Chapter 65

Strafbare Handlungen Schwachsinniger.

Sehr häufig verleitet die Macht der Triebe die Schwachsinnigen zu strafbaren Handlungen, insbesondere der Geschlechts- oder der Nahrungstrieb.

Bezüglich des ersteren ist die Meinung sehr verbreitet, dass bei Blödsinnigen eine besonders starke Entwicklung des Geschlechtstriebes sich finde. Im Allgemeinen ist eher das Gegentheil der Fall, insbesondere bei den schwersten Formen des Blödsinns, in welchen man nicht selten verkümmerte Genitalien, mangelhafte oder fehlende Entwicklung der Scham- und Barthaare und persistirenden knabenhaften Habitus findet.[557]In den übrigen Fällen ist es meist nur die Rücksichtslosigkeitder Aeusserung des Geschlechtstriebes, welche für ungewöhnliche Stärke des Triebes imponirt. Trotzdem kann in einzelnen Fällen der Trieb sich stärker äussern als in anderen, wie ja auch beim normalen Menschen gerade in dieser Beziehung bedeutende individuelle Verschiedenheiten sich geltend machen, und es ist namentlich die Annahme nicht unberechtigt, dass bei den reizbaren Formen des Blödsinns und Schwachsinns auch eine regere Geschlechtsthätigkeit besteht als bei den apathischen. Ein genügendes Verständniss der Bedeutung geschlechtlicher Handlungen kann nur in den leichten Formen des Schwachsinns angenommen werden, in den schwereren, sowie beim eigentlichen Blödsinn kann von einem solchen nicht wohl die Rede sein. Auch handelt es sich in diesen Fällen seltener um normale Befriedigung des Geschlechtstriebes, sondern in der Regel um anderweitige unzüchtige Handlungen, besonders um onanistische Manipulationen, die dann fast ausschliesslich an Kindern vorgenommen werden, also um Acte, deren strafrechtliche Bedeutung einem Schwachsinnigen noch weniger verständlich sein wird, als die des wirklichen Coitus.Was den Nahrungstrieb betrifft, so ist die Gefrässigkeit der meisten Blödsinnigen bekannt. Auch bei Schwachsinnigen wird sich derselbe desto stärker und rücksichtsloser äussern, je weniger von einer Ausbildung des Charakters die Rede sein kann. Es ist dabei nicht zu vergessen, dass auch beim normalen Menschen der Trieb nach Befriedigung des Nahrungs- und Genussbedürfnisses eine der häufigsten Ursachen strafbarer Handlungen bildet und dass daher dieser Trieb um so leichter bei Individuen zu solchen Handlungen führen kann, deren ganzes Leben und Streben in der Befriedigung der sinnlichen Regungen, wenn auch nicht wie bei Blödsinnigen vollkommen aufgeht, so doch vorzugsweise um diese sich dreht.

Bezüglich des ersteren ist die Meinung sehr verbreitet, dass bei Blödsinnigen eine besonders starke Entwicklung des Geschlechtstriebes sich finde. Im Allgemeinen ist eher das Gegentheil der Fall, insbesondere bei den schwersten Formen des Blödsinns, in welchen man nicht selten verkümmerte Genitalien, mangelhafte oder fehlende Entwicklung der Scham- und Barthaare und persistirenden knabenhaften Habitus findet.[557]In den übrigen Fällen ist es meist nur die Rücksichtslosigkeitder Aeusserung des Geschlechtstriebes, welche für ungewöhnliche Stärke des Triebes imponirt. Trotzdem kann in einzelnen Fällen der Trieb sich stärker äussern als in anderen, wie ja auch beim normalen Menschen gerade in dieser Beziehung bedeutende individuelle Verschiedenheiten sich geltend machen, und es ist namentlich die Annahme nicht unberechtigt, dass bei den reizbaren Formen des Blödsinns und Schwachsinns auch eine regere Geschlechtsthätigkeit besteht als bei den apathischen. Ein genügendes Verständniss der Bedeutung geschlechtlicher Handlungen kann nur in den leichten Formen des Schwachsinns angenommen werden, in den schwereren, sowie beim eigentlichen Blödsinn kann von einem solchen nicht wohl die Rede sein. Auch handelt es sich in diesen Fällen seltener um normale Befriedigung des Geschlechtstriebes, sondern in der Regel um anderweitige unzüchtige Handlungen, besonders um onanistische Manipulationen, die dann fast ausschliesslich an Kindern vorgenommen werden, also um Acte, deren strafrechtliche Bedeutung einem Schwachsinnigen noch weniger verständlich sein wird, als die des wirklichen Coitus.

Was den Nahrungstrieb betrifft, so ist die Gefrässigkeit der meisten Blödsinnigen bekannt. Auch bei Schwachsinnigen wird sich derselbe desto stärker und rücksichtsloser äussern, je weniger von einer Ausbildung des Charakters die Rede sein kann. Es ist dabei nicht zu vergessen, dass auch beim normalen Menschen der Trieb nach Befriedigung des Nahrungs- und Genussbedürfnisses eine der häufigsten Ursachen strafbarer Handlungen bildet und dass daher dieser Trieb um so leichter bei Individuen zu solchen Handlungen führen kann, deren ganzes Leben und Streben in der Befriedigung der sinnlichen Regungen, wenn auch nicht wie bei Blödsinnigen vollkommen aufgeht, so doch vorzugsweise um diese sich dreht.

Nicht selten sind die betreffenden Handlungen Schwachsinniger so kindisch, naiv oder albern, dass sich aus ihnen selbst sofort der Schwachsinn ergibt. Es gehören hierher viele Fälle von Beschädigungen fremden Eigenthums, einzelne Betrugsfälle und selbst Fälschungen, die mitunter die naivsten Zumuthungen an die Leichtgläubigkeit der zu Betrügenden involviren.

Beurtheilung Schwachsinniger. Cretinismus. Sinnesmangel.

Aus allem Gesagten ergibt sich, dass bei der Beurtheilung der Zurechnungsfähigkeit Schwachsinniger nicht einzig und allein die Constatirung des Schwachsinnes genügen kann, sondern zu erwägen sein wird, ob und in welchem Grade derselbe den betreffenden Schwachsinnigen verhinderte, bei der Begehung einerbestimmtenHandlung das Strafbare derselben zu erkennen und für die Begehung oder Unterlassung derselben sich zu entscheiden. Zu diesem Behufe wird einestheils der allgemeine Grad des Schwachsinns zu erheben sein, anderseits die Natur der begangenen Handlung, ob und welchen Grad der Intelligenz die Einsicht in die Strafbarkeit derselben erforderte, beziehungsweise documentirt, ferner die Motive, durch welche sie veranlasst wurde, sowie das Verhältniss der Stärke dieser zu dem individuellen Charakter,respective zu dem Vorrath an moralischen und Rechtsbegriffen, und endlich ob den letzteren Gelegenheit und Zeit geboten war, sich geltend zu machen und den Widerstreit im Bewusstsein in ihrem Sinne zu entscheiden. Auch wird das eventuell jugendliche Alter, sowie der Umstand in Betracht zu ziehen sein, ob und welche Erziehung dem Individuum bereits zu Theil geworden ist. Sollte nach Abschätzung aller dieser Verhältnisse sich ergeben, dass sowohl Einsicht als die Willenskraft im entsprechenden Grade vorhanden waren, so ist der Schwachsinn des Individuums dennoch zu betonen, da, wenn auch von Seite des Richters oder der Geschworenen auf Zurechnungsfähigkeit erkannt wird, doch die geringe Intelligenzentwicklung beim Strafausmaass in Betracht gezogen wird und weil insbesondere der §. 46 des österr. St.-G.-B. lit. a die Schwäche des Verstandes ausdrücklich als Milderungsumstand erklärt.

Cretinismus. Sinnesmangel.

Blödsinn und Schwachsinn kann bestehen trotz sonst normaler Verhältnisse. Häufiger ist derselbe mit anderen Anomalien combinirt. Hierher gehören insbesondere solche der äusseren Körperbildung, von denen namentlich jene am Kopfe wohl zu beachten sind, wie Hydrocephalus, durch vorzeitige oder asymmetrische Verwachsung der Nähte entstandene Verbildungen des Schädels, die Mikrocephalie u. s. w. Die mit erheblicher körperlicher Missstaltung und Kropf verbundene angeborene Idiotie bezeichnet man gewöhnlich als Cretinismus. Namentlich versteht man darunter den endemisch vorkommenden, mit solcher Missstaltung verbundenen Idiotismus, als dessen Prototyp der alpine Cretinismus gilt (infantiles Myxödem). Höchst beachtenswerth ist jedoch die vonKlebs[558]hervorgehobene Beobachtung, dass ein anatomisch vollständig entwickelter Cretintypus auch ohne jede oder nur mit geringer geistiger Störung bestehen kann. Häufig finden sich andere Symptome anomaler Function der centralen Nervenapparate, insbesondere die sogenannte „neuropathische Constitution“ („reizbare Schwäche“), Convulsionen verschiedenen Charakters (epileptische und epileptoide Zustände, Veitstanz, gewisse eigenthümliche automatische Bewegungen), andererseits Lähmungen. Anamnestisch lassen sich mitunter die Anfänge der geistigen Schwäche auf in früher Jugend überstandene Erkrankungen oder Kopfverletzungen zurückführen und Residuen derselben, insbesondere der letzteren, noch anderweitig nachweisen.

Blödsinn und Schwachsinn kann bestehen trotz sonst normaler Verhältnisse. Häufiger ist derselbe mit anderen Anomalien combinirt. Hierher gehören insbesondere solche der äusseren Körperbildung, von denen namentlich jene am Kopfe wohl zu beachten sind, wie Hydrocephalus, durch vorzeitige oder asymmetrische Verwachsung der Nähte entstandene Verbildungen des Schädels, die Mikrocephalie u. s. w. Die mit erheblicher körperlicher Missstaltung und Kropf verbundene angeborene Idiotie bezeichnet man gewöhnlich als Cretinismus. Namentlich versteht man darunter den endemisch vorkommenden, mit solcher Missstaltung verbundenen Idiotismus, als dessen Prototyp der alpine Cretinismus gilt (infantiles Myxödem). Höchst beachtenswerth ist jedoch die vonKlebs[558]hervorgehobene Beobachtung, dass ein anatomisch vollständig entwickelter Cretintypus auch ohne jede oder nur mit geringer geistiger Störung bestehen kann. Häufig finden sich andere Symptome anomaler Function der centralen Nervenapparate, insbesondere die sogenannte „neuropathische Constitution“ („reizbare Schwäche“), Convulsionen verschiedenen Charakters (epileptische und epileptoide Zustände, Veitstanz, gewisse eigenthümliche automatische Bewegungen), andererseits Lähmungen. Anamnestisch lassen sich mitunter die Anfänge der geistigen Schwäche auf in früher Jugend überstandene Erkrankungen oder Kopfverletzungen zurückführen und Residuen derselben, insbesondere der letzteren, noch anderweitig nachweisen.

Deutsches Straf-Gesetzbuch, §. 58: Ein Taubstummer, welcher die zur Erkenntniss der Strafbarkeit einer von ihm begangenen Handlung erforderliche Einsicht nicht besass, ist freizusprechen.Deutsche Straf-Process-Ordnung, §. 298, videpag. 877.

Deutsches Straf-Gesetzbuch, §. 58: Ein Taubstummer, welcher die zur Erkenntniss der Strafbarkeit einer von ihm begangenen Handlung erforderliche Einsicht nicht besass, ist freizusprechen.

Deutsche Straf-Process-Ordnung, §. 298, videpag. 877.

Vom angeborenen Sinnesmangel hat die angeborene Blindheit unter gewöhnlichen Umständen nur eine untergeordnete Bedeutung für die Frage der Zurechnungsfähigkeit, da durch dieselbeder Unterricht, insbesondere die Aufnahme von höheren Vorstellungen und Urtheilen in das Bewusstsein, nicht wesentlich behindert wird; wohl fällt dieselbe aber dann in’s Gewicht, wenn sie sich mit anderen Sinnesdefecten (z. B. Taubstummheit, Schwerhörigkeit oder mit Geistesschwäche) combinirt, sowie wenn kein entsprechender Unterricht stattgefunden hatte.

Taubstummheit.

Von ungleich höherer Bedeutung ist der angeborene oder in frühester Jugend erworbene Mangel des Gehörs und die dadurch bedingte Taubstummheit, da durch diesen Defect der wichtigste Weg entfällt, auf welchem die Aufnahme der Bildungselemente erfolgt und weil durch den consecutiven Mangel der Sprache auch Reproduction und Mittheilung des Bewusstseinsinhaltes, daher auch die Correctur desselben durch Andere wesentlich erschwert ist. Besonders ist die Einverleibung übersinnlicher Vorstellungen und Urtheile in’s Bewusstsein schwierig, somit gerade jener Elemente des Charakters, die sinnlichen und egoistischen Antrieben das Gegengewicht halten sollen.

Im Allgemeinen besteht daher eine Analogie mit dem angeborenen Blödsinn und Schwachsinn. Während jedoch bei diesem der Defect im Gehirne selbst liegt und irreparabel ist, besitzt letzteres bei den gewöhnlichen Formen der Taubstummheit die Anlage zur normalen Leistungsfähigkeit, deren Entfaltung erschwert, aber nur der gewöhnlichen Unterrichtsmethode gegenüber unmöglich ist. Wird aber eine solche eingeschlagen, die, den Defect berücksichtigend, auf anderen Wegen die Bildungselemente dem Gehirne zuführt, dann können die psychischen Anlagen, wenn auch ungleich mühevoller als beim gewöhnlichen Unterricht, doch so weit ausgebildet werden, dass das Unterscheidungs- und Selbstbestimmungsvermögen nicht wesentlich verschieden ist von demjenigen Vollsinniger. Welche überraschenden Resultate in dieser Beziehung erzielt werden können, zeigen die in allen Culturländern bestehenden und an Zahl immer mehr zunehmenden Taubstummen-Unterrichtsanstalten zur Genüge, ebenso die Thatsache, dass gegenwärtig zahlreiche Taubstumme die verschiedenartigsten bürgerlichen Stellungen bekleiden, sich verheiraten und ebenso gut sich fortbringen, wie ihre vollsinnigen Collegen, und dass einzelne sogar als Lehrer, Beamte u. s. w. verwendet werden und selbst literarische Leistungen aufzuweisen haben.

Unterrichtete und nicht unterrichtete Taubstumme.

Es folgt daraus, dass bei Beurtheilung von Taubstummen wegen fraglicher Zurechnungsfähigkeit zunächst ein Unterschied zu machen sein wird zwischen solchen, die einen Taubstummen-Unterricht und solchen, die keinen genossen haben. Letztere sind den Blödsinnigen gleich zu achten, da ihr Bewusstsein keine oder nur spärliche und ganz unvollkommene übersinnliche Vorstellungen enthält und daher wohl unter Umständen von einer Dressur, nicht aber von einem Unterscheidungs- und Selbstbestimmungsvermögen im strafrechtlichen Sinne die Rede sein kann.

Anders gestaltet sich die Sache bei unterrichteten Taubstummen, da bei diesen die letztgenannten Eigenschaften desto mehr vorhanden sein werden, je vollständiger der Unterricht war, den sie genossen hatten. Doch ist zu bemerken, dass auch bei Taubstummen dieselben Unterschiede in der individuellen psychischen Leistungsfähigkeit bestehen müssen, wie bei Vollsinnigen, und dass bei dem schwereren und nur auf Umwegen zu erzielenden Unterricht die Differenz der individuellen Geistesgaben sich nothwendig intensiver geltend machen muss, als unter gleichen Umständen bei Vollsinnigen gegenüber dem gewöhnlichen Unterricht. Daraus ergibt sich aber folgerichtig, dass schon solche geringe Grade niederer intellectueller Leistungsfähigkeit, die beim Vollsinnigen noch in die Breite des Normalen fallen, bei Taubstummen den Unterricht in gleicher Weise erschweren können, wie wir dies sonst bei im pathologischen Sinne Schwachsinnigen zu constatiren vermögen, und weiter, dass aus gleichem Grunde im Allgemeinen der Unterricht einen langsameren Verlauf nehmen und der vom Gesetze als Minimum geforderte Grad von Einsicht durchschnittlich später vorhanden sein wird, als dies unter normalen Umständen das Gesetz annimmt, was bei der Beurtheilung der Zurechnungsfähigkeit taubstummer Kinder und jugendlicher Individuen im Auge behalten werden muss, ebenso wie der Umstand, dass sich die Taubstummheit mit angeborenem oder in frühester Jugend erworbenem Blödsinn und Schwachsinn, sowie mit angeborenen oder erworbenen psychischen Anomalien anderer Art combiniren und dann auch den besten Unterricht illusorisch machen kann. Es kann daher der Nachweis des stattgehabten Taubstummen-Unterrichtes für sich allein keineswegs zur Erklärung genügen, dass die Bedingungen zur Zurechnungsfähigkeit, insbesondere die vom deutschen Strafgesetze ausdrücklich geforderte „Einsicht“, vorhanden seien, sondern es muss an die Möglichkeit gedacht werden, dass trotz eines solchen in Folge einer oder mehrerer der erwähnten Verhältnisse, sowohl die Einsicht als die Selbstbestimmungsfähigkeit sowohl im Allgemeinen als gegenüber einer bestimmten strafbaren Handlung mangeln oder wesentlich vermindert sein kann. In letzterer Beziehung sind die gleichen Erwägungen am Platze, wie sie bezüglich der analogen Handlungen Unmündiger und Schwachsinniger auseinandergesetzt wurden, doch ist es selbstverständlich, dass die Prüfung des Intellects des betreffenden Taubstummen durch das Examen selten ohne Intervention eines Dolmetsch (Taubstummenlehrers) wird geschehen können, und dass selbst in solchen Fällen, wo ein schriftlicher Verkehr mit dem zu Untersuchenden möglich wäre, doch die Intervention des Dolmetsch nicht zu entbehren sein wird.

Bekanntlich finden wir schon beim vollkommen normalen Menschen selbst unter sonst gleichen Verhältnissen vielfache originäre Unterschiede im psychischen Verhalten. Wir finden sie sowohl im Bereiche der Intelligenz, als des Fühlens und der Willensenergie. In erster Beziehung wissen wir, wie verschiedenartig sich die geistige Leistungsfähigkeit gestaltet und sprechen von grösseren oder geringeren Talenten, indem wir dabei bald nur die allgemeine Bildungsfähigkeit, bald nur den Sinn und das Geschick für besondere geistige Leistungen im Auge haben. Ebenso bekannt und gewöhnlich sind die Verschiedenheiten in der Willensenergie. Insbesondere auffallend sind aber die individuellen Verschiedenheiten im Bereiche des Fühlens, und dies ist um so wichtiger, als das Denken und Handeln, das ganze Wesen eines Individuums vorzugsweise durch sein Fühlen beeinflusst wird. Schon die Alten kannten die Verschiedenheit der „Temperamente“, unter welchen sie so wie wir nicht blos die habituelle Gemüthsanlage, sondern auch die grössere oder geringere Geneigtheit des Individuums zu Gemüthsaffecten und Leidenschaften verstanden. Insbesondere gibt es leicht erregbare und anderseits nach allen Richtungen phlegmatische Temperamente, weiche gefühlvolle und anderseits harte, abstossend strenge Naturen, und die tägliche Erfahrung lehrt, dass auch bezüglich des moralischen und ethischen Fühlens individuelle Unterschiede sich finden und welch verschiedene Färbung die relative Prävalenz der sogenannten altruistischen oder der egoistischen Gefühle den einzelnen Charakter verleiht.

Wir können ferner bemerken, dass auch im Bereiche des sinnlichen Empfindens die verschiedenartigsten Unterschiede und selbst Extreme vorkommen und dass insbesondere gewisse feinere Gefühlsqualitäten, z. B. musikalisches, künstlerisches Fühlen, bei einzelnen Individuen in hoher und höchster Entwicklung bestehen, bei anderen trotz gleicher und selbst höherer Intelligenz mehr weniger vollkommen fehlen können. Wenn wir dazu bedenken, dass auch die Stärke der organischen Triebe, insbesondere des wichtigsten derselben, des Geschlechtstriebes, bei verschiedenen Menschen verschieden sich gestaltet und anderseits erwägen, in wie eingreifender Weise gerade die thierischen Triebe das Gesammtfühlen des Menschen beeinflussen, so müssen wirLotzevollkommen beistimmen, der da[559]sagt, dass „unsere angeborene Constitution durch individuell eigene und eigenartige Empfindungen einem Jeden sein individuelles Lebensgefühl bestimmt“, und werden auch in dessen weiterer Bemerkung, dass „der Einzelne das Lebensgefühl eines Anderen nie zu begreifen vermag“, keine Uebertreibung erblicken.

Auch geht daraus hervor, wie sehr das in der modernen Strafrechtspflege immer mehr zum Durchbruch kommende Streben gerechtfertigt ist, bei der Beurtheilung der Strafbarkeit von Handlungen auch bei ganz normalen Individuen nicht den fictiven „Durchschnittsmenschen“ im Auge zu haben, sondern das einzelne Individuum, und zwar nicht blos in seinen äusseren Beziehungen, sondern auch in seiner concreten psychischen Organisation.

Angeborene Unterschiede im psychischen Verhalten.

Ungleich wichtiger ist die Thatsache, dass, ganz abgesehen von den bereits besprochenen angeborenen psychischen Schwächezuständen, bei einzelnen Individuen schon von Haus aus, d. h. in Folge angeborener Organisation der psychischen Centren, Eigenthümlichkeiten der psychischen Grundthätigkeiten bestehen können, die als pathologisch aufgefasst werden müssen und das ganze Gebahren des Individuums und seinen Charakter beeinflussen. Solche Anomalien finden sich, wenn auch nicht immer, so doch vorzugsweise bei Individuen, die aus Familien stammen, in denen Irrsinn und andere Nervenleiden heimisch sind, so dass Alles darauf hinweist, dass wir in einem derartigen abnormen psychischen Verhalten die Aeusserungen einer hereditär überkommenen fehlerhaften Organisation und in der Regel den Ausdruck einer psychischen Degeneration zu erblicken haben (erbliche Belastung,Griesinger).

„Grenzgebiet.“

Die betreffenden Eigenthümlichkeiten können in ihrer Intensität sehr verschieden sich gestalten, auch in einzelnen psychischen Thätigkeiten mehr hervortreten, als in anderen, und es ist höchst bemerkenswerth, dass einzelne derselben sogar bei geistig hervorragenden, genialen Naturen sich ergeben, so bei Gelehrten, grossen Dichtern, Künstlern, von denen, wieHohnbaum[560]bemerkt, Einzelne mitunter in eilf Dingen erhaben und im zwölften Idioten sind, oder durch besondere Verirrungen der Phantasie, Schrullen, fixe Ideen, Vorurtheile und selbst Aberglauben, grosse Reizbarkeit etc. auffallen, Beobachtungen, die beweisen, dass eine scharfe Grenze zwischen geistiger Gesundheit und Irrsein gar nicht besteht, sondern dass es ein „Grenzgebiet“ (Maudsley) gibt, in welchem sich mannigfache Uebergänge beider Zustände finden.

Die Bedeutung solcher originärer Unterschiede des psychischen Verhaltens für die Frage der Zurechnungsfähigkeit liegtauf der Hand und sie wird noch speciell dadurch erhöht, dass die originäre psychopathische Constitution sich weniger durch Störungen der Intelligenz als durch abnormes Verhalten der übrigen psychischen Thätigkeiten kundgibt, somit gerade jenes Kriterium fehlt oder nicht genügend sich manifestirt, welches der Laie für die Erkennung abnormer Geisteszustände als das wichtigste und beweisendste hält und welches für ihn den Massstab bildet, nach welchem er den Grad einer Geistesstörung zu beurtheilen gewohnt ist.

Von den hierher gehörenden Zuständen wollen wir insbesondere das sogenannte „moralische Irrsein“ einer näheren Besprechung unterziehen, weil dasselbe eine besonders ausgeprägte Erscheinungsform der ersteren bildet und nur diese am eingehendsten studirt worden ist.

Man versteht darunter einen in Folge angeborener, meist hereditär überkommener, fehlerhafter Organisation der psychischen Centren bestehenden Defect im Bereiche des moralischen Sinnes, wodurch das betreffende Individuum, bei scheinbar intacter oder nicht auffallend gestörter Intelligenz, ausser Stande ist, ästhetisch, moralisch und rechtlich zu fühlen, im Sinne solcher Gefühle seinen Charakter zu entwickeln und seine Handlungen darnach zu richten. Man hat diesen Zustand noch als sittliche Insensibilität oder moralische Idiotie bezeichnet und vielfach mit der Farbenblindheit verglichen. Ebenso wie es bekanntlich Individuen gibt, die gewisse Farben, z. B. Roth, nicht zu unterscheiden vermögen, weil ihre Netzhaut für die betreffenden farbigen Lichtstrahlen unempfindlich ist, ebenso gibt es Menschen, die von Haus aus sittlich blind sind, und die nicht anders als nach egoistischen oder mechanisch eingelernten Motiven handeln können, weil sie jener Gefühle bar sind, welche den normalen Menschen unsittliche oder rechtswidrige Handlungen als solche erkennen und verstehen lassen und ihn bewegen sollen, dieselben zu unterlassen.

Die Aufstellung des moralischen Irrseins als eigene Irrsinnsform ist vonPinel, namentlich aber vonPrichardausgegangen, welcher zuerst die Bezeichnung „Moral Insanity“ einführte. Eine eingehende Bearbeitung fand das moralische Irrsein durchMorel, welcher dasselbe als eine der Erscheinungsformen seiner „Folie héreditaire“ beschrieb. In neuerer Zeit haben sich insbesondereMaudsley,Krafft-EbingundLegrand du Saulle, der diese und analoge Psychopathien unter der Bezeichnung „Folie raisonnante“ zusammenfasst, fernerLivi,Lombroso,Tammassiaund Andere Verdienste um das Studium dieser Psychose erworben.Das Vorkommen eines solchen scheinbar isolirten Defectes wird uns verständlich, wenn wir Folgendes erwägen: Erstens, dass, worauf insbesondere die Ergebnisse neuester Forschungen hinweisen (s. dieLehre von der Aphasie, die psychomotorischen CentrenHitzig’s undFrisch’s, die Arbeiten vonCharcotund vonFerrieretc.), den einzelnen psychischen Functionen wahrscheinlich bestimmte Hirntheile entsprechen, deren isolirte Erkrankung oder Entwicklungshemmung daher möglich ist, wenn wir auch über den Sitz des moralischen Sinnes oder des „Hemmungsapparates für das Begehrungsvermögen“ vorläufig kaum Vermuthungen haben; zweitens, dass, wie erwähnt, auch im Bereiche des normalen Fühlens die verschiedenartigsten Unterschiede und selbst Extreme vorkommen, dass auch bei anderen Psychosen eine tiefe Alteration des Fühlens bestehen kann, ohne auffallende Störung der Intelligenz, wie namentlich in den Anfangsstadien der Melancholie und der Manie; endlich aber, dass wir im moralischen Fühlen nicht nur die höchste Stufe der Gefühlsentwicklung allein, sondern die höchste und feinste geistige Leistung überhaupt zu sehen haben, deren Auftreten, wieMaudsleysich treffend ausdrückt, erst die eigentliche Menschwerdung bezeichnet und die erst durch Jahrhunderte lange Uebung, erbliche Uebertragung und Entwicklung zu jener Stufe der Ausbildung gedieh, welche die einzelnen Individuen der Culturvölker durchschnittlich besitzen, die aber eben als feinste Leistung des Menschenhirns eher als alle anderen erkranken oder entarten kann.Damit stimmt die Thatsache, dass eine Reihe von Geisteskrankheiten im engeren Sinne mit einer Veränderung des Charakters ad pejus beginnt, wie insbesondere das paralytische, das alkoholische und das senile Irrsein demonstrirt und dass nach Genesung von solchen oder von Apoplexien, Kopfverletzungen und anderen schweren Hirnerkrankungen, trotz wiedergekehrter Intelligenz, nicht selten ein moralischer Defect (erworbenes moralisches Irrsein) noch lange und selbst für immer zurückbleibt.Es leidet eben bei einer Hirnerkrankung die feinste Leistung zuerst und kehrt zuletzt und am schwierigsten wieder zur Norm zurück(Maudsley). In gleicher Weise aber wird es uns begreiflich, wenn die erworbenen psycho- und neuropathischen Zustände in hereditärer Uebertragung auch als moralisches Irrsein sich zu äussern vermögen, und wenn bei psychisch degenerirenden Familien die Reihenfolge der Degenerationserscheinungen so häufig mit ethischer Depravation beginnt.

Die Aufstellung des moralischen Irrseins als eigene Irrsinnsform ist vonPinel, namentlich aber vonPrichardausgegangen, welcher zuerst die Bezeichnung „Moral Insanity“ einführte. Eine eingehende Bearbeitung fand das moralische Irrsein durchMorel, welcher dasselbe als eine der Erscheinungsformen seiner „Folie héreditaire“ beschrieb. In neuerer Zeit haben sich insbesondereMaudsley,Krafft-EbingundLegrand du Saulle, der diese und analoge Psychopathien unter der Bezeichnung „Folie raisonnante“ zusammenfasst, fernerLivi,Lombroso,Tammassiaund Andere Verdienste um das Studium dieser Psychose erworben.

Das Vorkommen eines solchen scheinbar isolirten Defectes wird uns verständlich, wenn wir Folgendes erwägen: Erstens, dass, worauf insbesondere die Ergebnisse neuester Forschungen hinweisen (s. dieLehre von der Aphasie, die psychomotorischen CentrenHitzig’s undFrisch’s, die Arbeiten vonCharcotund vonFerrieretc.), den einzelnen psychischen Functionen wahrscheinlich bestimmte Hirntheile entsprechen, deren isolirte Erkrankung oder Entwicklungshemmung daher möglich ist, wenn wir auch über den Sitz des moralischen Sinnes oder des „Hemmungsapparates für das Begehrungsvermögen“ vorläufig kaum Vermuthungen haben; zweitens, dass, wie erwähnt, auch im Bereiche des normalen Fühlens die verschiedenartigsten Unterschiede und selbst Extreme vorkommen, dass auch bei anderen Psychosen eine tiefe Alteration des Fühlens bestehen kann, ohne auffallende Störung der Intelligenz, wie namentlich in den Anfangsstadien der Melancholie und der Manie; endlich aber, dass wir im moralischen Fühlen nicht nur die höchste Stufe der Gefühlsentwicklung allein, sondern die höchste und feinste geistige Leistung überhaupt zu sehen haben, deren Auftreten, wieMaudsleysich treffend ausdrückt, erst die eigentliche Menschwerdung bezeichnet und die erst durch Jahrhunderte lange Uebung, erbliche Uebertragung und Entwicklung zu jener Stufe der Ausbildung gedieh, welche die einzelnen Individuen der Culturvölker durchschnittlich besitzen, die aber eben als feinste Leistung des Menschenhirns eher als alle anderen erkranken oder entarten kann.Damit stimmt die Thatsache, dass eine Reihe von Geisteskrankheiten im engeren Sinne mit einer Veränderung des Charakters ad pejus beginnt, wie insbesondere das paralytische, das alkoholische und das senile Irrsein demonstrirt und dass nach Genesung von solchen oder von Apoplexien, Kopfverletzungen und anderen schweren Hirnerkrankungen, trotz wiedergekehrter Intelligenz, nicht selten ein moralischer Defect (erworbenes moralisches Irrsein) noch lange und selbst für immer zurückbleibt.Es leidet eben bei einer Hirnerkrankung die feinste Leistung zuerst und kehrt zuletzt und am schwierigsten wieder zur Norm zurück(Maudsley). In gleicher Weise aber wird es uns begreiflich, wenn die erworbenen psycho- und neuropathischen Zustände in hereditärer Uebertragung auch als moralisches Irrsein sich zu äussern vermögen, und wenn bei psychisch degenerirenden Familien die Reihenfolge der Degenerationserscheinungen so häufig mit ethischer Depravation beginnt.

Derartige Individuen zeigen meist schon in der Kindheit die Zeichen des Defectes. Sie sind halsstarrig, boshaft, grausam und nur durch Gewalt, nicht aber durch moralische Mittel disciplinirbar, durch Appellation an ihr Scham- und Schicklichkeitsgefühl, ihr Mitleid, ihre Eltern- und Geschwisterliebe etc. ist nichts auszurichten, weil sie solche nicht besitzen. Ebenso sind ihnen Ehrgeiz, Gewissensbisse, Reue fremd, die Werthschätzung durch Andere gleichgiltig und ihr ganzes Sinnen und Trachten nur durch Egoismus bedingt. Dass unter solchen Umständen die Erziehung, soweit sie die Einverleibung ethischer Elemente in’s Bewusstsein und die Bildung eines sittlichen und rechtlichen Charakters bezweckt, resultatlos bleiben muss, ist begreiflich.

Dem entsprechend ist auch das Verhalten solcher Individuen in ihrem späteren Lebenslaufe. Hier zeigt sich der Mangel jedes sittlichen Halts und der Mangel altruistischer Gefühle desto intensiver, je mehr das Individuum sich selbst überlassen wird und je weniger dasselbe durch äussere Gründe an der Aeusserung seiner sinnlichen und egoistischen Neigungen behindert wird. Sie werden Taugenichtse, ergeben sich dem Trunke, sowie geschlechtlichen und anderen Excessen, zu welchen sie sich die Mittel auf die rücksichtsloseste Weise verschaffen, halten in keinem Amte, keiner Beschäftigung aus, ergeben sich der Vagabondage und bieten schliesslich das Bild ganz verkommener Individuen, die immer wieder in diesem Zustande verfallen, wenn sie aus dem Gefängniss oder einer sonstigen strengen Beaufsichtigung entlassen worden sind (Krafft-Ebing).

Dieses Bild lässt mannigfache Variationen zu und wird insbesondere durch den Grad des Defectes, das Verhalten des Intellects, durch das individuelle Temperament, sowie durch Erziehung und Stand modificirt.

Der Grad des Defectes im Bereiche des moralischen Fühlens lässt zweifellos Abstufungen zu.Schüle(Handb. d. Geisteskr. 1878, pag. 51) unterscheidet zwei Hauptformen; in der ersten fehlen sittliche Vorstellungen und sittliche Gefühle vollständig, in der zweiten sind die Vorstellungen wohl da, aber gleichsam als leblose, trockene Schemata ohne gemüthliche Betonung. Erstere Form ist jedenfalls die schwerere. Dabei ist, wieSchülerichtig bemerkt, zu beachten, dass niedrigere Gefühlswerthe in ungeschmälerter Entfaltung vorhanden sein können, während der Defect nur gegenüber höheren, feineren Gefühlen sich kundgibt.

Das Verhalten der Intelligenz ist ein verschiedenes. In den meisten Fällen besteht entschiedener Schwachsinn, der sich unter Anderem durch Leichtgläubigkeit, geringe Vorsicht bei dem Begehen strafbarer Handlungen, die mitunter für Muth imponirt, durch unverhältnissmässig hohe Vorstellung von der eigenen Bedeutung, vorzugsweise aber dadurch sich kundgibt, dass das Individuum das Unpassende und Thörichte, ja ganz Unzweckmässige seines Handelns nicht einsieht, ebenso auch nicht die materiellen und socialen Nachtheile, die ihm daraus erwachsen, sondern trotz aller Ermahnungen, Vorstellungen und selbst Zwangsmittel immer wieder in das frühere lasterhafte Leben verfällt, welches doch nichts weniger als Annehmlichkeit im gewöhnlichen Sinne zu bieten vermag. Deshalb wird auch das „moralische Irrsein“ vonMeynertu. A. unter die Formen des angeborenen Schwachsinnes gerechnet und als „Imbecillität mit Gefühlsentartung“ bezeichnet, unter welche Bezeichnung jene Schwachsinnigen mit Aufregung fallen, welche vorzugsweise durch Unverständniss der familialen und socialen Beziehungen und Forderungen und Unfähigkeit zur Unterordnung unter letztere sich bemerkbar machen.

In anderen Fällen ist der Intellect scheinbar intact, ja der Betreffende kann sogar mit einer gewissen Dialektik sein Benehmen zu motiviren im Stande sein: „Folie raisonnante.“ Der Verstand ist, wie sichSchüle(l. c. 81) geistreich ausspricht, zum advocatus diaboli der krankhaften Stimmungen und Triebe geworden. Doch auch in solchen Fällen documentirt die vollkommene Unzugänglichkeit für fremde Logik die geistige Schwäche, ebenso wie der Cynismus, mit welchem solche Individuen die unnatürlichsten Handlungen und Verbrechen als gerechtfertigte Thaten hinzustellen versuchen, das Alberne und Verkehrte ihres Fühlens manifestirt. Nicht selten finden sich anderweitige Anomalien des Vorstellens[561], ein abspringender Ideengang, phantastische oder fixe Ideen, sowie Störungen in der Reproductionstreue, die als Verlogenheit imponiren (Krafft-Ebing).

Von wesentlichem Einfluss auf das Gebahren der betreffenden Person ist das individuelle Temperament, respective die individuelle Reizbarkeit. Gleichwie man beim Blödsinn apathische, ruhige und agitirte gemeinschädliche Formen unterscheidet, so findet man auch bei der moralischen Idiotie Individuen, die mehr passiv sich verhalten und deshalb für die Gesellschaft weniger gefährlich erscheinen, anderseits aber solche von grösserer Reizbarkeit und Regsamkeit, die eben die typischen Formen der Anomalie repräsentiren und am ehesten zu Conflicten mit dem Strafgesetz führen können.

Auch Erziehung und Stand sind von Einfluss, insoferne als erstere, wenigstens bei den weniger schweren Formen durch Dressur Etwas zu leisten vermag, und letzterer in der Richtung, dass die moralische Verkommenheit im Allgemeinen desto mehr auffällt, je weniger sich solche in dem betreffenden Stande aus anderen Ursachen zu finden pflegt.[562]

Moralisches Irrsein in foro.

Die hohe Bedeutung der moralischen Idiotie in strafrechtlicher Beziehung liegt auf der Hand, und es ist einleuchtend, dass bei solchen Individuen desto weniger von einer Einsicht in die Strafbarkeit bestimmter Handlungen und von der im Gesetze festgehaltenen Selbstbestimmungsfähigkeit die Rede sein kann, je hochgradiger sich der Defect gestaltet, da das Individuumunmöglich die That in ihrer sittlichen und rechtlichen Bedeutung erkennen, noch weniger aber nach sittlichen und rechtlichen Grundsätzen für die Begehung oder Unterlassung derselben sich entscheiden kann, wenn es nicht moralisch fühlt, und aus solchem Fühlen entspringende Vorstellungen und Urtheile seinem Charakter mangeln. Ueber die Unzurechnungsfähigkeit solcher Individuen dürften dann auch bei Richtern und Geschworenen kaum Zweifel bestehen, es sei denn, dass man, wie dies leider häufig genug geschieht, das blos oberflächliche Bewusstsein der Strafbarkeit einer That, und die etwa aus Furcht vor Strafe oder analoger Schädigung leiblicher Interessen des Individuums bis zu einem gewissen Grade mögliche Selbstbeherrschung für genügend erachten sollte, um auf Zurechnungsfähigkeit zu erkennen. Die Schwierigkeit der Beurtheilung solcher Fälle liegt aber darin, dass die Erkennung der moralischen Unempfindlichkeit oder Stumpfheit als eines angeborenen, in fehlerhafter Organisation der psychischen Centren begründeten Defectes und die Unterscheidung desselben von anderweitiger moralischer Verkommenheit keineswegs so leicht und sicher ist, wie es die Wichtigkeit der Sache wünschen lassen würde.

Wenn man im Allgemeinen desto mehr berechtigt ist, an einen pathologischen Defect im Bereiche des Fühlens zu denken, je mehr eine verbrecherische That dem menschlichen Gefühle widerstreitet, und wenn auch diese Berechtigung sich erhöht, wenn Jemand habituell dem Verbrechen oder einem lasterhaften Leben sich ergibt und als unverbesserlich sich erweist, und wenn auch anthropologische Studien der Verbrecher, wie sie in ausgezeichneter Weise vonDespine,Thomson,Benedikt,Lombroso[563]u. A. vorliegen, höchst beachtenswerthe Resultate (auffallend hohe Morbilität und Mortalität, grössere Geneigtheit zu geistigen Erkrankungen, das häufige Vorkommen entschiedenen Schwachsinnes, namentlich aber das häufige Vorkommen gewisser Anomalien der körperlichen Bildung, die wir als körperliche Degenerationszeichen kennen lernen werden, und endlich die Häufigkeit der Recidiven) ergaben, so ist doch selbst das schwerste Verbrechen für sich allein kein Beweis von moralischem Irrsinn, da eine moralische Stumpfheit auch in Folge mangelnder oder schlechter Erziehung bestehen kann, da es ferner genug egoistische und wohl zu beherrschende Motive gibt, die den Menschen bewegen können, trotz richtigem ethischen Verständniss und trotz normalem moralischen und rechtlichen Fühlen die schwersten Handlungen zu begehen,und weil endlich auch die Möglichkeit einer Angewöhnung an das Laster und einer systematischen und wohlbewussten Zurückdrängung und Ueberwältigung des normalen psychischen Fühlens durch gewisse Annehmlichkeiten und Vortheile desselben nicht bestritten werden kann.

Es kann demnach von moralischem Irrsinn nur dann gesprochen werden, wenn die durch verbrecherische Handlungen sich documentirende moralische Gefühllosigkeit sich auf eine pathologische Ursache, respective auf eine fehlerhafte psychische Organisation zurückführen lässt.Dieses ist aber nur durch sorgfältige Erhebung der Anamnese, ferner durch genaue klinische Untersuchung des betreffenden Individuums und erst in dritter Linie durch Erwägung der verbrecherischen Handlung selbst möglich.

Anamnese. Einfluss der Pubertät.

In anamnestischer Beziehung ist insbesondere darauf Rücksicht zu nehmen, dass der angeborene oder in frühester Jugend erworbene moralische Irrsinn fast immer als Ausdruck einer hereditär überkommenen defecten Organisation, insbesondere als Ausdruck und häufig erstes Symptom der in einer Familie bestehenden oder beginnenden Degeneration aufzutreten pflegt. Es sind daher zunächst die gesundheitlichen Verhältnisse der Familie zu erwägen, insbesondere der Umstand, ob in dieser psychische oder neurotische Erkrankungen vorgekommen sind, die erfahrungsgemäss hereditäre Uebertragung einer defecten Organisation der psychischen Centren bedingen können. Weiter ist das psychische und somatische Verhalten des Individuums während seiner Entwicklungsperiode in Betracht zu ziehen. Wie erwähnt, zeigt sich der angeborene Defect im Bereiche des moralischen Sinnes, ebenso auch die mit demselben meist combinirten anderweitigen psychischen Anomalien (Schwachsinn, perverse Triebe, neuropathische Constitution), schon frühzeitig insbesondere gegenüber der Erziehung im Haus und in der Schule und die moralische Verkehrtheit und Undisciplinirbarkeit fällt dann desto mehr auf, je besser und rationeller die Erziehung war, wie es denn bezeichnend ist, dass gerade die Fälle von moralischer Verkommenheit in den besten Familien, trotz bester Erziehung und günstigen äusseren Verhältnissen, es waren, die zuerst den Gedanken erweckten, dass erstere auch auf organischen Defecten der Nervencentren beruhen könne (Maudsley). In somatischer Beziehung ist aber insbesondere zu beachten, dass bei mit hereditär fehlerhafter Anlage behafteten Individuen die letztere anfangs wenig bemerkbar, gewissermassen latent sein kann, bis sie durch gewisse Einflüsse (Gelegenheitsursachen) zum Ausbruche kommt. Erkrankungen, Traumen, besonders Kopfverletzungen, aber auch psychische Insulte können diesen bewirken, insbesondere aber die Einflüsse der Pubertätsentwicklung. Auf die Gefahr, welche letztere für hereditär neuropathisch disponirte Individuen mit sich bringt, hat namentlichFalretund neuerlichLegrand du Saulle(l. c.) hingewiesen und hervorgehoben, dassnicht selten solche erblich belastete Kinder, die bis dahin in intellectueller Beziehung sich gut entwickelt hatten und selbst ausgezeichnete Schüler waren, in Folge der durch die Pubertät veranlassten Einwirkungen entweder dem Schwachsinn oder jener pathologischen Verkehrung des Charakters verfielen, die wir als moralisches Irrsein bezeichnen. Hierbei dürften allerdings auch die frühzeitigen und eingreifenden sexuellen Excesse, denen sich die Betreffenden hingeben, in erster Linie die Onanie, eine wichtige Rolle spielen.

Degenerationszeichen bei „Moral insanity“.

InklinischerBeziehung zeigen solche Individuen häufig schon äusserlich mehr weniger auffallende Abweichungen vom Normaltypus. Hierher gehören insbesondere pathologische Schädelformen, so asymmetrische oder auffallend kleine Schädel, Schädel mit abgeplattetem Hinterhaupt, mit unverhältnissmässig entwickelten Kiefern und mit sogenannter fliehender Stirne.[564]

Von anderen physischen Anomalien werden asymmetrische oder unschöne Körper-, insbesondere Gesichtsbildung, auffallend grosse oder kleine Ohren, angewachsene oder fehlende Ohrläppchen (Griesinger,Lannois,Frigerio), Strabismus, mangelhafte Entwicklung der Genitalien, ferner Motilitätsstörungen (Gesichtskrämpfe, Chores, epileptische und epileptoide Zustände[565], Contracturen, partielle Lähmungen), Anästhesien und Hyperästhesien, vasomotorische Neurosen u. dergl. beobachtet, und wenn auch solche Befunde ohne jede geistige Störung vorkommen können und keineswegs unter allen Umständen als „Degenerationszeichen“ aufgefasst werden dürfen, so ist doch auf ihr Vorhandensein zu reagiren und dieses bei der klinischen Diagnose zu verwerthen, da die meisten solcher Zustände auf Hemmungen, beziehungsweise Störungen der Entwicklung der centralen Nervenapparate bezogen werden müssen, von welchen auch die psychischen Organe getroffen worden sein konnten.

Gegen die allzu einseitige Auffassung der Degenerationszeichen, insbesondere der Asymmetrie des Schädels, habenStadfeldt(Virchow’s Arch. XCIX, pag. 391) undBenedikt(Wr. med. Presse. 1886, Nr. 1 bis 4) mit Recht ihre Stimme erhoben; Ersterer, indem er darauf hinweist, dass Asymmetrien des Schädels auch bei ganz normalen Menschen ungemein häufig (etwa in 70%) vorkommen und Letzterer, indem er sich dahin ausspricht, dass es gar keine selbstständige Anthropologie der Verbrecher gebe, sondern dass die sogenannten biopathologischen Kennzeichen der Verbrecher nur jene des atypischen, untertypischen und degenerirten Menschen überhaupt sind. Viele dieser Kennzeichen sind überdies zweideutig, indem sie bald Perfection, bald Degeneration bedeuten, z. B. die Makrocephalie. Andere wieder, wie z. B. Asymmetrien des Schädels, können als Ausdruck einer Compensation aufgefasst werden. In sehr objectiver Weise hat auchKnecht(Allg. Zeitschr. f. Psych. 1883, pag. 584) die „Degenerationszeichen“ bei Verbrechern und Geisteskranken besprochen und nachgewiesen, dass sie bei letzteren ungleich häufiger (in etwa 80%) vorkommen, als bei ersteren (etwa 48%).

Gegen die allzu einseitige Auffassung der Degenerationszeichen, insbesondere der Asymmetrie des Schädels, habenStadfeldt(Virchow’s Arch. XCIX, pag. 391) undBenedikt(Wr. med. Presse. 1886, Nr. 1 bis 4) mit Recht ihre Stimme erhoben; Ersterer, indem er darauf hinweist, dass Asymmetrien des Schädels auch bei ganz normalen Menschen ungemein häufig (etwa in 70%) vorkommen und Letzterer, indem er sich dahin ausspricht, dass es gar keine selbstständige Anthropologie der Verbrecher gebe, sondern dass die sogenannten biopathologischen Kennzeichen der Verbrecher nur jene des atypischen, untertypischen und degenerirten Menschen überhaupt sind. Viele dieser Kennzeichen sind überdies zweideutig, indem sie bald Perfection, bald Degeneration bedeuten, z. B. die Makrocephalie. Andere wieder, wie z. B. Asymmetrien des Schädels, können als Ausdruck einer Compensation aufgefasst werden. In sehr objectiver Weise hat auchKnecht(Allg. Zeitschr. f. Psych. 1883, pag. 584) die „Degenerationszeichen“ bei Verbrechern und Geisteskranken besprochen und nachgewiesen, dass sie bei letzteren ungleich häufiger (in etwa 80%) vorkommen, als bei ersteren (etwa 48%).

In psychischer Beziehung springt insbesondere das abnorme Verhalten des Fühlens mehr weniger in die Augen, und zwar zunächst die Gemüthsstumpfheit, welche in einzelnen Fällen bis zur vollständigen Gemüthslosigkeit gesteigert sein kann; dabei kann abnorme Reizbarkeit und eine Geneigtheit zu unmotivirtem Stimmungswechsel bestehen. Die Sensibilität ist bei Einzelnen krankhaft erhöht, bei Anderen wieder auffallend herabgesetzt (Lombroso).

Anomalien des geschlechtlichen Fühlens.

Sehr beachtenswerth ist das Verhalten des geschlechtlichen Fühlens und die Aeusserung des Geschlechtstriebes. Wir wissen, dass schon unter normalen Verhältnissen die Qualität des geschlechtlichen Fühlens das Gesammtfühlen wesentlich beeinflusst, dass reges geschlechtliches Fühlen dem Charakter eines Individuums eine gewisse Energie verleiht, während anderseits, wie wir bei Eunuchen und Zwittern beobachten können, das Fehlen desselben mit Energie- und Charakterschwäche einhergeht. Auch ist es bekannt, welchen wichtigen Einfluss sowohl das Erwachen des Geschlechtstriebes (Pubertät) als das Erlöschen desselben (Climacterium) auf das körperliche und geistige Verhalten eines Individuums auszuüben vermag. Es kann daher nicht auffallen, wenn wir als Ausdruck und Theilerscheinung einer originär fehlerhaften psychischen Anlage, insbesondere des „moralischen Irrseins“, auch verschiedenen Anomalien des geschlechtlichen Fühlens begegnen, und man wird begreifen, welche abnorme Färbungen des Wesens und Handelns dadurch zu Stande kommen können.

Verhältnissmässig häufig findet sich auffallend frühzeitige Entwicklung des Geschlechtstriebes und ungewöhnlich hohe Erregbarkeit in dieser Beziehung. Frühzeitige geschlechtliche Excesse, insbesondere Onanie, mit ihrem weiteren so schädigenden Einfluss auf Körper und Geist, sind gewöhnlich die Folgen der Frühreife.Die geschlechtliche Erregbarkeit eines solchen Individuums bringt dasselbe um so leichter mit dem Strafgesetze in Conflict, je weniger es zufolge seines Defectes ethische Begriffe in seinen Charakter aufzunehmen im Stande war und je weniger äussere Momente der schrankenlosen Befriedigung des Geschlechtstriebes entgegentreten. Noch wichtiger sind gewisse Perversitäten des Geschlechtstriebes, die zu ganz abnormen geschlechtlichen Handlungen zu führen vermögen. Es gehören hierher die „conträre Sexualempfindung“ und die Fälle, in welchen die Betreffenden statt im Coitus oder ausser in diesem, in Misshandlung oder Tödtung, selbst Zerfleischung ihres Opfers und sogar in Anthropophagie und Leichenschändung eine geschlechtliche Befriedigung finden.

Conträre Sexualempfindung.

Als „conträre Sexualempfindung“ bezeichnetWestphal[566]„eine angeborene Verkehrung der Geschlechtsempfindung mit dem Bewusstsein der Krankhaftigkeit dieser Erscheinung“. So charakterisirt wurde die letztere bisher nur bei mit anderweitiger angeborener neuro- oder psychopathischer Constitution behafteten Individuen beobachtet. Dass dieselbe auch als isolirte Erscheinung vorkommen könne, ist vollkommen unerwiesen, sehr beachtenswerth aber die Thatsache, dass sie auch ohne auffällige Intelligenzstörung bestehen kann. Sie wurde sowohl bei weiblichen als bei männlichen Individuen, und zwar häufiger bei letzteren, beobachtet, doch ist die Zahl der gut beobachteten Fälle eine noch viel zu geringe, als dass ein erschöpfendes Urtheil über diese eigenthümliche Anomalie des Geschlechtstriebes gestattet wäre.

Einen solchen Fall, ein weibliches Individuum betreffend, in welchem sehr auffällige anderweitige Erscheinungen einer angeborenen fehlerhaften Organisation sich ergaben, bringtWestphal(l. c.). Derselbe betrifft ein 35jähriges Fräulein, welches schon vom 8. Lebensjahre an sich von einzelnen Mädchen „wie magnetisch angezogen fühlte“, diesen förmlich die Cour machte und deren Genitalien zu betasten suchte. In der Zeit vom 18. bis 23. Jahre schlief sie durch 5 Wochen mit einer Cousine und trieb mit dieser ihr Wesen. Diese Zeit nennt sie die glücklichste ihres Lebens.Sich selbst liess sie niemals berühren.Später onanirte sie, besonders kurz vor und nach Eintritt der Periode, wobei sie sich ein geliebtes Mädchen vorstellte. Wenn sie dies zu thun unterliess, will sie stets einen widerwärtigen Geruch und Geschmack, wie von ihren Genitalien aufsteigend, empfunden haben. In ihren wollüstigen Träumen erschien sie sich selbst immer in der Situation eines Mannes. Sie gesteht ungefragt ihre Neigung zum eigenen Geschlechte, die ihr selbst schrecklich sei. Im Jahre 1863 fasste sie eine Leidenschaft für ein junges schönes Mädchen, welches sie wiederholt attaquirte und gerieth, als diese solche Zumuthungen entrüstet zurückwies, schliesslich in solche Aufregung, dass sie in eine Irrenanstalt gebracht werden musste. — Der Vater der Krankenendete durchSelbstmord. Der Kopf der Patientin ist klein, die Gesichtshälften etwas asymmetrisch, an der Oberlippe findet sich die Narbe von einer operirtenHasenscharte, der harte und weicheGaumensindvollständig gespalten. Aeusserer Habitus weiblich. Geschlechtstheile normal.[567]Hymen intact, lässt kaum die Spitze des kleinen Fingers eindringen. Die Kranke lernte in der Schule schwer, war eigensinnig, reizbar und heftig, was immer ihrem Unglück (dem Wolfsrachen) zugeschrieben und deshalb nachgesehen wurde. In den letzten Jahren zeigte sie periodische Anfälle von Schwermuth, denen Aufregungszustand folgte (Folie circulaire), ausserdem häufigen Kopfschmerz und Schwindelanfälle.

Einen solchen Fall, ein weibliches Individuum betreffend, in welchem sehr auffällige anderweitige Erscheinungen einer angeborenen fehlerhaften Organisation sich ergaben, bringtWestphal(l. c.). Derselbe betrifft ein 35jähriges Fräulein, welches schon vom 8. Lebensjahre an sich von einzelnen Mädchen „wie magnetisch angezogen fühlte“, diesen förmlich die Cour machte und deren Genitalien zu betasten suchte. In der Zeit vom 18. bis 23. Jahre schlief sie durch 5 Wochen mit einer Cousine und trieb mit dieser ihr Wesen. Diese Zeit nennt sie die glücklichste ihres Lebens.Sich selbst liess sie niemals berühren.Später onanirte sie, besonders kurz vor und nach Eintritt der Periode, wobei sie sich ein geliebtes Mädchen vorstellte. Wenn sie dies zu thun unterliess, will sie stets einen widerwärtigen Geruch und Geschmack, wie von ihren Genitalien aufsteigend, empfunden haben. In ihren wollüstigen Träumen erschien sie sich selbst immer in der Situation eines Mannes. Sie gesteht ungefragt ihre Neigung zum eigenen Geschlechte, die ihr selbst schrecklich sei. Im Jahre 1863 fasste sie eine Leidenschaft für ein junges schönes Mädchen, welches sie wiederholt attaquirte und gerieth, als diese solche Zumuthungen entrüstet zurückwies, schliesslich in solche Aufregung, dass sie in eine Irrenanstalt gebracht werden musste. — Der Vater der Krankenendete durchSelbstmord. Der Kopf der Patientin ist klein, die Gesichtshälften etwas asymmetrisch, an der Oberlippe findet sich die Narbe von einer operirtenHasenscharte, der harte und weicheGaumensindvollständig gespalten. Aeusserer Habitus weiblich. Geschlechtstheile normal.[567]Hymen intact, lässt kaum die Spitze des kleinen Fingers eindringen. Die Kranke lernte in der Schule schwer, war eigensinnig, reizbar und heftig, was immer ihrem Unglück (dem Wolfsrachen) zugeschrieben und deshalb nachgesehen wurde. In den letzten Jahren zeigte sie periodische Anfälle von Schwermuth, denen Aufregungszustand folgte (Folie circulaire), ausserdem häufigen Kopfschmerz und Schwindelanfälle.

Von grösster Bedeutung ist das Vorkommen einer sogenannten conträren Sexualempfindung beim männlichen Geschlecht, da es nahe liegt, gewisse Fälle von Päderastie mit einer solchen Anomalie des Geschlechtstriebes in Verbindung zu bringen. Dass es eine Menge von Motiven gibt, die vollkommen normale Menschen zur Päderastie führen können, und dass es daher nicht angeht, in allen solchen Individuen pathologische Naturen zu sehen, wurde bereits a. a. O. (pag. 171) ausgeführt, dies darf jedoch nicht abhalten, daran zu denken, dass eine Neigung zu derartiger abnormer geschlechtlicher Befriedigung, sowie überhaupt eine auffällige geschlechtliche Zuneigung zu Individuen desselben Geschlechtes als Theilerscheinung einer angeborenen fehlerhaften Organisation thatsächlich bestehen kann, und dann ganz anders beurtheilt werden muss, als gewöhnliche Päderastie.


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