Chapter 93

Die Rechtspflege ist seit 1867 von den Munizipien und der Administration getrennt, und in den letzten Jahrzehnten sind viele neue Gesetze geschaffen (Wechsel-, Handels- und Strafrecht, Zivil- und Strafprozeß, Konkurs-, Notariats- u. Advokatenordnung etc.). In U. mit Siebenbürgen und Fiume bestehen 380 Bezirks (Einzel-) Gerichte und 65 königliche Gerichtshöfe als Gerichte erster Instanz. In zweiter Instanz fungieren die königlichen Tafeln in Budapest und Maros-Vasarhely; oberste Behörde ist die königliche Kurie (oberster Kassations- und Gerichtshof) in Budapest. Die Finanzen sind seit 1868 in das Stadium fast völliger Selbständigkeit getreten. Zu den gemeinsamen Ausgaben trägt U. 30, seit Einverleibung

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Ungarn (Wappen etc.; Geschichte bis 1061).

(Provinzialisierung) der Militärgrenze 32, Österreich aber 70 (68) Proz. bei. Zur Verzinsung und Amortisation der österreichischen Staatsschuld zahlt U. jährlich eine Summe von 30,312,000 Gulden. Trotz der steten Eröffnung neuer Einnahmequellen ist es nicht gelungen, das Defizit zu beseitigen. Einen Überblick über die Finanzen Ungarns gewährt folgende Zusammenstellung (in Millionen Gulden):

Jahr Einnahmen Ausgaben Überschuß +

Defizit -

1869 233,7 184,1 +49,6

1874 203,0 247,3 -44,3

1879 222,2 256,4 -34,2

1884 311,9 329,0 -17,1

1885 326,0 337,9 -11,9

1886 329,6 343,6 -14,0

1887 328,2 350,2 -22,0

1888 332,6 345,0 -12,4

1889 350,7 356,8 - 6,1

Im J. 1889 entfallen von den Einnahmen auf:

Mill. Guld.

direkte Steuern 99,40

Indirekte 39,68

Zölle 0,48

Stempel u. Gebühren 27,64

Tabaksmonopol 46,25

Lotto 2,51

Salzmonopol 15,91

Staatsgüter 2,46

Staatswälder 6,54

Montan u. Münzwesen 15,28

Post und Telegraphen 2,35

Ungar. Staatsbahnen 39,90

Von den Ausgaben dagegen auf:

Mill. Guld.

den königl. Hofstaat 4,65

Reichstagsauslagen 1,25

gemeinsame Auslagen 23,02

Staatsschuldenquote 132,77

Grundentlastung 19,40

Auslagen der Gefälle 56,70

Post und Telegraphen. 9,23

Unterrichtswesen 6,70

Justiz 12,09

Honveds (Landwehr) 9,81

In U. bestehen 14 Finanz-, 3 Berg- und 6 Staatsgüterdirektionen, ferner eine Lottodirektion. Die Staatsschuld beläuft sich (1889) auf 1130, das Staatsvermögen auf 1273 Mill. Guld. Über das Heerwesen vgl. Österreichisch-Ungarische Monarchie, S. 501 f. - Das Wappen Ungarns ist ein mit der (vom Papst Silvester um 1000 dem König Stephan [s. d. 4)] geschenkten) Stephanskrone bedeckter, der Länge nach geteilter Schild, rechts mit vier roten und vier weißen Streifen, links im roten Feld mit silbernem Patriarchenkreuz, das aus einer auf dreifachem grünen Hügel ruhenden Krone hervorgeht (s. Tafel "Österreichisch-Ungarische Länderwappen"). Die Nationalfarben sind Grün, Weiß, Rot (s. Tafel "Flaggen I"). Der einzige ungarische Orden ist der Stephansorden (s. d. 1).

[Litteratur.] Vgl. außer den ältern Werken von Chaplovics(Pest 1829) und Fenyes (s. d.): Palugyai, Geschichtliche, geographische und statistische Beschreibungen von U. (ungar., das. 1855, 4 Bde.); I. Hunfalvy, Physikalische Geographie des ungarischen Reichs (ungar., das. 186365, 3 Bde.); "U. und Siebenbürgen in malerischen Originalansichten" (Stahlstiche von Rohbock, Text von Hunfalvy, Darmst. 1864, 3 Bde.); Keleti, Unser Land und sein Volk (ungar., Pest 1871); Grassauer, Landeskunde von Öfterreich-U. (Wien 1875); Schwicker, Das Königreich U. (das. 1886); Kronprinz Rudolf, Österreich-U. in Wort und Bild (das. 1887 ff.); für die ethnographischen Verhältnisse: Czoernig, Ethnographie (das. 1855, 3 Bde.); P. Hunfalvy, Ethnographie Ungarns (deutsch von Schwicker, Budapest 1876); die betreffenden Teile des Sammelwerks "Die Völker Österreich-Ungarns" (Teschen 1881-86) und zwar Bd. 3 (Die Deutschen in U. und Siebenbürgen, von Schwicker), Bd. 5 (Magyaren, von Hunfalvy), Bd. 6 (Rumänen, von Slavici), Bd. 10 (Slowenen, von Suman; Kroaten, von Stare), Bd. 11 (Serben, von Stefanovics), Bd. 12 (Zigeuner, von Schwicker); Vambéry, Der Ursprung der Magyaren (Leipz. 1882); Löher, Die Magyaren und andre Ungarn (das. 1874); ferner Ulbrich, Staatsrecht der österreichisch-ungarischen Monarchie (Freiburg 1884); Schwicker, Statistik von U. (Stuttg. 1876), und die Veröffentlichungen des königlichen ungarischen Statistischen Büreaus; Ditz, Die ungarische Landwirtschaft (Leipz. 1867); Bedö, Wirtschaftliche Beschreibung der ungarischen Staatsforsten (Pest 1878); Gutmann, Ungarisches Montanhandbuch (Wien 1881); M. Wirth, U. und seine Bodenschätze (Frankf. a. M. 1884); über Kurorte und Heilquellen die Werke von Wachtel (Ödenb. 1859) und Chyzer (Stuttg. 1887); Heksch, Führer durch U. und seine Nebenländer (Wien 1882). Karten: Spezialkarte des Königreichs U. (1:144,000 in 140 Blättern, seit 1869); Steinhauser, Orts- und Straßenkarte des Königreichs U. (l:1,296,000, 1882). Vgl. auch die bei Österreich, S. 498 angegebenen allgemeinen Werke und Karten.

Gechichte.

U., das in der Römerzeit die Provinz Pannonien und einen Teil von Dacien bildete, war seit dem Verfall des römischen Reichs das Ziel von Einfällen und dauernden Niederlassungen zahlreicher Völker (Germanen, Hunnen, Slawen, Avaren u. a.), von denen noch beträchtliche Trümmer vorhanden waren, als um 890 die Magyar en (bei den Slawen Ugri, Ungri, bei den Deutschen Ungarn benannt), aus ihren bisherigen Wohnsitzen zwischen Donau und Don von den Petschenegen verdrängt, in U. einfielen und es unter ihrem Herzog Almus und dessen Sohn Arpad 890-898 eroberten. Die Anfänge christlicher Kultur wurden von dem rohen Volk zerstört, das sein Nomadenleben auch in U. fortsetzte und nach Vernichtung des großmährischen Reichs und nach Zurückdrängung der bayrischen Herrschaft bis an die Enns mit seinen schnellen Reiterscharen auf weiten Raubzügen die Nachbarlande, namentlich Italien und Deutschland, verwüstete. Erst ihre beiden Niederlagen durch die Deutschen bei Riade (933) und bei Augsburg (955) bändigten ihre zügellose Kriegslust und zwangen sie, hinter den Grenzen der ihnen entrissenen Ostmark sich zu einem seßhaften Leben zu bequemen. Arpads Urenkel Geisa (972-997) und dessen Sohn Stephan der Heilige (997 bis 1038) rotteten das Heidentum mit Feuer und Schwert aus und organisierten die christliche Kirche; Stephan nahm den Königstitel an, ließ sich mit der vom Papst geschenkten Krone krönen (1001) und gab dem Reich eine Verfassung, durch welche die Krone im Geschlecht Arpads für erblich erklärt und mit der höchsten richterlichen und vollziehenden Gewalt ausgerüstet, ferner Prälaten, Magnaten (hoher Adel) und niederer Adel als die privilegierten Stände anerkannt, aus den beiden ersten der Reichssenat gebildet und das Land in 72 Komitate (Gespanschaften) geteilt wurde. Unter Stephans Neffen, dem Sohn seiner Schwester Maria und des venezianischen Dogen Otto Orseolo, König Peter, bewirkte der nationale Haß gegen die Fremdherrschaft des Italieners und gegen das Christentum eine Reaktion des rohen Heidentums; Peter wurde 1041 und nachdem er von Kaiser Heinrich III., der den an seiner Stelle gewählten heidnischen König Aba 1044 besiegte, wieder zurückgeführt und 1045 in Stuhlweißenburg mit U. belehnt worden war, 1046 von neuem vertrieben. Ihm folgte der Arpade Andreas, der das halb vertilgte Christentum aufrichtete und die deutsche Lehnshoheit wieder abschüttelte, aber 1061 von seinem Bruder Bela gestürzt wurde, welcher die aufrührerischen Großen unterdrückte und das Christentum mit blu-

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Ungarn (Geschichte 1063-1527)

tiger Strenge befestigte. Nach seinem Tod (1063) erhielt mit deutscher Hilfe Andreas' Sohn Salomo die Krone, wurde aber 1074 von Belas Sohn Geisa vertrieben. Derselbe ließ sich 1075 krönen, starb jedoch schon 1077 und hatte seinen Bruder Wladislaw zum Nachfolger, welcher 1088 Nordkroatien unter warf. Ihm folgte fein Neffe Koloman (1095-1114), welcher 1102-12 Dalmatien eroberte, mit dem Papst 1106 ein Konkordat abschloß und treffliche Gesetze über das Grundeigentum, die Finanzen und das Gerichtswesen erließ. Die Regierungen Stephans II. (1114-31),Belas II., des Blinden (1131-41),und Geisas (1141-61) waren durch äußere Kriege und innere Unruhen bewegt. Nach des letztern Tod folgten durch die Einmischung des griechischen Kaisers Manuel in die stets streitige Thronfolgeordnung längere Wirren, während deren neben Geisas ältestem Sohn, Stephan III. (1161-73), noch zwei Könige existierten, bis endlich Geisas zweiter Sohn, Bela II: (1173 bis 1196), den Thron bestieg, der dem griechischen Kaiserreich den Lehnseid leisten mußte; derselbe unterwarf Kroatien und Dalmatien wieder und eroberte Bulgarien und Galizien, das fortan der Zankapfel zwischen U., Polen und Rußland blieb. Sein Nachfolger war sein Sohn Emmerich (1196 - 1204), dann dessen unmündiger Sohn Wladislaw (1204l205), der aber von Belas III. jüngerm Bruder, Andreas II. (1205-35), verdrängt wurde. Unter diesem, der 1217 einen erfolglosen Kreuzzug unternahm, erzwangen sich der Reichsadel 1222 in der Goldenen Bulle und 1231 auch der Klerus ausgedehnte Rechte und Freiheiten. Unter Bela IV. (1235-70) wurde U. 1241 von den Mongolen furchtbar verwüstet und entvölkert. Daher wurden zahlreiche deutsche und italienische Ansiedler in das Land gezogen und der Bürgerstand durch Vermehrung der Freistädte gehoben. 1244 wurde Bosnien der ungarischen Herrschaft gesichert, und nach andern Seiten hin wurden die Grenzen Ungarns erwettert. Nach Stephans V. (1270-72) frühem Tod folgte sein unmündiger Sohn, Wladislaw IV., der Kumane, nach dessen Ermordung (1290) Andreas' II. Enkel Andreas III. auf den Thron erhoben wurde. Mit ihm erlosch 14. Jan. 1301 der Mannsstamm der Arpaden.

Zwar begünstigte ein Teil der ungarischen Stände den Sohn von Andreas' Tochter, Wenzel III. von Böhmen, der als Wladislaw V. gekrönt wurde, aber die unhaltbare Krone dem Herzog Otto von Bayern überließ. Die Mehrheit wurde aber schließlich für den vom Papst und vom deutschen König begünstigten Karl Robert von Neapel aus dem Haus Anjou, der mütterlicherseits mit den Arpaden verwandt war, gewonnen, welcher, wiederholt von seinen Anhängern ausgerufen und gekrönt, 1308 allgemeine Anerkennung fand. Karl I. Robert (1308-42) führte die abendländischen höfischen Sitten, Pflege der Wissenschaften, geregeltes Gerichtsverfahren u. dgl., aber auch Luxus und Prachtliebe beim Adel ein; auch eroberte er 1314 das venezianische Dalmatien. Nach ihm bestieg sein ältester Sohn, Ludwig I., der Große (1342-82), den Thron, der vorübergehend auch über Neapel herrschte und 1370 zum König von Polen gewählt wurde. Derselbe behauptete und erweiterte in glücklichen Kriegen die äußere Macht des Reichs, vollendete die Bekehrung der Kumann zum Christentum, regelte das Erbrecht der adligen Güter, gab den Städten eigne Gerichtsbarkeit und Handelsfreiheit und gründete 1367 eine Universität in Fünfkirchen sowie zahlreiche Schulen. Er hatte zu seiner Nachfolgerin in U. seine Tochter Maria ernannt, welche sich mit dem Luxemburger Siegmund vermählte. Die Großen riefen jedoch ihren Vetter, Karl den Kleinen von Neapel, als König aus. Erst nach dessen Ermordung (1386) erlangte Siegmund mehr und mehr Anerkennung und behauptete sich auch nach Marias Tod (1392). Als er aber auf dem Kreuzzug gegen die Türken 1396 bei Nikopolis besiegt wurde, empörten sich die Großen gegen ihn und nahmen ihn 1401 sogar in Ofen gefangen. Da sie sich jedoch über die Wahl eines andern Königs nicht verständigen konnten, ward Siegmund 1404 allgemein als König wieder anerkannt, gab dem Land zur Verteidigung gegen die Türken eine bessere Heeresorganisation und berief 1405 einen Nationalkonvent, zu dem er zum erstenmal Abgeordnete der Städte heranzog, die sich mit dem niedern Adel zur Ständetafel (neben der Magnatentafel der Prälaten und des hohen. Adels)vereinigten; er erwarb Kroatien und Dalmatien wieder und brachte auch Bosnien unter ungarische Oberhoheit. Siegmund, seit 1410 auch Kaiser, starb 1437 ohne männliche Erben und hinterließ seine Reiche U. und Böhmen seinem Schwiegersohn Albrecht von Österreich (als deutscher König Albrecht II.), der aber schon 1439 starb. Die ungarischen Stände erkannten nun nicht dessen nachgebornen Sohn Wladislaw Posthumus als König an, sondern beriefen wegen der wachsenden Türkengefahr den polnischen König Wladislaw III. (V.) auf den Thron, der aber schon 10. Nov. 1444 in der großen Schlacht bei Warna gegen die Türken Sieg und Leben verlor. Nun wurde Wladislaw (VI.) Posthumus zum König erklärt und der Nationalheld Johann Hunyades, welcher die Türken glänzend besiegt hatte, 1446 zum Gubernator Hungariae oder Reichsverweser ernannt, der zwar 17.-20 Okt. 1448 gegen die Türken die Schlacht auf dem Amselfeld verlor, aber 14. Juli 1456 an der Spitze eines Kreuzheers bei Belgrad glänzend siegte. Nach Wladislaws Tod (November 1457) wählte der Reichstag zu Pest 1458 Hunyades' Sohn Matthias Corvinus zum König; nur ein kleiner Teil der Großen stellte den Kaiser Friedrich III. als Gegenkönig auf. Matthias beförderte im Innern Bildung und Wohlstand und focht nicht nur glücklich gegen die Türken, sondern auch gegen den König Georg Podiebrad, an dessen Stelle er sich 1469 in Olmütz zum König von Böhmen krönen ließ, und entriß Friedrich IIL sein Erbland Niederösterreich. Er starb 6. April 1490 in Wien, worauf der Reichstag die Krone Wladislaw V.(VI:) von Böhmen, aus dem Haus der Jagellonen, übertrug, welcher mit Kaiser Maximilian I. 1415 eine Doppelheirat seiner Kinder Ludwig und Anna mit dessen Enkeln Maria und Ferdinand sowie eine Erbverbrüderung abschloß. Auf seinen Befehl ward 1512 das erste umfassende Gesetzbuch Ungarns, das Tripartitum, zusammengestellt, das, 1517 von Verböczy vollendet, bis auf die neueste Zeit als Corpus juris hungaricum in Geltung war. Ein Bauernaufstand (der "Kuruzzenkrieg") wurde 1514 von Johann Zapolya unterdrückt. Wladislaws Sohn Ludwig II. (1516-1526) fiel 29. Aug. 1526 in der unglücklichen Schlacht bei Mohacs gegen Sultan Suleiman H., welcher darauf ganz U. mit seinen Heerscharen überschwemmte.

Ungarn unter den Habsburgern.

Da Ludwig II. keine Nachkommen hinterließ, entstand ein verderblicher Zwist über die Thronfolge. Auf Grund der mit dem Haus Habsburg geschlossenen Erbverbrüderung wählte der Reichstag zu Preßburg 16. Dez. 1526 den Erzherzog Ferdinand von Österreich zum König; Ferdinand wurde, nachdem er 1527 die Verfassung beschworen, zu Stuhlweißenburg

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Ungarn (Geschichte 1527-1848).

gekrönt. Ein Teil der Großen rief aber Johann Zapolya zum König aus, welcher sich den Türken in die Arme warf. Im Vertrag von Großwardein (25. Febr. 1538) ward U. so geteilt, daß Zapolya Siebenbürgen und U. jenseit der Theiß, Ferdinand den Nordwesten erhielt, während der mittlere größte Teil des Landes nebst Ofen, wo ein Pascha residierte, im Besitz der Türken verblieb; ja, diese versuchten, von Zapolya und seinem Sohn und Nachfolger unterstützt, immer wieder, ganz U. sich zu unterwerfen; dazu kamen unter Ferdinands Nachfolgern Marimilian II. (1564-76), Rudolf II. (1576-1608), Matthias (1608-19), Ferdinand II. (1619-37) und Ferdinand III. (1637-57) religiöse Streitigkeiten, indem die seit 1561 eingewanderten Jesuiten die trotz aller Bedrückungen zahlreichen Protestanten auszurotten suchten und sie dadurch zu Aufständen reizten. 1604 erhoben sich die Protestanten unter Stephan Bocskay und erzwangen 1606 einen Frieden, in dem die Religionsfreiheit in beschränktem Maß gewährleistet und Bocskay als Fürst von Siebenbürgen anerkannt wurde. Siebenbürgen behauptete seine Unabhängigst auch unter Bethlen Gabor und den Raköczys und blieb neben der Furcht vor den Türken eine Stütze der Protestanten. Leopold L (1657-1705) erließ, sowie er einen Vorteil über die Türken errungen hatte, sofort die strengsten Maßregeln gegen die Ketzer in U. Dies veranlaßte 1665 eine große Magnatenverschwörung gegen die habsburgische Herrschaft, die erst 1671 grausam unterdrückt wurde. Ein neuer Aufstand Emmerich Tökölys wurde von einem Einfall der Türken unter Kara Mustafa unterstützt, der 1683 bis vor Wien vordrang und es belagerte. Seine Niederlage (12. Sept.) entschied das Schicksal Ungarns: die kaiserlichen Heere drangen siegreich in U. ein, erstürmten 1686 Ofen und machten nach 145jähriger Dauer der Türkenherrschaft daselbst ein Ende. Durch das Blutgericht von Eperies (1687), durch welches Leopold die Siege seiner Feldherren schändete, wurden Hunderte vom protestantischen Adel dem Henker überliefert und dessen Widerstandskraft gebrochen. Hierauf erlangte der Kaiser für sein Haus auf dem Preßburger Reichstag 1687 die Erblichkeit der ungarischen Krone und beseitigte aus der Goldenen Bulle die Klausel wegen des Widerstandsrechts, bestätigte aber im übrigen die alte ungarische Verfassung. Im Frieden von Karlowitz (1699) gaben die Türken ganz U. mit Ausnahme des Banats sowie Siebenbürgen heraus, und nachdem ein neuer Kuruzzenaufstand unter Franz Rakocz von Joseph I. (1605-11) durch den Szatmarer Frieden beendigt worden, erlangte Karl VI. (1711-40) infolge der Siege des Prinzen Eugen im Passarowitzer Frieden 1718 auch das Banat sowie die Kleine Walachei und einen Teil Serbiens mit Belgrad. Letztere Lande gingen allerdings nach einem neuen unbesonnen unternommenen und ungeschickt geführten Türkenkrieg (1737-39) wieder verloren, und die Grenzen Ungarns wurden so festgestellt, wie sie noch heute sind.

Nach Karls Tod bestieg 20. Okt. 1740 kraft der vom ungarischen Reichstag anerkannten Pragmatischen Sanktion von 1723 seine Tochter Maria Theresia (1740-80) den Thron. In dem Kampf um ihr Erbe erhoben sich die Ungarn begeistert für ihren "König" Maria Theresia und verhalfen ihr zum Sieg. Die Kaiserin widmete daher U. ihre besondere Fürsorge, beschützte die Protestanten, regelte 1765 die Unterthanenverhältnisse durch das Urbarium u. dgl. Joseph II. (1780-90) hob die Leibeigenschaft auf, erließ ein Toleranzedikt, zog die Klöster ein, beseitigte die Vorrechte des Adels, beschränkte den Zunftzwang, vernichtete die Komitatseinteilung, führte das Deutsche als Geschäftssprache ein etc. und erbitterte durch rücksichtslose Verletzung der nationalen und Standesvorurteile alle Stände so sehr, daß er, um einem allgemeinen Aufstand vorzubeugen, 28. Jan. 190 mit Ausnahme der beiden ersten Reformen alle Maßregeln zurücknehmen mußte. Auch der neue Türkenkrieg, den er 1788 im Bund mit Rußland unternahm, war erfolglos und verschaffte U. im Frieden von Sistowa (4. Aug. 1791) nur den Besitz von Alt-Orsova. Josephs Nachfolger Leopold II. (1790-92) berief sofort zur Versöhnung der Gemüter einen Reichstag (den ersten seit 25 Jahren) nach Ofen. Franz I. (1792-1835) lenkte dagegen wieder ganz in die absolutistischen Bahnen ein und berief Reichstage nur, um sich Geld und Mannschaften für die fortwährenden Kriege gegen Frankreich, welche U. zwar nur vorübergehend berührten, ihm aber große Opfer auflegten, bewilligen zu lassen. Nach wiederhergestelltem Frieden wurde lange kein Reichstag berufen und 1820 eigenmächtig eine neue Rekrutierung angeordnet und die Steuern auf mehr als das Doppelte erhöht. Erst 1825 trat wieder ein Reichstag zusammen, weil die Ausführung jener Maßregeln auf Widerstand stieß. Der Reichstag bewilligte sofort das geforderte Truppenkontingent und die Erhöhung der Steuern, verlangte aber, daß der König sich verpflichte, ohne Mitwirkung des Reichstags keine Steuern zu erheben und denselben alle drei Jahre einzuberufen. Die Opposition des Reichstags, geführt von Männern wie Szechenyi, erstrebte neben einer modernen, wirklich konstitutionellen Verfassung auch nationale Ziele, namentlich offizielle Anerkennung der magyarischen Sprache. Zu diesem Zweck ward 1825 eine ungarische Akademie errichtet und das Magyarische von den höhern Ständen als Umgangssprache gewählt. Die Regierung betrachtete diese Bestrebungen als unschädlich und ließ die Zulassung des Magyarischen als Geschäftssprache zu, widersetzte sich aber entschieden der Forderung liberaler Reformen und beantwortete die liberalen Regungen in der Litteratur und Presse mit Einsperrung der Unruhstifter; sie stützte sich hierbei auf eine ziemlich starke konservative Partei unter Graf Aurel Dessewffy, welche für ihre Standesvorrechte und Interessen eintrat. Aus dem Gegensatz dieser konservativen zu der liberalkonservativen Partei unter Szechenyi und der eigentlichen Oppositionspartei unter Ludwig Batthyányi und Kossuth entwickelte sich, namentlich seit der Thronbesteigung Ferdinands I. (1835-48), ein lebhafter Parteikampf auf den Reichstagen, durch welchen das Volk politisch aufgeklärt und geschult und der vaterländische Sinn bedeutend gehoben wurde. Die Liberalen errangen Sieg auf Sieg: 1840 den Erlaß einer Amnestie, 1843 die Zulassung Nichtadliger zu den bisher dem Adel vorbehaltenen Ämtern. Den Reichstag von I847 eröffnete König Ferdinand 12. Nov. mit einer Rede in magyarischer Sprache.

Die ungarische Insurrektion und ihre Folgen.

Als die Februarrevolution von 1848 der liberalen Bewegung in ganz Europa einen mächtigen Anstoß gab, trat die Opposition offen mit dem Endziel ihrer Wünsche, einer neuen freisinnigen Konstitution und einem selbständigen ungarischen Ministerium, hervor. Diese Forderungen wurden auf Antrag Kossuths 16. März in einer Adresse an den Kaiser ausgesprochen und nach Überreichung derselben sofort bewilligt. Der Palatin Erzherzog Stephan ward zum Stellvertreter des Kaisers für U., Batthyányi zum

Meyers Konv.-Lexikon, 4. Aufl., XV. Bd

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Ungarn (Geschichte 1848-1849).

Ministerpräsidenten ernannt. Die Roboten wurden abgeschafft, der Zehnte durch Verzicht des Klerus beseitigt, gleiche Besteuerung, die Bildung einer Nationalgarde, Preßfreiheit und Schwurgerichte, endlich Umgestaltung des Reichstags zu einer wirklichen Volksvertretung beschlossen. Der Kaiser genehmigte alle diese Beschlüsse, als er den Reichstag 11. April schloß, und das Ministerium, welches seinen Sitz nach Pest verlegte, begann sofort die Ausführung derselben sowie eine straffere Einigung aller Länder der Stephanskrone. Die Unduldsamkeit der herrschsüchtigen Magyaren rief aber beiden nichtmagyarischen Völkern Widerstand hervor. Namentlich die Kroaten sagten sich völlig von U. los und wählten Jellachich zum Banus. Der neugewählte ungarische Reichstag, welcher 5. Juli 1848 in Pest durch den Palatin eröffnet wurde, bewilligte dem Ministerium sofort 200,000 Mann Landwehr und 42 Mill. Gulden zur Unterdrückung der slawischen Lostrennungsgelüste. Aber der Hof, ermutigt durch die Siege in Italien, verweigerte die Genehmigung dieser Beschlüsse; 14. Aug. wurde dem Erzherzog Stephan die Vollmacht der Stellvertretung entzogen, und als der Reichstag auf Kossuths Antrag eine Deputation von l20 Mitgliedern nach Wien schickte, welche energisches Einschreiten gegen den kroatischen Ausstand, Verlegung des Hoflagers nach Pest und Rücksendung aller ungarischen Regimenter in die Heimat verlangte, wurden diese Forderungen 9. Sept. abgelehnt und der bisher verleugnete Jellachich in seine Ehren und Würden wieder eingesetzt. Der geheimen Zustimmung des Wiener Hofs sicher, rückte Jellachich 11. Sept. mit dem kroatischen Heer über die ungarische Grenze, indem er in einer Proklamation die Errichtung eines österreichischen Gesamtstaats als sein Ziel verkündete. Die Pester Nationalversammlung ernannte den Erzherzog Stephan zum Oberbefehlshaber der ungarischen Armee und übertrug, als dieser 25. Sept. auf Verlangen des Hofs sein Amt niederlegte, die Leitung der Verteidigung einem Ausschuß unter Kossuths Vorsitz. Der vom Kaiser zum Oberkommandanten von U. ernannte Graf Lamberg wurde von der Nationalversammlung nicht anerkannt und 28. Sept. vom Pöbel auf der Brücke zwischen Ofen und Pest ermordet. Damit war der offene Krieg erklärt; 29. Sept. kam es bei Velencze zum ersten Treffen zwischen Kroaten und Ungarn. Während die Ungarn sich mit der revolutionären Opposition im Wiener Reichsrat in Verbindung setzten, hob ein kaiserliches Manifest vom 3. Okt. die ungarische Nationalersammlung und ihre Beschlüsse auf und ernannte Jellachich zum Alter ego des Kaisers in U. Der Wiener Oktoberaufstand (s. Österreichisch Ungarische Monarchie, Geschichte, S. 518) verzögerte die kriegerischen Maßregeln gegen U.; aber da die Ungarn Wien zu spät und bloß mit 18,000 Mann zu Hilfe kamen, welche 30. Okt. bei Schwechat zum Rückzug gezwungen wurden, fiel die Hauptstadt 3l. Okt. in die Gewalt Windischgrätz, welcher der ungarischen Armee eine 14tägige Frist zur Niederlegung der Waffen stellte und nach deren erfolglosem Ablauf Mitte Dezember die Kriegsoperationen gegen U. begann; um dieselbe Zeit verschärfte der ungarische Reichstag den Konflikt, indem er 15. Dez. 1848 die Abdankung Kaiser Ferdinands für ungültig erklärte und gegen die Thronbesteigung Franz Josephs Protest erhob. Windischgrätz rückte 18. Dez. in Preßburg ein; Jellachich drang nach einem Gefecht mit Görgei bis Wieselburg vor und schlug Perczel 29. Dez. bei Mór; nur in Siebenbürgen kämpfte der Pole Bem mit Glück und behauptete das untere Theißgebiet. Die Hauptstadt Ofen Pest wurde 5. Jan. 1849 von den Ungarn geräumt, und der Reichstag und der Landesverteidigungsausschuß schlugen ihren Sitz in Debreczin auf. Nur die Unfähigkeit Windischgrätz', der in dem ihm unerwarteten und unverständlichen Rückzug der Ungarn einen tief angelegten Plan argwöhnte und daher Bedenken trug, kühn vorzudringen, gab den Ungarn Zeit, ihre Streitkräfte zu vermehren und zu sammeln. Görgei, der sich in die Karpathen zurückgezogen hatte, nötigte den aus Galizien bis Kaschau vorgedrungenen General Schlik zum Rückzug und stellte die Verbindung der ungarischen Armeen untereinander und mit der Regierung in Debreczin her. Den Oberbefehl über die gesamte ungarische Armee erhielt der Pole Dembinski, der aber im Kriegsrat mit einer starken Opposition unter Görgei zu kämpfen hatte. Dembinski verlor 27. Febr. die Schlacht von Kapolna gegen Windischgrätz, dem es gelang, sich mit Schlik zu vereinigen, und mußte sich hinter die Theiß zurückziehen. Wiederum erlaubte Windischgrätz' Unthätigkeit der ungarischen Regierung, ihre Rüstungen zu vollenden und insgesamt 112 Infanteriebataillone und 6 Husarenregimenter neu aufzustellen. Mit dem reorganisierten und verstärkten Heer errang der neue Oberbefehlshaber Görgei eine Reihe von glänzenden und erfolgreichen Siegen bei Gödöllo (6. April), Waitzen (9. April), Nagy-Sarlo (19. April) und Mocsa (27. April) über Windischgrätz und nach dessen Abberufung über Welden. Die Österreicher räumten 24. April Pest und zogen sich in Unordnung auf Preßburg zurück. Auch aus Siebenbürgen und demBanat wurden die österreichischen Truppen durch Bem und Perczel vertrieben.

Durch diese Siege verleitet, beschloß der Reichstag in Debreczin 14. April auf Kossuths Antrag die Absetzung der habsburg-lothringischen Dynastie und die völlige Selbständigkeit des alle Nebenländer umfassenden ungarischen Staats. Dieser Beschluß, welcher nebst der Ernennung Kossuths zum Gubernator (Kormanyzo) 15. April in einem besondern Manifest der Nation verkündet wurde, entzog den Ungarn den sichern Rechtsboden und störte die bisherige Einmütigkeit der Nation; Görgei mißbiligte ihn entschieden und hielt sich auch in der Kriegführung streng an die Verteidigung der ungarischen Verfassung und Gesetze, unterließ es daher auch, mit seinem siegreichen Heer nach Mähren und Österreich vorzudringen und sich mit den dortigen unzufriedenen Elementen zu vereinigen. Er unternahm vielmehr die Belagerung Ofens, das 21. Mai erstürmt wurde, worauf Regierung und Reichstag nach Pest zurückkehrten, dessen Besitz für den eigentlichen Gang des Kriegs nutzlos war. Die österreichische Regierung hatte aber jetzt einen berechtigten Grund, die Ungarn für Revolutionäre zu erklären und die Hilfe Rußlands für die Sache der Legitimität anzurufen. Der Zar Nikolaus leistete dieselbe bereitwilligst, und sofort rückten russische Truppen in Siebenbürgen ein; die Hauptarmee unter Paskewitsch, 100,000 Mann stark, überschritt von Galizien aus die Karpathen. Auch Öfterreich verstärkte seine Streitkräfte und stellte an deren Spitze den General Haynau, einen rücksichtslos harten, aber energischen Mann. Die ganze gegen U. verfügbare reguläre Streitmacht belief sich auf 275,000 Mann mit 600 Geschützen, welchen die Ungarn nur 135,000 Mann entgegenstellen konnten. Während Bem in Siebenbürgen der Übermacht erlag, Jellachich 7. Juni Perczel besiegte und Peterwardein einschloß, Haynau 28. Juni Raab erstürmte, blieb Gör-

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Ungarn (Geschichte 1849-1865).

gei hartnäckig bei Komorn stehen, lieferte daselbst noch 2. Juli eine unentschiedene Schlacht und verließ es erst 12. Juli, nachdem 9. Juli die Regierung zum zweitenmal Pest hatte verlassen müssen und nach Szegedin geflohen war. Am 14. Juli zogen die Österreicher wieder in Pest ein. Die Siege Vetters über Jellachich bei Hegyes (14. Juli) und Görgeis über die Russen bei Waitzen (17. Juli) konnten gegen die Übermacht nichts mehr nützen. Haynau rückte gegen Szegedin vor, welches die Ungarn aufgeben mußten, und schlug Dembinski 5. Aug. bei Szöreg, Bem 9. Aug. bei Temesvar. Kossuth legte darauf 11. Aug. in Arad die Leitung der Regierung nieder und übertrug Görgei, der inzwischen mit seiner Armee, das linke Theißufer abwärts marschierend, in Arad angelangt war, die Diktatur. An der Möglichkeit fernern Widerstandes verzweifelnd, faßte der neue Diktator, übrigens mit Vorwissen und Zustimmung der Regierung, den Beschluß, sich nicht den verhaßten Österreichern, sondern den Russen zu ergeben, und streckte 13. Aug. mit 22,000 Mann bei Vilagos vor General Rüdiger bedingungslos die Waffen. Ihm folgten 16. Aug. Oberst Kazinczy mit 10,000 Mann, 17. Aug. Damjanich in Arad u. a.; nur Komorn wurde von Klapka hartnäckig verteidigt, bis es 2. Okt. eine ehrenvolle Kapitulation erlangte. "U. liegt zu den Füßen Ew. Majestät!" schrieb Paskewitsch an den Zaren.

Daß die Ungarn die Unterwerfung unter den hochmütigen Zaren der direkten Verständigung mit der österreichischen Regierung, welcher sie übrigens von Rußland auf Gnade oder Ungnade überliefert wurden, vorzogen, war für die Österreicher beleidigend und reizte ihren Zorn aufs äußerste. Von den gefangenen Häuptern der Insurrektion (mehreren, wie Kofsuth u.a., war die Flucht nach der Türkei geglückt) wurde nur Görgei auf russische Intervention verschont; 13 Generale und Obersten wurden auf Haynaus Befehl 6. Okt. in Arad teils erschossen, teils gehenkt, Ludwig Batthyanyi und andre vornehme politische Führer in Pest zum Tode durch den Strang verurteilt. Den Hinrichtungen folgten zahllose Verurteilungen zu mehrjähriger Kerkerhaft. Erst im Juli wurde Haynau, der das Standrecht mit blutiger Strenge handhabte, abberufen. Nachdem der Kaiser im Herbst 1851 den Erzherzog Albrecht zum Gouverneur von U. ernannt und 1852 selbst das Land besucht hatte, wurde den kriegsgerichtlichen Prozessen ein Ende gemacht und eine teilweise Amnestie erlassen. Die ungarische Verfassung wurde für verwirkt erklärt und U. zu einem bloßen Kronland des neuen österreichischen Gesamtstaats umgewandelt, die Nebenländer Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien und das Temeser Banat von der ungarischen Krone getrennt und zu selbständigen Kronländern erhoben. Über U. ergoß sich ein Strom meist slawischer Beamten, welche das Land in den zentralisierten Staat einfügen und die Reaktion gegen die liberalen Neuerungen durchführen sollten. 1853 wurden österreichische Justiz und Verwaltung boktroyiert. Für die Regelung des Verhältnisses zwischen den Grundbesitzern und den frühern Grundholden, des sogen. Urbarialverbandes, wurden zweckmäßige Einrichtungen getroffen; für die materielle Entwickelung des Landes zeigte sich die Regierung bemüht; auch wurden nach einem längern Besuch des Kaisers 1857 die konfiszierten Güter der kriegsrechtlich Verurteilten zurückgegeben und die ungarische Sprache in Schule und Gericht zugelassen. Die Nation, durch die fehlgeschlagene Insurrektion niedergedruckt und erschöpft, setzte der Regierung ihren oft erprobten passiven Widerstand entgegen und beharrte auf dem Verlangen nach Wiederherstellung der Verfassung. Selbst fegensreiche kaiserliche Verordnungen, wie das Protestantenpatent vom 1. Sept. 1859, welches für die evangelische Kirche in U. eine auf dem Gemeindeprinzip beruhende vortreffliche Verfassung einführte, wurden von den Ungarn als verfassungswidrig zurückgewiesen.

Wiederherstellung des ungarischen Staats.

Die Notlage der Monarchie nach dem italienischen Krieg von 1859 zwang die Regierung zur Nachgiebigkeit: nachdem Erzherzog Albrecht durch den Ungarn Benedek ersetzt worden, wurde durch das Oktoberdiplom vom 20. Okt. 1866 die alte Verfassung Ungarns vor 1848 im wesentlichen wiederhergestellt und der Landtag zur Beratung eines neuen Wahlgesetzes berufen, welches eine Vertretung aller Stände ermöglichen sollte. Die ungarische Hofkanzlei, die Komitatsverwaltung, die ungarische Justiz mit der Curia regia und dem Judex cnriae in Pest, das Amt eines Tavernicus, die ungarische Sprache als Amtssprache wurden wiederhergestellt. Die fremden Beamten mußten das Feld räumen, die deutschen Gesetze wurden für aufgehoben erklärt. Alle diese Zugeständnisse wurden von den Ungarn aber nur als Abschlagszahlung angenommen, als Preis der Versöhnung die völlige Wiederherstellung des alten Rechtszustandes mit Einschluß der Gesetze von 1848 und eine Amnestie gefordert. Im Februar 1861 berief die Regierung gleichzeitig mit der Verkündigung einer neuen Verfassung für den Gesamtstaat den Landtag nach dem Wahlgesetz von 1848 ein; derselbe wurde 6. April eröffnet. Das Unterhaus, in welchem der Schwerpunkt der Verhandlungen lag, spaltete sich in zwei Parteien, die Adreßpartei unter Deák, welche den Standpunkt der Nation der Februarverfassung gegenüber in einer Adresse an den Monarchen darlegen und damit den Weg der Verhandlungen betreten wollte, und die Beschlußpartei unter Koloman Tisza, welche die Rechtsgültigkeit der 48er Gesetze durch einfachen Beschluß erklären wollte. Nach langen Debatten siegte 5. Juni die Adreßpartei mit 155 gegen 152 Stimmen, aber ihre Adresse, welche Personalunion mit Österreich verlangte, wurde 8. Juli vom Kaiser mit der Forderung einer vorherigen Revision der 48er Gesetze beantwortet. Als der Landtag darauf in einer zweiten Adresse die Pragmatische Sanktion und die Gesetze von 1848 als die allein annehmbare Grundlage bezeichnete, die Krönung Franz Josephs von der Wiedervereinigung der Nebenländer mit U. abhängig machte, die Beschickung des Wiener Reichsrats ablehnte und gegen jeden Beschluß desselben protestierte, brach die Wiener Regierung alle weitern Verhandlungen ab; "Österreich kann warten", erklärte Schmerling in der Hoffnung, daß U. sich schließlich der Februarverfassung fügen werde. Bis dahin wurde, nachdem der Landtag 21. Aug. 1861 aufgelöst worden, wieder absolutistisch regiert; gleichzeitig suchte man die öffentliche Meinung durch eine Amnestie der politischen Sträflinge und Flüchtlinge sowie durch eine Spende von 20 Mill. zur Linderung einer entsetzlichen Hungersnot (1863) zu gewinnen. Aber schon 1865 wurde in Wien das Regierungssystem wieder geändert: von dem liberalen Zentralismus Schmerlings ging man zum altkonservativen Föderalismus Belcredis über. Nach einem neuen Besuch des Kaisers in Pest wurden die Führer der altkonservativen Partei in U., Graf Mailath und Baron Sennyey, an die Spitze der ungarischen Regierung gestellt und 14. Dez. 1865 der Landtag von neuem

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Ungarn (Geschichte 1865-1878).

eröffnet. Die Thronrede versprach die Wiederherstellung der Integrität der ungarischen Krone, erkannte die Rechtskontinuität und die formelle Gültigkeit der Gesetze von 1848 an, forderte aber deren Revision vor der Einführung. Die Verhandlungen hierüber und über die Feststellung der gemeinsamen Angelegenheiten der Gesamtmonarchie waren noch nicht zum Abschluß gediehen, als wegen des Kriegs mit Preußen der Landtag 26. Juni 1866 geschlossen wurde. In dem Streite, der nach dem Frieden von Prag in Österreich über die Neugestaltung des Reichs ausbrach (s. Österreichisch-Ungarische Monarchie, S. 522), nahmen die Ungarn unter Führung Deáks von Anfang an eine klare, bestimmte Stellung ein und errangen dadurch einen glänzenden Sieg. Um einer Auflösung der Monarchie in fünf Königreiche und der Herrschaft der Slawen vorzubeugen, entschied sich der leitende Minister v. Beust mit Zustimmung der Deutschliberalen für den Dualismus, für die Teilung des Reichs in eine westliche Hälfte, wo die Deutschen, und eine östliche Hälfte, wo die Magyaren das Übergewicht haben sollten. Beust verständigte sich in persönlichen Verhandlungen mit den Führern der Deákpartei über die Bedingungen des Ausgleichs zwischen Österreich und U. Dem Reichstag, wie der Landtag nun wieder hieß, ward 18. Febr. 1867 die Wiederherstellung der Verfassung von 1848, für welche nur wenige Modifikationen ausbedungen wurden, sowie die Einsetzung eines besondern verantwortlichen Ministeriums unter dem Vorsitz von Julius Andrássy angezeigt. Siebenbürgen und das Banat wurden sofort mit U. wieder verschmolzen, mit Kroatien ward ein Ausgleich vorbehalten, der am 20. Sept. 1868 zu stande kam. U. ward als selbständiger Staat anerkannt, der mit Österreich durch gewisse gemeinsame Angelegenheiten verbunden war und zunächst auf zehn Jahre ein Zoll- und Handelsbündnis mit ihm schloß. Von den anerkannten Staatsschulden und von den gemeinsamen Ausgaben für das Auswärtige, Heer und Marine übernahm U. bloß 30 Proz., stand aber in den Delegationen der österreichischen Reichshälfte ebenbürtig zur Seite. Mit allem Pomp früherer Jahrhunderte erfolgte 8. Juni 1867 in Budapest die feierliche Krönung des Königs, und damit war die Versöhnung der Magyaren mit der Dynastie besiegelt. Die heimgekehrten Flüchtlinge schlossen sich ehrlich der neuen Ordnung der Dinge an, das Volk bethätigte bei jeder Gelegenheit seine Loyalität, und der Reichstag, in welchem die gemäßigte Deákpartei zunächst noch die entschiedene Mehrheit hatte, nahm 1868 bereitwilligst das Wehrgesetz in der Fassung der Regierung an; nicht nur das stehende Heer, sondern auch die Landwehr wurde unter den Befehl des Reichskriegsministeriums gestellt, die letztere jedoch als Honvédarmee unter dem Kommando des Erzherzogs Joseph besonders organisiert. Das Bewußtsein des durch Ausdauer und Klugheit errungenen Siegs trieb die Magyaren an, den freiheitlichen Ausbau des Nationalstaats möglichst rasch zu vollenden. Die politische Gleichstellung der Juden, die fakultative Zivilehe, ein Volksschulgesetz u. a. wurden beschlossen. Das Nationalitätengesetz vom 29. Nov. 1868 bestimmte, daß alle Bewohner Ungarns die einheitliche und unteilbare ungarische Nation bilden, die ungarische Sprache Staatssprache sein sollte. Das Übergewicht der Magyaren bei den Wahlen wurde durch Verteilung der Wahlbezirke und des Stimmrechts aufrecht erhalten. Vor allem wollte man die materielle Entwickelung des Landes durch Eisenbahnen fördern, und durch Anleihen für den Bau von Staatseisenbahnen und durch Zinsgarantien für Privateisenbahnen belastete das Ministerium Lónyay, welches November 1871 an Stelle des Andrássyschen getreten war, den Staatshaushalt so sehr, daß, als noch schlechte Ernten, Überschwemmungen u. dgl. hinzukamen, bald ein bedenkliches Defizit in den Einnahmen (1874: 31 Mill.) eintrat und man schon 1873 zu neuen Steuern schreiten mußte; der geträumte ungeheure Aufschwung des Landes erwies sich als eine Illusion. Auch die Ministerien der Deákpartei, welche nach Lónyays Rücktritt (November 1872) die Regierung übernahmen, Szlávy und Bittó, vermochten selbst durch Anleihen der Finanznot nicht abzuhelfen, und dies bewirkte die Auflösung der Deákpartei, an deren Stelle jetzt als herrschende Partei im Reichstag die aus einem Teil der Deákpartei und dem gemäßigten Teil der bisherigen Radikalen gebildete liberale Partei trat. Das Haupt der neuen Partei war Koloman Tisza, welcher im Februar 1875 zunächst unter Wenckheim als Minister des Innern, seit 16. Okt. aber als Ministerpräsident die Seele der Regierung wurde. Das Defizit wurde zunächst vom Finanzminister Szell durch eine Reform der Steuererhebung bedeutend gemindert; dann erlangte Tisza bei den Verhandlungen mit Österreich über die Erneuerung des Handelsvertrags und des finanziellen Ausgleichs für U. eine günstigere finanzielle Stellung durch Erhöhung der Zölle und Anteil an der Nationalbank. Schwierig schien sich die Lage Ungarns zu gestalten beim Ausbruch der orientalischen Krisis 1875. Die Magyaren waren der slawischen Bewegung, welche sich im Aufstand der Herzegowina, in der bulgarischen Empörung und im serbisch-türkischen Krieg kundgab, durchaus abgeneigt und gaben ihre Sympathien für die Türken bei verschiedenen Gelegenheiten geräuschvoll zu erkennen. Das Einschreiten Rußlands auf der Balkanhalbinsel, seine glänzenden Erfolge im Winter 1877/78 und die Neutralität der Reichsregierung diesen Ereignissen gegenüber erweckten in U. die größten Besorgnisse. In dieser Zeit bewiesen Tisza und die von ihm geleitete Mehrheit des Reichstags eine wirklich staatsmännische Klugheit. Sie bereiteten der auswärtigen Politik des Reichs keine Schwierigkeiten, ja als die Okkupation Bosniens und der Herzegowina 1878 große Verluste und Kosten verursachte und die Entrüstung über die unpopuläre Unternehmung in U. aufs höchste stieg, gelang es Tisza, den Sturm zu beschwichtigen und sich und die liberale Partei in der Herrschaft zu behaupten. In den Delegationen konnte die Reichsregierung auf die Unterstützung der Ungarn und damit auf die Annahme ihrer Anträge auch gegen die deutschliberale Partei in Osterreich rechnen: die Kosten der Okkupation und die Organisation der neuen Provinzen wurden von ihnen bewilligt, das Wehrgesetz auf neue zehn Jahre genehmigt. Dafür thaten der Hof und die Reichsregierung alles, um Tisza und die liberale Partei zu unterstützen. Die nicht seltenen Beispiele von Bestechlichkeit von Beamten und Mitgliedern der herrschenden Partei und von Beteiligung derselben an Geldgeschäften, die zu Skandalen und Duellen führten, schadeten der ungarischen Regierung nicht ernstlich. In der rücksichtslosen Magyarisierung Ungarns, in der Unterdrückung der Deutschen, namentlich der Siebenbürger Sachsen, wurde dem Ministerium von Wien aus völlig freie Hand gelassen, während gleichzeitig in Österreich die deutschliberale

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Ungarweine - Ungehorsam.

Verfassungspartei wegen ihrer kurzsichtigen Opposition gegen die auswärtige Politik der Krone ihre maßgebende Stelle einbüßte. Indem Tisza entschieden dafür eintrat, daß der Staat vor allem ungarisch sein, gleichzeitig aber in der Gesamtmonarchie seine Interessen nachdrücklich zur Geltung bringen müsse, gelang es ihm immer wieder, die Opposition im Parlament zu besiegen und bei den Wahlen die Mehrheit zu behalten. In der That war das Programm der äußersten Linken, Losreißung von Österreich, unausführbar und, wenn es ausgeführt worden wäre, von den schädlichsten Folgen für U. Die Finanzverhältnisse nahmen immer noch die besondere Aufmerksamkeit in Anspruch, da das Desizit aus dem Staatshaushalt nicht zu beseitigen war. Es wurden daher frühere Anleihen zu einem geringern Zinsfuß konvertiert und neue Steuern eingeführt, andre erhöht. Die Magyarisierung der Schulen wurde 1883 durch ein Gesetz über die Mittelschulen, welches die Kenntnis des Magyarischen für alle Prüfungen vorschrieb, fortgesetzt. Die Ablehnung eines Gesetzes über die Eheschließung zwischen Christen und Juden durch das Oberhaus (1884) brachte die lange beabsichtigte Reform desselben in Gang. Dieselbe wurde 1886 zum Gesetz erhoben, beseitigte die alte Magnatentafel, die nahezu 900 zu zwei Dritteln gänzlich verarmte Mitglieder zählte, und bestimmte, daß fortan außer 50 von der bisherigen Tafel zu wählenden Magnaten, 30 von der Regierung zu ernennenden Mitgliedern, den katholischen Prälaten und den protestantischen Kirchenhäuptern das Magnatenhaus aus denjenigen Magnaten bestehen solle, welche 3000 Gulden Grundsteuer zahlten. Die Opposition versuchte vergeblich, Tisza zu stürzen; selbst ein Anfang 1889 mit Volksaufläufen verbundener heftiger Ansturm gegen das neue Wehrgesetz, welches die Pflichten der Einjährig-Freiwilligen verschärfte und die Kenntnis der deutschen Sprache von allen Reserve und Landwehroffizieren verlangte, vermochte die Stellung des gewandten Mannes nicht zu erschüttern.

[Litteratur.] Schwandtner, Scriptores rerum hungaricarum (Wien 1746-48, 3 Bde.); Endlicher, Rerum hungar. monumenta Arpadiana (St. Gallen 1849); Katona, Historia critica regum Hungariae (Pest 1779-97, 42 Bde.); Pray, Annales regum Hungariae (Wien 176470, 5 Bde.); Engel, Geschichte des ungarischen Reichs und seiner Nebenländer (Halle 17971804, 4 Bde.); Derselbe, Geschichte des Königreichs U. (Wien 181415, 5 Bde.); Feßler, Geschichte der Ungarn und ihrer Landsassen (neue Bearbeitung von Klein, Leipz. 1867 bis 1883, 5 Bde.); Mailáth, Geschichte der Magyaren (2. Aufl., Regensb. 1852-53, 5 Bde.); Szalay, Geschichte Ungarns (deutsch von Wögerer, Pest 1870 bis 1875, 3 Bde.); Horváth, Geschichte Ungarns (deutsch, das. 1863, 2 Bde.), und desselben größeres Werk in ungarischer Sprache (3. Aufl., das. 1873, 8 Bde.); Krajner, Die ursprüngliche Staatsverfassung Ungarns (Wien 1872); Büdinger, Ein Buch ungarischer Geschichte, 10581100 (Leipz. 1866); Marczali, Ungarns Geschichtsquellen im Zeitalter der Arpaden (Berl. 1882); Salamon, U. im Zeitalter der Türkenherrschaft (deutsch, Leipz. 1887); Horvath, Fünfundzwanzig Jahre aus der Geschichte Ungarns, 182348 (deutsch, das. 1867, 2 Bde.); Szemere, Hungary from 1848 to 1860 (Lond. 1860); Vargyas, Geschichte des ungarischen Freiheitskampfes (Preßb. 1869); Springer, Geschichte Österreichs seit dem Wiener Frieden 1809, Bd. 1 u. 2 (Leipz. 1863-65); Rogge, Österreich von Vuagos bis zur Gegenwart (das. 1872-73, 3 Bde.); Ujfalvy, La Hongrie, son histoire, sa langue, sa litterature (Par. 1872); Léger, La Hongrie politique et religieuse (Brüssel 1860); Derselbe, La Hongrie et les Slaves (das. 1860); Sayous, His toiregenerale des Hongrois (Par. 1876, 2 Bde.); "Ungarische Reichstagsakten"; "Historisches Archiv", herausgegeben von der Ungarischen Historischen Gesellschaft.

Uugarweine, die in Ungarn und seinen ehemaligen Nebenländern erzeugten Weine, zeigen eine außerordentliche Mannigfaltigkeit, aber sämtlich einen südlichen Charakter. Der edelste Ungarwein, welcher eine ganz exzeptionelle Stellung einnimmt, ist der Tokayer (s. Tokay); ihm am nächsten steht der Menes-Magyarat aus dem Arader Komitat, weiße und rote starke Ausbruch- und Tafelweine, dann der Ruster aus dem Ödenburger Komitat, weiße, starke, süße, aromatische Ausbruch- und Tafelweine, von denen die Ausbrüche besonders im Ausland, vor allem in England, beliebt sind. Alle diese Hauptgewächse stufen sich nach Lage, Mostung und Kellerbehandlung von den edelsten Dessertweinen bis zu gewöhnlichen Tischweinen ab. Ausgezeichnete rote Tafelweine kommen von Erlau, Vifonta, Szegszard, Villany, dem Baranyaer Komitat, Ofen und Umgebung, Vajujhely, Krassoer Komitat. Die Szegszarder Weine, etwas schwer und öfters erdig, zeichnen sich besonders durch ihre reiche Farbe aus und werden vielfach exportiert, um auf Medoc verarbeitet zu werden. Die besten Plätze für weiße Weine sind: Magyarat, Somlo, das Veszprimer Komitat, Badacson, die Plattenseegegend, Naszmely, Ermellak, PestSteinbruch, Szerednye, die Komitate Neograd, Hont, Preßburg, Weißenburg, Somogy und Eisenburg. Die besten Somlauer Weine, entsprechend behandelt, stehen dem besten Sauterne nicht nach. Als ungarische Rheinweine kommen verschiedene aus Riesling und Traminer gewonnene Weine in den Handel. Die Weine des Banats und der Woiwodina sind im Durchschnitt den kleinen Ungarweinen gleich und überschreiten nur in seltenen Ausnahmen die dritte Rangklasse. Man bereitet in ganz Ungarn und seinen Nebenländern auch "gekochte Weine aus eingedampftem Most, welche unter den Namen "Wermut" und "Senf" in den Handel kommen. Derartige Senfweine liefert besonders Werschetz. Schaumwein wird in Preßburg und Pest in großem Maßstab dargestellt.

Ungedeckte Noten, die Banknoten, für welche nicht Barvorräte zur Einlösung vorhanden sind (s. Banken, S. 325).

Ungehorsam(Kontumaz), in der Rechtssprache das Nichtbefolgen einer richterlichen Auflage, sei es einer Ladung oder einer richterlichen Anweisung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung. Die Folgen, welche der U. im Strafprozeß nach sich zieht, sind von denjenigen verschieden, welchen der Ungehorsame (Kontumax) im bürgerlichen Rechtsstreit ausgesetzt ist. Denn der moderne Strafprozeß wird von dem Grundsatz der Mündlichkeit des Verfahrens beherrscht, und diesem entspricht die Regel, daß die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung notwendig ist. Nur ausnahmsweise kann bei U. des Angeklagten in dessen Abwesenheit verhandelt und entschieden werden. Die deutsche Strafprozeßordnung unterscheidet dabei zwischen dem abwesenden und dem ausgebliebenen (flüchtigen) Angeklagten. Als abwesend gilt der Angeklagte, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist, oder wenn er sich im Ausland aufhält und seine Gestellung vor das zuständige Ge-

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Ungelt - Unger.

richt nicht ausführbar oder nicht angemessen erscheint. Gegen den abwesenden Angeklagten ist eine Haupt-Verhandlung nur dann statthaft, wenn die strafbare Handlung mit Geldstrafe oder Einziehung bedroht ist, oder wenn es sich um eine Person handelt, die sich der Wehrpflicht entzogen hat. In solchen Fällen ist eine öffentliche Ladung notwendig. Gegen den abwesenden Angeklagten kann eine Beschlagnahme einzelner Vermögensstücke oder des ganzen Vermögens verfügt werden. Gegen einen ohne Entschuldigung ausgebliebenen Angeklagten wird ein Vorführungs- oder ein Haftbefehl erlassen. In seiner Abwesenheit darf nur dann verhandelt werden, wenn seine That mit Haft, Geldstrafe oder Einziehung bedroht ist, oder wenn sich der Angeklagte nach seiner Vernehmung aus der Hauptverhandlung entfernte, endlich auch in leichtern Fällen, wenn das Gericht ihn wegen allzu großer Entfernung seines Aufenthaltsorts vom Erscheinen entbunden hat. Im bürgerlichen Rechtsstreit besteht dagegen das System, daß von einer Partei, welche innerhalb der dazu gesetzten Frist oder in dem dazu bestimmten Termin eine Rechtshandlung nicht vornimmt, angenommen wird, sie verzichte auf ebendiese Rechtshandlung. Bei den gesetzlich bestimmten Notfristen, z. B. bei der Frist zur Einlegung der Berufung, tritt der Verlust des Rechtsmittels mit dem Ablauf der Frist von selbst ein. Außerdem ist ein besonderes Ungehorsams- (Kontumazial-, Versäumnis-) Verfahren und ein ausdrücklicher Antrag (Ungehorsamsbeschuldigung, Accusatio contumaciae) des Gegners erforderlich, um ein Versäumnisurteil (Verurteilung in contumaciam) gegen den Ungehorsamen herbeizuführen (s. Versäumnis). U. gegenüber einem rechtskräftigen Urteil hat die Einleitung der Zwangsvollstreckung (s. d.) zur Folge. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 318 ff., 470 ff., 229 ff.; Zivilprozeßordnung, § 209 ff., 295 ff.

Ungelt(später Umgelt), auch Unrecht, eine frühere Bezeichnung für Aufwandsteuern (insbesondere Steuer vom Kleinverkehr als Vorläufer der spätern Accise), bedeutet nach Lang ("Teutsche Steuerverfassung", 1795) eine außerordentliche Abgabe; von Hüllmann wird dieser Ausdruck auf die Unzufriedenheit der Steuerpflichtigen zurückgeführt.

Unger, 1)Johann Georg, Formschneider, geb. 1715 zu Goos bei Pirna, erlernte in letzterer Stadt die Buchdruckerkunst und trieb zugleich als Autodidakt die Holzschneidekunst. Seit 1740 in Berlin, befaßte er sich von 1757 an ausschließlich mit dem Formschnitt. Unter seinen Arbeiten ist eine Folge von fünf Landschaften hervorzuheben. U. erfand auch eine Druckpresse sowie eine Rammmaschine. Er starb 1788.

2) Johann Friedrich, Buchdrucker, Form und Stempelschneider, Sohn des vorigen, geb. 1750 zu Berlin, trat in die Fußstapfen seines Vaters und bildete sich zu einem der ausgezeichnetsten Männer seines Faches. Die von ihm erfundene Frakturschrift (Ungersche Schrift) hatte Ähnlichkeit mit der Schwabacher Schrift, war aber geschmackvoller. U. wurde 1800 Professor der Holzschneidekunst an der Berliner. Akademie und wirkte in dieser Stellung für die künstlerische Wiederbelebung derselben. Er starb 1804.

3) Franz, Botaniker und Paläontolog, geb. 30. Nov. 1800 auf dem Gut Amthof bei Leutschach in Steiermark, studierte zu Graz, Wien und Prag zuerst die Rechte, dann Medizin, praktizierte seit 1827 als Arzt in Stockerau bei Wien, seit 1830 als Landesgerichtsarzt zu Kitzbühel in Tirol, ward 1836 Professor der Botanik an der Universität Graz, 1850 Professor der Pflanzenphysiologie in Wien, bereiste 1852 Nordeuropa, später den Orient und lebte seit 1866 im Ruhestand auf seinem Landgut bei Graz, wo er 13. Febr. 1870 starb. Er erwarb sich zuerst wesentliche Verdienste um die Paläontologie, wandte sich aber später mehr der Physiologie und Phytotomie zu und förderte namentlich die Lehre von den Zellen und dem Protoplasma. Er schrieb: "Über den Einfluß des Bodens auf die Verteilung der Gewächse" (Wien 1836); "Über den Bau und das Wachstum des Dikotyledonenstamms" (Petersb. 1840); "Über Kristallbildungen in den Pflanzenzellen" (das. 1840); "Grundzüge der Anatomie und Physiologie der Pflanzen"(das. 1846); "Anatomie und Physiologie der Pflanzen" (Wien 1855); "Grundlinien der Anatomie und Physiologie der Pflanzen" (das. 1866); "Synopsis plan tarum fossilium" (Leipz. 1845); "Chloris protogaea, Beiträge zur Flora der Vorwelt" (das. 1841-1847); "Genera et species plantarum fossilium (Wien 1850); "Iconographia plantarum fossilium" (das. I852); "Sylloge plantarum fossilium" (das. 1860); "Die Urwelt in ihren verschiedenen Bildungsperioden" (das. 1851, 3. Aufl. 1864); "Versuch einer Geschichte der Pflanzenwelt (das. 1852); "Geologie der europäischen Waldbäume" (Graz 1870). Außerdem veröffentlichte er: "Wissenschaftliche Ergebnisse einer Reise in Griechenland und den Ionischen Inseln" (Wien 1862); "Die Insel Cypern" (mit Kotschy, das. 1865); "Botanische Briefe" (das. 1852); "Botanische Streifzüge auf dem Gebiet der Kulturgeschichte" (das. 1857-67, 7 Tle.). Vgl. Reyer, Leben und Wirken des Naturhistorikers Franz U. (Graz 1871); Leitgeb, Franz U., Gedächtnisrede (das. 1870).

4)Friedrich-Wilhelm, Jurist und Kunsthistoriker, geb. 8. April 1810 zu Hannover, studierte in Göttingen die Rechte, trat dann bei dem Amt Hannover in den praktischen Justizdienst und ward 1838 als Amtsassessor nach Göttingen versetzt, worauf er sich 1840 als Privatdozent in der juristischen Fakultät habilitierte. Seine Anstellung als Sekretär der Universitätsbibliothek (1845) war die Veranlassung, daß er seine Lehrthätigkeit aufgeben mußte. Erst 1858 begann er wi der Vorlesungen und zwar über Kunstgeschichte in der philosophischen Fakultät, was 1862 seine Ernennung zum außerordentlichen Professor und Direktor der akademischen Gemäldesammlung zur Folge hatte. Er starb 22. Dez. 1876 in Göttingen. Als juristischer Schriftsteller hat er auf dem Gebiet der deutschen Rechtsgeschichte Hervorragendes geleistet. Sein bedeutendstes Werk ist die "Geschichte der deutschen Landstände" (Hannov. 1844, 2 Tle.). Außerdem sind zu nennen: "Die altdeutsche Gerichtsverfassung" (Götting. 1842); "Des Richtes Stig" (das. 1847); "Römisches und nationales Recht" (das. 1848). Von seinen kunstgeschichtlichen Schriften sind hervorzuheben: "Die Perspektive" (Götting. 1856); "Die bildende Kunst" (das. 1858); "Übersicht der Bildhauerund Malerschulen seit Konstantin d. Gr." (das. 1860); "Die Bauten Konstantins d. Gr. am Heiligen Grab zu Jerusalem" (das. 1863); "Correggio in seinen Beziehungen zum Humanismus" (Leipz. 1863).

5) Joseph, hervorragender österreich. Jurist und Staatsmann, geb. 2. Juli 1828 zu Wien, studierte daselbst und habilitierte sich 1852 als Privatdozent, ging 1853 als außerordentlicher Professor des Zivilrechts nach Prag, von wo er 1857 wieder nach Wien berufen ward. Lebenslängliches Mitglied des Herrenhauses, gehörte er vom November 1871 bis Februar 1879 zum Kabinett Adolf Auersperg als Minister ohne Portefeuille, in welcher Eigenschaft er durch sein ausgezeichnetes Rednertalent die Regierung so geschickt

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Ungerade Zahl - Unguentum

vertrat, daß er sich den Namen des "Sprechministers" erwarb. Im Januar 1881 wurde er zum Präsidenten des Reichsgerichts ernannt. Seinen juristischen Ruf begründete er durch das "System des österreichischen allgemeinen Privatrechts" (Bd. 1 u. 2,Leipz. 1856-59, 4. Aufl. 1876; Bd. 6, 1864, 3. Aufl. 1879), ein Werk, welches zu den bedeutendsten Erscheinungen der juristischen Litteratur zählt und in der Entwickelung der österreichischen Jurisprudenz Epoche gemacht hat. Außerdem nennen wir von ihm: "Die Ehe in ihrer welthistorischen Entwickelung" (Wien 1850); "Über die wissenschaftliche Behandlung des österreichischen gemeinen Privatrechts" (das. 1853); "Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen" (das. 1853); "Die rechtliche Natur der Inhaberpapiere" (Leipz. 1857); "Die Verlassenschaftsabhandlung in Österreich" (Wien 1862); "Zur Reform der Wiener Universität" (das. 1869); "Die Verträge zu gunsten Dritter" (Jena 1869). Mit seinem Ministerkollegen Glaser begründete er die "Sammlung von zivilrechtlichen Entscheidungen des k. k. obersten Gerichtshofs" (Wien 1859 ff., 2. Aufl. 1873 ff.).

6) William, Kupferstecher, Sohn von U. 4), geb. 11. Sept. 1837 zu Hannover, bildete sich seit 1854 auf der Akademie zu Düsseldorf unter Keller, arbeitete seit 1857 bei Thäter zu München, kehrte 1860 nach Düsseldorf zurück und ging 1865 nach Leipzig, sodann nach Weimar. Auf Anregung des Verlegers der "Zeitschrift für bildende Kunst" begann er 1866, Gemälde alter, besonders niederländischer, Meister im Museum zu Braunschweig zu radieren, denen 1869 eine zweite Reihe von Blättern nach Gemälden der Kasseler Galerie folgte. Durch diese Vorarbeiten eignete er sich eine so große Gewandtheit in der Handhabung der Radiernadel an, daß er die Kunst der Radierung in Deutschland neu belebte und zahlreiche Nachfolger und Schüler fand. Den Winter von 1871 bis 1872 brachte er in Holland zu, wo die Blätter zur "Frans Hals-Galerie" (mit Text von Vosmaer) entstanden. Von da ab entfaltete er eine sehr umfangreiche Thätigkeit, welche sich auch auf Nachbildungen von Gemälden moderner Künstler erstreckte. Sein Hauptwerk ist die "Galerie des Wiener Belvedere" (mit Text von K. v. Lützow). Von einzelnen Blättern ist besonders die Radierung nach dem Ildefonsoaltar von Rubens (im Auftrag der Gesellschaft für vervielfältigende Kunst in Wien) hervorzuheben. Seine künstlerische Eigenart befähigte ihn vorzugsweise zur Wiedergabe der Gemälde der Niederländer (Rubens, van Dyck, Fr. Hals, Rembrandt), der Venezianer (Tizian, Veronese) und der Spanier (Murillo, Velazquez) der Blütezeit, deren koloristische Wirkungen er mit feinem Verständnis nachzubilden vermag. Er lebt als Professor in Wien.

Ungerade Zahl, eine solche, welche durch 2 nicht teilbar ist, z. B. 1, 3, 5 etc.

Ungericht(altd.), s. v. w. Missethat oder Verbrechen.

Ungern-Sternberg, Alexander, Freiherr von, Romanschriftsteller, geb. 22. April 1806 auf dem väterlichen Gut Noistfer bei Reval, sollte sich dem Studium der Rechte widmen, folgte aber seiner Neigung zur Poesie und lebte seit 1830 in Deutschland, wo er sich nach wechselndem Aufenthalt später bleibend in Dresden niederließ. Er starb 24. Aug. 1868 zu Dannenwalde in Mecklenburg Strelitz. U. hat in einer langen Reihe von Romanen und Novellen, immer aber mit hervorstechender Frivolität, die verschiedenartigsten Stoffe behandelt. Die Rokokozeit ist die eigentliche Domäne seines Talents. Der romanhafte Inhalt dieser Novellen (z. B. "St. Sylvan", Frankf. 1839; "Die gelbe Gräfin", Berl. 180) ist dürftig, die künstlerische Komposition schwach, die. Charakteristik oft oberflächlich; aber der kulturhistorische Hintergrund ist treu und sicher gezeichnet so namentlich in "Berühmte deutsche Frauen des 18. Jahrhunderts" (das. 1848). Zu dem Besten, was U. schrieb, gehören die Erzählungen: "Galathee (Stuttg. 1836) und "Psyche" (Frankf. 1838, 2 Bde.) Als der soziale Tendenzroman Mode wurde, trat er mit "Diane" (Berl. 1842, 3 Bde.) und "Paul" (Hannover 1845, 3 Bde.) hervor, ohne es freilich zur rechten ethischen und psychologischen Tiefe zu bringen. Letzteres Werk hatte zugleich die Absicht, für eine Reorganisation des Adels Propaganda zu machen, und diese Tendenz bewirkte 1848 des Verfassers Anstellung als Mitarbeiter am Feuilleton der "Kreuzzeitung". Da aber seine "Neupreußischen Zeitbilder" (Brem. 1848-49, 2 Bde.) wenig Beifall fanden, ließ er die Politik fallen und suchte durch die Erfindung von Pikantem auf frivolem Gebiet zu gefallen, so namentlich in den "Braunen Märchen" (das. 1850, 4. Aufl. 1875) und in den "Rittern von Marienburg" (Leipz. 1853, 3 Bde.). Die "Erinnerungsblätter" (Leipz. 185560, 6 Bde.) erzählen des Verfassers Lebensgeschichte. Viel Fesselndes enthält die "Dresdener Galerie" (Leipz. 185758, 2 Bde.), eine Reihe von Kunstnovellen und biographischen Skizzen. Die historischen Romane: " Dorothea von Kurland " (Leipz. 1859, 3 Bde.), " Elisabeth Charlotte" (das. 1861, 3 Bde.), "Peter Paul Rubens" (das. 1862) u. a. verfielen schon völlig dem Ton der Leihbibliothek. Kleinere Erzählungen erschienen gesammelt als "Novellen" (Stuttg. 18323, 5 Bde.), "Erzählungen und Novellen" (Dess. 1844, 4 Bde.) und "Kleine Romane und Erzählungen" (Jena 1862, 3 Bde.).

Unger-Sabatier(spr. -ssabatjeh, in Italien Ungher genannt), Karoline, Opernsängerin, geb. 1800 zu Wien, wurde von Ronconi in Mailand ausgebildet und debütierte 1819 in Wien als Cherubin in Mozarts "Figaro". Dort engagierte sie der Unternehmer Barbaja für Italien, wo sie in allen großen Städten weniger durch die Kunst als durch die dramatische Kraft ihres Gesanges Begeisterung erregte. Im Dezember 1833 errang sie auch am italienischen Theater in Paris einen glänzenden Erfolg. 1840 verließ sie die Bühne, nachdem sie sich mit Sabatier verheiratet hatte, und zog sich auf eine Villa bei Florenz zurück, wo sie 23. März 1877 starb.

Unglückshafte, s. Termiten.

Unglückstage, s. Tagewählerei.

Ungnad, Hans, Freiherr zu Sonegg, Förderer der Reformation unter der südslawischen Bevölkerung Österreichs. Geb. 1493 als Sohn eines Kaiserlichen Kammermeisters, nahm er ruhmvollen Anteil an den Feldzügen gegen die Türken, wandte sich in spätern Lebensjahren der Sache der Reformation zu, ging 1554 nach Wittenberg, legte 1557 seine Stelle als Statthalter von Steiermark nieder, weil den Evangelischen freie Religionsübung verweigert ward, und ging zu Herzog Ulrich von Württemberg, der ihm ein früheres Stift zu Urach als Wohnsitz überwies. Dort bewirkte er die Berufung des um die reformatorische Bewegung in Krain verdienten Truder nach Württemberg. Beide Männer errichteten jetzt eine Druckerei, durch welche lange Zeit die südlichen Länder Österreichs mit reformatorischen Schriften versehen wurden, bis der Kaiser sie im Dreißigjährigen Krieg aufhob und der Propaganda in Rom schenkte. U. starb 27. Dez. 1564 zu Wietritz in Böhmen.

Unguéntum(lat.), Salbe (s. d.).

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Ungulata - Union.

Ungulata, Huftiere.

Ungvar, Stadt, s. Ung.

Uniamiembe, Landschaft im S. von Uniamvesi in Äquatorialafrika, unter 5° südl. Br. Hauptort und Missionsstation ist Tabora (Kase), Knotenpunkt der Karawanenstraßen zum Tanganjika und zum Ukerewe, mit großen Warenlagern der arabischen Händler.

Uniamvesi("Mondland"), große Landschaft in Äquatorialafrika, südlich vom Ukerewe, östlich vom Tanganjika, vom 4.° südl. Br. durchzogen, nach Speke nicht viel kleiner als England, liegt zum großen Teil auf dem 1000-1200 m hohen Tafelland, welches die Wasserscheide zwischen Ukerewe, Tanganjika und Lufidschi bildet. Nach N. dacht es sich zum Ukerewe ab, dessen Südrand noch in seine Grenzen fällt; hier umschließt es die ungemein fruchtbaren Landschaften von Usabi und Uhindi. Dieser nördliche Teil wird von den Bewohnern Usukuma (Mitternachtsland) nannt, im Gegensatz zu dem südlichen Utakama (Mittagsland). Das Land ist im allgemeinen eins der fruchtbarsten und bevölkertsten im äquatorialen Osten. Zugleich ist es durch die Kreuzung der nach dem Tanganjika und dem Ukerewe führenden und bei der Missionsstation Tabora sich spaltenden Karawanenwege das belebteste und wichtigste Handelsland im Innern Ostafrikas. Das Land stand früher unter einem Herrscher, ist aber im Lauf seiner neuesten Geschichte in eine Anzahl von Kleinstaaten zerfallen. Die Bewohner, die Waniamwesi, sind dunkler von Farbe als ihre Nachbarn, schlagen die untern Schneidezähne aus und splittern eine dreieckige Lücke zwischen die zwei innern Schneidezähne der obern Reihe, tragen schwere Kupferringe um die Arme, rauchen und trinken stark, bauen aber ihr Land gut an, weben auf eignen Webstühlen, schmelzen Eisen und sind als Händler oder Träger überall zwischen Sansibar und Udschidschi anzutreffen. Seitdem sich Araber zahlreich unter ihnen niedergelassen haben, sind sie verarmt, einzelne haben sich aber, wie jene, eifrig dem Sklaven und Elfenbeinhandel gewidmet und es teilweise zu großem Wohlstand gebracht. S. Karte bei Artikel "Congo".

Ünîe(im Altertum Önoe), Stadt im türk. Wilajet Trapezunt in Kleinasien, am Schwarzen Meer, beliebter Aufenthalt reicher Mohammedaner, hat einen Hafen, Baumwollweberei, Schiffbau, Handel mit Holz, Korn, Flachs etc. und 6000 Einw. (Mohammedaner und Griechen). Die Umgegend ist reich an Eisen.

Unieren(lat.), vereinigen; uniert, vereinigt, besonders von früher getrennten Religionsgenossenschaften (s. Union).

Unierte Griechen, diejenigen griech. Christen, welche sich mit Beibehaltung ihrer alten Kirchenverfassung, ihrer Sprache beim Gottesdienst, ihrer Fasten und des Abendmahls unter beiderlei Gestalt, aber mit Annahme der Lehre, daß der Heilige Geist auch vom Sohn ausgehe, der Lehren vom Fegfeuer und vom Primat des Papstes mit der römischen Kirche wieder vereinigt haben. Im ganzen gibt es ihrer jetzt gegen 5 Mill., welche vorzüglich in Italien, Polen, Siebenbürgen, Ungarn, Kroatien, Dalmatien und in der Türkei leben. S. Union.

Unifizieren(lat.), in eine Einheit, Gesamtheit verschmelzen, z. B. Staatsschulden, Anleihen.

Unifórm(lat.), die "gleichförmige" Bekleidung der Militärpersonen sowie gewisser Klassen von Zivilbeamten. Die Einführung derselben fällt in das 17. Jahrh. und kann als gleichzeitig mit der Errichtung der stehenden Heere angenommen werden. Farbe, Schnitt und Stoff der U. unterscheiden hauptsächlich die Soldaten verschiedener Länder und verschiedener Waffengattungen; die daran befindlichen Abzeichen dagegen dienen zur Unterscheidung der einzelnen Truppenkörper sowie der verschiedenen Grade.

Uniformitätsakte, s. Presbyterianer.

Unigenitus Dei fllius(lat.), Anfangsworte der vom Papst Clemens XI. im September I713 erlassenen Bulle, worin 101 Sätze aus Quesnels "Réflexions morales" verdammt wurden (s. Jansen). Vgl. Schill, Die Konstitution U. (Freiburg 1876).

Unikum(lat.), das Einzige in seiner Art, nur einmal Vorhandene, besonders von Münzen, alten Kunstwerken, Holzschnitten etc. gebraucht.

Unimak, s. Aleuten.

Unio, Flußmuschel.

Uniõn(lat.), Vereinigung, Verbindung, namentlich der Bund mehrerer Staaten. Geschichtlich merkwürdig sind namentlich die Kalmarische U. vom. 20. Juli 1397 (s. Kalmar), die Utrechter U. vom 23. Jan. 1579 (s. Niederlande, Geschichte, S. 149) und die U. protestantischer Fürsten und Städte von 1608 zum Schutz ihrer gemeinsamen Religionsinteressen (s. Dreißigjähriger Krieg, S. 132). In Deutschland versuchte ferner Preußen 1850 eine U. der Klein und Mittelstaaten unter preußischer Führung, zu welchem Zweck das Erfurter Unionsparlament berufen ward (s. Preußen, S. 374). Im staatsrechtlichen Sinn versteht man unter U. die Verbindung zweier Staaten, welche unter einem und dem selben Souverän stehen (s. Staat, S. 196).

Auf kirchlichem Gebiet bezeichnet U. die Vereinigung verschiedener Religions- oder Konfessionsparteien zu Einer Gemeinde oder Kirche. Der Trieb nach Beseitigung der kirchlichen Spaltungen zieht sich (unter stetiger Berufung auf Joh. 10, 16; 17, 21-23; Eph. 4, 3-6) durch die ganze Geschichte der Kirche hindurch. Während aber die katholische Kirche bei ihren Attributen der Einheit, Allgemeinheit und Untrüglichkeit eine U. nur durch das Aufgehen aller andern Kirchenparteien in ihrer Gemeinschaft erstreben kann, erlaubt die evangelische Kirche bei ihrer prinzipiell freiern Stellung zum Dogma, zu der kirchlichen Verfassung und zu den gottesdienstlichen Einrichtungen eine Vereinigung zweier oder mehrerer Kirchenparteien innerhalb eines gewissen gemeinsamen Rahmens von Glaubensanschauungen und Kultuseinrichtungen unter einheitlichem Kirchenregiment. Die ältesten Unionsversuche bezweckten Vereinigung der griechisch- und römisch-katholischen Kirchen und sind meist von den griechischen Kaisern aus politischen Rücksichten ausgegangen. Schon die Verhandlungen auf der Synode zu Lyon 1274 führten dazu, daß die Griechen den Primat des römischen Bischofs anerkannten; die Kirchenversammlung von Konstantinopel 1285 nahm aber alle Konzessionen wieder zurück. Denselben Mißerfolg erntete seit 1439 das Florentiner Konzil (s. d.), so daß die Zahl der "unierten Griechen" (s. d.) eine sehr geringe blieb. Dagegen gelang die U. Der Katholiken mit den Maroniten(s.d.) und einem Teil der armenischen Kirche (s. d.). Neuerdings haben die sogen. Altkatholiken (s. d.) wieder den Gedanken einer U. der christlichen Kirchen, zunächst der beiden großen katholischen, ins Auge gefaßt, und etliche Gelehrte vereinigten sich im August 1875 zu Bonn über das Dogma vom Ausgang des Heiligen Geistes. - Noch entschiedener scheiterten die Unionsversuche mit den Protestanten zunächst auf allen Reichstagen im Reformationszeitalter, dann bei verschiedenen Religionsgesprächen (s. d.) zwischen den Katholiken und Evangelischen. Ebenso erfolglos blieben auch die Unionsvorschläge von Staphylus, Wicel

1017

Union (kirchliche) - Union (Stadt).

und Cassander unter Kaiser Ferdinand I., wiewohl auch protestantische Gelehrte, wie Hugo Grotius (s.d.) und Georg Calixtus (s. d.), den Gedanken aufnahmen. Was 1660 der Kurfürst von Mainz, Johann Philipp von Schönborn, mehreren evangelischen Fürsten als Unionsgrundlage anbot, lief aus Akkommodation an die katholischen Unterscheidungslehren hinaus. Ernstlicher waren die Vorschläge des von den Höfen begünstigten Rojas de Spinola (s. d.) gemeint, welchem lutherischerseits Molanus (s. d.) und Leibniz (s. d.) entgegenkamen. Diese verhandelten mit Bossuet (s. d.), welcher aber gleichfalls nur auf Nachgiebigkeit der Protestanten rechnete. Das Thorner Blutbad, die Bedrängung der Protestanten in Frankreich und in der Pfalz, welche Friedrich Wilhelm I. von Preußen und andre evangelische Reichsstände zu Repressalien veranlaßten, und die Salzburger Protestantenverfolgung zerstörten vollends jede Hoffnung auf das Gelingen künftiger Versuche. - Im Jahrhundert der Reformation versuchten Wittenberger und Tübinger Theologen vergeblich eine U. mit der griechischkatholischen Kirche; nicht minder erfolglos waren im folgenden Jahrhundert die Bemühungen des Patriarchen Cyrillus Lukaris (s. d.) um eine U. mit der reformierten Kirche.

Aussichten auf Erfolg hatten von Anfang an nur die Versuche einer U. zwischen Lutheranern und Reformierten, da diese zwar über nicht wenige dogmatische Punkte, namentlich über den Sinn der Einsetzungsworte des Abendmahls und über die Gnadenwahl, voneinander abwichen, dafür aber durch die Gemeinsamkeit des über allen Dogmatismus hinausgreifenden protestantischen Prinzips verbunden waren. Schon 1529 veranstaltete der Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen das Religionsgespräch zu Marburg (s. Luther). Aber die von Zwingli dargereichte Bruderhand stieß Luther von sich, und als nachher Melanchthon und seine Schüler an der Vereinigung fortarbeiteten, unterlagen sie dem Vorwurf des Kryptocalvinismus (s. d.). Nur vorübergehend hielt der 1570 geschlossene Vertrag von Sendomir vor (s. Dissidenten). Das zwischen sächsischen, hessischen und brandenburgischen Theologen 1631zuLeipzig gehaltene Religionsgespräch sowie auch das zu Kassel 1661, welches der Landgraf Wilhelm V. zwischen den reformierten Theologen der Universität Marburg und den lutherischen zu Rinteln angeordnet hatte, bewiesen zwar die Möglichkeit einer Ausgleichung, und hervorragende Theologen, wie lutherischerseits Calixtus und reformierterseits Duräus, setzten die ganze Arbeit ihres Lebens für eine solche ein. Aber der dogmatische Zelotismus zerstörte beständig die gemachten Ansätze. Aus Gründen der Politik sahen sich die reformierten, aber über ein lutherisches Volk herrschenden Hohenzollern auf den Gedanken der U. der beiden evangelischen Konfessionen hingewiesen. Friedrich I. von Preußen veranstaltete 1703 eine Unterredung lutherischer und reformierter Theologen in Berlin (Collegium caritativum), allein die Errichtung einiger Unionskirchen und der Waisenhäuser zu Berlin und Königsberg, in welchen sowohl ein lutherischer als auch ein reformierter Geistlicher unterrichten und das Abendmahl zugleich austeilen mußten, hatte ebensowenig den Fortgang der Vereinigung zur Folge als der zur Einführung der englischen Liturgie 1706 promulgierte Entwurf. Als später König Friedrich Wilhelm I. sich bemühte, durch das Corpus Evangelicorum 1719 eine U. zu stande zu bringen, fanden die von den Tübinger Theologen Klemm und Pfaff proponierten 15 Unionsartikel so wenig Beifall, daß die Konsistorien zu Dresden und Gotha bei dem Reichstag zu Regensburg nachdrücklich dagegen protestierten. Zwar wurde hierauf von Friedrich Wilhelm I. die U. wenigstens in seinem Reich realisiert, indem er selbst der calvinistischen Prädestinationslehre entsagte, dagegen die Annahme des reformierten Kultus forderte; aber schon Friedrich IL gab 1740 seinem Lande die alte Freiheit mit dem alten Kultus wieder zurück. Das Reformationsjubiläum von 1817 gab der U. einen neuen Anlaß. In Preußen, wo Konsistorien und Universitäten schon seit Jahren beiden Konfessionen gemein waren, konnte die kirchenregimentliche U. ohne Schwierigkeiten vollzogen werden. Der König erließ 27. Sept. 1817 eine die Übereinstimmung der Lutheraner und Reformierten im wesentlichen der Lehre voraus setzende Ausforderung an die Geistlichkeit, die U. zu fördern. Dieselbe wurde nunmehr auch 30. und 3l. Okt. zu Berlin und Potsdam durch gemeinschaftliche Abendmahlsfeier vollzogen. Ferner wurde die U. zu stande gebracht 1817 in Nassau, 1818 in Rheinbayern, 1819 in Anhalt-Bernburg, 1821 in Waldeck-Pyrmont und Baden, 1822 in Rhein- und Oberhessen, 1823 auch in Darmstadt, 1824 in Hildburghausen, 1825 in Lichtenberg, 1827 in Anhalt-Dessau. Eine mächtige Reaktion erhob sich dagegen besonders in Preußen, als Friedrich Wilhelm III. 1822 eine neue Kirchenagende (s. Agendenstreit) den Widerstrebenden aufdringen wollte. Es entstand unter der Führung des Professors Scheibel (s. d.) zu Breslau eine Partei, welche den Kampf gegen den Rationalismus in der Landeskirche einem Kampf gegen U. und Agende steigerte und die Annahme beider als Verrat betrachtete (s. Lutherische Kirche). Friedrich Wilhelm IV. gestattete nicht bloß diesen Altlutheranern, selbständige Gemeinden zu bilden, sondern machte auch den lutherischen Sonderbestrebungen innerhalb der Landeskirche die weitgehendsten Zugeständnisse. Ein Erlaß von 1852 stellte die Zusammensetzung des Oberkirchenrats zu Berlin aus lutherischen, reformierten und unierten Mitgliedern fest sowie den Modus der Entscheidung durch Separation der Mitglieder (itio in partes) bei rein konfessionellen Fragen. Gleichwohl lehnte ein Erlaß von 1853 ausdrücklich jede Absicht einer Störung der U. ab und ordnete zugleich an, daß der altlutherische Ritus beim Abendmahl nur auf gemeinschaftlichen Antrag des Geistlichen und der Gemeinde gestattet sein sollte; 1857 ward derselbe noch von der Genehmigung der Konsistorien abhängig gemacht. Eine 1856 auf Befehl des Königs zusammen tretende, aus 40 Vertrauensmännern bestehende Konferenz sprach sich gegen eine bekenntnislose U. aus. Der Name der U. selbst aber ward durch einen königlichen Erlaß vom 3. Nov. 1867 für die alten Provinzen Preußens festgehalten. Vgl. Hering, Geschichte der kirchlichen Unionsversuche (Leipz. 1836-1838, 2 Bde.); Nitzsch, Urkundenbuch der evangelischen U. (Bonn 1853); Julius Müller, Die evangelische U. (Halle 1854); Schenkel, Der Unionsberuf des evangelischen Protestantismus (Heidelb. 1855); Wangemann, Sieben Bücher preußischer Kirchengeschichte (Berl.1859-60, 3 Bde.); Nagel, Die Kämpfe der evangelisch - lutherischen Kirche in Preußen seit Einführung der U. (Stuttg. 1869); Brandes, Ge schichte der evangelischen U. in Preußen (Gotha 1872 bis 1873, 2 Bde.); Finscher, U. und Konfession (Kassel 1873, 2 Bde.); Mücke, Preußens landeskirchliche Unionsentwickelung (Brandenb. 1879).


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