, die angeblich an absichtlicher Entziehung der Nahrung gestorben waren, während die Section in dem einen Falle eine käsige Pneumonie, im anderen Syphilis als Todesursache und in beiden Fällen grosse Mengen von fäculentem Darminhalt ergab. Ebenso könnte der nach Stricturen oder Verwachsungen des Oesophagus in Folge Vergiftung mit ätzenden Substanzen eintretende Inanitionstod zur gerichtlichen Verfolgung Veranlassung geben, undCasperberichtet über einen Fall, in welchem an einer Frau eine Inunctionscur in so leichtsinniger Weise durchgeführt wurde, dass Verwachsungen der Kiefer erfolgten und die Patientin schliesslich am Hungertode starb. Der fahrlässige Wundarzt wurde zu Festungsstrafe verurtheilt.Selbstmord durch Verhungern ist wiederholt von Gefangenen, namentlich aber von Geisteskranken, unternommen, doch nur ausnahmsweise zu Ende geführt worden. Eine forensische Bedeutung kann auch der lange fortgesetzten Enthaltung von Nahrung zukommen, wenn sie als solche oder combinirt mit anderen auffälligen Erscheinungen, wie Ekstase, Stigmatisirung, vorkommt und als Wunder proclamirt wird. Solche Fälle kommen bekanntlich immer wieder von Zeit zu Zeit vor, und die Neuzeit hat ebenfalls solche geliefert. Die Mehrzahl derselben läuft auf Betrug hinaus und letzterer ist durch scharfe Controle als solcher sicherzustellen, welche sich nicht blos auf die heimliche Zusichnahme von Nahrung, sondern auch auf das Verhaltendes Körpergewichtes, des Fettpolsters, insbesondere aber der Ausscheidungen (Harn, Koth) zu erstrecken hätte. In einer anderen Reihe von Fällen ist zweifellos gleichzeitig ein neuro-, beziehungsweise psychopathischer Zustand vorhanden, als Theilerscheinung dessen ein geringeres Nahrungsbedürfniss existirt, und in wieder anderen ist ein solcher Zustand mit Betrug combinirt und analog den bekannten Uebertreibungen, sowie der Sucht, Interesse und Aufsehen zu erregen, denen wir bei Hysterischen begegnen.
Das Verhungern kommt in foro selten in Frage. Es kann dies geschehen bei Kindesweglegung, bei absichtlicher Verminderung oder vollständiger Entziehung der Nahrung, wie sie sowohl als unvernünftiges und herzloses Züchtigungsmittel, aber auch als grausame Tödtungsart hier und da vorzukommen pflegt[384], und fast immer entweder hilflose Kinder oder Geisteskranke, insbesondere Blödsinnige, betrifft. Viele solche Fälle erweisen sich bei näherer Untersuchung als Uebertreibungen, wie wir denn bereits zweimal Gelegenheit hatten, Kinder zu obduciren, die angeblich an absichtlicher Entziehung der Nahrung gestorben waren, während die Section in dem einen Falle eine käsige Pneumonie, im anderen Syphilis als Todesursache und in beiden Fällen grosse Mengen von fäculentem Darminhalt ergab. Ebenso könnte der nach Stricturen oder Verwachsungen des Oesophagus in Folge Vergiftung mit ätzenden Substanzen eintretende Inanitionstod zur gerichtlichen Verfolgung Veranlassung geben, undCasperberichtet über einen Fall, in welchem an einer Frau eine Inunctionscur in so leichtsinniger Weise durchgeführt wurde, dass Verwachsungen der Kiefer erfolgten und die Patientin schliesslich am Hungertode starb. Der fahrlässige Wundarzt wurde zu Festungsstrafe verurtheilt.
Selbstmord durch Verhungern ist wiederholt von Gefangenen, namentlich aber von Geisteskranken, unternommen, doch nur ausnahmsweise zu Ende geführt worden. Eine forensische Bedeutung kann auch der lange fortgesetzten Enthaltung von Nahrung zukommen, wenn sie als solche oder combinirt mit anderen auffälligen Erscheinungen, wie Ekstase, Stigmatisirung, vorkommt und als Wunder proclamirt wird. Solche Fälle kommen bekanntlich immer wieder von Zeit zu Zeit vor, und die Neuzeit hat ebenfalls solche geliefert. Die Mehrzahl derselben läuft auf Betrug hinaus und letzterer ist durch scharfe Controle als solcher sicherzustellen, welche sich nicht blos auf die heimliche Zusichnahme von Nahrung, sondern auch auf das Verhaltendes Körpergewichtes, des Fettpolsters, insbesondere aber der Ausscheidungen (Harn, Koth) zu erstrecken hätte. In einer anderen Reihe von Fällen ist zweifellos gleichzeitig ein neuro-, beziehungsweise psychopathischer Zustand vorhanden, als Theilerscheinung dessen ein geringeres Nahrungsbedürfniss existirt, und in wieder anderen ist ein solcher Zustand mit Betrug combinirt und analog den bekannten Uebertreibungen, sowie der Sucht, Interesse und Aufsehen zu erregen, denen wir bei Hysterischen begegnen.
Durch Einwirkung hoher Temperatur auf den Körper erzeugte Läsionen bezeichnet man als Verbrennung. Dieselbe kann erfolgen durch Flamme, durch heisse Flüssigkeiten, durch heisse Gase und Dämpfe, durch glühende (geschmolzene) oder heisse, feste Körper, durch strahlende Wärme und durch die Wärme, die sich bei gewissen chemischen Zersetzungen entwickelt, wie insbesondere beim Kalklöschen. Die Verbrennung mit heissen Flüssigkeiten und heissen Dämpfen nennt man gewöhnlich Verbrühung.
Den genannten Agentien ähnlich wirken ätzende Flüssigkeiten, z. B. Schwefelsäure, Carbolsäure und Aetzlauge. Dieselben bewirken entweder erythematöse oder eczematöse Dermatitis oder mehr weniger tiefgehende Necrose (meist Coagulationsnecrose) der Haut, ganz ausnahmsweise Blasenbildung (Zillnernach Carbolsäureverätzung, Wiener med. Wochenschr. 1879, Nr. 47), niemals Verkohlung. Am häufigsten kommen Verätzungen durch Schwefelsäure vor, namentlich des Gesichtes durch absichtliches Schleudern der Flüssigkeit in letzteres aus Rache oder Eifersucht, worauf häufig höchst entstellende Narben, Ectropium der Augenlider und Narben der Cornea zurückbleiben.Ferner muss bemerkt werden, dass auch mässig, d. h. nicht bis zum Verbrennungseffect gesteigerte Temperaturgrade unter Umständen gesundheitsschädliche Folgen und selbst den Tod herbeiführen können.Speck(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874) berichtet über einen solchen Fall, in welchem ein contractes 12jähriges Mädchen auf Rath eines Quacksalbers in eine frische Schafhaut gewickelt, mit Decken bedeckt und mit frisch gebackenen, heissen Broden umstellt, liegen gelassen und nach 3 Stunden todt gefunden wurde.Speckleitet den Tod von der Erhöhung der Eigenwärme ab undEulenburgin einer dem Aufsatz zugefügten Anmerkung von einer durch die Erhöhung der Temperatur über die Blutwärme bewirkten Ausdehnung der Blutgase, welche bis zum Freiwerden der letzteren und zur Herzlähmung und Luftembolien führen können.Hierher gehört auch der sogenannte Hitzschlag (Insolation, Sonnenstich), der theils auf der Erhöhung der Blutwärme durch die Sonnenhitze, theils auf der durch starken Wasserverlust bewirktenEindickung des Blutes zu beruhen scheint.[385]Andererseits ist es bekannt, dass gewisse Feuerarbeiter bedeutende Temperaturgrade aushalten, so insbesondere die sogenannten Puddler, welche täglich 8 bis 10 Stunden in einer Temperatur von etwa 58 °C. arbeiten (Hirt, „Krankheiten der Arbeiter“. Gasinhalationskrankheiten. 1873, pag. 126). Ueber das Verhalten von Menschen in überhitzten Räumen (55–80 °C.) hatHartwich(Virchow’s Jahrb. 1885, I, 239) Versuche angestellt.Dittrich(Zeitschr. f. Heilkunde. 1893, XIV, 4. Heft) hat 12 Fälle von Hitzschlag obducirt und fand stets Ecchymosen am Endo- und Epicard, sowie in den Schädeldecken und an den Lungen, selten an den Schleimhäuten des Halses, fast immer pathologische Veränderungen des Herzens, die er als ein zum Hitzschlag disponirendes Moment ansieht.
Den genannten Agentien ähnlich wirken ätzende Flüssigkeiten, z. B. Schwefelsäure, Carbolsäure und Aetzlauge. Dieselben bewirken entweder erythematöse oder eczematöse Dermatitis oder mehr weniger tiefgehende Necrose (meist Coagulationsnecrose) der Haut, ganz ausnahmsweise Blasenbildung (Zillnernach Carbolsäureverätzung, Wiener med. Wochenschr. 1879, Nr. 47), niemals Verkohlung. Am häufigsten kommen Verätzungen durch Schwefelsäure vor, namentlich des Gesichtes durch absichtliches Schleudern der Flüssigkeit in letzteres aus Rache oder Eifersucht, worauf häufig höchst entstellende Narben, Ectropium der Augenlider und Narben der Cornea zurückbleiben.
Ferner muss bemerkt werden, dass auch mässig, d. h. nicht bis zum Verbrennungseffect gesteigerte Temperaturgrade unter Umständen gesundheitsschädliche Folgen und selbst den Tod herbeiführen können.Speck(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874) berichtet über einen solchen Fall, in welchem ein contractes 12jähriges Mädchen auf Rath eines Quacksalbers in eine frische Schafhaut gewickelt, mit Decken bedeckt und mit frisch gebackenen, heissen Broden umstellt, liegen gelassen und nach 3 Stunden todt gefunden wurde.Speckleitet den Tod von der Erhöhung der Eigenwärme ab undEulenburgin einer dem Aufsatz zugefügten Anmerkung von einer durch die Erhöhung der Temperatur über die Blutwärme bewirkten Ausdehnung der Blutgase, welche bis zum Freiwerden der letzteren und zur Herzlähmung und Luftembolien führen können.
Hierher gehört auch der sogenannte Hitzschlag (Insolation, Sonnenstich), der theils auf der Erhöhung der Blutwärme durch die Sonnenhitze, theils auf der durch starken Wasserverlust bewirktenEindickung des Blutes zu beruhen scheint.[385]Andererseits ist es bekannt, dass gewisse Feuerarbeiter bedeutende Temperaturgrade aushalten, so insbesondere die sogenannten Puddler, welche täglich 8 bis 10 Stunden in einer Temperatur von etwa 58 °C. arbeiten (Hirt, „Krankheiten der Arbeiter“. Gasinhalationskrankheiten. 1873, pag. 126). Ueber das Verhalten von Menschen in überhitzten Räumen (55–80 °C.) hatHartwich(Virchow’s Jahrb. 1885, I, 239) Versuche angestellt.Dittrich(Zeitschr. f. Heilkunde. 1893, XIV, 4. Heft) hat 12 Fälle von Hitzschlag obducirt und fand stets Ecchymosen am Endo- und Epicard, sowie in den Schädeldecken und an den Lungen, selten an den Schleimhäuten des Halses, fast immer pathologische Veränderungen des Herzens, die er als ein zum Hitzschlag disponirendes Moment ansieht.
Verbrennungsgrade.
In der Chirurgie unterscheidet man bekanntlich vier Verbrennungsgrade, von denen der erste durch Erythem, der zweite durch Blasenbildung, der dritte durch oberflächliche Verschorfung des Corium sich charakterisirt, der vierte alle weiteren Verbrennungseffecte umfasst, deren höchste, nämlich die Verkohlung ganzer Körpertheile oder des ganzen Körpers bis zur Calcinirung von Knochen, in der Chirurgie selten oder gar nicht, wohl aber in der forensischen Praxis vorkommen können.
Lebensgefahr.
Die Lebensgefahr nach Verbrennungen hängt weniger von dem Grade der Verbrennung, als von ihrer Ausbreitung ab, und es ist eine anerkannte Thatsache, dass selbst Verbrennungen der höchsten Grade, wenn sie blos auf einen umschriebenen Körpertheil sich beschränken, ungleich weniger gefährlich sind, als Verbrennungen des ersten und zweiten Grades, wenn diese grosse Strecken der Körperoberfläche betreffen. Bezüglich letzterer gilt bei den Chirurgen als Erfahrungssatz, dass, wenn die Verbrennung (Verbrühung) auf mehr als ein Drittel der Hautoberfläche sich erstreckt, der Tod erfolgt. Dieser Satz gilt nur für die überwiegende Zahl der Fälle und ist nicht so zu nehmen, dass bei einer solchen oder noch stärkeren Ausdehnung der Verbrennung eine Heilung absolut unmöglich wäre.
So hatMaschkaeinen Fall beschrieben, der einen jungen Mann betraf, welcher im hochgradig betrunkenen Zustande mit Branntwein übergossen wurde, den man dann muthwilligerweise anzündete. Die Verbrennung erstreckte sich auf mehr als die Hälfte der Körperoberfläche und doch erfolgte Genesung nach 9 Monaten. Es blieben jedoch ausgebreitete Narben zurück, von denen die am Bauche und in den Leistengegenden sich so contrahirten, dass der Betreffende nur in stark gebeugter Stellung zu gehen vermochte. Anderseits ist es gar nicht selten, dass namentlich kleine Kinder nach Verbrennungen sterben, die verhältnissmässig geringe Hautstrecken, so nur eine Extremitätoder den Hals, betroffen haben, und zwar nicht immer erst in Folge der secundären Entzündungs- oder Eiterungsprocesse, sondern kurze Zeit nach erlittener Verbrennung.
So hatMaschkaeinen Fall beschrieben, der einen jungen Mann betraf, welcher im hochgradig betrunkenen Zustande mit Branntwein übergossen wurde, den man dann muthwilligerweise anzündete. Die Verbrennung erstreckte sich auf mehr als die Hälfte der Körperoberfläche und doch erfolgte Genesung nach 9 Monaten. Es blieben jedoch ausgebreitete Narben zurück, von denen die am Bauche und in den Leistengegenden sich so contrahirten, dass der Betreffende nur in stark gebeugter Stellung zu gehen vermochte. Anderseits ist es gar nicht selten, dass namentlich kleine Kinder nach Verbrennungen sterben, die verhältnissmässig geringe Hautstrecken, so nur eine Extremitätoder den Hals, betroffen haben, und zwar nicht immer erst in Folge der secundären Entzündungs- oder Eiterungsprocesse, sondern kurze Zeit nach erlittener Verbrennung.
Todesursache nach Verbrennungen.
Ueber die Ursache des bald nach Verbrennungen oder Verbrühungen der Haut meist unter Delirien und Somnolenz erfolgenden Todes ist viel geschrieben worden und trotzdem ist die Frage noch keineswegs erledigt. Die intensive Reizung der Hautnerven genügt für sich, durch Shock den Tod zu erklären. Andere legen ein grosses Gewicht auf die paralytische Erweiterung der massenhaften Hautgefässe und die consecutive plötzliche Erweiterung des Strombettes, die auch durch Sinken des Blutdruckes sich kundgibt, wodurch Insufficienz der Herzpumpe, Stauung im Kreislauf und der Tod entsteht (Goltz). Auch die hochgradigen Wärmeverluste durch die entblösste Haut werden mit dem Tode in Verbindung gebracht, ferner die aufgehobene Functionsthätigkeit der Haut als Ausscheidungsorgan für gewisse deletäre Stoffe, weiter mit Rücksicht auf die vonSchultzeundRolletam erwärmten Objecttisch beobachtete Theilung der Blutkörperchen und das Absterben der Blutkörperchen bei Erwärmung auf 45 °C., diese Veränderungen des Blutes und die dadurch bewirkten Störungen (Ponfick), ferner auch die plötzliche Gerinnung des Blutes in der Haut, sowie des Muskelfibrins (Wärmestarre), endlich auch die rapide und massenhafte Aufnahme septischer Stoffe in den Kreislauf von der wunden Hautfläche aus. Chemisch wurde das Blut nach ausgedehnten Verbrennungen vonHoppe-SeylerundTappeiner(Virchow’s Jahrb. 1881, I, pag. 237 und 251) untersucht. Ersterer fand in einem Falle 2·4, in einem anderen 5 Procent des gesammten Hämoglobingehaltes in das Serum übergetreten; letzterer in 4 Fällen eine starke Eindickung des Blutes theils durch Wasserverlust, theils durch enorme Transsudation von Blutplasma.Foa(ibidem, pag. 559) will den Tod durch Selbstintoxication mit fibrinogener Substanz erklären, welche in Folge Destruction des Blutes sich bildet. NachKijanitzin(Virchow’s Archiv 1893, CXXXI, pag. 436) findet sich nach ausgedehnten Hautverbrennungen wirklich ein Gift im Blut, in den Organen und im Harn, welches darstellbar ist und in seiner Function und Wirkung der Gruppe des Leichenmuscarins, Neurins und Peptotoxins entspricht. Das klinische Bild bei einer acut zum Tode führenden Verbrennung ist nicht constant, indem bald Symptome des Shocks, bald solche prävaliren, die auf localen Hyperämien oder auf Aufnahme pyrogener, vielleicht auch ptomaineartiger Stoffe in den Kreislauf zu beziehen sind. Das Auftreten von Hämaturie (in einem unserer Fälle schon nach 2 Stunden) und Nephritis im acuten Verlauf von Verbrennungen ist sehr constant und wurde besonders vonWertheim[386]experimentell geprüft. Im chronischen Verlauf von Verbrennungen kann der Tod durch Erschöpfung oder durch entzündlicheund embolische Processe innerer Organe erfolgen, worunter insbesondere jene der Lungen zu erwähnen sind.
Ueberinnere Verbrennungen, und zwar der Respirationswege und des Verdauungscanals hatSeveri(Virchow’s Jahrb. 1885, II, 287) Versuche angestellt. Zweimal haben wir bei äusseren Verbrennungen auch solche zweiten Grades in der Mundhöhle und in den oberen Antheilen der Schling- und Respirationswege gefunden, und zwar einmal nach Verbrennung durch Flammen und das andere Mal bei einem Kinde, welches einen Topf mit heissem Wasser auf sich herabgerissen hatte.
Leichenbefund nach Verbrennungen.
Die äusseren Befundean den Leichen Verbrannter werden von dem Verbrennungsgrade, von der Ursache der Verbrennung und von der Zeit abhängen, die von der Verbrennung bis zum Tode verflossen war.
Wir haben hier nur die acut zum Tode führenden Verbrennungen, und zwar nur die der ersten drei Grade im Auge, da wir auf die höhergradigen Verbrennungen und Verkohlungen später zurückkommen werden. Das durch Verbrennung oder Verbrühung erzeugte Hauterythem ist an der Leiche in der Regel nicht mehr zu erkennen, da es durch Hypostase verschwindet, doch bleibt, wenn der Tod nicht allzuschnell erfolgte, manchmal eine Schwellung der betreffenden Hautpartie, häufiger aber eine kleienförmige Abschilferung der Epidermis an jenen Stellen zurück, wo während des Lebens das Erythem gewesen war. Nach Verbrennungen zweiten Grades finden wir an der Leiche entweder ausgebildete, serumgefüllte Blasen oder dieselben geplatzt und collabirt oder von mehr weniger weiten Strecken der Haut die Epidermis in Fetzen abgelöst und den Rändern der so veränderten Hautpartie meist in geschrumpftem Zustande anhaftend. Von Händen und Füssen lässt sich mitunter die Epidermis sammt den Nägeln wie ein Handschuh abstreifen. Bleibt das Corium, von welchem die Epidermis abgehoben wurde, von letzterer bedeckt, so erscheint es an der Leiche meist feucht und blass, seltener und meist nur an abwärtigen Stellen geröthet. War jedoch eine solche Stelle frei der Luft ausgesetzt, so vertrocknet sie und erscheint nach einiger Zeit als eine leder- oder pergamentartige, hart zu schneidende und beim Anschlagen tönende, in verschiedenen Nuancen gelb, braun bis braunroth gefärbte, Netze durchscheinender Hautgefässe und mitunter Ecchymosen enthaltende Schwarte, somit in gleicher Weise verändert, wie wir dies bei Hautaufschürfungen oder bei auf andere Art von der Epidermis entblössten Stellen beobachten können. Die Verbrennungen dritten Grades sind im frischen Zustande durch die weissgraue, mehr weniger tief gehende Verschorfung sämmtlicher Hautschichten kenntlich, welche wie gekocht oder (nach Einwirkung von Flamme) wie leicht gebraten erscheinen.
Die übrigen äusseren Befunde hängen von der Art der Verbrennung ab. War diese durch Flamme entstanden, so finden wirVerrussung der Haut und Versengung der Haare, eventuell auch der Nägel an den getroffenen Stellen. Beides findet sich bei der Verbrühung mit heissen Flüssigkeiten und heissen Dämpfen nicht, was behufs der Differentialdiagnose zu beachten ist. Die Zerstörung der Haare kann auch bei Verbrennung mit glühenden Körpern, weniger leicht bei solchen mit ätzenden Flüssigkeiten erfolgen. In einzelnen Fällen findet sich die Substanz, welche die Verbrennung veranlasste, der Haut anhaftend. So sahen wir in einem Falle den grössten Theil des Körpers mit einer schwarzen, glänzenden Masse incrustirt, welche aus einem schwarzen Lack bestand, der während des Kochens aus dem Kessel geschleudert wurde und den Mann verbrannt hatte; bei einem mit schwarzem Kaffee verbrühten Kinde wurden zahlreiche Partikel des Kaffeesatzes gefunden, und bei einem Manne, der in eine Grube mit eben gelöschtem Kalk gefallen war, letzterer in verschieden dicker Schicht an der Haut. Die Verbrennungen durch Pulverflamme sind durch Schwärzung der betreffenden Stelle erkennbar, die nicht blos vom Pulverschmauch, sondern auch von eingesprengten Pulverkörnern herrührt.
Die Vertheilung der Verbrennung kann manchmal ebenfalls für die Erkennung der Provenienz derselben verwerthet werden. Geschah die Verbrennung durch Flamme, so lässt sich häufig erkennen, dass die Verbrennung von unten nach aufwärts ihren Gang genommen hatte, wie dies namentlich bei Kindern und Frauen, deren Kleider brennend wurden, begreiflich ist. Hier ist die Verbreitung mitunter schwimmhosenartig. Bei Verbrühungen, wenn diese im bekleideten Zustande geschahen, bleiben die von den Kleidern bedeckten Stellen entweder verschont oder zeigen geringe Verletzungsgrade, auch geht die Verbrühung häufig von oben nach abwärts, ausser es wäre das Individuum in eine heisse Flüssigkeit hineingefallen und nicht, wie gewöhnlich, blos damit begossen worden. Eng anliegende Kleidungsstücke bilden auch gegenüber der Flamme einigen Schutz, weshalb Verbrennung durch Fangen der Kleider beim männlichen Geschlecht ungleich seltener ist, als beim weiblichen, bei welchem das Abstehen der Kleider vom Leibe, besonders vom Unterkörper, das Aufgehen derselben in Flammen wesentlich erleichtert. Noch mehr erkennt man den Schutz eng anliegender Kleidungsstücke daraus, dass man sehr häufig entsprechend der Taille oder den Strumpfbändern Streifen wohlerhaltener Haut trifft, während die Umgebung oft die höchsten Verbrennungsgrade zeigt. Verbrennungen durch strahlende Wärme, durch heisse Luft oder explodirende Gase sind ebenfalls meist auf die unbedeckt getragenen Körpertheile beschränkt, doch kann auch die Wirkung durch diese durchgehen, sowie es z. B. bei Explosionen schlagender Wetter, wenn auch nur selten, geschieht, dass die Kleider selbst zu brennen anfangen.[387]
Eine Verwechslung der beschriebenen, durch Verbrennung veranlassten Veränderungen der Haut mit anderen Processen ist bei einiger Aufmerksamkeit und Beachtung des eben Gesagten in der Regel zu vermeiden. Dass jene Ablösungen und blasigen Abhebungen der Epidermis, wie sie bei bereits weit gediehener Fäulniss vorkommen, für Verbrennungseffect gehalten würden, wäre ein unverzeihlicher Irrthum, ist aber in einem uns bekannten, ein neugeborenes, im Sommer aus einem Düngerhaufen (!) gezogenes Kind betreffenden Fall thatsächlich vorgekommen. Am ehesten wäre eine Verwechslung mit mit Hautröthung oder Blasenbildung einhergehenden Hautkrankheiten möglich. So beschriebenCasper-Liman(l. c. 320) undFriedberg(Gerichtsärztl. Gutachten. 1875, pag. 296) Fälle, wo durch Hebammen veranlasste Verbrühungen von Kindern als „Blätterrose“ erklärt worden waren und die Erstgenannten auch einen Fall, in welchem umgekehrt ein Hautausschlag für Verbrennung genommen wurde. In einem unserer Fälle stellte sich die angebliche Verbrennung eines Kindes im Bade als Pemphigus heraus, in einem anderen war Verbrennung diagnosticirt worden, während blos Decubitus vorlag und in einem dritten, in welchem die Amme dem Säugling den Mund mit heissem Camillenthee verbrüht haben sollte, fand sich ausgebreitete Rachendiphtherie. Ausgebreitete postmortale, theils blasige, theils fetzige Ablösungen der Epidermis können bei im Ausbruchsstadium acuter Exantheme Verstorbenen vorkommen und dann eine Verbrühung vortäuschen. Wir haben sie fast über den ganzen Körper ausgebreitet im Jänner 1886 bei einem kräftigen Manne gesehen, der unwohl und über Kreuzschmerzen klagend nach Hause gekommen und nach zwei Tagen unter auffallender Hautröthung gestorben war. Vor dem Tode hatte man keine Epidermisabhebungen beobachtet, der Todtenbeschauer fand sie jedoch bereits vor und bezeichnete den Befund als eine „seltene Form von Hautbrand“. Auch haben wir noch am Obductionstisch denselben für eine Verbrühung durch heissen Dampf oder heisse Umschläge gehalten, welche Annahme sich aber durch die weiteren Erhebungen als ganz unhaltbar erwies. Drei Monate darnach hatten wir Gelegenheit, einen ganz gleichen Befund bei einem Säugling zu beobachten, der unter Variolaverdacht gestorben war. Auch ist uns ein Fall vorgekommen, wo ein durch Petroleumumschläge veranlasstes Ekzem für Verbrennung gehalten wurde.
Eine Verwechslung der beschriebenen, durch Verbrennung veranlassten Veränderungen der Haut mit anderen Processen ist bei einiger Aufmerksamkeit und Beachtung des eben Gesagten in der Regel zu vermeiden. Dass jene Ablösungen und blasigen Abhebungen der Epidermis, wie sie bei bereits weit gediehener Fäulniss vorkommen, für Verbrennungseffect gehalten würden, wäre ein unverzeihlicher Irrthum, ist aber in einem uns bekannten, ein neugeborenes, im Sommer aus einem Düngerhaufen (!) gezogenes Kind betreffenden Fall thatsächlich vorgekommen. Am ehesten wäre eine Verwechslung mit mit Hautröthung oder Blasenbildung einhergehenden Hautkrankheiten möglich. So beschriebenCasper-Liman(l. c. 320) undFriedberg(Gerichtsärztl. Gutachten. 1875, pag. 296) Fälle, wo durch Hebammen veranlasste Verbrühungen von Kindern als „Blätterrose“ erklärt worden waren und die Erstgenannten auch einen Fall, in welchem umgekehrt ein Hautausschlag für Verbrennung genommen wurde. In einem unserer Fälle stellte sich die angebliche Verbrennung eines Kindes im Bade als Pemphigus heraus, in einem anderen war Verbrennung diagnosticirt worden, während blos Decubitus vorlag und in einem dritten, in welchem die Amme dem Säugling den Mund mit heissem Camillenthee verbrüht haben sollte, fand sich ausgebreitete Rachendiphtherie. Ausgebreitete postmortale, theils blasige, theils fetzige Ablösungen der Epidermis können bei im Ausbruchsstadium acuter Exantheme Verstorbenen vorkommen und dann eine Verbrühung vortäuschen. Wir haben sie fast über den ganzen Körper ausgebreitet im Jänner 1886 bei einem kräftigen Manne gesehen, der unwohl und über Kreuzschmerzen klagend nach Hause gekommen und nach zwei Tagen unter auffallender Hautröthung gestorben war. Vor dem Tode hatte man keine Epidermisabhebungen beobachtet, der Todtenbeschauer fand sie jedoch bereits vor und bezeichnete den Befund als eine „seltene Form von Hautbrand“. Auch haben wir noch am Obductionstisch denselben für eine Verbrühung durch heissen Dampf oder heisse Umschläge gehalten, welche Annahme sich aber durch die weiteren Erhebungen als ganz unhaltbar erwies. Drei Monate darnach hatten wir Gelegenheit, einen ganz gleichen Befund bei einem Säugling zu beobachten, der unter Variolaverdacht gestorben war. Auch ist uns ein Fall vorgekommen, wo ein durch Petroleumumschläge veranlasstes Ekzem für Verbrennung gehalten wurde.