[248]Vide den Aufsatz vonBlumenstokin „Gerichtshalle“, 1873, Nr. 35 und 39, in welchem allerdings B. die von juristischer Seite aufgestellte Ansicht zu widerlegen sich bestrebt.[249]„Zur Revision der Bestimmungen des Reichs-Strafgesetzbuches über Körperverletzungen.“ Gerichtssaal. 1874, Heft 4.[250]Herbst, l. c. pag. 322.[251]Eine Entscheidung des deutschen Reichsgerichtes (Wellenstein, V. f. gerichtl. Med. XXXVII, 353) lautet: „Verurtheilung aus §. 224 St. G. B. hat zu erfolgen, wenn der schwere Erfolg auf die vorsätzliche That als Ursache zurückzuführen ist, wenn auch Krankheitsanlagen des Verletzten einwirkten.“[252]Ist die Unterlassung der „Antiseptik“ dem behandelnden Arzte als ein Verschulden oder „Kunstfehler“ anzurechnen? Einem aus der neuen Schule hervorgegangenen und in ihren antiseptischen Principien herangebildeten Arzt zweifellos, doch wäre es gewiss zu weit gegangen, wenn man die Verpflichtung auf bestimmte Verbandmethoden, respective auf die Anwendung ganz bestimmter antiseptischer Mittel, einengen wollte, da, wie bekannt, über die Dignität der einzelnen Methoden und Mittel noch vielfach gestritten wird und, wie es scheint, durch verschiedene derselben Gleiches erzielt werden kann. Aerzten älterer Schule kann, wenn sie sonst correct, insbesondere mit der unter allen Umständen nöthigen Reinlichkeit vorgegangen sind, die Unterlassung der Antiseptik nicht ohne Weiteres als Kunstfehler angerechnet werden, sondern es wird zu erwägen sein, ob und in welchem Grade sie im Stande waren, der Verpflichtung, sich über die Fortschritte der Wissenschaft möglichst im Laufenden zu erhalten, zu genügen. Beachtenswerth ist eine reichsgerichtliche Entscheidung (Wellenstein, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLIII, pag. 365), welche einen Arzt wegen fahrlässiger Tödtung, begangen durch Unterlassung der antiseptischen Behandlung, verurtheilt. Der Fall betraf einen Knecht, der 25 Tage, nachdem er einen Messerstich in der Brust erhalten hatte, an Pleuritis gestorben war. Der Arzt hatte sowohl den hermetischen Verschluss als die antiseptische Behandlung der Wunde unterlassen und das Reichsgericht nahm als erwiesen an, dass durch diese Unterlassung die letale Pleuritis veranlasst worden sei. „Das antiseptische Verfahren,“ heisst es in der Entscheidung, „gilt als eine anerkannte Regel der Heilkunde. Der ausübende Arzt muss sich so weit auf der Höhe der Wissenschaft halten, dass er von den Regeln der fraglichen Art genaue Kenntniss erlange und solche beobachte. Unterlässt er dieses, wie es hier der Fall war, so muss ihm Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.“ Unserer Ansicht nach war der Arzt allerdings strafbar, weil er die antiseptische Behandlung unterliess, zur Begründung der „fahrlässigen Tödtung“ aber fehlt der Beweis, dass die tödtliche Pleuritis wirklich nur in Folge der Unterlassung der antiseptischen Behandlung eingetreten ist, der im vorliegenden Falle um so schwieriger zu liefern gewesen wäre, als gerade penetrirende Brustwunden verhältnissmässig häufig, trotz sofort und energisch eingeleiteter Antisepsis, durch Pleuritis zum Tode führen. — Die Nichtbeobachtung antiseptischer Cautelen, respective Nichtschonung des bereits angelegten antiseptischen Verbandes von Seite der untersuchenden Gerichtsärzte hat bereits zu unerquicklichen Auseinandersetzungen geführt (s. Virchow’s Jahrb. f. 1880, I, 645). Unserer Ansicht nach muss die Entscheidung, ob trotz angelegten Verbandes eine gerichtsärztliche Untersuchung der Verletzung stattzufinden habe, in jedem einzelnen Falle dem Gerichte im Einvernehmen mit dem Gerichtsarzte vorbehalten bleiben. Die Heranziehung des behandelnden Arztes ist, wo thunlich, stets angezeigt. Dass der Gerichtsarzt sowohl bei der Untersuchung einer frischen, als einer bereits verbundenen Verletzung mit der grössten Reinlichkeit und unter Beobachtung antiseptischer Vorsichten vorzugehen habe, ist eine selbstverständliche Forderung.[253]Bezeichnend für die Dehnbarkeit aller allgemeinen Bezeichnungen ist der Umstand, dass in einem der vonWellensteinerwähnten Fälle von Seite eines Landgerichtes auch der Verlust eines Stückes des Schädelknochens als „Verlust eines wichtigen Gliedes“ aufgefasst wurde. Eine ausführliche Besprechung des §. 224, insbesondere seiner Schwächen, siehe auchW. Hauser(Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXVIII, pag. 93).[254]Bischofffand bei Erwachsenen 7·7,Welkerbei Kindern 5·2 Blut auf 100 Theile Körpergewicht, so dass also ein Mensch von 71·5 Kilo 5·5 Kilo Blut haben würde (Brücke, Vorlesungen. 1874, I, pag. 120). NachLandois(Lehrbuch der Physiologie, pag. 73) kann Erwachsenen der Verlust ihrer halben Blutmenge lebensgefährlich werden. Thiere vertrugen nachMaydl’s Versuchen (Anzeiger d. Wiener Gesellsch. d. Aerzte. 1884, Nr. 22) den Verlust der Hälfte ihres Blutes fast ausnahmslos und mehr als die Hälfte der Versuchsthiere überlebte sogar den Verlust von zwei Drittel ihrer Blutmenge. Dass so starke und selbst stärkere Blutverluste vertragen werden, ist der Wirkung der Vasoconstrictoren zu verdanken, durch welche in Folge der Verengerung der Lumina gewisser Gefässe, insbesondere jener des Splanchnicusgebietes, die noch zurückgebliebene Blutmenge den centralen Nervenapparaten zu Gute kommt. Die Wirkung der Vasoconstrictoren erfolgt bei acuten Verblutungen präciser und energischer als bei allmäligen, weil bei letzteren das Regulirungsvermögen des Rückenmarkes erlischt. Deshalb werden acute, wenn auch bedeutendere Blutverluste besser vertragen, als eine länger andauernde, wenn auch schwache Blutung (v. Basch, „Ueber die Regulirung der Blutspannung und Blutvertheilung“. Vortrag, gehalten in der Jahresversammlung der k. k. Gesellschaft der Aerzte am 29. März 1878). Ausführliches über die physiologische Wirkung von Blutverlusten s.Jürgensenin Ziemssen’s Handb. 1880, I undOesterlen, Tod durch Verblutung in Maschka’s Handb. d. gerichtl. Med. I, 699.[255]Nach einer unter den AuspicienBardeleben’s publicirten, sehr eingehenden kritischen StudieGröningen’s über den Shok (Wiesbaden 1885) ist der Shok eine durch heftige Insulte bewirkte Erschöpfung der Medulla oblongata und des Rückenmarks.[256]„Ueber den Shok grosser Verletzungen.“ Vortrag im ärztl. Bezirksverein in München. Wiener med. Presse. 1877, Nr. 16 und 17.[257]Bergmann,Czerny,UffelmannundHeschl, fernerRiedl, „Zur Fettembolie“. Zeitschr. f. Chir. VIII, 571.Scriba, „Untersuchungen über Fettembolie“. Ibid. 1879, XII, 118,Wiener, „Wesen und Schicksal der Fettembolie“. Arch. f. experim. Path. XI, 275 undRibbert, „Ueber Fettembolie“. Med. Centralbl. 1894, Nr. 1. Diese Fettembolien können sich sehr rasch bilden, insbesondere bei Knochenfracturen schon unmittelbar nach der Verletzung, wovon wir zahlreiche Beispiele anführen könnten. Auch nach Weichtheilwunden, wenn sie fetthältige Organe betrafen, können Fettembolien entstehen. So fandHamilton(Virchow’s Jahresber. 1877, I, 227) Fettembolien in den Lungen eines Schiffsjungen, welcher einige Stunden nach einem Fall aus beträchtlicher Höhe unter Dyspnoe und Coma gestorben war. Die Autopsie ergab Fettleber und kleine Rupturen in derselben. In einem von uns obducirten Falle von Leberruptur durch Ueberfahren ergab sich Lungenembolie durch zertrümmerte Lebersubstanz als nächste Todesursache. Auch bei Schädelfracturen wurden Fettembolien in der Lunge beobachtet, aber nur dann, wenn gleichzeitig Quetschung des Gehirns bestand, weshalb das Fett kaum aus der bekanntlich fettarmen Diploë, sondern aus dem Gehirne selbst gestammt haben dürfte. Hinzugefügt sei noch, dass auch durch Eintritt (Aspiration) von Luft in die Venen erfolgter plötzlicher Tod für Shok imponiren kann (Fischer, „Ueber die Gefahren des Lufteintrittes in die Venen“. Volkmann’s Samml. klin. Vortr. Nr. 113. FernerKézmarsky, „Lufteintritt in die Venen des puerperalen Uterus“. Arch. f. Gyn. 1878, XIII, 200 undBergmann[l. c.]).[258]Postmortale Beschädigungen durch Ratten kommen ungemein häufig zur Beobachtung, insbesondere bei aus Aborten herausgezogenen Kindesleichen. In einem später zu erwähnenden Falle, betreffend eine auf einer Canalstiege in liegender Stellung erhängt gefundene Hadernsammlerin, waren ausgebreitete, durch Ratten veranlasste Substanzverluste an den Händen für vital entstandene Wunden gehalten worden. Aber auch durch ganz kleine Thiere bewirkte, nur oberflächliche Benagungen können für vital entstandene Hautaufschürfungen imponiren, und, besonders wenn sie am Halse oder im Gesichte vorkommen, zu schwerwiegenden Täuschungen Veranlassung geben, wie namentlich der bedauerliche FallHarbaumzeigt, in welchem Letzterer wegen angeblicher Vergiftung seines unehelichen Kindes mit Schwefelsäure acht Jahre im Kerker verbrachte, während sich nachträglich herausstellte, dass postmortale Magenerweichung vorgelegen war, und dass gewisse, theils rundliche, theils streifige, pergamentartige Vertrocknungen am Kinn, am Halse etc., welche die Obducenten von Schwefelsäureeinwirkung hergeleitet hatten, durch Benagung der Leiche durch Ameisen entstanden waren, von denen einige noch bei der Obduction im Munde gefunden wurden! (Skrzeczka, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1882, XXXVI, pag. 193). Die Aufdeckung dieses Justizirrthums wurde durch einen vonMaschka(Ibid. 1881, XXXIV, pag. 193) publicirten ähnlichen Fall veranlasst, in welchem ebenfalls verschiedene, im Gesicht und am Halse einer Kindesleiche gefundene, zum Theile schwärzlich aussehende und sauer reagirende Excoriationen auf Schwefelsäureeinwirkung bezogen wurden, während sie, wie die Erwägung der Umstände, der Befund einer todten Ameise im Munde und der Nachweis von Ameisensäure in den überschickten Hautstückchen erwies, von Ameisen hergerührt haben. Ausserdem bringtMaschkaeinen zweiten Fall, wo es sich um Schaben handelte, am gleichen Orte, 1879, XXX, 238. Benagungen der im Sommer im Keller aufbewahrten Leichen durch Kellerasseln kamen uns so häufig vor, dass wir besondere Vorkehrungen dagegen treffen mussten.[259]Taylor(l. c. I, 520) berichtet über eine Dame, welcher offenbar in gleicher Absicht der Hals durchschnitten wurde, nachdem sie früher durch Erstickung getödtet worden war. Die verhältnissmässig geringe Menge von Blut, welche aus der Wunde herausgeflossen war, hatte zuerst den Verdacht erweckt, dass nicht ein Mord, sondern Selbstmord vorliege.[260]Handb. d. gerichtl. Med. 1864, 4. Aufl., II, 264.[261]Handb. d. gerichtl. Med. 1875, 2. Aufl., 513.[262]„Zur Frage der Widerstandsfähigkeit der Gewebe im Leben und nach dem Tode.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, XVIII, 18.[263]„Ueber die verschiedene Widerstandsfähigkeit der Knochen im todten und lebenden Zustande.“ Arch. f. Anat. und Phys. 1874, 510. Ebenso Med. Centralblatt. 1878, pag. 181, woselbst er unter Anderem angibt, dass aufschlagende Kugeln bei frischen Knochen vorherrschend auseinandertreibend wirken, während an trockenen vorherrschend Loch- und Rinnenschüsse erzeugt werden.[264]„Leichenerscheinungen.“ Wien 1854.[265]„Die forensisch wichtigsten Leichenerscheinungen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1876, XXV.[266]Den UntersuchungenCorin’s („Ueber die Ursachen des Flüssigbleibens des Blutes bei der Erstickung und anderen Todesarten.“ Vierteljahrschr. f. gerichtliche Med. 1893, V, 234) zufolge behält das Blut seine postmortale Gerinnungsfähigkeit nur einige, allerdings unbestimmt lange Zeit.[267]Hierher gehört auch das sogenannte Hämatom der Dura mater, eine sackartige, mit flüssigem, braunrothem, vor dem Spectralapparate den Methämoglobinstreif zeigenden Blut gefüllte Auseinanderweichung der Schichten einer pachymeningitischen Auflagerung, welcher eine muldenförmige Abflachung der betreffenden Grosshirnhemisphäre entspricht. Solche Hämatome werden oft überraschend lange vertragen, ohne auffällige Symptome zu veranlassen.[268]„Ueber concurrirende Todesursachen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1866, V, 284.Liman(l. c. II, 60) gebraucht dafür die Bezeichnung „Priorität der Todesart“. Obwohl diese Bezeichnung ganz richtig ist, so liegt doch eine Verwechslung nahe mit der in civilrechtlicher Beziehung wichtigen Frage nach der „Priorität des Todes“, die sich ergibt, wenn Zweifel darüber entstehen: „welche von zwei oder mehreren verstorbenen Personen zuerst mit dem Tode abgegangen sei“ (§. 25 österr. b. G. B.), namentlich, „wenn zwei oder mehrere Menschen ihr Leben in einem gemeinsamen Unglücke oder auf andere Art gleichzeitig verloren haben“ (Preussisches allgemeines Landrecht. I, Tit. 1, §. 39). Es verdient daher die vonSkrzeczkaangegebene Bezeichnung den Vorzug. Einen Fall dieser Art, wo es sich um die Verunglückung eines Ehepaares bei einer Kahnfahrt, respective um die Ueberlebungsfrage, handelte, hatLacassagne(„Question de survie. Consultation médico-légale dans l’affaire Rivoire.“ Lyon 1883) begutachtet.[269]C.Majer, „Statistische Studien über den Selbstmord in Bayern“. Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1872, 155. Die ausführlichsten Daten über die Statistik des Selbstmordes in Europa und den aussereuropäischen Ländern enthält das schöne Werk von H.Morselli, welches in deutscher Uebersetzung unter dem Titel: „Der Selbstmord. Ein Capitel aus der Moralstatistik“ 1881 bei Brockhaus in Leipzig erschienen ist.[270]Oesterlen, „Handb. d. med. Statistik“. 1874, pag. 732.[271]„Zeitschr. des königl. preuss. statist. Bureaus.“ 1871, pag. 98 u. s. f.Majer, l. c. 177.[272]Annal. d’hygiène publ. 1875, II, 192.[273]Darunter durch Kohlendampf 42.[274]823 Fälle von Erstickung bes. durch Kohlendunst.Sedlaczek, l. c.[275]Interessante Beispiele finden sich beiOrfila(Lehrb. d. gerichtl. Med., übersetzt von Knapp. 1848, I, pag. 442).[276]Siehe auchMorselli, l. c. pag. 72 u. s. f. und P.Gonzier, Action des courants telluriques, du magnétisme terrestre sur l’activité cérébrale. Arch. de l’anthropol. criminelle. 1891, pag. 349 und 466.[277]Selbst Anschuldigungen Dritter kommen vor, s. z. B.Kuby, „Selbstmordversuch durch Halsabschneiden für Mordversuch ausgegeben“. Friedreich’s Blätter. 1878, pag. 224. Wir selbst obducirten einen Mann, der, schwer krank in’s Spital aufgenommen, angab, von mehreren Personen misshandelt und in eine Senkgrube geworfen worden zu sein, und nach wenigen Stunden starb, während die gerichtliche Section eine exquisite Schwefelsäurevergiftung ergab.[278]Damit stimmt auch die StatistikDurham’s (Güterbock, „Die Verletzungen des Halses“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, 19, pag. 33) über die Lage der Wunde bei 158 Fällen von theils durch Mord, theils durch Selbstmord erzeugten Halsdurchschneidungen überein. 11mal lag die Wunde über dem Zungenbein, 45mal auf der Membrana hyothyreoidea, 35mal auf dem Schildknorpel, 26mal auf dem Lig. conoideum oder dem Ringknorpel, 41mal auf der Trachea.[279]Ein derartiger Fall kam uns 1879 zur Beobachtung. Er betraf eine Prostituirte, welcher, als sie eben zur Zulassung des Coitus sich anschickte, von dem über ihr knienden Thäter mit einem unbemerkt hervorgezogenen Fleischermesser der Vorderhals bis auf die Wirbelsäule, eingestandenermassen in einem Zuge, durchschnitten worden war.[280]Dass auch solche Befunde nicht absolut den Mord beweisen, zeigt ein Fall vonPorter-Wornum(Virchow’s Jahresb. 1887, I, 506), der zu einer Frau gerufen wurde, die sich den Hals durchschnitten hatte. Er fand die Frau mit angeschnittener Trachea im Zimmer stehend, mit einem Tischmesser in der Hand, womit sie sich noch in Gegenwart des Arztes in den rechten Vorderarm Schnitte beibrachte. Das Messer wurde ihr leicht genommen und die Frau in ein Spital gebracht, wo sie nach 9 Stunden starb. Die Obduction ergab die Trachea bis auf eine schmale hintere Brücke durchschnitten, zahlreiche Schnitte an beiden Vorderarmen und Handgelenken undjederseits einen Schnitt in der Falte zwischen Daumen und Zeigefinger![281]In unserem Museum bewahren wir den Schädel eines Ermordeten, an dem sich namentlich am Hinterkopf mehr als 20 Stichwunden finden.[282]Tessier(Annal. d’hygiène publ. XXIV, pag. 5) sah bei einem im Duell GefalleneneineStichöffnung in der Brustwand und in der vorderen Wand der Aorta, dagegen drei in einem Dreieck gestellte, nur die oberen Schichten betreffende, in der Hinterwand der letzteren, und erwähnt eine Beobachtung vonCoutagne, wo sich bei einem verwundeten Manne ein Stich in der Bauchwand und 2 in der Leber fanden.[283]Auf weitere Distanzen ist von einem „Wasserschuss“ kein Effect zu erwarten. Eine interessante diesbezügliche Angabe findet sich inBrehm’s „Thierleben“, 1878, IV, 451: „In den alten Reisewerken und Naturgeschichten steht zu lesen, dass man Kolibris blos mit Sand oder Wasser schiessen könne.Audubonhat sich verleiten lassen, dies zu versuchen und gefunden, dass die aus Wasser bestehende Ladung wohl das Gewehr einschmutzt, nicht aber Kolibris tödtet.“ Eine kurze Mittheilung über einen Selbstmordversuch mittelst eines mit Wasser geladenen, in den Mund abgefeuerten Terzerols, wodurch nur Einrisse an den Mundwinkeln und Verwundungen der Mundschleimhaut entstanden, enthält der Wiedener Spitalsbericht pro 1880, pag. 258.[284]Neuere Versuche über die Wirkung „blinder Schüsse“ hatSalzmann(Virchow’s Jahresb. 1881, II, 321) angestellt und gefunden, dass die sogenannten Platzpatronen, wie sie bei den Militärmanövern benützt werden, auf 2 Meter Schussdistanz leichte, auf 1 Meter schwere Verletzungen bewirken und auf 30 Cm. Knochenwände zu durchschlagen vermögen, wobei der Wachspfropf, mit dem die betreffenden Patronen geschlossen waren, wie ein Projectil wirkte. NachGerstacker(Prager Zeitschr. f. Heilk. 1887, VIII, 376) sind Selbstmorde mit Platzpatronen in der preussischen Armee häufig, wobei sich grosse Zerstörungen ergeben.[285]Im Februar 1877 kam ein derartiger Fall in Prag zur Hauptverhandlung. Am 29. September war ein Heger im Walde erschossen gefunden worden. Die Section ergab, dass der Schuss aus nächster Nähe gegen die linke Brustseite abgefeuert worden war und Herz und Lunge zertrümmert hatte. In der Brusthöhle wurden zahlreiche Schrote und die Reste eines Papierpfropfens vorgefunden, welche als Stücke des Nationalkalenders vom Jahre 1876 erkannt wurden. In der Wohnung des der That verdächtigen Wilddiebes wurde ein solcher Nationalkalender gefunden, aus welchem mehrere Seiten, darunter auch die, aus welcher der Pfropfen bestand, herausgerissen waren, ein Umstand, der natürlich den Angeklagten schwer gravirte, obgleich dieser den Todesfall als Selbstmord hinzustellen sich bemühte.[286]Trelat(Casper-Liman, II, 75) berichtet über einen Selbstmörder, der sich gleichzeitig zwei Pistolen an je einer Schläfe ansetzte und abfeuerte, und einen analogen Fall (gleichzeitiger Schuss gegen Kopf und Brust) findet man in Kopp’s Jahrb. d. St. A. K. XI, 123 (Siebenhaar’s Encyklop. Handb. I, 419). Auch in Wien hat sich 1893 ein Officier durch zwei gleichzeitig gegen die rechte und linke Schläfe abgefeuerte Revolverschüsse getödtet.[287]So wäre z. B. der Fall als Selbstmord klargestellt, wenn die Obduction gleichzeitig Vergiftung ergeben würde, wie wir zwei solche Fälle obducirten, von denen der eine einen Mann betraf, der, wie man meinte, zufällig aus einem Dachfenster herabgestürzt war, und bei dem ausser groben Verletzungen eine Schwefelsäurevergiftung sich fand; der zweite ein Mädchen, welches zuerst Phosphor-Zündhölzchenköpfchen genommen und dann aus dem dritten Stockwerke sich herabgestürzt hatte.[288]Zahlreiche Beispiele von Eisenbahnverletzungen und deren Folgen, sowie von und in Trains begangenen Verbrechen enthält das Werk von L.Borri: L’esercizio delle strade ferrate nei suoi rapporti con la medicina giudiciaria. Mailand 1894.[289]Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, dass auch die Fixirung anderer Fussspuren u. dergl. von Wichtigkeit sein kann, wobei besonders der Gerichtsarzt im Stande ist, mit Rath und That behilflich zu sein, so, wenn Fussstapfen oder andere Eindrücke in Erde, Staub, Koth oder Schnee gefunden werden und ein Aufbewahren derselben nicht thunlich erscheint. Zur Fixirung dieser hat man die Herstellung eines Abgusses der Spur entweder mit Gyps oder mit einer Mischung von gleichen Theilen Cement und Sand empfohlen. Diese Substanzen werden fein gepulvert und mit ihnen am besten mittelst eines Siebes die Spur, aus welcher man das etwa darin befindliche Wasser mit Fliesspapier vorsichtig aufgesaugt hatte, ausgefüllt, so dass die Schichte das Niveau der Spur etwas überragt. Hierauf wird die Oberfläche etwas getrocknet, ein Leinwandlappen darüber gelegt und mittelst der Brause einer Giesskanne vorsichtig mit Wasser übergossen, bis die ganze Masse durchfeuchtet ist. Man gönnt hierauf der Masse die nöthige Zeit, um zu erstarren, und hebt dann vorsichtig den Ausguss heraus, der nach Bestreichung mit Oel wieder abgedrückt werden kann, so dass man einen genauen Abklatsch der ursprünglichen Spur erhält.Unter Umständen kann man den Gyps- oder Cementbrei unmittelbar in die Spur eingiessen und erhärten lassen (Krahmer,Hodann).Hugoulinhat auch das Ausfüllen der Spur mit gepulverter Stearinsäure empfohlen, nachdem erstere früher durch ein darüber gehaltenes heisses Eisenblech erwärmt worden ist.Jaumes(Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 657) modificirt dieses Verfahren dahin, dass er die Spur durch eine darüber gehaltene heisse Metallplatte erwärmt und vorsichtig mit feinem Stearinpulver bestreut, welches schmilzt und nach dem Erkalten die Erhöhungen und Vertiefungen der Spur in dünner Schichte überzieht. Letztere wird nun mit Oel bestrichen und die so bereitete Form mit nicht zu dickem Gypsbrei ausgegossen, welcher erstarrend einen genauen und leicht aufzubewahrenden Abdruck des Gegenstandes darstellt, von dem die Spur herrührt. Ausführlicheres über diesen Gegenstand s.Schauenstein, „Untersuchung der Spuren von Fussabdrücken und Werkzeugen“ in Maschka’s Handbuch der gerichtl. Med. I, 541; W.Zenker, „Die Fussspuren des Menschen. Grundzüge einer methodischen Untersuchung und forensischen Beurtheilung derselben.“ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. Nr. 4, XXX, pag. 80);Masson(Annal. d’hygiène publ. 1886, XVI, 336), welcher auf die Verlängerung der Spur eines und desselben Fusses, insbesondere des Abdruckes der grossen Zehe beim Gehen aufmerksam macht;CoutagneundFlorence(Arch. de anthropol. crim. IV, 25) undVocke(Friedreich’s Blätter. 1892, pag. 36).[290]Im Innern mehrfach zusammengelegter Kleidungsstücke kann sich, wieViberthervorhebt, das Blut mitunter auffallend lange feucht erhalten.[291]„Untersuchungen über einige den Blutnachweis störende Einflüsse.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1892, IV, 44.[292]Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., XIX, 113. Ausführliche Literaturangaben über forensische Untersuchungen von Blutspuren vide unseren Artikel über „Blutspuren“ inEulenburg’s „Real-Encyclopädie der ges. Heilk.“[293]Annal. d’hygiène publ. Januar 1885, 139.[294]„Ueber das Verhalten des Blutes zu Kaliumhydroxyd.“ Mittheilungen des Vereines der Aerzte in Steiermark, 1875–1876.[295]Valore delle granulazioni ventrofile dei globuli bianchi nella determinazione specifica dei sangue. 1894. Estratto dagli Atti del R. Istituto Veneto. Tom. V, Ser. VII.[296]Die ihrer Zeit viel besprochene BehauptungBarruel’s (Annal. d’hygiène publ. 1829, Nr. 6 und 1854, pag. 413), dass man bei Behandlung einer Blutspur mit Schwefelsäure aus dem dabei sich ergebenden specifischen Geruche erkennen könne, ob das Blut vom Menschen oder von einem Thiere und von welchem abstamme, hat nur einen historischen Werth. Wichtig dagegen ist es, wenn es sich um die Provenienz von Blutspuren handelt, auf Beimengungen zu achten. So gab in einem unserer Fälle der Besitzer eines Messers an, dass die daran befindlichen Blutspuren entstanden seien, als er einige Tage zuvor eine Pferdeleber zerschnitt. In der That waren die Blutkörperchen klein und deutlich Leberzellen nachweisbar. In einem anderen wurde uns ein Papier mit Flecken übergeben, die grösstentheils gelblich, theilweise aber verwaschen röthlich aussahen und für Blut gehalten wurden. Der Angeschuldigte gab an, dass er auf diesem Papier geräuchertes Fleisch verzehrt habe, wovon die Flecke herrühren. Die mikroskopische Untersuchung bestätigte diese Angabe, da sie viel Fett, sowie Fetzen von Bindegewebe und quergestreiften Muskelfasern ergab.[297]Arch. f. path. Anat. und Physiol. 1862, XXIII, pag. 446.[298]Ladendorf(Berliner klin. Wochenschr. 1880, Nr. 35) empfiehlt statt des Terpentinöls das Ol. Eucalypti. Wahrscheinlich sind die meisten ätherischen Oele Ozonträger.[299]Ueber die weiteren Eigenschaften dieses Körpers vide:Hoppe-Seyler(Handb. der physiol. und path.-chem. Analyse. 1865, pag. 220);Preyer(Blutkrystalle. 1871, pag. 191);A. Jäderholm(Zeitschr. f. Biologie. XVI) und unsere oben citirte Arbeit, pag. 133. Als bestes Lösungsmittel für Methämoglobin, und gleichzeitig für Oxyhämoglobin constatirteKlein(Dissert., Dorpat 1889) mit Kohlensäure gesättigtes destillirtes Wasser, welches schonStruve(l. c.) zum Sichtbarmachen der Blutkörperchen empfohlen hatte.[300]Philos. Magazin. Ser. 4, XXVIII, pag. 391.[301]Vide unseren Aufsatz: „Zur Kenntniss der Befunde nach Cyankaliumvergiftung.“ Wiener med. Wochenschr. 1876, Nr. 45 und 46. Als eine angeblich neue Methode zur Entdeckung von Blutspuren empfiehltCazeneuve(Compt. rendus. 5. März 1877) den gleichen Vorgang mit Ammoniak.[302]Tamassiaerwärmt die Substanz über Wasserdampf, unter Zusatz einer 3procentigen Kochsalzlösung, bedeckt mit einem Deckgläschen, und gibt dann durch 15–20 Minuten Eisessig hinzu, wobei er den Zutritt des Wasserdampfes vermindert. Dann wird das Object dem Verdampfen überlassen. Mit diesem Verfahren konnte, auch wenn Seife, Fett oder Fäulniss eingewirkt hatten, ein positives Resultat erhalten werden. Neuere Mittheilungen über den Einfluss von Rost und organischen Säuren siehe Virchow’s Jahrb. 1890, I, 488 und in der oben citirten Arbeit vonHammerl.[303]„Die Grenzen der Beweiskraft des Hämatinspectrums und der Häminkrystalle für die Anwesenheit von Blut. Ein Beitrag zur Verhütung von Justizmorden.“ 1892.[304]Ueber die Untersuchung eines Fetzens mit besonderer Rücksicht auf die Frage, ob die daran klebenden Haare von einem neugeborenen Kinde herstammen, hatGallardberichtet (Annal. d’hygiène publ. 1879, 371). Neuestens behauptetJaumes(De la distinction entre les poils de l’homme et les poils des animaux. Montpellier méd. April 1882, etc.), dass er ausnahmsweise die Kopfhaare der Neugeborenen markhältig gefunden habe.[305]Vide unseren Aufsatz: „Ueber Haare in gerichtsärztlicher Beziehung.“ Prager Vierteljahrschr. CXII, 67.[306]Bezüglich der Farbe muss bemerkt werden, dass Farbendifferenzen verhältnissmässig leicht zu constatiren sind, wenn ganze Haarbüschel vorliegen, schwer an einzelnen Haaren, am schwierigsten aber durch die mikroskopische Untersuchung, weil die Farbe desto weniger gesättigt erscheint, mit je stärkeren Vergrösserungen man untersucht. Mitunter trifft man, wie auchJaumesausführt, Menschen, die ganz anomale Haare besitzen, so z. B. scheckige oder knotige, von welchen letzteren wir ein Beispiel in unserer Sammlung besitzen. In solchen Fällen wäre die Constatirung, dass die gefundenen Haare von einem bestimmten Individuum herrühren, wesentlich leichter, anderseits könnten aber eben die ungewöhnlichen Eigenthümlichkeiten der Haare, wenn letztere allein vorliegen, die Meinung erwecken, dass es sich um Thierhaare handle.[307]Auch an falsche und künstliche Haare wäre in solchen Fällen zu denken. Letztere sind gegenwärtig stark verbreitet und bestehen meist aus Angorawolle (den Haaren der Angoraziege), die unter dem Mikroskop sofort als solche erkannt werden kann.[308]Als Beweis, wie umschriebene Läsionen des Gehirnes vertragen werden können, möge der Geisteskranke dienen, über welchenCarpenterberichtet (Virchow’s Jahresber. 1876, II, 71), der auf folgende Arten versuchte, sich das Leben zu nehmen. 1. Er bohrte oberhalb des rechten Ohres einen dicken Draht durch den Schädel 4¾ Zoll in das Gehirn hinein. 2. Er stiess sich einen Pfriem in den Scheitel. Beides ohne üble Folgen. 3. Durch die sub 1 gemachte Oeffnung bohrte er wieder einen Draht bis zur gegenüberliegenden Seite des Schädels, worauf eine linksseitige Hemiplegie erfolgte, die nach 14 Tagen verschwand. Endlich (nach mehreren Monaten) vergiftete er sich mit Morphium. Bei der Section fand man erstens im mittleren Lappen der rechten Hemisphäre neben einander horizontal liegend ein 2 Zoll langes Stück Draht und eine eingefädelte Nadel, zweitens im Vorderlappen vertical gestellt ein 2½ Zoll langes Stück Draht und daneben einen langen Nagel ohne Kopf.[309]Auch durch wiederholte rasch aufeinanderfolgende Erschütterungen des Kopfes können ähnlich wie bei denKoch-Filehne’schen „Verhämmerungsversuchen“ die Symptome der Hirnerschütterung hervorgerufen werden.Seydel(„Ueber Kopftraumen mit tödtlichem Erfolge ohne makroskopische Veränderungen“, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, S. 75) hat einen solchen wahrscheinlich in diese Kategorie gehörigen Fall begutachtet, der einen halbidiotischen Knaben betraf, der nach wiederholten rasch aufeinanderfolgenden Schlägen auf den Kopf bewusstlos wurde und nach etwa 6 Stunden comatös starb, ohne dass makroskopische Veränderungen am Gehirn gefunden werden konnten.[310]Ausser in früheren Arbeiten auch in Friedreich’s Blätter. 1885, pag. 81: „Ueber die gerichtlich-medicinische Bedeutung verschiedener Knochenbruchformen.“ Weitere einschlägige Versuche wurden vonWahlundGreiffenhagen(Inaug.-Dissert. Dorpat 1887), sowie vonKörber(Deutsche Zeitschr. f. Chir. 1889, XXIX, pag. 545) und dessen Schüler v.Knorre(„Casuistische Studien über Schädelfracturen.“ Mit 4 Tafeln. Dorpater Dissertation 1890) angestellt. S. auchFlatten, „Ueber einige bemerkenswerthe Brüche der Schädelbasis“. Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1892, IV. Suppl., pag. 29.[311]NachKörber(l. c.) beginnen bei doppelseitiger Compression des Schädels, die auch bei einseitigem Angriffe stattfindet, wenn die andere Seite auf einer festen Unterlage ruht oder durch die Wirbelsäule unterstützt wird, die Berstungsbrüche im Aequator, klaffen dort am meisten und verbinden beide Pole durch einen Meridian. Bei blos einseitiger Compression beginnen die Berstungsbrüche in der Nähe des Druckpols, klaffen dort am meisten und verjüngen sich, je mehr sie sich vom Druckpol entfernen. Unserer Ansicht nach bildet auch in diesem Falle eine vom Druckpol mehr weniger entfernte Partie des Schädels den anderen Pol und die Berstung erfolgt zunächst an einer zwischen beiden gelegenen Stelle. Klafft der Bruch am meisten an der Angriffsstelle selbst, so ist er überhaupt kein Berstungs-, sondern ein Biegungsbruch.[312]Siehe auch: „Drei Fälle von Schädelverletzungen mit Einklemmung von Haaren“ von A.Schlemmer. Wiener med. Presse. 1876, Nr. 9–12.[313]Eine häufige Folge von Fracturen oder Fissuren der Schläfegegend ist die Ruptura der Arteria meningea media mit consecutivem Blutaustritt zwischen Dura und den Knochen. Man findet dann ein mächtiges kuchenförmiges, gegen die peripheren Partien linsenförmig sich verdünnendes Blutgerinnsel zwischen Dura und Schädelwand, welches erstere vorwölbt und dementsprechend das Gehirn verdrängt und an der betreffenden Stelle muldenförmig abflacht.[314]„Die Verletzungen des Auges in gerichtlicher Beziehung.“ Wiener med. Wochenschr. 1874, Nr. 5 u. ff., und als Broschüre Wien bei Braumüller. EbensoO. Bergmeister, „Die Verletzungen des Auges mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse des Gerichtsarztes.“ Wiener Klinik. 1880, Heft 1 und 2 undHasner, „Die Verletzungen des Auges in gerichtsärztlicher Hinsicht“ in Maschka’s Handb. d. gerichtl. Med. I, 307.Ohlemann, „Zur Frage der Aggravation von Augenverletzungen“. Zeitschr. f. Medicinalb. 1893, pag. 493 und 591 undWilhelmi, ebenda pag. 591.[315]Ein instructiver Aufsatz über Erkennung der Simulation einseitiger Amaurose vonSchenklfindet sich auch im Prager ärztl. Correspondenzbl. 1875, Nr. 28. VonHaupt(Friedreich’s Blätter. 1887, pag. 433) u. A. wird die Anwendung farbiger Gläser empfohlen. Man gibt dem Betreffenden eine Brille, welche für das gesunde Auge ein rothes, für das angeblich blinde ein weisses Glas enthält und lässt ihn grüne Schrift auf schwarzem Grunde lesen. Der wirklich einseitig Blinde wird, da rothes Glas grüne Strahlen resorbirt, nichts sehen können, der Simulant aber wird die Schrift lesen und auch ihre Farbe angeben, weil er mit dem gesunden Auge zu lesen glaubt, während er thatsächlich mit dem anderen liest.[316]Hassenstein, „Gerichtsärztliche Würdigung der Läsionen des Gehörorganes durch Schlag.“ Berliner klin. Wochenschr. 1871, Nr. 9;Urbantschitsch, „Das Hörorgan in forensischer Beziehung“. Wiener Klinik, 1880, Heft 1 und 2;Trautmann, „Verletzungen des Ohres in gerichtsärztlicher Beziehung“. Maschka’s Handbuch. I, pag. 379 undSexton, Virchow’s Jahrb. 1887, I, 486.Hüttig, „Verletzungen des Ohres vom gerichtsärztlichen Standpunkt“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1891, VI, pag. 201.
[248]Vide den Aufsatz vonBlumenstokin „Gerichtshalle“, 1873, Nr. 35 und 39, in welchem allerdings B. die von juristischer Seite aufgestellte Ansicht zu widerlegen sich bestrebt.
[248]Vide den Aufsatz vonBlumenstokin „Gerichtshalle“, 1873, Nr. 35 und 39, in welchem allerdings B. die von juristischer Seite aufgestellte Ansicht zu widerlegen sich bestrebt.
[249]„Zur Revision der Bestimmungen des Reichs-Strafgesetzbuches über Körperverletzungen.“ Gerichtssaal. 1874, Heft 4.
[249]„Zur Revision der Bestimmungen des Reichs-Strafgesetzbuches über Körperverletzungen.“ Gerichtssaal. 1874, Heft 4.
[250]Herbst, l. c. pag. 322.
[250]Herbst, l. c. pag. 322.
[251]Eine Entscheidung des deutschen Reichsgerichtes (Wellenstein, V. f. gerichtl. Med. XXXVII, 353) lautet: „Verurtheilung aus §. 224 St. G. B. hat zu erfolgen, wenn der schwere Erfolg auf die vorsätzliche That als Ursache zurückzuführen ist, wenn auch Krankheitsanlagen des Verletzten einwirkten.“
[251]Eine Entscheidung des deutschen Reichsgerichtes (Wellenstein, V. f. gerichtl. Med. XXXVII, 353) lautet: „Verurtheilung aus §. 224 St. G. B. hat zu erfolgen, wenn der schwere Erfolg auf die vorsätzliche That als Ursache zurückzuführen ist, wenn auch Krankheitsanlagen des Verletzten einwirkten.“
[252]Ist die Unterlassung der „Antiseptik“ dem behandelnden Arzte als ein Verschulden oder „Kunstfehler“ anzurechnen? Einem aus der neuen Schule hervorgegangenen und in ihren antiseptischen Principien herangebildeten Arzt zweifellos, doch wäre es gewiss zu weit gegangen, wenn man die Verpflichtung auf bestimmte Verbandmethoden, respective auf die Anwendung ganz bestimmter antiseptischer Mittel, einengen wollte, da, wie bekannt, über die Dignität der einzelnen Methoden und Mittel noch vielfach gestritten wird und, wie es scheint, durch verschiedene derselben Gleiches erzielt werden kann. Aerzten älterer Schule kann, wenn sie sonst correct, insbesondere mit der unter allen Umständen nöthigen Reinlichkeit vorgegangen sind, die Unterlassung der Antiseptik nicht ohne Weiteres als Kunstfehler angerechnet werden, sondern es wird zu erwägen sein, ob und in welchem Grade sie im Stande waren, der Verpflichtung, sich über die Fortschritte der Wissenschaft möglichst im Laufenden zu erhalten, zu genügen. Beachtenswerth ist eine reichsgerichtliche Entscheidung (Wellenstein, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLIII, pag. 365), welche einen Arzt wegen fahrlässiger Tödtung, begangen durch Unterlassung der antiseptischen Behandlung, verurtheilt. Der Fall betraf einen Knecht, der 25 Tage, nachdem er einen Messerstich in der Brust erhalten hatte, an Pleuritis gestorben war. Der Arzt hatte sowohl den hermetischen Verschluss als die antiseptische Behandlung der Wunde unterlassen und das Reichsgericht nahm als erwiesen an, dass durch diese Unterlassung die letale Pleuritis veranlasst worden sei. „Das antiseptische Verfahren,“ heisst es in der Entscheidung, „gilt als eine anerkannte Regel der Heilkunde. Der ausübende Arzt muss sich so weit auf der Höhe der Wissenschaft halten, dass er von den Regeln der fraglichen Art genaue Kenntniss erlange und solche beobachte. Unterlässt er dieses, wie es hier der Fall war, so muss ihm Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.“ Unserer Ansicht nach war der Arzt allerdings strafbar, weil er die antiseptische Behandlung unterliess, zur Begründung der „fahrlässigen Tödtung“ aber fehlt der Beweis, dass die tödtliche Pleuritis wirklich nur in Folge der Unterlassung der antiseptischen Behandlung eingetreten ist, der im vorliegenden Falle um so schwieriger zu liefern gewesen wäre, als gerade penetrirende Brustwunden verhältnissmässig häufig, trotz sofort und energisch eingeleiteter Antisepsis, durch Pleuritis zum Tode führen. — Die Nichtbeobachtung antiseptischer Cautelen, respective Nichtschonung des bereits angelegten antiseptischen Verbandes von Seite der untersuchenden Gerichtsärzte hat bereits zu unerquicklichen Auseinandersetzungen geführt (s. Virchow’s Jahrb. f. 1880, I, 645). Unserer Ansicht nach muss die Entscheidung, ob trotz angelegten Verbandes eine gerichtsärztliche Untersuchung der Verletzung stattzufinden habe, in jedem einzelnen Falle dem Gerichte im Einvernehmen mit dem Gerichtsarzte vorbehalten bleiben. Die Heranziehung des behandelnden Arztes ist, wo thunlich, stets angezeigt. Dass der Gerichtsarzt sowohl bei der Untersuchung einer frischen, als einer bereits verbundenen Verletzung mit der grössten Reinlichkeit und unter Beobachtung antiseptischer Vorsichten vorzugehen habe, ist eine selbstverständliche Forderung.
[252]Ist die Unterlassung der „Antiseptik“ dem behandelnden Arzte als ein Verschulden oder „Kunstfehler“ anzurechnen? Einem aus der neuen Schule hervorgegangenen und in ihren antiseptischen Principien herangebildeten Arzt zweifellos, doch wäre es gewiss zu weit gegangen, wenn man die Verpflichtung auf bestimmte Verbandmethoden, respective auf die Anwendung ganz bestimmter antiseptischer Mittel, einengen wollte, da, wie bekannt, über die Dignität der einzelnen Methoden und Mittel noch vielfach gestritten wird und, wie es scheint, durch verschiedene derselben Gleiches erzielt werden kann. Aerzten älterer Schule kann, wenn sie sonst correct, insbesondere mit der unter allen Umständen nöthigen Reinlichkeit vorgegangen sind, die Unterlassung der Antiseptik nicht ohne Weiteres als Kunstfehler angerechnet werden, sondern es wird zu erwägen sein, ob und in welchem Grade sie im Stande waren, der Verpflichtung, sich über die Fortschritte der Wissenschaft möglichst im Laufenden zu erhalten, zu genügen. Beachtenswerth ist eine reichsgerichtliche Entscheidung (Wellenstein, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLIII, pag. 365), welche einen Arzt wegen fahrlässiger Tödtung, begangen durch Unterlassung der antiseptischen Behandlung, verurtheilt. Der Fall betraf einen Knecht, der 25 Tage, nachdem er einen Messerstich in der Brust erhalten hatte, an Pleuritis gestorben war. Der Arzt hatte sowohl den hermetischen Verschluss als die antiseptische Behandlung der Wunde unterlassen und das Reichsgericht nahm als erwiesen an, dass durch diese Unterlassung die letale Pleuritis veranlasst worden sei. „Das antiseptische Verfahren,“ heisst es in der Entscheidung, „gilt als eine anerkannte Regel der Heilkunde. Der ausübende Arzt muss sich so weit auf der Höhe der Wissenschaft halten, dass er von den Regeln der fraglichen Art genaue Kenntniss erlange und solche beobachte. Unterlässt er dieses, wie es hier der Fall war, so muss ihm Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.“ Unserer Ansicht nach war der Arzt allerdings strafbar, weil er die antiseptische Behandlung unterliess, zur Begründung der „fahrlässigen Tödtung“ aber fehlt der Beweis, dass die tödtliche Pleuritis wirklich nur in Folge der Unterlassung der antiseptischen Behandlung eingetreten ist, der im vorliegenden Falle um so schwieriger zu liefern gewesen wäre, als gerade penetrirende Brustwunden verhältnissmässig häufig, trotz sofort und energisch eingeleiteter Antisepsis, durch Pleuritis zum Tode führen. — Die Nichtbeobachtung antiseptischer Cautelen, respective Nichtschonung des bereits angelegten antiseptischen Verbandes von Seite der untersuchenden Gerichtsärzte hat bereits zu unerquicklichen Auseinandersetzungen geführt (s. Virchow’s Jahrb. f. 1880, I, 645). Unserer Ansicht nach muss die Entscheidung, ob trotz angelegten Verbandes eine gerichtsärztliche Untersuchung der Verletzung stattzufinden habe, in jedem einzelnen Falle dem Gerichte im Einvernehmen mit dem Gerichtsarzte vorbehalten bleiben. Die Heranziehung des behandelnden Arztes ist, wo thunlich, stets angezeigt. Dass der Gerichtsarzt sowohl bei der Untersuchung einer frischen, als einer bereits verbundenen Verletzung mit der grössten Reinlichkeit und unter Beobachtung antiseptischer Vorsichten vorzugehen habe, ist eine selbstverständliche Forderung.
[253]Bezeichnend für die Dehnbarkeit aller allgemeinen Bezeichnungen ist der Umstand, dass in einem der vonWellensteinerwähnten Fälle von Seite eines Landgerichtes auch der Verlust eines Stückes des Schädelknochens als „Verlust eines wichtigen Gliedes“ aufgefasst wurde. Eine ausführliche Besprechung des §. 224, insbesondere seiner Schwächen, siehe auchW. Hauser(Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXVIII, pag. 93).
[253]Bezeichnend für die Dehnbarkeit aller allgemeinen Bezeichnungen ist der Umstand, dass in einem der vonWellensteinerwähnten Fälle von Seite eines Landgerichtes auch der Verlust eines Stückes des Schädelknochens als „Verlust eines wichtigen Gliedes“ aufgefasst wurde. Eine ausführliche Besprechung des §. 224, insbesondere seiner Schwächen, siehe auchW. Hauser(Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXVIII, pag. 93).
[254]Bischofffand bei Erwachsenen 7·7,Welkerbei Kindern 5·2 Blut auf 100 Theile Körpergewicht, so dass also ein Mensch von 71·5 Kilo 5·5 Kilo Blut haben würde (Brücke, Vorlesungen. 1874, I, pag. 120). NachLandois(Lehrbuch der Physiologie, pag. 73) kann Erwachsenen der Verlust ihrer halben Blutmenge lebensgefährlich werden. Thiere vertrugen nachMaydl’s Versuchen (Anzeiger d. Wiener Gesellsch. d. Aerzte. 1884, Nr. 22) den Verlust der Hälfte ihres Blutes fast ausnahmslos und mehr als die Hälfte der Versuchsthiere überlebte sogar den Verlust von zwei Drittel ihrer Blutmenge. Dass so starke und selbst stärkere Blutverluste vertragen werden, ist der Wirkung der Vasoconstrictoren zu verdanken, durch welche in Folge der Verengerung der Lumina gewisser Gefässe, insbesondere jener des Splanchnicusgebietes, die noch zurückgebliebene Blutmenge den centralen Nervenapparaten zu Gute kommt. Die Wirkung der Vasoconstrictoren erfolgt bei acuten Verblutungen präciser und energischer als bei allmäligen, weil bei letzteren das Regulirungsvermögen des Rückenmarkes erlischt. Deshalb werden acute, wenn auch bedeutendere Blutverluste besser vertragen, als eine länger andauernde, wenn auch schwache Blutung (v. Basch, „Ueber die Regulirung der Blutspannung und Blutvertheilung“. Vortrag, gehalten in der Jahresversammlung der k. k. Gesellschaft der Aerzte am 29. März 1878). Ausführliches über die physiologische Wirkung von Blutverlusten s.Jürgensenin Ziemssen’s Handb. 1880, I undOesterlen, Tod durch Verblutung in Maschka’s Handb. d. gerichtl. Med. I, 699.
[254]Bischofffand bei Erwachsenen 7·7,Welkerbei Kindern 5·2 Blut auf 100 Theile Körpergewicht, so dass also ein Mensch von 71·5 Kilo 5·5 Kilo Blut haben würde (Brücke, Vorlesungen. 1874, I, pag. 120). NachLandois(Lehrbuch der Physiologie, pag. 73) kann Erwachsenen der Verlust ihrer halben Blutmenge lebensgefährlich werden. Thiere vertrugen nachMaydl’s Versuchen (Anzeiger d. Wiener Gesellsch. d. Aerzte. 1884, Nr. 22) den Verlust der Hälfte ihres Blutes fast ausnahmslos und mehr als die Hälfte der Versuchsthiere überlebte sogar den Verlust von zwei Drittel ihrer Blutmenge. Dass so starke und selbst stärkere Blutverluste vertragen werden, ist der Wirkung der Vasoconstrictoren zu verdanken, durch welche in Folge der Verengerung der Lumina gewisser Gefässe, insbesondere jener des Splanchnicusgebietes, die noch zurückgebliebene Blutmenge den centralen Nervenapparaten zu Gute kommt. Die Wirkung der Vasoconstrictoren erfolgt bei acuten Verblutungen präciser und energischer als bei allmäligen, weil bei letzteren das Regulirungsvermögen des Rückenmarkes erlischt. Deshalb werden acute, wenn auch bedeutendere Blutverluste besser vertragen, als eine länger andauernde, wenn auch schwache Blutung (v. Basch, „Ueber die Regulirung der Blutspannung und Blutvertheilung“. Vortrag, gehalten in der Jahresversammlung der k. k. Gesellschaft der Aerzte am 29. März 1878). Ausführliches über die physiologische Wirkung von Blutverlusten s.Jürgensenin Ziemssen’s Handb. 1880, I undOesterlen, Tod durch Verblutung in Maschka’s Handb. d. gerichtl. Med. I, 699.
[255]Nach einer unter den AuspicienBardeleben’s publicirten, sehr eingehenden kritischen StudieGröningen’s über den Shok (Wiesbaden 1885) ist der Shok eine durch heftige Insulte bewirkte Erschöpfung der Medulla oblongata und des Rückenmarks.
[255]Nach einer unter den AuspicienBardeleben’s publicirten, sehr eingehenden kritischen StudieGröningen’s über den Shok (Wiesbaden 1885) ist der Shok eine durch heftige Insulte bewirkte Erschöpfung der Medulla oblongata und des Rückenmarks.
[256]„Ueber den Shok grosser Verletzungen.“ Vortrag im ärztl. Bezirksverein in München. Wiener med. Presse. 1877, Nr. 16 und 17.
[256]„Ueber den Shok grosser Verletzungen.“ Vortrag im ärztl. Bezirksverein in München. Wiener med. Presse. 1877, Nr. 16 und 17.
[257]Bergmann,Czerny,UffelmannundHeschl, fernerRiedl, „Zur Fettembolie“. Zeitschr. f. Chir. VIII, 571.Scriba, „Untersuchungen über Fettembolie“. Ibid. 1879, XII, 118,Wiener, „Wesen und Schicksal der Fettembolie“. Arch. f. experim. Path. XI, 275 undRibbert, „Ueber Fettembolie“. Med. Centralbl. 1894, Nr. 1. Diese Fettembolien können sich sehr rasch bilden, insbesondere bei Knochenfracturen schon unmittelbar nach der Verletzung, wovon wir zahlreiche Beispiele anführen könnten. Auch nach Weichtheilwunden, wenn sie fetthältige Organe betrafen, können Fettembolien entstehen. So fandHamilton(Virchow’s Jahresber. 1877, I, 227) Fettembolien in den Lungen eines Schiffsjungen, welcher einige Stunden nach einem Fall aus beträchtlicher Höhe unter Dyspnoe und Coma gestorben war. Die Autopsie ergab Fettleber und kleine Rupturen in derselben. In einem von uns obducirten Falle von Leberruptur durch Ueberfahren ergab sich Lungenembolie durch zertrümmerte Lebersubstanz als nächste Todesursache. Auch bei Schädelfracturen wurden Fettembolien in der Lunge beobachtet, aber nur dann, wenn gleichzeitig Quetschung des Gehirns bestand, weshalb das Fett kaum aus der bekanntlich fettarmen Diploë, sondern aus dem Gehirne selbst gestammt haben dürfte. Hinzugefügt sei noch, dass auch durch Eintritt (Aspiration) von Luft in die Venen erfolgter plötzlicher Tod für Shok imponiren kann (Fischer, „Ueber die Gefahren des Lufteintrittes in die Venen“. Volkmann’s Samml. klin. Vortr. Nr. 113. FernerKézmarsky, „Lufteintritt in die Venen des puerperalen Uterus“. Arch. f. Gyn. 1878, XIII, 200 undBergmann[l. c.]).
[257]Bergmann,Czerny,UffelmannundHeschl, fernerRiedl, „Zur Fettembolie“. Zeitschr. f. Chir. VIII, 571.Scriba, „Untersuchungen über Fettembolie“. Ibid. 1879, XII, 118,Wiener, „Wesen und Schicksal der Fettembolie“. Arch. f. experim. Path. XI, 275 undRibbert, „Ueber Fettembolie“. Med. Centralbl. 1894, Nr. 1. Diese Fettembolien können sich sehr rasch bilden, insbesondere bei Knochenfracturen schon unmittelbar nach der Verletzung, wovon wir zahlreiche Beispiele anführen könnten. Auch nach Weichtheilwunden, wenn sie fetthältige Organe betrafen, können Fettembolien entstehen. So fandHamilton(Virchow’s Jahresber. 1877, I, 227) Fettembolien in den Lungen eines Schiffsjungen, welcher einige Stunden nach einem Fall aus beträchtlicher Höhe unter Dyspnoe und Coma gestorben war. Die Autopsie ergab Fettleber und kleine Rupturen in derselben. In einem von uns obducirten Falle von Leberruptur durch Ueberfahren ergab sich Lungenembolie durch zertrümmerte Lebersubstanz als nächste Todesursache. Auch bei Schädelfracturen wurden Fettembolien in der Lunge beobachtet, aber nur dann, wenn gleichzeitig Quetschung des Gehirns bestand, weshalb das Fett kaum aus der bekanntlich fettarmen Diploë, sondern aus dem Gehirne selbst gestammt haben dürfte. Hinzugefügt sei noch, dass auch durch Eintritt (Aspiration) von Luft in die Venen erfolgter plötzlicher Tod für Shok imponiren kann (Fischer, „Ueber die Gefahren des Lufteintrittes in die Venen“. Volkmann’s Samml. klin. Vortr. Nr. 113. FernerKézmarsky, „Lufteintritt in die Venen des puerperalen Uterus“. Arch. f. Gyn. 1878, XIII, 200 undBergmann[l. c.]).
[258]Postmortale Beschädigungen durch Ratten kommen ungemein häufig zur Beobachtung, insbesondere bei aus Aborten herausgezogenen Kindesleichen. In einem später zu erwähnenden Falle, betreffend eine auf einer Canalstiege in liegender Stellung erhängt gefundene Hadernsammlerin, waren ausgebreitete, durch Ratten veranlasste Substanzverluste an den Händen für vital entstandene Wunden gehalten worden. Aber auch durch ganz kleine Thiere bewirkte, nur oberflächliche Benagungen können für vital entstandene Hautaufschürfungen imponiren, und, besonders wenn sie am Halse oder im Gesichte vorkommen, zu schwerwiegenden Täuschungen Veranlassung geben, wie namentlich der bedauerliche FallHarbaumzeigt, in welchem Letzterer wegen angeblicher Vergiftung seines unehelichen Kindes mit Schwefelsäure acht Jahre im Kerker verbrachte, während sich nachträglich herausstellte, dass postmortale Magenerweichung vorgelegen war, und dass gewisse, theils rundliche, theils streifige, pergamentartige Vertrocknungen am Kinn, am Halse etc., welche die Obducenten von Schwefelsäureeinwirkung hergeleitet hatten, durch Benagung der Leiche durch Ameisen entstanden waren, von denen einige noch bei der Obduction im Munde gefunden wurden! (Skrzeczka, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1882, XXXVI, pag. 193). Die Aufdeckung dieses Justizirrthums wurde durch einen vonMaschka(Ibid. 1881, XXXIV, pag. 193) publicirten ähnlichen Fall veranlasst, in welchem ebenfalls verschiedene, im Gesicht und am Halse einer Kindesleiche gefundene, zum Theile schwärzlich aussehende und sauer reagirende Excoriationen auf Schwefelsäureeinwirkung bezogen wurden, während sie, wie die Erwägung der Umstände, der Befund einer todten Ameise im Munde und der Nachweis von Ameisensäure in den überschickten Hautstückchen erwies, von Ameisen hergerührt haben. Ausserdem bringtMaschkaeinen zweiten Fall, wo es sich um Schaben handelte, am gleichen Orte, 1879, XXX, 238. Benagungen der im Sommer im Keller aufbewahrten Leichen durch Kellerasseln kamen uns so häufig vor, dass wir besondere Vorkehrungen dagegen treffen mussten.
[258]Postmortale Beschädigungen durch Ratten kommen ungemein häufig zur Beobachtung, insbesondere bei aus Aborten herausgezogenen Kindesleichen. In einem später zu erwähnenden Falle, betreffend eine auf einer Canalstiege in liegender Stellung erhängt gefundene Hadernsammlerin, waren ausgebreitete, durch Ratten veranlasste Substanzverluste an den Händen für vital entstandene Wunden gehalten worden. Aber auch durch ganz kleine Thiere bewirkte, nur oberflächliche Benagungen können für vital entstandene Hautaufschürfungen imponiren, und, besonders wenn sie am Halse oder im Gesichte vorkommen, zu schwerwiegenden Täuschungen Veranlassung geben, wie namentlich der bedauerliche FallHarbaumzeigt, in welchem Letzterer wegen angeblicher Vergiftung seines unehelichen Kindes mit Schwefelsäure acht Jahre im Kerker verbrachte, während sich nachträglich herausstellte, dass postmortale Magenerweichung vorgelegen war, und dass gewisse, theils rundliche, theils streifige, pergamentartige Vertrocknungen am Kinn, am Halse etc., welche die Obducenten von Schwefelsäureeinwirkung hergeleitet hatten, durch Benagung der Leiche durch Ameisen entstanden waren, von denen einige noch bei der Obduction im Munde gefunden wurden! (Skrzeczka, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1882, XXXVI, pag. 193). Die Aufdeckung dieses Justizirrthums wurde durch einen vonMaschka(Ibid. 1881, XXXIV, pag. 193) publicirten ähnlichen Fall veranlasst, in welchem ebenfalls verschiedene, im Gesicht und am Halse einer Kindesleiche gefundene, zum Theile schwärzlich aussehende und sauer reagirende Excoriationen auf Schwefelsäureeinwirkung bezogen wurden, während sie, wie die Erwägung der Umstände, der Befund einer todten Ameise im Munde und der Nachweis von Ameisensäure in den überschickten Hautstückchen erwies, von Ameisen hergerührt haben. Ausserdem bringtMaschkaeinen zweiten Fall, wo es sich um Schaben handelte, am gleichen Orte, 1879, XXX, 238. Benagungen der im Sommer im Keller aufbewahrten Leichen durch Kellerasseln kamen uns so häufig vor, dass wir besondere Vorkehrungen dagegen treffen mussten.
[259]Taylor(l. c. I, 520) berichtet über eine Dame, welcher offenbar in gleicher Absicht der Hals durchschnitten wurde, nachdem sie früher durch Erstickung getödtet worden war. Die verhältnissmässig geringe Menge von Blut, welche aus der Wunde herausgeflossen war, hatte zuerst den Verdacht erweckt, dass nicht ein Mord, sondern Selbstmord vorliege.
[259]Taylor(l. c. I, 520) berichtet über eine Dame, welcher offenbar in gleicher Absicht der Hals durchschnitten wurde, nachdem sie früher durch Erstickung getödtet worden war. Die verhältnissmässig geringe Menge von Blut, welche aus der Wunde herausgeflossen war, hatte zuerst den Verdacht erweckt, dass nicht ein Mord, sondern Selbstmord vorliege.
[260]Handb. d. gerichtl. Med. 1864, 4. Aufl., II, 264.
[260]Handb. d. gerichtl. Med. 1864, 4. Aufl., II, 264.
[261]Handb. d. gerichtl. Med. 1875, 2. Aufl., 513.
[261]Handb. d. gerichtl. Med. 1875, 2. Aufl., 513.
[262]„Zur Frage der Widerstandsfähigkeit der Gewebe im Leben und nach dem Tode.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, XVIII, 18.
[262]„Zur Frage der Widerstandsfähigkeit der Gewebe im Leben und nach dem Tode.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, XVIII, 18.
[263]„Ueber die verschiedene Widerstandsfähigkeit der Knochen im todten und lebenden Zustande.“ Arch. f. Anat. und Phys. 1874, 510. Ebenso Med. Centralblatt. 1878, pag. 181, woselbst er unter Anderem angibt, dass aufschlagende Kugeln bei frischen Knochen vorherrschend auseinandertreibend wirken, während an trockenen vorherrschend Loch- und Rinnenschüsse erzeugt werden.
[263]„Ueber die verschiedene Widerstandsfähigkeit der Knochen im todten und lebenden Zustande.“ Arch. f. Anat. und Phys. 1874, 510. Ebenso Med. Centralblatt. 1878, pag. 181, woselbst er unter Anderem angibt, dass aufschlagende Kugeln bei frischen Knochen vorherrschend auseinandertreibend wirken, während an trockenen vorherrschend Loch- und Rinnenschüsse erzeugt werden.
[264]„Leichenerscheinungen.“ Wien 1854.
[264]„Leichenerscheinungen.“ Wien 1854.
[265]„Die forensisch wichtigsten Leichenerscheinungen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1876, XXV.
[265]„Die forensisch wichtigsten Leichenerscheinungen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1876, XXV.
[266]Den UntersuchungenCorin’s („Ueber die Ursachen des Flüssigbleibens des Blutes bei der Erstickung und anderen Todesarten.“ Vierteljahrschr. f. gerichtliche Med. 1893, V, 234) zufolge behält das Blut seine postmortale Gerinnungsfähigkeit nur einige, allerdings unbestimmt lange Zeit.
[266]Den UntersuchungenCorin’s („Ueber die Ursachen des Flüssigbleibens des Blutes bei der Erstickung und anderen Todesarten.“ Vierteljahrschr. f. gerichtliche Med. 1893, V, 234) zufolge behält das Blut seine postmortale Gerinnungsfähigkeit nur einige, allerdings unbestimmt lange Zeit.
[267]Hierher gehört auch das sogenannte Hämatom der Dura mater, eine sackartige, mit flüssigem, braunrothem, vor dem Spectralapparate den Methämoglobinstreif zeigenden Blut gefüllte Auseinanderweichung der Schichten einer pachymeningitischen Auflagerung, welcher eine muldenförmige Abflachung der betreffenden Grosshirnhemisphäre entspricht. Solche Hämatome werden oft überraschend lange vertragen, ohne auffällige Symptome zu veranlassen.
[267]Hierher gehört auch das sogenannte Hämatom der Dura mater, eine sackartige, mit flüssigem, braunrothem, vor dem Spectralapparate den Methämoglobinstreif zeigenden Blut gefüllte Auseinanderweichung der Schichten einer pachymeningitischen Auflagerung, welcher eine muldenförmige Abflachung der betreffenden Grosshirnhemisphäre entspricht. Solche Hämatome werden oft überraschend lange vertragen, ohne auffällige Symptome zu veranlassen.
[268]„Ueber concurrirende Todesursachen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1866, V, 284.Liman(l. c. II, 60) gebraucht dafür die Bezeichnung „Priorität der Todesart“. Obwohl diese Bezeichnung ganz richtig ist, so liegt doch eine Verwechslung nahe mit der in civilrechtlicher Beziehung wichtigen Frage nach der „Priorität des Todes“, die sich ergibt, wenn Zweifel darüber entstehen: „welche von zwei oder mehreren verstorbenen Personen zuerst mit dem Tode abgegangen sei“ (§. 25 österr. b. G. B.), namentlich, „wenn zwei oder mehrere Menschen ihr Leben in einem gemeinsamen Unglücke oder auf andere Art gleichzeitig verloren haben“ (Preussisches allgemeines Landrecht. I, Tit. 1, §. 39). Es verdient daher die vonSkrzeczkaangegebene Bezeichnung den Vorzug. Einen Fall dieser Art, wo es sich um die Verunglückung eines Ehepaares bei einer Kahnfahrt, respective um die Ueberlebungsfrage, handelte, hatLacassagne(„Question de survie. Consultation médico-légale dans l’affaire Rivoire.“ Lyon 1883) begutachtet.
[268]„Ueber concurrirende Todesursachen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1866, V, 284.Liman(l. c. II, 60) gebraucht dafür die Bezeichnung „Priorität der Todesart“. Obwohl diese Bezeichnung ganz richtig ist, so liegt doch eine Verwechslung nahe mit der in civilrechtlicher Beziehung wichtigen Frage nach der „Priorität des Todes“, die sich ergibt, wenn Zweifel darüber entstehen: „welche von zwei oder mehreren verstorbenen Personen zuerst mit dem Tode abgegangen sei“ (§. 25 österr. b. G. B.), namentlich, „wenn zwei oder mehrere Menschen ihr Leben in einem gemeinsamen Unglücke oder auf andere Art gleichzeitig verloren haben“ (Preussisches allgemeines Landrecht. I, Tit. 1, §. 39). Es verdient daher die vonSkrzeczkaangegebene Bezeichnung den Vorzug. Einen Fall dieser Art, wo es sich um die Verunglückung eines Ehepaares bei einer Kahnfahrt, respective um die Ueberlebungsfrage, handelte, hatLacassagne(„Question de survie. Consultation médico-légale dans l’affaire Rivoire.“ Lyon 1883) begutachtet.
[269]C.Majer, „Statistische Studien über den Selbstmord in Bayern“. Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1872, 155. Die ausführlichsten Daten über die Statistik des Selbstmordes in Europa und den aussereuropäischen Ländern enthält das schöne Werk von H.Morselli, welches in deutscher Uebersetzung unter dem Titel: „Der Selbstmord. Ein Capitel aus der Moralstatistik“ 1881 bei Brockhaus in Leipzig erschienen ist.
[269]C.Majer, „Statistische Studien über den Selbstmord in Bayern“. Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1872, 155. Die ausführlichsten Daten über die Statistik des Selbstmordes in Europa und den aussereuropäischen Ländern enthält das schöne Werk von H.Morselli, welches in deutscher Uebersetzung unter dem Titel: „Der Selbstmord. Ein Capitel aus der Moralstatistik“ 1881 bei Brockhaus in Leipzig erschienen ist.
[270]Oesterlen, „Handb. d. med. Statistik“. 1874, pag. 732.
[270]Oesterlen, „Handb. d. med. Statistik“. 1874, pag. 732.
[271]„Zeitschr. des königl. preuss. statist. Bureaus.“ 1871, pag. 98 u. s. f.Majer, l. c. 177.
[271]„Zeitschr. des königl. preuss. statist. Bureaus.“ 1871, pag. 98 u. s. f.Majer, l. c. 177.
[272]Annal. d’hygiène publ. 1875, II, 192.
[272]Annal. d’hygiène publ. 1875, II, 192.
[273]Darunter durch Kohlendampf 42.
[273]Darunter durch Kohlendampf 42.
[274]823 Fälle von Erstickung bes. durch Kohlendunst.Sedlaczek, l. c.
[274]823 Fälle von Erstickung bes. durch Kohlendunst.Sedlaczek, l. c.
[275]Interessante Beispiele finden sich beiOrfila(Lehrb. d. gerichtl. Med., übersetzt von Knapp. 1848, I, pag. 442).
[275]Interessante Beispiele finden sich beiOrfila(Lehrb. d. gerichtl. Med., übersetzt von Knapp. 1848, I, pag. 442).
[276]Siehe auchMorselli, l. c. pag. 72 u. s. f. und P.Gonzier, Action des courants telluriques, du magnétisme terrestre sur l’activité cérébrale. Arch. de l’anthropol. criminelle. 1891, pag. 349 und 466.
[276]Siehe auchMorselli, l. c. pag. 72 u. s. f. und P.Gonzier, Action des courants telluriques, du magnétisme terrestre sur l’activité cérébrale. Arch. de l’anthropol. criminelle. 1891, pag. 349 und 466.
[277]Selbst Anschuldigungen Dritter kommen vor, s. z. B.Kuby, „Selbstmordversuch durch Halsabschneiden für Mordversuch ausgegeben“. Friedreich’s Blätter. 1878, pag. 224. Wir selbst obducirten einen Mann, der, schwer krank in’s Spital aufgenommen, angab, von mehreren Personen misshandelt und in eine Senkgrube geworfen worden zu sein, und nach wenigen Stunden starb, während die gerichtliche Section eine exquisite Schwefelsäurevergiftung ergab.
[277]Selbst Anschuldigungen Dritter kommen vor, s. z. B.Kuby, „Selbstmordversuch durch Halsabschneiden für Mordversuch ausgegeben“. Friedreich’s Blätter. 1878, pag. 224. Wir selbst obducirten einen Mann, der, schwer krank in’s Spital aufgenommen, angab, von mehreren Personen misshandelt und in eine Senkgrube geworfen worden zu sein, und nach wenigen Stunden starb, während die gerichtliche Section eine exquisite Schwefelsäurevergiftung ergab.
[278]Damit stimmt auch die StatistikDurham’s (Güterbock, „Die Verletzungen des Halses“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, 19, pag. 33) über die Lage der Wunde bei 158 Fällen von theils durch Mord, theils durch Selbstmord erzeugten Halsdurchschneidungen überein. 11mal lag die Wunde über dem Zungenbein, 45mal auf der Membrana hyothyreoidea, 35mal auf dem Schildknorpel, 26mal auf dem Lig. conoideum oder dem Ringknorpel, 41mal auf der Trachea.
[278]Damit stimmt auch die StatistikDurham’s (Güterbock, „Die Verletzungen des Halses“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, 19, pag. 33) über die Lage der Wunde bei 158 Fällen von theils durch Mord, theils durch Selbstmord erzeugten Halsdurchschneidungen überein. 11mal lag die Wunde über dem Zungenbein, 45mal auf der Membrana hyothyreoidea, 35mal auf dem Schildknorpel, 26mal auf dem Lig. conoideum oder dem Ringknorpel, 41mal auf der Trachea.
[279]Ein derartiger Fall kam uns 1879 zur Beobachtung. Er betraf eine Prostituirte, welcher, als sie eben zur Zulassung des Coitus sich anschickte, von dem über ihr knienden Thäter mit einem unbemerkt hervorgezogenen Fleischermesser der Vorderhals bis auf die Wirbelsäule, eingestandenermassen in einem Zuge, durchschnitten worden war.
[279]Ein derartiger Fall kam uns 1879 zur Beobachtung. Er betraf eine Prostituirte, welcher, als sie eben zur Zulassung des Coitus sich anschickte, von dem über ihr knienden Thäter mit einem unbemerkt hervorgezogenen Fleischermesser der Vorderhals bis auf die Wirbelsäule, eingestandenermassen in einem Zuge, durchschnitten worden war.
[280]Dass auch solche Befunde nicht absolut den Mord beweisen, zeigt ein Fall vonPorter-Wornum(Virchow’s Jahresb. 1887, I, 506), der zu einer Frau gerufen wurde, die sich den Hals durchschnitten hatte. Er fand die Frau mit angeschnittener Trachea im Zimmer stehend, mit einem Tischmesser in der Hand, womit sie sich noch in Gegenwart des Arztes in den rechten Vorderarm Schnitte beibrachte. Das Messer wurde ihr leicht genommen und die Frau in ein Spital gebracht, wo sie nach 9 Stunden starb. Die Obduction ergab die Trachea bis auf eine schmale hintere Brücke durchschnitten, zahlreiche Schnitte an beiden Vorderarmen und Handgelenken undjederseits einen Schnitt in der Falte zwischen Daumen und Zeigefinger!
[280]Dass auch solche Befunde nicht absolut den Mord beweisen, zeigt ein Fall vonPorter-Wornum(Virchow’s Jahresb. 1887, I, 506), der zu einer Frau gerufen wurde, die sich den Hals durchschnitten hatte. Er fand die Frau mit angeschnittener Trachea im Zimmer stehend, mit einem Tischmesser in der Hand, womit sie sich noch in Gegenwart des Arztes in den rechten Vorderarm Schnitte beibrachte. Das Messer wurde ihr leicht genommen und die Frau in ein Spital gebracht, wo sie nach 9 Stunden starb. Die Obduction ergab die Trachea bis auf eine schmale hintere Brücke durchschnitten, zahlreiche Schnitte an beiden Vorderarmen und Handgelenken undjederseits einen Schnitt in der Falte zwischen Daumen und Zeigefinger!
[281]In unserem Museum bewahren wir den Schädel eines Ermordeten, an dem sich namentlich am Hinterkopf mehr als 20 Stichwunden finden.
[281]In unserem Museum bewahren wir den Schädel eines Ermordeten, an dem sich namentlich am Hinterkopf mehr als 20 Stichwunden finden.
[282]Tessier(Annal. d’hygiène publ. XXIV, pag. 5) sah bei einem im Duell GefalleneneineStichöffnung in der Brustwand und in der vorderen Wand der Aorta, dagegen drei in einem Dreieck gestellte, nur die oberen Schichten betreffende, in der Hinterwand der letzteren, und erwähnt eine Beobachtung vonCoutagne, wo sich bei einem verwundeten Manne ein Stich in der Bauchwand und 2 in der Leber fanden.
[282]Tessier(Annal. d’hygiène publ. XXIV, pag. 5) sah bei einem im Duell GefalleneneineStichöffnung in der Brustwand und in der vorderen Wand der Aorta, dagegen drei in einem Dreieck gestellte, nur die oberen Schichten betreffende, in der Hinterwand der letzteren, und erwähnt eine Beobachtung vonCoutagne, wo sich bei einem verwundeten Manne ein Stich in der Bauchwand und 2 in der Leber fanden.
[283]Auf weitere Distanzen ist von einem „Wasserschuss“ kein Effect zu erwarten. Eine interessante diesbezügliche Angabe findet sich inBrehm’s „Thierleben“, 1878, IV, 451: „In den alten Reisewerken und Naturgeschichten steht zu lesen, dass man Kolibris blos mit Sand oder Wasser schiessen könne.Audubonhat sich verleiten lassen, dies zu versuchen und gefunden, dass die aus Wasser bestehende Ladung wohl das Gewehr einschmutzt, nicht aber Kolibris tödtet.“ Eine kurze Mittheilung über einen Selbstmordversuch mittelst eines mit Wasser geladenen, in den Mund abgefeuerten Terzerols, wodurch nur Einrisse an den Mundwinkeln und Verwundungen der Mundschleimhaut entstanden, enthält der Wiedener Spitalsbericht pro 1880, pag. 258.
[283]Auf weitere Distanzen ist von einem „Wasserschuss“ kein Effect zu erwarten. Eine interessante diesbezügliche Angabe findet sich inBrehm’s „Thierleben“, 1878, IV, 451: „In den alten Reisewerken und Naturgeschichten steht zu lesen, dass man Kolibris blos mit Sand oder Wasser schiessen könne.Audubonhat sich verleiten lassen, dies zu versuchen und gefunden, dass die aus Wasser bestehende Ladung wohl das Gewehr einschmutzt, nicht aber Kolibris tödtet.“ Eine kurze Mittheilung über einen Selbstmordversuch mittelst eines mit Wasser geladenen, in den Mund abgefeuerten Terzerols, wodurch nur Einrisse an den Mundwinkeln und Verwundungen der Mundschleimhaut entstanden, enthält der Wiedener Spitalsbericht pro 1880, pag. 258.
[284]Neuere Versuche über die Wirkung „blinder Schüsse“ hatSalzmann(Virchow’s Jahresb. 1881, II, 321) angestellt und gefunden, dass die sogenannten Platzpatronen, wie sie bei den Militärmanövern benützt werden, auf 2 Meter Schussdistanz leichte, auf 1 Meter schwere Verletzungen bewirken und auf 30 Cm. Knochenwände zu durchschlagen vermögen, wobei der Wachspfropf, mit dem die betreffenden Patronen geschlossen waren, wie ein Projectil wirkte. NachGerstacker(Prager Zeitschr. f. Heilk. 1887, VIII, 376) sind Selbstmorde mit Platzpatronen in der preussischen Armee häufig, wobei sich grosse Zerstörungen ergeben.
[284]Neuere Versuche über die Wirkung „blinder Schüsse“ hatSalzmann(Virchow’s Jahresb. 1881, II, 321) angestellt und gefunden, dass die sogenannten Platzpatronen, wie sie bei den Militärmanövern benützt werden, auf 2 Meter Schussdistanz leichte, auf 1 Meter schwere Verletzungen bewirken und auf 30 Cm. Knochenwände zu durchschlagen vermögen, wobei der Wachspfropf, mit dem die betreffenden Patronen geschlossen waren, wie ein Projectil wirkte. NachGerstacker(Prager Zeitschr. f. Heilk. 1887, VIII, 376) sind Selbstmorde mit Platzpatronen in der preussischen Armee häufig, wobei sich grosse Zerstörungen ergeben.
[285]Im Februar 1877 kam ein derartiger Fall in Prag zur Hauptverhandlung. Am 29. September war ein Heger im Walde erschossen gefunden worden. Die Section ergab, dass der Schuss aus nächster Nähe gegen die linke Brustseite abgefeuert worden war und Herz und Lunge zertrümmert hatte. In der Brusthöhle wurden zahlreiche Schrote und die Reste eines Papierpfropfens vorgefunden, welche als Stücke des Nationalkalenders vom Jahre 1876 erkannt wurden. In der Wohnung des der That verdächtigen Wilddiebes wurde ein solcher Nationalkalender gefunden, aus welchem mehrere Seiten, darunter auch die, aus welcher der Pfropfen bestand, herausgerissen waren, ein Umstand, der natürlich den Angeklagten schwer gravirte, obgleich dieser den Todesfall als Selbstmord hinzustellen sich bemühte.
[285]Im Februar 1877 kam ein derartiger Fall in Prag zur Hauptverhandlung. Am 29. September war ein Heger im Walde erschossen gefunden worden. Die Section ergab, dass der Schuss aus nächster Nähe gegen die linke Brustseite abgefeuert worden war und Herz und Lunge zertrümmert hatte. In der Brusthöhle wurden zahlreiche Schrote und die Reste eines Papierpfropfens vorgefunden, welche als Stücke des Nationalkalenders vom Jahre 1876 erkannt wurden. In der Wohnung des der That verdächtigen Wilddiebes wurde ein solcher Nationalkalender gefunden, aus welchem mehrere Seiten, darunter auch die, aus welcher der Pfropfen bestand, herausgerissen waren, ein Umstand, der natürlich den Angeklagten schwer gravirte, obgleich dieser den Todesfall als Selbstmord hinzustellen sich bemühte.
[286]Trelat(Casper-Liman, II, 75) berichtet über einen Selbstmörder, der sich gleichzeitig zwei Pistolen an je einer Schläfe ansetzte und abfeuerte, und einen analogen Fall (gleichzeitiger Schuss gegen Kopf und Brust) findet man in Kopp’s Jahrb. d. St. A. K. XI, 123 (Siebenhaar’s Encyklop. Handb. I, 419). Auch in Wien hat sich 1893 ein Officier durch zwei gleichzeitig gegen die rechte und linke Schläfe abgefeuerte Revolverschüsse getödtet.
[286]Trelat(Casper-Liman, II, 75) berichtet über einen Selbstmörder, der sich gleichzeitig zwei Pistolen an je einer Schläfe ansetzte und abfeuerte, und einen analogen Fall (gleichzeitiger Schuss gegen Kopf und Brust) findet man in Kopp’s Jahrb. d. St. A. K. XI, 123 (Siebenhaar’s Encyklop. Handb. I, 419). Auch in Wien hat sich 1893 ein Officier durch zwei gleichzeitig gegen die rechte und linke Schläfe abgefeuerte Revolverschüsse getödtet.
[287]So wäre z. B. der Fall als Selbstmord klargestellt, wenn die Obduction gleichzeitig Vergiftung ergeben würde, wie wir zwei solche Fälle obducirten, von denen der eine einen Mann betraf, der, wie man meinte, zufällig aus einem Dachfenster herabgestürzt war, und bei dem ausser groben Verletzungen eine Schwefelsäurevergiftung sich fand; der zweite ein Mädchen, welches zuerst Phosphor-Zündhölzchenköpfchen genommen und dann aus dem dritten Stockwerke sich herabgestürzt hatte.
[287]So wäre z. B. der Fall als Selbstmord klargestellt, wenn die Obduction gleichzeitig Vergiftung ergeben würde, wie wir zwei solche Fälle obducirten, von denen der eine einen Mann betraf, der, wie man meinte, zufällig aus einem Dachfenster herabgestürzt war, und bei dem ausser groben Verletzungen eine Schwefelsäurevergiftung sich fand; der zweite ein Mädchen, welches zuerst Phosphor-Zündhölzchenköpfchen genommen und dann aus dem dritten Stockwerke sich herabgestürzt hatte.
[288]Zahlreiche Beispiele von Eisenbahnverletzungen und deren Folgen, sowie von und in Trains begangenen Verbrechen enthält das Werk von L.Borri: L’esercizio delle strade ferrate nei suoi rapporti con la medicina giudiciaria. Mailand 1894.
[288]Zahlreiche Beispiele von Eisenbahnverletzungen und deren Folgen, sowie von und in Trains begangenen Verbrechen enthält das Werk von L.Borri: L’esercizio delle strade ferrate nei suoi rapporti con la medicina giudiciaria. Mailand 1894.
[289]Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, dass auch die Fixirung anderer Fussspuren u. dergl. von Wichtigkeit sein kann, wobei besonders der Gerichtsarzt im Stande ist, mit Rath und That behilflich zu sein, so, wenn Fussstapfen oder andere Eindrücke in Erde, Staub, Koth oder Schnee gefunden werden und ein Aufbewahren derselben nicht thunlich erscheint. Zur Fixirung dieser hat man die Herstellung eines Abgusses der Spur entweder mit Gyps oder mit einer Mischung von gleichen Theilen Cement und Sand empfohlen. Diese Substanzen werden fein gepulvert und mit ihnen am besten mittelst eines Siebes die Spur, aus welcher man das etwa darin befindliche Wasser mit Fliesspapier vorsichtig aufgesaugt hatte, ausgefüllt, so dass die Schichte das Niveau der Spur etwas überragt. Hierauf wird die Oberfläche etwas getrocknet, ein Leinwandlappen darüber gelegt und mittelst der Brause einer Giesskanne vorsichtig mit Wasser übergossen, bis die ganze Masse durchfeuchtet ist. Man gönnt hierauf der Masse die nöthige Zeit, um zu erstarren, und hebt dann vorsichtig den Ausguss heraus, der nach Bestreichung mit Oel wieder abgedrückt werden kann, so dass man einen genauen Abklatsch der ursprünglichen Spur erhält.Unter Umständen kann man den Gyps- oder Cementbrei unmittelbar in die Spur eingiessen und erhärten lassen (Krahmer,Hodann).Hugoulinhat auch das Ausfüllen der Spur mit gepulverter Stearinsäure empfohlen, nachdem erstere früher durch ein darüber gehaltenes heisses Eisenblech erwärmt worden ist.Jaumes(Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 657) modificirt dieses Verfahren dahin, dass er die Spur durch eine darüber gehaltene heisse Metallplatte erwärmt und vorsichtig mit feinem Stearinpulver bestreut, welches schmilzt und nach dem Erkalten die Erhöhungen und Vertiefungen der Spur in dünner Schichte überzieht. Letztere wird nun mit Oel bestrichen und die so bereitete Form mit nicht zu dickem Gypsbrei ausgegossen, welcher erstarrend einen genauen und leicht aufzubewahrenden Abdruck des Gegenstandes darstellt, von dem die Spur herrührt. Ausführlicheres über diesen Gegenstand s.Schauenstein, „Untersuchung der Spuren von Fussabdrücken und Werkzeugen“ in Maschka’s Handbuch der gerichtl. Med. I, 541; W.Zenker, „Die Fussspuren des Menschen. Grundzüge einer methodischen Untersuchung und forensischen Beurtheilung derselben.“ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. Nr. 4, XXX, pag. 80);Masson(Annal. d’hygiène publ. 1886, XVI, 336), welcher auf die Verlängerung der Spur eines und desselben Fusses, insbesondere des Abdruckes der grossen Zehe beim Gehen aufmerksam macht;CoutagneundFlorence(Arch. de anthropol. crim. IV, 25) undVocke(Friedreich’s Blätter. 1892, pag. 36).
[289]Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, dass auch die Fixirung anderer Fussspuren u. dergl. von Wichtigkeit sein kann, wobei besonders der Gerichtsarzt im Stande ist, mit Rath und That behilflich zu sein, so, wenn Fussstapfen oder andere Eindrücke in Erde, Staub, Koth oder Schnee gefunden werden und ein Aufbewahren derselben nicht thunlich erscheint. Zur Fixirung dieser hat man die Herstellung eines Abgusses der Spur entweder mit Gyps oder mit einer Mischung von gleichen Theilen Cement und Sand empfohlen. Diese Substanzen werden fein gepulvert und mit ihnen am besten mittelst eines Siebes die Spur, aus welcher man das etwa darin befindliche Wasser mit Fliesspapier vorsichtig aufgesaugt hatte, ausgefüllt, so dass die Schichte das Niveau der Spur etwas überragt. Hierauf wird die Oberfläche etwas getrocknet, ein Leinwandlappen darüber gelegt und mittelst der Brause einer Giesskanne vorsichtig mit Wasser übergossen, bis die ganze Masse durchfeuchtet ist. Man gönnt hierauf der Masse die nöthige Zeit, um zu erstarren, und hebt dann vorsichtig den Ausguss heraus, der nach Bestreichung mit Oel wieder abgedrückt werden kann, so dass man einen genauen Abklatsch der ursprünglichen Spur erhält.
Unter Umständen kann man den Gyps- oder Cementbrei unmittelbar in die Spur eingiessen und erhärten lassen (Krahmer,Hodann).Hugoulinhat auch das Ausfüllen der Spur mit gepulverter Stearinsäure empfohlen, nachdem erstere früher durch ein darüber gehaltenes heisses Eisenblech erwärmt worden ist.Jaumes(Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 657) modificirt dieses Verfahren dahin, dass er die Spur durch eine darüber gehaltene heisse Metallplatte erwärmt und vorsichtig mit feinem Stearinpulver bestreut, welches schmilzt und nach dem Erkalten die Erhöhungen und Vertiefungen der Spur in dünner Schichte überzieht. Letztere wird nun mit Oel bestrichen und die so bereitete Form mit nicht zu dickem Gypsbrei ausgegossen, welcher erstarrend einen genauen und leicht aufzubewahrenden Abdruck des Gegenstandes darstellt, von dem die Spur herrührt. Ausführlicheres über diesen Gegenstand s.Schauenstein, „Untersuchung der Spuren von Fussabdrücken und Werkzeugen“ in Maschka’s Handbuch der gerichtl. Med. I, 541; W.Zenker, „Die Fussspuren des Menschen. Grundzüge einer methodischen Untersuchung und forensischen Beurtheilung derselben.“ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. Nr. 4, XXX, pag. 80);Masson(Annal. d’hygiène publ. 1886, XVI, 336), welcher auf die Verlängerung der Spur eines und desselben Fusses, insbesondere des Abdruckes der grossen Zehe beim Gehen aufmerksam macht;CoutagneundFlorence(Arch. de anthropol. crim. IV, 25) undVocke(Friedreich’s Blätter. 1892, pag. 36).
[290]Im Innern mehrfach zusammengelegter Kleidungsstücke kann sich, wieViberthervorhebt, das Blut mitunter auffallend lange feucht erhalten.
[290]Im Innern mehrfach zusammengelegter Kleidungsstücke kann sich, wieViberthervorhebt, das Blut mitunter auffallend lange feucht erhalten.
[291]„Untersuchungen über einige den Blutnachweis störende Einflüsse.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1892, IV, 44.
[291]„Untersuchungen über einige den Blutnachweis störende Einflüsse.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1892, IV, 44.
[292]Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., XIX, 113. Ausführliche Literaturangaben über forensische Untersuchungen von Blutspuren vide unseren Artikel über „Blutspuren“ inEulenburg’s „Real-Encyclopädie der ges. Heilk.“
[292]Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., XIX, 113. Ausführliche Literaturangaben über forensische Untersuchungen von Blutspuren vide unseren Artikel über „Blutspuren“ inEulenburg’s „Real-Encyclopädie der ges. Heilk.“
[293]Annal. d’hygiène publ. Januar 1885, 139.
[293]Annal. d’hygiène publ. Januar 1885, 139.
[294]„Ueber das Verhalten des Blutes zu Kaliumhydroxyd.“ Mittheilungen des Vereines der Aerzte in Steiermark, 1875–1876.
[294]„Ueber das Verhalten des Blutes zu Kaliumhydroxyd.“ Mittheilungen des Vereines der Aerzte in Steiermark, 1875–1876.
[295]Valore delle granulazioni ventrofile dei globuli bianchi nella determinazione specifica dei sangue. 1894. Estratto dagli Atti del R. Istituto Veneto. Tom. V, Ser. VII.
[295]Valore delle granulazioni ventrofile dei globuli bianchi nella determinazione specifica dei sangue. 1894. Estratto dagli Atti del R. Istituto Veneto. Tom. V, Ser. VII.
[296]Die ihrer Zeit viel besprochene BehauptungBarruel’s (Annal. d’hygiène publ. 1829, Nr. 6 und 1854, pag. 413), dass man bei Behandlung einer Blutspur mit Schwefelsäure aus dem dabei sich ergebenden specifischen Geruche erkennen könne, ob das Blut vom Menschen oder von einem Thiere und von welchem abstamme, hat nur einen historischen Werth. Wichtig dagegen ist es, wenn es sich um die Provenienz von Blutspuren handelt, auf Beimengungen zu achten. So gab in einem unserer Fälle der Besitzer eines Messers an, dass die daran befindlichen Blutspuren entstanden seien, als er einige Tage zuvor eine Pferdeleber zerschnitt. In der That waren die Blutkörperchen klein und deutlich Leberzellen nachweisbar. In einem anderen wurde uns ein Papier mit Flecken übergeben, die grösstentheils gelblich, theilweise aber verwaschen röthlich aussahen und für Blut gehalten wurden. Der Angeschuldigte gab an, dass er auf diesem Papier geräuchertes Fleisch verzehrt habe, wovon die Flecke herrühren. Die mikroskopische Untersuchung bestätigte diese Angabe, da sie viel Fett, sowie Fetzen von Bindegewebe und quergestreiften Muskelfasern ergab.
[296]Die ihrer Zeit viel besprochene BehauptungBarruel’s (Annal. d’hygiène publ. 1829, Nr. 6 und 1854, pag. 413), dass man bei Behandlung einer Blutspur mit Schwefelsäure aus dem dabei sich ergebenden specifischen Geruche erkennen könne, ob das Blut vom Menschen oder von einem Thiere und von welchem abstamme, hat nur einen historischen Werth. Wichtig dagegen ist es, wenn es sich um die Provenienz von Blutspuren handelt, auf Beimengungen zu achten. So gab in einem unserer Fälle der Besitzer eines Messers an, dass die daran befindlichen Blutspuren entstanden seien, als er einige Tage zuvor eine Pferdeleber zerschnitt. In der That waren die Blutkörperchen klein und deutlich Leberzellen nachweisbar. In einem anderen wurde uns ein Papier mit Flecken übergeben, die grösstentheils gelblich, theilweise aber verwaschen röthlich aussahen und für Blut gehalten wurden. Der Angeschuldigte gab an, dass er auf diesem Papier geräuchertes Fleisch verzehrt habe, wovon die Flecke herrühren. Die mikroskopische Untersuchung bestätigte diese Angabe, da sie viel Fett, sowie Fetzen von Bindegewebe und quergestreiften Muskelfasern ergab.
[297]Arch. f. path. Anat. und Physiol. 1862, XXIII, pag. 446.
[297]Arch. f. path. Anat. und Physiol. 1862, XXIII, pag. 446.
[298]Ladendorf(Berliner klin. Wochenschr. 1880, Nr. 35) empfiehlt statt des Terpentinöls das Ol. Eucalypti. Wahrscheinlich sind die meisten ätherischen Oele Ozonträger.
[298]Ladendorf(Berliner klin. Wochenschr. 1880, Nr. 35) empfiehlt statt des Terpentinöls das Ol. Eucalypti. Wahrscheinlich sind die meisten ätherischen Oele Ozonträger.
[299]Ueber die weiteren Eigenschaften dieses Körpers vide:Hoppe-Seyler(Handb. der physiol. und path.-chem. Analyse. 1865, pag. 220);Preyer(Blutkrystalle. 1871, pag. 191);A. Jäderholm(Zeitschr. f. Biologie. XVI) und unsere oben citirte Arbeit, pag. 133. Als bestes Lösungsmittel für Methämoglobin, und gleichzeitig für Oxyhämoglobin constatirteKlein(Dissert., Dorpat 1889) mit Kohlensäure gesättigtes destillirtes Wasser, welches schonStruve(l. c.) zum Sichtbarmachen der Blutkörperchen empfohlen hatte.
[299]Ueber die weiteren Eigenschaften dieses Körpers vide:Hoppe-Seyler(Handb. der physiol. und path.-chem. Analyse. 1865, pag. 220);Preyer(Blutkrystalle. 1871, pag. 191);A. Jäderholm(Zeitschr. f. Biologie. XVI) und unsere oben citirte Arbeit, pag. 133. Als bestes Lösungsmittel für Methämoglobin, und gleichzeitig für Oxyhämoglobin constatirteKlein(Dissert., Dorpat 1889) mit Kohlensäure gesättigtes destillirtes Wasser, welches schonStruve(l. c.) zum Sichtbarmachen der Blutkörperchen empfohlen hatte.
[300]Philos. Magazin. Ser. 4, XXVIII, pag. 391.
[300]Philos. Magazin. Ser. 4, XXVIII, pag. 391.
[301]Vide unseren Aufsatz: „Zur Kenntniss der Befunde nach Cyankaliumvergiftung.“ Wiener med. Wochenschr. 1876, Nr. 45 und 46. Als eine angeblich neue Methode zur Entdeckung von Blutspuren empfiehltCazeneuve(Compt. rendus. 5. März 1877) den gleichen Vorgang mit Ammoniak.
[301]Vide unseren Aufsatz: „Zur Kenntniss der Befunde nach Cyankaliumvergiftung.“ Wiener med. Wochenschr. 1876, Nr. 45 und 46. Als eine angeblich neue Methode zur Entdeckung von Blutspuren empfiehltCazeneuve(Compt. rendus. 5. März 1877) den gleichen Vorgang mit Ammoniak.
[302]Tamassiaerwärmt die Substanz über Wasserdampf, unter Zusatz einer 3procentigen Kochsalzlösung, bedeckt mit einem Deckgläschen, und gibt dann durch 15–20 Minuten Eisessig hinzu, wobei er den Zutritt des Wasserdampfes vermindert. Dann wird das Object dem Verdampfen überlassen. Mit diesem Verfahren konnte, auch wenn Seife, Fett oder Fäulniss eingewirkt hatten, ein positives Resultat erhalten werden. Neuere Mittheilungen über den Einfluss von Rost und organischen Säuren siehe Virchow’s Jahrb. 1890, I, 488 und in der oben citirten Arbeit vonHammerl.
[302]Tamassiaerwärmt die Substanz über Wasserdampf, unter Zusatz einer 3procentigen Kochsalzlösung, bedeckt mit einem Deckgläschen, und gibt dann durch 15–20 Minuten Eisessig hinzu, wobei er den Zutritt des Wasserdampfes vermindert. Dann wird das Object dem Verdampfen überlassen. Mit diesem Verfahren konnte, auch wenn Seife, Fett oder Fäulniss eingewirkt hatten, ein positives Resultat erhalten werden. Neuere Mittheilungen über den Einfluss von Rost und organischen Säuren siehe Virchow’s Jahrb. 1890, I, 488 und in der oben citirten Arbeit vonHammerl.
[303]„Die Grenzen der Beweiskraft des Hämatinspectrums und der Häminkrystalle für die Anwesenheit von Blut. Ein Beitrag zur Verhütung von Justizmorden.“ 1892.
[303]„Die Grenzen der Beweiskraft des Hämatinspectrums und der Häminkrystalle für die Anwesenheit von Blut. Ein Beitrag zur Verhütung von Justizmorden.“ 1892.
[304]Ueber die Untersuchung eines Fetzens mit besonderer Rücksicht auf die Frage, ob die daran klebenden Haare von einem neugeborenen Kinde herstammen, hatGallardberichtet (Annal. d’hygiène publ. 1879, 371). Neuestens behauptetJaumes(De la distinction entre les poils de l’homme et les poils des animaux. Montpellier méd. April 1882, etc.), dass er ausnahmsweise die Kopfhaare der Neugeborenen markhältig gefunden habe.
[304]Ueber die Untersuchung eines Fetzens mit besonderer Rücksicht auf die Frage, ob die daran klebenden Haare von einem neugeborenen Kinde herstammen, hatGallardberichtet (Annal. d’hygiène publ. 1879, 371). Neuestens behauptetJaumes(De la distinction entre les poils de l’homme et les poils des animaux. Montpellier méd. April 1882, etc.), dass er ausnahmsweise die Kopfhaare der Neugeborenen markhältig gefunden habe.
[305]Vide unseren Aufsatz: „Ueber Haare in gerichtsärztlicher Beziehung.“ Prager Vierteljahrschr. CXII, 67.
[305]Vide unseren Aufsatz: „Ueber Haare in gerichtsärztlicher Beziehung.“ Prager Vierteljahrschr. CXII, 67.
[306]Bezüglich der Farbe muss bemerkt werden, dass Farbendifferenzen verhältnissmässig leicht zu constatiren sind, wenn ganze Haarbüschel vorliegen, schwer an einzelnen Haaren, am schwierigsten aber durch die mikroskopische Untersuchung, weil die Farbe desto weniger gesättigt erscheint, mit je stärkeren Vergrösserungen man untersucht. Mitunter trifft man, wie auchJaumesausführt, Menschen, die ganz anomale Haare besitzen, so z. B. scheckige oder knotige, von welchen letzteren wir ein Beispiel in unserer Sammlung besitzen. In solchen Fällen wäre die Constatirung, dass die gefundenen Haare von einem bestimmten Individuum herrühren, wesentlich leichter, anderseits könnten aber eben die ungewöhnlichen Eigenthümlichkeiten der Haare, wenn letztere allein vorliegen, die Meinung erwecken, dass es sich um Thierhaare handle.
[306]Bezüglich der Farbe muss bemerkt werden, dass Farbendifferenzen verhältnissmässig leicht zu constatiren sind, wenn ganze Haarbüschel vorliegen, schwer an einzelnen Haaren, am schwierigsten aber durch die mikroskopische Untersuchung, weil die Farbe desto weniger gesättigt erscheint, mit je stärkeren Vergrösserungen man untersucht. Mitunter trifft man, wie auchJaumesausführt, Menschen, die ganz anomale Haare besitzen, so z. B. scheckige oder knotige, von welchen letzteren wir ein Beispiel in unserer Sammlung besitzen. In solchen Fällen wäre die Constatirung, dass die gefundenen Haare von einem bestimmten Individuum herrühren, wesentlich leichter, anderseits könnten aber eben die ungewöhnlichen Eigenthümlichkeiten der Haare, wenn letztere allein vorliegen, die Meinung erwecken, dass es sich um Thierhaare handle.
[307]Auch an falsche und künstliche Haare wäre in solchen Fällen zu denken. Letztere sind gegenwärtig stark verbreitet und bestehen meist aus Angorawolle (den Haaren der Angoraziege), die unter dem Mikroskop sofort als solche erkannt werden kann.
[307]Auch an falsche und künstliche Haare wäre in solchen Fällen zu denken. Letztere sind gegenwärtig stark verbreitet und bestehen meist aus Angorawolle (den Haaren der Angoraziege), die unter dem Mikroskop sofort als solche erkannt werden kann.
[308]Als Beweis, wie umschriebene Läsionen des Gehirnes vertragen werden können, möge der Geisteskranke dienen, über welchenCarpenterberichtet (Virchow’s Jahresber. 1876, II, 71), der auf folgende Arten versuchte, sich das Leben zu nehmen. 1. Er bohrte oberhalb des rechten Ohres einen dicken Draht durch den Schädel 4¾ Zoll in das Gehirn hinein. 2. Er stiess sich einen Pfriem in den Scheitel. Beides ohne üble Folgen. 3. Durch die sub 1 gemachte Oeffnung bohrte er wieder einen Draht bis zur gegenüberliegenden Seite des Schädels, worauf eine linksseitige Hemiplegie erfolgte, die nach 14 Tagen verschwand. Endlich (nach mehreren Monaten) vergiftete er sich mit Morphium. Bei der Section fand man erstens im mittleren Lappen der rechten Hemisphäre neben einander horizontal liegend ein 2 Zoll langes Stück Draht und eine eingefädelte Nadel, zweitens im Vorderlappen vertical gestellt ein 2½ Zoll langes Stück Draht und daneben einen langen Nagel ohne Kopf.
[308]Als Beweis, wie umschriebene Läsionen des Gehirnes vertragen werden können, möge der Geisteskranke dienen, über welchenCarpenterberichtet (Virchow’s Jahresber. 1876, II, 71), der auf folgende Arten versuchte, sich das Leben zu nehmen. 1. Er bohrte oberhalb des rechten Ohres einen dicken Draht durch den Schädel 4¾ Zoll in das Gehirn hinein. 2. Er stiess sich einen Pfriem in den Scheitel. Beides ohne üble Folgen. 3. Durch die sub 1 gemachte Oeffnung bohrte er wieder einen Draht bis zur gegenüberliegenden Seite des Schädels, worauf eine linksseitige Hemiplegie erfolgte, die nach 14 Tagen verschwand. Endlich (nach mehreren Monaten) vergiftete er sich mit Morphium. Bei der Section fand man erstens im mittleren Lappen der rechten Hemisphäre neben einander horizontal liegend ein 2 Zoll langes Stück Draht und eine eingefädelte Nadel, zweitens im Vorderlappen vertical gestellt ein 2½ Zoll langes Stück Draht und daneben einen langen Nagel ohne Kopf.
[309]Auch durch wiederholte rasch aufeinanderfolgende Erschütterungen des Kopfes können ähnlich wie bei denKoch-Filehne’schen „Verhämmerungsversuchen“ die Symptome der Hirnerschütterung hervorgerufen werden.Seydel(„Ueber Kopftraumen mit tödtlichem Erfolge ohne makroskopische Veränderungen“, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, S. 75) hat einen solchen wahrscheinlich in diese Kategorie gehörigen Fall begutachtet, der einen halbidiotischen Knaben betraf, der nach wiederholten rasch aufeinanderfolgenden Schlägen auf den Kopf bewusstlos wurde und nach etwa 6 Stunden comatös starb, ohne dass makroskopische Veränderungen am Gehirn gefunden werden konnten.
[309]Auch durch wiederholte rasch aufeinanderfolgende Erschütterungen des Kopfes können ähnlich wie bei denKoch-Filehne’schen „Verhämmerungsversuchen“ die Symptome der Hirnerschütterung hervorgerufen werden.Seydel(„Ueber Kopftraumen mit tödtlichem Erfolge ohne makroskopische Veränderungen“, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, S. 75) hat einen solchen wahrscheinlich in diese Kategorie gehörigen Fall begutachtet, der einen halbidiotischen Knaben betraf, der nach wiederholten rasch aufeinanderfolgenden Schlägen auf den Kopf bewusstlos wurde und nach etwa 6 Stunden comatös starb, ohne dass makroskopische Veränderungen am Gehirn gefunden werden konnten.
[310]Ausser in früheren Arbeiten auch in Friedreich’s Blätter. 1885, pag. 81: „Ueber die gerichtlich-medicinische Bedeutung verschiedener Knochenbruchformen.“ Weitere einschlägige Versuche wurden vonWahlundGreiffenhagen(Inaug.-Dissert. Dorpat 1887), sowie vonKörber(Deutsche Zeitschr. f. Chir. 1889, XXIX, pag. 545) und dessen Schüler v.Knorre(„Casuistische Studien über Schädelfracturen.“ Mit 4 Tafeln. Dorpater Dissertation 1890) angestellt. S. auchFlatten, „Ueber einige bemerkenswerthe Brüche der Schädelbasis“. Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1892, IV. Suppl., pag. 29.
[310]Ausser in früheren Arbeiten auch in Friedreich’s Blätter. 1885, pag. 81: „Ueber die gerichtlich-medicinische Bedeutung verschiedener Knochenbruchformen.“ Weitere einschlägige Versuche wurden vonWahlundGreiffenhagen(Inaug.-Dissert. Dorpat 1887), sowie vonKörber(Deutsche Zeitschr. f. Chir. 1889, XXIX, pag. 545) und dessen Schüler v.Knorre(„Casuistische Studien über Schädelfracturen.“ Mit 4 Tafeln. Dorpater Dissertation 1890) angestellt. S. auchFlatten, „Ueber einige bemerkenswerthe Brüche der Schädelbasis“. Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1892, IV. Suppl., pag. 29.
[311]NachKörber(l. c.) beginnen bei doppelseitiger Compression des Schädels, die auch bei einseitigem Angriffe stattfindet, wenn die andere Seite auf einer festen Unterlage ruht oder durch die Wirbelsäule unterstützt wird, die Berstungsbrüche im Aequator, klaffen dort am meisten und verbinden beide Pole durch einen Meridian. Bei blos einseitiger Compression beginnen die Berstungsbrüche in der Nähe des Druckpols, klaffen dort am meisten und verjüngen sich, je mehr sie sich vom Druckpol entfernen. Unserer Ansicht nach bildet auch in diesem Falle eine vom Druckpol mehr weniger entfernte Partie des Schädels den anderen Pol und die Berstung erfolgt zunächst an einer zwischen beiden gelegenen Stelle. Klafft der Bruch am meisten an der Angriffsstelle selbst, so ist er überhaupt kein Berstungs-, sondern ein Biegungsbruch.
[311]NachKörber(l. c.) beginnen bei doppelseitiger Compression des Schädels, die auch bei einseitigem Angriffe stattfindet, wenn die andere Seite auf einer festen Unterlage ruht oder durch die Wirbelsäule unterstützt wird, die Berstungsbrüche im Aequator, klaffen dort am meisten und verbinden beide Pole durch einen Meridian. Bei blos einseitiger Compression beginnen die Berstungsbrüche in der Nähe des Druckpols, klaffen dort am meisten und verjüngen sich, je mehr sie sich vom Druckpol entfernen. Unserer Ansicht nach bildet auch in diesem Falle eine vom Druckpol mehr weniger entfernte Partie des Schädels den anderen Pol und die Berstung erfolgt zunächst an einer zwischen beiden gelegenen Stelle. Klafft der Bruch am meisten an der Angriffsstelle selbst, so ist er überhaupt kein Berstungs-, sondern ein Biegungsbruch.
[312]Siehe auch: „Drei Fälle von Schädelverletzungen mit Einklemmung von Haaren“ von A.Schlemmer. Wiener med. Presse. 1876, Nr. 9–12.
[312]Siehe auch: „Drei Fälle von Schädelverletzungen mit Einklemmung von Haaren“ von A.Schlemmer. Wiener med. Presse. 1876, Nr. 9–12.
[313]Eine häufige Folge von Fracturen oder Fissuren der Schläfegegend ist die Ruptura der Arteria meningea media mit consecutivem Blutaustritt zwischen Dura und den Knochen. Man findet dann ein mächtiges kuchenförmiges, gegen die peripheren Partien linsenförmig sich verdünnendes Blutgerinnsel zwischen Dura und Schädelwand, welches erstere vorwölbt und dementsprechend das Gehirn verdrängt und an der betreffenden Stelle muldenförmig abflacht.
[313]Eine häufige Folge von Fracturen oder Fissuren der Schläfegegend ist die Ruptura der Arteria meningea media mit consecutivem Blutaustritt zwischen Dura und den Knochen. Man findet dann ein mächtiges kuchenförmiges, gegen die peripheren Partien linsenförmig sich verdünnendes Blutgerinnsel zwischen Dura und Schädelwand, welches erstere vorwölbt und dementsprechend das Gehirn verdrängt und an der betreffenden Stelle muldenförmig abflacht.
[314]„Die Verletzungen des Auges in gerichtlicher Beziehung.“ Wiener med. Wochenschr. 1874, Nr. 5 u. ff., und als Broschüre Wien bei Braumüller. EbensoO. Bergmeister, „Die Verletzungen des Auges mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse des Gerichtsarztes.“ Wiener Klinik. 1880, Heft 1 und 2 undHasner, „Die Verletzungen des Auges in gerichtsärztlicher Hinsicht“ in Maschka’s Handb. d. gerichtl. Med. I, 307.Ohlemann, „Zur Frage der Aggravation von Augenverletzungen“. Zeitschr. f. Medicinalb. 1893, pag. 493 und 591 undWilhelmi, ebenda pag. 591.
[314]„Die Verletzungen des Auges in gerichtlicher Beziehung.“ Wiener med. Wochenschr. 1874, Nr. 5 u. ff., und als Broschüre Wien bei Braumüller. EbensoO. Bergmeister, „Die Verletzungen des Auges mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse des Gerichtsarztes.“ Wiener Klinik. 1880, Heft 1 und 2 undHasner, „Die Verletzungen des Auges in gerichtsärztlicher Hinsicht“ in Maschka’s Handb. d. gerichtl. Med. I, 307.Ohlemann, „Zur Frage der Aggravation von Augenverletzungen“. Zeitschr. f. Medicinalb. 1893, pag. 493 und 591 undWilhelmi, ebenda pag. 591.
[315]Ein instructiver Aufsatz über Erkennung der Simulation einseitiger Amaurose vonSchenklfindet sich auch im Prager ärztl. Correspondenzbl. 1875, Nr. 28. VonHaupt(Friedreich’s Blätter. 1887, pag. 433) u. A. wird die Anwendung farbiger Gläser empfohlen. Man gibt dem Betreffenden eine Brille, welche für das gesunde Auge ein rothes, für das angeblich blinde ein weisses Glas enthält und lässt ihn grüne Schrift auf schwarzem Grunde lesen. Der wirklich einseitig Blinde wird, da rothes Glas grüne Strahlen resorbirt, nichts sehen können, der Simulant aber wird die Schrift lesen und auch ihre Farbe angeben, weil er mit dem gesunden Auge zu lesen glaubt, während er thatsächlich mit dem anderen liest.
[315]Ein instructiver Aufsatz über Erkennung der Simulation einseitiger Amaurose vonSchenklfindet sich auch im Prager ärztl. Correspondenzbl. 1875, Nr. 28. VonHaupt(Friedreich’s Blätter. 1887, pag. 433) u. A. wird die Anwendung farbiger Gläser empfohlen. Man gibt dem Betreffenden eine Brille, welche für das gesunde Auge ein rothes, für das angeblich blinde ein weisses Glas enthält und lässt ihn grüne Schrift auf schwarzem Grunde lesen. Der wirklich einseitig Blinde wird, da rothes Glas grüne Strahlen resorbirt, nichts sehen können, der Simulant aber wird die Schrift lesen und auch ihre Farbe angeben, weil er mit dem gesunden Auge zu lesen glaubt, während er thatsächlich mit dem anderen liest.
[316]Hassenstein, „Gerichtsärztliche Würdigung der Läsionen des Gehörorganes durch Schlag.“ Berliner klin. Wochenschr. 1871, Nr. 9;Urbantschitsch, „Das Hörorgan in forensischer Beziehung“. Wiener Klinik, 1880, Heft 1 und 2;Trautmann, „Verletzungen des Ohres in gerichtsärztlicher Beziehung“. Maschka’s Handbuch. I, pag. 379 undSexton, Virchow’s Jahrb. 1887, I, 486.Hüttig, „Verletzungen des Ohres vom gerichtsärztlichen Standpunkt“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1891, VI, pag. 201.
[316]Hassenstein, „Gerichtsärztliche Würdigung der Läsionen des Gehörorganes durch Schlag.“ Berliner klin. Wochenschr. 1871, Nr. 9;Urbantschitsch, „Das Hörorgan in forensischer Beziehung“. Wiener Klinik, 1880, Heft 1 und 2;Trautmann, „Verletzungen des Ohres in gerichtsärztlicher Beziehung“. Maschka’s Handbuch. I, pag. 379 undSexton, Virchow’s Jahrb. 1887, I, 486.Hüttig, „Verletzungen des Ohres vom gerichtsärztlichen Standpunkt“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1891, VI, pag. 201.