Chapter 53

Daturin. Hyosciamin.

Die Pflanzentheile, besonders die Samen von Datura stramonium und Hyosciamus niger, sowie das aus ihnen gewonnene AlkaloidDaturinundHyosciaminbewirken ähnliche Erscheinungen wie Atropin. Von den Samen haben 15–20 Stück bei Kindern bedenkliche Erscheinungen und selbst den Tod herbeigeführt.

Die Pflanzentheile, besonders die Samen von Datura stramonium und Hyosciamus niger, sowie das aus ihnen gewonnene AlkaloidDaturinundHyosciaminbewirken ähnliche Erscheinungen wie Atropin. Von den Samen haben 15–20 Stück bei Kindern bedenkliche Erscheinungen und selbst den Tod herbeigeführt.

Digitalin.

Die Vergiftung mitDigitalin, dem wirksamen Bestandtheil des Fingerhuts (Digitalis purpurea L.), ist namentlich durch den von dem ArzteLa Pommeraisbegangenen Giftmord Gegenstand besonderer Untersuchungen geworden. Medicinale Vergiftungen mit Digitalisblättern sind ebenfalls beobachtet worden. Neuestens hatKöhnborn[464]über die Vergiftung zweier Männer durch Digitalispulver berichtet, wovon die eine letal endete. Beide Männer hatten die Digitalis in Pillen genommen, die sie von einem Individuum gekauft hatten, um durch sie zu erkranken und dadurch vom Militärdienste frei zu werden, und die weitere Untersuchung hat herausgestellt, dass jenes Individuum bereits seit einem Jahrzehnt das Freimachen von Militärpflichtigen gewerbsmässig betrieben habe und als „Freimacher“ in der Gegend bekannt war, aber erst in den letzten Jahren Digitalispillen zu diesem Zwecke benützt hatte. Die Maximaleinzeldose von Pulv. fol. digit. für Erwachsene beträgt nach der österr. Pharm. 0·2, jene pro die 0·6, nach der deutschen Pharm. die erstere 0·3, die letztere 1·0 Grm. Vom Digitalin, von welchem mehrere Sorten im Handel vorkommen, beträgt die Maximaleinzeldose nach der österr. Pharm. 0·002, nachFalck0·005, die pro die nach der österr. Pharm. 0·01, nachFalck0·02 Grm. Die Vergiftungserscheinungen bestehen in Ueblichkeiten, Verlust des Appetites, Erbrechen, auch in Durchfällen, Herabsetzen der Pulsfrequenz, grosser Muskelschwäche, Benommenheit des Kopfes, später Ohnmachten, Schwindel, Sehstörungen (Dunkelsehen, Pupillenerweiterung ist nicht constant), auch Bewusstlosigkeit und schliesslich Herzlähmung. Die pulsverlangsamende Wirkung der Digitalis beruht auf Lähmung der intracardialen motorischen Herzcentren, die schliesslich diastolischen Herzstillstand herbeiführt. Bemerkenswerth ist die cumulative Wirkung der Digitalis, so dass fortgesetzte, einzeln unschädliche Dosen Vergiftungen bewirken können. Nach Vergiftungen mit Digitalin ergeben sich keine charakteristischen Befunde in der Leiche. InKöhnborn’s Falle fanden sich Zeichen eines Magencatarrhs, Injection und Ecchymosirung der Schleimhaut, ausserdem im Mageninhalt grünliche Partikelchen, welche unter dem Mikroskope sich als Theilchen von Digitalisblättern erwiesen und insbesondere an den für Digitalisblätter charakteristischen gegliederten Haaren als solche erkannt wurden.

Die Vergiftung mitDigitalin, dem wirksamen Bestandtheil des Fingerhuts (Digitalis purpurea L.), ist namentlich durch den von dem ArzteLa Pommeraisbegangenen Giftmord Gegenstand besonderer Untersuchungen geworden. Medicinale Vergiftungen mit Digitalisblättern sind ebenfalls beobachtet worden. Neuestens hatKöhnborn[464]über die Vergiftung zweier Männer durch Digitalispulver berichtet, wovon die eine letal endete. Beide Männer hatten die Digitalis in Pillen genommen, die sie von einem Individuum gekauft hatten, um durch sie zu erkranken und dadurch vom Militärdienste frei zu werden, und die weitere Untersuchung hat herausgestellt, dass jenes Individuum bereits seit einem Jahrzehnt das Freimachen von Militärpflichtigen gewerbsmässig betrieben habe und als „Freimacher“ in der Gegend bekannt war, aber erst in den letzten Jahren Digitalispillen zu diesem Zwecke benützt hatte. Die Maximaleinzeldose von Pulv. fol. digit. für Erwachsene beträgt nach der österr. Pharm. 0·2, jene pro die 0·6, nach der deutschen Pharm. die erstere 0·3, die letztere 1·0 Grm. Vom Digitalin, von welchem mehrere Sorten im Handel vorkommen, beträgt die Maximaleinzeldose nach der österr. Pharm. 0·002, nachFalck0·005, die pro die nach der österr. Pharm. 0·01, nachFalck0·02 Grm. Die Vergiftungserscheinungen bestehen in Ueblichkeiten, Verlust des Appetites, Erbrechen, auch in Durchfällen, Herabsetzen der Pulsfrequenz, grosser Muskelschwäche, Benommenheit des Kopfes, später Ohnmachten, Schwindel, Sehstörungen (Dunkelsehen, Pupillenerweiterung ist nicht constant), auch Bewusstlosigkeit und schliesslich Herzlähmung. Die pulsverlangsamende Wirkung der Digitalis beruht auf Lähmung der intracardialen motorischen Herzcentren, die schliesslich diastolischen Herzstillstand herbeiführt. Bemerkenswerth ist die cumulative Wirkung der Digitalis, so dass fortgesetzte, einzeln unschädliche Dosen Vergiftungen bewirken können. Nach Vergiftungen mit Digitalin ergeben sich keine charakteristischen Befunde in der Leiche. InKöhnborn’s Falle fanden sich Zeichen eines Magencatarrhs, Injection und Ecchymosirung der Schleimhaut, ausserdem im Mageninhalt grünliche Partikelchen, welche unter dem Mikroskope sich als Theilchen von Digitalisblättern erwiesen und insbesondere an den für Digitalisblätter charakteristischen gegliederten Haaren als solche erkannt wurden.

Vergiftung mit Helleborus etc.

Auch den Theilen vonHelleborus,Veratrum,AconitumundColchicumund ihren Alkaloiden scheint eine gleiche oder ähnliche Wirkung zuzukommen wie dem Digitalin.

Auch den Theilen vonHelleborus,Veratrum,AconitumundColchicumund ihren Alkaloiden scheint eine gleiche oder ähnliche Wirkung zuzukommen wie dem Digitalin.

Vergiftung mit Extr. filicis maris.

Das als Bandwurmmittel und gegen Anchylostomum duodenale so häufig in Dosen von 2–10 Grm. in 2–4 Partien gebrauchteExtractum filicis maris aethereumhat sich als ein Mittel erwiesen, bei dessen Anwendung einige Vorsicht geboten ist. Aus den Zusammenstellungen vonA. Paltauf(„Zur gerichtsärztlichen Beurtheilung von Vergiftungen durch Wurmfarnextract.“ Prager med. Wochenschr. 1892, Nr. 5 u. 6) und denen vonK. KatayamaundOkamato(„Studien über die Filix-Amaurose.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl., pag. 148) ergibt sich, dass bereits mehr als 40 mehr weniger schwere Vergiftungsfälle durch dieses Mittel, darunter 5 mit letalem Ausgang, vorgekommen sind, wozu noch ein weiterer (der dritte) in unserem Institute secirter hinzuzurechnen ist. In den letalen Fällen traten mit oder ohne gastroenteritischen Erscheinungen Bewusstseinsstörungen und Convulsionen (klonische sowohl als tonische) auf und der Tod erfolgt unter Sopor. Auch in den nicht letal abgelaufenen Fällen waren die Vergiftungssymptome weniger localer als centraler Natur und bestanden in Schwindel, Kopfschmerzen, Bewusstseinsstörungen, Convulsionen und Collapserscheinungen. In 25 Fällen waren Sehstörungen eingetreten, darunter 14 Amaurosen, und 8 Fälle von Amblyopie. Hierbei scheint weniger das sonst ohne allen Schaden und so häufig angewendete Präparat, als individuelle Verhältnisse von Einfluss zu sein, da die Vergiftungen vorzugsweise bei schwächlichen Kindern und in ihrem Kräftezustand herabgekommenen Erwachsenen vorgekommen sind, und es ist in dieser Beziehung bezeichnend, dass nachKatayamadie Mehrzahl der Sehstörungen bei Anchylostomakranken zur Beobachtung kamen, da diese gewöhnlich in mehr weniger hohem Grade anämisch und schwächlich sind. Auch wurden die Sehstörungen nach tagelang fortgesetztem Gebrauch häufiger beobachtet, als bei nur ein- oder zweimaliger Anwendung. Das wirksame und zugleich giftige Princip ist nachPoulssondie Filixsäure. Da diese in fetten Oelen löslich ist, widerräthPoulsson, hinter oder neben dem Extract Ricinusöl zu geben, wie dies allgemein üblich ist.Kobert(l. c. 669) empfiehlt die Mitverwendung des ätherischen Oeles der Farnwurzel, welches den Bandwurm tödtet, für den Menschen aber unschädlich ist.Grawitz(Berliner klin. Wochenschr. 1894, Nr. 52) hat nach Gebrauch des Extractes Icterus und Lebercirrhose beobachtet und schreibt demselben eine schädigende Wirkung auf das Lebergewebe zu.

Das als Bandwurmmittel und gegen Anchylostomum duodenale so häufig in Dosen von 2–10 Grm. in 2–4 Partien gebrauchteExtractum filicis maris aethereumhat sich als ein Mittel erwiesen, bei dessen Anwendung einige Vorsicht geboten ist. Aus den Zusammenstellungen vonA. Paltauf(„Zur gerichtsärztlichen Beurtheilung von Vergiftungen durch Wurmfarnextract.“ Prager med. Wochenschr. 1892, Nr. 5 u. 6) und denen vonK. KatayamaundOkamato(„Studien über die Filix-Amaurose.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl., pag. 148) ergibt sich, dass bereits mehr als 40 mehr weniger schwere Vergiftungsfälle durch dieses Mittel, darunter 5 mit letalem Ausgang, vorgekommen sind, wozu noch ein weiterer (der dritte) in unserem Institute secirter hinzuzurechnen ist. In den letalen Fällen traten mit oder ohne gastroenteritischen Erscheinungen Bewusstseinsstörungen und Convulsionen (klonische sowohl als tonische) auf und der Tod erfolgt unter Sopor. Auch in den nicht letal abgelaufenen Fällen waren die Vergiftungssymptome weniger localer als centraler Natur und bestanden in Schwindel, Kopfschmerzen, Bewusstseinsstörungen, Convulsionen und Collapserscheinungen. In 25 Fällen waren Sehstörungen eingetreten, darunter 14 Amaurosen, und 8 Fälle von Amblyopie. Hierbei scheint weniger das sonst ohne allen Schaden und so häufig angewendete Präparat, als individuelle Verhältnisse von Einfluss zu sein, da die Vergiftungen vorzugsweise bei schwächlichen Kindern und in ihrem Kräftezustand herabgekommenen Erwachsenen vorgekommen sind, und es ist in dieser Beziehung bezeichnend, dass nachKatayamadie Mehrzahl der Sehstörungen bei Anchylostomakranken zur Beobachtung kamen, da diese gewöhnlich in mehr weniger hohem Grade anämisch und schwächlich sind. Auch wurden die Sehstörungen nach tagelang fortgesetztem Gebrauch häufiger beobachtet, als bei nur ein- oder zweimaliger Anwendung. Das wirksame und zugleich giftige Princip ist nachPoulssondie Filixsäure. Da diese in fetten Oelen löslich ist, widerräthPoulsson, hinter oder neben dem Extract Ricinusöl zu geben, wie dies allgemein üblich ist.Kobert(l. c. 669) empfiehlt die Mitverwendung des ätherischen Oeles der Farnwurzel, welches den Bandwurm tödtet, für den Menschen aber unschädlich ist.Grawitz(Berliner klin. Wochenschr. 1894, Nr. 52) hat nach Gebrauch des Extractes Icterus und Lebercirrhose beobachtet und schreibt demselben eine schädigende Wirkung auf das Lebergewebe zu.

Giftige Schwämme.

Giftige Schwämme.Als wirksames Princip des Fliegenpilzes (Amanita muscaria) habenSchmiedebergundKoppe[465]dasMuscarinnachgewiesen, ein krystallisirendes, in Wasser und Alkoholleicht lösliches, zerfliessliches Alkaloid, durch welches Tanninsolution aus saueren Lösungen nicht ausgefällt wird. Das Muscarin, welches Katzen schon in Gaben von 0·002–0·004 Grm. tödtet, ist ein Herzgift und bewirkt Herzstillstand durch Erregung der im Herzen selbst gelegenen Hemmungsapparate. Es sind dies dieselben Apparate, die durch Atropin gelähmt werden, da Atropin den Muscarinherzstillstand beseitigt (L. Herrmann, l. c. 344). Ueber Vergiftungen mit Lorcheln (Morcheln, Helvella esculenta Kr.) liegen Beobachtungen vonBoström(Med. Centralbl. 1881, pag. 396),Maurer(Bayer. Intelligenzbl. 1881, 1) undPonfick(Virchow’s Arch. LXXXVIII, pag. 445) vor. Nach diesen durch Versuche an Hunden vervollständigten Untersuchungen ist das Morchelgift schwer löslich im kalten, leichter löslich in lauem und leicht löslich in heissem Wasser. Die heiss genommene Brühe ist daher besonders giftig, während die abgebrühten Schwämme unschädlich sind. Durch Eintrocknen der Schwämme, sowie durch Eindampfen der Brühe geht das giftige Princip verloren, ebenso scheint es nachPonfickdurch längeres Maceriren der Pilze zerstört oder wenigstens abgeschwächt zu werden.[466]Die Symptome der Vergiftung beginnen einige (nachMaurer4–7 Stunden) nach der Mahlzeit und bestehen in Erbrechen, Diarrhöen, Schwäche, bald (in 10–12 Stunden) eintretendem Icterus, Hämoglobinurie und meist Delirien mit Trismus und Tetanus und Tod unter Coma. Die Section ergibt Icterus, fibrinarmes Blut, Ecchymosen in der Cutis (Maurer), Hyperämie in den Nieren, Hämoglobinurie, somit Befunde, die eine Aehnlichkeit mit jenen nach Phosphorvergiftung haben. Solche mit acuter fettiger Degeneration der Leber, der Nieren und der Musculatur verbundene Befunde, jedoch ohne Icterus, constatirten auchSahliundSchaererbei durch Amonita phalloides vergifteten Personen (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 435). Als wahrscheinlich wirksames Princip fandenBöhmundKülz(Arch. f. exp. Path. XIX, 403) eine Säure, dieHelvellasäure, ausserdem auch reichliche Mengen von Cholin, welches auch in Amanites vorkommt und curareähnliche Wirkung besitzt und nachGram(ibid. XX, 125) leicht in die stark giftige Vinylbase übergeht. Im Magen wäre nach Resten der genossenen Pilze zu forschen und deren botanische Bestimmung anzustreben. Bemerkenswerth ist ein vonTaylormitgetheilter Fall, in welchem eine Arsenikvergiftung für eine Vergiftung mit giftigen Schwämmen angesehen wurde.Der §. 240 des ersten österr. St. G. E. und der §. 229 des deutschen St. G. spricht ausser von Giften auch vonanderen Stoffen, die die Gesundheit zu zerstören im Stande sind. Das Gesetz versteht darunter einestheils Substanzen, die erst in grossen Gaben gesundheitsschädliche Wirkungen äussern und daher im gewöhnlichenSinne nicht als „Gifte“ aufgefasst werden, anderseits aber offenbar auch die sogenannten mechanischen und endlich die organisirten Gifte.

Giftige Schwämme.Als wirksames Princip des Fliegenpilzes (Amanita muscaria) habenSchmiedebergundKoppe[465]dasMuscarinnachgewiesen, ein krystallisirendes, in Wasser und Alkoholleicht lösliches, zerfliessliches Alkaloid, durch welches Tanninsolution aus saueren Lösungen nicht ausgefällt wird. Das Muscarin, welches Katzen schon in Gaben von 0·002–0·004 Grm. tödtet, ist ein Herzgift und bewirkt Herzstillstand durch Erregung der im Herzen selbst gelegenen Hemmungsapparate. Es sind dies dieselben Apparate, die durch Atropin gelähmt werden, da Atropin den Muscarinherzstillstand beseitigt (L. Herrmann, l. c. 344). Ueber Vergiftungen mit Lorcheln (Morcheln, Helvella esculenta Kr.) liegen Beobachtungen vonBoström(Med. Centralbl. 1881, pag. 396),Maurer(Bayer. Intelligenzbl. 1881, 1) undPonfick(Virchow’s Arch. LXXXVIII, pag. 445) vor. Nach diesen durch Versuche an Hunden vervollständigten Untersuchungen ist das Morchelgift schwer löslich im kalten, leichter löslich in lauem und leicht löslich in heissem Wasser. Die heiss genommene Brühe ist daher besonders giftig, während die abgebrühten Schwämme unschädlich sind. Durch Eintrocknen der Schwämme, sowie durch Eindampfen der Brühe geht das giftige Princip verloren, ebenso scheint es nachPonfickdurch längeres Maceriren der Pilze zerstört oder wenigstens abgeschwächt zu werden.[466]Die Symptome der Vergiftung beginnen einige (nachMaurer4–7 Stunden) nach der Mahlzeit und bestehen in Erbrechen, Diarrhöen, Schwäche, bald (in 10–12 Stunden) eintretendem Icterus, Hämoglobinurie und meist Delirien mit Trismus und Tetanus und Tod unter Coma. Die Section ergibt Icterus, fibrinarmes Blut, Ecchymosen in der Cutis (Maurer), Hyperämie in den Nieren, Hämoglobinurie, somit Befunde, die eine Aehnlichkeit mit jenen nach Phosphorvergiftung haben. Solche mit acuter fettiger Degeneration der Leber, der Nieren und der Musculatur verbundene Befunde, jedoch ohne Icterus, constatirten auchSahliundSchaererbei durch Amonita phalloides vergifteten Personen (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 435). Als wahrscheinlich wirksames Princip fandenBöhmundKülz(Arch. f. exp. Path. XIX, 403) eine Säure, dieHelvellasäure, ausserdem auch reichliche Mengen von Cholin, welches auch in Amanites vorkommt und curareähnliche Wirkung besitzt und nachGram(ibid. XX, 125) leicht in die stark giftige Vinylbase übergeht. Im Magen wäre nach Resten der genossenen Pilze zu forschen und deren botanische Bestimmung anzustreben. Bemerkenswerth ist ein vonTaylormitgetheilter Fall, in welchem eine Arsenikvergiftung für eine Vergiftung mit giftigen Schwämmen angesehen wurde.

Der §. 240 des ersten österr. St. G. E. und der §. 229 des deutschen St. G. spricht ausser von Giften auch vonanderen Stoffen, die die Gesundheit zu zerstören im Stande sind. Das Gesetz versteht darunter einestheils Substanzen, die erst in grossen Gaben gesundheitsschädliche Wirkungen äussern und daher im gewöhnlichenSinne nicht als „Gifte“ aufgefasst werden, anderseits aber offenbar auch die sogenannten mechanischen und endlich die organisirten Gifte.

Mechanische Gifte.

Diemechanischen Giftehaben in älteren Toxikologien eine eigene Abtheilung gebildet. Man rechnete dazu Substanzen, die, innerlich beigebracht, auf mechanische Weise schädlich werden können. Unter diesen Substanzen spielt seit jehergepulvertes Glaseine Rolle und dasselbe scheint thatsächlich beim Volke im Rufe giftiger Eigenschaften zu stehen, da es wiederholt in verbrecherischer Absicht namentlich Kindern beigebracht worden ist. Es ist in solchen Fällen zu unterscheiden, ob das Glas als sehr feines, mehlartiges, oder als gröberes Pulver gegeben wurde. Ersteres hältHusemann(l. c. 4) für unschädlich. Gröberes Glaspulver kann heftige Irritationserscheinungen an der Magen- und Darmschleimhaut hervorrufen. Solche Erscheinungen traten in einem vonMaschka(Gutachten. II, 213) beschriebenen Falle bei einer 76jährigen Frau auf, der mehrmals gestossenes Glas theils in Suppe, theils in Kaffee beigebracht worden war. Einen ähnlichen Fall bringtBronowski(Virchow’s Jahresb. 1893, I, pag. 505) und über einen an einem Kinde angeblich durch Beibringung von Nadeln und Stahlfederspitzen begangenen Mord hat die k. wissenschaftliche Deputation in Berlin ein Gutachten abgegeben (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, XLII, pag. 195).

Diemechanischen Giftehaben in älteren Toxikologien eine eigene Abtheilung gebildet. Man rechnete dazu Substanzen, die, innerlich beigebracht, auf mechanische Weise schädlich werden können. Unter diesen Substanzen spielt seit jehergepulvertes Glaseine Rolle und dasselbe scheint thatsächlich beim Volke im Rufe giftiger Eigenschaften zu stehen, da es wiederholt in verbrecherischer Absicht namentlich Kindern beigebracht worden ist. Es ist in solchen Fällen zu unterscheiden, ob das Glas als sehr feines, mehlartiges, oder als gröberes Pulver gegeben wurde. Ersteres hältHusemann(l. c. 4) für unschädlich. Gröberes Glaspulver kann heftige Irritationserscheinungen an der Magen- und Darmschleimhaut hervorrufen. Solche Erscheinungen traten in einem vonMaschka(Gutachten. II, 213) beschriebenen Falle bei einer 76jährigen Frau auf, der mehrmals gestossenes Glas theils in Suppe, theils in Kaffee beigebracht worden war. Einen ähnlichen Fall bringtBronowski(Virchow’s Jahresb. 1893, I, pag. 505) und über einen an einem Kinde angeblich durch Beibringung von Nadeln und Stahlfederspitzen begangenen Mord hat die k. wissenschaftliche Deputation in Berlin ein Gutachten abgegeben (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, XLII, pag. 195).

Organisirte Gifte. Trichinen.

Was dieorganisirten Gifteanbelangt, so wären darunter die den zymotischen Krankheiten zu Grunde liegenden Krankheitserreger und gewisse Entozoen und Parasiten zu rechnen. Es ist kaum anzunehmen, dass absichtliche Uebertragungen solcher Substanzen stattfinden würden, dagegen können fahrlässige, auf diese Weise bewirkte Gesundheitsschädigungen allerdings Gegenstand der gerichtlichen Verfolgung werden. So erwähntOesterlen(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875, XXIII, 265) eines Falles, in welchem gegen mehrere Individuen die Anklage wegen fahrlässiger Verbreitung der Pockenkrankheit erhoben wurde, die zur Verurtheilung sämmtlicher Beschuldigten führte. Von den Entozoen sind insbesondere dieTrichinenzu erwähnen, da die Häufigkeit der Trichinenübertragung das deutsche St. G. zu specieller Erwähnung derselben veranlasste, und zwar im §. 367, welcher lautet: „Mit Geldbusse bis zu 50 Thalern oder mit Haft wird bestraft ... 7. wer verfälschte oder verdorbene Esswaaren oder Getränke, insbesondere trichinenhaltiges Fleisch, feilhält oder verkauft.“ Auch der §. 22 des Regulativs (videpag. 617) nimmt auf die Trichinenvergiftung ausdrücklich Rücksicht. Bei der grossen Zahl und allgemeinen Verbreitung der Publicationen über Trichinose beschränken wir uns blos darauf, zu erwähnen, dass die Trichinen, sobald sie mit dem halbverdauten Fleisch aus dem Magen in den Darm gekommen sind, aus ihrer Umhüllung ausschlüpfen und sich sofort mit erstaunlicher Schnelligkeit vermehren, indem eine einzige Muskeltrichine an 1000 lebende Junge zu gebären im Stande ist. Die neugeborenen Trichinen beginnen schon in der ersten Woche auszuwandern, indem sie die Darmwände durchdringen und von daaus die fleischigen Theile (Muskeln) aufsuchen, in welchen sie sich festsetzen, sich, wenn sie ausgewachsen sind, einrollen und später einkapseln. Die Auswanderung der Trichinen ist in der ersten bis zweiten Woche am lebhaftesten, kann jedoch bis vier Wochen und darüber andauern. In Folge dieser Vorgänge entwickeln sich bei den betreffenden Menschen in den ersten Wochen Erscheinungen der Darmreizung, später Fieber, reissende Schmerzen in den Gliedern mit Anschwellung derselben, Oedeme und Respirationsbeschwerden.Rupprecht[467]unterscheidet daher 3 Perioden: 1. die der Ingressionserscheinungen, 1. Woche bis zum 10. Tage (choleroides Stadium); 2. die Periode der Digressionserscheinungen, 3. bis 4. Woche (typhoides Stadium) und 3. das Regressions- oder rheumatoide Stadium von der 5. bis 6. Woche. Die Krankheit endet entweder mit dem Tode und dann meist im acuten Stadium der Erkrankung, oder in Genesung nach langwieriger Krankheit, indem sich die in die Muskeln eingewanderten Trichinen einkapseln und dort durch’s ganze Leben (fortpflanzungsfähig) verbleiben. Die Zahl der bis zum Jahre 1872 beim Menschen nachgewiesenen Trichinenerkrankungen beträgt 1500, wovon 300 tödtlich endeten. In derartigen Fällen wären der Inhalt des Magens und des oberen Dünndarmes und die Musculatur, insbesondere Zwerchfell, Brust- und Halsmuskeln mikroskopisch zu untersuchen und namentlich auf die Entwicklungsstadien der gefundenen Trichinen zu achten, welche, zusammengehalten mit der Ausbreitung der letzteren und mit der Zeit und Dauer der dem Tode vorausgegangenen Erkrankung, für die Beantwortung der Frage verwerthet werden müssen, ob die Trichinose mit dem Genusse eines bestimmten Fleisches im ursächlichen Zusammenhange stehe oder nicht.

Was dieorganisirten Gifteanbelangt, so wären darunter die den zymotischen Krankheiten zu Grunde liegenden Krankheitserreger und gewisse Entozoen und Parasiten zu rechnen. Es ist kaum anzunehmen, dass absichtliche Uebertragungen solcher Substanzen stattfinden würden, dagegen können fahrlässige, auf diese Weise bewirkte Gesundheitsschädigungen allerdings Gegenstand der gerichtlichen Verfolgung werden. So erwähntOesterlen(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875, XXIII, 265) eines Falles, in welchem gegen mehrere Individuen die Anklage wegen fahrlässiger Verbreitung der Pockenkrankheit erhoben wurde, die zur Verurtheilung sämmtlicher Beschuldigten führte. Von den Entozoen sind insbesondere dieTrichinenzu erwähnen, da die Häufigkeit der Trichinenübertragung das deutsche St. G. zu specieller Erwähnung derselben veranlasste, und zwar im §. 367, welcher lautet: „Mit Geldbusse bis zu 50 Thalern oder mit Haft wird bestraft ... 7. wer verfälschte oder verdorbene Esswaaren oder Getränke, insbesondere trichinenhaltiges Fleisch, feilhält oder verkauft.“ Auch der §. 22 des Regulativs (videpag. 617) nimmt auf die Trichinenvergiftung ausdrücklich Rücksicht. Bei der grossen Zahl und allgemeinen Verbreitung der Publicationen über Trichinose beschränken wir uns blos darauf, zu erwähnen, dass die Trichinen, sobald sie mit dem halbverdauten Fleisch aus dem Magen in den Darm gekommen sind, aus ihrer Umhüllung ausschlüpfen und sich sofort mit erstaunlicher Schnelligkeit vermehren, indem eine einzige Muskeltrichine an 1000 lebende Junge zu gebären im Stande ist. Die neugeborenen Trichinen beginnen schon in der ersten Woche auszuwandern, indem sie die Darmwände durchdringen und von daaus die fleischigen Theile (Muskeln) aufsuchen, in welchen sie sich festsetzen, sich, wenn sie ausgewachsen sind, einrollen und später einkapseln. Die Auswanderung der Trichinen ist in der ersten bis zweiten Woche am lebhaftesten, kann jedoch bis vier Wochen und darüber andauern. In Folge dieser Vorgänge entwickeln sich bei den betreffenden Menschen in den ersten Wochen Erscheinungen der Darmreizung, später Fieber, reissende Schmerzen in den Gliedern mit Anschwellung derselben, Oedeme und Respirationsbeschwerden.Rupprecht[467]unterscheidet daher 3 Perioden: 1. die der Ingressionserscheinungen, 1. Woche bis zum 10. Tage (choleroides Stadium); 2. die Periode der Digressionserscheinungen, 3. bis 4. Woche (typhoides Stadium) und 3. das Regressions- oder rheumatoide Stadium von der 5. bis 6. Woche. Die Krankheit endet entweder mit dem Tode und dann meist im acuten Stadium der Erkrankung, oder in Genesung nach langwieriger Krankheit, indem sich die in die Muskeln eingewanderten Trichinen einkapseln und dort durch’s ganze Leben (fortpflanzungsfähig) verbleiben. Die Zahl der bis zum Jahre 1872 beim Menschen nachgewiesenen Trichinenerkrankungen beträgt 1500, wovon 300 tödtlich endeten. In derartigen Fällen wären der Inhalt des Magens und des oberen Dünndarmes und die Musculatur, insbesondere Zwerchfell, Brust- und Halsmuskeln mikroskopisch zu untersuchen und namentlich auf die Entwicklungsstadien der gefundenen Trichinen zu achten, welche, zusammengehalten mit der Ausbreitung der letzteren und mit der Zeit und Dauer der dem Tode vorausgegangenen Erkrankung, für die Beantwortung der Frage verwerthet werden müssen, ob die Trichinose mit dem Genusse eines bestimmten Fleisches im ursächlichen Zusammenhange stehe oder nicht.

Fleischvergiftungen.

Ferner gehören hierher die sogenanntenFleischvergiftungen, von welchen insbesondere in den letzten Jahren mehrere schreckliche Fälle vorgekommen sind. So die Kalbstyphus-Epidemie nach dem Sängerfest in Kloten (Wiener med. Blätter. 1878, pag. 730), sowie jene in Birmensdorf (ibid. 1879, pag. 823), die Fleischvergiftung im BezirkeBregenz(Prager med. Wochenschr. 1877, 320) und die Erkrankung zahlreicher Personen in Wurzen (Sachsen) in Folge des Genusses milzbrandkranken Fleisches (ibid. 878), wegen dessen Verkaufes sowohl der betreffende Gutsbesitzer, als die betreffenden Fleischer zu empfindlichen Geldstrafen verurtheilt worden sind. Fast jedes Jahr bringt weitere solche Fälle.Ueber den 1885 in Lauterbach vorgekommenen, welcher durch das Fleisch einer nothgeschlachteten, wahrscheinlich milzbrandkranken Kuh veranlasst wurde und etwa 50 Personen mit 3 Todesfällen betraf, hatC. Spamerberichtet, über jenen von Frankenhausen (1888, 59 Erkrankungen mit 1 Todesfall) Gärtner, welcher sowohl in dem Fleischsaft der betreffenden Kuh, als in der Milz des verstorbenen Mannes einen eigenen Bacillus fand, der Mäuse, Kaninchen und Meerschweinchenunter Erscheinungen der Enteritis tödtete und den er Bacillus enteritidis nennt.In dem vonPoels(Med. Centralbl. 1893, pag. 752) genannten Falle waren nach dem Genusse des Fleisches einer mit hämorrhagischer Enteritis behafteten Kuh 92 Personen unter choleraähnlichen Erscheinungen erkrankt; selbst solche, die das Fleisch in gebratenem Zustand gegessen hatten. Zahlreiche andere Personen, die von demselben Fleisch genossen hatten, blieben gesund. Die chemische und bacteriologische Untersuchung ergab kein positives Resultat.Merkwürdig war es in den Fällen vonSpamer, dass die Infection überall durch wohlausgekochtes Fleisch, in einigen Fällen sogar nur durch Fleischbrühe veranlasst wurde und dass in keinem einzigen Falle Carbunkelbildung vorkam. Berüchtigt sind ferner die durch verdorbene Selchwaaren, insbesondere Würste, veranlassten Vergiftungen mit sogenanntem Wurstgift (Botulismus). — In unserem Institute kommen jedes Jahr Fälle von angeblicher Wurstvergiftung vor.Haberda(Zeitschr. f. Medicinalb. 1893) hat deren 20 zusammengestellt. In 8 derselben ergab die Obduction eine natürliche Erkrankung als Todesursache, in je einem Phosphor- und Kohlenoxydvergiftung, in 2 Infection durch Milzbrand in Folge Berührens der Speise mit durch Milzbrandgift verunreinigten Händen (einen dieser Fälle hatDittrichin der Wiener klin. Wochenschr. 1891, pag. 880 näher beschrieben), während in den übrigen, namentlich in einem eine ganze Familie betreffenden Falle die Möglichkeit einer Wurstvergiftung nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sicher bewiesen werden konnte. Ueber eine Vergiftung von 4 Personen durch schimmeligen Schinken und eine andere von 5 Personen durch verdorbenen Speck hatRoth(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXIX, pag. 240) berichtet. In allen Fällen, von denen zwei letal verliefen, traten ausser gastrischen Erscheinungen auch Sehstörungen, Pupillenerweiterung, Trockenheit und Röthung im Halse auf, so dass an Atropinvergiftung gedacht werden konnte. Die Reconvalescenz war eine protrahirte. In einem vonWiedner(Zeitschr. f. Medicinalb. 1890, 409) publicirten Falle erkrankte etwa die Hälfte von 180 Personen, die bei einem Feste Gänsebraten gegessen hatten, an krampfartigen Schmerzen, Erbrechen und Diarrhoe. Alle genasen. Fünfzehn der Gänse waren frisch geschlachtet durch 12 Stunden in einer Kiste verpackt gewesen und hatten sich wahrscheinlich Mikroben an der feuchten Haut angesiedelt. Aehnliche Vergiftungen wurden nach dem Genusse von verdorbenen Fischen (J. Schreiber, Berliner klin. Wochenschr. 1884, Nr. 11;Béranger-Féraud, Annal. d’hygiène publ. 1885, 331;Hirschfeld, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, LIII) und faulem Käse u. A. (Vaugham, Med. Centralblatt, 1886, 653) beobachtet. Dass auch sonst essbare, frische und nicht kranke Thiere mitunter giftige Eigenschaften annehmen können, zeigen die Erfahrungen an gewissen Fischen (Barben, Neunaugen u. a.;v. Knochu.Kobert, Virchow’s Jahrb. 1885, I, 661) und insbesondere die in Wilhelmshaven 1885 vorgekommene Massenerkrankung(19 Personen, 5 Todesfälle) durch Miesmuscheln, die den Untersuchungen vonVirchow,Salkowski,Brieger,Wolffu. A. zufolge wahrscheinlich durch ein Toxin veranlasst wurde, welches sich in den lebenden Thieren unter bisher noch unbekannten Umständen gebildet hatte. Gelegenheitlich könnten analoge Vergiftungen durch medicamentöse und anderweitige Intoxicationen der Schlacht- und anderer Thiere veranlasst werden. Möglichst frühzeitige chemische und bacteriologische Untersuchung ist in allen solchen Fällen dringend angezeigt.

Ferner gehören hierher die sogenanntenFleischvergiftungen, von welchen insbesondere in den letzten Jahren mehrere schreckliche Fälle vorgekommen sind. So die Kalbstyphus-Epidemie nach dem Sängerfest in Kloten (Wiener med. Blätter. 1878, pag. 730), sowie jene in Birmensdorf (ibid. 1879, pag. 823), die Fleischvergiftung im BezirkeBregenz(Prager med. Wochenschr. 1877, 320) und die Erkrankung zahlreicher Personen in Wurzen (Sachsen) in Folge des Genusses milzbrandkranken Fleisches (ibid. 878), wegen dessen Verkaufes sowohl der betreffende Gutsbesitzer, als die betreffenden Fleischer zu empfindlichen Geldstrafen verurtheilt worden sind. Fast jedes Jahr bringt weitere solche Fälle.

Ueber den 1885 in Lauterbach vorgekommenen, welcher durch das Fleisch einer nothgeschlachteten, wahrscheinlich milzbrandkranken Kuh veranlasst wurde und etwa 50 Personen mit 3 Todesfällen betraf, hatC. Spamerberichtet, über jenen von Frankenhausen (1888, 59 Erkrankungen mit 1 Todesfall) Gärtner, welcher sowohl in dem Fleischsaft der betreffenden Kuh, als in der Milz des verstorbenen Mannes einen eigenen Bacillus fand, der Mäuse, Kaninchen und Meerschweinchenunter Erscheinungen der Enteritis tödtete und den er Bacillus enteritidis nennt.

In dem vonPoels(Med. Centralbl. 1893, pag. 752) genannten Falle waren nach dem Genusse des Fleisches einer mit hämorrhagischer Enteritis behafteten Kuh 92 Personen unter choleraähnlichen Erscheinungen erkrankt; selbst solche, die das Fleisch in gebratenem Zustand gegessen hatten. Zahlreiche andere Personen, die von demselben Fleisch genossen hatten, blieben gesund. Die chemische und bacteriologische Untersuchung ergab kein positives Resultat.

Merkwürdig war es in den Fällen vonSpamer, dass die Infection überall durch wohlausgekochtes Fleisch, in einigen Fällen sogar nur durch Fleischbrühe veranlasst wurde und dass in keinem einzigen Falle Carbunkelbildung vorkam. Berüchtigt sind ferner die durch verdorbene Selchwaaren, insbesondere Würste, veranlassten Vergiftungen mit sogenanntem Wurstgift (Botulismus). — In unserem Institute kommen jedes Jahr Fälle von angeblicher Wurstvergiftung vor.Haberda(Zeitschr. f. Medicinalb. 1893) hat deren 20 zusammengestellt. In 8 derselben ergab die Obduction eine natürliche Erkrankung als Todesursache, in je einem Phosphor- und Kohlenoxydvergiftung, in 2 Infection durch Milzbrand in Folge Berührens der Speise mit durch Milzbrandgift verunreinigten Händen (einen dieser Fälle hatDittrichin der Wiener klin. Wochenschr. 1891, pag. 880 näher beschrieben), während in den übrigen, namentlich in einem eine ganze Familie betreffenden Falle die Möglichkeit einer Wurstvergiftung nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sicher bewiesen werden konnte. Ueber eine Vergiftung von 4 Personen durch schimmeligen Schinken und eine andere von 5 Personen durch verdorbenen Speck hatRoth(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXIX, pag. 240) berichtet. In allen Fällen, von denen zwei letal verliefen, traten ausser gastrischen Erscheinungen auch Sehstörungen, Pupillenerweiterung, Trockenheit und Röthung im Halse auf, so dass an Atropinvergiftung gedacht werden konnte. Die Reconvalescenz war eine protrahirte. In einem vonWiedner(Zeitschr. f. Medicinalb. 1890, 409) publicirten Falle erkrankte etwa die Hälfte von 180 Personen, die bei einem Feste Gänsebraten gegessen hatten, an krampfartigen Schmerzen, Erbrechen und Diarrhoe. Alle genasen. Fünfzehn der Gänse waren frisch geschlachtet durch 12 Stunden in einer Kiste verpackt gewesen und hatten sich wahrscheinlich Mikroben an der feuchten Haut angesiedelt. Aehnliche Vergiftungen wurden nach dem Genusse von verdorbenen Fischen (J. Schreiber, Berliner klin. Wochenschr. 1884, Nr. 11;Béranger-Féraud, Annal. d’hygiène publ. 1885, 331;Hirschfeld, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, LIII) und faulem Käse u. A. (Vaugham, Med. Centralblatt, 1886, 653) beobachtet. Dass auch sonst essbare, frische und nicht kranke Thiere mitunter giftige Eigenschaften annehmen können, zeigen die Erfahrungen an gewissen Fischen (Barben, Neunaugen u. a.;v. Knochu.Kobert, Virchow’s Jahrb. 1885, I, 661) und insbesondere die in Wilhelmshaven 1885 vorgekommene Massenerkrankung(19 Personen, 5 Todesfälle) durch Miesmuscheln, die den Untersuchungen vonVirchow,Salkowski,Brieger,Wolffu. A. zufolge wahrscheinlich durch ein Toxin veranlasst wurde, welches sich in den lebenden Thieren unter bisher noch unbekannten Umständen gebildet hatte. Gelegenheitlich könnten analoge Vergiftungen durch medicamentöse und anderweitige Intoxicationen der Schlacht- und anderer Thiere veranlasst werden. Möglichst frühzeitige chemische und bacteriologische Untersuchung ist in allen solchen Fällen dringend angezeigt.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass heftige, namentlich plötzliche psychische Insulte, wie Angst, Schreck und andere Affecte, Gesundheitsbeschädigungen erzeugen können. Wir haben bereits an einer anderen Stelle (pag. 162) die neuro- und psychopathischen Zustände besprochen, die in Folge der mit Nothzuchtsattentaten verbundenen intensiven Gemüthserregungen zur Ausbildung gelangen können; ferner (pag. 321) darauf hingewiesen, dass psychopathische Zustände nicht blos in Folge wirklicher Verletzungen, sondern auch in Folge des mit einer Misshandlung verbundenen psychischen Insultes sich zu entwickeln vermögen, und haben auch bei Besprechung des „Verlustes der Sprache als Misshandlungsfolge“ (pag. 331) darauf aufmerksam gemacht, dass derselbe auch durch plötzlichen Schreck u. dergl. veranlasst werden kann. Es handelt sich in solchen Fällen entweder um rein psychische Insulte, Angst, plötzlichen Schreck u. s. w., oder um eine Combination dieser mit Verletzungen im engeren Sinne, oder mit anderweitigen Misshandlungen, die wieder entweder blos in Schmerzzufügung oder in anderen Insulten, z. B., wie erwähnt, in unsittlichen Attentaten oder in Begiessen mit kaltem Wasser u. dergl. bestehen können.[468]

InMaschka’s Gutachten (IV, 17) findet sich ein interessanter Fall ersterer Art, in welchem ein früher gesunder, aber sehr furchtsamer 32jähriger Mann beim Anblick von drei Männern, die ihm Nachts im Walde begegneten, trotzdem zwei andere Männer ihn begleiteten, so erschrak, dass er heftig zu zittern anfing und, als erstere im Spass einen Ueberfall fingirten, davonlief, bei einem Baume ohnmächtig zusammenstürzte und nach Wiederkehr des Bewusstseins in einen Zustand der Exaltation gerieth, in welchem er sich wie rasend geberdete und erst nach drei Stunden sich beruhigte. Auch blieb Schlaflosigkeit, Zittern und Schwäche noch durch einige Tage zurück. Von den Aerzten wurde die Gesundheitsstörung für eine schwere Verletzungim Sinne des §. 152 des österr. St. G., von der Prager Facultät jedoch nur als „leichte Verletzung“ erklärt, die individuelle Disposition des Mannes hervorgehoben und bemerkt, dass der betreffende rohe Scherznichtfür eine solche Handlungsweise erklärt werden könne, welche schon nach ihren natürlichen, für Jedermann leicht erkennbaren Folgen eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen im Sinne des §. 335 St. G. herbeizuführen geeignet wäre.

InMaschka’s Gutachten (IV, 17) findet sich ein interessanter Fall ersterer Art, in welchem ein früher gesunder, aber sehr furchtsamer 32jähriger Mann beim Anblick von drei Männern, die ihm Nachts im Walde begegneten, trotzdem zwei andere Männer ihn begleiteten, so erschrak, dass er heftig zu zittern anfing und, als erstere im Spass einen Ueberfall fingirten, davonlief, bei einem Baume ohnmächtig zusammenstürzte und nach Wiederkehr des Bewusstseins in einen Zustand der Exaltation gerieth, in welchem er sich wie rasend geberdete und erst nach drei Stunden sich beruhigte. Auch blieb Schlaflosigkeit, Zittern und Schwäche noch durch einige Tage zurück. Von den Aerzten wurde die Gesundheitsstörung für eine schwere Verletzungim Sinne des §. 152 des österr. St. G., von der Prager Facultät jedoch nur als „leichte Verletzung“ erklärt, die individuelle Disposition des Mannes hervorgehoben und bemerkt, dass der betreffende rohe Scherznichtfür eine solche Handlungsweise erklärt werden könne, welche schon nach ihren natürlichen, für Jedermann leicht erkennbaren Folgen eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen im Sinne des §. 335 St. G. herbeizuführen geeignet wäre.

Gesundheitsbeschädigung und Tod nach Schreck.

Der Fälle, in denen neuro- und psychopathische Zustände nach plötzlichem Schreck etc. auftraten, ohne dass deshalb eine strafrechtliche Verfolgung eingetreten wäre, gibt es eine Menge, und es ist bekannt, dass seit jeher und mit Recht solche psychische Insulte mit der Entstehung von Geisteskrankheiten, namentlich aber mit convulsiven (epileptischen) Zuständen, in ursächliche Verbindung gebracht werden.Leidesdorflegte in einem am 26. Februar 1875 in der k. k. Gesellschaft der Aerzte gehaltenen Vortrage Tabellen über Epilepsie vor, woraus sich ergab, dass Schreck und Trauma auf den Kopf die häufigsten Ursachen waren.Krafft-Ebinghat nach heftigem Gemüthsaffect einen länger andauernden Zustand vonStuporbeobachtet undBinswanger(Charité-Annalen, VI) berichtet über einen letal abgelaufenen Fall von Delirium acutum nach Schreck in Folge eines Selbstmordfalles. Allgemeine Betrachtungen über den Einfluss von Gemüthsaffecten auf die Entstehung von Psychosen bringt aus Anlass der RingtheaterkatastropheSchlager(Wiener med. Ztg. 1882, Nr. 1–3). Sehr interessant sind in vorliegender Beziehung die Beobachtungen vonKohtsüber den Einfluss des Schreckens beim Bombardement von Strassburg auf die Entstehung von Krankheiten (Berliner klin. Wochenschr. 1873, Nr. 24–27; Med. Centralbl. 1873, pag. 826). Die mannigfaltigsten Krankheiten wurden in evidenter Weise durch plötzlichen Schreck (Einschlagen von Granaten in unmittelbarer Nähe etc.) entweder erzeugt oder erheblich verschlimmert. Unter den Affectionen des Centralnervensystems wurde 3mal Paralysis agitans und 5mal Paraplegie, auch plötzliche Lähmung einzelner Extremitäten[469], sowie heftiges Zittern und durch mehrere Stunden andauernde Sprachlosigkeit beobachtet. Von Affectionen des Genitalsystems beobachteteKohtseinmal Suppressio mensium mit consecutiven hysterischen Erscheinungen, viele Abortuse und einmal ein Aussetzen der Wehenthätigkeit durch volle 24 Stunden, nachdem der Kopf schon im Einschneiden begriffen war.[470]Bei einem bisher ganz gesunden Manne trat Unregelmässigkeit der Herzcontraction ein und am nächsten Tage Herzpalpitationen, ohne dass eine weitere Abnormitätam Herzen entdeckt werden konnte. Endlich wurde das Auftreten von Hämoptoë und bei drei Frauen das eines Icterus constatirt, der bei allen dreien fast unmittelbar nach heftigem Schreck in einem Zeitraum von nur wenigen Stunden sich ausgebildet hatte.Von anderen Umständen, die in Folge von Schreck beobachtet wurden, erwähnen wir die nervöse Dysphagie (Schlingkrämpfe), worunter auch die Hydrophobie aus Furcht gehört (Lorinser), ferner Anästhesien, darunter auch vorübergehende Anästhesie der Retina (Hirschler, Wiener med. Wochenschr. 1874, Nr. 42–44). Möglicherweise gehören auch gewisse „hypnotische“ Zustände hierher, die bereitsKirchner1646 bei Thieren nach Angst und Schreck auftreten sah und dessen „Experimentum mirabile“ vonCzermak(Pflüger’s Archiv. 1873, VII, 107) wiederholt und als „Hypnose“ gedeutet, vonPreyerjedoch (Med. Centralbl. 1873, pag. 177) auf eine durch Angst bewirkte und bewusste Regungslosigkeit zurückgeführt wurde. Ueber eine Paraplegie, die bei einem Matrosen nach Erblicken eines Haifisches entstand, hat Pel (Berliner klin. Wochenschr. 1881, Nr. 23) berichtet. Anderweitige Literatur des Gegenstandes findet sich inSchauenstein’s Arbeit: „Ueber die Schädigung der Gesundheit und den Tod durch psychische Insulte“ in Maschka’s Handbuch.Plötzlicher Tod in Folge von Schreck ist ebenfalls beobachtet worden.Kohts(l. c.) hat mehrere solche Fälle aus der Literatur zusammengestellt. Andere finden sich in Schmidt’s Jahrb. 1849, LXIII, pag. 97 und 1852, LXXIV, pag. 80.Taylor(l. c. I, 566) erzählt einen Fall, in welchem ein Mann des Todtschlages angeklagt wurde, weil er, indem er einem Knaben als Gespenst erschien, dessen Tod durch Schreck veranlasst hatte. Wir haben einen Mann obducirt, der Nachts von einem Wachmanne angetroffen wurde, als er auf offener Strasse den Stuhl absetzte und in dem Momente todt zusammenstürzte, als ihn der Wachmann verhaften wollte; ferner eine Frau, die todt hinfiel, als sie von einem sie attaquirenden Betrunkenen davonlief. In beiden Fällen fand sich excentrische Hypertrophie und parenchymatöse Degeneration des Herzens nach Endarteritis deformans. Bei derartigen Herzkranken können die verschiedensten, die Herzaction steigernden Gelegenheitsursachen, daher auch Schreck, plötzlichen Herzstillstand (Herzlähmung) bewirken.

Der Fälle, in denen neuro- und psychopathische Zustände nach plötzlichem Schreck etc. auftraten, ohne dass deshalb eine strafrechtliche Verfolgung eingetreten wäre, gibt es eine Menge, und es ist bekannt, dass seit jeher und mit Recht solche psychische Insulte mit der Entstehung von Geisteskrankheiten, namentlich aber mit convulsiven (epileptischen) Zuständen, in ursächliche Verbindung gebracht werden.Leidesdorflegte in einem am 26. Februar 1875 in der k. k. Gesellschaft der Aerzte gehaltenen Vortrage Tabellen über Epilepsie vor, woraus sich ergab, dass Schreck und Trauma auf den Kopf die häufigsten Ursachen waren.Krafft-Ebinghat nach heftigem Gemüthsaffect einen länger andauernden Zustand vonStuporbeobachtet undBinswanger(Charité-Annalen, VI) berichtet über einen letal abgelaufenen Fall von Delirium acutum nach Schreck in Folge eines Selbstmordfalles. Allgemeine Betrachtungen über den Einfluss von Gemüthsaffecten auf die Entstehung von Psychosen bringt aus Anlass der RingtheaterkatastropheSchlager(Wiener med. Ztg. 1882, Nr. 1–3). Sehr interessant sind in vorliegender Beziehung die Beobachtungen vonKohtsüber den Einfluss des Schreckens beim Bombardement von Strassburg auf die Entstehung von Krankheiten (Berliner klin. Wochenschr. 1873, Nr. 24–27; Med. Centralbl. 1873, pag. 826). Die mannigfaltigsten Krankheiten wurden in evidenter Weise durch plötzlichen Schreck (Einschlagen von Granaten in unmittelbarer Nähe etc.) entweder erzeugt oder erheblich verschlimmert. Unter den Affectionen des Centralnervensystems wurde 3mal Paralysis agitans und 5mal Paraplegie, auch plötzliche Lähmung einzelner Extremitäten[469], sowie heftiges Zittern und durch mehrere Stunden andauernde Sprachlosigkeit beobachtet. Von Affectionen des Genitalsystems beobachteteKohtseinmal Suppressio mensium mit consecutiven hysterischen Erscheinungen, viele Abortuse und einmal ein Aussetzen der Wehenthätigkeit durch volle 24 Stunden, nachdem der Kopf schon im Einschneiden begriffen war.[470]Bei einem bisher ganz gesunden Manne trat Unregelmässigkeit der Herzcontraction ein und am nächsten Tage Herzpalpitationen, ohne dass eine weitere Abnormitätam Herzen entdeckt werden konnte. Endlich wurde das Auftreten von Hämoptoë und bei drei Frauen das eines Icterus constatirt, der bei allen dreien fast unmittelbar nach heftigem Schreck in einem Zeitraum von nur wenigen Stunden sich ausgebildet hatte.

Von anderen Umständen, die in Folge von Schreck beobachtet wurden, erwähnen wir die nervöse Dysphagie (Schlingkrämpfe), worunter auch die Hydrophobie aus Furcht gehört (Lorinser), ferner Anästhesien, darunter auch vorübergehende Anästhesie der Retina (Hirschler, Wiener med. Wochenschr. 1874, Nr. 42–44). Möglicherweise gehören auch gewisse „hypnotische“ Zustände hierher, die bereitsKirchner1646 bei Thieren nach Angst und Schreck auftreten sah und dessen „Experimentum mirabile“ vonCzermak(Pflüger’s Archiv. 1873, VII, 107) wiederholt und als „Hypnose“ gedeutet, vonPreyerjedoch (Med. Centralbl. 1873, pag. 177) auf eine durch Angst bewirkte und bewusste Regungslosigkeit zurückgeführt wurde. Ueber eine Paraplegie, die bei einem Matrosen nach Erblicken eines Haifisches entstand, hat Pel (Berliner klin. Wochenschr. 1881, Nr. 23) berichtet. Anderweitige Literatur des Gegenstandes findet sich inSchauenstein’s Arbeit: „Ueber die Schädigung der Gesundheit und den Tod durch psychische Insulte“ in Maschka’s Handbuch.

Plötzlicher Tod in Folge von Schreck ist ebenfalls beobachtet worden.Kohts(l. c.) hat mehrere solche Fälle aus der Literatur zusammengestellt. Andere finden sich in Schmidt’s Jahrb. 1849, LXIII, pag. 97 und 1852, LXXIV, pag. 80.Taylor(l. c. I, 566) erzählt einen Fall, in welchem ein Mann des Todtschlages angeklagt wurde, weil er, indem er einem Knaben als Gespenst erschien, dessen Tod durch Schreck veranlasst hatte. Wir haben einen Mann obducirt, der Nachts von einem Wachmanne angetroffen wurde, als er auf offener Strasse den Stuhl absetzte und in dem Momente todt zusammenstürzte, als ihn der Wachmann verhaften wollte; ferner eine Frau, die todt hinfiel, als sie von einem sie attaquirenden Betrunkenen davonlief. In beiden Fällen fand sich excentrische Hypertrophie und parenchymatöse Degeneration des Herzens nach Endarteritis deformans. Bei derartigen Herzkranken können die verschiedensten, die Herzaction steigernden Gelegenheitsursachen, daher auch Schreck, plötzlichen Herzstillstand (Herzlähmung) bewirken.

Ueber die Art und Weise, in welcher psychische Insulte die erwähnten neuro- und psychopathischen Zustände, sowie Erkrankungen überhaupt und selbst den Tod bewirken können, wissen wir nicht viel Positives. Vorläufig müssen wir uns Gemüthsaffecte als Reize vorstellen, die bei plötzlicher oder intensiver Einwirkung im Stande sind, gewisse Nervencentren direct oder reflectorisch in abnorme Erregung zu versetzen, oder zu lähmen, oder die Leitungsvorgänge in den Nervenbahnen in Unordnung zu bringen. Ausser den psychischen Centren scheinen besonders jene in der Medulla oblongata und die vasomotorischen Apparate auf plötzliche Gemüthserschütterungen heftig zu reagiren, woraus sicherklärt, dass nach psychischen Insulten am häufigsten Psychosen, convulsive Zustände und Störungen der Herz- und Gefässaction zur Beobachtung gelangen. Dass psychische Vorgänge zu den Reflexerscheinungen in naher Beziehung stehen und besonders „Reflexhemmung“ erzeugen können, ist eine bekannte Thatsache. auf welche bei der Beurtheilung einschlägiger Fälle specielle Rücksicht genommen werden müsste.

Obzwar die Möglichkeit nicht bestritten werden kann, dass auch bei bis dahin vollkommen gesunden Personen in Folge psychischer Insulte die bezeichneten Gesundheitsstörungen und selbst der Tod eintreten können, so lehrt doch die Erfahrung, dass es vorzugsweise zu Neurosen oder Psychopathien disponirte oder bereits anderweitig kranke, insbesondere herzkranke Individuen sind, die in so ungewöhnlicher Weise auf Schreck u. dergl. reagiren, weshalb niemals zu unterlassen wäre, die Anamnese in dieser Richtung zu erheben und die eventuell bestehende „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ im Sinne des Gesetzes desto mehr zu betonen, je geringfügiger der betreffende psychische Insult, beziehungsweise die damit verbundene Misshandlung gewesen war. Auch die Möglichkeit einer Simulation wäre im Auge zu behalten, da es bekannt ist, dass Ohnmachten und Krämpfe zu den Zuständen gehören, welche am häufigsten, und zwar namentlich von Frauen, simulirt zu werden pflegen, obgleich man anderseits weiss, dass gerade das weibliche Geschlecht eine grössere Geneigtheit zu solchen Erkrankungen zeigt, und dass namentlich während gewisser physiologischer Zustände, wie Menstruation, Schwangerschaft, vielleicht auch im Climacterium, diese Geneigtheit eine höhere ist, als ausserhalb derselben.

Obzwar die Möglichkeit nicht bestritten werden kann, dass auch bei bis dahin vollkommen gesunden Personen in Folge psychischer Insulte die bezeichneten Gesundheitsstörungen und selbst der Tod eintreten können, so lehrt doch die Erfahrung, dass es vorzugsweise zu Neurosen oder Psychopathien disponirte oder bereits anderweitig kranke, insbesondere herzkranke Individuen sind, die in so ungewöhnlicher Weise auf Schreck u. dergl. reagiren, weshalb niemals zu unterlassen wäre, die Anamnese in dieser Richtung zu erheben und die eventuell bestehende „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ im Sinne des Gesetzes desto mehr zu betonen, je geringfügiger der betreffende psychische Insult, beziehungsweise die damit verbundene Misshandlung gewesen war. Auch die Möglichkeit einer Simulation wäre im Auge zu behalten, da es bekannt ist, dass Ohnmachten und Krämpfe zu den Zuständen gehören, welche am häufigsten, und zwar namentlich von Frauen, simulirt zu werden pflegen, obgleich man anderseits weiss, dass gerade das weibliche Geschlecht eine grössere Geneigtheit zu solchen Erkrankungen zeigt, und dass namentlich während gewisser physiologischer Zustände, wie Menstruation, Schwangerschaft, vielleicht auch im Climacterium, diese Geneigtheit eine höhere ist, als ausserhalb derselben.

Oesterr. Strafgesetz.§. 139. Gegen eine Mutter, die ihr Kind bei der Geburt tödtet oder durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes umkommen lässt, ist, wenn der Mord an einem ehelichen Kinde geschehen, lebenslanger, schwerer Kerker zu verhängen. War das Kind unehelich, so hat im Falle der Tödtung 10–20jährige, wenn aber das Kind durch Unterlassung des nöthigen Beistandes umkam, 5–10jährige schwere Kerkerstrafe statt.§. 339. Eine unverehelichte Frauensperson, die sich schwanger befindet, muss bei der Niederkunft eine Hebamme, einen Geburtshelfer oder sonst eine ehrbare Frau zum Beistande rufen. Wäre sie aber von der Niederkunft übereilt oder Beistand zu rufen verhindert worden und sie hätte entweder eine Fehlgeburt gethan, oder das lebendig geborene Kind wäre binnen 24 Stunden von der Zeit der Geburt an gestorben, so ist sie verbunden, einer zur Geburtshilfe berechtigten Person, oder wo eine solche nicht zur Hand ist, einer obrigkeitlichen Person von ihrer Niederkunft die Anzeige zu machen und derselben die unzeitige Geburt oder das todte Kind vorzuzeigen.Oesterr. Strafprocessordnung.§. 130. Bei Verdacht einer Kindestödtung ist nebst den nach §. 129 zu pflegenden Erhebungen auch zu erforschen, ob das Kind lebendig geboren sei.Oesterr. Strafgesetz-Entwurf.§. 222. Eine Mutter, welche während oder gleich nach der Geburt ihr Kind tödtet oder zur Tödtung desselben mitwirkt oder es durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes um das Leben kommen lässt, wird mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren odermit Gefängniss nicht unter einem Jahre bestraft. Theilnehmer werden nach den Bestimmungen über Mord und Todtschlag bestraft.§. 458. Eine unverehelichte oder von ihrem Manne gerichtlich geschiedene Frauensperson, welche ein todtes Kind zur Welt bringt oder deren Kind binnen 24 Stunden nach der Geburt stirbt, ist, wenn sie die Anzeige hiervon einer zur Geburtshilfe berechtigten oder obrigkeitlichen Person zu machen unterlässt, oder derselben auf Verlangen das todte Kind nicht vorzeigt, mit Haft zu bestrafen.Deutsches Strafgesetz.§. 217. Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet, wird mit Zuchthaus nicht unter 3 Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnissstrafe nicht unter 2 Jahren ein.Deutsche Strafprocessordnung.§. 90. Bei Oeffnung der Leiche eines neugeborenen Kindes ist die Untersuchung insbesondere auch darauf zu richten, ob dasselbe nach oder während der Geburt gelebt habe, und ob es reif oder wenigstens fähig gewesen sei, das Leben ausserhalb des Mutterleibes fortzusetzen.

Oesterr. Strafgesetz.§. 139. Gegen eine Mutter, die ihr Kind bei der Geburt tödtet oder durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes umkommen lässt, ist, wenn der Mord an einem ehelichen Kinde geschehen, lebenslanger, schwerer Kerker zu verhängen. War das Kind unehelich, so hat im Falle der Tödtung 10–20jährige, wenn aber das Kind durch Unterlassung des nöthigen Beistandes umkam, 5–10jährige schwere Kerkerstrafe statt.

§. 339. Eine unverehelichte Frauensperson, die sich schwanger befindet, muss bei der Niederkunft eine Hebamme, einen Geburtshelfer oder sonst eine ehrbare Frau zum Beistande rufen. Wäre sie aber von der Niederkunft übereilt oder Beistand zu rufen verhindert worden und sie hätte entweder eine Fehlgeburt gethan, oder das lebendig geborene Kind wäre binnen 24 Stunden von der Zeit der Geburt an gestorben, so ist sie verbunden, einer zur Geburtshilfe berechtigten Person, oder wo eine solche nicht zur Hand ist, einer obrigkeitlichen Person von ihrer Niederkunft die Anzeige zu machen und derselben die unzeitige Geburt oder das todte Kind vorzuzeigen.

Oesterr. Strafprocessordnung.§. 130. Bei Verdacht einer Kindestödtung ist nebst den nach §. 129 zu pflegenden Erhebungen auch zu erforschen, ob das Kind lebendig geboren sei.

Oesterr. Strafgesetz-Entwurf.§. 222. Eine Mutter, welche während oder gleich nach der Geburt ihr Kind tödtet oder zur Tödtung desselben mitwirkt oder es durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes um das Leben kommen lässt, wird mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren odermit Gefängniss nicht unter einem Jahre bestraft. Theilnehmer werden nach den Bestimmungen über Mord und Todtschlag bestraft.

§. 458. Eine unverehelichte oder von ihrem Manne gerichtlich geschiedene Frauensperson, welche ein todtes Kind zur Welt bringt oder deren Kind binnen 24 Stunden nach der Geburt stirbt, ist, wenn sie die Anzeige hiervon einer zur Geburtshilfe berechtigten oder obrigkeitlichen Person zu machen unterlässt, oder derselben auf Verlangen das todte Kind nicht vorzeigt, mit Haft zu bestrafen.

Deutsches Strafgesetz.§. 217. Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet, wird mit Zuchthaus nicht unter 3 Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnissstrafe nicht unter 2 Jahren ein.

Deutsche Strafprocessordnung.§. 90. Bei Oeffnung der Leiche eines neugeborenen Kindes ist die Untersuchung insbesondere auch darauf zu richten, ob dasselbe nach oder während der Geburt gelebt habe, und ob es reif oder wenigstens fähig gewesen sei, das Leben ausserhalb des Mutterleibes fortzusetzen.

UnterKindesmord(Kindestödtung) versteht man im strafrechtlichen Sinne die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter während oder gleich nach der Geburt. Der Kindesmord ist eine specielle Art des Mordes überhaupt und wird fast von allen Gesetzgebungen als solche besonders erwähnt und ungleich milder bestraft, als dies bei anderen Mordarten der Fall ist. Die mildere Auffassung dieses Verbrechens hat ihren Grund theils in der Erwägung der Motive des Kindesmordes, die doch von jenen anderer Mordthaten sich wesentlich unterscheiden, besonders aber in der Berücksichtigung des somatischen und psychischen Ausnahmszustandes, in denen sich eine Gebärende oder eben Entbundene befindet. Da alle diese Momente vorzugsweise bei unehelichen und ohne Zeugen sich abspielenden Entbindungen sich geltend machen, so ist es begreiflich, wenn das gegenwärtige österr. Strafgesetz die Tödtung eines ehelichen Kindes bei der Geburt durch die eigene Mutter schwerer ahndet, als jene eines unehelichen, und dass das deutsche Strafgesetz die mildere Qualification der Kindestödtung nur auf jene unehelicher Kinder ausdrücklich beschränkt. Trotzdem hat der österr. Strafgesetz-Entwurf die Unterscheidung zwischen Tödtung des ehelichen und unehelichen Kindes ganz fallen gelassen und spricht nur von Tödtung des Kindes überhaupt.

Bei wegen Verdacht auf Kindesmord veranlassten Obductionen ergeben sich folgende Hauptfragen:

A.Ist das untersuchte Kind lebend geboren worden?

B.Wie lange hat dasselbe nach der Geburt gelebt?

C.Was war die Todesursache?

Beginn des extrauterinen Lebens.

Diese Frage ist eine so cardinale, dass es in der Regel schon von ihrer Beantwortung abhängt, ob eine weitere strafrechtliche Verfolgung wegen Kindesmord stattfindet oder nicht, und dass insbesondere die Verfolgung wegen des genannten Verbrechens dann eingestellt wird, wenn das ärztliche Gutachten dahin geht, dass das Kind bereits todt zur Welt gekommen ist.Eine Ausnahme würde nur dann statthaben, wenn sich constatiren liesse, dass von der Gebärenden, eventuell mit ihrem Wissen und Willen von einem Dritten, schon in oder während der Geburt die Frucht getödtet worden ist. Auf diese Möglichkeit nimmt das Gesetz ausdrücklich Rücksicht, da es nicht blos die Tödtung des Kindes gleich nach der Geburt, sondern auch in (während) derselben als Verbrechen der Kindestödtung qualificirt. Es liegt jedoch auf der Hand, dass nur in ganz seltenen Fällen ein Grund vorhanden sein wird, an eine Tödtung während der Geburt zu denken, am allerwenigsten aber, wenn die Mutter allein ohne Intervention einer dritten Person gebar. Am ehesten wäre ein solcher Vorgang denkbar, wenn bereits Theile der Frucht vor die äusseren Genitalien ausgetreten wären und, während das Kind entweder mit den Schultern oder mit dem nachfolgenden Kopfe stecken blieb, der Mutter Zeit und Gelegenheit gegeben war, gewaltthätige Handlungen gegen diese zu unternehmen. VonBellotwird ein solcher Fall mitgetheilt, der eine Person betraf, die heimlich Zwillinge gebar, den Erstgeborenen durch Schläge mit einem Holzschuh gegen den Kopf tödtete, beim zweiten jedoch die Vollendung der Geburt nicht abwartete, sondern demselben sofort nach Entwicklung des Kopfes den letzteren zerschmetterte (Schauenstein, l. c. 293).Douterpont(Friedreich’s Bl. 1887, pag. 403) berichtet über einen anderen, der eine rachitische Person betraf, die den vorgefallenen Arm abgeschnitten und dem Kinde einen Stich mit einem Messer versetzt hatte. Es musste aber dennoch die Wendung gemacht werden, die ein todtes Kind mit den entsprechenden Verletzungen zu Tage förderte. Ebenso ist es klar, dass, wenn thatsächlich eine solche Tödtung vorkommen würde, wir zwar im Stande sein könnten, durch den Sectionsbefund zu constatiren, dass die tödtende Handlung dem Kinde noch während es lebte zugefügt wurde, gewiss aber nur ausnahmsweise, dass diese schon vor vollendeter Geburt geschah.

Wenn wir das Verhalten eben geborener Kinder verfolgen, so bemerken wir unter normalen Verhältnissen sofort, nachdem das Kind zur Welt kommt, Aufschlagen der Augen, zuckende Bewegungen der Muskeln um Mund und Nase, sowie ein Zusammenziehen des Gesichtes wie zum Weinen, worauf zugleich die erste Inspiration folgt, wobei der Mund sich öffnet und Brust und Bauch sich hervorwölbt. Die ersten Inspirationen sind mitunter dyspnoeisch, nehmen jedoch bald den Rhythmus an, der ihnen de norma zukommt. Schon nach den ersten Inspirationen beginnt das Kind gewöhnlich zu schreien und gleichzeitig Harn und Meconium zu entleeren.

Erster Athemzug.

AlsUrsache des ersten Athemzugesist die Unterbrechung, beziehungsweise Aufhebung der Placentarrespiration anzusehen, welche theils durch die Contraction des von der Frucht entlasteten Uterus und durch die consecutive Verengerung der Uteringefässe, theils durch die Compression und Ablösung der Placenta veranlasst wird. Das nunhypervenös werdende Blut wirkt erregend auf das automatische Athmungscentrum in der Medulla oblongata und löst die erste Athembewegung aus, welcher dann, nachdem die Athemnoth, mit welcher die meisten Früchte geboren werden (Schwartz,Pflüger), sich gelegt hat, die normale, rhythmische Athmung folgt. Die ältere Physiologie war der Ansicht, dass insbesondere thermische und mechanische Hautreize, die auf das Kind bei der Geburt unmittelbar nach derselben einwirken, den ersten Athemzug auslösen. Ob jedoch solche Reize thatsächlich einen wesentlichen Einfluss in dieser Richtung ausüben, ist noch Gegenstand der Frage (videSchwartz, Hirndruck und Hautreize. Arch. f. Gyn. I, 361). Während Einzelne (Poppel,Kehrer) der Meinung sind, dass Hautreize schon für sich Athembewegungen auslösen können, und auchSchwartzfand, dass bei Asphyktischen der Wiedereintritt der Inspirationen durch Hautreize gefördert werde, willFalkdie Hautnervenreizung durch die kältere Atmosphäre nicht als ein adjutorisches, sondern vielmehr als ein hemmendes Moment für die erste Athmung des Neugeborenen betrachtet wissen. Neuere Untersuchungen über diesen Gegenstand vonCohnsteinundZuntzs. Pflüger’s Archiv. 1888, XLII, vonEngström, Med. Centralbl. 1890, pag. 547.Ahlfeld, ibid. 1892, Nr. 6 undM. Runge, Arch. f. Gyn. 1894, XLVI, pag. 512, welcher die Angaben vonSchwartzvollkommen bestätigt.

AlsUrsache des ersten Athemzugesist die Unterbrechung, beziehungsweise Aufhebung der Placentarrespiration anzusehen, welche theils durch die Contraction des von der Frucht entlasteten Uterus und durch die consecutive Verengerung der Uteringefässe, theils durch die Compression und Ablösung der Placenta veranlasst wird. Das nunhypervenös werdende Blut wirkt erregend auf das automatische Athmungscentrum in der Medulla oblongata und löst die erste Athembewegung aus, welcher dann, nachdem die Athemnoth, mit welcher die meisten Früchte geboren werden (Schwartz,Pflüger), sich gelegt hat, die normale, rhythmische Athmung folgt. Die ältere Physiologie war der Ansicht, dass insbesondere thermische und mechanische Hautreize, die auf das Kind bei der Geburt unmittelbar nach derselben einwirken, den ersten Athemzug auslösen. Ob jedoch solche Reize thatsächlich einen wesentlichen Einfluss in dieser Richtung ausüben, ist noch Gegenstand der Frage (videSchwartz, Hirndruck und Hautreize. Arch. f. Gyn. I, 361). Während Einzelne (Poppel,Kehrer) der Meinung sind, dass Hautreize schon für sich Athembewegungen auslösen können, und auchSchwartzfand, dass bei Asphyktischen der Wiedereintritt der Inspirationen durch Hautreize gefördert werde, willFalkdie Hautnervenreizung durch die kältere Atmosphäre nicht als ein adjutorisches, sondern vielmehr als ein hemmendes Moment für die erste Athmung des Neugeborenen betrachtet wissen. Neuere Untersuchungen über diesen Gegenstand vonCohnsteinundZuntzs. Pflüger’s Archiv. 1888, XLII, vonEngström, Med. Centralbl. 1890, pag. 547.Ahlfeld, ibid. 1892, Nr. 6 undM. Runge, Arch. f. Gyn. 1894, XLVI, pag. 512, welcher die Angaben vonSchwartzvollkommen bestätigt.

Schreien der Neugeborenen.

Auf dasGeschreides eben geborenen Kindes, als Beweis des Gelebthabens, wurde früher in civilrechtlicher Beziehung ein hohes Gewicht gelegt. So forderte das altgermanische Recht in Fällen, wo es sich um die Succession eines bald nach der Geburt verstorbenen Kindes handelte: „ut vox ejus audita sil intra quatuor parietes domus, in qua natus est.“ Bei Anklagen wegen Kindesmord kommt das Schreien des neugeborenen Kindes sehr häufig zur Sprache, entweder weil es von Zeugen gehört wurde, oder weil gefragt wird, ob, wenn die Mutter an einem bestimmten Orte gebar, das Geschrei desselben von nahe oder in demselben Locale befindlichen Personen hätte gehört werden müssen. In diesen Fällen wird man sich mit desto mehr Wahrscheinlichkeit dafür aussprechen können, dass das Kind geschrieen haben musste, je kräftiger dasselbe gewesen und je vollständiger dasselbe geathmet hatte. Bei schwächlichen Kindern, oder bei solchen, welche aus inneren oder äusseren Gründen nicht vollständig zu athmen vermögen, kann das Geschrei entweder ausbleiben oder so schwach ausfallen, dass es nur aus nächster Nähe gehört wird.

Auf dasGeschreides eben geborenen Kindes, als Beweis des Gelebthabens, wurde früher in civilrechtlicher Beziehung ein hohes Gewicht gelegt. So forderte das altgermanische Recht in Fällen, wo es sich um die Succession eines bald nach der Geburt verstorbenen Kindes handelte: „ut vox ejus audita sil intra quatuor parietes domus, in qua natus est.“ Bei Anklagen wegen Kindesmord kommt das Schreien des neugeborenen Kindes sehr häufig zur Sprache, entweder weil es von Zeugen gehört wurde, oder weil gefragt wird, ob, wenn die Mutter an einem bestimmten Orte gebar, das Geschrei desselben von nahe oder in demselben Locale befindlichen Personen hätte gehört werden müssen. In diesen Fällen wird man sich mit desto mehr Wahrscheinlichkeit dafür aussprechen können, dass das Kind geschrieen haben musste, je kräftiger dasselbe gewesen und je vollständiger dasselbe geathmet hatte. Bei schwächlichen Kindern, oder bei solchen, welche aus inneren oder äusseren Gründen nicht vollständig zu athmen vermögen, kann das Geschrei entweder ausbleiben oder so schwach ausfallen, dass es nur aus nächster Nähe gehört wird.

Die Veränderungen, welche in denLungenNeugeborener durch den Beginn des Luftathmens sich einstellen, sind es, welche uns die wichtigsten Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage gewähren, ob ein zur Obduction gelangtes Kind lebend geboren worden ist. Diese Veränderungen, auf welchen alle sogenannten „Lungenproben“ basiren, werden dadurch veranlasst, dass erstens die bis dahin luftleer gewesenen Lungen mit Luft sich füllen, und zweitens, dass der kleine Kreislauf zur vollen Entwicklung gelangt.

Die Veränderungen, welche fötale[471]Lungen durch die Aspiration von Luft erfahren, betreffen das Volumen, die Farbe, die Consistenz und das specifische Gewicht.

Es ist begreiflich, dass die Lungen desto mehr an räumlicher Ausdehnung, anVolumengewinnen müssen, je vollständiger sie sich mit Luft füllen. In Folge dessen erscheinen die Lungen, die im fötalen Zustande als kleine lappige Organe blos den hinteren Thoraxraum einnehmen und deshalb bei Wegnahme des Brustblattes nicht sofort gesehen werden, wenn sie vollständig geathmet haben, in der Weise ausgedehnt, dass sie jetzt den grössten Theil des Brustraumes ausfüllen und mit ihren Rändern in der Weise in den vorderen Brustraum hineinragen, dass letztere die Seitentheile des Herzbeutels übergreifen, diesen desto mehr bedecken, je mehr sie sich gegenseitig nähern und in Folge dessen beim Eröffnen des Thorax sofort erblickt werden können. Dieses Aufblähen der Lunge verändert auch die Beschaffenheit der Oberfläche und der Ränder des Organs. Während nämlich die Oberfläche einer fötalen Lunge vollkommen glatt sich darstellt in gleicher Weise, wie z. B. jene der Leber, und während ihre Ränder gleichmässig unter einem sehr spitzen Winkel sich verdünnen und deshalb in ihren äussersten Partien häutig und transparent erscheinen, finden wir die durch Luftathmung aufgeblähte Lunge an ihrer Oberfläche wegen der Hervorwölbung der luftgefüllten Lungenbläschen weniger glatt und desto unebener, je ungleichmässiger die einzelnen Lungenläppchen von der aspirirten Luft ausgedehnt worden sind, dabei die aufgeblähten Ränder mehr weniger abgestumpft.

Veränderung der Farbe der Lungen durch Luftathmen.

DieFarbeluftleerer Lungen ist wesentlich durch ihren Blutgehalt bedingt. Eigentlich fötale Lungen sind anämisch, da der kleine Kreislauf noch nicht zur vollen Entfaltung kam, zeigen deshalb jenen blassen Fleischton, der vielfach mit der Farbe einer Milchchocolade verglichen worden ist, sich aber doch mehr der rothbraunen zuneigt. Die gleiche Farbe finden wir auch bei luftleeren Lungen, die nachträglich anämisch geworden sind, so an den Lungen macerirter Früchte mit bereits reichlichem blutigen Transsudat in den Brustfellsäcken. Starb die Frucht suffocatorisch und unter vorzeitigen Athembewegungen, so wird die Farbe derLungen desto dunkler erscheinen, je bluthaltiger dieselben geworden sind, und zeigt dann die verschiedensten Nuancen von Violett bis zum Dunkelblauroth. Die Farbe ist desto gleichmässiger, je anämischer das Organ ist, aber auch bei blutreichen solchen Lungen tritt die durch die Hypostase bewirkte dunklere Färbung der nach abwärts gelegenen Partien nicht so auffallend hervor, wie wir dies bei lufthaltigen Lungen gewöhnlich zu treffen pflegen.

Mit dem Beginne des Luftathmens ändert sich die Farbe der Lungen in’s Hellrothe, verliert zugleich ihre frühere Gleichmässigkeit und erhält eine marmorirte Beschaffenheit. Da diese Farbe sich zusammensetzt aus der Grundfarbe des bluthaltigen Lungengewebes und dem optischen Eindruck der in den Lungenbläschen enthaltenen Luft, so ist es begreiflich, dass verschiedene Farbennuancen entstehen werden, je nachdem das eine oder das andere Moment prävalirt. So gehört es zur Regel, dass die vorderen Partien der Lungen die hellrothe Farbe ausgesprochener zeigen als die abwärtigen, in welchen der Hypostase wegen der Blutgehalt vorwiegt. Aus gleichem Grunde werden anämische Lungen ungleich heller als blutreiche und ebenso werden wir die Lungen desto heller roth finden, je vollständiger sie geathmet haben, und umgekehrt desto dunkler, je weniger die Lungenbläschen von Luft ausgedehnt sind. Da in letzteren Fällen in der Regel des Suffocationstodes wegen Hyperämie der Lungen besteht, so können wir selbst auffallend dunkle Lungen zu Gesichte bekommen, obgleich sich dieselben, wenn auch nur wenig aufgebläht, so doch als lufthaltig erweisen. In der That haben wir in einzelnen Fällen bei gleich nach der Geburt erstickten Kindern Lungen gefunden, deren Farbe auf den ersten Blick wie jene von Kindern sich verhielt, die schon vor der Entbindung den sogenannten fötalen Erstickungstod gestorben waren, obgleich sowohl die nähere Besichtigung als die Lungenschwimmprobe eine gleichmässige, jedoch geringe Füllung der Lungenbläschen mit Luft ergab. Es folgt daraus, dass die Begriffe hell und dunkel einerseits und die lufthaltig und luftleer anderseits sich nicht unter allen Umständen decken, wie schonFalk[472]mit Recht hervorgehoben hat. Auch ist nicht zu übersehen, dass die hellere und dunklere Farbe der Lunge auch von dem grösseren oder geringeren Gehalt des Blutes an Sauerstoffhämoglobin, und dieser wieder davon abhängt, ob der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den Lungen behindert war oder nicht. Daher kommt auch die bekannte Erscheinung, dass ebenso wie andere Organe auch die Lungen, wenn man sie an der Luft liegen lässt, eine hellere Färbung annehmen.


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