Chapter 67

Querulantenwahn.

Eine besondere Art des Verfolgungswahnes ist der sogenannte Querulantenwahn, bei welchem das betreffende Individuum von dem Wahne erlittenen Unrechtes, insbesondere durch behördliche Entscheidungen erlittenen Unrechtes, beherrscht wird und durch beständige Eingaben an die Gerichte und andere Behörden sein vermeintliches Recht zu erlangen sich bestrebt. Diesem Wahne liegen nicht selten wirkliche Vorkommnisse zu Grunde, die aber ganz entstellt aufgefasst und wiedergegeben werden. Dieser Umstand, sowie die durch neuerliche Abweisung gesteigerte Irritation, führt immer wieder zu neuen und immer schärferen Eingaben, sowie zu neuen Behelligungen und selbst Insultirungen der Behörden, bis endlich, und zwar nicht selten nachdem das Individuum wegen letztgenannter Delicte wiederholt in Untersuchung gezogen und bestraft worden ist, der Querulant als ein Wahnsinniger erkannt und entsprechend behandelt wird.

Gewaltthaten aus melancholischer Verstimmung.

Die Gewaltthaten Melancholischer können hervorgehen: 1. aus der melancholischen Verstimmung als solcher, 2. aus Angstgefühlen, besonders dem Raptus melancholicus, 3. aus Zwangs- und Wahnvorstellungen.

Ad 1. Die melancholische Verstimmung bewirkt zunächst eine veränderte Reaction gegen äussere Eindrücke. Da letztere überhaupt schmerzlich empfunden werden, selbst solche, die früher angenehm gewesen waren, so ist es begreiflich, dass insbesondere auf solche Eindrücke leicht unverhältnissmässig heftige Reactionen erfolgen können, die an und für sich provocirender Natur sind. Auf diese Art können äusserlich mehr weniger motivirt erscheinende Gewaltacte zu Stande kommen, deren pathologischer Charakter aber desto deutlicher hervortreten wird, je weniger die Heftigkeit der Reaction mit der äusseren Ursache derselben im Verhältnisse steht. Die veränderte Selbstempfindung, sowie die immer peinlicher sich gestaltenden Beziehungen zur Aussenwelt, welche nur im trüben Lichte und jedes Reizes bar erscheint, erklären die Häufigkeit des Selbstmordes schon in den ersten Stadien der Melancholie, da es für den Kranken nahe liegt, sich durch eine solche That von seiner Seelenqual zu befreien.

Dieselben Ursachen, sowie die bangen Erwartungsaffecte, von denen der Kranke beherrscht wird, können bewirken, dass demselben auch die Existenz und Zukunft seiner Angehörigen in einem so trüben Lichte erscheint, dass er darin ein Verdienst erblickt, sie aus einer solchen Existenz zu befreien und vor einer so traurigen Zukunft zu bewahren. Diese Logik kann den Melancholiker auch ohne eigentliche Wahnvorstellungen zum Morde seiner Angehörigen veranlassen und spielt insbesondere bei dem Morde der eigenen Kinder eine beachtenswerthe Rolle. Zu gleicher That kann jedoch den Kranken auch die häufig ganz begründete Befürchtung veranlassen, dass den Kindern eine Nothlage bevorstehe, wenn er, der bisherige Ernährer der Familie, einen Selbstmord begehe. Es wäre ein Fehler, wenn man aus einem solchen, für sich genommen richtigen Urtheile auf Zurechnungsfähigkeit des betreffenden Individuums schliessen wollte.

Weniger verständlich sind die bei Melancholikern wiederholt vorgekommenen, sogenannten „indirecten Selbstmorde“, d. h. Morde und andere Gewaltthaten, die in der Absicht begangen wurden, um dafür hingerichtet zu werden. Hier handelt es sich offenbar bereits um tiefere Störungen der Intelligenz, insbesondere um eine durch fehlerhafte Logik sich kundgebende Schwäche der Intelligenz und um eine eigenthümliche Verkehrung der Willensenergie, die dem Betreffenden nicht gestattet, sich selbst das Leben zu nehmen, wohl aber an Anderen eine solche That zu begehen.

Die peinliche Verstimmung kann jedoch den Kranken auch so überwältigen, dass er in seiner Verzweiflung in irgend einer Gewaltthat eine Erleichterung zu finden glaubt. Zerstörungen lebloser Gegenstände, aber auch Angriffe auf Lebende können indieser Weise als „Entäusserungsversuche“ des Kranken zu Stande kommen, bei deren Beurtheilung nicht zu übersehen ist, dass die Verstimmung als solche nur ihr entsprechende Vorstellungen im Bewusstsein aufkommen lässt, und dass die Vorstellungsthätigkeit im Allgemeinen krankhaft gehemmt ist, wodurch insbesondere das rechtzeitige Auftauchen contrastirender Vorstellungen und damit die Correctur der betreffenden Impulse behindert wird.

Die Antriebe zu den durch die Verstimmung allein veranlassten Gewaltthaten können, besonders im letztgenannten Falle, plötzlich sich einstellen, und eben so rasch zur That führen. Häufiger trägt sich der Melancholische längere Zeit mit seinen Ideen, bis er sie zur Ausführung bringt, wobei gelegentliche Ursachen, äussere sowohl als innere, die nächste Anregung geben können. Ein planmässiges Vorgehen, ein Abpassen günstiger Gelegenheit kann dabei ganz gut vorkommen, in welchem Falle weniger die Handlung als solche, als vielmehr ihre Genese das Krankhafte erkennen lässt. Während der That ist das Bewusstsein erhalten oder wenigstens nicht auffallend getrübt; der Thäter erinnert sich daher an das Geschehene, sieht auch nachträglich das Unrechte und Strafbare seiner Handlung meistens ein und überliefert sich nicht selten selbst dem Gericht. Geschah die That in Folge der bis zur Verzweiflung gediehenen Verstimmung und als Entäusserungsversuch derselben, dann fühlt sich der Kranke nach Begehung derselben wirklich entlastet, doch meist nur für kurze Zeit, d. h. um nachträglich wieder in die Verstimmung zu verfallen, welche die Erinnerung an die begangene That nur noch düsterer gestaltet.

Angstanfall

Ad 2. Sehr leicht kann es zu schweren Gewaltthaten kommen, wenn die die Melancholie begleitende Beklemmung zum Angstanfall sich steigert. Das entsetzliche, wahrscheinlich im vasomotorischen Krampf begründete Gefühl unsäglicher Angst fordert dringend Entlastung, welche schliesslich bei aufgehobenem Bewusstsein durch motorischen Reflex erfolgt. Die Natur der daraus resultirenden Gewalthandlung hängt von zufälligen Momenten ab, da letztere nicht ihrer selbst willen erfolgt. Möge aber die That welche immer sein, möge sie in Tödtung oder Verletzung Anderer, in mechanischer Zerstörung lebloser Objecte oder in Brandlegung u. s. w. bestehen, immer trägt sie mehr weniger den Charakter planlosen, blinden Wüthens an sich und lässt schon dadurch ihre Genesis wenigstens vermuthen.

Der Angstanfall erfolgt entweder ganz plötzlich oder es gehen demselben Prodromalsymptome voraus. In beiden Fällen liegt die Aehnlichkeit mit gewissen epileptischen Affectionen nahe, die später Besprechung finden sollen. Diese Aehnlichkeit wird noch gesteigert durch die Amnesie oder blos traumhafte Erinnerung gegenüber der That, die aus der hochgradigen Bewusstseinsstörung und selbst Bewusstseinsaufhebung auf der Höhe des Anfalles sich erklärt. Nach der That kehrt die Besinnung meistens ziemlich rasch, selbst plötzlich zurück. Der Kranke sieht dann die Bedeutungseiner That ein, fühlt Reue darüber und handelt dem entsprechend, indem er z. B. sich selbst dem Gerichte stellt oder einen Selbstmord begeht. In anderen, wie es scheint selteneren Fällen hält die Bewusstseinsstörung auch nach der That an und der Kranke kehrt allmälig zur Besinnung zurück.

Ad 3. Inwiefern Zwangsvorstellungen zu Gewaltthaten führen können, wurde bereits oben auseinandergesetzt. Mit einer solchen Vorstellung kann sich der Kranke mitunter lange tragen und den aus ihnen sich ergebenden Impulsen längere Zeit widerstehen, bis sie sich den Uebergang in die That erzwingt. Dabei ist sich derselbe des Unrechten eines solchen Antriebes wohl bewusst, und sowohl diese Thatsache, als der Gedanke an die Möglichkeit der Ausführung ängstigen den Kranken in der Art, dass dadurch dessen peinliche Verstimmung nur noch vermehrt wird und im weiteren Verlaufe, namentlich unmittelbar vor Begehung der That, ein Angstanfall der oben beschriebenen Art ausgelöst werden kann. Letzteres gilt noch mehr von den bei Melancholischen so häufig und mitunter ganz plötzlich auftauchenden Sinnestäuschungen. So bemerktSchüle(l. c. 443), indem er hervorhebt, dass man wegen der leicht auftretenden AngstanfällekeinemMelancholiker trauen dürfe, dass insbesondere die mit Hallucinationen und Illusionen verbundenen Melancholien oft eineplötzlicheAngst auslösen können, welche die Waffe des Selbstmordes oder der Lebensgefährdung Anderer sofort dem Kranken in die Hand drückt und hat einen Kranken beobachtet, der in einem solchen Augenblicke sein Kind, welches er plötzlich schwarz werden sah, zerschellte, aus Angst, dass soeben ein feindlicher Geist in dasselbe seinen Einzug halte. Von den eigentlichen Wahnvorstellungen sind es zunächst die aus langen Erwartungsaffecten entspringenden, welche den Kranken zu Gewaltacten, insbesondere zum Selbstmord und Tödtung der Angehörigen zu bewegen vermögen, so der Wahn, verhungern zu müssen, brodlos zu werden u. s. w. Ausserdem können, insbesondere unter dem Einfluss von Sinnestäuschungen, Wahnvorstellungen der verschiedensten Art auftauchen, die sämmtlich einen Inhalt besitzen, der der peinlichen und geängstigten Stimmung des Kranken entspricht.

Am häufigsten kommen religiöse, insbesondere dämonomanische Wahnvorstellungen und solche vor, deren Inhalt auf Beeinträchtigung oder Bedrohung der eigenen Persönlichkeit durch Feinde hinauslaufen, die, wenn sie im Bewusstsein sich fixiren, den Verfolgungswahn in seinen verschiedenen Formen constituiren, und es ist begreiflich, dass bei diesem die Verfolgungsideen desto leichter zu Gewaltthaten führen können, je ängstigender und provocirender ihr Inhalt sich gestaltet und je reeller sie dem Kranken erscheinen. Diese Kategorie von Irren gehört zu den gefährlichsten, umsomehr, als die betreffenden Wahnvorstellungen lange und von der Umgebung ungeahnt bestehen können, bis sie in einer Gewalthandlung zum Ausbruch kommen.

Die Manie und der exaltirte Wahnsinn.

Die Manie ist in ihren Grundzügen das gerade Gegentheil von der Melancholie. Statt der die letztere charakterisirenden Depression des Gemüthes und der daraus sich ergebenden traurigen, peinlichen Affecte finden wir bei der Manie eine äusserlich unmotivirte heitere Stimmung, statt der Hemmung der psychischen Thätigkeit das Gefühl einer gewissen Leichtigkeit und Ungebundenheit derselben mit consecutiven Wonnegefühlen und statt der nur durch peinliche Affecte höchsten Grades zu überwindenden psychomotorischen Lähmung einen auffallenden, durch erhöhtes Kraft- (Muskel-) Gefühl bedingten Bewegungsdrang, der schliesslich in Tobsucht ausartet.

Man kann die einfache maniakalische Exaltation von der Manie auf der Höhe ihrer Entwicklung oder der Tobsucht unterscheiden.

Diemaniakalische Exaltationkann längere Zeit für sich bestehen und auch ablaufen, ohne in eigentliche Tobsucht überzugehen. Ihrem Auftreten geht in der Regel ein melancholisches Stadium voraus, welches sich durch entsprechende Charakterveränderung kundgibt und daher in diagnostischer Beziehung werthvoll ist. Die Erscheinungen in den ersten Stadien der maniakischen Exaltation haben eine grosse Aehnlichkeit mit jenen, wie wir sie, allerdings vorübergehend, im Anfange von Rauschzuständen beobachten: die Stimmung wird eine heitere, aufgewecktere, die Vorstellungsthätigkeit ist erleichtert, der Kranke spricht viel und rasch, die Triebe sind erhöht und in Folge des gesteigerten Muskelgefühles besteht ein erhöhter Bewegungsdrang. Dieses Verhalten ruft nicht blos beim Kranken ein Wohlbehagen hervor, das ihn veranlasst, seinen Zustand zu loben und sich für gesünder als je zu halten, sondern kann auch bei der Umgebung den Eindruck voller geistiger Gesundheit hervorrufen oder es wird die erhöhte Lebhaftigkeit des Kranken als Alkoholwirkung aufgefasst, umsomehr, als die heitere Verstimmung das Individuum thatsächlich zum Alkoholgenusse verleitet, andererseits eine gewisse Intoleranz gegen Alcoholica besteht und schon geringe Mengen der letzteren das bereits kranke Gehirn zu afficiren vermögen. Im weiteren Verlaufe wird die Stimmung immer exaltirter, aufgeregter, die Verletzungen der Rücksichten der Convenienz und des Anstandes werden immer auffälliger, die Reizbarkeit und Geneigtheit zu Affecten, insbesondere des Zornes, nimmt zu, die anfangs erleichterte Vorstellungsthätigkeit erhält in Folge des Wegfalles jeglicher Hemmung immer mehr den Charakter des Ueberstürzten und gestaltet sich schliesslich zur förmlichen Ideenflucht, die motorische Aufregung wird immer auffälliger, sich durch Unruhe, Wandertrieb, scheinbar muthwillige Handlungen und Drang nach Zerstörung lebloser Objecte, aber auch durch unmotivirte Angriffe auf Personen äussernd, wozu die immer ungebundener sich äussernden Triebe, insbesondere der Geschlechtstrieb und dieLeichtigkeit, mit welcher namentlich durch Widerstand Affecte ausgelöst werden, ihrerseits beitragen.

Tobsucht.

Die eigentlicheTobsuchtcharakterisirt sich durch die höchsten Grade motorischer Aufregung. Der Kranke lärmt und schreit. Der innere Drang nach Bewegungen explodirt förmlich zu diesen, ohne schliesslich mehr durch Vorstellungen vermittelt zu werden und die Bewegungen erhalten immer mehr den Charakter nicht intendirter Bewegungen, obgleich sie niemals wie krampfartige, sondern stets wie gewollte sich verhalten. Die Ideenflucht gestaltet sich zu einem ganz ungeordneten Auftauchen, Jagen und Verdrängen der Vorstellungen, deren Inhalt theils zufällig ganz verschieden und beständig wechselnd sich gestaltet, theils durch Hallucinationen und Illusionen beeinflusst wird. Letztere, sowie die daraus resultirenden Wahnvorstellungen, sind nur flüchtiger Natur und ebenso wechselnd wie die Stimmung, die ohne Uebergänge aus lärmend heiterer in die finstere und drohende überspringt und selbst durch melancholische Depressionszustände vorübergehend unterbrochen wird.

Es gibt vielfache Abweichungen von diesem Verlaufe der Manie, die insbesondere die Dauer der ganzen Erkrankung und ihre einzelnen Stadien betreffen, aber auch die einzelnen Symptome, wobei die Ursachen der Psychose, namentlich aber der Umstand, ob die nächste Krankheitsursache ein bisher gesundes, rüstiges Gehirn oder ein von Haus aus oder in Folge bereits überstandener oder noch bestehender Erkrankungen schon defectes getroffen hatte, eine wesentliche Rolle spielt.

Handlungen in maniakalischer Exaltation.

In gerichtsärztlicher Beziehung hat im Allgemeinen die maniakische Exaltation eine viel grössere Bedeutung als die eigentliche Tobsucht, weil letztere sich meist durch ausgesprochene, auch dem Laien auffallende Symptome charakterisirt, während erstere besonders in ihren Anfängen leicht verkannt werden kann, und nicht selten selbst von den nächsten Angehörigen mitunter lange Zeit verkannt wird. Und doch ist leicht einzusehen, dass, wie schon die durch Alkoholgenuss bewirkte Exaltation, mit welcher die maniakische eine so grosse Aehnlichkeit besitzt, so häufig zu strafbaren Handlungen verleitet, noch leichter die maniakische zu Conflicten mit dem Strafgesetze führen kann, da es sich bei dieser meist um dauernde und zugleich viel intensivere Störungen des Fühlens und des Vorstellens handelt, denen gegenüber eine Correctur oder Beherrschung von Seite des Individuums schon frühzeitig nicht mehr möglich ist, was bei Rauschzuständen bekanntlich erst in den späteren Stadien geschieht. Die betreffenden Handlungen haben jedoch insofern eine gewisse Aehnlichkeit, als sie in beiden Fällen meist in Excessen verschiedener Art, Widersetzlichkeiten gegen behördliche Organe, Ehren- und Majestätsbeleidigungen, unsittlichen Attentaten, scheinbar muthwilligen Beschädigungen fremden Eigenthums, Misshandlungen und selbst Tödtungen von Personen bestehen, und in beiden Fällen theilsdurch die reizbare und übermüthige Stimmung, theils durch den erhöhten Drang nach Kraftäusserungen, theils durch die abnorm erhöhten Triebe veranlasst werden, während Sinnestäuschungen oder gar Wahnvorstellungen erst in den späteren Stadien des Krankheitsverlaufes in’s Spiel kommen.

Mania transitoria.

Eine besondere Erwähnung verdient die sogenannteMania acutissimaodertransitoria. Es handelt sich nachKrafft-Ebing, der diese Form der Manie besonders eingehend behandelte[573], um einen bei vorher ganz Gesunden auftretenden, in 20 Minuten bis 6 Stunden verlaufenden Tobsuchtsanfall mit hochgradiger Verworrenheit, massenhaften Sinnesdelirien und nachfolgender vollständiger Amnesie. Charakteristisch ist auch die gleichsam kritische Lösung des Anfalles mit einem Stadium tiefen Schlafes, aus welchem der Betreffende psychisch wieder ganz frei erwacht. Solche im Leben des Betreffenden meist ganz vereinzelte Anfälle wurden fast ausschliesslich bei Männern, insbesondere bei jungen Männern beobachtet. Vollblütigkeit, Geneigtheit zu Congestionen gegen den Kopf scheinen ein prädisponirendes Moment zu bilden, und auch das den Anfall zunächst auslösende dürfte in acuten Hyperämien des Gehirnes und diese veranlassenden Ursachen, wie Alkoholgenuss, grosse Hitze (Sonnenstich), Affecte u. dergl. m., zu suchen sein. Es besteht eine grosse Aehnlichkeit solcher Anfälle mit gewissen, aus epileptischer Ursache auftretenden Manien, weshalb sie von Einzelnen auch als vereinzelt dastehende Anfälle psychischer Epilepsie aufgefasst wurden. Auch die Gewaltthätigkeit und Gefährlichkeit ist in beiden Fällen die gleiche. Jedenfalls wäre auf etwa schon früher bestandene Anfälle ähnlicher Art, sowie auf Epilepsie, insbesondere larvirte oder unbeachtet gebliebene, zu reagiren. Die Beurtheilung solcher Vorkommnisse kann auch nur nach den bei jener des einzelnen epileptischen Manieanfalles zu beobachtenden Grundsätzen erfolgen. Das Plötzliche und Unmotivirte des betreffenden Gebahrens, der wuthartige, planlose, verworrene Charakter desselben, dann der allerdings nicht so leicht zu liefernde Nachweis von Delirien und insbesondere der nie fehlenden Amnesie sind Momente, die die Unterscheidung eines solchen Anfalles von etwa blos in hochgradiger Gemüthserregung, Jähzorn etc. begangenen Handlungen gestatten werden.

Zwei Fälle dieser Art werden vonNetolitzky(Prag. med. Wochenschr. 1879, pag. 310) mitgetheilt. Der erste Fall betraf einen 63jährigen, bisher ganz gesund gewesenen Holzhacker. Derselbe kaufte sich am 4. April Morgens um 4 Kreuzer Schnaps, trank gegen die Gewohnheit sofort die Hälfte aus, um sich wegen einer durch schwere Arbeit veranlassten Erschöpfung zu stärken, klagte überKopfschmerzen und schickte sich an, in den Wald zu gehen. Er trank den Rest des Branntweines und gerieth alsbald mit seinem Weibe ohne Ursache in Streit. Die Nachbarn hörten ihn toben, sahen, wie er barfuss zum Schuster lief, der ihm Stiefel flicken sollte; er borgte unter Drohungen von einem Nachbar einen Schlitten, zerschlug seinen eigenen in Stücke, zankte heftig mit dem Nachbar, agirte mit den Händen, schien sich gegen eine ihn bedrohende Macht zu vertheidigen, rannte schliesslich in sein Haus, woselbst er unmittelbar darauf an einem Dachsparren hängend gefunden wurde. Abgeschnitten und zu Athem gebracht, verfiel er in einen 7stündigen Schlaf, aus welchem er mit vollständiger Amnesie erwachte.Im zweiten Falle war eine kräftige, bisher stets gesunde Lehrersfrau, nachdem sie den ganzen Tag angestrengt gewaschen, bei starker Schwüle eine halbe Stunde weit gegangen und hatte darauf gegen ihre Gewohnheit einen halben Liter Bier getrunken. Zurückgekehrt klagte sie über Kopfschmerzen und legte sich um 10 Uhr in’s Bett. Gegen 1 Uhr erwachte ihr 7jähriger Knabe, sah die Mutter mit einem Stricke in der Hand im Zimmer herumlärmen, aus dem Kasten ein Messer hervorholen und die Schärfe desselben prüfen, wobei sie heftig gesticulirte und, nachdem sie mit drohender Miene zum Bette des Knaben getreten war, das Zimmer verliess. Der Knabe weckte den Vater, der ihr nacheilte und sie in der Dachkammer aus einer tiefen Halswunde blutend traf, als sie sich eben aufhängen wollte. N., sofort herbeigeholt, fand die Frau in grosser Unruhe, von schreckhaften Wahnideen befallen, mit geröthetem Gesichte. Um 3 Uhr Nachts verfiel die Frau in einen tiefen Schlaf, der 8 Stunden dauerte und aus dem sie ohne jegliche Erinnerung an das Vorgefallene erwachte. Epilepsie war in keinem dieser Fälle nachweisbar.

Zwei Fälle dieser Art werden vonNetolitzky(Prag. med. Wochenschr. 1879, pag. 310) mitgetheilt. Der erste Fall betraf einen 63jährigen, bisher ganz gesund gewesenen Holzhacker. Derselbe kaufte sich am 4. April Morgens um 4 Kreuzer Schnaps, trank gegen die Gewohnheit sofort die Hälfte aus, um sich wegen einer durch schwere Arbeit veranlassten Erschöpfung zu stärken, klagte überKopfschmerzen und schickte sich an, in den Wald zu gehen. Er trank den Rest des Branntweines und gerieth alsbald mit seinem Weibe ohne Ursache in Streit. Die Nachbarn hörten ihn toben, sahen, wie er barfuss zum Schuster lief, der ihm Stiefel flicken sollte; er borgte unter Drohungen von einem Nachbar einen Schlitten, zerschlug seinen eigenen in Stücke, zankte heftig mit dem Nachbar, agirte mit den Händen, schien sich gegen eine ihn bedrohende Macht zu vertheidigen, rannte schliesslich in sein Haus, woselbst er unmittelbar darauf an einem Dachsparren hängend gefunden wurde. Abgeschnitten und zu Athem gebracht, verfiel er in einen 7stündigen Schlaf, aus welchem er mit vollständiger Amnesie erwachte.

Im zweiten Falle war eine kräftige, bisher stets gesunde Lehrersfrau, nachdem sie den ganzen Tag angestrengt gewaschen, bei starker Schwüle eine halbe Stunde weit gegangen und hatte darauf gegen ihre Gewohnheit einen halben Liter Bier getrunken. Zurückgekehrt klagte sie über Kopfschmerzen und legte sich um 10 Uhr in’s Bett. Gegen 1 Uhr erwachte ihr 7jähriger Knabe, sah die Mutter mit einem Stricke in der Hand im Zimmer herumlärmen, aus dem Kasten ein Messer hervorholen und die Schärfe desselben prüfen, wobei sie heftig gesticulirte und, nachdem sie mit drohender Miene zum Bette des Knaben getreten war, das Zimmer verliess. Der Knabe weckte den Vater, der ihr nacheilte und sie in der Dachkammer aus einer tiefen Halswunde blutend traf, als sie sich eben aufhängen wollte. N., sofort herbeigeholt, fand die Frau in grosser Unruhe, von schreckhaften Wahnideen befallen, mit geröthetem Gesichte. Um 3 Uhr Nachts verfiel die Frau in einen tiefen Schlaf, der 8 Stunden dauerte und aus dem sie ohne jegliche Erinnerung an das Vorgefallene erwachte. Epilepsie war in keinem dieser Fälle nachweisbar.

Grössenwahn.

Wenn im weiteren Verlaufe der Manie die Aufregung sich legt und einzelne der Wahnvorstellungen sich fixiren, so entwickelt sich in analoger Weise, wie wir dies bei der Melancholie gesehen haben, als Ausgangsform der Tobsucht exaltirter Wahnsinn oder derGrössenwahn.

Die Wahnideen, von denen ein solches Individuum beherrscht wird, haben, entsprechend der exaltirten Stimmung, aus welcher sie hervorgingen, einen durchwegs exaltirten Charakter, während ihr sonstiger Inhalt je nach äusseren oder individuellen Umständen verschieden sich gestaltet. Am häufigsten kommt der Wahn grossen Besitzes an Geld und Gut vor, sowie der hohen Bedeutung und Macht, ebenso ungewöhnlich hoher geistiger oder körperlicher Leistungsfähigkeit, der bewirkt, dass sich der Kranke im ersteren Falle z. B. für einen bedeutenden Staatsmann, Gelehrten oder Dichter, im letzteren für einen Riesen oder einen Ausbund von Ausdauer, geschlechtlicher Potenz etc. hält. In anderen Fällen halten sich die Kranken für Kaiser, Könige etc., für weltbedeutende Reformatoren, Propheten oder Erfinder, und nicht selten geht der Wahn noch weiter, indem sich die Betreffenden mit wirklich bedeutenden, der Geschichte oder der Gegenwart angehörigenPersonen identificiren. — Dass durch solche Wahnvorstellungen leicht Gewaltthaten veranlasst werden können, ist begreiflich. Trotzdem sind dieselben bei weitem nicht so gefährlich, wie jene des depressiven Wahnsinns, einestheils weil sie im Allgemeinen weniger provocirenden Charakters sind, als z. B. Verfolgungsideen, andererseits weil sie ihrer Natur nach nicht latent bleiben, sondern meist offen vorgebracht und dann von der Umgebung in der Regel leicht als Wahnideen erkannt und darnach behandelt werden, desto leichter, je mehr sie, wie meist der Fall, mit den factischen Verhältnissen im Widerspruche stehen.

Der erworbene Blödsinn.

Jene psychischen Schwächezustände, in welche der Mensch verfällt, nachdem er bereits die geistige Reife erreicht hatte, bezeichnet man alserworbenen Blödsinnund nennt denselben einen primären, wenn er sich unmittelbar aus geistiger Gesundheit entwickelte, einen secundären aber, wenn er als Ausgangsstadium anderweitiger Geistesstörung aufgetreten ist.

Primärer Blödsinnkann sowohl nach spontanen Erkrankungen, als nach gewaltsamen Einwirkungen auf die psychischen Centren sich entwickeln. In ersterer Beziehung sind zunächst die schweren, sowohl acuten als chronischen Erkrankungen des Gehirns und seiner Häute, wie Meningitis, Encephalitis, Neubildungen, insbesondere aber die senile Hirnatrophie und die Apoplexie, sowie die Embolie zu erwähnen, ferner schwere Allgemeinerkrankungen, z. B. Typhus, in letzterer vor Allem die Kopfverletzungen (pag. 318), aber auch Vergiftungen, sowohl acute, z. B. mit Kohlenoxyd, als chronische (Alkohol, Blei) und wie einzelne, allerdings seltene Fälle lehren, auch intensive Erstickungsgefahr, z. B. bei Strangulation (Erhängen, Fall:Griesinger, 3. Aufl., pag. 325).

Dersecundäre Blödsinnbildet das Endstadium anderweitiger Psychosen, aus welchen er seltener unmittelbar, sondern meist mittelst der Durchgangsformen des Wahnsinnes (Verfolgungs- sowohl als Grössenwahnsinn) sich entwickelt.

Secundäre Verrücktheit.

Das Hauptsymptom aller Formen des erworbenen Blödsinns ist ebenso wie beim angeborenen die Schwäche der Intelligenz, welche wieder, wie bei letzterem, in verschiedenem Grade vorhanden sein kann. Man pflegt auch hier die weniger hochgradigen Fälle als Schwachsinn, die höheren als Blödsinn im engeren Sinne zu bezeichnen. Erstere sind forensisch ungleich wichtiger als die auch für Laien leicht als solche erkennbaren schweren Formen. Viele dieser Fälle sind derart, dass die Schwäche der Intelligenz gar nicht als solche auffällt und sich erst ergibt, wenn man die gegenwärtige psychische Leistungsfähigkeit mit jener vergleicht, die früher, z. B. vor der Verletzung oder schweren Hirnerkrankung, bestand, wobei sich ergibt, dass das gesammte Denken langsamer

und schwerer erfolgt als früher, dass das Gedächtniss abgenommen habe, dass schon verhältnissmässig geringe geistige Anstrengungen ermüden, sowie dass die Urtheils- und Selbstbestimmungsfähigkeit, sowie die ganze geistige Energie eine geringere geworden ist. Diese geistige Decadenz ist desto auffälliger, je intelligenter und geistig lebhafter das Individuum früher gewesen war. Von diesen niederen Graden des Schwachsinns bis zum vollständigen Erlöschen jeder geistigen Thätigkeit gibt es eine Menge von Abstufungen. Dabei ist es eigenthümlich, dass selbst in den schweren Formen des erworbenen Blödsinns noch einzelne oder ganze Reihen correcter Vorstellungen und Urtheile aus der früheren gesunden Zeit sich erhalten können, was bei einseitiger Beurtheilung und oberflächlicher Prüfung das Individuum, namentlich Laien gegenüber, als ein geistig gesundes erscheinen lassen kann. Wahnvorstellungen sind namentlich bei jenen Formen des Blödsinns nicht selten, die sich entweder aus der Manie oder Melancholie entwickelt haben; ihr Inhalt zeigt dann die diesen Zuständen entsprechende Färbung, ohne dass jedoch die Stimmung und das Gebahren des Individuums derselben entsprechen würde, so dass es sich meistens nur um eine mechanische Reproduction der früher bestandenen Wahnvorstellungen depressiven oder exaltirten Charakters handelt, die meist weder untereinander, noch mit den sonstigen Vorstellungen in einem logischen Zusammenhange stehen und mitunter als systematisirter Unsinn zu Tage gefördert werden. Derartige Formen bilden die sogenanntesecundäre Verrücktheit, zu welcher der secundäre Verfolgungs- und Grössenwahn nur die Uebergänge bildet. Von den Formen primären Blödsinns ist es insbesondere der Altersblödsinn, bei welchem Wahnvorstellungen auftauchen, insbesondere Verfolgungswahn; aber auch bei den übrigen können solche intercurrirend auftreten, und es muss überhaupt festgehalten werden, dass ebenso wie bei der angeborenen (namentlich hereditären) psychischen Degeneration auch bei dem nachträglich defect gewordenen Gehirn eine grössere psychische Labilität besteht als bei dem rüstigen, daher auch solche psychische Störungen leichter auftreten können, wie wir sie bei angeboren fehlerhafter psychischer Anlage theils als affectives und impulsives Irrsein, theils als primäre Verrücktheit kennen gelernt haben.

Was das Verhalten des Fühlens betrifft, so kann man ebenso wie beim angeborenen Blödsinn apathische und agitirte Formen unterscheiden. Doch kommen letztere ungleich häufiger vor, und die leichte Reizbarkeit gehört sogar zum charakteristischen Bilde mancher Formen des erworbenen Schwachsinns und Blödsinns, wie z. B. namentlich jenes nach Verletzungen, sowie in vielen Fällen des Blödsinns nach Apoplexie und des Greisenblödsinns. Weiter begegnen wir häufiger unmotivirtem Stimmungswechsel, der bis zu intercurrirenden Melancholien oder Aufregungszuständen mit oder ohne entsprechende Wahnvorstellungen (Verfolgungswahn bei Greisen und Apoplektikern häufig) sich steigern kann.Inwieferne, theils aus der Intelligenzschwäche, theils aus dem eben besprochenen krankhaften Verhalten der Stimmung, eventuell aus Wahnvorstellungen, Handlungen, die sonst strafbar sind, hervorgehen können, bedarf keiner besonderen Auseinandersetzung. Eine specielle Erwähnung verdient aber die forensisch äusserst wichtige Thatsache, dass die erworbenen Formen des Schwachsinns sich auch als moralisches Irrsein in der Weise kundgeben können, dass entweder nach der Genesung von einer schweren Affection, an welcher auch das Gehirn betheiligt war, eine gewisse moralische Insensibilität zurückbleibt, die mit mehr oder weniger ausgesprochenem Schwachsinn verbunden ist, oder, wie dies insbesondere beim Greisenblödsinn sich findet, das erste Symptom bildet, welches den psychischen Schwächezustand einleitet und lange bestehen kann, bevor noch die übrigen Erscheinungen des letzteren eclatant zu Tage treten. Es sind dies sehr beachtenswerthe Formen des sogenannten erworbenen moralischen Irrseins, auf welche bereits bei Besprechung der angeborenen moralischen Idiotie (pag. 897) hingewiesen wurde, welche sich vorzugsweise durch eine sonst unmotivirte Veränderung des Charakters ad pejus kundgeben und insbesondere auffallen, wenn man das Gebahren des Individuums mit dem früher bei demselben bemerkten vergleicht. Personen, die früher die Forderungen der Sitte, der Convenienz etc. beobachteten, fangen an, ihr Aeusseres zu vernachlässigen, die Gesetze des Anstandes zu verletzen, sich in Wirthshäusern herumzutreiben, in geschlechtlicher Beziehung zu excediren u. s. w. Verhältnissmässig häufig pflegt eine solche Charakterveränderung den Greisenblödsinn einzuleiten, und es ist insbesondere eine Reihe der von Greisen begangenen unzüchtigen Handlungen, anrüchiger Liaisonen etc. ausser auf die Schwäche der Intelligenz auf die pathologische Abnahme des moralischen Fühlens zurückzuführen, nicht aber, wie man gewöhnlich glaubt, auf eine Art Wiedererwachen des Geschlechtstriebes.

Es gehören hierher die paralytische Geistesstörung, das epileptische Irrsein, die Hysterie und das Irrsein der Säufer.

a) Die paralytische Geistesstörung.

Das paralytische Irrsein oder Irrsein mit progressiver Paralyse bildet eine gegenwärtig allgemein als specifisch anerkannte Form der Geistesstörung. Diese Geistesstörung, deren anatomische Grundlage noch nicht genügend aufgedeckt ist (Meynert, Erkrankung des Vorderhirns mit Atrophie;Leidesdorf, Chronische interstitielle diffuse Encephalitis), ist eine Krankheit der besten Jahre (meist zwischen 40–50) und betrifft vorzüglich Männer und nur ausnahmsweise Frauen. Die psychischen Störungen gehen in der Regel den paralytischen voraus oder beide treten gleichzeitig und allmälig auf. Sehr selten ist das Umgekehrte.

Man kann bei dieser Geistesstörung ein Initialstadium, ein Stadium der vollen Entwicklung und ein Ausgangsstadium unterscheiden. Letzteres besteht immer in vollständigem Blödsinn, daher auch die ganze Krankheit häufig als paralytischer Blödsinn bezeichnet wird.

Initialstadium.

DasInitialstadiumkann mehrere Jahre dauern und geht in der Regel mit Remissionen und Exacerbationen einher, von denen erstere Monate und selbst Jahre lang anhalten und daher Genesung vortäuschen können, während die Erfahrung lehrt, dass wenigstens die typische paralytische Geistesstörung (nicht etwa die ihr ähnliche, auf luetischer Grundlage oder auf Alkoholismus beruhende) zu den unheilbaren Erkrankungen gehört und den einmal von ihr Befallenen, trotz der langen Remissionen, allmälig, aber sicher dem Blödsinne und dem Tode zuführt.

Das erste Symptom der Erkrankung ist eine meist mit einem kurzen melancholischen Vorstadium beginnende, allmälig sich vollziehende Aenderung des bisherigen Wesens, insbesondere des Charakters. Das Individuum zeigt eine gewisse Unruhe, vermehrte Reizbarkeit, ein geändertes Verhalten in seinen Gewohnheiten, seinem Verkehre mit anderen und in seinen Geschäften, das mitunter nur in Kleinigkeiten oder Einzelheiten sich kundgibt und nur bei genauerer Beobachtung und Prüfung auffällt. Der Kranke fängt an, die Gesetze des Anstandes und der Convenienz zu verletzen, sein Aeusseres und die Reinlichkeit zu vernachlässigen oder Excesse in Baccho oder Venere zu begehen. Dabei macht sich schon frühzeitig in dem Gebahren des Individuums ein Accent des Blödsinns bemerkbar (Meynert), der im weiteren Verlaufe der Krankheit immer deutlicher hervortritt. Der Kranke wird vergesslich, macht Fehler in Rechnungen, lässt beim Schreiben einzelne Buchstaben, selbst Worte aus, irrt sich häufig im Datum, und in den Geschäften, Büchern etc. des Betreffenden vermisst man die gewohnte Pünktlichkeit und begegnet Fehlern, Lücken, Unregelmässigkeiten u. s. w. Bald machen sich die ersten Lähmungserscheinungen bemerkbar, Ungleichheit der Pupillen, Zittern der Lippen, Zittern der hervorgestreckten Zunge, leichte Behinderung der Sprache bis zum Stottern, erschwerte Articulation. Später treten die ersten Lähmungserscheinungen an den Extremitäten hinzu; zunächst an den oberen als Tremores oder atactische Störungen, die insbesondere gegenüber feineren, eine grössere Präcision erfordernden Bewegungen, z. B. beim Schreiben, Nähen, Clavierspielen, sich bemerkbar machen, während an den unteren der Beginn der Lähmung meist erst später als Unsicherheit des Ganges sich zeigt. Sämmtliche genannte Lähmungserscheinungen können während der Remissionen zurückgehen, um bei den Exacerbationen wieder und stärker hervorzutreten.

Letztere tragen im Allgemeinen den Charakter maniakalischer Exaltation an sich, doch ist die Verworrenheit und das confuse Wesen meist viel ausgesprochener als bei der gewöhnlichen Manie.Häufig zeigen solche Exacerbationen das Bild der Folie raisonnante, wobei bereits mehr weniger erkennbare Grössenwahnideen zum Vorschein kommen.

Collisionen mit der Polizei und dem Strafgesetz sind in diesem Stadium der Erkrankung häufig. Insbesondere führt die erhöhte Reizbarkeit, die durch Alkoholmissbrauch bei Intoleranz gegen Alkoholica noch gesteigert wird, und der gesteigerte Geschlechtstrieb zu denselben. Misshandlungen und Körperverletzungen Anderer, Injurien, Majestätsbeleidigungen, Widersetzlichkeiten gegen behördliche Organe, öffentliches Aergerniss erregende Unsittlichkeiten und geschlechtliche Excesse anderer Art kommen auf diese Weise zu Stande. Die Unruhe führt zur Vagabondage, die bereits bestehende Verworrenheit und Vergesslichkeit zu Aneignungen fremden Eigenthums, die als Diebstähle, sowie zu Fehlern in Rechnungen, in Geschäftsbüchern, die als absichtliche Fälschungen genommen werden können. Auch die zufälligen Brandlegungen, welche aus dieser Quelle stammen, können den Betreffenden als absichtliche imputirt werden.

Volle Entwicklung.

DasStadium der vollen Entwicklungist charakterisirt durch meist exorbitanten Grössenwahn, hochgradige Verworrenheit mit maniakischer Aufregung und ausgesprochene Lähmungserscheinungen. Die Unruhe wird auffallend und die Kranken treiben sich auf den Strassen, in Wirthshäusern, Spaziergängen etc. herum, verfallen aus einer Unternehmung in die andere, machen zahlreiche zwecklose Besuche und entfalten überhaupt eine immer auffälligere äusserlich unmotivirte Lebhaftigkeit. Die Verworrenheit und Gedächtnissschwäche wird immer hochgradiger, und immer auffälligere für den Kranken und seine Umgebung gefährliche Handlungen, insbesondere Aneignungen fremden Eigenthumes, Brandlegungen etc. gehen daraus hervor. Die Rücksichten des Anstandes werden ganz bei Seite gesetzt, und ein solcher Kranker ist ebenso im Stande, mitten in feiner Gesellschaft über den Tisch zu spucken, als auf der Strasse seine Genitalien zur Schau zu stellen, zu onaniren u. s. w.

Dabei besteht aufdringliches, rechthaberisches Wesen, grosse Redseligkeit, mit Ueberstürzung oder Incohärenz des Vorgebrachten, insbesondere aber Grössenwahn, der ausser durch das Gebahren im Allgemeinen, durch immer exorbitanter sich gestaltende und eben dadurch den zunehmenden Schwachsinn documentirende Wahnideen sich kundgibt. Der Kranke fühlt sich als Ausbund an Kraft oder Gesundheit, ist enorm reich und lässt seinen Reichthum von Millionen zu Milliarden steigen, besitzt die kostbarsten Sachen, ist ein Mann von höchster Bedeutung, heiratet in die höchsten Familien, jene der regierenden Häuser nicht ausgenommen, ist in geschlechtlicher Beziehung, in Alcoholicis ganz enorm leistungsfähig u. s. w., während in Wahrheit die körperliche und geistige, sowie die gesellschaftliche Decadenz immer krasser zum Vorschein kommt und im grellen Widerspruche steht zu dem Gebahren und den Aeusserungendes armen Irren. Derartige Kranke entfalten nicht selten auch im Schreiben eine ungewöhnliche Rührigkeit, sie verfassen Eingaben, Projecte etc., deren Inhalt von Grössenwahnideen strotzt, und unterzeichnen sie mit eingebildeter Titulation. Solche Schriften sind ungemein werthvoll für die Diagnose, weil aus ihnen oder ihrem Inhalte nicht blos die krankhafte Vorstellungsthätigkeit leichter zu erkennen ist, sondern auch, weil die Schrift als solche, durch ihre Schleuderhaftigkeit, Incorrectheit, durch die Auslassung von Buchstaben, Worten und selbst Sätzen die geistige Verworrenheit und Ideenflucht ebenso documentirt, wie die zittrigen, schliesslich in Gekritzel ausartenden Schriftzüge, die zunehmende Lähmung. Letztere ist nun auffallend und gibt sich insbesondere durch schwankenden, taumelnden Gang, Zittern der Hände und der vorgestreckten Zunge, sowie durch auffallende Sprachstörungen (Stottern) kund.

Auch in diesem Stadium kommt es zu mitunter wochen- und selbst monatelangen Remissionen, die aber insoferne keine ganz vollständigen sind, als meist nur die Aufregung und das Delirium sich legt, während die geistige Schwäche und die Lähmungserscheinungen in mehr weniger erkennbarer Weise zurückbleiben. Diese Thatsache ist von grosser forensischer Wichtigkeit, weil es nahe liegt, dass eine solche Remission desto mehr für ein vollständiges Lucidum intervallum angesehen und eine darin begangene Handlung als vollkommen imputabel betrachtet werden könnte, je intensiver die psychischen Symptome zurückgegangen sind.

Endstadium.

DasEndstadiumist charakterisirt durch ausgesprochenen Blödsinn bis zum vollständigen Erlöschen jeder psychischen Thätigkeit und hochgradige Lähmung bis zur vollständigen Unfähigkeit zu jeglicher Bewegung. Eine forensische Bedeutung kommt diesem Stadium kaum zu, da die Krankheit schon in den letzten Uebergangsformen zu diesem auch von Laien erkannt wird, die enorme Bewusstseinsstörung, der Mangel der Orientirungsfähigkeit, die grosse Unreinlichkeit etc. immer mehr auffällt und die Unterbringung solcher Individuen in Versorgungsanstalten etc. veranlasst und weil in den allerletzten Stadien der Kranke sich ganz passiv verhält und zu jeder Handlung unfähig ist.

b) Epileptisches Irrsein.

Das in Begleitung von Epilepsie auftretende Irrsein bildet eine der forensisch wichtigsten Irrseinsformen, deren nähere Kenntniss wir vorzugsweise neueren Studien verdanken.[574]Diesen zufolgemuss man ein habituelles Irrsein der Epileptiker von demjenigen unterscheiden, welches transitorisch in Begleitung eines epileptischen Anfalles oder vicariirend statt diesem auftreten kann.

Epileptische Degeneration.

Unterhabituellem Irrsein der Epileptikeroder, wieKrafft-Ebingsich ausdrückt, unterepileptischer Degenerationversteht man die allgemeine und dauernde Anomalie des psychischen Verhaltens der mit Epilepsie behafteten Personen. Es wäre irrig, zu meinen, dass bei allen Epileptikern solche Anomalien bestehen müssen, im Gegentheil lehrt die Erfahrung, dass es manche Epileptiker gibt, die ausserhalb der Anfälle kein vom gewöhnlichen abweichendes psychisches Verhalten zeigen, und man weiss, dass sogar geistig sehr hoch stehende Personen Epileptiker gewesen sind.

Trotzdem kann als das Häufigere angesehen werden, dass Epileptiker auch ausserhalb der Anfälle in ihrem psychischen Verhalten mehr weniger ausgesprochene Abweichungen vom Normalen zeigen. Diese Abweichungen betreffen im Allgemeinen weniger die Intelligenz, als vielmehr die Gefühls- und Willenssphäre, und können sich in einzelnen Fällen als erhöhte Reizbarkeit, misstrauisches, mürrisches, oder im Gegentheil exaltirtes Wesen, in anderen als habituelle oder intercurrirende melancholische Verstimmung mit Neigung zum Selbstmord, ferner als Hypochondrie oder Hysterie äussern, während bei einer weiteren Kategorie solcher Individuen sich die psychische Degeneration in der Form einer gewissen moralischen Verkehrtheit als „moralisches Irrsein“ mit triebartigen Impulsen kundgeben kann. Mit derartigen Charaktereigenthümlichkeiten, aber auch ohne diese, bestehen häufig intellectuelle Schwächezustände und nicht selten leiden Epileptiker an ausgesprochenem Blödsinn, wobei zu bemerken ist, dass der epileptische Schwachsinn und Blödsinn ungleich häufiger die Form des agitirten bietet, als des apathischen, weshalb auch solche Individuen ungleich gefährlicher sind als gewöhnliche Blödsinnige. Wird noch hinzugefügt, dass bei den Epileptikern häufig eine gewisse Intoleranz gegen Alcoholica besteht, insoferne als entweder schon geringe Quantitäten Rauschzustände veranlassen oder letztere abnorm sich gestalten, so haben wir allen Grund, bei der Beurtheilung des Geisteszustandes von Epileptikern auch ausserhalb der Anfallszeit vorsichtig zu sein.

Transitorisches Irrsein.

Noch wichtiger sind dietransitorischen Geistesstörungen, die mit den einzelnen epileptischen Anfällenin Beziehung stehen. Es muss hier zunächst vorausgeschickt werden, dass der epileptische Einzelninsult sich keineswegs immer unter dem bekannten Bilde der classischen Epilepsie präsentirt, sondern auch unter der Form unvollständiger (epileptiformer oder epileptoider) Anfälle auftreten kann, so insbesondere in der Form periodischwiederkehrender Schwindelanfälle (Vertigo) mit vorübergehender Verworrenheit, ohne Convulsionen oder nur unbedeutenden motorischen Störungen, oder in der Form von periodischen Ohnmachtsanfällen, Congestionen, Präcordialangst u. dergl. Die Anfälle letzterer Art, welche man auch als abortive oder larvirte Epilepsie zu bezeichnen pflegt, haben insoferne eine besondere Wichtigkeit, weil sie leicht verkannt und selbst übersehen werden können, und weil gerade in Begleitung solcher Anfälle verhältnissmässig häufiger specifische Geistesstörungen vorzukommen pflegen, als bei den ausgesprochenen epileptischen Insulten. Auch ist zu bemerken, dass derartige epileptoide Formen häufig bei Individuen vorkommen, welche in ihrer Jugend an gewöhnlicher Epilepsie gelitten haben.

Eine transitorische Geistesstörung kann nun auftreten, entweder vor dem betreffenden Anfall oder nach demselben, oder endlich vicariirend statt diesem.

Vor dem Anfallist sie verhältnissmässig selten, hat dann die Bedeutung einer Aura, wiederholt sich in ganz typischer Weise vor jedem folgenden (Krafft-Ebing) und besteht entweder in Hallucinationen, meist schreckhaften Charakters, oder in Angstgefühlen, melancholischer Depression, grosser Reizbarkeit, oder in Umnebelung des Bewusstseins, rauschartiger Verwirrtheit.

Epileptoide Zustände. Präepileptisches Irrsein.

Mendel(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLII, 292) berichtet ausführlich über präepileptische psychische Störungen. Verhältnissmässig häufig sind Hallucinationen des Gesichtes (Lichterscheinungen: ein Kranker sah eine Frau im rothen Mantel auf sich zulaufen, welche ihm einen Schlag auf den Kopf versetzte, worauf er umfiel) und des Gehöres, seltener die der anderen Sinne. In anderen Fällen traten unter Trübung, nicht aber Aufhebung des Bewusstseins triebartige, den Zwangsvorstellungen analoge Ideen auf, so bei einem 16jährigen Burschen der Trieb, sich Frauenkleider anzuziehen. Er holte sich dann vom Boden die Kleider der Dienstboten und wurde wiederholt mit diesen angethan im epileptischen Anfall auf der Treppe getroffen.Bei einem anderen Kranken trat, in der Regel schon mehrere Tage vor dem Anfalle, die Vorstellung auf, er müsse Jemanden umbringen, und er selbst bat, man möge entfernt von ihm bleiben. In einem dritten Falle kam einem epileptischen Alkoholiker in der Bodenkammer die Idee, Feuer anzulegen, seine Frau, mit der er in Unfrieden lebte, werde so seiner am besten los. Er holte Spähne, zündete sie an und ging dann in die Werkstatt, sah dort wild um sich, rollte die Augen und sein Gesicht war grauschwarz. Als man ihn auf sein Aussehen aufmerksam machte, verlangte er einen Spiegel, wollte dann am hellen Tage, weil er nichts sehe, Petroleum auf die Lampe giessen, holte Streichhölzer hervor, indem er sagte: „Jetzt stecke ich die Bude an“, und verfiel dann vor den Augen seiner Mitgesellen in einen epileptischen Anfall. Als dieser nach 5 Minuten vorüber, geht er in seine Wohnung und verlangt Mittagessen. Nun ertönt Feuerlärm, und jetzt kommt ihm der Gedanke, dass er Feuer gelegt habe. Er läuft in die brennende Etage, rettet, was er kann und stellt sichdann dem Gerichte. Mit dem Ertönen des Feuerlärmes ist erst der epileptische Anfall, der in der Bodenkammer mit präepileptischem Irrsein begann, vorüber.

Mendel(Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLII, 292) berichtet ausführlich über präepileptische psychische Störungen. Verhältnissmässig häufig sind Hallucinationen des Gesichtes (Lichterscheinungen: ein Kranker sah eine Frau im rothen Mantel auf sich zulaufen, welche ihm einen Schlag auf den Kopf versetzte, worauf er umfiel) und des Gehöres, seltener die der anderen Sinne. In anderen Fällen traten unter Trübung, nicht aber Aufhebung des Bewusstseins triebartige, den Zwangsvorstellungen analoge Ideen auf, so bei einem 16jährigen Burschen der Trieb, sich Frauenkleider anzuziehen. Er holte sich dann vom Boden die Kleider der Dienstboten und wurde wiederholt mit diesen angethan im epileptischen Anfall auf der Treppe getroffen.

Bei einem anderen Kranken trat, in der Regel schon mehrere Tage vor dem Anfalle, die Vorstellung auf, er müsse Jemanden umbringen, und er selbst bat, man möge entfernt von ihm bleiben. In einem dritten Falle kam einem epileptischen Alkoholiker in der Bodenkammer die Idee, Feuer anzulegen, seine Frau, mit der er in Unfrieden lebte, werde so seiner am besten los. Er holte Spähne, zündete sie an und ging dann in die Werkstatt, sah dort wild um sich, rollte die Augen und sein Gesicht war grauschwarz. Als man ihn auf sein Aussehen aufmerksam machte, verlangte er einen Spiegel, wollte dann am hellen Tage, weil er nichts sehe, Petroleum auf die Lampe giessen, holte Streichhölzer hervor, indem er sagte: „Jetzt stecke ich die Bude an“, und verfiel dann vor den Augen seiner Mitgesellen in einen epileptischen Anfall. Als dieser nach 5 Minuten vorüber, geht er in seine Wohnung und verlangt Mittagessen. Nun ertönt Feuerlärm, und jetzt kommt ihm der Gedanke, dass er Feuer gelegt habe. Er läuft in die brennende Etage, rettet, was er kann und stellt sichdann dem Gerichte. Mit dem Ertönen des Feuerlärmes ist erst der epileptische Anfall, der in der Bodenkammer mit präepileptischem Irrsein begann, vorüber.

Daspostepileptische Irrseinerscheint entweder unter dem Bilde des vonFalretsogenannten Petit mal oder des Grand mal, oder in der Form des postepileptischen Stupor (Samt), oder unter dem Bilde eigenthümlicher Dämmer- und Traumzustände (Krafft-Ebing,Legrand du Saulle). Das Petit mal äussert sich durch melancholische Verstimmung mit Angstanfällen, grosser Unruhe und Verworrenheit und hochgradiger Bewusstseinsstörung mit Antrieben zu gewaltsamen Handlungen, insbesondere Selbstmord und Mord, welcher in für diese Form des epileptischen Irrseins sehr charakteristischer Weise mit auffallender Brutalität, z. B. Zerfleischung des Opfers oder mehrerer Opfer, geübt wird. Aus diesem, in der Regel nur einige Stunden dauernden Anfall erwacht der Kranke ziemlich plötzlich, entweder ohne jede oder blos mit summarischer Erinnerung an das Vorgefallene, wobei es nachSamtauch geschehen kann, dass der Kranke unmittelbar nach der That sich des Geschehenen erinnert, dann aber in Stupor verfällt, aus welchem er mit vollkommener Amnesie erwacht. DasGrand malverläuft unter dem Bilde einer furibunden, mit den schreckhaftesten Delirien und enormen Angstgefühlen verbundenen Tobsucht. Der Anfall tritt fast plötzlich ein und endet nach einigen Stunden, seltener Tagen, ebenso plötzlich mit vollständiger Amnesie. Während desselben sind die Kranken höchst gefährlich und die von ihnen begangenen Gewaltthaten zeigen ebenfalls einen höchst brutalen Charakter.


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