Chapter 57

Fig. 120.Löffelförmiger Eindruck des rechten Stirnbeins durch Druck gegen das Promontorium erzeugt, mit Infractionen an der unteren Partie.

Fig. 120.

Löffelförmiger Eindruck des rechten Stirnbeins durch Druck gegen das Promontorium erzeugt, mit Infractionen an der unteren Partie.

Von Zusammenhangstrennungen der Kopfknochen, die blos durch den Geburtsact veranlasst worden waren, hatGurlt10 Fälle zusammengestellt. Meist bestanden dieselben in zwischen den Ossificationsstrahlen verlaufenden Fissuren, die am häufigsten vom Pfeilnahtrande des Scheitelbeines ausgingen, doch wurden in einzelnen Fällen auch Fracturen beobachtet, welche besonders den Nahtrand eines Knochens betrafen und offenbar durch allzustarke Uebereinanderschiebung der Knochen entstanden waren. Es waren durchaus verzögerte, zum Theile schwere Geburten, bei denen sich solche Befunde ergaben, obgleich sie alle ohne Kunsthilfe beendet wurden. Wir selbst haben bei ähnlichen Geburten zweimal eine 3 Cm. lange Fissur des Scheitelbeines beobachtet, die vom Pfeilnahtrande zwischen den Ossificationsstrahlen zum Scheitelhöckerhinzog. Ausserdem bei einem heimlich geborenen Kinde einen Knochensprung, der hinter der Mitte der Pfeilnaht, 0·5 Cm. links neben derselben, aus einer papierdünnen Stelle des Knochens entsprang und durch ähnlich verdünnte Partien bis fast zum Scheitelhöcker sich hinzog, von welchem wir zugeben mussten, dass er wegen der durch Ossificationsdefect bedingten abnormen Dünne der betreffenden Stelle des Scheitelbeines auch schon während der Geburt durch die starke Krümmung des Knochens entstanden sein konnte, wobei wir bemerkten, dass eben die einfache Beschaffenheit der Fissur und die geringfügige Ausdehnung derselben bei der grösseren Brüchigkeit der betreffenden Stelle des Knochens beweisen, dass dieselbe keiner directen und grösseren Gewalt ihre Entstehung verdanke und darauf hinwiesen, dass die Scheitelbeine und namentlich die mittleren Partien der Pfeilnahtränder durch die Compression des Kopfes im Becken stark vorgewölbt werden, wobei ein Auseinanderweichen des Knochens entlang der Ossificationsstrahlen hier leichter möglich ist, als an anderen Stellen.

Bei leichten Entbindungen können wir, ausgenommen wenn, wie im oben erwähnten Falle, Ossificationsdefecte und deshalb abnorm brüchige Stellen an den Schädelknochen sich fanden, nicht wohl zugeben, dass Fissuren oder gar Fracturen, die wir am Schädel eines Neugeborenen nachwiesen, durch den Geburtsdruck entstanden sein sollten. Nach schweren Geburten, namentlich bei engem Becken, werden wir mit Rücksicht auf obige Beobachtungen einfache Fissuren oder (an den Nahträndern) einfache Fracturen, die an solchen Stellen sitzen, die bei der Modellirung des Schädels eine grössere Spannung oder, wie die Nahtränder, eine stärkere Zerrung erleiden, vom Geburtsdruck ableiten können, weshalbDittrich(l. c.) mit Recht behufs Differentialdiagnose von später entstandenen Brüchen die Erwägung empfiehlt, ob am Schädel sonstige Spuren einer stattgehabten grösseren Compression, besonders stärkere Uebereinanderschiebung der Nahtränder, zu bemerken sind. Dagegen werden wir mit einer solchen Annahme zögern, wenn ausgebreitete oder mehrfache Fracturen sich finden, oder wenn gleichzeitig ausgebreitete Quetschungen oder Continuitätstrennungen der weichen Schädeldecken sich ergeben.Losser(Bericht der Berliner gynäk. Gesellschaft. December 1883) hat auf Brüche der Orbitaldächer bei Zangengeburten aufmerksam gemacht. Bei der Dünnheit der Orbitaldächer wäre es nicht unmöglich, dass Fissuren derselben auch bei spontanen Geburten sich bilden könnten. Subperiostale Ecchymosen daselbst sind unseren Erfahrungen nach nicht selten, auch haben wir bei einem in Steisslage ohne Zange todtgeborenen Kinde, dem bei der Entwicklung der rechten oberen Extremität der Oberarm gebrochen wurde, suffundirte Fissuren beider Orbitaldächer gefunden.

Verblutung.

Während der Geburt kann die Frucht auch anVerblutungzu Grunde gehen. Dies kann zunächst geschehen bei der keineswegsseltenen Insertio velamentosa der Nabelschnur, wenn der vorrückende Kindstheil das „Velamentum“ zerreisst.Hüterhat 12 solche Fälle zusammengestellt, wovon 10 schon während der Geburt starben. Einen anderen Fall bringtValenta, Memorabilien, 1874, Nr. 5, und einen weiterenLangerhans(Arch. f. Gyn. XIII, 304). NachMironoff(Deutsche med. Wochenschr. 1882, Nr. 28) wurde in Dresden die Insertio velamentosa bei 0·46–0·57% der Schwangeren beobachtet. Doch wurde dadurch eine das Leben des Kindes bedrohende Blutung niemals bedingt. Ebenso kann Verblutung eintreten, wenn eine allzu kurze Nabelschnur abreisst. Es wurden Fälle beobachtet, in welchen die Nabelschnur blos 10 Mm. lang war (Sclafer) und solche, wo sie ganz fehlte (Stute, Monatsschr. f. Geb. 1856, VII, 1). Solch abnorme Kürze kann auch vorzeitige Lösung der Placenta bewirken. Endlich kann bei gemeinschaftlicher Placenta ein Zwilling nach Geburt des ersten sich verbluten, wenn dessen Nabelschnur nicht doppelt unterbunden wurde. Einen derartigen Fall hatBrachetin Lyon beobachtet. Ueber zwei Fälle von Verletzung der Nabelschnur während des Geburtsactes mit Blutung berichtetWestphalen(Arch. f. Gyn. 1893, XLV, pag. 94).

Während der Geburt kann die Frucht auch anVerblutungzu Grunde gehen. Dies kann zunächst geschehen bei der keineswegsseltenen Insertio velamentosa der Nabelschnur, wenn der vorrückende Kindstheil das „Velamentum“ zerreisst.Hüterhat 12 solche Fälle zusammengestellt, wovon 10 schon während der Geburt starben. Einen anderen Fall bringtValenta, Memorabilien, 1874, Nr. 5, und einen weiterenLangerhans(Arch. f. Gyn. XIII, 304). NachMironoff(Deutsche med. Wochenschr. 1882, Nr. 28) wurde in Dresden die Insertio velamentosa bei 0·46–0·57% der Schwangeren beobachtet. Doch wurde dadurch eine das Leben des Kindes bedrohende Blutung niemals bedingt. Ebenso kann Verblutung eintreten, wenn eine allzu kurze Nabelschnur abreisst. Es wurden Fälle beobachtet, in welchen die Nabelschnur blos 10 Mm. lang war (Sclafer) und solche, wo sie ganz fehlte (Stute, Monatsschr. f. Geb. 1856, VII, 1). Solch abnorme Kürze kann auch vorzeitige Lösung der Placenta bewirken. Endlich kann bei gemeinschaftlicher Placenta ein Zwilling nach Geburt des ersten sich verbluten, wenn dessen Nabelschnur nicht doppelt unterbunden wurde. Einen derartigen Fall hatBrachetin Lyon beobachtet. Ueber zwei Fälle von Verletzung der Nabelschnur während des Geburtsactes mit Blutung berichtetWestphalen(Arch. f. Gyn. 1893, XLV, pag. 94).

1. Tod durch Lebensunfähigkeit.

Ein Kind kann nach der Geburt zunächst deshalb sterben, weil es nicht die Fähigkeit besitzt, selbständig weiter zu leben. Die österr. St. P. O. vom Jahre 1853 (§. 90) forderte bei Verdacht auf Kindestödtung ausdrücklich die Erforschung derLebensfähigkeit. Die neue St. P. O. enthält keine solche Bestimmung, dagegen verlangt der §. 90 der deutschen St. P. O., dass bei Oeffnung der Leiche eines neugeborenen Kindes die Untersuchung insbesondere auch darauf gerichtet werde, ob es reif oder wenigstens fähig gewesen sei, das Leben ausserhalb des Mutterleibes fortzusetzen.

Letzterer Ausdrucksweise hatte sich auch die frühere österr. St. P. O. bedient, und es scheint daraus hervorzugehen, dass die Gesetzgeber hierbei vorzugsweise nur solche Früchte im Auge hatten, welche, weil sie zu früh geboren wurden, entweder sofort oder kurze Zeit nach der Geburt sterben müssen. Da jedoch eine Unfähigkeit zum selbstständigen Leben auch bei vollkommen reifen Kindern bestehen kann und sowohl diese, als auch wegen vorzeitiger Geburt lebensunfähige Kinder, obgleich sie den Keim des Todes in sich tragen, doch nicht immer sofort oder kurze Zeit nach der Geburt sterben müssen, so ist der Begriff der Lebensfähigkeit, respective Lebensunfähigkeit, selbst in der angegebenen Fassung, ein sehr verschwommener. Soviel steht jedoch sicher, dass auch ein Kind, welches binnen Kurzem wegen Unreife oder anderweitig bedingter Lebensunfähigkeit von selbst gestorben wäre, getödtet werden kann. Wieein solcher Fall richterlicherseits aufgefasst werden würde, ist weder aus dem Strafgesetz, noch aus der St. P. O. zu ersehen. Doch lässt die Bestimmung des §. 23 des preussischen Regulativs: „dass, wenn sich aus der Beschaffenheit der Frucht ergibt, dass dieselbe vor Vollendung der 30. Woche geboren ist, von der Obduction Abstand genommen werden kann,wenn dieselbe nicht von dem Richter ausdrücklich gefordert wird“, darauf schliessen, dass eventuell auch bei zweifellos lebensunfähigen Früchten nach anderweitiger Todesursache geforscht und der absichtlich bewirkte Tod geahndet werden kann. Zweifellos könnte in einem solchen Falle die bestandene Lebensunfähigkeit den Thatbestand der Kindestödtung nicht alteriren, würde jedoch als Milderungsumstand in Betracht gezogen werden, wie dies einzelne ältere Strafgesetzbücher ausdrücklich bestimmten.

Letzterer Ausdrucksweise hatte sich auch die frühere österr. St. P. O. bedient, und es scheint daraus hervorzugehen, dass die Gesetzgeber hierbei vorzugsweise nur solche Früchte im Auge hatten, welche, weil sie zu früh geboren wurden, entweder sofort oder kurze Zeit nach der Geburt sterben müssen. Da jedoch eine Unfähigkeit zum selbstständigen Leben auch bei vollkommen reifen Kindern bestehen kann und sowohl diese, als auch wegen vorzeitiger Geburt lebensunfähige Kinder, obgleich sie den Keim des Todes in sich tragen, doch nicht immer sofort oder kurze Zeit nach der Geburt sterben müssen, so ist der Begriff der Lebensfähigkeit, respective Lebensunfähigkeit, selbst in der angegebenen Fassung, ein sehr verschwommener. Soviel steht jedoch sicher, dass auch ein Kind, welches binnen Kurzem wegen Unreife oder anderweitig bedingter Lebensunfähigkeit von selbst gestorben wäre, getödtet werden kann. Wieein solcher Fall richterlicherseits aufgefasst werden würde, ist weder aus dem Strafgesetz, noch aus der St. P. O. zu ersehen. Doch lässt die Bestimmung des §. 23 des preussischen Regulativs: „dass, wenn sich aus der Beschaffenheit der Frucht ergibt, dass dieselbe vor Vollendung der 30. Woche geboren ist, von der Obduction Abstand genommen werden kann,wenn dieselbe nicht von dem Richter ausdrücklich gefordert wird“, darauf schliessen, dass eventuell auch bei zweifellos lebensunfähigen Früchten nach anderweitiger Todesursache geforscht und der absichtlich bewirkte Tod geahndet werden kann. Zweifellos könnte in einem solchen Falle die bestandene Lebensunfähigkeit den Thatbestand der Kindestödtung nicht alteriren, würde jedoch als Milderungsumstand in Betracht gezogen werden, wie dies einzelne ältere Strafgesetzbücher ausdrücklich bestimmten.

Die Lebensfähigkeit des Kindes kann zunächst bedingt sein durchmangelnde Reife desselben. Der Zeitpunkt der Schwangerschaft, von welchem an die Frucht bereits geeignet ist, selbstständig weiter zu leben, lässt sich nicht genau präcisiren, doch lehrt die Erfahrung, dass erst von der vollendeten 30. Woche angefangen die Früchte als lebensfähig angesehen werden können, eine Erfahrung, von welcher auch das oben erwähnte Regulativ ausgegangen ist.

Auch jüngere Früchte werden von der 20. Woche angefangen und selbst noch vor dieser meist lebend geboren (nachKleinwächter23·58%), wenn sie auch in der Regel sofort sterben. Ausnahmsweise wurden sogar Früchte aus der 25. Woche (D’Outrepont) und wiederholt solche aus der 27.-29. Woche (Ahlfeld, Arch. f. Gyn. 1875, VIII, 194) am Leben erhalten. Anderseits tritt auch nach Vollendung der 30. Woche die Lebensfähigkeit nicht mit einem Schlage und vollständig auf, sondern ist anfangs eine noch geringe, ebenso wie die Resistenzfähigkeit der Frucht gegen äussere Schädlichkeiten, und beide nehmen desto mehr zu, je mehr sich die Frucht ihrer vollkommenen Reife nähert. Daher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind eines natürlichen Todes (an Lebensschwäche) gestorben sei, desto grösser, je früher dasselbe vor dem normalen Ende der Schwangerschaft geboren worden ist.

Auch jüngere Früchte werden von der 20. Woche angefangen und selbst noch vor dieser meist lebend geboren (nachKleinwächter23·58%), wenn sie auch in der Regel sofort sterben. Ausnahmsweise wurden sogar Früchte aus der 25. Woche (D’Outrepont) und wiederholt solche aus der 27.-29. Woche (Ahlfeld, Arch. f. Gyn. 1875, VIII, 194) am Leben erhalten. Anderseits tritt auch nach Vollendung der 30. Woche die Lebensfähigkeit nicht mit einem Schlage und vollständig auf, sondern ist anfangs eine noch geringe, ebenso wie die Resistenzfähigkeit der Frucht gegen äussere Schädlichkeiten, und beide nehmen desto mehr zu, je mehr sich die Frucht ihrer vollkommenen Reife nähert. Daher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind eines natürlichen Todes (an Lebensschwäche) gestorben sei, desto grösser, je früher dasselbe vor dem normalen Ende der Schwangerschaft geboren worden ist.

Früchte aus der 30. bis 40. Woche.

Dass eine Frucht bereitsdie 30. Wochevollendet habe, schliessen wir zunächst aus der Länge, welche um diese Zeit mindestens 40 Cm. zu betragen pflegt. Früchte, die weniger als 40 Cm. messen, kann man schon aus diesem Grunde in der Regel für lebensunfähig erklären, selbst wenn andere Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Frucht die 30. Schwangerschaftswoche bereits überschritten habe. Das Gewicht beträgt 1500–2000 Grm. Die Haut ist stark mit Wollhaaren bedeckt, beginnt sich mit Fett zu unterpolstern, wodurch sie dicker und gegen früher weniger geröthet und die Formen des Körpers mehr abgerundet erscheinen; das Kopfhaar ist noch spärlich und kurz und die Pupillarmembran ist entweder vollständig verschwunden oder nur in Resten vorhanden.[503]Bei männlichen Kindern sind die Hoden bereits aus dem Leistencanal ausgetreten oder wenigstens im Durchpassiren desselben begriffen und der Hodensack ist stärker gerunzelt; bei weiblichen Kindern beginnen die Labien durch Fettbildung sich stärker vorzuwölben. Die Nägel erreichen fast die Fingerspitzen und fangen an härter zu werden. Das Gehirn besitzt bereits ausgebildete Windungen und im Dickdarm findet sich reichliches dunkelgrünes Meconium. Im Fersenbein findet sich gewöhnlich ein Knochenkern von etwa 5 Mm. Durchmesser (Toldt, „Ueber die Altersbest. menschl. Embryonen“. Prager med. Wochenschr. 1879, pag. 121), im Sprungbein ein etwa um die Hälfte kleinerer. Das mittlere Gewicht des Mutterkuchens beträgt 451 Grm., die mittlere Nabelschnurlänge 46 Cm.

Am Ende desneunten Monates(36. Woche) hat das Kind eine Länge von 42–44 Cm. und ein mittleres Gewicht von 2000 Grm. Die Fettbildung hat zugenommen, das Gesicht ist weniger gerunzelt und bekommt ein volleres, freundlicheres Aussehen. Die Haut hat bereits das blassröthliche Aussehen wie bei reifen Neugeborenen. Die Wollhaare fangen an sich etwas zu verlieren. Im Sprungbein findet sich ein Ossificationskern von 5–6 Mm. (Toldt). Durchschnittliches Gewicht der Placenta 461 Grm., durchschnittliche Länge der Nabelschnur 47 Cm.

Eigenschaften reifer Kinder.

Das am Ende des 10. Monates geborene, alsoreife Kindist durchschnittlich 50 Cm. lang und hat ein Gewicht von etwa 3000 Grm. Die Haut ist mit Fett reichlich unterpolstert, das Gesicht und die Gliedmassen sind voll und gerundet, die Gelenksbeugen tief, die Wollhaare an den Schultern meist noch ziemlich reichlich, sonst spärlich. Das Kopfhaar ist dicht, 1·5–2 Cm. lang. Die Kopfdurchmesser betragen nachCasper-Liman’s zahlreichen Messungen durchschnittlich: bei Knaben der quere 8·5, der gerade 10·8, der diagonale 12·6; bei Mädchen der quere 8·3, der gerade 10·0, der diagonale 12·0 Cm. Die Weite der Stirnfontanelle, d. h. den kürzesten Abstand der parallelen Seiten des Rhomboids berechnetFehling[504]bei reifen Früchten auf etwa 2 Cm., den Occipitofrontalkopfumfang auf 34–35 Cm. Die Knorpel der Nase und der Ohren sind fest und elastisch. Die Schulterbreite beträgtdurchschnittlich 12·5, der Trochanterenabstand 8 Cm. Die Entfernung des Nabels von der Symphyse schwankt nachHeckerzwischen 3 und 5·2, die von dem Schwertfortsatz zwischen 5·8 und 8·7 Cm. Die Hoden finden sich im gerunzelten Scrotum; bei Mädchen ist die Schamspalte geschlossen. Die Nägel sind hornig und überragen die Fingerspitzen, nicht aber die Spitzen der Zehen. Die unteren Epiphysen der Oberschenkelknochen enthalten in der Regel einen etwa 5 Mm. breiten Knochenkern. Häufig findet sich auch in der oberen Epiphyse der Tibia und im Würfelbein, ausnahmsweise auch schon in der Epiphyse des Humerus ein Ossificationspunkt (Toldt, l. c., auchBarkow, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XVI, 328). Das durchschnittliche Gewicht der Placenta beträgt 500 Grm., die durchschnittliche Länge der Nabelschnur 50 Cm.

Fig. 121.Knochenkern am Durchschnitt der unteren Epiphyse des Oberschenkelknochens eines reifen Neugeborenen.

Fig. 121.

Knochenkern am Durchschnitt der unteren Epiphyse des Oberschenkelknochens eines reifen Neugeborenen.

Länge. Knochenkerne.Gewicht reifer Kinder.

Von diesen Zeichen der Reife sind am constantesten und daher verlässlichsten die Körperlänge und der Knochenkern in den unteren Epiphysen der Oberschenkelknochen. Doch auch diese zeigen selbst unter normalen Verhältnissen Differenzen. So fandenCasper-Limanals Minimum der Körperlänge 41·8, als Maximum bei Mädchen 56·6, bei Knaben sogar 62·4 Cm. Neugeborene Mädchen zeigen in der Regel eine geringere Länge als Knaben. Auch der Ernährungszustand der Mutter sowohl als des Kindes, sowie eventuelle Krankheiten machen sich in dieser Richtung bemerkbar. Ebenso zeigen Mehrlinge kürzere Längen als ebenso alte Einlinge. Der erwähnteKnochenkernist eine erbsenförmige Ossification im Centrum der betreffenden Epiphyse, die aus faulen Epiphysen als rundlicher Körper ausgeschält werden kann. Er wird in der Weise aufgesucht, dass man das betreffende Kniegelenk durch einen Querschnitt eröffnet und, indem man die Weichtheile mit der einen Hand zurückzieht, mit der anderen den Epiphysenknorpel des Femur durch senkrecht auf die Längsachse des Knochens geführte Schnitte in dünne Scheiben zerlegt. Ist der Knochenkern vorhanden, so präsentirt er sich am Durchschnitt als eine kreisrunde, netzförmig ossificirte, blutreiche Scheibe von Fliegenkopf- bis Linsengrösse (Fig. 121), die bei frischen Leichen scharf von weissem Knorpel sich abhebt, weniger, wenn dieser in Folge von Fäulniss blutig imbibirt erscheint. Der Knochenkern tritt nur ausnahmsweise schon am Ende des 8. Monates (einmal fanden wir einen 4 Mm. breiten schon bei einem blos 45 Cm. undHassenstein[Zeitschr. f. Medicinalb. 1892, pag. 129] sogar bei einem blos 40 Cm. langen Kind), häufiger im 9. und am häufigsten erst im 10. Schwangerschaftsmonate auf, so dass sein Vorhandensein mit grosser Sicherheit die Erklärung gestattet, dass die Frucht entweder reif oder dem Zeitpunkt der Reife auf 4–6 Wochen nahegerückt sei. Doch ist man nicht berechtigt, aus dem Fehlen des Knochenkernes allein die Reife der Frucht zu bestreiten, da es nicht gar selten ist, dass auch bei entschieden ausgetragenenKindern der Knochenkern noch vollständig fehlt.Hartmann(Beitr. zur Osteol. der Neugeb. Tübinger Dissert. 1869) vermisste ihn bei 102 reifen Neugeborenen 12mal,Liman(l. c. 848) unter 413 Fällen 14mal. Wir haben ähnliche Erfahrungen gemacht und noch häufiger beobachtet, dass bei entschieden reifen Kindern der Knochenkern nicht wie gewöhnlich 5 Mm., sondern nur 2–3 Mm. im Durchmesser betrug, was keineswegs nur bei schwächlichen, sondern auch, ebenso wie das vollständige Fehlen, bei ganz gut genährten und gesunden Kindern vorkam. Als äusserste Grösse des Knochenkernes bei Neugeborenen wird vonLiman9 Mm. angegeben. Letztere ist selten, doch haben wir bereits einmal einen Knochenkern von 9·5 Mm. gefunden. Das Gewicht neugeborener reifer Kinder variirt vielfach je nach dem Ernährungs- und Gesundheitszustande der Mutter sowohl, als des Kindes selbst. Als geringstes Gewicht fandenCasper-Liman1750 und als höchstes 5250 Grm.Heckerfand unter 1096 Kindern nur zwei mit einem Gewichte von 5000–5500 Grm. Ein ganz ungewöhnliches Gewicht zeigte ein vonA. Martinentbundenes Kind, welches noch nach der Enthirnung 7470 Grm. wog! (Virchow’s Jahresb. 1876, II, 591.) Unter vielen Tausenden Geburten auf G.Braun’s Klinik kamen nach dem Berichte vonC. Fürst(Wiener med. Wochenschr. 1883, Nr. 12) nur zwei Fälle vor, in denen das Gewicht 5000 und etwas darüber (5300) betrug. Das erste Kind war 55½, das zweite 57 Cm. lang. Ein von uns untersuchtes, durch Ruptur des Cervix in die Bauchhöhle ausgetretenes Kind wog 5060 Grm., hatte eine Länge von 60 Cm. und einen 7·5 Cm. breiten Knochenkern in der unteren Epiphyse des Femur.[505]Die schon vonChaussiergemachte und neuerdings von Andern bestätigte Beobachtung, dass das neugeborene Kind in den ersten 2–5 Tagen nach der Geburt an Gewicht abnimmt (in Folge Wasserverdunstung und Fettschwund), verdient auch in forensischer Beziehung Beachtung[506], noch mehr aber die Thatsache, dass nicht blos durch Benagungen von Ratten u. dergl., sondern auch durch Fäulniss und Maceration, sowie durch Mumification, sich das ursprüngliche Gewicht bedeutend vermindern kann.Dupont(„De la perte de poids des cadavres dans l’air atmosphérique“. Pariser These, 1889) undIpsen(„Ueber postmortale Gewichtsverluste bei menschlichen Früchten“, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, pag. 2), fanden, dass bei an der Luft liegenden Leichen besonders Neugeborener, die Gewichtsabnahme schon am ersten Tage beginnt, anfangs gering ist und mit eintretender Fäulniss rapid vorwärtsschreitet. Bei unreifen Früchten erfolgt die Gewichtsabnahme rascher. Verletzungen vermindern durch den Blut-, eventuell Substanzverlust, aber auch durch raschere Verdunstung und Transsudation das Eigengewicht.

Von diesen Zeichen der Reife sind am constantesten und daher verlässlichsten die Körperlänge und der Knochenkern in den unteren Epiphysen der Oberschenkelknochen. Doch auch diese zeigen selbst unter normalen Verhältnissen Differenzen. So fandenCasper-Limanals Minimum der Körperlänge 41·8, als Maximum bei Mädchen 56·6, bei Knaben sogar 62·4 Cm. Neugeborene Mädchen zeigen in der Regel eine geringere Länge als Knaben. Auch der Ernährungszustand der Mutter sowohl als des Kindes, sowie eventuelle Krankheiten machen sich in dieser Richtung bemerkbar. Ebenso zeigen Mehrlinge kürzere Längen als ebenso alte Einlinge. Der erwähnteKnochenkernist eine erbsenförmige Ossification im Centrum der betreffenden Epiphyse, die aus faulen Epiphysen als rundlicher Körper ausgeschält werden kann. Er wird in der Weise aufgesucht, dass man das betreffende Kniegelenk durch einen Querschnitt eröffnet und, indem man die Weichtheile mit der einen Hand zurückzieht, mit der anderen den Epiphysenknorpel des Femur durch senkrecht auf die Längsachse des Knochens geführte Schnitte in dünne Scheiben zerlegt. Ist der Knochenkern vorhanden, so präsentirt er sich am Durchschnitt als eine kreisrunde, netzförmig ossificirte, blutreiche Scheibe von Fliegenkopf- bis Linsengrösse (Fig. 121), die bei frischen Leichen scharf von weissem Knorpel sich abhebt, weniger, wenn dieser in Folge von Fäulniss blutig imbibirt erscheint. Der Knochenkern tritt nur ausnahmsweise schon am Ende des 8. Monates (einmal fanden wir einen 4 Mm. breiten schon bei einem blos 45 Cm. undHassenstein[Zeitschr. f. Medicinalb. 1892, pag. 129] sogar bei einem blos 40 Cm. langen Kind), häufiger im 9. und am häufigsten erst im 10. Schwangerschaftsmonate auf, so dass sein Vorhandensein mit grosser Sicherheit die Erklärung gestattet, dass die Frucht entweder reif oder dem Zeitpunkt der Reife auf 4–6 Wochen nahegerückt sei. Doch ist man nicht berechtigt, aus dem Fehlen des Knochenkernes allein die Reife der Frucht zu bestreiten, da es nicht gar selten ist, dass auch bei entschieden ausgetragenenKindern der Knochenkern noch vollständig fehlt.Hartmann(Beitr. zur Osteol. der Neugeb. Tübinger Dissert. 1869) vermisste ihn bei 102 reifen Neugeborenen 12mal,Liman(l. c. 848) unter 413 Fällen 14mal. Wir haben ähnliche Erfahrungen gemacht und noch häufiger beobachtet, dass bei entschieden reifen Kindern der Knochenkern nicht wie gewöhnlich 5 Mm., sondern nur 2–3 Mm. im Durchmesser betrug, was keineswegs nur bei schwächlichen, sondern auch, ebenso wie das vollständige Fehlen, bei ganz gut genährten und gesunden Kindern vorkam. Als äusserste Grösse des Knochenkernes bei Neugeborenen wird vonLiman9 Mm. angegeben. Letztere ist selten, doch haben wir bereits einmal einen Knochenkern von 9·5 Mm. gefunden. Das Gewicht neugeborener reifer Kinder variirt vielfach je nach dem Ernährungs- und Gesundheitszustande der Mutter sowohl, als des Kindes selbst. Als geringstes Gewicht fandenCasper-Liman1750 und als höchstes 5250 Grm.Heckerfand unter 1096 Kindern nur zwei mit einem Gewichte von 5000–5500 Grm. Ein ganz ungewöhnliches Gewicht zeigte ein vonA. Martinentbundenes Kind, welches noch nach der Enthirnung 7470 Grm. wog! (Virchow’s Jahresb. 1876, II, 591.) Unter vielen Tausenden Geburten auf G.Braun’s Klinik kamen nach dem Berichte vonC. Fürst(Wiener med. Wochenschr. 1883, Nr. 12) nur zwei Fälle vor, in denen das Gewicht 5000 und etwas darüber (5300) betrug. Das erste Kind war 55½, das zweite 57 Cm. lang. Ein von uns untersuchtes, durch Ruptur des Cervix in die Bauchhöhle ausgetretenes Kind wog 5060 Grm., hatte eine Länge von 60 Cm. und einen 7·5 Cm. breiten Knochenkern in der unteren Epiphyse des Femur.[505]Die schon vonChaussiergemachte und neuerdings von Andern bestätigte Beobachtung, dass das neugeborene Kind in den ersten 2–5 Tagen nach der Geburt an Gewicht abnimmt (in Folge Wasserverdunstung und Fettschwund), verdient auch in forensischer Beziehung Beachtung[506], noch mehr aber die Thatsache, dass nicht blos durch Benagungen von Ratten u. dergl., sondern auch durch Fäulniss und Maceration, sowie durch Mumification, sich das ursprüngliche Gewicht bedeutend vermindern kann.Dupont(„De la perte de poids des cadavres dans l’air atmosphérique“. Pariser These, 1889) undIpsen(„Ueber postmortale Gewichtsverluste bei menschlichen Früchten“, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, pag. 2), fanden, dass bei an der Luft liegenden Leichen besonders Neugeborener, die Gewichtsabnahme schon am ersten Tage beginnt, anfangs gering ist und mit eintretender Fäulniss rapid vorwärtsschreitet. Bei unreifen Früchten erfolgt die Gewichtsabnahme rascher. Verletzungen vermindern durch den Blut-, eventuell Substanzverlust, aber auch durch raschere Verdunstung und Transsudation das Eigengewicht.

Die Lebensunfähigkeit kann ferner bedingt sein durchMangeloderVerbildungoderangeborene Erkrankung der zum Leben unumgänglich nothwendigen Organe.

Lebensfähigkeit monströser und kranker Früchte.Angeborene Erkrankungen.

Es gehören hierher zunächst dieMonstrositätenim engeren Sinne, welche schon äusserlich als solche auffallen. Dass auch diese nicht augenblicklich nach der Geburt absterben müssen, beweisen zwei Fälle vonTaylor, in deren einem ein Kind mit zwei Köpfen, in dem anderen ein Hemicephalus lebend geboren und beidemal von den assistirenden Frauen — getödtet wurde. Ebenso berichtetThompson(Schmidt’s Jahrb. 1875, II, 214) über ein Kind mit monströser Cyklopie, das noch 1½ Stunden lebte, und in Wien wurde ein auf Prof.G. Braun’s Klinik geborener Hemicephalus 7 Tage am Leben erhalten (Wiener med. Wochenschr. 1879, pag. 1290). Bei einem aus einem Abort gezogenen, ausgetragenen frischen Kinde fanden wir eine auffallende Mikrocephalie mit Verkümmerung des Grosshirns und Encephalocele anterior duplex. Das Kind dürfte kaum im gewöhnlichen Sinne lebensfähig gewesen sein. Trotzdem hatte dasselbe nach der Geburt gelebt und war eines gewaltsamen Todes durch Ertrinken gestorben, da Lungen und Magen lufthältig waren und Abortstoffe im Lungenparenchym, im Magen und 15 Cm. weit im Dünndarm gefunden wurden. Die Mutter wurde leider nicht eruirt, so dass dem Gerichte die seltene Gelegenheit entging, über einen an einem nicht lebensfähigen Neugeborenen begangenen Kindesmord zu verhandeln. Die Siamesischen Zwillinge, sowie die mit dem Rücken verwachsenen Misses Millie und Christine, die sich gegenwärtig zeigen, sind Beispiele, dass auffallende Monstrosität keineswegs identisch ist mit Lebensunfähigkeit. Anderseits gibt es eine Reihe angeborener Hemmungsbildungen und Verbildungen innerer Organe, die häufig äusserlich gar nicht auffallen und doch Lebensunfähigkeit bedingen, obgleich auch mit diesen das Kind nicht sofort nach der Geburt sterben muss. Hierher gehören u. A. die angeborenen Defecte des Herzens, namentlich jene des Septums, die wir, verbunden mit einer Transposition der Gefässe, bei einem 11tägigen und sogar bei einem 6monatlichen Kinde antrafen. Ferner die bereits erwähnten angeborenen Atresien des Duodenums, mit denen die betreffenden Kinder ebenfalls noch tagelang fortleben können. Ebenso gehören hierher viele Zwerchfellhernien und die bereits erwähnte angeborene Cystenniere höheren Grades, endlich die angeborenen meist syphilitischen Hepatisationen der Lunge (Pneumonia alba) und gewiss noch viele andere Erkrankungen, die die Frucht mit sich zur Welt bringt. Einen interessanten Fall dieser Art bringtHecker(Friedreich’s Blätter. 1874, pag. 289), der eine hochgradig hydrocephalische Frucht betrifft, bei welcher es unentschieden bleiben musste, ob sie in Folge des Hydrocephalus eines natürlichen oder in Folge von Verletzungen eines gewaltsamen Todes gestorben war, wobei überdies auch die Möglichkeit sich nicht ableugnen liess, dass gewisse Fissuren der mangelhaft ossificirten Scheitelbeine nicht extrauterin, sondern während der Geburt durch den Geburtsdruck entstanden sein konnten.In unserem Institute wurde ein am 11. Tage nach der Geburt an Peritonitis verstorbenes Kind obducirt, welches bei annähernd normalem Schädel einen so hochgradigen Hydrocephalus congenitus zeigte, dass das Grosshirn fast vollständig fehlte (Zillner, Wiener med. Wochenschrift, 1880). Auch intermeningeale Extravasate, die die Frucht während der Geburt acquirirte, können den Tod erst nach der Geburt bewirken, also im weiteren Sinne Lebensunfähigkeit bedingen, ebenso die Encephalitis interstitialis, auf welche schon früherRokitansky(Pathol. Anat. 3. Aufl., II, 436 und 462), fernerVirchow(Archiv. XLIV, 4. Heft, ebenso Arch. f. Psychiatrie. 1870, pag. 65 und Sitzung der Berliner med. Gesellsch. vom 17. October 1883, Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 44),Jastrovitz(Prager Vierteljahrschr. 1871, III, 16) undParrot(Schmidt’s Jahrb. 1871, CL, 55) aufmerksam machten und die wir wiederholt, wenn auch bisher noch nicht wieVirchowbei Neugeborenen, so doch bei Säuglingen aus den ersten Lebenstagen und Wochen beobachtet haben und die sich in Form blassgelblicher Herde in der weissen Substanz präsentirt und unter dem Mikroskope zahlreiche sogenannte Körnchenzellen ergibt. Ferner kann ein Kind durch vorzeitige Athembewegungen, die es gethan, in Folge der dadurch bewirkten Verstopfung der Luftwege mit Fruchtschleim etc., selbst wenn es noch lebend geboren wird, unfähig sein, weiter zu leben.

Es gehören hierher zunächst dieMonstrositätenim engeren Sinne, welche schon äusserlich als solche auffallen. Dass auch diese nicht augenblicklich nach der Geburt absterben müssen, beweisen zwei Fälle vonTaylor, in deren einem ein Kind mit zwei Köpfen, in dem anderen ein Hemicephalus lebend geboren und beidemal von den assistirenden Frauen — getödtet wurde. Ebenso berichtetThompson(Schmidt’s Jahrb. 1875, II, 214) über ein Kind mit monströser Cyklopie, das noch 1½ Stunden lebte, und in Wien wurde ein auf Prof.G. Braun’s Klinik geborener Hemicephalus 7 Tage am Leben erhalten (Wiener med. Wochenschr. 1879, pag. 1290). Bei einem aus einem Abort gezogenen, ausgetragenen frischen Kinde fanden wir eine auffallende Mikrocephalie mit Verkümmerung des Grosshirns und Encephalocele anterior duplex. Das Kind dürfte kaum im gewöhnlichen Sinne lebensfähig gewesen sein. Trotzdem hatte dasselbe nach der Geburt gelebt und war eines gewaltsamen Todes durch Ertrinken gestorben, da Lungen und Magen lufthältig waren und Abortstoffe im Lungenparenchym, im Magen und 15 Cm. weit im Dünndarm gefunden wurden. Die Mutter wurde leider nicht eruirt, so dass dem Gerichte die seltene Gelegenheit entging, über einen an einem nicht lebensfähigen Neugeborenen begangenen Kindesmord zu verhandeln. Die Siamesischen Zwillinge, sowie die mit dem Rücken verwachsenen Misses Millie und Christine, die sich gegenwärtig zeigen, sind Beispiele, dass auffallende Monstrosität keineswegs identisch ist mit Lebensunfähigkeit. Anderseits gibt es eine Reihe angeborener Hemmungsbildungen und Verbildungen innerer Organe, die häufig äusserlich gar nicht auffallen und doch Lebensunfähigkeit bedingen, obgleich auch mit diesen das Kind nicht sofort nach der Geburt sterben muss. Hierher gehören u. A. die angeborenen Defecte des Herzens, namentlich jene des Septums, die wir, verbunden mit einer Transposition der Gefässe, bei einem 11tägigen und sogar bei einem 6monatlichen Kinde antrafen. Ferner die bereits erwähnten angeborenen Atresien des Duodenums, mit denen die betreffenden Kinder ebenfalls noch tagelang fortleben können. Ebenso gehören hierher viele Zwerchfellhernien und die bereits erwähnte angeborene Cystenniere höheren Grades, endlich die angeborenen meist syphilitischen Hepatisationen der Lunge (Pneumonia alba) und gewiss noch viele andere Erkrankungen, die die Frucht mit sich zur Welt bringt. Einen interessanten Fall dieser Art bringtHecker(Friedreich’s Blätter. 1874, pag. 289), der eine hochgradig hydrocephalische Frucht betrifft, bei welcher es unentschieden bleiben musste, ob sie in Folge des Hydrocephalus eines natürlichen oder in Folge von Verletzungen eines gewaltsamen Todes gestorben war, wobei überdies auch die Möglichkeit sich nicht ableugnen liess, dass gewisse Fissuren der mangelhaft ossificirten Scheitelbeine nicht extrauterin, sondern während der Geburt durch den Geburtsdruck entstanden sein konnten.In unserem Institute wurde ein am 11. Tage nach der Geburt an Peritonitis verstorbenes Kind obducirt, welches bei annähernd normalem Schädel einen so hochgradigen Hydrocephalus congenitus zeigte, dass das Grosshirn fast vollständig fehlte (Zillner, Wiener med. Wochenschrift, 1880). Auch intermeningeale Extravasate, die die Frucht während der Geburt acquirirte, können den Tod erst nach der Geburt bewirken, also im weiteren Sinne Lebensunfähigkeit bedingen, ebenso die Encephalitis interstitialis, auf welche schon früherRokitansky(Pathol. Anat. 3. Aufl., II, 436 und 462), fernerVirchow(Archiv. XLIV, 4. Heft, ebenso Arch. f. Psychiatrie. 1870, pag. 65 und Sitzung der Berliner med. Gesellsch. vom 17. October 1883, Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 44),Jastrovitz(Prager Vierteljahrschr. 1871, III, 16) undParrot(Schmidt’s Jahrb. 1871, CL, 55) aufmerksam machten und die wir wiederholt, wenn auch bisher noch nicht wieVirchowbei Neugeborenen, so doch bei Säuglingen aus den ersten Lebenstagen und Wochen beobachtet haben und die sich in Form blassgelblicher Herde in der weissen Substanz präsentirt und unter dem Mikroskope zahlreiche sogenannte Körnchenzellen ergibt. Ferner kann ein Kind durch vorzeitige Athembewegungen, die es gethan, in Folge der dadurch bewirkten Verstopfung der Luftwege mit Fruchtschleim etc., selbst wenn es noch lebend geboren wird, unfähig sein, weiter zu leben.

2. Tod durch extrauterine Vorgänge.

Es gibt zunächst eine Reihe von Vorgängen, die ohne Verschulden der Mutter den gewaltsamen Tod des Neugeborenen herbeiführen können. Von diesen verdient die Sturzgeburt und die Verblutung aus der Nabelschnur eine besondere Besprechung.

Die Sturzgeburt.

Die Möglichkeit, dass eine Schwangere in der Weise von der Geburt überrascht wird, dass das Kind, während sie sitzt, kniet oder steht, aus ihren Genitalien herausstürzt, wird gegenwärtig sowohl von den Geburtshelfern, als Gerichtsärzten allgemein zugegeben, da die Zahl der zweifellosen und unter unverdächtigen Umständen vorgekommenen Beobachtungen eines solchen Geburtsverlaufes, den man gewöhnlich alsSturzgeburtbezeichnet, eine beträchtliche ist und immer durch neue vermehrt wird.

Geburt im Sitzen, Knieen, Stehen etc.

Von älteren Aerzten, die sich um die Lehre von der Sturzgeburt Verdienste erwarben, verdient insbesondereKleinErwähnung, der, um über die betreffende, immer wieder angezweifelte Möglichkeit in’s Reine zu kommen, im Jahre 1813 die Regierung von Württemberg bewog, im ganzen Reiche an die Medicinalpersonen eine Anfrage zu richten, ob ihnen bei unverdächtigen Personen Fälle von Geburt im Stehen oder Sitzen vorgekommen seien. Auf dieses Rescript wurden 183 Fälle erwiesener Sturzgeburt berichtet, von denen 155 im Stehen,22 im Sitzen und 6 im Knien verliefen (Mende, l. c. I, 228). Ebenso hatCohen van Baren(Schmidt’s Jahrb. 1845, XLV, 84) undSchütz(ibid. 1852, LXXIII, 113) eine beträchtliche Zahl von solchen Fällen zusammengestellt; dagegen hatHohl(l. c. 573) die Möglichkeit der Geburt im Stehen gänzlich geleugnet, indem er behauptete, dass Nichts die Schwangere hindere, im letzten Momente sich zu legen, und sich darauf berief, dass, obgleich er einen Preis dafür ausgeschrieben hatte, doch nur eineeinzigevon seinen Wöchnerinnen die Geburt im Stehen zu vollenden im Stande war.[507]Casper(l. c. 935) hat mit Recht auf die verschiedenen Verhältnisse hingewiesen, die in dieser Beziehung bei heimlich Gebärenden vorhanden sind, und war überdies in der Lage, 4 Fälle aus seiner eigenen Erfahrung mitzutheilen, in denen die Geburt vor Zeugen im Stehen und einmal beim Einsteigen in’s Bett geschah. In der Naturforscherversammlung zu Speyer (1861) wurde vonKubyüber ein 16jähriges Mädchen referirt, das im Stehen entband, undHecker,LangeundSpiegelbergfügten ähnliche von ihnen selbst beobachtete Fälle hinzu. Ebenso habenKlusemann(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1861, XX, 235),Olshausen(Monatschrift f. Geburtsk. 1860, XVI, 33),Reinhard(23 Fälle von präcipitirten, sogenannten Gassengeburten, darunter 6 Sturzgeburten, Marburger Dissert. 1871) undKondratowicz(Virchow’s Jahresb. 1874, II, 806) über Entbindungen in aufrechter Stellung berichtet. Wir selbst haben in unserer Gegenwart die Entbindung einer verheirateten Frau so rasch verlaufen sehen, dass in dem Momente, als sie in’s Bett gebracht wurde, das Kind von ihr schoss. Ebenso kennen wir eine Frau, die während der Fahrt im Wagen gebar, wobei das Kind zu Boden fiel, und haben ein Kind gesehen, welches von seiner Mutter in dem Augenblicke geboren wurde, als sie vor dem Thore der Gebäranstalt aus dem Wagen stieg, so dass das Kind in den Schnee stürzte, der gerade in dicker Lage gefallen war, ohne sich hierbei zu beschädigen, ferner 1878 ein anderes obducirt, welches vor dem Wiener Gebärhause im Stehen geboren worden und auf den Boden gefallen war.Die Geburten in sitzender, kauernder oder kniender Stellung haben nichts Ueberraschendes an sich, da es noch fraglich ist, ob nicht diese Stellungen, wenigstens für den Verlauf der Austreibungsperiode, zweckmässiger sind, als die Rücken- oder Seitenlage, in welcher man die Entbindung gewöhnlich verlaufen lässt (videSchröder, Lehrb. 1871, pag. 151;Ploss: „Ueber die Lage und Stellung der Frau während der Geburt bei verschiedenen Völkern“, 1872, mit 6 Holzschnitten und Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 42, und die Dissertation vonFelkin, Marburg 1885, über denselben Gegenstand). Neuere, auch forensisch werthvolle Arbeiten über präcipitirte Geburten habenWinckel(München 1884, Festschrift) undG. Koch(Arch. f. Gyn. 1886, XXIX, 271) geliefert. Ersterer liegt ein Material von 216, letzterer von 37 Fällen zu Grunde, welches einem Procentsatz von 0·9 sämmtlicher Geburten entspricht.

Von älteren Aerzten, die sich um die Lehre von der Sturzgeburt Verdienste erwarben, verdient insbesondereKleinErwähnung, der, um über die betreffende, immer wieder angezweifelte Möglichkeit in’s Reine zu kommen, im Jahre 1813 die Regierung von Württemberg bewog, im ganzen Reiche an die Medicinalpersonen eine Anfrage zu richten, ob ihnen bei unverdächtigen Personen Fälle von Geburt im Stehen oder Sitzen vorgekommen seien. Auf dieses Rescript wurden 183 Fälle erwiesener Sturzgeburt berichtet, von denen 155 im Stehen,22 im Sitzen und 6 im Knien verliefen (Mende, l. c. I, 228). Ebenso hatCohen van Baren(Schmidt’s Jahrb. 1845, XLV, 84) undSchütz(ibid. 1852, LXXIII, 113) eine beträchtliche Zahl von solchen Fällen zusammengestellt; dagegen hatHohl(l. c. 573) die Möglichkeit der Geburt im Stehen gänzlich geleugnet, indem er behauptete, dass Nichts die Schwangere hindere, im letzten Momente sich zu legen, und sich darauf berief, dass, obgleich er einen Preis dafür ausgeschrieben hatte, doch nur eineeinzigevon seinen Wöchnerinnen die Geburt im Stehen zu vollenden im Stande war.[507]Casper(l. c. 935) hat mit Recht auf die verschiedenen Verhältnisse hingewiesen, die in dieser Beziehung bei heimlich Gebärenden vorhanden sind, und war überdies in der Lage, 4 Fälle aus seiner eigenen Erfahrung mitzutheilen, in denen die Geburt vor Zeugen im Stehen und einmal beim Einsteigen in’s Bett geschah. In der Naturforscherversammlung zu Speyer (1861) wurde vonKubyüber ein 16jähriges Mädchen referirt, das im Stehen entband, undHecker,LangeundSpiegelbergfügten ähnliche von ihnen selbst beobachtete Fälle hinzu. Ebenso habenKlusemann(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1861, XX, 235),Olshausen(Monatschrift f. Geburtsk. 1860, XVI, 33),Reinhard(23 Fälle von präcipitirten, sogenannten Gassengeburten, darunter 6 Sturzgeburten, Marburger Dissert. 1871) undKondratowicz(Virchow’s Jahresb. 1874, II, 806) über Entbindungen in aufrechter Stellung berichtet. Wir selbst haben in unserer Gegenwart die Entbindung einer verheirateten Frau so rasch verlaufen sehen, dass in dem Momente, als sie in’s Bett gebracht wurde, das Kind von ihr schoss. Ebenso kennen wir eine Frau, die während der Fahrt im Wagen gebar, wobei das Kind zu Boden fiel, und haben ein Kind gesehen, welches von seiner Mutter in dem Augenblicke geboren wurde, als sie vor dem Thore der Gebäranstalt aus dem Wagen stieg, so dass das Kind in den Schnee stürzte, der gerade in dicker Lage gefallen war, ohne sich hierbei zu beschädigen, ferner 1878 ein anderes obducirt, welches vor dem Wiener Gebärhause im Stehen geboren worden und auf den Boden gefallen war.

Die Geburten in sitzender, kauernder oder kniender Stellung haben nichts Ueberraschendes an sich, da es noch fraglich ist, ob nicht diese Stellungen, wenigstens für den Verlauf der Austreibungsperiode, zweckmässiger sind, als die Rücken- oder Seitenlage, in welcher man die Entbindung gewöhnlich verlaufen lässt (videSchröder, Lehrb. 1871, pag. 151;Ploss: „Ueber die Lage und Stellung der Frau während der Geburt bei verschiedenen Völkern“, 1872, mit 6 Holzschnitten und Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 42, und die Dissertation vonFelkin, Marburg 1885, über denselben Gegenstand). Neuere, auch forensisch werthvolle Arbeiten über präcipitirte Geburten habenWinckel(München 1884, Festschrift) undG. Koch(Arch. f. Gyn. 1886, XXIX, 271) geliefert. Ersterer liegt ein Material von 216, letzterer von 37 Fällen zu Grunde, welches einem Procentsatz von 0·9 sämmtlicher Geburten entspricht.

Untersuchung der Mutter und des Kindes bei angebl. Sturzgeburt.

Eine Sturzgeburt kann für das Kind fatal werden entweder durch den Sturz selbst und die Beschädigungen, die das Kind, insbesondere dessen Kopf, dabei erleidet, oder dadurch, dass, wie namentlich bei der Geburt am Abtritt, das Kind in Flüssigkeiten hineinfällt[508], oder durch beide diese Momente zusammen. Die Gefahr der Verblutung aus der durchrissenen Nabelschnur kommt nur ausnahmsweise in Betracht.

Kommt eine Sturzgeburt in Frage, so sind die Befunde an der betreffenden Mutter, ferner jene am Kinde und endlich die Umstände des Falles zu erwägen.

Was dieMutterbetrifft, so begegnet man häufig der Ansicht, dass bei Mehrgebärenden wegen der Weite ihrer Genitalien eine Sturzgeburt leichter stattfinden könne als bei Erstgebärenden. Dem entgegen lehrt die Erfahrung, dass die meisten Fälle von Sturzgeburt Erstgebärende betreffen, was sich vorzugsweise daraus erklärt, dass letztere die Zeichen bevorstehender Entbindung, die sie noch nicht kennen, leichter zu übersehen und zu verkennen vermögen als Mehrgebärende, die eine solche bereits durchgemacht haben. So ist es nichts Seltenes, dass die ersten Wehen von Erstgebärenden als Darmkolik, Stuhldrang u. s. w. aufgefasst werden, was sie veranlasst, sich auf den Abort etc. zu begeben, woselbst dann die Sturzgeburt erfolgen kann. Ueberdies gehört Drang zum Stuhl- und Harnlassen zu den Erscheinungen, die in der Regel den Geburtsact begleiten. Ferner muss festgehalten werden, dass es zwei Formen von Sturzgeburten gibt; die eine, bei welcher derganzeGeburtsact ungewöhnlich schnell verläuft, die präcipitirte Geburt im engeren Sinne, und die andere, bei welcher nur die Austreibung des Kindes plötzlich und unerwartet erfolgt. Die erstere Form der Sturzgeburt kann bei Missverhältniss zwischen den Dimensionen des Beckens und jenen der Frucht nicht zugegeben werden, während die zweite Form, obgleich leichter bei kleinen Früchten (Winckel,Koch), so doch auch bei grossen Kindern oder verhältnissmässiger Enge der Geburtswege sich ereignen kann und unserer Erfahrung zufolge bei heimlichen Geburten ungleich häufiger sich ereignet als die eigentliche überstürzte Geburt.

Verhalten der Nabelschnur.

AmKindeist, ausser dessen Grösse, zunächst das Verhalten der Nabelschnur zu beachten. Erfolgt die Geburt derart, dass die Nabelschnur beim Sturze des Kindes gespannt wird, und hierzu ist begreiflicher Weise besonders bei der Geburt am Abtritt oder im Stehen Gelegenheit geboten, so wird entweder die Nabelschnur zerreissen oder es wird gleichzeitig die Placenta mitgerissen, wobei die Nabelschnur undurchtrennt bleibt. Beide Befunde sind geeignet, die Angabe, dass eine Sturzgeburt stattfand, zu unterstützen,sind aber keineswegs hinreichend, für sich allein das Stattgehabthaben einer solchen zu beweisen, da die Schnur auch von der Mutter abgerissen worden sein konnte und weil die Geburt des Kindes sammt der Placenta auch bei einer gewöhnlichen Entbindung sich ereignen kann.

Fig. 122.Mit einer Scheere quer und glatt abgeschnittene Nabelschnur. Unmittelbar unter der oberen Trennungsfläche zwei mit ihr und unter einander parallele scharfrandige Einschnitte. Nat. Gr. Kindesmord.

Fig. 122.

Mit einer Scheere quer und glatt abgeschnittene Nabelschnur. Unmittelbar unter der oberen Trennungsfläche zwei mit ihr und unter einander parallele scharfrandige Einschnitte. Nat. Gr. Kindesmord.

Zerreissung der Nabelschnur.

Dass bei einer Sturzgeburt die Nabelschnur verhältnissmässig leicht zerreissen kann, unterliegt keinem Zweifel. Zwar habenNégrier(Annal d’hygiène publ. XXV, 126),Späth(Wiener med. Wochenschrift, 8. Nov. 1851),Schatz(Arch. f. Gyn. IX, 28), sowieNeville(Dublin Journ. of med. Sciences. Febr. 1883) gefunden, dass die Nabelschnur beiallmäligerBelastung im Mittel ein ungleich höheres Gewicht (durchschnittlich 4000 bis 5000 Grm.) zu ertragen vermöge, als das des reifen Neugeborenen beträgt, doch ist es selbstverständlich, dass es sich bei einer Sturzgeburt nicht um eine allmälige Dehnung der Nabelschnur, sondern um einen plötzlichen Ruck handelt, den dieselbe theils durch die Fallkraft des Kindes, theils durch die Gewalt erleidet, mit welcher das Kind ausgetrieben wird, und dass unter diesen Umständen nach physikalischen Gesetzen ein ungleich geringeres Gewicht genügt, um den Nabelstrang zum Zerreissen zu bringen. In der That haben sehr exacte Versuche, die vonPfannkuch(Arch. f. Gyn. 1875, VII, pag. 28) angestellt wurden, gezeigt, dass schon 1000 Grm. und weniger (2mal schon 500 Grm.) genügten, um durch ihre Fallkraft Zerreissung der Nabelschnur zu bewirken, womit auch die Resultate unserer eigenen Versuche, die wir jedes Jahr vor unseren Hörern anstellen, übereinstimmen, bei welchen die Nabelschnur nur ausnahmsweise das fallende Gewicht eines Kilo auszuhalten vermochte. Je länger die Nabelschnur ist, d. h. je grössere Fallgeschwindigkeit das Kind erreicht, desto leichter zerreisst die Schnur. Doch hatPfannkuchgefunden, dass auch bei halber Länge der Nabelschnur (durchschnittlich 21 Cm.) in der Regel 1000 Grm. genügten, um Zerreissung derselben zu bewirken. Gewöhnlich erfolgt die Zerreissung im fötalen Theile der Nabelschnur, mitunter ganz nahe am Nabel und es kann die Schnur selbst ganz aus dem Nabel ausgerissen werden.[509]Die Zerreissung der Nabelschnur mit den Händen erfordert zwar an der Leiche immerhin einige Anstrengung, doch genügt ein kräftigerRuck, um, wenn die Schnur fest gepackt wurde, sie zum Zerreissen zu bringen. Das Zerreissen einer lebenden, turgescirenden Nabelschnur muss zweifellos ungleich leichter gelingen, um so mehr, als die eine Hand der Mutter am Körper des Kindes eine Stütze findet. Auch in diesem Falle wird die Schnur in der Regel nahe am Körper des Kindes durchrissen und kann auch aus dem Nabel ausgerissen werden Bei sehr dünner Nabelschnur, wie sie sich z. B. bei unreifen Früchten findet, kann das Zerreissen der Schnur auch spontan oder beim Aufheben des Kindes oder bei Selbsthilfe oder durch sonstigen geringen Zug unabsichtlich erfolgen. Aber selbst bei reifen Früchten ist dies nicht ganz unmöglich.Koch(l. c. 283) hat drei,Budin(Virchow’s Jahrb. 1887, I, 518) zwei undDarène(ibid. 1888, I, 485) einen solchen Fall beobachtet, und auch aufBreisky’s Klinik in Wien sind kurz hintereinander zwei derartige Fälle vorgekommen. Auch beim Aufstehen der Entbundenen bei noch haftender Placenta könnte ausnahmsweise die Schnur reissen, ein Vorgang, der bei Thieren häufig vorkommen soll.

Abgeschnittene Nabelschnur.

Die Frage, ob eine Nabelschnur durchrissen oder abgeschnitten wurde, lässt sich aus der Beschaffenheit des peripheren Endes derselben in der Regel leicht erkennen. Bei der durchschnittenen Nabelschnur zeigt nicht blos die Amnionscheide scharfe Trennungsränder, sondern es lässt sich auch constatiren, dass die übrigen Bestandtheile der Nabelschnur ineinerEbene durchtrennt worden sind, welche allerdings nicht mehr quer, sondern auch schief auf der Längsachse der Nabelschnur stehen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Strang miteinemZug durchschnitten worden ist. Wurde mehrmals zugeschnitten, dann bildet allerdings die Trennungsfläche nicht eine Ebene, aber in der Scheide sind mehrere Einschnitte zu bemerken, die sich meist sehr deutlich präsentiren (Fig. 122). Wir konnten in einem Falle 5 solche scharfrandige und parallele Einschnitte, die wahrscheinlich von einer kurzen Scheere herrührten, constatiren; trotzdem blieb die Angeklagte hartnäckig dabei, dass das Kind, welches keine Spur einer Verletzung, wohl aber Zeichen von Erstickung zeigte, von ihr im Stehen geboren wurde, wobei die Schnur zerrissen sei. War die Schnur abgerissen, so zeigt die Amnionscheide fetzige, meist schräge, häufig in einen centripetalen Längsriss sich fortsetzende Ränder, während die Gefässe in ungleicher Höhe abgetrennt erscheinen. Die ausgezogenen Arterien ragen nicht selten, eine oder beide aus der Wunde heraus (Fig. 123). In der Regel reisst der Nabelstrang an der Concavität einer Windung, woselbst die Amnionscheide wie die Sehne eines Bogens beim Zuge sich spannt und auchzuerst einreisst, worauf zuerst Dehnung und hierauf Zerreissung der Gefässe und des übrigen Theiles der Nabelschnur erfolgt. Nur selten erfolgt der Riss quer, zeigt aber auch dann fetzige Ränder und unebene Trennungsfläche. Anderweitige Durchtrennungen der Nabelschnur, z. B. Durchquetschung derselben, kommen gewiss nur ausnahmsweise vor, schon deshalb, weil sie längere Zeit erfordern. Dagegen kann es, wieHuber(Friedreich’s Bl. 1884, pag. 391) mit Recht hervorhebt, geschehen, dass die Nabelschnur nur angeschnitten und der Rest durchrissen wird.Im frischen Zustande ist die Beschaffenheit des Trennungsendes leicht zu erkennen. Ist die Nabelschnur mumificirt, so muss sie früher aufgeweicht werden, wozu kurze Zeit genügt. Auch weit gediehene Fäulniss macht die ursprüngliche Beschaffenheit des Endes unkenntlich, ebenso kann sie bei Leichen, die in Aborten lagen, durch Benagung von Ratten verändert werden.

Die Frage, ob eine Nabelschnur durchrissen oder abgeschnitten wurde, lässt sich aus der Beschaffenheit des peripheren Endes derselben in der Regel leicht erkennen. Bei der durchschnittenen Nabelschnur zeigt nicht blos die Amnionscheide scharfe Trennungsränder, sondern es lässt sich auch constatiren, dass die übrigen Bestandtheile der Nabelschnur ineinerEbene durchtrennt worden sind, welche allerdings nicht mehr quer, sondern auch schief auf der Längsachse der Nabelschnur stehen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Strang miteinemZug durchschnitten worden ist. Wurde mehrmals zugeschnitten, dann bildet allerdings die Trennungsfläche nicht eine Ebene, aber in der Scheide sind mehrere Einschnitte zu bemerken, die sich meist sehr deutlich präsentiren (Fig. 122). Wir konnten in einem Falle 5 solche scharfrandige und parallele Einschnitte, die wahrscheinlich von einer kurzen Scheere herrührten, constatiren; trotzdem blieb die Angeklagte hartnäckig dabei, dass das Kind, welches keine Spur einer Verletzung, wohl aber Zeichen von Erstickung zeigte, von ihr im Stehen geboren wurde, wobei die Schnur zerrissen sei. War die Schnur abgerissen, so zeigt die Amnionscheide fetzige, meist schräge, häufig in einen centripetalen Längsriss sich fortsetzende Ränder, während die Gefässe in ungleicher Höhe abgetrennt erscheinen. Die ausgezogenen Arterien ragen nicht selten, eine oder beide aus der Wunde heraus (Fig. 123). In der Regel reisst der Nabelstrang an der Concavität einer Windung, woselbst die Amnionscheide wie die Sehne eines Bogens beim Zuge sich spannt und auchzuerst einreisst, worauf zuerst Dehnung und hierauf Zerreissung der Gefässe und des übrigen Theiles der Nabelschnur erfolgt. Nur selten erfolgt der Riss quer, zeigt aber auch dann fetzige Ränder und unebene Trennungsfläche. Anderweitige Durchtrennungen der Nabelschnur, z. B. Durchquetschung derselben, kommen gewiss nur ausnahmsweise vor, schon deshalb, weil sie längere Zeit erfordern. Dagegen kann es, wieHuber(Friedreich’s Bl. 1884, pag. 391) mit Recht hervorhebt, geschehen, dass die Nabelschnur nur angeschnitten und der Rest durchrissen wird.

Im frischen Zustande ist die Beschaffenheit des Trennungsendes leicht zu erkennen. Ist die Nabelschnur mumificirt, so muss sie früher aufgeweicht werden, wozu kurze Zeit genügt. Auch weit gediehene Fäulniss macht die ursprüngliche Beschaffenheit des Endes unkenntlich, ebenso kann sie bei Leichen, die in Aborten lagen, durch Benagung von Ratten verändert werden.

Befund am Kopfe.

Das Fehlen eines Vorkopfes unterstützt die Angabe, dass eine Sturzgeburt stattgefunden habe. Das Vorhandensein desselben spricht jedoch nicht dagegen, da, wie oben bemerkt, die Austreibungsperiode auch plötzlich verlaufen kann, obgleich der Kopf einige Zeit im Beckenring eingeklemmt gewesen war. Bei Beckenendlagen können präcipitirte Geburten, weil der nachfolgende Kopf in der Regel, wenn auch nur vielleicht für ganz kurze Zeit, stecken bleibt, nicht leicht vorkommen, doch wurden einzelne solche Fälle vonWinckel(l. c.) thatsächlich beobachtet und auch uns ist ein solcher bei einer 22jährigen verheirateten (!) Primipara vorgekommen.

Fig. 123.Placentar­ende einer bei einer Sturz­geburt geris­senen Nabel­schnur. Nat. Gr.[510]

Fig. 123.

Placentar­ende einer bei einer Sturz­geburt geris­senen Nabel­schnur. Nat. Gr.[510]

Kopfverletzungen durch Sturzgeburt.

Verletzungen, insbesondere Kopfverletzungen, entstehen nicht immer; namentlich wird bei einer Geburt über einem Eimer oder sonstigen Gefäss es nicht auffällig sein, dass keine Verletzungen sich finden. Auch bei der Geburt im Stehen können sie ausbleiben, während sie sich beim Sturz in einen Abort desto leichter bilden werden, je tiefer derselbe war und je weniger Flüssigkeit etc. er gerade enthielt. In allen diesen Fällen wird es sich vorzugsweise darum handeln, zu erwägen, ob die Kopfverletzungen thatsächlichsolche sind, wie sie durch einen einfachen Sturz entstehen können, oder ob sie Eigenschaften an sich tragen, die auf eine andere Gewalteinwirkung schliessen lassen. Die Fissuren und Fracturen des Schädels, welche durch einfachen Sturz eines neugeborenen Kindes sich bilden, betreffen, wie man sich durch Versuche leicht überzeugen kann, wenn auch nicht ausschliesslich, so doch vorzugsweise die Scheitelbeine, und zwar ebenso häufig nur eins als beide Scheitelbeine. Am häufigsten findet man einen Sprung, der vom Pfeilnahtrande meist gegen die Mitte zu beginnt, zwischen den Ossificationsstrahlen radiär zum Scheitelhöcker hinzieht und von da aus unter einem nahezu rechten Winkel abermals radiär entweder gegen die Kranznaht oder gegen die Lambdanaht sich fortsetzt. Auch nur eine einfache solche Fissur kann sich bilden. Seltener sahen wir wirkliche zackige Fracturen entstehen, indem der Knochensprung schräg über die Ossificationsstrahlen hinwegzog, immer den inneren Theil des Seitenwandbeines betreffend. Manchmal fanden wir in dem einen Scheitelbein eine winklige Fissur, im anderen eine zackige Fractur, aber in allen Fällen hatten die betreffenden Schädelbrüche eine solche Beschaffenheit, dass sie deutlich ihre Entstehung aus plötzlicher Compression der Scheitelwölbung des Schädels erkennen liessen. Geschah der Sturz von einer bedeutenden Höhe und auf hartem Boden, so können entlang der Fissur nicht blos die Meningen, sondern auch die Schädeldecken, letztere durch die scharfen Knochenkanten, einreissen, wobei aus dem Risse Gehirn austreten kann. Eine unregelmässige oder mehrfache Zertrümmerung der Schädelknochen kann sich nur bei Sturz aus grossen Höhen bilden, während solche Beschädigungen bei absichtlicher Tödtung des Kindes leicht vorkommen können, da sich die betreffende Mutter, wenn sie ihr Kind durch eine gegen dessen Kopf gerichtete, mit stumpfen oder stumpfkantigen Werkzeugen ausgeübte Gewalt tödtet, kaum mit einem einzigen Schlag oder Hieb, Tritt u. s. w. begnügt, sondern, um sicher zu gehen, diese Gewaltacte wiederholt. Wiederholt sahen wir bei den in den Abort gestürzten Neugeborenen ausser einfachen Fissuren der Scheitelbeine Fracturen des Orbitaldaches. Intermeningeale Blutungen, sowie Quetschungen des Gehirns können auch ohne Fissuren oder Fracturen geschehen. Bei einem vonKochuntersuchten, im Stehen geborenen und nach 11 Tagen gestorbenen, 42 Cm. langen Kinde fand sich eine walnussgrosse Zertrümmerung des rechten Stirnlappens.

Verhalten der Lungen nach Sturzgeburt.

Endlich muss auch das Verhalten der Lungen herangezogen werden. Handelt es sich um eine Geburt am Abort, oder über einem mit Flüssigkeit genügend gefüllten Gefässe, so ist es begreiflich, dass, wenn thatsächlich eine Sturzgeburt stattfand und das Kind sofort aus den Genitalien der Mutter in eine Flüssigkeit fiel, die es vollständig bedecken musste, eine Luftathmung gar nicht oder nur unvollständig erfolgen kann, und dass wir daher, wenn wir die Lungen vollständig mit Luft aufgebläht, odernamentlich, wenn wir nicht blos den Magen, sondern auch einen Theil der Gedärme lufthaltig finden, berechtigt sind, eine Sturzgeburt auszuschliessen. Doch muss bemerkt werden, dass, wenn in den betreffenden Orten nur flache Schichten von Flüssigkeit angesammelt waren, oder dicker Koth u. dergl., welcher das sofortige Untersinken des Körpers nicht gestattete, das Kind auch noch nach dem Sturze Luft zu athmen im Stande sein kann. Dafür sprechen wiederholt beobachtete Fälle, in denen Neugeborene noch lebend aus dem Abort herausgezogen worden sind. Dass besonders zu erheben sein wird, ob das Kind noch lebend in die betreffende Flüssigkeit gelangte und darin ertrunken ist oder nicht, ist selbstverständlich, in welcher Beziehung wir auf das beim Ertrinkungstode Gesagte verweisen.

Handelt es sich um eine Sturzgeburt, wobei das Kind auf festen Boden gefallen sein und dabei sich tödtlich beschädigt haben soll, so wäre es irrig, aus dem Nachweis einer vollständig erfolgten Athmung zu schliessen, dass der angegebene Vorgang nicht stattgehabt haben konnte, da Neugeborene selbst nach beträchtlichen Schädelverletzungen nicht sofort sterben, sondern noch einige Zeit fortathmen können.

Dies beweisen insbesondere jene Fälle, in denen Kinder nach vorgenommener Perforation und Kephalotripsie noch lebend und athmend zur Welt gekommen sind. Einen solchen Fall beschreibtWisbrand(Schmidt’s Jahrb., 3. Supplementbd., pag. 331), fernerLaborie(ibid. 1845, XLV, 191, das Kind lebte noch über eine Stunde) und wir selbst hatten zweimal Gelegenheit, solche Fälle zu obduciren, in denen die kephalotribirten Kinder nach der Geburt noch einige Athemzüge gemacht hatten und auch lufthaltige Lungen zeigten. Ebenso fanden wir bei der Obduction eines in der Hausflur todt gefundenen neugeborenen Kindes den Schädel in Stücke zerschmettert, das Gehirn zum grössten Theile zerstört und sämmtliche Weichtheile in so ausgedehnter Weise suffundirt, dass kein Zweifel bezüglich der vitalen Entstehung dieser Verletzungen bestehen konnte. Trotzdem fanden sich im Magen zwei Camillenblüthenköpfchen in einer trüben, wie die mikroskopische Untersuchung erwies, aus Spülicht bestehenden Flüssigkeit und eben diese nebst zwei Blüthenblättern der Camille in den Bronchien. Da nicht angenommen werden konnte, dass das Kind früher in das betreffende Spülicht gebracht und dann erst durch Schädelzerschmetterung getödtet wurde, so erschien es plausibel, dass die Mutter dem Kinde zuerst den Schädel zerschmettert und dasselbe dann erst in das Spülicht und die Reste eines kurz zuvor genommenen Camillenthees enthaltende Gefäss geworfen hatte, woselbst das Kind noch einige Schluck- und Athembewegungen zu machen im Stande war.

Dies beweisen insbesondere jene Fälle, in denen Kinder nach vorgenommener Perforation und Kephalotripsie noch lebend und athmend zur Welt gekommen sind. Einen solchen Fall beschreibtWisbrand(Schmidt’s Jahrb., 3. Supplementbd., pag. 331), fernerLaborie(ibid. 1845, XLV, 191, das Kind lebte noch über eine Stunde) und wir selbst hatten zweimal Gelegenheit, solche Fälle zu obduciren, in denen die kephalotribirten Kinder nach der Geburt noch einige Athemzüge gemacht hatten und auch lufthaltige Lungen zeigten. Ebenso fanden wir bei der Obduction eines in der Hausflur todt gefundenen neugeborenen Kindes den Schädel in Stücke zerschmettert, das Gehirn zum grössten Theile zerstört und sämmtliche Weichtheile in so ausgedehnter Weise suffundirt, dass kein Zweifel bezüglich der vitalen Entstehung dieser Verletzungen bestehen konnte. Trotzdem fanden sich im Magen zwei Camillenblüthenköpfchen in einer trüben, wie die mikroskopische Untersuchung erwies, aus Spülicht bestehenden Flüssigkeit und eben diese nebst zwei Blüthenblättern der Camille in den Bronchien. Da nicht angenommen werden konnte, dass das Kind früher in das betreffende Spülicht gebracht und dann erst durch Schädelzerschmetterung getödtet wurde, so erschien es plausibel, dass die Mutter dem Kinde zuerst den Schädel zerschmettert und dasselbe dann erst in das Spülicht und die Reste eines kurz zuvor genommenen Camillenthees enthaltende Gefäss geworfen hatte, woselbst das Kind noch einige Schluck- und Athembewegungen zu machen im Stande war.


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