Chapter 72

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Toscana - Toschi.

einem Königreich Etrurien umgeschaffen ward, erhielt 21. März der Infant Ludwig von Parma. Durch den Vertrag von Fontainebleau vom 27. Okt. 1807 zwischen Frankreich und Spanien ward Etrurien von letzterm gegen das nördliche Portugal an Frankreich abgetreten und durch Dekret vom 24. März 1808 mit demselben vereinigt. Am 2. März 1809 erhielt Napoleons Schwester Elisa Bacciocchi den Titel einer Großherzogin von T. Nach dem Sturz Napoleons I. erhielt Ferdinand 1814 T. zurück, dazu den ehedem zu Neapel gehörigen Stato degli Presidj, die Ensel Elba und die Anwartschaft auf die Erbfolge in Lucca. Ferdinand III. starb 18. Juni 1824; ihm folgte sein Sohn Leopold II., welcher, von seinem Minister, dem Grafen Fossombroni, unterstützt, im Sinn seines Großvaters und Vaters zu regieren sich bemühte. Straßenbauten, großartige Arbeiten zur Entwässerung der Maremmen, Erweiterung des Hafens von Livorno, Industrieausstellungen, Reorganisation des Studienwesens zeugten von dem Eifer und der Einsicht der Regierung, durch die T. sich in geistiger und materieller Kultur außerordentlich hob. Seit dem Tod Fossombronis (1844) aber machte sich bald der reaktionäre Einfluß Österreichs fühlbar. Infolge der Abdikation des Herzogs Karl von Lucca ergriff der Großherzog von T., gemäß der Wiener Kongreßakte vom 9. Juli 1815, am 11. Okt. 1847 von Lucca Besitz und trat Fivizzano an Modena, Pontremoli an Parma ab. Die Nachwirkungen der Pariser Februarrevolution rissen auch T. von dem Weg der Reform auf den der Revolution. Schon vorher, unterm 17. Febr., hatte der Großherzog eine liberale Konstitution proklamiert. Es folgten der Erlaß eines neuen Preßgesetzes (21. Mai), die Kreierung von Ministerien des Kultus und Unterrichts (5. Juni) und die Eröffnung der Kammern (26. Juni), ohne daß die revolutionäre Partei befriedigt worden wäre. Das neue Ministerium Capponi ergriff im Auftrag der Kammern strengere Maßregeln; als aber bei einem am 25. Aug. ausbrechenden Aufstand zu Livorno, wo Guerrazzi (s. d.) der Hauptführer der Bewegung war, das Militär gemeinschaftliche Sache mit den Aufständischen machte und in Florenz selbst das Volk sich erhob, warf sich der Großherzog eingeschüchtert der demokratischen Partei in die Arme und berief ein Ministerium Montanelli-Guerrazzi, flüchtete aber 23. Jan. 1849 nach Gaeta. Schon 8. Febr. setzte die Deputiertenkammer eine provisorische Regierung ein, welche eine Konstituierende Versammlung von 120 Mitgliedern einberief, und proklamierte 15. Febr. die Republik. Die 25. März eröffnete Nationalversammlung übertrug am 27. Guerrazzi die exekutive Gewalt in Form der Diktatur. Gleichzeitig aber begann zu Florenz die Gegenrevolution, und dieselbe siegte mit Hilfe der herbeigezogenen Truppen und der Nationalgarden so schnell, daß bereits 11. und 12. April die Republik beseitigt war. Von Florenz aus verbreitete sich die Gegenrevolution schnell über das Land. Eine Deputation begab sich nach Gaeta, um Leopold zur Rückkehr einzuladen; dieser ernannte 1. Mai von Gaeta aus den Generalmajor Serristori zu seinem außerordentlichen Kommissar und berief am 24. ein neues Ministerium unter der Präsidentschaft Baldasseronis. Schon 11. Mai ward nach zweitägigem Widerstand Livorno, das bisher noch Widerstand geleistet hatte, von den Österreichern unter d'Aspre besetzt, und am 25. rückten dieselben in Florenz ein. Der Großherzog proklamierte bei seiner Rückkehr 28. Juli zwar eine umfassende Amnestie, schloß aber 27. April 1850 mit Österreich eine Militärkonvention, der zufolge 10,000 Mann Österreicher bis auf weiteres in T. bleiben sollten. 1851 wurde mit Rom ein Konkordat über Modifikation der Leopoldinischen Gesetze abgeschlossen, welches der Kirche unumschränkte Freiheit gewährte und den Staat in ihren Dienst stellte; durch Dekret vom 8. Mai 1852 wurde die Konstitution vom 17. Febr. 1848 außer Geltung gesetzt und die Herstellung der unumschränkten Souveränität verkündigt. Die österreichischen Truppen räumten T. erst im Frühjahr 1855. Der Ausbruch des Kriegs zwischen Österreich und Frankreich im Frühjahr 1859 riß auch T. in den Strudel der Begebenheiten hinein. Nachdem Leopold 24. April eine Aufforderung zum Anschluß an Sardinien abgelehnt, brach am 27. ein Aufstand in Florenz aus, welcher den Großherzog veranlaßte, das Land zu verlassen. Es ward sofort eine provisorische Regierung eingesetzt und der König von Sardinien zum Diktator ausgerufen. Derselbe lehnte zwar die Diktatur ab, übernahm dagegen am 30. das Protektorat über T. und ernannte seinen Gesandten in Florenz, Boncompagni, zum außerordentlichen Generalkommissar während der Dauer des Unabhängigkeitskriegs. Der Großherzog Leopold II. entsagte durch Abdikationsurkunde vom 21. Juli dem Thron zu gunsten seines ältesten Sohns, Ferdinands IV., und dieser erließ sofort eine Proklamation an die Toscaner, welche Aufrechthaltung der Verfassung und Anerkennung der Rechte der Nation verhieß. Sie verhallte aber wirkungslos. Die Landesversammlung, die 11. Aug. zusammentrat, beschloß am 16. die Thronentsetzung des Hauses Lothringen und den Anschluß Toscanas an das Königreich Sardinien. Letzterer erfolgte hierauf auf Grund der allgemeinen Abstimmung vom 11. und 12. März 1860 am 22. März. Am 16. April hielt Viktor Emanuel in Florenz seinen Einzug. Ein 17. Febr. 1861 erschienenes Dekret Viktor Emanuels hob auch den letzten Rest der Autonomie Toscanas auf und machte dasselbe vollständig zu einem Teil des neuen Königreichs Italien. Die entthronte großherzogliche Familie lebt in Österreich. Vgl. Galluzzi, Istoria del granducato di T. sotto il governo della casa Medici (Flor. 1787, 5 Bde., u. öfter); Ricasoli und Ridolfi, T. ed Austria (das. 1859); A. Zobi, Storia civile della T. dal 1737 al 1848 (das. 1850-52, 5 Bde.); Napier, Florentine history (Lond. 1847, 6 Bde.); v. Reumont, Geschichte Toscanas seit dem Ende des florentinischen Freistaats (Gotha 1876-77, 2 Bde.); v. Wurzbach, Die Großherzoge von T. (Wien 1883).

Toscana, Ludwig Salvator von, s. Ludwig 47).

Toscanella, Stadt in der ital. Provinz Rom, Kreis Viterbo, an der Marta, mit etruskischen Gräbern, mittelalterlichen Mauern und Türmen, zwei kunstgeschichtlich bedeutenden Kirchen (San Pietro und Santa Maria, letztere von 1206) und (1881) 3573 Einw.

Toscanisches Meer, s. Tyrrhenisches Meer.

Toschi(spr. tóski), Paolo, ital. Kupferstecher, geb. 7. Juni 1788 zu Parma, machte seine Studien unter Bervic in Paris und gewann hier besonders Ruf durch eine Radierung des Einzugs Heinrichs IV. nach Gerard. 1815 fertigte er die Zeichnung zu dem Stich nach der Kreuztragung von Raffael, welchem der Stich nach der Kreuzabnahme von Daniel da Volterra folgte. Beide Blätter gelten als Hauptwerke der neuern Kupferstechkunst. 1819 kehrte T. in seine Vaterstadt zurück und ward hier Direktor der Akademie der schönen Künste, die er neu organisierte. Zu seinen gelungensten Stichen gehören noch Albanis Venus und Adonis und Lo spasimo di Sicilia nach Raffaels Ge-

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Tosi - Totenbestattung.

mälde in Madrid, Correggios Madonna della Scodella und die Blätter nach dessen Fresken im Kloster San Paolo zu Parma, an welchen seine Schüler mit thätig waren. T. starb 30. Juli 1854.

Tosi, Pietro Francesco, Sänger und Gesanglehrer, geboren um 1650 zu Bologna, gestorben um 1730 in London, wirkte anfangs als Sänger in Dresden und an andern italienischen Bühnen Deutschlands und von 1692 an, nachdem er seine Stimme verloren, als Gesanglehrer in London. Er hinterließ ein Gesanglehrbuch von höchster Bedeutung: "Opinioni de' cantori antichi e moderni o sieno osservazioni sopra il canto figurato", welches in verschiedene Sprachen übersetzt wurde. Eine deutsche Bearbeitung dieses epochemachenden Werkes ist die "Anleitung zur Singekunst" von J. F. Agricola (s. d. 5).

Tosken, Volksstamm, s. Albanesen.

Töß, ein im voralpinen Gebiet des schweizer. Kantons Zürich entspringender Fluß, der in nordwestlicher Richtung dem Rhein zufließt und fast auf dem ganzen 49 km langen Lauf durch sein enges, waldiges Thal im Dienst industrieller Etablissements steht. Auch das Dorf T., bei Winterthur, an der Bahnlinie Winterthur-Bülach-Koblenz, mit (1888) 3388 Einw., einst Sitz eines Dominikanerklosters, ist Fabrikort geworden. Das Tößthal wird von der Bahnlinie Winterthur-Wald durchzogen. Vgl. Geilfus, Das Tößthal (Zürich 1881).

Tossefta(Tosifta, chald., "Zusatz, Ergänzung"), ein der Mischna (s. Talmud) ähnliches Sammelwerk aus 60 Traktaten und 452 Abschnitten, den von der authentischen Mischna differierenden, größtenteils in dieselbe nicht aufgenommenen religiös-gesetzlichen Stoff des rabbinischen Judentums nebst umfangreichen haggadischen Bestandteilen (s. Haggada) enthaltend. Die T. ergänzt und berichtigt die Mischna und ist eine Fundgrube für Bibelexegese, Archäologie u. a. Ausgaben besorgten Zuckermandel (Pasewalk 1880) und Friedländer (Preßb. 1889 ff.); einzelne Teile bearbeitete Schwarz (Karlsr. 1879-82).

Tössuh, Längenmaß, s. Tussoo.

Tost, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Oppeln, Kreis T.-Gleiwitz, an der Linie Oppeln-Borsigwerk der Preußischen Staatsbahn, 268 m ü. M., hat eine evangelische und eine kath. Kirche, eine Synagoge, eine Burgruine, eine große Korrigendenanstalt, ein Amtsgericht, eine Dampfbrauerei, eine große Flaschenstrohhülsenfabrik u. (1885) 2434 meist kath. Einw.

Tostedt, Dorf im preuß. Regierungsbezirk Lüneburg, Landkreis Harburg, an der Linie Harburg-Bremen der Preußischen Staatsbahn, hat eine evang. Kirche, ein Amtsgericht, Bienenzucht und (1885) 1081 Einwohner.

Tosto(ital.), eilig, geschwind.

Tot, ein in bergmännischer Beziehung gebrauchter Ausdruck für Unnutzbares, z. B. totes Feld, ein unbauwürdiges Grubenfeld; dann bedeutet das Wort so viel wie vollständig, z. B. tot gasen, Erze völlig fein gasen, tot rösten, geschwefelte Erze durch Röstung vollständig von Schwefel befreien.

Total(lat.), ganz, vollständig.

Totalisator, s. Wettrennen.

Totalität(neulat.), Gesamtheit, kommt als Eigenschaft jedem Ding zu, insofern dasselbe als vollständiger Komplex seiner einzelnen Teile in ihrem notwendigen Zusammenhang aufgefaßt wird.

Totalreflexion und Totalreflektometer, s. Brechung, S. 375.

Totalschade(Totalverlust), im Versicherungswesen der Schade, welcher durch Verlust des ganzen versicherten Wertes eintritt, im Gegensatz zum Partialschaden (s. d.).

Totana, Bezirksstadt in der span. Provinz Murcia, an der Sierra de España, mit schönen Orangengärten, großen Töpfereien und (1878) 9648 Einw.

Totanus, Wasserläufer.

Tote Hand(Manus mortua), Bezeichnung der Kirche rücksichtlich des Besitzes unbeweglicher Güter, die regelmäßig nicht wieder veräußert werden dürfen und somit für den öffentlichen Verkehr gewissermaßen abgestorben sind; dann s. v. w. Mortuarium, s. Baulebung.

Tote Konten, in der Buchhaltung (s. d., S. 565) s. v. w. Sachkonten.

Totem, das Handzeichen der kanadischen Indianer, dessen sich die Häuptlinge statt der Namensunterschrift bedienen, meist in einem rohen Bilde des Tiers bestehend, von dem sie den Namen tragen (schleichende Schlange, Otter etc.). Daher Totemismus, nach Lubbock die bei den Indianern sich vorfindende Verehrung sinnlich wahrnehmbarer Wesen, über die der Mensch keine Macht besitzt (z. B. Himmelskörper, Tiere, Flüsse etc.), und deren Gunst er durch Opferspenden und Geschenke zu erwerben sucht, also eine Mittelstufe zwischen Fetischismus und Religion.

Totenamt, Gottesdienst zu Ehren eines Verstorbenen; in der katholischen Kirche s. v. w. Seelenmesse (s. Messe und Requiem).

Totenbestattung, die mit religiösen Gebräuchen verbundene Übergabe menschlicher Leichname an die Elemente, sofern nicht durch Einbalsamierung und Beisetzung in Gebäuden die Verwesung künstlich verhindert werden soll. Die Bestattung in freier Luft auf Reisiglagern u. dgl. findet sich hauptsächlich in der Südsee; bei seefahrenden Völkern weitverbreitet ist dagegen die Bestattung auf einem kleinen, den Wellen ausgesetzten Kahn (Einbaum) gewesen, der die Vorstellung zu Grunde lag, daß der Leichnam zur jenseit des Meers belegenen Heimat zurückkehren müsse. Die Charonsmythe ist ein Nachklang dieser auch im alten Europa weitverbreiteten Bestattungsart. Doch hat man solche "Wikinger-Begräbnisse" in großen Schiffen auch in Erdhügeln der skandinavischen Länder angetroffen. Am allgemeinsten und oft nebeneinander üblich sind aber über den ganzen Erdball das Begräbnis, sei es in bloßer Erde oder in Felsen- und Steingräbern, und die Verbrennung der Toten. Dabei bestanden ursprünglich gewisse allgemeine Gebräuche: die Versorgung der Toten mit Speise und Trank, woraus sich Totenopfer, -Schmäuse und ähnliche Zeremonien entwickelten, ferner die Beigabe der Waffen, Ehrenzeichen, die Nachfolge von Gattin, Sklaven, Schlachtroß etc., Gebräuche, die auf der Vorstellung beruhten, daß der Tote in bisheriger Weise weiterlebe, Speise, Waffen, Bedienung etc. bedürfe. Die hiermit zusammenhängenden, zum Teil sehr grausamen Gebräuche der Naturvölker waren selbst bei den halbgesitteten Bewohnern des alten Europa noch im Schwange, namentlich bei Begräbnissen von Fürsten und Häuptlingen, die man mit ihrem ganzen Hofstaat begraben findet; Marco Polo traf sie im Mittelalter noch in Asien so weit in Übung, daß dem Toten alle dem Zug begegnenden Leute ins Grab folgen mußten; sie sind jetzt noch bei afrikanischen Häuptlingen und selbst in Indien (Witwenverbrennung) im Gange. In den meisten Ländern fand dagegen eine Art Ablösung der Menschenopfer statt, indem statt des Lebens einige Tropfen Blut, ein Finger oder das Haar (s. Trauerverstümmelung) geopfert wurden oder statt der Menschen (wie

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Totenbestattung (Leichenverbrennung).

in Japan) thönerne oder metallene Puppen mit ins Grab gelegt wurden. Hier und da, wie in Dahome und bei nordamerikanischen Indianern, wurden sogar den bereits begrabenen Häuptlingen noch Botschafter und Diener durch Ermordung am Grab nachgesandt. Mit diesen Ideen über das Fortleben im Einklang findet man bereits bei Naturvölkern einen verhältnismäßig außerordentlichen Luxus bei der T., dem Toten werden seine wertvollsten Waffen und Schmuckstücke, die besten Kleider etc. mitgegeben, bei den fortgeschrittenern Stämmen selbst Gold und Edelsteine. Die ältesten Kulturvölker trieben diesen Luxus auf die Spitze. Bei den Ägyptern wohnten die Lebenden in Lehmhütten, die Toten in Palästen. Die Reichern dachten schon im Leben daran, sich ein prächtiges, behagliches Grabgewölbe zu bauen, und die Behandlung der Leichen (s. Mumien) verschlang große Summen. Die Mumiensärge wurden, wie die neuern Ausgrabungen gezeigt haben, oft mit guten Porträten der Toten in Wachsmalerei versehen, außerdem gab man hier, wie bei vielen andern Völkern, den Toten Masken (s. d.) als Schutzmittel mit. Auch die Meder und Assyrer verwandten auf prächtige Grabmäler große Summen, und auf den Gipfel stieg dieser Gräberluxus bei den kleinasiatischen Fürsten, wie denn das Mausoleum (s. d.) zu Halikarnassos der ganzen Gattung prächtiger Grabdenkmäler den Namen gegeben hat. In den letzten Jahren sind mehrere solcher kleinasiatischer Prachtgrabmäler bekannt gemacht worden. Auch bei Griechen und Römern maß der Volksglaube der Art der Bestattung einen Einfluß auf das Los der Verstorbenen im jenseitigen Leben bei, indem man wähnte, der unbestattete Tote müsse hundert Jahre ruhelos an den Ufern des Styx umherirren. Darum hielten es die Überlebenden für eine Pflicht der Humanität, jedem irgendwo gefundenen Toten wenigstens durch Aufwerfen von drei Handvoll Erde zur Ruhe zu verhelfen. Bei den Spartanern wurden die Toten auf den Schilden hinausgetragen, und alles Leichengepränge war durch die Gesetze verpönt. Bei den Athenern aber fanden feierliche Leichenbegängnisse statt und zwar unter dem Geleit der in schwarze Gewänder gehüllten Verwandten und Freunde, von Klageweibern (penthetriae, praeticae), Musikchören und seit Solons Zeit auch von Lobrednern. Vor der eigentlichen Bestattung ward der Tote dreimal gerufen, dann zur Erde gesetzt, wo liebende Hand sein Antlitz bedeckte und seine Augen schloß. Auch ward ihm ein Stück Geld (Obolos) als Fahrlohn für Charon (s. d.) in den Mund und ein Stück aus Honig und Mehl bereiteten Kuchens zur Beschwichtigung des Kerberos (s. d.) in die Hand gegeben. Vor dem Trauerhaus ward der Persephone, der Königin des Totenreichs, ein Opfer dargebracht. Ein den Verwandten im Haus bereitetes Leichenmahl (perideipnon, lat. silicernium, Visceratio) beschloß die Trauerfeier. Nach vollendeter T. wurde das Haus sorgfältig gereinigt. Noch zu Platons Zeiten wurden die Leichen häufig beerdigt; aber mit Verbreitung des Glaubens, daß die Seele einer Reinigung bedürfe, um in die Wohnungen der Seligen zu gelangen, ward später, ungefähr seit dem Beginn des 4. Jahrh. v. Chr., das Verbrennen allgemeiner Gebrauch. Auch bei den Römern waren feierliche Leichenbegängnisse üblich und später sogar mit blutigen Gladiatorenkämpfen verbunden. Seit dem Ende der Republik wurde bei ihnen die Verbrennung allgemein und Kolumbarien zur gemeinsamen Aufbewahrung der Asche erbaut, nur ganz kleine Kinder und vom Blitz erschlagene Personen wurden stets beerdigt und nicht verbrannt. Der Leiche folgten außer einem Mimen, der Gang und Gebärde des Verblichenen nachahmte, die Klageweiber, welche noch jetzt in manchen Teilen Italiens im Gang sind. Der Luxus der Begräbnisse stieg in den Kaiserzeiten so hoch, daß er durch Gesetze eingeschränkt werden mußte, weil man Schiffsladungen mit Spezereien verbrannte. Bei der Beerdigung wurde der Leichnam in Särgen aus Holz, Thon oder Stein (s. Sarkophag) ins Grab gesenkt oder in gemauerten oder aus dem Felsen gehöhlten Grabkammern beigesetzt. Bei der Leichenverbrennung wurde die Asche des Verstorbenen in einer Urne aufbewahrt und in dem Grabmal beigesetzt (s. Urne und Grabmal). Bei den Völkern des Orients war und ist die T. im allgemeinen einfacher. Ja, die Perser sollen, damit durch Begraben eines Toten die von Ormuzd rein geschaffene Erde nicht verunreinigt werde, früher ihre Toten den Hunden und Raubvögeln vorgeworfen haben, was bei den Gebern in Indien noch heute Brauch ist (s. Parsen). Bei den alten Hebräern wurden alle menschlichen Leichname als unrein angesehen, daher die Beschleunigung der T. und Anlegung der Totenäcker möglichst fern von den Wohnungen der Lebendigen. Doch war auch die Leichenverbrennung bei den Juden üblich, wie man aus Jer. 34, 5 und andern Bibelstellen ersieht. Es war, wie bei den Römern, die vornehmere, weil kostspieligere Begräbnisform. Bei den Christen wurden die Toten, schon aus Opposition gegen das Heidentum, von jeher beerdigt, nie verbrannt, wobei wohl der früh ausgebildete Glaube an die Auferstehung des Leibes mitgewirkt haben mag. Überall, wo das Christentum und der Mohammedanismus sich ausgebreitet haben, schafften sie die heidnische Leichenverbrennung ab, so später bei den Germanen, und noch Karl d. Gr. verbot den Sachsen jene bei Todesstrafe. Seitdem das Christentum herrschende Religion geworden, beging man die T. feierlich mit Gesang von Hymnen auf Tod und Auferstehung, woran sich später bei weiterer Ausbildung der kirchlichen Zeremonien Totenopfer, Seelenmessen, Exequien nebst Almosenspenden und Leichenmahlzeiten anschlossen. Särge machten die Deutschen in vorchristlicher Zeit einfach aus einem Baumstamm, indem sie ihn durchschnitten, die eine Hälfte aushöhlten und die andre als Deckel benutzten (Baumsärge, Totenbaum). Holzsärge in Kastenform, neben denen auch Steinsärge (Sarkophage) vorkommen, wurden seit Einfuhrung des Christentums häufiger. Aus dem Reliquienkultus mit seinen Heiligengerippen entwickelte sich seit dem 4. Jahrh. die gefährliche Unsitte, Geistliche, Patrone, Kirchenwohlthäter und angesehene Personen überhaupt in den Krypten der zum gottesdienstlichen Gebrauch benutzten Kirchen, ja in diesen selbst beizusetzen, ein Verfahren, gegen welches anfangs die Konzile von Prag, Arles, Meaux etc. eiferten, bis es etwa seit 1000 überall unbeanstandet blieb und erst seit hundert Jahren völlig aufgehört hat. Seitdem findet die T. allgemein auf den Begräbnisplätzen statt, die sich nur noch auf den Dörfern zuweilen im unmittelbaren Umkreis der Ortskirche befinden, in neuerer Zeit aber mehr und mehr außerhalb der Ortschaften angelegt wurden (s. Begräbnisplatz).

[Leichenverbrennung.] In neuerer Zeit ist die Bestattungsfrage vom sanitären Standpunkt der Gegenstand zahlreicher Erörterungen gewesen. Nachdem 1849 Jak. Grimm in einer öffentlichen Rede die Vorzüge und die Erhabenheit der altgermanischen Feuerbestattung geschildert, hat sich eine langsam an-

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Totenblume - Totengericht.

wachsende Agitation für dieselbe erhoben, zumal in großen Städten und Gebirgsländern, woselbst die Anlegung der Friedhöfe sanitäre und andre Schwierigkeiten bereitet. Erfahrene Ärzte, wie der Oberstabsarzt Trusen, Bock u. a., machten schon lange in Deutschland Propaganda für die Verbrennung; italienische und schweizerische Ärzte schlossen sich bald ihnen an. Der 1869 zu Florenz tagende internationale Kongreß der Ärzte faßte eine dafür eintretende Resolution, und die 1. Dez. 1870 in Florenz stattgefundene feierliche Verbrennung des auf der Reise verstorbenen Radscha von Kelapur auf großem Scheiterhaufen nach indischem Ritus regte das Interesse in weitern Kreisen an. In Italien beschäftigten sich seitdem die Ärzte Pini, Rota, Ayr, Anelli, Amati, Gorini und sehr viele andre mit der Frage, und die Professoren Polli in Mailand und Brunetti in Padua konstruierten besondere Öfen, in denen die Verbrennung schnell und möglichst wenig kostspielig vorgenommen werden kann. Durch Mittel, welche der Kaufmann Alb. Keller aus Zürich bei seinem 1874 in Mailand erfolgten Tod aussetzte, konnten diese Versuche in großartigem Maßstab durchgeführt werden, und Mailand erbaute die erste Verbrennungshalle (1875), der solche zu Lodi, Cremona, Varese, Rom, Como, Brescia, Padua, New York, Washington und Philadelphia folgten. In Deutschland erwarb sich insbesondere Reclam Verdienste um die Popularisierung des immer noch manchem Widerspruch, namentlich von orthodoxer Seite, begegnenden Gedankens; Kinkel u. a. traten dafür ein, die Ingenieure Pieper und Siemens in Dresden beschäftigten sich mit der Konstruktion praktischer Verbrennungsöfen, und seit 1877 hat auch Gotha eine Verbrennungshalle, in welcher 1878 die erste Verbrennung einer Leiche ausgeführt wurde. Die Regierungen haben sich bisher meistens ablehnend verhalten, kaum daß einzelne die Verbrennung fakultativ gestattet haben. 1889 waren Verbrennungsöfen in Thätigkeit: in Italien 23, Amerika 10, je einer in Stockholm, Kopenhagen, London, Paris, Gotha, Zürich, und bis 1. Aug. 1888 wurden verbrannt: in Gotha 554, in Italien 998, in Amerika 287, in Schweden 39, in England 16, in Frankreich 7, in Dänemark 1 Person. Es ist sehr wahrscheinlich, daß man in Zukunft zu diesem System der T. allgemein übergehen wird, denn es besitzt außerordentliche sanitäre Vorzüge und kann in einer die Pietät und das ästhetische Gefühl völlig zufriedenstellenden Weise ausgeführt werden. Das einzige gewichtige Bedenken (Vernichtung der Spuren eines an dem Verstorbenen ausgeübten Verbrechens) könnte wohl durch die Einführung der allgemeinen Leichenschau gehoben werden. In der neuesten Zeit haben sich in vielen großen Städten Vereine zur Agitation für die Leichenverbrennung gebildet, deren Organisation von Mailand ausging. Von der neuerdings sehr angeschwollenen Litteratur über die Verbrennung der Toten sei nur erwähnt: J. Grimm, Über das Verbrennen der Leichen (Berl. 1850); Trusen, Die Leichenverbrennung (Bresl. 1855); Wegmann-Ercolani, Über Leichenverbrennung (4. Aufl., Zürich 1874); Küchenmeister, Die Feuerbestattung (Stuttg. 1875); Pini, La crémation en Italie et à l'étranger de 1774 etc. (Mail. 1884); Thompson, Die moderne Leichenverbrennung (deutsch, Berl. 1889); über die T. überhaupt vgl. Weinhold, Die heidnische T. (Wien 1859); De Gubernatis, Storia popolare degli usi funebri indoeuropei (Mail. 1873); Tegg, The last act, the funeral rites of nations (2. Aufl., Lond. 1878); Sonntag, Die T., Totenkultus alter und neuer Zeit (Halle 1878); Wernher, Bestattung der Toten in Bezug auf Hygiene etc. (Gießen 1880).

Totenblume, s. Calendula.

Totenbrocken, s. Schwanenhalseisen.

Totenbuch der alten Ägypter, s. Hieroglyphen (S. 521) und Totengericht.

Totenfest, das feierlich begangene Andenken der Toten. In der ältern christlichen Kirche pflegten die Freunde und Verwandten eines Toten den Jahrestag seines Todes durch eine Kommunion zu begehen (s. Requiem). Später hielt man für alle in einer Gemeinde während eines Jahrs Gestorbenen eine gemeinsame Totenfeier. Die katholische Kirche bestimmte dazu das Fest Allerseelen (s. Allerseelen), die griechische die Sonnabende der 2., 3. und 4. Fastenwoche und den Sonnabend vor Pfingsten, wozu in der russischen Kirche noch das Gedächtnis aller im Kriege gefallenen Soldaten 21. Okt. kommt. In der protestantischen Kirche feiert man das T. meist am letzten Sonntag des Kirchenjahrs.

Totenflecke, s. Tod, S. 736.

Totengericht, eine den alten Ägyptern zugeschriebene Sitte, Gericht zu halten über einen Verstorbenen, ehe er begraben wurde. 42 Männer prüften sein Leben und seine Thaten; vor ihnen konnte jedermann den Verstorbenen anklagen. Ward er für gerecht erfunden, so erfolgte die feierliche Bestattung; wurde er für schuldig erklärt, so durfte er nicht begraben werden, sondern wurde im Hause seiner Verwandten aufgestellt. Die Richter versammelten sich nahe bei dem See Möris, über welchen die Leichen in einem Kahn an das jenseitige Ufer gebracht wurden. So lauten die Angaben Diodors über ein T., welches bei den alten Ägyptern bestanden haben soll. Indessen wird sein Bericht durch die mit der Entzifferung der Hieroglyphen erschlossene altägyptische Litteratur nicht bestätigt, vielmehr scheint derselbe auf einem Mißverständnis zu beruhen. Das T. ist weniger eine Sitte der alten Ägypter als ein Glaubensartikel ihres heiligen Buches, ein Kapitel in dem sogen. Totenbuch, welches in vielen Exemplaren auf Papyrus erhalten und in den Museen zu finden ist. Der betreffende Text ist in der Regel durch eine Vignette erläutert, welche die "Halle der zwiefachen Wahrheit", d. h. der Wahrheit und der Lüge, darstellt, in welcher Osiris, der Fürst der Unterwelt, thront; vor ihm sitzen die 42 Beisitzer des Gerichts, eine Straußfeder auf dem Haupt und ein Schwert in der Hand. Vor diese tritt der Verstorbene hin und spricht seine Beichte. Wir sehen ferner eine große Wage mit einem über dem Zünglein sitzenden Hundsaffen, auf der man die Thaten abwägt, deren Symbol das Herz des Verstorbenen ist, während ein Bildnis der Göttin der Wahrheit (Maat) auf der andern Schale als Gewicht dient. Letztere führt den Verstorbenen herzu, damit er zeige, ob er mit Wahrheit oder mit Lüge behaftet kommt. Nicht selten ist der Verstorbene von zwei Göttinnen der Wahrheit umgeben, von denen die eine schützend die Hände erhebt, während die andre gebieterisch Rechenschaft zu heischen scheint; manchmal werden dieselben durch Isis und Nephthys oder Hathor vertreten. Der Verstorbene tritt herzu, die Götter Anubis, der schakalköpfige, und Horus, der sperberköpfige, stehen prüfend an der Wage, während der ibisköpfige Thoth vor ihnen das Ergebnis auf seiner Schreibtafel verzeichnet. Hat der Verstorbene in der Halle der Doppelwahrheit vor Osiris bestanden, so stehen ihm die Pforten der unterirdischen Welt offen, während der, welcher nicht bestanden hat, ihren mannigfachen Schrecken überliefert wird. Derselbe Gedankengang

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Totengräber - Totensagen.

findet sich in der indischen, persischen, griechischen und römischen Mythologie, wo gewöhnlich der erste Mensch (Manu) oder der erste König (Minos oder Rhadamanthys) oder der Gott der Unterwelt (Hades) als Totenrichter fungiert. Die Darstellung des Erzengels Michael mit der Seelenwage auf altdeutschen Gemälden beruht auf einem ähnlichen Gedankengang.

Totengräber, s. Aaskäfer.

Totenhalle, Totenhaus, s. Leichenhaus.

Totenkäfer, s. Tenebrionen.

Totenkopf(Caput mortuum), s. Englischrot.

Totenkopf(Acherontia Atropos Ochs.), Schmetterling aus der Familie der Schwärmer (Sphingidae), 11,5 cm breit, mit kurzen, dicken Fühlern, sehr kurzen Tastern, schwach entwickelter Rollzunge und plumpem Hinterleib von 19,5 mm Querdurchmesser, auf dem dicht braun behaarten, blaugrau schimmernden Thorax mit ockergelber, einem Totenkopf ähnlicher Zeichnung und auf dem gelben, schwarz geringelten Hinterleib mit breiter, blaugrauer Längsstrieme. Die Vorderflügel sind tiefbraun, schwarz und ockergelb gewölkt mit zwei gelblichen Querbinden, die Hinterflügel ockergelb mit zwei schwarzen Querbinden. Der T. erzeugt, wenn er gereizt wird, einen pfeifenden, schrillenden Ton, indem er aus einer sehr großen Saugblase im Vorderteil des Hinterleibs Luft durch eine Rüsselspalte ausstößt. Er findet sich in Süd- und Mitteleuropa, Afrika, auf Java und in Mexiko, bei uns einzeln, vorübergehend und örtlich im Herbste. Die 13 cm lange, grünlichgelbe, schwarz-blau punktierte Raupe, mit blauen Winkelzeichnungen auf dem Rücken, findet sich bei uns im Juli und August auf Kartoffelkraut, Teufelszwirn, Stechapfel und verpuppt sich in der Erde. In Mittel- und Norddeutschland pflanzt sich der T. nicht fort, die dort gefundenen Raupen müssen von zugeflogenen Weibchen herrühren.

Totenköpfchen, Vogel, s. Fliegenfänger.

Totenleuchten, im Mittelalter auf Kirchhöfen (Begräbnisplätzen) errichtete Säulen mit laternenartigen Aufsätzen, in welchen ewige Lampen brannten. Eine mit Reliefs aus der Leidensgeschichte Christi geschmückte Totenleuchte von 1381 findet sich vor der Stiftskirche zu Klosterneuburg.

Totenmasken, s. Maske, S. 314.

Totenmesse, s. Requiem.

Totenmyrte, s. Vinca.

Totenopfer, s. Totenbestattung.

Totenorgel, s. Orgelgeschütz.

Totensagen. An die schon den rohesten Naturvölkern geläufigenVorstellungen vom Fortleben nach dem Tod knüpfen sich eine Menge abergläubischer Gebräuche, Vorstellungen und Sagen, die sich zum Teil aus dem grauesten Altertum bis auf unsre Tage erhalten haben und jetzt durch den Spiritismus (s. d.) von neuem belebt werden. Man meint, daß die Seele, nachdem sie in Gestalt eines Wölkchens, Schmetterlings, einer Schlange etc. dem Mund entflohen, in ihrem neuen Zustand doch nicht ohne alle irdischen Bedürfnisse sei, auf deren Befriedigung verschiedene Bestattungszeremonien (s. Manendienst, Menschenopfer und Totenbestattung) abzielen. So werden die Fenster des Sterbezimmers geöffnet, um der Seele freie Bahn zu gewähren, und bei der Toteneinkleidung und -Einbettung bestimmte Rücksichten und wohl auch Vorsichtsmaßregeln gegen das Wiederkommen angewendet. Zu den einmaligen Pflichten kommen dauernde; es opferten die Römer z. B. den Verstorbenen von jeder Mahlzeit, indem sie von Speise und Trank etwas auf den Boden schütteten; die Katholiken lassen Messen für die Seelenruhe lesen, und auch durch zu vieles Weinen darf der Tote, der die Thränen im Krüglein sammeln muß, nicht gestört werden. Waren derartige Pflichten und Abfindungen versäumt worden, so glaubte man, daß der Tote keine Ruhe habe und die Nachgebliebenen beunruhige; so z. B. breiten die Samoaner, wenn ein in der Ferne Verstorbener kein ordentliches Begräbnis erhalten, ein Tuch aus und betrachten das erste Tier, z. B. ein Insekt, welches sich darauf setzt, als die umherirrende Seele, der dann die vorgeschriebenen Begräbniszeremonien erwiesen werden. Auch Menschen, die nicht ausgelebt haben und ermordet oder hingerichtet wurden, finden keine Ruhe, bis der Mörder entdeckt ist, bei dessen Annäherung ihre Wunden von neuem aufbrechen (s. Bahrrecht), oder bis ihre Verbrechen gesühnt sind. Aber auch unerfüllte kirchliche und bürgerliche Verpflichtungen rauben die Grabesruhe; die vor der Hochzeit gestorbene Braut besucht den Bräutigam in der griechischen, von Goethe umgedichteten Sage, die Wöchnerin das nachgelassene Kind. Besonders häßlich ist die noch immer sehr verbreitete Sage von den im Grab weiterlebenden Vampiren (s. d.), die ihren Angehörigen das Blut aussaugen, bis sie ihnen nachfolgen, wenn nicht besondere Vorsichtsmaßregeln gegen ihr Wiederkommen getroffen werden. Sind die Toten befriedigt, so ziehen sie in ein besseres Land (Elysium), welches in der Unterwelt oder da, wo die Sonne zur Ruhe geht, gedacht wird. Manche Völker erzählten von einer Toteninsel, zu der ein Fährmann (Charon) die Verstorbenen hinüberfährt, wo sie dann unter dem milden Zepter eines Totenkönigs ein schattenhaftes Dasein führen; anderwärts müssen sie einen Berg der Seligen (s. Glasberg) ersteigen. Aus dem Jenseits können sie nur durch besondere Totenbeschwörer (s. Nekromantie) oder durch spiritistische Veranstaltungen zurückgerufen werden, um den Lebenden Auskünfte, Orakel, Ratschläge etc. zu erteilen. Nur am Allerseelentag kommen sie freiwillig als langer "Zug des Todes", die Kinder in weißen Hemdchen unter Führung und Obhut der Totenmutter (Frau Holle), zur Erde, besuchen eine einsam gelegene, um Mitternacht erleuchtet erscheinende Kirche, worin der verstorbene Pfarrer Gottesdienst abhält, und die Gräber, auf welche dann vielfach brennende Lichter gestellt werden. So wurde schon im heidnischen Rom ein besonderes Laren- und Lemurenfest gefeiert, bei welchem man besondere Totenspeisen auftrug, weil dann die Unterwelt offen stand und die Toten scharenweise die Wohnungen besuchten. In Rußland trägt man noch heute am Allerseelentag Speise und Trank auf die Gräber. Man spricht auch von besondern Vorzeichen, die einer bestimmten Person den baldigen Tod verkünden sollen, von einem Anpochen des Todes an der Thür, von dem Ruf des Uhu als Totenvogel, von einer Totenuhr (s. Klopfkäfer), von einem freiwilligen Anschlagen der Glocken, wenn ein hoher Geistlicher sterben soll, von dem mahnenden Erscheinen einer weißen Frau (s. d.) in verschiedenen Fürstenhäusern, von einem Voraussehen des künftigen Leichenzugs (s. Zweites Gesicht), und in Dänemark nennt man gewisse Lähmungserscheinungen den Totengriff, gleichsam das erste Anpacken des Todesdämons. Überhaupt wurde der Tod früh personifiziert und als Dämon gedacht, der mit dem Erkrankten ringt und ihn endlich niederwirft. In Seuchezeiten wollte man ihn als von Ort zu Ort ziehenden oder auf lahmem Klepper durch das Stadtthor einziehenden Pestmann erblickt haben, der die

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Totenschau - Totentanz.

zum Tod Erwählten bloß mit seinem starren Blick ansah oder sie anblies, um sie sofort auf das Sterbebett zu werfen. Das Mittelalter war besonders reich an bildlichen Darstellungen vom "Triumph des Todes", zu denen Allegorie und Sage den Stoff lieferten (s. Totentanz). Eine reiche Fülle von T. findet man gesammelt bei Henne-Am Rhyn, Die deutsche Volkssage (2. Aufl., Wien 1879).

Totenschau(Leichenschau), die polizeiliche oder gerichtliche Besichtigung einer Leiche. Die erstere, die Ausstellung der Leichen verunglückter Personen oder von Selbstmördern behufs Rekognoszierung, wurde zuerst in Paris organisiert, wo man die Leichen in der Morgue öffentlich zur Schau stellte. In Berlin wurden von 1953 Leichen Erwachsener, welche 1856 bis 1866 in Polizeigewahrsam gelangten, 10 Proz., von 4314 Leichen, welche 1876-85 ausgestellt wurden, 8,2 Proz. unerkannt begraben. In dem in Berlin 1886 neuerrichteten öffentlichen Leichenschauhaus liegen die Leichen in gekühlten Räumen bei 0-2°, welche durch Glasscheiben von den für das Publikum bestimmten Räumen getrennt sind. Das Haus enthält außerdem Zimmer für bekannte Leichen, für Obduktionen, polizeiliche und gerichtliche Untersuchungen, für den wissenschaftlichen Unterricht in der gerichtlichen Medizin und Chemie, Räume zur Aufbewahrung und zum Verbrennen der Kleider der Leichen, Sargmagazin etc. Die T. zur Feststellung des Todes wird an solchen Orten vorgenommen, an welchen die Polizei die Ausstellung eines Totenscheins vom Arzt fordert; der letztere (Totenbeschauer, Schauarzt) hat sich von dem erfolgten Ableben zu überzeugen und sein Urteil über die Todesart abzugeben. Die T. zur Feststellung der Todesart wird von dem in der Regel beamteten Arzt auf polizeiliche oder gerichtliche Anordnung vorgenommen, um zu bestimmen, ob an der Leiche schon bei bloßer Besichtigung die Todesart erkannt werden kann (Strangmarke Erhängter etc.), oder ob dieselbe durch Sektion ermittelt werden muß. Im letztern Fall wird die gerichtliche Obduktion (s. d.) von der Gerichtsbehörde, nach der deutschen Strafprozeßordnung von der Staatsanwaltschaft, verfügt und von zwei Ärzten ausgeführt, die über den Befund ein Obduktionsprotokoll (Fundschein, Fundbericht, Visum repertum, Parere medicum) aufnehmen. Zur Erlangung einer zuverlässigen Statistik über die Todesarten, zur Gewinnung der Möglichkeit eines klaren Einblicks in die tödliche Krankheit, zur Aufdeckung von Verbrechen, zur Zerstreuung aller Besorgnisse vor dem Lebendbegrabenwerden ist die allgemeine Einführung der T. eventuell mit nachfolgender Sektion dringend wünschenswert, Vorurteil und falsch verstandene Pietät haben aber diesen Fortschritt bisher verhindert.

Totenstarre, s. Tod, S. 736, und Muskeln, S. 937.

Totentanz, seit dem 14. Jahrh. in Aufnahme gekommene bildliche Darstellungen, welche in einer Reihe von allegorischen Gruppen unter dem vorherrschenden Bilde des Tanzes die Gewalt des Todes über das Menschenleben veranschaulichen sollen. Ursprünglich ward dieser Stoff zu dramatischer Dichtung und Schaustellung benutzt und in kurzen, meist vierzeiligen Wechselreden zwischen dem Tod und anfangs 24 nach absteigender Rangfolge geordneten Personen verarbeitet. Wahrscheinlich war darin den sieben makkabäischen Brüdern mit ihrer Mutter und Eleasar (2. Makk. 6, 7) eine hervorragende Rolle zugeteilt, und es fand die Aufführung an deren Gedächtnisfest zu Paris im Kloster der unschuldigen Kindlein (aux Innocents) statt; daher der in Frankreich von alters her übliche lateinische Name Chorea Machabaeorum (franz. la danse Macabre). In Paris war bereits 1407 die ganze Reihe jener dramatischen Situationen nebst den dazugehörigen Versen an die Kirchhofsmauer des genannten Klosters gemalt, und hieran schlossen sich bald weitere Malereien, Teppich- und Steinbilder in den Kirchen zu Amiens, Angers, Dijon, Rouen etc. sowie seit 1485 auch Holzschnitt- und Druckwerke, welche die Bilder und Inschriften wiedergaben. Noch erhalten ist der textlose, aber die Dichtung illustrierende T. in der Abteikirche von La Chaise-Dieu in der Auvergne, dessen erster Ursprung in das 14. Jahrh. hinausreichen mag. Reime und Bilder des Totentanzes verpflanzten sich von Frankreich aus auch nach England; die mannigfaltigste und eigentümlichste Behandlung aber ward ihm in Deutschland zu teil, wo er mit wechselnden Bildern und Versen in die Wand- und Büchermalerei überging. Eine Darstellung in einer Kapelle der Marienkirche zu Lübeck, deren niederdeutsche Reime teilweise erhalten sind, zeigt den T. noch in seiner einfachsten Gestalt: 24 menschliche Gestalten, Geistliche und Laien in absteigender Ordnung, von Papst, Kaiser, Kaiserin, Kardinal, König bis hinab zu Klausner, Bauer, Jüngling, Jungfrau, Kind, und zwischen je zweien derselben eine springende oder tanzende Todesgestalt als verschrumpfte Leiche mit umhüllendem Grabtuch; das Ganze durch gegenseitig dargereichte und gefaßte Hände zu einem einzigen Reigen verbunden und eine einzelne Todesgestalt pfeifend voranspringend (vgl. "Ausführliche Beschreibung und Abbildung des Totentanzes in der Marienkirche zu Lübeck", Lüb. 1831). Aus dem 14. Jahrh. (vielleicht von 1312) rührt der jetzt verwischte T. im Kreuzgang des Klingenthals, eines ehemaligen Frauenklosters der Kleinstadt Basel (Bilder und Reime bei Maßmann: "Baseler Totentänze", Stuttg. 1847) her. Hier ist die Zahl der Personen um einige neue, aus den niedern Ständen genommene vermehrt, auch das Ganze in einzelne Paare aufgelöst. Ein andrer wiederholt gedruckter T. mit 37 tanzenden Paaren ("der doten dantz mit figuren") zeigt sowohl in den Figuren als in den Strophen Nachahmung der erwähnten französischen Danse Macabre. Seit der Mitte des 15. Jahrh. werden die Bilder des Totentanzes immer mehr vervielfältigt, während die Verse wechseln oder ganz weggelassen werden, und zuletzt gestalten sich beide, Bilder und Verse, völlig neu. Zunächst ward der T. von Kleinbasel nach Großbasel, vom Klingenthal an die Kirhofsmauer des Baseler Predigerklosters (nicht vor der Mitte des 15. Jahrh.) übertragen, wobei Zahl und Anordnung der tanzenden Paare dieselbe blieben, aber am Anfang ein Pfarrer und ein Beinhaus und am Ende der Sündenfall hinzugefügt wurden, während die das Ganze beschließende Person des Malers vielleicht erst Hans Hug Kluber, welcher 1568 das Bild restaurierte, anhängte. Bei dem Abbruch der Kirchhofsmauer 1805 ist das Original bis auf geringe Fragmente zu Grunde gegangen; doch haben sich Nachbildungen nebst den Reimen erhalten, namentlich in den Handzeichnungen Em. Büchels (bei Maßmann a. a. O.). Der zum Volkssprichwort gewordene "Tod von Basel" gab neuen Anstoß zu ähnlichen Darstellungen, obschon die Dichtkunst den Stoff ganz fallen ließ. So ließ Herzog Georg von Sachsen noch 1534 längs der Mauer des dritten Stockwerks seines Dresdener Schlosses ein steinernes Relief von 24 lebensgroßen Menschen- und 3 Todesgestalten ausführen, ohne Reigen oder tanzende Paare und nach Auffassung wie nach Anordnung durchaus neu

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Totenuhr - Totes Rennen.

und eigentümlich. Dieses Bildwerk ward bei dem großen Brand von 1701 stark beschädigt, aber wiederhergestellt und auf den Kirchhof von Neustadt-Dresden übertragen (abgebildet bei Nanmann: "Der Tod in allen seinen Beziehungen", Dresd. 1844). Von der Baseler Darstellung abhängig ist das aus dem 15. Jahrh. herrührende Gemälde in der Predigerkirche zu Straßburg, welches verschiedene Gruppen zeigt, aus deren jeder der Tod seine Opfer zum Tanz holt (abgebildet bei Edel: "Die Neue Kirche in Straßburg", Straßb. 1825). Aus den Jahren 1470-90 stammt der T. in der Turmhalle der Marienkirche zu Berlin (hrsg. von W. Lübke, Berl. 1861, und von Th. Prüfer, das. 1876). Einen wirklichen T. malte von 15I4 bis 1522 Nikolaus Manuel an die Kirchhofsmauer des Predigerklosters zu Bern, dessen 46 Bilder, die jetzt nur noch in Nachbildungen vorhanden sind, bei aller Selbständigkeit ebensowohl an den Baseler T. wie an den erwähnten "doten dantz mit figuren" erinnern. Eine durchaus neue und künstlerische Gestalt erhielt aber der T. durch H. Holbein d. j. Indem dieser nicht sowohl veranschaulichen wollte, wie der Tod kein Alter und keinen Stand verschont, sondern vielmehr, wie er mitten hereintritt in den Beruf und die Lust des Erdenlebens, mußte er von Reigen und tanzenden Paaren absehen und dafür in sich abgeschlossene Bilder mit dem nötigen Beiwerk, wahre "Imagines mortis", wie seine für den Holzschnitt bestimmten Zeichnungen genannt wurden, liefern. Dieselben erschienen seit 1530 und als Buch seit 1538 in großer Menge und unter verschiedenen Titeln und Kopien (neue Ausg. von F. Lippmann, Berl. 1879). Holbeins "Initialbuchstaben mit dem T." wurden in Nachschnitten von Lödel neu herausgegeben von Ellissen (Götting. 1849). Daraus, daß Hulderich Frölich in seinem 1588 erschienenen Buch "Zween Todtentäntz, deren der eine zu Bern, der andre zu Basel etc." dem T. am Predigerkirchhof größtenteils Bilder aus Holbeins Holzschnitten unterschob und Mechel sie in sein Ende des vorigen Jahrhunderts erschienenes Werk "Der T." aufnahm, entstand der doppelte Irrtum, daß man auch den ältern wirklichen T. im Predigerkloster für ein Werk Holbeins hielt und des letztern "Imagines" ebenfalls T. benannte. Im Lauf des 16., 17. und 18. Jahrh. entstanden noch andre Totentänze in Chur (erzbischöflicher Palast mit Benutzung der Holbeinschen Kompositionen), Füssen, Konstanz, Luzern, Freiburg und Erfurt, und Holzschneide- wie Kupferstecherkunst nahmen den Stoff wieder auf, dessen sich auch die Dichtkunst wieder bemächtigte, z. B. Bechstein ("Der T.", Leipz. 1831). Auch in neuester Zeit hat man wieder Totentänze gezeichnet, so namentlich A. Rethel und W. Kaulbach. Vgl. Peignot, Recherches sur les danses des morts (Par. 1826); Douce, Dissertation on the dance of death (Lond. 1833); Langlois, Essai sur les danses des morts (Rouen 1851, 2 Bde.); Maßmann, Litteratur der Totentänze (Leipz. 1841); W. Wackernagel, Der T. (in "Kleine Schriften", Bd. 1, das. 1874); Wessely, Die Gestalten des Todes etc. in der darstellenden Kunst (das. 1877). Die reiche Litteratur findet sich verzeichnet in den "First proofs of the universal catalogue of books on art" (Lond. 1870).

Totenuhr, s. Klopfkäfer.

Totenvogel, s. Eulen, S. 906.

Toter Winkel, s. Bestreichen.

Totes Gebirge, Gebirgsgruppe der Salzkammergutalpen, durch die Ausseer Niederung vom Kammergebirge geschieden, mit dem Quellengebiet der Traun und Steyr, eine Hochebene mit den auffallendsten Kontrasten, meist kahl und zerrissen, dazwischen mit schönen Alpen, am Nordende im Großen Priel 2514 m hoch. S. Karte "Salzkammergut".

Totes Kapital, s. v. w. müßig liegendes, keinen Gewinn abwerfendes Kapital (s. d.).

Totes Meer, 1) (in der Bibel Salzmeer, Meer der Wüste, der Asphaltsee der Griechen und Römer, arab. Bachr Lût, "Lots Meer") Landsee im asiatisch-türk. Wilajet Surija (Syrien), an der Südostgrenze Palästinas, ist 76 km von N. nach S. lang und 3½-16 km breit und wird durch die an der Ostküste hervortretende Halbinsel Lisân ("Zunge") in zwei Becken geteilt (s. Karte "Palästina"). Es wird im O. und W. von steil abfallendem Hochtafelland begleitet, welches sich 700-800 m über den Wasserspiegel erhebt, und von welchem sich viele Thalschluchten (Wadis) herabziehen, in denen sich einige Vegetation zeigt, während die sonstige Umgebung meist steril ist. Die beiden Becken sind von verschiedener Tiefe; während diese im nördlichen Becken in der Mitte meist über 300 m (größte Tiefe unter 31° 36' nördl. Br. 399 m) und im gesamten Durchschnitt 329 m beträgt, scheint sie im südlichen Becken nirgends über 3,6 m zu messen. Doch schwankt der Seespiegel je nach der Jahreszeit und scheint im allgemeinen im Sinken begriffen zu sein. Das Wasser ist ziemlich hell und klar, aber so mit Mineralien gesättigt, daß hineingeworfenes Salz sich nicht mehr auflöst und weder Fische noch Schaltiere darin existieren können. Die salzigen Bestandteile (etwa 25 Proz.) sind Chlormagnesium, Chlorcalcium und Chlornatrium; dieselben verleihen dem Wasser ein spezifisches Gewicht von 1,166, so daß dasselbe weit größere Lasten als das gewöhnliche Seewasser trägt und der menschliche Körper darin nicht untersinkt. Jene Salze werden durch Verdunsten des Wassers in Gruben in Menge gewonnen. Der Boden des Sees besteht aus Sand, unter welchem sich eine Lage von Asphalt (Judenpech) befinden soll, der zuweilen in großen Stücken durch das Wasser aufgespült wird. Nach andern stammt der Asphalt von einer Breccie am Westufer des Sees her. Das Tote Meer liegt 394 m unter dem Spiegel des Mittelmeers und ist die tiefste bekannte Einsenkung der ganzen Erde. Es empfängt an seinem Nordende den Jordan (s. d.), außerdem mehrere Bäche, von denen die bedeutenden vom östlichen Hochland kommen. Ein sichtbarer Abfluß ist nicht vorhanden, und wenn trotzdem das Niveau des Sees immer ziemlich gleichbleibt, so rührt dies nur von der überaus starken Verdunstung her. Wegen der tiefen Lage des Sees herrscht im Bereich desselben eine außerordentliche Wärme, welche die Verdunstung sehr befördert. Nach der biblischen Sage entstand das Bassin des Toten Meers, welches einst die fruchtbare Ebene Siddim mit den Städten Sodom und Gomorrha einnahm, durch einen Schwefelregen (vulkanische Eruption). Vgl. Lynch, Bericht über die Expedition der Vereinigten Staaten nach dem Jordan und dem Toten Meer (deutsch, Leipz. 1850); Hull, Memoir on the geology and geography of Arabia Petraea etc. (Lond. 1886); Luynes, Voyage d'exploration à la Mer Morte (Par. 1871-76, 3 Bde.). -

2) S. Karkinitischer Meerbusen.

Totes Papier(franz. Valeur morte), ein Wertpapier, welches an der Börse zwar eingeführt ist, aber fast gar nicht gehandelt wird.

Totes Rennen(engl. Dead heat), ein Rennen, in welchem zwei oder mehrere Pferde so zu gleicher Zeit das Ziel passieren, daß ein Richter nicht im stande ist, den Sieger zu ermitteln.

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Tote Wechsel - Totpunkt.

Tote Wechsel, s. v. w. eigne Wechsel.

Totfall(unrichtig Todfall), s. Baulebung.

Tóth, 1) Koloman, ungar. Dichter, geb. 30. Juni 1830 zu Baja im Bács-Bodroger Komitat, veröffentlichte 1854 die erste Sammlung seiner Gedichte, die durch patriotische Tendenz und Gemütlichkeit beliebt wurden, und denen dann mehrere ähnliche Sammlungen aus seiner Feder folgten. Er schrieb auch verschiedene Dramen, von welchen "Egy királyné" ("Eine Königin") einen Preis der Akademie davontrug und "A nök az alkotmányban" ("Frauen im konstitutionellen Leben") mit großem Erfolg aufgeführt wurde. T. wurde 1860 von der Kisfaludy-Gesellschaft und 1861 von der Akademie zum Mitglied gewählt. Er starb 4. Febr. 1881 in Pest.

2) Eduard, ungar. Dramatiker, geb. 1844 zu Putnok im Gömörer Komitat, widmete sich dem Kaufmannsberuf, wirkte später als Schauspieler und Theaterdichter bei Provinzbühnen, wurde jedoch erst bekannt, als er 1871 mit seinem Volksstück "A falu roszsza" ("Der Dorflump", deutsch von A. Sturm) einen vom Pester Nationaltheater ausgeschriebenen Preis gewann. Er erhielt infolgedessen eine Anstellung an diesem Theater, starb aber schon 27. Febr. 1876. Andre namhafte Stücke von ihm sind das zweite preisgekrönte Volksstück, "A kintornás családsa" ("Die Familie des Leiermanns"), und das erst nach seinem Tod aufgeführte Drama "A tolonc" ("Der Schübling"), dessen Stoff gleichfalls dem Volksleben entnommen ist. T. zeichnete sich durch originelle Erfindung und poetisches Gemüt aus, war aber noch nicht zur vollen Beherrschung der dramatischen Form durchgedrungen.

Totilas, König der Ostgoten, ward 541 auf den Thron erhoben, eroberte in kurzer Zeit das von Belisar den Goten entrissene Italien wieder, 546 nach hartnäckiger Belagerung auch Rom, verlor es 547 wieder an Belisar, nahm es aber 549 zum zweitenmal ein und machte es zu seiner Hauptstadt. Auch Sizilien, Sardinien und Corsica brachte er wieder an das Gotenreich, erlitt aber im Juli 552 bei Tagina gegen Narses eine Niederlage, in welcher er selbst fiel.

Totis(ungar. Tata, lat. Theodatum), Markt im ungar. Komitat Komorn, Station der Ungarischen Staatsbahnlinie Budapest-Bruck, in ungemein quellenreicher Umgebung, besteht aus T. (Oberstadt) und Tóváros (Seestadt) an einem 4 km im Umfang messenden fischreichen See, mit Schloß u. Park des Grafen Esterhazy, großem Kastell, vielen Teichen, Kloster samt Gymnasium, Kapuzinerkloster, Bezirksgericht, großen Marmorbrüchen, römischen Altertümern und (1881) 6507 Einw., welche Spiritus-, Steingut- und Lederfabrikation und Weinbau treiben.

Totlaufen, sich, sagt man von einem Gesims, welches an einem Vorsprung endigt, ohne sich um denselben herumzuziehen (mit demselben zu verkröpfen); auch von einem Gang oder einer Straße, die an einem Ende keinen Ausweg haben.

Totleben(Todleben), Eduard Janowitsch, Graf von, russ. General, geb. 20. Mai 1818 zu Mitau als Sohn eines angesehenen Großhändlers, ward erst auf der Kadettenschule in Riga, dann 1832-36 auf der Ingenieurschule in Petersburg gebildet, trat 1837 als Unterleutnant in das Geniekorps, kämpfte 1847-50 im Kaukasus, nahm als Stabshauptmann an den Belagerungen der Tschetschenzenfestungen Salti und Tschoch teil und war dann 1854 als Oberstleutnant an der Seite des Generals Schilder-Schuldner bei der Belagerung von Silistria thätig. Darauf nach der Krim beordert, erwarb er sich durch schnelle Herrichtung von Verteidigungswerken auf der Südseite von Sewastopol, welche allein die lange Verteidigung ermöglichte, einen weit berühmten Namen. Am 20. Juni 1855 am Fuß verwundet, mußte er seine Wirksamkeit einstellen und ward dann zum Generalleutnant und Generaladjutanten des Kaisers sowie 1860 zum Direktor des Ingenieurdepartements im Kriegsministerium ernannt. Außerdem ward er Adjunkt des Großfürsten Nikolaus des ältern als Generalinspektor des Geniewesens. 1877 ward er erst im September auf den Kriegsschauplatz nach Bulgarien berufen und mit der Oberleitung der Belagerungsarbeiten vor Plewna betraut, nach dessen durch ihn bewirktem Fall in den Grafenstand erhoben, mit der Zernierung der bulgarischen Festungen und im April 1878 mit dem Oberbefehl in der Türkei beauftragt. 1879 wurde er Generalgouverneur von Odessa, 1880 von Wilna und starb 1. Juli 1884 in Bad Soden. Er schrieb "Défense de Séwastopol" (Petersb. 1864 ff.; deutsch von Lehmann, Berl. 1865 bis 1872, 2 Bde.). Vgl. Brialmont, Le général comte T. (Brüssel l884); Krahmer, Generaladjutant Graf T. (Berl. 1888).

Totliegendes, s. v. w. Rotliegendes, s. Dyasformation.

Totma, Kreisstadt im russ. Gouvernement Wologda, an der Suchona, mit Lehrerseminar, weiblichem Progymnasium und (1885) 3412 Einw. Dabei Salzquellen, deren eine jährlich 75,000 Pud Salz liefert.

Totnes, altes Städtchen in Devonshire (England), am Dart, mit (1881) 4089 Einw. Dabei Serge- und Wollwarenfabriken.

Totonicapan, Hauptstadt des gleichnamigen Departements im zentralamerikan. Staat Guatemala, liegt auf einer gut angebauten Hochebene und hat 25,000 Einw., meist Indianer, die sich neben Ackerbau mit Fabrikation von Wollzeugen, Töpferwaren und musikalischen Instrumenten beschäftigen.

Totpunkt, diejenige Stellung gewisser Mechanismen, in welcher eine eingeleitete Kraft keine Bewegung hervorzubringen vermag. Sehr verbreitete Mechanismen mit Totpunkten sind die gewöhnlichen Kurbelgetriebe. An jeder Drehbank oder Nähmaschine mit Fußbetrieb (Trittbrett, Lenkstange und Kurbel) lassen sich zwei Stellungen finden, von welcher aus die Maschinen mit dem Trittbrett allein nicht in Bewegung gesetzt werden können, vielmehr dazu einer Nachhilfe mit der Hand am Schwungrad etc. bedürfen. Es sind das die Totpunkte des Kurbelmechanismus, welche eintreten, wenn die Lenkstange und die Kurbel in einer geraden Linie liegen. Die Lenkstange zieht oder drückt hierbei nur in radialer Richtung an der Kurbel, so daß eine senkrecht zur Kurbel (also tangential zum Kurbelkreis) gerichtete Komponente, durch welche allein eine Kurbelbewegung möglich ist, nicht auftreten kann. Die Totpunkte müssen in der Technik einerseits häufig unschädlich, können aber anderseits geradezu nutzbar gemacht werden. Das erstere ist der Fall z. B. bei allen durch Kurbelantrieb in Bewegung gesetzten Maschinen (Dampf-, Heißluft-, Gaskraft-, Wassersäulenmotoren, Fußdrehbänken, Bohrmaschinen, Spinnrädern, Nähmaschinen etc.), und zwar werden die Totpunkte entweder durch Schwungräder oder dadurch überwunden, daß mehrere gleiche Mechanismen mit abwechselnd eintretenden Totpunkten angewendet werden, wobei sie sich gegenseitig über die Totpunte hinweghelfen (z. B. bei den Zwillingsdampfmaschinen). Nützliche Verwendung finden die Totpunkte be-

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Totreife - Toul.

sonders bei der Mehrzahl der durch Klemmung wirkenden Befestigungen und Verschlüsse, z. B. bei Gürtelschnallen, Feststellvorrichtungen für Rouleausschnüre, Hosenträger, Strumpfbänder etc. sowie bei Handschuh-, Portemonnaie- und Flaschenverschlussen etc.

Totreife, der Zustand der Getreidekörner, in welchem dieselben auf dem stehenden Halm völlig hart sind.

Totrokan(das antike Transmarisca), Kreishauptstadt in Bulgarien, an der Donau, zwischen Silistria und Rustschuk, mit Export von Rohprodukten und Holz und (1881) 7164 Einw. (viele Rumänen).

Totschlag, die widerrechtliche Tötung eines Menschen, welche zwar mit Vorsatz, aber nicht mit Überlegung ausgeführt wird. Durch das Vorhandensein der Tötungsabsicht unterscheidet sich das Verbrechen von der fahrlässigen Tötung (s. d.), durch den Mangel der Überlegung von dem Verbrechen des Mordes (s. d.). Der T. ist die im Affekt begangene absichtliche, widerrechtliche Tötung, welche, weil durch die leidenschaftliche Erregung das Bewußtsein des Thäters als getrübt erscheint, mit geringerer Strafe bedroht ist als der Mord. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch bestraft den Totschläger mit Zuchthaus von 5-15 Jahren. Dabei gilt es als Straferhöhungsgrund, wenn der T. an einem Verwandten aufsteigender Linie, oder wenn er bei Unternehmung einer strafbaren Handlung verübt wurde, um ein der Ausführung der letztern entgegentretendes Hindernis zu beseitigen, oder um sich der Ergreifung auf frischer That zu entziehen. Als strafmilderndes Moment wird es dagegen angesehen, wenn der Totschläger ohne eigne Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem Getöteten zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur That hingerissen worden war. In diesem Fall erscheint der bloße Versuch des Totschlags, welcher sonst mit Strafe bedroht ist, nicht als strafbar. Es soll auch in ebendiesem Fall, oder wenn sonstige mildernde Umstände vorliegen, nur auf Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren erkannt werden. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 212 ff. - Das österreichische Strafgesetzbuch bezeichnet als T. die nicht absichtliche, aber als Folge einer sonstigen absichtlichen Feindseligkeit erscheinende Tötung und bedroht die im Affekt begangene absichtliche Tötung sogar mit Todesstrafe. Vgl. Österreichisches Strafgesetzbuch § 140 ff.

Tottenham, nördliche Vorstadt von London, 9 km von der Londonbrücke, mit Diakonissenanstalt und (1881) 46,441 Einw.

Totum(lat.), das Ganze.

Tötung(Tötungsverbrechen, Homicidium), das Verbrechen desjenigen, welcher widerrechtlicherweise den Tod eines andern Menschen verursacht. Hiernach fällt also der Selbstmord nicht unter den Begriff der strafbaren T., ebensowenig die T. im Krieg nach Kriegsrecht oder die rechtmäßige T. eines zum Tod Verurteilten und die T. im Fall der Notwehr (s. d.). Ebenso ist die Abtreibung der Leibesfrucht, welche ein erst im Werden begriffenes Menschenleben zerstört, hier auszuscheiden. Je nachdem nun der Tötende mit oder ohne Absicht handelte, wird zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger (kulposer) T. unterschieden. Letztere wird nach dem Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs (§ 222) mit Gefängnis bis zu drei Jahren und, wenn der Thäter zu der Aufmerksamkeit, welche er fahrlässigerweise aus den Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufs oder Gewerbes besonders verpflichtet war, mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft. Bei der vorsätzlichen T. wird je nach der Verschiedenheit des Thatbestandes wiederum zwischen Mord (s. d.), Totschlag (s. d.) und Kindesmord (s. d.) unterschieden. Dazu kommt noch die T. im Zweikampf (s. d.) und die T. eines Einwilligenden, welch letztere nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 216), wofern der Thäter durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur That bestimmt worden war, mit Gefängnis von 3-5 Jahren geahndet wird. Das österreichische Strafgesetzbuch dagegen behandelt die T. eines Einwilligenden nicht als ein besonderes Vergehen. In allen diesen Fällen muß aber der Tod die zurechenbare Folge einer Handlung des Thäters sein. Die frühern Einteilungen in absolut und relativ, in notwendig und zufällig, in per se und per accidens tödliche (letale) Verletzungen sind heutzutage für den Begriff der T. indifferent, und die Unterscheidungen, welche die ältere Doktrin mit Rücksicht hierauf in Ansehung der Tödlichkeit (Letalität) von Verletzungen machte, werden nicht mehr berücksichtigt. Die sogen. tödliche Körperverletzung endlich, bei welcher der Tod des Verletzten die nicht beabsichtigte Folge der Verletzung ist, fällt nicht unter den Begriff der T., sondern unter den der Körperverletzung (s. d.). Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 2l1-222, 237 f.; Österreichisches, § 134-143, 335; Französisches, Art. 195-304, 319, 321-329; Brunnenmeister, Das Tötungsverbrechen im altrömischen Recht (Leipz. 1887).

Tot verbellen, das Anbellen eines verendeten Wildes durch den Schweißhund.

Touage(franz., spr. tu-ahsch), s. Tauerei.

Touchant(franz., spr. tuschang), ruhrend, bewegend; Touche, Berührung, Neckerei, Beleidigung (s. Tusch); touchieren, tastend berühren, untersuchen; in Rührung versetzen; beleidigen.

Toucouleurs(Tukulör), ein von den Franzosen den Bewohnern des untern und mittlern Senegal beigelegter Name, den man davon hat ableiten wollen, daß hier eine Mischung der verschiedenfarbigen Dscholof, Mandingo und Fulbe stattgefunden hat, während derselbe viel wahrscheinlicher von Tukurol, dem alten Namen des Landes, herstammt. Die Portugiesen nannten schon im 16. Jahrh. die Eingebornen Tacurores. Unter dem Einfluß des Islam erwuchs hier die Theokratie der Torodo, welche im 18. Jahrh. ihre Herrschaft über das ganze Senegalbecken ausdehnte und unter Othman Dar Fodie das große Fulbereich zwischen Niger und Tsadsee gründete. Sie haben den Franzosen häufig den entschiedensten Widerstand entgegengesetzt, doch wurde diesen bei der Feindseligkeit der einzelnen Stämme gegeneinander die Unterwerfung leicht gemacht.

Toucy(spr. tußi), Stadt im franz. Departement Yonne, Arrondissement Auxerre, an der Ouanne und der Eisenbahn Triguères-Clamecy, mit Schloß, Fabrikation von Wollenstoffen, Gerberei, Handel mit Vieh und Eisenwaren und (1881) 2125 Einw.

Toujours(franz., spr. tuschuhr), alle Tage, immer.

Toul(spr. tuhl), Arrondissementshauptstadt und Festung zweiter Klasse im franz. Departement Meurthe-et-Moselle, an der Mosel und am Marne-Rheinkanal, Station der Bahnlinie Paris-Avricourt (mit Abzweigung nach Frenelle la Grande), hat eine im 15. Jahrh. vollendete gotische Kathedrale mit zwei schönen Türmen, ein ansehnliches Stadthaus (früher Bischofspalast), Collège, Sekundärschule für Mädchen, Bibliothek und (1886) 7610 (Gemeinde 10,459) Einw., welche etwas Industrie (Stickerei, Hutfabrikation etc.) und Handel treiben. Seit 1871 ist die Festung T. durch einen Gürtel von Forts in einer Ausdehnung von

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Toulon.

35 km, darunter das starke Fort St.-Michel nordwestlich der Stadt, erweitert worden. T. ist Geburtsort des Marschalls Gouvion Saint-Cyr. - T., das Tullum Leucorum der Römer, Hauptstadt des gallischen Stammes der Leuci, ist eine sehr alte Stadt und gehörte unter den fränkischen Merowingern und Karolingern zum fränkischen Königreich Austrasien. 612 wurde der König Theuderich von Austrasien von Theoderich von Burgund bei T. besiegt. 870 fiel T. an das Deutsche Reich, wurde dann von eignen Grafen regiert und fiel nach deren Erlöschen 1136 an Lothringen, blieb aber deutsche Reichsstadt, über welche die Herzöge von Lothringen nur das Schirmrecht ausübten. Im J. 1552 ward die Stadt vom König Heinrich II. von Frankreich infolge seines Bundes mit dem Kurfürsten Moritz von Sachsen gegen Karl V. nebst Metz und Verdun besetzt und mit diesen Bistümern im Westfälischen Frieden 1648 definitiv an Frankreich abgetreten. Das um 410 gegründete Bistum T. bestand bis 1807. Im Krieg von 1870 ward T. 16. Aug. vom 4. deutschen Korps vergeblich berannt, vom 12. Sept. an vom 13. Korps unter dem Großherzog von Mecklenburg förmlich belagert, da es die einzige Eisenbahn vom Rhein nach Paris sperrte, u. am 23. nach nur achtstündigem Bombardement mit schwerem Geschütz zur Kapitulation gezwungen. Vgl. Thiery, Histoire de la ville de T.(Toul 1841, 2 Bde.); Daulnoy, Histoire de la ville et cité de T. (das. 1887 ff.); Pimoden, La réunion de T. à la France (Par. 1885); v. Werder, Die Unternehmungen der deutschen Armee gegen T. im J. 1870 (Berl. 1875).

Toulon(spr. tulong, T. sur Mer), Arrondissementshauptstadt im franz. Departement Var, nächst Brest der wichtigste Kriegshafen Frankreichs, Festung ersten Ranges und Hauptstation der französischen Mittelmeerflotte, liegt am Fuße steil abfallender Berge im Grund einer tiefen Bai des Mittelländischen Meers, deren Eingang südlich durch die Halbinsel Cépet geschlossen wird. Die eigentliche alte Stadt mit ihren engen Straßen hat, seit infolge des Dekrets von 1852 die Schanzmauern an der nördlichen Seite demoliert wurden, durch Erweiterung und Verschönerung sehr gewonnen. Die neue Umfassungsmauer zieht sich nun weiter hinaus und schließt ein neues Stadtviertel mit breiten Straßen und schönen Bauten ein. Die wichtigsten Straßen sind: der Boulevard, die Bahnhofsavenue, der Cours Lafayette mit Platanenallee, die Straße des Chaudronniers u. a. Hervorragende Gebände sind: die romanische Kathedrale Ste.-Marie Majeure (1096 gegründet), die Kirchen St.-Louis, St.-François de Paule und St.-Pierre, das protestantische Bethaus (Maison Puget), das Stadthaus am Hafen, das neue Theater und das Justizpalais. T. zählt (1886) 53,941 (Gemeinde 70,122) Einw. Abgesehen von den umfangreichen Werkstätten des Marinearsenals (s. unten), gibt es nur wenige industrielle Etablissements; auch der Handel ist hauptsächlich auf die Approvisionierung der Marine beschränkt, weshalb auch der Verkehr von Handelsschiffen ein sehr geringer ist (1887 sind 273 beladene Schiffe mit 78,672 Ton. eingelaufen). T. steht durch die Eisenbahn Marseille-Nizza mit dem französisch-italienischen Verkehrsnetz, dann durch regelmäßige Dampfschiffahrtslinien mit den Häfen des Mittelmeers in Verbindung. Der Hafen ist einer der sichersten, welche es gibt, und wird durch zahlreiche Forts, Batterien und feste Türme, welche die umliegenden Höhen und Vorgebirge krönen, geschützt; mehrere Leuchttürme sichern die Einfahrt. Er umfaßt die Darse vieille und die Darse neuve, welche den Kriegshafen bilden, und östlich davon den kleinen Handelshafen, vor welchem ein durch zwei Molen zu schützender äußerer Hafen mit Docks angelegt werden soll. Zum Kriegshafen gehört das Marinearsenal, welches, 1680 nach Vaubans Plänen erbaut, aus einer Reihe von Etablissements besteht, welche 270 Hektar einnehmen und 13,000 Arbeiter beschäftigen. Den Eingang bildet ein monumentales Thor (von 1738) mit Statuen von Mars und Bellona. Den Hof des Arsenals umgeben das große Magazin (für die Materialien zum Bau und zur Ausrüstung der Schiffe), die Seilerei, die Eisenguß- und Hammerwerke, der Uhrpavillon mit den Gebäuden für die Direktion, das Marinemuseum mit Modellen aller Arten von Fahrzeugen, der Waffensaal, die Waffenschmiede, Feilerei und Modellkammer. Zwischen dem alten und neuen Hafenbassin des Kriegshafens liegt eine Insel, welche durch eine drehbare Brücke über den Verbindungs-

[Karte der Umgebung von Toulon.]

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Toulon - Toulouse..

kanal mit dem Festland zusammenhängt und drei Docks, das Bagno und das Marinehospital enthält. Das Bagno wurde 1682 unter Colberts Verwaltung hergestellt und dient jetzt als Depot für die nach Cayenne und Neukaledonien zu deportierenden Verbrecher. An den Kriegshafen schließt sich westlich, durch den Quai de la Garniture (mit Magazinen) von demselben getrennt, das Hilfsarsenal von Castigneau mit einem Bassin an, welches mit dem Kriegshafen durch einen Kanal in Verbindung steht. Dieses Arsenal umfaßt eine Bäckerei, Fleischerei, eine Eisengießerei, Hammerwerke, große Viktualienmagazine und Kohlendepots. Noch weiter westlich ist das neue Bassin von Missiessy (mit Magazinen) hinzugekommen. In der südöstlichen Vorstadt Mourillon endlich liegt ein drittes Arsenal, welches große Magazine für Schiffbauholz und Metalle sowie verschiedene Werkstätten und Schiffbauplätze enthält. Zu den Marine-Etablissements gehört auch das unter Ludwig XIV. erbaute Marinehospital mit naturhistorischem Kabinett; einen Annex desselben bildet das Hospital von St.-Mandrier auf der Halbinsel Cépet. Bei letzterm befindet sich ein botanischer Garten und in der Nähe südöstlich eine Pyramide zum Andenken an den Admiral Latouche-Tréville und westlich das Quarantänelazarett. T. hat ein Lyceum, eine hydrographische Schule, Normalschule, Sekundärschule für Mädchen, eine Marineartillerieschule, eine Munizipalbibliothek (16,000 Bände), ein Museum, ein Observatorium, eine Börse, eine Filiale der Bank von Frankreich und ist der Sitz eines Marinepräfekten, eines Marinetribunals, der Direktion der Marineartillerie, eines Handelsgerichts und mehrerer Konsulate fremder Staaten. In der Vorstadt Mourillon befinden sich Seebäder. Schöne Punkte in der Umgebung sind das Fort Lamalgue mit prächtiger Aussicht, der nördlich aufsteigende Berg Faron (521 m), die westlich gelegene Halbinsel Sicié mit der Stadt La Seyne (s. d.), dem hoch gelegenen alten Ort Six Fours mit uralter Kirche und dem Vorgebirge Sicié mit Wallfahrtskirche, endlich im S. die Halbinsel Cépet (s. oben). - T. bestand schon im Altertum als griechische Kolonie Telonion (Telo Martius), war damals schon ein bedeutender Ort und namentlich durch seine Färbereien berühmt. Im 10. und 12. Jahrh. litt die Stadt sehr durch Einfälle der Sarazenen. Sie teilte dann die Schicksale der Provence. 1524 nahm sie der Connétable von Bourbon und 1536 Karl V. ein. Ludwig XIV. ließ durch Vauban die Stadt stark befestigen. Während des spanischen Erbfolgekriegs wurde sie 1707 von den Verbündeten unter dem Herzog Viktor Amadeus von Savoyen und dem Prinzen Eugen zu Land sowie von der englisch-holländischen Flotte zur See bombardiert und großenteils in Asche gelegt, aber nicht erobert. 1744 erfochten die Engländer zwischen T. und den Hyèrischen Inseln einen Seesieg über die spanisch-französische Flotte. Während der ersten französischen Revolution erhob sich die Bevölkerung von T. im Juli 1793 gegen den Konvent und übergab, nachdem der Konvent die Stadt geächtet und ein republikanisches Heer sie eingeschlossen hatte, im Einverständnis mit der Besatzung die Stadt 29. Aug. an die vereinigte englisch-spanische Flotte unter dem Admiral Hood. Darauf ward sie tapfer verteidigt, aber hauptsächlich infolge der Eroberung des Forts Mulgrave durch Bonaparte gelang es den Republikanern, die Engländer und Spanier 19. Dez. 1793 zum Abzug zu zwingen. Hierauf rückten die Konventstruppen in die Stadt, und die Konventskommissare Barras, Fréron und der jüngere Robespierre verhängten über sie ein furchtbares Strafgericht. 3000 Menschen wurden hingewürgt; die Einwohnerzahl sank von 28,000 auf 7000 herab. Vgl. Teissier, Histoire des divers agrandissements et des fortitications de la ville de T. (Par. 1874); Lambert, Histoire de T. (Toul. 1886 ff.).

Toulouse(spr. tuluhs'), Hauptstadt des franz. Departements Obergaronne, ehemals Hauptstadt von Languedoc, 133 m ü. M., in fruchtbarer, aber einförmiger Ebene, an der hier bereits schiffbaren Garonne, am Canal du Midi und an der Eisenbahn von Bordeaux nach dem Mittelmeer gelegen, die hier nach Albi, Foix, Bayonne und Auch abzweigt, ist der natürliche Mittelpunkt des ganzen obern Garonnebeckens, zu welchem Ariége und l'Hers sowie auch der Tarn vor seiner Abschwenkung nach NW. hinleiten; zugleich ist es der wichtigste Punkt an der alten historischen Straße vom Mittelmeer zum Ozean. Dieser Lage verdankt T. sein hohes Alter, die große Rolle, die es stets in der Geschichte gespielt hat, und seine jetzige Blüte. Die Stadt ist mit der auf dem linken niedern Ufer der Garonne gelegenen Vorstadt St.-Cyprien durch eine 1543-1626 erbaute Brücke sowie durch zwei Hängebrücken verbunden und bietet mit ihren einförmigen roten Backsteinhäusern und im allgemeinen engen Straßen keinen malerischen Anblick, hat aber namentlich durch die an Stelle der alten Wälle getretenen Boulevards und Alleen sowie durch die neuen in der innern Stadt ausgeführten Straßen ein modernes, großstädtisches Aussehen gewonnen. Zentrum der Stadt ist der Kapitolsplatz. Von den Kirchen sind besonders zu erwähnen: die Kathedrale St.-Etienne; die große fünfschiffige romanische Kirche St.-Saturnin (St.-Sernin) mit Krypte und 64 m hohem Turm; die Jakobinerkirche aus dem 14. Jahrh. (jetzt Dominikanerkirche) mit dazu gehörigem Kloster (jetzt Unterrichtsgebäude); die Kirche Dalbade (ehemalige Malteserkirche) in frühgotischem Stil mit reichem Renaissanceportal. Unter den übrigen Gebäuden sind die hervorragendsten: das Stadthaus (Kapitol genannt) mit mehreren schönen Sälen, darunter der Salle des Illustres und dem Festsaal der poetischen Blumenspiele (Jeux floraux); das ehemalige Augustinerkloster, welches mit seinen Kreuzgängen gegenwärtig als Antikenmuseum und Gemäldegalerie benutzt wird; der Justizpalast, mehrere schöne Renaissancegebäude, das große Theater, zwei Spitalgebäude aus dem 11. Jahrh. Die Zahl der Einwohner beträgt (1886) 123,040 (Gemeinde 147,617). Die Stadt hat sehr bedeutende Industrie, darunter an Staatsanstalten eine Artilleriewerkstätte, eine Pulver- und eine Tabaksfabrik, ferner Fabriken für Sicheln, Wagenfedern und Feilen, Wagen, Maschinen, Parkette, Papier, chemische Produkte etc. sowie zahlreiche Mühlen. Von großer Wichtigkeit ist auch der Handel, besonders mit Getreide, Mehl, Wein, Bauholz, Marmor, Branntwein, Wolle, Tuch, Vieh etc. Für den Lokalverkehr dient eine Pferdebahn; auch ist die Stadt mit einer ältern und einer neuen Wasserleitung versehen. T. hat Fakultäten für Rechte, philosophisch-historische und mathematisch-naturwissenschaftliche Disziplinen (zusammen mit 1100 Studierenden), eine freie katholische Universität, ein Lyceum, ein Collège, eine Tierarzneischule, ein großes und kleines Seminar, eine Normalschule, eine Kunstschule, ein Konservatorium der Musik, ein Taubstummen- und Blindeninstitut, eine Akademie der Wissenschaften wie auch andre gelehrte Gesellschaften, eine öffentliche Bibliothek von 60,000 Bänden, ein reichhaltiges Kunst- und Antikenmuseum, eine naturhistorische Sammlung, eine Sternwarte, einen botanischen Garten, 3 Thea-

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Toupet - Touristenvereine.

ter, ein Irrenhaus, eine Börse und eine Filiale der Bank von Frankreich. T. ist der Sitz der Präfektur, eines Erzbischofs (von T. und Narbonne), eines protestantischen Konsistoriums, eines Appell- und Assisenhofs, eines Handelsgerichts, einer Handelskammer und des 17. Armeekorpskommandos. - Zur Zeit der Römer hieß T. Tolosa, war die Hauptstadt der Volcae Tectosages und schon im 2. Jahrh. v. Chr. eine reiche Handelsstadt und Mittelpunkt des westeuropäischen Handels. In dem heiligen Teich des großen Nationalheiligtums war der ungeheure Schatz von 15,000 Talenten versenkt, durch dessen Raub der Prokonsul Cäpio das Aurum Tolosanum sprichwörtlich machte. Trotz mehrfacher Eroberungen und Plünderungen war es auch im 4. Jahrh. n. Chr. noch immer eine durch Handel, Reichtum und Wissenschaften blühende Stadt. 413 von den Westgoten eingenommen, wurde sie nun Residenz der Könige des westgotischen Reichs, bis Alarich II. sie 507 an den Frankenkönig Chlodwig verlor. Von da an wurde sie durch fränkische Grafen verwaltet und ward 631 Residenz der Herzöge von Aquitanien (s. d.). 721 wurden die Araber von Eudo von Aquitanien bei T. besiegt. Nach dem Untergang der Selbständigkeit Aquitaniens (771) war T. 778 wieder Sitz einer Grafschaft, deren Dynastengeschlecht die Landschaften Quercy, Albigeois sowie Teile der Graffch asten Auvergne und Aquitanien und der Provence mit T. vereinigte. Die Grafen von T. führten meist den Namen Raimund (s. Raimund von St.-Gilles), ihre Macht ging in den Albigenserkriegen zu Grunde. Des letzten Grafen, Raimunds VII., einzige Tochter, Johanna, vermählte sich mit Ludwigs IX. Bruder, dem Grafen Alfons von Poitiers, dem sie T. zubrachte. Als dieser 1271 nach einer kinderlosen Ehe starb, vereinigte Philipp III. die Grafschaft T. für immer mit der Krone Frankreich, nur den Titel eines Grafen von T. verlieh Ludwig XIV. seinem dritten Sohn von der Montespan, Louis Alexandre de Bourbon, Grafen von T. (geb. 6. Juni 1678, gest. 1. Dez. 1737). In der Nacht vom 16. zum 17. Mai 1562 wurden in T. gegen 4000 Hugenotten ermordet. Am 10. April 1814 erfocht die vereinigte britisch-spanische Armee unter Wellington bei T. einen Sieg über die Franzosen unter Soult. Vgl. Catel, Histoire des comtes de T. (Toul. 1623); "T. Histoire, archéologie monumentale, facultés, etc." (das. 1887); Jourdan, Panorama historique de T. (2. Aufl., das. 1877).


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