Luftgefüllte Alveolen.
Betrachten wir eine durch Luftathmen lufthaltig gewordene Lungenpartie genauer, namentlich mit der Loupe, so sieht man,wie die scheinbar gleichmässige, in der Regel mehr weniger hellrothe Farbe sich in ein dichtes Netzwerk injicirter Gefässe auflöst, deren Maschen die luftgefüllten Alveolen umspinnen, wodurch eine Art Mosaik entsteht, die ein sehr charakteristisches Bild liefert. Da ferner zwischen den einzelnen Lungenläppchen stärkere Gefässe verlaufen, so erscheinen diese deutlicher abgegrenzt als im fötalen Zustande und die Lungenoberfläche erhält dadurch ein marmorirtes Aussehen, welches nicht zu verwechseln ist mit jenem, welches dann zu Stande kommt, wenn einzelne Lungenpartien mehr, andere weniger mit Luft sich füllen, oder zwischen lufthaltigen hellen, atelectatische, dunkle und dann eingesunkene Partien verbleiben. Auf das gleichmässige Verhalten der mit Luft gefüllten, wie Perlbläschen sich präsentirenden Alveolen (Fig. 117) ist sehr zu achten, da dasselbe schon für sich allein den Schluss gestattet, dass die Luft in die betreffende Lungenpartie nicht durch Fäulniss hineingekommen ist. Beim Druck auf die Umgebung treten sie stärker hervor und können schliesslich zum Bersten gebracht werden.
Luftgefüllte Alveolen. Consistenz und specif. Gewicht der Lungen.
Eine weitere Veränderung, die die Lungen durch stattgehabte Luftathmung erfahren, betrifft ihreConsistenz. Luftleere Lungen zeigen eine mehr weniger fleischige Consistenz und ein gleichmässig festes, zähes Gefüge, lassen sich fleischartig einschneiden, erweisen sich am Durchschnitt gleichmässig dicht und entleeren aus letzterem beim Darüberstreifen schaumloses Blut. Solche, die Luft geathmet haben, fühlen sich polsterartig an, knistern beim Einschneiden, zeigen am Durchschnitt ein aufgelockertes schwammiges Gefüge und entleeren blutigen feinblasigen Schaum, welcher auch beim Einschneiden oder Drücken der Lungen unter Wasser aufsteigt und ausser im eigentlichen Lungenparenchym auch in den Bronchien sich findet. Auch diese Veränderung zeigt verschiedene Grade der Ausbildung, und ist desto deutlicher, je vollständiger das Kind zum Athmen gekommen ist.
Fig. 117.Ein Stückchen der Lungenoberfläche eines neugeborenen Kindes nach erfolgter Luftathmung bei Loupenvergrösserung. Gleichmässig mit Luft gefüllte, als „Perlbläschen“ sich präsentirende Alveolen.
Fig. 117.
Ein Stückchen der Lungenoberfläche eines neugeborenen Kindes nach erfolgter Luftathmung bei Loupenvergrösserung. Gleichmässig mit Luft gefüllte, als „Perlbläschen“ sich präsentirende Alveolen.
Die diagnostisch wichtigste Veränderung der Lungen durch erfolgtes Luftathmen ist dieVerminderung des specifischen Gewichtes, und diese Thatsache bildet die Grundlage derLungenschwimmprobeoder hydrostatischen Lungenprobe, deren Vornahme, sowie der dabei zu beobachtende Vorgang sowohl in der österr. Vorschrift für die gerichtliche Todtenbeschau (§. 129 bis 131), als im preussischen Regulativ (§. 24) besonders vorgeschrieben ist.
Lungenschwimmprobe.
Es wird angegeben, dass der PhysikusRaygerin Pressburg 1670 der Erste war, welcher den Vorschlag machte, behufs Entscheidungder Frage, ob ein Kind lebend oder todt geboren wurde, die Lungen desselben auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen, dass jedoch erst 1681Schreyerim sächsischen Städtchen Zeitz diesen Vorschlag zum erstenmale bei der gerichtlichen Obduction eines Neugeborenen zur Ausführung brachte, aber erst 1683 durch einen Bericht über diese Obduction in die Literatur einführte.[473]Es ist jedoch zweifellos schonGalendie Veränderung des specifischen Gewichtes bekannt gewesen, da er die Veränderungen, welche die Lungen durch die erste Athmung erfahren, kurz und treffend mit den Worten bezeichnet: Substantia pulmonum (per respirationem) ex rubra, gravi ac densa in albam, levem et raram transfertur. AuchBartholin(1663,Mende, l. c. I, 176) gab schon als bekannte Thatsache an, dass Lungen, die nicht geathmet haben, im Wasser untersinken, solche aber, die geathmet haben, schwimmen.Die Vornahme der Lungenschwimmprobe geschieht nach derösterreichischen Vorschriftin der Weise, dass man, nachdem der Stand des Zwerchfells erhoben, der Thorax eröffnet, die Ausdehnung der Lungen und ihr Lageverhältniss im Thorax constatirt wurde, erstens die Lungen sammt dem Herzen und der Thymus aus der Brusthöhle herausnimmt, das Verhalten ihrer Oberfläche, sowie der Bänder und der Consistenz beschreibt und hierauf alle genannten Organe in ungetrennter Verbindung in ein hinreichend tiefes, mit reinem kalten Wasser gefülltes Gefäss bringt und auf ihre Schwimmfähigkeit prüft, dann zweitens das Herz und die Thymus abtrennt und mit jeder einzelnen Lunge die Schwimmprobe vornimmt, wobei man nicht unterlassen darf, früher die Bronchien des Hylus auf ihren etwaigen Inhalt zu untersuchen. Hierauf wird drittens jede einzelne Lunge kunstgerecht eingeschnitten und untersucht und, nachdem alle Verhältnisse zu Protokoll gebracht wurden, in Stücke zerschnitten und gesehen, ob alle über dem Wasser sich erhalten, oder ob einzelne, und welche zu Boden sinken, oder ein Bestreben zum Sinken zeigen.
Es wird angegeben, dass der PhysikusRaygerin Pressburg 1670 der Erste war, welcher den Vorschlag machte, behufs Entscheidungder Frage, ob ein Kind lebend oder todt geboren wurde, die Lungen desselben auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen, dass jedoch erst 1681Schreyerim sächsischen Städtchen Zeitz diesen Vorschlag zum erstenmale bei der gerichtlichen Obduction eines Neugeborenen zur Ausführung brachte, aber erst 1683 durch einen Bericht über diese Obduction in die Literatur einführte.[473]Es ist jedoch zweifellos schonGalendie Veränderung des specifischen Gewichtes bekannt gewesen, da er die Veränderungen, welche die Lungen durch die erste Athmung erfahren, kurz und treffend mit den Worten bezeichnet: Substantia pulmonum (per respirationem) ex rubra, gravi ac densa in albam, levem et raram transfertur. AuchBartholin(1663,Mende, l. c. I, 176) gab schon als bekannte Thatsache an, dass Lungen, die nicht geathmet haben, im Wasser untersinken, solche aber, die geathmet haben, schwimmen.
Die Vornahme der Lungenschwimmprobe geschieht nach derösterreichischen Vorschriftin der Weise, dass man, nachdem der Stand des Zwerchfells erhoben, der Thorax eröffnet, die Ausdehnung der Lungen und ihr Lageverhältniss im Thorax constatirt wurde, erstens die Lungen sammt dem Herzen und der Thymus aus der Brusthöhle herausnimmt, das Verhalten ihrer Oberfläche, sowie der Bänder und der Consistenz beschreibt und hierauf alle genannten Organe in ungetrennter Verbindung in ein hinreichend tiefes, mit reinem kalten Wasser gefülltes Gefäss bringt und auf ihre Schwimmfähigkeit prüft, dann zweitens das Herz und die Thymus abtrennt und mit jeder einzelnen Lunge die Schwimmprobe vornimmt, wobei man nicht unterlassen darf, früher die Bronchien des Hylus auf ihren etwaigen Inhalt zu untersuchen. Hierauf wird drittens jede einzelne Lunge kunstgerecht eingeschnitten und untersucht und, nachdem alle Verhältnisse zu Protokoll gebracht wurden, in Stücke zerschnitten und gesehen, ob alle über dem Wasser sich erhalten, oder ob einzelne, und welche zu Boden sinken, oder ein Bestreben zum Sinken zeigen.
Oesterreichische und preussische Vorschrift.
Daspreussische Regulativbestimmt über diesen Vorgang Folgendes:
Daspreussische Regulativbestimmt über diesen Vorgang Folgendes:
§. 24. Ist anzunehmen, dass das Kind nach der 30. Woche geboren worden, so muss untersucht werden, ob es in oder nach der Geburt geathmet hat. Es ist deshalb die Athemprobe anzustellen und zu diesem Zwecke innachstehender Reihenfolgevorzugehen:a) Schon nach Oeffnung der Bauchhöhle ist der Stand des Zwerchfelles in Bezug auf die entsprechende Rippe zu ermitteln, weshalb bei Neugeborenen überall die Bauchhöhle zuerst und für sich und dann erst die Brust- und Kopfhöhle zu öffnen sind.b) Vor Oeffnung der Brusthöhle ist die Luftröhre oberhalb des Brustbeins einfach zu unterbinden.c) Demnächst ist die Brusthöhle zu öffnen und die Ausdehnung und die von derselben abhängige Lage der Lunge (letztere namentlich in Beziehung zum Herzbeutel), sowie die Farbe und Consistenz der Lungen zu ermitteln.d) Der Herzbeutel ist zu öffnen und sowohl sein Zustand, als die äussere Beschaffenheit des Herzens festzustellen.e) Die einzelnen Abschnitte des Herzens sind zu öffnen, ihr Inhalt ist zu bestimmen und ihr sonstiger Zustand festzustellen.f) Der Kehlkopf und der Theil der Luftröhre oberhalb der Ligatur ist durch einen Längenschnitt zu öffnen und sein etwaiger Inhalt, sowie die Beschaffenheit seiner Wandungen festzustellen.g) Die Luftröhre ist oberhalb der Ligatur zu durchschneiden und in Verbindung mit den gesammten Brustorganen herauszunehmen.h) Nach Beseitigung der Thymusdrüse und des Herzens ist die Lunge in einem geräumigen, mit reinem kalten Wasser gefüllten Gefäss auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen.i) Der untere Theil der Luftröhre und ihre Verzweigungen sind zu öffnen und namentlich in Bezug auf ihren Inhalt zu untersuchen.k) In beide Lungen sind Einschnitte zu machen, wobei auf etwa wahrzunehmendes knisterndes Geräusch, sowie auf Menge und Beschaffenheit des bei gelindem Druck auf diese Schnittflächen hervorzuquellenden Blutes zu achten ist.l) Die Lungen sind auch unterhalb des Wasserspiegels einzuschneiden, und zu beobachten, ob Luftbläschen aus den Schnittflächen emporsteigen.m) Beide Lungen sind zunächst in ihre einzelnen Lappen, sodann noch in einzelne Stückchen zu zerschneiden und alle insgesammt auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen.n) Der Schlund ist zu öffnen und sein Zustand festzustellen. Endlich isto) falls sich der Verdacht ergibt, dass die Lungen wegen Anfüllung ihrer Räume mit krankhaften (Hepatisation) oder fremden (Kindsschleim, Kindspech) Stoffen Luft aufzunehmen nicht im Stande waren, eine mikroskopische Untersuchung derselben vorzunehmen.
§. 24. Ist anzunehmen, dass das Kind nach der 30. Woche geboren worden, so muss untersucht werden, ob es in oder nach der Geburt geathmet hat. Es ist deshalb die Athemprobe anzustellen und zu diesem Zwecke innachstehender Reihenfolgevorzugehen:
a) Schon nach Oeffnung der Bauchhöhle ist der Stand des Zwerchfelles in Bezug auf die entsprechende Rippe zu ermitteln, weshalb bei Neugeborenen überall die Bauchhöhle zuerst und für sich und dann erst die Brust- und Kopfhöhle zu öffnen sind.
b) Vor Oeffnung der Brusthöhle ist die Luftröhre oberhalb des Brustbeins einfach zu unterbinden.
c) Demnächst ist die Brusthöhle zu öffnen und die Ausdehnung und die von derselben abhängige Lage der Lunge (letztere namentlich in Beziehung zum Herzbeutel), sowie die Farbe und Consistenz der Lungen zu ermitteln.
d) Der Herzbeutel ist zu öffnen und sowohl sein Zustand, als die äussere Beschaffenheit des Herzens festzustellen.
e) Die einzelnen Abschnitte des Herzens sind zu öffnen, ihr Inhalt ist zu bestimmen und ihr sonstiger Zustand festzustellen.
f) Der Kehlkopf und der Theil der Luftröhre oberhalb der Ligatur ist durch einen Längenschnitt zu öffnen und sein etwaiger Inhalt, sowie die Beschaffenheit seiner Wandungen festzustellen.
g) Die Luftröhre ist oberhalb der Ligatur zu durchschneiden und in Verbindung mit den gesammten Brustorganen herauszunehmen.
h) Nach Beseitigung der Thymusdrüse und des Herzens ist die Lunge in einem geräumigen, mit reinem kalten Wasser gefüllten Gefäss auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen.
i) Der untere Theil der Luftröhre und ihre Verzweigungen sind zu öffnen und namentlich in Bezug auf ihren Inhalt zu untersuchen.
k) In beide Lungen sind Einschnitte zu machen, wobei auf etwa wahrzunehmendes knisterndes Geräusch, sowie auf Menge und Beschaffenheit des bei gelindem Druck auf diese Schnittflächen hervorzuquellenden Blutes zu achten ist.
l) Die Lungen sind auch unterhalb des Wasserspiegels einzuschneiden, und zu beobachten, ob Luftbläschen aus den Schnittflächen emporsteigen.
m) Beide Lungen sind zunächst in ihre einzelnen Lappen, sodann noch in einzelne Stückchen zu zerschneiden und alle insgesammt auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen.
n) Der Schlund ist zu öffnen und sein Zustand festzustellen. Endlich ist
o) falls sich der Verdacht ergibt, dass die Lungen wegen Anfüllung ihrer Räume mit krankhaften (Hepatisation) oder fremden (Kindsschleim, Kindspech) Stoffen Luft aufzunehmen nicht im Stande waren, eine mikroskopische Untersuchung derselben vorzunehmen.
Da das specifische Gewicht der Lungen (Gewebe + Blut) nachKrausenur 1·045–1·056 beträgt, so genügen schon geringe Luftmengen, um dieselben über Wasser zu erhalten, und die Schwimmprobe ist daher im Stande, schon geringen Luftgehalt der Lungen anzuzeigen.[474]Dieser Umstand, sowie der, dass bei correctem und systematischem Vorgehen die Schwimmfähigkeit der einzelnen Lungentheile uns sehr deutlich die Vertheilung der Luft in den einzelnen Lungenpartien demonstrirt, verleihen der Lungenschwimmprobe einen besonderen Werth als diagnostischem Hilfsmittel, welche jedoch niemals die Erhebung der anderen für oder gegen Luftgehalt sprechenden Verhältnisse, noch weniger aber die sonstige anatomische Untersuchung des Organs entbehrlich macht. Leider ist es nichts Seltenes, zu sehen, dass über der Prüfung der Lungen auf ihre Schwimmfähigkeit die Untersuchungder übrigen Verhältnisse, wenn auch nicht vollständig übergangen, so doch vernachlässigt wird, und dass es besonders häufig vorkommt, dass der letzte (dritte) Act der Lungenschwimmprobe, bei welchem die Lungen in Stückchen zerschnitten werden, um diese auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen, vorgenommen wird, bevor die anatomische Untersuchung der einzelnen Lungenlappen geschah, wodurch diese selbstverständlich ganz unmöglich gemacht wird.
Die Lungen können bei der Vornahme der hydrostatischen Probe entweder mehr weniger schwimmfähig gefunden werden oder im Wasser untersinken. Im ersteren Falle ist vor Allem festzuhalten, dass die Schwimmfähigkeit der Lungen für sich allein nichts weiter beweist, als dass Luft in denselben sich befindet, keineswegs aber, dass diese Luft durch Athmen hineingekommen sei, und dass letzterer Schluss erst dann erlaubt ist, wenn andere Vorgänge, durch welche Luft in die Lungen gelangen konnte, ausgeschlossen werden können.
Diese Vorgänge sind abera) die Fäulniss,b) ein etwa stattgehabtes künstliches Einbringen der Luft, insbesondere durch Lufteinblasen.
Luftgehalt durch Fäulniss.
a) Die Möglichkeit, dass die Schwimmfähigkeit der Lungen vonFäulnissgasenherrühren könnte, ist selbstverständlich nur dann in Betracht zu ziehen, wenn die Leiche bereits Zeichen von Fäulniss zeigt und sie entfällt vollständig, wenn eine frische Leiche vorliegt. Ebenso entfällt eine solche Annahme, wenn bei bereits anderweitig begonnener Fäulniss die Lungen noch ein vollkommen frisches Aussehen bewahrt haben, namentlich noch nicht als missfärbig sich erweisen.
Wenn die Lungen zu faulen beginnen, so werden sie zunächst missfärbig, welche Farbenveränderung anfangs durch Imbibition, später durch die Fäulnissveränderungen des Lungengewebes selbst bedingt wird, vorzugsweise aber vom Blute ausgeht, dessen Hämoglobin in braunes Methämoglobin und dann in Hämatin und seine grün und schwarzbraun gefärbten Verbindungen sich zersetzt. Die ersten Fäulnissblasen zeigen sich im Blute der grossen Gefässe, welches dadurch eine schaumige Beschaffenheit zu erhalten beginnt, später tauchen solche sowohl einzeln, als in Gruppen im Lungenparenchym, namentlich in den blutig imbibirten Partien auf, sind unter der Pleura schon äusserlich sichtbar, indem sie diese später in grösseren oder kleineren, verschiebbaren Blasen abheben. In diesem Stadium der Fäulniss halten sich die Lungen desto leichter über Wasser, je mehr sie von Luftblasen durchsetzt sind.
Zur Unterscheidung fauler, von durch Athem lufthaltig gewordenen Lungen wird zunächst empfohlen, wenn nur grössere Luftblasen vorhanden sind, dieselben aufzustechen und dann die Schwimmfähigkeit zu untersuchen. Dieses Verfahren verdient jedenfalls Beachtung und gestattet, wenn nach erfolgtem Aufstechender Luftblasen die Lunge sinkt, den Schluss, dass nur Fäulnissblasen vorgelegen sind. Doch ist in dieser Beziehung zu bemerken, dass diesem Verfahren nur in den früheren Stadien der Fäulniss ein Beweiswerth zukommt, da in den Endstadien derselben, wenn die Lunge bereits breiig zerfällt, auch früher lufthaltig gewesene Organe nur grössere Luftblasen enthalten, nach deren Entleerung sie im Wasser zu Boden sinken. In den früheren Stadien ist es auch angezeigt, zu versuchen, durch Fingerdruck die Luft aus den einzelnen Lungenstücken auszutreiben. Gelingt dies mit Leichtigkeit, so dass die ausgedrückten Stücke im Wasser sinken, so spricht dieses ebenfalls für Fäulnissgase, da es sehr schwer hält und nur durch vollständiges Zerquetschen der Lungen möglich ist, aus dem durch Athem aufgeblähten Gewebe die Luft durch Druck auszutreiben. Bei bereits begonnenem Zerfall des Lungengewebes hat auch dieser Vorgang keinen Werth.
Ungleich wichtiger für die Unterscheidung als das erwähnte Verhalten ist die Vertheilung der Luft im Lungengewebe, da eine gleichmässige Füllung der Alveolen mit Luft, wie sieFig. 117zeigt, nur durch Athmen, eventuell durch Lufteinblasen, niemals aber durch den Fäulnissprocess zu Stande kommen kann, und zwar deshalb nicht, weil einestheils der zur Füllung der Lungenbläschen nöthige gleichmässige Druck fehlt, anderseits aber die Bildung der Fäulnissgase mit gleichzeitigem Zerfall des Lungengewebes einhergeht, welcher dort, wo die Fäulniss bis zur Blasenbildung gediehen ist, die Lungenbläschen zerstört. Sind wir daher noch im Stande, bei Besichtigung der Lungen mit freiem Auge, noch mehr aber mit der Loupe eine gleichmässige Füllung der Alveolen mit Luft nachzuweisen, so sind wir umsomehr berechtigt, Fäulniss auszuschliessen, über je weitere Strecken dieses Verhalten ausgebreitet ist, während wenn im Lungengewebe nur unregelmässig vertheilte und ungleich grosse Luftblasen sich finden, die Fäulnissprovenienz derselben keinem Zweifel unterliegen kann. In den höheren Graden der Fäulniss, in welchen das Lungengewebe bereits zu einer breiigen, weichen, missfärbigen Masse verwandelt ist, entfällt selbstverständlich jede differentielle Diagnose, und es ist geboten, in jedem Falle, in welchem die erwähnten Anhaltspunkte nicht mehr verwerthet werden können, offen zu erklären, dass wegen allzuweit gediehener Fäulniss eine Entscheidung, ob das Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, nicht mehr möglich sei.
Differentialdiagnose.
Bei faulen Leichen Neugeborener sollte jedesmal auch mit der Leber und Milz, eventuell auch mit anderen Organen die Schwimmprobe vorgenommen und dieses im Protokoll notirt werden, da diese Organe in der Regel früher und rascher faulen als die Lungen und daher aus dem Umstande, dass nur letztere, nicht aber auch Leber, Milz etc. Luft enthielten, für sich allein in der Regel sich schliessen lässt, dass jener Luftgehalt nicht von Fäulniss herrührt und weil anderseits, wenn Leber, Milz etc. schwimmen, die Lungen aber nicht,dieses, seltene Fälle ausgenommen, klar beweist, dass ein Luftathmen nach der Geburt nicht stattgefunden hat. Bei einer während des Geburtsactes an Uterusruptur verstorbenen Frau, die hochgradig faul und „gigantisch“ gedunsen zur Obduction kam, fanden wir auch das in die Bauchhöhle ausgetretene und durch Fäulnissgase aufgetriebene, ungewöhnlich grosse und schwere Kind hochgradig faul. Es schwammen nicht blos Leber, Milz, Nieren, Magen und Darmcanal (!), sondern sogar die ganze Kindesleiche, nicht aber die Lungen, die nur blutig imbibirt und vollkommen atelectatisch waren.
Bei faulen Leichen Neugeborener sollte jedesmal auch mit der Leber und Milz, eventuell auch mit anderen Organen die Schwimmprobe vorgenommen und dieses im Protokoll notirt werden, da diese Organe in der Regel früher und rascher faulen als die Lungen und daher aus dem Umstande, dass nur letztere, nicht aber auch Leber, Milz etc. Luft enthielten, für sich allein in der Regel sich schliessen lässt, dass jener Luftgehalt nicht von Fäulniss herrührt und weil anderseits, wenn Leber, Milz etc. schwimmen, die Lungen aber nicht,dieses, seltene Fälle ausgenommen, klar beweist, dass ein Luftathmen nach der Geburt nicht stattgefunden hat. Bei einer während des Geburtsactes an Uterusruptur verstorbenen Frau, die hochgradig faul und „gigantisch“ gedunsen zur Obduction kam, fanden wir auch das in die Bauchhöhle ausgetretene und durch Fäulnissgase aufgetriebene, ungewöhnlich grosse und schwere Kind hochgradig faul. Es schwammen nicht blos Leber, Milz, Nieren, Magen und Darmcanal (!), sondern sogar die ganze Kindesleiche, nicht aber die Lungen, die nur blutig imbibirt und vollkommen atelectatisch waren.
Durch Fäulniss oder Lufteinblasen lufthältig gewordene Lungen.
b) Die Möglichkeit, dass der in der Lunge constatirte Luftgehalt von mittelstLufteinblasensvorgenommenen Belebungsversuchen herrühren könnte, entfällt in der Regel von selbst, da nicht anzunehmen ist, dass eine heimlich Gebärende an dem todtgeborenen Kinde Belebungsversuche anstellen wird, und da, wenn dies von ihr oder von Anderen thatsächlich unternommen worden wäre, spontane Angaben darüber gemacht werden möchten.
Würde ein Fall vorkommen, in welchem die Möglichkeit eines stattgehabten Lufteinblasens in Betracht gezogen werden müsste, so wäre weniger das Verhalten der Lunge, als jenes des Verdauungstractus im Stande, Aufschluss in dieser Richtung zu geben. Da nämlich die experimentelle Erfahrung lehrt, dass, wenn Luft von Mund zu Mund, oder mit einer, nicht in den Kehlkopf, sondern blos in die Mundhöhle eingeführten Röhre eingeblasen wird, dieselbe in der Regel weniger in die Lungen als in den Magen und, wenn mit grosser Gewalt eingeblasen wird, auch in den Darmcanal gelangt und letzteren aufbläht, und da anderseits, wie später erwähnt werden wird, Magen und Darm eines todtgeborenen Kindes luftleer sind und daher im Wasser untersinken, so wird, wenn wir im concreten Falle Magen- und Darmcanal eines neugeborenen und nicht etwa faulen Kindes von Luft auffallend aufgebläht finden, dieser Befund die Angabe, dass Luft eingeblasen wurde, unterstützen, während dieselbe widerlegt erscheint, wenn weder im Darmcanal, noch in dem Magen Luft oder nur ganz geringe Mengen davon enthalten waren. Die Lungen selbst würden nur dann einen diagnostischen Anhaltspunkt gewähren, wenn durch forcirtes Lufteinblasen ein Emphysem, insbesondere interstitielles Emphysem, erzeugt worden wäre. Doch auch dieses wäre nur von geringem Werth, da interstitielle Emphyseme bei Neugeborenen auch auf andere Weise, so namentlich durch forcirte Exstirpationen, in Folge von in die Luftwege gerathenen fremden Körpern, entstehen können.Kotelewski(Wiener med. Blätter, 1882, Nr. 18) sieht in der durch die Injection der interalveolaren Gefässe bewirkten „rosafarbigen Marmorirung“ der Lungen ein charakteristisches Merkmal stattgehabter Athmung, wogegen das Fehlen dieses Merkmals ein Zeichen für künstliche Lufteinblasung sei. Nun ist aber zwar allerdings richtig, dass durch das Lufteinblasen wohl Luft in die Lungen gelangt, aber keine Vermehrung des Blutgehaltes eintritt, weil eben der beim
Luftathmen gleichzeitige Beginn des kleinen Kreislaufes ausbleibt; da jedoch auch an der luftleeren Lunge die interalveolaren und interacinösen Gefässe Blut enthalten und namentlich bei asphyctisch geborenen Kindern viel Blut enthalten können, so wird auch bei aufgeblasenen Lungen die „rosafarbige Marmorirung“ nicht vollständig fehlen, allerdings aber desto unvollkommener entwickelt sein, je weniger Blut die interstitiellen Gefässe von dem Lufteinblasen enthielten und je weiter letzteres getrieben worden war.
Uns kam es bisher nur ein einzigesmal vor, dass eine des Kindesmordes Angeklagte mit der Angabe hervortrat, dass sie dem Kinde Luft eingeblasen habe. Letzteres war noch frisch in einer Abortsgrube gefunden worden, zeigte vollständig lufthaltige Lungen, freie Luft im Magen und im oberen Drittel des Dünndarmes, Cloakeninhalt in der Luftröhre und im Magen, endlich deutlich sugillirte Schädelfracturen. Unmittelbar nach der Verhaftung gab die Mutter an, sie habe über der Abtrittsbrille hockend geboren, die Nabelschnur abgerissen und das Kind in den Abort fallen lassen, welche Angabe sie später dahin modificirte, dass sie das Kind, an welchem sie kein Lebenszeichen bemerkte, in den Abortschlauch hineingezwängt habe. Bei der Hauptverhandlung dagegen gab sie an, sie habe stehend am Fussboden des Abortes geboren und im letzten Momente sich niedergehockt, dann die Schnur abgerissen, das Kind aufgehoben und demselben einigemale in den Mund hineingeblasen, nachdem sie diesen geöffnet hatte, weil sie gehört habe, dass man scheintodten Kindern dies zu thun pflege. Nach ½ Stunde hätte sie das Kind in den Abort geworfen, da sie es für todt hielt. Die Unwahrheit dieser Aussage konnte ausser durch die vollständige Füllung der Lungen mit Luft und die verhältnissmässig geringe des Darmcanals auch durch den Befund von Cloakenstoffen im Magen und die suffundirte Beschaffenheit der Schädelfracturen leicht erwiesen werden.
Uns kam es bisher nur ein einzigesmal vor, dass eine des Kindesmordes Angeklagte mit der Angabe hervortrat, dass sie dem Kinde Luft eingeblasen habe. Letzteres war noch frisch in einer Abortsgrube gefunden worden, zeigte vollständig lufthaltige Lungen, freie Luft im Magen und im oberen Drittel des Dünndarmes, Cloakeninhalt in der Luftröhre und im Magen, endlich deutlich sugillirte Schädelfracturen. Unmittelbar nach der Verhaftung gab die Mutter an, sie habe über der Abtrittsbrille hockend geboren, die Nabelschnur abgerissen und das Kind in den Abort fallen lassen, welche Angabe sie später dahin modificirte, dass sie das Kind, an welchem sie kein Lebenszeichen bemerkte, in den Abortschlauch hineingezwängt habe. Bei der Hauptverhandlung dagegen gab sie an, sie habe stehend am Fussboden des Abortes geboren und im letzten Momente sich niedergehockt, dann die Schnur abgerissen, das Kind aufgehoben und demselben einigemale in den Mund hineingeblasen, nachdem sie diesen geöffnet hatte, weil sie gehört habe, dass man scheintodten Kindern dies zu thun pflege. Nach ½ Stunde hätte sie das Kind in den Abort geworfen, da sie es für todt hielt. Die Unwahrheit dieser Aussage konnte ausser durch die vollständige Füllung der Lungen mit Luft und die verhältnissmässig geringe des Darmcanals auch durch den Befund von Cloakenstoffen im Magen und die suffundirte Beschaffenheit der Schädelfracturen leicht erwiesen werden.
Lufthältigwerden der Lungen durchSchultze’sche Schwingungen.
Die bisher wenig beachtete Frage, ob nicht auch durch anderweitige Methoden derkünstlichen Respirationdie Lungen eines todt geborenen Kindes lufthaltig werden können, wurde in der letzten Zeit durchM. Runge[475]angeregt und insbesondere bemerkt, dass vor Allem durch die sogenanntenSchultze’schen Schwingungen, wobei das Neugeborene am Oberkörper gefasst und so nach aufwärts geschwungen wird, dass die untere Körperhälfte auf die obere fällt, die Lungen in ausserordentlich sicherer Weise in geringerer oder grösserer Ausdehnung mit Luft sich füllen, so dass sie sich von solchen, die Luft geathmet haben, nicht wesentlich unterscheiden. Wenn die Luft in die Lungen in der That so leicht eindringen würde, wieRungeangibt, so wäre dies natürlich von grosser Wichtigkeit. Denn wenn auch bei heimlichen Entbindungen die Möglichkeit, dass von Jemanden „Schwingungen“ unternommen würden,gewiss nur höchst ausnahmsweise in Betracht kommen dürfte, so müsste man doch per analogiam zugeben, dass ebenso wie durch Schwingungen auch durch andere alternirende Compressionen und Expansionen des Thorax, wie sie auch nur zufällig bei den mit der Leiche unternommenen Manipulationen geschehen können, Luft in die Lungen gebracht werden kann. Wir haben in der drittletzten Auflage dieses Buches unsere Zweifel ausgesprochen, ob die Sache selbst bei „Schwingungen“ so leicht geht, wieRungemeint, da Schwingungen, die wir an zweifellos vor dem Blasensprunge abgestorbenen oder erst bei der Obduction dem Mutterleib entnommenen Kindern unternahmen, resultatlos geblieben sind. Auch in den seitdem von uns an solchen Kindern angestellten Versuchen erhielten wir kein oder (in einem Falle, wo sich nicht positiv ausschliessen liess, dass der äusserst spärliche Luftgehalt der Lungen schon vor den Schwingungen bestand) nur ein unsicheres Resultat (siehe auch Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 34 und Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 10). Auch haben wir bei zwei vollkommen reifen todtgeborenen Kindern, an welchen aufSpäth’s Klinik 10 und 15 Schwingungen gemacht worden waren, ganz anectatische Lungen gefunden. Unsere Zweifel habenSchauta(Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 29),B. S. Schultze(ibid. 1885, Nr. 1),Nobiling(Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 8),Torggler(Wiener med. Blätter. 1885, Nr. 8),Runge(Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XLII, 1),Sommer(ibid. XLIII, 253),Skutsch(Deutsche Med.-Ztg. 1886, Nr. 1) undReinsbergin Prag (Sbornik lékařský. 1886, pag. 131) zu Versuchen, respective Mittheilungen veranlasst, aus welchen hervorgeht, dass ihnen Allen, mit AusnahmeNobiling’s, dessen Versuche negativ ausfielen, gelang, die Lungen todtgeborener, ausgetragener Kinder durch Schwingungen lufthältig zu machen. Unsere Misserfolge werden theils daraus erklärt, dass von uns meist unreife Kinder benützt wurden, währendSchultzeselbst bereits vor Jahren angegeben hatte, dass ihn seine Methode bei nicht reifen Kindern, wegen Weichheit des Thorax und der Trachealknorpeln, im Stiche gelassen habe, theils aus der Art der Ausführung unserer Versuche, da durch Schwingungen „keineswegs leicht Luft in die Lungen eintritt“ und die Ausführung, wenn sie Erfolg haben soll, auf das Minutiöseste nachSchultze’s Vorschrift geschehen muss (Skutsch), theils aus der geringen Zahl der von uns vorgenommenen Schwingungen, da bei Leichen „mindestens 30 Schwingungen stattfinden müssen, wenn ein nur halbwegs merklicher Erfolg erzielt werden soll“ (Reinsberg). Es geht aus diesen Einwänden hervor, dass unsere Zweifel nicht ungerechtfertigt waren, indem durchSchultze’sche Schwingungen weder immer, noch leicht Luft in die Lungen todtgeborener Kinder gebracht werden kann und jedenfalls an dem bereits einige Zeit todten Kinde schwerer als an dem eben verstorbenen.[476]Da jedoch diese Möglichkeit wirklichbesteht, so ist mit derselben in Fällen, wo solche Schwingungen angeblich vorgenommen worden sind, zu rechnen und sind dabei jene Umstände zu erwägen, die den eben genannten Untersuchungen und Angaben zu Folge den Effect derselben zu begünstigen oder zu erschweren vermögen. Eine stärkere Blähung der Lungen scheint selbst nach energischen und zahlreichen Schwingungen nicht zu Stande zu kommen und eine vollständige Füllung der Lungen in allen ihren Theilen mit Luft wurde bisher nicht beobachtet.[477]Ein Eindringen von Luft in den Magen durch „Schwingungen“ konnte in der Regel nicht constatirt werden, nurSommerfand in einem Falle im Magen so viel Luft, dass derselbe schwamm. Wir selbst fanden bei den zwei oben erwähnten Kindern, mit welchen aufSpäth’s Klinik Schwingungen gemacht worden waren, zwar ganz atelectatische Lungen, aber bei beiden Luft im Magen, und zwar beim ersten eine erbsengrosse und eine kleinere Blase in dem im Magen enthaltenen Fruchtschleim, beim zweiten eine haselnussgrosse und mehrere kleinere. Nur im letzteren Falle schwamm der Magen und war auch schon vor der Obduction tympanitischer Schall über demselben nachweisbar.
Die bisher wenig beachtete Frage, ob nicht auch durch anderweitige Methoden derkünstlichen Respirationdie Lungen eines todt geborenen Kindes lufthaltig werden können, wurde in der letzten Zeit durchM. Runge[475]angeregt und insbesondere bemerkt, dass vor Allem durch die sogenanntenSchultze’schen Schwingungen, wobei das Neugeborene am Oberkörper gefasst und so nach aufwärts geschwungen wird, dass die untere Körperhälfte auf die obere fällt, die Lungen in ausserordentlich sicherer Weise in geringerer oder grösserer Ausdehnung mit Luft sich füllen, so dass sie sich von solchen, die Luft geathmet haben, nicht wesentlich unterscheiden. Wenn die Luft in die Lungen in der That so leicht eindringen würde, wieRungeangibt, so wäre dies natürlich von grosser Wichtigkeit. Denn wenn auch bei heimlichen Entbindungen die Möglichkeit, dass von Jemanden „Schwingungen“ unternommen würden,
gewiss nur höchst ausnahmsweise in Betracht kommen dürfte, so müsste man doch per analogiam zugeben, dass ebenso wie durch Schwingungen auch durch andere alternirende Compressionen und Expansionen des Thorax, wie sie auch nur zufällig bei den mit der Leiche unternommenen Manipulationen geschehen können, Luft in die Lungen gebracht werden kann. Wir haben in der drittletzten Auflage dieses Buches unsere Zweifel ausgesprochen, ob die Sache selbst bei „Schwingungen“ so leicht geht, wieRungemeint, da Schwingungen, die wir an zweifellos vor dem Blasensprunge abgestorbenen oder erst bei der Obduction dem Mutterleib entnommenen Kindern unternahmen, resultatlos geblieben sind. Auch in den seitdem von uns an solchen Kindern angestellten Versuchen erhielten wir kein oder (in einem Falle, wo sich nicht positiv ausschliessen liess, dass der äusserst spärliche Luftgehalt der Lungen schon vor den Schwingungen bestand) nur ein unsicheres Resultat (siehe auch Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 34 und Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 10). Auch haben wir bei zwei vollkommen reifen todtgeborenen Kindern, an welchen aufSpäth’s Klinik 10 und 15 Schwingungen gemacht worden waren, ganz anectatische Lungen gefunden. Unsere Zweifel habenSchauta(Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 29),B. S. Schultze(ibid. 1885, Nr. 1),Nobiling(Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 8),Torggler(Wiener med. Blätter. 1885, Nr. 8),Runge(Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XLII, 1),Sommer(ibid. XLIII, 253),Skutsch(Deutsche Med.-Ztg. 1886, Nr. 1) undReinsbergin Prag (Sbornik lékařský. 1886, pag. 131) zu Versuchen, respective Mittheilungen veranlasst, aus welchen hervorgeht, dass ihnen Allen, mit AusnahmeNobiling’s, dessen Versuche negativ ausfielen, gelang, die Lungen todtgeborener, ausgetragener Kinder durch Schwingungen lufthältig zu machen. Unsere Misserfolge werden theils daraus erklärt, dass von uns meist unreife Kinder benützt wurden, währendSchultzeselbst bereits vor Jahren angegeben hatte, dass ihn seine Methode bei nicht reifen Kindern, wegen Weichheit des Thorax und der Trachealknorpeln, im Stiche gelassen habe, theils aus der Art der Ausführung unserer Versuche, da durch Schwingungen „keineswegs leicht Luft in die Lungen eintritt“ und die Ausführung, wenn sie Erfolg haben soll, auf das Minutiöseste nachSchultze’s Vorschrift geschehen muss (Skutsch), theils aus der geringen Zahl der von uns vorgenommenen Schwingungen, da bei Leichen „mindestens 30 Schwingungen stattfinden müssen, wenn ein nur halbwegs merklicher Erfolg erzielt werden soll“ (Reinsberg). Es geht aus diesen Einwänden hervor, dass unsere Zweifel nicht ungerechtfertigt waren, indem durchSchultze’sche Schwingungen weder immer, noch leicht Luft in die Lungen todtgeborener Kinder gebracht werden kann und jedenfalls an dem bereits einige Zeit todten Kinde schwerer als an dem eben verstorbenen.[476]Da jedoch diese Möglichkeit wirklichbesteht, so ist mit derselben in Fällen, wo solche Schwingungen angeblich vorgenommen worden sind, zu rechnen und sind dabei jene Umstände zu erwägen, die den eben genannten Untersuchungen und Angaben zu Folge den Effect derselben zu begünstigen oder zu erschweren vermögen. Eine stärkere Blähung der Lungen scheint selbst nach energischen und zahlreichen Schwingungen nicht zu Stande zu kommen und eine vollständige Füllung der Lungen in allen ihren Theilen mit Luft wurde bisher nicht beobachtet.[477]Ein Eindringen von Luft in den Magen durch „Schwingungen“ konnte in der Regel nicht constatirt werden, nurSommerfand in einem Falle im Magen so viel Luft, dass derselbe schwamm. Wir selbst fanden bei den zwei oben erwähnten Kindern, mit welchen aufSpäth’s Klinik Schwingungen gemacht worden waren, zwar ganz atelectatische Lungen, aber bei beiden Luft im Magen, und zwar beim ersten eine erbsengrosse und eine kleinere Blase in dem im Magen enthaltenen Fruchtschleim, beim zweiten eine haselnussgrosse und mehrere kleinere. Nur im letzteren Falle schwamm der Magen und war auch schon vor der Obduction tympanitischer Schall über demselben nachweisbar.
Künstliche Respiration.
Ob auch durch andere Methoden der künstlichen Respiration Luft in die Lungen todtgeborener Kinder einzudringen vermag, ist vonPellacani(Rivista sper. di freniatria e di med. leg. XV; Virchow’s Jahrb. 1889, I) bezüglich derPacini’schen Methode und auf AnregungMesserer’s vonMerkel(Friedreich’s Blätter. 1892, pag. 401) bezüglich der Methode vonMarshall-Hallgeprüft worden. Bei ersterer wurde schon bei der zweiten bis siebenten Respirationsbewegung das Eindringen der Luft vernommen.Pellacanischliesst jedoch aus seinen Versuchen, dass durch die genannte und ähnliche Methoden der künstlichen Respiration eine gleichmässige Luftfüllung der Lungen wie bei vollständigem Leben niemals zu Stande komme. In einem Falle waren 163 (!) Respirationsbewegungen gemacht worden und trotzdem war nur eine ungleichmässige Luftfüllung der Lunge zu Stande gekommen.Merkelkonnte kein positives Resultat erzielen und fand in einem Falle trotz 50Marshall-Hall’schen Schwingungensowohl Lungen als den Magen luftleer. Unter diesen Umständen muss wohl die Möglichkeit, dass auch schon durch zufällige vorübergehende Compressionen des Thorax, wie sie beim Manipuliren mit der Leiche geschehen können, Luft in die bis dahin atelectatisch gewesenen Lungen gelangen kann, entschieden negirt werden.
Ob auch durch andere Methoden der künstlichen Respiration Luft in die Lungen todtgeborener Kinder einzudringen vermag, ist vonPellacani(Rivista sper. di freniatria e di med. leg. XV; Virchow’s Jahrb. 1889, I) bezüglich derPacini’schen Methode und auf AnregungMesserer’s vonMerkel(Friedreich’s Blätter. 1892, pag. 401) bezüglich der Methode vonMarshall-Hallgeprüft worden. Bei ersterer wurde schon bei der zweiten bis siebenten Respirationsbewegung das Eindringen der Luft vernommen.Pellacanischliesst jedoch aus seinen Versuchen, dass durch die genannte und ähnliche Methoden der künstlichen Respiration eine gleichmässige Luftfüllung der Lungen wie bei vollständigem Leben niemals zu Stande komme. In einem Falle waren 163 (!) Respirationsbewegungen gemacht worden und trotzdem war nur eine ungleichmässige Luftfüllung der Lunge zu Stande gekommen.Merkelkonnte kein positives Resultat erzielen und fand in einem Falle trotz 50Marshall-Hall’schen Schwingungensowohl Lungen als den Magen luftleer. Unter diesen Umständen muss wohl die Möglichkeit, dass auch schon durch zufällige vorübergehende Compressionen des Thorax, wie sie beim Manipuliren mit der Leiche geschehen können, Luft in die bis dahin atelectatisch gewesenen Lungen gelangen kann, entschieden negirt werden.
Luftathmen während der Geburt.
Ist die Fäulniss, eventuell das Lufteinblasen u. dergl. ausgeschlossen, so kann man in den wegen Verdacht auf Kindesmord zur Obduction gelangenden Fällen mit Beruhigung erklären, dass das Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, daher lebend geboren worden sei. Die Möglichkeit, dass ein Kind nochwährend der Geburt Luft athmen könne, kommt bei heimlichen Geburten nur insoferne in Betracht, als ein Kind, das nur mit dem Kopfe geboren ist, schon Luft zu athmen vermag. Dieses Ereigniss scheint sogar häufig vorzukommen, daSchwartz(l. c. 381) bemerkt, dass die Inspirationsbewegungen des Kindesmeistensgleich nach dem Durchschneiden des Kopfes, nächstdem am häufigsten während des Durchganges des Fruchtkörpers durch die Schamspalte und nicht ganz selten auch erst nach völliger Austreibung des Kindes erfolgen. In der Regel folgt dem geborenen Kopfe sofort der übrige Körper, es kann sich jedoch ereignen, dass dies nicht geschieht, und dass das mit den Schultern stecken gebliebene Kind stirbt und todt geboren wird, obzwar es bereits Luft geathmet hatte.Teichmeyerbemerkt bereits in dieser Richtung (Inst. med. leg. 241): „Fieri potest, ut infans capite exclusus, antequam totus excludatur, respiraverit, statim vero, antequam reliquo corpore egressus fuerit, moriatur, et quidem absque malitia matris.“ Einen solchen Fall beschreibtMartin(Monatsschr. f. Geb. 1863, XXII, 204), einen anderen, verwachsene Zwillinge betreffend,Rothe(Arch. f. Gyn. 1870, I, 341; zahlreiche ältere Fälle vonHenke, Lehrb, d. gerichtl. Med. 1841, pag. 373). In einem zur Facultät gekommenen und von uns mitbegutachteten Falle hatte eine Bauernmagd, die auf freiem Felde geboren hatte, angegeben, dass das Kind schon, als es mit dem Kopfe gekommen war, geschrieen habe, dass es aber, nachdem es nach einiger Zeit vollständig geboren wurde, nicht mehr schrie, sondern unter Röcheln verschied. Diese Angaben wurden von den Obducenten bestritten, mussten jedoch von der Facultät als wohl möglich zugegeben werden.Ein Luftathmen des Kindes noch vor geborenem Kopfe kann allerdings dann erfolgen, wenn, wie dies bei schweren Geburten geschieht, durch Instrumente oder die Hand des Geburtshelfers Luft in den Uterus eingeführt wurde. In solchen Fällen kann das Kind noch im Uterus nicht blos Luft athmen, sondern selbst schreien (Vagitus uterinus). Es ist selbstverständlich, dass bei gewöhnlichen, verheimlichten Geburten etwas Aehnliches nicht geschehen kann. Da jedoch mehrere theils von Anderen, theils von uns beobachtete Fälle (vide Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875, XXII, pag. 58 u. 240) gezeigt haben, dass bei verzögerten Geburten schon das blosse Touchiren mit dem Finger genügt, um Luft zu den Respirationsöffnungen der Fruchtzu bringen, und dass beierschlafftemUterus auch durch Lageveränderungen des Körpers ein Einsaugen von Luft in die Gebärmutter erfolgen kann (Schatz,Hegar), so wäre in solchen, gewiss nur äusserst selten vorkommenden Fällen, in denen eine verheimlichte Geburtverzögertverlief, oder während des Entbindens Manipulationen in den Genitalien durch eventuelle Helfershelfer stattfanden, zu erwägen, ob nicht auch schon während des Geburtsactes ein Luftathmen möglich gewesen war.Nicht unerwähnt soll bleiben, dass auch ganz luftleere Lungen schwimmfähig sein können, so in Folge des Gefrorenseins oder durch längeres Liegen in Alkohol, da letzterer bekanntlich specifisch leichter ist als Wasser. Im ersteren Falle sinken die Lungen nach erfolgtem Aufthauen, im zweiten, nachdem sie einige Zeit im Wasser gelegen waren.
Ist die Fäulniss, eventuell das Lufteinblasen u. dergl. ausgeschlossen, so kann man in den wegen Verdacht auf Kindesmord zur Obduction gelangenden Fällen mit Beruhigung erklären, dass das Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, daher lebend geboren worden sei. Die Möglichkeit, dass ein Kind nochwährend der Geburt Luft athmen könne, kommt bei heimlichen Geburten nur insoferne in Betracht, als ein Kind, das nur mit dem Kopfe geboren ist, schon Luft zu athmen vermag. Dieses Ereigniss scheint sogar häufig vorzukommen, daSchwartz(l. c. 381) bemerkt, dass die Inspirationsbewegungen des Kindesmeistensgleich nach dem Durchschneiden des Kopfes, nächstdem am häufigsten während des Durchganges des Fruchtkörpers durch die Schamspalte und nicht ganz selten auch erst nach völliger Austreibung des Kindes erfolgen. In der Regel folgt dem geborenen Kopfe sofort der übrige Körper, es kann sich jedoch ereignen, dass dies nicht geschieht, und dass das mit den Schultern stecken gebliebene Kind stirbt und todt geboren wird, obzwar es bereits Luft geathmet hatte.Teichmeyerbemerkt bereits in dieser Richtung (Inst. med. leg. 241): „Fieri potest, ut infans capite exclusus, antequam totus excludatur, respiraverit, statim vero, antequam reliquo corpore egressus fuerit, moriatur, et quidem absque malitia matris.“ Einen solchen Fall beschreibtMartin(Monatsschr. f. Geb. 1863, XXII, 204), einen anderen, verwachsene Zwillinge betreffend,Rothe(Arch. f. Gyn. 1870, I, 341; zahlreiche ältere Fälle vonHenke, Lehrb, d. gerichtl. Med. 1841, pag. 373). In einem zur Facultät gekommenen und von uns mitbegutachteten Falle hatte eine Bauernmagd, die auf freiem Felde geboren hatte, angegeben, dass das Kind schon, als es mit dem Kopfe gekommen war, geschrieen habe, dass es aber, nachdem es nach einiger Zeit vollständig geboren wurde, nicht mehr schrie, sondern unter Röcheln verschied. Diese Angaben wurden von den Obducenten bestritten, mussten jedoch von der Facultät als wohl möglich zugegeben werden.
Ein Luftathmen des Kindes noch vor geborenem Kopfe kann allerdings dann erfolgen, wenn, wie dies bei schweren Geburten geschieht, durch Instrumente oder die Hand des Geburtshelfers Luft in den Uterus eingeführt wurde. In solchen Fällen kann das Kind noch im Uterus nicht blos Luft athmen, sondern selbst schreien (Vagitus uterinus). Es ist selbstverständlich, dass bei gewöhnlichen, verheimlichten Geburten etwas Aehnliches nicht geschehen kann. Da jedoch mehrere theils von Anderen, theils von uns beobachtete Fälle (vide Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875, XXII, pag. 58 u. 240) gezeigt haben, dass bei verzögerten Geburten schon das blosse Touchiren mit dem Finger genügt, um Luft zu den Respirationsöffnungen der Fruchtzu bringen, und dass beierschlafftemUterus auch durch Lageveränderungen des Körpers ein Einsaugen von Luft in die Gebärmutter erfolgen kann (Schatz,Hegar), so wäre in solchen, gewiss nur äusserst selten vorkommenden Fällen, in denen eine verheimlichte Geburtverzögertverlief, oder während des Entbindens Manipulationen in den Genitalien durch eventuelle Helfershelfer stattfanden, zu erwägen, ob nicht auch schon während des Geburtsactes ein Luftathmen möglich gewesen war.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass auch ganz luftleere Lungen schwimmfähig sein können, so in Folge des Gefrorenseins oder durch längeres Liegen in Alkohol, da letzterer bekanntlich specifisch leichter ist als Wasser. Im ersteren Falle sinken die Lungen nach erfolgtem Aufthauen, im zweiten, nachdem sie einige Zeit im Wasser gelegen waren.
Luftleere Lungen.
Es fragt sich nun, welche Schlüsse sind gestattet, wenn dieLungen luftleergefunden werden. In der Regel beeilt man sich in einem solchen Falle zu erklären, dass das Kind bereits todt zur Welt gekommen ist. Ein solcher Schluss ist, wenn er sich blos auf die luftleere Beschaffenheit der Lungen stützt, keineswegs absolut berechtigt, da es eine ganze Reihe von Möglichkeiten gibt, die bewirken können, dass, trotzdem ein Kind lebend zur Welt gekommen ist, doch bei der Obduction luftleere Lungen sich ergeben. Es sind insbesondere drei Möglichkeiten, die in dieser Beziehung in Betracht kommen: 1. dass bei einem obgleich lebend geborenen Kinde die Respirationsbewegungen ausgeblieben sein konnten; 2. dass trotz normal erfolgter Athembewegungen die Aspiration von Luft behindert gewesen sein konnte, und 3. dass durch Athmung lufthaltig gewordene Lungen unter gewissen Umständen nachträglich wieder luftleer werden können.
Ad 1. Bei Früchten, die vor der 28.-30. Woche geboren werden, gehört es desto mehr zur Regel, dass dieselben, wenn sie auch lebend zur Welt kommen, sterben, ohne Respirationsbewegungen gemacht zu haben, je weiter sie noch von der erwähnten Periode entfernt sind. Die Ursache hiervon liegt wohl vorzugsweise in der nochungenügenden Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Respirationsmuskeln, aber auch darin, dass die anatomischenAthmungscentrennoch nicht so weit ausgebildet sind, um auf die in Folge Aufhebung der Placentarrespiration eintretende Sauerstoffverarmung des Blutes mit Auslösung von Respirationsbewegungen zu reagiren. Daher kommt es, dass wir bei den meisten abortirten Früchten, auch wenn sie nicht vor der Geburt starben, luftleere Lungen finden.[478]Auch noch nach der 28. Woche, insbesondere in der ersten Zeit, kann eine solche Insufficienz der Respirationsmusculatur oder des Respirationscentrums bestehen und es fällt auf, dass die meisten Beobachtungen von luftleeren Lungen bei Kindern, die einige Zeitnach der Geburt gelebt haben, nicht ausgetragene Früchte betreffen. So berichtetPellacani(l. c.) über 14 Neugeborene, worunter nur 3 ausgetragene, welche vollständig oder grösstentheils luftleere Lungen zeigten, obzwar sie lebend geboren wurden und meistens auch geschrieen hatten (einzelne durch 24 und mehr Stunden) und erklärt sich diese Erscheinung daraus, dass die „respiratorischen Kräfte“ nicht im Stande waren, eine Lungenblähung zu bewirken, respective die betreffenden Hindernisse zu überwinden, so dass nur eine Bronchialathmung stattfand. Auch die vonNikitin(„Die zweite Lebensprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, XLIX, pag. 44) beobachteten 3 derartigen Fälle betrafen sämmtlich nicht ausgetragene Früchte, doch leitetNikitindas Fehlen der Luft von einer „secundären Atelectase“ ab.
Lebensschwäche oder Apnoë.
Bei lebensfähigen Früchten kann der Beginn der extrauterinen Athmung sich verzögern. NachK. Schröder[479]ist es der gewöhnliche Fall, dass ein neugeborenes, lebensfrisches Kind wenn auch nur kurze, so doch messbare Zeit extrauterin lebt, ohne zu athmen. Diese Angabe stimmt mit den oben angeführten Angaben vonSchwartz, zufolge welchen die Kinder meistens schon beim Durchschneiden des Kopfes Athembewegungen machen, nicht überein, doch erwähnt auch dieser, dass nicht selten ganz lebensfrische Kinder, nachdem sie völlig geboren wurden, noch einige Zeit ruhig daliegen, die Augen aufschlagen und erst dann anfangen, mit successive zunehmender Energie zu respiriren. Einen solchen Fall hatKehrer(Arch. f. Gyn. I, 478) ausführlich beschrieben. Die Ursache dieser Erscheinung ist dieApnoë, d. h. jener Zustand, in welchem die Sauerstoffverarmung des Blutes noch nicht einen solchen Grad erreicht, dass dadurch das Athemcentrum zur Auslösung von Athembewegungen angeregt wird, und dieser Zustand tritt bei Neugeborenen dann ein, wenn nach erfolgter Entbindung die Placenta mit dem Uterus in Verbindung bleibt und eine Wehenpause erfolgt, so dass die fötale Athmung durch die Placenta fortdauert. Dieser Zustand, der selbst minutenlang (imKehrer’schen Falle 2 Minuten) andauern kann[480], unterscheidet sich von Asphyxie dadurch, dass, während bei dieser nur ein schwacher, seltener und unregelmässiger Herzschlag besteht, bei der Apnoë das Herz kräftig und in normaler Frequenz weiterschlägt. Derselbe hat unter normalen Verhältnissen keine Bedeutung, da nach kurzer Zeit die Lungenathmung von selbst sich einstellt, wohl aber insoferne, als während einer solchen Apnoë dem Leben des Kindes ein Ende gemacht werden kann, ohne dass es zum Luftathmen gelangt.
Luftleere Lungen wegen Asphyxie oder behinderter Aspiration.
Eine der häufigsten Ursachen des Ausbleibens der Athembewegungen bei neugeborenen, obgleich noch lebenden Kindern ist dieAsphyxie. Jene Vorgänge, welche, wie wir später hören werden, verhältnissmässig häufig während des Geburtsactes eintreten und vorzugsweise durch vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung den suffocatorischen Tod des Kindes noch vor Beendigung der Geburt herbeizuführen vermögen, bewirken auch häufig, dass die Kinder noch nicht vollkommen todt, sondern nur asphyctisch geboren werden. Solche Kinder können sich entweder wie todte verhalten oder das noch bestehende Leben durch gewisse Erscheinungen, wie z. B. schwache (terminale) Athembewegungen oder durch noch nachweisbaren Herzschlag, verrathen. Es lässt sich keine Grenze bestimmen, von welcher an man solche Kinder als unrettbar bezeichnen muss, es geht daher nicht an, wie vorgeschlagen wurde, dieselben als sterbend oder gar wie todtgeboren zu betrachten, da man mit Rücksicht darauf, dass die Asphyxie der Neugeborenen die verhältnissmässig günstigsten Chancen für die Wiederbelebung bietet und thatsächlich viele derartige Kinder wieder zum Leben gebracht wurden, niemals mit Bestimmtheit die Möglichkeit zu negiren vermag, dass das betreffende Kind vielleicht noch hätte gerettet werden können.
Endlich kann auch durch intermeningeale Extravasate bewirkterHirndruckund consecutive Lähmung der Athmungscentren Ausbleiben oder ein verzögertes Eintreten der Respirationsbewegungen bedingen (Poppel,Kehrer).
Verlegung der Luftwege durch Eihäute, aspirirte Stoffe etc.
Ad 2. Die Aspiration von Luft kann zunächst dadurch behindert sein, dass das Kind inunverletzten Eihäutengeboren wurde oder die Respirationsöffnungen durchEihautstückeverlegt waren.
Ersteres ist bei bereits lebensfähigen, namentlich bei völlig ausgetragenen Früchten ungemein selten. Fälle dieser Art werden in Henke’s Zeitschr.[481]vonButtler Laneu. A.[482]angegeben. Vor einigen Jahren kam ein solcher Fall in Wien zur gerichtlichen Obduction und betraf eine Person, die im Eisenbahncoupé in Gegenwart zweier erwachsener Mädchen ein 44 Cm. langes und 1800 Grm. schweres Kind auf diese Weise geboren hatte. Sowohl die Entbundene, als die Zeugen gaben an, dass sie, wie dies auch imButtler Lane’schen Falle geschah, nicht wussten, was die abgegangene Masse zu bedeuten habe und wassiedamit anstellen sollten. Dies musste auch im Gutachten zugegeben werden, und wurde deshalb die Anklage wegen Tödtung des Kindes durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes, respective der Befreiung des Kindes aus dem Eihautsack fallen gelassen. In einem zweiten Falle hatte die Hebamme unterlassen, das 42 Cm. lange Kind aus den unverletzten Eihäuten zu befreien, da sie es für todt hielt, weil der Inhalt des Eisackes „ganzschwarz“ erschien. Die auf Antrag des Todtenbeschauers eingeleitete gerichtliche Section ergab aber, dass die schwarze Färbung von Meconium herrührte und dass das Kind offenbar nur asphyctisch war. Verlegung der Respirationsöffnungen durch Eihautstücke ist häufiger beobachtet worden. Ein neuerer Fall wird vonSchröder[483]mitgetheilt, welcher, zu einer Mehrgebärenden gerufen, dieselbe noch 10 Minuten nach der Geburt in der Lage fand, in welcher sie geboren hatte. Das Kind lag vor den Genitalien und dessen ganze obere Körperhälfte war von den Eihäuten bedeckt, namentlich das Gesicht und der Mund, in welchen sie hineingezogen waren. Das Kind war tief asphyctisch, rührte sich nicht und hatte einen langsamen Herzschlag, wurde jedoch nach einer Viertelstunde zu sich gebracht.
Ersteres ist bei bereits lebensfähigen, namentlich bei völlig ausgetragenen Früchten ungemein selten. Fälle dieser Art werden in Henke’s Zeitschr.[481]vonButtler Laneu. A.[482]angegeben. Vor einigen Jahren kam ein solcher Fall in Wien zur gerichtlichen Obduction und betraf eine Person, die im Eisenbahncoupé in Gegenwart zweier erwachsener Mädchen ein 44 Cm. langes und 1800 Grm. schweres Kind auf diese Weise geboren hatte. Sowohl die Entbundene, als die Zeugen gaben an, dass sie, wie dies auch imButtler Lane’schen Falle geschah, nicht wussten, was die abgegangene Masse zu bedeuten habe und wassiedamit anstellen sollten. Dies musste auch im Gutachten zugegeben werden, und wurde deshalb die Anklage wegen Tödtung des Kindes durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes, respective der Befreiung des Kindes aus dem Eihautsack fallen gelassen. In einem zweiten Falle hatte die Hebamme unterlassen, das 42 Cm. lange Kind aus den unverletzten Eihäuten zu befreien, da sie es für todt hielt, weil der Inhalt des Eisackes „ganzschwarz“ erschien. Die auf Antrag des Todtenbeschauers eingeleitete gerichtliche Section ergab aber, dass die schwarze Färbung von Meconium herrührte und dass das Kind offenbar nur asphyctisch war. Verlegung der Respirationsöffnungen durch Eihautstücke ist häufiger beobachtet worden. Ein neuerer Fall wird vonSchröder[483]mitgetheilt, welcher, zu einer Mehrgebärenden gerufen, dieselbe noch 10 Minuten nach der Geburt in der Lage fand, in welcher sie geboren hatte. Das Kind lag vor den Genitalien und dessen ganze obere Körperhälfte war von den Eihäuten bedeckt, namentlich das Gesicht und der Mund, in welchen sie hineingezogen waren. Das Kind war tief asphyctisch, rührte sich nicht und hatte einen langsamen Herzschlag, wurde jedoch nach einer Viertelstunde zu sich gebracht.
Weiter kann die Luftathmung durch Verstopfung der Luftwege mit während des Geburtsactes aspirirten Stoffen (Fruchtwasser, Fruchtschleim, Meconium) verhindert werden, dann nämlich, wenn Früchte, welche in Folge drohender „fötaler Erstickung“ vorzeitige Athembewegungen gemacht hatten, noch zu einer Zeit geboren wurden, in welcher die Erregbarkeit des Respirationscentrums noch nicht erloschen war und daher noch extrauterine Athembewegungen stattfinden konnten. Ebenso kann zufällig während des Geburtsactes Fruchtschleim in die Respirationsöffnungen gelangen und dann das Eindringen der Luft in die Lungen verhindern.
Ferner gibt es gewissepathologische Processe, die trotz erfolgender Athembewegungen eine Aspiration von Luft unmöglich machen. Solche Processe können zunächst die Lunge selbst betreffen und ihre Entfaltbarkeit verhindern.
Behinderte Aufblähung der Lunge.
Das Vorkommen einer angeborenen Verwachsung der Alveolarwände, wie sie vonWeberundElsässerangenommen wurde, ist nicht erwiesen. Wohl aber können angeborene Hepatisationen der Lunge vorkommen, von denen wir insbesondere die weisse oder die sogenannte Pneumonia alba nennen, die wir bereits zweimal beobachtet haben. Letztere beruht auf einer krankhaften Wucherung des Alveolarepithels mit fettiger Metamorphose desselben, findet sich vorzugsweise, aber nicht ausschliesslich, bei Syphilitischen[484]und ist auch deshalb bemerkenswerth, weil einestheils die weissgelbliche Farbe solcher Lungen, anderseits die gleichmässige Füllung der Alveolen mit verfetteten Epithelien einen Luftgehalt derselben vortäuschen können. In zwei Fällen fanden wir hochgradige Hyperplasie des interstitiellen Zellgewebes, einmal combinirt mit partiellem Situs perversus viscerum (Leber median, Magen rechts, keine Milz), das anderemal mit hochgradigem Hautödem, Hydrothorax, Glottisödem und Lebercirrhose. Beide Kinder waren lebend geboren worden, starben jedoch sofort. Im ersten Falle fand sich sehr spärlicher Luftgehalt in den nicht schwimmfähigenLungen, im zweiten Luftleere der Lungen, aber Luftblasen im Magen. In beiden Fällen handelte es sich wahrscheinlich um Syphilis. Verhältnissmässig häufiger finden sich in den Lungen Gummaknoten. Auch ausserhalb der Lungen bestehende Zustände können die Aspiration von Luft dadurch verhindern, dass sie eine Ausdehnung der Lungen nicht gestatten. Von einer manchmal vorkommenden auffallenden Vergrösserung des Thymus als Respirationshinderniss wird in der älteren Literatur viel gesprochen (Asthma thymicum), unseren Erfahrungen zufolge scheint jedoch eine solche Vergrösserung zu den grössten Seltenheiten zu gehören, da uns trotz der so hohen Zahl von Neugeborenen und Säuglingen, die wir zu obduciren Gelegenheit hatten, niemals eine so ungewöhnliche Vergrösserung dieses Organes vorkam. Dagegen kann ein angeborener Kropf ein Athmungshinderniss bilden, wie wir wiederholt gesehen haben. Von anderen Processen ist der angeborene Zwerchfellbruch und die angeborene Cystenniere zu nennen. Ersterer geht häufig mit verkümmerter Entwicklung der Lungen einher, kann aber auch, indem bei dem ersten Inspirationsversuche die Baucheingeweide in den Thorax gedrängt werden, die Aspiration der Luft verhindern. Ueber einen solchen Fall haben wir in der Vierteljahrschr. f. gerichtl Med., XIX, 429, berichtet. Die angeborene Cystenniere ist ein ziemlich häufiger Befund, und sie kann eine solche Grösse erreichen, dass sie nicht blos ein Respirations-, sondern sogar ein Geburtshinderniss zu bilden vermag.[485]
Das Vorkommen einer angeborenen Verwachsung der Alveolarwände, wie sie vonWeberundElsässerangenommen wurde, ist nicht erwiesen. Wohl aber können angeborene Hepatisationen der Lunge vorkommen, von denen wir insbesondere die weisse oder die sogenannte Pneumonia alba nennen, die wir bereits zweimal beobachtet haben. Letztere beruht auf einer krankhaften Wucherung des Alveolarepithels mit fettiger Metamorphose desselben, findet sich vorzugsweise, aber nicht ausschliesslich, bei Syphilitischen[484]und ist auch deshalb bemerkenswerth, weil einestheils die weissgelbliche Farbe solcher Lungen, anderseits die gleichmässige Füllung der Alveolen mit verfetteten Epithelien einen Luftgehalt derselben vortäuschen können. In zwei Fällen fanden wir hochgradige Hyperplasie des interstitiellen Zellgewebes, einmal combinirt mit partiellem Situs perversus viscerum (Leber median, Magen rechts, keine Milz), das anderemal mit hochgradigem Hautödem, Hydrothorax, Glottisödem und Lebercirrhose. Beide Kinder waren lebend geboren worden, starben jedoch sofort. Im ersten Falle fand sich sehr spärlicher Luftgehalt in den nicht schwimmfähigenLungen, im zweiten Luftleere der Lungen, aber Luftblasen im Magen. In beiden Fällen handelte es sich wahrscheinlich um Syphilis. Verhältnissmässig häufiger finden sich in den Lungen Gummaknoten. Auch ausserhalb der Lungen bestehende Zustände können die Aspiration von Luft dadurch verhindern, dass sie eine Ausdehnung der Lungen nicht gestatten. Von einer manchmal vorkommenden auffallenden Vergrösserung des Thymus als Respirationshinderniss wird in der älteren Literatur viel gesprochen (Asthma thymicum), unseren Erfahrungen zufolge scheint jedoch eine solche Vergrösserung zu den grössten Seltenheiten zu gehören, da uns trotz der so hohen Zahl von Neugeborenen und Säuglingen, die wir zu obduciren Gelegenheit hatten, niemals eine so ungewöhnliche Vergrösserung dieses Organes vorkam. Dagegen kann ein angeborener Kropf ein Athmungshinderniss bilden, wie wir wiederholt gesehen haben. Von anderen Processen ist der angeborene Zwerchfellbruch und die angeborene Cystenniere zu nennen. Ersterer geht häufig mit verkümmerter Entwicklung der Lungen einher, kann aber auch, indem bei dem ersten Inspirationsversuche die Baucheingeweide in den Thorax gedrängt werden, die Aspiration der Luft verhindern. Ueber einen solchen Fall haben wir in der Vierteljahrschr. f. gerichtl Med., XIX, 429, berichtet. Die angeborene Cystenniere ist ein ziemlich häufiger Befund, und sie kann eine solche Grösse erreichen, dass sie nicht blos ein Respirations-, sondern sogar ein Geburtshinderniss zu bilden vermag.[485]
Geburt in Flüssigkeiten.
Die genannten Processe bilden im Allgemeinen keine Schwierigkeiten für die Diagnose. Ungleich wichtiger in forensischer Beziehung ist die Thatsache, dass die Aspiration der Luft nach erfolgter Geburt durch von aussen, sowohl zufällig, als absichtlich einwirkende Einflüsse verhindert werden kann. So, wenn das Kind sofort nach seiner Geburt in Flüssigkeiten geräth (Geburt im Bade, über mit Flüssigkeiten gefüllten Gefässen, Ertrinken im Fruchtwasser), oder wenn die Geburt unter Umhüllungen (Betten, Decken, Kleidern) erfolgt, die den Zutritt der atmosphärischen Luft nicht gestatten, ebenso wenn sofort nach Durchtritt des Kindskopfes die Respirationsöffnungen absichtlich verschlossen, der Hals zugeschnürt oder auf andere Weise die Respiration unmöglich gemacht werden würde. Einzelne dieser Vorgänge, worunter namentlich die erstgenannten, kommen verhältnissmässig häufig vor und es ist kein Zweifel, dass es sich keineswegs immer oder auch nur häufig um Zufälligkeiten, sondern mitunter um raffinirte Tödtungen Neugeborener handelt, und dass viele Fälle von angeblicher Sturzgeburt und das häufig vorgeschützte Gebären im bewusstlosen Zustande unter Decken etc. auf berechnete Handlungen hinauslaufen, wenn es auch in der Regel unmöglich ist, solche von blossen Zufälligkeiten zu unterscheiden.