Schneller Justizgang.
In Egypten wird gerichtet und sogleich vollzogen. Das hat wohl sein Gutes, aber auch sein Schlimmes. Durch denlangsamenGang der Justiz windet sich am Ende mancher Schuldige hinweg, und imkurzenGange wird mancher Unschuldige erdrückt.
Ein Deutscher geht mit einer Flinte auf die Jagd. Auf dem Wege bleibt er in einer Nilbarke über Nacht. Er legt seine Flinte neben sich. Morgen ist sie nicht mehr.Er wendet sich an die Polizei; der Barkenführer (el-Reis) mit ihm. Der Polizeidirektor läßt auf den Vortrag des Franken, ohne weitere Umstände, dem Barkenführer hundert und zwanzig Hiebe auf die Fußsohlen messen, weil er nicht besser für das Eigenthum des Reisenden gesorgt habe, und es kaum möglich sei, daß ohne sein Einverständniß hätte etwas gestohlen werden können. Zugleich muß der Reis für den Schaden einstehen.
Das ist ein Beispiel von dem schnellen egyptischen Justizgange; der Fall ereignete sich eben während meines Aufenthaltes in Kairo.
Die Sache von geringem Belange richtet und exequirt der Franke selbst. Hochmüthig treibt er sich ordentlich in Kairo mit der Peitsche herum, und traktirt damit den Araber, sobald dieser ihm nicht den Weg räumt. Lebt in Egypten nicht noch die alte flotte Zeit der deutschen Studenten, welche eben so hoch über die obskuren Philister trabten? Andere Male regalirt der Franke mit Stockschlägen, mit Ohrfeigen oder Fußstreichen. Kaum wehrt sich der Araber dagegen; viel weniger würde er Gleiches mit Gleichem vergelten. Wie müssen die Leute gesunken sein, welche, der Zahl nach, die Herrscher des Landes sein könnten, und sich von Fremden, ich will nicht sagen, von Andersgläubigen, auf eine Weise mißhandeln lassen, wie man in Europa nicht überall die Thiere behandelt.