Die wichtigsten Anhaltspunkte für die Altersbestimmung ergeben die Ossificationsverhältnisse der einzelnen Skelettheile. Dieselben gestalten sich zufolge der AngabenHenle’s,Langer’s,Toldt’s u. A., sowie zufolge unserer eigenen Untersuchungen im Allgemeinen in nachstehender Weise, wobei jedoch bemerkt werden muss, dass individuelle, Geschlechts- und Racenverhältnisse den Gang der Ossification vielfach beeinflussen. Insbesondere scheint, wie auchWachholz(„Altersbestimmung aus dem Verhalten der Ossification des oberen Humerusendes“. Friedreich’s Bl. 1894) bestätigte, beim weiblichen Geschlechte die Ossification des Skelettes früher sich zu vollenden als beim männlichen, und bei Individuen (Racen) von kleiner Statur früher als bei solchen von grosser.
Skelet im 1. Lebensjahre.
Im Laufe deserstenLebensjahres beginnt die Verschmelzung der beiden Stirnbeinhälften vom unteren Ende der Stirnnaht aus und schon in den ersten Monaten nach der Geburt verschwinden die seitlichen Fontanellen, während sich die grosse verkleinert. Der Warzentheil verwächst mit dem übrigen Schläfebeine und es bildet sich die Andeutung eines Warzenfortsatzes. Die fötalen Spalten am Occiput verschwinden; die Temporalflügel des Keilbeines wachsen an den Körper an und es vereinigen sich die beiden Unterkieferhälften. Der vordere Bogen des Atlas enthält einen Knochenkern und es beginnt die knöcherne Vereinigung der Wirbelbögen zuerst an den Brust- und unteren Hals-, dann an den Bauchwirbeln und zuletzt am Atlas. Die Knochenkerne im Brustbeine vermehren sich und es entstehen neue im Proc. coracoideus, im Caput humeri und im Oberschenkelkopf. In der Regel im 7. Monate erfolgt der Durchbruch der Milchzähne meist in folgender Ordnung: Zuerst brechen die unteren mittleren Schneidezähne hervor und bald darauf die Schneidezähne des Oberkiefers; nach einigen Wochen die oberen äusseren Schneidezähne und dann die unteren äusseren, so dass mit Ende des ersten Jahres in der Regel alle 8 Schneidezähne zum Vorscheine gekommen sind.[535]
Skelet im 2. Lebensjahre.
Im Verlaufe deszweitenJahres verknöchert die Stirnnaht vollständig und am Ende desselben ist die Verschliessung der grossen Fontanelle vollendet. Die knöcherne Vereinigung der Wirbelbögen schreitet vor und Knochenkerne bilden sich im grösseren Höcker des Oberarmkopfes, in den unteren Enden des Radius, der Tibia und Fibula und in den Köpfchen der Mittelhand- und Mittelfussknochen. Der Durchbruch der Milchzähne macht weitere Fortschritte. Etwa im 15. Monate zeigen sich die ersten Backenzähne, im 18. bis 22. die Spitzzähne und zuletzt die zweiten Backenzähne, so dass mit Ende des zweiten Jahres in der Regel 20 Zähne in den Kiefern sich finden.
Skelet vom 3. Lebensjahre bis zur Pubertät.
ImdrittenLebensjahre verwächst die Hinterhauptsschuppe mit dem Körper; der Warzenfortsatz des Schläfenbeines erhält die dem reifen Zustande entsprechende Grösse, der Zahnfortsatz verschmilzt mit dem Körper des Epistropheus und die knöcherne Vereinigung der Wirbelbögen wird vollendet. ImviertenJahre bilden sich Ossificationspunkte im schwertförmigen Fortsatze, Knochenkerne treten auf im kleinen Höcker des Oberarmkopfes (häufig schon Ende des dritten Jahres), im grossen Trochanter und im oberen Ende der Fibula und die Verknöcherung der Patella beginnt. ImfünftenJahre sind Kopf und Höcker des Humerus zu einer Epiphyse verwachsen; Knochenkerne bilden sich im medialen Epicondylus des unteren Endes des Humerus und im oberen Ende des Radius. ImsechstenJahre synostosirt die vordere Interoccipitalfuge, zwischen Gelenk- und Basilartheil des Hinterhauptbeines (Toldt), beginnt Verknöcherung der beiden Enden der Ulna und die Verknöcherung der Patella und der aufsteigenden Aeste des Sitzbeines ist vollendet. ImsiebentenJahre erfolgt der Zahnwechsel. Nachdem bereits früher in der Regel der erste Mahlzahn durchgebrochen, fallen die abgenützten Milchzähne aus und werden durch die bleibenden ersetzt. Mit dem Beginne desachtenJahres sind meist sämmtliche bleibende Schneidezähne bereits zum Durchbruchs gekommen, denen dann die beiden Backenzähne und im 10. und 11. Jahre die wahren Eckzähne folgen. Um dieselbe Zeit vollzieht sich die Verknöcherung der Steisswirbel und beginnt die Verwachsung der Kreuzbeinwirbel, und zwar zuerst der unteren und der Querfortsätze früher als der Körper. Im 12. Jahre tritt ein Knochenkern im Olecranon und in der Trochlea des Oberarmbeins, im 13. und 14. Jahre ein solcher im lateralen Epicondylus dieses Knochens auf und es verknöchert gleichzeitig der kleine Trochanter. Der zweite Mahlzahn ist bereits vorhanden. Im 14. bis 15. Jahre bilden sich Knochenkerne im Processus coracoideus und im Acromion.
Skelet in der Pubertät und bis zum 40. Lebensjahre.
Um die Zeit derPubertätfinden sich unbeständige kleine Knochenkerne an den Spitzen der Dorn- und Querfortsätze sämmtlicher Wirbel; beständig besitzt jeder Wirbelkörper an der oberen und unteren Fläche eine scheibenförmige Epiphyse, welche ein zusammenhängendes Kalkplättchen enthält, das durch Verschmelzung kleiner Kalkeinlagerungen entsteht, die als distante Körnchen bereits vom 10. bis 11. Lebensjahre an sich finden (Toldt). Gleichzeitig entstehen an Köpfchen und Höcker der Rippen besondere Knochenkerne, welche bald mit dem Körper verschmelzen. Der Proc. coracoid. verwächst mit dem Schulterblatte und die wagrechte Fuge im oberen Theile der Gelenkspfanne des letzteren verstreicht. Die Knochenkerne des Acromion verschmelzen und verwachsen etwa im 18. bis 19. Jahre mit der Gräte, auch bildet sich ein Knochenstreif längs der Basis und ein Knochenkern im Winkel der Scapula. Am Sternalende der Clavicula tritt eine Epiphyse auf in Form einer dünnen Lamelle, welche einige Jahrespäter mit dem Körper verwächst. Die obere Epiphyse der Ulna verschmilzt mit der Diaphyse. In der Pfanne vereinigt sich das Darmbein mit dem Sitzbein, dann mit dem Schambein. Im 17. bis 18. Jahre verschmilzt das hintere Ende des Fersenbeins mit dem Vorderstücke. Im 18. bis 22. Lebensjahre verschmelzen die Kreuzwirbel mit einander vollkommen. Zwischen dem 16. bis 20. Jahre obliterirt die Naht zwischen Keil- und Hinterhauptbein, verschwindet die letzte Quernaht des Körpers, des Brustbeins[536]und verschmilzt die Epiphyse des Humerus[537]des unteren Endes der Ulna, des Radius, die Epiphysen des Femur, der Tibia und Fibula, sowie die der Mittelhand- und Mittelfussknochen und Phalangen mit den betreffenden Diaphysen. Vom 22. bis zum 25. Jahre erfolgt die vollständige Verknöcherung des Schulterblattes, die völlige Verwachsung der Epiphysenplatten der Wirbelkörper und endlich die vollständige Verwachsung der Epiphysen des Hüftbeins, am spätesten die der Epiphyse am oberen Rande des Darmbeins und am Schambeinwinkel, und die Entwicklung des Knochengerüstes ist vollendet. Um diese Zeit erfolgt häufig erst der Durchbruch des sogenannten Weisheitszahns, in der Regel aber schon um das 18. Jahr.
Skelet im Greisenalter. Schwund der Knochen.
In der Periode bis zum 40. Lebensjahre treten keine wesentlichen Veränderungen am Skelette auf und der Grad der Abnützung der Zähne ist so ziemlich der einzige Anhaltspunkt, auf welchem Altersbestimmungen sich basiren können. In der Periode von 40 bis 50 Jahren verwächst Körper und Schwertfortsatz des Brustbeins, seltener Körper und Griff, und es beginnen häufig schon früher die Kehlkopfknorpeln und die Rippenknorpeln zu verknöchern.[538]Im höheren Alter findet eine Obliteration der Schädelnähtestatt, welche von der inneren Tafel gegen die äussere fortschreitet, zuerst gewöhnlich in der Scheitelnaht, dann in der Kronen- und Hinterhauptsnaht, zuletzt in der Warzennaht, doch ist es nachZuckerkandl(Mittheilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien. 1884, IV) nicht besonders selten, dass die Synostose der Pfeil- und Kranznaht schon im 20., die der Pfeilnaht schon um das 27. Lebensjahr beginnt. AuchDwight(Medicinisches Centralblatt. 1890, pag. 624) erwähnt diesen Umstand und überhaupt den vielfach unregelmässigen Gang, welchen die Verwachsung der Schädelnähte nimmt. Die höchsten Altersstufen werden am Skelette durch den fortschreitenden senilen Schwund der Knochen gekennzeichnet. Derselbe macht sich in der Regel am Schädel am deutlichsten bemerkbar. Der Schädel wird im Ganzen leichter, seine Wandungen dünner. Der Schwund zeigt sich namentlich an schon früher dünn gewesenen Stellen des Schädels, so entsprechend den Pacchionischen Granulationen, an der Decke der Paukenhöhle, an den grossen Flügeln des Keilbeins, besonders aber an den Orbitalwänden, woselbst die Knochen papierdünn, durchscheinend und sehr häufig ganz durchbrochen werden. Häufig finden sich die Scheitelbeinhöcker durch Usur wie abgeschliffen. In Folge des Ausfallens der Zähne atrophiren und verstreichen schliesslich die Alveolarfortsätze, der Oberkiefer verschmälert sich und tritt immer mehr zurück; der Körper des Unterkiefers bildet, nachdem die Alveolen abgeschliffen sind, einen rippenförmigen Bogen, der mit seinem mittleren Theile immer weiter über den Rand des Oberkiefers hervortritt und seine Aeste bilden wieder mit dem Körper einen stumpfen Winkel, ähnlich wie in der ersten Zeit nach der Geburt. — Auch an den Knochen des Rumpfes wird der senile Schwund immer deutlicher. Die Knochen werden dünner, leichter und brüchiger und es schwindet die spongiöse Substanz, was sich in bekannter Weise besonders am oberen Ende der Oberschenkelknochen, dann am Schulterblatte und den Darmbeinen bemerkbar macht. Gleichzeitig schreitet die Ossification in dem Kehlkopfe und den Rippenknorpeln vor und schliesslich verknöchern auch die Zwischenwirbelscheiben.
Bei der Beurtheilung der letzterwähnten Befunde ist nicht zu vergessen, dass die senile Körperbeschaffenheit überhaupt nicht immer durch hohes Alter bedingt ist, und dass Schwund, der gesammten sowohl, als insbesondere nur gewisser Knochen, z. B. der Kiefer, sich auch aus anderen Ursachen ausbilden kann.
Altersbestimmung aus Weichtheilen.
Auch das Verhalten der inneren Weichtheile kann bis zu einem gewissen Grade zu approximativen Altersbestimmungen verwerthet werden. So lässt sich in der Regel schon aus der Grösseder einzelnen Organe schliessen, ob sie einem Kinde oder einem älteren Individuum angehören. Vorsicht in dieser Beziehung ist nur gegenüber stark verkohlten Organen angezeigt, da dieselben in Folge der successiven Einwirkung der Flammenhitze unter Erhaltung ihrer Form so geschrumpft sein können, dass sie, obgleich erwachsenen Individuen angehörend, wie die von Kindern aussehen können (s.pag. 607).
Von den physiologischen Zuständen innerer Organe, welche gewisse Altersbestimmungen gestatten, wollen wir nur den Zustand des Herzens und der weiblichen Genitalien erwähnen. Bezüglich des ersteren muss zunächst auf das Verhalten der sogenannten fötalen Wege, worunter auch die Nabelgefässe gehören, hingewiesen werden, die erst mehrere Wochen nach der Geburt verwachsen und daher die Entscheidung gestatten, ob man es mit einem neugeborenen oder bereits älteren Kinde zu thun habe, ebenso auf die bekannte Thatsache, dass beim Neugeborenen eine Differenz der Ventrikel bezüglich der Dicke ihrer Wandungen nicht besteht, da der linke Ventrikel erst nachträglich hypertrophirt.
An den weiblichen Genitalien ist der infantile Uterus von dem geschlechtsreifen und von dem senilen zu unterscheiden, und ausserdem der jungfräuliche von dem gravid gewesenen, was ebenfalls für die beiläufige Altersbestimmung verwerthet werden kann, ebenso wie das Verhalten der Ovarien, aus deren fehlender, spärlicher oder stärkerer Kerbung man schliessen kann, ob und wie viele Ovulationsperioden beiläufig stattgefunden haben.
Dass eine Reihe pathologischer Zustände ausschliesslich oder vorzugsweise dem vorgerückteren Alter zukommt, ist bekannt und kann vorkommenden Falles für die Altersbestimmung benützt werden.
Ernährungszustand.
D.DieKörperbeschaffenheitüberhaupt. Darunter versteht die Todtenbeschauordnung offenbar ausser den bei den „besonderen Kennzeichen“ zu erwähnenden Abweichungen vom normalen Körperbaue insbesondere denErnährungszustand. Bei frischen Leichen unterliegt die Constatirung desselben natürlich keinen Schwierigkeiten, dagegen können bei faulen Leichen Täuschungen insoferne vorkommen, als die „gigantische“ Auftreibung des Körpers durch Fäulnissgase, insbesondere das subcutane Fäulnissemphysem und die dadurch bewirkte Volumsvermehrung und Prallheit der Theile für eine durch reichlichen Fettpolster und stark entwickelte Musculatur bewirkte imponiren kann.
Dies gilt namentlich von faulen Wasserleichen. Ganz magere und selbst marastische Individuen können hier ein wohlgenährtes Aussehen erhalten, und es ist begreiflich, wie sehr dadurch die Agnoscirung der Leiche erschwert werden kann, umsomehr, als die durch Fäulnissgase bewirkte Völle der Glieder, des Gesichtes, bei Frauen auch der Brüste, selbst bei ganz alten Leuten die Meinung vortäuschen kann, dass ein noch junges Individuum vorliege. Man darf sich daher in solchen Fällen nicht mit der blossenInspection begnügen, sondern muss sich durch Einschneiden überzeugen, welcher Antheil an dem Volumen des betreffenden Theiles dem Fettpolster und der Musculatur und welcher der Auftreibung durch Fäulnissgase zukommt.
Das Gegentheil bewirkt die Mumification, die unter gewissen Bedingungen sowohl an der Luft als in der Erde eintreten kann. Die dabei stattfindende Einschrumpfung der Theile, insbesondere des Gesichtes, erzeugt ein greisenhaftes oder abgezehrtes Aussehen, das sowohl bei Bestimmung des Alters als bei der des ehemaligen Ernährungszustandes irreführen könnte.
Durch Verkohlung kann der Ernährungszustand ganz unkenntlich werden, um so leichter, als zu der Einschrumpfung durch Wasserverlust noch hinzukommt, dass das Fett theils schmilzt, theils, und zwar leichter als die übrigen Weichtheile, verbrennt.
Kopf- und Gesichtsbildung.
E.DieKopf-undGesichtsbildung. Kopf und Gesicht sind bekanntlich die am meisten charakteristischen Körpertheile der einzelnen Individuen, und es ist begreiflich, dass der Beschreibung der Eigenschaft dieser Theile ein besonderes Augenmerk zugewendet werden muss.
Photographie.
Aber selbst die detaillirteste Beschreibung gibt nur eine unvollkommene Vorstellung des Aussehens der betreffenden Person und steht weit zurück hinter dem Werthe, der einer bildlichen Aufnahme zukommt. Ganz besonders ist hier die photographische Aufnahme am Platze, und von diesem gegenwärtig leicht ausführbaren Mittel sollte so viel als möglich Gebrauch gemacht werden, umsomehr, als die Vervielfältigung einer solchen Photographie keinen Schwierigkeiten unterliegt und eine Verbreitung, respective öffentliche Ausstellung gestattet, die ungleich mehr geeignet ist, die nachträgliche Agnoscirung einer Person zu ermöglichen, als selbst die ausführlichste Personsbeschreibung in den öffentlichen Blättern.[539]
Eventuell wäre auch die Abnahme einer Gypsmaske vortheilhaft und ist diese ebenfalls leicht ausführbar.
Conservirung von Leichen.
Doch ist weder die letztgenannte, noch die photographische Aufnahme im Stande, die unmittelbare Besichtigung des Originalobjectes vollkommen zu ersetzen, und letztere ist daher wenigstens in wichtigeren Fällen so lange als thunlich zu ermöglichen. Es ist daher angezeigt, die Beerdigung der Leichen unbekannterPersonen so lange zu verschieben, als dies ohne sanitäre Gefahr zulässig erscheint. In Wien ist es Usus, unter gewöhnlichen Verhältnissen 3 Tage zuzuwarten, und wird diese Frist bei frischen Leichen und kalter Jahreszeit auch auf längere Zeit erstreckt. Auch ist es begreiflich, dass selbst in der warmen Jahreszeit, wenn es möglich ist, das Faulen der Leiche durch gewisse Vorkehrungen (Kälte, Balsamirung) zu hindern oder wenigstens zu verlangsamen, die Leiche lange Zeit im agnoscirbaren Zustande erhalten werden kann.
In grösseren Städten, wo häufig Leichen unbekannter Personen aufgefunden werden, empfiehlt sich eine analoge Einrichtung, wie sie in Paris als Morgue schon seit Decennien besteht, d. h. von Leichenhallen, in welchen die Leichen Unbekannter öffentlich ausgestellt werden unter Bedingungen, welche den Eintritt oder das Fortschreiten der Fäulniss so lange als möglich hintanzuhalten bestimmt sind.[540]
Ist die Aufbewahrung der ganzen Leiche nicht mehr möglich, so ist es in wichtigen Fällen angezeigt, wenigstens den Kopf zurückzubehalten und am besten in Alkohol zu conserviren, wie wir bereits mehrmals gethan haben.
Was nun die protokollarische Beschreibung des Kopfes und Gesichtes betrifft, so kommt die Kopf- und Gesichtsbildung im Allgemeinen in Betracht, ferner aber die nähere Beschaffenheit der Haare (Kopf- und Barthaare, Augenbrauen, eventuell auch Augenwimpern), der Gesichtshaut, der Augen, der Nase, der Zähne und der Ohren. Da die meisten Eigenschaften, auf welche hierbei Rücksicht zu nehmen ist, selbstverständlich sind, so wollen wir uns darauf beschränken, blos bezüglich der Haare, der Augen, der Nase und der Zähne Einiges zu bemerken.
Verhalten der Haare.
Bei denHaarenkommt bekanntlich, ausser der Dichte, Länge, Stärke und Anordnung vorzugsweise die Farbe in Betracht. Aber gerade in Bezug auf diese Eigenschaft ist in vielen Fällen Vorsicht geboten. Dies gilt insbesondere bei exhumirten Leichen, bei welchen, wie bereits oben erwähnt wurde, die Haare noch nach vielen Jahren erhalten gefunden werden können und daher die Verwerthung ihrer Eigenschaften für die Sicherstellung der Identität besonders nahe liegt.
Es ist nämlich eine durch zahlreiche Beobachtungen constatirte Thatsache, dass die Haare durch langes Liegen im Grabe ihre Farbe verändern, und zwar fast immer in’s Rothbraune. SchonChevalier(Annal. d’hygiène publ. 1856, pag. 444) hat in einem solchen Falle gefunden, dass weisse Haare sich in braune verwandelt hatten, ebenso beobachteteMoser(l. c. pag. 65) beieiner 79jährigen, seit 4 Jahren beerdigten Frau eine ähnliche Farbenveränderung. AuchOrfilaundLesueurberühren in ihren „Gerichtlichen Ausgrabungen“ diese Thatsache undCasper(l. c. pag. 121) fand bei einer nach 11 Jahren ausgegrabenen Leiche die Kopfhaare hellblondröthlich und die Verwandten erklärten, dass sich die Farbe im Grabe verändert haben müsse.Hauptmann(Virchow’s Archiv. XLVI) berichtet über die Exhumation der Leiche eines Mannes nach 20 Jahren, wobei die früher dunkelbraun gewesenen Haare jetzt roth gefunden wurden. Eine gleiche Veränderung constatirteSonnenschein(Handbuch der gerichtl. Chemie. 1869, pag. 122 und 343) bei einer nach 24 Jahren ausgegrabenen Leiche. Auch die von uns an nach mehreren Jahren exhumirten Leichen beobachteten Haare waren sämmtlich rothbraun. Die Ursache dieser Verfärbung kann zunächst in der Einwirkung der Fäulnissjauche liegen, wie dieses auchChevalierund insbesondereO. Oesterlen(„Das menschliche Haar und seine gerichtsärztliche Bedeutung.“ Tübingen 1874, pag. 139) durch Versuche constatirten; Gleiches können aber auch die Humussubstanzen bewirken; endlich aber ist es bekannt, dass, wie das „Fuchsigwerden“ alter Perrücken beweist, todte Haare überhaupt im Laufe der Zeit röthlich werden. So sind auch die Haare der egyptischen Mumien fast durchaus rothbraun undH. Schaffhausen(Archiv f. Anthropol. V, pag. 125) fand in den Grüften einer Kirche zu Bonn aus dem 15. Jahrhunderte das Haar fast aller Leichen noch erhalten und in allen Fällen röthlich. Diese Verblassung des Haarpigmentes scheint in einzelnen Fällen bis zur vollkommenen Ausbleichung des Haares gehen zu können, daMoser(l. c. pag. 54) bei einem nach 7 Jahren exhumirten 37jährigen Manne und (pag. 64) bei einer 42jährigen, nach 6 Jahren exhumirten Frau die früher schwarzen, beziehungsweise braunen Kopfhaare nun weiss fand. Diese Beobachtungen stehen aber ganz vereinzelt da, so dass es nahe liegt, daran zu denken, dass vielleicht die Haare während des Lebens gefärbt gewesen sein mochten.
Dass die Haare auch durch grössere Hitze eine Farbenveränderung in’s Röthliche erleiden, ist bekannt, und kann beim sogenannten Brennen der Haare oft genug beobachtet werden. Bei den Leichen Verbrannter, wo mitunter, wie schon oben erwähnt, nur Reste der Haare gefunden werden, ist auf diesen Umstand Rücksicht zu nehmen. Wir haben dieses Verhalten an den Haaren der Ringtheaterleichen in verschiedenen Graden beobachtet, noch häufiger eine Verdeckung der eigentlichen Haarfarbe durch intensive Schwärzung durch Russ, so dass erstere erst nach Abwaschung des Haares zum Vorscheine kam.
Abgehen der Haare.
Dass die Haare einer Leiche mitunter absichtlich entfernt werden, um die Agnoscirung des Individuums zu erschweren, beweist der unten anzuführende Fall. Doch kann auch andererseits ein erst nachträglich an der Leiche durch Maceration oder Fäulniss oder zufällige mechanische Insulte erfolgter Abgang derHaare als eine absichtlich vorgenommene Entfernung der Haare gedeutet werden. Bekannt ist in dieser Beziehung der bereitspag. 586erwähnte Tisza-Eszlárer Fall, wo es sich um eine über 2 Monate im Wasser gelegene Leiche handelte und die Haare theils mit den Wurzeln abgegangen, theils an und in der Haut abgebrochen und abgerissen waren, welcher Befund auf ein stattgehabtes Abrasiren der Haare bezogen wurde. Auch hatten wir ein Gutachten über eine 3½ Monate im Freien gelegene weibliche Leiche abzugeben, bei welcher die Obducenten die offenbar durch die hochgradige Fäulniss und durch Thiere bewirkte Entblössung des Schädels von Weichtheilen und von Haaren von einer absichtlich zum Zwecke der Entstellung vorgenommenen Scalpirung der Leiche abgeleitet hatten, obgleich die betreffenden Haarzöpfe wenige Schritte von der Leiche entfernt gefunden worden waren!
Verhalten der Augen.
Bei denAugenkommt namentlich die Farbe der Iris in Betracht. Unter gewöhnlichen Verhältnissen ist dieselbe leicht zu constatiren, schwerer, wenn die Cornea durch Fäulniss oder anderweitig getrübt oder ganz undurchsichtig geworden ist. Im ersteren Falle kommt zur Trübung der Cornea noch die bald sich einstellende und fortschreitende blutige Imbibition der Iris, welche die ursprüngliche Farbe der Iris ganz unkenntlich machen kann.[541]Gleiches kann durch Einwirkung von Hitze geschehen.
Veränderung der Cornea durch Hitze.
Bei vielen der Ringtheaterleichen, mitunter selbst bei stark verbrannten, zeigten sich die Bulbi ganz unverletzt und man sah deutlich, dass die in allen Fällen geschlossen gefundenen Augenlider dieselben geschützt hatten. In vielen anderen dagegen, besonders bei den verkohlten Leichen, war die Cornea trotz geschlossener Augenlider in verschiedenem Grade milchig getrübt, welche Trübung, besonders in ihrer niederen Entwicklung, bei oberflächlicher Betrachtung „blaueAugen“ vortäuschte, obzwar die Iris braun war, wie dies auch bei faulen Leichen geschehen kann. In einigen dieser Fälle war durch die getrübte Cornea hindurch die gelblichweiss getrübte Linse zu erblicken, so dass das Auge wie ein cataractöses aussah.Die milchige Trübung der Cornea betraf nur die epitheliale Schichte derselben, die mitunter in fetziger Ablösung begriffen war. Unter dieser war die Cornea, wenn der Bulbus noch nicht geschrumpft war, meist klar und durchsichtig. Die gleiche Erscheinung kann man, wie wir uns durch Versuche überzeugt haben, beobachten, wenn man den Augapfel in kochendes Wasser bringt. Sofort trübt sich die epitheliale Schichte milchig bis zur Undurchsichtigkeit und löst sich theilweise ab. Streift man diese Schichte ab, so kommt darunter die klare und durchsichtige Cornea zum Vorscheine, welche, was sich aus dem chondrinogenen Gewebe der Hornhaut erklärt, diese Beschaffenheit auch trotz minutenlangen Kochens behält, selbst dann noch, wenn bereits die Linse vollkommen gelblichweiss getrübt erscheint. Zu dieser Zeit ist der Bulbus so hart und gleichzeitig so elastisch, dass er, wenn man ihn auf den Boden fallen lässt, wie ein Gummiball bis auf ½ Meter in die Höhe springt. Schneidet man nun den Bulbus ein, so spritzt die unveränderte Glaskörperflüssigkeit im Strahle heraus, worauf der Bulbus und die Cornea zusammenschrumpfen und letztere ganz undurchsichtig wird.Bei den hochgradig verkohlten Leichen fanden sich die Bulbi mehr weniger geschrumpft, und zwar mit Erhaltung ihrer Form, wie dies schonAmmon(„Einfluss grösserer Hitze auf das Auge.“ Deutsche Klinik. 1851, 45, und Schmidt’s Jahrb. 1853, LXXVII, pag. 107) beobachtet und beschrieben hat.
Bei vielen der Ringtheaterleichen, mitunter selbst bei stark verbrannten, zeigten sich die Bulbi ganz unverletzt und man sah deutlich, dass die in allen Fällen geschlossen gefundenen Augenlider dieselben geschützt hatten. In vielen anderen dagegen, besonders bei den verkohlten Leichen, war die Cornea trotz geschlossener Augenlider in verschiedenem Grade milchig getrübt, welche Trübung, besonders in ihrer niederen Entwicklung, bei oberflächlicher Betrachtung „blaue
Augen“ vortäuschte, obzwar die Iris braun war, wie dies auch bei faulen Leichen geschehen kann. In einigen dieser Fälle war durch die getrübte Cornea hindurch die gelblichweiss getrübte Linse zu erblicken, so dass das Auge wie ein cataractöses aussah.
Die milchige Trübung der Cornea betraf nur die epitheliale Schichte derselben, die mitunter in fetziger Ablösung begriffen war. Unter dieser war die Cornea, wenn der Bulbus noch nicht geschrumpft war, meist klar und durchsichtig. Die gleiche Erscheinung kann man, wie wir uns durch Versuche überzeugt haben, beobachten, wenn man den Augapfel in kochendes Wasser bringt. Sofort trübt sich die epitheliale Schichte milchig bis zur Undurchsichtigkeit und löst sich theilweise ab. Streift man diese Schichte ab, so kommt darunter die klare und durchsichtige Cornea zum Vorscheine, welche, was sich aus dem chondrinogenen Gewebe der Hornhaut erklärt, diese Beschaffenheit auch trotz minutenlangen Kochens behält, selbst dann noch, wenn bereits die Linse vollkommen gelblichweiss getrübt erscheint. Zu dieser Zeit ist der Bulbus so hart und gleichzeitig so elastisch, dass er, wenn man ihn auf den Boden fallen lässt, wie ein Gummiball bis auf ½ Meter in die Höhe springt. Schneidet man nun den Bulbus ein, so spritzt die unveränderte Glaskörperflüssigkeit im Strahle heraus, worauf der Bulbus und die Cornea zusammenschrumpfen und letztere ganz undurchsichtig wird.
Bei den hochgradig verkohlten Leichen fanden sich die Bulbi mehr weniger geschrumpft, und zwar mit Erhaltung ihrer Form, wie dies schonAmmon(„Einfluss grösserer Hitze auf das Auge.“ Deutsche Klinik. 1851, 45, und Schmidt’s Jahrb. 1853, LXXVII, pag. 107) beobachtet und beschrieben hat.
Nase.
Wie die Beschaffenheit derNasezur individuellen Charakteristik des Gesichtes beiträgt, ist allgemein bekannt, weshalb deren Beschreibung eingehend vorzunehmen ist. Durch das Fehlen der Nase, häufig schon durch die Formveränderung, die letztere durch Fäulniss oder Maceration erleidet, wird ein Gesicht so entstellt, dass mitunter die nächsten Angehörigen das Individuum nicht zu erkennen vermögen. Zur Illustration dieser Thatsache, sowie dessen, dass Verbrecher bei Beseitigung der betreffenden Leichen auch absichtlich Verschiedenes unternehmen können, um die Agnoscirung der Leiche zu erschweren oder unmöglich zu machen, möge folgender vonJ. G. Pinkham(Boston med. and chirg. Journal. 9. Sept. 1880) publicirter Fall dienen:
„Am 27. Februar 1879 wurde im Sangus River unterhalb einer Brücke ein alter Korb gefunden und darin eine Leiche, welche später als die der JennieClarkeerkannt wurde. Der Korb war mit Ziegeln und drei leeren Bierflaschen beschwert, von denen die eine verkorkt war und so als Boje gedient hatte. Die Nase der Leiche war abgeschnitten, ebenso das Kopfhaar, offenbar in der Absicht, die Erkennung der Leiche zu erschweren. Die Obduction ergab als Todesursache Peritonitis in Folge eines Abortus, weshalb sofort criminelle Fruchtabtreibung vermuthet wurde. In der That ergab sich, dass die J. C.im 4. Monate schwanger war, am 12. Februar von einem gewissen G. „operirt“ wurde, am 18. abortirte und am 25. im Hause eines gewissen K. starb, worauf sie in der erwähnten Weise verstümmelt und in’s Wasser geworfen wurde. Die Identificirung der Leiche war wesentlich erschwert durch das Fehlen der Nase, wodurch das Gesicht so verändert war, dass mehrere Personen die Leiche als die einer Angehörigen erklärten, bis endlich die Identität durch die noch in den Ohren befindlichen Ohrgehänge und durch mehrere kleine Merkmale am Körper, insbesondere aber durch gewisse äussere Umstände constatirt wurde. Bevor letzteres geschah, wurde aus den gut erhaltenen Zähnen und aus dem Umstande, dass nur einer der Weisheitszähne durchgebrochen, geschlossen, dass die Person nicht weit über 20 Jahre alt gewesen sein konnte, was sich nachträglich auch bestätigte. Ebenso wurde, weil die Leiche noch frisch war, obgleich nach Abortus und Peritonitis die Fäulniss rasch einzutreten pflegt, und bei dem Umstande, als nach dem Aufthauen der etwas gefrorenen Leiche noch Todtenstarre in den Kaumuskeln und einzelnen Gelenken nachweisbar war, erklärt, dass die Untersuchte bald nach dem Tode in den Fluss geworfen sein musste, und dass dieselbe mit Rücksicht auf die damaligen Witterungsverhältnisse vor 1–3 Tagen an den Fundort gelangt sein dürfte. Nachträglich wurde constatirt, dass der Tod 54 Stunden oder 2¼ Tage vor der Autopsie eingetreten war.“
„Am 27. Februar 1879 wurde im Sangus River unterhalb einer Brücke ein alter Korb gefunden und darin eine Leiche, welche später als die der JennieClarkeerkannt wurde. Der Korb war mit Ziegeln und drei leeren Bierflaschen beschwert, von denen die eine verkorkt war und so als Boje gedient hatte. Die Nase der Leiche war abgeschnitten, ebenso das Kopfhaar, offenbar in der Absicht, die Erkennung der Leiche zu erschweren. Die Obduction ergab als Todesursache Peritonitis in Folge eines Abortus, weshalb sofort criminelle Fruchtabtreibung vermuthet wurde. In der That ergab sich, dass die J. C.im 4. Monate schwanger war, am 12. Februar von einem gewissen G. „operirt“ wurde, am 18. abortirte und am 25. im Hause eines gewissen K. starb, worauf sie in der erwähnten Weise verstümmelt und in’s Wasser geworfen wurde. Die Identificirung der Leiche war wesentlich erschwert durch das Fehlen der Nase, wodurch das Gesicht so verändert war, dass mehrere Personen die Leiche als die einer Angehörigen erklärten, bis endlich die Identität durch die noch in den Ohren befindlichen Ohrgehänge und durch mehrere kleine Merkmale am Körper, insbesondere aber durch gewisse äussere Umstände constatirt wurde. Bevor letzteres geschah, wurde aus den gut erhaltenen Zähnen und aus dem Umstande, dass nur einer der Weisheitszähne durchgebrochen, geschlossen, dass die Person nicht weit über 20 Jahre alt gewesen sein konnte, was sich nachträglich auch bestätigte. Ebenso wurde, weil die Leiche noch frisch war, obgleich nach Abortus und Peritonitis die Fäulniss rasch einzutreten pflegt, und bei dem Umstande, als nach dem Aufthauen der etwas gefrorenen Leiche noch Todtenstarre in den Kaumuskeln und einzelnen Gelenken nachweisbar war, erklärt, dass die Untersuchte bald nach dem Tode in den Fluss geworfen sein musste, und dass dieselbe mit Rücksicht auf die damaligen Witterungsverhältnisse vor 1–3 Tagen an den Fundort gelangt sein dürfte. Nachträglich wurde constatirt, dass der Tod 54 Stunden oder 2¼ Tage vor der Autopsie eingetreten war.“
Zähne.
Von grosser Wichtigkeit ist die Beschaffenheit derZähne, umsomehr, als diese selbst an schon ganz verfaulten oder anderweitig entstellten Leichen unverändert nachweisbar sein können und überdies, wie schon oben bemerkt, gewisse Schlüsse auf das Alter des Individuums gestatten.
Interessante Fälle, in denen die Beschaffenheit der Zähne (auch künstlicher Gebisse) bei der Agnoscirung der betreffenden Leiche eine grosse Rolle spielte, finden sich beiCasper(l. c. 121) und insbesondere beiTaylor(l. c. I, 132, berühmter Mordprocess gegen Dr.Parkmann; 149, Fall der KarolineWalshund 152, Fall der LydiaAtlee).
Die Eigenschaften, welche an den Zähnen zu constatiren sind, sind entweder physiologischer oder pathologischer Natur. Zu ersteren gehört das Vorhandensein von Milchzähnen, der bereits erfolgte Zahnwechsel, der Durchbruch der Weisheitszähne, die normale Abnützung der Zähne und endlich der senile Ausfall der Zähne mit der bekannten consecutiven Atrophie der Zahnfächer und der ganzen Kiefer, zu letzteren die verschiedenen abnormen Stellungen der Zähne, die so häufige Caries, die Abnormitäten des Zahnschmelzes (geriffte oder des Schmelzes beraubte Zähne), endlich auch die plombirten und die falschen Zähne, respective Gebisse.
Veränderung der Zähne durch Flamme.
Eine interessante und für die Agnoscirung wichtige Erscheinung ist die Calcination der Zähne bei verkohlten Leichen. Dieselbe zeigte sich bei den Ringtheaterleichen in verschiedenen Graden ausgebildet.
In den höchsten Graden, die nur gleichzeitig mit hochgradiger Verkohlung oder mehr weniger ausgebildeter Calcination des Schädels vorkamen, ergaben sich nur völlig weiss gebrannte, beim Anfassen zerbröckelnde Stümpfe der Zähne, die ganz locker in den Alveolen sassen oder bereits herausgefallen waren. In anderen Fällen fand sich das verkohlte und mit der Wurzel noch im Alveolus steckende Zahnbein mit daran haftenden Resten des calcinirten Emails. In vielen Fällen aber fanden sich trotz mitunter bedeutender Verkohlung des Kopfes die Zähne noch vollständig in ihrer Form erhalten, aber eigenthümlich verändert. In einer Reihe dieser Fälle glaubte man normale Zähne vor sich zu haben und erst bei näherer Betrachtung ergab sich, dass der Glanz des Emails ein matterer war und die Farbe in’s Graue spielte; ausserdem liessen sich feine Risse erkennen, welche das Email durchzogen. Solche Zähne brachen beim festeren Anfassen mit den Fingern oder mit der Pincette entweder an der Wurzel ab, oder es liess sich auf diese Art das weiss gebrannte Email von dem mehr weniger verkohlten Zahnbeine in schaligen Stücken ablösen oder leicht absprengen. An den Bruchflächen stach die weisse Emailschichte in der Regel ganz scharf und auffallend von dem mehr weichen kohlschwarzen Zahnbeine ab. Diese Erscheinung erklärt sich einestheils aus der ungleich dichteren Structur der Emailschichte, vorzugsweise aber aus dem sehr geringen Gehalte des Schmelzes an organischen und daher verkohlungsfähigen Substanzen, an denen dagegen das Zahnbein fast ebenso reich ist, wie gewöhnlicher Knochen.
Endlich kamen Zähne vor, deren Kronen mit einer schwarzen oder schwarzbraunen, in der Regel fast metallisch glänzenden Masse wie überzogen waren. Diese Zähne befanden sich offenbar in den ersten Stadien der Verkohlung, und die erwähnte Masse rührte theils von Kohle, theils von theerartigen Producten der trockenen Destillation her, die sich beim Verkohlen organischer, insbesondere leimgebender Substanzen, die ja das Zahnbein enthält, entwickeln, welche theils noch in der Zahnmasse selbst enthalten sind, theils an der Oberfläche desselben gewissermassen ausschwitzen oder sich auf diese niederschlagen.
Diese Veränderungen der Zähne durch Flammenhitze sind für die Agnoscirung von begreiflicher Wichtigkeit. Einestheils weil die durch die Calcination noch während der Einwirkung des Feuers oder nachträglich bewirkte Abbröcklung der Zähne für einen anderweitigen, insbesondere durch Caries bedingten Defect gehalten werden kann, ferner wegen der erwähnten schwarzen Verfärbung der Zahnkronen, namentlich an ihren oberen Partien, die für jene Verfärbung genommen werden kann, die bekanntlich so häufig an den sogenannten „schwarzen Zähnen“ beobachtet wird. Ebenso ist aber umgekehrt eine Erschwerung der Agnoscirung dadurch möglich, wenn früher thatsächlich „schwarz“ gewesene Zähne durch Calcination weiss geworden sind, da ja derschwarze Belag solcher Zähne von organischen, also veraschungsfähigen Substanzen, oder von mit diesen stark verunreinigtem Zahnsteine herrührt. Versuche, die wir in dieser Richtung angestellt, haben diese Vermuthung bestätigt.[542]
An die Besprechung des Gesichtes und seiner Theile wollen wir noch die Bemerkung anschliessen, dass in solchen Fällen, wo wegen hochgradiger Fäulniss und dadurch bewirkter Missfärbung und Aufdunsung des Gesichtes letzteres so stark entstellt ist. dass die Agnoscirung schwierig und eine eventuelle photographische Aufnahme zwecklos wird, eine Reconstruction des ursprünglichen Aussehens des Gesichtes bis zu einem gewissen Grade möglich ist.
Solche Versuche haben zuerstTourdesundWilhelmiin Strassburg („Gerichtsärztlicher Erfundbericht und Gutachten, das Auffinden einer unbekannten Frau in einer Kiste auf der Eisenbahnstation Engersheim betreffend“. Henke’s Zeitschr. für Staatsarzneikunde. 1845, pag. 388) und späterRichardson(Med. Times and Gaz. 1863, pag. 672) an einer aus der Themse herausgefischten Leiche angestellt, indem sie sowohl äusserlich als mittelst Injection theils coagulirende, theils bleichende Flüssigkeiten einwirken liessen.
Reconstruction des Gesichtes.
Wir selbst haben wiederholt derartige Reconstructionsversuche vorgenommen, insbesondere zuerst in einem bereits 1876 publicirten Falle, der eine aus der Donau gezogene, gigantisch aufgetriebene Leiche betraf, bei welcher es wichtig war, zu entscheiden, ob dieselbe, wie sich thatsächlich herausstellte, einem bestimmten, wegen Mordversuches verfolgten Manne angehöre oder nicht. Da wir schon früher gefunden hatten, dass der grüne Farbstoff und seine Modification, welcher der bekannten faulgrünen Verfärbung der Haut zu Grunde liegt und hauptsächlich die Entstellung bedingt, im Wasser löslich ist, so verfuhren wir zunächst einfach in der Art, dass wir den in gewöhnlicher Weise geöffneten, abgeschnittenenKopf, nachdem wir das Gehirn entfernt und in der Hinterhaupts- und Seitengegend des Kopfes einige tiefe Einschnitte gemacht hatten, in fliessendes Hochquellenwasser legten, um denselben auszuwässern. Nach 12 Stunden war durch diese einfache Procedur die grüne Verfärbung der Gesichtshaut zum grössten Theile verschwunden oder wenigstens stark abgeblasst, und auch die emphysematische Schwellung war bedeutend zurückgegangen. Hierauf wurde das Schädeldach wieder aufgesetzt, die Kopfhaut zugenäht und nun der ganze Kopf in concentrirte alkoholische Sublimatlösung eingelegt, in welcher nach weiteren 12 Stunden die grüne Färbung und das Fäulnissemphysem vollkommen zurückgingen, so dass schliesslich das Gesicht die normalen Formverhältnisse und jenes Aussehen bot, wie wir es bei einbalsamirten frischen Leichen beobachten.
Dieses Verfahren haben wir mit gleich günstigem Erfolge in zwei anderen Fällen angewandt, würden jedoch in weiteren Fällen statt Sublimat Chlorzink nehmen, da dieses bei gleichem sonstigen Effecte die Hände nicht angreift und insbesondere die Nägel nicht schwärzt, wie dies Sublimat in unangenehmer und lange dauernder Weise thut.
In Fällen, wo die Fäulniss noch nicht weit vorgeschritten ist, würde eine einfache Injection des Kopfes mit Sublimat oder Chlorzinklösung von den Carotiden aus gute Effecte erzielen; bei vorgerückter Fäulniss ist sie nicht angezeigt, da die Injectionsflüssigkeit wegen der grossen Zerreisslichkeit der kleinen Gefässe extravasirt.
Selbstverständlich hat die Möglichkeit der Reconstruction des Gesichtes ihre Grenzen. Insbesondere ist in den Fällen, wo bereits die Haare ausgegangen sind und Defecte in der Gesichtshaut sich zu bilden beginnen, in dieser Beziehung nichts mehr auszurichten.
Besondere Kennzeichen.
F.Besondere Kennzeichen.Die Todtenbeschauordnung hat offenbar zunächst die verschiedenen pathologischen, schon äusserlich mehr weniger auffallenden Eigenthümlichkeiten im Auge. Es gehören hierher die Abnormitäten der ganzen Statur, z. B. die verschiedenen Verkrümmungen der Wirbelsäule und ihre Folgen und die der einzelnen Körpertheile. Von letzteren würden begreiflicher Weise namentlich Beachtung verdienen die Abnormitäten im Gesichte und am Kopfe überhaupt, also eventuelle Abweichungen von der normalen Kopfbildung (eine der Ringtheaterleichen wurde vorzugsweise an dem „Thurmkopfe“ erkannt). Besonderheiten in der Behaarung, Eigenthümlichkeiten der Gesichtshaut (Blatternarben, Finnen, Muttermäler, Narben), pathologische Befunde an den Augen, an der Nase (Defect, Acne rosacea etc.), an den Lippen (Hasenscharte) und die bereits besprochenen Abnormitäten an den Zähnen. Am Halse die so häufige Struma, am Thorax ausser den verschiedenen, insbesondere rhachitischen Verbildungen das Verhalten der Brustdrüsen, am Bauche die Schwangerschaftsnarben, sowie die Hernien, deren Bestehen ausser durch unmittelbareBeobachtung und Untersuchung auch durch angelegte Bruchbänder sich verrathen kann, und zwar begreiflicher Weise noch an verfaulten oder, wie dies bei einigen Opfern der Ringtheaterkatastrophe der Fall war, an hochgradig verkohlten Leichen. An den Genitalien kommt beim Weibe insbesondere der jungfräuliche oder deflorirte, oder der durch Entbindungen veränderte Zustand in Betracht, beim Manne ausser pathologischen Veränderungen am Penis und an den Hoden insbesondere das Vorhandensein oder Fehlen des Präputiums, da man aus letzterem Umstande schon für sich allein, noch mehr aber im Zusammenhange mit den anderweitigen bekannten Eigenthümlichkeiten einen ziemlich sicheren Schluss auf die Race, der das Individuum angehört, zu machen vermag.
An den Extremitäten kommen als besondere Kennzeichen in Betracht: Defecte derselben oder ihrer einzelnen Theile, Verkrümmungen, Verkürzungen und Anchylosen, Tätowirungen, in Beschaffenheit der Hände, Geschwüre und Narben, letztere besonders an den unteren Extremitäten.
Von diesen „besonderen Kennzeichen“ wollen wir nur die Tätowirungen und die an den Händen sich ergebenden Eigenthümlichkeiten näher besprechen.
Tätowirungen.
Tätowirungenkommen nur ausnahmsweise bei Leuten aus besseren Ständen vor, nicht gar selten dagegen bei Handwerkern, Matrosen und Soldaten, häufig auch bei ehemaligen Inwohnern von Gefängnissen und mitunter auch bei Prostituirten der niedersten Classe. Nur ein einziges Mal haben wir eine Tätowirung bei einem Kinde, einem 10jährigen Knaben, gefunden, und zwar ein wahrscheinlich mit Tinte gemachtes Herz mit Buchstaben darinnen und der Jahreszahl darüber, aus welcher hervorging, dass der Knabe schon im 6. Lebensjahre tätowirt worden war.
Das Tätowiren geschieht nur ausnahmsweise mit „Tätowirpressen“, sondern in der Regel in der Weise, dass die betreffende Zeichnung mit einfachen oder zusammengebundenen Nadeln durch directes Einstechen, oder, indem man mit einem Gegenstande auf die Nadeln klopft und sie eintreibt, ausgestochen wird, worauf die frischen Stichöffnungen mit dem betreffenden Farbstoffe (Zinnober, Tusche, Tinte, Asche, Kohlenpulver, Schiesspulver, Berlinerblau etc.) eingerieben werden, welcher in den kleinen Wunden einheilt und so die Marke bildet. Letztere besteht entweder aus Buchstaben (Anfangsbuchstaben des eigenen oder des Namens von Geliebten, seltener aus ganzen Namen oder Sätzen) oder Jahreszahlen, häufig aber, und zwar meist mit Buchstaben und Zahlen combinirt, aus verschiedenen Zeichnungen, worunter besonders Herzen, Kronen, Kränze, Blumen und Kreuze, seltener Thiere (in unseren Fällen einmal ein Schwan, ein zweitesmal eine Schlange) eine Rolle spielen. Ebenso häufig sind Zeichnungen, die sich auf das Gewerbe oder den Stand des Tätowirten beziehen, so gekreuzte Gewehre und Säbel bei Soldaten, Anker bei Seeleuten, Beile beiFleischern und Zimmerleuten, Hämmer bei Maurern und Schlossern etc. Nicht gar selten trifft man obscöne Zeichnungen mitunter der gemeinsten Art. Ausdehnung und Ausführung variiren sehr. Meist handelt es sich nur um kleine und roh ausgeführte Zeichnungen, mitunter findet man aber auch grössere und mit Geschick ausgeführte Tätowirungen.
Der Sitz der Tätowirung ist am häufigsten die Innenfläche des Ober- und Unterarmes, seltener die Brust oder der Handrücken, noch seltener andere Stellen, z. B. der Unterleib, die Gesässbacken oder gar der Penis, wieLombrosoin seinen „L’Uomo delinquente“ einen solchen Fall abbildet.[543]
Die Wichtigkeit des Befundes solcher Tätowirungen an der Leiche eines Unbekannten liegt auf der Hand. Sie erleichtern nicht blos die Agnoscirung des Individuums durch seine Angehörigen oder Bekannten, sondern gestatten mitunter an und für sich gewisse Schlüsse auf den Stand des Unbekannten oder auf gewisse andere Umstände, die für die weitere Verfolgung des Falles von Wichtigkeit sein können.
Ein besonderes forensisches Interesse haben solche Marken durchCaspererhalten, der in einem sehr complicirten Falle, in welchem es sich vorzugsweise um die Sicherstellung der Identität der Leiche des Ermordeten handelte (l. c. II, pag. 121 und 139), auch die Frage zu beantworten hatte, ob Tätowirungen, die im Leben vorhanden waren, im Laufe der Zeit wieder verschwinden können?
Dass Letzteres geschehen kann, unterliegt nach den Untersuchungen, die zuerstCasperund nach ihmHutinundTardieuan einer grossen Zahl tätowirter alter Soldaten anstellten, keinem Zweifel mehr.Casperfand, dass im Laufe der Zeit unter 9 Fällen einmal die betreffende Tätowirung verschwunden war, und ein ähnliches Verhältniss constatirteHutin(1 : 10½), währendTardieuunter 25 Fällen nur einmal ein vollkommenes Verschwinden der Tätowirungsmarke beobachtete.
Das frühere oder spätere Verschwinden einer solchen Marke wird zweifellos zunächst von der Natur des betreffenden Farbstoffesabhängen. Lösliche Farbstoffe verschwinden sehr bald. Wir selbst haben bei einem 28jährigen Marineofficier, dem als 16jährigen Knaben ein Kreuz mit Tinte auf den Vorderarm tätowirt worden war, keine Spur mehr davon auffinden können. Unlösliche Farbstoffe halten sich länger, und zwar desto mehr, je mehr davon eingerieben wurde und je gröber die einzelnen Partikelchen gewesen sind.
Bei dem allmäligen Verschwinden von Tätowirungen spielen die Lymphgefässe die Hauptrolle.Follin(Bull. de l’Acad. 1848–49, T. XIV) hat zuerst die Einwanderung der Farbstoffpartikelchen in die Lymphdrüsen nachgewiesen, und gleiche Beobachtungen hatv. Meckelgemacht. Es hat diese Thatsache nichts Ueberraschendes in sich, da ja ungelöste Stoffe selbst von der unverletzten Haut, von serösen Häuten u. s. w. durch Vermittlung der Lymphgefässe resorbirt werden können.[544]Ueber die benachbarten Drüsen kommen solche Farbstoffe nachVirchownie hinaus. Sie finden sich daher in diesen jedesmal und können darin noch nachgewiesen werden, nachdem die Marke in der Haut schon verschwunden war. Die Farbstoffpartikelchen sitzen vorzugsweise in den peripheren Partien der Drüsen und sind sowohl an der ganzen Drüse, als insbesondere an Durchschnitten derselben makroskopisch zu erkennen. Namentlich gibt der sehr häufig angewendete Zinnober ein hübsches Bild. Unter dem Mikroskope erhält man ebenfalls schöne Bilder, doch sei bemerkt, dass Zinnoberkörnchen nur bei auffallendem Lichte schön roth, beim durchfallenden aber schwarz erscheinen.
Tardieuhat darauf aufmerksam gemacht, dass man Tätowirungen auch künstlich wieder wegbringen könne, indem es ihm, den Angaben eines Gefangenen folgend, der seine Tätowirung so beseitigt hatte, gelang, bei einem Kranken mittelst ätzender Säuren ein tätowirtes Kreuz derart zu beseitigen, dass nur eine flache Narbe zurückblieb. AuchParent-Duchatelet(l. c. pag. 125) erwähnt, dass Prostituirte, wenn sie ihre Liebhaber wechseln, die Namen des letzten wegbringen und die des neuen sich eintätowiren lassen. Die Verlöschung der alten Marken geschieht durch Bestreichung der Stelle mittelst eines Pinsels mit Indigoschwefelsäure, wonach nur eine flache Narbe zurückbleibt.Parent-Duchateletsah im Gefängnisse St. Madelaine 15 solche Narben an den Armen, an der Brust und am Halse(!) einer erst 25 Jahre alten Prostituirten. Zweifellos wird es von der Tiefe, in welcher die Farbstoffpartikelchen in dem Corium sitzen, abhängen, ob zur Entfernung derselben ein mehr oder weniger energisches Verfahren nothwendig sein wird. In dem Falle vonTardieumuss die Marke jedenfalls ganz oberflächlich gesessen sein.Lacassagne(l. c. 103) sah 18 Fälle, wo mit mehr weniger Erfolg versucht worden war, die Marke wegzubringen, und zwar theils durchätzende Säuren, theils durch Nachtätowirung mit Kleesalz oder Frauenmilch! Ebenso mehrere, wo die Marke durch neuerliche Tätowirung verändert worden war.Richardsonhat Natriumäthylat zur Beseitigung von Tätowirungsmarken mit gutem Erfolge benützt (Virchow’s Jahrb. 1881, I, 419) und wir sahen einen Lehrling, der sich einen Theil seiner Tätowirungen mit Laugenessenz weggeätzt hatte.
An der Leiche kann eine bestehende Tätowirung schwer erkennbar werden durch Missfärbung der betreffenden Hautstelle in Folge der Fäulniss. Doch haben wir bei einer grünfaulen Wasserleiche an dem blossgelegten, schon hochgradig missfarbigen Corium des Armes noch sehr deutlich die rothe Tätowirung unterscheiden können. Bei einem ausgeschnittenen tätowirten Hautstücke, welches wir im Wasser faulen liessen, wurde die Marke allerdings unkenntlich, aber blos in Folge der Quellung und Runzelung der Epidermis. Nach Entfernung der letzteren kam sie sofort wieder zum Vorscheine.
An vertrockneten Hautstücken präsentiren sich Tätowirungen weniger deutlich als an frischen, da die Farben von dem schmutzig-gelbbraunen Untergrunde nicht deutlich genug abstechen. In zweifelhaften Fällen dürfte Aufweichen des mumificirten Hautstückes und Entfernung der Epidermis angezeigt sein.
Nicht unwichtig für die Constatirung der Identität sind auch die nach Schröpfköpfen, Aderlässen, Baunscheidtismus, Morphininjectionen, Blutegeln[545]etc. zurückbleibenden Narben.