Chapter 68

Hierher gehört der vonCombes(Annal. médico-psychologique. 1880, IV, pag. 49) mitgetheilte Fall, welcher einen Epileptiker betrifft, der am 20. Mai in’s Spital aufgenommen worden war, woselbst in derselben Nacht drei, in der darauffolgenden Nacht zwei und in der dritten ein epileptischer Anfall erfolgte. Am nächsten Tage stürzte er sich plötzlich auf eine Nonne und verwundete sie mit einem Messer, ebenso eine zweite Nonne und einen Mann, die zur Hilfe herbeieilten, sprang hierauf, blos mit dem Hemde bekleidet, in den für Frauen bestimmten Krankensaal, wo er eine der Patientinnen durch einen Stich in den Hals tödtete, drei andere schwer verwundete und nur mit Mühe gebändigt werden konnte. Vollständige Amnesie. Bereits vor 7 Jahren hatte er eines Morgens, nachdem in der betreffenden Nacht epileptische Anfälle aufgetreten waren, ohne irgend ein Motiv Alles zertrümmert und mit einem Messer seine Angehörigen bedroht. In den letzten Jahren hatte er sein Weib verlassen und trieb sich unstät herum. Epileptische Anfälle wurden in dieser Zeit wiederholt beobachtet, und eine Zeugin sagt aus, dass er nach den Anfällen häufig verstimmt und verwirrt gewesen sei und einen wilden Blick gezeigt habe.

Hierher gehört der vonCombes(Annal. médico-psychologique. 1880, IV, pag. 49) mitgetheilte Fall, welcher einen Epileptiker betrifft, der am 20. Mai in’s Spital aufgenommen worden war, woselbst in derselben Nacht drei, in der darauffolgenden Nacht zwei und in der dritten ein epileptischer Anfall erfolgte. Am nächsten Tage stürzte er sich plötzlich auf eine Nonne und verwundete sie mit einem Messer, ebenso eine zweite Nonne und einen Mann, die zur Hilfe herbeieilten, sprang hierauf, blos mit dem Hemde bekleidet, in den für Frauen bestimmten Krankensaal, wo er eine der Patientinnen durch einen Stich in den Hals tödtete, drei andere schwer verwundete und nur mit Mühe gebändigt werden konnte. Vollständige Amnesie. Bereits vor 7 Jahren hatte er eines Morgens, nachdem in der betreffenden Nacht epileptische Anfälle aufgetreten waren, ohne irgend ein Motiv Alles zertrümmert und mit einem Messer seine Angehörigen bedroht. In den letzten Jahren hatte er sein Weib verlassen und trieb sich unstät herum. Epileptische Anfälle wurden in dieser Zeit wiederholt beobachtet, und eine Zeugin sagt aus, dass er nach den Anfällen häufig verstimmt und verwirrt gewesen sei und einen wilden Blick gezeigt habe.

Postepileptisches Irrsein.

Der postepileptische Stupor (Samt) ist charakterisirt durch ein stummes, ängstliches Verhalten des Kranken, mit religiösen, um Höllenstrafen, Sünde u. s. w. sich drehenden Delirien undtriebartiger Gewaltthätigkeit. Er kann Stunden und Tage dauern, um dann ebenfalls ziemlich brüsk zu verschwinden. Die epileptischen Dämmer- oder Traumzustände sind Zustände von meist kurzer, wenige Minuten oder Stunden, seltener 2–3 Tage anhaltender, traumartiger Geistesabwesenheit mit Hallucinationen, impulsiven Antrieben und nachträglicher vollständiger Amnesie, die sich namentlich an Anfälle sogenannter larvirter Epilepsie, besonders an den epileptischen Vertigo anschliessen. Diese Anfälle können entweder ruhig verlaufen oder die Individuen treiben sich zwecklos umher, oder sie verüben Handlungen, die mit ihrem sonstigen Charakter in auffallendem Widerspruche stehen, worunter insbesondere Aneignungen fremden Eigenthums (namentlich Ladendiebstähle) eine häufige Rolle spielen, wobei es eigenthümlich ist, dass bei jedem neuerlichen Anfall immer wieder dasselbe Gebahren sich zeigt und dieselben Handlungen verübt werden, wie bei den früheren.

Ein charakteristisches Beispiel eines solchen epileptischen Dämmerzustandes bringtLegrand du Saulle(Annal. d’hygiène publ. 1875, pag. 423). Es betraf einen jungen, sehr intelligenten Mann aus reicher Familie, von noblen Manieren und höchst anständigem Charakter. Drei- oder viermal des Jahres bekam er ein eigenthümliches Gefühl in der Magengegend, wurde einige Secunden darauf wie von einem Nebel umgeben, worauf er sofort das Bewusstsein verlor. Zu sich gekommen, nach wenigen Stunden, mitunter auch nach 2–3 Tagen, fand er sich zu seinem Erstaunen ganz abgeschlagen, fern von seiner Wohnung, auf der Eisenbahn oder im Gefängniss mit derangirten, schmutzigen Kleidern, ohne die geringste Erinnerung, wie er in diesen Zustand gekommen, mit Portemonnaies, Bijoux, Sacktüchern, Cigarrentaschen, Federmessern, Zahnstochern und eine Menge diverser anderer, mitunter ganz werthloser Dinge in den Taschen, deren Provenienz er nicht anzugeben vermochte. Wiederholt wurde der junge Mann wegen in Theatern, in Läden oder an anderen öffentlichen Orten begangener Diebstähle verhaftet und deren gerichtliche Verfolgung nur durch den zweifellos geführten Nachweis der periodischen, auf epileptischer Basis beruhenden Geistesstörung verhindert.Ein anderer von uns beobachteter Fall betraf eine seit ihrer Kindheit halbseitig unvollständig gelähmte Frau, die im Prager Siechenhause versorgt war, aber öfters zu kleinen Botengängen verwendet wurde. Sie hatte in ihrer Kindheit an exquisiten epileptischen Anfällen gelitten, die später immer seltener wurden und alle Jahre kaum einmal in der Form mit Bewusstlosigkeit verbundener Krampfanfälle sich einstellten. Dafür traten zeitweilig abortive Anfälle auf, welche darin bestanden, dass die Frau plötzlich von Schwindel und Zuckungen in den Gesichtsmuskeln befallen wurde, wobei sie sich anhalten musste, einige Augenblicke in einem katalepsieartigen Zustande verharrte, dann mit ängstlichem Ausdruck im Gesichte anfing, die ersten besten Gegenstände, die sich in ihrer unmittelbaren Nähe befanden, zusammenzuraffen, mitunter auch bei ihr stehenden Personenaus den Händen zu reissen und damit sich hastig zu entfernen. Dieses Gebahren dauerte meist nur wenige Minuten, worauf die Frau wie aus einem Traum zu sich kam, sich die Gegenstände ruhig abnehmen liess und nicht die geringste Erinnerung von dem besass, was mit ihr geschehen war. Diese Anfälle und ihre Folgen waren im Hause wohlbekannt, führten aber zu Collisionen, wenn die betreffende Person auf der Gasse von ihnen befallen wurde, so dass ihr, namentlich als sie einmal in einem Fleischerladen, wo sie einen Einkauf zu besorgen hatte, sämmtliches am Verkauftisch aufliegende Fleisch zusammenpacken und damit sich aus dem Staube machen wollte, der Ausgang verboten werden musste.

Ein charakteristisches Beispiel eines solchen epileptischen Dämmerzustandes bringtLegrand du Saulle(Annal. d’hygiène publ. 1875, pag. 423). Es betraf einen jungen, sehr intelligenten Mann aus reicher Familie, von noblen Manieren und höchst anständigem Charakter. Drei- oder viermal des Jahres bekam er ein eigenthümliches Gefühl in der Magengegend, wurde einige Secunden darauf wie von einem Nebel umgeben, worauf er sofort das Bewusstsein verlor. Zu sich gekommen, nach wenigen Stunden, mitunter auch nach 2–3 Tagen, fand er sich zu seinem Erstaunen ganz abgeschlagen, fern von seiner Wohnung, auf der Eisenbahn oder im Gefängniss mit derangirten, schmutzigen Kleidern, ohne die geringste Erinnerung, wie er in diesen Zustand gekommen, mit Portemonnaies, Bijoux, Sacktüchern, Cigarrentaschen, Federmessern, Zahnstochern und eine Menge diverser anderer, mitunter ganz werthloser Dinge in den Taschen, deren Provenienz er nicht anzugeben vermochte. Wiederholt wurde der junge Mann wegen in Theatern, in Läden oder an anderen öffentlichen Orten begangener Diebstähle verhaftet und deren gerichtliche Verfolgung nur durch den zweifellos geführten Nachweis der periodischen, auf epileptischer Basis beruhenden Geistesstörung verhindert.

Ein anderer von uns beobachteter Fall betraf eine seit ihrer Kindheit halbseitig unvollständig gelähmte Frau, die im Prager Siechenhause versorgt war, aber öfters zu kleinen Botengängen verwendet wurde. Sie hatte in ihrer Kindheit an exquisiten epileptischen Anfällen gelitten, die später immer seltener wurden und alle Jahre kaum einmal in der Form mit Bewusstlosigkeit verbundener Krampfanfälle sich einstellten. Dafür traten zeitweilig abortive Anfälle auf, welche darin bestanden, dass die Frau plötzlich von Schwindel und Zuckungen in den Gesichtsmuskeln befallen wurde, wobei sie sich anhalten musste, einige Augenblicke in einem katalepsieartigen Zustande verharrte, dann mit ängstlichem Ausdruck im Gesichte anfing, die ersten besten Gegenstände, die sich in ihrer unmittelbaren Nähe befanden, zusammenzuraffen, mitunter auch bei ihr stehenden Personenaus den Händen zu reissen und damit sich hastig zu entfernen. Dieses Gebahren dauerte meist nur wenige Minuten, worauf die Frau wie aus einem Traum zu sich kam, sich die Gegenstände ruhig abnehmen liess und nicht die geringste Erinnerung von dem besass, was mit ihr geschehen war. Diese Anfälle und ihre Folgen waren im Hause wohlbekannt, führten aber zu Collisionen, wenn die betreffende Person auf der Gasse von ihnen befallen wurde, so dass ihr, namentlich als sie einmal in einem Fleischerladen, wo sie einen Einkauf zu besorgen hatte, sämmtliches am Verkauftisch aufliegende Fleisch zusammenpacken und damit sich aus dem Staube machen wollte, der Ausgang verboten werden musste.

Psychisch-epileptisches Aequivalent.

Höchst bemerkenswerth ist die Thatsache, dass die eben besprochenen Geistesstörungen auchvicariirend statteinesepileptischen Anfallesauftreten können.Samthat für diese die Bezeichnung „psychisch-epileptisches Aequivalent“ eingeführt, während Andere mit Vorliebe die Bezeichnung „psychische Epilepsie“ gebrauchen. Sie unterscheiden sich von den postepileptischen Irrseinsformen nur durch den Abgang eines vorhergehenden epileptischen Anfalles. Deshalb und weil die wirkliche Existenz eines solchen, besonders eines blos abortiven Anfalles auch übersehen und larvirt sein kann, leugnen Einzelne, insbesondereLegrand du Saulle, das vicariirende Vorkommen derartiger Psychosen und behaupten, dass Psychosen von dem Charakter der beschriebenen immer nur im Zusammenhange mit einem epileptischen oder epileptoiden Anfalle auftreten. Erfahrungen deutscher Forscher sprechen gegen die allgemeine Giltigkeit dieser Ansicht und dafür, dass der ganze epileptische Anfall nur unter dem Bilde der beschriebenen Psychosen verlaufen kann. Der epileptische Charakter der letzteren ergibt sich dann aus dem periodischen typischen und zugleich brüsken Auftreten der Psychose, aus der kurzen Dauer und dem fast plötzlichen Aufhören derselben, aus den ängstlichen Delirien, dem triebartigen, ganz unmotivirten Charakter der während des Anfalles begangenen Handlungen, der grossen Brutalität, mit welcher sie verübt werden, und endlich aus der hochgradigen Bewusstseinsstörung und consecutiven, meist vollständigen Amnesie oder wenigstens blos traumhaften, summarischen Erinnerung an das Vorgefallene.[575]Noch zweifelloser wird derselbe durch den Nachweis früher bestandener oder vielleicht noch bestehender gewöhnlicher epileptischer oder epileptiformer Anfälle. In dieser Beziehung ist festzuhalten, dass selbst in frühester Jugend bestandene und scheinbar geheilte Epilepsie noch im reifen Alter eine gewisse Geneigtheit zu periodischen Geistesstörungen bedingen kann und dass häufig die Anfälle evidenter Epilepsie zwar aufhören, dafür aber abortive (epileptoide) zurückbleiben,die mitunter so selten auftreten und unter so unscheinbaren Formen sich verbergen, dass sie der Umgebung gar nicht auffallen und sogar vom Kranken selbst nicht besonders beachtet werden. Insbesondere ist es der epileptische Vertigo, der am häufigsten verkannt wird. Aber auch Anfälle classischer Epilepsie können der Beobachtung entgehen, wenn sie während des Schlafes eintreten. Derartige Anfälle können sich aber durch periodisch eintretende nächtliche Urinincontinenz verrathen, auf welches Symptom, daher wie schonTrousseauhervorhob, reagirt werden muss, wenn der Verdacht auf Epilepsie besteht, ebenso wie darauf, ob nicht unmittelbar nach solchen Nächten an den betreffenden Individuen gewisse Veränderungen des psychischen Verhaltens, der Stimmung, Reizbarkeit oder andere Erscheinungen, wie Kopfschmerz u. dergl., bemerkt wurden. Zwei vonLegrand du Saullemitgetheilte Beispiele mögen das Gesagte illustriren.

Transitorisches Irrsein einen epileptischen Anfall vicariirend.

Im Mai 1867 erstach ein gewisser Philibert V., 20 Jahre alt, einen friedlichen Familienvater, den er früher nie gesehen hatte, ohne allen Grund auf der Strasse, als dieser gerade aus einem öffentlichen Brunnen Wasser schöpfte. Er wurde in der nächsten Strasse eingeholt und mit dem blutigen Messer in der Hand arretirt. Als der Mann nach einem summarischen Verhör in die Irrenanstalt zur Prüfung seines Geisteszustandes gebracht worden war, fandLegrand du Saulleeinen sanften und vernünftigen Burschen, der sich an nichts erinnerte, was mit ihm vorgegangen war, über die Einschliessung sich ganz verwundert zeigte und entlassen zu werden verlangte. Die Anamnese ergab, dass Philibert V., sonst ein fleissiger, ruhiger und nüchterner Arbeiter, von Zeit zu Zeit in eine reizbare, drohende Stimmung verfiel, im aufgeregten Zustand seine Wohnung verliess, meist in der Richtung gegen den Wald von Meudon forteilte und nach 24 bis 48 Stunden in ganz abgehetztem Zustande zurückkehrte, ohne beim besten Willen angeben zu können, was er während der Zeit gemacht, wo er gegessen und wo er geschlafen habe. Den Tag vor der That hatte er in der Weltausstellung zugebracht, hatte darauf die ganze Nacht gelesen, trotz wiederholter Aufforderung seiner Mutter, sich zur Ruhe zu begeben. Am Morgen war er höchst aufgeregt, hatte sich mit Lärm angekleidet, seine Mutter beschimpft und war dann, nachdem er sich in der Küche eines Messers bemächtigt hatte, auf die Strasse gerannt, woselbst er offenbar den ersten Besten, der ihm begegnete, niederstach. Die Amnesie war eine vollständige und auch in der Anstalt selbst wurde noch in demselben Jahre ein analoger Fall von Geistesstörung beobachtet. Der Vater des Mannes litt ebenfalls an Epilepsie und befand sich zur Zeit der That seines Sohnes in einem Irrenhause.

Im Mai 1867 erstach ein gewisser Philibert V., 20 Jahre alt, einen friedlichen Familienvater, den er früher nie gesehen hatte, ohne allen Grund auf der Strasse, als dieser gerade aus einem öffentlichen Brunnen Wasser schöpfte. Er wurde in der nächsten Strasse eingeholt und mit dem blutigen Messer in der Hand arretirt. Als der Mann nach einem summarischen Verhör in die Irrenanstalt zur Prüfung seines Geisteszustandes gebracht worden war, fandLegrand du Saulleeinen sanften und vernünftigen Burschen, der sich an nichts erinnerte, was mit ihm vorgegangen war, über die Einschliessung sich ganz verwundert zeigte und entlassen zu werden verlangte. Die Anamnese ergab, dass Philibert V., sonst ein fleissiger, ruhiger und nüchterner Arbeiter, von Zeit zu Zeit in eine reizbare, drohende Stimmung verfiel, im aufgeregten Zustand seine Wohnung verliess, meist in der Richtung gegen den Wald von Meudon forteilte und nach 24 bis 48 Stunden in ganz abgehetztem Zustande zurückkehrte, ohne beim besten Willen angeben zu können, was er während der Zeit gemacht, wo er gegessen und wo er geschlafen habe. Den Tag vor der That hatte er in der Weltausstellung zugebracht, hatte darauf die ganze Nacht gelesen, trotz wiederholter Aufforderung seiner Mutter, sich zur Ruhe zu begeben. Am Morgen war er höchst aufgeregt, hatte sich mit Lärm angekleidet, seine Mutter beschimpft und war dann, nachdem er sich in der Küche eines Messers bemächtigt hatte, auf die Strasse gerannt, woselbst er offenbar den ersten Besten, der ihm begegnete, niederstach. Die Amnesie war eine vollständige und auch in der Anstalt selbst wurde noch in demselben Jahre ein analoger Fall von Geistesstörung beobachtet. Der Vater des Mannes litt ebenfalls an Epilepsie und befand sich zur Zeit der That seines Sohnes in einem Irrenhause.

Psychische Epilepsie.

Der zweite Fall betrifft einen gewissen G., ehemaligen Soldaten und dann Cassadiener bei einem Notar. Dieser Mann, welcher während 18 Jahren ein musterhafter Soldat von exemplarischer Nüchternheit gewesen war, erschien von Zeit zu Zeit unruhig, verstimmt, abgespannt und gab dann stets in unbestimmter Weise zu verstehen, dasser wegen der grossen Verantwortung beim Cassadienst seine Stelle niederlegen wolle, erholte sich aber stets schnell von seiner Verstimmung und sprach über die Sache nicht mehr. Eines Tages legte er ganz unerwartet Rechnung, verliess das Haus des Notars, begab sich ganz aufgeregt zu seiner Schwester, sprach mit dieser freundschaftlich, fiel dann plötzlich ohne alle Ursache über sie her und ermordete sie durch 63 (!) Hiebe mit einem Hackmesser. Nach Bicêtre gebracht, wusste er seine That nicht zu erklären und konnte sich nur ganz dunkel an sie erinnern, war von einer herzbrechenden Traurigkeit, weinte häufig und sprach fast gar nicht. Es stellte sich heraus, dass G. schon als Soldat sich zeitweise in der Nacht bepisst hatte, und dass auch in Bicêtre dies von Zeit zu Zeit geschah, dass G. dann immer ganz ermattet erwachte und deshalb liegen blieb. Er selbst hatte wiederholt Militär- und Civilärzte der nächtlichen Harnincontinenz wegen consultirt, jedoch stets die Antwort erhalten, dies geschehe im Traume und könne Jedermann passiren. An Epilepsie dachte Niemand, die doch zweifellos bestand.

Der zweite Fall betrifft einen gewissen G., ehemaligen Soldaten und dann Cassadiener bei einem Notar. Dieser Mann, welcher während 18 Jahren ein musterhafter Soldat von exemplarischer Nüchternheit gewesen war, erschien von Zeit zu Zeit unruhig, verstimmt, abgespannt und gab dann stets in unbestimmter Weise zu verstehen, dasser wegen der grossen Verantwortung beim Cassadienst seine Stelle niederlegen wolle, erholte sich aber stets schnell von seiner Verstimmung und sprach über die Sache nicht mehr. Eines Tages legte er ganz unerwartet Rechnung, verliess das Haus des Notars, begab sich ganz aufgeregt zu seiner Schwester, sprach mit dieser freundschaftlich, fiel dann plötzlich ohne alle Ursache über sie her und ermordete sie durch 63 (!) Hiebe mit einem Hackmesser. Nach Bicêtre gebracht, wusste er seine That nicht zu erklären und konnte sich nur ganz dunkel an sie erinnern, war von einer herzbrechenden Traurigkeit, weinte häufig und sprach fast gar nicht. Es stellte sich heraus, dass G. schon als Soldat sich zeitweise in der Nacht bepisst hatte, und dass auch in Bicêtre dies von Zeit zu Zeit geschah, dass G. dann immer ganz ermattet erwachte und deshalb liegen blieb. Er selbst hatte wiederholt Militär- und Civilärzte der nächtlichen Harnincontinenz wegen consultirt, jedoch stets die Antwort erhalten, dies geschehe im Traume und könne Jedermann passiren. An Epilepsie dachte Niemand, die doch zweifellos bestand.

c) Das hysterische Irrsein.

Abnorm gesteigerte spinale Reflexerregbarkeit, Geneigtheit zu allgemeinen sowohl als localen Convulsionen, Hyperästhesien und Anästhesien, sowie ganz eigenthümliche Organgefühle bilden bekanntlich den Kern der in ihren Erscheinungsformen ungemein variablen Neurose, die wir Hysterie nennen, welche fast nur beim weiblichen Geschlechte vorkommt, obwohl das männliche davon nicht ganz ausgeschlossen ist (Morel,Charcot). Dieses anomale, wie es scheint, meist in angeborener (ererbter) fehlerhafter Organisation begründete Verhalten des Nervensystemes kommt bei den Hysterischen auch in psychischer Beziehung mehr weniger zum Ausdruck.

Die wichtigste Anomalie besteht im Bereiche des Fühlens als erhöhte Empfindlichkeit und Reizbarkeit, welche bedingt, dass schon durch verhältnissmässig geringe Veranlassungen Affecte ausgelöst werden. Charakteristisch ist der häufige und unmotivirte oder wenigstens unverhältnissmässige und meist in Extremen sich bewegende Stimmungswechsel, der sich unter Anderem auch durch krankhafte Neigung oder Abneigung gegen Personen, Thiere, Beschäftigungen etc., überhaupt durch Launenhaftigkeit kundgibt. In anderen Fällen findet sich eine gewisse Gemüthsstumpfheit, die sich durch boshafte, selbst grausame Handlungen äussert, und nicht selten erreicht die Gemüthlosigkeit, die moralische Verkehrtheit, sowie der daraus entspringende Egoismus einen solchen Grad, dass sich das Bild des moralischen Irrseins ergibt. Häufig sind gewisse Anomalien des geschlechtlichen Fühlens vorhanden, die man seit jeher mit den Begriffen der Hysterie verband, und welche entweder in erhöhter geschlechtlicher Erregbarkeit oder in perversen Aeusserungen des Geschlechtstriebes bestehen, häufig zu Onanie und anderen geschlechtlichen Excessen führen, die wieder für sichauf Körper und Geist ungleich schädigender einwirken als bei sonst gesunden Individuen. Zu den Abnormitäten des Fühlens gehören auch verschiedene eigenthümliche Gelüste, die bekanntlich ebenfalls den Hysterischen häufig zukommen, ebenso wie Capricen anderer Art. Von anderen Eigenschaften Hysterischer ist insbesondere die krankhaft erhöhte Einbildungskraft, die Sucht Aufsehen zu erregen, sowie der Hang zur Lüge und Uebertreibung zu erwähnen; doch ist in letzterer Beziehung zu bemerken, dass Angaben Hysterischer, die sich als unwahr oder als Uebertreibung herausstellen, keineswegs immer auf absichtlicher Feststellung der betreffenden Thatsachen beruhen müssen, sondern auch nur in exaltirter Auffassung des Geschehenen oder, worauf insbesondereKrafft-Ebingaufmerksam machte, in Fehlern der Reproductionstreue begründet sein können, so dass das Individuum von der Richtigkeit seiner Angaben vollkommen überzeugt sein kann, obzwar die Unrichtigkeit derselben ausser allem Zweifel steht.

Hysterisches Temperament.

Die forensische Beurtheilung der leichteren Formen der Hysterie, des sogenannten „hysterischen Temperamentes“, ist im Allgemeinen viel schwieriger, als die des eigentlichen hysterischen Irrsinnes, obwohl gerade erstere wegen der Unverträglichkeit, Reizbarkeit und der Gefühlsperversitäten der betreffenden Personen, ungemein häufig zu Collisionen Veranlassung geben. Insbesondere sind es Ehrenbeleidigungen, Verleumdungen, boshafte und selbst grausame Handlungen, deren sich solche Individuen schuldig machen, oder sie veranlassen Eifersuchts- und andere Scandalscenen, die mit ihrem krankhaften sexuellen Fühlen in irgend einem Nexus stehen, worunter auch fälschliche Anschuldigungen von an ihnen begangener Nothzucht eine Rolle spielen. Auch Diebstähle sind häufig, deren Ursache sich mitunter auf blosse Bosheit oder auf die erwähnten krankhaften Gelüste zurückführen lässt. Sämmtliche diese Handlungen tragen im Allgemeinen das Gepräge wohlbewusster und berechneter Acte, die desto mehr als solche imponiren, je deutlicher ein äusseres Motiv für ihre Begehung nachweisbar ist. Mitunter lässt allerdings das Missverhältniss zwischen letzterem und der That, und die habituelle Geneigtheit zu solchen Handlungen die krankhafte Basis dieser vermuthen, im Allgemeinen ist jedoch diese weniger aus der betreffenden einzelnen Handlung zu erkennen, sondern aus dem Vorhandensein der klinischen Symptome der Hysterie. Diese und ihren Grad zu constatiren und ihren Einfluss auf das Fühlen, Denken und Handeln des betreffenden Individuums zu erörtern, ist Aufgabe des Gerichtsarztes. Wohl selten wird er sich berechtigt fühlen, zu erklären, dass durch das abnorme Fühlen die freie Willensbestimmung vollkommen ausgeschlossen gewesen sei (§. 51 deutsch. St.-G.), oder ganz unmöglich geworden sei (§. 56 österr. St.-G.-E.), noch weniger aber, dass eine gänzliche Beraubung der Vernunft im Sinne des §. 2, lit. a, des gegenwärtigen österr. St.-G.-B. bestanden habe; dagegen wird er häufig zugeben müssen, dass die betreffendePerson in Folge ihres Leidens weniger im Stande war, sich zu beherrschen, respective den durch äussere Motive oder durch innere Gefühle aufgetretenen Impulsen zu widerstehen, als unter analogen Verhältnissen der normale Mensch. Sache des Gerichtes wird es sein, diese Thatsache als Milderungsumstand aufzufassen und bei dem Ausmasse der Strafe in Anrechnung zu bringen.

In den schwereren Formen des Hysterismus sind Sinnesdelirien verschiedener Art eine häufige Erscheinung, und diese, sowie die verschiedenen hypochondrischen Sensationen können leicht zur Ausbildung entsprechender Wahnvorstellungen führen, da bei der Hysterie, ebenso wie bei anderen Erscheinungsformen der psychischen Degeneration eine grosse Geneigtheit zur einseitigen Fixirung gewisser Vorstellungen im Bewusstsein und zur primären Verfälschung desselben besteht. In der That ist das Bild, welches solche Individuen dann bieten, jenem der primären Verrücktheit sehr analog, und insbesondere ist hier wie dort der Verfolgungswahn eine häufige Erscheinung, sowie, und zwar noch häufiger, gewisse Formen des religiösen Wahnsinns, namentlich die Besessenheit und die visionär-ekstatischen Zustände.

Maniakische sowohl als melancholische Verstimmungen mit entsprechenden Delirien, sowie die letztgenannten Zustände können im Anschlusse an periodische Anfälle von „hysterischen Krämpfen“ auftreten, denselben vorangehen oder vicariirend für diese sich einstellen. In diesem Falle können wir denselben Aeusserungen begegnen, wie bei den besprochenen analogen Formen der Epilepsie, insbesondere denselben schreckhaften Delirien und Angsthandlungen. Doch sind die Details des ganzen Paroxysmus ungleich variabler als bei der Epilepsie und die Bewusstseinsstörung im Allgemeinen seltener so hochgradig als bei dieser, weshalb auch die Amnesie, welche bei den epileptischen Paroxysmen die Regel ist, bei den rein hysterischen die Ausnahme bildet (Schüle).

Dämonomanie.

Von diesen Erscheinungsformen des hysterischen Irrseins haben die dämonomanischen, sowie die visionär-ekstatischen noch eine besondere Bedeutung einestheils insoferne, als dieselben gläubigen Seelen als Aeusserung der Einwirkung höherer Mächte imponiren, und von religiösen Fanatikern oder Proselytenmachern in ihrem Sinne ausgebeutet werden, anderseits aber, weil sie auch bei anderen disponirten Individuen den Anstoss zum Ausbruch ähnlicher psycho- oder neuropathischer Erscheinungen und so selbst zum Auftreten förmlicher hystero-dämonomanischer, insbesondere unter der Form des Besessenseins sich präsentirender Epidemien Veranlassung geben können, die keineswegs nur dem Mittelalter angehören, sondern auch in unseren Zeiten vorkommen und trotz aller Aufklärung immer wieder zu denselben Verwirrungen bezüglich ihrer Deutung führen.

Besessenheit.

Eine derartige Epidemie ist im Jahre 1878 und 1879 in Verzegnis in Oberitalien vorgekommen, worüber in der „Rivista sperimentale“, 1879, pag. 89 von Dr.Franzoliniberichtet wird. Dieselbeging aus von einem 26jährigen Mädchen Namens Vidusson, welches bereits seit 8 Jahren Symptome von Hysterie gezeigt hatte, insbesondere Globus hystericus und häufigen unmotivirten Stimmungswechsel. Seit Januar 1878 hatten sich hysterische Krämpfe eingestellt, die anfangs von Jedermann für krankhaft gehalten und darnach behandelt wurden. Allmälig entstand jedoch das Gerede, dass die Krämpfe und das mit diesen verbundene Schreien eine ungewöhnliche Ursache haben müsse und bald war das ganze Dorf sammt Umgebung der Ueberzeugung, dass die V. besessen sei, umsomehr, als auch die Geistlichkeit dieser Ansicht war und öffentliche Exorcismen einleitete, die das Uebel nur verschlimmerten. Trotzdem blieb die V. durch 7 Monate mit ihrer Krankheit isolirt. Erst im Juli fing ein anderes, ebenfalls schon früher hysterisch gewesenes Mädchen an, ähnliche Symptome zu zeigen und sofort darauf ein drittes und viertes, und nachdem diese Erkrankungen ruchbar geworden waren und einen grossen Zusammenlauf von Volk veranlasst hatten, namentlich aber, nachdem die Geistlichkeit im Hause und öffentlich zahlreiche Exorcismen vorgenommen hatte, wurde die Krankheit epidemisch, so dass im Ganzen etwa 40 Frauen und Mädchen von derselben ergriffen wurden.Bei allen bestanden schon früher Erscheinungen gewöhnlicher Hysterie, Globus hystericus, Hyperästhesien, allgemeine sowohl als einzelner Sinne, besonders des Gehörs, vorübergehende motorische und sensible Lähmungen, hohe Reizbarkeit etc. Unter dem Einflusse der obgenannten Umstände steigerten sich diese Erscheinungen nicht nur, sondern es traten auch neue auf in der Form von dämonomanischen, anfallsweise auftretenden Delirien von meist einstündiger Dauer, die meist durch Gemüthsaufregungen, insbesondere durch religiöse Vorgänge (Exorcismen) hervorgerufen wurden. Inhalt des Deliriums bildete stets die Idee des Besessenseins, wobei die Kranken von einem in ihrem Körper sich aufhaltenden bösen Geiste sprachen und sich so benahmen, wie wenn die Schreie und Schimpfworte, die sie ausstiessen, von diesem bösen Geiste ausgehen würden. Nach dem Anfalle verblieben einige in einem Zustand von Somnolenz oder Ermattung, andere dagegen boten ausser mässiger Erregung keine sonstigen Erscheinungen. Alle erklärten, nichts von dem zu wissen, was während des Anfalles mit ihnen geschah, was die untersuchenden Aerzte bezweifeln. Ueberhaupt zeigte sich in diesen wie in anderen Fällen ein sonderbares Gemisch von entschieden pathologischen Erscheinungen und zweifelloser Simulation, eine Thatsache, durch welche sich der begutachtende Arzt nicht beirren lassen wird, um so weniger, als gerade bei Hysterischen die Neigung zu Uebertreibungen, Entstellungen etc. mit zum Krankheitsbilde gehört und ebenso gegenüber thatsächlichen äusseren Vorkommnissen als gegenüber den eigenen Sensationen und pathologischen Symptomen sich geltend machen kann, wobei überdies nicht zu übersehen ist, dass manche Aeusserungen, die als Simulation imponiren, auch nur auf krankhafter Störung der Reproductionstreue beruhen können.

Eine derartige Epidemie ist im Jahre 1878 und 1879 in Verzegnis in Oberitalien vorgekommen, worüber in der „Rivista sperimentale“, 1879, pag. 89 von Dr.Franzoliniberichtet wird. Dieselbeging aus von einem 26jährigen Mädchen Namens Vidusson, welches bereits seit 8 Jahren Symptome von Hysterie gezeigt hatte, insbesondere Globus hystericus und häufigen unmotivirten Stimmungswechsel. Seit Januar 1878 hatten sich hysterische Krämpfe eingestellt, die anfangs von Jedermann für krankhaft gehalten und darnach behandelt wurden. Allmälig entstand jedoch das Gerede, dass die Krämpfe und das mit diesen verbundene Schreien eine ungewöhnliche Ursache haben müsse und bald war das ganze Dorf sammt Umgebung der Ueberzeugung, dass die V. besessen sei, umsomehr, als auch die Geistlichkeit dieser Ansicht war und öffentliche Exorcismen einleitete, die das Uebel nur verschlimmerten. Trotzdem blieb die V. durch 7 Monate mit ihrer Krankheit isolirt. Erst im Juli fing ein anderes, ebenfalls schon früher hysterisch gewesenes Mädchen an, ähnliche Symptome zu zeigen und sofort darauf ein drittes und viertes, und nachdem diese Erkrankungen ruchbar geworden waren und einen grossen Zusammenlauf von Volk veranlasst hatten, namentlich aber, nachdem die Geistlichkeit im Hause und öffentlich zahlreiche Exorcismen vorgenommen hatte, wurde die Krankheit epidemisch, so dass im Ganzen etwa 40 Frauen und Mädchen von derselben ergriffen wurden.Bei allen bestanden schon früher Erscheinungen gewöhnlicher Hysterie, Globus hystericus, Hyperästhesien, allgemeine sowohl als einzelner Sinne, besonders des Gehörs, vorübergehende motorische und sensible Lähmungen, hohe Reizbarkeit etc. Unter dem Einflusse der obgenannten Umstände steigerten sich diese Erscheinungen nicht nur, sondern es traten auch neue auf in der Form von dämonomanischen, anfallsweise auftretenden Delirien von meist einstündiger Dauer, die meist durch Gemüthsaufregungen, insbesondere durch religiöse Vorgänge (Exorcismen) hervorgerufen wurden. Inhalt des Deliriums bildete stets die Idee des Besessenseins, wobei die Kranken von einem in ihrem Körper sich aufhaltenden bösen Geiste sprachen und sich so benahmen, wie wenn die Schreie und Schimpfworte, die sie ausstiessen, von diesem bösen Geiste ausgehen würden. Nach dem Anfalle verblieben einige in einem Zustand von Somnolenz oder Ermattung, andere dagegen boten ausser mässiger Erregung keine sonstigen Erscheinungen. Alle erklärten, nichts von dem zu wissen, was während des Anfalles mit ihnen geschah, was die untersuchenden Aerzte bezweifeln. Ueberhaupt zeigte sich in diesen wie in anderen Fällen ein sonderbares Gemisch von entschieden pathologischen Erscheinungen und zweifelloser Simulation, eine Thatsache, durch welche sich der begutachtende Arzt nicht beirren lassen wird, um so weniger, als gerade bei Hysterischen die Neigung zu Uebertreibungen, Entstellungen etc. mit zum Krankheitsbilde gehört und ebenso gegenüber thatsächlichen äusseren Vorkommnissen als gegenüber den eigenen Sensationen und pathologischen Symptomen sich geltend machen kann, wobei überdies nicht zu übersehen ist, dass manche Aeusserungen, die als Simulation imponiren, auch nur auf krankhafter Störung der Reproductionstreue beruhen können.

Visionär-ekstatische Zustände.

Auch dievisionär-ekstatischenZustände entwickeln sich aus Hysterie und Hysteroepilepsie, treten ebenfalls anfallsweise auf, meist in Verbindung mit Convulsionen und bestehen in einseitiger traumhafter Fixirung des Bewusstseins durch religiöse Hallucinationen und Wahnvorstellungen in religiös-hallucinatorischer Verzückung mit mehr weniger vollständiger Amnesie für die Dauer des Anfalles. Auch hier begegnen wir, ebenso wie bei den „Besessenen“, in der Regel jener eigenthümlichen Combination mit offenbar simulirten Angaben und Handlungen, deren Grund meist auf von den Kranken selbst oder ihrer Umgebung beabsichtigte Irreführung oder Ausbeutung gläubiger Seelen zu beziehen ist, im besten Falle aus der durch die gefundene Beachtung und vermeintliche Bedeutung geweckten Eitelkeit sich erklärt.Eine interessante Beobachtung dieser Form hysterischen Irrseins bringtKrafft-Ebing(Lehrb. d. for. Psychop., pag. 200, und Friedreich’s Blätter, 1874, pag. 374), betreffend eine 15jährige, schon als Kind schreckhafte, nervöse Bauerstochter, welche in der Entwicklungsperiode an polymorphen Krämpfen zu leiden hatte, zu welchen sich im weiteren Verlaufe Verlust des Bewusstseins und visionär-ekstatische Zustände hinzugesellten, während deren sie den messelesenden Priester und den Empfang himmlischer Speisung darstellt, später allerhand andere religiöse Pantomimen hinzufügt und im offenbaren Einverständnisse mit ihren Angehörigen eine vollständige Enthaltung von irdischer Nahrung simulirt hatte, weshalb sie wegen Betrug in Anklagestand versetzt wurde.

Auch dievisionär-ekstatischenZustände entwickeln sich aus Hysterie und Hysteroepilepsie, treten ebenfalls anfallsweise auf, meist in Verbindung mit Convulsionen und bestehen in einseitiger traumhafter Fixirung des Bewusstseins durch religiöse Hallucinationen und Wahnvorstellungen in religiös-hallucinatorischer Verzückung mit mehr weniger vollständiger Amnesie für die Dauer des Anfalles. Auch hier begegnen wir, ebenso wie bei den „Besessenen“, in der Regel jener eigenthümlichen Combination mit offenbar simulirten Angaben und Handlungen, deren Grund meist auf von den Kranken selbst oder ihrer Umgebung beabsichtigte Irreführung oder Ausbeutung gläubiger Seelen zu beziehen ist, im besten Falle aus der durch die gefundene Beachtung und vermeintliche Bedeutung geweckten Eitelkeit sich erklärt.

Eine interessante Beobachtung dieser Form hysterischen Irrseins bringtKrafft-Ebing(Lehrb. d. for. Psychop., pag. 200, und Friedreich’s Blätter, 1874, pag. 374), betreffend eine 15jährige, schon als Kind schreckhafte, nervöse Bauerstochter, welche in der Entwicklungsperiode an polymorphen Krämpfen zu leiden hatte, zu welchen sich im weiteren Verlaufe Verlust des Bewusstseins und visionär-ekstatische Zustände hinzugesellten, während deren sie den messelesenden Priester und den Empfang himmlischer Speisung darstellt, später allerhand andere religiöse Pantomimen hinzufügt und im offenbaren Einverständnisse mit ihren Angehörigen eine vollständige Enthaltung von irdischer Nahrung simulirt hatte, weshalb sie wegen Betrug in Anklagestand versetzt wurde.

d) Die alkoholische Geistesstörung.

Es ist zu unterscheiden derRauschoder die transitorische Geistesstörung, die durch den vereinzelten Genuss grösserer Mengen von alkoholischen Getränken zu Stande kommt, von dem eigentlichenalkoholischen Irrsein, welches in Folge habituellen Missbrauches derselben sich entwickelt.

Der Rausch.

Depressionsstadium.

Man kann eine Exaltations- und eine Depressionsperiode des Rausches unterscheiden. DasExaltations-oderExcitationsstadiumumfasst die verschiedenen Grade der erregenden Wirkung des Alkohols. Die niedersten Grade dieser Wirkung, wie sie nach mässigen Dosen dieses Reizmittels sich einstellen, sind allgemein bekannt und bestehen in Hebung der Stimmung, Erhöhung des Muskelgefühls und in Erleichterung der Vorstellungsthätigkeit, somit zunächst in einer Erhöhung der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit, deren Erzielung den Hauptgrund des so verbreiteten Genusses alkoholischer Getränke bildet. Von dieser erwünschten Wirkung des Alkohols bis zum eigentlichen Rausche gibt es mannigfache Uebergänge. Die Stimmung wird immer erregter, übermüthiger, die Reizbarkeit wird erhöht, das Benehmenlärmend, streitsüchtig, die Vorstellungsthätigkeit anfangs abnorm beschleunigt, später überstürzt und ungeordnet und daher weniger im Stande, die Handlungen des Betreffenden zu reguliren, insbesondere die gleichzeitig erhöhten Triebe, namentlich den Geschlechtstrieb, in entsprechender Weise zu beherrschen. Mit diesen Erscheinungen geht eine zunehmende Röthung des Gesichtes und Pulserregung einher und die ersten Zeichen beginnender Störung im Bereiche der Sinnesperception, sowie motorische Störungen machen sich bemerkbar. Die Sinneswahrnehmungen, besonders jene des Gesichtes, stehen mit den betreffenden Objecten nicht mehr im richtigen Verhältnisse, werden unrichtig aufgefasst, es kommt zu Fehlern in der Localisation der Objecte, die Sprache wird überstürzt, später lallend, der Gang unsicher, das freie Stehen erschwert. Hiermit ist der Uebergang zumDepressionsstadiumgegeben.

Die Sinnesperception wird immer trüber, matter, die Objecte erscheinen wie verschleiert und verschwommen und schliesslich werden nur die gröbsten Sinneseindrücke empfunden. Das Vorstellen wird ungeordnet, die Betäubung immer auffälliger, das Sprechen immer schwerer und geht schliesslich in unverständliches Lallen über; die Unfähigkeit zum Gehen und Stehen nimmt zu, bis endlich das Individuum bewusstlos zusammensinkt und in einen soporösen Zustand verfällt, aus welchem es selbst durch Rütteln, Schreien und ähnliche Eindrücke gar nicht oder nur unvollkommen erweckt werden kann und der dann in tiefen Schlaf übergeht.

Volle Berauschung.

Von den hier in Betracht genommenen Gesetzen erwähnt nur das gegenwärtige österr. St.-G. die Rauschzustände ausdrücklich, indem es in §. 2 c eine Handlung oder Unterlassung auch dann für nicht zurechenbar erklärt, wenn dieselbe in einer ohne Absicht auf das Verbrechen zugezogenen „vollen Berauschung“ begangen worden ist. Wie der Gesetzgeber diesen Ausdruck verstanden haben wollte, geht aus dem Nachsatze derselben Alinea hervor, welcher lautet: „oder einer anderen Sinnesverwirrung, in welcher der Thäter sich seiner Handlung nicht bewusst war“. Es wäre demnach dieser Begriff im Allgemeinen identisch mit dem der „Bewusstlosigkeit“, wie ihn der §. 56 des österr. St.-G.-E. und der §. 51 des deutschen St.-G. gebrauchen, ohne die Trunkenheit speciell zu erwähnen.[576]

Einfluss des Rausches auf die Einsicht und Willensbestimmung.

Der Gesetzgeber scheint also ein berauschtes Individuum erst von dem Zeitpunkte an als unzurechnungsfähig anzusehen, von welchem an dessen Unterscheidungsvermögen (in dem oben auseinandergesetzten weiteren Sinne) als gänzlich aufgehoben oder wenigstens hochgradig getrübt anzusehen ist. Dies ist der Fall in den höheren Graden des Depressionsstadiums des Rausches; esunterliegt jedoch keinem Zweifel, dass schon in den früheren Stadien des Rauschzustandes und noch bevor das Unterscheidungsvermögen in dem vom Gesetze offenbar gemeinten Grade alienirt ist, die Fähigkeit des Betreffenden, gewissen Impulsen zu widerstehen, so wesentlich beeinträchtigt sein kann, dass auch schon deshalb die Zurechnungsfähigkeit als aufgehoben angesehen werden muss. Dies muss umsomehr zugegeben werden, als sich aus dem Gebahren Berauschter unschwer erkennen lässt, dass überhaupt der Einfluss des Alkohols sich früher in Störungen der Selbstbestimmungs- (Selbstbeherrschungs-) Fähigkeit und in Alterationen des Fühlens bemerkbar macht, als in solchen der Intelligenz.[577]

Obgleich im Allgemeinen die verschiedenen Grade der Störung, die sowohl die Intelligenz, als die Selbstbestimmungsfähigkeit im Rausche erleidet, so bekannt sind, dass man meinen sollte, dass Richter und Geschworene allein im Stande wären, sich über das Vorhandensein derselben und ihren Einfluss auf die Zurechnungsfähigkeit selbst ein Urtheil zu bilden, und obzwar, weil diese Meinung allgemein verbreitet ist, in solchen Fällen, wo blos die Trunkenheit des Thäters in Frage kommt, in der Regel eine ärztliche Begutachtung des Geisteszustandes nicht gefordert wird, so ist doch die Beurtheilung solcher Fälle keineswegs eine leichte, einestheils der vielfachen Uebergänge wegen, die zwischen vollkommener und bereits beeinträchtigter Selbstbestimmungsfähigkeit, sowie noch mehr zwischen letzterer und vollkommener Aufhebung derselben existiren, anderseits weil schon unter normalen Verhältnissen eine ganze Reihe individueller und äusserer Umstände die Intensität der Alkoholwirkung beeinflusst, so z. B. von ersteren die Angewöhnung, von letzteren die Qualität (Stärke) des Getränkes, die Menge, die in einer bestimmten Zeit getrunken wurde, die Temperatur des betreffenden Raumes, anderweitige Aufregung etc. Auch ist leicht einzusehen, dass es im Verlaufe des Rausches, so lange das Individuum überhaupt noch handlungsfähig ist, keine Erscheinung gibt, deren Auftreten für sich allein etwa die Grenze zwischen blos geminderter und bereits aufgehobener Selbstbestimmungsfähigkeit bezeichnen würde. Eine solche Erscheinungwäre allerdings der Verlust der Erinnerung, und auf dieselbe zu reagiren ist von besonderer Wichtigkeit. Die Amnesie ist aber natürlich erst nachträglich constatirbar, ihr Nachweis auf objectivem Wege nicht leicht zu führen und Vorsicht in dieser Beziehung umsomehr angezeigt, als bei Individuen, die im Rausche irgend eine strafbare That begangen haben, nichts gewöhnlicher ist, als die naheliegende Angabe der Amnesie. Anderseits schliesst vollkommene Erinnerung an das Vorgefallene eine Unfähigkeit zur Selbstbestimmung keineswegs aus, da ja, wie oben erwähnt, letztere auch bestehen kann, ohne dass der Rausch bis zur „Bewusstlosigkeit“ gediehen sein musste. Letzterer Umstand ist auch deshalb beachtenswerth, weil man bei Laien ganz gewöhnlich der Ansicht begegnet, dass in hoher Trunkenheit begangene Handlungen nothwendig einen confusen verworrenen Charakter an sich tragen müssen, während trotz aufgehobener oder hochgradig beeinträchtigter Selbstbestimmungsfähigkeit noch Handlungen vorkommen können, die sich in ihrer äusseren Erscheinung von frei gewollten nicht wesentlich unterscheiden.

Das Verhalten nach der That ist bei bis zur Unzurechnungsfähigkeit Berauschten keineswegs immer gleich. In vielen Fällen bleibt das Gebahren des Individuums auch nach der That ein dem bisherigen entsprechendes und das Fortdauern dieses Gebahrens, respective das Fortdauern oder gar die Zunahme der Symptome der Trunkenheit ist von hoher diagnostischer Bedeutung, von noch grösserer das etwa bald auftretende Verfallen in jenen tiefen Schlaf, wie er schwere Rauschzustände abzuschliessen pflegt. In anderen Fällen folgt der That eine gewisse Ernüchterung, in Folge welcher der Betreffende die Bedeutung seiner Handlung erkennt und darnach sich zu benehmen vermag. Fälle dieser Art sind ungleich schwieriger zu beurtheilen als die erstangeführten, insbesondere die betreffenden Handlungen umsoweniger von blossen Affecthandlungen zu unterscheiden, je mehr sie in dieser Richtung motivirt erscheinen. Hier ist es besonders angezeigt, sich nicht etwa nur an einzelne Symptome, Motive etc. zu halten, sondern sämmtliche Momente in ihrem Zusammenwirken einer sorgfältigen Würdigung zu unterziehen, um zu einer Abschätzung des Geisteszustandes des Betreffenden im Momente der That zu gelangen.

Abnorme Reaction gegen Alkohol.

Wir haben bisher den Alkoholrausch im Auge behalten, wie er sich unter gewöhnlichen Verhältnissen zu äussern pflegt. Forensisch ungemein wichtig ist aber die Thatsache, dass verhältnissmässig häufigabnorme Reactionen gegen Alkoholgenussvorkommen, die sich entweder dadurch kundgeben, dass schon verhältnissmässig geringe Quantitäten von Alkohol Rauschzustände hervorrufen oder dadurch, dass im Verlaufe letzterer ungleich intensivere oder solche Geistesstörungen eintreten, die beim gewöhnlichen Rausche sich nicht einzustellen pflegen.Krafft-Ebing(l. c. 261) fasst solche abnorme Erscheinungsformen der Alkoholwirkungunter der Bezeichnung „der pathologischen Rauschzustände“ zusammen, eine Bezeichnung, die insoferne nicht ganz richtig ist, als ja auch der gewöhnliche Rausch als ein pathologischer Zustand aufgefasst werden muss.

Der Intoleranz gegen Alcoholica wegen nicht erfolgter Angewöhnung an diese wurde bereits Erwähnung gethan und sie muss insbesondere bei Frauen und sehr jugendlichen Individuen in Betracht gezogen werden. Eine solche kann aber auch aus pathologischen Gründen bestehen, insbesondere als Theilerscheinung einer abnorm labilen Gehirnorganisation, wie bei Hereditariern, bei Epileptikern, in den Anfangsstadien und im weiteren Verlauf von Psychosen, so namentlich in maniakischen Zuständen, beim paralytischen Irrsein, oder sie kann nach der Genesung von Psychosen oder anderen schweren Hirnerkrankungen, namentlich nach Kopfverletzungen, zurückbleiben oder endlich als Theilerscheinung des chronischen Alkoholismus selbst sich entwickeln. Verhältnissmässig geringe Mengen alkoholischer Getränke genügen, um die Functionen solcher defecter Hirne in Unordnung zu bringen, und derartige Individuen werden leicht für gewöhnliche Trunkenbolde gehalten, während der Leichtigkeit und Häufigkeit, mit welcher sie in Rausch verfallen, pathologische Hirnzustände zu Grunde liegen.

Die Rauschzustände selbst gestalten sich bei solchen Individuen leicht abnorm, entweder indem die Excitation den Charakter maniakischer Aufregung annimmt oder indem Delirien auftreten oder beide Zustände sich combiniren. Rauschzustände dieser Art sind meist gefährlichen Charakters und zeigen nicht selten eine gewisse Aehnlichkeit mit aus anderen Ursachen auftretenden transitorischen Manien, mit denen sie auch das Brüske des Auftretens, die tiefe Störung des Bewusstseins, den raschen Verlauf und den Ausgang in tiefen Schlaf mit nachträglicher Amnesie gemein haben.

Alkoholisches Irrsein im engeren Sinne.

Die Summe der krankhaften Veränderungen, die sich in Folge habituellen Uebergenusses alkoholischer Getränke einstellen, pflegt man als chronischen Alkoholismus zu bezeichnen. Das alkoholische Irrsein ist somit eine Theilerscheinung des letzteren.

Die somatischen Veränderungen in Folge chronischen Alkoholismus sind bekannt. Abnorme Fettbildung, sowohl im subcutanen Zellgewebe als insbesondere in den inneren Organen, Leber, Nieren, willkürlicher und unwillkürlicher Musculatur (Herz), sowie an den Gefässen als körnige und fettige Degeneration derselben bildet die klinisch und anatomisch am meisten hervortretende Veränderung. Ferner chronische Catarrhe des Magens, der Lungen, auch des Rachens und der Conjunctiven, Erweiterung der kleinen Gefässe mit consecutiven Stasen, sowohl in der Haut, besonders des Gesichtes, als in den inneren Organen, von denen namentlich die in der Pia meninx und die consecutiven chronischen Oedeme der inneren Hirnhäute,die Verdickungen derselben und die chronische Pachymeningitis zu erwähnen sind. Verdauungsstörungen, Appetitlosigkeit, häufige Kopfschmerzen, Schwindel, zunehmende Sehschwäche, gestörter Schlaf, sensible und motorische Störungen, namentlich Muskelschwäche, Tremores, Herzpalpitationen, in schweren Formen lähmungsartige oder Collapsuszustände oder epileptische, beziehungsweise epileptiforme Anfälle vervollständigen das Bild.

Die somatischen Veränderungen in Folge chronischen Alkoholismus sind bekannt. Abnorme Fettbildung, sowohl im subcutanen Zellgewebe als insbesondere in den inneren Organen, Leber, Nieren, willkürlicher und unwillkürlicher Musculatur (Herz), sowie an den Gefässen als körnige und fettige Degeneration derselben bildet die klinisch und anatomisch am meisten hervortretende Veränderung. Ferner chronische Catarrhe des Magens, der Lungen, auch des Rachens und der Conjunctiven, Erweiterung der kleinen Gefässe mit consecutiven Stasen, sowohl in der Haut, besonders des Gesichtes, als in den inneren Organen, von denen namentlich die in der Pia meninx und die consecutiven chronischen Oedeme der inneren Hirnhäute,die Verdickungen derselben und die chronische Pachymeningitis zu erwähnen sind. Verdauungsstörungen, Appetitlosigkeit, häufige Kopfschmerzen, Schwindel, zunehmende Sehschwäche, gestörter Schlaf, sensible und motorische Störungen, namentlich Muskelschwäche, Tremores, Herzpalpitationen, in schweren Formen lähmungsartige oder Collapsuszustände oder epileptische, beziehungsweise epileptiforme Anfälle vervollständigen das Bild.

Psychische Degeneration der Säufer.

Die psychischen Störungen im Verlaufe des chronischen Alkoholismus bestehen entweder in progressiv sich entwickelnder psychischer Schwäche oder in intercurrirenden, mehr weniger anfallsweise auftretenden Psychosen. Häufig sind Combinationen beider Zustände.

Die fortschreitendepsychische Schwäche der Alkoholikerpflegt sich zuerst im Bereiche des sittlichen und ethischen Fühlens geltend zu machen, indem sich in dieser Beziehung eine gewisse Stumpfheit kundgibt, die bis zur moralischen Anästhesie sich steigern kann (Moral insanity). Veränderung des Charakters ist hiervon die nächste Folge, die desto mehr auffällt, je weniger sie zufolge des Standes, der Erziehung und des früheren Verhaltens des Individuums erwartet werden kann. Vernachlässigung der gewöhnlichen, früher auch beobachteten Forderungen der Sitte, des Anstandes, der Reinlichkeit inauguriren die geistige Decadenz und insbesondere jene sittliche und gesellschaftliche Verkommenheit, in welche der Trunkenbold schliesslich verfällt. Ungleich später zeigen sich auffallendere Zeichen von Beeinträchtigung der Intelligenz als progressiver Schwachsinn, die schliesslich selbst in Blödsinn übergehen kann. Exacerbationen und Remissionen machen sich bemerkbar; erstere insbesondere nach neuerlichen Alkoholexcessen, wobei die zunehmende Intoleranz gegen Alcoholica immer mehr sich kundgibt. Erhöhte Reizbarkeit, häufiger unmotivirter Stimmungswechsel und zeitweilige Anwandlungen von Sinnestäuschungen, besonders des Gesichtes, sowie von Verfolgungswahnideen sind häufige Erscheinungen. Charakteristisch ist die zunehmende Schwäche der Willenskraft, die den Betreffenden trotz noch vorhandenen Einsicht in das Verderbliche seines Gebahrens verhindert, dem physischen und psychischen Verfall durch Aufgeben oder Mässigen des Alkoholgenusses sich entreissen und ihn immer wieder den herantretenden Versuchen unterliegen lässt.

Man begreift, dass unter solchen Umständen die Fähigkeit, verbrecherischen Impulsen zu widerstehen, frühzeitig eine Beeinträchtigung erfahren muss und dass dieselbe, wenn die psychische Degeneration bereits weiter gediehen ist, leicht vollständig aufgehoben werden kann. Daraus erklärt sich auch das unverhältnissmässig grosse Contingent, welches dem Trunke ergebene Individuen zur Zahl der Verbrecher liefern und nicht minder die auffällig häufigen Recidiven bei diesen.

Delirium tremens.

Von den transitorisch auftretenden psychischen Störungen der Alkoholiker ist zunächst dasDelirium tremens seu potatorumzu erwähnen. Man versteht darunter acut auftretende Anfälle maniakischer Aufregung oder Angst von 2- bis 8tägiger Dauer mit specifischen Delirien unter gleichzeitiger Exacerbation der somatischen Symptome des Alkoholismus, besonders der Tremores. Die Anfälle werden meist durch besondere Ursachen ausgelöst, so durch einen starken Rausch, jedoch nicht immer im unmittelbaren Anschluss an diesen, sondern häufig erst 2–3 Tage nach dem Excess, ferner durch heftige Gemüthsaufregungen, durch Verletzungen, acute Erkrankungen, durch epileptische Anfälle, aber auch durch die plötzliche Entziehung des gewohnten Alkoholgenusses, überhaupt durch alle heftigen psychischen oder physischen Eingriffe, und zwar desto leichter, je öfter bereits Anfälle von Delirium tremens aufgetreten waren. In der Regel geht ein kurzes (1–2tägiges) Prodromalstadium voraus, bestehend in Unwohlsein, Kopfschmerz, gastrischen Erscheinungen und Schlaflosigkeit, worauf rasch der Ausbruch des Deliriums erfolgt; der Kranke wird ungemein aufgeregt, unruhig, ängstlich, sucht zu entfliehen, und es treten Hallucinationen auf, besonders des Gesichtes, die sehr häufig Thiervisionen, besonders grosse Mengen kleinerer, selten grösserer Thiere (Mäuse, Käfer, Schlangen, Wölfe), aber auch andere durchwegs schreckende Objecte fast immer in grosser Zahl, z. B. Schaaren von Polizisten, Gespenster u. dergl. zum Gegenstande haben. Das Bewusstsein ist nicht vollständig aufgehoben und man vermag auf lautes Anrufen mitunter verständige Antworten zu erhalten, worauf jedoch alsbald das Bewusstsein von den Hallucinationen occupirt wird. Auch die Erinnerung besteht und der Kranke ist in der Lage, nach erfolgter Genesung über die Vorgänge während des Deliriums ziemlich gut Auskunft zu geben. Während der Dauer des Anfalles besteht Schlaflosigkeit; mit dem ersten guten Schlafe verschwinden meist die Symptome, mitunter aber halten sie noch einige Zeit in abgeschwächtem Grade an. Fieber besteht nur ausnahmsweise, häufig dagegen Albuminurie. Das Delirium tremens findet sich am häufigsten im Mannesalter (zwischen 30–50 Jahren), nur ausnahmsweise bei jüngeren Männern und noch seltener bei Frauen. Habitueller Schnapsgenuss ist in dieser Beziehung ungleich gefährlicher, als der von Wein oder Bier, vielleicht weniger des hohen Alkoholgehaltes wegen, als wegen Mitwirkung des Amylalkohols (Fuselöls) oder, wie beim Absynth, gewisser ätherischer Oele. Auch verdient die Thatsache Beachtung, dass sowohl das Delirium tremens, als der Alkoholismus überhaupt weniger bei solchen Individuen sich einstellt, die isolirte Rausche sich antrinken, dazwischen aber immer nüchtern bleiben, als bei jenen, die in verhältnissmässig kurzen Zwischenräumen monate- oder gar jahrelang, wenn auch immer nur kleinere Quantitäten alkoholischer Getränke geniessen und daher fast perpetuell unter dem Einflusse des Alkohols stehen, wie z. B. Kellner, Gastwirthe, Kutscher etc.

Während des Deliriums sind die Betreffenden sowohl sich als Anderen gefährlich. Sich selbst theils wegen der gestörtenPerception der Aussenwelt, die sie z. B. veranlasst, Fenster für Thüren anzusehen, theils in Folge der durch die schreckhaften Sinnesdelirien genährten Angst, die sie zu lebensgefährlichen Fluchtversuchen und nicht selten zum Selbstmorde treibt; Anderen durch Angsthandlungen, in Folge hallucinatorischer oder illusorischer Verkennung der Personen und ihres Gebahrens und der daraus sich ergebenden Wahnvorstellungen.

Verfolgungswahn bei Säufern.

Eine zweite forensisch besonders wichtige und verhältnissmässig häufige Form von transitorischem Irrsein der Alkoholiker ist die desVerfolgungswahns. Es kommt auf Grundlage der durch den Alkoholismus bewirkten abnormen Sensationen und daraus entspringenden Illusionen oder in Folge aufgetretener Hallucinationen zu hypochondrischer und melancholischer Verstimmung und zu Verfälschungen des Bewusstseins durch Wahnvorstellungen, welche durchwegs eine Bedrohung der eigenen Persönlichkeit durch Andere zum Inhalte haben, ohne dass sonst die Logik des Denkens wesentlich beeinträchtigt wäre. Wir haben es demnach mit demselben Krankheitsbilde zu thun, wie wir es bereits als eine, und zwar häufige Erscheinungsform der primären Verrücktheit kennen gelernt haben. Es kommt eben dem Gehirn des Alkoholikers die gleiche Geneigtheit zu, äussere Eindrücke und innere Sensationen (Hallucinationen und Illusionen) unmittelbar zu Wahnvorstellungen umzusetzen, wie dem anderweitig, insbesondere durch angeborene, namentlich hereditäre Veranlagung defecten. Doch unterscheidet sich der aus Alkoholismus entsprungene Verfolgungswahn von der gleichen Form der primären Verrücktheit theils durch die Anamnese und das gleichzeitige Bestehen anderer Symptome des chronischen Alkoholismus, vorzugsweise aber durch das blos zeitweise oder wenigstens mit Exacerbationen und Remissionen verbundene Auftreten der Verfolgungsideen, sowie auch durch die fortschreitende psychische Decadenz, während der Verfolgungswahn der primären Verrücktheit einen mehr habituellen psychischen Zustand darstellt und durch das ganze Leben bestehen kann, ohne in Blödsinn oder Schwachsinn zu übergehen. Die Hallucinationen und Illusionen, sowie die daraus sich entwickelnden Wahnvorstellungen sind in beiden Fällen dieselben. Auffallend häufig ist der Wahn ehelicher Untreue, eine forensisch sehr beachtenswerthe Thatsache, weil gerade dieser Wahn leicht zu Gewaltthaten führen kann. Auch der Vergiftungswahn ist nicht selten und steht wahrscheinlich mit den so häufigen Catarrhen der Schling- und Verdauungsorgane in einem Zusammenhange.

Trance state.

Eine besondere, allerdings noch weitere Prüfung erfordernde Form transitorischen Irrseins der Alkoholiker sind die vonCrothersundBeard(Virchow’s Jahrb. 1872, I, 489) alsTrance statebeschriebenen transitorischen Zustände der Alkoholiker, während welcher das Individuum sich wie ein bewusstes benimmt, aber nachträglich für das, was in dieser Zeit geschah, keine Erinnerung besitzt. Diese automatischen Zustände, welche in manchen Beziehungen an die beiHypnotismus oder bei Epilepsie auftretenden erinnern, werden durch neuerlichen Alkoholgenuss hervorgerufen, der aber keineswegs ein übermässiger zu sein braucht. NachCrothersundBeardist diese Erscheinung häufig; insbesondere hatCrothersdieselbe in 62 Fällen beobachtet und ist überzeugt, dass eine Menge von verbrecherischen Handlungen in einem solchen die Zurechnungsfähigkeit ausschliessenden „Trance state“ verübt wurden und, obgleich sie häufig mit dem sonstigen Charakter des Thäters im Widerspruche standen und auch sonst nicht motivirt erschienen, doch in der Regel zur Verurtheilung führten, weil keine schwere Berauschung nachgewiesen werden konnte und die behauptete Amnesie keinen Glauben fand.Crotherstheilt seine Fälle in drei Kategorien: erstens solche, in welchen die Geistesthätigkeit während der „Trance“ in den gewohnten Bahnen des Denkens und Handelns verblieb; zweitens solche, in denen ungewohnte Gedanken und Handlungen sich äusserten; und drittens solche, in denen verbrecherische Impulse bestanden.

Eine besondere, allerdings noch weitere Prüfung erfordernde Form transitorischen Irrseins der Alkoholiker sind die vonCrothersundBeard(Virchow’s Jahrb. 1872, I, 489) alsTrance statebeschriebenen transitorischen Zustände der Alkoholiker, während welcher das Individuum sich wie ein bewusstes benimmt, aber nachträglich für das, was in dieser Zeit geschah, keine Erinnerung besitzt. Diese automatischen Zustände, welche in manchen Beziehungen an die beiHypnotismus oder bei Epilepsie auftretenden erinnern, werden durch neuerlichen Alkoholgenuss hervorgerufen, der aber keineswegs ein übermässiger zu sein braucht. NachCrothersundBeardist diese Erscheinung häufig; insbesondere hatCrothersdieselbe in 62 Fällen beobachtet und ist überzeugt, dass eine Menge von verbrecherischen Handlungen in einem solchen die Zurechnungsfähigkeit ausschliessenden „Trance state“ verübt wurden und, obgleich sie häufig mit dem sonstigen Charakter des Thäters im Widerspruche standen und auch sonst nicht motivirt erschienen, doch in der Regel zur Verurtheilung führten, weil keine schwere Berauschung nachgewiesen werden konnte und die behauptete Amnesie keinen Glauben fand.Crotherstheilt seine Fälle in drei Kategorien: erstens solche, in welchen die Geistesthätigkeit während der „Trance“ in den gewohnten Bahnen des Denkens und Handelns verblieb; zweitens solche, in denen ungewohnte Gedanken und Handlungen sich äusserten; und drittens solche, in denen verbrecherische Impulse bestanden.


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