Perversitäten des Geschlechtstriebes.
Einen einschlägigen, mit entschiedenem angeborenen Schwachsinn, moralischer Verkehrtheit und periodisch auftretenden Erregungszuständen (Folie circulaire) verbundenen Fall hatServaes(Arch. f. Psych. 1876, VI, 485) mitgetheilt: Ein 25jähriger Mann, Franz E., wurde Abends auf der Strasse verhaftet, weil er an einen Nachtwächter unzüchtige Zumuthungen stellte, und da man Spuren von Geistesstörungen an ihm bemerkte, in die Beobachtungsabtheilung der Irrenanstalt gebracht. Es fand sich männlicher, mässig starker Habitus, aschblonde Haare, spärlicher blonder Bart, gesucht weibliche Stimme, auffallend lüsterner Blick. Der Untersuchte gibt sich sofort als Päderast zu erkennen und vertheidigt seine Gelüste mit unverholenem Cynismus, so dass sich deutlich der Mangel jeder Regulirung seiner Gedanken durch ein sittliches Gefühl kundgab. Die Mutter geistig beschränkt, bigott, Erziehung vernachlässigt. Im 9. Jahre päderastischer Missbrauch durch einen Hauslehrer, seitdem fortgesetzte (passive) Päderastie, die er als den köstlichsten und erhabensten aller Genüsse schildert. NiemalsNeigung zu Frauen, deren Umgang er perhorrescirt. F. ist ein äusserst beschränkter Mensch, seine Schulkenntnisse im hohen Grade mangelhaft. Selbstständige geistige Arbeit unmöglich. Läppisches Wesen, unmotivirter Stimmungswechsel, hochgradige Gemüthlosigkeit, Hang zur Lüge. Während des Aufenthaltes in der Irrenanstalt periodische Exaltationszustände mit nachfolgender melancholischer Depression (Folie circulaire), während ersterer grosse sexuelle Erregung, keine anderen Gedanken als seine päderastischen Neigungen, die er mit grosser Redseligkeit vertheidigt.Von hohem Interesse sind die Selbstbekenntnisse einzelner Päderasten, wie sie beiCasper-Liman(l. c. pag. 183 und 195) und beiTardieu(Attent. aux moeurs. 7me édit. 1878, pag. 210) sich finden, weil aus diesen hervorgeht, dass ganz eigenthümliche und uns vorläufig ganz unverständliche Perversitäten im Bereiche des Geschlechtstriebes auch ohne auffallende Störungen der Intelligenz bestehen können, obgleich sich bei näherem Studium dieser „Selbstbekenntnisse“ meist unschwer erkennen lässt, dass die eigenthümliche Geschlechtsempfindung keineswegs ein isolirtes Symptom, sondern die Theilerscheinung eines originär oder erworben psychopathischen Zustandes und in einem der Fälle (Cajus) zweifellosen Schwachsinns gewesen ist. Sehr beachtenswerth sind die Worte, welcheTardieuder Mittheilung der „Selbstbekenntnisse“ des betreffenden Päderasten anschliesst: „Es gibt Fälle, in welchen es schwer fällt, bei Päderasten eine wirkliche und krankhafte Verkehrung der moralischen Gefühle zu negiren. Wenn man sieht, wie tief Menschen von Erziehung und Stellung sich erniedrigen und Individuen von empörendem Schmutz aufsuchen oder zulassen, so wird man häufig versucht, zu glauben, dass diese Menschen in ihrem Fühlen und in ihrem Verstande irre sind, und man kann nicht leicht daran zweifeln, wenn man Thatsachen erwägt, wie sie einer der in der Verfolgung von Päderasten geschicktesten und energischesten Beamten,C. Busserolles, berichtet. Einer dieser Unglücklichen stieg von einer hohen Stellung herab zum untersten Grad der Erniedrigung, lockte schmutzige Kinder von der Gasse zu sich, vor welchen er sich niederkniete und ihnen mit der tiefsten Leidenschaft die Füsse küsste, bevor er sie missbrauchte, und einem anderen verursachte es den höchsten Genuss, wenn er sich von einem Individuum der verächtlichsten Sorte — derbe Fusstritte auf den Hintern versetzen liess! Wie kann man solche monströse Handlungen begreifen, wenn man sie nicht auf Irrsinn bezieht?“Neuere Beobachtungen bestätigen diese Anschauungen, und wir verweisen in dieser Beziehung, sowie was andere Perversitäten des Geschlechtstriebes anbelangt, insbesondere auf die monographischen Bearbeitungen des Gegenstandes vonB. Tarnowsky(„Die krankhaften Erscheinungen des Geschlechtssinnes“, Berlin 1885) und insbesondere auf das bekannte, bereits in mehreren Auflagen erschienene Werk vonKrafft-Ebing: „Psychopathia sexualis.“ Stuttgart. Letzterer berichtet auch („Zur conträren Sexualempfindung in klinisch-forensischer Beziehung.“ Allg. Zeitschr. f. Psych. XXXVIII,pag. 211) über folgende Fälle:Beobachtung 1.Graf Z., 37 Jahre alt, hereditär belastet, Onanist, seit dem 13. Jahre an Neurasthenia spinalis, in den letzten Jahren an elektromagnetischem Verfolgungswahn leidend, fühlte sich seit dem 13. Jahre zu Männern hingezogen, bei deren Annäherung und Berührung er bis zur Extase wollüstig aufgeregt wird. Seit einem missglückten Beischlaf im 20. Jahre verabscheut er geschlechtlichen Verkehr mit Weibern. Patient ist weder unglücklich über seine verkehrte Geschlechtsempfindung, noch vermag er sie als eine krankhafte zu erkennen. Er zeigt einen männlichen Habitus, einen offenen, noblen Charakter und seine edle Empfindung gibt sich auch in seinen Gedichten kund. Nur gewisse Männer ziehen ihn an. Umarmung, Küssen genügt ihm und erzeugt Samenergiessung. Päderastie verabscheut er.Beobachtung 2.G., 50 Jahre alt, Dr. phil., wurde von einem Soldaten angezeigt, der sich ihm hingegeben hatte. Erblich veranlagt, cynisch, coquett, von männlichem Habitus, Onanist seit der Kindheit. Er berichtet mit grossem Behagen, dass er eine angeborene „conträre Sexualempfindung“ besitze! Schon mit 5 Jahren war es seine grösste Lust, sich als Mädchen zu kleiden, einen Penis zu sehen, weshalb er um die Anstandsorte herumlungerte. Neigung zu Weibern empfand er nie. Er sucht seine verkehrte Geschlechtsrichtung philosophisch zu erklären. Mit Entrüstung weist er die Zusammenwerfung der „Urninge“ mit Päderasten zurück. Der Verkehr der ersteren sei nur gegenseitige Onanie. G. macht den Eindruck eines originär verrückten Menschen.Beobachtung 3.Herr v. H., 30 Jahre alt, von einer neuropathischen Mutter stammend, selbst seit der Kindheit neuropathisch mit auffällig weiblichen Neigungen. Onanie wird geleugnet, ist aber wahrscheinlich. Seit der Pubertät schlaffe, weibliche, träumerische Gedankenrichtung, Neigung zu Tändeleien, kein Verständniss für ernste Angelegenheiten. Will im 22. Jahre mit Weibern geschlechtlich verkehrt, aber keine Befriedigung dabei gefunden haben. Dagegen empfindet er geschlechtliche Zuneigung zu Männern. Das Aeussere erinnert entschieden an weibliche Verhältnisse. Thorax und Becken weiblich, Körper fettreich, zart. Genitalien zwar gut entwickelt, doch der linke Hode im Leistencanal zurückgeblieben. Stimme hoch, spärlicher Bartwuchs, weibliche Züge, geziertes Wesen, bringt stundenlang am Toilettentisch zu. Neurasthenie, Mattigkeit, ziehende Schmerzen in den Extremitäten, Proc. spinosi der Brustwirbel empfindlich. Patient schrickt leicht zusammen und geräth bei Bewegung mit antipathischen Leuten in Zustände eigenthümlicher Angst und Verwirrung.Zwei analoge, wegen widernatürlicher Unzucht verurtheilte Sträflinge betreffende Fälle werden vonL. Kirn(„Ueber die klinisch-forensische Bedeutung des perversen Sexualtriebes.“ Allg. Zeitschr. f. Psych. XXXIX, pag. 216) mitgetheilt. Der erste Fall betrifft einen 30jährigen Kattundrucker, ohne erbliche Anlage, von weiblichem Aussehen, normalen Genitalien, verstrichenen Afterfalten, eine weichliche poetische Natur. Als Kind mädchenhafte Neigungen, Vorliebe für Romanlectüre, Demoralisirung durch Umgang mit Fabriksarbeitern.Onanie seit dem 15. Jahre. Sah Männer immer auffallend gern, doch wurde ihm erst im 16. Jahre der Grund zu dieser Neigung klar, als ihn ein Herr auf’s Zimmer nahm. Seitdem wiederholt geschlechtlicher Verkehr mit Männern, der meist nur in gegenseitiger Onanie, selten in Päderastie bestand. Knüpfte absichtlich eine Bekanntschaft mit einem Mädchen an, um sich von seinem räthselhaften Triebe zu heilen, versuchte auch dreimal den Beischlaf ohne Erfolg, wobei er Abscheu und Ekel empfand. Schriftliche Selbstbekenntnisse liegen vor. In der Strafanstalt musterhaftes Betragen. Periodicität in der Herrschaft seiner sexuellen Richtung liess sich nicht feststellen, doch tritt dieselbe entschieden zeitweise mehr hervor, sowie auch Zustände leichter Exaltation mit solchen von Depression wechseln. — Der zweite Fall betrifft einen 31jährigen Naturforscher aus hochachtbarer Familie, welcher wiederholt Knaben an sich gelockt und deren Hinterbacken, niemals aber die Genitalien betastet hatte, wobei manchmal Samenergüsse eintraten. Päderastie hat er niemals geübt, auch nicht Onanie. Mütterlicherseits erbliche Veranlagung, im 6. Jahre schwere Hirnentzündung, an welche sich in den zwei folgenden Jahren nervöse und psychische Störungen, namentlich Gesichtsillusionen anschlossen. Auch litt er an Chorea und im 14. Jahre an nervösen Erscheinungen: Stottern, Absterben der Finger, Gefühl, als ob die Gegenstände seinen Auges zustrebten. Im 18. Jahre schwerer Typhus. War stets still und schüchtern, pflog nie geschlechtlichen Umgang mit Frauen, dagegen litt er schon als Student periodisch an lüsternem Begehren zur Betastung von Knaben, das ihm schon damals zum Selbstmordversuch bewog. Auch nach der Verhaftung Selbstmordversuch durch Stich in die Herzgegend, welcher Hämatopneumothorax zur Folge hatte. Inculpat ist mittelgross, von mässig kräftigem Körperbau, ohne Hemmungsbildungen. Schädel symmetrisch; timides, schülerhaftes Benehmen, unsicherer Blick, Stottern, sobald er in Verlegenheit kommt. Somit erbliche Belastung und organischer Zwang. Trotzdem Verurtheilung.
Einen einschlägigen, mit entschiedenem angeborenen Schwachsinn, moralischer Verkehrtheit und periodisch auftretenden Erregungszuständen (Folie circulaire) verbundenen Fall hatServaes(Arch. f. Psych. 1876, VI, 485) mitgetheilt: Ein 25jähriger Mann, Franz E., wurde Abends auf der Strasse verhaftet, weil er an einen Nachtwächter unzüchtige Zumuthungen stellte, und da man Spuren von Geistesstörungen an ihm bemerkte, in die Beobachtungsabtheilung der Irrenanstalt gebracht. Es fand sich männlicher, mässig starker Habitus, aschblonde Haare, spärlicher blonder Bart, gesucht weibliche Stimme, auffallend lüsterner Blick. Der Untersuchte gibt sich sofort als Päderast zu erkennen und vertheidigt seine Gelüste mit unverholenem Cynismus, so dass sich deutlich der Mangel jeder Regulirung seiner Gedanken durch ein sittliches Gefühl kundgab. Die Mutter geistig beschränkt, bigott, Erziehung vernachlässigt. Im 9. Jahre päderastischer Missbrauch durch einen Hauslehrer, seitdem fortgesetzte (passive) Päderastie, die er als den köstlichsten und erhabensten aller Genüsse schildert. NiemalsNeigung zu Frauen, deren Umgang er perhorrescirt. F. ist ein äusserst beschränkter Mensch, seine Schulkenntnisse im hohen Grade mangelhaft. Selbstständige geistige Arbeit unmöglich. Läppisches Wesen, unmotivirter Stimmungswechsel, hochgradige Gemüthlosigkeit, Hang zur Lüge. Während des Aufenthaltes in der Irrenanstalt periodische Exaltationszustände mit nachfolgender melancholischer Depression (Folie circulaire), während ersterer grosse sexuelle Erregung, keine anderen Gedanken als seine päderastischen Neigungen, die er mit grosser Redseligkeit vertheidigt.
Von hohem Interesse sind die Selbstbekenntnisse einzelner Päderasten, wie sie beiCasper-Liman(l. c. pag. 183 und 195) und beiTardieu(Attent. aux moeurs. 7me édit. 1878, pag. 210) sich finden, weil aus diesen hervorgeht, dass ganz eigenthümliche und uns vorläufig ganz unverständliche Perversitäten im Bereiche des Geschlechtstriebes auch ohne auffallende Störungen der Intelligenz bestehen können, obgleich sich bei näherem Studium dieser „Selbstbekenntnisse“ meist unschwer erkennen lässt, dass die eigenthümliche Geschlechtsempfindung keineswegs ein isolirtes Symptom, sondern die Theilerscheinung eines originär oder erworben psychopathischen Zustandes und in einem der Fälle (Cajus) zweifellosen Schwachsinns gewesen ist. Sehr beachtenswerth sind die Worte, welcheTardieuder Mittheilung der „Selbstbekenntnisse“ des betreffenden Päderasten anschliesst: „Es gibt Fälle, in welchen es schwer fällt, bei Päderasten eine wirkliche und krankhafte Verkehrung der moralischen Gefühle zu negiren. Wenn man sieht, wie tief Menschen von Erziehung und Stellung sich erniedrigen und Individuen von empörendem Schmutz aufsuchen oder zulassen, so wird man häufig versucht, zu glauben, dass diese Menschen in ihrem Fühlen und in ihrem Verstande irre sind, und man kann nicht leicht daran zweifeln, wenn man Thatsachen erwägt, wie sie einer der in der Verfolgung von Päderasten geschicktesten und energischesten Beamten,C. Busserolles, berichtet. Einer dieser Unglücklichen stieg von einer hohen Stellung herab zum untersten Grad der Erniedrigung, lockte schmutzige Kinder von der Gasse zu sich, vor welchen er sich niederkniete und ihnen mit der tiefsten Leidenschaft die Füsse küsste, bevor er sie missbrauchte, und einem anderen verursachte es den höchsten Genuss, wenn er sich von einem Individuum der verächtlichsten Sorte — derbe Fusstritte auf den Hintern versetzen liess! Wie kann man solche monströse Handlungen begreifen, wenn man sie nicht auf Irrsinn bezieht?“
Neuere Beobachtungen bestätigen diese Anschauungen, und wir verweisen in dieser Beziehung, sowie was andere Perversitäten des Geschlechtstriebes anbelangt, insbesondere auf die monographischen Bearbeitungen des Gegenstandes vonB. Tarnowsky(„Die krankhaften Erscheinungen des Geschlechtssinnes“, Berlin 1885) und insbesondere auf das bekannte, bereits in mehreren Auflagen erschienene Werk vonKrafft-Ebing: „Psychopathia sexualis.“ Stuttgart. Letzterer berichtet auch („Zur conträren Sexualempfindung in klinisch-forensischer Beziehung.“ Allg. Zeitschr. f. Psych. XXXVIII,pag. 211) über folgende Fälle:Beobachtung 1.Graf Z., 37 Jahre alt, hereditär belastet, Onanist, seit dem 13. Jahre an Neurasthenia spinalis, in den letzten Jahren an elektromagnetischem Verfolgungswahn leidend, fühlte sich seit dem 13. Jahre zu Männern hingezogen, bei deren Annäherung und Berührung er bis zur Extase wollüstig aufgeregt wird. Seit einem missglückten Beischlaf im 20. Jahre verabscheut er geschlechtlichen Verkehr mit Weibern. Patient ist weder unglücklich über seine verkehrte Geschlechtsempfindung, noch vermag er sie als eine krankhafte zu erkennen. Er zeigt einen männlichen Habitus, einen offenen, noblen Charakter und seine edle Empfindung gibt sich auch in seinen Gedichten kund. Nur gewisse Männer ziehen ihn an. Umarmung, Küssen genügt ihm und erzeugt Samenergiessung. Päderastie verabscheut er.Beobachtung 2.G., 50 Jahre alt, Dr. phil., wurde von einem Soldaten angezeigt, der sich ihm hingegeben hatte. Erblich veranlagt, cynisch, coquett, von männlichem Habitus, Onanist seit der Kindheit. Er berichtet mit grossem Behagen, dass er eine angeborene „conträre Sexualempfindung“ besitze! Schon mit 5 Jahren war es seine grösste Lust, sich als Mädchen zu kleiden, einen Penis zu sehen, weshalb er um die Anstandsorte herumlungerte. Neigung zu Weibern empfand er nie. Er sucht seine verkehrte Geschlechtsrichtung philosophisch zu erklären. Mit Entrüstung weist er die Zusammenwerfung der „Urninge“ mit Päderasten zurück. Der Verkehr der ersteren sei nur gegenseitige Onanie. G. macht den Eindruck eines originär verrückten Menschen.Beobachtung 3.Herr v. H., 30 Jahre alt, von einer neuropathischen Mutter stammend, selbst seit der Kindheit neuropathisch mit auffällig weiblichen Neigungen. Onanie wird geleugnet, ist aber wahrscheinlich. Seit der Pubertät schlaffe, weibliche, träumerische Gedankenrichtung, Neigung zu Tändeleien, kein Verständniss für ernste Angelegenheiten. Will im 22. Jahre mit Weibern geschlechtlich verkehrt, aber keine Befriedigung dabei gefunden haben. Dagegen empfindet er geschlechtliche Zuneigung zu Männern. Das Aeussere erinnert entschieden an weibliche Verhältnisse. Thorax und Becken weiblich, Körper fettreich, zart. Genitalien zwar gut entwickelt, doch der linke Hode im Leistencanal zurückgeblieben. Stimme hoch, spärlicher Bartwuchs, weibliche Züge, geziertes Wesen, bringt stundenlang am Toilettentisch zu. Neurasthenie, Mattigkeit, ziehende Schmerzen in den Extremitäten, Proc. spinosi der Brustwirbel empfindlich. Patient schrickt leicht zusammen und geräth bei Bewegung mit antipathischen Leuten in Zustände eigenthümlicher Angst und Verwirrung.
Zwei analoge, wegen widernatürlicher Unzucht verurtheilte Sträflinge betreffende Fälle werden vonL. Kirn(„Ueber die klinisch-forensische Bedeutung des perversen Sexualtriebes.“ Allg. Zeitschr. f. Psych. XXXIX, pag. 216) mitgetheilt. Der erste Fall betrifft einen 30jährigen Kattundrucker, ohne erbliche Anlage, von weiblichem Aussehen, normalen Genitalien, verstrichenen Afterfalten, eine weichliche poetische Natur. Als Kind mädchenhafte Neigungen, Vorliebe für Romanlectüre, Demoralisirung durch Umgang mit Fabriksarbeitern.Onanie seit dem 15. Jahre. Sah Männer immer auffallend gern, doch wurde ihm erst im 16. Jahre der Grund zu dieser Neigung klar, als ihn ein Herr auf’s Zimmer nahm. Seitdem wiederholt geschlechtlicher Verkehr mit Männern, der meist nur in gegenseitiger Onanie, selten in Päderastie bestand. Knüpfte absichtlich eine Bekanntschaft mit einem Mädchen an, um sich von seinem räthselhaften Triebe zu heilen, versuchte auch dreimal den Beischlaf ohne Erfolg, wobei er Abscheu und Ekel empfand. Schriftliche Selbstbekenntnisse liegen vor. In der Strafanstalt musterhaftes Betragen. Periodicität in der Herrschaft seiner sexuellen Richtung liess sich nicht feststellen, doch tritt dieselbe entschieden zeitweise mehr hervor, sowie auch Zustände leichter Exaltation mit solchen von Depression wechseln. — Der zweite Fall betrifft einen 31jährigen Naturforscher aus hochachtbarer Familie, welcher wiederholt Knaben an sich gelockt und deren Hinterbacken, niemals aber die Genitalien betastet hatte, wobei manchmal Samenergüsse eintraten. Päderastie hat er niemals geübt, auch nicht Onanie. Mütterlicherseits erbliche Veranlagung, im 6. Jahre schwere Hirnentzündung, an welche sich in den zwei folgenden Jahren nervöse und psychische Störungen, namentlich Gesichtsillusionen anschlossen. Auch litt er an Chorea und im 14. Jahre an nervösen Erscheinungen: Stottern, Absterben der Finger, Gefühl, als ob die Gegenstände seinen Auges zustrebten. Im 18. Jahre schwerer Typhus. War stets still und schüchtern, pflog nie geschlechtlichen Umgang mit Frauen, dagegen litt er schon als Student periodisch an lüsternem Begehren zur Betastung von Knaben, das ihm schon damals zum Selbstmordversuch bewog. Auch nach der Verhaftung Selbstmordversuch durch Stich in die Herzgegend, welcher Hämatopneumothorax zur Folge hatte. Inculpat ist mittelgross, von mässig kräftigem Körperbau, ohne Hemmungsbildungen. Schädel symmetrisch; timides, schülerhaftes Benehmen, unsicherer Blick, Stottern, sobald er in Verlegenheit kommt. Somit erbliche Belastung und organischer Zwang. Trotzdem Verurtheilung.
Anthropophagie und Necrophilie.
In anderen Fällen äussert sich die Perversität des Geschlechtstriebes darin, dass das betreffende Individuum statt im Coitus oder ausser in diesem in Misshandlung oder Tödtung und selbst Zerfleischung seines Opfers und sogar in Anthropophagie eine geschlechtliche Befriedigung findet. Die Literatur enthält wahrhaft entsetzliche Beispiele dieser Art, die fast alle Individuen betrafen, welche als originär psychisch abnorme Menschen angesehen werden müssen und auch sonstige Zeichen eines psychischen Degenerationszustandes darboten. Anderseits kommen Fälle vor, in denen ein Individuum in an ihm vom Weibe, respective Manne ausgeübten Misshandlungen (Flagellation etc.) sexuelle Befriedigung findet. v.Krafft-Ebing, bezeichnet diese Form als „Masochismus“.
Eine ausführliche Zusammenstellung solcher Fälle bringt insbesondereKrafft-Ebing(„Psychopathia sexualis“), fernerLombroso(„Verzeni e Agnoletti.“ Roma 1873), ebensoTardieu(Attent. aux moeurs, l. c. pag. 1882 u. s. f.).Der vonLombrosobegutachtete Verzeni hatte in verschiedenen Zwischenräumen vier Frauen nahezu erwürgt, ferner ein 14jähriges Mädchen erstickt, die Leiche in ein Feld geschleppt, Gedärme und Genitalien herausgerissen, die Schenkel zerbissen und das Blut ausgesaugt und sogar ein Stück der rechten Wade, nachdem er es ausgesaugt, mitgenommen, um es zu Hause zu rösten; endlich eine 28jährige Frau in ähnlicher Weise überfallen, getödtet und verstümmelt. Verzeni war 22 Jahre alt, hatte einen asymmetrischen Schädel, enorm entwickelte Kieferknochen und schielte. Zwei Onkel sind Cretins, ein dritter Mikrocephal. Der Vater leidet an Hypochondria pellagrosa, ein Vetter an Hirncongestionen, ein anderer ist Gewohnheitsdieb. In der Untersuchungshaft zeigte V. gewöhnliche Intelligenz, war verschlossenen Wesens, cynisch und der Masturbation ergeben. Er gestand nach längerem Leugnen sämmtliche Thaten. Stuprirt habe er die Frauen nie, doch habe ihn schon das blosse Würgen unbeschreiblich aufgeregt und Erection und Samenergiessung verursacht, und das wollüstige Gefühl sei ein weit höheres gewesen, als wenn er onanirte. Es sei ihm gleich gewesen, ob die Frauen jung oder alt, schön oder hässlich waren. Gewöhnlich sei schon bei dem Würgen die Ejaculation eingetreten und dann habe er die Frauen am Leben gelassen, in den übrigen Fällen habe ihr Eintritt sich verzögert und dann habe er seine Opfer zu Tode gewürgt.In einem analogen Falle hatte ein 24jähriger Winzer (Leger) ein 12jähriges Mädchen genothzüchtigt, die Geschlechtstheile verstümmelt, das Herz herausgerissen und verzehrt; in einem anderen, vonMaschkabegutachteten, ein 55jähriger Mann ein altes Weib erwürgt, ihr die Brüste und Genitalien abgeschnitten und zu Hause mit Knödeln und Brühe gegessen. Beide diese Monstra waren von Haus aus verschlossene, finstere und offenbar erblich belastete Individuen.Aehnliche Verstümmelungen sind mit päderastischem Missbrauch auch an Knaben vorgekommen (vide den schrecklichen FallZastrow,Casper-Liman’s Handb. I, pag. 204, und den ebenso grässlichen, vonTardieuin den Attent. aux moeurs, pag. 272, mitgetheilten, der einen 3½jährigen Knaben betraf), undLombroso(L’uomo delinquente, pag. 200) berichtet sogar von einem gewissen Artusio, der einen Knaben durch eine — Bauchwunde geschlechtlich missbrauchte, die er ihm zugefügt hatte!Hierher gehört endlich auch der vonTardieu(Étude sur la folie. 1872, pag. 112, und Attent. aux moeurs. 1878, pag. 114) publicirte Fall des SergeantenBertrand, der eine entschieden originär und hereditär psychopathologische Natur und seit seinem 8. Lebensjahre Onanist, anfangs Thiere tödtete und während er ihnen die Gedärme ausriss, sich durch Masturbation befriedigte, später auf verschiedenen Friedhöfen Frankreichs eine grosse Zahl von weiblichen Leichen ausgrub und diese entweder geschlechtlich missbrauchte oder mit ihnen ebenso verfuhr, wie er es früher mit Thierleichen gethan hatte!Es unterliegt keinem Zweifel, dass auch manche Fälle von Sodomie auf ähnliche psychopathologische Zustände, insbesondere aufeine eigenthümliche Verkehrung des Geschlechtstriebes zu beziehen sind und wahrscheinlich auch jene merkwürdigen Fälle, in denen der Anblick von sterbenden oder in Schmerzen sich windenden Thieren mit wollüstigen Empfindungen sich verband. Viel Aufsehen erregte im Jahre 1878 in Wien der Process Steiner-Ballogh (Erwürgung einer Prostituirten) auch dadurch, dass mehrere Prostituirte übereinstimmend eines Mannes erwähnten, den sie als „Hendelmann“ bezeichneten, weil derselbe sich vor den geschlechtlichen Acten durch Martern und Tödten von Hühnern, Tauben, Gänsen und anderen Vögeln aufzuregen pflegte. Diese Thatsache steht nicht vereinzelt da, denn auchLombroso(L’uomo delinquente, pag. 201) berichtet von 2 Individuen, die Ejaculationen bekamen, wenn sie Hühner und Tauben erdrosselten oder schlachteten, und von einem Dritten, einem ausgezeichneten Dichter, der beim Anblick des Zerlegens eines geschlachteten Kalbes und selbst beim Erblicken des aufgehängtes blutigen Fleisches in geschlechtliche Aufregung gerieth.
Eine ausführliche Zusammenstellung solcher Fälle bringt insbesondereKrafft-Ebing(„Psychopathia sexualis“), fernerLombroso(„Verzeni e Agnoletti.“ Roma 1873), ebensoTardieu(Attent. aux moeurs, l. c. pag. 1882 u. s. f.).
Der vonLombrosobegutachtete Verzeni hatte in verschiedenen Zwischenräumen vier Frauen nahezu erwürgt, ferner ein 14jähriges Mädchen erstickt, die Leiche in ein Feld geschleppt, Gedärme und Genitalien herausgerissen, die Schenkel zerbissen und das Blut ausgesaugt und sogar ein Stück der rechten Wade, nachdem er es ausgesaugt, mitgenommen, um es zu Hause zu rösten; endlich eine 28jährige Frau in ähnlicher Weise überfallen, getödtet und verstümmelt. Verzeni war 22 Jahre alt, hatte einen asymmetrischen Schädel, enorm entwickelte Kieferknochen und schielte. Zwei Onkel sind Cretins, ein dritter Mikrocephal. Der Vater leidet an Hypochondria pellagrosa, ein Vetter an Hirncongestionen, ein anderer ist Gewohnheitsdieb. In der Untersuchungshaft zeigte V. gewöhnliche Intelligenz, war verschlossenen Wesens, cynisch und der Masturbation ergeben. Er gestand nach längerem Leugnen sämmtliche Thaten. Stuprirt habe er die Frauen nie, doch habe ihn schon das blosse Würgen unbeschreiblich aufgeregt und Erection und Samenergiessung verursacht, und das wollüstige Gefühl sei ein weit höheres gewesen, als wenn er onanirte. Es sei ihm gleich gewesen, ob die Frauen jung oder alt, schön oder hässlich waren. Gewöhnlich sei schon bei dem Würgen die Ejaculation eingetreten und dann habe er die Frauen am Leben gelassen, in den übrigen Fällen habe ihr Eintritt sich verzögert und dann habe er seine Opfer zu Tode gewürgt.
In einem analogen Falle hatte ein 24jähriger Winzer (Leger) ein 12jähriges Mädchen genothzüchtigt, die Geschlechtstheile verstümmelt, das Herz herausgerissen und verzehrt; in einem anderen, vonMaschkabegutachteten, ein 55jähriger Mann ein altes Weib erwürgt, ihr die Brüste und Genitalien abgeschnitten und zu Hause mit Knödeln und Brühe gegessen. Beide diese Monstra waren von Haus aus verschlossene, finstere und offenbar erblich belastete Individuen.
Aehnliche Verstümmelungen sind mit päderastischem Missbrauch auch an Knaben vorgekommen (vide den schrecklichen FallZastrow,Casper-Liman’s Handb. I, pag. 204, und den ebenso grässlichen, vonTardieuin den Attent. aux moeurs, pag. 272, mitgetheilten, der einen 3½jährigen Knaben betraf), undLombroso(L’uomo delinquente, pag. 200) berichtet sogar von einem gewissen Artusio, der einen Knaben durch eine — Bauchwunde geschlechtlich missbrauchte, die er ihm zugefügt hatte!
Hierher gehört endlich auch der vonTardieu(Étude sur la folie. 1872, pag. 112, und Attent. aux moeurs. 1878, pag. 114) publicirte Fall des SergeantenBertrand, der eine entschieden originär und hereditär psychopathologische Natur und seit seinem 8. Lebensjahre Onanist, anfangs Thiere tödtete und während er ihnen die Gedärme ausriss, sich durch Masturbation befriedigte, später auf verschiedenen Friedhöfen Frankreichs eine grosse Zahl von weiblichen Leichen ausgrub und diese entweder geschlechtlich missbrauchte oder mit ihnen ebenso verfuhr, wie er es früher mit Thierleichen gethan hatte!
Es unterliegt keinem Zweifel, dass auch manche Fälle von Sodomie auf ähnliche psychopathologische Zustände, insbesondere aufeine eigenthümliche Verkehrung des Geschlechtstriebes zu beziehen sind und wahrscheinlich auch jene merkwürdigen Fälle, in denen der Anblick von sterbenden oder in Schmerzen sich windenden Thieren mit wollüstigen Empfindungen sich verband. Viel Aufsehen erregte im Jahre 1878 in Wien der Process Steiner-Ballogh (Erwürgung einer Prostituirten) auch dadurch, dass mehrere Prostituirte übereinstimmend eines Mannes erwähnten, den sie als „Hendelmann“ bezeichneten, weil derselbe sich vor den geschlechtlichen Acten durch Martern und Tödten von Hühnern, Tauben, Gänsen und anderen Vögeln aufzuregen pflegte. Diese Thatsache steht nicht vereinzelt da, denn auchLombroso(L’uomo delinquente, pag. 201) berichtet von 2 Individuen, die Ejaculationen bekamen, wenn sie Hühner und Tauben erdrosselten oder schlachteten, und von einem Dritten, einem ausgezeichneten Dichter, der beim Anblick des Zerlegens eines geschlachteten Kalbes und selbst beim Erblicken des aufgehängtes blutigen Fleisches in geschlechtliche Aufregung gerieth.
Exhibitionisten.
Mit den angeführten sind die bei originär psychopathischen Individuen möglichen perversen Aeusserungen des Geschlechtstriebes noch keineswegs erschöpft. Auch noch andere Erscheinungsformen kommen vor. In einem vonArndt(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F. XVII, pag. 49) beschriebenen Falle hatte ein 32jähriger Student wiederholt jungen Mädchen auf offener Strasse seine heraushängenden Genitalien gezeigt, indem er die Schösse seines Rockes auseinanderschlug. In einzelnen Fällen hatte er die Mädchen verfolgt, sich an sie herangedrängt und ohne ein Wort zu sprechen — sie mit seinem Urine beschmutzt. Mutter und Vater des jungen Mannes sind nervös, ein Bruder leidet an Epilepsie. Der Untersuchte selbst war seit der frühesten Jugend nervös und der Onanie ergeben, litt häufig an Ohnmachten und kataleptischen Zuständen, klagte während der Beobachtung über zeitweise melancholische Verstimmung, selbstquälerische Gedanken und perverse Antriebe, zu denen er selbst kein Motiv finden könne. — Analoge Unzuchtsacte scheinen in grossen Städten keine sehr seltene Erscheinung zu sein.Laséguenennt solche Individuen „Exhibitionisten“ und hat sie (Union médicale. 1877, Mai) ebenso wieLangier(Annal. d’hyg. publ. 1878, Nr. 106, pag. 164) zum Gegenstande eigener Abhandlungen gemacht.[568]Es wäre ein grosser Irrthum, alle derartigen Fälle auf psychopathische, insbesondere aber auf originär psychopathische Zustände zu beziehen, aber ein ebenso grosser Fehler, in solchen Acten nur den Ausdruck wohlbewusster unlauterer Absichten zu erblicken; es zeigen vielmehr gerade die „Exhibitionisten“, wie ein und dieselbe Handlung einmal als Symptom einer originär fehlerhaften psychopathischen Anlage, ein andermal als Symptom einer erworbenen Psychose (maniakische Exaltation, paralytisches Irrsein, erworbene psychische Schwächezustände) vorkommen[569], und ein drittesmaleinen im vollkommen zurechnungsfähigen Zustande begangenen Act darstellen kann, dass somit nicht die Handlung für sich allein, so auffällig sie sein mag, den Schluss auf geistige Störung begründet, sondern nur die Erwägung ihrer psychischen Genese. So sind auch jene hier und da beobachteten Fälle der „Zopfabschneider“[570], „Mädchenstecher“ u. dergl. aufzufassen. In vielen dieser Fälle mag es sich blos um muthwillige oder boshafte Streiche gehandelt haben, wieCasper-Liman(l. c. I, 766) meinen, in einzelnen aber lag zweifellos eine geistige Störung, insbesondere ein originär psychopathischer Zustand der betreffenden Handlung zu Grunde, wie z. B. bei dem vonRoser(Annal. der Staatsarzneikunde. 1842, VI. Jahrg.; Schmidt’s Jahrb. 1843, XXXVII, pag. 94) mitgetheilten Fall des Innsbrucker „Mädchenstechers“, der zu verschiedenen Zeiten 7 Mädchen mit einem Messer in die Schamgegend gestochen hatte, weil, wie es im Gutachten heisst: „sein periodisch (sic!) bis zur Wuth gesteigerter Geschlechtstrieb darin eine unnatürliche Befriedigung fand“. Es war dies ein von Haus aus anormales Individuum, das, seit dem 10. Jahre der Onanie ergeben, wiederholt unsittliche Acte mit unreifen Mädchen begangen und sogar Sodomie getrieben hatte.
Mit den angeführten sind die bei originär psychopathischen Individuen möglichen perversen Aeusserungen des Geschlechtstriebes noch keineswegs erschöpft. Auch noch andere Erscheinungsformen kommen vor. In einem vonArndt(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F. XVII, pag. 49) beschriebenen Falle hatte ein 32jähriger Student wiederholt jungen Mädchen auf offener Strasse seine heraushängenden Genitalien gezeigt, indem er die Schösse seines Rockes auseinanderschlug. In einzelnen Fällen hatte er die Mädchen verfolgt, sich an sie herangedrängt und ohne ein Wort zu sprechen — sie mit seinem Urine beschmutzt. Mutter und Vater des jungen Mannes sind nervös, ein Bruder leidet an Epilepsie. Der Untersuchte selbst war seit der frühesten Jugend nervös und der Onanie ergeben, litt häufig an Ohnmachten und kataleptischen Zuständen, klagte während der Beobachtung über zeitweise melancholische Verstimmung, selbstquälerische Gedanken und perverse Antriebe, zu denen er selbst kein Motiv finden könne. — Analoge Unzuchtsacte scheinen in grossen Städten keine sehr seltene Erscheinung zu sein.Laséguenennt solche Individuen „Exhibitionisten“ und hat sie (Union médicale. 1877, Mai) ebenso wieLangier(Annal. d’hyg. publ. 1878, Nr. 106, pag. 164) zum Gegenstande eigener Abhandlungen gemacht.[568]Es wäre ein grosser Irrthum, alle derartigen Fälle auf psychopathische, insbesondere aber auf originär psychopathische Zustände zu beziehen, aber ein ebenso grosser Fehler, in solchen Acten nur den Ausdruck wohlbewusster unlauterer Absichten zu erblicken; es zeigen vielmehr gerade die „Exhibitionisten“, wie ein und dieselbe Handlung einmal als Symptom einer originär fehlerhaften psychopathischen Anlage, ein andermal als Symptom einer erworbenen Psychose (maniakische Exaltation, paralytisches Irrsein, erworbene psychische Schwächezustände) vorkommen[569], und ein drittesmaleinen im vollkommen zurechnungsfähigen Zustande begangenen Act darstellen kann, dass somit nicht die Handlung für sich allein, so auffällig sie sein mag, den Schluss auf geistige Störung begründet, sondern nur die Erwägung ihrer psychischen Genese. So sind auch jene hier und da beobachteten Fälle der „Zopfabschneider“[570], „Mädchenstecher“ u. dergl. aufzufassen. In vielen dieser Fälle mag es sich blos um muthwillige oder boshafte Streiche gehandelt haben, wieCasper-Liman(l. c. I, 766) meinen, in einzelnen aber lag zweifellos eine geistige Störung, insbesondere ein originär psychopathischer Zustand der betreffenden Handlung zu Grunde, wie z. B. bei dem vonRoser(Annal. der Staatsarzneikunde. 1842, VI. Jahrg.; Schmidt’s Jahrb. 1843, XXXVII, pag. 94) mitgetheilten Fall des Innsbrucker „Mädchenstechers“, der zu verschiedenen Zeiten 7 Mädchen mit einem Messer in die Schamgegend gestochen hatte, weil, wie es im Gutachten heisst: „sein periodisch (sic!) bis zur Wuth gesteigerter Geschlechtstrieb darin eine unnatürliche Befriedigung fand“. Es war dies ein von Haus aus anormales Individuum, das, seit dem 10. Jahre der Onanie ergeben, wiederholt unsittliche Acte mit unreifen Mädchen begangen und sogar Sodomie getrieben hatte.
Impulsives Irrsein.Monomanien.
Aus mehreren der bisher angeführten Fälle, insbesondere aus den letzteren, lassen sich bereits zwei weitere, wenn auch nicht absolut constante und charakteristische Eigenthümlichkeiten im psychischen Verhalten hereditär belasteter Individuen erkennen: das Instinctive, Triebartige mancher ihrer Handlungen und die periodische Wiederkehr der Antriebe zu diesen. Letztere sind bei Individuen der genannten Kategorie mitunter so auffällig und scheinbar so isolirt dastehend, dass von vielen Psychiatern einimpulsivesIrrsein als eigene Aeusserungsform angeborener psychischer Degeneration aufgestellt wird. Man spricht von diesem insbesondere dann, wenn das Individuum Handlungen, z. B. Brandlegungen, Diebstähle, unzüchtige Acte, Selbstmorde oder gar Morde begeht, die mit seinem sonstigen Fühlen und Denken ganz contrastiren und zu welchen dasselbe nicht durch äussere begreifliche Motive, aber auch nicht durch Wahnvorstellungen oder überwältigt durch melancholische oder maniakische Verstimmungen,
sondern durch unwiderstehliche und ihm selbst unverständliche Antriebe gezwungen wird. Das Vorkommen solcher Impulse ist auch den älteren Psychiatern nicht entgangen und hat in der Aufstellung einer Mania sine delirio, insbesondere aber in den sogenannten „Monomanien“ ihren Ausdruck gefunden, indem man das Vorkommen einer isolirten Mordmonomanie, Kleptomanie, Pyromanie u. s. w. annahm, eine Annahme, gegen welche von gerichtsärztlicher Seite sowohl (Casper-Liman), als noch mehr von juristischer Seite gekämpft und selbst entschieden protestirt wurde, was bei dem Missbrauch, welcher mit der Annahme solcher Monomanien getrieben werden konnte und thatsächlich getrieben wurde, wohl begreiflich erscheint. Heutzutage ist das Vorkommen solcher impulsiver Antriebe und die Möglichkeit der Ueberwältigung des Individuums durch diese zweifellos constatirt, und von den Psychiatern (Maudsley,Krafft-Ebing,Schüle,Legrand du Saulle) allgemein anerkannt, und es ist daher auch in der gerichtlichen Psychopathologie mit dieser Thatsache zu rechnen; doch wird man festhalten, dass solche impulsive Antriebe niemals als vollkommen isolirte krankhafte Erscheinungen auftreten, so sehr dieses mitunter den Anschein hat, sondern nur als Symptom einer auch anderweitig sich kundgebenden Erkrankung, insbesondere einer originär psychopathischen Constitution gemeinschaftlich mit anderen, mehr weniger deutlich hervortretenden Eigenthümlichkeiten der letzteren, deren Existenz nachzuweisen die Aufgabe des Gerichtsarztes sein wird. Der Antrieb kann ganz plötzlich auftreten und auch sofort in die betreffende Handlung übergehen, oder der Antrieb besteht längere Zeit, bis er sich den Uebergang in die That erzwingt. Im ersten Falle gehen fast ausnahmslos gewisse Symptome voraus, die den Anfall gewissermassen einleiten, namentlich Veränderung der Stimmung, unbestimmte Angst, grosse Reizbarkeit, Kopfschmerz oder Schwindel. Während der That ist der Betreffende der Handlung, die er begeht, entweder vollkommen sich bewusst, oder nur momentan verwirrt, und weiss sich auch des Geschehenen zu erinnern, obgleich er über die Ursache derselben sich selbst keine Rechenschaft zu geben vermag. Durch den Ausfall der Bewusstseinsstörung und der Amnesie unterscheidet sich das „Impulsive Irrsein“ von analogen impulsiven Acten, wie sie bei Epileptikern vorkommen, mit denen dasselbe auch wegen des periodischen Auftretens viele Aehnlichkeit hat[571], ebenso auch von den mitunter ganz plötzlichen Gewaltthaten, wie sie im Raptus melancholicus durch den melancholischen Angstanfall zu Stande kommen. Im zweiten Falle besteht der Antrieb durch einige, meist nur kurze Zeit, anfangs vielleicht nur als unbestimmter Drang, später in bestimmter Richtung, und der Kranke ist sich nicht blos desselbenbewusst, sondern kann ihn auch noch beherrschen, bis sich derselbe den Uebergang in die That erzwingt. Die Aehnlichkeit mit den „Zwangsvorstellungen“ bei Melancholischen und den aus diesen hervorgehenden Acten ist eine auffällige und eine Unterscheidung häufig schwer, mitunter unmöglich.[572]Der Nachweis der originär psychopathischen Constitution, sowie die periodische Wiederkehr solcher Impulse muss für die Differentialdiagnose herangezogen werden.
Fälle von impulsivem Irrsein.
Zu den FällenersterKategorie gehört der merkwürdige FallNichol’s (Krafft-Ebing, l. c. 174). Ein gewisser S. überfiel eines Morgens ein Mädchen auf der Strasse, riss ihr einen Schuh vom Fusse, entfloh und wurde unmittelbar darauf verhaftet und wegen Strassenraub angeklagt. Die That ist ihm erinnerlich, doch weiss er kein Motiv hierfür anzugeben. Es kam hervor, dass er bereits mehrmals solche Attentate ausgeübt hatte, und dass er alle 3–4 Monate von einem solchen Gelüste nach Schuhen ergriffen wurde. Einmal hatte er sogar seiner eigenen Schwester einen Schuh aus dem Schlafzimmer entwendet. S. war bei der Verhaftung stark aufgeregt, aber keineswegs geistesgestört. Sein moralisches Gebahren und seine Lebensweise waren untadelhaft. Seine Intelligenz gewöhnlich. Zahlreiche Irrsinnsfälle in der Ascendenz. Wiederholte Hirnerschütterung. Seit dem 14. Jahre Anfälle von Kopfweh mit jenen sonderbaren Antrieben. S. wurde freigesprochen und beging bald darauf einen ähnlichen Diebstahl — an seiner eigenen Frau.Ein analoger Fall wurde vor einiger Zeit (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1878, XXVIII, pag. 61) vonPassowmitgetheilt, der einen 45jährigen Mann betraf, der seit längerer Zeit eine grosse Menge Diebstähle begangen hatte, aber niemals etwas Anderes als Damenwäsche gestohlen und bei sich behalten hatte, so zwar, dass man schliesslich an 300 Stück diverser Damenhemden, Damenbeinkleider, Strumpfbänder, Corsette, Damenstrümpfe u. dergl. bei ihm fand. Eine erbliche Anlage zu Geistesstörungen liess sich nicht erweisen, doch war der Untersuchte seit frühester Jugend wunderlich und sonderbar in seinem Benehmen. Eigenthümlich ist in beiden Fällen die zweifellos sexuelle Färbung der betreffenden periodisch wiederkehrenden Antriebe.Ein Beispiel derzweitenKategorie bringt u. A.Legrand du Saulle(Annal. d’hygiène publ. 1875, Nr. 88, pag. 427). Ein gewisser Th., 24 Jahre alt, verliess am 11. Juni 1874 ohne einen Grund seinen Dienstgeber, irrte durch die Strassen, kaufte ein Taschenmesser und traf ein öffentliches Mädchen, mit welchem er die Nacht zubrachte. Am anderen Morgen, nach dem gemeinschaftlich genossenen Frühstück, zog er das Messer aus der Tasche, prüfte dasselbe und erwog, ob er nicht das Mädchen erstechen solle: da er jedoch fand, dass man seine That leicht als behufs Diebstahl ausgeführt nehmen könnte, und, wieer sich ausdrückte, nicht für einen elenden Mörder (égorgeur) Prostituirter genommen werden wollte, unterliess er dieselbe, streifte hierauf, das offene Messer in der Tasche haltend, in den Strassen herum, entschlossen, den ersten besten Passanten zu erstechen, ohne jedoch seinen Entschluss auszuführen. Mittags trat er in ein Restaurant, forderte ein Déjeuner und schrieb, während dieses bereitet wurde, nieder, dass er ein Verbrechen begehen müsse und nicht mehr widerstehen könne, dass er aber nicht wisse, ob er die Dame des Comptoirs oder die Kellnerin ermorden solle. Letztere stach er in der That nieder, als sie das Essen brachte. Sofort arretirt, betrug er sich ruhig und blieb es auch in der Untersuchungshaft, ohne seine That zu leugnen oder zu beschönigen. — Th. ist ein uneheliches Kind, wurde im Gefängniss St. Lazare geboren, seine Mutter war damals 15, sein Vater 63 Jahre alt, Letzterer war reich, geizig und gewaltthätig. Th. hatte ein sehr bewegtes Vorleben und hatte es mit verschiedenen Geschäften versucht. Seit dem 14. Lebensjahre wiederholte Ohnmachtsanfälle, später häufiger Schwindel. Seit einiger Zeit periodische Antriebe, Jemanden zu ermorden, gleichzeitig mit Unruhe und grosser Reizbarkeit. —Legrand du SaulleundFalrethielten den Fall für larvirte Epilepsie, Laségue, der dritte Sachverständige, sprach sich namentlich mit Rücksicht auf das vollkommen erhaltene Bewusstsein für „impulsives Irrsein“ aus und gegen Epilepsie.Bekannt ist der vonMarcmitgetheilte Fall des Chemikers und Dichters R., welcher selbst die Irrenanstalt aufsuchte, weil er durch den Trieb, Jemand zu morden, in Angst versetzt wurde, so dass er sich selbst vor den Altären niederwarf und Befreiung von dem entsetzlichen Triebe erflehte. Er beruhigte sich erst, nachdem man ihm die Hände gebunden hatte. Später machte er dennoch den Versuch, einen Freund zu ermorden und starb selbst im maniakischen Anfalle.
Zu den FällenersterKategorie gehört der merkwürdige FallNichol’s (Krafft-Ebing, l. c. 174). Ein gewisser S. überfiel eines Morgens ein Mädchen auf der Strasse, riss ihr einen Schuh vom Fusse, entfloh und wurde unmittelbar darauf verhaftet und wegen Strassenraub angeklagt. Die That ist ihm erinnerlich, doch weiss er kein Motiv hierfür anzugeben. Es kam hervor, dass er bereits mehrmals solche Attentate ausgeübt hatte, und dass er alle 3–4 Monate von einem solchen Gelüste nach Schuhen ergriffen wurde. Einmal hatte er sogar seiner eigenen Schwester einen Schuh aus dem Schlafzimmer entwendet. S. war bei der Verhaftung stark aufgeregt, aber keineswegs geistesgestört. Sein moralisches Gebahren und seine Lebensweise waren untadelhaft. Seine Intelligenz gewöhnlich. Zahlreiche Irrsinnsfälle in der Ascendenz. Wiederholte Hirnerschütterung. Seit dem 14. Jahre Anfälle von Kopfweh mit jenen sonderbaren Antrieben. S. wurde freigesprochen und beging bald darauf einen ähnlichen Diebstahl — an seiner eigenen Frau.
Ein analoger Fall wurde vor einiger Zeit (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1878, XXVIII, pag. 61) vonPassowmitgetheilt, der einen 45jährigen Mann betraf, der seit längerer Zeit eine grosse Menge Diebstähle begangen hatte, aber niemals etwas Anderes als Damenwäsche gestohlen und bei sich behalten hatte, so zwar, dass man schliesslich an 300 Stück diverser Damenhemden, Damenbeinkleider, Strumpfbänder, Corsette, Damenstrümpfe u. dergl. bei ihm fand. Eine erbliche Anlage zu Geistesstörungen liess sich nicht erweisen, doch war der Untersuchte seit frühester Jugend wunderlich und sonderbar in seinem Benehmen. Eigenthümlich ist in beiden Fällen die zweifellos sexuelle Färbung der betreffenden periodisch wiederkehrenden Antriebe.
Ein Beispiel derzweitenKategorie bringt u. A.Legrand du Saulle(Annal. d’hygiène publ. 1875, Nr. 88, pag. 427). Ein gewisser Th., 24 Jahre alt, verliess am 11. Juni 1874 ohne einen Grund seinen Dienstgeber, irrte durch die Strassen, kaufte ein Taschenmesser und traf ein öffentliches Mädchen, mit welchem er die Nacht zubrachte. Am anderen Morgen, nach dem gemeinschaftlich genossenen Frühstück, zog er das Messer aus der Tasche, prüfte dasselbe und erwog, ob er nicht das Mädchen erstechen solle: da er jedoch fand, dass man seine That leicht als behufs Diebstahl ausgeführt nehmen könnte, und, wieer sich ausdrückte, nicht für einen elenden Mörder (égorgeur) Prostituirter genommen werden wollte, unterliess er dieselbe, streifte hierauf, das offene Messer in der Tasche haltend, in den Strassen herum, entschlossen, den ersten besten Passanten zu erstechen, ohne jedoch seinen Entschluss auszuführen. Mittags trat er in ein Restaurant, forderte ein Déjeuner und schrieb, während dieses bereitet wurde, nieder, dass er ein Verbrechen begehen müsse und nicht mehr widerstehen könne, dass er aber nicht wisse, ob er die Dame des Comptoirs oder die Kellnerin ermorden solle. Letztere stach er in der That nieder, als sie das Essen brachte. Sofort arretirt, betrug er sich ruhig und blieb es auch in der Untersuchungshaft, ohne seine That zu leugnen oder zu beschönigen. — Th. ist ein uneheliches Kind, wurde im Gefängniss St. Lazare geboren, seine Mutter war damals 15, sein Vater 63 Jahre alt, Letzterer war reich, geizig und gewaltthätig. Th. hatte ein sehr bewegtes Vorleben und hatte es mit verschiedenen Geschäften versucht. Seit dem 14. Lebensjahre wiederholte Ohnmachtsanfälle, später häufiger Schwindel. Seit einiger Zeit periodische Antriebe, Jemanden zu ermorden, gleichzeitig mit Unruhe und grosser Reizbarkeit. —Legrand du SaulleundFalrethielten den Fall für larvirte Epilepsie, Laségue, der dritte Sachverständige, sprach sich namentlich mit Rücksicht auf das vollkommen erhaltene Bewusstsein für „impulsives Irrsein“ aus und gegen Epilepsie.
Bekannt ist der vonMarcmitgetheilte Fall des Chemikers und Dichters R., welcher selbst die Irrenanstalt aufsuchte, weil er durch den Trieb, Jemand zu morden, in Angst versetzt wurde, so dass er sich selbst vor den Altären niederwarf und Befreiung von dem entsetzlichen Triebe erflehte. Er beruhigte sich erst, nachdem man ihm die Hände gebunden hatte. Später machte er dennoch den Versuch, einen Freund zu ermorden und starb selbst im maniakischen Anfalle.
ImPeriodischespulsives Irrsein.Circuläres Irrsein.
Eine weitere Eigenthümlichkeit der originär psychopathischen Zustände besteht in demperiodischenAuftreten gewisser anomaler Erscheinungen oder wenigstens in der Geneigtheit zu periodischen Exacerbationen gewisser mehr habitueller Zustände. Solche „Paroxysmen“ können spontan oder in Folge verschiedener Gelegenheitsursachen (von Affecten, Excessen, besonders in Alkoholicis, im Gefolge von sexualen Zuständen) auftreten, und besonders im ersten Falle an gewisse epileptiforme Zufälle sich anschliessen, was nicht überraschen kann, da Epilepsie und epileptoide Erscheinungen ebenfalls als Folge einer angeborenen und namentlich hereditär überkommenen fehlerhaften Constitution der centralen Nervenapparate bestehen und, wie wir hören werden, mit verschiedenen psychischen Störungen sich combiniren können. Diese Exacerbationen können in der Form der genuinen Melancholie oder Manie verlaufen oder in der Art, dass Manie und Melancholie unmittelbar aufeinander folgen, sich zu einem Anfalle verbinden, dann in ein Intervall übergehen, um nach kürzerer oder längerer Zeit abermals und in gleicher Reihenfolge aufzutreten. Diese Form des Irrseins wird alsperiodisches Irrseinund die letztereErscheinungsform insbesondere alscirculäres Irrsein(„Folie circulaire“,Falret) bezeichnet. Beide Erscheinungsformen scheinen überhaupt nur bei originär bestehender psychischer Degeneration vorzukommen. Die periodische Melancholie oder Manie können Wochen bis Monate dauern, ebenso die aus Manie und consecutiver Melancholie sich zusammensetzenden Paroxysmen des circulären Irrseins. Die Dauer des Intervalls ist eine verschiedene, selbst Monate lange, in einem und demselben Falle aber eine ziemlich gleiche, beinahe gesetzmässige. Die Paroxysmen treten in der Regel ohne auffällige Prodromalsymptome ein und bestehen meist nur in den entsprechenden krankhaften Verstimmungen und den mit diesen einhergehenden Veränderungen des Charakters, ferner in impulsiven Antrieben zu verschiedenen Handlungen, während die Vorstellungsthätigkeit allerdings im Sinne der betreffenden Verstimmung formell gestört, aber inhaltlich meist wenig alterirt erscheint und insbesondere Wahnvorstellungen seltener aufzutreten pflegen als bei den analogen genuinen Formen des Irrseins. Diese Thatsache, sowie der Umstand, dass namentlich die periodische Manie sich nur in der Form der maniakischen Exaltation (vide diese) mit perversen Trieben und unsittlichen Neigungen zeigen kann, verleiht dem periodischen Irrsein ein besonderes forensisches Interesse, einestheils weil während dieser Paroxysmen das Individuum leicht Thaten begehen kann, die es mit dem Strafgesetz in Collision bringen, andererseits weil die maniakische Aufregung mit ihren Consequenzen als Psychopathie verkannt oder anderweitig gedeutet werden kann.
Im Allgemeinen lässt sich bei allen Individuen der hier im Auge gehaltenen Kategorien, selbst wenn sie noch kein auffallendes, im strengen Sinne pathologisches Verhalten des Geistes darbieten, eine ungleich grössere Labilität des psychischen Gleichgewichtes constatiren, vermöge dessen verhältnissmässig geringe Anlässe genügen, um letzteres zu stören, beziehungsweise Geistesstörung herbeizuführen. Daher die Geneigtheit (Disposition) solcher Individuen zu periodischen, aber auch zu dauernden Geisteskrankheiten, daher aber auch eine beachtenswerthe Eigenschaft derselben: die Intoleranz gegen Alkoholica, in Folge welcher einerseits schon geringe Quantitäten alkoholischer Getränke Rauschzustände veranlassen, andererseits letztere einen pathologischen Charakter annehmen können, worauf wir bei Besprechung der durch Alkohol bewirkten psychischen Störungen noch zurückkommen wollen.
Wir verstehen darunter die psychopathischen Zustände, von denen der Mensch nach bis dahin normaler psychischer Entwicklung, insbesondere nach bereits erlangter psychischer Reife, befallen werden kann, und zwar einestheils dieGeisteskrankheitenkatexochen, die sich in mehr weniger dauernden Krankheitsbildern kundgeben, andererseits dietransitorischen Bewusstseinsstörungen, wie sie theils durch physiologische Zustände (Traum, Schlaftrunkenheit), theils durch toxische Einflüsse (Rausch) oder durch fieberhafte Erkrankungen veranlasst werden. Bei den Geisteskrankheiten katexochen erscheint es wieder opportun, die einfachen Geisteskrankheiten von jenen zu trennen, die mit anderweitigen Neuropathien sich compliciren und dadurch mitunter ein ganz eigenthümliches Gepräge erhalten.
Primäre und secundäre Geisteskrankheiten.
Man unterscheidet primäre und secundäre Formen. UnterprimärenGeisteskrankheiten versteht man im Allgemeinen diejenigen Formen psychischer Störungen, die sich unmittelbar aus psychischer Gesundheit entwickelt haben, untersecundärenaber solche, die aus den primären hervorgegangen sind und daher die Folgezustände der letzteren darstellen. Die primären Geisteskrankheiten sind dadurch charakterisirt, dass sich die Erkrankung vorzugsweise durch ein anormales Verhalten der Stimmung äussert, während intellectuelle Störungen, insbesondere fixirte Wahnvorstellungen oder Zeichen von Schwäche des Intellects, nicht, wenigstens nicht im auffallenden Grade, bestehen, und man unterscheidet dann, je nachdem die krankhafte Verstimmung sich gestaltet, die psychischen Depressions- und die psychischen Exaltationszustände, erstere unter der BezeichnungMelancholie, letztere unterManiezusammenfassend. Dagegen kennzeichnen sich diesecundärenGeisteskrankheiten durch Störungen des Intellects, welche entweder in fixirten Wahnvorstellungen bestehen, die, je nach der primären Form, aus welcher sie hervorgegangen, einen deprimirten oder exaltirten Charakter besitzen, oder in allgemein psychischer Schwäche verschiedenen Grades sich äussern. Erstere Zustände bezeichnet man alsWahnsinn, depressiven und exaltirten Wahnsinn unterscheidend, letztere als erworbene psychische Schwächezustände, alserworbenen Blödsinn.Diese bisher ziemlich allgemein festgehaltene Eintheilung der Psychosen in primäre und secundäre, insbesondere aber die erwähnte allgemeine Charakterisirung derselben hat, abgesehen davon, dass sie den primär erworbenen Blödsinn ziemlich unberücksichtigt liess, in der neueren Zeit durch die von zahlreichen Psychiatern (Snell,Morel,Sander,Westphal,Meynert,Schüleu. A.) gewonnene Erkenntniss eine wesentliche Aenderung dadurch erfahren, dass bei einer grossen Zahl der das Bild des Wahnsinns (insbesondere des Verfolgungswahns) oder der sogenannten partiellen Verrücktheit bietenden Fälle, welche bisher als secundäre Formen im obigen Sinne erklärt wurden, die betreffenden Wahnvorstellungen keineswegs secundär, das heisst erst aus melancholischen oder maniakischen Zuständen sich bilden, sondern direct in Folge unmittelbarer Umwandlung von Vorstellungen oder Sinnesperceptionen zu fixirten Wahnvorstellungenentstehen, durch welche dann erst nachträglich die dem Inhalte des Wahnes entsprechende Verstimmung erzeugt wird, wobei die sonstige psychische Mechanik erhalten bleibt. Diese Psychosen werden alsprimäre Verrücktheit, Paranoia, bezeichnet und die ihnen ähnlichen secundären Wahnsinnsformen bereits zu den erworbenen psychischen Schwächezuständen gerechnet. Letztere unterscheiden sich von ersterer ausser durch die Genese dadurch, dass bei ihnen auch ausserhalb der betreffenden Wahnvorstellungen mehr weniger intellectuelle Schwäche besteht, insbesondere aber dadurch, dass sie in der Regel in exquisiten Blödsinn übergehen, während die primäre Verrücktheit, respective die sie constituirende Wahnvorstellung, das ganze Leben bei sonst nicht auffallend gestörter Intelligenz bestehen kann.Diese veränderte Auffassung einzelner, und zwar häufig vorkommender Psychosen ist natürlich, sowie für das Verständniss der erworbenen Geistesstörungen überhaupt, so insbesondere auch für die gerichtsärztliche Beurtheilung von Wichtigkeit; da jedoch die primären und secundären intellectuellen Störungen gemeinschaftlich behandelt werden können, wollen wir aus Opportunitätsgründen uns an das alte Schema halten und nach diesem wenigstens die wichtigsten Erscheinungsformen der erworbenen Geisteskrankheit besprechen, wobei wir bemerken, dass vom Gerichtsarzte keineswegs verlangt wird, dass er, wie dies leider in civilrechtlichen Fällen noch das österr. bürgerl. Gesetzbuch (§§. 21, 48, 270, 566) fordert, eine bestimmte Form der Geistesstörung herausbringe, sondern im Sinne des §. 2a und b des österr., des §. 51 des deutschen St.-G. und des §. 56 des österr. St.-G.-Entwurfes, sowie entsprechend den Bestimmungen der Strafprocessordnung (österr. §. 134) constatire, ob überhaupt eine krankhafte Störung, beziehungsweise Hemmung der Geistesthätigkeit vorliegt und ob durch dieselbe das Individuum verhindert wurde, seinen Willen frei zu bestimmen oder das Strafbare seiner Handlung einzusehen.
Man unterscheidet primäre und secundäre Formen. UnterprimärenGeisteskrankheiten versteht man im Allgemeinen diejenigen Formen psychischer Störungen, die sich unmittelbar aus psychischer Gesundheit entwickelt haben, untersecundärenaber solche, die aus den primären hervorgegangen sind und daher die Folgezustände der letzteren darstellen. Die primären Geisteskrankheiten sind dadurch charakterisirt, dass sich die Erkrankung vorzugsweise durch ein anormales Verhalten der Stimmung äussert, während intellectuelle Störungen, insbesondere fixirte Wahnvorstellungen oder Zeichen von Schwäche des Intellects, nicht, wenigstens nicht im auffallenden Grade, bestehen, und man unterscheidet dann, je nachdem die krankhafte Verstimmung sich gestaltet, die psychischen Depressions- und die psychischen Exaltationszustände, erstere unter der BezeichnungMelancholie, letztere unterManiezusammenfassend. Dagegen kennzeichnen sich diesecundärenGeisteskrankheiten durch Störungen des Intellects, welche entweder in fixirten Wahnvorstellungen bestehen, die, je nach der primären Form, aus welcher sie hervorgegangen, einen deprimirten oder exaltirten Charakter besitzen, oder in allgemein psychischer Schwäche verschiedenen Grades sich äussern. Erstere Zustände bezeichnet man alsWahnsinn, depressiven und exaltirten Wahnsinn unterscheidend, letztere als erworbene psychische Schwächezustände, alserworbenen Blödsinn.
Diese bisher ziemlich allgemein festgehaltene Eintheilung der Psychosen in primäre und secundäre, insbesondere aber die erwähnte allgemeine Charakterisirung derselben hat, abgesehen davon, dass sie den primär erworbenen Blödsinn ziemlich unberücksichtigt liess, in der neueren Zeit durch die von zahlreichen Psychiatern (Snell,Morel,Sander,Westphal,Meynert,Schüleu. A.) gewonnene Erkenntniss eine wesentliche Aenderung dadurch erfahren, dass bei einer grossen Zahl der das Bild des Wahnsinns (insbesondere des Verfolgungswahns) oder der sogenannten partiellen Verrücktheit bietenden Fälle, welche bisher als secundäre Formen im obigen Sinne erklärt wurden, die betreffenden Wahnvorstellungen keineswegs secundär, das heisst erst aus melancholischen oder maniakischen Zuständen sich bilden, sondern direct in Folge unmittelbarer Umwandlung von Vorstellungen oder Sinnesperceptionen zu fixirten Wahnvorstellungenentstehen, durch welche dann erst nachträglich die dem Inhalte des Wahnes entsprechende Verstimmung erzeugt wird, wobei die sonstige psychische Mechanik erhalten bleibt. Diese Psychosen werden alsprimäre Verrücktheit, Paranoia, bezeichnet und die ihnen ähnlichen secundären Wahnsinnsformen bereits zu den erworbenen psychischen Schwächezuständen gerechnet. Letztere unterscheiden sich von ersterer ausser durch die Genese dadurch, dass bei ihnen auch ausserhalb der betreffenden Wahnvorstellungen mehr weniger intellectuelle Schwäche besteht, insbesondere aber dadurch, dass sie in der Regel in exquisiten Blödsinn übergehen, während die primäre Verrücktheit, respective die sie constituirende Wahnvorstellung, das ganze Leben bei sonst nicht auffallend gestörter Intelligenz bestehen kann.
Diese veränderte Auffassung einzelner, und zwar häufig vorkommender Psychosen ist natürlich, sowie für das Verständniss der erworbenen Geistesstörungen überhaupt, so insbesondere auch für die gerichtsärztliche Beurtheilung von Wichtigkeit; da jedoch die primären und secundären intellectuellen Störungen gemeinschaftlich behandelt werden können, wollen wir aus Opportunitätsgründen uns an das alte Schema halten und nach diesem wenigstens die wichtigsten Erscheinungsformen der erworbenen Geisteskrankheit besprechen, wobei wir bemerken, dass vom Gerichtsarzte keineswegs verlangt wird, dass er, wie dies leider in civilrechtlichen Fällen noch das österr. bürgerl. Gesetzbuch (§§. 21, 48, 270, 566) fordert, eine bestimmte Form der Geistesstörung herausbringe, sondern im Sinne des §. 2a und b des österr., des §. 51 des deutschen St.-G. und des §. 56 des österr. St.-G.-Entwurfes, sowie entsprechend den Bestimmungen der Strafprocessordnung (österr. §. 134) constatire, ob überhaupt eine krankhafte Störung, beziehungsweise Hemmung der Geistesthätigkeit vorliegt und ob durch dieselbe das Individuum verhindert wurde, seinen Willen frei zu bestimmen oder das Strafbare seiner Handlung einzusehen.
Die Melancholie und der melancholische Wahnsinn.
Erschwerter Ablauf (Hemmung), sowie schmerzliches Empfinden der psychischen Vorgänge und die damit verbundene traurige, peinliche Verstimmung charakterisiren die Melancholie.
Eine äusserlich nicht motivirte traurige Verstimmung bildet das erste objectiv erkennbare Symptom der Erkrankung, und dem entsprechend zeigt sich das Verhalten des Individuums in mehr weniger auffälliger Weise verändert. Für den Kranken beginnt das Leiden mit vagen Gefühlen von Druck, Beklemmung und unbestimmtem Seelenschmerz, über die er sich keine Rechenschaft zu geben im Stande ist. Der Kranke fühlt, dass etwas mit ihm vorgeht, und wird desto mehr geängstigt, je mehr er sich der mit ihm geschehenden Veränderung, insbesondere der unheimlichen Veränderung, seines Fühlens, bewusst wird und je weniger er sich dieselbe zu erklären vermag. Im weiteren Verlaufebeherrschen peinliche Gefühle das Bewusstsein immer mehr, und da gleichzeitig die psychische Hyperästhesie zunimmt, erscheint dem Kranken die Aussenwelt in ganz verändertem trüben Lichte, und weil jeder Eindruck, selbst der früher angenehm gewesene, schmerzlich empfunden wird und überhaupt jede psychische Arbeit peinlich erscheint, ist es begreiflich, wenn der Kranke sich von der Gesellschaft und selbst von seiner eigenen Familie zurückzieht, die Berührung mit der Aussenwelt möglichst vermeidet, die Einsamkeit aufsucht, ein verschlossenes Wesen annimmt u. s. w., ebenso wenn er auf äussere, besonders an und für sich unangenehme Eindrücke, seiner Verstimmung entsprechend, d. h. unverhältnissmässig heftig reagirt.
Der peinliche Seelenzustand wird immer drückender und überwältigender, die Unlust und Traurigkeit steigert sich zu Affecten der Furcht und des Schreckens, die den geängstigten Kranken schliesslich zur Verzweiflung treiben oder zu einer solchen, mitunter plötzlichen Steigerung des Angstgefühles (besonders in der Form der Präcordialangst) führen, dass dadurch das Bewusstsein vollkommen aufgehoben wird und der Affect in sinnlosem Wüthen, dem sogenannten „Raptus melancholicus“, sich entladet. In anderen Fällen macht sich auch in motorischer Beziehung eine Hemmung, ein gewisses Gebundensein bemerkbar, welches sich durch Passivität und Energielähmung äussert. Die Willensschwäche kann bis zur vollkommenen Willenslähmung sich steigern (M. attonita) oder es können die Willensäusserungen einen ganz einseitigen, insbesondere einen gegen sich selbst oder Andere feindseligen Charakter annehmen.
Die Vorstellungsthätigkeit ist in den ersten Stadien blos formal gestört, insoferne als der Ablauf der Vorstellungen mehr weniger gehemmt ist. Diese Hemmung, welche der Kranke fühlt, wirkt für sich deprimirend auf das Gemüth des letzteren, andererseits bewirkt sie im Vereine mit der Verstimmung des Kranken, indem dieser nur mit Vorstellungen sich beschäftigt, die auf seinen Zustand sich beziehen und meist durch diesen hervorgerufen werden, eine gewisse Einseitigkeit der Vorstellungsthätigkeit, die bis zur Monotonie sich steigern kann. Mit dieser blos formalen Störung des Vorstellens kann der Zustand lange bestehen und selbst ablaufen. Wahnvorstellungen gehören meist nur den späteren Stadien der Erkrankung an.
Zwangs- und Wahnvorstellungen.
Einen Uebergang zu diesen bilden die sogenannten Zwangsvorstellungen, d. h. entweder aus hypochondrischen Sensationen oder durch äussere Veranlassungen, z. B. Hinrichtungen, Selbstmorde, Erblicken von Waffen u. dgl. entstandene Vorstellungen mit peinlichem, meist provocirendem Inhalt, die sich immer wieder aufdrängen und schliesslich so fixiren, dass der Kranke ihrer nicht mehr los werden kann. Aehnliche Vorstellungen können zwar auch bei Gesunden auftreten, indem bei manchen Gelegenheiten, z. B. am Rande eines Abgrundes, beim Erblicken von Gift, Ergreifengeladener oder anderer Waffen unwillkürlich der Gedanke an Selbstmord oder Mord im Bewusstsein aufsteigt. Der Gesunde kennt solche Vorstellungen und weiss sie zu corrigiren, bemerkt jedoch nicht selten, dass dieselben nicht immer so rasch verschwinden, wie sie auftauchten, sondern dass sie nicht selten länger haften, ja dass man mitunter einige Mühe hat, solcher Ideen wieder los zu werden. Man wird es dann begreiflich finden, dass eine solche Vorstellung in einem kranken Gemüth sich fixiren und bei der bestehenden Einseitigkeit des Vorstellens zur That werden kann.
Eigentliche Wahnvorstellungen bilden sich meistens entweder aus der pathologischen Verstimmung selbst und den aus dieser sich entwickelnden Affecten oder aus Erklärungsversuchen des Kranken, oder aus Sinnestäuschungen. Meist wirken mehrere oder alle diese Momente zusammen.
Hallucinationen und Illusionen.
In ersterer Beziehung kann die deprimirte Gemüthsstimmung für sich allein einen Kleinheitswahn hervorrufen, z. B. den Wahn, verloren oder verdammt zu sein. Die peinlichen Erwartungsaffecte (Bangigkeit, Furcht, Angst) veranlassen den Wahn drohenden Unglückes, bevorstehender Verluste an Geld oder des Amtes, den Wahn, die Familie nicht mehr ernähren zu können oder Hungers sterben zu müssen u. s. w., wobei häufig die thatsächlich bestehende und vom Kranken gefühlte Unfähigkeit zum Arbeiten und die Energielähmung eine Rolle spielt, indem sie dem Inhalt der Wahnvorstellung die entsprechende Färbung ertheilt. Da der Kranke den eigentlichen Grund der mit ihm vorgegangenen Veränderung, nämlich die Hirnerkrankung, nicht zu erkennen vermag, sucht er sich dieselbe anderweitig zu erklären. Er bringt dann mitunter die sonderbarsten äusseren oder inneren Einflüsse, respective Zustände, in ursächliche Verbindung mit seinem Leiden. Die betreffenden Vorstellungen haben, der pathologischen Verstimmung entsprechend, stets einen peinlichen Inhalt, entstehen mitunter plötzlich und nehmen zunächst den Charakter von Zwangsvorstellungen an, die der Kranke anfangs als unmotivirt noch zu erkennen vermag, später aber nicht mehr zu corrigiren im Stande ist und für reell nimmt. Auf diese Weise entwickelt sich der Wahn, schwere Verbrechen oder grosse Sünden begangen zu haben und analoge Wahnvorstellungen. Häufig lassen sich die Wahnvorstellungen auf Sinnestäuschungen zurückführen, denen Melancholische sehr gewöhnlich unterworfen sind. Es sind dies entweder Sinnestäuschungen im engeren Sinne,Hallucinationen, indem der betreffenden Wahrnehmung kein äusserer Sinneseindruck entspricht, sondern erstere im Gehirne selbst entstanden ist, oderIllusionen, indem äussere Sinneseindrücke ganz verfälscht wahrgenommen und gedeutet werden. Am häufigsten sind Sinnestäuschungen des Gesichtes (Gespenster, Dämone und Gestalten verschiedener Art, drohende oder höhnische Geberden etc.) und des Gehörs (Stimmen), nicht selten solche des Geschmackes und Geruches. Immer sind es unangenehme Wahrnehmungen und ihnen entsprechend gestaltet sich der Inhalt der aus diesen entstehenden Wahnvorstellungen.
In ersterer Beziehung kann die deprimirte Gemüthsstimmung für sich allein einen Kleinheitswahn hervorrufen, z. B. den Wahn, verloren oder verdammt zu sein. Die peinlichen Erwartungsaffecte (Bangigkeit, Furcht, Angst) veranlassen den Wahn drohenden Unglückes, bevorstehender Verluste an Geld oder des Amtes, den Wahn, die Familie nicht mehr ernähren zu können oder Hungers sterben zu müssen u. s. w., wobei häufig die thatsächlich bestehende und vom Kranken gefühlte Unfähigkeit zum Arbeiten und die Energielähmung eine Rolle spielt, indem sie dem Inhalt der Wahnvorstellung die entsprechende Färbung ertheilt. Da der Kranke den eigentlichen Grund der mit ihm vorgegangenen Veränderung, nämlich die Hirnerkrankung, nicht zu erkennen vermag, sucht er sich dieselbe anderweitig zu erklären. Er bringt dann mitunter die sonderbarsten äusseren oder inneren Einflüsse, respective Zustände, in ursächliche Verbindung mit seinem Leiden. Die betreffenden Vorstellungen haben, der pathologischen Verstimmung entsprechend, stets einen peinlichen Inhalt, entstehen mitunter plötzlich und nehmen zunächst den Charakter von Zwangsvorstellungen an, die der Kranke anfangs als unmotivirt noch zu erkennen vermag, später aber nicht mehr zu corrigiren im Stande ist und für reell nimmt. Auf diese Weise entwickelt sich der Wahn, schwere Verbrechen oder grosse Sünden begangen zu haben und analoge Wahnvorstellungen. Häufig lassen sich die Wahnvorstellungen auf Sinnestäuschungen zurückführen, denen Melancholische sehr gewöhnlich unterworfen sind. Es sind dies entweder Sinnestäuschungen im engeren Sinne,Hallucinationen, indem der betreffenden Wahrnehmung kein äusserer Sinneseindruck entspricht, sondern erstere im Gehirne selbst entstanden ist, oderIllusionen, indem äussere Sinneseindrücke ganz verfälscht wahrgenommen und gedeutet werden. Am häufigsten sind Sinnestäuschungen des Gesichtes (Gespenster, Dämone und Gestalten verschiedener Art, drohende oder höhnische Geberden etc.) und des Gehörs (Stimmen), nicht selten solche des Geschmackes und Geruches. Immer sind es unangenehme Wahrnehmungen und ihnen entsprechend gestaltet sich der Inhalt der aus diesen entstehenden Wahnvorstellungen.
Verfolgungswahn.
Wenn sich die auf eine oder die andere Weise entstandenen Wahnvorstellungen im Bewusstsein fixiren und nachdem die allgemein melancholische Verstimmung sich beruhigt, nur in ihrem Sinne das Bewusstsein verfälschen, während sonst normale oder wenigstens nicht auffallend gestörte Intelligenz besteht, so lässt sich der Zustand alsmelancholischer Wahnsinnbezeichnen. Entsprechend der pathologischen Verstimmung, aus welcher sie sich entwickelten, sind die betreffenden Wahnvorstellungen sämmtlich peinlichen, unangenehmen, finsteren Charakters. Der Hauptrepräsentant dieser Wahnsinnsform ist derVerfolgungswahn, das ist der Wahn der Bedrohung oder Schädigung der eigenen Individualität und ihrer Interessen durch Personen oder anderweitige Mächte. Nachstellung und Lebensdrohung durch eingebildete Feinde überhaupt oder durch bestimmte Personen spielt die Hauptrolle, häufig ist ferner der Vergiftungswahn, sowie der Wahn polizeilicher Beachtung und Verfolgung, dann der Wahn ehelicher Untreue, der Wahn der Beeinflussung durch elektromagnetische Kräfte (besonders häufig bei Onanisten) oder durch Dämone, welche Formen fast alle mit entsprechenden Hallucinationen und Illusionen einhergehen, welche der Betreffende ebensowenig zu corrigiren im Stande ist, wie die aus ihnen entstehenden Vorstellungen. Die betreffenden Ideen und die ihnen zu Grunde liegenden Sinnestäuschungen bestehen häufig in ganz latenter Weise und treten nur gelegentlich zu Tage. Der Kranke kann sie lange verbergen und die aus ihnen entspringenden Impulse beherrschen, so dass er desto mehr für einen geistig Gesunden gelten kann, je weniger seine sonstige Intelligenz von der Norm abweicht, was insbesondere bei jenen Formen der Fall, die gegenwärtig als primäre partielle Verrücktheit bezeichnet werden, bei welchen, wiepag. 917erwähnt wurde, die betreffenden Wahnvorstellungen durch unmittelbare Verfälschung von Sinneswahrnehmungen oder Vorstellungen entstanden sind, wobei eine melancholische Verstimmung entweder gar nicht voranging oder unauffällig verlief.