Chapter 45

Verbrennung und Verbrühung. Innere Befunde.

Derinnere Befundist in ganz acuten Fällen meist negativ.Franzfand bei 7 durch schlagende Wetter umgekommenen Bergleuten Ecchymosen am Herzen, doch dürfte bei diesen, wieFranzselbst zugiebt, die nächste Todesursache nicht Verbrennung, sondern Erstickung in irrespirablen Gasen gewesen sein. Dagegen finden sich Ecchymosen unter den serösen Häuten, aber auch auf Schleimhäuten ziemlich häufig bei Individuen, die noch einige Tage gelebt hatten, und ihre Bildung fällt mit der körnigen Degeneration zusammen, die sowohl die Gefässwände, als namentlich die Musculatur und die parenchymatösen Organe rasch ergreift. Von letzteren zeigt die Niere am frühesten sich verändert und bietet das Bildder „trüben Schwellung“. Bei dem oben erwähnten, durch siedenden Lack verbrannten Manne fanden wir sie nebst blutigem Harn, obwohl das Individuum die Verbrennung nur sechs Stunden überlebt hatte. Hyperämien innerer Organe sind nicht constant. Hyperämie der Meningen und Erscheinungen von Hirnödem haben wir wiederholt beobachtet. Das Blut ist fast ausnahmslos geronnen.

Haben die Individuen noch länger gelebt, so finden sich ausser noch weiter vorgeschrittener körniger (fettiger) Degeneration der Organe, namentlich pneumonische Processe häufig, welche theils hypostatischen, theils embolischen Ursprunges sind, aber auch durch bronchitische, selbst croupöse Processe, durch das Einathmen von Rauch und heisser Luft veranlasst werden. In noch weiteren Stadien marastische Erscheinungen. Das zuerst vonCurlingangegebene Duodenalgeschwür nach Verbrennungen haben wir wiederholt beobachtet. Wir halten dasselbe ebenso wieKlebs(Pathol. Anat. 278) für eine Corrosionserscheinung, die sich aus Ecchymosen bildet, welche an der Duodenalschleimhaut ebenso wie im Magengrunde, nicht blos nach ausgebreiteten Verbrennungen, sondern auch nach anderen mit Ecchymosenbildung einhergehenden Todesarten (Erstickung) häufiger als an anderen Stellen des Verdauungstractes aufzutreten pflegen.

Tod durch Verbrennung. Eigene und fremde Schuld.

Der Tod durch Verbrennung ist in den bei weitem meisten Fällen ein zufälliger oder wurde durch unabsichtliches Verschulden herbeigeführt. Selbstmord ist selten.

Zwei Fälle von Selbstmord durch Verbrühung, die beide Brauergesellen betrafen, welche sich in den Braukessel gestürzt hatten, theiltBělohradsky(Prager Zeitschr. f. Heilk. 1880, pag. 47 und 48) mit. Wir haben mehrere einschlägige Fälle beobachtet. Der eine betraf eine 29jährige geisteskranke Frau, die Petroleum in einen Nachttopf gegossen, ihren Unterrock darin eingetaucht, diesen dann angezogen und angezündet hatte; der zweite einen in der Irrenanstalt untergebrachten Geisteskranken, der, nachdem er sich zwei oberflächliche Stiche in den Bauch versetzt hatte, den Kopf in ein Ofenloch hineinsteckte und auf die glühenden Kohlen legte, wodurch bis auf den Knochen dringende Verbrennungen der einen Kopfseite entstanden. Im ersten Fall erfolgte der Tod in 12 Stunden, im zweiten erst nach 12 Tagen. In einem dritten hatte eine junge Branntweinersgattin nach einem Streite mit ihrem Manne ihre Kleider mit Spiritus begossen und diese dann angezündet und in einem vierten wurde ein Mann, wie sich nachträglich herausstellte, ein 72jähriger pensionirter Officier, brennend in einem öffentlichen Pissoir angetroffen, wo er sich mit Petroleum übergossen und dann seine Kleider in Brand gesteckt hatte.

Zwei Fälle von Selbstmord durch Verbrühung, die beide Brauergesellen betrafen, welche sich in den Braukessel gestürzt hatten, theiltBělohradsky(Prager Zeitschr. f. Heilk. 1880, pag. 47 und 48) mit. Wir haben mehrere einschlägige Fälle beobachtet. Der eine betraf eine 29jährige geisteskranke Frau, die Petroleum in einen Nachttopf gegossen, ihren Unterrock darin eingetaucht, diesen dann angezogen und angezündet hatte; der zweite einen in der Irrenanstalt untergebrachten Geisteskranken, der, nachdem er sich zwei oberflächliche Stiche in den Bauch versetzt hatte, den Kopf in ein Ofenloch hineinsteckte und auf die glühenden Kohlen legte, wodurch bis auf den Knochen dringende Verbrennungen der einen Kopfseite entstanden. Im ersten Fall erfolgte der Tod in 12 Stunden, im zweiten erst nach 12 Tagen. In einem dritten hatte eine junge Branntweinersgattin nach einem Streite mit ihrem Manne ihre Kleider mit Spiritus begossen und diese dann angezündet und in einem vierten wurde ein Mann, wie sich nachträglich herausstellte, ein 72jähriger pensionirter Officier, brennend in einem öffentlichen Pissoir angetroffen, wo er sich mit Petroleum übergossen und dann seine Kleider in Brand gesteckt hatte.

Ebenso selten ist der Mord durch Verbrennen. Ein Gattenmord, begangen durch Begiessen des Gatten mit Petroleum und Anzünden, kam im Winter 1876 in Znaim vor das Schwurgericht und endete mit Verurtheilung; ein anderer durch Anzünden des Bettes, in welchem der betrunkene Mann lag, wurde 1877 inSpandau verhandelt. Eine Reihe ähnlicher Fälle, worunter auch von durch Verbrühung versuchter Tödtung, bringtTaylor(l. c. I, 693 u. ff.). Auch Verbrennung Neugeborener ist vorgekommen.

Verbrennungen vor und nach dem Tode.

Häufiger sind Fälle, in denen anderweitig getödtete Personen dem Feuer ausgesetzt wurden, entweder um die Leiche zu zerstören oder um ein zufälliges Verunglücken vorzutäuschen. In solchen Fällen ist es Aufgabe des Gerichtsarztes, zu sehen, erstens ob die Verbrennungwährend des Lebens oder erstnach dem Tode entstanden ist und zweitens, ob sich nicht Zeichen einer anderen Todesart nachweisen lassen.

In ersterer Beziehung ist Folgendes zu erwägen: Das Hauterythem, welches den ersten Verbrennungsgrad darstellt, kann an der Leiche nicht entstehen, da es auf reactiver Hyperämie beruht. Finden wir daher ein solches Erythem namentlich in unmittelbarer Nähe höherer Verbrennungseffecte, so ist dies ein Befund, der den Schluss gestattet, dass die Einwirkung der Hitze noch während des Lebens stattgefunden habe. Leider schwindet die Injectionsröthe des ersten Verbrennungsgrades an der Leiche häufig entweder vollständig oder sie verblasst, wie dies auch mit anderen Exanthemen, wenn sie blos auf Hyperämie beruhen, der Fall ist. Im Allgemeinen ist das Erythem desto deutlicher vorhanden, je länger nach der Verbrennung das Individuum noch gelebt hatte. In dem Vorhandensein von „Brandblasen“, die dem zweiten Verbrennungsgrade zukommen, suchte man den absoluten Beweis, dass eine Verbrennung den noch lebenden Körper getroffen habe, indem man behauptete, dass an der Leiche zwar durch Flamme etc. ebenfalls blasige Abhebungen der Epidermis erzeugt werden können, dass aber diese entweder sofort platzen, oder wenn sie stehen bleiben, was nur ausnahmsweise geschieht, nur Gas, niemals aber Serum enthalten. Diese Behauptung wurde einigermassen durch die Versuche vonLeuret,Champouillon,Maschka,ChambertundWrighterschüttert, denen es gelang, freilich nur ausnahmsweise, auch an Leichen serumgefüllte Blasen zu erzeugen, undDuvernoy[388]fand grosse Brandblasen am Halse eines Mannes, der sich mit einer Flinte in die Brust geschossen und dessen Kleider dabei Feuer gefangen hatten, obgleich, da Herz und Aorta gänzlich zerrissen und der zwölfte Brustwirbel zerschmettert war, der Tod, respective der Stillstand der Circulation, augenblicklich eingetreten sein musste, ebensoBernt(„Beiträge.“ 1818, I, 122) bei einem Mädchen, welches von ihrem Geliebten durch einen Schuss in’s Herz getödtet worden war.Casper-Limandagegen (l. c. II, 306) sahen trotz zahlreicher Versuche niemals serumhältige Brandblasen nach dem Tode entstehen und auch uns ist dies niemals gelungen, weshalb der Befund von solchen mit grösster Wahrscheinlichkeit dafür sprechen wird, dass die Verbrennung noch während des Lebens (eventuell in der Agone) des Individuums entstanden ist.

Verletzungen bei Verbrannten.

Die Röthung der Basis der Brandblasen ist für die Diagnose nicht zu verwerthen, da einestheils die während des Lebens bestandene Röthung an der Leiche meist verschwindet oder erblasst, anderseits auch die erst an der Leiche blossgelegte Cutis sich durch die Einwirkung der Luft etwas zu röthen vermag. Auch muss bemerkt werden, dass eben solche bald blässere, bald dunklere „Schwarten“, wie sie nach vitaler Verbrennung sich durch postmortale Vertrocknung bilden, auch nach Verbrennung der Leichenhaut entstehen können.

Sind Verbrennungen dritten Grades vorhanden, so kann die Untersuchung der noch frischen oder vertrockneten Schorfe wichtige Anhaltspunkte für die Beantwortung vorliegender Frage ergeben. Da nämlich, wenn höhere Hitzgrade die Haut treffen, während die Circulation noch im Gange ist, das in den Hautgefässen eben enthaltene Blut sofort durch die Hitze coagulirt, so finden wir die betreffende verschorfte Hautstelle wie injicirt, welche Injection sich, wenn diese Stelle zu einer Schwarte vertrocknet ist, theils makroskopisch durch ein sehr dichtes[389]Netz durchscheinender Gefässe kundgibt, noch mehr aber bei mikroskopischer Untersuchung der betreffenden „Schwarte“ zeigt, während, wenn die Hitze die todte Haut getroffen hatte, ein solches Bild höchstens an abhängigen Stellen, wo sich Senkungshyperämien bilden, zu Stande kommen kann, da sich, wie bekannt, die Hauptcapillaren schon während der Agone und noch mehr nach dem Tode entleeren. Nicht selten finden sich in den aus Verbrennungen 2. und 3. Grades entstandenen „Schwarten“ punktförmige bis hanfkorngrosse Ecchymosen, mitunter in grosser Zahl, deren Befund natürlich den vitalen Ursprung der Läsion beweist.

Die Verbrennungen höherer Grade bis zur Verkohlung geben keine Anhaltspunkte für die Unterscheidung und es ist begreiflich, dass diese, wenn sie einige Ausdehnung besitzen, überhaupt erst nach dem Tode zu Stande kommen können.

Wurde das Individuum früher getödtet und dann erst dem Feuer ausgesetzt, so können sich dieZeichen der anderweitigen Todesartergeben.

Werden Verletzungen gefunden, so ist nicht zu übersehen, dass dieselben auch nur zufällig entstanden sein konnten, so z. B. beim Brande eines Hauses durch das Einstürzen von Balken, Mauern oder durch Sprung, respective Sturz von einer Höhe, welchen der von den Flammen Bedrohte unternahm. Diese Verletzungen und die sie begleitende Blutaustretung lassen sich mitunter noch bei stark verkohlten Leichen deutlich erkennen.

So fandZillner(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXVII, 1 u. 2) an der hochgradig verkohlten, am Grunde eines Lichthofes des Ringtheaters gefundenen Leiche eines Mannes noch deutlich mit geronnenemBlut ausgefüllte Fracturen am Schädel, ein starkes Extravasat geronnenen Blutes zwischen den Meningen und auf diesen, sowie in der verkohlten Bauchhöhle und ein blutleeres Herz, so dass mit voller Bestimmtheit geschlossen werden konnte, dass der Mann nicht durch Verbrennung, und, da das spärliche Blut in den inneren Organen kein Kohlenoxyd enthielt, auch nicht durch Erstickung im Rauch, sondern durch Sturz in den Lichthof um’s Leben gekommen ist.

So fandZillner(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXVII, 1 u. 2) an der hochgradig verkohlten, am Grunde eines Lichthofes des Ringtheaters gefundenen Leiche eines Mannes noch deutlich mit geronnenemBlut ausgefüllte Fracturen am Schädel, ein starkes Extravasat geronnenen Blutes zwischen den Meningen und auf diesen, sowie in der verkohlten Bauchhöhle und ein blutleeres Herz, so dass mit voller Bestimmtheit geschlossen werden konnte, dass der Mann nicht durch Verbrennung, und, da das spärliche Blut in den inneren Organen kein Kohlenoxyd enthielt, auch nicht durch Erstickung im Rauch, sondern durch Sturz in den Lichthof um’s Leben gekommen ist.

Bei Explosionen können Verletzungen auch durch die Gewalt dieser entstehen. So fandFranzunter 14 Bergleuten, die durch schlagende Wetter verunglückt waren, sieben, welche theils Schädelfracturen, theils Rupturen innerer Organe zeigten. Ferner ist zu beachten, dass die Einwirkung der Flamme auf Knochen, insbesondere auf den Schädel, nicht blos Abblätterungen der äusseren Tafel, sondern auch Sprünge des Knochens und, wie unsere Versuche ergaben, selbst Löcher im Schädeldach erzeugen kann, die theils durch Ausdehnung der Knochen in Folge der Hitze und die Aufblähung der verkohlenden, in den Knochen enthaltenen organischen Substanzen, theils aber auch von innen aus durch die Gewalt der innerhalb der Schädelhöhle entwickelten Dämpfe sich bilden.[390]Anderseits haben wir uns aus Anlass eines Falles, in welchem in einem Hause, wo vor drei Jahren ein Mann verschwunden war, in einem vermauerten Backofen ausser calcinirten Resten von Rippen das calcinirte Stück eines grösseren Röhrenknochens (Schienbeins?) gefunden wurde, an welchem deutliche scharfrandige und glatte Hiebscharten zu sehen waren, durch Versuche überzeugt, dass am feuchten Knochen erzeugte Hiebspalten, Sägeschnitte u. dergl. auch an calcinirten deutlich sich erhalten und leicht als solche zu erkennen sind. Auch Berstungen der Haut können durch die Einwirkung der Hitze zu Stande kommen, besonders in den Gelenksbeugen, wo sie sich auch erst nachträglich bei Streckversuchen leicht bilden. In einem vonCurlingmitgetheilten Falle, in welchem bei einem aus dem Brandschutte eines Hauses ausgegrabenen Knaben quere Sprünge der Haut in beiden Kniebeugen gefunden wurden, hatte man diese anfangs für Schnittwunden gehalten. Doch zeigte die nähere Besichtigung, worauf auch in anderen solchen Fällen zu achten wäre, dass in der Tiefe die Gefässe und Nerven unverletzt waren und brückenartig von einer Wundwand zur anderen verliefen. Wiederholt fanden wir bei verbrannten Kindern Berstungen der verbrannten Haut an der hinteren Peripherie des Scheideneinganges in der Mittellinie des Dammes, welche beim Auseinanderziehen der Beine sich vergrösserten oder erst dabei sich bildeten. Eine unrichtige Deutung solcher Befunde wäre möglich.

Gewaltspuren bei Verbrannten. CO-hältiges Blut.

Dass auch andere als durch mechanische Verletzung herbeigeführte gewaltsame Todesarten noch an verkohlten Leichen erkannt werden können, beweist ein vonO. Schüppelveröffentlichter Fall, wo am Halse eines 10jährigen, als verkohlte Leiche aus dem Brandschutt eines Hauses hervorgezogenen Knaben noch deutlich eine Strangfurche erkannt werden konnte, und die VersucheSchüppel’s haben ergeben, dass sich die Strangrinne dann an verkohlten Körpertheilen erhielt, wenn das strangulirende Band (Strick) fest um den letzteren zusammengezogen und daran belassen worden war. Es ist dies eine analoge Erscheinung, wie das Erhaltenbleiben unversehrter Hautstreifen an der Taille von Frauen oder entsprechend den Strumpfbändern, worauf wir oben aufmerksam gemacht haben. Wie sich auch an sehr verkohlten Leichen einzelne, durch Kleider oder anderweitig, z. B. durch Beugung eines Körpertheiles oder durch Aufliegen geschützte Partien des Körpers erhalten können, haben zahlreiche der aus dem unglückseligen Ringtheaterbrande in Wien stammenden Leichen gezeigt, über die von uns in der Wiener med. Wochenschr., 1882, Nr. 2 u. ff. und vonE. Zillner(l. c.) berichtet wurde. Diese Untersuchungen haben zugleich die von uns bereits 1876 (Wiener med. Wochenschr. Nr. 7 und 8) vertretene Ansicht bestätigt, dass in vielen solchen Fällen die Betreffenden entweder zunächst im Rauch ersticken oder, noch bevor sie in Folge der Verbrennungen sterben, mehr weniger Rauch einathmen, ein Vorgang, der sich an der Leiche durch Verrussung der Respirations-, eventuell auch Schlingwege, vorzugsweise aber durch den Kohlenoxydgehalt des Blutes kundgibt, so dass, was praktisch besonders wichtig, selbst an hochgradig verkohlten Leichen noch erkannt werden kann, dass die Individuen zur Zeit, als der Brand ausbrach, noch lebten, respective Gelegenheit hatten, einige Zeit Rauch einzuathmen. Auch die Leichen der 319 bei dem Grubenbrande in Přibram Verunglückten zeigten wieKřiz(Virchow’s Jahrb. 1892, I, pag. 479) mittheilt, sämmtlich kohlenoxydhältiges Blut. War diese Zeit nur ganz kurz, so ist trotz Flammentod kein Kohlenoxyd im Blute nachzuweisen. Zu bemerken ist, dass auch im ausgetretenen Leichenblut, das einer Rauchatmosphäre ausgesetzt ist, sich das Hämoglobin in Kohlenoxydhämoglobin verwandelt, dass aber, so lange das Blut in unverletzten Abschnitten des Gefässsystemes eingeschlossen ist, eine solche postmortale Veränderung nicht eintritt. Daher fand sich in dem oben erwähnten, vonZillneruntersuchten Falle wohl in dem in der Bauchhöhle frei zu Tage liegenden Blutkuchen, nicht aber im Blute der Aorta Kohlenoxydhämoglobin. Die rothe Farbe des Blutes stark verbrannter Leichen beweist aber für sich allein nicht, dass dasselbe Kohlenoxyd enthält, da dieses auch durch die Einwirkung der Hitze allein postmortal eine auffallend rothe Farbe erhalten kann. Man kann dann zinnober- oder ziegelrothe Gerinnsel im Herzen und den grossen Gefässen finden, die keine Spur von CO enthalten.Falk(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. LXII, pag. 281 und 1888, XLIX, pag. 28) fand, dass diese Hellfärbung des Blutes von einer directen physikalischen Wirkung der Hitze auf das Blut herrührt, da sich auch flüssiges Blut beim langsamen Erhitzen im Wasserbad vor dem Eintritte der Coagulation auffallend hellroth färbt. Daher rührt wahrscheinlich auch die auffallend hellrothe Farbe der Muskeln unterhalb gebratener oder verkohlter Stellen.

Dauer der Feuereinwirkung.

Ueber dieZeit, welche erforderlich ist, um Verkohlung, beziehungsweise vollständige Verbrennung der Leiche oder einzelner Theile derselben zubewirken, wurden aus Anlass des Processes gegen den Mörder der GräfinGörlitz, welcher nach Tödtung dieser Feuer angelegt hatte, von verschiedenen Aerzten Versuche angestellt.[391]Unsere eigenen haben uns überzeugt, dass in einem grösseren, gut ziehenden, mit Holz geheizten Zimmerofen die Leiche eines neugeborenen Kindes oder Säuglings, wenn sie eine Stunde der Flamme und eine weitere der Kohlengluth ausgesetzt blieb, bis auf die calcinirten Knochen verbrannte. Auch bei einzelnen Körpertheilen Erwachsener, wie bei Extremitäten und abgeschnittenen Köpfen, genügte die erwähnte Zeit, um die äusseren Weichtheile zu zerstören und die Knochen zu calciniren. Die Verbrennung ganzer Leichen Erwachsener im gewöhnlichen Feuer ist keineswegs leicht, Beweis dessen, dass aus dem Schutt abgebrannter Häuser in der Regel verkohlte, keineswegs aber vollständig bis auf die calcinirten Knochen verbrannte Leichen herausgezogen werden. Wir wissen, dass bei den Alten mächtige Scheiterhaufen nöthig waren, um die überdies meist in brennbare Substanzen gehüllten Leichen zu verbrennen, und auchFilleau[392], der über eine Hinrichtung durch Feuer berichtet, sagt, dass nach Aussage des Scharfrichters, den er befragte, zwei Klafter Holz und noch mehr Reisig und Stroh erforderlich seien, um einen menschlichen Körper zu zerstören. Endlich haben die Versuche, die man in neuerer Zeit anstellte, um die Leichenverbrennung als Bestattungsmodus einzuführen, gelehrt, dass selbst imSiemens’schen Regenerationsofen mehr als eine Stunde erforderlich ist, um die Leiche zu verbrennen.[393]

Verkohlung von Leichen.

Im gewöhnlichen Feuer verkohlen die Haut und die obersten Schichten der Weichtheile, und diese Verkohlung hält, namentlich am Rumpfe, die Einwirkung der Hitze von den tieferen Organen ab, welche centripetal gebraten werden, und wenn die Hitze andauert, allmälig zusammenschrumpfen, ohne ihre Form zu verlieren. Letztere Thatsache ist am Gehirn bereits früher von Anderen (Günsburg) beobachtet und von uns experimentell geprüft worden, gilt aber auch für andere Organe. So wurde aus dem Schutte einer abgebrannten grossen Kerzenfabrik ein mit verkohlter Musculatur umgebenes männliches Becken und ein über mannskopfgrosser Klumpen verkohlter Weichtheile hervorgezogen. Letzterer erwies sich als aus den Lungen, dem Herzen, dem Magen und der Leber bestehend, welche Organe zwar bedeutend zusammengeschrumpft, aber nur oberflächlich verkohlt, sonst in ihrer Form und groben Structur gut erhalten waren. In einem andern Falle wurde die ganz verkohlte Leiche eines 48jährigen Mannes aus dem Brandschutt eines Hauses gezogen. Die Genitalien waren so geschrumpft, dass sie ein knabenhaftes Aussehen boten. Die Scrotalhaut war geborsten und geschrumpft, die Hoden blossgelegt, kaum haselnussgross. Dieses Verhalten hat sich auch an den Ringtheaterleichen im Grossen bestätigt und ist insofern wichtig, als es selbst noch bei stark verkohlten Leichen vor der Verbrennung bestandene Läsionen zu erkennen gestattet, wie durch den oben erwähnten Fall und durch entsprechende, vonJastrowitz(l. c.) angestellte Thierversuche constatirt ist, dann aber für den Fall, wenn die Altersbestimmung eines so verkohlten Individuums in Frage käme. In unserem Falle stammten die verkohlten Organe von einem erwachsenen Manne, und es wurde auch Niemand ausser ihm vermisst. Wäre dies nicht sichergestellt gewesen und hätte man nicht gleichzeitig das Becken eines erwachsenen Mannes gefunden, so wäre es möglich gewesen, dass man die so stark geschrumpften Organe als einem Kinde von 4–6 Jahren angehörend hätte ansehen können.

Selbstverbrennung.

Ueber die Frage derSelbstverbrennung, d. h. Selbstentzündung des menschlichen Körpers durch innere Ursachen, worunter insbesondere der Alkoholismus hervorgehoben wurde, sind wohl die Acten geschlossen, trotzdem nochBertholle(L’Union. 1870, 19) undA. Ogston(Schmidt’s Jahrb. 1870, Nr. 5, pag. 196) die Sache wieder anregten. Letzterer überzeugte sich in einem Falle, dass das in den Ventrikeln gefundene alkoholhältige Serum beim Nahen eines Lichtes Feuer fing. Diese Thatsache mag richtig sein, beweist aber nichts für die Möglichkeit einer Selbstverbrennung.Uebrigens sind unter Umständen auch Darm- und Fäulnissgase brennbar, und man kann insbesondere, wenn man einer hochfaulen Leiche die durchFäulnissgase aufgetriebene Haut durchsticht, das ausströmende Gas entzünden und ein einige Zeit brennendes Flämmchen erhalten. Bei Säufern dürfte auch der grosse Fettreichthum die Verbrennbarkeit des Körpers erhöhen, wieBooth(Brit. Journ. April 1888, 21) aus Anlass eines von ihm mitgetheilten und abgebildeten Falles von sogenannter Selbstverbrennung hervorhebt.

Ueber die Frage derSelbstverbrennung, d. h. Selbstentzündung des menschlichen Körpers durch innere Ursachen, worunter insbesondere der Alkoholismus hervorgehoben wurde, sind wohl die Acten geschlossen, trotzdem nochBertholle(L’Union. 1870, 19) undA. Ogston(Schmidt’s Jahrb. 1870, Nr. 5, pag. 196) die Sache wieder anregten. Letzterer überzeugte sich in einem Falle, dass das in den Ventrikeln gefundene alkoholhältige Serum beim Nahen eines Lichtes Feuer fing. Diese Thatsache mag richtig sein, beweist aber nichts für die Möglichkeit einer Selbstverbrennung.Uebrigens sind unter Umständen auch Darm- und Fäulnissgase brennbar, und man kann insbesondere, wenn man einer hochfaulen Leiche die durchFäulnissgase aufgetriebene Haut durchsticht, das ausströmende Gas entzünden und ein einige Zeit brennendes Flämmchen erhalten. Bei Säufern dürfte auch der grosse Fettreichthum die Verbrennbarkeit des Körpers erhöhen, wieBooth(Brit. Journ. April 1888, 21) aus Anlass eines von ihm mitgetheilten und abgebildeten Falles von sogenannter Selbstverbrennung hervorhebt.

Fig. 116.„Blitzfiguren“ an den Oberschenkeln eines vom Blitz getödteten Knaben. (Haberda, Wiener klin. Wochenschr. 1851, pag. 588.)

Fig. 116.

„Blitzfiguren“ an den Oberschenkeln eines vom Blitz getödteten Knaben. (Haberda, Wiener klin. Wochenschr. 1851, pag. 588.)

Tod durch Blitz. Blitzfiguren.

Verletzungen und Tod durchBlitzbieten nur ein geringes forensisches Interesse. Nach letzterem wurden häufig gar keine oder nur unbedeutende Verletzungen gefunden, in einzelnen Fällen wieder blos Verbrennungen (Contusionen) oder vasoparalytische Veränderungen der Haut, die mitunter in jenen baumartigen Verästelungen sich präsentiren, die man als „Blitzfiguren“ bezeichnet, welche den Eindruck machen, dass der elektrische Funke in der Haut selbst durch seitliche Ausstrahlung sich erschöpft (Fig. 116). Quetschungen und Rupturen innerer Organe wurden wiederholt beobachtet, vonLimansogar eine Herzruptur, ganz ausnahmsweise aber Abreissungen von Gliedern oder ähnliche Verletzungen, während, wie bekannt, Zerreissungen und Spaltungen von Bäumen, die vom Blitze getroffen wurden, sehr gewöhnlich sind. Höchst interessant sind die VersucheB. Richardson’s (Med. Times. 1869, Nr. 985 u. 988) mit einem riesigen Inductionsapparat, welche lehrten, dass je nach der Art, wie die Entladung geschah, die Wirkung des Funkens eine ganz verschiedene war, d. h. in dem einen Falle starke Verbrennungen, im anderen sofortigen Tod veranlasste, während, wenn z. B. der secundäre Draht mit demprimären einfach geladen und dann entladen wurde, der obgleich 29 Zoll lange Funke für die Versuchsthiere sich fast unschädlich erwies.[394]Auch von anderen Beobachtern wird die Vermuthung ausgesprochen, dass es verschiedene Arten von Blitzschlag gebe, je nachdem positive oder negative Elektricität primär oder secundär zur Wirkung gekommen ist. In nicht letalen Fällen wurden kürzer oder länger dauernde Erscheinungen von Hirnerschütterung und diverse Neuropathien, auch Augenaffectionen (Pagenstecher), hysterische Erscheinungen (Charcot, Wiener med. Wochenschr. 1890, Nr. 1–3;Laveran, Med. Centralbl. 1892, pag. 239), sowie Lähmungen (Limbeck, Prager med. Wochenschr. 1891, Nr. 13) beobachtet, abgesehen von den gröberen Verletzungen und Verbrennungen. Für den Moment des Blitzschlages besteht in der Regel Amnesie und die meisten der betäubt Gewordenen geben an, weder den Blitz gesehen, noch den Donner gehört zu haben. Diese Thatsache wurde auch in dem vonHeusner(Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 40) mitgetheilten Falle constatirt, wo bei einem Wettrennen 20 Personen gleichzeitig vom Blitz getroffen wurden. Vier blieben todt, die übrigen erholten sich binnen wenigen Minuten bis zu einer Stunde, trugen aber der Mehrzahl nach erhebliche Beschädigungen davon, die theils in Verbrennungen und „Blitzfiguren“, bei vielen aber, was bisher nicht beobachtet oder wenigstens nicht beschrieben worden ist, in mehr weniger zahlreichen weissgrau umsäumten Durchlöcherungen der Haut an den Fusssohlen, besonders an den Fusskanten und den entsprechenden Stellen der Fussbekleidung bestanden, die wie die Löcher aussahen, welche der elektrische Funke durch Kartenblätter schlägt. In einem vonKratter(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1891, II, 18) mitgetheilten Falle fanden sich Kupfermünzen, die der vom Blitz Getroffene bei sich trug, zusammengeschmolzen, was für sich allein die Diagnose der Todesart gestattete. Bei Versuchen mit dem Strome eines elektrischen Beleuchtungsetablissements konnteKratterähnliche Zusammenschmelzungen erzielen.Eine forensische Bedeutung könnte der Blitzschlag insoferne erhalten, als der durch ihn bewirkte Tod, beziehungsweise ein anderer Effect, auf andere Ursachen bezogen werden könnte, aber auch das Umgekehrte möglich wäre. WieBlumenstokbei Besprechung der zweiten Auflage dieses Buches (Wiener med. Presse. 1881, pag. 181) bemerkt, erwähnt schonFidelis(De relation. med. lib. IV, cap. ult.) eines einschlägigen Falles: „Iter extra urbem simul sodales faciebant; oborta tempestate unum ex his fulmen confecit; hujus propinqui miserium illum a suis sodalibus perditum enectumque fuisse suspicati, jure egerunt, ut digna de eis poena sumeretur; nec antea illi judiciosoluti sunt, quam per medicorum relationes constitit, fulmine illum neque aliter fuisse percussum.“ — In Rouen geschah es 1845, dass während eines Gewitters mehrere Gebäude zerstört und einige darin befindliche Menschen getödtet wurden, und von der einen Seite die Zerstörung vom Blitz, von der Assecuranz aber, bei welcher die Gebäude versichert waren, von einem Wirbelwind hergeleitet wurde. Das vonPouilletabgegebene Gutachten schloss sich letzterer Ansicht an („Compt. rend.“ Sept. 1845). — In einem anderen von uns begutachteten Falle war im Juni 1879 während eines heftigen, von Hagelschlag begleiteten Gewitters ein Fensterflügel einer im dritten Stock gelegenen Wohnung so heftig zugeworfen worden, dass der Rahmen brach und sämmtliche Scheiben zertrümmert und weit in das Zimmer hineingeschleudert wurden. Zwei fingerlange, messerklingenartig geformte Glassplitter waren einem 17jährigen Mädchen unter der einen Clavicula in die Brust gedrungen und hatten sofortigen Tod durch innere Verblutung veranlasst. Obgleich ein im Zimmer anwesender Mann in dem Augenblicke, wo das Fenster in Trümmer ging, weder den Blitz gesehen, noch den Donner gehört hatte, so wurde doch von den herbeigeholten Angehörigen eine Tödtung durch Blitzschlag angenommen, ebenso von dem Todtenbeschauer, der auch in diesem Sinne den Todtenschein ausstellte, worauf die Beerdigung erfolgte. Erst nach drei Wochen wurde der Fall durch genauere Erhebungen aufgeklärt, leider aber, da derselbe nicht weiter verfolgt wurde, keine Obduction veranlasst. —Fredetendlich (Annal. d’hygiène publ. 1880, Nr. 21, pag. 247) erwähnt eines Falles, wo die durch den Blitz erzeugten Sugillationen am Vorderhalse eines Mannes jenen ähnlich sahen, wie sie nach Erwürgen vorkommen, und ausserdem hinter dem linken Ohre ein kleines Loch mit Suffusion der Umgebung und Versengung der Haare, somit eine Verletzung gefunden wurde, die eine Schusswunde vortäuschen konnte.

Verletzungen und Tod durchBlitzbieten nur ein geringes forensisches Interesse. Nach letzterem wurden häufig gar keine oder nur unbedeutende Verletzungen gefunden, in einzelnen Fällen wieder blos Verbrennungen (Contusionen) oder vasoparalytische Veränderungen der Haut, die mitunter in jenen baumartigen Verästelungen sich präsentiren, die man als „Blitzfiguren“ bezeichnet, welche den Eindruck machen, dass der elektrische Funke in der Haut selbst durch seitliche Ausstrahlung sich erschöpft (Fig. 116). Quetschungen und Rupturen innerer Organe wurden wiederholt beobachtet, vonLimansogar eine Herzruptur, ganz ausnahmsweise aber Abreissungen von Gliedern oder ähnliche Verletzungen, während, wie bekannt, Zerreissungen und Spaltungen von Bäumen, die vom Blitze getroffen wurden, sehr gewöhnlich sind. Höchst interessant sind die VersucheB. Richardson’s (Med. Times. 1869, Nr. 985 u. 988) mit einem riesigen Inductionsapparat, welche lehrten, dass je nach der Art, wie die Entladung geschah, die Wirkung des Funkens eine ganz verschiedene war, d. h. in dem einen Falle starke Verbrennungen, im anderen sofortigen Tod veranlasste, während, wenn z. B. der secundäre Draht mit demprimären einfach geladen und dann entladen wurde, der obgleich 29 Zoll lange Funke für die Versuchsthiere sich fast unschädlich erwies.[394]Auch von anderen Beobachtern wird die Vermuthung ausgesprochen, dass es verschiedene Arten von Blitzschlag gebe, je nachdem positive oder negative Elektricität primär oder secundär zur Wirkung gekommen ist. In nicht letalen Fällen wurden kürzer oder länger dauernde Erscheinungen von Hirnerschütterung und diverse Neuropathien, auch Augenaffectionen (Pagenstecher), hysterische Erscheinungen (Charcot, Wiener med. Wochenschr. 1890, Nr. 1–3;Laveran, Med. Centralbl. 1892, pag. 239), sowie Lähmungen (Limbeck, Prager med. Wochenschr. 1891, Nr. 13) beobachtet, abgesehen von den gröberen Verletzungen und Verbrennungen. Für den Moment des Blitzschlages besteht in der Regel Amnesie und die meisten der betäubt Gewordenen geben an, weder den Blitz gesehen, noch den Donner gehört zu haben. Diese Thatsache wurde auch in dem vonHeusner(Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 40) mitgetheilten Falle constatirt, wo bei einem Wettrennen 20 Personen gleichzeitig vom Blitz getroffen wurden. Vier blieben todt, die übrigen erholten sich binnen wenigen Minuten bis zu einer Stunde, trugen aber der Mehrzahl nach erhebliche Beschädigungen davon, die theils in Verbrennungen und „Blitzfiguren“, bei vielen aber, was bisher nicht beobachtet oder wenigstens nicht beschrieben worden ist, in mehr weniger zahlreichen weissgrau umsäumten Durchlöcherungen der Haut an den Fusssohlen, besonders an den Fusskanten und den entsprechenden Stellen der Fussbekleidung bestanden, die wie die Löcher aussahen, welche der elektrische Funke durch Kartenblätter schlägt. In einem vonKratter(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1891, II, 18) mitgetheilten Falle fanden sich Kupfermünzen, die der vom Blitz Getroffene bei sich trug, zusammengeschmolzen, was für sich allein die Diagnose der Todesart gestattete. Bei Versuchen mit dem Strome eines elektrischen Beleuchtungsetablissements konnteKratterähnliche Zusammenschmelzungen erzielen.

Eine forensische Bedeutung könnte der Blitzschlag insoferne erhalten, als der durch ihn bewirkte Tod, beziehungsweise ein anderer Effect, auf andere Ursachen bezogen werden könnte, aber auch das Umgekehrte möglich wäre. WieBlumenstokbei Besprechung der zweiten Auflage dieses Buches (Wiener med. Presse. 1881, pag. 181) bemerkt, erwähnt schonFidelis(De relation. med. lib. IV, cap. ult.) eines einschlägigen Falles: „Iter extra urbem simul sodales faciebant; oborta tempestate unum ex his fulmen confecit; hujus propinqui miserium illum a suis sodalibus perditum enectumque fuisse suspicati, jure egerunt, ut digna de eis poena sumeretur; nec antea illi judiciosoluti sunt, quam per medicorum relationes constitit, fulmine illum neque aliter fuisse percussum.“ — In Rouen geschah es 1845, dass während eines Gewitters mehrere Gebäude zerstört und einige darin befindliche Menschen getödtet wurden, und von der einen Seite die Zerstörung vom Blitz, von der Assecuranz aber, bei welcher die Gebäude versichert waren, von einem Wirbelwind hergeleitet wurde. Das vonPouilletabgegebene Gutachten schloss sich letzterer Ansicht an („Compt. rend.“ Sept. 1845). — In einem anderen von uns begutachteten Falle war im Juni 1879 während eines heftigen, von Hagelschlag begleiteten Gewitters ein Fensterflügel einer im dritten Stock gelegenen Wohnung so heftig zugeworfen worden, dass der Rahmen brach und sämmtliche Scheiben zertrümmert und weit in das Zimmer hineingeschleudert wurden. Zwei fingerlange, messerklingenartig geformte Glassplitter waren einem 17jährigen Mädchen unter der einen Clavicula in die Brust gedrungen und hatten sofortigen Tod durch innere Verblutung veranlasst. Obgleich ein im Zimmer anwesender Mann in dem Augenblicke, wo das Fenster in Trümmer ging, weder den Blitz gesehen, noch den Donner gehört hatte, so wurde doch von den herbeigeholten Angehörigen eine Tödtung durch Blitzschlag angenommen, ebenso von dem Todtenbeschauer, der auch in diesem Sinne den Todtenschein ausstellte, worauf die Beerdigung erfolgte. Erst nach drei Wochen wurde der Fall durch genauere Erhebungen aufgeklärt, leider aber, da derselbe nicht weiter verfolgt wurde, keine Obduction veranlasst. —Fredetendlich (Annal. d’hygiène publ. 1880, Nr. 21, pag. 247) erwähnt eines Falles, wo die durch den Blitz erzeugten Sugillationen am Vorderhalse eines Mannes jenen ähnlich sahen, wie sie nach Erwürgen vorkommen, und ausserdem hinter dem linken Ohre ein kleines Loch mit Suffusion der Umgebung und Versengung der Haare, somit eine Verletzung gefunden wurde, die eine Schusswunde vortäuschen konnte.

Tod durch Elektricität.

Tödtungen und Verletzungen durch elektrischeStröme, namentlich vonelektrischen Leuchtapparatenkommen immer häufiger vor.Biraud(La mort et les accidents causés par les courents électriques de haute tension. Lyon 1892) hat im Ganzen 39 solche Fälle zusammengestellt, wozu seitdem mehrere neue hinzugekommen sind. Solche Unglücksfälle haben sich am häufigsten bei Wechselströmen mit hoher Spannung (Starkstromleitungen) ereignet. Der Tod erfolgt meist plötzlich durch plötzlichen Herz- und Respirationsstillstand, wahrscheinlich centralen Ursprungs. Die Obduction ergibt in der Regel Verbrennungen (Brandblasen) an den Contactstellen ohne sonstige äussere Verletzungen, innerlich wie es scheint in der Mehrzahl der Fälle ausser „Erstickungsbefunden“ keine auffälligen Veränderungen. In einzelnen Fällen wurden innere Hämorrhagien gefunden, so in einem vonKratter(Wiener klin. Wochenschr. 1894, Nr. 21) mitgetheilten Falle, wo bei dem durch Berührung des blanken Kabelendes einer Wechselstromanlage von 1600–2000 V. Spannung Verunglückten ausser Verbrennungen der Haut ausgebreitetesymmetrische Blutaustritte entlang der Wirbelsäule und in der linken Vagusscheide gefunden wurden. Auch bei Thierversuchen fandKrattersolche Blutungen.

Grange(Annal. d’hygiène publ. XIII, pag. 53) berichtet über den Obductionsbefund von zwei Männern, die am 6. August 1882 bei einem grossen Feste im Tuilleriengarten, welcher mit alternativ wirkendenSiemens-Maschinen, respective -Lampen beleuchtet wurde, beim Uebersteigen der Gartenmauer in die in einem Graben liegenden Leitungsdrähte geriethen und sofort todt blieben. An der Leiche fanden sich in dem einen Falle Ecchymosen in der Haut, an den Lungen und am Herzen und ein furchenförmiger Eindruck, der von der linken Wange über den Hals bis zur linken Schulter zog, beim zweiten kleine streifige Verbrennungen an der linken Hand, bei beiden dunkelflüssiges Blut. Bei Versuchen mit einer 16pferdekräftigen, 16Brush’sche Elemente enthaltenden Maschine fandGrange, dass der nicht unterbrochene Strom gut vertragen wurde, der mit multiplen Interruptionen aber sofort tödtete. Bei allen vier Versuchshunden fanden sich capilläre Hämorrhagien in der Medulla oblongata.Friedinger(Wr. klin. Wochenschr. 1891, Nr. 48) fand bei einem Manne, der mit durchnässten Kleidern in die Drähte einer mit 50.000 Volt-Ampère Stärke arbeitenden Wechselstrommaschine gerathen und sofort todt geblieben war, lochförmige Verbrennungen der Kleider und lochförmige geschwärzte Durchbohrungen der Haut an verschiedenen Stellen, die wie die vonHeubner(s. oben) bei vom Blitz Erschlagenen beobachteten Durchlöcherungen aussahen. — Wir haben im Juni 1892 einen 32jährigen Arbeiter obducirt, der in der „Rheostatenkammer“ eines mit Wechselstrom grosser Spannung arbeitenden Elektricitätswerkes mit Ausschöpfen des in einer Grube angesammelten Wassers beschäftigt war, dicht neben dem Rheostaten stand und plötzlich mit einem gellenden Schrei auf das Gesicht hinfiel und sofort starb. Allem Anscheine nach hatte er sich an den Rheostaten angelehnt. Die Obduction ergab streifige Hautaufschürfungen an beiden Schultern mit gerötheter Umgebung, von denen einzelne deutliche Verschorfung und Andeutung von Blasenbildung zeigten und unter der rechten Achsel zwei stecknadelkopfgrosse Durchlöcherungen der Haut, von ähnlicher Beschaffenheit wie in dem vonFriedingerpublicirten Falle. Die sehr defecten Kleider waren nicht angebrannt, aber stark durchnässt. Die Spannung des Stromes betrug 2000 Volt. Bekanntlich wurde die Elektricität in Amerika auch zu Hinrichtungen („Elektrocution“) verwendet, worüber vonLecassagne,Biraudund insbesondere vonDonald(Virchow’s Jahresb. 1892, I, pag. 480) berichtet wurde. Die Section der Hingerichteten ergab Brandblasen an den Applicationsstellen, dunkelflüssiges Blut und kleine Hämorrhagien im Gehirn und am Herzen, aber keine gröberen Verletzungen.Biraudführt auch einen Fall von Selbstmord durch den elektrischen Strom an. — Vorübergehende Betäubungen durch den elektrischen Strom sind wiederholt vorgekommen, meist ohne weitere Folgen. Mitunter sind Erscheinungen wie nach Blitzschlag zurückgeblieben, auch wurden solchevon „traumatischer Neurose“ beobachtet. Andere Mittheilungen über den Gegenstand s. Med. Centralbl. 1887, pag. 596: „Ueber Hinrichtungen durch Elektricität.“ Ebenda. 1889, pag. 315, Virchow’s Jahresb. 1890, pag. 497 undStricker, „Ueber strömende Elektricität“. Wien 1894, welcher Angaben über die Spannungsgrenzen macht, bei denen der elektrische Strom beieinseitigerAbleitung für den Menschen gefährlich werden kann. Er fand, dass ein Strom von nur 440 Volt Spannung bei Ableitung von einem Pole durch den Menschen zur Erde so heftige Zuckungen auslöst, dass er entschieden widerräth, dieses Experiment zu wiederholen, ausser wenn man, wie er es thut, zur Abschwächung der Wirkung einen Leiter zweiter Ordnung einschaltet. Wohl kommen solche heftige Wirkungen nur bei Ableitung von einem Pole zu einer empfindlichen Stelle vor, doch ist die Gefahr bei zufälliger Berührung einer solchen mit Kabelstellen oder nackten Polen gross, da ja, wie z. B. bei Arbeitern in elektrischen Anlagen, durch nasse Kleider und nassen Boden die Ableitung zur Erde erfolgen kann.

Grange(Annal. d’hygiène publ. XIII, pag. 53) berichtet über den Obductionsbefund von zwei Männern, die am 6. August 1882 bei einem grossen Feste im Tuilleriengarten, welcher mit alternativ wirkendenSiemens-Maschinen, respective -Lampen beleuchtet wurde, beim Uebersteigen der Gartenmauer in die in einem Graben liegenden Leitungsdrähte geriethen und sofort todt blieben. An der Leiche fanden sich in dem einen Falle Ecchymosen in der Haut, an den Lungen und am Herzen und ein furchenförmiger Eindruck, der von der linken Wange über den Hals bis zur linken Schulter zog, beim zweiten kleine streifige Verbrennungen an der linken Hand, bei beiden dunkelflüssiges Blut. Bei Versuchen mit einer 16pferdekräftigen, 16Brush’sche Elemente enthaltenden Maschine fandGrange, dass der nicht unterbrochene Strom gut vertragen wurde, der mit multiplen Interruptionen aber sofort tödtete. Bei allen vier Versuchshunden fanden sich capilläre Hämorrhagien in der Medulla oblongata.Friedinger(Wr. klin. Wochenschr. 1891, Nr. 48) fand bei einem Manne, der mit durchnässten Kleidern in die Drähte einer mit 50.000 Volt-Ampère Stärke arbeitenden Wechselstrommaschine gerathen und sofort todt geblieben war, lochförmige Verbrennungen der Kleider und lochförmige geschwärzte Durchbohrungen der Haut an verschiedenen Stellen, die wie die vonHeubner(s. oben) bei vom Blitz Erschlagenen beobachteten Durchlöcherungen aussahen. — Wir haben im Juni 1892 einen 32jährigen Arbeiter obducirt, der in der „Rheostatenkammer“ eines mit Wechselstrom grosser Spannung arbeitenden Elektricitätswerkes mit Ausschöpfen des in einer Grube angesammelten Wassers beschäftigt war, dicht neben dem Rheostaten stand und plötzlich mit einem gellenden Schrei auf das Gesicht hinfiel und sofort starb. Allem Anscheine nach hatte er sich an den Rheostaten angelehnt. Die Obduction ergab streifige Hautaufschürfungen an beiden Schultern mit gerötheter Umgebung, von denen einzelne deutliche Verschorfung und Andeutung von Blasenbildung zeigten und unter der rechten Achsel zwei stecknadelkopfgrosse Durchlöcherungen der Haut, von ähnlicher Beschaffenheit wie in dem vonFriedingerpublicirten Falle. Die sehr defecten Kleider waren nicht angebrannt, aber stark durchnässt. Die Spannung des Stromes betrug 2000 Volt. Bekanntlich wurde die Elektricität in Amerika auch zu Hinrichtungen („Elektrocution“) verwendet, worüber vonLecassagne,Biraudund insbesondere vonDonald(Virchow’s Jahresb. 1892, I, pag. 480) berichtet wurde. Die Section der Hingerichteten ergab Brandblasen an den Applicationsstellen, dunkelflüssiges Blut und kleine Hämorrhagien im Gehirn und am Herzen, aber keine gröberen Verletzungen.Biraudführt auch einen Fall von Selbstmord durch den elektrischen Strom an. — Vorübergehende Betäubungen durch den elektrischen Strom sind wiederholt vorgekommen, meist ohne weitere Folgen. Mitunter sind Erscheinungen wie nach Blitzschlag zurückgeblieben, auch wurden solchevon „traumatischer Neurose“ beobachtet. Andere Mittheilungen über den Gegenstand s. Med. Centralbl. 1887, pag. 596: „Ueber Hinrichtungen durch Elektricität.“ Ebenda. 1889, pag. 315, Virchow’s Jahresb. 1890, pag. 497 undStricker, „Ueber strömende Elektricität“. Wien 1894, welcher Angaben über die Spannungsgrenzen macht, bei denen der elektrische Strom beieinseitigerAbleitung für den Menschen gefährlich werden kann. Er fand, dass ein Strom von nur 440 Volt Spannung bei Ableitung von einem Pole durch den Menschen zur Erde so heftige Zuckungen auslöst, dass er entschieden widerräth, dieses Experiment zu wiederholen, ausser wenn man, wie er es thut, zur Abschwächung der Wirkung einen Leiter zweiter Ordnung einschaltet. Wohl kommen solche heftige Wirkungen nur bei Ableitung von einem Pole zu einer empfindlichen Stelle vor, doch ist die Gefahr bei zufälliger Berührung einer solchen mit Kabelstellen oder nackten Polen gross, da ja, wie z. B. bei Arbeitern in elektrischen Anlagen, durch nasse Kleider und nassen Boden die Ableitung zur Erde erfolgen kann.

Dass der erwachsene Mensch bei guter Kleidung und unter sonst normalen Verhältnissen die strengsten Kältegrade zu ertragen vermag, lehren die Polarexpeditionen, bei welchen die Theilnehmer durch längere Zeit eine Kälte von 40 bis 50 Grad C. auszustehen hatten, ohne dass Jemand erfror. Dagegen ist es sichergestellt, dass unter gewissen Umständen eine geringere Resistenzfähigkeit gegen Kälte besteht, so dass selbst unbedeutende Kältegrade, und selbst noch über dem Gefrierpunkt stehende Temperaturen den Tod bewirken können.

Von diesen ist zunächst das Alter des Individuums zu erwähnen. Kinder, besonders neugeborene, sind sehr empfindlich gegen Kälte, und es kann bei letzteren, zumal wenn sie, wie gewöhnlich, unbedeckt und mit feuchter Haut liegen bleiben, schon eine den Gefrierpunkt noch nicht erreichende Temperatur der Aussenluft, namentlich wenn diese bewegt ist, eine solche Abkühlung des Körpers veranlassen, dass daraus der Tod erfolgt. Ebenso müssen wir annehmen, dass alte marastische Leute, bei welchen die wärmebildenden Processe bereits geschwächt sind, leichter der Kälte unterliegen werden, während jüngere, kräftige, gut genährte und namentlich einen stärkeren Fettpolster besitzende Individuen hohe Kältegrade mit Leichtigkeit ertragen können. Insbesondere ist es aber Krankheit, sowie Erschöpfung durch Hunger und Anstrengung, welche die Resistenzfähigkeit gegen Kälte herabsetzt und den Erfrierungstod begünstigt. Auch geistig deprimirenden Einflüssen muss eine solche Wirkung zugeschrieben werden, wie die Schicksale der flüchtigen französischen Armee in Russland beweisen.

Dass der Schlaf schon für sich allein die Resistenzfähigkeit gegen Kälte herabsetzt, muss im Allgemeinen zugegeben werden;doch ist der Schlaf, in welchen, wie zahlreiche Fälle lehren, die Individuen vor dem Erfrieren verfallen, kein normaler, sondern theils durch die Ermüdung und den herabgekommenen Zustand, theils aber auch durch die in Folge der Kälte selbst auftretende Somnolenz bedingt.

In welchem Grade ungenügende Bekleidung die Gefahr des Erfrierens erhöht, bedarf keiner weiteren Erörterung. Die schon früher verbreitete Ansicht, dass Alkoholgenuss das Erfrieren begünstigt, hat durch den Nachweis der temperatur-herabsetzenden Wirkung kleiner sowohl als grosser Alkoholdosen eine weitere Stütze gefunden. Am meisten wächst die Gefahr bei Berauschung durch die bekannten Symptome derselben.

Besonders gefährlich ist grosse Kälte bei starkem Wind. In den Karstländern ist in dieser Beziehung die Bora berüchtigt, ebenso die Schneestürme in den Alpenländern.

Leichenbefund nach Erfrierungstod.

Ueber die Vorgänge, die nach Einwirkung starker Kälte im Organismus geschehen, sind zahlreiche Versuche angestellt worden.[395]Uebereinstimmend wird vor Allem eine Contraction der Hautgefässe angegeben, welche eine Congestion in den inneren Organen (Herz, Lungen, Gehirn) veranlassen soll, die von den meisten Beobachtern als hauptsächlichste Todesursache angesehen wird. Es scheint uns jedoch, dass die Contraction der Hautgefässe bei Einwirkung der Kälte nur anfangs eintritt, später aber einer Verminderung des Gefässtonus (Gefässlähmung) Platz macht, da die Haut nur anfangs blass, später aber meist livid gefärbt erscheint, wie wir uns im Winter an uns selbst zu überzeugen Gelegenheit haben. Damit stimmen auch die UntersuchungenHorwath’s überein, aus welchen hervorgeht, dass die Kälte vorzugsweise die glatten Muskeln lähme, und zwar schon zu einer Zeit, in welcher die quergestreiften ihre Contractionfähigkeit noch nicht eingebüsst haben. Auch die venösen Stauungen und localen Oedeme, dieBeckbei seinen Versuchen sah, lassen sich auf Gefässlähmung zurückführen und ebenso die allgemeinen Erscheinungen, wie schwacher Herzschlag, Präcordialangst, Sinken des Blutdruckes, schwache Respiration, die gesteigerte Kohlensäureausscheidung (Wertheim) und der unter Lethargie auftretende Tod.Pouchethat ferner gefunden, dass die Blutkörperchen durch die Kälte zerstört werden und spricht sich dahin aus, dass desto weniger Hoffnung auf die Rettung eines Erfrorenen bestehe, je grösser die Menge der Blutkörperchen ist, die durch die Kälte zerstört wurden.Crecchiobetont die ertödtende Wirkung der Kälte auf die Nerven,Horwathwieder jene auf die Musculatur, wobei er mit Recht bemerkt, dass man bei der Beurtheilung der Erfrierungseffecte nicht blos die Temperatur des Mediums, sondern auch den Grad der Abkühlung des Körpers im Auge behalten muss, welche gegen die Tiefe zu immer langsamer erfolgt, so dass z. B. ein frisches Froschherz, welches er bis zur Steinhärte gefrieren liess, wieder zu pulsiren anfing, wenn es aufgethaut wurde, während wenn die Musculaturdurchwegsauf nur -5° C. abgekühlt wurde, die Contractibilität derselben vollkommen erloschen war.[396]

Ueber die Vorgänge, die nach Einwirkung starker Kälte im Organismus geschehen, sind zahlreiche Versuche angestellt worden.[395]Uebereinstimmend wird vor Allem eine Contraction der Hautgefässe angegeben, welche eine Congestion in den inneren Organen (Herz, Lungen, Gehirn) veranlassen soll, die von den meisten Beobachtern als hauptsächlichste Todesursache angesehen wird. Es scheint uns jedoch, dass die Contraction der Hautgefässe bei Einwirkung der Kälte nur anfangs eintritt, später aber einer Verminderung des Gefässtonus (Gefässlähmung) Platz macht, da die Haut nur anfangs blass, später aber meist livid gefärbt erscheint, wie wir uns im Winter an uns selbst zu überzeugen Gelegenheit haben. Damit stimmen auch die UntersuchungenHorwath’s überein, aus welchen hervorgeht, dass die Kälte vorzugsweise die glatten Muskeln lähme, und zwar schon zu einer Zeit, in welcher die quergestreiften ihre Contractionfähigkeit noch nicht eingebüsst haben. Auch die venösen Stauungen und localen Oedeme, dieBeckbei seinen Versuchen sah, lassen sich auf Gefässlähmung zurückführen und ebenso die allgemeinen Erscheinungen, wie schwacher Herzschlag, Präcordialangst, Sinken des Blutdruckes, schwache Respiration, die gesteigerte Kohlensäureausscheidung (Wertheim) und der unter Lethargie auftretende Tod.Pouchethat ferner gefunden, dass die Blutkörperchen durch die Kälte zerstört werden und spricht sich dahin aus, dass desto weniger Hoffnung auf die Rettung eines Erfrorenen bestehe, je grösser die Menge der Blutkörperchen ist, die durch die Kälte zerstört wurden.Crecchiobetont die ertödtende Wirkung der Kälte auf die Nerven,Horwathwieder jene auf die Musculatur, wobei er mit Recht bemerkt, dass man bei der Beurtheilung der Erfrierungseffecte nicht blos die Temperatur des Mediums, sondern auch den Grad der Abkühlung des Körpers im Auge behalten muss, welche gegen die Tiefe zu immer langsamer erfolgt, so dass z. B. ein frisches Froschherz, welches er bis zur Steinhärte gefrieren liess, wieder zu pulsiren anfing, wenn es aufgethaut wurde, während wenn die Musculaturdurchwegsauf nur -5° C. abgekühlt wurde, die Contractibilität derselben vollkommen erloschen war.[396]

Bezüglich desLeichenbefundesbei Erfrorenen ist zu erwähnen, dass die festgefrorene Beschaffenheit der Leiche für sich allein nicht beweist, dass Jemand erfroren ist, da eine solche Veränderung überhaupt erst nach dem Tode entstehen kann, möge dieser thatsächlich durch Kälte oder auf eine andere Art eingetreten sein. Ebenso ist ein Auseinandergewichensein der Kopfnähte, wie esKrajewskimehrmals bei Erfrorenen beobachtete, eine Leichenerscheinung, die durch die Ausdehnung des gefrierenden, stark wasserhältigen Gehirns zu Stande kommen kann. Auch können fest gefrorene, besonders periphere Körpertheile durch Manipulationen abbrechen. Bei einem bei strenger Kälte im Freien gefundenen erhängten Selbstmörder fanden wir an der Wurzel des Penis eine quere reactionslose Hautberstung, ebenso einen Querriss der Haut über der rechten Wade. Beide Verletzungen waren offenbar postmortal, letztere beim Stiefelausziehen entstanden. Von einzelnen Beobachtern (Ogston,Blumenstok) werden hellrothe Hautfärbungen (Todtenflecke) als Leichenbefund bei Erfrorenen angegeben. Dieselben sind zweifellos blosse Leichenerscheinungen, da sie auch an in Eiskellern aufbewahrten Leichen sich entwickeln. Ebenso bekommt, wie bekannt, auf Eis aufbewahrtes Fleisch eine rothe Farbe. NachFalk’s Untersuchungen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLVII, pag. 76 und XLIX, pag. 28) wird die hellrothe Färbung der Todtenflecke durch Diffusion des Sauerstoffes von aussen und Fixirung desselben durch das Hämoglobin bewirkt. In die Tiefe, namentlich bis zum Herzen, dringt deshalb die Röthung nicht.Keferstein(Zeitschr. f. Medicinalb. 1893, pag. 201) legt einen Werth auf fleckige Röthungen an nicht abhängigen Stellen, die seiner Meinung nach dadurch entstehen, dass das Blut an den am meisten der Kälte exponirten Hautpartien erstarrt, durch das noch circulirende warme Blut aber wieder aufgethaut wird.

VonBlosfeld,Ogston,De Crecchiound vonBlumenstok(Maschka’s Handb. I, 785) wird die hellrothe Farbe des Blutes in den inneren Organen hervorgehoben, von Anderen aber (Samson-Himelstiern) als nicht constant angegeben; auchDieberg(„Beitrag zur Lehre vom Tode durch Erfrieren“, Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXVIII, 1) gibt an, dass ihm beiden 31 von ihm ausgeführten Sectionen Erfrorener eine besonders helle Farbe des Blutes nicht aufgefallen sei, dass aber doch das Blut nicht jene dunkle Farbe besitzt wie Erstickungsblut. Ob dieser Erscheinung eine specifische Wirkung der Kälte auf das Hämoglobin zu Grunde liegt oder ein Zurückbleiben von Sauerstoff im Leichenblute, wie Alb.Schmidt(Med. Centralbl. 1874, pag. 725) meint, mag dahin gestellt bleiben. Wenn, wieBlumenstokangibt, die Färbung nur eine postmortal eintretende ist und auch bei absolut ausgeschlossenem Zutritt von Sauerstoff sich einstellt, dann wäre wohl nur an erstere Wirkung zu denken.

Das Blut ist nachDiebergfast immer locker geronnen, was sich wohl aus dem protrahirten Verlauf des Todes erklärt, verflüssigt sich aber, wenn es gefroren war, beim Aufthauen. Derselbe Autor fand in allen seinen 31 Fällen von zweifellosem Erfrierungstod eine ungewöhnlich starke Ueberfüllung des Herzens in allen seinen Theilen mit Blut (durchschnittlich 0·293 Kgrm.) und hält daher diese Erscheinung, die er sich aus dem Zurückgedrängt werden des Blutes aus den peripheren Gebieten erklärt, für charakteristisch. In zwei von uns begutachteten Fällen wurden zahlreiche bis bohnengrosse Ecchymosen in der Musculatur des Halses und Brustkorbes gefunden, die schon während des Erfrierens, aber auch erst durch nachträgliche Manipulationen (Wiederbelebungsversuche, Transport) sich gebildet und durch Imbibition beim Aufthauen sich vergrössert haben konnten.

VonBlosfeldund auch vonBrückewurde angegeben, dass die Todtenstarre bei Erfrorenen das Aufthauen überdauern könne, eine Angabe, die von Anderen (Sommer) bestritten wurde. Aufgethaute Leichen faulen sehr rasch, namentlich machen die Imbibitions- und Transsudationsvorgänge rapide Fortschritte.Casperhat darauf aufmerksam gemacht (l. c. 785), dass, wenn man im Schnee oder Eis einen bereits in Verwesung übergegangenen Leichnam findet, daraus mit Sicherheit geschlossen werden könne, dass der Mensch nicht den Erfrierungstod gestorben sei, da in Schnee oder Eis liegende Leichen nicht faulen. Diese Angabe ist im Allgemeinen richtig, es ist jedoch dabei nicht zu übersehen, dass Jemand thatsächlich erfroren, dann beim Eintritt milder Witterung aufgethaut und in Fäulniss übergegangen, hierauf aber wieder verschneit und gefroren sein konnte. Es wären also auch die in der betreffenden Zeit bestandenen Witterungsverhältnisse in Betracht zu ziehen.

In unseren Gegenden kommt der zufällige Erfrierungstod, der in nördlichen Ländern häufig ist, nur selten zur Beobachtung. Von Selbstmord durch Erfrieren ist unseres Wissens kein Fall bekannt. Dagegen ist eine absichtliche Tödtung von hilflosen Individuen durch Aussetzen grosser Kälte möglich, und namentlich bei kleinen Kindern, besonders Neugeborenen, vorgekommen, bei welchen letzteren, wie schon erwähnt, geringe Kältegrade genügen, um den Tod herbeizuführen.

Gesetzliche Bestimmungen.

Oesterr. Strafgesetz, §. 135: Arten des Mordes sind: 1. Meuchelmord, welcher durch Gift oder sonst tückischer Weise geschieht ...Oesterr. Straf-P.-Ordnung, §. 131: Liegt der Verdacht einer Vergiftung vor, so sind der Erhebung des Thatbestandes nebst den Aerzten nach Thunlichkeit auch zwei Chemiker beizuziehen. Die Untersuchung der Gifte selbst aber kann nach Umständen auch von den Chemikern allein in einem hierzu geeigneten Locale vorgenommen werden.Minist.-Vrdng. vom 2. August 1856, Nr. 145 R. G. Bl.: Sind Objecte zur Vornahme einer chemischen Untersuchung an einen anderen Ort zu versenden, so muss: 1. jedes Object, z. B. ein Organ, Organtheil, ein Giftstoff, Giftträger u. dergl. für sich, von jedem andern gesondert in einem eigenen Gefäss verpackt werden; 2. hierzu sind vor Allem Glas- und Porzellangefässe zu verwenden und durch zweckmässige äussere Verpackung vor Beschädigung zu verwahren; 3. die Gefässe sind mit einem geriebenen Glas- oder gereinigten Korkstöpsel zu verschliessen und die Stöpsel mit Siegellack derart luftdicht zu verkitten, dass weder von dem Inhalte etwas nach aussen, noch von aussen etwas zu dem Inhalte gelangen kann; 4. das zur Verpackung zu verwendende Material muss vollkommen rein sein, damit der zu untersuchende Gegenstand dadurch nicht verunreinigt oder vergiftet werde; 5. die Verpackung hat durch einen Sachverständigen, womöglich durch einen erfahrenen Chemiker zu geschehen.[397]Oesterr. Straf-G.-Entwurf, §. 237: Wer einem Anderen, um dessen Gesundheit zu beschädigen, Gift oder andere Stoffe beibringt, welche die Gesundheit zu zerstören geeignet sind, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft. Ist durch die Handlung eine schwere Körperverletzung verursacht worden, so ist auf Zuchthaus von 5–15 Jahren, und wenn durch diese Handlung der Tod verursacht worden, auf Zuchthaus nicht unter 10 Jahren zu erkennen.Deutsches Strafgesetz, §. 229: Im Wesentlichen gleichlautend mit §. 237 des österr. St.-G.-Entwurfes.Deutsche St.-P.-Ordnung, §. 91: Liegt der Verdacht einer Vergiftung vor, so ist die Untersuchung der in der Leiche oder sonst gefundenen verdächtigen Stoffe durch einen Chemiker oder durch eine für solche Untersuchungen bestehende Fachbehörde vorzunehmen. Der Richter kann anordnen, dass diese Untersuchung unter Mitwirkung oder Leitung eines Arztes stattzufinden habe.

Oesterr. Strafgesetz, §. 135: Arten des Mordes sind: 1. Meuchelmord, welcher durch Gift oder sonst tückischer Weise geschieht ...

Oesterr. Straf-P.-Ordnung, §. 131: Liegt der Verdacht einer Vergiftung vor, so sind der Erhebung des Thatbestandes nebst den Aerzten nach Thunlichkeit auch zwei Chemiker beizuziehen. Die Untersuchung der Gifte selbst aber kann nach Umständen auch von den Chemikern allein in einem hierzu geeigneten Locale vorgenommen werden.

Minist.-Vrdng. vom 2. August 1856, Nr. 145 R. G. Bl.: Sind Objecte zur Vornahme einer chemischen Untersuchung an einen anderen Ort zu versenden, so muss: 1. jedes Object, z. B. ein Organ, Organtheil, ein Giftstoff, Giftträger u. dergl. für sich, von jedem andern gesondert in einem eigenen Gefäss verpackt werden; 2. hierzu sind vor Allem Glas- und Porzellangefässe zu verwenden und durch zweckmässige äussere Verpackung vor Beschädigung zu verwahren; 3. die Gefässe sind mit einem geriebenen Glas- oder gereinigten Korkstöpsel zu verschliessen und die Stöpsel mit Siegellack derart luftdicht zu verkitten, dass weder von dem Inhalte etwas nach aussen, noch von aussen etwas zu dem Inhalte gelangen kann; 4. das zur Verpackung zu verwendende Material muss vollkommen rein sein, damit der zu untersuchende Gegenstand dadurch nicht verunreinigt oder vergiftet werde; 5. die Verpackung hat durch einen Sachverständigen, womöglich durch einen erfahrenen Chemiker zu geschehen.[397]

Oesterr. Straf-G.-Entwurf, §. 237: Wer einem Anderen, um dessen Gesundheit zu beschädigen, Gift oder andere Stoffe beibringt, welche die Gesundheit zu zerstören geeignet sind, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft. Ist durch die Handlung eine schwere Körperverletzung verursacht worden, so ist auf Zuchthaus von 5–15 Jahren, und wenn durch diese Handlung der Tod verursacht worden, auf Zuchthaus nicht unter 10 Jahren zu erkennen.

Deutsches Strafgesetz, §. 229: Im Wesentlichen gleichlautend mit §. 237 des österr. St.-G.-Entwurfes.

Deutsche St.-P.-Ordnung, §. 91: Liegt der Verdacht einer Vergiftung vor, so ist die Untersuchung der in der Leiche oder sonst gefundenen verdächtigen Stoffe durch einen Chemiker oder durch eine für solche Untersuchungen bestehende Fachbehörde vorzunehmen. Der Richter kann anordnen, dass diese Untersuchung unter Mitwirkung oder Leitung eines Arztes stattzufinden habe.


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