Die Verehrung der Todten.
Stirbt eine Person, so hüllt man sie in ein gewöhnliches Gewand; nur muß es ein besseres und weißes sein. Bei Nacht stellt man zwei brennende Kerzen neben die Leiche. Reichere legen ihre Verstorbenen in einen viereckigen Sarg; die Armen oder die weniger Vermöglichen deckt die Erde unmittelbar. Der Sarg oder die Leiche wird auf einer Bahre in den Gottesacker getragen. Ihr folgen im Zuge Männer und Weiber, jene aber voran, diese ihr Klagegeschrei erhebend und ein Tuch drehend. Alle nahe Anverwandte sind mit einem schwarzen Trauerkleide angethan. Wenn ein Ehemann stirbt, so geht die Wittwe, welche sich in der Hoffnung glaubt, am Grabe einmal unter der Bahre des Todten durch, jetzt ausnahmsweise ohne Schleier. Sie will damit alle Anwesende zu Zeugen der Reinigkeit ihres Wandels auffordern. Ehe die Leiche noch im Grabe liegt, wird sie, zumal an der Hand, geküßt; der Ehemann küßt auch das Gesicht und das Kleid der verblichenen Geliebten; — sogar des Pestopfers?
Von der Todesstunde an bis zum Begräbnisse dauern meist nur zwei oder drei Stunden. Erfolgt indeß der Tod spät Abends oder vor Mitternacht, so wird mit der Beerdigung bis morgen in der Frühe zugewartet.
Ich sah die Beerdigung einer mohammetanischen Leiche bei Jaffa. Das Grab war etwa vier Fuß tief bis zur Stelle, wo es sich in zwei Absätzen verengerte, und von hier noch einen starken Fuß tief, aber gemauert. Nachdem auf den Grund des gemauerten Grabes ein Pulver gestreut war, wurden die in ein schönes und weißes Tuch gehüllten sterblichen Ueberreste seitlings, das Gesicht gegen Mekka gewendet, mit Schonung in die Tiefe versenkt, und dann darüber Steinplatten, die zur Seite auf den Maueransätzen ruhten, gelegt, so daß die Erde den Todten nicht drückte. Während des Beerdigens heulten die Weiber, das eine stehend, das andere hockend. Den Männern schien meine Gegenwart ein Dorn zu sein; indeß fügten sie mir nicht das mindeste Leid zu. Die ganze Beerdigungsweise verrieth nichts Rohes.
Zum Andenken des Gestorbenen werden in dessen Hause die ersten drei Abende nach einander gemeinschaftliche Gebete verrichtet. Am Ende dieser religiösen Handlung wird allen Beiwesenden, manchmal bis hundert an der Zahl, ein Todtenmahl gegeben. Die Reichsten sprechen dabei ungerne oder gar nicht zu, um so lieber aber die Armen. Desgleichen besuchen die Weiber drei Tage hinter einander in der Morgenstunde das Grab, und sie vergessen nicht, sich mit einem Mundbedarf zu versehen, auf daß sie im Felde der Leichen mit Kaffee sich laben können.
Dem Vater oder der Mutter, dem Bruder oder der Schwester, dem Manne oder der Männin wird ein Jahr hindurch Trauer getragen. Während dieser Zeit hüten sich die Trauernden vor Leckerbissen und dem Spiele, sie besuchen weder die öffentlichen Bäder, noch heirathen Wittwer und Wittwe.
Von den eben geschilderten Sitten der römisch-maronitischen Christen zu Jaffa weichen diejenigen der Nazarener und Bethlehemiten mehr oder minder ab. Im Hause des Leichnams und später in der Nähe des Grabes stellen sich zwei Weiber, wie Fechtkämpferinnen, und schlagen die klirrenden Degen an einander. Dann antwortet ein Chor Weiber singend und heulend, händeklatschend und tanzend. Darauf neues Degengeklirre der zwei Weiber; ihm nach der entsetzliche Lärm. Das ist die wilde, verwegene Todesjagd — in Nazareth und Bethlehem.
Zwei Dinge verdienen vor allen eine nähere Betrachtung: Das Durchgehen unter der Bahre und die frühe Beerdigung des Todten. Dem Falle vorzubeugen, daß für einen lebenden Lüstling der hingeschiedene Ehemann als Vater unterschoben werde, strengte sich in Europa die ganze Weisheit der Gesetzgeber, wie der Gerichtsärzte an, ohne daß es ihnen gelang, dem Betruge einen festen Riegel zu stoßen. Vielleicht versteige ich mich nicht, wenn ich behaupte, daßdie Sitte der Jaffaner einem in diesen Punkt einschlagenden europäischen Gesetze den Vorrang ablaufe. Drücken wir die Sitte in Form eines Gesetzes aus: „Jede Wittwe ist gehalten, innerhalb drei Stunden vom Ableben ihres Ehemannes an (beim gehörigen Orte) anzuzeigen, ob sie sich von ihm schwanger glaube oder nicht.“ Einem so klar ausgesprochenen Gesetze müßte jede Erläuterung beschwerlich fallen. Doch Eines will ich berühren. Man kann dasselbe der Grausamkeit zeihen. Wie dem auch immer sei, nur beherzige man bei dieser Gelegenheit, daß die Sitten, die freiwilligen Gesetze (ohne förmlichen Vertrag), worüber die Wenigsten klagen, oft minder milde sind, als die Zwangsgesetze (laut förmlichen Vertrages), welche beinahe aus Aller Munde mit Klagen überschüttet werden.
Die frühen Leichenbestattungen verlieren sich unzweifelhaft in das graueste Alterthum. Sie gründen sich wohl auf die Ansicht, daß sie ein nothwendiges Gebot des heißen Himmelsstriches seien.