Preuss. Regulativ über Obduction Vergifteter.
Regulativ vom 13. Februar 1875, §. 22: Bei Verdacht einer Vergiftung beginnt die innere Besichtigung mit der Bauchhöhle. Es ist dabei vor jedem weiteren Eingriff das äussere Aussehen der oberen Baucheingeweide, ihre Lage und Ausdehnung, die Füllung ihrer Gefässe und der etwaige Geruch zu ermitteln. In Bezug auf die Gefässe ist hier, wie an anderen wichtigen Organen, stets festzustellen, ob es sich um Arterien oder Venen handelt, ob auch die kleineren Verzweigungen oder nur Stämme und Stämmchen bis zu einer gewissen Grösse gefüllt sind, und ob die Ausdehnung der Gefässlichtung eine beträchtliche ist oder nicht. Alsdann werden um den untersten Theil der Speiseröhre, dicht über dem Magenmunde, sowie um den Zwölffingerdarm unterhalb der Einmündung des Gallenganges doppelte Ligaturen gelegt und beide Organe zwischen denselben durchgeschnitten. Hierauf wird der Magen mit dem Zwölffingerdarm im Zusammenhange herausgeschnitten, wobei jede Verletzung desselben sorgfältig zu vermeiden ist. Es wird sofort der Inhalt nach Menge, Consistenz, Farbe, Zusammensetzung, Reaction und Geruch bestimmt und in ein reines Gefäss von Glas oder Porzellan gethan.Sodann wird die Schleimhaut abgespült und ihre Dicke, Farbe, Oberfläche, Zusammenhang untersucht, wobei sowohl dem Zustande der Blutgefässe, als auchdem Gefüge der Schleimhaut besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und jeder Hauptabschnitt für sich zu behandeln ist. Ganz besonders ist festzustellen, ob das vorhandene Blut innerhalb von Gefässen enthalten oder aus den Gefässen ausgetreten ist, ob es frisch oder durch Fäulniss oder Erweichung (Gährung) verändert und in diesem Zustande in benachbarte Gewebe eingedrungen (imbibirt) ist. Ist es ausgetreten, so ist festzustellen, wo es liegt, ob auf der Oberfläche oder im Gewebe, ob es geronnen ist oder nicht u. s. w. Endlich ist besonders Sorgfalt zu verwenden auf die Untersuchung des Zusammenhanges der Oberfläche, namentlich darauf, ob Substanzverluste, Abschürfungen (Erosionen), Geschwüre vorhanden sind. Die Frage, ob gewisse Veränderungen möglicherweise durch den natürlichen Gang der Zersetzung nach dem Tode, namentlich unter Entwicklung gährenden Mageninhaltes, zu Stande gekommen sind, ist stets im Auge zu behalten. — Nach Beendigung dieser Untersuchung werden der Magen und der Zwölffingerdarm in dasselbe Gefäss mit dem Mageninhalt gethan und dem Richter zur weiteren Veranlassung übergeben. In dasselbe Gefäss ist auch später die Speiseröhre, nachdem sie nahe am Halse unterbunden und über der Ligatur durchschnitten worden, nach vorgängiger anatomischer Untersuchung, sowie in dem Falle, dass wenig Mageninhalt vorhanden ist, der Inhalt des Leerdarmes zu bringen. — Endlich sind auch andere Substanzen und Organtheile, wie Blut, Harn, Stücke der Leber, der Nieren u. s. w., aus der Leiche zu entnehmen und dem Richter abgesondert zur weiteren Veranlassung zu übergeben. Der Harn ist für sich in einem Gefässe zu bewahren, Blut nur in dem Falle, dass von einer spectralanalytischen Untersuchung ein besonderer Aufschluss erwartet werden kann. Alle übrigen Theile sind zusammen in ein Gefäss zu bringen. — Jedes dieser Gefässe wird verschlossen, versiegelt und bezeichnet. — Ergibt die Betrachtung mit blossem Auge, dass die Magenschleimhaut durch besondere Trübung und Schwellung ausgezeichnet ist, so ist jedesmal, und zwar möglichst bald, eine mikroskopische Untersuchung der Schleimhaut, namentlich mit Bezug auf das Verhalten der Labdrüsen, zu veranstalten.Auch in den Fällen, wo sich im Mageninhalt verdächtige Körper, z. B. Bestandtheile von Blättern oder sonstige Pflanzentheile, Ueberreste von thierischer Nahrung finden, sind dieselben einer mikroskopischen Untersuchung zu unterwerfen. —Bei Verdacht einer Trichinenvergiftung hat sich die mikroskopische Untersuchung zunächst mit dem Inhalt des Magens und des oberen Dünndarmes zu beschäftigen, jedoch ist zugleich ein Theil der Musculatur (Zwerchfell, Hals- und Brustmuskeln) zur weiteren Prüfung zurückzulegen.
Regulativ vom 13. Februar 1875, §. 22: Bei Verdacht einer Vergiftung beginnt die innere Besichtigung mit der Bauchhöhle. Es ist dabei vor jedem weiteren Eingriff das äussere Aussehen der oberen Baucheingeweide, ihre Lage und Ausdehnung, die Füllung ihrer Gefässe und der etwaige Geruch zu ermitteln. In Bezug auf die Gefässe ist hier, wie an anderen wichtigen Organen, stets festzustellen, ob es sich um Arterien oder Venen handelt, ob auch die kleineren Verzweigungen oder nur Stämme und Stämmchen bis zu einer gewissen Grösse gefüllt sind, und ob die Ausdehnung der Gefässlichtung eine beträchtliche ist oder nicht. Alsdann werden um den untersten Theil der Speiseröhre, dicht über dem Magenmunde, sowie um den Zwölffingerdarm unterhalb der Einmündung des Gallenganges doppelte Ligaturen gelegt und beide Organe zwischen denselben durchgeschnitten. Hierauf wird der Magen mit dem Zwölffingerdarm im Zusammenhange herausgeschnitten, wobei jede Verletzung desselben sorgfältig zu vermeiden ist. Es wird sofort der Inhalt nach Menge, Consistenz, Farbe, Zusammensetzung, Reaction und Geruch bestimmt und in ein reines Gefäss von Glas oder Porzellan gethan.
Sodann wird die Schleimhaut abgespült und ihre Dicke, Farbe, Oberfläche, Zusammenhang untersucht, wobei sowohl dem Zustande der Blutgefässe, als auchdem Gefüge der Schleimhaut besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und jeder Hauptabschnitt für sich zu behandeln ist. Ganz besonders ist festzustellen, ob das vorhandene Blut innerhalb von Gefässen enthalten oder aus den Gefässen ausgetreten ist, ob es frisch oder durch Fäulniss oder Erweichung (Gährung) verändert und in diesem Zustande in benachbarte Gewebe eingedrungen (imbibirt) ist. Ist es ausgetreten, so ist festzustellen, wo es liegt, ob auf der Oberfläche oder im Gewebe, ob es geronnen ist oder nicht u. s. w. Endlich ist besonders Sorgfalt zu verwenden auf die Untersuchung des Zusammenhanges der Oberfläche, namentlich darauf, ob Substanzverluste, Abschürfungen (Erosionen), Geschwüre vorhanden sind. Die Frage, ob gewisse Veränderungen möglicherweise durch den natürlichen Gang der Zersetzung nach dem Tode, namentlich unter Entwicklung gährenden Mageninhaltes, zu Stande gekommen sind, ist stets im Auge zu behalten. — Nach Beendigung dieser Untersuchung werden der Magen und der Zwölffingerdarm in dasselbe Gefäss mit dem Mageninhalt gethan und dem Richter zur weiteren Veranlassung übergeben. In dasselbe Gefäss ist auch später die Speiseröhre, nachdem sie nahe am Halse unterbunden und über der Ligatur durchschnitten worden, nach vorgängiger anatomischer Untersuchung, sowie in dem Falle, dass wenig Mageninhalt vorhanden ist, der Inhalt des Leerdarmes zu bringen. — Endlich sind auch andere Substanzen und Organtheile, wie Blut, Harn, Stücke der Leber, der Nieren u. s. w., aus der Leiche zu entnehmen und dem Richter abgesondert zur weiteren Veranlassung zu übergeben. Der Harn ist für sich in einem Gefässe zu bewahren, Blut nur in dem Falle, dass von einer spectralanalytischen Untersuchung ein besonderer Aufschluss erwartet werden kann. Alle übrigen Theile sind zusammen in ein Gefäss zu bringen. — Jedes dieser Gefässe wird verschlossen, versiegelt und bezeichnet. — Ergibt die Betrachtung mit blossem Auge, dass die Magenschleimhaut durch besondere Trübung und Schwellung ausgezeichnet ist, so ist jedesmal, und zwar möglichst bald, eine mikroskopische Untersuchung der Schleimhaut, namentlich mit Bezug auf das Verhalten der Labdrüsen, zu veranstalten.
Auch in den Fällen, wo sich im Mageninhalt verdächtige Körper, z. B. Bestandtheile von Blättern oder sonstige Pflanzentheile, Ueberreste von thierischer Nahrung finden, sind dieselben einer mikroskopischen Untersuchung zu unterwerfen. —Bei Verdacht einer Trichinenvergiftung hat sich die mikroskopische Untersuchung zunächst mit dem Inhalt des Magens und des oberen Dünndarmes zu beschäftigen, jedoch ist zugleich ein Theil der Musculatur (Zwerchfell, Hals- und Brustmuskeln) zur weiteren Prüfung zurückzulegen.
Begriff „Gift“.
UnterGiftenversteht man Substanzen, welche, schon in verhältnissmässig kleiner Menge in den Organismus gebracht, auf andere als mechanische oder thermische Weise die Gesundheit zu schädigen oder den Tod herbeizuführen vermögen. Diese Begriffsbestimmung lässt zwar vom streng toxicologischen Standpunkte manchen Einwand zu, entspricht jedoch dem allgemeinen Sprachgebrauche und dürfte umsomehr genügen, als es bis jetzt nicht gelungen ist, den Begriff „Gift“ vollkommen genau zu definiren. Ueberdies hat der Wunsch nach einer genauen Präcisirung dieses Begriffes gegenwärtig dadurch an Dringlichkeit verloren, dass die neuen Gesetze (österr. Entw. §. 240 und deutsches St. G. §. 229) der Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit einer genauen Begriffsbestimmung von „Gift“ dadurch Rechnung tragen, dass sie nicht blos die Beibringung von Gift, sondern auch „anderer Stoffe, die die Gesundheit zu zerstören geeignet sind“, im Auge halten und mit Strafe belegen.
Bedingungen der Giftwirkung.
Absolute Gifte, d. h. Substanzen, die, in den Organismus gebracht, unterallenUmständen die Gesundheit oder das Leben zu zerstören im Stande wären, gibt es nicht, sondern es könnenjene Substanzen, die wir als Gifte bezeichnen, immer nur unter bestimmten Bedingungen ihre schädliche Wirkung äussern. Da aber von dem Grade, in welchem diese Bedingungen im concreten Falle gegeben sind, auch der Verlauf der Vergiftung, insbesondere die Intensität derselben und die Schnelligkeit, mit welcher die ersten Symptome auftreten, abhängen, so verdienen dieselben zuerst besprochen zu werden. Diese Bedingungen können liegen 1. in der Substanz selbst, 2. in der Art ihrer Beibringung und 3. in gewissen individuellen Verhältnissen.
Dosis.
Ad 1. Alle Substanzen, die wir als Gifte kennen, werden dies erst von einer gewissenDosisangefangen. Die kleinste Menge der betreffenden Substanz, die bereits krankmachende Wirkungen äussert, nennen wir die Dosis toxica und jene, die bereits den Tod zu bewirken im Stande ist, die Dosis toxica letalis. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, wie schwierig es ist, beim Menschen sowohl die Dosis toxica als die Dosis letalis für jedes einzelne Gift zu bestimmen, und dass, wenn solche Dosen aufgestellt werden, dieselben sich immer nur auf durchschnittliche Verhältnisse beziehen können. Am leichtesten ist die Bestimmung solcher Dosen bei local wirkenden Giften, schwierig dagegen bei solchen, denen ausschliesslich oder vorzugsweise eine Wirkung zukommt, die erst durch Resorption der toxischen Substanz, also secundär, sich äussert. Da die experimentelle Toxicologie als Gesetz aufstellt, dass die Allgemeinwirkung eines Giftes eine der Grösse des Thieres proportionale Dosis erfordert, weshalb man mit Rücksicht auf die verschiedene Grösse der Thiere bestrebt ist, zu bestimmen, wie viel Gift im Stande ist, 1 Kilo des betreffenden Thieres krank zu machen oder zu tödten, so wäre in gleicher Weise auch beim Menschen vorzugehen und wenigstens zwischen der Dosis toxica bei Erwachsenen und jener bei Kindern eine Unterscheidung zu machen. Da die österreichische sowohl als andere Pharmakopöen die Maximaldosen der heroischen Arzneimittel zusammenstellen (siehe eine solche Zusammenstellung verschiedener Pharmakopöen in Eulenburg’s Real-Encyclop., Art. „Recept“), so empfiehlt es sich, wenn an den Gerichtsarzt die Frage herantritt, ob die Jemandem beigebrachte Menge einer Substanz schon im Stande war, schädliche Wirkungen hervorzubringen, von den bezeichneten Maximaldosen der behördlich autorisirten Pharmakopöen auszugehen.
Dass ausser der Dosis und ausser den allgemein chemischen Eigenschaften der betreffenden Substanz, wovon wir insbesondere den Aggregatzustand und die Löslichkeit, sowie die Reinheit derselben nennen, noch andere in der Substanz selbst gelegene Verhältnisse einen Einfluss auf die Wirkung der letzteren ausüben, zeigen namentlich giftige Pflanzentheile, von denen es bekannt ist, dass ihr Giftgehalt mit dem Alter und selbst mit dem Standort[398]der Pflanze wechselt und dass viele derselben im frischen Zustande wirksamer sind als im getrockneten und durch längeres Liegen sogar jede Wirksamkeit verlieren können. Als Beispiel nennen wir die Frondes sabinae, welche frisch so giftig sich erweisen (pag. 235), während alten ausgetrockneten Zweigen, da aus ihnen das giftige ätherische Oel verflüchtigt ist, keine oder nur eine sehr geringe Giftwirkung zukommt. Gleiches gilt von vielen anderen Pflanzen, deren wirksames Princip ein ätherisches Oel bildet, und ebenso von Secale cornutum, das im Laufe der Zeit ebenfalls seine Wirksamkeit verliert. Auch bei giftigen Chemikalien kann im Laufe der Zeit unter gewissen Umständen eine Zersetzung eintreten, die die Giftigkeit derselben wesentlich zu ändern im Stande ist, wovon die Blausäure ein Beispiel liefert, die sich von selbst unter Bildung von ameisensaurem Ammonium zersetzt, ebenso das Cyankalium, welches beim Liegen an der Luft schon durch die Kohlensäure der letzteren zersetzt wird und dessen wässerige Lösung sich besonders bei Zutritt organischer Substanzen sehr bald in eine braune, nach Ammoniak riechende Flüssigkeit verwandelt.
Vehikel.
Ad 2. Es kommt sowohl dasVehikelin Betracht, in welchem, als derWeg, auf welchem das Gift beigebracht worden ist.
In ersterer Beziehung lehrt die Erfahrung, dass die Gifte, ausgenommen die flüssigen, selten als solche, d. i. in Substanz, sondern meist in einem Vehikel genommen oder beigebracht werden. Insbesondere sind es verschiedene Getränke und Speisen, die als Vehikel des, namentlich heimlich beizubringenden Giftes dienen müssen. Ein solches Vehikel kann je nach seinen Eigenschaften die Giftwirkung bald befördern, bald verzögern oder abschwächen und selbst ganz aufheben. Ist die Substanz in dem Vehikel löslich, so wird die Wirkung des Giftes desto intensiver und desto früher eintreten, je vollständiger sich das Gift zu lösen vermochte, bevor es einverleibt wurde, was ausser von der Natur (auch Temperatur) des Vehikels, allerdings auch von der Löslichkeit der Substanz und von der Zeit, durch welche diese mit dem Vehikel in Berührung stand, abhängig sein wird. Welcher Einfluss dem erwähnten Umstande zukommt, lehrt am deutlichsten die Arsenikvergiftung. Wurde das bekanntlich schwer lösliche Gift sofort als solches oder Speisen beigemischt gegeben, so können selbst Stunden verfliessen, bevor die Giftwirkung sich zeigt und es prävaliren dann die Symptome der sogenannten Gastroenteritis toxica; wurde jedoch der Arsenik gelöst genommen, so tritt die Wirkung nicht blos ungleich früher auf, sondern sie zeigt nicht selten auch ein anderes Bild, das des sogenannten Arsenicismus cerebrospinalis, in welchem, weil die Resorption sehr rasch erfolgt, weniger die localen, als die secundären Symptome vorwiegen. Ebenso wird die Giftwirkung befördert werden, wenn das Vehikel aus einer an und für sich giftigen Verbindung einen noch giftigeren Körper frei macht. Bekanntlich wird Cyankalium schon durch die schwächsten Säurenzersetzt und entwickelt Blausäure und man kann sich sofort eine wässerige Blausäurelösung darstellen, wenn man grobgestossenes Cyankalium mit diluirter Weinsäure übergiesst (Clark). Der gleiche Vorgang wird aber stattfinden, wenn Jemand Cyankalium in saurem Wein nimmt, in welchem Falle nicht blos eine intensivere Wirkung des Giftes sich zeigt, sondern auch, da gleichzeitig das Kalium durch die Säure gebunden wird, jene aufquellende Wirkung des Kaliumhydroxyds entfällt oder abgeschwächt wird, welche, wenn wässerige Cyankaliumlösung genommen wurde, sich an der Magenschleimhaut gewöhnlich in auffallender Weise zu äussern pflegt.[399]
Einfluss des Vehikels auf die Giftwirkung.
Eine Abschwächung, beziehungsweise Verzögerung der Giftwirkung kann durch das Vehikel zunächst insoferne veranlasst werden, als dasselbe das Gift diluirt, vertheilt oder einhüllt, und es wird sich dies desto mehr bemerkbar machen, je grösser die Menge des Vehikels war, in welchem das Gift genommen wurde. Es kann jedoch eine Abschwächung, ja selbst eine vollständige Aufhebung der Giftwirkung auch erfolgen, wenn das Vehikel das Gift chemisch zu binden oder zu neutralisiren vermag. Dies könnte geschehen, wenn z. B. Gifte, deren Wirkung vorzugsweise auf ihrer grossen Affinität zu Eiweisskörpern beruht, in einem eiweisshältigen Vehikel, z. B. Sublimat in einer Eierspeise, oder Gifte, die, wie viele Alkaloide, durch Tannin gefällt werden, in schwarzem Kaffee oder Theeabsud oder mit anderen Worten, wenn sie in einem solchen Vehikel gegeben würden, welches bei einer Vergiftung mit dem betreffenden Körper als Gegenmittel am Platze gewesen wäre.
Weg.
Der häufigste Weg, auf welchem Gifte in den Organismus gelangen, ist der obere Theil des Verdauungstractes, d. h. sie werden geschluckt. Nur ganz ausnahmsweise werden sie durch den After eingebracht, z. B. durch Klysmen oder Suppositorien, oder beim Narcotisiren per rectum (Wiener med. Blätter. 1884, pag. 788). Ein Unicum ist der am 22. April 1878 vorgekommene Fall von (eingestandenem) Selbstmord eines jungen Mädchens durch — ein Klysma mit Wanzengift (alkoholische Sublimatlösung!). Medicinale Vergiftungen von der Scheide, respective von der Uterushöhle aus sind wiederholt vorgekommen, aber auch verbrecherische Einbringung von Gift auf diesem Wege wurde beobachtet, und zwar nicht blos zu Fruchtabtreibungszwecken, sondern auch behufs absichtlicher Tödtung. Insbesondere werden vonAnsiauxundMangormehrere Fälle erzählt, in denen Frauen durch Einbringung von Arsenik in die Scheide umgebracht worden sind (Henke’s Zeitschr. I, 3. Heft). Auch von der äusseren Haut aus können Vergiftungen erfolgen, wobei das Gift entweder die unverletzte Haut durchdringt,oder zuerst die Haut erodirt, oder indem es mit von der Epidermis entblössten wunden Stellen der Haut in Berührung kommt oder subcutan beigebracht wird. Auf diese Weise können insbesondere medicinale Vergiftungen geschehen, so z. B. bei hypodermatischer sowohl als namentlich subcutaner Anwendung von Medicamenten oder bei der antiseptischen Wundbehandlung, insbesondere mit Sublimat oder mit Carbolsäure. Auch viele septische Vergiftungen und solche mit vergifteten Waffen, sowie die durch Biss giftiger oder wüthender Thiere gehören hierher und sind in vielen Beziehungen analog jenen, welche in der experimentellen Toxicologie durch unmittelbare Einbringung des Giftes in den Kreislauf erzeugt werden. Endlich sind die Respirationswege zu erwähnen, durch welche gasförmige oder flüchtige Gifte in den Körper gelangen können, eine Vergiftungsform, die nach jener per os am häufigsten vorzukommen pflegt.
DerWeg, auf welchem Gifte in den Organismus gebracht werden, ist keineswegs gleichgiltig, denn einestheils hängt die Schnelligkeit und Intensität der Giftwirkung von der Applicationsweise ab, anderseits aber gibt es Substanzen, die überhaupt nur dann eine giftige Wirkung äussern, wenn sie auf bestimmtem Wege eingeführt worden sind. Am schnellsten und intensivsten zeigt sich die Giftwirkung, wenn das Gift unmittelbar in den Kreislauf gelangte, da ja alle Gifte, ausser die local wirkenden, zuerst in’s Blut aufgenommen (resorbirt) werden müssen, wenn sie wirken sollen. Es gilt dies jedoch nicht ausnahmslos. So hat Strychnin, wieLeubeundRossbach(Med. Centralbl. 1873, Nr. 24) angeben, vom Magen aus eine intensivere Wirkung, als wenn es subcutan applicirt wird, und vom Arsenik sagtBoehm(Arch. f. exp. Path. 1874, pag. 96), dass die kleinste letale Dose bei Application per os noch nicht genügt, um, direct in eine Vene eingespritzt, ein gleiches Thier zu tödten, und dass bei letzterem Applicationsmodus der Tod immer etwas später erfolgt, als bei der Vergiftung durch den Magen. Ebenso hatMosso(Virchow’s Jahrb. 1875, I, 463) die schon von Anderen beobachtete Thatsache bestätigt, dass der Brechweinstein von Venen aus erst nach viel grösseren Dosen (2–2½ Dgrm.) emetisch wirkt, als dies vom Magen aus der Fall ist.
Ein Beispiel für die Thatsache, dass manche Gifte, wenn sie auf bestimmtem Wege applicirt werden, ungleich giftiger wirken als auf anderen, liefern gewisse Kaliumsalze, die, wenn sie direct in den Kreislauf gebracht werden, sich als heftige Herzgifte erweisen, während vom Magen aus erst verhältnissmässig grosse Dosen giftige Wirkung äussern.
Die Ursache dieser Erscheinung ist nachL. Herrmanndarin zu suchen, dass diese Salze vom Magen aus langsam resorbirt, dafür aber sehr rasch ausgeschieden werden, so dass bei Application des Salzes per os der Giftgehalt des Blutes nicht hoch genug steigt, um Allgemeinwirkungen hervorzurufen. Auch vom Curare werden, wenn dieses geschluckt wird, grosse Dosen ohneSchaden vertragen, während schon geringe Mengen in das Blut injicirt rasch die bekannte lähmende Wirkung äussern.
Einfluss der individuellen Verhältnisse und der Angewöhnung.
Ad 3. Von denindividuellen Verhältnissen, die auf die Giftwirkung einen Einfluss üben können, kann man allgemeine und locale unterscheiden. Zu ersteren gehört insbesondere das Alter, und wir haben bereits oben erwähnt, dass Kinder auf ungleich kleinere Dosen eines Giftes reagiren als Erwachsene, auch lehrt die Erfahrung, dass gegenüber gewissen Giften, so namentlich gegenüber den Opiaten, die Empfindlichkeit der Kinder sogar eine unverhältnissmässig grosse sein kann.[400]Ebenso ist die Annahme berechtigt, dass Individuen, deren Resistenzfähigkeit durch Krankheit oder Alter herabgesetzt ist, auch empfindlicher gegen Gifte sich erweisen werden, als gesunde und kräftige Individuen. Von einer Idiosynkrasie gegen bestimmte giftige Substanzen könnte nur dann die Rede sein, wenn bei einem Individuum schon nach erfahrungsgemäss nicht toxischen Gaben derselben Intoxicationserscheinungen auftreten würden, ohne dass man einen Grund hierfür nachzuweisen im Stande wäre. Für die Möglichkeit einer solchen eigenthümlichen und ungewöhnlichen individuellen Reaction sprechen ausser dem erwähnten Verhalten kleiner Kinder gegen Opiate auch verschiedene Erfahrungen, die man in dieser Beziehung bei erwachsenen Patienten gegenüber bestimmten Heilmitteln, sowie auch bei gesunden Personen gegenüber entschieden unschädlichen Nahrungs- oder Genussmitteln zu machen in der Lage war.
Dass bis zu einem gewissen Grade auch eineAngewöhnungan einzelne Gifte möglich ist, so dass, wenn diese besteht, Dosen einer toxischen Substanz vertragen werden können, die sonst heftige und selbst lebensgefährliche Erscheinungen hervorgerufen hätten, ist eine vielfach sichergestellte Thatsache. Bekannt sind in dieser Beziehung die Arsenikesser in den Alpenländern[401], noch mehr aber die Erfahrungen bei der therapeutischen Anwendung des Morphins, welche lehren, dass im Laufe derselben mit der Dose gestiegen werden muss, wenn die betreffende Wirkung erzielt werden soll, und dass die Kranken schliesslich, allerdings nicht immer ohne Nachtheil (Morphinismus), bis zu Dosen gelangen können, die sonst bei denselben Individuen sich als letal erwiesen hätten und selbst zur Tödtung mehrerer Personen genügenwürden. Ausserdem liefert uns aber der Alkohol und das Nicotin alltägliche Beispiele der Möglichkeit der Angewöhnung an Gifte, auch lehrt die experimentelle Toxicologie, dass Versuchsthiere auf neue Dosen gewisser Gifte häufig ungleich schwächer reagiren, als auf frühere, und dass manchmal, so z. B. beim Nicotin, auch nach der Restitution eine verminderte Empfänglichkeit, und zwar selbst durch lange Zeit, also eine „erworbene Immunität“, zurückbleibt.[402]
Zustand des Magens.
Von den localen, die Giftwirkung beeinflussenden Verhältnissen ist insbesondere derZustand des Magenszu beachten. Zuvörderst ist es nicht gleichgiltig, ob der Magen zur Zeit, als das Gift gereicht wurde, leer oder mit Speisen gefüllt war. Im letzteren Falle kann die Giftwirkung verzögert und selbst bedeutend abgeschwächt werden, besonders wenn das Gift in Substanz gegeben wurde, während im ersteren, da das Gift sofort mit der Magenwand in Contact kommt, die Wirkung schnell und intensiv eintritt. Aber auch die chemische Beschaffenheit des Mageninhaltes ist von Wichtigkeit und kann in gleicher Weise die Giftwirkung entweder beschleunigen oder verzögern, wie wir dies vom Vehikel, in dem das Gift gegeben wurde, auseinandergesetzt haben. Ob auch der gesunden oder kranken Beschaffenheit der Magenschleimhaut ein wesentlicher Einfluss auf den Verlauf einer Vergiftung zugeschrieben werden kann, ist fraglich.Quetsch(Berliner klin. Wochenschr. 1884, Nr. 23) fand bei seinen Versuchen die Resorptionsfähigkeit des Magens bei chronischem Magencatarrh und bei Carcinom entschieden verlangsamt, bei Ulcus rotundum dagegen beschleunigt.
Die Diagnose, dass eine Vergiftung stattgefunden habe, insbesondere, dass Jemand den Vergiftungstod gestorben sei, muss sich stützen: 1. auf die Erwägung der dem Tode vorhergegangenen Krankheitserscheinungen, 2. auf das Resultat der Obduction, 3. auf das Resultat der chemischen Untersuchung der Leichentheile, und 4. auf die Erwägung der Umstände des Falles.
1.Die dem Tode vorausgegangenen Erscheinungen.
Dieselben werden zunächst abhängen von der Natur und Wirkungsart des betreffenden Giftes, die wir bei Besprechung der einzelnen Gifte kennen lernen werden. Hier wollen wir nur bemerken, dass sie im Allgemeinen von dem Umstande bedingt sind, ob die Veränderungen und Functionsstörungen, die das Gift veranlasst, zunächst nur die Applicationsstelle betreffen, oder erst secundär durch die Aufnahme des Giftes in’s Blut und Uebertragungauf andere entferntere Organe veranlasst werden. Ersterer Wirkung begegnen wir bei den sogenannten irritirenden, insbesondere bei den ätzenden Giften, und bezeichnen das ganze Krankheitsbild, welches durch die Ingestion dieser in dem Magen hervorgebracht wird, als „Gastroenteritis toxica“.
Locale und entferntere Vergiftungserscheinungen in vivo.
Die Symptome derselben bestehen im Allgemeinen in sofort oder bald nach der Ingestion des Giftes eintretenden Schmerzen in der Magengegend, beziehungsweise auch in den Schlingorganen, in Brechneigung und meist wirklichem und heftigem Erbrechen, zu welchem sich Spannung des Unterleibes, unstillbarer Durst, grosse Unruhe, häufig auch Diarrhöe und Tenesmus hinzugesellen, und führen diese meistens in wenigen Stunden unter Collapsus zum Tode, wenn sie nicht eine protrahirtere Erkrankung bedingen, welche entweder ebenfalls mit dem Tode oder mit vollständiger oder unvollständiger Genesung enden kann. Die genannten Symptome sind für sich allein weder für ein bestimmtes Gift, noch für eine Vergiftung überhaupt absolut charakteristisch, können vielmehr auch durch natürliche Erkrankung hervorgerufen werden, und zwar sowohl durch solche localer als allgemeiner Natur. Zu ersteren gehören acute Magen- und Darmcatarrhe, Incarcerationen, namentlich innere, und die Peritonitis, insbesondere die P. perforativa und, wie in einem vonSpäth(Württemb. Correspondenzbl. 1882, Nr. 26) mitgetheilten Falle, die Embolie des Stammes der Gekrösarterien, zu letzteren acute Infectionskrankheiten und von diesen in erster Linie die Cholera, und zwar sowohl die epidemische, als die Cholera nostras, deren Aehnlichkeit mit Arsenikvergiftung immer wieder und mit vollem Recht hervorgehoben wird. Auch die innere Verblutung, besonders die abdominale, wie sie nach Berstung der schwangeren Tuba, oder von Aneurysmen der Art. lienalis etc. nicht gar selten vorkommt, führt unter gastrischen Erscheinungen, namentlich auch unter Erbrechen, zum Tode.
Jene Gifte, welche erst nach erfolgter Resorption ihre Wirkung äussern, bewirken entweder Störungen im Stoffwechsel, oder sie rufen Reizung oder Lähmung von Nervenapparaten hervor.
Vergiftungssymptom ante mortem.
ImersterenFalle sehen wir entweder den Tod unter Erstickungserscheinungen erfolgen, so z. B. wenn durch das in das Blut gelangte Gift die respiratorische Function desselben unmöglich gemacht wurde, wie bei der Vergiftung mit Kohlenoxydgas, oder es treten subacute oder auch chronische Ernährungsstörungen auf, von denen viele auf körnige oder fettige Degeneration der Organe zurückgeführt werden können, wovon insbesondere die Phosphorvergiftung und die chronische Arsenikvergiftung ein Beispiel liefert. ImletzterenFalle ist der Verlauf der Vergiftung in der Regel ein sehr acuter, häufig ein fulminanter, ein Umstand, der bewirkt, dass von einer Beobachtung und Verfolgung der dem Tode vorausgegangenen klinischen Erscheinungen durch Andere, insbesondere durch einen Arzt, meist gar keineRede sein kann und das Plötzliche oder Unerwartete des Eintrittes des Todes in der Regel das Einzige ist, was man zu erheben vermag. Bei so fulminantem Verlauf tritt der Tod fast immer unter den Erscheinungen der Erstickung auf, die sich durch Dyspnoe, rasche Bewusstlosigkeit und Convulsionen kundgibt. In nicht so rapiden Fällen lassen sich eher klinische Symptome constatiren, die diagnostisch verwerthet werden können; so die Erscheinungen der Narcose, die auf ein narcotisches Gift, die des Tetanus, die auf Strychnin und ihm verwandte Gifte schliessen lassen.
Auch die genannten Symptome sind für sich allein nicht im Stande, eine Vergiftung zu beweisen, da gleiche oder ähnliche auch bei verschiedenen natürlichen Erkrankungen, respective Todesarten, vorkommen können. So erinnern wir an die Aehnlichkeit des Krankheitsbildes der Phosphorvergiftung mit acuter Leberatrophie, mit pyämischen und septischen Processen und selbst mit jenen eines heftigen Gastroduodenalcatarrhs, und an die Thatsache, dass alle möglichen plötzlichen oder mindestens raschen Todesarten, wie Hirnhämorrhagie (besonders H. intermeningealis, welcher in der Regel Berstung eines Aneurysmas einer der Basilararterien zu Grunde liegt), der so häufige Tod durch Herzlähmung, ferner jener durch innere Verblutung, dann der plötzliche Tod im Wochenbett u. dergl. schon zum Verdacht bestehender Vergiftung Veranlassung gegeben haben, und dass auch Septicämie, Urämie (Eclampsie der Schwangeren), Acetonämie und manche andere acute Processe für eine äussere Intoxication gehalten werden können und thatsächlich gehalten wurden, wovon wir eine ganze Reihe von Fällen aus unserer eigenen Erfahrung anzuführen im Stande wären.[403]Unter diesen waren zwei, wo die in dem einen Falle durch Pericarditis, im anderen durch Pneumonie bewirkte Agonie für eine durch medicinale Anwendung von Morphium veranlasste letale Narcose gehalten worden war.
Es ist ferner zu beachten, dass bei vielen Giften eine locale mit der Resorptionswirkung sich combinirt, und dass es, wie bereits vom Arsenik bemerkt wurde, auch nur von den Umständen abhängen kann, ob die eine oder die andere Wirkung stärker hervortritt, beides Thatsachen, die nicht geeignet sind, die Diagnose einer stattgehabten Vergiftung und noch weniger die Erkennung des Giftes selbst blos aus den während des Lebens aufgetretenen Erscheinungen zu erleichtern. Ausserdem ist noch zu bemerken, dass selbst dann, wenn Gelegenheit war, die Symptome während des Lebens zu beobachten, diese Beobachtung häufig nur durch Laien gemacht wird, nicht aber durch einen Arzt, der entweder gar nicht oder bereits zu spät gerufen wurde, wodurch die einschlägigen Angaben, abgesehen davon, dass sie auch absichtlich gefälscht werden können, an Verlässlichkeit und diagnostischem Werth einbüssen müssen.
Es ist ferner zu beachten, dass bei vielen Giften eine locale mit der Resorptionswirkung sich combinirt, und dass es, wie bereits vom Arsenik bemerkt wurde, auch nur von den Umständen abhängen kann, ob die eine oder die andere Wirkung stärker hervortritt, beides Thatsachen, die nicht geeignet sind, die Diagnose einer stattgehabten Vergiftung und noch weniger die Erkennung des Giftes selbst blos aus den während des Lebens aufgetretenen Erscheinungen zu erleichtern. Ausserdem ist noch zu bemerken, dass selbst dann, wenn Gelegenheit war, die Symptome während des Lebens zu beobachten, diese Beobachtung häufig nur durch Laien gemacht wird, nicht aber durch einen Arzt, der entweder gar nicht oder bereits zu spät gerufen wurde, wodurch die einschlägigen Angaben, abgesehen davon, dass sie auch absichtlich gefälscht werden können, an Verlässlichkeit und diagnostischem Werth einbüssen müssen.
Eintritt und Verlauf der Vergiftungssymptome.
Der Zeitpunkt des Eintrittes der ersten Intoxicationserscheinungen fällt keineswegs immer zusammen mit dem der Einverleibung des Giftes. Augenblickliche Wirkung treffen wir nur bei den stark ätzenden Giften, und diese macht sich schon geltend in dem Momente, in welchem die Substanz geschluckt wird. Bei allen übrigen Giften verstreicht zwischen der Einverleibung des Giftes und den ersten Intoxicationserscheinungen eine gewisse Zeit, die allerdings von wenigen Augenblicken bis zu mehreren Stunden variiren kann. Die Dauer derselben wird abhängen einerseits von der Natur der Giftsubstanz, anderseits von der Grösse der Gabe und den bereits oben erwähnten Verhältnissen, welche die Giftwirkung theils zu befördern, theils zu verzögern im Stande sind. Sehr rasch und in der Regel schon wenige Augenblicke nach der Ingestion treten die Vergiftungserscheinungen nach Blausäure und nach Cyankalium auf, doch werden wir Fälle kennen lernen, die zeigen, dass auch bei diesen Giften die Wirkung nicht immer sofort sich einstellt, sondern die betreffenden Individuen noch im Stande sein können, nicht blos eine Strecke zu gehen, sondern selbst complicirtere Handlungen zu unternehmen. Die Wirkung der metallischen Gifte sehen wir keineswegs immer schon in der ersten halben Stunde nach der Ingestion sich einstellen, sondern können häufig beobachten, dass über eine Stunde, mitunter selbst mehrere Stunden vergehen, bevor Vergiftungserscheinungen sich zeigen. Bei diesen Giften ist besonders der Umstand von Einfluss, ob dasselbe bereits im gelösten Zustande oder ungelöst gegeben wurde, und namentlich im letzteren Falle, ob der Magen gerade leer oder mit Speisen gefüllt gewesen ist. Bezüglich der giftigen Alkaloide wissen wir ebenfalls, dass die Wirkung selten früher als nach beiläufig einer halben Stunde eintritt und selbst stundenlang auf sich warten lassen kann; dies gilt besonders vom Morphium und vom Strychnin. Hierbei ist ausser der Dosis, dem Mageninhalt etc. auch der Umstand von Einfluss, ob das reine Alkaloid oder ein Salz desselben genommen wurde, da es bekannt ist, dass ersteres nur schwer, letzteres dagegen leicht im Wasser sich löst, daher dieses früher als jenes zur Resorption gelangen wird.
Die Resorption von den Lungen aus geht sehr rasch vor sich, daher ist auch die Wirkung gasförmiger oder flüchtiger Gifte, die inspirirt werden, eine meist schnelle, und zwar eine desto schnellere, je mehr davon in der Respirationsluft enthalten ist. Kommen die giftigen Gase ausschliesslich oder nur mit wenig atmosphärischer Luft vermischt zur Einathmung, so kann das Zusammenstürzen schon nach wenigen Athemzügen erfolgen, wie dies z. B. häufig beim Reinigen von Abtrittsgruben oder Brunnen der Fall ist, während in einem Raume, in welchem die Luft mit dem giftigen Gase nicht übersättigt war, erst nach mehr weniger längerem Verweilen Intoxicationserscheinungen sich einstellen, die aber selten plötzlich dem Leben ein Ende machen, sondern erst nach fortgesetzter Inhalation zum Tode führen, wie wir z. B. bei der Vergiftung durch Kohlenoxydgas sehen.
Bei acuten und letal endenden Vergiftungen halten die Vergiftungserscheinungen in der Regel vom Momente ihres ersten Auftretens bis zum Tode an und nehmen an Intensität gleichmässig zu. Nur ausnahmsweise geschieht es, dass die Intoxicationserscheinungen für einige Zeit nachlassen, um, nachdem sich der Kranke scheinbar erholt, neuerlich und meist mit vermehrter Heftigkeit einzutreten. Solches wurde in ganz vereinzelten Fällen von Vergiftung mit mineralischen Giften beobachtet, wiederholt dagegen nach Vergiftungen mit Narcoticis und als remittirende Form der betreffenden Vergiftung beschrieben. Es handelt sich in solchen Fällen entweder um neuerliche Resorption von anfangs nicht mit den Schleimhäuten in Berührung gekommenen Giftmengen oder um Folgezustände, die durch die Vergiftung veranlasst wurden und die acut zum Tode führen können, nachdem der erste Sturm der Vergiftungserscheinungen bereits abgelaufen ist. Wir werden auf diesen Umstand bei Besprechung der narcotischen Gifte zurückkommen und wollen hier nur bemerken, dass ein solcher Verlauf deshalb von grosser Wichtigkeit ist, weil eine neuerliche Exacerbation der Erscheinungen auf eine abermalige Beibringung von Gift bezogen werden könnte, also auf einen Vorgang, der bei Giftmorden wiederholt eingeschlagen worden ist. Von solchen acuten Folgezuständen, die noch als primäre Giftwirkung aufgefasst werden können, sind die Erkrankungen zu unterscheiden, die erst nachträglich in Folge der durch das Gift gesetzten Veränderungen, insbesondere in Folge der reactiven entzündlichen Processe, eintreten und mitunter erst nach langer Zeit zum Tode führen können.
Genesung. Ausscheidung von Giften.
DerAusgang in Genesungerfordert erstens die Ausscheidung des im Körper befindlichen Giftes und zweitens die Beseitigung der durch das Gift veranlassten Veränderungen. Ein gewisser Theil des Giftes wird häufig, noch bevor er zur Wirkung gelangt, durch Erbrechen aus dem Körper entfernt. Je früher das Erbrechen eintritt und je intensiver sich dasselbe gestaltet, von desto günstigerem Einflusse ist dasselbe und es kann allein dadurch besonders bei schwererlöslichen und schwerer resorbirbaren Substanzen die Wirkung grosser Giftdosen paralysirt oder wesentlich abgeschwächt werden. Solche Substanzen können aber auch unverändert in den Darm gelangen, und wenn sie nicht von hier aus zur Resorption kommen oder anderweitig gebunden oder zerstört werden, mit dem Stuhle abgehen. Die Ausscheidung resorbirter Gifte geschieht vorzugsweise durch die Nieren, ausserdem aber auch durch die Speicheldrüsen, die Galle, den Darmcanal und die äussere Haut, und, wodurch Vergiftung von Säuglingen erfolgen kann, auch durch die Milch (Brouardel, Annal. d’hygiène publ. 1885, pag. 73;Fehling, Arch. f. Gyn. XXVIII), jene der flüchtigen auch durch die Lungen. Die Ausscheidung derresorbirtenGifte durch den Darmcanal scheint häufiger vorzukommen als man bisher dachte. Vom Arsenik ist dieses schon lange bekannt, jetzt kann dieses auch vom Sublimat und anderen Quecksilberverbindungen als erwiesen angesehen werden und neuestens auch von der Carbolsäure.[404]Tauber(Arch. f. experim. Path. 1890, XXVII, pag. 335) hat dieses auch bezüglich des Morphins gefunden, insbesondere dargethan, dass subcutan einverleibtes Morphin unverändert durch den Magendarmcanal, respective durch die Fäces ausgeschieden wird. An den Ausscheidungsstellen kann es zu krankhaften Veränderungen kommen, so z. B. zu Nephritis, toxischen Dermatosen, katarrhalischen und selbst nekrotischen Erscheinungen an der Schleimhaut des Respirations- oder Darmtractus. Bei einzelnen Giften, namentlich bei den gasförmigen, sowie bei den Alkaloiden und bei den leichtlöslichen mineralischen Giften erfolgt die Ausscheidung schnell und die meisten lassen sich schon in den ersten Stunden, d. h. bald nach dem Auftreten der ersten Intoxicationserscheinungen im Harne nachweisen, eine Thatsache, die uns den Wink gibt, in allen solchen verdächtigen Krankheitsfällen zu trachten, den Harn zu sammeln und der chemischen Untersuchung zu übergeben. Bei Giften, welche mit den Bestandtheilen des Organismus festere Verbindungen eingehen, erfolgt die Ausscheidung ungleich langsamer. Hierher gehören viele metallische Gifte, die eine grosse Affinität zu den Eiweisskörpern besitzen oder durch Assimilation im Körper verbleiben, selbst in der Art, dass normale anorganische Bestandtheile des Körpers durch sie ersetzt werden können.[405]Die meisten der forensisch wichtigen Gifte werden unverändert ausgeschieden, andere, nachdem sie im Körper gewisse Veränderungen, namentlich durch Oxydation erlitten haben. Zu ersteren gehören insbesondere die metallischen Gifte und Alkaloide[406], zu letzterender Phosphor und das Kohlenoxydgas, dann die Säuren und Alkalien, welche im Harne und in anderen Ausscheidungen als Salze erscheinen.Die Restitutio ad integrum erfolgt nach Vergiftung mit Alkaloiden, sowie mit flüchtigen und gasförmigen Giften in der Regel sehr bald und vollständig, keineswegs aber immer. Namentlich können in jenen Fällen, wo der Stoffwechsel wichtiger Nervencentren, insbesondere des Gehirns, durch längere Zeit gestört oder verhindert war, schwere Functionsstörungen zurückbleiben, an denen, wie z. B. schwere Kohlenoxydvergiftungen zeigen, die Betreffenden monate- und jahrelang zu laboriren haben. Die Vergiftungen mit mineralischen Giften zeigen nicht blos häufig einen protrahirten Verlauf, sondern enden auch nicht selten mit nur unvollständiger Genesung. Insbesondere sehen wir nach Vergiftungen mit ätzenden Substanzen Stricturen des Oesophagus, hochgradige Verdauungsstörungen und in deren Folge Zustände zurückbleiben, die sogar als „Siechthum“ im Sinne des Gesetzes bezeichnet werden müssen. Auch nach Vergiftungen mit metallischen Giften können langdauernde Ernährungsstörungen, namentlich in Folge der meist eingetretenen körnigen und fettigen Degenerationen, restiren, in anderen Fällen wieder Störungen der Nervenfunctionen, wie wir sie manchmal nach Arsenikvergiftung, am häufigsten aber nach Vergiftungen mit Bleisalzen beobachten können.
DerAusgang in Genesungerfordert erstens die Ausscheidung des im Körper befindlichen Giftes und zweitens die Beseitigung der durch das Gift veranlassten Veränderungen. Ein gewisser Theil des Giftes wird häufig, noch bevor er zur Wirkung gelangt, durch Erbrechen aus dem Körper entfernt. Je früher das Erbrechen eintritt und je intensiver sich dasselbe gestaltet, von desto günstigerem Einflusse ist dasselbe und es kann allein dadurch besonders bei schwererlöslichen und schwerer resorbirbaren Substanzen die Wirkung grosser Giftdosen paralysirt oder wesentlich abgeschwächt werden. Solche Substanzen können aber auch unverändert in den Darm gelangen, und wenn sie nicht von hier aus zur Resorption kommen oder anderweitig gebunden oder zerstört werden, mit dem Stuhle abgehen. Die Ausscheidung resorbirter Gifte geschieht vorzugsweise durch die Nieren, ausserdem aber auch durch die Speicheldrüsen, die Galle, den Darmcanal und die äussere Haut, und, wodurch Vergiftung von Säuglingen erfolgen kann, auch durch die Milch (Brouardel, Annal. d’hygiène publ. 1885, pag. 73;Fehling, Arch. f. Gyn. XXVIII), jene der flüchtigen auch durch die Lungen. Die Ausscheidung derresorbirtenGifte durch den Darmcanal scheint häufiger vorzukommen als man bisher dachte. Vom Arsenik ist dieses schon lange bekannt, jetzt kann dieses auch vom Sublimat und anderen Quecksilberverbindungen als erwiesen angesehen werden und neuestens auch von der Carbolsäure.[404]Tauber(Arch. f. experim. Path. 1890, XXVII, pag. 335) hat dieses auch bezüglich des Morphins gefunden, insbesondere dargethan, dass subcutan einverleibtes Morphin unverändert durch den Magendarmcanal, respective durch die Fäces ausgeschieden wird. An den Ausscheidungsstellen kann es zu krankhaften Veränderungen kommen, so z. B. zu Nephritis, toxischen Dermatosen, katarrhalischen und selbst nekrotischen Erscheinungen an der Schleimhaut des Respirations- oder Darmtractus. Bei einzelnen Giften, namentlich bei den gasförmigen, sowie bei den Alkaloiden und bei den leichtlöslichen mineralischen Giften erfolgt die Ausscheidung schnell und die meisten lassen sich schon in den ersten Stunden, d. h. bald nach dem Auftreten der ersten Intoxicationserscheinungen im Harne nachweisen, eine Thatsache, die uns den Wink gibt, in allen solchen verdächtigen Krankheitsfällen zu trachten, den Harn zu sammeln und der chemischen Untersuchung zu übergeben. Bei Giften, welche mit den Bestandtheilen des Organismus festere Verbindungen eingehen, erfolgt die Ausscheidung ungleich langsamer. Hierher gehören viele metallische Gifte, die eine grosse Affinität zu den Eiweisskörpern besitzen oder durch Assimilation im Körper verbleiben, selbst in der Art, dass normale anorganische Bestandtheile des Körpers durch sie ersetzt werden können.[405]
Die meisten der forensisch wichtigen Gifte werden unverändert ausgeschieden, andere, nachdem sie im Körper gewisse Veränderungen, namentlich durch Oxydation erlitten haben. Zu ersteren gehören insbesondere die metallischen Gifte und Alkaloide[406], zu letzterender Phosphor und das Kohlenoxydgas, dann die Säuren und Alkalien, welche im Harne und in anderen Ausscheidungen als Salze erscheinen.
Die Restitutio ad integrum erfolgt nach Vergiftung mit Alkaloiden, sowie mit flüchtigen und gasförmigen Giften in der Regel sehr bald und vollständig, keineswegs aber immer. Namentlich können in jenen Fällen, wo der Stoffwechsel wichtiger Nervencentren, insbesondere des Gehirns, durch längere Zeit gestört oder verhindert war, schwere Functionsstörungen zurückbleiben, an denen, wie z. B. schwere Kohlenoxydvergiftungen zeigen, die Betreffenden monate- und jahrelang zu laboriren haben. Die Vergiftungen mit mineralischen Giften zeigen nicht blos häufig einen protrahirten Verlauf, sondern enden auch nicht selten mit nur unvollständiger Genesung. Insbesondere sehen wir nach Vergiftungen mit ätzenden Substanzen Stricturen des Oesophagus, hochgradige Verdauungsstörungen und in deren Folge Zustände zurückbleiben, die sogar als „Siechthum“ im Sinne des Gesetzes bezeichnet werden müssen. Auch nach Vergiftungen mit metallischen Giften können langdauernde Ernährungsstörungen, namentlich in Folge der meist eingetretenen körnigen und fettigen Degenerationen, restiren, in anderen Fällen wieder Störungen der Nervenfunctionen, wie wir sie manchmal nach Arsenikvergiftung, am häufigsten aber nach Vergiftungen mit Bleisalzen beobachten können.
Bei einzelnen Vergiftungen zeigt schon die äussere Besichtigung der Leiche gewisse auffallende Befunde. Es gehört hierher die icterische Färbung der Haut und der Schleimhäute bei der Phosphorvergiftung und die auffallend hellrothe Farbe der Todtenflecke bei Individuen, die im Kohlenoxydgas um’s Leben gekommen sind, sowie die graue bei der typischen Vergiftung mit Kaliumchlorid. Ebenso sehen wir bei Vergiftungen mit ätzenden Flüssigkeiten, besonders mit Schwefelsäure, nicht blos die Lippen und die Mundschleimhaut verschorft, sondern können häufig von den Mundwinkeln herabziehende, lederartige, meist hellbraun verfärbte Streifen bemerken, die vom Ueberfliessen der ätzenden Flüssigkeit herrühren. In anderen Fällen kann die Leiche einen auffallenden Geruch, z. B. nach bitteren Mandeln, ausströmen, und es ist vorgekommen, dass bei sehr acuten Phosphorvergiftungen (mit Phosphorpaste) im Dunkelnleuchtende Dämpfe von der Leiche ausgingen und schon dadurch die Todesart ausser Zweifel stellten.
In den meisten Fällen unterscheiden sich die Leichen Vergifteter äusserlich nicht wesentlich von anderen, oder bieten wenigstens kein äusseres Merkmal, welches, wie einzelne der oben genannten, schon für sich allein den Schluss gestattet, dass eine Vergiftung stattgefunden habe.
Die innere Untersuchung kann locale oder solche Befunde ergeben, die erst durch Resorption des Giftes veranlasst wurden.
Mageninhalt.
Der Sitz der wichtigstenlocalen Befundeist der Magen, und es ist in dieser Beziehung sowohl derMageninhaltals das Verhalten derMagenwandzu beachten.
Geruch.
Ersterer kann zunächst einen eigenthümlichen Geruch bieten, so z. B. nach Phosphor, nach bitteren Mandeln, nach Alkohol, Chloroform, Sabina, Opium etc. Solche Erscheinungen sind äusserst wichtig und machen sich besonders in dem Momente bemerkbar, in welchem man den Magen eröffnet, auch tritt der Geruch deutlicher hervor, wenn man den Mageninhalt in ein Gefäss verschliesst und nach einiger Zeit wieder dazu riecht.
Nicht jeder eigenthümliche Geruch, den der Mageninhalt bietet, ist auf eine stattgehabte Vergiftung zu beziehen. So findet sich der Alkoholgeruch ungemein häufig bei den verschiedensten Todesarten, welche mit dem Alkoholgenuss in keiner oder doch nur in entfernter Beziehung stehen; ebenso kann ein ätherischer oder diesem ähnlicher Geruch von Medicamenten herrühren, die gegeben wurden, und es sind uns nicht einmal, sondern wiederholt Fälle vorgekommen, wo nicht blos der Magen, sondern, wie dies auch bei vielen der erwähnten Vergiftungen häufig sich findet, auch die Lungen und das Gehirn einen eigenthümlichen Geruch entwickelten, obgleich die Personen zweifellos eines natürlichen Todes verstorben waren, und wo sich herausstellte, dass derselbe von belebenden Tropfen (meist Aethertropfen), die kurz vor dem Sterben gereicht worden waren, oder von subcutanen Aether- oder Kampherinjectionen herrührten. Einmal fanden wir einen auffallenden Geruch nach Moschus, der als Analepticum gegeben worden war und wiederholt den Geruch nach ätherischen Oelen, der von Genussmitteln herrührte.
Nicht jeder eigenthümliche Geruch, den der Mageninhalt bietet, ist auf eine stattgehabte Vergiftung zu beziehen. So findet sich der Alkoholgeruch ungemein häufig bei den verschiedensten Todesarten, welche mit dem Alkoholgenuss in keiner oder doch nur in entfernter Beziehung stehen; ebenso kann ein ätherischer oder diesem ähnlicher Geruch von Medicamenten herrühren, die gegeben wurden, und es sind uns nicht einmal, sondern wiederholt Fälle vorgekommen, wo nicht blos der Magen, sondern, wie dies auch bei vielen der erwähnten Vergiftungen häufig sich findet, auch die Lungen und das Gehirn einen eigenthümlichen Geruch entwickelten, obgleich die Personen zweifellos eines natürlichen Todes verstorben waren, und wo sich herausstellte, dass derselbe von belebenden Tropfen (meist Aethertropfen), die kurz vor dem Sterben gereicht worden waren, oder von subcutanen Aether- oder Kampherinjectionen herrührten. Einmal fanden wir einen auffallenden Geruch nach Moschus, der als Analepticum gegeben worden war und wiederholt den Geruch nach ätherischen Oelen, der von Genussmitteln herrührte.
Blutiger Mageninhalt ist nach Vergiftung mit ätzenden sowohl als mit irritirenden Giften sehr häufig und rührt meist von Läsionen der Gefässe der Magenschleimhaut her, die durch Arosion veranlasst wurden. Nicht selten kommt jedoch der blutige Mageninhalt erst postmortal zu Stande, entweder durch Transsudation des Blutes aus der hochgradig injicirten oder ecchymosirten Magenschleimhaut in die Magenhöhle, oder dadurch, dass der stark sauere oder alkalische Mageninhalt das Blut aus der hyperämischen Magenwand in sich aufnimmt, wobei das Hämoglobin gleichzeitig zum grössten Theile in Hämatin sich zersetzt. Je weiter diese Zersetzung, sei es schon während des Lebens oder erst nach dem Tode, gediehen ist, desto mehr istdas Blut in seiner Farbe verändert und kann schwarzbraun bis schwarz erscheinen. Doch kann auch die gewöhnliche Magensäure eine kaffeesatzfärbige Zersetzung des ausgetretenen Blutes bewirken. Nach gewissen Vergiftungen, wie z. B. nach Cyankaliumvergiftung, kann der blutige Mageninhalt auffallend roth oder braunroth erscheinen, was in einer specifischen Wirkung des Giftes auf den Blutfarbstoff seinen Grund hat.
Farbe und Reaction.
Auch andere als durch Blut veranlasste und mitunter eigenthümliche Verfärbungen des Mageninhaltes können vorkommen, so grüne nach Vergiftung mit chlorophyllhaltigen Pflanzentheilen (Sabina) oder, wie wir wiederholt sahen, nach Vergiftungen mit Arsengrün, gelbe, wenn Laud. liq. Sydenhami, Jod oder chromsaures Kali, blaue, wenn Kupfervitriol genommen wurde u. s. w. Sie können auch von einem Farbstoff herrühren, mit welchem das Gift gemengt war, was z. B. bei Zündhölzchenköpfchen und bei Sublimatpastillen vorkommt.[407]
Die Reaction des Mageninhaltes zu prüfen darf niemals unterlassen werden, und kann namentlich bei Vergiftungen mit stark sauren oder stark alkalischen Substanzen eine hohe Bedeutung erlangen. Doch ist nicht zu übersehen, dass die ursprüngliche Reaction theils durch gereichte Gegengifte, theils erst nachträglich an der Leiche sich ändern kann. Von noch höherer Bedeutung sind verdächtige Substanzen, die im Magen gefunden werden können, so verdächtige Pflanzentheile, insbesondere aber körnige oder krystallinische Körper, die entweder im Mageninhalt oder in dem der Magenschleimhaut anhaftenden Schleime eingebettet sind. Letzterer Befund ergibt sich am häufigsten bei der Arsenikvergiftung und ist hier besonders in der schweren Löslichkeit des Arseniks begründet. Der Befund anderer Gifte in Körnchen- oder Krystallform ist im Ganzen selten, doch fanden wir in einem Falle Bleizucker, in einem anderen Sublimat in Substanz und in einem dritten eine Menge Krystalle von Strychninum purum. Grössere Körner oder Krystalle sind verhältnissmässig leicht aufzufinden, kleinere müssen mehr mit dem Gefühl, als mit den Augen aufgesucht werden, ein Verfahren, das uns schon wiederholt, namentlich bei Arsenikvergiftungen, ausgezeichnete Dienste geleistet hat. Bei sehr faulen, insbesondere bei exhumirten Leichen finden sich häufig krystallinische, sandig anzufühlende Niederschläge auf der Magen- und Darmschleimhaut und aufanderen freien Flächen, welche entweder aus Tyrosinkrystallen oder aus Tripelphosphaten bestehen und, wie auchAuerbach(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XL, pag. 66) angibt, für Arsenikkörnchen gehalten werden können. Unser Museum bewahrt schöne solche Präparate.
Magenwand nach Vergiftungen.
Von den Localbefunden an derMagenwandselbst, sowie an den übrigen Theilen des Verdauungstractes sind insbesondere diejenigen wichtig, welche durch Aetzgifte zu Stande kommen. Sie sind zunächst verschieden, je nachdem die primären oder bereits die secundären Aetzwirkungen vorliegen. Erstere präsentiren sich in der Regel als Coagulationsnecrose, als sogenannte graue Verätzung. Die betreffende Schleimhaut, insbesondere ihr epithelialer Ueberzug, erscheint weissgrau, getrübt, starrer, wie gekocht. Diese Veränderung ist eine reine Coagulationserscheinung, zu welcher sich bei jenen Aetzgiften, denen, wie z. B. der Schwefelsäure, eine starke wasserentziehende Eigenschaft zukommt, auch die Wirkung dieser hinzugesellt, welche eine gewisse Brüchigkeit, namentlich der zunächst getroffenen epithelialen Schichten, erzeugt, während sonst eine Consistenzvermehrung und dadurch bedingte lederartige Beschaffenheit sich findet. Die Intensität des Verätzungsbildes hängt zunächst theils von der Natur der ätzenden Substanz, theils von ihrer Concentration ab. In ersterer Beziehung ist es bekannt, dass einzelne Säuren viel intensiver ätzen, respective Eiweiss coaguliren als andere. Von den Mineralsäuren kommt insbesondere der Schwefel-, Salz- und Salpetersäure eine starke Aetzwirkung zu; auch unter den organischen Säuren besitzen einzelne eine hohe Aetzkraft, so die Oxalsäure, insbesondere aber die Carbolsäure, die auffallend weisse und derbe Schorfe erzeugt. Ebenso ätzt Sublimat und Chlorzink sehr stark, während Bleizucker, Alkohol, arsenige Säure in dieser Beziehung ungleich schwächer wirken. Die Intensität des primären Aetzungsbildes ist keineswegs bei allen corrosiven Giften proportional der Concentration, sondern nur bei solchen, welche das ausgeschiedene Eiweiss im Ueberschuss des Fällungsmittels nicht lösen. Bei anderen aber, die dies thun, kann die weissgraue Färbung bei starker Concentration der Substanz viel schwächer sich gestalten als nach Einwirkung diluirter Säure und sogar einer Aufhellung des Gewebes Platz machen. In exquisiter Weise sieht man dieses bei der Schwefelsäure. Träufelt man nämlich dieselbe im concentrirten Zustande auf eine Schleimhaut, so wird die getroffene Stelle aufgehellt und transparent, ähnlich wie dieses z. B. die Aetzlaugen thun und nur an den Rändern, wo sie durch den Wassergehalt des Gewebes sich verdünnt, bemerkt man weissgraue Verätzungen. Begiesst man aber die betroffene Stelle mit Wasser, so erscheint sofort das typische Verätzungsbild, indem die von der concentrirten Schwefelsäure gelösten Eiweisskörper durch den Wasserzusatz wieder ausgefällt werden.